Politische Konsequenzen aus der globalen Klimaveränderung


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2002

17 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Problemstellung

3. Konferenzen und Vereinbarungen vor Rio

4. Der Weltgipfel in Rio und seine Vorarbeiten
4.1 Die Klimarahmenkonvention

5. Konferenzen und Vereinbarungen nach Rio
5.1 Die COP
5.1.2 COP-1: Konstitution, Berlinmandat
5.1.3 COP-2: Zwischenbilanz
5.1.4 COP-3: Protokoll von Kyoto
5.1.4.1 Das Protokoll von Kyoto
5.1.5. COP-4: Aktionsplan
5.1.6. COP-5
5.1.7. COP-6
5.1.7.1 COP6/2 - Bonn

6. Die Bundesrepublik Deutschland

7. Die Schlussbetrachtung

8. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Das globale Klima befindet sich im Wandel, ausgelöst durch Aktivitäten der Menschheit. Seit Anfang der 70er Jahre befassen sich Wissenschaftler nun schon mit diesem Thema. Ursachen, Ausmaß und Folgen dieser Änderung sind bis heute nicht restlos erforscht und basieren zu großen Teilen auf Gedankenmodellen, deren Zutreffen im komplexen Ökosystem Erde im voraus schwer zu überprüfen sind. Klar ist eigentlich nur: Es wird Veränderungen geben. Welche, ist noch nicht ganz genau geklärt.

Die weitaus meisten Wissenschaftler sind heute der Ansicht, dass der Klimawandel bereits in erlebbaren Zeiträumen Folgen verursacht, die das Ökosystem Erde empfindlich stören und verändern können - mit teilweise erheblichen Folgewirkungen auf seine Eigenschaft als Lebensraum auch für den Menschen. Abschmelzen der Polkappen, Anstieg der Meeresspiegel, Änderungen der Standortbedingungen für Pflanzen, Störung der allgemeinen atmosphärischen Zirkulation und Desertifikation ((Bildung und Ausweitung von Wüsten siehe( Abb.1)) sind hier die wesentlichsten Punkte, die in der Öffentlichkeit diskutiert wurden und immer noch werden.

Parallel zur Einsicht in diese Ergebnisse moderne r naturwissenschaftlicher Forschung wuchs auch im Rahmen der allgemeinen Umweltdiskussion der öffentliche Druck auf die politischen Gremien, hier steuernd einzugreifen, um das Schlimmste zu verhindern. Hierbei zeigte sich aber, dass der Wandel des Klimas ein internationales Problem ist. Zwar sind es im Wesentlichen die industrialisierten Nationen, die zu dieser Belastung beitragen, die Auswirkungen sind jedoch weltweit zu spüren. Entsprechend kann das Problem nur effektiv auf internationaler Ebene angegange n werden.

Diese Arbeit bietet eine Einführung in die Problematik der Klimabeeinflussung und zeigt die politische Landschaft auf, die sich international mit diesem Thema beschäftigt.

2. Problemstellung

Gerade unsere Atmosphäre, die Lufthülle der Erde, ist Veränderungen ausgesetzt. Die Forscher sind sich jedoch noch nicht ganz sicher, was alles passieren kann, wenn der Mensch die Zusammensetzung der Atmosphäre weiterhin ändert. Klar ist jedoch: es wird Veränderungen geben, und viele davon können die Natur und so die Lebensgrundlage auch des Menschen dauerhaft schädigen.

Neben der Zerstörung der Ozonschicht durch FCKW ist die Verstärkung des natürlichen Treibhauseffektes einer der schwerwiegensten Eingriffe des Menschen in die Natur. ,,Treibhauseffekt"(siehe Abb.2) bedeutet, dass einige der Gase, die in der Atmosphäre sind, einen Teil der Wärmeabstrahlung der Erde wieder reflektieren, zur Erde zurückschleudern und so für eine zusätzliche Erwärmung der erdnahen Luftschicht sorgen. Vor allem Wasserdampf ist hierzu in der Lage, viele andere Gase verstärken diesen Effekt zusätzlich.

Da diese Gase natürlicherweise in der Erdatmosphäre vorkommen, ist auch der Treibhauseffekt natürlich vorhanden. Ohne ihn wäre es auf der Erde im Durchschnitt über 30° C kälter.

Aktuell ist jedoch der Mensch dabei, mit seiner Arbeit zusätzlich einige Gase in die Atmosphäre zu entlassen, die diesen Treibhauseffekt verstärken(siehe Abb.3). Dem entsprechend steigt auch die Temperatur auf unserem Planeten. Momentan wird erwartet, dass mit dieser Erwärmung eine Reihe von Folgeerscheinungen einhergehen, unter anderem ein Abschmelzen der Polkappen und somit ein weltweiter Meeresspiegelanstieg, eine Veränderung der Windsysteme der Erde, eine Änderung der Niederschlagsverteilung gekoppelt mit einer Ausbreitung der Wüstengebiete, die Änderung der Vegetationsdecke der Erde, das gehäufte Auftreten von Naturkatastrophen und einiges mehr. Einige dieser Folgen fallen sind weniger schlimm, als bisher angenommen. So gibt es zwar genug Inlandeis, um bei dessen Abschmelzen den globalen Meeresspiegel um 80 m anzuheben, doch wird die erwartete Temperaturerhöhung von wenigen Grad nur einen kleinen Teil davon freisetzen können.

Andere Folgen wie die Änderung der Vegetation und dadurch die Ausbreitung der Wüstengebiete der Erde sind dagegen durchaus ernstzunehmen. Bereits heute merken wir einige Folgen. So hat in den letzten Jahren die Häufigkeit und Stärke von Orkanen weltweit zugenommen(aktuell: Orkane Deutschland). Auf bis zu 4° C schätzen Forscher den Anstieg der Temperaturen der Erde bis zum Jahr 2030, für die Polargebiete gar bis zu 7° C. Bewirkt der Mensch durch weitere Freisetzung (Emission) klimarelevanter Gase weiterhin diesen Temperaturanstieg, so sind weitreichende Folgen denkbar.

Die zusätzliche, menschliche Erwärmung wird vor allem durch folgende Gase verursacht: zu etwa 50% ist das Kohlendioxyd (CO2) beteiligt, es ist also das wichtigste Treibhausgas. Es stammt aus Atmungs-, Verbrennungs- und Gärungsprozessen und wird der Luft durch die Aktivität von Pflanzen wieder entzogen. Gerade die Freisetzung durch Verbrennung fossiler Brennstoffe setzt es aber in solchen Mengen frei, dass die Pflanzen nicht mehr genug davon aufnehmen können. Methan aus der Landwirtschaft hat einen Anteil von etwa 13%, bodennahes Ozon etwa 7%, Distickstoffoxid 5% und stratosphärischer Wasserdampf, von Flugzeugen in große Höhen gebracht, 3%.

Ein Klimaschutz macht allerdings nur Sinn, wenn er weltweit koordiniert wird. Das Hauptproblem im internationalen Klimaschutz ist es also, die Staaten der Welt zu gemeinsamen Schritten zu führen, damit die zu befürchtenden Folgen abgewendet werden können.

3. Konferenzen und Vereinbarungen vor Rio

Erst im Jahr 1979 fand die erste Weltklimakonferenz statt. Hier wurden die wesentlichen Probleme bereits erkannt und auch ihre Tragweite gesehen. Diese Konferenz appellierte in ihrem Schlussprotokoll an die Staaten der Erde

,,Klimaveränderungen die durch den Menschen verursacht werden und die sich gegen das Wohl der gesamten Menschheit richten könnten vorherzusehen und zu verhindern". Als konkreten Handlungsrahmen wurde bereits ein ,,Weltklimaprogramm" (WCP) vorgeschlagen, das auf internationaler Ebene koordiniert werden sollte von der World Meteorological Organisation (WMO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und dem ,,International Council of Scientific Unions" (ICSU).

Drei Jahre später setzten die Vereinten Nationen eine neue Kommission ein, die ,,World Commission on Environment and Development", eher bekannt als ,,Brundtlandkommission". Ziel dieser Kommission war es, Vorschläge zu erarbeiten, wie die zukünftige Entwicklung umweltverträglicher gestaltet werden könne. Die Brundtlandkommission veröffentlichte 1987 ihren Abschlußbericht. Teil dieses Berichtes war auch der Treibhauseffekt, vor allem als Folge der Treibstoffverbrennung gesehen. Die Forderung des Berichtes war neben Beobachtung und Erforschung des Effekts auch die Entwicklung international anerkannter politischer Strategien zu seiner Bekämpfung. Außerdem tauchte hier erstmals die Forderung nach einer weltweit international zu treffenden Vereinbarung auf, und erstmals wurden Umweltschutz und Entwicklungspolitik miteinander in Beziehung gesetzt.

In den späten achtziger Jahren begann eine Welle von Konferenzen zum internationalen Klimaschutz. Auch die Konferenz von Villach im Oktober 1985 erkannte wiederum die Gefahren und den wesentlichen Handlungsbedarf. Die Tagung, die gemeinsam von UNEP, WMO und ICSU veranstaltet wurde, forderte die Regierungen der Staaten der Welt und ihre Zusammenschlüsse auf, diese Problematik in ihrer Politik zu berücksichtigen und international im Klimaschutz zusammenzuarbeiten.

Konkretisiert wurden diese Ziele bei der ,,World Conference on the Changing Atmosphere, Implications for Global Security" in Toronto im Juni 1988. Gefordert wurde die Verringerung der CO2-Emissionen um ca. 20% bis zum Jahr 2005 und der Emissionen von CO2 und einigen weiteren Spurengasen um 50% bis zum Jahr 2050. Außerdem solle der Energiewirkungsgrad gesteigert, eine Kennzeichnungspflicht für klimaschädliche Produkte eingeführt und ein Klimafonds errichtet werden.

Die ersten größeren Meinungsverschiedenheiten ergaben sich bei der Sachverständigentagung in Ottawa im Februar 1989. Die Tagung war zusammengekommen, um einen Konventionsentwurf vorzubereiten. Hierbei gab es zwei wesentliche Meinungen, wie das auszusehen habe: vor allem Kanada bevorzugte die Ausarbeitung eines Papiers, welches generell auf den Schutz der Erdatmosphäre zielen sollte, also beispielsweise auch den Schutz der Ozonschicht mit einbezieht, während die USA ein reines Klimarahmenpapier bevorzugten, welches nur den Schutz der Wälder und die Reduktion des Ausstoßes klimarelevanter Gase berücksichtigt. Letztere Sichtweise ist es, die heute praktiziert wird. Auch die Abschlusserklärung der ,,Internationalen Umweltschutzkonferenz" in Den Haag im März 1989 fordert internationales Handeln. Bestehende Grundsätze sollen konsequenter angewendet, neue völkerrechtliche Grundsätze und neue UN-,,Befugnisstrukturen" geschaffen werden. Dies wurde in einer Schärfe vorgetragen, die nur möglich war, weil die Konferenz nur von Frankreich, den Niederlanden und Norwegen veranstaltet wurde und wichtige Klimagasemittenten wie die USA daher fehlten.

In der Folge sprachen sich 1989 und 1990 bei zwei unterschiedlichen Gelegenheiten die Vertreter der G7-Staaten (der sieben weltweit größten Industrienationen) entschieden für ein internationales Eingreifen in die Klimapolitik aus. Sie legten dabei einen besonderen Schwerpunkt auf den Erhalt der Tropenwälder. Die Möglichkeit der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen allerdings, wurde nicht ernst genommen. In der Frage der Umsetzung herrschte allerdings keine Einigkeit.

Weitere Höhepunkte im internationalen Klimaschutz bis 1990 waren die ,,Conference on Global Warming and Climate Change" in Neu Delhi (Februar 1989), die ,,Internationale Umweltkonferenz über atmosphärische Verschmutzung und Klimaveränderung" in Noordwijk (November 1989), die Vereinbarung von Kairo (Dezember 1989) und die ,,Konferenz über dauerhafte Entwicklung" in Bergen (Mai 1990). Bei diesen Konferenzen wurde zunehmend die Forderung vor allem in Richtung der Industrienationen erhoben, den Ausstoß klimarelevanter Gase zunächst zu stabilisieren, dann mit der Zeit zurückzufahren. Da diese sich dagegen aber sträubten, wurden keine erwähnenswerten Maßnahmen eingeleitet. Im November 1990 wurde dann die ,,Second World Climate Conference" durchgeführt. Mehr als 600 Wissenschaftler aus über 100 Ländern wiesen erneut auf die Ernsthaftigkeit des Problems hin. Sie stellen auch fest, dass eine Reduzierung der Kohlendioxydemissionen um 20% bis zum Jahr 2005 in den Industriestaaten technisch und wirtschaftlich machbar sei.

Zwei Szenarien zum Klimaschutz lagen zur Diskussion vor: das IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) schlug drastische Sofortmaßnahmen für die OECD-Staaten und eine spätere generelle weltweite Emissionsreduktion vor, bei der bis 2050 die Emissionen von Treibhausgasen um 46% unter dem Niveau von 1987 sinken sollten, ein soge nannter ,,Ministervorschlag" sah weit weniger drastische Einschnitte vor. Beide Vorschläge räumten jedoch eine weitere Zunahme der Emissionen aus den Entwicklungsländern ein. Hauptergebnis der Konferenz ist die Aufforderung, mit ernsthaften Verhandlungen im internationalen Klimaschutz zu beginnen.

Keine der bislang genannten Konferenzen hatte allerdings eine verbindliche, internationale Regelung zum Klimaschutz hervorgebracht

4. Der Weltgipfel in Rio und seine Vorarbeiten

Im Herbst 1988 errichteten die WMO und das UNEP nach einem Anstoß durch die Generalversammlung der UN das ,,International Panel on Climate Change" (IPCC). Das IPCC wurde beauftragt, das bestehende Wissen über das Klimasystem, seine Veränderung und mögliche Maßnahmen zu sammeln und zu bündeln. Drei Arbeitsgruppen zu Entstehung, Folgen und Maßnahmen zum Treibhauseffekt wurden zunächst gebildet. 1990 brachte es dann seinen ersten Bericht heraus, in welchem die bis dahin gesammelten Fakten präsentiert wurden. Dieser Bericht sorgte für weltweites Aufsehen und förderte so die internationale Bereitschaft, das Problem in der Form einer Klimarahmenkonvention weiter anzugehen. Diese wurde im Dezember 1990 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gestartet. Ein internationales Komitee (International Negotiating Committee for a framework convention, INC) wurde beauftragt, eine Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) zu erarbeiten, die Diskussionsgrundlage für einen bereits angedachten Klimagipfel vo n Rio 1992 sein sollte. Mit der Hilfe zweier Arbeitsgruppen, die sich mit den Quellen und Senken der diversen Treibhausgase, finanziellen Mechanismen, Fragen des Technologietransfers und den institutionellen Mechanismen zur Durchführung einer Konvention beschäftigten, erarbeiteten Experten aus rund 150 Ländern innerhalb von 16 Monaten eine solche Klimarahmenkonvention. Gleichzeitig erarbeiteten auch Regierungen, UN-Mitarbeiter, Vertreter internationaler Organisationen (z. B. der Weltbank) unterschiedliche Stellungnahmen und Papiere, die sie in die Konvention einarbeiten lassen wollten. Vom 3. bis 14. Juni 1992 fand in Rio de Janeiro (Brasilien) erneut eine Weltklimakonferenz statt, die ,,Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung" (UNCED), auch ,,Weltgipfel" oder ,,Erdgipfel" genannt. Über 15000 Delegierte aus 178 Staaten, 115 Staats- und Regierungschefs, Vertreter von 1420 NGO(Non-Governmental Organisations) und 7000 Journalisten waren anwesend. Der Weltgipfel ist bis heute die größte Zusammenkunft von Staatsoberhäuptern aller Zeiten.

Die Ziele der Konferenz waren wesentlich von der Koppelung zwischen Entwicklung und Klimaschutz geprägt: es sollten Wege für eine ,,nachhaltige Entwicklung" aufgezeigt, Erkenntnisse über das Ausmaß globaler Zerstörung und der weltweiten sozialen Verelendung in konkrete Vorhaben umgesetzt und das Thema ,,globale Verteilungsgerechtigkeit" in die Diskussion gebracht werden.

Eine Reihe von Papieren wurde hier beschlossen, darunter die Deklaration von Rio, die Agenda 21, die Konvention über biologische Vielfalt und eine Sammlung von Grundsätzen zum Umgang mit den globalen Waldbeständen. Dies war auch deshalb möglich, weil sich durch den Abbau der Ost-West-Spannungen das Verhandlungsklima wesentlich verbessert hatte.

Das für den internationalen Klimaschutz wohl wichtigste Papier ist die Klimarahmenkonvention, welche das INC inzwischen erarbeitet hatte. Sie wurde beim Weltgipfel von Rio von den Vertretern von 154 Staaten unterzeichnet. Auch die Vertreter der EU als Ganzes unterzeichneten sie. Die Klimarahmenkonvention trat am 21. März 1994 in Kraft, 90 Tage, nachdem der 50. Staat sie in Kraft gesetzt hatte.

4.1 Die Klimarahmenkonvention

Ziel der 1992 beim ,Weltgipfel in Rio verabschiedeten Konvention war nach Artikel 2 ,,die Stabilisation der Konzentration klimarelevanter Gase in der Atmosphäre auf einem Niveau, welches einen Fortbestand des Menschen und seiner Lebensbedingungen auf diesem Planeten ermöglicht."

Die Klimarahmenkonvention enthielt einige Leitlinien. Eine der wichtigsten unter ihnen war die Aufforderung, die noch bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten nicht zur Entschuldigung fehlender Handlungen heranzuziehen, wenn ernstzunehmende Gefahr droht. Andere Leitlinien beschäftigten sich mit der besonderen Verantwortung der Industriestaaten für den Klimaschutz, mit den besonderen Bedürfnissen von Entwicklungsländern sowie mit der Notwendigkeit, eine nachhaltige, dauerhafte Weltwirtschaftsweise zu installieren. Mit der Klimarahmenkonvention erlegten sich die Vertragsstaaten selber eine Anzahl von Verpflichtungen auf. So sollten alle Staaten generell ermitteln, wie viel Treibhausgase sie produzieren und wie viel sie wieder aufnehmen (durch Bindung in Pflanzen etc.), den Ausstoß klimarelevanter Gase verringern, indem sie die Emissionen solcher Gase reduzieren, sparsame Technologien und die nachhaltige Wirtschaftsweise fördern und sogenannte ,,Senken" erhalten, also Gebiete, die in der Lage sind, der Atmosphäre klimarelevante Gase zu entziehen (z. B. Wälder, Ozeane). Die Konvention verpflichtete außerdem die Vertragsstaaten zur Kooperation im Klimaschutz, zur Umsetzung in den staatsinternen politischen Gremien und zum Einbringen in die öffentliche Diskussion.

Eine spezielle Regelung galt für die meisten OECD-Mitglieder und die Staaten Zentral- und Osteuropas (zusammen Annex I - Länder genannt): sie sollten anhand gesetzlicher Maßnahmen bis zum Jahr 2000 ihren Ausstoß auf den Stand von 1990 zurückfahren und Pläne zur weiteren Reduktion erstellen, wobei sich auch einzelne Staaten zusammenschließen und die Regeln gemeinsam erfüllen können. Generell galten hierbei für die OECD- Staaten höhere Anforderungen, die Oststaaten können, analog zu ihrem Entwicklungspotential, auf eine größere Flexibilität dieser Regeln zurückgreifen.

Die reichsten Länder der Welt, Annex II genannt (bestehend v. a. aus den Ländern der OECD), sollten neue Gelder für den internationalen Klimaschutz bereitstellen und den Transfer von effizienter Technologie erleichtern.

Ein Problem der Konvention war ihre Verbindlichkeit: sie war juristisch zwar rechtsverbindlich, enthielt aber größtenteils Willensbekundungen und sah keine Sanktionen vor, so dass faktisch keine nennenswerte Rechtsbindung existierte.

5. Konferenzen und Vereinbarungen nach Rio

Im Februar 1995 wurde das INC nach weiteren sechs Sitzungen aufgelöst. Die Konferenz der (Vertrags-) Parteien (,,Conference of the Parties", COP) übernahm die Überwachung und weitere Ausarbeitung der Konvention. Sie nahm bereits Ende März 1995 ihre Arbeit auf. Am ersten Treffen vom 28. März bis zum 5. April 1995 nahmen 117 Staaten teil, die die Konvention bereits ratifiziert hatten, sowie als Beobachter Vertreter von 53 weiteren Staaten und über 2000 Journalisten aus aller Welt.

Noch bevor die COP ein zweites Mal zusammentrat, veröffentlichte das IPCC im Dezember 1995 seinen zweiten ,,Assessment Report", verfaßt von 2000 Wissenschaftlern und Experten aus aller Welt. Es stellte noch einmal heraus, dass alle wissenschaftlichen Untersuchungen zusammen zeigten, dass der Mensch das Klima beeinflusst. Auch effektive, kostengünstige Gegenmaßnahmen wurden aufgezeigt. Der dritte ,,Assessment Report" des IPCC wurde im Verlauf des Jahres 2001 veröffentlicht Eine Klimaveränderung wurde erneut bestätigt. Es wurde eine Erwärmung des globalen Klimas zwischen 1.4 und 5.8°C bis 2100 prognostiziert .

Als eine der Konsequenzen dürfte sich die globale Niederschlagsverteilung und -häufigkeit verändern. Generell wurde mit einer Zunahme von Extremereignissen gerechnet.

5.1 Die COP

Die Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties - COP) ist gewissermaßen das aus dem Weltgipfel von Rio entstandene Gremium, oft auch als ,,Nachfolgekongress" bezeichnet. Jeder Staat, der die Konvention unterzeichnet und ratifiziert hat, wird 90 Tage nach der Ratifizierung zeitgleich mit Geltungsbeginn der Konvention in dem jeweiligen Land Mitglied der COP. Im Mai 1999 wurden so 175 Staaten der Erde Mitglieder der COP (von rund 230 Staaten weltweit). Seit ihrem ersten Treffen 1995 tritt sie jährlich zusammen. Ihre Hauptaufgabe ist es, zu prüfen, ob die Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Wichtig ist hierbei auch das Sammeln von Informationen über Fortschritte und Kooperationen, um ein Gesamtbild von der aktuellen Klimasituation bekommen zu können. Die COP überwacht und regelt auch den zusätzlichen Finanzfluss von den reichen zu den armen Staaten, da erst dieser Finanzfluss die ärmeren Länder befähigt, aktiv am Klimaschutz mitzuwirken, Berichte zu erstellen, in der Bevölkerung zu werben, neue Technologie einzuführen und vieles mehr.

Neben der COP existieren, erschaffen durch die Konvention, noch zwei Nebengremien, das Nebengremium für den Vollzug (Subsidiary Body for Implementation, SBI) und das Nebengremium für wissenschaftlichen und technologischen Rat (Subsidiary Body for Scientific and Technological Advice, SBSTA), die der COP zuarbeiten. Die COP kontrolliert sie und legt ihre Geschäftsordnung fest. Die COP kann nach Bedarf weitere Nebengremien einsetzen.

5.1.2 COP-1: Konstitution, Berlinmandat

Von dem Recht, neue Nebengremien einzusetzen, hatte die COP aber erst einmal Gebrauch gemacht: bei ihrem ersten Treffen (,,COP-1") in Berlin. Gemäß den Bestimmungen der Konvention trat sie zusammen, um zu überprüfen, ob die Verpflichtung der Industrienationen, Maßnahmen zur Stabilisierung ihrer Emissionen auf dem Niveau des Jahres 1990 zu treffen, dem Ziel der Konvention gerecht wurde. Allgemeiner Konsens bestand bezüglich der Notwendigkeit, auch für die Zeit nach dem Jahr 2000 verbindliche Regelungen zu schaffen. Die COP-1 verabschiedete ein ,,Berlinmandat". In diesem bezeichnete sie die bisher getroffenen Regelungen und Maßnahmen als vor allem juristisch unzureichend. Auch gingen ihr die Verpflichtungen der Industrieländer nicht weit genug.. Sie setzte daher ein neues Nebengremium ein, die ,,Ad hoc Group on the Berlin Mandate" (AGBM). Ihre Aufgabe war es, ein ,,Protocol or another legal instrument" zu entwerfen, welches 1997 der COP-3 vorgelegt werden sollte. Die Berichte von 15 Industrieländern wurden verglichen und untersucht.

5.1.3 COP-2: Zwischenbilanz

Eine Zwischenbilanz zum Sachstand des Berlinmandates wurde 1996 auf der COP-2 in Genf gezogen. In der ,,Genfer Deklaration" würdigten die Vertragsstaaten den zweiten Assessment Report des IPCC als die derzeit umfassendste und zuverlässigste Einschätzung der Wissenschaft der Klimaänderung, ihrer Folgen und Gegenmaßnahmen und beschlossen, bedeutende Schadstoffverringerungen anzustreben. Wiederum prüfte die COP die bisher vorliegenden nationalen Klimaschutzberichte und bestimmte die Form und Inhalte der ersten von Entwicklungsländern vorzulegenden Berichte, die für 1997 vorgesehen waren. Es zeigte sich, dass in den meisten Industrieländern die Kohlendioxydemissionen weiterhin steigende Tendenz hatten. Die Grundsätze der Klimarahmenkonvention wurden also weitgehend nicht eingehalten. Außerdem zeigte sich im Rahmen der Berichte, dass allein die Industrieländer zu 80,5% an der Produktion der Treibhausgase beteiligt sind und die Konzentration des Klimaschutzes auf diese Staaten so ihre Berechtigung findet.

5.1.4 COP-3: Protokoll von Kyoto

Die dritte Sitzung der COP fand 1997 in Kyoto statt. Ziel des Treffens war es, den zwei Jahre zuvor mit dem Berlinmandat eingeschlagenen Weg abzuschließen. Dies geschah durch die Vereinbarung eines ,,Protokolls von Kyoto", vorbereitet durch die AGBM. Dieses Protokoll ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung, welche den Industrienationen vorschreibt, in den Jahren 2008 bis 2012 ihren gemeinsamen Ausstoß von sechs klimatisch relevanten Gasen im Durchschnitt dieser fünf Jahre um 5,2% zu reduzieren. Um den Vertragspartnern zu helfen, diese Reduktion kosteneffektiv durchzuführen und gleichzeitig eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu fördern, enthält das Protokoll drei ,,Mechanismen": den Mechanismus der sauberen Entwicklung, den Emissionshandelsmechanismus und das joint implementation.

5.1.4.1Das Protokoll von Kyoto

Im Rahmen der COP-3 im japanischen Kyoto gelang endlich die Verabschiedung eines Protokolls mit völkerrecht lich bindender Wirkung, welches erste Maßnahmen zur globalen Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen vorsah. Die COP-3 verabschiedete das Papier einstimmig. Es sieht konkrete Reduktionsziele für sechs klimarelevante Substanzen vor, die die Annex-I-Staaten (die Industrienationen) nach dem Jahr 2000 zu erfüllen haben. Bis zum Jahr 2005 sollen sie einen ,,vorzeigbaren Fortschritt" bei der Reduktion vorlegen können, in den Jahren 2008 bis 2012 den Ausstoß jener sechs Gase um 5% senken (die Gesamtheit der Gruppe im Durchschnitt dieser fünf Jahre, gemessen am Stand von 1990). Die sechs Gase sind das Kohlendioxyd (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Hydrofluorcarbone (HFCs), Perfluorcarbone (PFCs) und Schwefelhexafluoride (SF6). Die drei letztgenannten können statt 1990 wahlweise auch an 1995 gemessen werden. Eine weitere wichtige Gruppe, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) wurden ausgeklammert, da sie beim Montrealer Protokoll zum Schutze der Ozonschicht 1987 bereits behandelt worden waren.

Diese Reduktion darf nach dem Kyotoprotokoll unterschiedlich aufgeteilt werden, so dass einige Länder größere Einsparungen vornehmen müssen als andere. So ist vorgesehen, dass die Schweiz, die Staaten der EU und die meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten ihre Emissionen um je 8% reduzieren (wobei die EU diese Quote wiederum über ihre Mitgliedsländer verteilt), die USA um 7%, Kanada, Ungarn, Japan und Polen um 6%, während Russland, Neuseeland und die Ukraine ihre Emissionen lediglich auf dem Stand von 1990 fixieren sollen. Andere Staaten dürfen dadurch sogar ihre Emissionen erhöhen, nämlich Norwegen um 1%, Australien um 8% und Island um 10%. Rein rechnerisch ergibt dies eine Gesamtreduktion um ca. 5% bei den Annex-I-Staaten; Veränderungen bei den Entwicklungsländern sind hier nicht inbegriffen.

Als Reduktion wird es einem Staat auch angerechnet, wenn er neue ,,Senken" schafft, also z. B. durch die Aufforstung neuer oder die Wiederherstellung alter Waldflächen dafür sorgt, dass der Atmosphäre Treibhausgase entzogen werden.

Seit 1990 sind allerdings die Emissionen in den meisten Ländern noch weiter angestiegen, so dass ein Zurückfahren der Emissionen auf einen Wert von 5% unter dem von 1990 eine tatsächliche Reduktion um einen deutlich größeren Betrag bedeutet. Gemessen am Stand des Jahres 2000 bedeutet dies eine durchschnittliche Reduktion um 10% gegenüber dem erwarteten Stand von 2010 unter der Annahme, dass keine Maßnahmen getroffen würden, ergäbe das eine Reduktion von rund 30%.

Die Reduktionsvereinbarungen des Kyotoprotokolles sollen weite Teile der Wirtschaftssektoren betreffen. Die Regierungen der einzelnen Staaten sollen hierbei kooperieren, die Energieeffizienz erhöhen, die Energie- und Transportsektoren reformieren, erneuerbare Energien vorantreiben, unangebrachte finanzielle Maßnahmen auslaufen lassen und Marktschlupflöcher schließen, die Methanemissionen aus der Abfallwirtschaft und der Energiegewinnung zurückfahren sowie Wälder und andere Kohlendioxydsenken schützen. Das Protokoll von Kyoto gestattet ausdrücklich einige Methoden wie Handel mit Emissionsrechten, joint implementation und Clean Development Mechanism. Es ist vorgesehen, ein ,,Emissionshandelsregime" zu errichten, in dessen Rahmen die Vertragsstaaten untereinander mit Emissionsrechten handeln können, dass also ein Staat, der seine Höchstgrenze an Emissionen nicht erreicht, die Umweltverschmutzungsrechte auf dem freien Markt anbieten oder direkt an einen anderen Staat verkaufen kann, der entsprechend weniger reduzieren muss. Auch können Staaten, insbesondere Industrienationen, zusätzliche Emissionsrechte erwerben, indem sie durch Investitionen in Entwicklungsländern dort den technologischen Klimaschutz voranbringen (clean development mechanism, CDM). Nähere Bestimmungen stehen aber noch aus; bei der konkreten Ausgestaltung haben die Vertragsstaaten also eine weitreichende Handlungsfreiheit, aber auch noch ein erhebliches Maß an Unsicherheiten.

Ein weiteres Ziel des Protokolls ist es, die Einhaltung der bestehenden Verpflichtungen aller Staaten zu verbessern. Es enthält daher die Zusage aller beteiligten Staaten, Maßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu treffen, Rechenschaft über bereits getroffene Maßnahmen abzulegen, den Technologietransfer voranzubringen, in der wissenschaftlichen und technischen Forschung miteinander zu kooperieren sowie die öffentliche Aufmerksamkeit, Bildung und Schulung zum Thema Klimaschutz zu fördern. Außerdem soll ein neuer Finanzfonds gegründet werden, der den Entwicklungsländern hilft, die ihnen durch den Klimaschutz entstehenden Kosten zu tragen.

Die Conference of the Parties (COP) der Klimarahmenkonvention bekommt somit eine neue Bedeutung: sie wird gleichzeitig zum Meeting of the Parties (MOP) des Protokolls von Kyoto.

Das Protokoll von Kyoto soll regelmäßig überarbeitet werden, jeweils auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Sachstände. Die erste Überprüfung findet bei der zweiten COP statt, die sich mit dem Protokoll beschäftigt, neue Bestimmungen für die Zeit nach 2012 sollen ab ca. 2005 getroffen werden. Außerdem sollen nach dem Willen der COP-3 in Kyoto noch einige protokollrelevante Fragen geklärt werden.

Das Protokoll wurde am 16. März 1998 für ein Jahr zur Unterzeichnung freigegeben. Es tritt in Kraft 90 Tage nachdem insgesamt 55 Vertragsstaaten des Klimarahmenabkommens das Protokoll unterzeichnet haben; unter diesen Staaten müssen so viele Industriestaaten sein, dass diese mindestens 55% des CO2-Ausstoßes dieser Gruppe vertreten(siehe Abb. 4). Bis dahin gelten für die Vertragsparteien nur die Inhalte der Klimarahmenkonvention. Mit der Erfüllung der Bedingungen und dem Inkrafttreten wird für das Jahr 2000 gerechnet.

Viele Umweltverbände kritisieren die Maßnahmen als ,,vollkommen ungenügend "14, gerade auch im Hinblick auf das Stabilisationsziel der Klimarahmenkonvention. Außerdem hätten die weltweiten Treibhausgasemissionen bereits 1995 durch den Zusammenbruch des Ostblockes um 4,5% unter dem Bezugswert des Protokolls von 1990 gelegen, so dass lediglich eine weitere Reduzierung von 0,5% anstehe, was weit unter dem möglichen und sinnvollen liege. Das Protokoll wird voraussichtlich im Jahr 2000 in Kraft treten und sollte dann möglichst funktionsfähig sein. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen also weitere Unklarheiten ausgeräumt sein, sofern sie Maßnahmen betreffen, die von Beginn an gelten (z. B. der clean development mechanism).

Eine Unsicherheit besteht auch noch bei der rechtlichen Wirkung des Protokolls. Es ist zwar völkerrechtlich bindend, Sanktionen sind bei Nichteinhaltung aber nicht vorgesehen. So ist das einzige Druckmittel gegenüber den Vertragsstaaten deren völkerrechtliche Glaubwürdigkeit.

5.1.5 COP-4: Aktionsplan

Auf der COP4 in Buenos Aires (Nov. 1998) wurde über die Umsetzung des Kyoto-Protokolls verhandelt. Es wurde ein Arbeitsplan verabschiedet, der die nachfolgenden Etappen für die Ausgestaltung der Klimaschutz-Maßnahmen fest vorgibt.

Die Schlupflöcher des Kyoto-Protokolls konnten im Rahmen der COP4 nicht "gestopft" werden, so dass noch immer die Gefahr besteht, dass es zu keiner Verringerung der Treibhausgas-Emissionen kommt und der anthropogene (von Menschen verursachte) Treibhauseffekt nicht gestoppt wird

5.1.6 COP5

Auf der 5. Vertragsstaaten-Konferenz in Bonn vom 25.10 bis 5.11.1999 wurde über die Ausformulierung der Vertragstexte verhandelt. Besonders strittig war auch diesmal die konkrete Ausgestaltung der flexiblen Mechanismen (Emission-Trading (ET), Joint Implementation (JI) und Clean Development - Mechanismus (CDM)). Auf der Konferenz wurden keine wesentlichen Fortschritte bei der Diskussion über die flexiblen Mechanismen und ihrer Ausgestaltung erzielt.

Die Resultate der 5. Konferenz im Einzelnen:

Im Zentrum der Verhandlungen standen die auf Wunsch der G 77-Staaten nunmehr als "Kyoto-Mechanismen" bezeichneten Instrumente (Joint Implementation, Clean Development Mechanismus und Emissionshandel).

Beträchtliche Meinungsunterschiede bestanden insbesondere zwischen den drei Blöcken EU- assoziierte Staaten/Schweiz, Umbrella-Gruppe und G 77. Diese harten Fronten verhinderten substantielle Vorgaben zur Ausgestaltung der Regeln für die Mechanismen. Gelungen ist jedoch eine Anbindung dieser Mechanismen an eine umfassende Erfüllungskontrolle. Erst im Ministersegment konnte eine Entscheidung zur weiteren Ausgestaltung erreicht werden. Festgelegt wurden Zeitplan und Themen der weiteren Verhandlungen. Die 6. Vertragsstaatenkonferenz soll eine abschließende Entscheidung über die Ausgestaltung aller Mechanismen fä llen.

Das Arbeitsprogramm enthält keinerlei Entscheidung darüber, ob und welche Elemente schließlich tatsächlich in die Regeln für die Mechanismen aufgenommen werden. Zusätzliche Elemente für die weitere Arbeit können hinzugefügt werden. Die Verhandlungen über die Regeln werden weiterhin äußerst schwierig bleiben.

5.1.7 COP 6 - Den Haag

Die 6. Vertragsstaatenkonferenz vom November 2000 in Den Haag führte trotz Verlängerung um einen Tag zu keiner gemeinsamen Grundsatzerklärung oder politischen Rahmenentscheidung und wurde schließlich vertagt: Im Juni 2001 soll in Bonn weiterverhandelt werden. Keine Einigung erzielt werden konnte vor allem über Fragen der Behandlung der Senken und der Kyoto-Mechanismen, der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Reduktionsziele sowie der Einbeziehung der Entwicklungsländer. Die EU hatte sich geweigert, den Kompromissentwurf des Konferenzpräsidenten Jan Pronk, der den USA die Einrechnung von Forstgebieten als Klimaschutzfaktor erlaubt hätte, zu akzeptieren. Konservative US-Wirtschaftskreise, die dem Kyoto-Protokoll wegen möglicher Verluste von Arbeitsplätzen ablehnend gegenüberstehen, meinten bereits, das Scheitern des Gipfels hätte gezeigt, dass das Kyoto-Abkommen von vorneherein ein Fehler gewesen sei.

5.1.7.1 COP6/2 - Bonn

Vom 16. bis 27. Juli 2001 fand in Bonn die Fortsetzung der im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis vertagten 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention statt. Der Bonner Beschluss zur internationalen Klimapolitik ist ein historisches Ergebnis: Den Vertragsstaaten - und voran der EU - ist es gelungen, trotz des Ausstiegs der USA und des zögerlichen Verhaltens einiger Staaten, eine Einigung zu erreichen und die Voraussetzungen für die Ratifikation und Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu schaffen. Gleichzeitig gebührt der Bonner Klimakonferenz das Verdienst, dass sie den zuletzt stark in die Kritik geratenen internationalen Klimaverhandlungsprozess wiederbelebt hat. Ein Scheitern der Klimaverhandlungen in Bonn hätte voraussichtlich das Ende für das Kyoto-Protokoll bedeutet, nachdem bereits die Konferenz im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis zu Ende ging. Deutschland und die EU haben für diesen Kompromiss einen (umwelt-)politischen Preis gezahlt. Zu den Zugeständnissen von Seiten der Bundesregierung und der EU gehören u.a. die recht weitreichende Anrechnung von Senken, die vage Formulierung bei der Frage, wie stark die Industrieländer ihre Reduktionsverpflichtungen durch Maßnahmen im eigenen Land erbringen müssen sowie die Tatsache, dass über den rechtlichen Charakter der Sanktionen im Falle der Verfehlung des Klimaschutzziels erst auf einer späteren Konferenz entschieden wird. Die Konsequenz des Bonner Beschlusses ist, dass die Ertragsstaaten nun in ihren nationalen Parlamenten das Ratifizierungsverfahren für das Kyoto-Protokoll einleiten können. Ziel der Staatengemeinschaft ist es, das Kyoto-Protokoll rechzeitig zur Weltkonferenz für Nachhaltigkeit im September 2002 in Johannesburg in Kraft treten zu lassen. Dafür müssen bis dahin mindestens 55 Staaten das Protokoll ratifiziert haben, wobei auf diese mindestens 55% der CO2-Emissionen der Industrieländer von 1990 entfallen müssen. Die Bundesregierung plant, im Herbst 2001 das Ratifizierungsverfahren einzuleiten.

6. Die Bundesrepublik Deutschland

Auch der Staat, in dem wir leben, die Bundesrepublik Deutschland, beteiligt sich am internationalen Klimaschutz. Die BRD hatte im November 1990 beschlossen, bis zum Jahr 2005 ihren Ausstoß von Kohlendioxyd um 25% zu reduzieren, gemessen am Ausstoß des Jahres 1987. Wie absehbar, ergab allein schon der Zusammenbruch der Industrie in der neuen Bundesländern eine Einsparung um rund 15%. mit Stand von 1998 war also die Aufgabe, innerhalb von sieben Jahren weitere 10% einzusparen.

Einige Umweltorganisationen sind dabei kritisch, ob dieses Ziel wirklich angegangen wird. Das Forum für Umwelt und Entwicklung jedenfalls ist sich sicher: ,,Zusätzliche Reduktionen lassen sich nur durch eine aktive Klimaschutzpolitik erzielen. Die bisher durchgeführten und eingeleiteten Maßnahmen reichen nicht aus, um das nationale Klimaschutzziel zu erreichen". Um darauf aufmerksam zu machen, hat z. B. die BUNDjugend, die Jugendorganisation im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), eine Wette mit der Bundesregierung gestartet, auf die diese eingegangen ist: die BUNDjugend wettet, dass es bereits möglich ist, diese Einsparung von 10% innerhalb von sieben Monaten zu erreichen und belegt dies, indem sie Schülerinnen und Schüler von mindestens 100 Schulen bundesweit dazu anleitet, den Kohlendioxydausstoß, den ihre Schulen verursachen, durch Energieeinsparungen innerhalb dieses Zeitraumes um 10% zu reduzieren. ,,Eine Wette, die wir gerne verlieren", urteilt das Bundesumweltministerium im Internet.

7. Schlussbetrachtung

Schon seit vielen Jahren steht das Thema ,,Globaler Klimaschutz" auf der internationalen Tagesordnung. Eine große Zahl von Konferenzen hat bereits stattgefunden, viele Vereinbarungen wurden getroffen, deren wohl bislang umfangreichste und wichtigste ist wohl das Protokoll von Kyoto.

Jahrzehntelange internationale politische Bemühungen haben zu diesem Ergebnis geführt. Dennoch: den meisten Naturwissenschaftlern und Umweltschutzverbänden ist der erreichte Stand nicht weitgehend genug. In den Mühlen der politischen Debatten wird so mancher Sinn einfach zermahlen, so manch Forderung von Naturwissenschaftlern als nicht umsetzbar abgelehnt. Noch ist der entscheidende Durchbruch nicht da, der es schaffen könnte, in alle Ewigkeit das Klima der Erde stabil zu halten.

Dennoch - aus politischer Sicht ist schon beachtlich, was bislang geleistet worden ist. Der größte Teil der Staaten der Erde hat sich in gemeinsamer Kooperation bereit gefunden, die ersten Maßnahmen einzuleiten, um das Klima zu schützen - trotz aller Gegenwehr einzelner Staaten, trotz einer großen Menge von Konfliktpotential, welches diese Materie birgt. Und möglicherweise ist der jetzige Stand ja ein geeigneter Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Weltabkommen, welches sich primär an den naturwissenschaftlichen Erfordernissen orientiert.

Vielen Dank an Malte Hövel für viele Informationen.

Quellenverzeichnis

Zur Klimatologie :

Lauer, Wilhelm, Klimatologie, 3. Auflage, 1999

Blüthgen / Weischet, Allgemeine Klimageographie, 3. Auflage,1980

Zur Weltpolitik:

Forum Umwelt und Entwicklung (Hrsg.), Umweltschutz und Entwicklung, Klimaschutz nach Kyoto, 1998

Ott, Hermann E., Kein Erdrutsch bei den Klimaverhandlungen in Buenos Aires, 1998 Fritzler, Marc, Ökologie und Umweltpolitik, 1998

Außerdem: Encarta 98- 2001

Internetadressen

http://www.bmu.de (Bundesumweltministerium)

http://www.unfccc.de (Klimabüro der UN)

http://www.greenpeace.de

http://www.bund.net

http://www.accc.gv.at

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Politische Konsequenzen aus der globalen Klimaveränderung
Auteur
Année
2002
Pages
17
N° de catalogue
V106107
ISBN (ebook)
9783640043866
Taille d'un fichier
367 KB
Langue
allemand
Annotations
Vielen Dank an Malte Hövel für seine enorm gute Vorarbeit
Mots clés
Politische, Konsequenzen, Klimaveränderung
Citation du texte
Tobias Hahn (Auteur), 2002, Politische Konsequenzen aus der globalen Klimaveränderung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106107

Commentaires

  • invité le 26/5/2002

    Suba Tobi.

    Wow suba Tobi ich hätte nie gedacht dass du tatsächlich deine VU Facharbeit ins internet stellen würdest und ausserdem nicht schlecht gemacht.

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Titre: Politische Konsequenzen aus der globalen Klimaveränderung



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