Berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen


Trabajo Escrito, 2000

18 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung: Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten

2 Möglichkeiten und Einrichtungen beruflicher Rehabilitation
2.1 Berufsförderungswerke
2.1.1 Ziel
2.1.2 Ausbildungsangebot
2.1.3 Kostenträger
2.1.4 Konzept
2.1.5 Reha-Fachdienste
2.2 Berufsbildungswerke
2.2.1 Ziel
2.2.2 Ausbildungsangebot
2.2.3 Konzept und Aufgaben
2.3 Maßnahmen zur Berufsvorbereitung
2.4. Berufsfördernde Maßnahmen während der Ausbildung
2.5 Aktion Integration III

3 Wirkung - Probleme - Ansatzpunkte

4 Fazit

5 Quellenverzeichnis

1 Einleitung: Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten

Über Arbeitslosigkeit wird viel gesprochen, über Behinderte gelegentlich. Für mich als Stu- dentin der Heilpädagogik ist Letzteres Studienalltag, und deshalb will ich im Rahmen dieser Arbeit die Problematik der Schwerbehinderung mit dem populären Thema „Arbeitslosigkeit“ verbinden.

In Deutschland leben 6,6 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Nach dem Schwerbehindertengesetz (§1 SchwbhG) gilt ein Mensch mit einem GdB von mindestens 50 als schwerbehindert. Vielen Schwerbehinderten sieht man diese starke Beeinträchtigung nicht an. Das liegt daran, daß bei vielen innere Organschäden vorliegen. 76% der Betroffenen ha- ben eine körperliche Behinderung, davon sind bei 31% innere Organe betroffen, bei 15% Gliedmaßen und bei 16% Wirbelsäule/Rumpf. Geistig-seelische Behinderungen machen 14% aus. Zu beachten ist auch das Alter der Menschen mit einer Schwerbehinderung. Ungefähr die Hälfte der Betroffenen ist älter als 65. Hasso von Henninges geht von 50,9% in den alten und 48,1% in den neuen Bundesländern, bezogen auf das Jahr 1995, der angesprochenen Gruppe aus. (vgl. Henninges 1997: 4)

(Quelle: Statistisches Bundesamt 2000: 5)

Die Behinderungen sind bei älteren Menschen zum großen Teil körperlicher Natur, oft von Krankheiten verursacht. Demzufolge treten bei jüngeren Menschen, d.h. unter 35 Jahren, ü- berwiegend geistige und seelische Behinderungen auf. Die generelle Dominanz von Behinderungen bei älteren Menschen trägt zusätzlich zum Problem der Arbeitssuche bei. Auch gesunde, ältere Menschen haben Schwierigkeiten eine Beschäftigung zu finden, mit dem Zusatz der Schwerbehinderung wird diese Situation natürlich noch komplizierter. Viele Autoren führen an, daß Schwerbehinderte oft in einfacheren Positionen beschäftigt sind, als Nichtfacharbeiter und viele Frauen als Büro- oder Schreibkraft, obwohl sie durchschnittlich eine mindestens genauso gute Ausbildung haben wie Nicht-Behinderte.

Im Jahr 1995 waren in Deutschland über 3,5 Millionen (10,4%) Menschen arbeitslos. Mit dem Steigen der allgemeinen Arbeitslosenquote (1997: 12,7%) stieg auch die der Schwerbe- hinderten auf 16%, 1997 sogar auf 17,9%. (vgl. Bundesanstalt für Arbeit o.A.) Bedenklich ist dabei auch, daß die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinde- rungen länger ist als bei Menschen ohne Beeinträchtigungen. Diese beenden ihre Arbeitslo- sigkeit viel häufiger durch Aufnahme einer Arbeit als Schwerbehinderte. Laut einem IAB- Kurzbericht von 1998 beträgt die durchschnittliche Verweildauer in der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Männern 13,0 Monate, bei Männern ohne gesundheitliche Beeinträchti- gungen nur die Hälfte. Dies bestätigte mir auch eine Arbeitsvermittlerin des Arbeitsamtes Bochum. Viele Schwerbehinderte finden hier durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ein oder zwei Jahre Arbeit, fallen dann aber wieder zurück in die Arbeitslosigkeit. (vgl. Gespräch mit Frau Hoga 7.11.2000) Ein Zustand, der wohl für keinen Betroffenen befriedigend ist. Um so wichtiger ist es, eine fundierte Ausbildung zu haben und diesbezüglich vor allem bestehen- de Möglichkeiten zu nutzen. In Bochum besteht eine enge Zusammenarbeit der Vermittler des Arbeitsamtes mit Integrationsfachdiensten, der Fürsorgestelle und Integrationsfirmen, die Schwerbehinderte bis zu 3 Jahren fördern. Am schwersten sei es, so Frau Hoga, Menschen mit psychischen Behinderungen zu integrieren; geistig Behinderte werden vor allem in Hilfs- tätigkeiten und in Integrationsfirmen eingebunden.

Im folgenden Teil möchte ich nun der Frage nachgehen, welche Angebote und Bemühungen es gibt, die die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben, und mit welchem Erfolg. Als gesetzliche Grundlage dient mir §11 Abs.1 Reha-An- gleichungsgesetz. „ Die berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation sollen alle Hilfen umfassen, die erforderlich sind, um die ErwerbsfÄhigkeit des Behinderten entsprechend seiner LeistungsfÄhigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihn mög- lichst auf Dauer beruflich einzugliedern. “ Unter Rehabilitation ist also nicht nur Wiedereingliederung zu verstehen, sondern auch eine erstmalige Integration. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß ich im Weiteren zum großen Teil von Behinderten oder Rehabilitanden und nicht von Schwerbehinderten sprechen werde, weil es in der Literatur oft schwer ersichtlich ist, welche spezifische Gruppe gemeint ist.

2 Möglichkeiten und Einrichtungen beruflicher Rehabilitation

Zur beruflichen Rehabilitation zählen technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz, d.h. Hilfen zur behinderungsgerechten Ausstattung, Ausbildungszuschüsse und andere Eingliederungshil- fen finanzieller Art. (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 2000c: 47) Den Kernbereich bilden aber besondere Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, berufliche Bildungsmaßnahmen.

2.1 Berufsförderungswerke

Berufsförderungswerke (BFW) sind überregionale Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen.

2.1.1 Ziel

Ziel solcher Unternehmen ist die berufliche Rehabilitation und die Wieder eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. die Erhaltung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, falls dieses be- droht ist. Dabei steht der Anspruch, die Teilnehmer zu einer dauerhaften Tätigkeit zu befähi- gen, im Mittelpunkt.

Mit dem Ziel der Eingliederung des Menschen mit Behinderung in Beruf, Arbeit und Gesellschaft übernehmen die BBW auch einen gemeinnützigen und sozialpolitischen Auftrag.

2.1.2 Ausbildungsangebot

Laut dem Rehabilitationsratgeber von 1999 gibt es in Deutschland 27 BBW-Standorte mit 15.000 Ausbildungsplätzen in 180 Ausbildungsberufen. Zum Ausbildungsangebot zählen:

- staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
- Ausbildung nach besonderen Regelungen für Behinderte
- Fachschul- und Fachhochschulberufe
- Teilqualifikationen zur Anpassung an veränderte Arbeitsbedin- gungen

Vermittelt werden berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse, aber auch soziale Verhaltensweisen, die für den Wiedereinstieg in das Berufs- und Arbeitsleben von Bedeutung sind. Hierbei kommt auch dem Konzept der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Ausbildern, Ärzten und Sozialarbeitern große Bedeutung zu.

2.1.3 Kostenträger

Kostenträger der Rehabilitation sind die Bundesanstalt für Arbeit, die Gesetzliche Rentenversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung und die Hauptfürsorgestellen. Der Rehabilitand wird also durch die Gemeinschaft der Versicherten getragen, und er hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Qualifikation, die integrative Betreuung, eventuell notwendige Hilfsgeräte, Unterkunft und Verpflegung. Die Ausgaben der BfA beliefen sich unter Einbeziehung aller Leistungen zur Beruflichen Rehabilitation 1999 auf 4,55 Mrd. DM, davon wurden 2,8 Mrd. für verschiedenste berufsfördernde Bildungsmaßnahmen ausgegeben. (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 2000c: 57)

2.1.4 Konzept der BFW

Im Konzept der Berufsförderungswerke sind neben der eigentlichen Ausbildung noch weitere Phasen festgehalten, die für Ausbildung und Wiedereingliederung von Bedeutung sind. Wich- tig ist am Anfang natürlich die richtig Berufswahl. Beim Reha-Träger wird der Betroffene deshalb ausführlich beraten und informiert. Doch diese Beratung genügt oft nicht. Deshalb bietet das jeweilige BFW eine 2-wöchige Teilnahme an einer Berufsfindung und Arbeitser- probung an. Der Rehabilitand kann so verschiedene Berufsfelder kennenlernen. Gemeinsam werden dann Vorschläge erarbeitet, um eine realistische Selbsteinschätzung und Zufriedenheit beim Betroffenen zu erreichen.

Falls noch Lücken in den schulischen Vorkenntnissen da sind und Defizite, die hinderlich sein könnten in der Ausbildung, gibt es die Möglichkeit an VorbereitungslehrgÄngen teilzuneh- men. Hier wird in kleinen Gruppen das noch fehlende Wissen nachgeholt und die Teilnehmer an den neuen bevorstehenden Lernprozeß herangeführt, denn für viele der Rehabilitanden liegen Schule und Erstausbildung schon lang zurück. Eine möglichst kurze Pause zwischen dieser Vorbereitung und der eigentlichen Ausbildung wird angestrebt, um die erworbenen Fähigkeiten auch gut nutzen zu können.

In Ausbildung und Qualifikation werden dann konkret berufstheoretische und fachpraktische Inhalte vermittelt. Ziel ist es, behinderungsgerechte und zukunftsorientierte Ausbildungsberu- fe anzubieten. Ich selbst war überrascht vom breiten Angebot, von Handwerksberufen, wie z.Bsp. SchuhmacherIn, über medizinisch-therapeutische Berufe, u.a. Logopädie, bis hin zu verschiedenen Diplom-Studiengängen, die auch den Eintritt in die jetzt boomende IT-Branche ermöglichen.

Die berufliche Erwachsenenbildung macht neue Lern- und Lehrmethoden notwendig: dazu gehören u.a. handlungsorientierte Ausbildungsprojekte, Gruppenarbeit, individuelle Unterweisung, Lehrgespräche.

Während der Ausbildung wird das Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt stets mit beachtet, indem zum Beispiel Bewerbungsgespräche nachgeahmt werden oder Praktika statt- finden. Nach der Ausbildung suchen die Rehabilitanden sich zwar eigenständig einen Ar- beitsplatz, doch das BFW bietet noch Beratung und Begleitung wie auch die Berater der BfA. Im Rehabilitationsratgeber wird darauf hingewiesen, daß die gute Qualität der BFW- Ausbildung vor allem an den Eingliederungszahlen abzulesen ist: 1990 lag diese Quote bei 85% (bei einer Arbeitslosenquote von 7,2%). Mit steigender Arbeitslosenquote (1995: West 10,1%, Ost 16,7%) sanken auch die Chancen auf Eingliederung: 1995 fanden 65% der in ei- nem BFW ausgebildeten Behinderten zurück in den Arbeitsmarkt. (vgl. Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke 1999)

Ebenso wird angeführt, daß sich das BFW nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche des Schwer- behinderten um eine individuelle Arbeitsplatzanpassung bemüht . Besonderes Wissen und Fähigkeiten, die an der neuen Arbeitsstelle benötigt werden, können noch vermittelt werden. Die Behinderungen und Einschränkungen der Auszubildenden sind vielfältig. Körperbehinde- rungen, besonders den Stütz- und Bewegungsapparat betreffend, treten sehr häufig auf. Dane- ben sind auch Personen, die infolge von Unfällen Behinderungen haben, auf diese Reha- Maßnahmen angewiesen. Außerdem nehmen die Zahlen der Rehabilitanden mit psychischen Behinderungen und Allergien zu. Spezielle Angebote gibt es während der Ausbildung für Querschnittsgelähmte, Blinde und Sehbehinderte, Hörgeschädigte, Menschen mit einer psy- chischen Behinderung und Mehrfachbehinderungen. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Ausbildung in einem spezialisiertem BFW für Blinde bzw. Querschnittsgelähmte.

2.1.5 Reha-Fachdienste

Reha-Fachdienste sind ein wesentlicher Bestandteil der professionellen Betreuung in Berufsförderungswerken. Nicht nur Fachwissen wird vermittelt, sondern auch die Förderung von Sozial- und Personalkompetenzen gehört zum Ausbildungskanon. Diese Fähigkeiten sind meiner Meinung nach sehr wichtig, um möglichst hohe Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu haben. Denn die Zusammenarbeit in einem Team, Kompromißfähigkeit, persönliches Auftreten und ein angemessener Umgang mit anderen sind oft entscheidend für Arbeitgeber bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern. Die Gewichtung der einzelnen Aspekte ist natürlich je nach Arbeitsfeld unterschiedlich, aber ohne diese Kriterien ist erfolgreiche Arbeit und Zusammenarbeit wohl nicht möglich.

Um all diese Aspekte zu berücksichtigen, ist ein interdisziplinäres Team notwendig: Beglei- tung medizinisch, psychologisch und sozial/sozialpädagogisch; Hilfe zur Bewältigung der Behinderung, Trainingsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen, Gruppen- und Einzel- arbeit.

Ein solches Reha-Team besteht aus Reha-Ausbilder, Psychologe und Arzt.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Berufsförderungewerke eine gute Möglichkeit sind, um sich beruflich zu verändern, wenn die Arbeit im alten Beruf aufgrund einer Behinderung nicht mehr möglich ist.

2.2 Berufsbildungswerke

Berufsbildungswerke (BBW) sind „Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung von vornehmlich Jugendlichen Schwerbehinderten.“ (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen 1998: 141)

2.2.1 Ziel

Berufsbildungswerke haben also die berufliche Erst eingliederung von jungen Menschen zum Ziel, die aufgrund ihrer Behinderung und Beeinträchtigung nicht in allgemeinen Ausbildungs- stätten ausgebildet werden können. Darin besteht auch der größte Unterschied zum BFW.

Behinderte, die die besonderen Hilfen eines BBW nicht benötigen, gehören nicht zum Perso- nenkreis dieser Einrichtungen. Eine Berufsberatung mit einer Eignungsprüfung durch das Arbeitsamt ist deshalb notwendig. (Nach §33 SchwbhG sind die Arbeitsämter auch dazu ver- pflichtet für Behinderte eine spezielle Beratung anzubieten.) Über die Aufnahme entscheidet dann das jeweilige BBW. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig, weil mit der Ausbildung oft auch ein Ortswechsel mit Internatsunterbringung verbunden ist. Das erleich- tert auf der einen Seite den Aspekt der ganzheitlichen Förderung, da sich Ausbildungsstätten, Berufsschule, Wohnmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und Reha-Fachdienste unter einem Dach befinden. Auf der anderen Seite, denke ich, isoliert diese System aber auch, weil sich die Auszubildenden stets im gleichen Umfeld befinden, ihre Freizeit dort verbringen und so eventuell Schwierigkeiten haben soziale Kontakte auch außerhalb des BBW zu knüpfen.

Ziel der Einrichtungen ist ein Abschluß im Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Grundlage für die Eingliederung im Arbeitsmarkt und um die „Behinderten mit Hilfe einer qualifizierten beruflichen Ausbildung zu selbständigen und freien Gliedern unserer Gesellschaft zu machen.“ (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 2000a: 11)

2.2.2 Ausbildungsangebot

In Deutschland gibt es derzeit 49 Berufsbildungswerke. Das Ausbildungsangebot umfaßt die Berufsausbildung im Dualen System mit ca. 14.000 Ausbildungsplätzen und berufsvorbereitende Maßnahmen mit 2000 Plätzen. Es besteht die Auswahl zwischen 170 bis 180 Ausbildungsberufen in Berufsbildungswerken, u.a. in diesen Berufsfeldern: Wirtschaft und Verwaltung, Holz- und Metalltechnik, Textiltechnik und Bekleidung, Elektrotechnik, Hauswirtschaft und Drucktechnik. Berufe mit dem Ziel eines Diploms oder einem anderen Hochschulabschluß werden im Gegensatz zum BFW im BBW nicht angeboten.

Die Ausbildung erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, entwe- der nach regulären Ausbildungsordnungen (§§ 25 BBiG/ HWO) oder nach besonderen Aus- bildungsregelungen für Behinderte nach § 48 BBiG/ §42b HWO. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten besteht aber Durchlässigkeit, sodaß der Auszubildende in jedem Falle noch wechseln kann, wenn er unter- bzw. überfordert ist mit der jeweiligen Ausbildung.

2.2.3 Konzept und Aufgaben

Da das Klientel viele Unterschiede und individuellen Anforderungen aufweist, sind auch die

Aufgaben eines BBW sehr breit gefächert:
- Berufsfindung und Arbeitserprobung
- berufsvorbereitende Fördermaßnahmen
- begleitende Hilfen
- Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten
- Angebot von Berufen, die entwicklungsfähig und der Lage auf dem Arbeitsmarkt angepaßt sind
- besondere Hilfen, die zum Abbau von Behinderungauswirkungen dienen (vgl. ebenda)

Daran ist der Unterschied zur „normalen“ Berufsausbildung zu erkennen. Nicht das Lehren und Lernen allein von Fachwissen und speziellen beruflichen Kenntnissen stehen im Mittel- punkt, sondern die pädagogische und psychologische Begleitung hat auch hier einen hohen Stellenwert.

Berufsfindung und Arbeitserprobung sind Angebote, die der Jugendliche wahrnehmen kann, wenn durch die Beratung des Arbeitsamtes noch keine genauen Vorschläge für ein mögliches Ausbildungsfach entstanden sind. Durch die Arbeitserprobung besteht die Möglichkeit verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und darin praktisch tätig zu werden, um eigene Eignung und Neigung herauszufinden und einzuschätzen, und um einen geeigneten Ausbildungsberuf zu finden. Diese Phase sollte maximal 3 Monate dauern.

Berufsausbildung: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weißt darauf hin, daß ein Ausbildungsprogramm „zukunftsorientiert, behindertengerecht und möglichst breit gestreut“ sein soll. (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 2000a: 12) Die Ausbildung erfolgt nach regulären oder Sonderausbildungsgängen, wie oben schon er- wähnt. Die Azubis werden in Gruppen mit ca. 8 Personen unterrichtet, damit möglichst schnell und umfassend auf den Einzelnen und seine Bedürfnisse eingegangen werden kann. Individuelle Förderung ist nicht ausgeschlossen, wenn der Jugendliche diese benötigt. Es be- steht laut BfA eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Ausbildern und Berufs- schullehrern, Förderpläne werden erstellt und mit dem Schüler abgestimmt. Die Ausbildung wird auch hier von einem Team bestehend aus Ärzten, Psychologen, Sozial- pädagogen und Sonder- und Heilpädagogen begleitet. Diese Reha-Fachdienste haben zur Aufgabe die Mitwirkung an der Erstellung des Reha-Gesamtplanes, Beratung in persönlichen Fragen, diagnostische und therapeutische Betreuung zu gewährleisten, auch Beratung der An- gehörigen, die schul-, sport- und arbeitsmedizinische Betreuung, fachärtzliche Betreuung ent- sprechend der vorliegenden Behinderung sowie die Vorbereitung der angestrebten dauerhaften beruflichen und sozialen Integration.

Viele der jungen Menschen wohnen während ihrer Ausbildung im Internat, das dem BBW angeschlossen ist. Hier bemühen sich Sozialpädagogen darum, Isolierungen von Sondergrup- pen, die sich unter den Auszubildenden vielleicht auch bezüglich bestimmter Behinderungen, bilden könnten, entgegenzuwirken, die Persönlichkeitsbildung zu fördern und soziale Integra- tion zu üben.

Im Freizeitbereich ist Sport ein wichtiger Bestandteil. Von Fachkräften und auch Ärzten wird dieser Teil der Rehabilitation geleitet. Körperliche, seelische und soziale Aspekte kommen dabei gleichermaßen zur Geltung.

2.3 Maßnahmen zur Berufsvorbereitung

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gibt es sehr viele mit unterschiedlichsten Schwer- punkten und Zielen. Ich möchte aber nur auf die Angebote näher eingehen, die ich für rele- vant und wichtig halte für Jugendliche mit Behinderungen. Andere werde ich nur kurz erwäh- nen.

GrundausbildungslehrgÄnge sind zugänglich für ausbildungsreife Jugendliche, unabhängig von der erreichten Schulbildung. Grundlegende Kenntnisse in Theorie und Praxis unterschiedlichster Berufsfelder werden innerhalb von maximal 12 Monaten vermittelt. Das gilt auch für den Lehrgang zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen. Diese Maßnahme richtet sich u.a. an lernbeeinträchtigte und -behinderte Jugendliche und an Personen mit beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten.

Förderlehrgang

Förderlehrgänge haben als Personenkreis behinderte Jugendliche im Blick. Dabei sind auch die unterschiedlichen Formen zu beachten, je nach Zielgruppe:

F1 für Jugendliche, die zwar für eine Berufsausbildung in Betracht kommen, aber aufgrund ihrer Behinderung und Lernerschwernis besondere Hilfe und Unterstützung benötigen, F2/ F3 betrifft Behinderte, die mit einer Berufsausbildung überfordert, aber durch eine Be- schäftigung in einer WfB unterfordert wären, F4 zielt ab auf Behinderte, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Dauer der medizinischen Rehabilitation verloren haben. (vgl. Landesarbeitsamt Sachsen 1998: 17)

Im Förderlehrgang findet, wie auch bei den anderen Maßnahmen, neben der fachlichen Aus- bildung durch Lehrkräfte eine sozialpädagogische Betreuung statt. Grund dafür ist das Ge- samtziel, eine intensive Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf mit dauerhafter beruflicher sowie auch sozialer Integration, die damit sehr eng verbunden ist. Es wird, im Hinblick auf das Klientel, nur von Behinderten oder Lernbeeinträchtigungen gesprochen, nicht explizit von geistig Behinderten. Fest steht aber, daß viele Menschen mit geistiger Behinderung in Werk- stÄtten für Behinderte arbeiten.

Als Vorbereitung dient dort der Arbeitstrainingsbereich. Ziel ist die Vorbereitung einer Be- schäftigung und die Eingliederung ins Arbeitsleben. Berufliche Kenntnisse werden vermittelt, sowie persönliche und soziale Fähigkeiten und Kompetenzen trainiert. Das Arbeitstraining dauert höchstens zwei Jahre und richtet sich vor allem an Schwerbehinderte, die einer Tätig- keit auf dem Arbeitsmarkt nicht gewachsen sind. Ich stimme mit dem Autor dieses Textes überein: „Allerdings zeigen jüngere Erkenntnisse und Erfahrungen, daß der Weg in die Werk- statt für Behinderte nicht zwingend sein muß: (...) Je nach Schwere der Beeinträchtigung sind geistig behinderte Menschen in der Lage, durch Handeln in lebensnahen Situationen zu ler- nen. Bei frühzeitiger Förderung können Behinderte vergleichbare Arbeitsleistungen wie Nichtbehinderte erreichen.“ (Arbeitsgemeinschaft der Hauptfürsorgestellen 1998: 37) Nach dem Arbeitstrainingsbereich hat der Schwerbehinderte also die Möglichkeit in den Arbeitsbe- reich der WfB überzugehen oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln, falls er dazu in der Lage ist. Für Betroffene jedoch, die in Wohnheimen leben bietet die WfB sicherlich auch Chancen und Möglichkeiten. Hier erlebt sich der Behinderte als notwendig und sinnvoll, hier kann er einer Beschäftigung nachgehen, die er beherrscht und die nützlich ist.

Finanziert wird der Arbeitstrainingsbereich durch die Reha-Träger, bei einer anschließenden Beschäftigung in der WfB haben dann die Leistungen der Sozialhilfe eine große Bedeutung.

2.4 Berufsfördernde Maßnahmen während der Ausbildung

Neben besonderen Einrichtungen und Maßnahmen, die auf eine Berufsausbildung vorbereiten oder weiter qualifizieren, gibt es auch die Möglichkeit während einer Ausbildung sozialpäda- gogisch betreut und begleitet zu werden. Dazu gehören die Berufsausbildung in überbetriebli- chen Einrichtungen, auf die ich gleich noch näher eingehen werde, und die Ausbildungsbe- gleitenden Hilfen (abH). Die abH ergänzen die betriebliche Ausbildung, bereiten zum Bei- spiel intensiv auf Prüfungen vor, und richten sich vor allem an benachteiligte Auszubildende, mit dem Ziel ihnen zu einem erfolgreichen Abschluß der Ausbildung zu verhelfen.

Berufsausbildung inüberbetrieblichen Einrichtungen (BüE)

Jugendliche mit Behinderungen, die nicht auf die umfassende Unterstützung und Begleitung eines BBW angewiesen sind, finden durch eine Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtung eine Möglichkeit, sich beruflich zu qualifizieren. Zum Personenkreis zählen benachteiligte junge Menschen, ausländische Jugendliche, Abgänger von Sonderschulen und Auszubildende mit oder ohne Hauptschulabschluß. Voraussetzung für eine BüE ist eine mindestens 6-monatige Teilnahme an einer der oben genannten Berufsvorbereitenden Maßnahmen. An den folgenden Zahlen ist aber auch hier zu erkennen, daß Jugendliche mit einem höheren Abschluß den größeren Teil der Teilnehmer ausmachen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Bundesanstalt für Arbeit 1997)

Die Ausbildung erfolgt nach dem Dualen System. Ergänzend zu Berufsschule und Praxis kommt im Rahmen der BüE Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung dazu. Des- halb besteht auch hier das Team aus Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagogen. „Die Berufsausbildung in der überbetrieblichen Einrichtung soll möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr (...) in einem Betrieb fortgesetzt werden.“ (Bundesanstalt für Arbeit 1997: 83) Unklar bleibt leider bei wieviel Prozent der Azubis dies der Fall ist. Fest steht aber, daß nur wenige Jugendliche anschließend in ein normales Ausbildungsverhältnis übergehen. (vgl. Bellermann 2000) Den Ansprüchen entsprechend, sollten Betriebspraktika den Über- gang in den Arbeitsmarkt fördern, je Ausbildungsjahr sind das 4 Wochen bis 3 Monate. Ich kann allerdings nicht beurteilen aus welchen Gründen dieser Einstieg in ein normales Ausbil- dungsverhältnis oder Arbeitsmarkt so schwierig ist. Vielleicht liegt es an der Qualität der Ausbildung, die eventuell nicht intensiv oder breit genug ist, vielleicht aber auch an den Ar- beitgebern, die noch nicht genügend bereit sind diese Jugendlichen auszubilden.

2.5 Aktion Integration III

Im Arbeitsamt in Bochum wurde ich durch eine Broschüre auf eine weitere Maßnahme hin- gewiesen, die sich allerdings nur auf Nordrhein-Westfalen bezieht. „Die Aktion Integration geht in die dritte Runde: Mit einem Budget von weiteren 88 Mio. DM unterstützen die Land- schaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie das Landesarbeitsamt die Eingliede- rung Schwerbehinderter in die Unternehmen Nordrhein-Westfalens.“ (Landschaftsverband Rheinland o.A.)

Unterstützt werden dadurch zum einen Menschen mit schweren Behinderungen, psychisch oder geistig Schwerbehinderte, Gehörlose und Blinde, sowie Abgänger von Sonderschulen oder andere Schwerbehinderte, die besonderer Hilfe bedürfen. Desweiteren werden die Arbeitgeber gefördert, die zu den üblichen Lohnkosten-Zuschüssen des Arbeitsamtes noch weitere Leistungen und Förderungen erhalten; zum einen finanziell, aber auch durch persönliche Beratung. Praktisch unterstützt werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Einstellung, Einarbeitung und Beschäftigung. Die Schwerbehinderten werden dabei durch einen Coach eingearbeitet, wodurch die Betriebe und Unternehmen entlastet werden.

Positiv fand ich die Stellungnahmen der Arbeitgeber, die sich bereits an der Aktion beteiligen, und ihre Teilnahme mit sozialer Verantwortung begründen, die finanziellen Vorteile aber e- benso betonen.

Die Aktion Integration hat zwischen 1990 und 1999 8.000 Schwerbehinderten einen Arbeits- platz verschafft. Die dritte Auflage läuft jetzt im Zeitraum 1.1.2000 bis 30.6.2003. Dies ist eine Maßnahme, die im Gegensatz zu den vorherigen nicht bei den Arbeitssuchenden, sondern bei den Arbeitgebern ansetzt und somit ein Entgegenkommen von der anderen Seite fördert.

3 Wirkung - Probleme - Ansatzpunkte

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Angeboten zur beruflichen Rehabilitation von Behinder- ten. Ich habe aber nur ausschnittsweise Maßnahmen und Einrichtungen vorgestellt. Ziel aller ist es, Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrie- ren. Das Erreichen dieses Ziels ist unterschiedlich erfolgreich. 65% der Ausgebildeten in ei- nem BFW konnten 1995 wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden (vgl. Arbeitsgemein- schaft Deutscher Berufsförderungswerke 1999), demgegenüber stehen ca. 500 von 20.000 Jugendlichen, die vom BüE in ein normales Ausbildungsverhältnis übergehen. (vgl. Beller- mann 2000) Ob diese 500 nach ihrer Ausbildung dann auch einen festen Arbeitsplatz finden, bleibt unbeantwortet.

Im Gespräch mit Herrn Meyer-Lenz von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erfuhr ich, daß im Moment vor allem viele Berufsbildungswerke zum Teil mit 20% überbe- legt sind. Außerdem habe sich das Klientel in diesen Einrichtungen in den letzten Jahren stark verändert. Das liegt daran, daß viele Reha-Träger jetzt verstärkt wohnorts- und betriebsnah arbeiten. Bei dieses Maßnahmen sei der „Klebeeffekt“, so Meyer-Lenz, sehr entscheidend, d.h. viele Jugendliche werden von den Betrieben, in denen sie auch ausgebildet wurden, an- schließend übernommen. Das führt dazu, daß in den Berufbildungswerken zunehmend schwe- rer Behinderte gefördert werden, deren Integration sich schwieriger gestaltet und so die Ein- gliederungschancen des BBW sinken.

In der folgenden Tabelle möchte ich die unterschiedlichen Akzentuierungen und Schwerpunkte bezüglich der Personenkreise in den einzelnen Maßnahmen deutlich machen. Aufgeführt sind Berufliche Bildungsmaßnahmen nach Behinderungsart und Art der Maßnahme. Dabei habe ich nur einige Krankheiten bzw. Behinderungen ausgewählt, weshalb auch die Zahlen innerhalb der Tabelle nicht die Insgesamt-Werte ergeben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Bundesanstalt für Arbeit 1997: 424f)

Zu sehen sind absolute Zahlen, die man sicherlich nicht unmittelbar miteinander vergleichen kann. Deutlich wird aber, daß zum einen Menschen mit Lernbehinderungen die absolut größte Gruppe darstellen, und daß zum anderen bei den meisten (körperlichen) Behinderungsarten, bei über 50% der jeweiligen Gruppe, eine Ausbildung nach regulären Vorgaben möglich ist. Eine Ausnahme bilden hierbei Jugendliche mit geistigen Behinderungen, die, wie von mir weiter ober schon angesprochen, zum größten Teil in Werkstätten für Behinderte arbeiten. Bestätigt wurde mir das auch von Frau Hoga und Herrn Meyer-Lenz. Körperlich-Behinderte hätten die geringsten Schwierigkeiten einen Arbeitsplatz zu finden, da es nach einer Ausstat- tung des Arbeitsplatzes mit Hilfmitteln kaum noch zu Problemen käme. Beide führten als „Problemgruppe“ Menschen mit psychischen Behinderungen an, die durch die Inkontinuität ihrer Krankheit wenig „attraktiv“ für Arbeitgeber sind. Berufsförderungswerke und auch an- dere Maßnahmen würden sich aber zunehmend für solche Menschen öffnen.

Wo gibt es nun konkrete Ansatzpunkte? Die Erfolge einer betriebsnahen, „ambulanten“ Ausbildung lassen darauf schließen, daß es sehr wichtig ist, frühstmöglich Verbindungen zwischen den betroffenen Jugendlichen und potentiellen Arbeitgebern herzustellen. Der Ausbau der Integrationsfachdienste könnte diesbezüglich sehr wichtig sein. Sie sollen Ansprechpartner für Schwerbehinderte, Arbeitgeber und die Arbeitsämter sein und auch den möglichen Weg aus einer WfB in den allgemeine Arbeitsmarkt unterstützen.

Ebenso sind wahrscheinlich mehr Initiativen wie die Aktion Integration sinnvoll.

Die Forderung „50.000 neue Jobs für Schwerbehinderte“ der Bundesanstalt für Arbeit, und die damit verbundenen Gesetzesänderungen, sei erfolgreicher als vorher gedacht. (vgl. Ge- spräch mit Herrn Meyer-Lenz 22.01.2001) Für ihn ist der Schlüssel zum Erfolg die Offensive und ein aktives auf die Betriebe-Zugehen. Nur durch konkrete, persönliche Anfragen könnten die Hemmungen der Arbeitgeber überwunden und neue Arbeitsplätze für Schwerbehinderte geschaffen werden.

4 Fazit

Ich schließe mich Kobis Definition an, der der Auffassung ist, daß der Behinderte sich nicht „dem gegebenen (Schul-) System (als Integrator) ein- und unterzuordnen“ braucht. „Wird Integration hingegen primär als soziale und sozialpolitische Angelegenheit aufgefaßt, dann bedeutet dies, daß die gesellschaftlichen Systeme und so auch die Bildungsinstitutionen sich zu öffnen und zu verändern hätten, damit behinderte Kinder auch in der Rolle als Schüler grundsätzlich und vorbehaltlos darin Aufnahme finden können.“ (Eberwein 1999: 76) In die- sem Zusammenhang sieht Kobi auch den Unterschied zwischen den Begriffen Integration und Rehabilitation, daß Rehabilitation eben mehr dieser Ein- und Unterordnung und Anpassung entspricht und Integration einer „gegenseitigen Anverwandlung von Integranden und Integra- toren.“ (ebenda) Ich verstehe den Rehabilitationsbegriff daher mehr im Zusammenhang mit Berufsförderungswerken, wo erwachsenen Menschen auf eine berufliche Wiedereingliede- rung vorbereitet werden. Dort wo es um Jugendliche mit Behinderungen geht, finde ich den Integrationsbegriff angemessener, denn in diesen Fällen ist neben der beruflichen Eingliede- rung auch der Aspekt der sozialen Integration ein wesentlicher. Die Frage nach der Integrier- barkeit von bestimmten Gruppen ist mit mehrmals begegnet, vor allem bezogen auf geistig- und psychisch-behinderte Menschen. Ich glaube, daß all die beruflichen Bildungsmaßnahmen sehr wichtig und nützlich sind und dort eingreifen, wo Menschen dringend Hilfe brauchen. Zum Ausdruck möchte ich aber bringen, daß für behinderte Menschen durch eine beruflichen Qualifikation noch lange nicht alle Hürden beseitigt sind auf dem Weg zur Gleichberechti- gung und Gleichbehandlung in unserer Gesellschaft, weder beruflich noch sozial. Rehabilita- tionsmaßnahmen werden zum großen Teil von Staat getragen und finanziert, Arbeitgeber werden rechtlich dazu verpflichtet (§5 SchwbhG) Schwerbehinderte zu beschäftigen oder gegebenenfalls mit einer Geldstrafe belegt, Integration wird also initiiert. Deshalb ist eine engagierte Öffentlichkeitsarbeit und ein direktes Ansprechen von Firmen und Betrieben ge- nauso wichtig wie die berufliche Förderung der Betroffenen, um die Integration zur Selbst- verständlichkeit werden zu lassen. Keine der beiden Seiten sollte vernachlässigt werden.

5 Quellenverzeichnis

Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen (Hrsg.) (1998): ABC der Behinder- tenhilfe. Mannheim

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke (Hrsg.) (1999): CD-Rom Der Rehabi- litationsRatgeber. Mannheim

Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.) (1997): Berufliche Rehabilitation junger Menschen. Hoch- heim

Bundesanstalt für Arbeit (ohne Angabe): Arbeitsmarkt in Zahlen. Nürnberg

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) (2000a): Berufsbildungswerke. Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) (2000b): Berufsförderungswerke. Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) (2000c): Eingliederung behinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) (1997): Ratgeber für Behinderte. Bonn

Eberwein, H. (Hrsg.) (1999): Integrationspädagogik. Weinheim, 71-79

Henninges, H. von (1997): Arbeitsmarktsituation von arbeitslosen Schwerbehinderten. Nürnberg

Landesarbeitsamt Sachsen (Hrsg.) (1998): Starthilfen für Ausbildung und Beruf. Chemnitz

Landschaftsverband Rheinland, Landesarbeitsamt NRW, Lanschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.)(ohne Angabe): Aktion Integration III. ohne Angabe

Schnitt, P. (1999): Trommelkonzert gegen Vorurteile. In: Stern, 18, 202-203.

Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2000): Statistik der Schwerbehinderten. Wiesbaden

Andere Quellen:

Bellermann, M. (SS 2000): Seminarunterlagen

Gespräch mit Frau Hoga, Arbeitsvermittlerin am Arbeitsamt Bochum 7.11. 2000

Gespräch mit Herrn Meyer-Lenz, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 22.01.2001

www.behinderung.org/jobsfbeh.htm , 27.6.2000

www.iab.de/asp/internet/publikationen, 30.11.2000

www.zb-net.de, 7.6.2000

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Rheinland-Westfalen-Lippe
Curso
Fach Sozialpolitik
Calificación
1,3
Autor
Año
2000
Páginas
18
No. de catálogo
V106550
ISBN (Ebook)
9783640048298
Tamaño de fichero
448 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Berufliche, Rehabilitation, Menschen, Behinderungen, Fach, Sozialpolitik
Citar trabajo
Claudia Horn (Autor), 2000, Berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106550

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Título: Berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen



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