Die Nozicksche Bessergestelltenkritik - Schwäche der Rawlsschen Gerechtigkeitstheorie?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

18 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Einführung in den Gegenstand der Arbeit
2.1. Die Theorie der Gerechtigkeits von Rawls
2.2. Nozicks Kritiken an Rawls und die Bessergestelltenkritik
2.3. Prämissen der Argumentation

3. Nozicks Bessergestelltenkritik in der Diskussion
3.1. Konkretisierung der Kritiken Nozicks
3.2. Die Möglichkeit von Klagen im Urzustand
3.3. Die Vereinbarkeit von Moral und Eigennutz
3.4. Rationale Vorteile des Differenzprinzips für die Bessergestellten..

4.Fazit

5.Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1. Quellen
5.2. Literatur

1.Einleitung

Das 1971 erschienene philosophische Werk „A theory of justice“ von John Rawls er- regte große Aufmerksamkeit und wird schon jetzt von manchen zu den Klassikern der Philosophie gerechnet1. John Rawls versucht in seinem Werk eine gerechte Ge- sellschaftsform herzuleiten, die Grundrechte gewährt und eine faire Verteilung von Gütern fordert. Aus den vielen Kritiken2, die sein Werk trotz großer Anerkennung hervorrief, soll eine Kritik Nozicks in dieser Arbeit genauer untersucht werden. Nozick teilt zwar Rawls liberale Ansichten, vertritt jedoch bezüglich der Verteilung von Gü- tern libertäre Ansichten. Nozick ist als geeigneter Vertreter der Libertären anzusehen, da er mit Erscheinen seines als Reaktion auf Rawls Werk zu verstehenden Buchs „Anarchy, State and Utopia“ er nicht nur zahlreiche Einwände gegenüber Rawls The- orie formulierte sondern eine eigene, die Anspruchstheorie, als Alternative zur Rawlsschen Gerechtigkeitstheorie anbietet. Es kann nicht Sinn der Arbeit sein die beiden Theorien vergleichen zu wollen, einerseits würde es den Rahmen sprengen, andererseits findet man in der Literatur dazu zahlreiche Beiträge3. Daher möchte ich mich auf einen signifikanten Einwand beschränken, der einerseits die verschiedenen Gerechtigkeitsvorstellungen erkennen läßt und andererseits die durchaus positive Resonanz erklärt, die Nozicks Werk besonders unter libertären Kräften hervorrief, die allein den Markt als Verteilungsinstrument akzeptieren4. In der zu diskutierenden Bessergestelltenkritik5 tritt Nozick als Verteidiger der mit einer besseren Ausstattung an Begabungen und sozialen Gütern versehenden Gesellschaftsmitgliedern auf und fordert, ihre Interessen stärker als in Rawls Theorie zu berücksichtigen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit soll sein, die Rechtfertigung der Nozickschen Bessergestellten- kritik zu prüfen.

2. Einführung in den Gegenstand der Arbeit

2. 1. Die Theorie der Gerechtigkeit von John Rawls

In seinem Werk schließt John Rawls aus einem intuitiven und einem Gesellschafts- vertragsargument auf zwei Gerechtigkeitsgrundsätze. Sein intuitives Argument bringt die Forderung zum Ausdruck, eine gerechte Gesellschaft solle dem Ideal der Chan- cengleichheit gerecht werden. Demnach solle das Schicksal der Menschen und so auch die dafür notwendige Güterverteilung von ihren Entscheidungen bestimmt sein und nicht von der „Ausstattung“ des Menschen, die Folge der moralisch willkürlichen Lotterie der Natur sei6. Sein zweites Argument stellt einen hypothetischen Urzustand dar, in dem alle Mitglieder der Gesellschaft die Form ihrer zukünftigen Gesellschafts- ordnung wählen. Den Mitgliedern dieser fiktiven Urgesellschaft ist mittels eines soge- nannten „Schleier des Unwissens“7 jegliches Wissen über ihre soziale Position, den eigenen Körper und sogar persönliche Neigungen vorenthalten, so daß es ihnen un- möglich ist, durch ihre Entscheidung ihre eigene Position in der Gesellschaft besser- zustellen8. Damit werde eine unparteiische und faire Wahlentscheidung garantiert, da keiner seine Position stärker berücksichtigen könne als die der anderen9. Dabei wer- den ausreichend Kenntnisse über allgemeine Grundlagen einer Gesellschaft voraus- gesetzt, ein gegenseitiges Desinteresse, Gleichheit und Autonomie der Individuen, sowie Rationalität im ökonomischen Sinne, daß sie die Entscheidung vorziehen, die ihrem Interesse am besten entspricht10.

Dabei bedingen sich diese beiden Argumente11, da sie durch das sogenannte Überlegungsgleichgewicht12 derart miteinander verbunden werden, daß die Wahlent- scheidung im Urzustandsmodell unsere Intuitionen prüft und auch gleichzeitig von diesen Intuitionen korrigiert werden kann. Dies ermöglicht die Bedingungen des Ur- zustands derart zu modifizieren, daß die Entscheidungen mit unseren Intuitionen im Einklang stehen13.

Nach Rawls würden sich die Menschen unter diesen Bedingungen und vor- herrschender Unsicherheit über den Ausgang der natürlichen Lotterie14 für das soge- nannte Maximinprinzip entscheiden. Dieses versucht die ungünstigste (minimalste) unter den möglichen Positionen in der Gesellschaft möglichst vorteilhaft (maximal) zu gestalten. Wenn diese Menschen dem Maximinprinzip folgten, so hält Rawls zwei Gerechtigkeitsgrundsätze als dessen bestmögliche Umsetzung15. Der erste Grundsatz soll ein größtmögliches Maß an individuellen Freiheiten garantieren und nur dann soll der zweite Grundsatz die sozialen und wirtschaftlichen Rechte gewähren. Dabei sollen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten nur dann akzeptiert werden, wenn bei fairer Chancengleichheit das Differenzprinzip angewendet wird16: Das Differenzprinzip besagt, daß alle sozialen Primärgüter - Freiheit und Chancen, Einkommen und Vermögen und die Grundlagen der Selbstachtung gleich zu verteilen sind, es sei denn, eine ungleiche Verteilung irgendeines oder aller dieser Güter maximiere den Anteil der am wenigsten Begünstigten17.

2.2. Nozicks Kritiken an Rawls und die Bessergestelltenkritik

In „Anarchy, State and Utopia“ formuliert Robert Nozick etliche Kritiken an Rawls Theorie sowie seine Alternative, die Anspruchstheorie, die knapp zusammengefaßt einen Nachtwächterstaat fordert, dessen einzige Aufgabe die Wahrung von Ordnung sein soll ohne eine soziale Umverteilung zu verlangen. So bemängelt er, daß seine nicht als mögliche Alternative im Urzustand in Betracht gezogen wurde, was er auf einen methodischen Fehler in der Konstruktion einer solchen Endzustandstheorie zurückführt. Ein weiterer methodischer Fehler sei die inkonsequente Anwendung der Vorgangstheorie. Weitere Einwände, wie die Unbestimmtheit und ungerechtfertigte Kollektivierung der Gruppe der Schlechtergestellten als auch die Untauglichkeit der Theorie in Mikrosituationen18 weisen auf technischen Probleme der Umsetzung in die Praxis. Für meine weitere Betrachtung sollen aber diese oder andere Kritiken auf- grund der in der Einleitung angestellten Überlegungen außer Betracht gelassen wer- den.

Die Struktur der Nozickschen Argumentation der Bessergestelltenkritik soll kurz zusammengefaßt werden: Nozick bemängelt, (a) Rawls habe nicht gezeigt, daß der Bessergestellte keinen Grund hätte, sich zu beklagen, wenn er weniger bekommen soll als er sonst hätte, damit ein anderer mehr hat. Nozick behauptet sogar, (b) der Bessergestellte hätte wirklich Gründe, sich zu beklagen.

Er kritisiert, daß (c) diejenigen, die aus der allgemeinen Zusammenarbeit bereits den größten Nutzen ziehen, noch mehr begünstigt werden19. Daher fragt er Rawls (d) nach den Gründen für diese Asymmetrie in der Aufteilung des zusätzlichen Gewin- nes aus der vorteilhaften Zusammenarbeit. Immerhin sei (e) die unvorteilhafte Positi- on des Schlechtergestellten nicht Ursache der günstigeren Position des Besserge- stellten. Daher hätten (f) die Bessergestellten nicht aufgrund ihrer vorteilhafteren Po- sition die Pflicht, die Position des Schlechtergestellten zu verbessern. (g) Die Forde- rung der Schlechtergestellten nach der Maximierung ihrer Vorteile betrachtet er als vergleichbar unverschämt wie die analoge Forderung der Bessergestellten, ihren An- teil aus der gemeinsamen Zusammenarbeit zu maximieren. Im folgenden prüft er das Rawlssche Urzustandsargument. Zum einen kann er nicht erkennen, wie (h) die am Eigeninteresse orientierten vernünftigen Menschen im Urzustand eine faire Vereinba- rung finden könnten. Zum anderen bezieht sich Nozick direkt auf Rawls Überlegung, daß es (i) schwierig zu zeigen sei, der Bessergestellte habe keinen Grund zur Klage. Der Versuch, diese Aussage in das Modell des Urzustands einzuflechten, scheitert, da Nozick (k) keine Möglichkeit sieht, eine Klage im Urzustand noch danach zu äu-ßern. So müsse dieses Zitat an einen Bessergestellten außerhalb des Urzustands gerichtet sein.

Da Rawls die Schlechtergestellten zur Zusammenarbeit durch das Aufzeigen ihrer Vorteile überzeugen will, sucht Nozick nun nach den Vorteilen einer Zusammenarbeit für die Bessergestellten. Diese kann er nicht finden und somit stellt er die Frage, die er für sich bejaht: Hat der Bessergestellte einen Grund zur Klage?

2.3. Prämissen der Argumentation

Eine moderne Gerechtigkeitstheorie sollte den Anspruch haben, die Mitglieder der Gesellschaft zu einer Kooperation miteinander zu bewegen. Zum einen, darin stimmt Nozick Rawls zu, ist eine gegenseitige Zusammenarbeit rationaler Menschen prinzi- piell vorteilhafter als isolierte Produktion20. Andererseits wird ein Zustand eines Krie- ges aller gegen alle verhindert, der nach Hobbes in einer Welt entstehe, in der alle aus rein egoistischer Motivation handeln21. Aufgrund von Ressourcenknappheit und konkurrierender, latent im Konflikt stehender Ansprüche ist keine Gesellschaft denk- bar, die alle Wünsche der Individuen zu gleichen Zeit erfüllen kann22. Daher m üßen - in der Notwendigkeit sind sich Nozick und Rawls einig, nur in der Form nicht - auch moralische Aspekte einbezogen werden, um Kooperation zu garantieren. Daher kann reiner Egoismus nicht die einzige Grundlage einer Gesellschaft hohen Lebensni- veaus sein. Schon gar nicht kann diese dem moralischen Anspruch einer gerechten Gesellschaft genügen.

Es muß ein anderes Element geben, die Moral, das das Lebensniveau der Menschen steigert und daher notwendig für eine moderne Gesellschaftstheorie sein dürfte. Bei Rawls zeigt sich diese Moral unter anderem in dem Bestreben eine ge- wisse Gleichheit anzustreben. Der strikte Egalitarismus, der auf die gerechte Vertei- lung aller Grundgüter besteht, ist damit nicht gemeint23. Dieser strikte Egalitarismus ist auch nach Sen nicht zu erreichen, da die Gleichheit eines Primats zu einer Un- gleichheit einer anderen führen kann, und auch nicht erstrebenswert, da bestimmte Gleichheit zu Unfairness führen kann24. Gleichheit wirkt dennoch intuitiv gerechter als (zumindest unverschuldete) Ungleichheit. Es scheint daher notwendig, Ungleichhei- ten zu rechtfertigen, die bei der Wahl eines Wertes als Primat entstehen, da sie in der Regel eine Abweichung von der Idealvorstellung darstellen.

In dem Sinne kann man Rawls verstehen, wenn er in seiner Theorie die Un- gleichheiten des Differenzprinzips zu rechtfertigen versucht25. Für seine Argumenta- tion nutzt er das moralische Element des Urzustands. Moralisches Element deshalb, weil es alle Informationen über die moralisch irrelevanten, da nicht Ergebnis bewuß- ter Entscheidungen, Eigenschaften eines Menschen durch den Schleier des Nicht- wissens auszuschließen versucht. Die damit erreichte Ausstattungsunabhängigkeit soll als intuitiv annehmbare Prämisse der folgenden Argumentation gelten. Dies soll mit Hilfe eines Beispiels illustriert werden, eine Klage ist abhängig von Entscheidun- gen, die andere nicht: Angenommen ich finde 10 DM auf der Straße. Ist eine Klage darüber gerechtfertigt? Sie ist gerechtfertigt, wenn ich ohne Verschulden bereits 20 DM verloren habe und beim Suchen nur einen der beiden Scheine finde. Diese Klage ist auf einen Anspruch zurückzuführen, denn ich habe dafür gearbeitet. Wenn ich dieses Geld zufällig finde, klingt eine Klage absurd, denn es steht mir dann nicht zu. Rawls stellt weiterhin fest, daß ein Anspruch durch bestimmte soziale Institutionen legitimiert werden könne, dieser Anspruch aber nur gelten könne, wenn diese legitimiert sind26.

Weiterhin soll das Modell des Urzustands und das aus dem Sicherheitsbedürfnis der Wähler abgeleitete Maximin-Prinzip27 vorausgesetzt werden, da Rawls auch von diesen Annahmen ausgeht. Damit ist nur dem Ziel der Arbeit Rechnung getragen, Rawls Plausibilität des Differenzprinzip bezüglich Nozicks Kritik zu untersuchen. Zudem betont Nozick in dem Teil, in dem die Bessergestelltenkritik geäußert wurde28 ausdrücklich, daß es ihm nicht um die Rechtfertigung des Maximin-Prinzips geht29, daher werde ich die Annahmen nicht diskutieren.

3. Nozicks Bessergestelltenkritik in der Diskussion

Im ersten Abschnitts 3.1. sollen die Argumente der Nozickschen Kritik eingegrenzt und im darauffolgenden Abschnitt 3.2. der Urzustand darauf geprüft werden, ob eine Klage im Urzustand möglich ist (k). Im Abschnitt 3.3. wird das Urzustandsmodell hin- sichtlich der Möglichkeit untersucht, ob die rationalen Urzustandswähler in ihrer Wahl der moralischen Qualität der Fairneß gerecht werden können (h). Abschließend soll in 3.4. auf mögliche Vorteile des Differenzprinzips für die Bessergestellten eingegan- gen werden.

3.1. Konkretisierung der Kritiken Nozicks

Im ersten Teil dieses Abschnitts soll gezeigt werden, daß sich die Argumentation der Bessergestelltenkritik auf die folgenden Thesen reduzieren läßt, anschließend werden (1) und (2) besprochen:

(1) Rawls hat nicht gezeigt, daß die Bessergestellten keinen Grund zur Klage hätten.
(2) Die Bessergestellten haben tatsächlich Grund zur Klage, denn die Gerechtig- keitsgesetze würden die Interessen der Schlechtergestellten stärker berücksichti- gen als die der Bessergestellten.
(3) Die Bessergestellten hätten keine Möglichkeit, Klagen zu äußern - weder im Ur- zustand noch danach.
(4) Das Urzustandsmodell vermischt moralische und nicht moralische Elemente so stark, daß die Bedingungen für die Zusammenarbeit nicht in die Struktur des Ur- zustands eingefügt werden können.

Die anderen, nicht angeführten Argumente, sollen für die vorliegende Arbeit als ir- relevant erklärt werden: Sein in (c) angeführtes Argument bestätigt erneut die ver- schiedenen grundlegenden Ansichten über die Relevanz von ausstattungsabhängi- gen Eigenschaften des Menschen für die Regeln einer Gerechtigkeitstheorie. Dies wird offenbar, wenn er nur den zusätzlichen Gewinn aus der Zusammenarbeit als diskutabel betrachtet und voraussetzt, daß die Unterschiede ohne die Zusammenar- beit, also die verschiedenen Ausstattungen der Menschen, nicht in die Betrachtun- gen über eine faire Verteilung einfließen dürften30. Denn folgt man Rawls Überlegun- gen31 würde man zum Schluß kommen, daß der größere Nutzen nach wie vor von den Bessergestellten genossen wird, da ihnen ungleich höhere Ausstattungen von Primärgütern durch das Differenzprinzip zugestanden werden. Im Rawlsschen Sinne müßte (d) damit beantwortet werden, daß die für die Schlechtergestellten vorteilhaf- tere Ungleichheit in der Aufteilung des zusätzlichen Gewinnes die sie benachteili- gende Ungleichheit der natürlichen Ausstattung abdämpfen soll, doch existiert trotz Umverteilung eine Asymmetrie zu Lasten der Schlechtergestellten. Der in (e) formu- lierte Einwand der fehlenden Kausalität kann nicht Grundlage für seine Schlußfolge- rung (f) sein. Andererseits räumt Nozick ein, Rawls würde nicht unterstellen, daß die Pflicht auf der Kausalität beruht. Wellmann32 argumentiert überzeugend, daß ein ge- wisser Grad an Barmherzigkeit bei geringem eigenen Aufwand zu erwarten sei: An- genommen ein Kind drohe, in einem Schwimmbecken zu ertrinken. Ein starker Mann liege am Schwimmbeckenrand und könnte es ohne eigenes Risiko aus dem Wasser ziehen und retten. Auch wenn er keine Schuld an der lebensgefährlichen Lage des Kindes hätte, kann man sicherlich von einer moralischen Pflicht sprechen, das Kind zu retten. Daher kann Nozicks Argument nicht überzeugen, sollte es suggerieren, daß Kausalität als Begründung für eine moralische Pflicht notwendig sei33. Sein in (g) vorgestellter Gegenvorschlag läßt vermuten, daß er das Differenzprinzip ausschließ- lich als rational motiviertes Verhandlungsergebnis versteht, ohne moralische Aspekte zu berücksichtigen. Während Rawls umfangreich die moralische Bedeutung der Re- gelung mittels Urzustandsmodell zu rechtfertigen versucht, liefert Nozick kein morali- sches Argument dafür, die Bedingungen der Vereinbarung zu ändern. Damit bleibt es unklar, mit welcher Legitimation er das Maximax-Prinzip, die Position des Bessergestellten zu maximieren, als vergleichbare Alternative anführt34. Sollte er die moralische Rechtfertigung deswegen für überflüssig halten, weil das Maximin-Prinzip ebenfalls aus moralischer Sicht nicht überzeuge, so sei auf (4) verwiesen.

Zu Rawls Verteidigung bezüglich (1) läßt sich einwenden, daß die Position der Bessergestellten möglicherweise deswegen nicht ausführlicher besprochen wurde, weil seine Theorie vor allem aus der Kritik am vorherrschenden Utilitarismus ent- stand. Zum anderen scheint die Notwendigkeit der Begründung bei weitem nicht so überzeugend wie die gegenüber den Schlechtergestellten. Unser moralischer An- spruch an Gerechtigkeitstheorien fordert nicht eine Rechtfertigung für entstehende Ungleichheiten im Sinne von einer Begründung, warum diese Differenz noch mehr vergrößert wird, sondern warum sie nicht ausgeglichen wird. Sollte Nozick diese An- nahme akzeptieren und einwenden, daß Ungleichheiten in dem größeren zusätzli- chen Nutzen der Schlechtergestellten aus der gemeinsamen Zusammenarbeit derart auszugleichen sind, daß den Bessergestellten mehr Vorteile als bei der Rawlsschen Theorie zugestanden werden sollten, so ließe sich einwenden, daß diese Ungleich- heiten nur zum Ausgleich der willkürlichen Ungleichheiten bei der Verteilung natürli- cher Ausstattung gedacht sind35.

Es müßte also gezeigt werden, daß die Bessergestellten tatsächlich einen Grund zur Klage haben. Der in (1) formulierte Vorwurf muß ernst genommen werden, wenn Nozicks Einwand mögliche legitime Klagen erkennen läßt. Wie oben gezeigt, sind die Argumente auf die angebliche Schwäche der moralischen Legitimation des Urzustands zurückzuführen, die allerdings die Existenz einer legitimen Klage voraus- setzt36. Sollte dieses moralische Element des Urzustands bei Existenz einer legiti- men Klage nicht überzeugen können, so würde das Differenzprinzip auf eine rationa- le Interpretation reduzierbar sein. Daß dieses die Bessergestellten kaum überzeugen dürfte, da das Differenzprinzip die Vorteile des Schlechtergestellten maximiert, wird von Nozick anschaulich gezeigt.

Zwar läßt sich keine legitime Klage bei Nozick erkennen, denn z.B. ein Einwand, sie erhielten bei einer anderen Verteilung mehr als bei dieser, kann nicht berücksichtigt werden37.

Eine legitime Klage könnte die Subventionskritik darstellen38: Die vorteilhaftere Position kann auch Folge unterschiedlicher bewußter Entscheidungen trotz gleicher Ausstattung sein. In diesem Falle wäre eine Begründung des Differenzprinzips ge- genüber diesen Bessergestellten erforderlich, die ihre bessere Stellung „verdient“ haben39. Da Nozick diese Annahmen jedoch nicht teilt, ist die genauere Betrachtung des Subventionseinwands für die Bewertung der Nozickschen Bessergestelltenkritik nicht erforderlich. Die Subventionskritik könnte eingewendet werden und daher soll geprüft werden, ob gerechtfertigte Klagen in das Urzustandsmodell eingebunden werden können.

3.2. Die Möglichkeit von Klagen im Urzustand

Wenn Nozick fragt, wann der Bessergestellte klagen dürfe und diese Möglichkeit in das Modell des Urzustands nicht einordnen kann, so setzt er bereits voraus, es gäbe Anlaß zur Klage. Es wurde bisher nicht ersichtlich, aus welchem moralischen Grund er sich beklagen sollte, denn auf Eigeninteresse zurückzuführende Einwände können im Urzustand wegen des Schleiers des Nichtwissens nicht Rücksicht genommen werden. So auch der denkbare Einwand, sie erhielten bei einer anderen Verteilung mehr als bei dieser. Aber angenommen, es gäbe tatsächlich moralisch legitime Kla- gen, so muß geprüft werden, ob das Urzustandmodell Klagen zuläßt. Eine denkbare Kritik wäre die Subventionskritik.

Der einzige Zeitpunkt, sich über eine unfaire Behandlung der Bessergestellten zu beschweren, ist vor der Lotterie der Natur, also im Urzustand, da damit Parteilich- keit ausgeschlossen wird. Später ist es nicht mehr möglich, die Bedingungen des Gesellschaftsvertrages anzuzweifeln, nachdem man die Verteilung der natürlichen Lotterie kennt. Einerseits wegen seiner Verbindlichkeit, denn die natürliche Lotterie wird nicht wiederholt, andererseits würden solche Meinungsänderungen nicht mora- lisch zu rechtfertigen sein, denn offensichtlich würden die Kritiken von dem moralisch irrelevanten Wissen über die eigene Position abhängen. Sollte der Bessergestellte das Differenzprinzip für unfair halten, so ist diese moralisch unbedeutende Klage an die Existenz des Schleiers des Nichtwissens gewandt, ohne die er sich anders entschieden hätte.

Doch aufgrund der gleichen Voraussetzungen und der Einstimmigkeit im Ur- zustand, gäbe es nicht nur „jemand“, es würden alle Mitglieder gleichermaßen erwä- gen. Es wäre durchaus denkbar, die Mitglieder könnten Einwände gegen diese Regelung haben. Doch diese Einwände müssen nicht zum Widerspruch oder Ableh- nung des Modells führen. Sie könnten beispielsweise beklagen, daß die natürliche Lotterie sie in eine unvorteilhafte Position bringen könnte. Ein Vorwurf, der zwar sei- ne Berechtigung darin findet, daß wir unverschuldete Ungleichheiten als ungerecht empfinden40, doch ist dies in diesem Fall unvermeidbar. Falls es also kein Modell gibt, das keine oder weniger Klagen zuläßt, so würde das Maximin-Prinzip als besse- re Alternative41 gewählt werden trotz möglicher Klagen. So wäre es z.B. verständlich, warum das Differenzprinzip trotz Subventionskritik gewählt werden könnte. Anderen- falls könnte und müßte das Maximin-Prinzip abgelehnt werden42.

Daher ist auch seine Schlußfolgerung falsch, man könne sich im Urzustand nicht be- klagen. Es ist nur nicht gesichert, daß diese Klagen in der Wahl berücksichtigt wer- den können. Auch seine Vermutung bleibt unbegründet, die Urzustandsmitglieder würden sich keine Sorgen über mögliche spätere Klagen machen43. Aus der Ent- scheidung für das Differenzprinzip folgt nicht, daß dieses ohne Einwände ist. Wenn Nozick danach fragt, ob jegliche Klagen später damit abgewiesen werden müßten, weil im Urzustand so entschieden wurde44, so ist dieses zu bejahen, es sei denn, neue Erkenntnisse würden das Wissen der Wähler derart erweitern, daß eine besse- re Alternative zur Wahl stünde. Sollte es eine bessere Alternative geben, so könnten die Regeln mittels Überlegungsgleichgewicht neu bestimmt werden. Dennoch müßte die Wahl hinter dem Schleier des Nichtwissens stattfinden und somit hätte nicht der Bessergestellte Grund zur Klage sondern die Urmitglieder mit der Konsequenz einer anderen Wahl.

3.3. Die Vereinbarkeit von Moral und Eigennutz

Überdies versucht Nozick auf die bereits von vielen kritisierte Vereinbarkeit der Moral und des Eigennutzes in dem Rawlsschen Modell hinzuweisen. Er hält es für abwegig, daß am Eigeninteresse orientierte, vernünftige Überlegungen von Menschen im Ur- zustand eine im moralischen Sinne „faire Vereinbarung“ finden können, da sie sich keiner speziellen moralischen Vorstellungen bewußt seien und sie auch nicht an- wenden könnten (3). Demgegenüber läßt sich jedoch einwenden, daß ihnen zwar individuelles Wissen über ihre persönliches zukünftiges Moralempfinden als auch moralisches Empfinden bei der Wahl im Urzustand vorenthalten wird, aber ein Wis- sen über moralische Werte, die allgemein in der Gesellschaft einen Konsens bilden, ist unter den allgemeinen Grundlagen über die Gesellschaft, die ihnen zugestanden werden schon denkbar45. Dies ist auch damit vereinbar, selbst nicht nach morali- schen Motiven zu handeln. So könnte man annehmen, sie würden aus rationalen Gründen moralische Aspekte in ihren Entscheidungsprozeß einfließen lassen. Wir hatten schon oben gesehen, daß eine Gesellschaft ohne Moral nicht erstrebenswert ist, z.B. allgemein Regel sein sollte, keinen aus Eifersucht keinen zu töten. Ohne die- se Notwendigkeit zu fühlen, könnten diese Menschen im Urzustand davon ausgehen, daß diese moralische Regel Vorteile birgt. Insofern ist es nicht ausgeschlossen, daß die Menschen trotz rationalem Eigeninteresse eine „faire Vereinbarung“ finden könn- ten. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß eine vollständige Betrachtung des Problems der Vereinbarkeit von Moral und Eigeninteresse hier nicht geleistet werden kann und soll. Für unsere Zwecke sollen die angestellten Überlegungen ausreichen. Wenn Nozick schlußfolgert, daß sich diese „Schwierigkeit“ nur auf Menschen außer- halb des Urzustands wendet und diese von der Fairness des Differenzprinzips zu überzeugen seien, kann dies nicht aus einem solchen Widerspruch im Urzustand folgen. Er möchte scheinbar auf das moralische Element verzichten und eine rein auf Eigeninteresse basierende Rechtfertigung gegenüber den Bessergestellten einfor- dern. Immerhin versuche Rawls die Schlechtergestellten von der Regelung damit zu überzeugen, die Ungleichheiten schlügen ihnen zum Vorteil aus. Betrachtet man den möglichen Einwand der Bessergestellten allgemein, so läßt sich der Einwand auf mo- ralische oder auf rational-nutzenorientierte Motive zurückführen. Die ersten werden durch von Rawls verwendete Worte wie „fair“ und „zustehen“ angedeutet, die zweiten durch die nutzenorientierte Rechtfertigung des Differenzprinzips gegenüber den we- niger Begünstigten. Isoliert sind eigennutzenorientierte Einwände jedoch für eine Ge- rechtigkeitstheorie irrelevant46. Doch weist Rawls ausdrücklich darauf hin, daß Argu- mente im Urzustand geltend gemacht werden müssen47. Obwohl Nozick nicht das Urzustandsmodell nicht ad absurdum führen konnte werde ich im folgenden zumin- dest zeigen, daß die Regelung auch für die Bessergestellten Vorteile birgt. Der Vor- wurf, die Gerechtigkeitsgrundsätze würden ausschließlich an den Schlechtergestell- ten ausgerichtet sein und die Bessergestellten hätten kein Interesse an dieser Rege- lung, soll damit relativiert werden. Es soll nicht versucht werden zu zeigen, die Rege- lung würde die Bessergestellten veranlassen, aus rationaler Motivation diese zu favo- risieren, doch impliziert eine Maximierung der Schlechtergestellten Position nicht un- bedingt zu einer Minimierung der Position der Bessergestellten48. Diese Betrachtung ist insofern für die unsere Fragestellung bedeutend, als daß es theoretisch möglich ist, daß diese Vorteile in der Urzustandswahl Anlaß sein könnten, trotz möglicher Klagen seitens der potentiellen Bessergestellten49 das Differenzprinzip zu unterstüt- zen.

3.4. Rationale Vorteile des Differenzprinzips für die Bessergestellten

Das wichtigste Argument wurde von Nozick schlichtweg ausgelassen. Wie Rawls explizit formuliert, sieht er die Vorteile des Differenzprinzips für die Besserge- stellten in der Garantie der vorteilhaften Ungleichheiten und betrachtet diese als aus- reichend50. Einen möglichen Einwand, ihnen stünden diese größeren Vorteile gene- rell aufgrund von Berechtigung zu, wurde bereits durch das intuitive Argument abge- wiesen bzw. durch die Anerkennung einer möglichen Subventionskritik berücksich- tigt. Doch da das intuitive Argument kaum ihren Eigennutz verfolgende Wesen au-ßerhalb des Urzustands überzeugen könnte, soll auf andere mögliche Vorteile einer solchen Verteilung insbesondere im Vergleich zu libertären Theorien eingegangen werden.

Wesentliche Vorteile des Differenzprinzips für die Bessergestellten sollen Ko- operation, Stabilität und Sicherheit sein. Es soll im folgenden Abschnitt nicht sugge- riert werden, libertäre Systeme oder auch andere Alternativen würden diese Kriterien nur ungenügend erfüllen51. Es soll gezeigt werden, daß das Differenzprinzip zwar nicht unbedingte Voraussetzung dieser Anforderungen ist, dafür aber diesen in einen höheren Maße gerecht wird und daher motivieren könnte, es anderen, auch libertären, Systemen vorzuziehen.

An den genannten Vorteilen sind Bessergestellte interessiert, denn Kooperati- on ist notwendig für Produktionssteigerung und höheres Lebensniveau52 und sorgt für Stabilität. Stabilität wirkt als ein Garant ihrer Vorteile, die ihnen durch das Diffe- renzprinzip gesichert sind, und verleiht dazu Sicherheit. Sicherheit wird zudem durch die Umkehrbarkeit des Differenzprinzip im Sinne einer Versicherung gewährleistet:

Die Schlechtergestellten werden desto zufriedener sein, je vorteilhafter ihnen ihre Position erscheint. Ist die Position tatsÄchlich vorteilhafter, werden sie vermutlich eher diese als vorteilhaft empfinden, als wenn sie es in Wirklichkeit nicht ist53. Da ihre Position durch das Differenzprinzip optimiert wird, ist unter den Schlechtergestellten ein höherer Grad an Zufriedenheit zu erwarten, da ihre Position tatsächlich optimal gestaltet ist und so auch von einer größeren Bereitwilligkeit zur Kooperation der Schlechtergestellten auszugehen ist als in libertären Systemen.

Wie oben bereits erwähnt, teilen Nozick und Rawls die Ansicht, daß Koopera- tion einen höheren Lebensstandard erlaubt und daher erstrebenswert ist. Bereitwil- ligkeit ist zwar nicht zwingend notwendig für eine Zusammenarbeit, aber es ist anzu- nehmen, daß bereitwillige Kooperation stabiler als erzwungene Kooperation ist. Zwar folgt daraus nicht unbedingt, daß bereitwillige Kooperation einen höheren Lebens- standard der Bessergestellten erlaubt, sondern möglicherweise eher einen niedrige- ren als Preis für die Bereitwilligkeit und Stabilität. Doch zeigte die Geschichte, daß gewaltsame Umstürze wie Revolutionen und Kriege den Lebensstandard so dras- tisch senkten, daß mögliche Einbußen doch annehmbar sein könnten.

Ein weiterer Anreiz könnte die zusätzliche Sicherheit sein, die ihnen durch die Umkehrbarkeit54 garantiert wird. Ähnlich einer Versicherung würde der Bessergestell- te die Vorzüge dieses Verteilungsregelung in Anspruch nehmen, sollte er durch Un- glück55 in die Position eines Schlechtergestellten geraten. Dieser Vorteil ist den Bes- sergestellten eigen, da die Schlechtergestellten sich bereits in der schlechten Positi- on befinden. Diese Versicherung erscheint natürlich sinnvoller, wenn man diese ein- geht, bevor man weiß, ob man bevorteilt sein wird und nicht danach. Da aber das moralische Element des Urzustands in diesem Abschnitt unberücksichtigt bleiben soll, scheint es nicht sonderlich überzeugend, warum die Bessergestellten im Be- wußtsein ihrer Position eine derart kostenintensive Versicherung eingehen sollten, da sicherlich eine private Versicherung wesentlich bessere Konditionen anbieten könn- te. Daher ist das Versicherungsargument isoliert gesehen nur schwach. Für jemand im Urzustand könnte es allerdings von Bedeutung sein, wenn er - aus welcher Moti- vation auch immer - „die Möglichkeit betrachtet, er könnte nachher zu den besser Befähigten gehören“56.

Doch aus bereits genannten Gründen, kann eine Gesellschaft nicht sinnvollerweise nur aufgrund egoistischer Überlegungen begründet sein. Daher können die o.a. Argumente höchstens einer Diskussion der Möglichkeit einer Umsetzung in die Realität des Differenzprinzips zuträglich sein. Sollte jedoch Nozicks Kritik auch in diese Richtung zeigen, so sollte hier nur gezeigt werden, daß zumindest Vorteile für die Bessergestellten existieren. Ob diese Vorteile die Bessergestellten auf rationalem Wege überzeugen würden, scheint jedoch fraglich.

4. Fazit

Abschließend soll zusammengefaßt werden: Nozick konnte nicht erfolgreich argu- mentieren, warum die Bessergestellten einen Grund zur Klage haben. Sein Versuch zu zeigen, die moralische Herleitung des Differenzprinzips würde nicht die Möglich- keit von Klagen seitens der Bessergestellten berücksichtigen, ist nicht gelungen. No- zick hätte also mindestens zeigen müssen, daß Gründe zur Klage existieren, nur dann könnte eine Entscheidung möglich sein, ob diese Klagen ausreichen, um das Differenzprinzip abzulehnen. Sein zweiter Versuch, das Modell des Urzustands des- wegen abzulehnen, weil er seinem moralischen Anspruch nicht gerecht werde, muß ebenfalls als nicht ausreichend begründet abgewiesen werden. Sollte Rawls Diffe- renzprinzip erfolgreich gegen Nozicks Einwände verteidigt worden sein, so ist nicht ausgeschlossen, die potentiellen Bessergestellten hätten trotzdem einen Grund zur Klage, der sogar zur Ablehnung des Differenzprinzips führt. Diese müßten allerdings besser begründet sein. An dieser Stelle soll allerdings betont werden, daß Nozick deswegen in dieser Arbeit nicht überzeugen konnte, weil ich die Prämissen von Rawls als überzeugend anerkannt habe. Es sollte gezeigt werden, daß unter Rawls Annahmen seine Überlegungen durchaus plausibel sind. Es kann geschlußfolgert werden, daß die Bessergestelltenkritik keine Schwäche in der Rawlsschen Theorie erkennen läßt sondern höchstens eine Illustration divergierender Annahmen oder Folge inkonsequenter Argumentation ist.

5. Literaturverzeichnis

Ball, Stephen W., Maximin Justice, Sacrifice, and the Reciprocity Argument, in: Philosophy of Rawls, New York: Garland 1999, S.73-100

Barry, Brian, Das Wesen der Herleitung: Eine Kritik, in: Höffe (Hrsg), Otfried, Über John Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt a.M. 1977

Dworkin, „What is Equality? Equality of Resources“, in: Philosophy and Public Affairs, London 1981

Kersting, Wolfgang, John Rawls zur Einführung, Hamburg 1993

Nowell-Smith, P.H. , Eine Theorie der Gerechtigkeit?, in: Höffe (Hrsg), Otfried, Über John Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt a.M. 1977, S.77-107 Nozick, Robert, Anarchie Staat Utopie, [München 1976] Rawls, John, A theory of justice, rev. Ed., Oxford 1999 Rawls, John, A theory of justice, Cambridge 1971

Sattig, Alfred, Kant und Rawls - Eine kritische Untersuchung von Rawls´ Theorie der Gerechtigkeit im Lichte der praktischen Philosophie Kants, Mannheim 1985 Sen, Amartya, Inequality reexamined, New York 1992

Strahlmann, Michael, Nozicks Kritik an Rawls Gerechtigkeitstheorie, Göttingen 1989 Wellmann, Christopher H., Liberalism, Samaritanism and Political Legitimacy, in: Philosophy & Public Affairs, Volume 25, Nr. 3, S.211-237

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1 Z.B. Kersting, S. 7

2 Einen Überblick gibt Strahlmann, S. 46-62, 122-132

3 Z.B. Strahlmann und Kley, Roland, Vertragstheorien der Gerechtigkeit - eine philosophische Kritik der Theorien von John Rawls, Robert Nozick und James Buchanan, Bern 1989

4 Kersting, S.166

5 Die Begriffe „Bessergestelltenkritik“, „Bessergestellter“ und „Schlechtergestellter“ sollen so geschrie- ben werden, auf orthographische Richtigkeit soll zugunsten der Übersichtlichkeit verzichtet werden.

6 Z.B. Geschlecht und sozialer Rang, aber auch Intelligenz und Begabungen; Rawls, S.136ff.; Kymlicka, S. 56, Dworkin, S. 311

7 „veil of ignorance“

8 Rawls, S.136ff.

9 Rawls S.183ff.; Barry, S.12; Nowell-Smith, S.85; Sattig bezweifelt die uneingeschränkte Gültigkeit der Unparteilichkeit, da der Urzustandswähler nicht vom Selbstinteresse absieht, S.110

10 Rawls (rev.), S. 119, S.111, S.11, S 221, 123-124 und S.109

11 Vgl. Kymlicka, S. 66-70

12 Im Original: „reflective equilibrium“

13 Rawls, S. 48-51

14 D.h. keiner weiß, in welcher Position er sich nachher in der Gesellschaft befinden wird.

15 Er sagt nicht, daß seine Gerechtigkeitsgrundsätze den Ansprüchen optimal genügen, doch solange keine bessere bekannt ist, soll diese als die geeignetste angewandt werden; Rawls S.122f.

16 Rawls, S. 303

17 Rawls, S. 303

18 Diese und weitere Kritiken findet sich zusammengefaßt bei Strahlmann, S.122-132

19 Nozick, S. 176-184: (a) und (b) S.182, (c) S.180, (d) S.179, (e) und (f) S.177-179, (g) S.181, (h) und (i) und (k) S.183

20 Rawls, S. 109; Nozick, S. 172

21 Hobbes, S.151ff.

22 Rawls, S.119

23 Rawls, S.537ff.

24 Siehe Sen

25 Rawls, S. 100ff.

26 Rawls, S.103

27 Bei Nozick als Minimax-Regel bezeichnet, z.B. S.177

28 Nozick, S. 176-184

29 Nozick, S.177

30 Nozick, S.170ff.

31 Rawls, S. 102ff.

32 Wellmann, S.223ff.

33 Natürlich unterscheidet sich das Beispiel von dem Differenzprinzip im eingesetzten Aufwand, doch ist das hier für das Argument der Pflicht unerheblich. Unabhängig von der Tragweite der moralischen Pflicht ist eine Kausalität nicht notwendig für die Existenz der Pflicht.

34 Ball argumentiert überzeugend, daß das Maximax-Prinzip keine adäquate Alternative darstellt, S.93ff.

35 Vgl. Abschnitt 3.1. (d)

36 Ansonsten stellt sich das Problem nicht.

37 Vgl. Fußnote 21

38 Vgl. Kymlicka, S. 73-76

39 Eine vollständige Diskussion kann im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden. Da Nozick diese Annahme jedoch nicht teilt, ist eine genauere Betrachtung des Subventionseinwands für die Bewertung der Nozickschen Bessergestelltenkritik nicht erforderlich.

40 Rawls, S.100ff.

41 Rawls, S.577ff.

42 Für unsere weiteren Betrachtungen nicht relevant, vgl. 2.3.

43 Nozick, S.182

44 Nozick, S.182

45 Ball, S.85-87

46 Vgl. 2.3.

47 Rawls, S.104

48 Nozick behauptet das zwar nicht, doch geht er auch nicht auf die Argumente ein, die die möglichen Klagen der Bessergestellten relativieren.

49 D.h. aller Urzustandswähler

50 Rawls (rev), S.88-89; im Original impliziert, wenn er feststellt, daß Bessergestellte keinen Anspruch auf mehr Güter haben, S.104

51 Vgl. Ball, S.80ff., er relativiert diese auch von ihm verwendeten Argumente Kooperation und Stabilität auf S. 87ff.

52 Vgl. 2.3.

53 Möglich ist Manipulation, wie Medien oder Drogeneinfluß (man denke an Huxley, Aldous, „Brave New World“, London 1932) bzw. vorgetäuschte komparative Zufriedenheit (z.B. Feindbilder, die die eigene Person aufwerten oder identitätsstiftend wirken)

54 Damit ist nicht der von Rawls verwendete Begriff „reciprocity“ gemeint

55 Z.B. Erblindung

56 Nozick, S.183

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Nozicksche Bessergestelltenkritik - Schwäche der Rawlsschen Gerechtigkeitstheorie?
Université
University of Potsdam
Cours
Moderne Gerechtigkeitstheorien
Note
1,0
Auteur
Année
2001
Pages
18
N° de catalogue
V106556
ISBN (ebook)
9783640048359
Taille d'un fichier
429 KB
Langue
allemand
Annotations
Zugegeben, das Thema ist äußerst speziell. Dennoch, diese Streitfrage zwischen dem die Idee des Sozialstaates theoretisch fundierenden John Rawls und seinem Kollegen Nozick! , der einen liberalen Nachtwächterstaat fordert - also ohne jegliche Umverteilung - kann als philospohische Debatte um die moralische Legitimität der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit angesehen werden. Wann und weshalt sollte ein besser Verdienender sich aus moralischen Gründen verpflichtet fühlen, die schlechter Gestellten zu unterstützen? Viel Spass!
Mots clés
Nozicksche, Bessergestelltenkritik, Schwäche, Rawlsschen, Gerechtigkeitstheorie, Moderne, Gerechtigkeitstheorien
Citation du texte
Thomas Mehlhausen (Auteur), 2001, Die Nozicksche Bessergestelltenkritik - Schwäche der Rawlsschen Gerechtigkeitstheorie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106556

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