Cross, Donna W. - Die Päpstin


Ponencia / Ensayo (Colegio), 2002

10 Páginas


Extracto


„Die Päpstin“Donna Woolfolk Cross

Autor:

Donna Woolfolk Cross wurde in den vierziger Jahren in New York geboren, wo sie auch aufwuchs. Nach ihrem Studium arbeitete sie unter anderem in der Verlagsbranche. Heute lebt sie einige Autostunden nördlich der Großstadt im Bundesstaat New York und lehrt "Writing" am Onondaga College. "Die Päpstin" ist der erste Roman der Autorin, ihre vorausgegangenen Publikationen waren Sachbücher, die sich mit den Themen Gesprächstraining und Kommunikation befassten.

Geschichte:

Als Tochter eines Priesters (englische Abstammung; arbeitet als Missionar in Sachsen; heiratet sächsische Heidin Gudrun; Dorfpriester in Ingelheim; hart, kalt, grausam, strenggläubig, unerbittlich, ungerecht, unnachgiebig, zornig, brutal, weltverschlossen, boshaft, rücksichtslos, verbittert, bibeltreu, sieht Frauen als minderwertig an; stirbt an einem Schlaganfall in hohem Alter) und einer heidnischen Mutter (scheinbar bekehrte Heidin aus Sachsen; alle Verwandte in Schlacht bei Verden an der Aller verloren; um 804 nach Ingelheim verschleppt; Frau des Dorfpriesters; häuslich, demütig, ungebildet, liebevoll gegenüber Johanna, engstirnig, aufopferungsvoll; erzählt Johanna von den germanischen Göttern und empfindet Johannas Studien als Verrat; stirbt im Alter von über fünfzig Jahren nach nochmaliger Schwangerschaft) wächst Johanna in den frühen Tagen des 9. Jahrhunderts auf. Sie wird, wie alle Mädchen, zur Hausfrau erzogen. Johanna ist ein sehr wissbegieriges Kind. Ihr Vater, in dieser Zeit einer der wenigen Männer, die lesen können, und der lateinischen Sprache mächtig sind, unterreichtet Johannas Brüder Matthias (freundlich, intelligent, verantwortungsbewusst, mutig; lehrt Johanna trotz Verbot das Lesen und Schreiben, freundlich zu Johanna, bewundert die kleine Schwester, sieht Mädchen allgemein trotzdem als unterlegen an, liebt das Leben; stirbt mit 10/11 Jahren) und Johannes (dumm, weinerlich, gierig, naiv, neidisch, bitter, ängstlich, eifersüchtig, grausam, brutal, rachsüchtig, verräterisch, boshaft; stirbt 827 bei Normannenüberfall im Dorstädter Dom). Johanna interessiert sehr für die Studien ihrer Brüder. Von dem Interesse der kleinen Schwester angetan unterrichtet Matthias sie heimlich, da es als unnatürlich angesehen wurde, wenn Frauen lesen und schreiben lernen. Doch schon nach kurzer Zeit stirbt er und Johanna versucht ihre Studien alleine weiterzuführen, da sie das Wissen ihres anderen Bruders schon lange überholt hat. Bis der Vater eines Tages Besuch von dem Pädagogen Aeskulapius (Lehrer Johannas; griechischer Gelehrter, Magister an der Domschule zu Mainz, Interesse für griechische Philosophen, Anhänger der Logik; unterrichtet Johanna zwei Jahre lang, muss nach Griechenland zurück, prägt ihre Weltauffassung, schenkt ihr ihr erstes Buch) erhält, der die Intelligenz des Mädchens erkennt und sie fördert. Er ermöglicht es ihr an der berühmten Scola in Dorstadt zu studieren, wo sie sich ständig gegen den grausamen Magister Odo (Lehrer an der Domschule; böswillig, hinterhältig, verräterisch, frauenfeindlich, hämisch, zornig; quält Johanna, weil sie ihm geistig überlegen ist) und ihre Studienkollegen behaupten muß. Nur Gerold (Markgraf von Villaris Freund/ später Geliebter Johannas; hilfsbereit, mutig, intelligent, liebevoll, nüchtern, sachlich, zurückhaltend, freundlich, warmherzig, beschützend, unbestechlich; Ritter, kämpft für Kaiser Lothar, später Oberbefehlshaber der päpstlichen Garde; nimmt Johanna während ihrer Zeit in der Domschule bei sich auf, verliebt sich in sie, trifft sie in Rom wieder, will sie heiraten; stirbt ca. 855, um Johanna zu schützen), ein Ritter bei dessen Familie sie lebt, glaubt an sie. Natürlich verlieben sich die beiden ineinander - sehr zum Mißfallen dessen Frau (Richild, Markgräfin von Villaris; Frau von Gerold; böswillig, streng, hinterhältig, zornig, grausam, eifersüchtig, häufig übellaunig, kurz angebunden, hart, kalt, unglücklich, unerbittlich; arrangiert aus Eifersucht eine Verheiratung Johannas; stirbt bei Normannenüberfall 827 auf Dorstadt). Als sie, nach einem Überfall der Normannen Dorstadt als einzige Überlebende verlassen muß, flüchtet sie, als Mann verkleidet, in das Kloster Fulda, wo sie als Mönch (unter ihres Bruders Namen) ihre Studien weiterführt und eine Ausbildung zum Medikus erhält. Als sie schwer erkrankt muß sie aus dem Kloster flüchten, damit man nicht entdeckt, dass sie eine Frau ist. Gute Freunde, die ihr Geheimnis bewahren, pflegen die gesund und Johanna beschließt nach Rom zu gehen. Dort wird sie durch ihre überragenden medizinische Kenntnissen bald zum Leibarzt von Papst Sergius (Papst; Freund, Patient und Arbeitgeber Johannas; kindlich, naiv, schwach, gebildet, gewissenhaft, liebt Essen und Trinken; gespaltene Persönlichkeit: manchmal schwach, zügellos, vulgär, gemein und grausam - manchmal kultiviert, intelligent freundlich und stark) ernannt. Plötzlich taucht auch Gerold, und mit ihm die alten Gefühle, in Rom auf - eine Liebe, die auch dann nicht endet, als Johanna zum Papst gewählt wird. Die Tatsache, dass sie eine Frau ist, kommt durch ihre Frühgeburt ans Licht …

Charakteristik: Johanna

Schon in ihren ersten Jahren macht sich bemerkbar, dass Johanna andere Interessen, Fähigkeiten und Ziele hat als die meisten Mädchen ihrer Zeit: Anstatt sich für Kleider, Schmuck und Hochzeiten zu interessieren, verlangt sie früh danach Dinge genauer zu erfahren und das Wissen, das ihr als Frau im Mittelalter zugänglich war, genauer zu hinterfragen und zu vertiefen. Doch wirft ihr diese Besonderheit von Anfang an Steine in den Weg. Von den wenigsten Menschen wird sie als gebildetes Mädchen akzeptiert, dessen Aussehen auch noch so gar nicht den Idealen der damaligen Zeit entspricht: Groß, schlacksig, ein markantes, mit einer langen Narbe durchzogenes Gesicht, wissende, stechende, blaue Augen. Ein paar Menschen, die ihr in den verschiedensten Stationen ihres Lebens begegnen und vor allem die Gabe, sich immer wieder aufzuraffen, helfen ihr jedoch dabei, nie gänzlich den Mut zu verlieren.

Ihr ganzes Leben lang befindet sich Johanna auf einer art Flucht, ist sie endlich eine Zeitlang glücklich, ereignet sich schon wieder das nächste Geschehen, das sie dazu zwingt, woanders auf neue Weise anzufangen. So muss „Die Päpstin“ immer wieder die Stärke aufweisen, Dinge und Personen hinter sich lassen zu können, um sich selbst und ihren herausragenden Fähigkeiten gerecht zu werden.

Fazit :

Ein spannender Historien-Roman, der das tatsächliche Leben der Johanna von Ingelheim aufgreift und die Emanzipation einer begabten Frau schildert.

Johanna, Päpstin :

Katholische Theologen bestreiten, dass es jemals einen weiblichen Papst gegeben habe. Die Legende von Päpstin Johanna behauptet sich trotzdem. Selbst die Kirche akzeptierte bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts ihr Pontifikat (Amtszeit oder Würde eines Papstes oder katholischen Bischofs) als historische Tatsache. In der Kathedrale von Siena erschien in einer Reihe von Papstbüsten ihr Porträt, bezeichnet mit dem Vermerk: "Johannes VII., femina ex Anglia" (Engländerin).

Zum ersten Mal erwähnt wurde sie von ihrem Zeitgenossen, dem Gegenpapst Anastasius Bibliothecarius (gest. 886). Aufgeführt ist sie auch in der Chronik der Päpste von Scotus: "A.D. 854, Johanna, eine Frau, Nachfolgerin von Leo, zwei Jahre, fünf Monate und vier Tage im Amt". De Gemblours' Chronik stellt fest: "Es wird berichtet, daß dieser Johannes eine Frau gewesen und von einem ihrer Diener geschwängert worden sei. Die Päpstin, in andere Umstände geraten, brachte ein Kind zur Welt, weswegen sie von einigen nicht mit zu den Pontifizes gezählt wird." In Thomas de Elmhams offizieller Liste heißt es: "A.D. 855, Johannes. Dieser Eintrag zählt nicht. Sie war eine Frau."

Über ihr Leben wird berichtet, dass sie eine Engländerin gewesen sei, die sich in der Heiligen Schrift besser ausgekannt habe, als irgendein Mann. Sie sei zum Papst gewählt worden, weil sie sich als Mann verkleidet und als Mönch ausgegeben habe. Der Betrug wurde aufgedeckt, als die Geburtswehen sie überkamen. Sie sei auf der Straße zwischen Lateranpalast und der St. Clemens-Kirche gestorben.

Die offizielle Version der Geschichte behauptet, dass es einen "Gegenpapst" namens Johannes gegeben habe, der auf Druck der Öffentlichkeit, aber gegen den Willen des Klerus (Gesamtheit der katholischen Geistlichkeit, Priesterschaft) entmachtet und bald darauf gestürzt worden sei.

Wahrscheinlich ist in der Legende um Päpstin Johanna mehr Wahrheit enthalten, als es heute den Anschein hat. Im England des 17. Jahrhunderts wurde die ursprüngliche Geschichte von Päpstin Johanna absichtlich in Umlauf gebracht. Damit sollte Schmach über die Papisten gebracht werden. Die Hohepriesterin im Tarotblatt wurde oft Papst Johanna genannt.

Im Vatikan hatte sich infolge der Legende um Johanna angeblich eine sonderbare Sitte durchgesetzt. Kandidaten für das Papstamt mußten sich nun nackt auf einen nach unten offenen Schemel setzten; dieser war über einem Loch im Boden plaziert, durch das die Kardinäle aus einem darunterliegendem Zimmer Inspektion hielten.

Donna Cross hat sich in ihrem Roman präzise an die historischen Begebenheiten gehalten, auf deren Hintergrund die Geschichte von Johanna erzählt wird. Die Schlacht bei Fontenoy, der Vertrag von Verdun, die Plünderung der Sankt Peters Kirche, der Mord an Papst Leo und die Feuer- und Flutkatastrophen bei Rom fanden tatsächlich statt.

Frauen und Ehe :

Frauen aller Stände heirateten meistens bzw. wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet. Die Ehefrau war ihrem Ehemann untertan - wie es in der Trauungsformel hieß. Der Gatte besaß die Vormundschaft über die Frau, was sich besonders in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Der Ehemann hatte allein das Nutzungsrecht des ehelichen Vermögens. Zwar galt mancherorts der Modus, dass die Frau den Veräußerungen aus ihrem Vermögen erst zustimmen mußte - doch die Verweigerung wäre vom Ehemann als Treuebruch ausgelegt worden. Der Mann hatte das Recht, die Frau zu verstoßen und zu züchtigen.

Den adligen Frauen blieb außerdem die Möglichkeit, ins Kloster zu gehen, als Kammerjungfer oder zu anderen Diensten an einem Hof zu leben. Städterinnen konnten in einigen Berufen als Handwerkerinnen, Schankmägde oder mußten sich als Dienstbotinnen ihren Lebensunterhalt verdienen. Nur wenige betätigten sich als "wissende Frauen", als Hebammen und "Ärztinnen". Den Bäuerinnen war es fast unmöglich, den Boden allein zu bewirtschaften.

Die Ehe war im gesamten Mittelalter "in Mode". Innerhalb der Feudalgesellschaft avancierte (avancieren = in eine höhere Stellung aufrücken, aufsteigen, befördert werden) sie zum Mittel der Macht- und Bündnispolitik, um mächtige, reiche und einflußreiche Sippen durch eine Ehe aneinander zu binden. Kinderverlöbnisse und Ehen unter Partnern mit großem Altersunterschied waren üblich - auf individuelle Partnerwünsche wurde keine Rücksicht genommen. Die standesgemäße Heirat war nahezu obligatorisch. Eine Frau, die einen Mann niederer Herkunft ehelichte, mußte sich fortan mit der Stellung ihres Gatten begnügen. Für den Vater, der die Braut dem Bräutigam bei der Heiratszeremonie übergab, galt als oberstes Prinzip, die Tochter möglichst ehrenvoll zu verheiraten, denn bei bewaffneten Konflikten wurden die angeheirateten Verwandten als feste Verbündete betrachtet.

Die Verwandten der Frau und der Hofstaat überwachten das Eheleben der Paare - Ehe war eine öffentliche Angelegenheit. Während die Verwandten der Frau darauf achteten, dass der Ehemann zu seiner Hilfsverpflichtung stand, bewachte der Hofstaat die Treue der Ehefrau. Ehebruch wurde nicht allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre seiner Sippe. Es mußte befürchtet werden, dass die Nachkommen nicht aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem "Nebenbuhler" entstammten und dem Gatten untergeschoben werden sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit über Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb verstoßen. Die illegitimen (unrechtmäßig, nicht auf rechtlichen Grundlagen basierend) Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei Rechte und erbten nichts.

Adlige Männer verheirateten sich häufig neu - Überdruß oder eine veränderte politische Konstellation waren ausschlaggebend für die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Als Scheidungsgründe wurden Impotenz des Mannes, Trunkenheit der Frau, männliche Verschwendung des Familienvermögens der Frau, Erkrankung an Aussatz und ketzerische Neigungen des Partners anerkannt. Obwohl die Kirche diese Scheidungsmodalitäten (Modalität = 1. Art und Weise der Ausführung einer Vereinbarung, Vertragsbedingungen 2. Bestimmung, Art und Weise des Seins oder des Denkens) festlegte, wurden sie doch jederzeit unterlaufen. Die Frau durfte bei der Trennung die "Gerade", d.h. alles weibliche Gut wie Kleider, Schmuck und die Aussteuer mitnehmen.

Berufstätige Frauen im Mittelalter/Renaissance :

Die gesellschaftliche Stellung der Frau erfährt in der mittelalterlichen Stadt, im Ganzen gesehen, eine beachtliche Aufwertung, selbst wenn die Rechte der Frauen auch hier begrenzt bleiben.

Die Ausbildung einer städtischen Wirtschaftsordnung, die Entstehung der Stadtgemeinde und eines Stadtbürgertums einheitlichen Rechts brachten neue rechtliche und wirtschaftliche Möglichkeiten für die Frauen mit sich. Obwohl die städtische Gesellschaft seit ihren Anfängen ständisch gegliedert war, kannte sie doch keine Hierarchie von freien und unfreien Individuen. Anders als bei der ländlichen Bevölkerung gab es in der Stadt, rechtlich gesehen, nur freie Bewohner ("Stadtluft macht frei"). Politische Funktionen hatten die Frauen in der Stadt zwar keine inne, dafür nahmen sie im städtischen Wirtschaftsleben einen so hervorragenden Platz ein, dass sie aus Produktion und Handel jener Zeit gar nicht wegzudenken sind.

Rechtliche Stellung der Frau :

Die rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter variierte je nach Familienstand und Klassenzugehörigkeit, doch gab es daneben auch gesetzliche Einschränkung von Rechten, die alle Frauen betrafen. Laut Gesetz hatte die Frau (Adel und Kirche ausgenommen)

- keinerlei Anteil an der Herrschaft in Staat und Gesellschaft.

- Öffentliche Ämter wurden ihr ebenso versagt wie die Mitgliedschaft in staatlichen Körperschaften, ganz gleich ob es sich um grundherrliche Gerichte, städtische Regierungseinrichtungen, Königsräte oder Abgeordnetenversammlungen handelte.

Kirche und Staat führten für diese Einschränkung der Rechte genaue Gründe an:

- Kirche: zweitrangige Stellung der Frau innerhalb der Schöpfung und Anteil an der Erbsünde .

- weltliche Gesetzgebung rechtfertigte die Beschneidung der öffentlichen Rechte der Frauen mit ihrer Unwissenheit, ihrem Leichtsinn und ihrer Habsucht.

Seit dem Frühmittelalter unterstanden die Frauen der sogenannten Geschlechtervormundschaft , weil sie von Natur aus nicht waffen- und wehrfähig waren, weshalb sie keine volle Rechts- und Handlungsfähigkeit besaßen. Bei freien Frauen übte die Vormundschaft der Vater, nach der Eheschließung der Ehemann aus. Besser gestellt war die Witwe, da sie nach dem Tod ihres Gatten von dessen Vormundschaft frei wurde und nicht unter die Vormundschaft ihres Vaters oder eines männlichen Verwandten zurückkehren mußte. Die Witwe konnte über Mitgift, Morgengabe und Wittum und über das vom Ehemann ererbte Vermögen frei verfügen; auch konnten sie selbständig über eine Wiederverheiratung ("Selbstverlobungsrecht") entscheiden. Dadurch erweiterte sich der Handlungsspielraum der Frau im rechtlichen Bereich erheblich. Die Witwen standen zudem - wie auch die Waisen - unter dem speziellen Friedensschutz des Königs ; auch dies hat die Position der Frau im Rechtsleben gestärkt.

Weiteren gesetzlichen Benachteiligungen für die Frauen im Mittelalter :

- Bürgerrechte und Bürgerpflichten gingen im Mittelalter nicht Hand in Hand. Obwohl sie aller öffentlichen Rechte entbehrten, mußten die Frauen - egal ob in der Stadt oder auf dem Land - Abgaben leisten. Dabei galt folgende Regelung: Junggesellinnen und Witwen trugen die gleiche Steuerlast wie Männer ihres Standes oder ihres Einkommens; bei Ehepaaren war der Mann für die Zahlungen beider verantwortlich; wenn die Ehefrau einen unabhängigen Beruf hatte (Kauffrau, Handwerkerinnen) , dann bezahlte sie die Steuerlast selbst. So waren beispielsweise 4% aller Steuerzahler in London im Jahre 1319 Frauen, v.a. begüterte Witwen und berufstätige Frauen.

- Erbrecht: Die Aussteuer, mit der die Frau aus der väterlichen Familie ausschied, galt als Abfindung von allen Erbansprüchen. Deshalb kamen verheiratete Frauen bei Erbteilungen nach dem Tod des Vaters nur dann in Frage, wenn der Erblasser keine Söhne hatte. Diese sogenannte agnatische Erbfolgeordnung, die auch die unverheirateten Töchter des Erblassers ausschloß, hat sich beim fürstlichen Hochadel bis in die Neuzeit erhalten.

- Lehensrecht: Sie waren nicht lehensfähig. Als schließlich seit dem Spätmittelalter auch Frauen Lehensgüter erhalten konnten, mußten sie bei der Leistung der Lehenspflicht einen männlichen Lehensträger einschalten.

- Gericht: Sie wurden als unfähig betrachtet, vor Gericht Zeugnis abzulegen oder als Eideshelferinnen zu fungieren. Da im Früh- und Hochmittelalter im Prozeßrecht der Formaleid große Bedeutung hatte, den Frauen allerdings nicht leisten konnten, mußten sie sich häufiger als Männer einem Gottesurteil unterwerfen. Entgegen der allgemeinen gerichtlichen Praxis und entgegen der Meinung der Rechtsgelehrten stützten sich weltliche und geistliche Gerichte in bestimmten Fällen dennoch auf die Zeugenaussagen von Frauen. Frauen als Eideshelferinnen traten z.B. dann auf, wenn eine Frau einen Antrag auf Scheidung einreichte wegen Impotenz ihres Mannes oder im Falle eines ermordeten Säuglings, wenn das Gericht Frauen ausschickte, die Brüste aller Frauen in der Umgebung zu prüfen, welche schwanger gewesen und heimlich geboren hatte. Ebenso war das gerichtliche Klagerecht der Frauen eingeschränkt; nur ledige Frauen durften Zivilklage bei Gericht einreichen, verheiratete Frauen waren dabei auf die Zustimmung ihres Ehemannes angewiesen. Ausnahme war die unabhängige Kauffrau, die auch als Verheiratete klageberechtigt blieb.

Die spätmittelalterlichen Stadtrechte kennen solche rechtlichen Beschränkungen von Frauen, die im Geschäftsleben standen, nicht mehr, so daß die bürgerlichen Frauen, wenn sie ein eigenes Geschäft betrieben, in rechtlicher Hinsicht nicht sehr viel schlechter gestellt waren als die männlichen Bürger.

Wie ging man im Mittelalter mit der speziell weiblichen Anklage der Vergewaltigung um?

Die Strafzumessung war in den mittelalterlichen Ländern Europas sehr unterschiedlich. In Frankreich und England wurde sie mit Blendung, Kastrierung oder sogar Hinrichtung geahndet. Diese drakonischen Strafen wurden aber oft nicht angewendet, vor allem in bäuerlichen Kreisen; stattdessen wurden Geldstrafen verhängt. Die Gesetze Kaiser Friedrichs II . in Sizilien sahen generell vor, dass Vergewaltigung, auch einer Dirne, mit der Todesstrafe zu belegen sei. Anders in Deutschland: dort begnügte man sich mit der Auspeitschung des Täters. In Ausnahmefällen war es der vergewaltigten Frau erlaubt, an der Austeilung der Schläge teilzunehmen. Eine pikante Form der Großzügigkeit von Gerichten war die Zusicherung von Straffreiheit, falls Täter und Opfer anschließend heirateten. Gesetzgeber und Richter machten einem Vergewaltigungsopfer die Klage nicht leicht. Bemerkenswert ist, dass Vergewaltigungsklagen abgewiesen wurden, wenn die Frau nach der Tat schwanger wurde. Dies ist nur zu verstehen vor dem Hintergrund der heute abwegig anmutenden Vorstellungen des Mittelalters von der weiblichen Physiologie und Geschlechtlichkeit: Der einer Befruchtung dienende Samen der Frau werde nur dann ausgeschieden, wenn sie zur vollen sexuellen Befriedigung gelange. Ergo: Wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war, hatte sie Lust empfunden. Trotz ihrer beschränkten gesetzlichen Rechte konnten Frauen ebenso wie Männer gerichtlich belangt werden. Die uns erhaltenen Gerichtsprotokolle ermöglichen interessante Rückschlüsse: So finden sich Anklagen gegen Frauen wegen auffälliger Kleidung, die den städtischen Verordnungen widersprach. Spinnerinnen wurden verdächtigt, die gute Rohseide ihrer Kunden verkauft oder verpfändet und stattdessen minderwertiges Material verwendet zu haben. Außerdem finden sich Anklagen wegen Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch, handgreiflicher Auseinandersetzungen, Diebstahl, Ketzerei, Hexerei, Brandstiftung, Kindstötung und Mord. Es stellt sich die Frage, ob die Gerichte bei einem identischen Tatbestand die gleichen Strafen für Männer und Frauen verhängten? Grundsätzlich ist diese Frage zu bejahen. Eine Ausnahme bildet die Bestrafung homosexueller Akte. Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr praktizierten, endeten - bei einer Anklage - alle auf dem Scheiterhaufen. Es ist kein Fall von einer Frau überliefert, die wegen einer lesbischen Beziehung angeklagt wurde. Die weibliche Homosexualität galt als geringere Sünde als die männliche. Eine andere Ausnahme bildet die Ahndung von Ehebruch. Während bei Männern außereheliche Beziehungen nicht überall als Ehebruch geahndet wurden, gab es bei Frauen keinerlei Ausnahme. So setzten beispielsweise die Gesetze Friedrichs II. eine grausame Trennungslinie: Weiblichen Ehebrechern wurde die Nase abgehackt, während männliche Ehebrecher gleichsam gelinde davonkamen. In anderen europäischen Ländern wurde der weibliche Ehebruch besonders hart bestraft: die Frauen kamen auf den Scheiterhaufen oder wurden lebendig begraben, während die Männer "nur" am Galgen endeten.

Frauen im Kloster :

Im Christentum war die Frau ausgeschlossen vom Altardienst, sie konnte weder das Sakrament der Priesterweihe empfangen, noch priesterliche Funktionen erfüllen. Auch die Predigt selbst blieb ihr untersagt. Das Neue Testament gibt für die religiöse Zurücksetzung der Frau ihre zweitrangige Stellung innerhalb der Schöpfung und ihren Anteil an der Erbsünde an. Nach den Worten des Apostel Paulus rechtfertigen diese zwei Argumente den Ausschluß der Frau aus dem Kirchendienst wie auch ihre Unterordnung unter den Mann, ungeachtet der Tatsache, dass auf der Ebene von Gnade und Erlösung die Gleichheit von Mann und Frau anerkannt war. Im Rahmen kirchlicher Überlieferung wurde die paulinische Auffassung von Theologen und Kirchenrechtlern Jahrhunderte lang weiterentwickelt. Die Kirchenväter wurden nicht müde, die Frauen als Töchter Evas anzuprangern, als Urheberinnen alles Unheils, von der Last der Erbsünde gebeugt und als Verführerinnen des Fleisches. Frucht ihrer Sünde sei ihre zwangsläufige Unterordnung unter den Mann. Diese Unterordnung galt als natürlich, da der Mann von Natur aus mit größerer Logik und Klugheit ausgestattet sei, die Frau ihm also unterlegen sei, so Thomas von Aquin . Die Tradition frommer Schwesternschaften geht zurück auf die Anfänge des Christentums. Wie die Mönche widmeten die Nonnen ihr Leben vorrangig dem Gebet. Sie zählten damit zur Gruppe derer, die den höchsten Rang innerhalb der kirchlichen Werteskala besaßen. Keuschheit als eine besondere Tugend gehörte neben Armut und Gehorsam zu den drei Gelübden, die Mönche und Nonnen ablegen mußten. Dabei wurde die weibliche Jungfräulichkeit besonders hoch geachtet. Eine Nonne, als Braut Christi, trug als Zeichen ihrer mystischen Verlobung mit dem Heiland einen Ring. Volksglauben und Legenden zufolge besaßen Jungfrauen spezielle Kräfte. Nach ihnen legte beispielsweise das Einhorn, jenes Fabeltier, das sich von keinem Menschen berühren ließ, seinen Kopf bereitwillig in den Schoß einer Jungfrau. Während des gesamten Mittelalters gab es Nonnen, die außerhalb von Kirchen und Klöstern als Einsiedlerinnen lebten. Doch die Mehrzahl von ihnen gliederten sich mit Entstehung des Ordenswesen in die klösterliche Gemeinschaft ein. Allerdings gelang es ihnen nicht, autonome Orden zu bilden; stattdessen übernahmen sie die Regeln der parallel entstandenen Männerorden mit bestimmten Veränderungen. Die weiblichen Zweige der Orden ("Zweite Orden") lebten in unterschiedlich starker Abhängigkeit von den männlichen Orden, auf deren geistige Betreuung und administrative Hilfeleistungen sie angewiesen waren. Seit dem 6. Jahrhundert existierte der Orden der Benediktinerinnen , dem im Hochmittelalter ein großer Teil der Frauenklöster angehörte.

Welche Frauen legten klösterliche Gelübde ab und warum?

Obwohl theoretisch jeder ungebundene Mann Priester oder Mönch, bzw. jede ungebundene Frau Nonne werden konnte, wurden ins Kloster fast ausnahmslos Töchter aus dem Adel oder dem wohlhabendem Bürgertum aufgenommen. Frauen aus niedrigeren sozialen Schichten dienten höchstens als Laienschwestern oder Mägde. Die hauptsächliche Ursache für die Exklusivität von Frauenklöstern läßt sich unschwer erraten: Alle Mädchen hatten de facto eine Mitgift abzuliefern, obwohl dies laut Kirchengesetz nicht zur Bedingung gemacht werden durfte; doch ließ sich dieser Brauch nicht ausrotten. Wenngleich der erforderliche Betrag unter demjenigen lag, den die oberen Gesellschaftsschichten üblicherweise dem Bräutigam zahlten, so war er doch in ärmeren Schichten nicht aufzubringen. Häufig blieben Töchter von Adeligen und Patriziern nicht aus freier Entscheidung ehelos, sondern allein deshalb, weil ihre Väter die für eine standesgemäße Ehe notwendige Mitgift nicht zu leisten vermochten. In Adels- und wohlhabenden Stadtbürgerfamilien wurde bisweilen das gesamte verfügbare Vermögen aufgebracht, um zumindest eine Tochter in ein Geschlecht von Ansehen einheiraten zu lassen; die übrigen Geschwister wurden in solchen Fällen fürs Klosterleben abgestellt. Eltern befürworteten den Eintritt ihrer Töchter in Klöster speziell dann, wenn ihnen auf diesem Wege ein weibliches Familienmitglied vorangegangen war, denn die danach Eintretende hatte nur eine geringere Mitgift abzuliefern und kam zudem unter die Obhut der Älteren. Neben dem Zustrom von Frauen, die sich aus religiösen Gründen oder als Alternative zur Ehe fürs Kloster entschieden, wurden bei den frommen Schwestern uneheliche, verwachsene oder geistig zurückgebliebene Töchter abgeliefert.

Daneben gab es eine Vielzahl von Frauen, die aus religiöser Furcht vor der Sünde des Fleisches nicht heirateten. Auch eine Vielzahl von Witwen zog das Ablegen von Gelübden einer Wiedervermählung oder einem Witwendasein in der weltlichen Gesellschaft vor; daneben hatten Klöster Zuzug von Seiten verheirateter Frauen, die sich im Einvernehmen von ihren Männern getrennt hatten. Bereits mit 14 oder 15 Jahren konnten Mädchen Nonnen werden; die meisten traten jedoch schon früher als Novizinnen ins Kloster ein, manche sogar als kleine Kinder. Im Italien des ausgehenden Mittelalters war neun das übliche Aufnahmealter.

Persönliche Wertung :

- Seite 0 - 16 : langweilig
- Seite 17 - 25 : geht so
- Seite 25 - 566: echt klasse

⇒ Das beste Buch was ich je gelesen habe und ich glaube das sich dort um eine wahre Begebenheit handelt!

⇒ Die Geschichte der Johanna von Ingelheim an sich ist schon faszinierend und überwältigend. Der Roman gewinnt noch an Schönheit und Spannung, da die Autorin Johanna nicht als Geschichtsfigur, sondern als Frau mit Gefühlen, Ängsten und Sehnsüchten beschreibt. Neben der historisch größtenteils belegten Aufstiegsgeschichte Johannas zur Päpstin, wird noch eine wunderschöne tragische Liebesgeschichte erzählt. Das Buch war insofern wichtig für mich, als dass es zeigte, was man alles schaffen kann, wenn man nur will. Es macht Mut, sich in einer auch heute noch meist von Männern dominierten Welt durchzusetzen und nach dem Höchsten zu streben. Ich kann das Buch jedem empfehlen, denn eine so vielfältige, schattierungsreiche Geschichte wie die der Päpstin Johanna enthält verschiedene Aspekte und Interessensgebiete für jeden. Es ist zwar ein Historienroman, doch zugleich ist es eine Biographie, ein bewegendes Porträt, eine ergreifende Liebesgeschichte, ein packender Krimi um die Machtspiele in Rom und ein einfach nur unterhaltendes Buch. Da Donna Cross noch keinen weiteren Roman geschrieben hat und ihre Sachbücher in Deutschland wahrscheinlich nicht erschienen sind, ist es mir unmöglich, ein weiteres Buch der Autorin zu lesen. Als Schullektüre wäre das Buch bezüglich des Inhalts wohl geeignet, die Länge macht es jedoch in der Praxis unmöglich, es in der Schule zu bearbeiten. ⇒ Es müssen Frauen wie Johanna gewesen sein, die uns den Weg dafür geebnet haben, was uns heute offen steht. Aber es handelt sich hier natürlich nicht nur um 'Frauenliteratur'. Die Geschichte hat ganz bestimmt auch für Männer ihren Reiz. Letztendlich geht es darum, wie es ein Mensch, der nicht von Geburt an dazu ausersehen war, es schaffte, zum Oberhaupt der katholischen Kirche aufzusteigen.

Final del extracto de 10 páginas

Detalles

Título
Cross, Donna W. - Die Päpstin
Curso
Buchvorstellung
Autor
Año
2002
Páginas
10
No. de catálogo
V106639
ISBN (Ebook)
9783640049189
Tamaño de fichero
503 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Cross, Donna, Päpstin, Buchvorstellung
Citar trabajo
Sandra Schröder (Autor), 2002, Cross, Donna W. - Die Päpstin, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106639

Comentarios

  • visitante el 4/10/2008

    Das beste Buch.

    Ich finde das Buch einfach spitze!
    Das ist das Beste Buch das ich je gelesen habe.
    Es ist sowas von spannend und Gefühlsvoll geschrieben. Ich glaube die Päpstin Johanna hat es echt gegeben.
    Ich empfehle euch das Buch zu lesen

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Título: Cross, Donna W. - Die Päpstin



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