Die Entstehungsgeschichte der Firmung seit Hippolyt


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

14 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Definition „Firmung“

3. Taufe und Handauflegung
3.1 Entstehung der Handauflegung
3.2 Handauflegung in der römischen Ordnung von Hippolyt

4. Unterschiedliche Entwicklung in der Ost- und der Westkirche
4.1 Die Westkirche
4.2 Die Ostkirche

5. Der Werdegang der Firmung
5.1 Mittelalter
5.2 Reformation
5.3 Die Feier der Firmung heute

6. Schlussbetrachtung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Sakrament der Firmung. - Dass man normalerweise mit ungefähr 14 Jahren zur Firmung kommt ist bekannt. Dass die Firmung als Bestärkung der Zugehörigkeit zur Kirche gesehen wird, auch. Aber darüber hinaus wissen die Wenigsten etwas über dieses Sakrament.

Ich habe mich innerhalb meiner Hausarbeit, die zu dem Seminar „Taufe und Firmung“ bei Prof. Dr. Köster entstanden ist, nicht nur mit der Bedeutung der Firmung, sondern auch mit ihrer Geschichte auseinandergesetzt. Im ersten Teil meiner Arbeit werde ich darstellen, wie das Sakrament der Firmung entstanden ist, wieso sie nur vom Bischof gespendet werden darf und was ihre eigentliche Bedeutung ist. Dabei beziehe ich mich sowohl auf einzelne Bibelstellen, vor allem in der Apostelgeschichte, als auch auf verschiedene Sekundärliteratur zu diesem Thema.

Im zweiten Teil werde ich einen kurzen Überblick über den Werdegang der Firmung vom Mittelalter bis hin zur heutigen Zeit geben. Dabei werde ich natürlich nicht auf alle Veränderung in der Geschichte eingehen können, schließlich existiert die Firmung beziehungsweise der Ritus der Handauflegung, aus dem sie entstanden ist, seit fast 2000 Jahren. Deshalb werde ich lediglich einige prägnante Stationen vorstellen. Auch hier beziehe ich mich auf verschiedene Werke der Sekundärliteratur.

2. Definition „Firmung“

Der Begriff Firmung stammt von dem lateinischen Wort confirmatio ab, welches übersetzt „Befestigung, Bestärkung“ bedeutet. In der katholischen Glaubenslehre stellt sie das Sakrament der Mündigkeit, bei dem der Gläubige den Heiligen Geist empfangen soll, dar. Sie wird als Vollendung der Taufe und der Aufnahme in die Kirchengemeinde gesehen. In der West- und der Ostkirche ist die Durchführung unterschiedlich, worauf ich später noch eingehen werde.

3. Taufe und Handauflegung

3.1 Entstehung der Handauflegung

In den ersten zwei Jahrhunderten gehörten die Taufe und das Handauflegen, woraus später das Sakrament der Firmung entstand, untrennbar zusammen. Im Gegensatz zur heutigen Zeit war damals nicht die Kindertaufe, sondern die Erwachsenentaufe Brauch. Das ist verständlich, da die christliche Gemeinschaft noch recht jung war, und es noch nicht üblich war, dass auch Babys automatisch den Glauben der Eltern annahmen.

Der Brauch des Handauflegens basiert ursprünglich auf der Taufe Jesu. Denn der erste, bei dem die Taufe mit der Erfüllung durch den Heiligen Geist stattfand, war Jesus selbst. Als er sich von Johannes dem Täufer taufen ließ und wieder aus dem Wasser heraus stieg, öffnete sich der Himmel und der Heilige Geist schwebte in Form einer Taube auf ihn hernieder1, während alle Anderen, die sich taufen ließen, auf dieses Ereignis verzichten mussten. Erst später, nachdem die Apostel selbst an Pfingsten den Heiligen Geist erfahren hatten, konnten sie diesen auch weitergeben. Dies geschah durch das besagte Handauflegen, wobei der Handlung selbst ein Gebet vorausging.

Während bei der Taufe „die Aufnahme von Menschen in die Gemeinschaft derer, die sich zu Christus Jesus, dem Geistgesalbten bekennen und ihr Leben in seinem Geist bestehen möchten“2 gefeiert wird, so wird in der Apostelgeschichte deutlich, dass den frisch getauften erst durch das Handauflegen der Apostel der Heilige Geist vermittelt wurde3. Durch dieses Handauflegen wurde die Zugehörigkeit zur Kirche erst vollendet. Zwar wird deutlich, dass der Ritus der Taufe und der Handauflegung miteinander verbunden waren, doch wird die Handauflegung auch separat erwähnt, wodurch ihre Wichtigkeit deutlich wird.

Die Taufe allein ist also noch nicht ausreichend für eine volle Zugehörigkeit zur Kirche.

Als Simon, ein Zauberer aus Samaria versucht, den Aposteln die Kraft der Geistverleihung abzukaufen wird deutlich, dass die Handauflegung und der damit verbundene Geistempfang an die Apostel gebunden ist4. Das bedeutet, dass in der heutigen Zeit die Firmung, die ja auf den Ritus der Handauflegung zurück geht, an die Bischöfe gebunden ist.

3.2 Handauflegung in der römischen Ordnung von Hippolyt

In der „Apostolischen Überlieferung“ des römischen Presbyters Hippolyt findet sich die erste zusammenhängende Schilderung des Ritus der Taufe und der Handauflegung. In der um 215 entstandenen Schrift bezeugt Hippolyt uns „die lithurgische Situation in Rom um das Jahr 200, wobei er aber betont, er wolle keine Neuerungen bieten, sondern das von den Aposteln her Überlieferte beschreiben“5.

Auch spricht er noch nicht von der Firmung als solche, sondern versteht die Handauflegung als Bestandteil der Tauffeier. Um nun also die Firmung zu verstehen, werde ich einen kurzen Überblick über die gesamte Tauffeier geben:

Vor der eigentlichen Taufe wird vom Bischof ein Gebet über das Wasser, in welches der Täufling später getaucht wird, gesprochen. Der Bischof weiht des weiteren zwei Öle, das „Öl der Danksagung“ und das „Öl des Exorzismus“. Bevor nun der Täufling in das Wasser hinabsteigt widersagt er dem Teufel und wird von einem Presbyter mit dem „Öl des Exorzismus“ gesalbt. Daraufhin legt er seine Kleider ab, und wird an den Bischof, gegebenenfalls auch an einen Presbyter übergeben, der bei dem Taufwasser steht. Ein Diakon steigt mit dem Täufling zusammen ins Wasser. Dort legt der Täufer ihm die Hand auf. Während der Täufling sich zum Glauben an Gott, an Jesus Christus und an den Heiligen Geist bekennt, wird er dreimal in das Wasser getaucht, sprich dreimal getauft. Nachdem der Getaufte aus dem Becken heraus gestiegen ist, wird er vom Presbyter mit dem „Öl der Danksagung“ gesalbt, wozu die Worte „Ich salbe dich mit dem heiligen Öl im Namen Jesu Christi“6 gesprochen werden, was einer christologischen Salbung entspricht.

Im Anschluss daran findet das statt, was man als die Anfänge des Firmbrauchs ansehen kann. Der Getaufte kleidet sich wieder an, betritt die Kirche, wo der Bischof ihm die Hand auflegt und „anrufend betet:

Herr, Gott, du hast sie gewürdigt, durch das Bad der Wiedergeburt des heiligen Geistes die Vergebung der Sünden zu erlangen, mache sie auch würdig, mit heiligem Geist erfüllt zu werden. Sende in sie deine Gnade, damit sie dir nach deinem Willen dienen. Denn dein ist die Herrlichkeit, Vater und Sohn mit dem Heiligen Geist in der heiligen Kirche, jetzt und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

Dann gießt er Öl der Danksagung in seine Hand, legt sie dem Täufling aufs Haupt und spricht:

Ich salbe dich mit heiligem Öl in Gott, dem allmächtigen Vater, in Christus Jesus und im Heiligen Geist“7.

Diese zweite Salbung, die nicht durch den Presbyter, sondern durch den Bischof erfolgt, ist im Gegensatz zu der ersten nicht christologisch, sondern trinitarisch, obwohl sie mit demselben Öl durchgeführt wird. Daraufhin bekreuzigt der Bischof den Getauften auf der Stirn, gibt ihm den Friedenskuss und spricht zu ihm die Worte: „Der Herr sei mit dir“.

Hippolyt erwähnt die Prozedur des Geistempfangens nicht gesondert, statt dessen als einen unweigerlichen Bestandteil der Taufe. Doch wird der Taufe eine Doppelwirkung zugeschrieben. Die der Wiedergeburt und die des Geistempfangs. Allerdings wird bereits hier deutlich, dass die Taufe zwar von jedem Presbyter vollzogen werden kann, die Handauflegung und die damit verbundene Spende des heiligen Geistes jedoch nur vom Bischof ausgeführt wird.

Die Verwendung von geweihtem Öl ist neu. Zwar beteuert Hippolyt, dass er, wie bereits erwähnt, „keine Neuerungen bieten, sondern das von den Aposteln her Überlieferte beschreiben“8 will, doch wird im neuen Testament nicht von der Salbung gesprochen. Dort wird die Geistverleihung auf die Wassertaufe und die Handauflegung durch die Apostel bezogen9. Während die Salbung ein Zeichen von Überfluss und Freude ist, wird durch das Bekreuzigen des Getauften auf der Stirn die vollzogene Handlung besiegelt. Durch dieses Siegel wird dem neuen Gemeindemitglied ein Mal „aufgedrückt“, welches den Rechtsanspruch Gottes auf diesen Menschen ausdrückt. Der Firmling steht von nun an nicht nur im Dienste Gottes, er erhält auch dessen Schutz.

4. Unterschiedliche Entwicklung in der Ost- und der Westkirche

Aufgrund der immer größer werdenden Anzahl von Christen war es unvermeidlich, dass die Urgemeinde sich in viele kleinere Gemeinden aufsplittete. Immer mehr Menschen wollten sich taufen lassen, was dazu führte, dass es für die Nachfolger der Apostel, die Bischöfe, schwer war, alle Taufen und die damit verbundenen Handauflegungen selbst auszuführen. Während jeder Pastor taufen konnte, so war die Handauflegung doch dem Bischof „-als dem Repräsentanten einer Teilkirche und dem Verbindungsmann zur Gesamtkirche“10 vorbehalten. „Sie verdeutlicht zunehmend die Eingliederung in die Gesamtkirche“11.

Das stellte die Christliche Bevölkerung auf ein praktisches Problem, welches in der Ost- und der Westkirche auf unterschiedliche Weise gelöst wurde. Die äußerlichen Zeichen, die Salbung und das Siegel, bleiben in beiden Kirchen die gleichen. Auch die Wirkung ist die Gleiche, nämlich der Empfang des Heiligen Geistes, ebenso unterscheiden sich die Voraussetzungen, die ein Firmling erfüllen muss, nicht voneinander: Jeder, der getauft ist, kann und sollte gefirmt werden. Wesentliche Unterschiede finden sich lediglich in dem Zeitpunkt und in der Art der Feier sowie darin, wer die Firmung spenden darf.

4.1 Die Westkirche

In der Westkirche löste man im vierten Jahrhundert nach Christus das „Firmproblem“, indem man die Taufe und die Firmung zeitlich von einander abgrenzte. Während bereits Babys und Kleinkinder von jedem Pastor getauft werden konnten, blieb das Vorrecht auf die Firmung doch dem Bischof vorbehalten. Eine möglichst frühe Taufe der Kinder war nötig, um sie im Falle eines plötzlichen Todes nicht ohne die Befreiung von der Erbsünde sterben zu lassen. Dadurch wurde die Kindstaufe immer populärer.

Erst später vollzieht der Bischof in den Gemeinden eine Art „Massenfirmung“. Anfangs war es Pflicht, dass Eltern ihre Kinder so bald wie möglich firmen ließen. Je entlegener die Gemeinde war, desto länger bekamen die Eltern Aufschub. Jedoch sollte es innerhalb einer Woche nach der Taufe zur Firmung gekommen sein. Nachdem die christliche Gemeinde immer stärker anwuchs, war jedoch auch das oftmals kaum machbar.

Erst im 13. Jahrhundert wurde ein offizielles Alter für die Firmung festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die grundsätzliche Trennung der beiden Sakramente soweit durchgesetzt, dass kein Höchstalter, sondern ein Mindestalter von sieben Jahren Pflicht wurde12.

Wichtig für die Durchführung der Firmung ist, dass der Bischof bereits im Voraus das Chrisam, das Öl, mit dem der Firmling gesalbt wird, weiht. Bei der Feier selbst muss der Firmling erst sein Taufversprechen erneuern, was ein Zeichen der engen Verbundenheit von Taufe und Firmung darstellt. Der Bischof salbt den Firmling mit dem Chrisam auf der Stirn, legt ihm die Hand auf und spricht die Formel: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den heiligen Geist.“

In Notfällen, der sogenannten Notfirmung, kann der Bischof einem Priester die Vollmacht zur Firmung erteilen, damit niemand ungefirmt sterben muss. Die Firmung stellt nicht nur die Erfüllung mit dem heiligen Geist dar, sondern außerdem veranschaulicht sie die Gemeinschaft des neuen Christen mit dem Bischof und allem, was dieser repräsentiert.

4.2 Die Ostkirche

In der Ostkirche dagegen sind Taufe und Firmung weiterhin auch zeitlich eng miteinander verbunden. Die Problematik, dass die Firmung ursprünglich nur von den Aposteln, und somit heute von den Bischöfen durchgeführt werden kann, wurde gelöst, indem zwar jeder Pastor den heiligen Geist übermitteln kann, dazu allerdings das vom Bischof geweihte Chrisam benötigt. Die Feier der Taufe und der Firmung gehen nahtlos ineinander über. Nach der Taufe folgt das Epiklesegebet, bei dem der heilige Geist erfleht wird, die Salbung mit dem Chrisam und schließlich der Friedensgruß vom Pastor. Im Gegensatz zum Brauchtum der Westkirche wird der Firmling nicht nur auf der Stirn gesalbt, sondern auch an den Ohren, der Nase, den Augen, den Lippen, der Brust, dem Rücken, den Händen und den Füßen. Die Firmung wird außerdem nicht, wie in der Westkirche, als Symbol der Gemeinschaft mit dem Bischof und allem was dieser repräsentiert gesehen, sondern sie veranschaulicht die Einheit der christlichen Initiation.

5. Der Werdegang der Firmung

Da von der Entstehung der Firmung durch die Handauflegung in der Apostelgeschichte bis zur heutigen Form der Firmung sehr viel Zeit vergangen ist, werde ich nur kurz einige prägnante Stationen in ihrer Entsehungsgeschichte erwähnen. Den ganzen Werdegang zu beleuchten würde sicherlich den Rahmen meiner Arbeit sprengen.

5.1 Mittelalter

Der Theologe, dessen Erkenntnisse zur Firmung im Mittelalter wohl am meisten Gewicht hatten, war eindeutig Thomas von Aquin. Dieser vertrat im 13. Jahrhundert unter anderem die Meinung, dass die Firmung ein gesondertes, eigenständiges Sakrament sei. Das begründet er mit den verschiedenen Wirkungen von Taufe und Firmung. Taufe sei ein Sakrament der Zeugung und Wiedergeburt, während „die Firmung dagegen mit Bestärkung und dem Wachstum zum Vollalter zu tun hat“13. Für das geistige Vollalter ist die Auseinandersetzung mit anderen Menschen wichtig, um sich vor ihnen öffentlich zu dem christlichen Glauben zu bekennen. Auch die Apostel traten nach dem Pfingstfest in die Öffentlichkeit, bekannten sich zu ihrem Glauben und dem „geistigen Kampf gegen die Feinde des Glaubens“14. Das geistige Vollalter sei nicht zu vergleichen mit dem Lebensalter, in dem die Firmung empfangen wird.

Trotz der genannten Eigenständigkeit der Firmung zweifelt Thomas von Aquin jedoch nicht an, dass die Firmung auf der Taufe aufbaut. Durch die Taufe erfährt der Christ zwar das ewige Heil, aber die Firmung sei notwendig zur Vollendung des Heils15.

1439 erließ das 17. Ökumenische Konzil von Florenz eine Firmkatechese, das „Decretum pro Armeniis“, das ganz im Sinne des Thomas von Aquin verfasst wurde. In dieser Katechese sind die verschiedenen Merkmale der Firmung festgehalten. Die Materie, mit der die Firmung vollzogen wird ist das vom Bischof geweihte Salböl, das Chrisam. Der Spender ist der Bischof, der einem Priester in dringendem Notfall die Befugnis erteilt, mit dem von ihm geweihtem Chrisam die Firmung zu vollziehen. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass die Bischöfe an der Stelle der Apostel stehen, welche durch die Handauflegung den Heiligen Geist übertragen konnten. Die Form ist Folgende: Der Bischof bekreuzigt den Firmling auf der Stirn mit dem Salböl im Namen des Vater, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Wirkung besteht darin, „daß in ihm (dem Firmling) der Heilige Geist zur Stärkung gegeben wird, wie er den Aposteln am Pfingsten gegeben wurde, damit der Christ mit Mut Christi Namen bekenne“16.

Auffällig ist, dass von der Handauflegung, aus welcher die Firmung ursprünglich entstanden ist, keine Rede mehr zu sein scheint. Jedoch wird angemerkt, dass die Firmung anstelle der Handauflegung in der Apostelgeschichte steht.

5.2 Reformation

Gerade während der Reformationszeit wetterten viele gegen das Sakrament der Firmung. Um das Jahr 1520 wird die Ordnung der sieben Sakramente von Martin Luther in seiner Schrift „Babylonische Gefangenschaft der Kirche“ schwer angegriffen. Luther bestritt den biblischen Zusammenhang der Handauflegung und dem Sakrament der Firmung. Weiter noch bestritt er, dass die Firmung, beziehungsweise die Handauflegung überhaupt als Sakrament zu verstehen sei. Das begründet er damit, dass ein Sakrament immer auf einer von Gott gegebenen Verheißung basiere, was bei der Handauflegung nicht der Fall sei. Jesus selbst habe niemals die Hand aufgelegt um den Heiligen Geist zu übermitteln. Wenn überhaupt, dann hätte Jesus bei seiner Taufe gezeigt, dass die Geistvermittlung bereits bei der Taufe erfolge. Schließlich sei er bereits dort vom Heiligen Geist überkommen worden. Somit sei ein weiteres Sakrament wie die Firmung unnütz, da der Christ schon bei der Taufe den Heiligen Geist erfährt17. „Dabei polemisiert Luther gegen die Bischöfe, die sich die Firmung vorbehalten hätten, um nicht gänzlich arbeitslos zu sein und sich gegenüber ihren Untergebenen mit mehr Ehre zu schmücken“18.

Natürlich war Luther nicht der einzige, der Widersprüche zwischen den Sakramenten und der Heiligen Schrift zur Sprache brachte. Auch Melanchthon (1531), Calvin (um 1550), Bucer (um 1530) u. a., auf welche ich nicht näher eingehen werde, nahmen sich diesem Thema an.

Das 19. Ökumenische Konzil von Trient weist die Vorwürfe 1547 strikt zurück. Es beteuert, dass die Firmung eindeutig die Gnade der Taufe vollende und damit vollkommen gerechtfertigt sei. Des weiteren wird dogmenartig festgelegt, dass die Firmung ein wahres und eigentliches Sakrament sei. Jedoch beschränkt sich das Konzil darauf, die Vorwürfe zurückzuweisen, wirft allerdings keine neuen theologischen Begründungen auf.

5.3 Die Feier der Firmung heute

Da die Firmung nur in der Westkirche ein eigenständiges Sakrament ist, werde ich mich auch nur auf deren Feier beziehen.

In der heutigen Firmpraxis ist das Alter der Firmlinge auf mindestens 12 Jahre festgesetzt, die meisten Firmlinge sind allerdings zwischen 14 und 16 Jahre alt. Man war darum bemüht, das Firmalter soweit anzuheben, dass die Kinder und Jugendlichen sich selbst zum Glauben bekennen können und nicht nur von den Eltern zur Firmung gebracht werden.

Zur Firmung in der Gemeinde gehört ein Vorbereitungskurs, bei dem den Firmlingen wichtige theologische Aspekte erläutert werden.

Jeder Firmling bekommt einen Paten an die Seite gestellt, welcher mindestens 16 Jahre alt sein sollte und selber auch sowohl die Firmung, als auch die Eucharistie empfangen haben sollte. Die Aufgabe des Paten ist es, den Firmling bei der sakramentalen Feier vorzustellen und ihn in seinem weiterem Leben als Christ zu unterstützen.

Der Firmling empfängt das Sakrament der Firmung innerhalb einer Messfeier in der Heimatgemeinde. Die Feier der Firmung läuft wie bereits in Kapitel 4.1 erwähnt ab: Der Firmling erneuert vor dem Bischof sein Taufbekenntnis, woraufhin ein Epiklesegebet des Bischofs folgt. Begleitet wird dieses Gebet durch das Handauflegen. Nach der traditionellen Handauflegung folgt die Salbung in Kreuzform auf der Stirn des Firmlings mit dem bereits im Vorfeld geweihtem Chrisam und der Friedensgruß.

Im Anschluss an diese sakramentale Feier folgen die Fürbitten, die Eucharistie und der Schlusssegen, bei dem einige Wirkungen des Firmsakraments noch einmal deutlich erwähnt werden19.

Da der Glauben allerdings heute nicht mehr denselben Stellenwert im Leben der Menschen einnimmt wie früher ist es eine Tatsache, dass immer mehr Kinder katholischer Eltern gar nicht mehr getauft werden. Viele von denen, die zwar noch getauft werden, werden das oft nur, um die Großeltern nicht vor den Kopf zu stoßen. Bei diesen Kindern ist es wahrscheinlich, dass sie das Sakrament der Firmung nicht mehr erhalten. Der Bedeutung der Firmung nimmt in den Köpfen der Menschen also immer mehr ab20.

6. Schlussbetrachtung

Die Firmung hat eine lange Entwicklung hinter sich. Von einem untrennbarem Teil der Taufe bis hin zu einem eigenständigem Sakrament. Nicht nur ihre praktische Durchführung hat sich verändert, sondern sie hat auch eine neue Bedeutung gewonnen. Das heißt nicht, dass ihre alte Bedeutung, die des Geistempfangs, sich verändert hat, vielmehr hat sie durch ihre zeitliche Abtrennung von der Taufe zusätzlich die Bedeutung der „Bestärkung“ erhalten. Wir erfahren bei der Firmung nicht mehr nur die Erfüllung mit dem Heiligen Geist, wir sagen auch „Ja“ zu unserem Glauben, wir erhalten durch dieses Sakrament die Kraft, uns in unserem Leben als Christen zu behaupten. Doch gerade das wird immer schwerer: Sich selbst als Christ vor der Gesellschaft zu behaupten, zu seinem Glauben zu stehen, auch wenn er mit den Jahren immer „altmodischer“ und „unmoderner“ geworden ist.

Während meiner Hausarbeit ist mir deutlich geworden, wie wenig ich selbst über die Firmung wusste. Zwar bin ich selbst mit 14 Jahren gefirmt worden, doch war mir der Sinn dieses Sakraments nicht annähernd ausreichend bewusst. Gerade im Religionsunterricht sollte auf diese Thematik mehr eingegangen werden, um den Kindern und Jugendlichen im Firmalter klar zu machen, was es bedeutet, gefirmt zu werden. Denn die Bedeutung dieses Sakraments ist viel zu vielschichtig, als dass man es mit der bloßen Begründung der „Bestärkung“ erklären könnte.

Doch auch im Elternhaus sollten die Kinder besser vorbereitet werden. Die Eltern sollten sich bemühen, dass der Glaube nicht ganz aus dem Familienleben verdrängt wird oder gar ganz verschwindet.

7. Literaturverzeichnis

- Amougou - Antagana, Jean: Ein Sakrament des Geistempfangs? Zum Verhältnis von Taufe und Firmung. Freiburg: Herder 1974.

- Hauke, Manfred: Die Firmung. -Geschichtliche Entfaltung und theologischer Sinn. Paderborn: Bonifatius 1999.

- Klöckner, Martin / Glade, Winfried (Hrsg.): Die Feier der Sakramente in der Gemeinde. Kevelaer: Butzon und Bercker 1986.

- Neumann, Johannes: Der Spender der Firmung. Meitingen: Kyrios 1963.

- Schmaus, Michael: Der Glaube der Kirche. Bd. 2. München 1970.

- Schneider, Theodor: Zeichen der Nähe Gottes. Mainz 1998

Schöllgen, G./ Geerlings, W. (Hrsg.): Didache / Traditio Apostolica. Freiburg 1991.

[...]


1 Mt 3,16 / Mk 1,10 / Lk 3,22 / Joh 1,32.

2 Schneider: Zeichen der Nähe Gottes, S.95.

3 Apg. 8,16 - 17 / Apg. 19,6.

4 Apg 8, 18 - 24.

5 Hauke: Die Firmung, S. 65.

6 Schöllger / Gerlings: Traditio Apostolica, S. 263.

7 Ebd., S. 265.

8 Hauke: Die Firmung, S. 65.

9 Vergl. Amougou - Antagana: Ein Sakrament des Geistempfangs?, S. 143.

10 Schneider: Zeichen der Nähe Gottes, S. 100.

11 Ebd.

12 Vergl. Amougou - Antagana: Ein Sakrament des Geistempfangs?, S. 207 f.

13 Amougou - Antagana: Ein Sakrament des Geistempfangs?, S. 221.

14 Hauke: Die Firmung, S. 167.

15 Vergl. Ebd, S. 168.

16 Ebd. S. 171.

17 Vergl. Hau>Die Firmung, S. 176 f.

18 Ebd., S. 177.

19 Vergl. Hauke: Die Firmung, S. 281 ff.

20 Vergl. Klöckener / Glade: Die Feier der Sakramente in der Gemeinde, S.192 ff.

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Die Entstehungsgeschichte der Firmung seit Hippolyt
Cours
Seminar: Sakramentenlehre
Note
1,7
Auteur
Année
2001
Pages
14
N° de catalogue
V106544
ISBN (ebook)
9783640048236
Taille d'un fichier
421 KB
Langue
allemand
Mots clés
Entstehungsgeschichte, Firmung, Hippolyt, Seminar, Sakramentenlehre
Citation du texte
Anja Rosen (Auteur), 2001, Die Entstehungsgeschichte der Firmung seit Hippolyt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106544

Commentaires

  • invité le 28/4/2003

    Jau.

    Ich fand die Arbeit sehr hilfreich, wenn man sich über die Firmung damals informieren will.

  • invité le 10/11/2002

    gut.

    die hausarbeit hat mir gut gefallen

  • invité le 6/8/2002

    sehr hilfreich.

    Bin bei der Recherche für ein Referat auf diese Hausarbeit gestoßen. Sie hat mir gut weitergeholfen, so dass ich ein gutes Referat halten konnte.
    Danke!

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