Anlass und Abwicklung bei Aktienrückkäufen


Hausarbeit, 2018

17 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis. II

Abbildungsverzeichnis. II

1. Einführung in die Thematik und Themeneingrenzung

2. Gesetzliche Vorgaben und Motive zum Rückerwerb
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
2.2 Anlass von Aktienrückkäufen
2.2.1 Instrument des Finanzmanagements
2.2.2 Signalwirkung bei Unterbewertung
2.2.3 Sonstige Motive im Überblick

3. Abwicklung des Aktienrückkaufs
3.1 Rückkauf über die Börse
3.2 Rückkaufverfahren außerhalb der Börse
3.2.1 Festpreisverfahren
3.2.2 Holländische Versteigerung
3.2.3 Rückkauf durch Ausgabe von Verkaufsoptionen
3.2.4 Individuell ausgehandelter Paketerwerb

4. Kritik an Rückkaufprogrammen und Gesamtbeurteilung
4.1 Auswirkung auf den Aktienkurs
4.2 Risiken beim Rückkauf eigener Aktien
4.3 Resümee

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

AG Aktiengesellschaft

AktG Aktiengesetz

Danat-Bank Darmstädter und Nationalbank

EStG Einkommensteuergesetz

KonTrag Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

TRP transferable put rights

WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: In der Ad-hoc Meldung angegebene Motive für den Aktienrückkauf

Abbildung 2: Aktienrückkäufe von börsennotierten Unternehmen im Zeitraum von Mai 1998 bis Dezember 2003 nach Rückkaufmethodik

Abbildung 3: Ausgewählte Aktienrückkäufe

1. Einführung in die Thematik und Themeneingrenzung

Aufgrund der von Reichspräsident Hindenburg 1931 erlassenen Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und Steueramnestie waren Aktienrückkäufe in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich.1 Grund für diese Notverordnung waren vorausgegangene Aktienrückkäufe in immensem Umfang. Unternehmen wie die Danat -Bank, deren Gesamtvermögen von 60 Millionen Reichsmark zu 35 Millionen Reichsmark aus eigenen Aktien bestand, konnten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und brachen zusammen.2

Während in Deutschland Aktienrückkäufe vor der Gesetzesliberalisierung 1998 nur selten durchgeführt wurden, waren sie in den USA ein beliebtes Mittel zur Kurskorrektur. Aufgrund der weniger strengen Gesetzeslage und der geringeren Publikationspflichten werden Aktienrückkäufe in den USA in deutlich höherem Umfang vollzogen als in Deutschland.3

Aufgrund der rechtlichen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA bezieht sich diese Arbeit ausschließlich auf Aktienrückkäufe in Deutschland.

Einführend werden in Kapitel 2 die rechtlichen Rahmenbedingungen als Grundlage für die weitere Arbeit erörtert. Anschließend werden mögliche Ziele des Aktienrückkaufs analysiert. Da eine klare Unterscheidung der Erwerbsgründe aufgrund der häufigen Überschneidungen der Motive nicht möglich ist, greift Kapitel 2.2 die Ziele des Rückerwerbs eigener Anteile zwar einzeln auf, jedoch muss bedacht werden, dass ein Rückkaufprogramm häufig mehrere Zwecke erfüllt. Beispielsweise führt eine Steigerung des Unternehmenswerts durch Kapitalkostenreduktion gleichzeitig zu einem besseren Schutz vor ungewollten Übernahmen.4

In Kapitel 3 wird die Abwicklung des Aktienrückkaufs thematisiert. Hier wird grundlegend zwischen dem Rückkauf über die Börse und dem außerbörslichen Rückkauf differenziert. Neben der grundlegenden Vorgehensweise bei den einzelnen Verfahren werden auch Vor- und Nachteile gegenübergestellt.

Nachdem in Kapitel 2 bereits auf die erhofften positiven Auswirkungen auf den Aktienkurs eingegangen wurde, beschäftigt sich Kapitel 4.1 mit der tatsächlichen Kursentwicklung nach Bekanntgabe eines Rückkaufprogramms. Die Auswirkungen beschränken sich hierbei auf die Signalwirkung und den Preiseffekt. In Kapitel 4.2 werden die Risiken, die mit einem Aktienrückkauf verbunden sind aufgezeigt. Schwerpunkt liegt hierbei auf den Gefahren für die Anleger und das Unternehmen. Auf die möglichen Gefahren für den Kapitalmarkt, die Gläubiger der Gesellschaft und die Volkswirtschaft wird nicht eingegangen. Abschließend werden die zuvor ausgearbeiteten Aspekte aufgegriffen, sowie Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen.

Ziel dieser Arbeit ist es, einen Gesamtüberblick über Aktienrückkäufe in Deutschland zu geben, die Gefahren eines Rückkaufs zu benennen und mögliche Alternativen aufzuzeigen.

2. Gesetzliche Vorgaben und Motive zum Rückerwerb

2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Der Erwerb eigener Aktien ist in den §§ 71 – 71e AktG festgelegt. Zusätzlich müssen die Publizitätspflichten aus § 160 Abs. 1 Satz 2 AktG berücksichtigt werden. Da die Absätze 3, 4, 5, 6, und 7 seit in Kraft treten des Abs. 8 an Relevanz verloren haben, wird nachfolgend nur auf die Absätze 1, 2 und 8 des § 71 AktG detailliert eingegangen.

§ 71 Abs. 1 AktG besagt, dass eigene Aktien nur gekauft werden können, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Entgangener Spekulationsgewinn oder der Verlust auf Grund eines fallenden Aktienkurses, stellt keine ausreichende Begründung dar.5

Ein Beispiel, bei dem § 71 Abs. 1 AktG zur Anwendung kam, war bei der Thyssen Krupp AG im Jahr 2003. Auslöser war ein Gesetz aus den USA, das Firmen, deren Eigentümer aus Ländern stammten, die den Vereinigten Staaten nicht wohlgesonnen waren, von Regierungsaufträgen ausschloss.6 Da die IFIC Holding, die im Besitz des Irans war, mit 7,79 Prozent an der Gesellschaft beteiligt war und das Umsatzvolumen in den USA zwischen 7 und 8 Milliarden Dollar betrug, kaufte das Unternehmen Anteile zurück, um die Anteile des Irans auf unter 5 Prozent zu bekommen und so möglichen Restriktionen auf dem US Markt zu entgehen. Die Aktienanteile wurden für 24 € je Aktie zurückerworben, was in etwa dem Dreifachen des regulären Aktienkurses entsprach und zu einem Kurseinbruch von 5,8 Prozent führte.7

In § 71 Abs. 2 AktG wird der Rückerwerb eigener Aktien gestattet, wenn dies geschieht, um die Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Kauf anzubieten.

Rückkäufe um Anteile an Mitarbeiter auszugeben und ggf. deren Motivation und Bindung an die Gesellschaft zu steigern, sind bereits seit 1959 gestattet, jedoch müssen die erworbenen Aktien binnen eines Jahres den Angestellten zum Kauf angeboten werden.8 Die Idee an den sogenannten Belegschaftsaktien ist die, Mitarbeiter noch enger an das Unternehmen zu binden. Rund 70 Prozent der großen deutschen Unternehmen nutzen diese Art der Mitarbeiterbeteiligung bereits.9

Der § 71 AktG wurde aufgrund des 1998 beschlossenen KonTraG durch den Abs. 8 ergänzt, der den Rückkauf eigener Aktien unter Einhaltung bestimmter Vorgaben zulässt.

Bevor das Management Aktien zurückkaufen kann, muss es die Ermächtigung durch die Hauptversammlung einholen. Besagte Ermächtigung gilt höchstens 18 Monate und wird mit einfacher Mehrheit durch die Versammlung beschlossen. Auch die Preisspanne, in der Anteile zurückgekauft werden, wird von der Aktionärsversammlung festgelegt, außerdem das Gesamtvolumen der Rückkäufe, wobei ein Anteil von 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft nicht überschritten werden darf.10

Weitere Vorgaben sind in den §§ 71a – e des AktG geregelt. So wird in § 71a AktG der Erwerb durch Darlehen, Vorschuss oder Sicherheit durch die Gesellschaft an einen Dritten eingeschränkt und nur unter Beachtung der 10 Prozent Grenze aus § 71 Abs. 1 AktG ermöglicht. Darüber hinaus besagt der § 71b AktG, dass der Gesellschaft keinerlei Rechte aus eigenen Aktien zustehen. Der § 71c AktG gibt die Fristen vor, binnen dieser gemäß § 71 Abs. 1 oder 2 erworbene Anteile wieder veräußert werden müssen bzw. einzuziehen sind. Des Weiteren regelt § 71e AktG, dass der Rückkauf durch Dritte nur innerhalb der Höchstgrenze aus § 71 Abs. 1 AktG stattfinden darf. Abschließend wird in § 71e AktG die Inpfandnahme eigener Aktien dem Erwerb gleichgesetzt.11

2.2 Anlass von Aktienrückkäufen

2.2.1 Instrument des Finanzmanagements

Das Management einer an der Börse gelisteten Gesellschaft hat drei Möglichkeiten nicht benötigte Liquidität an die Anteilseigner auszuschütten. Die Zahlung einer im Vergleich zum Vorjahr identischen oder abweichenden Dividende, einer Bonusdividende oder den Rückkauf eigener Aktien.12 Werden die zurückerworbenen Aktien von dem Unternehmen vom Markt genommen, verringert sich der Anteil der Gesamtaktien und dementsprechend wird der Gewinn auf weniger Aktien verteilt.13 Neben dem höheren Gewinn pro Aktie und einer zu erwartenden Kurssteigerung14 hatte der Aktienrückkauf bis zur Einführung der Abgeltungssteuer 2009 für den Anleger im Vergleich zur Dividendenzahlung auch steuerliche Vorteile, da ein Zugewinn durch einen erhöhten Aktienkurs bei Verkauf, im Vergleich zu einer Dividendenauszahlung nicht versteuert werden muss, sofern die Behaltensfrist, die gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor Einführung der Abgeltungssteuer 1 Jahr betrug, nicht unterschritten wurde, also zwischen An- und Verkauf der Aktien nicht mehr als ein Jahr lag.15

Auf Unternehmensseite hingegen kann es von Vorteil sein, das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital zu optimieren. Da Eigenkapital in der Regel höhere Kosten verursacht als Fremdkapital, kann es insbesondere bei der aktuellen Niedrigzinspolitik von Vorteil sein, das Fremdkapital im Vergleich zum Eigenkapital zu erhöhen.16 Wenn also eine Ausschüttung an die Anteilseigner nicht durch Rücklagen, sondern durch Neuaufnahme von Fremdkapital finanziert wird und die Kosten des geliehenen Kapitals geringer als die bisherige Eigenkapitalrendite sind, führt dies zur Senkung der Kapitalkosten und einer höheren Rendite für die Aktionäre.17

Auch als alternatives oder ergänzendes Zahlungsmittel bei einer Firmenübernahme, der sogenannten Akquisition, können neu ausgegebene oder zuvor durch ein Rückkaufprogramm erworbene Aktien eingesetzt werden. Für die Verkäufer besteht der Vorteil dieser Zahlungsweise darin, dass sie weiterhin an ihrem Unternehmen beteiligt bleiben.18 Für das kaufende Unternehmen sind zurückgekaufte Aktien als Akquisitionswährung nur vorteilhaft, wenn der Wertpapierkurs zwischen dem Rückkauf der Anteile und der Übernahme des Unternehmens gestiegen ist.19

2.2.2 Signalwirkung bei Unterbewertung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: In der Ad-hoc Meldung angegebene Motive für den Aktienrückkauf

Quelle: Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 143

Wie aus Abbildung 1 ersichtlich, ist eine mögliche Unterbewertung des Unternehmens der am zweithäufigsten angegebene Grund für einen Aktienrückkauf. Das Management einer Gesellschaft verfügt in der Regel über mehr Informationen, das Unternehmen betreffend, als die übrigen Börsenteilnehmer. Daher kann es zu dem Entschluss kommen, dass der aktuelle Aktienkurs niedriger ist als der tatsächliche Wert. Es gibt mehrere positive Aspekte, die einen Rückkauf in dieser Situation sinnvoll machen. Einerseits signalisiert das Management dem Kapitalmarkt, dass das Unternehmen aufgrund ihrer Informationen viel höher zu bewerten ist.20 Zum anderen werden durch einen höheren Aktienkurs die Kapitalkosten gesenkt und die Eigenkapitalgeber zufriedengestellt. Zusätzlich hat ein hoher Unternehmenswert eine Schutzfunktion vor feindlichen Übernahmen.21

2.2.3 Sonstige Motive im Überblick

Ein weiteres Motiv für den Aktienrückkauf kann die Einflussnahme auf die Aktionärsstruktur und die damit verbundenen Stimmrechte sein. Jedoch wird diese Beeinflussung durch den § 53a AktG, welcher besagt, dass alle Aktionäre gleich behandelt werden müssen, stark eingeschränkt. Nur bei gezieltem Ankauf hat das Management Einfluss auf die Struktur der Aktionäre. Denkbar ist beispielsweise die Abfindung einer opponierenden Aktionärsgruppe.22 In Deutschland kann ein weiterer Grund die Beseitigung von Vorzugsaktien sein. Da Vorzugsaktionäre reine Kapitalgeber sind, die für einen höheren Gewinnanteil auf ihr Stimmrecht verzichten, kann es für Großaktionäre, die mit ihren Unternehmensanteilen aktiv Einfluss auf den Wert der Gesellschaft nehmen möchten, von Vorteil sein einen Aktienrückkauf zu Befürworten, um ihr Mitspracherecht zu erhöhen.23 Auch der Ausschluss von Kleinaktionären, um die Verwaltungskosten zu senken, kann für das Unternehmen von Vorteil sein.24

Ein weiteres Motiv, welches allerdings nur bei Aktienbanken Verwendung findet, ist der Handel mit eigenen Aktien. Hierbei gibt es die eigentlichen Gefahren eines Aktienrückkaufs nicht, da bei der Einkaufskommission durch einen Kunden ein bloßer Durchgangserwerb vorliegt, mit dem keinerlei Rechte oder Einflussmöglichkeiten auf die Aktionärsstruktur verbunden sind.25

3. Abwicklung des Aktienrückkaufs

3.1 Rückkauf über die Börse

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aktienrückkäufe von börsennotierten Unternehmen im Zeitraum von Mai 1998 bis Dezember 2003 nach Rückkaufmethodik

Quelle: Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 143

Wie aus Abbildung 2 zu erkennen, ist die von deutschen Unternehmen bevorzugte Rückkaufmethode zum Erwerb eigener Anteile der Rückkauf über die Börse. Hierbei kauft das Unternehmen regulär - zum aktuellen Aktienkurs eigene Anteile zurück. Der Vorteil dieser Erwerbsart ist der geringe Durchführungsaufwand und die Kostenersparnis, da die Zuschlagszahlung, wie bei anderen Methoden, entfällt. Ein weiterer Vorteil des Börsenkaufs ist die Flexibilität. Die Gesellschaft kann Käufe geringer Mengen eigener Anteile über einen längeren Zeitraum tätigen, was die Liquidität schont.26

Ebenso werden die Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 53a AktG erfüllt, da der Rückkauf über die Börse anonym erfolgt und somit kein Einfluss auf die Aktionärszusammensetzung genommen werden kann.27

Neben den aufgeführten Vorteilen dieses Verfahrens, gibt es auch Nachteile für das Unternehmen. Bei Aktien mit einem geringen täglichen Handelsvolumen wird es sehr lange dauern, größere Mengen an eigenen Anteilen zurückzukaufen. Auch kann die Nachfrage durch das Unternehmen den Aktienkurs beeinträchtigen und den tatsächlichen Wert verzerren. Des Weiteren steht dieses Verfahren ausschließlich Gesellschaften zur Verfügung, die an der Börse gelistet sind.28

3.2 Rückkaufverfahren außerhalb der Börse

3.2.1 Festpreisverfahren

Öffentliche Rückkaufverfahren außerhalb der Börse werden angewandt, wenn das Rückkaufvolumen der Aktien das Handelsvolumen der Börse übersteigt oder der vorgegebene Zeitraum verhältnismäßig kurz ist. Auch der Gefahr eines möglichen Kursanstiegs aufgrund der durch das Unternehmen gesteigerten Nachfrage und damit verbundenen Mehrausgaben kann so vorgebeugt werden.29 Beim Rückkauf außerhalb der Börse kann die Gesellschaft entweder einen festen Preis vorgeben, zu dem es Anteile zurückkauft, oder es führt eine Versteigerung durch, bei der die Aktionäre ihre Vorstellungen über die Höhe des Verkaufspreises mit einbringen können.30

Bei einem öffentlichen Rückkaufangebot mittels Festpreisverfahren werden den Aktionären die Höhe des Kaufpreises, das angestrebte Gesamtvolumen des Rückkaufs sowie die Angebotsfrist mitgeteilt. Um die Anteilseigner zu einem Verkauf zu bewegen, wird die Höhe des Kaufpreises in der Regel über dem aktuellen Aktienkurs liegen, da es anderenfalls keinen Grund für die Aktionäre gibt, ihre Anteile an das Unternehmen und nicht am frei zugänglichen Aktienmarkt zu veräußern.31 Die Höhe des Rückkaufpreises kann hier signalisieren welchen Wert das Management aufgrund seiner nicht öffentlichen Informationen über das Unternehmen für angemessen erachtet. Dementsprechend ist dieses Verfahren besonders als Gegenmaßnahme bei einer Unterbewertung zu empfehlen.32

[...]


1 Vgl. Maltschew, Reni, Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931, Berlin, 2004, S. 13

2 Vgl. Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 19

3 Siehe dazu: Weckes, Marion, Sendel-Müller, Markus „Aktienrückkäufe im Licht der Corporate Governance – Auswirkungen und Behandlung im Konzernabschluss am Beispiel der Adidas Group“ unter: https://www.boeckler.de/pdf//p_mbf_report_2018_39.pdf S. 2 (abgerufen am 7. August 2019)

4 In Anlehnung an Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 26 f

5 Vgl. Reinke, Jens: „Eigene Anteile in Handels- und Steuerbilanz / 2.1 Aktiengesellschaft“, unter: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/eigene-anteile-in-handels-und-steuerbilanz-21-aktiengesellschaft_idesk_PI11525_HI2309688.html (abgerufen am 7. August 2019)

6 Siehe hierzu: „Thyssen- Krupp kauft Aktien vom Großaktionär Iran zurück“, FAZ, unter:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/stahl-industriegueter-thyssen-krupp-kauft-aktien-vom-gross aktionaer-iran-zurueck-1103286.html (abgerufen am 7. August 2019)

7 Vgl. „ThyssenKrupp löst Iran-Connection“, Spiegel, unter: https://www.spiegel.de/wirtschaft/druck- vom-pentagon-thyssenkrupp-loest-iran-connection-a-249381.html (abgerufen am 7. August 2019)

8 In Anlehnung an Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 27f

9 Vgl. Steger, Thomas, Sieg, Rainer: „Belegschaftsaktien in deutschen Großunternehmen. Herausforderungen und Chancen für die Mitbestimmung“, unter https://www.boeckler.de/14_111806.htm (abgerufen am 7. August 2019)

10 Vgl. Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 29

11 Siehe dazu: Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 30

12 In Anlehnung an Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 88

13 Siehe dazu: Hackhausen, Jörg „Vorsicht, es gibt Geschenke!“, unter: https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/dividenden-und-aktienrueckkaufe-wer-die-aktionaere-gluecklich-macht/7482170-2.html?ticket=ST-2131790-dk4Nkp96j4VefoukwUCX-ap4 (abgerufen am 7. August 2019)

14 Vgl. Kapitel 3.2 Auswirkungen auf den Aktienkurs und den Unternehmenswert

15 Vgl. § 20 EStG

16 Vgl. „EZB - Zinssätze gültig ab dem 16.03.2016“, Bundesbank, unter: https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/ezb-zinssaetze-607780 (abgerufen am 7. August 2019)

17 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 27f

18 In Anlehnung an: Kissing, Michael „Was ist eine Akquisitionswährung?“, unter: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/9939253-ist-akquisitionswaehrung (abgerufen am 7. August 2019)

19 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S.29

20 In Anlehnung an Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 87

21 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 31

22 Siehe dazu Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 32

23 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 34 f

24 Vgl. Koch, Raphael, Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien, 1. Auflage, Berlin 2006, S. 36

25 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 36

26 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien- Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 37 Sowie: Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 38

27 In Anlehnung an Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 39

28 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien- Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfrut am Main, 2009, S. 38

29 Siehe dazu Koch, Raphael, Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien, 1. Auflage, Berlin 2006, S. 55

30 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 38

31 In Anlehnung an Seifert, Udo, Aktienrückkäufe in Deutschland – Renditeeffekte und tatsächliche Volumina, 1. Auflage, Berlin, 2006, S. 39

32 Vgl. Kitanoff, Alexander, Der Erwerb eigener Aktien – Aktienrückkäufe und Interessen der Gläubiger, Aktionäre und des Kapitalmarkts, 1. Auflage, Frankfurt am Main, 2009, S. 39

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Anlass und Abwicklung bei Aktienrückkäufen
Hochschule
Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
17
Katalognummer
V1061217
ISBN (eBook)
9783346472939
ISBN (Buch)
9783346472946
Sprache
Deutsch
Schlagworte
anlass, abwicklung, aktienrückkäufen
Arbeit zitieren
Steffen Hans (Autor:in), 2018, Anlass und Abwicklung bei Aktienrückkäufen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1061217

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