Namibia in der Kolonialzeit - Machtausübung der Deutschen und die Unterdrückung des namibischen Volkes


Trabajo de Investigación (Colegio), 2002

17 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Hauptteil

1. Die vorkoloniale Zeit

2. Die Kolonialzeit

2. 1. Die Anfänge

2. 2. Der Hereroaufstand

2. 3. Die Gesetze für „Süd-West“

2. 4. Der Prozess Cramer

2. 5. Der Odendaal-Plan

3. Die Bundesrepublik Deutschland und der Namibia-Konflikt

III. Schluss

Fazit

LITERATURVERZEICHNIS

I. Einleitung

Das Ziel dieser Facharbeit ist die Untersuchung auf den Umgang der deutschen Kolonialisten mit dem namibischen Volk, und das Zusammenleben dieser beiden völlig verschiedener Kulturen.

Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der vorkolonialen Zeit in Namibia, sodass man einen Eindruck über das namibische Volk und sein Leben, das sie ohne jeglichen äußeren Einfluss führten, bekommt.

Der zweite Teil handelt von der Kolonialzeit, als deutsche Kolonien gegründet wurden, und die Deutschen ihre eigene Lebensweise und Lebensansichten, sowie die Kultur auf dem fremden Kontinent ausweiten. Dabei werden Schutzverträge und Handel abgeschlossen, es entstehen aber auch Probleme und Auseinandersetzungen zwischen beiden Kulturen. Am Beispiel des Hereroaufstands / Völkermordes (1904-1907)1 wird die Gewalt dargestellt, die die deutschen Kolonialisten an den Einheimischen ausübten. Die Gier der Deutschen nach Herrschaft und Reichtum hat für die Einheimischen negative Folgen. Die damals geltenden Gesetze für die Deutschen, sowie für die Namibianer, und der „Prozess Cramer“ (1912 / 1913)2 sollen die ungerechte Verteilung der Rechte / Gesetze für das namibische Volk veranschaulichen.

Der dritte und letzte Teil handelt von der heutigen Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Namibia, am Beispiel des Namibia-Konflikts.

II. Hauptteil

1. Die vorkoloniale Zeit

In der Zeit bevor es Eisenbahn und Flugzeuge gab, war Namibia eines der isoliertesten Gebiete der Welt, da das Innere des Landes kaum zugänglich war. In der vorkolonialen Zeit galten die Saan (auch bekannt als Buschmänner) als die älteste Bevölkerungsgruppe Namibias. Sie lebten als Sammler und Wildbeuter, ähnlich wie in der Steinzeit. Die zweite Gruppe der Ureinwohner waren die Damara. Vorerst vermutete man, dass sie ihr Leben genau wie die Saan, als Jäger und Sammler führten. Die neuere Forschung bewies jedoch, dass diese Gruppe spezialisierte Jäger und Fallensteller waren, sowie die Fähigkeit besaßen Kupfer und Eisen zu verarbeiten. Auch als „Hottentotten“ bekannt, gehörten die Nama zur dritten Gruppe. Sie sprachen wie die Saan und die Damara die Khoisan-Sprache und führten eben so ihren Lebensrhythmus. In den Lebensraum der Saan wanderte im 18. Jahrhundert3 die bantusprachige Gruppe der Herero ein. Die Herero waren Halbnomaden, die Mitte des 19. Jahrhunderts in die zentralen Landesteile Namibias gelangten. [weitere ethnischen Gruppen: vgl. „Der Odendaal-Plan“ S.12].

Bereits 1486 wurde Namibia zuerst von den Portugiesen entdeckt. Diego Cão betrat am Cap Cross4 das Land. Viel später, im Jahre 1760 fand im Auftrag Hollands die erste bekannte Schürfexpedition statt, die aber wie die nächsten zwei, nämlich im Jahre 1791 und 1793 erfolglos blieben. An der im 19. Jahrhundert einsetzenden Missionierung des Landes beteiligten sich ab 1840 die Londoner Missionsgesellschaft, die Rheinische Mission, die Finnische Mission und einige katholische Orden. Großbritannien zeigte kein großes kolonialpolitisches Interesse, da es bereits in anderen Teilen des südlichen Afrika stark engagiert war.

Heinrich Vogelsang kaufte im Mai 1883, bevollmächtigt von einem Bremer Kaufmann F.A.E. Lüderitz (1834-1886)5 die Bucht von Angra Pequena, sowie das Land im Umkreis von fünf englischen Meilen und den Küstenstreifen zwischen der Oranjemündung im Süden und den 26. Grad südlicher Breite. An dieser Stelle begannen die Deutschen langsam das Land und die dort lebende einheimische Bevölkerung immer weiter zu erforschen und immer tiefer im das Landesinnere zu gelangen.

2. Die Kolonialzeit

2. 1. Die Anfänge

Deutschland hatte seine erste Kolonie. Am 07. August 1884 jubelte und feierte das deutsche Volk in Angra Pequena. An viele Stellen der Küste wurde die deutsche Flagge aufgezogen, auch an den Stellen, die „noch“ nicht erworben waren. Lüderitz’s Versuche um die Abschlüsse von Verträgen mit den Herero scheiterten. Aufgrund der Kämpfe zwischen rivalisierenden einheimischen Stämmen, schlossen aber trotzdem verschiedene afrikanische Häuptlinge Schutzverträge mit dem Deutschen Reich ab. Da sich die afrikanischen Stämme aber echten Schutz vor denen mit ihnen verfeindeten Stämmen versprachen und dieser Schutz aus der Seite der Deutschen nicht gegeben war, gab es bis 1903 immer öfter kriegerische Auseinandersetzungen zwischen der deutschen Kolonialmacht und den afrikanischen Stämmen. Der Hafen wurde zum Kriegshafen, Kriegsmaterial wurde ausgeladen und der Bau einer Eisenbahn (in das Landesinnere) begann.

Wenn man heute nach Namibia kommen würde, würde uns an Adolf Lüderitz sein eigenes Denkmal erinnern. Es steht auf der Lüderitzbucht, die auch bekannt ist als „Die Todesinsel“. Reste von Stacheldraht weisen auf ein im 1906 / 1907 voll funktionsfähiges deutsches Konzentrationslager hin. Auffallend ist hier, dass sich um das Denkmal kleine Namensschilder der gefallenen deutschen Soldaten befinden, jedoch nicht eine einzige Gedenktafel an die Nama und Herero erinnert, die unter der deutschen Herrschaft zu Grunde gingen. Hunderte Männer, Frauen und Kinder wurden in den Lagern festgehalten, die an Lungenentzündungen oder anderen Krankheiten starben.

2. 2. Der Hereroaufstand

Die Herero zum Beispiel, lebten mit dem deutschen Volk zusammen und arbeiteten für und miteinander. Der Handel mit den Herero basierte auf einem doppelten Kreditsystem. Händler kauften Ware von großen Handelshäusern auf Kredit ein, und verkauften ebenso auf Kredit an die Herero weiter. Wenn aber die eigenen Schulden beglichen werden mussten, mussten auch die Schulden der Herero eingetrieben werden. Die Praktiken der Händler zur Eintreibung der Schulden waren äußerst ausbeuterisch: „ Ich erinnere mich, dass ein Händler kam, welcher von einem Herero 5,- Mark zu fordern hatte. Der Herero bat seine Gläubiger, ein bis zwei Tage zu warten, damit er sein Vieh holen könne vom Viehposten. Für das Warten berechnete ihm der Händler 100,- Mark, d.h., er nahm ihm eine ganze Kuh mit. “ 6 Die Herero duldeten diese Vorgehensweise und Ausbeutung nicht länger, und 1904 brach dann der große Aufstand aus.

Ab dem 12. Januar 1904 erschlugen die Herero 111 weiße, deutsche Männer, 7 Buren und 5 Frauen. Hendrik Witbooi7 begriff als erster der Häuptlinge welches Machtpotenzial hinter den Deutschen steckte, und welche ausbeuterischen Ziele die Kolonisten hatten. Als dann auch der Herero-Führer Samuel Maherero dies begriff, befahl er den Kampf gegen den Unterdrücker. Der Kampf begann mit 8000 Herero gegen 766 „Schutztruppler“8 der Deutschen. Bis hierhin war das Geschehen in Namibia auch ins Deutsche Reich gelangt. Bebel9 geißelte die Leutwein’sche Kreditverordnung in einer großen Rede im Reichstag: „ [...] Jetzt war der Moment gekommen, wo die Herero sich sagten: es ist auf unseren Untergang abgesehen, man will uns um jeden Preis vernichten . . . Es ist ein Akt der Verzweiflung, der bei diesem Volke durch die Beschlagnahme seines Landes, das es zu seiner Existenz notwendig hat, der den Aufstand erzeugt . . . Bei jedem anderen Volk würde ein Aufstand unter solchen Verhältnissen gegen einenübermächtigen Feind, der ihm sein Eigentum nehmen will, als ein Akt des Heroismus hingestellt werden. Hier aber hören wir das Gegenteil: hier sind die Hereros Attentäter und Verbrecher, Menschen, von denen es als eine Anmaßung erscheint, daßsie es wagen, gegen das deutsche Regiment, gegen die Eroberer ihres Landes Front zu machen. “ 10 Die Deutschen sahen sich als äußerst mächtig gegenüber dem gesamten namibischen Volk. Am Beispiel des Hereroaufstands wird dies sehr deutlich, denn Bebel weiter:

„ [...] man soll nicht nur keine Männer gefangen nehmen, sondern alles, was schwarze Farbe hat, soll niedergeschossen werden, also demnach auch Frauen und Kinder. Meine Herren, wenn das in der Tat die Kampfweise der Deutschen in Südwestafrika sein sollte, dann wäre sie nicht nur barbarisch, dann wäre sie bestialisch. “ 11 Das wilhelministische Deutschland hatte seinen Krieg. Da es auch nur „gegen die Schwefelbande dort unten in der Lüderitzwüste“12 ging, waren alle Deutschen glücklich. Diese Ausdrücke und unmenschlichen Vorstellungen über den Umgang mit den Einheimischen wurden bald Wirklichkeit. Als der Generalleutnant Lothar von Trotha13 in der Kolonie eintraf (am 11. Juni 1904), befahl er eine weiträumige Umstellung der Herero. Da die deutschen Soldaten jedoch nicht ausreichten um die gesamte Gegend einzukreisen, wurde die Linie südöstlich des Waterbergs dünner aufgestellt. Diese Positionierung war eine gut durchdachte Taktik, denn wenn die Herero an der dünn aufgestellten Stelle ausbrechen sollten, würde es ihr Ende bedeuten. Am 11. August 1904 begann schließlich der Kampf am Waterberg, mit 30 Geschütze und 12 Maschinengewehren an deutscher Seite. Natürlich waren die Herero machtlos und nutzten die Schwachstelle im Südosten aus um auszubrechen. Sie liefen direkt ins Verderben, denn was sich nun vor ihnen befand war eine wasserlose Wüste. Als die deutschen Soldaten nachgaben und abzogen, wurde sofort eine 250 km lange Grenze im Süden und Osten der Omaheke- Wüste errichtet, damit die Herero nicht mehr aus der Wüste ins Land kamen und elend zu Grunde gingen. Am 02. Oktober 1904 hatte Trotha den Schießbefehl gegen die ausbrechenden Herero erlassen, was jedoch nicht bedeutete dass die Auseinandersetzungen vorbei waren. Die Jenigen, die ihren Weg ins Land wiederfanden wurden aufgespürt und bis auf das letzte Kind niedergemacht.

Als die Vernichtungspolitik Trothas nach Deutschland gelang, brachen in manchen Kreisen Empörung und Entsetzen aus. Mit der Begründung „ Die Eingeborenen seien sowohl für den Ackerbau und die Viehzucht, als auch für den Bergbau unentbehrlich “ 14, wurde am 08. Dezember 1904 der Gegenbefehl von Wilhelm II. (wenn auch widerwillig) erlassen: „ Der Kaiser werde an jenen Herero, die sich freiwillig stellen würden, „ Gnadeüben “ . “ 15 Lothar von Trotha griff jedoch zu diktatorischen Vollmachten und griff jeden an, der sich für die Erhaltung des Stammes einsetzte. Die meisten von ihnen wurden in Ketten gelegt und zur Zwangsarbeit verpflichtet. Unter diesen Umständen starben Tausende von Menschen. Im Jahre 1903 lag die Anzahl der Menschen aus dem Herero-Volk ungefähr bei 80.000 Menschen, die bis zum Jahre 1911 auf 15.130 sank. Mehr als ein Drittel wurden auf eine grausame Weise ermordet.

2. 3. Die Gesetze für „Süd-West“

Die nun folgenden aufgelisteten Gesetze16 sollen einen Eindruck über die “Freiheiten“ die den Einheimischen gegeben waren verschaffen:

- Die Enteignungsverordnung: Das gesamte bewegliche und unbewegliche Stammesvermögen, d.h. Vieh und Land wurden enteignet.
- Die Verordnung betr. Maßregeln zur Kontrolle der Eingeborenen: Einheimische durften nur mit Genehmigung des Gouverneurs Grundstücke und Großvieh erwerben.
- Die Verordnung betr. Passpflicht der Eingeborenen: Jeder Einheimische musste vom Alter von auch Jahren eine Passmarke bei sich tragen, die er auf Verlangen nicht nur der Polizei, sondern auch jedem Europäer vorzuweisen hatte.
- Die Verordnung über Dienst- und Arbeitsverträge für Eingeborene: Jeder Afrikaner musste ein „Dienstbuch“ haben, in dem die „Dienstverträge“ eingetragen wurden. Die Beendigung eines Dienstbuches musste von der Polizei beglaubigt werden. Afrikaner ohne Dienstbuch und ohne Arbeitsvertrag galten als „Landstreicher“ und konnten als solche bestraft werden.

Wenn man diese Gesetze auf die Auswirkungen auf die einheimische Bevölkerung untersucht, stellt man fest, dass ihnen jede Art von Freiheit und menschliches Verständnis genommen wurde. Durch die Enteignung von Privatvermögen wurde mehr Siedlungsland für die Europäer geschaffen und die Einheimischen waren gezwungen sich bei ihnen Arbeit zu suchen. Alle Afrikaner ohne einer Passmarke waren rechtlos und durften weder beherbergt, noch verpflegt werden. Jeder Weiße hatte das Recht dazu sie zu verhaften und sie der Polizei zu übergeben. Wer einen Distrikt verlassen wollte, musste vorher einen Reisepass beantragen. Dieses konnte jedoch vom Arbeitgeber verhindert werden. Dienstverträge konnten jeder Zeit wegen „ wiederholten Ungehorsams, Aufreizung zum Ungehorsam, Diebstahls, Weglaufens, einer durch eigenes Verschulden herbeigeführten längeren Arbeitsunfähigkeit, oder einer länger als vier Wochen dauernden Erkrankung17 gekündigt werden. Der Arbeitnehmer (der Afrikaner) hatte nur die Möglichkeit zu kündigen: bei grober Misshandlung, oder wegen grober Verletzungen der Dienstverpflichtungen durch den Arbeitgeber.

Nun war entgültig eine Kolonie entstanden, die Macht über Allem und Jeden hatte. Herero, Nama, Damara und Buschleute waren einem lückenlosem Kontrollsystem unterworfen, sowie einer ausweglosen Zwangsarbeit, die sich von der Sklaverei nicht mehr viel unterschied.2

2. 4. Der Prozess Cramer

Im Jahre 1908 erwarb der Farmer Ludwig Cramer ein 10.000 Hektar großes Stück Land, auf dem er und seine Frau Ada Cramer eine Farm aufbauten. Ludwig Cramer hatte „ mit 18 Jahren (sein) Abitur, war er mit 24 Jahren Prokurist und mit 26 Jahren Begründer eines Handlungshauses in Hamburg. “ 18 Da er sich verspekulierte, blieb ihm noch genug Geld um einen Neuanfang als Farmer zu wagen. Um eine Farm aufzubauen braucht man Arbeitskräfte, die nach der Trotha’schen Ausrottungspolitik nur noch schwer zu finden waren. Die Cramers waren froh, als ihnen trotzdem einige Herero (Männer, Frauen, sowie Kinder) zugeteilt wurden. Nach einigen rätselhaften Erkrankungen innerhalb der weißen Familie, fiel der Verdacht natürlich auf die Hereros, die bei ihnen arbeiteten. Eine Person nach der anderen wurde genauestens überprüft und man kam zu dem Entschluss, dass Herr Cramer viel zu gut zu den Eingeborenen war und sich dies ändern musste. Ludwig Cramer hatte neue Erziehungsmethoden eingeführt, die äußerst streng waren. Kurze Zeit später fand er heraus, dass die Eingeborenen die Familie Cramer vergiften wollten. Nach dieser Erkenntnis verschärfte er umso mehr seine Erziehungsmethoden. Als man glaubte, endlich den Schuldigen für die Tat mit dem Gift gefunden zu haben, wurde allerdings Ludwig Cramer persönlich verhaftet. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateneinheit mit Nötigung, begangen an „Eingeborenen“ verurteilt. Dieses Urteil fiel ziemlich schnell und führte zu Unverständnis unter dem weißen Volk. Herr Cramer hatte also seine Arbeitnehmer geprügelt und somit gegen das Gesetz verstoßen. Der Staatsanwalt erklärte aber, „ nicht daßHerr Cramer geprügelt hatte stand also zu Verhandlung an, sondern wie er geprügelt hatte. “ 19 Die lange Liste von den Gewalttaten die der Staatsanwalt vorgelegt hatte, bezeugt wie wenig Wert die Afrikaner für ihn hatten.20 Das Urteil des Obergerichts am 04. April 1913 lautete folgendermaßen: „ Der Farmer Ludwig Cramer, [...], wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateneinheit mit Nötigung, begangen an Eingeborenen, zu vier Monaten Gefängnis und 2700 Mark Geldstrafe, sowie zur Tragung der Hälfte der Gerichtskosten verurteilt. “ 21 Das Urteil war ein Skandal und trotzdem standen die Deutschen hinter Ludwig Cramer. Solch ein Urteil war aber kein Einzelfall.

Theodor Leutwein22, 1894 Reichskommissar und 1898-1905 Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika, hatte in seiner Amtszeit eine Statistik23 aufgestellt, die die unterschiedlichen Urteile darstellt:

a) weiße Tote durch Handlungen Eingeborener

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

b) eingeborene Tote durch Handlungen Weißer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Statistik zeigt, dass das Leben des Weißen höhergestellt und viel mehr Wert ist als das Leben eines Eingeborenen. Die Strafe für ein Leben eines Schwarzen, das durch einen Weißen vernichtet wurde, beträgt immer nur höchstens drei Jahre und es gab auch schon mal einen Freispruch. Andersherum jedoch wurde das Leben eines Schwarzen gleich vernichtet, wenn dieser das Leben eines Weißen vernichtete. Die Einheimischen waren Sklaven, die ihren Herren dienen mussten, und deren Vergehen durch nichts zu entschuldigen war.

2. 5. Der Odendaal-Plan

Die Unterdrückung und der Widerstand im Land musste aufhören. Man hatte zwar jahrzehnte Erfolg damit, jedoch konnte dies nicht länger andauern. Südwestafrika wollte seine eigene Dekolonisation in Angriff nehmen. Das Ziel war es zehn autonome24 Staaten zu schaffen, indem man „Bantu-Heimatländer“ gründete und diese Länder nach und nach in die Unabhängigkeit entließ. Man versprach sich davon viele Vorteile. Zum Beispiel würden in diesen sogenannten „Bantustans“ (Bantu-Länder) staatliche Institutionen entstehen und damit politische Karrieren möglich werden, man würde eine schwarze Mittelschicht fördern, und die Mehrheit der Schwarzen würde weiterhin in den Gebieten der Weißen leben und auch dort arbeiten, sodass das südafrikanische Industriesystem die billige Arbeitskraft weiter nutzen konnte.

Es wurden 12 ethnische Gruppen ausgemacht, die ihre eigene Entwicklung in ihren eigenen Heimatländern durchmachen sollten.

12 ethnische Gruppen in Namibia25

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Landesverteilung sah so aus, dass neun Zehntel der Bevölkerung (Nichtweiße) ca. zwei Fünftel des Landes, und ein Zehntel (Weiße) fast die Hälfte des Landes bekamen. Erwähnenswert wäre hierbei, dass die Bodenschätze, sowie das fruchtbarste Land sich auf dem Gebiet der Weißen befanden.

Im Jahre 1960 erlangten zahlreiche Kolonien die Abhängigkeit und die SWAPO27 wurde gegründet.

3. Die Bundesrepublik Deutschland und der Namibia-Konflikt

In den ersten Jahren nach der Gründung der Bundesrepublik, waren durch ausgeglichene und freundschaftliche bilaterale28 Beziehungen zu Südafrika gekennzeichnet. Bedeutsam für diese guten Beziehungen waren wirtschaftliche Interessen. Schon ab 1947 schloss man Geschäfte mit Südafrika ab. Auf ökonomischer Basis stützten sich die bilateralen Beziehungen auf der Errichtung des Generalkonsulats in Pretoria, welches 1952 Gesandtschaft und 1954 Botschaft wurde, und die Anerkennung der deutsch-südafrikanischen Handelskammer 1952. Die Aufhebung der Kolonialherrschaft (Dekolonisation) afrikanischer Staaten hatte Auswirkungen auf die Beziehungen der Bundesrepublik und der weißen Oligarchie29 in Südafrika. Dies geschah auf Grund der 17 unabhängig gewordenen Staaten, die 1960 zu den Vereinten Nationen beitraten. Die westliche Außenpolitik war darauf ausgerichtet, diese Staaten aus ökonomischen, sowie aus politischen Interessen an den Westen zu binden. Da die Bundesrepublik seit 1955 Mitglied der NATO30 geworden war, konnte sie dich der Stellungnahme zu den weltpolitischen Themen nicht mehr entziehen. Im Mai 1972 wurde durch die SWAPO in Brüssel eine internationale Namibia-Konferenz veranstaltet. Die OAU31 wurde aufgefordert ihre Zustimmung zur Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNO32, von der Haltung der deutschen Regierung gegenüber der Republik Südafrika, im Zusammenhang mit der Namibia-Frage abhängig zu machen. 1973 bekannte sich die Bundesrepublik zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zu den Menschenrechten und Grundfreiheiten, ohne Ansehen der Rasse, Farbe oder Religion, der Nichteinmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten, und des Verzichts auf Anordnung oder Anwendung der Gewalt. Nach Bonner Vorstellung sollte die Entwicklung im südlichen Afrika es ermöglichen, „ dass einerseits die Grundgesetze der Vereinten Nationen allmählich verwirklicht werden können, andererseits aber das wirtschaftliche Potential erhalten bleibt. “ 33 An Wirtschafts- und Entwicklungshilfen vor der Unabhängigkeit flossen 1978-1985 rund 74 Mio. DM nach Namibia. Für die entwicklungspolitischen Vorhaben der Kirchen wurden 1977-1984 knapp 6 Mio. bereitgestellt. Im wesentlichen handelte es sich um Bildung und Ausbildung der schwarzen Bevölkerung.

III. Schluss

Am Anfang wurde die Kolonialisierung auf einem friedlichen Wege versucht. Das heißt, man handelte mit der Bevölkerung, händigte Schutzverträge aus und bekam als Gegenleistung die Toleranz gegenüber der Nutzung und Inbesitznahme ihres Landes durch deutsche Truppen. Die Deutschen errichteten deutsche Städte, in denen die einheimische Bevölkerung arbeitete (z.B. in Geschäften, privaten Farmen, oder als Hilfe im Haus und auf dem Land), und erforschten das Land, sowie die dort lebenden Menschen. Jedoch blieb es nicht lange so friedlich. Als die namibischen Völker wie die Hereros und die Namas erkannten, dass die Kolonialisierung durch die Deutschen ihre Existenz und ihren Lebensraum bedrohte, konnten sie sich aber nicht gegen die Europäer wehren. Sie wurden verspottet, ausgelacht und versklavt. Die Toleranz und Menschenrechte der Einheimischen hatten weder Platz, noch Werte im Leben der deutschen Kolonialisten. „Die Neger“ waren den Deutschen unterlegen und wurden behandelt wie unmenschliche, es nicht anders verdienende Wesen. Das Streben der Deutschen nach Herrschaft, Reichtum und Größe machte vor nichts und niemanden halt. Die einheimische Bevölkerung wurde entwürdigt und von jeglichem Privatbesitz enteignet. Gesetze zu ihrem Schutz gab es faktisch gar nicht, und wenn, dann konnten sie aus der Seite der Weißen ungültig gemacht werden.

Fazit

Da das Streben nach eigenem Wohlbefinden und Luxus der Deutschen von großer Bedeutung war, wurden alle die sich der Erfüllung dieser Ziele in den Weg stellten, oder nur eine Gefahr darstellten vernichtet. Die schwarze Bevölkerung in Namibia waren „Neger“, die durch die Versklavung und die Entziehung all ihrer Rechte zum Mittel wurden diese Ziele zu erreichen.

Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Facharbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe.

[...], den ... März 2002

LITERATURVERZEICHNIS

Encarta Enzyklopädie ‘99, Microsoft®: “Die große Enzyklopädie“

Gabriele Brenke: „Die Bundesrepublik Deutschland und der NamibiaKonflikt“: Schriften des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für auswärtige Politik e. V. Bonn / München: R. Oldenbourg Graphische Betriebe GmbH 1989

Helga u. Ludwig Helbig: „Mythos Deutsch-Südwest - Namibia und die Deutschen“ / Weinheim; Basel: Beltz, 1983

Tim Philippi: „Ortsentwicklung in Namibia: Prozesse,

Bestimmungsfaktoren, Perspektiven“: Geographisches Institut der Universität Stuttgart / Stuttgart 1993

[...]


1 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 139

2 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 176

3 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 34

4 aus: „Ortsentwicklung in Namibia“: Prozesse, Bestimmungsfaktoren, Perspektiven / Tim Philippi - geographisches Institut der Universität Stuttgart 1993 / S. 42 ff.

5 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 66

6 Zitat aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 145

7 Foto: Hendrik Witbooi / siehe Anhang

8 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 150

9 Bebel, August (1840-1913), Politiker, Mitbegründer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und deren langjähriger Vorsitzender.

10 Zitat aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 150

11 Zitat aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 151

12 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 152

13 Foto: Generalleutnant Lothar von Trotha / siehe Anhang

14 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 158

15 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 158

16 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 170-171

17 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 172

18 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 /S. 169

19 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 177

20 Auflistung der Gewalttaten des Ludwig Cramer, ausgeübt an seinen Arbeitnehmern (Herero) / siehe Anhang

21 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 179

22 Foto: Theodor Leutwein / siehe Anhang

23 aus: „Mythos Deutsch-Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 136

24 selbstständig, unabhängig

25 die Zahlen beziehen sich auf die Ergebnisse der Volkszählung von 1970 / aus: „Mythos Deutsch- Südwest“: Namibia und die Deutschen / Helga u. Ludwig Helbig - Weinheim; Basel: Beltz, 1983 / S. 23

26 Fotos: Menschen aus den Völkern Nama, Damara, Herero, Saan / siehe Anhang

27 SWAPO, Bezeichnung für eine politische Organisation in Namibia. Diese wurde 1960 im Exil als namibische Befreiungsorganisation gegründet.

28 zweiseitige

29 Herrschaft kleiner Gruppen

30 Nordatlantikpakt (North Atlantic Treaty Organization: NATO), westliches Militärbündnis.

31 Organisation für Afrikanische Einheit (OAU, englisch Organization of African Unity),

innerafrikanische Organisation, die im Mai 1963 in Addis Abeba (Äthiopien) gegründet wurde, um die Einheit und Solidarität zwischen den afrikanischen Staaten zu fördern.

32 Vereinte Nationen (Abkürzung UN für englisch United Nations oder UNO für United Nations Organization), internationale Staatenorganisation zur Sicherung des Weltfriedens und Förderung der internationalen Sicherheit und Zusammenarbeit.

33 Zitat aus: Willi Brandt in einem persönlichen Schreiben an den südafrikanischen Premierminister Vorster 1973, zit. nach: SZ, 08.10.1975

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Namibia in der Kolonialzeit - Machtausübung der Deutschen und die Unterdrückung des namibischen Volkes
Autor
Año
2002
Páginas
17
No. de catálogo
V106191
ISBN (Ebook)
9783640044702
Tamaño de fichero
477 KB
Idioma
Alemán
Notas
Als ich diese Facharbeit geschrieben habe, habe ich lange nach Informationen zu diesem Thema gesucht. Aus diesem Grund hoffe ich, dass ich vielleicht ein Paar von euch die lange Suche ersparen kann und ihr aus meiner Facharbeit gebrauch machen könnt! Viel Spaß! ,)
Palabras clave
Namibia, Deutsch-Südwest, deutsche Kolonien, Ausbeutung, Ausnutzung
Citar trabajo
Alexandra Bader (Autor), 2002, Namibia in der Kolonialzeit - Machtausübung der Deutschen und die Unterdrückung des namibischen Volkes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106191

Comentarios

  • visitante el 28/11/2002

    nicht dein ernst....

    man kann doch nicht ernsthaft seine zitate auf ein buch stützen, welches überhaupt keine geschichtliche relevanz hat? dementsprechend sind viele der schlüsse veraltet oder einfach schlichtweg falsch! außerdem ist dein teils verklärende "heile-welt"-stil vollkommen fehl am platz!
    hast du ernsthaft noch nie was gehört von Bley, Drechsler, Lau, Krüger oder Nuhn?!? so lange kannst du ja nach literatur nicht gesucht haben!

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