Institutionen der Europäischen Union


Term Paper, 2002

13 Pages


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Gliederung

1. Einleitung

2. Die Europäische Union: Ein kurzerÜberblick

3. Die Institutionen der Europäischen Union
3.1. Das Europäische Parlament
3.2. Der Rat der Europäischen Union
3.3. Die Europäische Kommission
3.4. Der Europäische Gerichtshof
3.5. Der Europäische Rechnungshof
3.6. Die Europäische Zentralbank

1. Einleitung

Mit der folgenden Arbeit möchte ich kurz die Europäische Union und ihre Institutionen vorstellen. Ich werde dabei insbesondere näher auf die Europäische Zentralbank, die Europäische Kommission und den Rat der Europäische Union eingehen. Die Europäische Union an sich und die weiteren Institutionen der EU werden dabei nur kurz erfasst und angesprochen.

2. Die Europäische Union : ein kurzer Überblick

Ihren Anfang nahm die heutige Europäische Union nach dem 2. Weltkrieg, als am 09.05.1950 Frankreich den übrigen Ländern Europas die Schaffung einer „europäischen Föderation“ vorschlug. Dieser Vorschlag, ein gemeinsames Bündnis, eine „Föderation“, einzugehen fand teils Zustimmung, teils Ablehnung bei den anderen Ländern. Frankreich konnte jedoch einige Länder von dem Vorschlag überzeugen und so kam es zu dieser „Föderation“. Damals waren die Gründungsmitglieder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Durch weitere Beitrittsbekundungen kamen schließlich bis 1995 noch Dänemark, Irland, das Vereinigte Königreich, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland und Schweden hinzu. Somit wurde aus der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) schließlich mit dem Maastricht-Vertrag vom 07.02.1992 die heutige Europäische Union

(EU). Der Maastricht-Vertrag ergänzte „die bisherige Gemeinschaftsstrategie der wirtschaftlichen Integration um eine Wirtschafts- und Währungsunion und um Ansätze einer politischen Union.“1

Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. „ Es handelt sich weder um einen neuen Staat, der die alten Staaten ersetzt, noch ist sie vergleichbar mit anderen internationalen Organisationen. Ihre Mitgliedstaaten übertragen ihre Souveränität auf gemeinsame Institutionen, die bei Fragen von gemeinsamen Interesse die Interessen der Union als Ganzes vertreten.“2

Die Union verfolgt dabei folgende Ziele:

- Die Einführung einer Unionsbürgerschaft darunter fallen die Grundrechte, Freizügigkeit sowie die Bürgerrechte und politische Rechte - Die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht Zusammenarbeit im Bereich Justiz - Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts Hierunter fallen die Ziele der Bildung und Aufrechterhaltung des

Binnenmarktes, Einführung des EURO, Schaffung von Arbeitsplätzen, Regionale Entwicklung und Umweltschutz

- Einheitliches Auftreten Europas in der Welt Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Näheres siehe Anlage „3. Säulen der EU“

3. Die Institutionen der Europäischen Union

Zur Durchführung der politischen, wirtschaftlichen und internationalen Aufgaben gibt es innerhalb der Europäischen Union 10 Institutionen. Diese Institutionen haben jeweils die ihnen von der EU zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die Institutionen sind :

- das Europäische Parlament
- der Rat der Europäischen Union
- die Europäische Kommission
- der Europäische Gerichtshof
- der Europäische Rechnungshof
- die Europäische Zentralbank
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss
- der Ausschuss der Regionen
- die Europäische Investitionsbank
- der Bürgerbeauftragte

Jedoch möchte ich im Rahmen des Referats nur auf die ersten 6 Institutionen etwas näher eingehen, welche zweifelsohne die wichtigsten Institutionen der EU darstellen.

3.1. Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten für ein Mandat von fünf Jahren gewählt werden. Es besteht aus 626 Abgeordneten die sich zu länderübergreifenden Fraktionen zusammengeschlossen haben und die von den Mitgliedsstaaten der EU vertretenen politischen Richtungen repräsentieren. Der Sitz des Parlaments ist in Straßburg. Das Europäische Parlament ist die unmittelbare demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. Seine wesentlichen Aufgaben sind :

1. Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze. Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenommenen Gesetzestexte gewährleistet.

2. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gemeinschaftshaushalt in letzter Instanz an.

3. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen.

Darüber hinaus übt das Europäische Parlament über sämtliche anderen Institutionen eine politische und demokratische Kontrolle aus (insbes. über die Kommission). Es übt durch sein Zustimmungsvotum eine demokratische Kontrolle über die Kommission, die Ernennung des Präsidenten und der Kommissionsmitglieder aus.

Diese Kontrolle erfolgt im Algemeinen durch die Prüfung der dem Parlament von der Kommission oder dem Rat vorgelegten Berichte. Dies sind Gesamtberichte, Berichte über die Ausführung des Haushaltsplans, Berichte über die Anwendung des Gemeinschaftsrecht usw.

Das Parlament richtet ständig mündliche und schriftliche Anfragen durch die Abgeordneten sowohl an die Kommission, als auch an den Präsidenten des Rates. Durch die Teilnahme und die Debatte der Mitglieder der Kommission oder des Präsidenten des Rates an den Plenartagungen entsteht so ein ständiger Dialog zwischen den Institutionen. Gerade auf dem Gebiet der GASP (s.o.), der justiziellen Zusammenarbeit und bei Fragen von gemeinsamen Interesse (Asylpolitik, Einwanderung, Bekämpfung der Drogensucht etc.) hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rat entwickelt.

„ Das Parlament ist mit dem Rat an der Ausarbeitung und Annahme der Rechtsvorschriften beteiligt, die von der Kommission vorgeschlagen werden. Das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten zur Anwendung gelangt, ist das Mitentscheidungsverfahren. In diesem Verfahren sind das Europäische Parlament und der Rat einander gleichgestellt. Sie erlassen gemeinsame Rechtsakte des Rates und des Parlaments. Können sich beide Organe nicht einigen, so wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der einen Kompromissvorschlag ausarbeitet.“3

Darüber hinaus muss das Parlament bei besonders wichtigen politischen oder institutionellen Fragen, wie z.B. um den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, um den Abschluss von Assoziierungsabkommen mit Drittstaaten, um das Verfahren der Wahlen zum Parlament, um die Aufenthaltsrechte der Bürger und um die Aufgaben und Befugnisse er Europäischen Zentralbank, zustimmen, bevor diese Anwendung finden.

Das Europäische Parlament arbeitet auch mit dem Ministerrat am EU- Haushalt zusammen und kann einen Haushaltsplan ablehnen, wenn im Rat keine Übereinstimmung erzielt wird.

3.2. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Ministerrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU und setzt sich aus Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rates. Am häufigsten Tagen die Ministerräte der Landwirtschaft, Wirtschaft und Finanzen, Umwelt, Verkehr und Telekommunikation, Beschäftigung und Sozialpolitik, Fischerei, Kultur, Forschung, Justiz usw. Sitz des Rates ist in Brüssel, wo in der Regel die Ministertagungen stattfinden. Nur im April, Juni und Oktober finden diese in Luxemburg statt.

Der Rat hat drei wesentliche Aufgaben:
- Er trifft Entscheidungen
- Er koordiniert die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
- Er stellt zusammen mit dem Parlament den Haushaltsplan fest.

„Der Rat trifft Entscheidungen, um die in den Verträgen gesetzten Ziele unter den darin festgelegten Bedingungen zu erreichen. (…) . Meist handelt er gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, und zwar entweder im Rahmen des Mitentscheidungs-, des Anhörungs- oder des Zustimmungsverfahrens. In der Regel wird das Gemeinschaftsrecht vom Rat und vom Parlament gemeinsam im Mitentscheidungsverfahren erlassen.“4

Auf dem Gebiet der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, sowie was die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit betrifft, spielt der Rat eine ausschlaggebende Rolle, da dies Sachgebiete sind, die die nationale Souveränität betreffen.

Des weiteren verabschiedet der Rat jedes Jahr einen Entwurf für die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, was durch den Vertrag von Amsterdam, welcher 1999 in Kraft trat, geregelt ist. Dieser sieht vor, dass die Wirtschaftspolitik auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten beruhen soll.

Die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans in Zusammenarbeit mit dem Parlament ist auch Aufgabe des Rates. Jedes Jahr wird dem Rat ein Vorentwurf des Haushaltsplans vorgelegt, welcher durch das Parlament und den Rat in Lesungen verhandelt wird.

3.3. Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie besteht aus einem Kollegium von 20 Mitgliedern. Der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und die übrigen 17 Mitglieder werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung ausgewählt „(…) und müssen die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten.“5

Der Sitz der Europäischen Kommission ist in Brüssel, ihre Neubesetzung erfolgt alle 5 Jahre.

Sie ist gegenüber dem Parlament politisch verantwortlich, was bedeutet, dass das Parlament das Misstrauen aussprechen und die Kommission zur Amtsniederlegung zwingen kann.

„Die Europäische Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft: Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.“6Dies geschieht vornehmlich in den Bereichen Verkehr, Sozialpolitik, Industrie, Umwelt, Landwirtschaft, Energie, Handelsbeziehungen und Entwicklungsarbeit.

Die Kommission ist zuständig für die Ausführung der europäischen Gesetze, des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden. Sie führt Maßnahmen auf allen Gebieten durch, in der die EU tätig wird. Hierunter fallen Aufgaben wie Wettbewerbskontrolle, Ausarbeitung des Agrarrechts und Forschung und technologische Entwicklung. Die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ist ebenfalls Aufgabe der Kommission.

Weiterhin ist die Kommission (zusammen mit dem Gerichtshof) als „Hüterin der Verträge“ für die Einhaltung und Durchführung des Gemeinschaftsrechts zuständig.

Sie überwacht die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten, um so ein reibungsloses Miteinander unter den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Sie repräsentiert weltweit die Europäische Union nach außen und handelt internationale Übereinkommen, speziell im Bereich des Handels und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, aus. „Sie handelt insbesondere völkerrechtliche Verträge aus, die die außenpolitische Dimension der Politik der Europäischen Union bilden.“7

3.4. Der Europäische Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof ist die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU. Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern zusammen, die für sechs Jahre ernannt werden, wobei jeder Mitgliedsstaat einen Richter stellt. Eine teilweise Neubesetzung der Richter findet alle 3 Jahre statt. Hierbei wird ein Richter vom Gericht für eine Amtszeit von drei Jahren als Präsident ernannt. Als Rechtsprechungsorgan der EU sorgt der Gerichtshof dafür, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht ordnungsgemäß anwenden und sich dabei keine Vorteile durch eigene Auslegung des Gemeinschaftsrechts verschaffen. Der Gerichtshof befasst sich mit Streitfällen zwischen Mitgliederregierungen und EU-Einrichtungen, Streitfällen innerhalb der EU und mit Berufungen gegen EG-Beschlüsse und -Entscheidungen. Er bildet zusammen mit der Europäischen Kommission die „Hüterin der Verträge“ und überwacht somit die internationalen Verträge und abkommen. Sitz des Europäischen Gerichtshofs ist Luxemburg.

3.5. Der Europäische Rechnungshof

„Die Hauptaufgabe des Rechnungshofs besteht darin, die wirtschaftliche Ausführung des Haushaltsplans der Europäische Union zu kontrollieren, also die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben zu prüfen.“8 Er besteht aus 15 Mitgliedern die vom Rat der Europäischen Union auf 6 Jahre ernannt werden. Ähnlich wie beim Gerichtshof wird auch beim Rechnungshof für die Dauer von 3 Jahren ein Mitglied zum Präsidenten gewählt.

Sitz des Rechnungshofs ist Luxemburg.

Der Rechnungshof arbeitet eng mit den anderen Institutionen der EU zusammen, speziell mit dem Parlament und dem Rat. Haupttätigkeit des Rechnungshofs ist das fertigen von Berichten zum Haushalt der EU und über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung. Weiterhin weist er die Kommission und die Mitgliedstaaten auf Probleme hin, die gelöst werden müssen. Seine Berichte beruhen auf Prüfungen von Rechnungsunterlagen oder an Ort und Stelle bei Einrichtungen, die Rechnungsaufgaben der Gemeinschaft durchführen und Ein- und Ausgaben verwalten.

„Er gewährleistet ferner die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und trägt damit zur Wirksamkeit und Transparenz des Gemeinschaftssystems bei.“9

3.6. Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) spielt in der Gemeinschaft der Institutionen der EU eine wichtige Rolle. Die EZB bildet zusammen mit den Nationalen Zentralbanken (NZB) der 15 Mitgliedstaaten der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und legt die europäische Geldpolitik fest und führt sie aus.

Dabei liegt das primäre Ziel der EZB auf der Sicherung der Preisstabilität, bzw. der Preisniveaustabilität, und der Wahrnehmung der ihr am 01.01.1999 durch die Europäische Währungsunion und dem Start des EURO obliegenden geldpolitischen Verantwortung.

Die EZB „…stellt das Rückrad des Eurosystems dar. Sie stellt sicher, dass die ihr übertragenen Aufgaben entweder durch ihre eigene Tätigkeit oder durch die teilnehmenden nationalen Zentralbanken erfüllt werden.“10Sitz der EZB ist seit der Aufnahme ihrer Arbeit am 01.06.1998 Frankfurt am Main, wo sie Mitarbeiter aus allen Mitgliedsstaaten der EU beschäftigt. Präsident und erster Vorsitzender ist Willem F. Duisenberg.

Neben der erwähnten Sicherung der Preisstabilität innerhalb der EU hat die EZB noch weitere Aufgaben zu erfüllen. Diese sind im Einzelnen:

- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der am EURO teilnehmenden Staaten.
- Reibungslose Banknotenausgabe innerhalb des Währungsgebiets .

„Außerdem hält und verwaltet das ESZB die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten, führt Devisengeschäfte durch, fördert das reibungslose Funktionieren des Zahlungsverkehrs (…) und unterstützt die zuständigen Behörden bei der Überwachung des Kreditwesens und der Stabilität des Finanzsystems.“11

„Die EZB ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig. So dürfen weder die EZB, noch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems, noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von anderen Organen einholen oder entgegennehmen.“12 Die Beschlussorgane der EZB sind:

1. Der EZB-Rat

Der EZB-Rat ist das zentrale und wichtigste Beschlussorgan der EZB.

Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Geldpolitik der an der

Europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmenden Staaten. Ein wichtiges Instrument hierfür ist beispielsweise die Möglichkeit, die Leitzinsen zu senken, bzw. zu erhöhen, wodurch die EZB großen Einfluss auf die Wirtschaftspolitik der EU hat.

Weiterhin ist es Aufgabe des Rates „Leitlinien und Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der geldpolitischen Verantwortung des ESZB, aber auch im Rahmen der weiteren Aufgaben, notwendig sind“13

Der Rat setzt sich aus den 6 Mitgliedern des Direktoriums der EZB (näheres s. unten) und den 12 Präsidenten der an der Währungsunion teilnehmenden nationalen Zentralbanken zusammen.

2. Das Direktorium

Aufgabe des EZB-Direktoriums ist, die zuvor vom Rat festgelegte Geldpolitik auszuführen und unter dessen Vorgaben Weisungen zur Durchführung an die NZB zu erteilen. „Darüber hinaus gehören die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats und die Führung der Tagesgeschäfte der EZB zu den Aufgaben des Direktoriums.“14

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten der EZB und 5 weiteren Mitgliedern.

3. Der erweiterte Rat

Solange noch nicht alle 15 EU-Staaten an der Währungsunion (also am EURO) teilnehmen, gibt es noch den erweiterten Rat.

Im erweiterten Rat sind nicht nur der Präsident und Vizepräsident der EZB und die 12 NZB-Präsidenten der Teilnehmerstaaten der EWU beteiligt, sondern auch die NZB-Präsidenten der nicht teilnehmenden Saaten. Somit bildet der erweiterte Rat ein Gremium, in dem die Beratungs- und Koordinierungsaufgaben der EZB wahrgenommen werden und in dem über die Geld- und Währungspolitik zwischen den an der EWU teilnehmenden und nicht teilnehmenden Staaten abgestimmt wird.

Weiterhin wirkt der Rat an den Vorbereitungen der Aufnahme der bisher nicht teilnehmenden Staaten mit.

[...]


1 DUDEN, Der EURO: Das Lexikon zur Währungsunion, Dudenverlag, 1998, S. 227

2 http://europa.eu.int/abc-de.htm

3 http://europa.eu.int/institutions/parliament/index_de.htm

4 http://europa.eu.int/institutions/council/index_de.htm

5http://europa.eu.int/institutions/comm/index_de.htm

6 a.a.O.

7 a.a.O.

8http://europa.eu.int/institutions/eca/index_de.htm

9 a.a.O.

10 http://europa.eu.int/institutions/ecb/index_de.htm

11DUDEN, Der EURO: Das Lexikon zur Währungsunion, Dudenverlag, 1998, S. 118

12http://europa.eu.int/institutions/ecb/index_de.htm

13 DUDEN, Der EURO: Das Lexikon zur Währungsunion, Dudenverlag, 1998, S. 120

14 http://europa.eu.int/institutions/ecb/index_de.htm

Excerpt out of 13 pages

Details

Title
Institutionen der Europäischen Union
College
University of Applied Administrative Sciences Wiesbaden  (Außenstelle Kassel, FB Polizei)
Author
Year
2002
Pages
13
Catalog Number
V106760
ISBN (eBook)
9783640050352
File size
429 KB
Language
German
Keywords
Institutionen, Europäischen, Union
Quote paper
Timo Roß (Author), 2002, Institutionen der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106760

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