Justiz, politische Justiz!


Term Paper, 2001

17 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Thematisch relevante biographische Daten

3 Ausgesuchte Texte zur Darstellung Tucholskys Justizsicht und seiner Kritik
3.1 Hugo Grotius: „Die Justiz“
3.2 Ignaz Wrobel: „Wiedersehen mit der Justiz“
3.3 Ignaz Wrobel: „Deutsche Richter“

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einführung

Justiz, politische Justiz! - So könnte ein von Kurt Tucholsky geäußerter Satz en- den. Dieser könnte lauten: „ Für mich ist alle deutsche Justiz, politische Justiz! “ Ich weiß nicht, ob er diesen Satz jemals so geäußert hat, doch er hätte mit Sicher- heit zugestimmt. In seiner wohl bekanntesten Justizkritik, der dreiteiligen Serie über die Deutschen Richter, formulierte er bereits ganz zu Beginn: „ Abgesehen davon, daßes keinen unpolitischen Strafprozeßgibt, weil in der Weltüberhaupt nichts unpolitisch ist... “ 1. Auch Bernhard Weck teilt diese Beurteilung und be- merkt: „ Der Rechtsprechung, dem Verhalten der Richter maßer ebenfalls politi- schen Charakter zu; für ihn war Justiz: Politische Justiz. Nach Tucholskys Ü ber- zeugung gab es keine unpolitische Rechtspflege. “ 2

Er war einer der schärfsten und treffendsten Justizkritiker seiner Zeit und Vorden- ker in Fragen des Strafrechts, Strafvollzugs, des Rechts auf freie Meinungsäuße- rung, der Richterauswahl, ihrer Ausbildung, der Rechtskunde und vielen weiteren Bereichen der Rechtsprechung. Sein wichtigstes Ansinnen war jedoch der Kampf um die Republikanisierung der Rechtspflege. Vehement schrieb er gegen die anti- republikanischen, anti-parlamentarischen und anti-sozialistischen Justizbeamten, ihre verfehlten Urteile und ihre moralischen Auffassungen an. Nie scheute er sich das zu fordern, was andere für unerreichbar hielten. Tucholsky verlangte den radi- kalen Neuanfang, den es in der Justiz, wie in vielen anderen Bereichen, nach dem Ende der Monarchie nie gegeben hatte.

In meiner Arbeit möchte ich Tucholskys Justizsicht zur Zeit der Weimarer Repu- blik schildern und sein Wirken unter diesem Aspekt betrachten. Hierzu werde ich zunächst die wichtigsten Marksteine seines Lebens darstellen, die diese Sicht prägten. Anschließend betrachte ich sein Justizbild, seine Kritik am deutschen Rechtssystem und seine Reformvorschläge anhand von drei markanten Texten. Die Ergebnisse fasse ich in einem abschließenden Fazit zusammen.

2 Thematisch relevante biographische Daten

„ Das bißchen, was ich weiß, habe ich in meinen Studienjahren zusammengesam melt. Mich reut es nicht. “ 3, urteilte Tucholsky 1934 über sich selbst und seine Jahre an der Universität.

Nachdem Tucholsky 1909 das Abitur mit eher durchschnittlichen Noten ablegte - auch in Deutsch befanden die Prüfer seine Leistungen nur für „genügend“ - immatrikulierte er sich bereits zwei Wochen später an der Friedrich-Wilhelms- Universität zu Berlin. Er wollte Verteidiger werden, belegte Vorlesungen in Rechtsgeschichte, Privatrecht, gerichtlicher Medizin , Handelsrecht, Strafrecht, Völkerrecht usw.4 Doch je tiefer Tucholsky in die Materie eintauchte, um so be- wusster wurden ihm auch die Fehler des Rechtssystems und die Verstaubtheit vieler Ansichten. Noch begnügte er sich damit, die Art der Ausbildung sowie sei- ne Professoren zu kritisieren. Aussagen wie „ Ihr m üß tet nur einmal die Vorlesun- gen eines preußischen Professorsüber Staatsrecht mitangehört haben, um zu hö- ren, was es alles auf der Welt gibt. « Der Staat ist mächtig, allmächtig, heilig, verehrenswert, Ziel und Zweck der Erdumdrehung - der Staat istüberhaupt alles. » Und vor allem: er trägt vor niemand eine Verantwortung! “, oder „ Sie [die Professoren] fassen das Recht als eine Art Mathematik auf, als ein Schema starrer Dogmen, das vom Himmel auf ihre Köpfe fiel. [...] Was soll mir alles Geschreiüber den Ü bergang des Eigentums bei den Römern, wenn ich mein Gehalt, das mir der Chef verweigert, nicht in einer Woche einklagen kann? “ 5, verdeutlichen dies, werfen aber zugleich bereits Schatten auf Tucholskys Bild von der Justiz in Deutschland.

Nach seinen ersten beiden „publizistischen Gehversuchen“ 1907 im Ulk, einer Beilage des Berliner Tageblatts, mit den Titeln Märchen und Vorsätze sowie meh- reren Artikeln über die Unzulänglichkeit und Rückständigkeit des Studiums, ent- deckte Tucholsky nun zunehmend seinen Spaß an der Formulierung. Den eigent- lichen Beginn seiner schriftstellerischen Laufbahn markiert aber eine Polemik im Vorwärts, dem Parteiorgan der SPD, die am 25. April 1911 erschien und sich mit einem juristischen Thema beschäftigte, der Zensur. Lange Zeit blieb der Vorwärts Tucholskys wichtigstes Publikationsorgan. Er schrieb Kritiken, Feuilletons, aber auch Satiren und Glossen, in denen er u.a. die Justiz angriff, ihre Überheblichkeit und Menschenverachtung hart kritisierte. Anfang 1913, kurz nach dem Erscheinen seines Überraschungserfolgs Rheinsberg. Ein Bilderbuch für Verliebte, lernte er den wahrscheinlich wichtigsten Menschen in seinem Leben kennen. Siegfried Jacobsohn, Herausgeber der Schaubühne, sollte sein Schaffen wie kein anderer prägen. Die Schaubühne, anfangs noch rein auf Theaterkritik beschränkt, wurde nun zu seinem wichtigsten Betätigungsfeld. Das Blättchen, wie Tucholsky sie liebevoll nannte, öffnete sich unter seinem Einfluss aber auch immer mehr politi- schen Themen.6 Seine publizistische Arbeit nahm inzwischen Ausmaße an, die sein Engagement für das Studium bei weitem überstiegen. Doch Verteidiger woll- te Tucholsky längst nicht mehr werden und so brach er sein Examen schließlich ab. Am 2. August 1913 bewarb er sich mit einer Dissertation über das Hypothe- kenrecht um die Zulassung zur Promotion an der Universität in Jena. Nach einer Überarbeitung und einer Verbesserung, sowie der mündlichen Prüfung, wurde ihm schließlich am 12.Februar 1915 die Doktorwürde zuerkannt.7

Im März 1915 wurde Tucholsky zur Musterung bestellt und in die Armee sowie den seit August 1914 in Europa tobenden Weltkrieg eingezogen. Nach kurzer Zeit als Armierungssoldat bekam er einen Posten in der Schreibstube und kam hier u.a. auch mit Akten des Kriegsgerichtes in Berührung. In einem Brief schrieb er hier- über: „ Die Menschheit hackt sich durch Fleisch und Blut einen Weg der « Idee » durch lebendige Menschen - in den Fibeln liest sich das nachher recht hübsch, man darf nur nicht dabeisein “ 8. Nach seiner Zeit in Alt-Autz, von August 1916 bis April 1918, ließ sich Tucholsky zur politischen Polizei der Militärverwaltung in Rumänien versetzen. 1919 beschrieb er seine dortige Zeit mit den Worten: „ eine freundliche Zeit. [...] Zivil, nichts zu tun, schönes Wetter, immer schönes Wetter, Karlchen [Tucholskys Vorgesetzter], gutes Essen, gute Weine - tje ... Es war wohl ein hübscher Krieg “ 9 .

„ Ein hübscher Krieg undähnliche Formulierungen erschrecken bei Tucholsky; das Lavieren zwischen moralischer Selbstachtung und moralischer Selbstaufgabe in dieser « großen Zeit » verlief nicht immer zu Tucholskys Gunsten “ 10 urteilte Hepp über diese Äußerung.

Nach seiner Rückkehr übernahm Tucholsky im Dezember 1918 die Redaktion des Ulk, veröffentlichte aber auch weiterhin Texte in anderen Blättern, so auch in der zu Ende des Weltkrieges in Weltbühne umbenannten Schaubühne. Was folgte, waren schaffensreiche Jahre. Unzählige Artikel, Gedichte, Bühnen- stücke, Chansons und Briefe lassen das Ausmaß von Tucholskys „Arbeitswut“ erkennen. Sein kurzzeitiges politisches Engagement für die USPD endete, ebenso wie seine Arbeit beim Ulk, 1920.

Am 1.März 1923 trat Tucholsky eine Volontärsstelle beim Bankhaus Bett, Simon & Co an, die er jedoch zugunsten einer von Siegfried Jacobsohn angebotenen Festanstellung als Frankreichkorrespondent bei der Weltbühne wieder aufgab. Am

1. August 1926 wurde er in den Vorstand der Deutschen Liga für Menschenrechte gewählt. Er trat für sie als Redner bei Kundgebungen auf, gab juristischen Rat in Prozessfällen und unterstützte sie publizistisch mit eindringlichen Texten gegen die Todesstrafe und für eine Verbesserung des Strafvollzugs. Erst nach dem Tode seines Freundes, Lehrmeisters und väterlichen Mentors Siegfried Jacobsohn, am

3. Dezember 1926, kam er ganz nach Deutschland zurück, um auf Bitten Jacobsohns Witwe die Leitung der Weltbühne zu übernehmen. Doch auch außer- halb des „Blättchens“ kämpfte Tucholsky gegen die allerorten empfundenen Un- gerechtigkeiten und für sein Ideal einer deutschen Republik. Am 22. Mai 1927 ließ er sich in den Zentralvorstand der Roten Hilfe Deutschland wählen. Diese Organisation unterstützte inhaftierte Linke, finanzierte ihre Verteidigung vor Ge- richt, versorgte ihre Familien und die Gefangenen selbst im Gefängnis. Tucholsky unterstützte ihre Arbeit mit Texten wie Merkblatt für Geschworene, in dem er die Schöffen zu Nachsicht und Milde mahnt und Spendenaufrufen wie Im Gefängnis begreift man. Ende Mai 1927 gab Tucholsky die Redaktion der Weltbühne an Carl von Ossietzky ab und ging zurück nach Paris. In den folgenden Jahren arbei- tete er, meist in seiner neuen Wahlheimat Schweden, weiter an Artikeln, Gedich- ten, Geschichten, Sammelbänden usw. Er schrieb trotz seiner sich verschlech- ternden Stirnhöhlenvereiterung, über die er schon seit Oktober 1918 immer wie- der klagte, äußerst produktiv. Es entstanden u.a. Mit 5 PS, Das Lächeln der Mona Lisa, Deutschland, Deutschlandüber alles, SchloßGripsholm und Lerne lachen ohne zu weinen. Gleichzeitig kam er seit 1928, wegen seiner Texte, immer wieder selbst in Konflikt mit der Justiz, wurde insgesamt dreizehnmal angeklagt, jedoch nur zweimal verurteilt. Das Verfahren gegen Tucholsky und Ossietzky wegen der bis heute umstrittenen Aussage „ Soldaten sind Mörder “ 11 aus seinem Weltbüh- ne -Beitrag Der bewachte Kriegsschauplatz, vom 4. August 1931, stellt dabei si- cherlich den Höhepunkt dar.

Ab 1932 wurde es ruhig um Tucholsky, der sich nun hauptsächlich in der Schweiz und in Österreich aufhielt. Die von ihm lange herbeigesehnte und früh verab- schiedete Republik sah er längst am Boden. Auch die Machtergreifung der Nazis 1933 dürfte für ihn keine Überraschung gewesen sein, urteilte er doch schon 1929

„ Um mich herum verspüre ich ein leises Wandern. Sie rüsten zur Reise ins Dritte Reich “ 12. Gemeinsam mit 32 weiteren Personen wurde Tucholsky am 23. August 1933 ausgebürgert und sein Vermögen beschlagnahmt. Im September 1933 kehrte er in sein Haus nach Schweden zurück. Kurt Tucholsky, alias Kaspar Hauser, Ignaz Wrobel, Theobald Tiger, Peter Panter, starb am 21. Dezember 1935 im Sahlgrenschen Krankenhaus in Göteborg an einer Überdosis Schlaftabletten.

3 Ausgesuchte Texte zur Darstellung Tucholskys Justizsicht und seiner Kritik

3.1 Hugo Grotius „Die Justiz“

Am 06.01.1921 erschien in der Weltbühne der erste von insgesamt einundzwanzig Artikeln der Serie Die Justiz. Der Verfasser, Hugo Grotius, setzt sich darin detail- liert mit dem Zustand der Justiz der Weimarer Republik, geschichtlichen Hinter- gründen, Missständen, ihren Ursachen und möglichen Lösungsansätzen auseinan- der. Dabei erweist er sich nicht nur „ als profunder Kenner und Kritiker der justiz- internen Verhältnisse, sondern vordergründig auch [...] als « der stolze Jurist »“ 13.

Bereits in der Einleitung finden sich so unterschiedliche Aussagen wie „ Wankt in einem Staate die Rechtsprechung, dann ist es aus “ und „ Wir Deutsche waren auf unsere Rechtswissenschaft und Rechtspflege nicht wenig stolz, und das mit gutem Grunde “ 14. Diese beiden Zitate verdeutlichen das breite Spektrum an Äußerun- gen, das sich in der gesamten Serie wiederfindet und beim Leser ein eher unein- heitliches Bild hinterlässt. Schwankend zwischen Bewunderung, insbesondere der geschichtlichen Entwicklung, und absoluter Ablehnung, wird der Autor jedoch im weiteren Verlaufe zunehmend kritischer und gipfelt in der Aussage: „ Der Menschheit ganzer Jammer faßt mich an, wenn ich mich [...], geschüttelt von Wi- derwillen und Ekel, mit der neudeutschen politischen Justiz befassen muß. “ 15.

Neben Artikeln, die sich mit dem allgemeinen Zustand der deutschen Rechtspre- chung auseinandersetzen, enthält die Serie aber vor allem Beiträge zu einzelnen juristischen Instanzen und besonders beispielhaften Urteilen. Die eher nüchtern und sachlich gehaltenen Texte beinhalten dabei sowohl eine Darlegung der jewei- ligen Situation und der Missstände, als auch Erörterungen zu den Folgen und Möglichkeiten der Problemlösung. So hält Grotius in Die Richter die niedrige Bezahlung und die schlechte gesellschaftliche Stellung für Hauptgründe der feh- lenden Objektivität dieser „ Hauptrepräsentanten des Justizsystemes “ 16. Er schlägt vor, Rangstufen und Titel abzuschaffen, die Gehälter zu erhöhen und die Richter dadurch in soziale Kreise einzuführen, die ihrem Berufsstande würdig sind und ihnen somit die Möglichkeit gegeben wird, objektiver zu urteilen. Für die drei Grundübel der Weimarer Justiz hält Grotius „ ...die abstumpfende Gewohn- heit; die aus der Aktenkenntnis resultierende Voreingenommenheit zu Ungunsten des Angeklagten; die enge Verbindung zwischen Staatsanwalt und Richter. “ 17. Als eine mögliche Lösung des Problems bietet er die Einführung von Laienrich- tern an und fordert gleichzeitig die strikte Trennung von Staatsanwaltschaft und Richtern. Immer wieder nimmt der Verfasser auch Bezug auf aktuelle Vorkomm- nisse, Urteile oder Parlamentsdebatten. In Intermezzo ist es eine Rede des damali- gen Justizministers Heinze zu dem Thema „ große Justiz-Reform “ 18, die Grotius aufgreift, um den Stillstand der Weimarer Republik und der Justiz zu bekunden. Angesichts des Unwillens und der fehlenden Einsicht der Regierung, eine kom- plexe und grundlegende Erneuerung der Justiz endlich anzugehen, urteilt er:

„ Nach dieser Rede und der Debatte, die sich anschloß, bleibt nur müde Resigna- tion, brennende Scham und schwärzeste Sorge... “ 19 und „ Die Götter wollen dein Verderben - fort eil ich, nicht mit dir zu sterben! “ 20. Es folgen Artikel zur Staatsanwaltschaft, zur Kriminalpolizei, zum Reichs- und Staatsgericht, zur An- waltschaft, zu Juristen in der Politik sowie zur juristischen Fakultät. Wie bei allen Beiträgen belässt es der Verfasser nicht nur bei bloßer „Brandmarkung“ der Miss- stände, sondern legt anschauliche Beispiele dar, klärt über Ursachen und Mög- lichkeiten der Reform auf. Letztere hält er allerdings für den Bereich der juristi- schen Fakultät nicht für notwendig und fordert nur den Einzug eines „neuen, fort- schrittlichen Geistes“.

Die drei folgenden Artikel nehmen in der gesamten Serie sicherlich eine Sonder- stellung ein. Denn bei dem Thema Politische Justiz und den Folgeartikeln Aulock, Hiller und die Kommunisten sowie Prinz, Kessel, Sylt äußert Grotius unmissver- ständlich seine tiefgehende Abscheu vor der politischen Justiz in Deutschland und ihren menschenverachtenden Urteilen. Diese, gekennzeichnet entweder durch die fehlende oder äußerst milde Ahndung der Gewaltverbrechen von „Rechts“ bzw. die Überzogenheit der Urteile gegen „Links“, veranlassen ihn zu Resignation. Grotius zitiert Ignaz Wrobel, der schon 1919 äußerte: „ Der Kampf gegen den Mi- litarismus scheint aussichtslos. Die Fähigkeit weiter Volkskreise zu irgendwel- chen Emotionen ist völlig erschöpft. Die Leute können nicht mehr. Das Gefühl für Anstand, für Recht und Gerechtigkeit - es ist völlig verschwunden “ und „ Ich kämpfe weiter, aber ich resigniere. Wir stehen hier fast ganz allein in Deutsch- land - fast ganz allein. “ 21.

In den letzten Beiträgen Referendar und Assessor, Verfassung und Grundrechte, Justiz und Publikum und Justiz und Presse, kehrt Grotius wieder zu dem aus den ersten Artikeln bekannten Konzept zurück, kritisiert und regt Reformen an. In dem gleichnamigen letzten Artikel erörtert der Autor noch einmal in aller Kürze die notwendigsten Schritte zur Reformation des deutschen Rechtssystems.

Anmerkung:

Bei den Recherchen zu meinem Thema im Internet bin ich auf einen Artikel ge- stoßen, der die Annahme, Hugo Grotius sei tatsächlich ein weiteres Pseudonym Tucholskys, relativiert. Stattdessen wird hier als Urheber der Texte Grotius’ Ferdinand Nübell aufgeführt, ein weiterer Weltbühne -Mitarbeiter. Die aufgeführ- ten Argumente stellen sicher keinen abschließenden Beweis dar, lassen aber zu- mindest begründete Zweifel aufkommen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tra- gen, habe ich bei der Behandlung der Artikelserie Die Justiz ausdrücklich auf die Erwähnung Tucholskys als Autor verzichtet. Der besagte Artikel war am 20.03.2002 unter folgender Internetadresse zu finden: http://www.tucholsky- blaetter.de/Text-Archiv/Bonitz_Otto/bonitz_otto.html .

3.2 Ignaz Wrobel „Wiedersehen mit der Justiz“

Nach dem Tode Siegfried Jacobsohns im Dezember 1926 kehrte Tucholsky aus Paris nach Deutschland zurück, um die Leitung der Weltbühne zu übernehmen. Erstaunt hatte ihn damals sicher nicht, dass sich während seiner Abwesenheit an den Missständen im deutschen Rechtssystem nicht all zu viel geändert hatte. Und doch war ihm diese Erkenntnis einen kleinen Beitrag in der Weltbühne, mit dem vielsagenden Titel Wiedersehen mit der Justiz, wert.

„ Es ist noch alles da “, stellt Wrobel, alias Tucholsky, gleich zu Beginn des Arti- kels fest und bezieht sich damit auf die als „ Justizfabriken “ empfundenen Gerich- te, die Richter, die „ unhöflichen Gerichtsdiener “, die „ verschreckten Schöffen “, die „ artigen Verteidiger “ und die Angeklagten, die „ ...nicht wissen wie ihnen geschieht... “ 22. Im Anschluss greift er das Verhalten der Richter auf , wirft ihnen ihre Handlungsweisen bei Gericht vor, ihre Überheblichkeit und ihre Berufsauf- fassung, durch die der deutsche Richter wirkt „ ...wie einer, der seinen Beruf als Berufsstörung auffasst. “ 23. Neben diesen als Bequemlichkeit und Unlust emp- fundenen Verhaltensweisen greift Tucholsky die Auffassung der Richter an, sie hätten das Recht zu strafen. Dieses spricht er ihnen allerdings ab und nennt als ihre einzige Bestimmung „ ...die Gesellschaft, so wie sie heute ist, vor Menschen zu schützen, die die Sicherheit der Gesellschaft bedrohen. “ 24. Als Wahnwitz empfindet Tucholsky die „ ...Anrechnung natürlicher Begleitumstände als straf- verschärfend. “ 25, gepaart mit den lächerlichen Moralvorstellungen der Richter und resümiert für diesen Abschnitt: „ Was in Moabit an Moral gelehrt wird, ge- hört auf den Kehrichthaufen. “ 26

Im zweiten Teil des Artikels beschäftigt sich der Verfasser mit einer neu einge- führten Institution, dem Schnellrichter. Dieser, untergebracht in einem Büro des Polizeipräsidiums, sei durch die direkte Aktenkenntnis und die Nähe zur Polizei voreingenommen und parteiisch. Außerdem verhalte er sich den Angeklagten ge- genüber herabwürdigend und lässt sie über ihre Rechte im Unklaren. Tucholsky hierzu: „ ...die einfachste richterliche Gewissenspflicht gebietet, Wehrloseüber ihre Rechte aufzuklären. “ 27 Über die ganze Institution des Schnellrichters urteilt er: „ Was aber in diesem ‚ Schnellgericht ’ getrieben wird, geht denn doch nochüber alles hinaus, was Moabit wagt. “ 28

3.3 Ignaz Wrobel „Deutsche Richter“

Der Mordfall „Helling-Haas“ wird gemeinhin als Auslöser der Justizkampagne zur „Vertrauenskrise der Justiz“ gesehen. Dabei beharrte der Landgerichtsrat Kölling 1926, trotz Kenntnis der Unschuld des angeklagten jüdischen Fabrikanten Rudolf Haas und bei vorhandenem Geständnis des tatsächlichen Täters Richard Schröder, weiterhin auf Haas’ Schuld und beließ diesen in Untersuchungshaft. Nur durch eine parallel hierzu geführte Untersuchung konnte Schröder endgültig überführt und Haas freigesprochen werden.29

Dieser Vorfall löste ein gewaltiges Presseecho aus und eröffnete eine Diskussion, an der sich namhafte Intellektuelle wie Gustav Radbruch, Hugo Sinzheimer, Carl von Ossietzky, Erich Eyck und viele andere beteiligten. Das Ziel der Kampagne, die sowohl auf publizistischem als auch politischem Wege geführt wurde, war die Republikanisierung der Weimarer Rechtspflege.

Auf dem Höhepunkt dieser Debatte erschien im April 1927, unter dem Pseudo- nym Ignaz Wrobel, Tucholskys dreiteilige Reihe mit dem Titel Deutsche Richter. Bissig, schonungslos, radikal und zuweilen gar destruktiv30 seziert er Wesen und Anschauungen dieser wichtigsten Repräsentanten des Justizsystems. Bereits zu Beginn der Reihe äußert Tucholsky „...jede Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde sagt nur über sie selbst etwas aus. So, genau so sind die Gerichtsurteile der letzten Jahrzehnte zu werten...“31 So unscheinbar dieser Satz auf den ersten Blick auch scheinen mag, er könnte kaum wirksamer sein. Ruft man sich nun die in der Welt- bühne immer wieder erschienenen Justiztabellen oder die von Emil Julius Gumbel 1921 unter dem Namen Zwei Jahre Mord veröffentlichten Statistiken zur deut- schen politischen Rechtsprechung ins Gedächtnis, so erhält man ein Richterbild jener Zeit, wie es klarer und erschreckender kaum sein kann. „ Für 314 Morde von rechts gab es 31 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe und eine lebenslängliche Festungshaft, für 13 Morde von links dagegen 8 Todesurteile, 176 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe. “ 32 Schonungslos geht Tucholsky auch im Weiteren ge- gen die als Klassenjustiz empfundene und den Namen längst nicht mehr verdie- nende „Rechtsprechung“ vor. Immer wieder fallen Worte wie „Klasse“ oder „Klassenkampf“ und signalisieren, welchen gesellschaftlichen Kräften seine Sympathien zu dieser Zeit galten. Mit seiner radikalen Ablehnung der soziallibe- ralen Reformbemühungen nahm Tucholsky einen Standpunkt mit der KPD ein.33 Als Grundvoraussetzung jeglicher Reformen sieht er, was von den gemäßigten Kritikern stets abgelehnt wurde, die Aufhebung der Unabsetzbarkeit der Richter. Nur so könne man die „Beseitigung anti-republikanischer Spruchkörper“34 durch- setzen. Woher deren Auffassungen rühren, legt Tucholsky anschließend dar und endet mit der Feststellung: „ Der deutsche Richter ist die soziologische Ausschei- dung seiner Klasse: des mittleren und gehobenen Bürgertums. “ 35 Immer wieder wurde Tucholsky kritisiert, pauschal zu urteilen und jene, die es gut meinen mit der Republik, vor den Kopf zu stoßen. Doch diesen Kritikern greift er hier vor und entgegnet: „ Kollektivurteile sind immer ungerecht, und sie sollen und dürfen un- gerecht sein. Denn wir haben das absolute Recht, bei einer Gesellschaftskritik den niedersten Typus einer Gruppe als deren Vertreter anzusehen, Den, den die Gruppe grade noch duldet, den sie nicht ausst öß t, den sie also im Gruppengeist bejahend umfasst. “ 36 Tucholskys Ablehnung der Richter, ihrer gesamten „ Kaste “ 37 , wird in den folgenden Abschnitten auf die Spitze getrieben und mün- det in den alles erklärenden Satz „ ...wir wollen nichts mit ihnen zu tun haben. “

Doch, „ Reform von oben gibt es nicht. “ , „ Gegen diese Richter [...] gibt es nur ein einziges Mittel: Die Zerschlagung dieser Justiz durch einen siegreich beendeten Klassenkampf. “ 38

Den zweiten Beitrag der Serie beginnt Tucholsky mit einer Kritik an der deut- schen Auffassung des Strafrechts. Er vertritt den Standpunkt, dass es kein staatli- ches Anrecht des Strafens gibt. Die Gesellschaft habe lediglich das Recht, sich gegen gefährliche Menschen zu sichern. „ Alles andre ist Sadismus, Klassenkampf, dummdreist, Anmaßung göttlichen Wesens, tiefste Ungerechtigkeit. “ 39 Gewohnt bissig, aber auch ironisch, greift Tucholsky anschließend die sittlichen Vorstel- lungen der Richter und ihr Verhalten während der Verhandlungen, ihre Voreinge- nommenheit und die rückständigen moralischen Ansichten an. Erneut schlägt er die Einführung seines bereits vielfach vorgeschlagenen, jedoch sicher nicht ganz ernst gemeinten Postkartensystems vor, bei dem der Angeklagte ohne vorherige Anhörung das Urteil frei Haus geschickt bekommt, und fragt „ Warum wirst duüberhaupt Richter, wenn es dich langweilt, zuzuhören; wenn es dich reizt, daßsich Leute verteidigen; wenn es dich ekelt, dich mit ihnen abzugeben? “ 40 Die Stellung der deutschen Richter zu jeder Autorität und die daraus resultierenden „ schmählich milden “ Urteile gegen Vorgesetzte hält Tucholsky für ein „ deutli- ches Symptom der Klassenauswahl und des Gruppengeistes “ 41 . Prophetisch und warnend merkt er schließlich noch an, „ daßder heutige Typus noch Gold ist ge- gen jenen, der im Jahre 1940 Richter sein wird. [...] wenn diese Jungen einmal ihre Talare anziehen, werden unsre Kinder etwas erleben. Ihr Mangel an Rechts- gefühl ist vollkommen. “ 42 Abschließend fasst Tucholsky noch einmal zusammen und fordert, als einzig wirksame Gegenwehr, den „ antidemokratischen, hohnla- chenden, für die Idee der Gerechtigkeit bewußt ungerechten Klassenkampf. “ 43

Im dritten und letzten Teil der Serie Deutsche Richter beschreibt der Autor einige Vorschläge zum Schutz vor dieser verfehlten Justiz. So fordert er die Anwesenheit von Presse und Publikum bei Gerichtsverhandlungen, sowie die Öffentlichkeit der Untersuchungsverfahren. Nur so könnten richterliche bzw. polizeiliche Entglei- sungen verhindert oder zumindest dokumentiert werden. Weiterhin fordert Tucholsky eine bessere Aufklärung der Allgemeinheit über ihre verfassungsmäßi- gen Rechte, denn diese seien so gut wie unbekannt. Da diese Aufklärungsarbeit jedoch von staatlicher Seite kaum erfolgen wird, sieht er hierin eine wichtige Aufgabe von „ proletarischen Organisationen “ 44 und spielt hierbei sicher auch auf die Rolle der Roten Hilfe Deutschland an, deren Vorstandsmitglied er im Mai 1927 wurde. Weiterhin hält Tucholsky im Kampf gegen die „ Diktatur-Justiz “ für wesentlich, „ ...ihr den kleinen Rest von Vertrauen, den sie hier und da noch ge- nießt, zu nehmen. “ 45 und fordert: „ Hat ein deutsches Gericht in politischen Straf- sachen seinen Spruch abgegeben, so ist es unsre Pflicht, alle tatsächlichen Fest- stellungen, die dort getroffen worden sind, zu ignorieren. “ 46. Auch wenn Tucholsky gegen Ende des Textes das Wort „Revolution“ nicht explizit verwen- det, da dieses für die Herrschenden seinen Schauer verloren habe, so ist es doch genau dies, was er als einzige Möglichkeit sieht um der Ungerechtigkeit ein Ende zu bereiten.47

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Tucholskys radikale Ablehnung des als reaktionär empfundenen Justizsystems eindeutiger als jemals zuvor aus der Serie Deutsche Richter spricht. Sein „ propagiertes Endziel ist die Zerschlagung und der sich daran anschließende Neuaufbau des Justizwesens, nicht dessen Re- form. “ 48 Dieser radikal ablehnende Standpunkt leistete nach Ansicht einiger Au- toren, so Herbert Wehner und Golo Mann, einen wesentlichen Beitrag zum Nie- dergang der Weimarer Republik. Andere aber sehen Tucholsky als radikalen De- mokraten, der nicht aus Lust am Negativen, sondern aus Liebe am Ideal kritisier- te.49

4 Fazit

Das Ziel meiner Arbeit war es, Kurt Tucholskys Einstellung zur deutschen Justiz während der Weimarer Republik darzustellen und sein Schaffen in diesem Kontext zu betrachten.

Anhand der biographischen Daten konnte gezeigt werden, dass Tucholsky über ein umfassendes juristisches Wissen verfügte. Dieses eignete er sich vor allem während des Studiums der Rechtswissenschaften an. Doch auch seine Tätigkeit bei der politischen Polizei während des Krieges, sowie persönliche Erfahrungen im Gericht, sowohl als Beobachter als auch als Angeklagter, ließen ihn sein Wis- sen vertiefen und prägten in erheblichem Maße seine Meinung zur deutschen Jus- tiz. Weiterhin konnte gezeigt werden, dass Tucholsky sein Wissen nicht nur nutz- te, um Kritik zu äußern, sondern auch, um damit Organisationen, deren Einstel- lungen er teilte, zu unterstützen.

Doch die erwähnte Kritik war eindeutig das Haupteinsatzgebiet seiner Justiz- kenntnisse. Neben einer großen Zahl von Arbeiten, die sich direkt mit dem Thema Justiz beschäftigen, beinhalten eine Vielzahl anderer Veröffentlichungen „Seiten- hiebe“ oder Anmerkungen zu dem Thema. Doch auch in ganz anderen Bereichen Tucholskys Schaffen ist diese Justizkritik wiederzufinden, so z.B. in Chansontex- ten oder Kabarett- und Theaterstücken, sowie in Briefen an Freunde, Kollegen oder seine Lebenspartnerinnen. Dieses Thema schien ihn niemals loszulassen.

Um den Grundtenor seiner Arbeiten darzulegen, habe ich drei aussagekräftige Texte näher erörtert, die einen tieferen Einblick in Tucholskys Überzeugungen erlauben. Diese zeigen, dass er einer der schärfsten Gegner der Weimarer Justiz war, die er als Relikt aus der Kaiserzeit, hochgradig undemokratisch, unrepubli- kanisch, reaktionär und inhuman sah. Seine Meinung von ihr lässt sich in einem einzigen Satz zusammenfassen: „ Wenn schon jede Nation die Rechtsprechung hat, die sie verdient, - diese haben wir denn doch nicht verdient. “ 50 Weiterhin konnte gezeigt werden, dass Tucholsky zwar eine ganze Reihe von Reformvor- schlägen machte, seine Grundforderung jedoch ganz klar die Zerschlagung der Weimarer Justiz durch das Volk war. So radikal wie diese Forderung sind auch seine Formulierungen. Tucholsky nahm nie ein Blatt vor den Mund, hatte für sei- ne Gegner nur Hohn und Spott übrig. Seine Texte waren eine schallende Ohrfeige für jeden Justizbeamten der sich in dem „neuen-alten“ System einrichtete. Zeit seines Lebens kämpfte Tucholsky für sein Ideal einer wahren Rechtspre- chung, sowohl publizistisch als auch persönlich. Erreicht hatte er damals jedoch nichts.

In der heutigen Rechtsprechung finden sich viele Dinge wieder, die auch Tucholsky schon so forderte. Dazu gehören die Legalisierung der Homosexualität, die Freiheit von Kunst und Meinung, die Reformation des Strafvollzugs, die Sor- ge um die Rechtskunde des Volkes und die Ablehnung der Todesstrafe. Bei dem Aufbau eines neuen Justizsystems in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg hatte man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Vielleicht lernte man aber auch von Kurt Tucholsky.

5 Literaturverzeichnis:

Grotius, Hugo: Die Justiz. Einleitung. In: Athenäum Verlag (Hrsg.): Die Weltbühne. Vollständiger Nachdruck der Jahrgänge 1918-1933. 17.Jahrgang. 1921. Königstein/Ts.. 1978. S.7-10

Grotius, Hugo: Die Justiz. Berufs- und Laienrichter. In: Athenäum Verlag (Hrsg.): Die Weltbühne. 1978. S.131-133

Grotius, Hugo: Die Justiz. Intermezzo. In: Athenäum Verlag (Hrsg.): Die Weltbühne. 1978. S.161-164

Grotius, Hugo: Die Justiz. Politische Justiz. In: Athenäum Verlag (Hrsg.): Die Weltbühne. 1978. S.381-383

Hepp, Michael: Kurt Tucholsky. Monographie. Reinbek b. Hamburg 1998.

Lang, Dieter: Staat, Recht und Justiz im Kommentar der Zeitschrift. Die Weltbühne. Frankfurt a.M. 1996.

Rottka, Eckart: Dr.jur.Kurt Tucholsky - der unerhörte Justiz-Kritiker. In: Hepp, Michael (Hrsg.): Kurt Tucholsky und die Justiz. Oldenburg 1998. S.121-135 Senft, Heinrich: Richter und andere Menschen. Das Richterbild Kurt Tucholskys. In: Hepp, Michael (Hrsg.): Kurt Tucholsky und die Justiz. Oldenburg 1998. S.101-120

Weck, Bernhard: Wider den »Dreimännerskat der Justitia«. Bemerkungen zur Justizkritik Kurt Tucholskys. In: Hepp, Michael (Hrsg.): Kurt Tucholsky und die Justiz. Oldenburg 1998. S.137-183

Wrobel, Ignaz (1927a): Wiedersehen mit der Justiz. In: Kurt Tucholsky: MIT 5 PS. 1929. S.109-115

Wrobel, Ignaz (1927b): Deutsche Richter I. In: Athenäum Verlag (Hrsg.): Die Weltbühne. 1978. S.581-584

Wrobel, Ignaz (1927b): Deutsche Richter II. In: Athenäum Verlag (Hrsg.): Die Weltbühne. 1978. S.619-623

Wrobel, Ignaz (1927b): Deutsche Richter III. In: Athenäum Verlag (Hrsg.): Die Weltbühne. 1978. S.663-666

[...]


1 Wrobel 1927b, S.581

2 Weck 1998, S.149

3 aus Hepp 1998, S.20

4 Vgl.ebd., S.17-18

5 ebd., S.19-20

6 Vgl.Hepp 1998, S.28-29

7 Vgl.ebd., S.29

8 aus ebd., S.38

9 aus Hepp 1998, S.42

10 Hepp 1998, S.42-43

11 aus Hepp 1998, S.134

12 ebd., S.113

13 Lang 1996, S.121

14 Grotius 1921, S.7

15 Grotius 1921, S.381

16 Lang 1996, S.124

17 Grotius 1921, S.132

18 Grotius 1921, S.161

19 ebd., S.161

20 ebd., S.164

21 Grotius 1921, S.382

22 Wrobel 1927a, S.109

23 ebd., S.110

24 ebd., S.111

25 ebd., S.112

26 ebd., S.113

27 Wrobel 1927a, S.115

28 ebd., S.115

29 Vgl.Lang 1996, S.140-141

30 ebd., S.136

31 Wrobel 1927b, S.581

32 aus Senft 1998, S.104

33 Vgl.Lang 1996, S.136

34 ebd., S.136

35 Wrobel 1927b, S.582

36 ebd., S.583

37 ebd., S.583

38 ebd., S.584

39 ebd., S.620

40 ebd., S.622

41 ebd., S.622

42 ebd., S.623

43 ebd., S.623

44 ebd., S.664

45 Wrobel 1927b, S.665

46 ebd., S.665

47 Vgl. Lang 1996, S.136

48 ebd., S.136

49 Vgl.ebd., S.143

50 aus Rottka 1998, S.122

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Justiz, politische Justiz!
College
Free University of Berlin
Course
Kommunikationsgeschichte: Kurt Tucholsky
Grade
2,0
Author
Year
2001
Pages
17
Catalog Number
V106572
ISBN (eBook)
9783640048519
File size
451 KB
Language
German
Keywords
Justiz, Kommunikationsgeschichte, Kurt, Tucholsky
Quote paper
Carsten Werner (Author), 2001, Justiz, politische Justiz!, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106572

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Justiz, politische Justiz!



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free