Von Preussen nach Leuenberg - Hintergrund und Entwicklung der theologischen Methode in der Leuenberger Konkordie


Elaboration, 2002

7 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

II. Prolog

III. Das Theologische Modell der Union der preußischen Landeskirche 1817-1921 - das Grunddilemma der Union

IV. Die Entstehung der EKapU 1921 und die Bekenntnissynode 1937

VII. Das Werden der Leuenberger Konkordie

VIII. Epilog

II. Prolog

Tuomo Mannermaa hat sich in der vorliegenden Untersuchung die Aufgabe gestellt, „die Methode zu klären, mit deren Hilfe in der Leuenberger Konkordie die Kirchengemeinschaft erstrebt wird“1. Diese Klärung geschieht im wesentlichen auf einem „historisch-kritischen“ Weg. Mannermaas Hauptthese ist dabei, dass die Leuenberger Konkordie im wesentlichen auf dem theologischen Modell der preußischen Union fußt. Von daher untersucht er dieses Modell von seinen Anfängen in Preußen (1817) über die Bekenntnissynode der EKapU in Halle (1937) und die theologischen Gespräche zwischen EKU und VELKD bis zum Werden der eigentlichen Konkordie (1973). Natürlich werden auch wichtige Dokumente mitbedacht, die in Lehrgesprächen der Nachkriegszeit ausgearbeitet wurden, wie die Arnoldshainer Abendmahlsthesen (1957) und die Thesen zur Kirchengemeinschaft (1970). Den genetischen Hintergrund für diese Studie bilden Mannermaas Forschungen für eine Arbeitsgruppe der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands, die eine Stellungnahme für diese Kirche zur Leuenberger Konkordie vorbereiten sollte. Die von Erzbischof Martti Simojoki gestellte

Aufgabe war klar umrissen. Es ging für diese Arbeitsgruppe darum, den geschichtlichen Hintergrund zu erhellen, die theologische Methode zu klären und das Ziel der Konkordie aufzuzeigen. Wie sich anhand dieser Arbeit gezeigt hat, liegen diese drei Aufgabenstellungen sehr eng beieinander und bedingen sich gegenseitig.

III. Das Theologische Modell der Union der preußischen Landeskirche 1817-1921

- das Grunddilemma der Union

König Friedrich Wilhelm III. gab am 27.9.1817 in der „allerhöchste königlichen Kabinettsordre“ seinen Wunsch nach einer Union der zwei protestantischen Kirchen in Preußen bekannt. Seiner Ansicht nach seien die Gründe für eine Trennung der beiden Kirchen lediglich äußerlich. Er wollte zwar nicht, dass die lutherische Kirche reformiert werde bzw. umgekehrt, sondern jede Kirche sollte ihre eigene Identität bewahren könnten. Dabei sollten sie aber in der „Hauptsache“ zu einer evangelisch-christlichen Kirche zusammenschmelzen. Ob der König dabei an eine wirkliche Konsensus-Union oder eher an eine absorptive Union dachte, bleibt unbestimmt. Da er jedoch hoffte, dass die von ihm in Gang gebrachte Union dem guten christlichen Willen entspreche und sich somit von selber einstellen müsste, verzichtete er vorerst auf einen Befehl zur Durchführung der Union in Preußen. Gleichwohl waren vielfach die Kirchenverwaltungen bereits zusammengelegt. Da die Union in Preußen teilweise jedoch auf erheblichen Wiederstand stieß, versuchte es König Friedrich Wilhelm III. in einem zweiten Anlauf mit der Einführung einer von ihm selbst verfassten Agende (ab 1821). Besonders die 1823 eingeführte Ordinationsliturgie stieß sowohl bei Lutheranern, wie auch bei Reformierten auf lebhafte Kritik, weil darin eine „Verpflichtung auf die symbolischen Bücher der Kirche, ‚soweit dieselben miteinander übereinstimmen’ enthalten war“2.

1834 erließ der König eine weitere Kabinettsordre, in der er die Vorstellung einer KonsensusUnion entgültig fahren ließ, weil der Widerstand dagegen zu scharf war. An ihre Stelle tritt eine Art föderative Union, nach der die Bekenntnisgrundlage der Gemeinden erhalten bleibt und die Konfessionen weitestgehend getrennt bleiben. Die föderative Union bedeutet aber, dass „man der anderen Konfession die äußerliche kirchliche Gemeinschaft nicht versagen will“3. „Äußerliche kirchliche Gemeinschaft“ bedeutet in diesem Fall vor allem Abendmahlsgemeinschaft. Eine rein föderative Union ist dieses Modell jedoch nicht, weil die Unionsagende als unbedingt verpflichtend beibehalten werden musste. Dies blieb besonders im Hinblick auf die Ordinationsliturgie schwierig.

Das Grunddilemma der preußischen Union tritt in folgendem Wiederspruch ganz deutlich zutage: „Einerseits bleiben die Bekenntnisse der Kirche unverändert und uneingeschränkt in Kraft. Andererseits ist ein Konsens der Kirchen hinsichtlich der Lehre vorausgesetzt, auf den die Ordinanden verpflichtet und aufgrund dessen die Kanzel-[und Abendmahls-] Gemeinschaft verwirklicht werden konnte.“4 Die innere Spannung zwischen föderativer und Konsensus-Union konnte in der preußischen Landeskirche nie ganz aufgehoben werden. Es blieb immer die Frage, wie bekenntnisverschiedene Kirchen einen gemeinsamen Lehrgrund haben könnten. Dieses Grunddilemma blieb bis in die 30. Jahre des 20. Jahrhunderts theologisch ungelöst.

IV. Die Entstehung der EKapU 1921 und die Bekenntnissynode 1937

Nach dem verlorenen 1. Weltkrieg musste sich die preußische Landeskirche neu konstituieren. Es war nicht nur ein Teil des preußischen Staatsgebiets an Polen gefallen, sondern das Oberhaupt der Kirche, nämlich der König, war im Exil und konnte das Summepiskopat nicht mehr ausüben und es gab keine Staatskirche mehr, in der die Kirche von einer staatlichen Behörde geleitet werden konnte. Die neu entstandene Kirche hieß Evangelische Kirche der altpreußischen Union (EKapU). Trotz der Neugründung 1921 wurde kein eigenes Bekenntnis mit einer theologischen Begründung bzw. Grundlage für die Union formuliert. Dieses Vorhaben wurde erst 1937 auf der Bekenntnissynode von Halle nachgeholt. Dort wurde versucht, das fundamentale Dilemma der Union zu lösen. Laut dieser Lösung muss Kirchengemeinschaft immer auf zwei streng zu trennenden Ebenen betrachtet werden: Einerseits wird eine „übergeschichtliche“ Gemeinschaft „im Wort“, d.h. in Christus konstatiert. Andererseits wird eine „geschichtliche“ Gemeinschaft auf der Ebene der Erkenntnis des Wortes und der Lehraussagen über das Wort beschrieben. Dieses Verständnis zeigt sich am deutlichsten im Passus über die Abendmahlsgemeinschaft, wo es heißt: „Abendmahlsgemeinschaft hat ihren Grund nicht in unserer Erkenntnis des Abendmahls, sondern in der Gnade dessen, der der Herr des Abendmahls ist“5. Diese Unterscheidung zwischen dem „übergeschichtlichen“ Wort und der Lehre über das Wort hat seinen theologischen Grund in der dialektischen Theologie Karl Barths und seiner „worttheologischen“ Auslegung des christlichen Glaubens.

Diese Unterscheidung zwischen Christus und der Lehre über ihn ist die theologische Grundlage für die Gemeinschaft von bekenntnisverschiedenen Kirchen. Die Bekenntnisse gehören also auf die geschichtliche Ebene, während die Gemeinschaft durch den eigentlichen Kern der Bekenntnisse, nämlich Christus bzw. das Wort, geschaffen wird. Die Vermittlung zwischen diesen beiden Ebenen ereignet sich im Wollen, auch auf der geschichtlichen Ebene einen Konsensus zu erreichen. Die Auffindung dieses Konsensus ist dabei prozessual gedacht, in dem die Lehrdifferenzen gemeinsam getragen werden und eine Einigung angestrebt werden soll.

V. Der consensus de doctrina evangelii aus CAVII im Lösungsmodell der EKU

Nach dem 2. Weltkrieg strebte die Leitung der Unionskirche eine große Kirchenreform in Deutschland auf der Basis des Lösungsmodells der in Halle erbrachten Einheitsvorstellung an. Sie hofften auf eine evangelische Kirche in Deutschland jenseits der alten Konfessionsgrenzen. Deshalb wurde die EKapU in verschiedene Landeskirchen mit dezentralen Kirchenleitungen unterteilt, die weitestgehend selbständig waren. Eine einheitliche Zentralleitung wurde auf ein Minimum reduziert. Nachdem das Modell einer evangelischen Kirche auf der Basis der Beschlüsse von Halle jedoch am Wiederstand der lutherischen Landeskirchen scheiterte und die EKD lediglich zu einem Kirchenbund wurde, machte man sich auf unierter Seite daran, sich in Korrelation zur neugegründeten Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) als Kirche zusammenzuschließen. Es entstand die EKapU (1951), die 1954 in Evangelische Kirche der Union (EKU) umbenannt wurde. Im Grundartikel der EKapU von 1951 findet sich eine Interpretation von CA VII, die im engen Zusammenhang mit den Beschlüssen von Halle steht. Nach CA VII ist die Übereinstimmung der Lehre des Evangeliums und die rechte Verwaltung der Sakramente die Voraussetzung für die Einheit der Kirche (ad veram unitatem ecclesiae satis est consentire de doctrina evangelii et de administratione sacramentorum6 ). Doctrina evangelii ist aber im Modell der EKU nicht „Lehre über das Evangelium“, sondern „Verkündigung des Wortes“. Damit ist dieser Satz aus der „geschichtlichen“ Ebene in die „übergeschichtliche“ Ebene gehoben. Die Gemeinschaft der Kirche beruht also, wie auch schon im Hallenser Modell, auf der Unterscheidung zwischen „übergeschichtlicher“ Wortverkündigung und dem „historischen“ Ausdruck dieser Wirklichkeit. Im wesentlichen ist das Einheitsmodell der EKU also das von Halle 1937 mit der Erweiterung der Interpretation von CA VII.

1954-57 fanden zahlreiche Gespräche zwischen VELKD und EKU satt, bei denen die Frage nach kirchlicher Einheit debattiert wurde. 1957 formulierte der Lutheraner (!) Gerhard Ebeling zwei Thesen für sein ökumenisches Programm:

„1. Die theologische Bemühung soll sich nicht darauf richten, den Lehrkonsens in der Form eines dogmatischen Kompendiums darzustellen. Eine quantitative und möglichst genaue Konfrontation von Glaubensartikeln kann nicht zum Lehrkonsens führen.

2. Der Konsens muß sich auf das erstrecken und auf das beschränken, was Kirche zur Kirche macht. Dieser einzige grundlegende Faktor ist nach lutherischer Auffassung das Wort, das Evangelium.“7

Nachdem in den vorangegangenen Jahren die Positionen zwischen VELKD und EKU relativ festgefahren waren, besonders in der Frage des doctrina -Begriffes, veränderte die Position Ebelings die Situation total. Er kam durch die Worttheologie Barths angeregt zu seiner existentialtheologischen Ausrichtung. Danach ist doctrina zwar Lehre, die sehr wohl die Lehrartikel in CA 1-21 meint, aber diese Artikel können nur vom Zentrum her gelesen werden, und das ist der Artikel von der Rechtfertigung. Somit meint consensus de doctrina evangelii nur den rechtfertigenden Glauben, nicht aber den dogmatischen. Luther und die Reformation konnten dies so noch gar nicht sehen, weil sie in ihrem Denken noch in der Substanzmetaphysik der Antike und des Mittelalters verhaftet waren. „In Ebelings ökumenischer Methode bildet also das faktische Geschehen der Rechtfertigung und nicht die Lehre, welche jenes Rechtfertigungsgeschehen interpretiert und ausdrückt, den Grund der Einheit. Die Lehre gehört zur Kategorie des nec necesse est, mit anderen Worten: in die gleiche Kategorie wie menschliche Traditionen, Zeremonien und Riten. Keinerlei Lehre, also auch nicht die altkirchlichen Symbole und die lutherischen Bekenntnisschriften als solche, ist zur Einheit unabdinglich.“8 Für die weiteren Beratungen sind die Ausführungen Ebelings bestimmend. Es kommt jedoch zu einer Unterbrechung von zehn Jahren bei den Lehrgesprächen, die Konzeption Ebelings bleibt aber im lutherischen Lager wichtig und fand in Wenzel Lohff seinen bedeutensten Abnehmer.

VI. Lohffs Schema „Grund - Ausdruck“

Das ökumenische Modell, das grundlegend für die europäischen Gespräche in Leuenberg war, wurde zwischen 1967 und 1970 in der neugegründeten Kommission Lutherisch-Reformiertes GesprÄch zur Erörterung der Kirchengemeinschaft zwischen Lutheranern, Reformierten und Unierten entwickelt. Federführend war dabei Wenzel Lohff, der Vorsitzende der neugeordneten Theologischen Kommission der VELKD war. [An dieser Stelle zeigt sich, dass unter Barths und Ebelings Einfluss eine komplett neue Generation von Theologen auch bei den Lutheranern in die theologischen Entscheidungsgremien nachgerückt war; Anm. des Verfassers]. Lohff sieht nur einen Weg, der zur Einheit der Kirchen in Deutschland führen kann, nämlich den Weg, den die Bekenntnissynode von Halle abgesteckt hat. Gleichwohl formuliert Lohff seinen eigenen Weg. In seiner Interpretation von CA VII kommt er zu dem Ergebnis, dass doctrina evangelii im Sinne Ebelings nur doctrina evangelii iustificans meinen kann. Die fides iustificans bildet für ihn den Grund für die Einheit der Kirche. Die fides dogmatica bilden dagegen den Ausdruck dieses Grundes. Der Ausdruck ist für ihn immer nur ein von Menschen formulierter, der grundsätzlich nicht notwendig für Gemeinschaft ist und somit auf dieselbe Ebene gehört, wie Traditionen, Riten und Zeremonien. Der Konsens über den eigentlichen Grund der Gemeinschaft bedeutet für ihn die „Vorwegnahme bzw. Prolepsis“9 der Beseitigung aller Lehrunterschiede. Übereinstimmung in der Lehre ist also nicht Voraussetzung für die Kirchengemeinschaft, sondern deren wünschenswerte Folge. Der proleptische Lehrkonsens von Wenzel Lohff markiert einen neuen Weg im Dialog über die lutherisch-reformierte Kirchengemeinschaft.

VII. Das Werden der Leuenberger Konkordie

Dieses Modell für die Einheit der Kirchen in Europa, das in der preußischen Union fußt und auf der Bekenntnissynode von Halle expliziert und durch Ebeling und Lohff weiterentwickelt wird, ist mit einigen Modifikationen auch zum Modell von Ökumene in der Leuenberger Konkordie geworden. Dies zeigt sich ganz deutlich bei den Vorstufen zum entgültig angenommenen Text 1973. Die Vorformen waren:

- Die sogenannte Leuenberger Vorkonkordie, die aus den Lehrgesprächen in Leuenberg 1969/70 der Kommission Lutherisch-Reformiertes GesprÄch hervorging. Die Vorkonkordie wurde im Juli 1971 als Entwurf für die Konkordie an die Kirchen gesendet, sollte aber nicht veröffentlicht werden.

- Der Konkordienentwurf vom Sept. 1971, der nicht wesentlich vom ökumenischen Modell Lohffs abweicht. Das Besondere dabei war, dass dieser Entwurf die Perspektive von Deutschland auf alle reformatorischen Kirchen Europas und der Welt ausdehnte. Auf diesen Entwurf sollten die Kirchen Antworten verfassen, damit diese evtl. in die eigentliche Konkordie noch miteingebracht werden könnten.

Schließlich kam es 1973 zum entgültigen Text und der Annahme in vielen evangelischen Kirchen. Der Text erschien unter dem Titel: Konkordie Reformatorischer Kirchen in Europa

(Leuenberger Konkordie, MÄrz 1973).10 Die ersten zwei Artikel weisen dabei eindeutig den Weg:

1. Die dieser Konkordie zustimmenden lutherischen, reformierten und aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder stellen aufgrund ihrer Lehrgespräche unter sich das gemeinsame Verständnis des Evangeliums fest, wie es nachstehend ausgeführt wird. Dieses ermöglicht ihnen, Kirchengemeinschaft zu erklären und zu verwirklichen. [...]

2. Die Kirche ist allein auf Jesus Christus gegründet, der sie durch Zuwendung seines Heils in der Verkündigung und in den Sakramenten sammelt und sendet. Nach reformatorischer Einsicht ist darum zur wahren Einheit der Kirche die Übereinstimmung in der rechten Lehre des Evangeliums und in der rechten Verwaltung der Sakramente notwendig und ausreichend. Von diesen reformatorischen Kriterien leiten die beteiligten Kirchen ihr Verständnis von Kirchengemeinschaft her, das im folgenden dargelegt wird.

Textkritisch wäre hier noch einiges zu nennen, was jedoch den Rahmen dieses Referats sprengen würde.

VIII. Epilog

Die vorliegende Arbeit zeigt eindeutig, dass mit der Leuenberger Konkordie das Modell der Union in Preußen auf alle Kirchen, die die Konkordie angenommen haben, übertragen wurde. Die theologischen Begründungen für dieses Faktum wurden hierbei entwickelt. Eigentlich ist die Leuenberger Konkordie nichts anderes, als die theologische Begründung für die EKD, die trotz aller Beteuerungen spätestens seit Leuenberg Kirche im vollen Sinn des Wortes ist, was Hermann Sasse schon 1948 prophezeite.11 Die EKD ist de facto eine unierte Kirche. Die einzelnen Landeskirchen, die nominell lutherisch sind, können eigentlich gar nicht mehr als solche angesehen werden. Sie sind zwar de iure lutherisch aber de facto uniert. Dass dieser Weg schon in Preußen angelegt ist, hat diese Arbeit gezeigt. Und dass der einzige Weg für die Lutherische Kirche der freikirchliche ist, zeigt die Geschichte der sogenannten Altlutheraner in Preußen und der anderen lutherischen Bekenntniskirchen, also der Vorgängerkirchen der Selbständigen Evangelisch Lutherischen Kirche (SELK).

[...]


1 Mannermaa, 155.

2 A.a.O., 20.

3 Ebd.

4 A.a.O., 21.

5 A.a.O., 157.

6 BSLK, CA VII, 61, Zeile 6ff.

7 Zitiert nach: Mannermaa, 45.

8 A.a.O., 162f.

9 A.a.O., 164.

10 A.a.O., 196.

11 Vgl. Sasse, H., Das Ende der lutherischen Landeskirchen, in: Hopf, F. W., In Satu Confessionis, Bd, 1, Berlin 1975, 303-308.

Excerpt out of 7 pages

Details

Title
Von Preussen nach Leuenberg - Hintergrund und Entwicklung der theologischen Methode in der Leuenberger Konkordie
Course
Systematisches Hauptseminar bei Prof. Klän
Author
Year
2002
Pages
7
Catalog Number
V106044
ISBN (eBook)
9783640043231
File size
452 KB
Language
German
Keywords
Preussen, Leuenberg, Hintergrund, Entwicklung, Methode, Leuenberger, Konkordie, Systematisches, Hauptseminar, Prof, Klän
Quote paper
Hartmut Constien (Author), 2002, Von Preussen nach Leuenberg - Hintergrund und Entwicklung der theologischen Methode in der Leuenberger Konkordie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106044

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Von Preussen nach Leuenberg - Hintergrund und Entwicklung der theologischen Methode in der Leuenberger Konkordie



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free