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Die Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 II GG) im Wandel der Zeiten

Título: Die Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 II GG) im Wandel der Zeiten

Trabajo de Seminario , 2020 , 34 Páginas , Calificación: 13

Autor:in: Benjamin Nadolczak (Autor)

Derecho - Derecho Civil - mercantil, de sociedades, comercial, de la competencia y económico
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Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 II GG) im Wandel der Zeiten.

Dabei wurde insbesondere Bezug auf Vorläufer der Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 II GG - etwa in der Frankfurter Reichsverfassung von 1849 oder der Weimarer Reichsverfassung von 1919 - genommen sowie die Entstehungsgeschichte im Parlamentarischen Rat dargestellt.

Neben gescheiterten Reformversuchen in der Vorwendezeit wurden sodann die Grundgesetzreform aus dem Jahr 1994 sowie die Föderalismusreform I von 2006 des Art. 72 II GG in materieller und prozessualer Hinsicht problematisiert. Hierzu wurden verschiedenste literarische Stimmen sowie zeitgenössische und aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ausgewertet und bewertet. Dies gilt insbesondere für den langwierigen Streit um die Justiziabilität der Erforderlichkeitsklausel, der letztlich in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Altenpflegegesetz im Jahr 2002 gipfelte und regelmäßig - etwa in der Diskussion um die Grundsteuerproblematik - erneut Relevanz findet.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Vorläufer der Erforderlichkeitsklausel

I. Die Frankfurter Reichsverfassung vom 28.03.1849

II. Die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919

C. Schaffung einer neuen deutschen Grundordnung

I. Entwurf des Herrenchiemseer Verfassungskonvents

II. Der Parlamentarische Rat

1. Alliierte Einwände gegen den Entwurf des Parlamentarischen Rates

2. Gegenentwürfe des „Siebener-Ausschusses“

3. Findung einer endgültigen Fassung

III. Bewertung und Stellungnahme

D. Auslegungsfragen zur Ursprungsfassung des Art. 72 Abs. 2 GG

I. Justiziabilität der „Bedürfnisklausel“

1. Literaturmeinungen

2. Rechtsprechungspraxis

a. Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts

b. Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts bei Ermessensmissbrauch

II. Auslegung der Tatbestandsmerkmale

1. Rechtsprechungspraxis

2. Literaturmeinungen

III. Meinungsbild der Gesamtsituation

IV. Bewertung und Stellungnahme zur Praxis der Ursprungsfassung

E. Frühe Reformversuche des Art. 72 Abs. 2 GG – Die Enquête-Kommission

I. Reformvorschlag zur Neufassung des Art. 72 Abs. 2 GG

II. Bewertung und Stellungnahme

F. Die Reform der Bedürfnisklausel im Jahr 1994

I. Vorschläge der Bundesratskommission 1992

II. Gemeinsame Verfassungskommission von Bundesrat und Bundestag 1993

III. Reformumsetzung und deren Wirkung bis 2002

IV. Kehrtwende des Bundesverfassungsgerichts – Urteil zum Altenpflegegesetz

1. „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“

2. „Wahrung der Rechtseinheit“

3. „Wahrung der Wirtschaftseinheit“

V. Weitere Rechtsprechung

VI. Literaturmeinungen und Stellungnahme

G. Die Föderalismusreform I im Jahr 2006

I. Inhaltliche Änderungen durch die Reform

II. Meinungsbild in Literatur und Rechtsprechung

H. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und rechtliche Relevanz von Art. 72 Abs. 2 GG, der die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes an die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung knüpft. Im Zentrum steht die Frage, wie sich das Spannungsfeld zwischen Bundeskompetenz und Länderzuständigkeiten im Wandel der Zeit – von der Entstehung des Grundgesetzes bis zur Föderalismusreform 2006 – verändert hat und welche Rolle das Bundesverfassungsgericht bei der Kontrolle dieser Klausel eingenommen hat.

  • Entstehungsgeschichte der Erforderlichkeitsklausel
  • Justiziabilität und Ermessensauslegung durch das Bundesverfassungsgericht
  • Die Reform der Bedürfnisklausel im Jahr 1994
  • Die Wende durch das Altenpflegegesetz-Urteil
  • Auswirkungen der Föderalismusreform I (2006)

Auszug aus dem Buch

2. Gegenentwürfe des „Siebener-Ausschusses“

Dem Memorandum entsprechend wurden durch den Parlamentarischen Rat mildere, den Alliierten entgegenkommende Entwürfe des nunmehr durch seine Abschnittsverschiebung als Art. 95c benannten Artikels vorgeschlagen. Sie wurden vom sogenannten „Siebener-Ausschuss“, ursprünglich nach der Anzahl seiner Mitglieder benannt, erstellt.

Im Entwurf wurden insbesondere die von den Alliierten vorgegebenen Tatbestände ergänzt. So sollte der Bund gemäß Art. 95c Abs. 2 fortan zuständig sein,

„1. wenn die Angelegenheit durch die Gesetzgebung eines oder mehrerer Länder nicht wirksam geregelt werden kann oder

2. wenn die Regelung einer Angelegenheit durch ein Landesgesetz den Interessen anderer Länder nicht wirksam geregelt werden kann oder

3. wenn der Zweck des Gesetzes nur durch ein Bundesgesetz erreicht werden kann oder

4. wenn die Wahrung der Rechtseinheit oder der Wirtschaftseinheit die Regelung durch ein Bundesgesetz erfordert“.

Außerdem griff der Entwurf die alte Bezeichnung der „konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes“ wieder auf.

Laloy betonte, zwar sei dies als ein Schritt in die richtige Richtung zu sehen, jedoch sei immer noch eine ungewollte Ausdehnung der Kompetenzen des Bundes, insbesondere durch die benannten Ziffern, zu erwarten. Insbesondere die Abgeordneten der SPD-Fraktion bestanden dennoch darauf, dass der Bund bei der Gesetzgebung eine starke Stellung haben müsse. Die Länder dürften die Bundesregierung aufgrund ihrer Gesetzgebungszuständigkeiten nicht lähmen.

Am 18.03.1949 wurde ein zweiter Entwurf des Ausschusses unterbreitet. In diesem wurden im Absatz 2 nunmehr die Nr. 3 gestrichen und die Nummern 1 und 2 einer redaktionellen Korrektur unterzogen. Diese verbleibenden drei Ziffern bildeten daraufhin die fortan prägenden Kategorien einer einheitlichen Gesetzgebung.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung von Art. 72 Abs. 2 GG als Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern ein und skizziert die historische Entwicklung der Erforderlichkeitsklausel.

B. Vorläufer der Erforderlichkeitsklausel: Hier werden die verfassungsgeschichtlichen Wurzeln der konkurrierenden Gesetzgebung in der Paulskirche 1849 und der Weimarer Reichsverfassung analysiert.

C. Schaffung einer neuen deutschen Grundordnung: Dieses Kapitel behandelt die Entstehung der Grundgesetz-Regelungen im Herrenchiemseer Konvent und im Parlamentarischen Rat unter Einwirkung der Alliierten.

D. Auslegungsfragen zur Ursprungsfassung des Art. 72 Abs. 2 GG: Der Fokus liegt auf der Debatte um die Justiziabilität der „Bedürfnisklausel“ und der frühen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu.

E. Frühe Reformversuche des Art. 72 Abs. 2 GG – Die Enquête-Kommission: Darstellung der Bemühungen ab 1970, die Kompetenzverteilung durch eine Verfassungsreform zu modernisieren.

F. Die Reform der Bedürfnisklausel im Jahr 1994: Analyse der Reform von 1994, die zur Einführung des „Erforderlichkeits“-Begriffs führte und die Wende durch das Altenpflegegesetz-Urteil markierte.

G. Die Föderalismusreform I im Jahr 2006: Dieses Kapitel erläutert die inhaltlichen Änderungen der Reform von 2006 und deren Auswirkungen auf die Kompetenzverteilung sowie die aktuelle Einschätzung in der Literatur.

H. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung von Art. 72 Abs. 2 GG und ein Ausblick auf die künftige Stabilität des föderalen Systems.

Schlüsselwörter

Grundgesetz, Art. 72 Abs. 2 GG, Erforderlichkeitsklausel, Bedürfnisklausel, Parlamentarischer Rat, Bundesverfassungsgericht, konkurrierende Gesetzgebung, Föderalismusreform, Bund-Länder-Verhältnis, Kompetenzabgrenzung, Altenpflegegesetz, Rechtsvereinheitlichung, Wirtschaftseinheit, Lebensverhältnisse, Rechtsprechung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Deutschland, insbesondere mit der sogenannten Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG, die einschränkt, wann der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch machen darf.

Welche zentralen Themenfelder deckt der Text ab?

Zu den Schwerpunkten gehören die historische Entstehung aus der Weimarer Reichsverfassung, die verfassungsrechtliche Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, die Reformen von 1994 und 2006 sowie die wissenschaftliche Debatte über die Justiziabilität dieser Bestimmung.

Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage lautet, welche Relevanz Art. 72 Abs. 2 GG im Wandel der Zeiten zukommt und ob sich die Bedeutung der Klausel durch die verschiedenen Reformen und die Rechtsprechung erhöht, minimiert oder gar ins Obsolete gewandelt hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Untersuchung verwendet?

Der Autor nutzt die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, wertet höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts) aus und setzt sich kritisch mit verschiedenen Literaturstimmen und Reformberichten auseinander.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in chronologische Phasen: von den Vorläufern in der Frankfurter Reichsverfassung, über die schwierige Findung der ursprünglichen „Bedürfnisklausel“ im Parlamentarischen Rat, bis hin zu den grundlegenden Reformen und den wegweisenden Urteilen der 2000er Jahre.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die vorliegende Publikation?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Grundgesetz, Erforderlichkeitsklausel, Föderalismusreform, Kompetenzabgrenzung, Bundesverfassungsgericht und die historische Entwicklung der Gesetzgebungskompetenzen bestimmt.

Warum war das Altenpflegegesetz-Urteil aus dem Jahr 2002 für die Entwicklung von Art. 72 Abs. 2 GG so bedeutend?

Das Urteil markierte eine „Kehrtwende“ des Bundesverfassungsgerichts, das sich zuvor zurückhaltend gegenüber der Kompetenzprüfung zeigte. Ab 2002 erkannte das Gericht die Erforderlichkeit als voll justiziable Voraussetzung an und forderte eine strikte Prüfung der bundesstaatlichen Gefährdungslage.

Was änderte sich durch die Föderalismusreform I im Jahr 2006 in Bezug auf die Erforderlichkeitsprüfung?

Die Reform schränkte den Anwendungsbereich der Erforderlichkeitsklausel massiv ein. Für viele Materien der konkurrierenden Gesetzgebung wurde die Prüfung der Erforderlichkeit abgeschafft, um das föderale System zu entflechten, was in der Literatur jedoch aufgrund einer drohenden Rechtszersplitterung teilweise kritisch gesehen wird.

Final del extracto de 34 páginas  - subir

Detalles

Título
Die Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 II GG) im Wandel der Zeiten
Universidad
University of Potsdam
Curso
Schwerpunktbereich Staat-Wirtschaft-Kommunales
Calificación
13
Autor
Benjamin Nadolczak (Autor)
Año de publicación
2020
Páginas
34
No. de catálogo
V1061052
ISBN (Ebook)
9783346481429
ISBN (Libro)
9783346481436
Idioma
Alemán
Etiqueta
Erforderlichkeitsklausel Gesetzgebungskompetenz Art. 72 Art. 72 II Bund Länder Ausschließliche Kompetenz Konkurrierende Gesetzgebung Grundgesetz BVerfG Altenpflege-Entscheidung Gleichwertige Lebensverhältnisse Wahrung der Rechtseinheit Wahrung der Wirtschaftseinheit Föderalismusreform Bedürfnisklausel Parlamentarischer Rat Verfassungskonvent Herrenchiemsee Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichtes
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Benjamin Nadolczak (Autor), 2020, Die Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 II GG) im Wandel der Zeiten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1061052
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