Arbeitslosigkeit - Bundesanstalt für Arbeit
1. Arbeitslosigkeit:
a) Definition:
Arbeitslos i.S.d. § 16 SGB III ist, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht, dabei den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht und sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat. Langzeitarbeitslose sind gem. § 17 SGB III Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.
b) Folgen der Arbeitslosigkeit:
- finanzielle Belastung des Staates:
1. durch Steuerausfälle (Einkommensteuer, Sozialversicherungssteuer u.a.)
2. durch Zahlung von Arbeitslosengeld (25 Mrd. € pro Jahr)
- Kaufkraftverlust der Arbeitslosen
- dadurch wiederum Steuerausfälle (ind. Steuern) und Umsatz- bzw. Gewinneinbußen der Unternehmen durch weniger Konsum, → evtl. Rationalisierung durch Kostendruck, dadurch mehr Arbeitslose
- teilweise Flucht in Schwarzarbeit
- psychologischer Aspekt: durch hohe Arbeitslosenzahlen mehr Unruhe; Menschen fürchten um ihren Arbeitsplatz,→ Kaufzurückhaltung durch Sparneigung
→ Schädigung der Wirtschaft und der Handlungsfähigkeit des Staates, Abschwächung des Wachstums
c) Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In den letzten Monaten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Erläuterungen:
- Anstieg der Arbeitslosenzahlen (AZ) seit 1991 bis Januar 1998 (4,3 Mio.)
- Rückgang der AZ von Herbst 1999 bis Ende 2000 dank starker Konjunktur
- Derzeitiger Anstieg der AZ nicht nur saisonal, sondern auch konjunkturell bedingt, verstärkt durch den 11. September
- Zunahme der AZ vor allem in Westdeutschland, AZ in Ostdeutschland weiterhin auf höchstem Niveau
Ausblick:
- saisonal bedingter Rückgang der AZ im Frühjahr zu erwarten
- weitere Abnahme erst bei konjunkturellem Aufschwung, der für das 2./3. Quartal erwartet wird, möglich
2. Bundesanstalt für Arbeit
a) Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit
vor allem:
- Berufsberatung
- Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Entgeldersatzleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld
- Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung
b) Gliederung
Mitarbeiter: 89000
Etat 2002: 54,12 Mrd. €
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dazu noch besondere Dienststellen, u.a.:
- Zentralamt
- Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
- Vorprüfungsamt
c) Organisation
Prinzip der Selbstverwaltung:
Staatliche Aufgaben sollen durch die Beteiligung der von den staatlichen
Regelungen betroffenen Gruppen stärker an den einzelnen Bürger und seine
Lebenswirklichkeit herangeführt werden, d.h. in den Selbstverwaltungsgremien
(Verwaltungsrat und Vorstand) sitzen neben den Vertretern des Staates auch Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, und zwar jeweils zu gleichen Teilen („drittelparitätisch“).
Dadurch erhofft man sich praxisnahe und sach- bzw. zeitgerechte Problemlösungen.
→ Optimierung der arbeitmarkt- und sozialpolitischen Instrumente
Hauptstelle
Die Hauptstelle (obere Verwaltungsebene) gewährleistet durch grundsätzliche Richtlinien die erforderliche einheitliche Aufgabenerledigung durch die einzelnen Dienststellen.
Unterscheidung: Selbstverwaltung (Verwaltungsrat und Vorstand) und Verwaltung (Präsident)
Verwaltungsrat: Er bestimmt die Grundlinien der Politik der BA und überwacht die Erfüllung der Aufgaben („Legislativorgan“). Er erlässt die Satzung der BA und stellt den Haushalt fest.
Vorstand: Er führt die Geschäfte der BA („Exekutivorgan“).
Er bestimmt insbesondere:
- die geschäftspolitischen Ziele für die BA insgesamt
- die Grundlinien für die verwaltungsmäßige Durchführung der Aufgaben der BA
Präsident: Er führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte
- Präsident: Bernhard Jagoda (bis Ende März)
- Vize: Heinrich Alt
Landesarbeitsämter + Arbeitsämter:
ähnliche Organisation:
Landesarbeitsamt: Präsident (Verwaltung) und Verwaltungsausschuss (Selbstverwaltung) Aufgaben: Die LAA (mittlere Verwaltungsebene) koordinieren die fachliche Arbeit der ihr zugeordneten Arbeitsämter
Arbeitsamt: Direktor (Verwaltung) und Verwaltungsausschuss (Selbstverwaltung) Aufgaben: Die AÄ mit ihren Geschäftsstellen (untere Verwaltungsebene) Erledigen im Kontakt mit den verschiedenen Kundengruppen die Fachaufgaben
3. falsche Vermittlungszahlen
a) Entdeckung:
- Der Bundesrechnungshof überprüfte 5 Arbeitsämter in Deutschland: Vergleich der von den Arbeitsämtern festgehaltenen Vermittlungen mit den tatsächlichen Vermittlungen
- Ergebnis: Rund 70 % der angeblichen Vermittlungen sind fehlerhaft gebucht worden
b) Wieso sind so viele Vermittlungen falsch?
Unklare Definition von Vermittlung
Gesetz: „Vermittlung umfasst alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Arbeitssuchende mit Arbeitgebern (...) zusammenzuführen.“
Durch die unklare Anweisung kann es sein, dass die Beamten Vermittlungen angeben, die eigentlich unzulässig sind, zum Beispiel:
- beauftragt das Arbeitsamt Dritte zur Vermittlung, wird das im Erfolgsfall als eigene Vermittlung verbucht
- bewirbt sich ein Arbeitsloser erfolgreich auf eine Zeitungs- Stellenanzeige, kann das Arbeitsamt dies nachträglich als eigene Offerte deklarieren
vorsätzliche Fälschung der Statistiken
Die Software in den Computern der Arbeitsämter „lässt uns wirklich alle Möglichkeiten, die Vermittlungszahlen zu beschönigen. Die Zahlen stimmen nicht, definitiv nicht. Wenn wir die Hälfte (der Statistik) wirklich gemacht haben, können wir sehr stolz sein.“
Zitat eines Arbeitsvermittlers in einer Fernsehsendung vom September 1998.
Die Software lässt es zu, fiktive Stellenangebote zu erfinden, und dann, ohne Angabe des Namen eines Arbeitslosen, als vermittelt zu verbuchen.
Die Computer- Software ist bis heute unverändert und wird nach wie vor „ungehemmt benutzt“.
(der gleiche Arbeitvermittler vor wenigen Wochen)
c) Warum sind die tatsächlichen Vermittlungen so niedrig?
zu viel Bürokratie
- von den 89000 Mitarbeitern sind tatsächlich nur etwa 11500 in der Vermittlung beschäftigt → zu wenig persönlicher Kontakt, auf individuelle Umstände kann nicht eingegangen werden (durchschnittlich nur etwa 10 Minuten Gesprächszeit; Termine etwa alle 3 Monate)
zu unflexibel
Bsp.: Die Computer- Software kann nicht einen Arbeitslosen mit best. Ausbildung in einen ähnlichen Beruf vermitteln
Quellen: www.arbeitsamt.de
www.ndrtv.de/panorama www2.tagesspiegel.de
www.aaonline.dkf.de/bb/p037.htm
Häufig gestellte Fragen
Was ist Arbeitslosigkeit laut § 16 SGB III?
Arbeitslos ist, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht, dabei den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht und sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat. Langzeitarbeitslose sind gem. § 17 SGB III Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind.
Welche Folgen hat Arbeitslosigkeit für den Staat und die Wirtschaft?
Arbeitslosigkeit führt zu finanzieller Belastung des Staates durch Steuerausfälle und die Zahlung von Arbeitslosengeld. Sie verursacht einen Kaufkraftverlust der Arbeitslosen, was wiederum zu Steuerausfällen und Umsatzeinbußen für Unternehmen führen kann. Psychologisch gesehen kann hohe Arbeitslosigkeit zu Unruhe, Sparneigung und einer Schädigung der Wirtschaft führen.
Wie hat sich die Arbeitslosigkeit in Deutschland entwickelt?
Die Arbeitslosenzahlen stiegen von 1991 bis Januar 1998 (4,3 Mio.) an. Ein Rückgang erfolgte von Herbst 1999 bis Ende 2000 aufgrund einer starken Konjunktur. Aktuell gibt es einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen, der nicht nur saisonal, sondern auch konjunkturell bedingt ist.
Was sind die Hauptaufgaben der Bundesanstalt für Arbeit?
Die Hauptaufgaben der Bundesanstalt für Arbeit sind Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Entgeldersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld) und die Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung.
Wie ist die Bundesanstalt für Arbeit gegliedert und organisiert?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat eine Gliederung mit Hauptstelle, Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern. Sie ist durch das Prinzip der Selbstverwaltung geprägt, bei dem neben staatlichen Vertretern auch Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeber in den Gremien (Verwaltungsrat und Vorstand) sitzen.
Was ist das Prinzip der Selbstverwaltung bei der Bundesanstalt für Arbeit?
Das Prinzip der Selbstverwaltung bedeutet, dass staatliche Aufgaben durch die Beteiligung der von den staatlichen Regelungen betroffenen Gruppen stärker an den einzelnen Bürger und seine Lebenswirklichkeit herangeführt werden. In den Selbstverwaltungsgremien (Verwaltungsrat und Vorstand) sitzen neben den Vertretern des Staates auch Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, und zwar jeweils zu gleichen Teilen („drittelparitätisch“).
Was wurde bei der Überprüfung der Vermittlungszahlen der Arbeitsämter festgestellt?
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass rund 70 % der von den Arbeitsämtern festgehaltenen Vermittlungen fehlerhaft gebucht worden sind.
Warum sind die Vermittlungszahlen teilweise falsch?
Ein Grund für die falschen Vermittlungszahlen ist die unklare Definition von Vermittlung. Es gibt auch Hinweise auf vorsätzliche Fälschung der Statistiken durch die Verwendung von Software, die fiktive Stellenangebote ermöglicht.
Warum sind die tatsächlichen Vermittlungen so niedrig?
Ein Grund für die niedrigen Vermittlungszahlen ist die zu hohe Bürokratie und die geringe Anzahl von Mitarbeitern, die tatsächlich in der Vermittlung beschäftigt sind. Außerdem ist die Software oft zu unflexibel, um Arbeitslose in ähnliche Berufe zu vermitteln.
- Arbeit zitieren
- Christian Schoening (Autor:in), 2002, Arbeitslosigkeit- Bundesanstalt für Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106050