Das Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Merkmale einer KGaA darzustellen in Bezug auf ihre hybriden Eigenschaften zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Zunächst wird die rechtliche Zusammensetzung der KGaA mit ihren einzelnen Organen einschließlich Funktionen aufgeführt. Daraufhin wird auf die Besteuerung der KGaA selbst eingegangen, die in körperschaft- und gewerbesteuerlichen Aspekten unterteilt wird. Anschließend werden die Besteuerung der Komplementäre und Kommanditaktionäre der KGaA erläutert. Abschließend werden im Hauptteil die Vorteile der KGaA kurz dargestellt und zum Schluss gibt es eine prägnante Zusammenfassung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale.
Die KGaA stellt eine Mischung aus Personen- und Kapitalgesellschaft dar. Rechtlich gesehen ist sie jedoch eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und einigen Charaktereigenschaften einer Personengesellschaft. Die Mischung der Eigenschaften gilt nicht allein im Rahmen des Gesellschaftsrechts, sondern gleichermaßen bei der Frage, wie die KGaA und ihre Gesellschafter besteuert werden. Bereits bei der Gründung der KGaA ergeben sich Unterschiede gegenüber der Gründung einer üblichen KG. Eine Mindestgesellschafterzahl gibt es nicht, hingegen bei Gründung der KG mind. ein Komplementär und ein Kommanditist benötigt wird. Dennoch gibt es bei der KGaA ebenfalls die Positi-on eines Komplementärs, der persönlich haftet und die des Kommanditisten, der vor der persönlichen Haftung geschützt wird.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung bei einer KGaA
- 2.1 Komplementär
- 2.2 Aufsichtsrat
- 2.3 Hauptversammlung
- 2.4 Die Kommanditaktionäre
- 3 Steuerrechtliche Grundlagen bei einer KGaA
- 3.1 Besteuerung der KGaA
- 3.1.1 Körperschaftsteuerpflicht
- 3.1.2 Gewerbesteuerpflicht
- 3.2 Besteuerung des Komplementärs
- 3.3 Besteuerung des Kommanditaktionärs
- 3.1 Besteuerung der KGaA
- 4 Vorteile der KGaA gegenüber anderen Rechtsformen
- 5 Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der KGaA als hybrider Rechtsform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Sie analysiert die rechtliche Zusammensetzung der KGaA, ihre Organe und deren Funktionen sowie die steuerlichen Implikationen für die KGaA selbst und ihre Gesellschafter. Der Fokus liegt auf der Beschreibung der KGaA als eine Mischung aus beiden Gesellschaftstypen, um die Besonderheiten dieser Rechtsform aufzuzeigen.
- Rechtliche Struktur der KGaA
- Stellung und Funktion des Komplementärs
- Steuerrechtliche Besonderheiten der KGaA
- Besteuerung von Komplementär und Kommanditaktionär
- Vorteile der KGaA gegenüber anderen Rechtsformen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung erläutert das Wesen der KGaA als hybrider Rechtsform und legt die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit dar.
Gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung bei einer KGaA: Dieses Kapitel untersucht die rechtliche Struktur der KGaA, wobei die einzelnen Organe wie Komplementär, Aufsichtsrat, Hauptversammlung und Kommanditaktionäre im Detail vorgestellt und ihre Funktionen beschrieben werden.
Steuerrechtliche Grundlagen bei einer KGaA: Dieses Kapitel beleuchtet die steuerlichen Aspekte der KGaA, insbesondere die Körperschaftsteuerpflicht und die Gewerbesteuerpflicht. Es werden die Besonderheiten der Besteuerung von Komplementär und Kommanditaktionär beleuchtet.
Schlüsselwörter
KGaA, Kommanditgesellschaft auf Aktien, hybride Rechtsform, Personen- und Kapitalgesellschaft, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Komplementär, Kommanditaktionär, Aufsichtsrat, Hauptversammlung.
- Quote paper
- Melina Bernardini (Author), 2020, Besteuerung der Gesellschaften. Die KGaA stellt als hybride Rechtsform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1064626