Der Generationenvertrag der Rentenversicherung - Einbahnstraße für die Jugend? Probleme der Alterssicherung der Zukunft


Trabajo de Seminario, 2001

23 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


I. Gliederung / Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen: Geschichte und Entwicklung der deutschen Rentenversicherung
2.1. Entstehung der Rentenversicherung im Deutschen Reich
2.2. Fortentwicklung der Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland

3. Probleme der Rentenversicherung im Rahmen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland
3.1. Probleme durch (Massen-)Arbeitslosigkeit
3.2. Probleme durch Überalterung der Gesellschaft
3.3 Probleme durch die Wiedervereinigung

4. Lösungsansätze für die durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen entstehenden Probleme der Rentenversicherung
4.1. Die Rentenreform 2001 (Riester)
4.1.1. Lösungsvorschläge
4.1.2. Folgen und Wirksamkeit dieser Lösungsvorschläge
4.2. Die Rentenreform 1997 (Blüm)
4.2.1. Lösungsvorschlä ge
4.2.2. Folgen und Wirksamkeit dieser Lösungsvorschläge
4.3. Das Modell der steuerfinanzierten Grundsicherung
4.3.1. Lösungsvorschläge / Grundzüge des Modell
4.3.2 Folgen und Wirksamkeit dieser Lösungsvorschläge
4.4. Darüber hinausgehende Lösungsansätze sowie ihre Folgen und Wirksamkeit
4.4.1. Förderung von Einwanderung nach Deutschland
4.4.2. Förderung von Familien(gründung) mit Kindern

5. Resümée und Kritik

II. Anhan

Verzeichnis der verwendeten Literatur

Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

Versicherung an Eides Statt:

Hiermit versichere ich, Adrian H. Hoos, die Hausarbeit ,Der Generationenvertrag der Rentenversicherung: Einbahnstraße für die Jugend? / Probleme der Alterssicherung der Zukunft' im Rahmen des Seminares im Grundstudium ,Wirtschaft und Gesellschaft' (Seminarleiter: Martin Hauck, Dipl. Ing. M.A.), Sommersemester 2001, ohne Zuhilfenahme sachfremder und/oder nicht angegebener Quellen eigenständig erstellt zu haben.

Mainz, den 01.09.2001 Adrian H. Hoos

Hinweise des Autors:

1. Aus grundsätzlichen linguistischen sowie ästhetischen Erwägungen stellt die orthographische Grundlage all meiner schriftlichen Ausführungen stets die ,unreformierte' Rechtschreibung dar. Der Leser möge dies nicht als persönlichen Angriff verstehen. Im Gegenzug beanspruchen meine Arbeiten für sich, semantisch verständlich zu sein.

2. Aus ebenso grundsätzlichen ästhetischen Erwägungen sowie zugunsten der

Übersichtlichkeit verzichtet der Autor auf die Übernahme weiblicher Anhängsel. Sämtliche personalen Bezeichnungen in männlicher Form seien als ebenso für die weibliche Form geltend verstanden.

1. Einleitung

Schon seit Regierungszeiten des Bundeskanzlers a.D., Dr. Kohl, ist die Reform der Rentenversicherung Gegenstand heftiger Kontroversen. Immer wieder aufgeschoben und vertagt, wird der Tatbestand stetig steigender Beiträge für die Jüngeren bei gleichzeitig stetig schrumpfender eigener Rentenerwartung zunehmend ein Problem zwischen den Generationen. Nachdem die notwendigen Reformen - da politisch unbequem - allzu lange hinausgeschoben wurden, steht die Legitimation der tragenden Säule der Rentenversicherung unter dem Stichwort des Gerechtigkeitsproblems zunehmend stärker unter Beschuß: der sogenannte ,Generationenvertrag'. Nicht nur die ,Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen' beklagt den zutage tretenden Mangel an ,Generationengerechtigkeit', mittlerweile ist diese Problematik der gesamten Gesellschaft bewußt.

Quelle: EUROSTAT (Hg.), Luxemburg 1997. Wiedergabe aus: Schmid, Josef / Heigl, Andreas / Mai, Ralf: Sozialprognose. Die Belastung der nachwachsenden Generation

Vor dem Hintergrund (nahezu) allgemeiner Einigkeit, daß das bisherige Modell der umlagefinanzierten Rentenversicherung die Versorgung der heute Jüngeren in Zukunft alleine nicht mehr wird leisten können, wird meine Hausarbeit untersuchen: Ist der Generationenvertrag noch zu retten? Dies zu erarbeiten, wird dargelegt, welche Reformvorschläge hierzu gemacht und welche Lösungsansätze geboten werden. Zu diesem Zwecke werden die nun beschlossene Rentenreform 2001, die letzte Rentenreform der Vorgängerregierung (1997), die bereits unter ähnlichen Prämissen erarbeitet worden war, sowie die Vorschläge verschiedener Politiker (z.B. Prof. Dr. Kurt Biedenkopf) und Parteien (v.a. Teile der FDP) einer sozialen (Alters-)Grundsicherung untersucht.

Der Darlegung ihrer Vorschläge folgt die Analyse derer Folgen und Wirksamkeit, wobei sowohl bei der Darstellung der Vorschläge als auch bei ihrer Diskussion vor allem jene Aspekte Beachtung finden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Generationengerechtigkeit stehen (also das Grundprinzip der Rentenversicherung betreffen).

Hinzu kommt letztlich die Auseinandersetzung zentraler Diskussionen der jüngsten Vergangenheit um die Notwendigkeit von Familienförderung und Einwanderung, die zum Teil unter dem Aspekt der wirtschaftlichen und sozialen Zukunft der Bundesrepublik Deutschland geführt werden. Hierbei beschränkt sich meine Hausarbeit allerdings weitgehend auf die Analyse der renten- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen.

Um all dies einordnen zu können, bedarf es zumindest grundlegender Kenntnis der Entstehung der deutschen Rentenversicherung. Die Probleme, die die Reform des Rentensystems in Deutschland Politikern und Öffentlichkeit noch immer bereiten, resultieren aus der Tradition des Generationenvertrages und seines ideellen gesellschaftlichen Wertes, der aus diesem Grunde hier in den Zusammenhang gehört. Ziel meiner Hausarbeit bleibt dabei jedoch, bei all den vorhandenen Ansätzen die jeweiligen Stärken und Schwächen zu skizzieren und zu beleuchten, um sie letztlich in jene Vorschläge zu trennen, die zur Bewältigung der gestellten Probleme taugen, und jene, die dazu nicht taugen - auf daß ein zukünftiger Arbeitsminister wirklich sagen könne:,Die Renten sind sicher!'

2. Grundlagen: Geschichte und Entwicklung der deutschen Rentenversicherung

2.1. Entstehung der Rentenversicherung im Deutschen Reich

In der Mitte des 18. Jahrhunderts, als die Großfamilie infolge der Industrialisierung und des Fortzuges vor allem der jungen Männer ihre Bedeutung als soziale Sicherungsinstanz zunehmend einbüßte, mußten staatliche Eingriffe getätigt werden, um der Verelendung großer Teile der Bevölkerung vorzubeugen. Unter dem Eindruck der Tatsache, daß eingeschränkte Arbeitskraft zu existentieller Not der ganzen Familie führte, und verstärkt durch das Faktum damals häufiger Betriebs- bzw. Arbeitsunfälle, wurde so ein umfassendes Sozialstaatssystem errichtet, das zunächst die Krankenversicherung (1883), dann die Unfallsversicherung (1885) und zuletzt die Invaliditäts- und Rentenversicherung (1889) begründete. Hierbei ist jedoch anzumerken, daß das reguläre Ruhestandsalter damals bei 70 Jahren angesetzt war, wobei dieses Alter weniger als fünf Prozent der Männer erreichten. Die Invaliditäts- und Rentenversicherung war also zu jener Zeit hauptsächlich eine Invalidenrente1.

Die ,Rentenversicherung' des Deutschen Reiches beruhte - im Gegensatz zur heutigen - auf dem Kapitaldeckungsverfahren, das heißt: mit den Beiträgen wurde ein Reservefonds gebildet. Jede Generation kam so für ihre eigene Rente auf. Hinzu kam ein steuerlich finanzierter Zuschuß zu jeder Rente2. Die Rentenhöhe war damals lediglich eine geringfügige Existenzsicherung und hatte nicht den Anspruch, den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

2.2. Fortentwicklung der Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Erst 1957 wurde die Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlagesystem umgestellt, da die Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Krieg aufgezehrt und Altersarmut nahezu die Regel war. Hinzu kam die damals verbreitete Ansicht, daß ,in Anbetracht der hohen Kriegsfolgelasten, die die heutige Generation zu tragen hat [...], die Finanzierung der [...] anwachsenden Alterslast zumindest teilweise auch den nachfolgenden Generationen zu überlassen [sei]'3. Dies führte dazu, daß die Rentenhöhe von vor jener Rentenreform 22% (Angestellte) bzw. 28% (Arbeiter) des Durchschnittsnettoeinkommens auf durchschnittlich 59% anstieg (Nettorentenniveau)4.

Der Staat wollte sich dabei als Sicherungsinstanz zurückhalten und vielmehr als Liquiditätssicherungsinstanz fungieren. Die eigentliche soziale Sicherung sollte als soziale Versicherung organisiert sein, künftig jedoch nicht mehr als ,Zwangssparklasse', sondern als ,prekäre 3-Generationen-Solidarität'5.

Dieses Modell, daß jeweils die Generationen der Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen für die Alterssicherung der Rentnergeneration aufkommen und sich damit ihrerseits den Anspruch erwerben, daß die ihnen nachfolgenden Generationen ihre Alterssicherung bewerkstelligen, nennt man den ,Generationenvertrag'. Der Beitragssatz errechnet sich dabei für die jeweilige Erwerbsgeneration wie folgt:

Adrian H. Hoos: ,Der Generationenvertrag der Rentenversicherung: Einbahnstraße für die Jugend'

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Der Versicherungsbeitrag stieg dabei von zunächst 14% des Bruttoeinkommens (1957) auf bis zu 20,3% im Jahre 1997/1998, jeweils hälftig zu tragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ohne daß hierbei auch die relativen Versicherungsansprüche (Nettorentenniveau7) angestiegen wären. Während des Bestehens der BRD8kam es zu verschiedenen ,Rentenreformen', die jedoch lediglich Anpassungen im Rahmen des fortbestehenden Grundsatzes der Umlagefinanzie rung im Generationenvertrag darstellten und hier nicht näher erläutert werden können und müssen.

3. Probleme der Rentenversicherung im Rahmen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen Deutschlands.

3.1. Probleme durch (Massen-)Arbeitslosigkeit

Hauptproblem der Massenarbeitslosigkeit für die Rentenversicherung ist, daß durch die hohe Erwerbslosigkeit (und - weniger Erwerbspersonen bedeuten: weniger Beitragszahler) hohe Einnahmeausfälle (gegenüber dem Zustand der Vollbeschäftigung) für die Sozialversicherungen entstehen. Auch diejenigen Sozialkassen, die nicht direkt Leistungen wegen Erwerbslosigkeit erbringen, sind hiervon betroffen, da mit der geringeren Anzahl der Beitragszahler die aktuelle Anzahl der Bezieher und Höhe der Bezüge von Rentenleistungen nicht sinkt. Das heißt, die dauerhaft geringeren Beitragseinnahmen der Rentenversicherung müssen anderweitig ausgeglichen werden (z.B.: Steuertransfers) und/oder führen zu höheren Beiträgen für die Einzahler.

Das dadurch entstehende Folgeproblem, die aufgrund zu hoher Kosten für den Faktor Arbeit geringere Motivation der Unternehmen, neue Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen bzw. bestehende zu erhalten, führt in einen Kreislauf, in dem steigende Beiträge und geringere Beschäftigung sich stetig fortgesetzt gegenseitig fördern.

Mit der hohen Arbeitslosigkeit einher ging in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine ständig steigende Anzahl an Frühverrentungen und die damit deutliche Vorverlegung des Renteneintrittsalters, so daß nicht nur arbeitslosigkeitsbedingte Einnahmeverluste, sondern zusätzlich auch noch Ausgabensteigerungen zu bewältigen sind9.

3.2. Probleme durch Überalterung der Gesellschaft

Die Erwerbslosigkeit ist jedoch nicht das größte Problem der Rentenversicherung; jedenfalls seit einiger Zeit nicht mehr. Weitaus dramatischer für die Rentenversicherung ist die demographische Entwicklung Deutschlands: Bei Einführung der Rentenversicherung waren in Deutschland waren ca. 35% der Bevölkerung unter 15 Jahre, ca. 5% über 65 Jahre alt und ca. 60% im Erwerbsalter 10 .

Quelle: EUROSTAT 1995 sowie Berechnungen des Autors; entnommen aus: Schmid, Josef / Heigl, Andreas / Mai, Ralf: Sozialprognose. Die Belastung der nachwachsenden Generation.

Durch die stetig steigende Lebenserwartung, die sehr hohen Geburtenraten in Zeiten des Wirtschaftswunders gegenüber den mittlerweile sehr geringen Geburtenraten ergibt sich ein - rentenpolitisch - zunehmend ungünstiges Verhältnis von Mortalität zu Fertilität: Die Menschen sterben immer später, d.h. sie beziehen länger Rente, doch es stehen immer weniger Jüngere zur Verfügung, die die Rentenleistungen im Rahmen des ,Generationenvertrages' als Erwerbspersonen erbringen können 11 .

1 unter 20jährige je 100 20-59jährige; 2über60jährige je 100 20-59jährige.

Quelle: Bettina Sommer, 7/1994, S. 501.

Wiedergabe aus: Schmid, Josef / Heigl, Andreas /Mai, Ralf: Sozialprognose. Die Belastung der nachwachsenden Generation.

Die Folgen dieser Entwicklung drückt der sogenannte ,Altenquotient' (auch:

Alterslastenquotient) aus: Er besagt, wie viele ,Alte' (je nach Definition die über 60- bzw. die über 65jä hrigen) von einer Erwerbsperson versorgt werden müssen (äquivalent hierzu ist der Jugendquotient, der mittlerweile die unter 20jährigen als Berechnungsgrundlage nimmt). Lag der Altenquotient im Jahre 1995 noch bei ca. 35% (d.h. knapp drei Erwerbsperson finanzierten einen Rentner), wird er bis zum Jahre 2040 auf ca. 75% ansteigen (d.h. 4 Erwerbspersonen finanzieren 3 Rentner). Folge dessen wäre ein zwangsläufig immer höherer Beitragssatz, der - bei unverändertem Rentensystem letztlich bis auf knapp 30% hätte steigen können 12 .

3.3. Probleme durch die Wiedervereinigung

Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teilstaaten BRD und DDR im Jahre 1990 für die Sozialversicherungen, insbesondere jedoch für die Rentenversicherung, sind ebenfalls beträchtlich, spielen jedoch für die Zukunft eine nur untergeordnete Rolle.

Das eigentliche Problem dabei bestand darin, daß auch die Renten beziehenden Bürger der ehemaligen DDR 13 im vereinigten Deutschland rentenberechtigt wurden, ohne jemals eigene Beiträge eingezahlt zu haben (in der DDR wurde die Rente staatlich finanziert, doch der Staat DDR war bankrott und hat also für diese Zahlungen keine ,Reserve' hinterlassen).

Auf die Finanzierung dieser Lasten durch die Allgemeinheit wurde verzichtet: Allein die Beiträge zahlenden abhängig Beschäftigten mit niedrigem bis mittlerem Einkommen sind über ihre - heute, und eigentlich zur Begründung ihres eigenen Rentenanspruchs - gezahlten Beiträge zusätzlich für Millionen neu in die Rentenversicherung Zugestoßene aus der ehemaligen DDR aufgekommen, nicht die Allgemeinheit über entsprechende Steuertransfers. Auf diese Weise wurden die für die Zeiten demographischer Ungunst oder Arbeitslosigket gebildeten Reserven der Rentenversicherung aufgezehrt, die heute und morgen - in Anbetracht der demographischen ,Not' - benötigt würden, und schließlich mußten die Beiträge erhöht werden, was - wie bereits dargestellt - das Problem der Massenarbeitslosigkeit vermutlich nicht gemindert hat.

4. Lösungsansätze für die durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen entstehenden Probleme

4.1. Die Rentenreform 2001 (Riester)

4.1.1. Lösungsvorschläge

Die Rentenreform des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung des Jahres 2001, Walter Riester (SPD), sieht zwei Wege zur Meisterung der demographisch bedingten Krise der Rentenversicherung vor, die insgesamt den Teilausstieg aus dem althergebrachten Konzept der staatlichen Rentenversicherung in gesellschaftlicher Solidargemeinschaft bedeuten.

Zunächst eine schrittweise Absenkung des Rentenniveaus (also des Anteils am durchschnittlichen Erwerbseinkommen, der als Rente ausbezahlt wird) aller Rentner ab 2011 von derzeit 70% auf ca. 67% im Jahre 2030, wodurch die Rentenleistungen insgesamt weniger stark steigen und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis maximal 22% (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber also jeweils 11% des Bruttoeinkommens) stabil gehalten werden sollen (bis 2030) 14 .

Als Ergänzung der Rente und Ausgleich des mit dieser Rentenminderung einhergehenden Verlustes kommt die Förderung privater - d.h. nur vom sich Absichernden zu tragender - Altersvorsorge. Zur staatlichen Unterstützung dieser Privatvorsorge sollen rund 20 Milliarden DM aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden.

Gefördert werden können alle Pflichtversicherten (Arbeitnehmer wie auch Selbständige), Bezieher von Lohnersatzleistungen, nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung, geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben sowie Wehr- und Zivildienstleistende 15 . Voraussetzung für den Erhalt der maximal möglichen Fördersumme ist die Aufwendung von mindestens 1% (ab 2002), 2% (ab 2004), 3% (ab 2006) bzw. 4% (ab 2008) des Vorjahres-Nettoeinkommens für den Aufbau einer privaten Altersversorgung. Gefördert werden lediglich solche Anlageformen, die nach den Vorgaben des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes als formal förderungsfähig zertifiziert werden.

Grundlage der Zertifizierung durch die Zertifizierungsbehörde ,Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen' sind nach diesem Gesetz einige Kriterien, die vor allem auf die Sicherheit der Leistungen für die Einzahler abzielen.

So dürfen die Leistungen nicht im vorhinein (also vor dem 60. Lebensjahr) in Anspruch genommen (oder z.B. beliehen) werden, müssen eine lebenslange gleichbleibende Rente garantieren und dabei mindestens die einbezahlten Beiträge wieder auswerfen 16 . Als grundsätzlich förderungswürdig gelten somit Fonds, Banksparpläne, private Rentenversicherungen sowie unter Umständen auch Wohneigentum.

Als dritte ,Säule' der Riester-Rentenreform gilt der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge. Damit ist schlicht gemeint, daß jeder Arbeitnehmer den Rechtsanspruch erhält, einen Teil seines Gehaltes als Beiträge in einen überbetrieblichen Pensionsfonds einzahlen zu lassen. Durch die Überbetrieblichkeit soll gesichert werden, daß die Leistungsansprüche auch nach einem Arbeitgeberwechsel nicht verfallen. Auch die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, zudem wird den Tarifpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Ausgestaltung von Tarifverträgen auf die konkrete Ausgestaltung dieser Pensionsfonds Einfluß zu nehmen.

4.1.2. Folgen und Wirksamkeit dieser Vorschläge

Eine Folge der Riester-Rentenreform ist - jedenfalls den Berechnungen des Arbeitsministeriums zufolge - ein tatsächlich stabiler Rentenversicherungsbeitrag bis 2030 17 . Hierzu ist allerdings zu sagen, daß das Ministerium bei diesen Berechnungen recht optimistisch von sehr positiver Erwerbsstruktur- und Wirtschaftsentwicklung ausging. Sollten diese Daten in der Realität dann tatsächlich anders ausfallen als angenommen (was vor allem die Opposition unterstellt), sind auch diese Berechnungen des Arbeitsministeriums hinfällig - und damit auch der stabile Rentenbeitragssatz.

Ein viel gravierenderer Einwand wird jedoch von entscheidenderer Bedeutung sein: Für all die zusätzlichen Aufwendungen der Privatvorsorge werden weitere 4 bis 6 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitsnehmers einkalkuliert (der Arbeitsgeber hat hier keine Verpflichtungen). Die Folge ist, daß der Altersabsicherungs-Gesamtbetrag letztlich dennoch auf 26 bis 28 Prozent des Bruttoeinkommens anschwillt, diese sich aber ungleich (im Verhältnis 17 zu 11 Prozent) auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilen, wodurch wenigstens das Problem beitragsbedingter Arbeitslosigkeit gemildert 18 und die Tatsache der faktischen Nichtlösung des ,Beitragsproblems' verschleiert werden soll.

Zwar wird der Mehraufwand der Arbeitnehmer für die Privatvorsorge mit staatlicher Beihilfe in Milliardenhöhe abgeschwächt, doch stellen diese Beihilfen aus Steuern, die letztlich auch zunächst einmal eingebracht werden müssen, lediglich eine Verschiebung des Beitragsproblems von den Rentenversicherten auf die Allgemeinheit dar (und damit die faktische Umkehr des Vorgehens z.B. bei der Wiedervereinigung).

An dem Problem der insgesamt sehr teuren Altersabsicherung ändert die Riester- Rentenreform also wenig, ebenso (mit einer Perspektive lediglich bis 2030) an der für die heute Jungen sehr unsicheren Gegenleistung an ihrem Lebensabend und der damit verbundenen Generationenungerechtigkeit.

4.2. Die Rentenreform 1997 (Blüm)

4.2.1. Lösungsvorschläge

Mit der Rentenreform 1997 wurde erstmals das Ziel der ,Wahrung der intergenerativen Gerechtigkeit' für die Rente proklamiert. Im Gegensatz zur Rentenreform 2001 (Riester) verzichtete diese letzte Rentenreform des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung a.D., Norbert Blüm, allerdings auf einen wenigstens teilweisen Systemwechsel hin zu privater Altersvorsorge.

Hauptansatzpunkt der 1997er Rentenreform war der demographische Faktor: die jährliche Veränderung der Lebenserwartung der über 65jährigen sollte sich zur Hälfte auf die jährliche Steigerung der Rente auswirken 19 , wodurch das Nettorentenniveau bis 2030 auf ca. 64% gesunken wäre (bei voller Einbeziehung der Lebenserwartungserhöhung hätte dieser Wert bei ca. 61% gelegen); eine de-facto-Rentenkürzung hatte die Regierung Kohl dabei allerdings ausgeschlossen 20 (d.h. bei schlechter Wirtschaftslage bzw. negativer Lohnentwicklung hätte dieses Instrument keinen Einsatz gefunden).

Außerdem sollte der steuerliche Bundeszuschuß zur Rentenversicherung um 15 Milliarden DM erhöht werden 21 , um v.a. die sogenannten ,versicherungsfremden Leistungen' (z.B. aufgrund der Wiedervereinigung, s.o.) nicht mehr nur durch die Rentenversicherten tragen zu lassen. Nach Einigung mit der SPD wurde dies über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt erreicht; der Rest der Rentenreform, der nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, wurde im Dissens mit der Opposition verabschiedet (mit Wirkung ab 01.01.1999), trat allerdings nicht in Kraft, da zwischendurch die SPD gemeinsam mit den Grünen die Regierung übernehmen konnte und den entscheidenden Teil der Reform, den demographischen Faktor, vorläufig außer Kraft setzte (begründet mit sozialem Gerechtigkeitsempfinden und vor dem Hintergrund, dies als Wahlversprechen an die Rentner vorgetragen zu haben 22 ).

4.2.2. Folgen und Wirksamkeit dieser Vorschläge

Folge des demographischen Faktors wäre eine schrittweise Absenkung des Nettorentenniveaus auf ca. 64% im Jahre 2030 gewesen. Der Beitragssatz für 2030 wurde dabei auf 22,9% veranschlagt, also knapp 1%-Punkt mehr, als die nun in Kraft gesetzte Regelung als Maximalbeitragssatz vorsieht. Ausgegangen wurde dabei allerdings von der niedrigsten Berechnung von PROGNOS für den VDR mit 25,9% ohne demographischen Faktor. Weniger optimistische Berechnungen waren bei unveränderter Beibehaltung der bisherigen ,Rentenformel' von bis zu 28,9% Beitragssatz ausgegangen (was also auch nach der Rentenreform 1997 einen Beitragssatz von ca. 25,5% ergeben hätte).

Insgesamt infrage gestellt hat diese Wirkung jedoch die damalige Bundesregierung selbst, da sie für im Falle schwächerer Wirtschafts- und Lohnentwicklung auch geringerer Rentensteigerungen auf Anwendung des demographischen Faktors verzichten wollte, um keine Rentenkürzungen zu verursachen. Hierdurch allerdings wäre selbstredend auch der beitragsmindernde Effekt des demographischen Faktors verloren gegangen, da lediglich die Existenz der Idee, ohne sie jedoch auch wirklich zum Einsatze zu bringen, keine Wirkung entfalten kann.

Hinzu kam, daß jene ,Reform' (davon, daß dies den Begriff der ,Reform' als ,Verbesserung eines bestimmten Zustandes' pervertiert hätte, sei hier gar nicht weiter geredet) zwar weiterhin hohe Beiträge für die heute Erwerbstätigen bedeutet, diese jedoch mit der vollen Härte des ,demographischen Faktors' getroffen hätte und und sie mit entsprechend niedrigeren Renten rechnen müßten; der demographische Faktor in dieser Form hätte also die heute im Erwerbsleben Stehenden gleich doppelt belastet 23 und somit eine ausgeprägte Generationenungerechtigkeit bedeutet 24 .

Andererseits war nun gerade die zu jener Zeit in Rente tretende mit der Fortpflanzung und Zeugung künftiger Beitragszahler ganz besonders ,faul', so daß diese Ungerechtigkeit in den Augen mancher natürlich weniger stark ins Gewicht fallen würde.

So bleibt festzuhalten, daß auch die Rentenreform des Norbert Blüm insgesamt keine hinreichende Lösung der Probleme der Alterssicherung geliefert hat; vielmehr hat sie zwar die relativ hohe staatliche Rente zu konservieren versucht, ohne eine Explosion der Beiträge ins unermeßliche zulassen zu wollen, doch hat sie sich Blüm nicht dazu hergeben können, die bislang rein staatliche Basis hierfür zu verlassen und zusätzliche Sicherungsinstanzen zu ergänzen, wie es zur Schaffung einer wirklich langfristigen Perspektive zwingend geboten war.

4.3. Das Modell der steuerfinanzierten Grundrente

4.3.1. Lösungsvorschläge

Bereits seit einigen Jahren steht auch das Modell der steuerfinanzierten (Alters-) Grundsicherung in der öffentlichen Debatte. Hauptvertreter dieses Vorschlages ist Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, der gemeinsam mit dem Leiter des Bonner Institutes für Wirtschaft und Gesellschaft, Meinhard Miegel, 1997 hierzu ein durchgerechnetes Konzept vorlegte 25 .

Dieses verheißt den Ausstieg aus der umlagefinanzierten Rentenversicherung zugunsten des Einstieges in eine aus Steuern finanzierten staatlichen Altersrundsicherung (Als Variante kann hierbei noch die Möglichkeit erwähnt werden, alle staatlichen 'Sozial'-Leistungen (also neben der Rente z.B. auch Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc... zu einem gemeinsamen ,Bürgergeld' zusammenzufassen; wird vor allem von der FDP favorisiert).

Ziel ist dabei nicht mehr (wie bei der Rentenversicherung) die ,Lebensstandardsicherung' 26 , die zum Anspruch erhebt, dem Versicherten den Erhalt seines im Versicherungszeitraum durchschnittlich gehaltenen Lebensstandard zu sichern, wofür ein Nettorentenniveau von 70% willkürlich als Maßstab festgesetzt wurde 27

(Beamte sind hier wiederum privilegiert, bei ihnen soll nicht vom durchschnittlichen, sondern vom zuletzt erreichten Lebensstandard ausgegangen werden), sondern ,lediglich' die Vermeidung von Altersarmut. Hierbei wird jedoch - ein wenig widersprüchlich - die bedarfsunabhängige Auszahlung der Grundrente präferiert (d.h. ohne Beachtung der individuellen Lebensumstände und sonstigen Vermögens- und Einnahmeverhältnisse).

4.3.2. Folgen und Wirksamkeit dieser Vorschläge

Folge dieses Lösungsvorschlages wäre der Entfall des Rentenversicherungsbeitrages, da niemand mehr neu oder weiterhin versichert würde; eine Beitragsfinanzierung ist dann nicht möglich 28 . Der Produktionsfaktor Arbeit, der durch den hälftig vom Arbeitgeber zu zahlenden Rentenversicherungsbeitrag verteuert wird, würde dadurch entlastet.

Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, daß auf diesem Wege Leistungen, die bislang kaum Ansprüche für die Rente begründen (Kindererziehung - diese wird jedoch künftig mit in die Rentenanrechnung einbezogen -, Betreuung Pflegebedürftiger, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.), in einem Grundsicherungssystem nicht mehr - wie bislang - Altersarmut für jene sozial Engagierten geradezu zwingend nach sich zögen 29 .

Hinzu kommt, daß Steuern - im Gegensatz zu den Sozialversicherungsbeiträgen (d.h. bei steigendem Einkommen höhere Steuersätze) - jedenfalls teilweise progressiv erhoben werden; die Sozialversicherungen dagegen kennen sogar Beitragsbemessungsgrenzen (d.h. z.B. für die Gesetzliche Rentenversicherung: Beträge des Bruttoeinkommens über 8.600 (West) bzw.

7.100 (Ost) DM werden nicht mehr zur Rentenversicherung herangezogen).

Während also die Sozialversicherungen Gutverdienende sogar eher geringer belasten, würde eine Steuerfinanzierung der Alterssicherung die höheren Einkommen auch stärker belasten, während die niedrigeren Einkommensgruppen entlastet würden 30 .

Allerdings stehen auch gewichtige Gegenargumente gegen das Grundrentenmodell: Zunächst einmal sei es ,leistungsfeindlich'. ,Nutznießer wären vor allem Schwarzarbeiter und Aussteiger', schreibt so auch der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) 31 , während die Gesellschaft für die Rechte zukünftiger Generationen ätzt, Leistung würde nicht mehr honoriert, Nicht-Leistung begünstigt und damit das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit verletzt 32 .

Die Vertreter dieser Argumente vergessen darüber allerdings, daß die Nichtleistenden schon bislang nicht gänzlich ohne Versorgung auskommen müssen; statt einer Altersgrundversorgung bekommen sie bereits jetzt Sozialhilfe und/oder andere Sozialleistungen (z.B. Wohngeld etc...) 33 . Die Grundrente würde also nur all diese staatlichen Leistungen bündeln. Auch kann derjenige, der mehr leistet (und also mehr verdient), eigenständig zusätzliche Altersvorsorge leisten, so daß er also auch im Ruhestand über einen weiterhin höheren Lebensstandard verfügen kann als derjenige, der weniger geleistet (und also weniger verdient) hat.

Gewichtiger ist dagegen das Argument der fraglichen und ständiger Interpretation unterliegenden ,notwendigen' Höhe der Grundsicherung. So fürchtete nicht nur die GrünenPolitikerin und späteren Bundesministerin a.D., Andrea Fischer, eine ständigen Haushaltsvorbehalten ausgesetzte Grundsicherung oder gar ,Grundsicherungssysteme konservativer oder neoliberaler Provenienz, die die Sozialversicherungssysteme bis auf einen Grundsockel abschmelzen wollen' 34 .

Auch gehe dann der Streit jedes Jahr aufs Neue los, was denn ,die Alten' als Grundsicherung beanspruchen könnten und was die Jüngeren zu leisten hätten; Generationenbefriedung sei auf diese Weise nicht möglich 35 , insbesondere es diesbezüglich enorm unterschiedliche Vorstellungen gäbe (1.400.- DM Junge Union, 3.500.- DM Graue Panther) 36 .

Zudem würden die Probleme der Rentenversicherung - steigende Belastungen bei immer weniger Erwerbspersonen - nur aus dem Versicherungssystem in das Steuersystem verschoben. Das heißt, statt hohen Versicherungsbeiträgen kämen dann hohe Steuersätze (vor allem) auf die erwerbstätige Generation zu 37 . Dies ist insbesondere deshalb kritisch zu bewerten, da die bereits erworbenen Rentenansprüche nicht aberkannt werden dürfen, da sie verfassunsgsrechtlich geschützt sind.

Das heißt, die laufenden Renten sowie die bereits erworbenen Rentenansprüche müßten von den jeweils erwerbstätigen noch weiterhin mitfinanziert werden. Das Problem des Übergangs stellt sich hier also in sehr scharfer Form 38 .

Letztlich bleibt festzuhalten, daß von den vorgelegten Reformvorschlägen lediglich das Modell der Altersgrundsicherung einen wirklich umfassenden und grundlegenden Systemwechsel bedeutet. Zwar würden die Finanzierungsprobleme hierdurch nur gemildert, da wenigstens keine neue Rentenansprüche erworben würden, doch würden die Lasten der demographischen Entwicklung künftig auf alle Bürger verteilt, nicht nur auf die Sozialversicherten. Zudem brächte dieses Modell eine Bündelung der Sozialtransfers wenigstens an Alte mit sich, wodurch sowohl der ,Leistungskatalog' als auch die Finanzierungselemente (nämlich dann nur noch Steuern) übersichtlicher, also transparenter würde.

4.4. Darüber hinausgehende Lösungsansätze sowie ihre Folgen und Wirksamkeit

Neben den nachfolgend aufgeführten befinden sich noch mehrere Vorschläge im Umlauf, die auf die Manipulation der Anzahl der Rentenberechtigten bzw. der Erwerbspersonen zielen (z.B. Heraufsetzung des Renteneintrittsalters, Beschränkung von Erwerbsunfähigkeitsrenten etc...); in Ermangelung eines hierzu vorhandenen geschlossenen Konzeptes soll auf diese Vorschläge nur insoweit eingegangen werden, als daß sie in Anbetracht unserer aktuellen Erwerbsstruktur (Stichwort: Massenarbeitslosigkeit) offsichtlich nur durch mangelhafte Wahnehmung der Realität zustande kommen können.

4.4.1. Förderung von Einwanderung nach Deutschland

, [...] vor dem Hintergrund einer Bevölkerungsabnahme, die geradezu in eine negative Sogwirkung geraten ist, stellt sich ab einem gewissen Zeitpunkt die Frage eines regelrechten Menschenimports' 39 , um diese ,Einwanderung als Kompensation des schrumpfenden Erwerbspotentials' nutzen zu können 40 .

So drastisch bringen Schmid/Heigl/Mai die verschiedenerseits ins Spiel gebrachten Überlegungen zu einer extensiven Einwanderung nach Deutschland auf den Punkt.

Dabei seien, so die Autoren, vier Richtgrößen zu bedenken: a) Ausgleich der Bevölkerungsbilanz (Verhältnis Mortalität zu Fertilität), b) Verjüngung der Altersstruktur (Reduzierung des Altenquotienten), c) Stabilisierung des Erwerbspotentials und d) Erneuerung des Humankapitals 41 .

Stets sei der hohe Preis ausgeprägter Einwanderung zu beachten. Insbesondere der europaweit negativ unausgeglichenen Bevölkerungsbilanz sei nicht damit zu rechnen, vor allem Einwanderer aus dem eigenen Kulturkreis anziehen zu können. Mangelnde Integrationsbereitschaft oder -fähigkeit sei jedoch bereits heute ein wichtiges Thema 42 und im Zweifelsfalle mit großem Aufwand verbunden 43 .

Die künstliche Verjüngung der Bevölkerung sei - da man Einwanderern keine Gebährpflicht auferlegen kann und alle angeworbenen Eltern zudem berufstätig sein müßten (als bloße ,Gebährmaschinen' wären sie in unserem Sozialstaat zu teuer) - nur durch tatsächlichen ,Aufkauf' von ca. 200.000 Kleinkindern oder Babys z.B. von Entwicklungskontinenten zu erreichen; dies sowie deren anschließend notwendige Erziehung in Heimen widerspräche jedoch allen in unserem Kulturkreis verbreiteten Vorstellungen und Werten, so daß jedenfalls diese Idee rein theoretischer Natur sei 44 .

Entnommen aus: Schmid, Josef / Heigl, Andreas / Mai, Ralf: Sozialprognose.

Die Belastung der nachwachsenden Generation.

Das ,Auffüllen' von Defiziten im Erwerbspotential wird vor allem von Wirtschaftverbänden bereits seit längerer Zeit gefordert 45 ; auch heute ist der Ruf besonders nach Fachkräften deutlich zu hören. Eine Rolle spielt hierbei jedoch nicht nur die demographische Entwicklung, sondern auch Verfehlungen in der Bildungspolitik, die sich nun negativ bemerkbar machen (Mangel an Fachkräften im naturwissenschaftlich-technischen Bereich). Ziele das Hauptaugenmerk auf die Auffüllung von Defiziten im Erwerbspotential, sei die Achtung des Einwanderungslandes vor allem auf die Qualifikation und das der Einwanderer gerichtet; Hohe Qualifikation und junges Alter seien hierbei zu bevorzugen 46 .

Generell könne Einwanderung von Höherqualifizierten in den Auswanderungsländern zu Entwicklungshindernissen führen, da die höherqualifizierten jungen Fachkräfte zumeist aus geringer entwickelten Staaten kämen; somit sei es ein Gebot (außenpolitischer) Klugheit, sein eigenes Humankapital selbst ,heranzuziehen' 47 .

Insgesamt ist somit zu sagen, daß auch Einwanderung kein Patentrezept zur Überwindung unserer demographischen Probleme darstellt; sofern sie überhaupt im notwendigen Maße machbar wäre, brächte sie enorme Integrationsprobleme mit sich; zudem die Problematik des Abzugs dort dringend benötigter Fachkräfte aus Entwicklungsländern.

4.4.2. Förderung von Familien(gründung) mit Kindern

Neben der Einwanderung wird die Förderung von Familiengründungen mit Kindern zur Steigerung der eigenen Fertilität als eines der Mittel zur Änderung unserer demographischen Fehlentwicklung diskutiert, da sich bei stagnierender Fertilitätsrate von ca. 1,4 Kinder pro Frau (notwendig zur Generationreproduktion wären ca. 2,2 Kinder pro Frau) je Generation eine ungefähre Zweidrittelung der Bevölkerungssubstanz ergäbe 48 . So finden sich in nahezu allen Programmen und Thesenpapieren, in den Gesetzen der 1997er Rentenreform sowie in der Riester-Rentenreform 2000 Aspekte der Frauen- und Familienförderung, wie zum Beispiel die höhere Anrechung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung oder die Erhöhung des Kindergeldes.

Wiedergabe aus: Schmid, Josef / Heigl, Andreas / Mai, Ralf: Sozialprognose. Die Belastung der nachwachsenden Generation.

Neben solchen materiellen Anreizen werden allerdings die (infra)instrukturellen Anreize zur Familiengründung häufig vergessen oder absichtlich unterschlagen, wie zum Beispiel die ausreichende Betreuung von Kindern außerhalb der Familie 49 zur Ermöglichung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile bei gleichzeitiger Erfüllung des (eigenen und staatlichen) Kinderwunsches.

Auch ein Rechtsanspruch auf Teilzeit oder die Ermöglichung von Erziehungsurlaub auch für Väter gehört in diesen Katalog 50 . Insgesamt ist hier festzuhalten, daß der Staat sich in diesem Bereich noch zu sehr auf materielle Anreize stützt und zu wenig unternimmt, um die praktische Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen (wie z.B. das Saarland mit der Abschaffuing der Kindergartengebühren im 3. Jahr). Nur so jedoch können junge Menschen (und vor allem: junge Frauen) ermuntert werden, vermehrt Nachwuchs zu ,besorgen' und aufzuziehen.

5. Résumée und Kritik

Nach der Beschau der im politischen Prozeß vorgelegten Reformvorschläge muß leider das klare Fazit gezogen werden: Deutschland befindet sich in der System-Falle.

Das umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem ist insgesamt nicht mehr tragfähig, und zum vollständigen Bruch fehlt der Politik der Mut: Wir sind also tatsächlich ,gefangen im System' 51 , wenn auch anders, als Frau Hauch-Fleck dies in ihrem Artikel behauptete. Es fehlt nicht an der theoretischen und auch umsetzbaren Möglichkeit, sondern am Willen und der praktischen Umsetzbarkeit einer Rentenreform zugunsten der steuerfinanzierten Grundrente. Nur diese jedoch kann durch den Übertrag der demographischen Lasten auf die gesamte Gesellschaft und die Unternehmen die enormen Leistungen erbringen, die notwendig sind, um den Alten ein angemessenes Auskommen zu sichern, ohne dabei die Jungen zu überfordern.

Weder die Rentenreform des Jahres 2000, die letztlich nur an den Symptomen herumwerkelt und zudem die Lasten weg von den Unternehmen und hin zu den Erwerbspersonen verteilt, noch der demographische Faktor der CDUCSU-Bundesparteien werden den Herausforderungen einer dauerhaften Sicherung der Rentendividende und der intergenerationellen Gerechtigkeit Herr.

Beide sind letztlich lediglich ,Rentner-Reformen', höchstens zugeschnitten auf jene, die heute und in mittlerer Zukunft (also bis 2030) in Rente sind bzw. gehen (und selbst dies auch nur die Riester-Reform), aber ohne jede Verantwortung für die (wahltaktisch bislang vernachlässigbaren) heute Jungen, die die Lasten dauerhaft zu tragen haben werden.

Die Gegenargumente gegen die steuerfinanzierte Grundrente überwiegen in der Gesamtbetrachtung nicht die Vorteile. Zwar brächte diese eine sprunghaft höhere Steuerbelastung mit sich, doch stünde dem der Entfall von derzeit 19,3 Beitrags-% für die Rentenversicherung als Ausgleich entgegen.

Die Übernahme bereits erworbener Rentenasnprüche kann ermöglicht werden und das Problem der ,Rente nach Kassenlage' stellt sich in Anbetracht der Abhängigkeit demokratisch gewählter Politiker von in mittlerer Zukunft nahezu 40% über 60jährigen auch nur theoretisch; vielmehr ist in Anbetracht dieser Zusammenhönge zu befürchten, daß erneut auf Kosten der Jugend Wahlgeschenke gemacht werden könnten.

Durch den Entfall der Beiträge würde jedoch auch der damit verbundene Griff in die Taschen der Bürger offensichtlicher und daher einfacher zu identifizieren. Auch das Argument der leistungsfeindlichkeit sticht nicht, da jeder, der entsprechend mehr verdient, sich eigenständig eine zusätzliche Altersvorsorge schaffen kann.

Vielmehr besteht so die Wahlfreiheit für alle Bürger, wie stark sie sich absichern bzw. auf welchem Niveau sie ihren Lebensstandard im Alter halten wollen.

Daß bei insgesamt geringeren Rentenleistungen (vorausgesetzt, daß die Grundrente insgesamt deutlich geringer ausfällt als die Versicherungsrente) die aufzubringenden Kosten höher sein sollten als bei der Umlageversicherung, kann nicht einleuchten, so daß also eine steuerfinanzierte Grundrente auch insgesamt eine Entlastung der heute Jungen mit sich brächte.

Demgegenüber schaffen sowohl die Riesterreform 2000 als auch die Blüm-Reform eine nicht einmal wirklich sichere (da auf sehr optimistischen Berechnungen beruhende) Perspektive bis 2030; bis zu einer Zeit also, zu der die heute Jungen von ihrer eigenen Rente noch ein Stück entfernt sein werden, verlangen ihnen (bzw. ihren Arbeitgebern) jedoch jeweils knapp bzw. über ein Viertel ihres Gehaltes als ,Versicherungsbeitrag' ab.

Dies kann natürlich nicht überzeugen. Unbeschadet der notwendigen Abkehr vom Versicherungskonzept des Rentensystems ist zweifelsfrei die Schaffung geeigneter Umstände zur Familienneugründung eine der besonderen Herausforderungen, damit die nächste Generation mit der heute jungen nicht eben dieselben Probleme bekommt wie diese heutzutage mit ihrer Elterngeneration. Dazu gehört die günstige, frühzeitige und umfassende Betreuung von Kindern, damit beide Eltern wenigstens in Teilzeit berufstätig sind bzw. bleiben können.

Einwanderung kann hierbei kurzfristig als Ergänzung dienen, darf allerdings auch den gesellschaftlichen Anpassungsdruck und die Kosten, die bei vermehrter Einwanderung entstehen, nicht außer Acht lassen. Zudem ist die allgemeine Tendenz erkennbar, daß auch Einwanderer mit zunehmendem Wohlstand eine abnehmende Fertilität aufweisen. Hier muß also wieder die Familienförderung ansetzen.

So läßt sich zum Schluß nur sagen: das letzte Wort ist nicht gesprochen (2002 sind Bundestagswahlen; und es kommen monatlich Arbeitsmarkt- Wirtschaftsdaten, die den der Riester-Reform zugrundeliegenden entgegenstehen). Die in einer wissenschaftlichen Hausarbeit nur schwer zu beantwortende Frage:' Wann wird dieses politische Kartenhaus zusammenbrechen?' wird zur Antwort auch das Verfallsdatum der bislang letzten Rentenreform haben. Sicher ist solange gar nichts - außer dem für den Moment geltenden Rentenbeitrag.

Literaturliste:

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Verzeichnis der Abbildungen

Tabelle 20 Beitragsentwicklung bei alternativen Szenarien IV

Abbildung 17 Alterspyramide mit Erwerbspersonen Dtl. 1995/2020 VII Tabelle 5 Enwticklung der deutschen Bevölkerung VIII

Abbildung 23 Fragenkreis Rentenversicherung, Demographie und Wirtschaftsenwticklung XV

Abbildung 15 Das Erwerbspotential und seine Aufgaben XVI

Alle Abbildungen entnommen aus Schmid, Josef / Heigl, Andreas / Mai, Ralf: Sozialprognose. Die Belastung der nachwachsenden

Generation. Ich bitte um Verzeihung derÜbernahme der in diesem Werk gegeben Abbildungsnummern; technisch war mir dies leider nicht anders möglich.

[...]


1Vgl. Borchert, Jürgen: Renten vor dem Absturz. Frankfurt 1993. S. 43.

2Siehe Tremmel, Jörg: Wie die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Prinzip der Generationengerechtigkeit reformiert werden kann. In: Gesellschaft für die Rechte zukünftiger Generationen (Hg.): Ihr habt dieses Land nur von uns geborgt. Hamburg 1997. S. 153.

3Erhard, Ludw ig: Stellungnahme des BMWi. In: Richter, Max (Hg.): Die Sozialreform Dokumente und Stellungnahmen. B IV 1. Bad Godesberg 1970. S. 5.

4Siehe Tremmel: Generationengerechtigkeit. S. 154.

5Stolleis, Michael: Referat, sozialrechtliche Abteilung. In: Verhandlungen des 55. Deutschen Juristentages. München 1984. N13, N 34)

6Bundeszuschuß aus dem Bundeshaushalt (Steuermittel)

7Definition: Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren in Prozent des vergleichbaren Nettoarbeitsentgeltes.

8BRD = Bundesrepublik Deutschland

9Vgl. Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard: Sozialpolitik und Soziale Lage in Deutschland (Bd. 2). Gesundheit und Gesundheitssystem, Familie, Alter, Soziale Dienste. Wiesbaden 2000.

10 Vgl. Borchert, Jürgen: Renten. S. 42.

11 Siehe Kaufmann, Franz-Xaver/Leisering, Lutz: Demographische Veränderungen als Problem für soziale Sicherungssysteme. In: Kaufmann, Franz-Xaver / Leisering, Lutz: Studien zum Drei-Generationen-Vertrag. (=Institut für Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik (IBS), Universität Bilefeld (Hg.): Materialien Nr. 15.) Bielefeld 1985, S. 128.

12 Vgl. Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR): Rentenversicherung in Zahlen 1996 (Faustdaten). Frankfurt 1996: Prognos-Gutachten. S. 1, S. 11 ff; Sieh auch Tabelle 20 (S. III) dieser Hausarbeit bzw. Schmid, Josef / Heigl, Andreas / Mai, Ralf: Sozialprognose. München 2000.

13 DDR = Deutsche Demokratische Republik

14 Siehe http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp; Zugriff am 27.08.2001

15 Siehe http://www.bma.de/de/neuerente/frame.asp; Zugriff am 27.08.2001

16 Siehe http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp; Zugriff am 27.08.2001

17 Vgl. http://www.bma.de/de/neuerente/frame.asp, Zugriff am 29.08.2001

18 Siehe Niejahr, Elisabeth: Rente gut, alles gut? das Sozialsystem muß mehr Wahlfreiheit bieten. In: Die Zeit 05/2001.

19 Kommission ,Fortentwicklung der Rentenversicherung': Vorschläge der Kommission ,Fortentwicklung der Rentenversicherung'. Bonn 1997, S. 2.

20 Siehe www.cdu.de\a-z\alterssicherung, Zugriff am 30.08..2001

21 Ibidem.

22 Vgl. ,Innovation und Gerechtigkeit': Regierungsprogramm der SPD 1998-2002.

23 Vgl. Niejahr, Elisabeth: Warum nicht geich so! Das neue Rentenkonzept erleichtert den Jüngeren das Leben. In: Die Zeit 52/2000.

24 Siehe Schmid, Josef / Heigl, Andreas / Mai, Ralf: Sozialprognose. München 2000.

25 Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (Hg.) / Biedenkopf, Kurt: Von der Arbeitnehmerversicherung zur Grundrente. Das Konzept der Grundsicherung im Alter für alle Bürgerinnen und Bürger. Bonn 1997.

26 Vgl. Bäcker, Gerhard / Bispinck, Reinhard / Hofemann, Klaus / Naegele, Gerhard: Sozialpolitik und Soziale Lage in Deutschland (Bd. 2). Gesundheit und Gesundheitssystem, Familie, Alter, Soziale Dienste. Wiesbaden 2000. S. 256.

27 Ibidem, S. 256 f.

28 Siehe Tremmel, Jörg: S. 188.

29 Biedenkopf; Kurt: S. 4.

30 Vgl. Tremmel, Jörg: S. 189.

31 VDR: Grundrente. S. 90.

32 Siehe Tremmel, Jörg: S. 189.

33 Vgl. Riester, Walter: Rede vor dem Bundesrat am 16.02.2001. Aus: Plenarprotokoll 759, BUNDESRAT, Berlin 16.02.2001.

34 Siehe Bündnis 90/Die Grünen: Die BündnisGrüne Grundsicherung. Ein soziales Netz gegen die Armut. Bonn 1996. Vgl. auch VDR: Fakten und Argumente zum Thema ,Grundrente Ja oder Nein?', Heft Nr. 2. Frankfurt 1995, S. 9.

35 siehe Tremmel, Jörg: S. 191.

36 Vgl. Müller, Hildegard: Wir fordern eine Grundrente. In: Junge Union ,E Spezial. So retten wir die Rente'. Bonn 1996, S. 8 bzw. Graue Panther, Senioren-Schutzbund: Programm des Senioren-Schutzbundes, Außenstelle Berlin 1997.

37 Siehe Müller, Horst-Wolf / Tautz, Roland: Eind Grundrentensystem wäre teuer! In: Deutsche Rentenversicherung, 67. Jg. (1996), Heft 12, S. 770; Vgl. auch Blüm, Norbert: Interview ,Hol raus, was Du kannst', Der Spiegel 18/1995; S. 31.

38 Siehe Blüm, Norbert: Sozialstaat, S. 11.

39 Schmid/Heigl/Mai: Sozialprognose. S. 148.

40 Ibidem, S. 147.

41 Vgl. Schmid/Heigl/Mai: S. 149.

42 Siehe Goppel, Thomas: Interview. Neue Osnabrücker Zeitung, 28.06.2000. Vgl. auch www://csu.de/veranstaltungen/parteiausschuss/antraege/subpage109325.htm

43 Vgl. Beck, Marie -Luise: http://www.gruene.de/index2.htm - Marie -Luise Beck fordert eine Milliarde Mark für Integration.

44 Siehe Schmid, Heigl/Mai: S. 150.

45 Siehe BDI-Kongreß Bonn 1990, Protokoll.

46 Siehe Schmid/Heigl/Mai, S. 151.

47 Ibidem, S. 152.

48 Ibidem, S. 148.

49 Vgl. http://www.femail-the-future.de/Politik/Positionstexte; Zugriff am 04.08.2001

50 Vgl. http://www.gruene.de/index2.htm - Roth zieht positive frauenpolitische Bilanz

51 Hauch-Flech, Marie-Luise: Gefangen im System - Ein grundlegender Umbau des Sozialstaates wäre teuer und ohne Nutzen. In: Die Zeit, 29/1996.

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Der Generationenvertrag der Rentenversicherung - Einbahnstraße für die Jugend? Probleme der Alterssicherung der Zukunft
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz
Curso
Grundseminar Wirtschaft und Gesellschaft
Calificación
2,0
Autor
Año
2001
Páginas
23
No. de catálogo
V106752
ISBN (Ebook)
9783640050277
Tamaño de fichero
630 KB
Idioma
Alemán
Notas
Eine Kurzbeschau der drei in den letzten Jahren am stärksten diskutierten Reformvorschläge zur Rente.
Palabras clave
Generationenvertrag, Rentenversicherung, Einbahnstraße, Jugend, Probleme, Alterssicherung, Zukunft, Grundseminar, Wirtschaft, Gesellschaft
Citar trabajo
Adrian Hoos (Autor), 2001, Der Generationenvertrag der Rentenversicherung - Einbahnstraße für die Jugend? Probleme der Alterssicherung der Zukunft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106752

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