Der Green Deal der Europäischen Kommission. Eine kritische Auseinandersetzung


Essay, 2021

13 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Green Deal

3. Kritische Betrachtung des Green Deals

4.Fazit

5. Literatur

1. Einleitung

Der von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 angekündigte European Green Deal verpflichtet die EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, und verspricht gleichzeitig, Unternehmen dabei zu helfen, weltweit führend bei sauberen Produkten und grünen Technologien zu werden. Die ehrgeizigen und weitreichenden Maßnahmen des Plans zielen auf eine signifikante Reduzierung der CO2-Emissionen ab, und ein Netto-Null-Ziel wird in einem neuen Klimagesetz Gesetzeskraft erhalten. Die ehrgeizigen und weitreichenden Maßnahmen des Plans zielen auf eine signifikante Reduzierung der CO2-Emissionen ab, und ein Netto-Null-Ziel wird in einem neuen Klimagesetz Gesetzeskraft erhalten.

Die Kommission ist sich bewusst, dass keine einzelne Maßnahme ausreichen wird, um das Ziel der Transformation der EU-Wirtschaft zu erreichen, die nach Angaben der Kommission 25 Jahre dauern wird.

In diesem Essay soll eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorhaben des Green Deals stattfinden. Auf eine Forschungsfrage wird in diesem Zusammenhang verzichtet.

2. Green Deal

Seit ihrer Ankündigung hat die Europäische Kommission, ohne zu zögern begonnen, Gesetzesinitiativen voranzutreiben, mit nur sehr geringer Verlangsamung infolge der COVID-19-Krise. Bisherige Mitteilungen, Fahrpläne und Vorschläge betrafen Themen wie nachhaltige Finanzen, Kreislaufwirtschaft, Verkehr, staatliche Beihilfen, Forstwirtschaft und Ernährung. Kritisch wurde am 4. März der Entwurf eines europäischen Klimagesetzes veröffentlicht, das eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Netto-Null-Kohlenstoff-Emission in der EU bis 2050 enthält.1

Zu den anderen wichtigen Maßnahmen des Grünen Deals gehören:

- Energie – Förderung und Integration erneuerbarer Energiequellen, Dekarbonisierung energieintensiver Industrien und eine Politik für nachhaltige Produkte, die auf ressourcenintensive Industrien wie die Textilindustrie abzielt;
- Gebäude - ein Schwerpunkt auf der Renovierung bestehender Gebäude zur Verbesserung der Energieeffizienz;
- Verkehr – Maßnahmen zur Unterstützung saubererer, umweltfreundlicherer und alternativer Transportmethoden, um eine Reduzierung der Emissionen des Sektors um 90 % zu erreichen;
- Landwirtschaft/Fischerei – Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, Verringerung des Einsatzes schädlicher Chemikalien, Verbesserung der Lebensmittelverarbeitung, Verpackung und Abfall;
- Umweltverschmutzung – geplante Einführung eines neuen Null-Verschmutzungsplans für Luft, Wasser und Boden im Jahr 2021, um Verschmutzungen besser überwachen, melden, verhindern und beseitigen zu können.2

Die Maßnahmen werden voraussichtlich Investitionen in Höhe von rund 1 Billion € erfordern, die im Rahmen einer neuen Investitionsoffensive für ein nachhaltiges Europa finanziert werden, die teilweise aus dem EU-Haushalt, dem InvestEU-Fonds und der Europäischen Investitionsbank sowie aus privaten Investitionen finanziert wird.3

Bezeichnenderweise und angesichts seines unmittelbar bevorstehenden Status als Drittland nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit für das Vereinigte Königreich vielleicht von einiger Besorgnis, hat die EU die Einrichtung einer „Kohlenstoffgrenze“ um die EU vorgeschlagen, um zu verhindern, dass EU-Unternehmen ihre Produktion außerhalb des EU, um EU-Vorschriften zu vermeiden oder EU-Produkte durch CO2-intensivere Importe zu ersetzen.4

Die neuen Standards und die verfügbaren EU-Mittel, die Unternehmen dabei helfen, diese zu erfüllen, gelten nur für die EU-Mitgliedstaaten, und es bleibt abzuwarten, wie die britische Regierung in einer Welt nach dem Brexit darauf reagiert. Das Vereinigte Königreich ist zwar kein EU-Mitglied mehr und lehnt eine ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Vorschriften im Rahmen eines Handelsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU derzeit ab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Grüne Deal keine Bedeutung hat. In der Mitteilung zum Grünen Deal der EU wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Handelspolitik als Instrument zur Förderung von Fortschritten in den Bereichen Klima und Nachhaltigkeit eingesetzt werden kann; die EU weigert sich beharrlich, von ihrer Forderung nach „gleichen Wettbewerbsbedingungen“ oder einer regulatorischen Angleichung, einschließlich der Umweltstandards, vom Vereinigten Königreich abzuweichen. Ebenso hat Großbritannien seine eigene rechtsverbindliche Verpflichtung, bis 2050 klimaneutral zu sein und die EU wiederzuverwenden. Es wäre sinnvoll, darüber nachzudenken, wie das erreicht werden kann. Unweigerlich gibt es Anzeichen für Überschneidungen zwischen dem Green Deal und den aufkommenden (und sich beschleunigenden) Net-Zero-Workstreams im Vereinigten Königreich.5

3. Kritische Betrachtung des Green Deals

Einer der aktuellsten Aspekte des Grünen Deals ist die gesetzliche Verankerung des Ziels der CO2-Neutralität bis 2050. Das am 4. März veröffentlichte „Europäische Klimagesetz“ wurde bereits wegen seines mangelnden Ehrgeizes vielfach kritisiert. Ein Großteil dieser Kritik konzentriert sich auf das Timing: Zwölf Mitgliedstaaten forderten in einem Schreiben an den für den EU-Grünen Deal führenden Kommissar Frans Timmermans die Kommission auf, vor der geplanten COP26 in Glasgow im November 2020 ein Zwischenziel für 2030 zu verabschieden ein Ziel würde dem Schreiben zufolge dazu beitragen, die internationale Dynamik zu schaffen, die alle Parteien benötigen, um ihre Ambitionen zu steigern. Trotz der Verschiebung der COP26 scheint Frans Timmermans bestrebt zu sein, den Vorschlag so schnell wie möglich voranzutreiben (unter Berücksichtigung unterschiedlicher Positionen innerhalb des Blocks), klar ist, dass die Klimaziele bereits jetzt nicht mehr einzuhalten sind, wenn sich nicht schnell etwas ändert.6 Unionsweite Emissionen sollten bis spätestens 2050 netto null sein. Das ist gescheitert Ein früher durchgesickerter Entwurf hatte eine Verpflichtung zu negativen Emissionen nach diesem Datum enthalten, während der offizielle Entwurf eine solche Verpflichtung nicht enthält. Der Text erkennt an, dass weiterhin Emissionsminderungen erforderlich sind, um Sektoren auszugleichen, in denen eine absolute Dekarbonisierung nicht möglich ist. Ab 2023 überprüft die Kommission regelmäßig die Fortschritte der Mitgliedstaaten sowie die Kohärenz und Angemessenheit der Maßnahmen der Union, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen, gemessen am Kurs.7 Um diese Ambitionen zu steigern, wäre eine rasche und wirksame Umsetzung der anderen Politiken des Grünen Deals erforderlich. Darüber hinaus muss die Kommission, bis Juni 2021 bestehende Rechtsvorschriften überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen, mit denen das derzeitige 40 %-Ziel umgesetzt wird, wie etwa eine Veränderung bzw. Verbesserung das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Das EU-ETS gilt als der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Beschlossen wurde es 2003 durch den Rat der EU sowie das Europäische Parlament und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Dabei fungiert das europäische ETS als Vorreiter eines möglichen globalen Systems. Bis dato begrenzt das EU ETS den Kohlendioxidausstoß von rund 11.000 Anlagen in 28 EU-Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein in einigen Sektoren der Industrie, den Zementfabriken sowie in der Stromerzeugung.8

Der EU-ETS basiert auf dem Prinzip des „Cap & Trade“. Hierbei wird eine Obergrenze (Cap) für den Ausstoß der Menge an Treibhausgasemissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen festgelegt. Dadurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Die Emissionsberechtigungen können dann auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). „Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen (eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent – CO2-Äq.“9

Unterteilt wurde der Emissionshandel in vier Handelsperioden. Die erste Handelsperiode begann 2005 und endete 2007. Sie diente in erster Linie dazu, als Pilot- und Erprobungsphase vor allem dem Aufbau der für den Emissionshandel erforderlichen Infrastruktur in den zuständigen Unternehmen und Behörden. Die zweite Handelsperiode folgte im Anschluss und dauerte bis 2013 an. Anders als bei der ersten Handelsperiode wurde bei der zweiten Handelsperiode die Möglichkeit geschaffen, Emissionsberechtigungen (Banking) von der zweiten in die folgenden Handelsperioden zu übertragen. 2012 wurde auch der Luftverkehr in den Europäischen Emissionshandel einbezogen. Die dritte Handelsperiode (2013 – 2020) harmonisierte den Emissionshandel weitestgehend. Grundlegende Entscheidungen wurden über EU-Verordnungen oder delegierte Rechtakte zentral auf EU-Ebene getroffen. Diese Maßnahme diente dazu, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsstaaten zu vermeiden.10 Doch einer der umstrittensten Aspekte des Green Deal ist also die CO2-Steuer. In der Mitteilung wird auf die Möglichkeit von Carbon Leakage hingewiesen, die mit der Verschärfung der Vorschriften für EU-Betreiber wohl zunehmen könnte. Dabei könnten Unternehmen ihre Geschäfte in Drittländer verlagern, die geringere Anforderungen haben, was zu CO2-intensiven Importen führen könnte. Der Nettoeffekt einer solchen Leckage besteht darin, dass die globalen Emissionen nicht im Einklang mit den Emissionsminderungen der EU sinken. Die Kommission hat daher eine kurze, frühzeitige Konsultation zu ihrem vorgeschlagenen Mechanismus zur Anpassung der CO2-Grenzen durchgeführt, wobei weitere Einzelheiten in einer weiteren Konsultation nach dem Sommer folgen sollen. Die veröffentlichte Folgenabschätzung in der Anfangsphase beugt einem Widerspruch aufgrund der Übereinstimmung mit den WTO-Regeln vor (die Maßnahme könnte als Handelshemmnis angesehen werden).11 Zudem verzeichnen Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen einen erheblichen Anstieg der Kosten. Das kann ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen sowie zur weiteren Auslagerung von Produktionen in Länder, die am Emissionshandel nicht teilnehmen, führen. Für diese Unternehmen herrscht also ein hohes Risiko des Carbon Leakage. Um nun den Emissionshandel zu stabilisieren und auch nachhaltig zu stärken, wurden drei Maßnahmen in Erwägung gezogen:

[...]


1 Vgl. Europäische Kommission, 2019 -2024

2 Vgl. Europäische Kommission, 2019 -2024

3 Vgl. Europäische Kommission, 2019 -2024

4 Vgl. Europäische Kommission, 2019 -2024

5 Vgl. Europäische Kommission, 2019 -2024

6 Vgl. Europäische Kommission, 2019 -2024

7

8 Vgl. Europäische Kommission, 2009

9 Umweltbundesamt, 2018

10 Deutsche Emissionshandelstelle, 2015, S.12f.

11 Vgl. Europäische Kommission, 2019

Excerpt out of 13 pages

Details

Title
Der Green Deal der Europäischen Kommission. Eine kritische Auseinandersetzung
College
University of Hamburg
Grade
1,3
Author
Year
2021
Pages
13
Catalog Number
V1060079
ISBN (eBook)
9783346494122
ISBN (Book)
9783346494139
Language
German
Keywords
green, deal, europäischen, kommission, eine, auseinandersetzung
Quote paper
Daniel Bock (Author), 2021, Der Green Deal der Europäischen Kommission. Eine kritische Auseinandersetzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1060079

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