Falklandkrieg


Trabajo de Investigación (Colegio), 2002

20 Páginas, Calificación: 1-2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Geschichte der Falklandinseln
2.1 Die Falklandinseln von der Entdeckung bis zur Aufgabe der Inseln durch Spanien
2.2 Die Herrschaft unter Argentinien und die britische Besetzung 1833

3. Die Zuspitzung des Konflikts
3.1 Die Verhandlungen um die Zukunftsfrage
3.2 Die wirtschaftliche und politische Lage Argentiniens und Großbritanniens vor dem Krieg

4. Die Ansprüche von Argentinien und Großbritannien im Rampenlicht des Völkerrechts
4.1 Die historischen Ansprüche
4.2 Kontiguitätstheorie, Dekolonisierungsgebot und Selbstbestimmungsrecht
4.3 Zusammenfassung der Argumente

5. Persönliche Bewertung

6. Die Chronik des Falklandkrieges
6.1 Der Verlauf des Krieges
6.2 Statistik des Krieges

7. Die Folgen des Krieges

1. Einleitung

Der Falklandkrieg erregte im Jahre 1982 die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit, weil es sich um einen Konflikt von bisher dramatischen Ausmaßen handelte. Die im südlichen Atlantik gelegenen Inseln wurden sowohl von Großbritannien als auch von Argentinien beansprucht. Gerade zu Beginn ist auf die Unterschiedlichkeit der beiden Nationen aufmerksam zu machen: Großbritannien als demokratische Ex-Kolonialmacht und Argentinien als rechtspolitisch beeinflusstes Schwellenland mit der Ambition globalpolitisch Fuß zu fassen. Der Konflikt basierte deswegen auf „ideologisch unüberwindbaren Differenzen“1 wie von beiden Seiten zu verlautet wurde. Man könnte also diesen Krieg auch als ‚Nord-Süd Konflikt’ oder als ‚Post- Kolonial-Konflikt’ bezeichnen. Dabei ging es den Beteiligten mehr um die Durchsetzung von territorialen, strategischen und ökonomischen Interessen als um einen gewöhnlichen ‚Kolonialkonflikt’.

Der Krieg wirkt auf den Betrachter unverständlich und ziemlich sinnlos, und wenn man einmal beide Standpunkte betrachtet, kommt man zu interessanten Ergebnissen und Äußerungen.

Im Folgenden findet eine detaillierte Analyse der Rechtmäßigkeit der Argumente der beiden Nationen statt, die zu diesem Konflikt führten. Hierzu sollen auch die historischen Ursachen und Gegebenheiten sowie die Motive der beiden Parteien hinzugezogen werden, die eine Einschätzung der Situation von der Zuspitzung des Konflikts bis zum militärischen Erstschlag Argentiniens am 2. April 1982 ermöglichen.

2. Die Geschichte der Falklandinseln

2.1 Die Falklandinseln von der Entdeckung bis zur bis Aufgabe der Inseln durch Spanien 1811

Zur genaueren Betrachtung des Konfliktes ist ein Rückblick in die Geschichte der Falklandinseln unter besonderer Betrachtung der wechselnden Herrschaftsverhältnisse notwendig.

Die Entdeckung der Falklandinseln fand zur Zeit der Entdecker statt. Allgemein wird angenommen, dass der Engländer John Davis die Inselgruppe am 14. August 1592 entdeckt hat, obwohl sie bereits auch in den Seekarten von berühmten Entdeckern wie z.B. Magellan wiederzufinden sind. Obwohl eine Okkupation seitens Davis ausblieb, schuf die Entdeckung der Inseln eine wichtige Basis für den Besitzanspruch von Großbritannien. Die erste, jedoch inoffizielle Besetzung der Inseln erfolgte im Jahre 1690 durch den Engländer John Strong, der dort den Sund zwischen den beiden Hauptinseln durchfuhr und einige Tage vor den Inseln vor Anker ging. Außerdem gab Strong den Falklandinseln einen Namen, den er von einem britischen Marineschatzmeister namens Viscount Falkland ableitete. Auch diese symbolisch zu bewertenden Vorgänge sollten fast 300 Jahre später die britische Position untermauern.

Erst ein Jahrhundert später im Jahr 1764 kam es zur ersten offiziellen Besetzung und Besiedelung der Falklandinseln durch die geschwächte Kolonialmacht Frankreich, die auf dem amerikanischen Festland umfangreiche Gebietsabstriche hinzunehmen hatte (die Gebiete in Kanada, Louisiana und New Orleans mussten im Kolonialkrieg 1763 an England abgetreten werden) und eine Besiedelung von bisher unerforschten Gebieten vornahm. Der Führer der Expedition Louis Antoine de Bougainville gründete den Hafen Port St. Louis auf der östlichen Insel und gab den Inseln den Namen ‚Les Malouines’, von denen sich die jetzige argentinische Bezeichnung ‚Malwinen’ ableitet. Etwa ein Jahr danach (1765/66) landete eine britische Expedition auf Westfalkland, ohne die bisherige Kolonisierung durch Frankreich zu bemerken, und gründete den Hafen Port Egmont. Die Briten planten zu der Zeit, die Falklandinseln als Plattform für britische Operationen im Südpazifik zu benutzen.

Unterdessen beanspruchte Spanien die zu diesem Zeitpunkt vermeintlich französischen Inseln und berief sich dabei auf den Schiedsspruch durch Papst Alexander VI. , den Vertrag von Tordesillas (1494) und den Vertrag von

Utrecht (1713). Der Vertrag von 1494 hatten den amerikanischen Kontinent und die Antarktis ziemlich willkürlich zwischen Spanien und Portugal durch eine imaginäre Nord-Süd Linie aufgeteilt, während Utrecht 1713 den spanischen Anspruch auf beide Amerikas und die dazugehörigen Inseln gewährleistete. Frankreich reagierte auf den Protest und trat die Inselgruppe „gegen angemessene Entschädigung unter Verzicht auf künftige Ansprüche an Spanien“2 1767 ab. Die Inseln wurden in Hinblick auf die französische Entdeckung fortan in ‚Las Malvinas’ umbenannt.

Seit 1767 befanden sich sowohl eine spanische als auch eine britische Kolonie auf den Falklandinseln bzw. auf den Malwinen. Als beide Seiten im gleichen Jahr die jeweils andere Seite entdeckten, entwickelte sich eine schwer wiegende Krise um den Vorrang der Souveränität. Diese hätte beinahe zu einem Krieg zwischen England und Spanien geführt, weil Spanien sich wiederum auf die genannten Verträge berief und die Engländer zur Räumung der Insel aufforderte. Obwohl die Spanier die britische Siedlung einnahmen, ließen die Engländer ihre Ansprüche nicht fallen und drohten Madrid mit einer bewaffneten Auseinandersetzung, woraufhin es jahrelang zu zähfließenden Verhandlungen zwischen den beiden Kolonialmächten kam. Sie liefen auf eine Anerkennung der spanischen Vorherrschaft auf den Inseln, die das Hauptergebnis der Verhandlungen darstellte, und eine formelle Rückgabe von Port Egmont an England hinaus, der aber nur symbolische Bedeutung bis zur Abkehr von der Insel zukam. Die Garnison hinterließ vor ihrer Abfahrt 1774 eine Bleiplatte, auf der ‚Eigentumsvorbehalt’ (von Großbritannien) eingraviert war, der später ebenfalls eine symbolische Bedeutung zukommt. Im Jahr 1805 kam es zu einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen Spanien und Großbritannien auf dem südamerikanischen Festland in dessen Verlauf die Engländer Buenos Aires einnahmen, später jedoch von den Spaniern besiegt wurden und kapitulieren mussten. Diese Auseinandersetzung führte jedoch zu einer Schwächung der spanischen Truppen auf den Falklandinseln, da der spanische Vizekönig während der Kämpfe in ein Nachbarland geflohen war. Erst 1811, als Spanien durch das Frankreich unter Napoleon besiegt wurde, kam es zu Unabhängigkeitsbewegungen auf dem amerikanischen Subkontinent, die zu der Verordnung des Vizekönigs führten, „die Falklandinseln zu räumen und die patagonische Küste zu evakuieren“3. Im

Verlauf der nächsten Jahre unternahm keine Nation den Versuch zu einer Besetzung oder Besiedlung der Inseln.

2.2 Die Herrschaft unter Argentinien und die britische Besetzung 1833

Am 9. Juli 1816 kam es auf dem südamerikanischen Kontinent zum endgültigen Bruch zwischen den Kolonialherren und den Kolonien, als die spanischen Provinzen ihre Unabhängigkeit proklamierten und die „Vereinigten Provinzen des Rio de la Plata“ (später: Argentinien) ausriefen. Die inneren Spannungen und die Konflikte mit Spanien führten zu einer Politik, die sich in erster Linie mit der „inneren und äußeren Konsolidierung“4 befasste. Erst 1820 wurden die Falklandinseln offiziell von den Argentiniern in Besitz genommen, die sich nach der Emanzipation von Spanien als dessen rechtmäßige Nachfolger in der Region auswiesen und deswegen dessen ‚Erbschaft’ antraten. Bei der Okkupation beriefen sie sich auf das „Uti possidetis“ von 1810, das festlegte, das kein Gebiet ‚herrenlos’ war und diese Territorien des Schutzes vor den Kolonialmächten bedurften.

Im Verlauf des nächsten Jahrzehnts versuchte die argentinische Regierung die Ökonomie auf den Inseln zum Florieren zu bringen, indem sie hauptsächlich Fischerei und Viehzucht betrieben. Diese Vorhaben waren von Erfolg gekrönt und innerhalb kurzer Zeit entwickelte sich die Wirtschaft auf den Inseln sehr positiv.

Obwohl Großbritannien 1825 die neue Regierung in Argentinien anerkannte (was Spanien erst 1859 tat), wiesen sie 1829 auf die Rechtmäßigkeit hin, dass Großbritannien die Inseln 1774 eigentlich nicht aufgegeben hätte. Eine undurchsichtige Affäre bot sich den Briten als Möglichkeit, die Souveränität über die Inseln zurückzuerlangen. Im Sommer 1831 beschlagnahmte der einflussreiche Argentinier Louis Vernet drei amerikanische Walfangschiffe, die sich nicht legitim vor den Inseln aufhielten. Kurz darauf stritten die Vereinigten Staaten unter maßgeblichem Einfluss des US-Konsuls in Buenos Aires, George Slacum, „den Vereinigten Provinzen die Hoheitsrechte über den Archipel sowie die Befugnis zum Erlass der einschränkenden Rechtsvorschriften“5 ab. Als die anfänglichen Proteste der

USA sich als wenig erfolgsversprechend erwiesen, lief das US-Kriegsschiff Lexington in den Hafen von Puerto Soledad ein und nahm Vernets Stellvertreter in Gewahrsam, sammelte alle Waffen ein und plünderte die Siedlung. Außerdem wurden die Inseln als „frei von jeder Regierung“6 erklärt. Die Lexington-Affäre zog eine länger andauernde Krise zwischen Washington und Buenos Aires mit sich und Großbritannien profitierte davon, weil sich Argentinien nicht mehr von den USA geschützt fühlen konnte. Es erneuerte seinen Anspruch auf den Archipel. Trotz der Monroe-Doktrin, die besagte, dass die Staaten auf dem amerikanischen Kontinent frei von der europäischen Kolonisierung sein sollten, protestierte die amerikanische Regierung nicht, als Großbritannien die Inseln 1832/33 ohne Waffengewalt in Besitz der englischen Krone nahm. Argentinien legte sofort Protest ein, wurde jedoch vom britischen Foreign Office mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Engländer ihren Anspruch nie aufgegeben, sondern nur ruhend gestellt hätten. Außerdem hätte man seinerzeit das Recht zur Herrschaft über die Inseln an Spanien abgetreten, was zur Folge hätte, dass nach dem Kollaps der spanischen Kolonialmacht die Engländer eben dieses Recht automatisch zurückerlangen würden. Argentinien hingegen sprach den Engländern die Herrschaft in jeder Hinsicht ab und stellte fest, dass Frankreich bzw. Spanien die Souveränität über die Inseln zu jedem Zeitpunkt innehatten. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Eine Normalisierung der diplomatischen Beziehungen wurde erst 1849 nach einer Konvention in einem gewissen Maße wieder hergestellt.

3. Die Zuspitzung des Konflikts

3.1 Die Verhandlungen um die Zukunftsfrage

Trotz der Proteste gegen die Briten vollzog sich eine positive Entwicklung zwischen den beiden Nationen im Verlauf des 19. Jahrhunderts, die sich größtenteils auf wirtschaftliche Kooperation stützte. Bis zum Ersten Weltkrieg nahm Großbritannien so maßgeblich mit Subventionen und Exporten an der argentinischen Entwicklung teil, dass man diese Zeit später als das ‚goldene Zeitalter’ bezeichnete.

Obwohl Argentinien nie die britische Alleinherrschaft über die Inseln offiziell akzeptierte und wiederholt Protest einlegte, hatte dies keine Konsequenzen auf die britische Souveränität. Allerdings wären die Chancen Argentiniens als Entwicklungsland in einem Krieg gegen Großbritannien sehr niedrig gewesen. Erst durch den so genannten Briefmarkenstreit, in dem beide Nationen zum Missfallen der jeweils anderen Nation Briefmarken zur 100-jährigen Herrschaft Großbritanniens herausgaben, verschlechterte sich die Situation wieder zusehends. Argentinien entwickelte unter Perón ein eigenständiges Nationalbewusstsein, welches eine Welle von Patriotismus durch das Land fluten ließ. Innerhalb Argentiniens wurden nach Perón sogar antibritische Kampagnen und Propaganda betrieben, die darauf abzielten, die Falklandinseln zu dekolonisieren und deren Zugehörigkeit zum argentinischen Festland zu erklären.

Als der argentinische Präsident Illia den Streit 1964 vor die Vereinten Nationen brachte, wurde am 16. Dezember 1965 die Resolution 2065 (XX) von der großen Mehrheit angenommen. Lediglich Großbritannien, die Staaten des Commonwealth und einige Länder Westeuropas enthielten sich. Großbritannien musste nun auf der Basis der Resolution Verhandlungen mit Argentinien zustimmen und somit auch eine Berechtigung und eine Rechtmäßigkeit der Forderungen anerkennen. Im Folgenden einigte man sich auf die „Beendigung des kolonialen Status“7, den die britischen Dependenzen bis dahin innehatten. Auch konnte man eine Angleichung der wirtschaftlichen Ansprüche vornehmen, da bis zu dem Zeitpunkt Argentinien Sanktionen über den Archipel verhängt hatte. Die Verhandlungen liefen bis zu diesem Zeitpunkt bemerkenswert kooperativ und friedlich, was durch die erneuerte Resolution 3160 (XXVIII) im Jahr 1973 jedoch eine gegenläufige Entwicklung nahm. Durch die Unwissenheit der Inselbewohner stagnierte die Wirtschaft und es kam zu einem Emigrantenfluss von Einwanderern. Beide Seiten entwickelten daraufhin Konzepte, die zur Lösung des Problems hilfreich waren.

Der Lösungsvorschlag des britischen Staatssekretärs Nicholas Ridley stieß dabei auf besondere Resonanz, weil dieser die Anerkennung der argentinischen Souveränität unter Wahrung „der wirtschaftlichen und politischen Interessen Großbritanniens und der Falkländer“8 beinhaltete. Er favorisierte die

‚Hongkonglösung’ mit dem Vorschlag, dass „Großbritannien die Inseln für einen längeren Zeitraum von Argentinien pachten solle“9. Als die Falkländer 1981 für den Verbleib des bisherigen Kolonialzustandes votierten, erübrigten sich alle Vorschläge, die bis dato die Souveränitätsfrage lösen sollten. Ridley wurde öffentlich von Seiten der Regierung kritisiert und später abgesetzt, ohne dass jedoch andere Impulse zu einer Annäherung führen konnten.

Daraufhin froren die Verhandlungen ein, weil sich die Briten nicht über das Selbstbestimmungsrecht der Falkländer hinwegsetzen wollten. Argentinien war auf der einen Seite nicht bereit, die Souveränitätsfrage auszulassen, da sie bei einem früheren Vorschlag zur Debatte gestanden hatte; auf der anderen Seite berief es sich auf die Resolution der UN, den Kolonialzustand zu beseitigen. Es wurden daher die Fragen nach der nationalen Einheit und der territorialen Integrität von argentinischer Seite besonders hervorgehoben. Näheres zu der weiteren Argumentation wird im nächsten Teil detaillierter präsentiert. Im

Laufe des Jahres 1981 kam es zu keinem Kompromiss und die argentinische Position wurde nur noch härter, weil sie sich von den Briten hintergangen fühlten.

Man könnte es daher als Schicksal der Inseln ansehen, dass sowohl Großbritannien als auch Argentinien die Bereitschaft zeigten, einen Krieg herbeizuführen, um die Souveränität über die Inseln zu erlangen bzw. zu behalten. Hierfür ist eine Betrachtung der Situation der beiden Staaten unmittelbar vor Kriegsbeginn erforderlich.

3.2 Die wirtschaftliche und politische Lage Argentiniens und Großbritanniens vor dem Krieg

Nach der Regierung Perón war sowohl die politische als auch die ökonomische Situation in Argentinien sehr ‚chaotisch’, sodass es zu einer Bildung von Guerilla-Gruppen kam, die nach der Macht strebten. Als 1976 General Videla die Macht des Landes ‚unblutig’ erlangte, kam es zu einer „Militarisierung des gesellschaftlichen und politischen Lebens“10. Er konnte zwar den Guerilla- Gruppen entgegenwirken, doch den katastrophalen wirtschaftlichen Zustand des Landes nicht verbessern. Argentinien wurde seither von einer Militär-Junta regiert, deren Interessen undurchsichtig und selten konform mit denen des einfachen Volkes war. Galtieri konnte 5 Jahre später Videlas Nachfolger Viola aus dem Amt vertreiben, die alle eine für Argentinien unglückliche Amtszeit hinter sich hatten, und versuchte mit Hilfe der Falkland-Frage die Massen zu polarisieren, da die Popularität des Regimes immer deutlicher schwand. Er versuchte, die Falkland-Frage so zu instrumentalisieren , dass das Volk auf eine größere Akzeptanz seiner Politik stieß und auf diese Weise „die tiefgreifende Krise, in der sich das Regime befand, überwinden“11 zu können. Der Vorstoß konnte außerdem als ein Versuch eines Entwicklungslandes angesehen werden, sich globalpolitisch zu profilieren und zu einem Schwellenland zu werden.

Margaret Thatcher war 1975 Parteivorsitzende der konservativen Partei Großbritanniens geworden, in der sie keineswegs unumstritten war, und hatte 1979 die Wahlen zum britischen Unterhaus gewonnen. Auch sie war als Premierministerin zunächst einmal tiefliegenden Problemen wie z.B. der Massenarbeitslosigkeit ausgesetzt, denen sie nicht genügend entgegenwirken konnte, sodass ihre Beliebtheit beim Volk auf einen Tiefpunkt fiel. Den außenpolitischen Schlag, den Argentinien der Regierung Thatcher mit der Besetzung der Inseln versetzte, konnte Thatcher nur durch „hartes Auftreten“12 kompensieren. Die Entsendung einer Schiffsflotte in die Krisenregion bildete den Grundstein für ihre Wiederwahl 1984. Hätte Thatcher nicht reagiert, wäre das ein ‚Imageverlust’ für das britische Empire weltweit gewesen und hätte laut einiger Historiker zum Zusammenbruch des Commonwealth und zum Angriff weiterer Staaten auf britisches Territorium weltweit führen können. So bestätigte sie das Bild des unnachgiebigen ‚Empires’.

4. Die Ansprüche von Argentinien und Großbritannien im Rampenlicht des Völkerrechts

Die Schwerpunkte der Ansprüche der beiden Nationen auf die Inseln beziehen sich auf unterschiedliche thematische Aspekte und historische Gegebenheiten. Um einen ‚gerechten’ Vergleich der Ansprüche zu gewährleisten, wird hier das

Völkerrecht als Medium der Instanz gewählt. Dieses wiederum bezieht sich auf diverse Verträge, die im Rahmen der UN oder zwischen einzelnen Nationen getätigt wurden. Völkerrechtliche Vereinbarungen bieten die Grundlage für politische, (friedliche) Lösungen, die in diesem Fall aber durch Großbritanniens destruktive Diplomatie und Argentiniens aggressive Okkupation des Archipels übergangen worden sind.

4.1 Die historischen Ansprüche

Die Falkland Inseln wurden 1764 erstmals offiziell von Frankreich besetzt, das somit die Souveränität über die Inseln innehatte, bis die Inseln 1767 an Spanien ‚abgetreten’ wurden. Da die Besiedelung von Seiten Großbritanniens erst 1765/66, also 2 Jahre nach Frankreich, erfolgte, können von der britischen Regierung keine rechtsgültigen Ansprüche auf die Inseln erhoben werden. Die Gründung der Siedlung Port Egmont war damit eine direkte Verletzung der spanischen Vorherrschaft. Ebenso war nach dem Völkerrecht der damaligen Zeit, das sich hauptsächlich auf Verträge zwischen den Ländern gründete, die Zerstörung der britischen Siedlung legitim, weil sich die Briten den Forderungen des ‚Machtinhabers’ widersetzt hatten. Der Anbringung der Metallplatte mit der Aufschrift ‚Eigentumsvorbehalt’ kommt lediglich symbolischer Wert zu, da sich die britische Souveränität zu diesem Zeitpunkt auf keine Instanz stützen konnte und sich nach den Verhandlungen mit Spanien rechtens 1774 von der Inselgruppe zurückziehen musste. Die angebliche Reservierung nach dem Rückzug kann nur so erklärt werden, dass das britische Empire keinen Prestigeschaden erleiden wollte, sie ist aber nicht rechtsgültig. Spanien übte seither „durch effektiven Besitz seine Souveränität“13 aus, und „Großbritannien erhob keine Ansprüche mehr auf die Inseln“14.

Der Ausgangspunkt der Streitigkeiten 1982 war die Situation zwischen 1811, als sich die Spanier von den Inseln zurückzogen, und 1833, als die Briten die Malwinen zwangsweise besetzten. Laut Großbritannien bestand in diesem Zeitrahmen ein Rechtsanspruch auf den Archipel, weil man beim Abzug 1774 „den Rechtsanspruch auf die Inseln niedergelegt“15 und nicht abgetreten hätte, was die Befestigung der Bleiplatte untermauern würde. Tatsache ist, dass Spanien die Inseln 1811 verlassen, jedoch nicht seine Souveränität über die Inseln aufgegeben hatte, da die spanische Regierung eine Erklärung veröffentlichte, nach der man die Inseln unter günstigen Umständen wieder besiedeln werde. Darüber hinaus stritt Spanien (durchaus rechtmäßig) Großbritannien jeglichen Anspruch über die Inseln ab.

Als sich die ‚Provincias Unidas’ (das spätere Argentinien) vom spanischen Königreich abspaltete und die Inseln okkupierte, hatte die spanische Souveränität aber auf jeden Fall noch Bestand und konnte nicht verjährt sein. Die proklamierte argentinische Herrschaft konnte nur soweit als berechtigt gelten, wie Spanien nicht versuchen würde, seinerseits die Inseln wieder in Besitz zu nehmen. Da Spanien aber über die Hoheit über die abgespalteten Provinzen noch immer zu verfügen glaubte, aber de facto diese nicht innehatte, konnte eine Inbesitznahme der Inseln nur über eine Wiedervereinigung mit den Provinzen führen, weil Spanien keinen geeigneten Ausgangspunkt für eine Expedition hatte. Hätte Spanien andererseits gegen die Annektion der Inseln protestiert, hätte es seine Machtlosigkeit gegen die Abspaltung vom Königreich und damit die Unabhängigkeit der Provinzen anerkannt. Dies wollte Spanien aber auf keinen Fall, weil es eine Wiedervereinigung anstrebte, aber die Provinzen konnten zu jenem Zeitpunkt durchaus als eigenständiger Staat angesehen werden ( Spanien erkannte die Unabhängigkeit erst 1859 an und war damit einer der letzten Staaten).

Argentinien berief sich auf das „Uti possidetis“ (kein Gebiet ist herrenlos; Schutz des Territoriums vor Kolonialmächten), um die Gebietsansprüche zu begründen, das aber lediglich eine Vereinbarung südamerikanischer Staaten ist, und deshalb in der Auseinandersetzung mit Spanien nur bedingt Gültigkeit erfährt. Eine Einschätzung des „Uti possidetis“ wird auch noch deswegen erschwert, weil es im Widerspruch zum allgemeinen Völkerrecht steht, dass „Effektivität der Herrschaft fordert“16. Dies lässt sich mit dem „Uti possidetis“ nur eingeschränkt vereinbaren. Argentinien ließ verlautbaren, dass es die Anwartschaft über die Inseln gewonnen hätte und übernahm deren Leitung für 13 Jahre.

Interessanterweise begründeten die Briten die Übernahme der Inseln 1833 damit, dass es sich bei den Falklandinseln um „terra nullius“17, also um herrenloses Gebiet gehandelt habe. Es mag in den Händen der Historiker iegen, ob das Territorium jetzt als spanisches oder argentinisches Gebiet auszuweisen ist, aber der britische Anspruch auf die ‚herrenlosen’ Inseln ist auf keinen Fall haltbar. In diesem Punkt lässt sich also feststellen, dass „Großbritannien sich auf keinerlei Rechte berufen konnte und die Besetzung der Inseln eine Verletzung der Rechte Spaniens oder der Vereinigten Provinzen und somit einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellte“18. Die Entsendung der Korvette ‚Clio’ zur Okkupation der Insel kann historisch weder die Souveränität Spaniens noch die Anwartschaft Argentiniens beeinträchtigt haben. Sie verstößt gegen den Art. 2, Ziffer 4 der Satzung der UNO.

4.2 Kontiguitätstheorie, Dekolonisierungsgebot und Selbstbestimmungsrecht

Die Frage, die im Zentrum der Argumentation der beiden Seiten stand, war, ob Großbritannien trotz der „Verletzung des Völkerrechts seinen Anspruch nachträglich legalisieren“19 konnte. Die Anhänger einer pro-britischen Lösung räumten ein, dass Argentinien damals lediglich eine ‚Anwartschaft’, jedoch keine ‚Gebietsrechte’ erworben habe, weil es als Staat noch nicht international akzeptiert worden sei. Außerdem sei von Seiten Spaniens nicht und von Seiten Argentiniens nur sehr unregelmäßig Protest eingelegt worden. Von der pro- argentinischen Seite wurde festgestellt, dass Buenos Aires die ‚De-facto- Herrschaft’ zu keinem Zeitpunkt anerkannt hätte und die Besetzung kontinuierlich als Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt habe. Außerdem ist hier festzuhalten, dass Argentinien als ‚junger Staat’ keine militärischen Maßnahmen gegen Großbritannien einbringen konnte, um die innere Stabilität nicht (noch weiter) zu gefährden.

Beide Nationen argumentierten mit verschiedenen Aspekten des Völkerrechts, die hier auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden sollten und mögliche Instanzen zur Beilegung des Konflikts darstellen könnten.

In der sogenannten Kontiguitätstheorie legt Argentinien den Briten die Nähe zum Festland als Anspruch auf die Inselsouveränität nahe. Die Theorie enthält die These, „dass der Besitz des Festlandes Rechtstitel auf die benachbarten

Inseln begründet“20 und belegt dies mit der geologischen und geographischen Nachbarschaft zu den Falklandinseln. In einem 1828 publizierten Dekret unterstellte Argentinien die Falklandinseln und die benachbarten Dependenzen der Regierung in Buenos Aires. Völkerrechtlich muss der Herrschaftsanspruch sich auf eine ‚effektive Herrschaft’ stützen und kann nicht durch geologische und geographische Gegebenheiten begründet werden. Eine Ausnahme stellt lediglich die Frage nach dem Festlandsockel dar, in der den Staaten gestattet wird, eine 200-Seemeilen Zone wirtschaftlich zu nutzen. Nach Forderungen Argentiniens wurde diese Zone 1982 während des Krieges auf 350 Seemeilen erweitert, was die Inseln in diesen Radius um die patagonische Küste einschließt. Allerdings bezieht sich diese Frage nur auf die ökonomische Nutzung und hat völkerrechtlich keine Bedeutung, da das Seerecht keinen Einfluss in Souveränitätsfragen nehmen kann. Die Kontiguitätstheorie hat damit völkerrechtlich keine Aussagekraft.

Großbritannien beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Inselnbewohner, das in der UN-Resolution 1514 (XV) im Jahr 1960 verabschiedet worden war. In der Resolution ist bemerkt, dass sie „nicht nur empfehlenden Charakter (hat), sondern eine autoritative Interpretation der schon in der UN-Charta postulierten Prinzipien“21 darstellt. Das Selbstbestimmungsrecht ist dabei auf die Frage des Dekolonisierungsgebots bezogen. Diese Frage stellt insofern eine Relevanz für den Konflikt dar, als es sich nicht nur um einen Souveränitätskampf, sondern auch um eine Frage des Dekolonisierungsgebots handelt, welches mit dem Selbstbestimmungsrecht verknüpft ist. In der UN-Resolution werden 3 Möglichkeiten zur Debatte gestellt, die den Kolonialstatus aufheben: 1. Unabhängigkeit des Kolonialgebietes, 2. Assoziierung an einen bereits bestehenden Staat oder 3. Anschluss an einen bereits bestehenden Staat. Bei dem Beschluss ignorierten die Verfasser jedoch die Möglichkeit, dass ein Kolonialgebiet den Fortbestand als solches wünschen könnte, was im Falklandkonflikt genau der Fall war. Da die Bewohner der Inseln überwiegend von britischer Herkunft waren, sahen sie ihre Interessen durch die Briten besser vertreten.

Dieser Bezug zur UN-Resolution aus britischer Sicht erscheint einigen Historikern in der Hinsicht fraglich, dass sich die Vereinten Nationen zwar für die Lösung des Konflikts ausgesprochen hatten, aber diese Lösung aus einem Kompromiss zwischen Argentinien und Großbritannien unter Einbezug der Inselbevölkerung ausgehandelt werden sollte. Die Berücksichtigung der Bevölkerung in der Resolution wird demnach ein geringer Anteil zur Lösung des Konflikts zugemessen.

Argentiniens Kritik umfasst dazu zwei weitere Aspekte: „1. Die Bevölkerung ist zu klein“22, um als solche angesehen zu werden und 2. „besteht ein Vorrang der territorialen Integrität Argentiniens“[22]a. Der erste Punkt kann dabei getrost als überholt angesehen werden, weil auch andere Mitglieder der UN (wie Tuvalu und Nauru) nicht viel weiter über der Bewohnerzahl der Inseln liegen. Es erscheint darüber hinaus verwerflich, den Bewohnern den Status als Volk zu verweigern und ihnen nur deswegen das Selbstbestimmungsrecht abzustreiten.

Die territoriale Integrität ist nicht mit der Kontiguitätsthese zu vertauschen, da es sich bei der letzteren um geologische und geographische Ansprüche handelte. Die territoriale Integrität untersucht die Forderungen unter dem Aspekt der ökonomischen Beziehung zwischen den Inseln und dem argentinischen Festland. Sie ist unter den Historikern ebenso umstritten, „weil ansonsten keine Insel mehr vor der gegenüberliegenden Küste sicher wäre“23 und deswegen kein Ausgangspunkt zur Aufhebung der Differenzen bietet. Im Übrigen trug der Bezug zur territorialen Integrität auch dazu bei, dass eine Teilung des Archipels nicht diskutiert wurde, weil nach Ansicht der Südamerikaner der Nationalstolz und der Symbolwert der Inseln dadurch beschädigt würden.

So lässt sich auch hier feststellen, dass Selbstbestimmungsrecht mit den beiden Aspekten Dekolonisierungsgebot und territoriale Integrität keine entscheidenden Lösungsansätze präsentieren.

4.3 Zusammenfassung der Argumente

Großbritannien maß der Entdeckung und (angeblichen) Erstbesiedelung sowie der 1771 nicht abgetretenen Ansprüche eine maßgebliche Rolle zur

Bekräftigung der Forderung zu, dass die Falklandinseln britisch bleiben. Die Inseln seien bei der Besetzung 1833 ‚terra nullius’ gewesen und durch Aufgabe der spanischen Herrschaft würde sich nicht die Notwendigkeit der argentinischen Anwartschaft ergeben. Die kontinuierlich ausgeübte, effektive Herrschaft seit 1833 würde die britische Stellung nur noch bestätigen. Außerdem sei eine Einbeziehung der Bewohner in die Frage der Souveränität erforderlich und die Bevölkerung würde eindeutig für den Fortbestand des Kolonialstatus optieren. Hingegen seien die argentinischen Versuche, die Herrschaft zu erlangen, bloße Annexionsversuche.

Argentinien gründet seine Ansprüche auf dem ‚Uti possidetis’, das Argentinien als Rechtsnachfolger Spaniens ansieht und die Besiedelung der Inseln 1820 rechtfertigt. Dem Kontiguitätsprinzip sei durchaus Rechnung zu tragen, weil man die Nähe zur patagonischen Küste nicht ignorieren könne. Die Okkupation 1833 durch Großbritannien sei aus argentinischer Position eine feindliche Invasion und durch nichts zu entschuldigen. Das Selbstbestimmungsrecht könne aufgrund der territorialen Integrität keine Anwendung finden. Daraus ergäbe sich aus dem Streitfall eine Behandlung als Souveränitäts- bzw. Territorialkonflikt.

5. Persönliche Bewertung

Erst mal muss hier erwähnt werden, dass die Ansprüche der beiden Nationen in ihrer Gestaltung und ihrem Umfang völlig unterschiedlich sind und man schwerlich ein Vergleichsmittel herbeiziehen kann. Im Rahmen dieser Arbeit wurde das Völkerrecht als Rechtslage der Ansprüche gewählt, das eigentlich von beiden Nationen akzeptiert wird, andererseits aber nicht ein ‚Weltgesetz’ darstellt und nur bedingt durchzusetzende Kraft innehat.

Die Aspekte der Kontiguitätstheorie, des Selbstbestimmungsrechts und die Frage nach dem Dekolonisierungsangebots können vom Völkerrecht aus als unzureichend angesehen werden, weil sich zum einen beide Seiten auf unterschiedliche Teilaspekte stützen, die nicht immer auf diesen speziellen Fall der Falklandinseln anzuwenden sind. Dass in diesen Punkten beide Seiten eine internationale ‚Schlammschlacht’ entfacht haben, lässt schon darauf schließen, dass sie persönliche Interessen (Prestige, Macht usw.) einer friedlichen, diplomatischen Einigung vorzogen.

Was den Bezug historisch-völkerrechtlichen Hintergrund anbelangt, neigt man dazu, eher Argentinien Recht zu geben, weil die Besetzung 1833 de facto eine feindliche Invasion war. Doch stellt sich die Frage, ob Argentinien 10 Jahre früher überhaupt selbst befugt war, die Inseln zu annektieren. Die waren zu dem Zeitpunkt nämlich noch spanisch. Zum anderen fragt sich ein neutraler Beobachter, warum Argentinien nur sehr unkontinuierlich dagegen protestiert hatte (nämlich dann, wenn die wirtschaftliche Hilfe und die Subventionen

Großbritanniens nachließen) und sich erst 149 Jahre danach dazu durchringen konnte, die Inseln konsequent zurückzufordern.

Nimmt man die Verhandlungen zum Maßstab, kann man eine völlig inkonsequente und uneinsichtige ‚Friedenspolitik’ festgestellt werden, die Buenos Aires berechtigterweise demonstrieren ließ. Es ließ sich zu diesem Zeitpunkt erkennen, dass London niemals ernsthaft erwogen hatte, die Inseln an Buenos Aires zu übergeben. Doch war es auch von Argentinien taktisch unklug, Großbritannien gleich am Anfang zu signalisieren, dass es nur zu einer Einigung kommen könne, wenn die Maximalforderung Argentiniens, nämlich die uneingeschränkte territoriale Integrität von London erfüllt werden würde. Dieses Verhalten rief auf der jeweils anderen Seite keine

Kompromissbereitschaft hervor, sondern eher den Willen, auf ‚andere Mittel’ zurückzugreifen. Durch das lässt sich auch die Handlung Argentiniens erklären, die letztlich keinen Ausweg mehr sahen, als militärisch einzugreifen, damit sie die ihnen zukommende Gerechtigkeit erfüllt sehen konnten.

Dabei ist aber die Art und Weise Argentiniens zu kritisieren, die Inseln zu erobern. Hatte Großbritannien 1833 nämlich die Inseln eher durch einen ‚Trick’ okkupiert, verließen sich die Argentinier auf die Taktiken ihrer Generäle und drangen mit Waffengewalt in ‚fremdes’ Territorium vor. Dieser Vorgang führte dazu, dass ein Aufschrei durch die Welt ging und die Weltöffentlichkeit und die anderen Nationen mehrheitlich auf Großbritanniens

Seite standen und es unterstützten. Dabei standen die nationalen Interessen hinterher bei beiden Seiten im Vordergrund. Galtieri versuchte, die korrupte Militärjunta mit aller Kraft an der Macht zu halten und Thatchers Motivation lag darin, die innenpolitische Schwäche und das Versagen durch starke Außenpolitik zu übertrumpfen. Hätte man sich selbst nach der argentinischen Okkupation auf Verhandlungen eingelassen, hätte der Krieg von britischer Seite verhindert werden können. Doch so mussten wieder die Menschen das größte Leid ertragen, die von ihrer Regierung in den Krieg geschickt wurden.

6. Die Chronik des Falklandkrieges

6.1 Der Verlauf des Krieges

In der Nacht vom 1. auf den 2. April 1982 landen die ersten Elitesoldaten Argentiniens auf den Inseln. Am Abend des nächsten Tages befinden sich schon 2000 Argentinier auf der Insel. Die auf dem Archipel patrollierenden britischen Soldaten ergeben sich kampflos. Großbritannien schickt eine Flotte von 70 Schiffen, um die Falklandinseln zurückzuerobern. Obwohl die Briten starke Verluste erleiden, können sie die wichtigsten Seeschlachten gewinnen und die Besetzung durch Argentinien schließlich unter heftigen Kämpfen und Bombenangriffen aufheben. Argentinien kapituliert am 14. Juni offiziell und zieht seine Truppen von den Inseln zurück.

6.2 Statistik des Krieges

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

7. Die Folgen des Krieges

Die Folgen für die beiden Parteien und die Auswirkungen auf die Politik und die Wirtschaft waren nicht so gravierend wie vorher angenommen worden war. Nach dem Konflikt entstand keine Kluft zwischen Europa, den USA (die für Großbritannien intervenierten) und Lateinamerika, obwohl „weltpolitische und globalstrategische Interessen involviert waren“24.

Argentinien kündigte eine Isolation von Europa und den USA und eine verstärkte wirtschaftliche Interaktion mit den anderen Ländern Südamerikas an. Dieses Vorhaben ließ sich aber nicht in die Tat umsetzen, weil die Konservierung der außenpolitischen und wirtschaftlichen Beziehungen und die Wahrung der nationalen Einheit und Sicherheit bei alle lateinamerikanischen Staaten überwogen und diese sich deshalb keinen ‚Boykott’ gegen Europa leisten konnten. Darüber hinaus muss hier noch festgehalten werden, dass die Etablierung einer autarken Wirtschaft in Südamerika aufgrund der finanziellen Situation viele Staaten in den Bankrott getrieben hätte. Das Eigeninteresse an den europäischen Benefizien ließ die Länder nach dem Krieg eigennützlich und unsolidarisch agieren.

Ebenso verhalf die Einsicht, einen weiteren Krieg zu verhindern, dazu, dass Großbritannien und die europäischen Staaten keine Sanktionen gegen Argentinien verhängten und auf den Status Quo Ante hinarbeiteten. Auch die zunächst gefürchtete „Erweiterung des sowjetischen Einflussbereichs“25 blieb aus, da die Sicherung des Falkland-Archipels den ‚westlichen’ Einflussbereich ausweitete, was allerdings zu einem Aufrüsten von einzelnen lateinamerikanischen Staaten, darunter Argentinien, führte. Für die argentinische Militärjunta waren die Konsequenzen nach der Niederlage verheerend, da das radikale Vorgehen zusammen mit der anti- europäischen Kriegspropaganda Unmut in der Bevölkerung auslöste. Außerdem war die Bevölkerung während des Krieges weitestgehend im Unklaren gelassen worden, was eine Stärkung der bislang unterdrückten Opposition hervorrief. Die internationale Reputation Argentinien war schwer angeschlagen. Bei der Wahl am 30. Oktober 1983 wurde die Regierung Galtieri gestürzt und durch eine Zivilregierung unter Alfonsín ersetzt. Dieser erklärte die Streitfrage um die Malwinen zu einem seiner primären außenpolitischen Ziele. Die Einsetzung eines ‚Redemokratisierungsprozesses’ war ein wichtiger Fortschritt für Argentinien auf dem Weg zu einer

Industrienation, doch die Auswirkungen der jahrelang fehlgeschlagenen Politik sind bis heute zu spüren, wie die Ausschreitungen Ende 2001/Anfang 2002 beweisen.

Der Regierung Thatcher gelang es, durch den Konflikt wichtige Unterstützung in der Bevölkerung zu finden und von den internen wirtschaftlichen Misserfolgen abzulenken. Thatcher wurde bei der Wahl 1983 mit überwältigender Mehrheit im Amt der Premierministerin bestätigt. Nach dem Konflikt wurden diplomatische Verhandlungen reinitialisiert, um die angespannten Beziehungen zu normalisieren und die Souveränitätsfrage zu lösen. Ein Zusammentreffen der britischen und argentinischen Delegationen in der Schweiz 1984 wurde aufgrund „von unterschiedlichen Interpretationen über die Ziele und Inhalte“26 nach wenigen Stunden abgebrochen. Auch nachfolgende Verhandlungen brachten nur bedingt ergiebige Änderungen des Status Quo. Langfristig wird sich Großbritannien aber nicht von Gesprächen zurückziehen können, weil eine erneute Krise bei den wechselnden argentinischen Regierungen als nicht unwahrscheinlich gilt. Die ersten Grundsteine wurden auf verschiedenen Gesprächen von John Major und Tony Blair mit den jeweiligen argentinischen Präsidenten gelegt, denen an einer Entschärfung des Krisenherdes im Südatlantik sehr gelegen sein kann. Ob die Falklandinseln wirklich eine Zukunft haben, wird sich jedoch noch herausstellen.

Anhang

Quellenverzeichnis

[...]


1. Zürrer,W.:Der Krieg um die Falkland-Inseln.Weltgeschehen.Jg.82.1982()Nr.48.S.126

2. Haffa, Annegret.: Beagle-Konflikt und Falkland(Malwinen)-Krieg.London.1987.S. 203

3. Haffa, a.a.O., S. 205

4. Haffa, a.a.O., S. 205

5. Haffa, a.a.O., S. 206

6. Haffa, a.a.O., S. 207

7. Haffa, a.a.O., S. 211

8. Haffa, a.a.O., S. 213

9. Haffa, a.a.O., S. 213

10. Ossendorf, Ingo.:Der Falkland-Malwinenkonflikt 1982 und seine Resonanz in der nationalen Presse.Frankfurt am Main.1987. S. 22

11. Ossendorf, a.a.O., S. 29

12. Ossendorf, a.a.O., S. 33

13. Haffa, a.a.O., S. 215

14. Haffa, a.a.O., S. 215

15. Zürrer,W., a.a.O., S. 126

16. Haffa, a.a.O., S. 216

17. Haffa, a.a.O., S. 215

18. Haffa, a.a.O., S. 215

19. Haffa, a.a.O., S. 216

20. Haffa, a.a.O., S. 217

21. Haffa, a.a.O., S. 218

22. Ossendorf, a.a.O., S. 59

23. Ossendorf, a.a.O., S. 60

24. Haffa, a.a.O., S. 230

25. Haffa, a.a.O., S. 231

26. Haffa, a.a.O., S. 232

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Falklandkrieg
Calificación
1-2
Autor
Año
2002
Páginas
20
No. de catálogo
V106383
ISBN (Ebook)
9783640046621
Tamaño de fichero
397 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Falklandkrieg
Citar trabajo
Sebastian Tenbrock (Autor), 2002, Falklandkrieg, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106383

Comentarios

  • visitante el 13/5/2008

    bitte.

    könntest du bitte die fußnoten auch hier reinschreiben? wäre sehr dankbar

  • visitante el 1/1/2008

    frage.

    Ich muss eine hausarbeit über den falklandkrieg schreiben jedoch ihn in verbindung mit denmenschenrechten bringen!! Wie kann ich das machen ?
    Aber die gliederung ist echt gut:)

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Título: Falklandkrieg



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