Der Deutsch-Dänische Krieg 1864 - Schleswig und Holstein im Zentrum europäischer Großmachtinteressen -


Dossier / Travail de Séminaire, 2001

35 Pages, Note: 2-


Extrait


Inhalt

Vorwort

(1) Vorgeschichte des Deutsch-Dänischen Krieges 1864
(1.1) Schleswig und Holstein: Up ewich ungedeelt
(1.2) Die Londoner Protokolle von 1850 und 1851/52
(1.3) Dänemark und die Verletzung der Londoner Protokolle

(2) Verhalten und Position der europäischen Großmächte, des Deutschen Bundes und der deutschen Nationalbewegung
(2.1) Die deutsche Nationalbewegung
(2.1.1) Der Deutsche Nationalverein
(2.1.2) Der 36er-Ausschuß
(2.2) Preußen und Österreich
(2.2.1) Warum geht die Habsburger Monarchie das Bündnis mit Preußen ein?
(2.3) Der Deutsche Bund
(2.4) Frankreich
(2.5) England
(2.6) Rußland und Schweden

(3) Die Londoner Konferenz

(4) Der Siegüber Dänemark und das Ende des Krieges
(4.2) Die Schönbrunner Konferenzen
(4.3) Der Wiener Frieden

(5) Die Folgezeit - ein Ausblick

(6) Exkurs I: Situationsvergleich 1848 - 1850 und 1864
(6.1) Die Positionen des Auslandes 1848 - 1850
(6.2) Das Scheitern der Schleswig-Holstein-Bewegung
(6.3) Die Situation 1864

(7) Exkurs II: Ist Bismarck ein „ Treiber “ in der Schleswig-Holstein- Politik oder ist er ein „ Getriebener “ europäischer Politik und Interessen?

Literaturverzeichnis

Vorwort

„ Die ‘ up ewich ungedeelten ’ müssen einmal Preußen werden. Das ist das Ziel “

Otto von Bismarck in der Silvesternacht 1863/641

Die „up ewich ungedeelten“ sind die Herzogtümer Schleswig und Holstein, das „Ziel“ ist ihre Annexion durch Preußen. Der Deutsch-Dänische Krieg 1864 ist eine Station auf dem Weg zu diesem Ziel, in dem die Herzogtümer von Dänemark tatsächlich gelöst werden und zunächst eine gemeinsame preußisch-österreichische Herrschaft über sie besteht. Doch erst der unmittelbar folgende Deutsch-Deutsche Krieg 1866 vermag die Elbherzogtümer endgültig und allein an Preußen zu binden.

Das besondere am Deutsch-Dänischen Krieg 1864 ist, das er eine Neuauflage der Geschehenisse von 1848 - 1850 ist, denn schon einmal versuchte Preußen, die Herzogtümer aus der Herrschaft Dänemarks zu lösen. Damals mußte sich die deutsche Macht jedoch dem Druck europäischer Interessenpolitik beugen, die den Erhalt des dänischen Gesamtstaates forderte und mußte die Herzogtümer aufgeben. 1864 taucht die Szenerie erneut auf: Diesmal gelingt es Preußen, zusammen mit Österreich, die Herzogtümer von Dänemark zu lösen, in einem Krieg, aus dem sich das europäische Ausland weitestgehend raushält und dessen Ausgang zugunsten Preußens auch die deutsche Frage und ihre Lösung entscheidend beeinflußt.

Der Verlauf des Krieges, seine Vorgeschichte und Ergebnisse und warum Preußen dieses Mal erfolgreich ist, soll in der vorliegenden Arbeit erläutert werden. Auch die Rolle des Auslandes, welches innerhalb der deutsch-dänischen Auseinandersetzungen von Mal zu Mal andere Positionen einnimmt. Welche genau und woran das liegt, wird ebenfalls erklärt werden. Von Interesse ist auch die Rolle der Habsburger Monarchie im Streit um die Herzogtümer; warum geht Österreich ausgerechnet mit Preußen das Bündnis im Krieg gegen Dänemark ein, seinem einstigen Rivalen im Kampf um die Vorherrschaft im Deutschen Bund? Und schließlich wird auch ein Situationsvergleich vorgenommen: Wie gestaltete sich der Kampf um den Erwerb Schleswigs und Holsteins während und nach der Revolution von 1848/49 und wie im Jahre 1864? Was waren die Bedingungen und Ursachen für ein anderes, preußengünstiges Ausgehen 1864, obwohl Preußen 1848 - 1850 noch der Verlierer im Kampf um die Elbherzogtümer war?

Das komplizierte am Streit um die Herzogtümer war, das er neben dynastisch-erbrechtlichen Verwicklungen auch staatliche, nationale und verfassungsrechtliche besaß, die ihn zu einem der „ kompliziertesten Probleme in den Staatenbeziehungen des 19. Jahrhunderts “ 2 avancieren ließ. Der englische Lord Palmerston meinte einmal, den Schleswig-Holstein- Konflikt hätten auch nur drei Männer in all seinen Verästelungen erfaßt und verstanden: Einer sei darüber allerdings verrückt geworden, ein alter Geschichtsprofessor in Cambrigde, einer sei bereits tot, der Prinzgemahl der britischen Königin, und er selbst habe es auch verstanden - jedoch habe er alles bereits wieder vergessen.

Die Arbeit soll damit nicht nur einen Krieg in seinen Einzelheiten darstellen, sondern der Verständlichkeit wegen und um seine politischen Ausmaße zu begreifen, auch seine europäischen Verwicklungen und Auswirkungen aufzeigen, die maßgeblich sein Entstehen, den Verlauf und sein Ende beeinflußten.

(1) Vorgeschichte des Deutsch-Dänischen Krieges 1864

(1.1) Schleswig und Holstein: Up ewich ungedeelt.

Das Streitobjekt Schleswig ist altes dänisches Lehnsgebiet und hat nie zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen gehört und war auch kein Bestandteil des Deutschen Bundes. Holstein, um das ebenfalls gekämpft wurde, ist altes sächsisches Stammesgebiet und war damit Teil des Deutschen Reiches und des Deutschen Bundes. Die dritte Region, auf die sich der Streit ausweitete, war Lauenburg. Im Jahre 1460 wurde Christian I. aus dem Hause Oldenburg zum Herzog von Schleswig und Holstein gewählt. Die beiden Herzogtümer, auf die Dänemark später Anspruch erhebt, befanden sich seither in Realunion und konnten nicht geteilt werden, was in dem Riepener Privileg - „up ewich ungedeelt“ - festgelegt wurde.

(1.2) Die Londoner Protokolle von 1850 und 1851/52

Mit dem Entstehen der Schleswig-Holstein-Frage griffen sogleich die europäischen Mächte ein und brachten die Frage der Herzogtümer gleich nach dem preußisch-dänischen Frieden von 1850 mit dem ersten Londoner Protokoll unter europäische Kontrolle: Rußland, Frankreich, England, Schweden-Norwegen und Dänemark erklärten sich für die Integrität des dänischen Gesamtstaates, ohne jedoch irgendeine Garantieverpflichtung zu übernehmen. Während Preußen seine Unterschrift verweigerte, stimmte Österreich dem Abkommen unter Wahrung der Bundesrechte zu.

Da die europäischen Mächte den dänischen Gesamtstaat im Interesse des europäischen Gleichgewichts erhalten wollten, mußte außerdem die strittige Thronfolgefrage geklärt werden, um die Auflösung des Gesamtstaates durch unterschiedliches Erbfolgerecht zu verhindern, da abzusehen war, daß die ältere königliche Linie der Oldenburger aussterben würde. Bevor es jedoch zu einer endgültigen Regelung kam, wurde im Winter 1851/52 zwischen Österreich und Preußen einerseits und Dänemark andererseits über die zukünftige Stellung der Herzogtümer innerhalb Dänemarks verhandelt: Die dänische Regierung mußte das eiderdänische Programm aufgeben und sich verpflichten, eine Gesamtstaatsverfassung zu erlassen, nach der die einzelnen Landesteile gleichgestellt sein sollten. Ausdrücklich wurde auf die Inkorporation Schleswigs in das Königreich verzichtet. Den beiden Nationalitäten sicherte Friedrich VII. gleiche Rechte und gleichen Schutz zu. Völkerrechtlich gesehen, trugen diese Vereinbarungen durchaus den Charakter eines internationalen rechtlich verpflichtenden Vertrages. Sie waren außerdem die Voraussetzung für den Beitritt Österreichs und Preußens zum zweiten Londoner Protokoll. Für die Übergabe Holsteins an Friedrich VII. erkannten die fünf Großmächte sowie Schweden-Norwegen und Dänemark in dem Protokoll die Integrität der dänischen Monarchie als unwandelbar an und setzten entsprechend dänischen Wünschen, d. h. im Widerspruch zu den Rechtsvorstellungen der Schleswig- Holsteiner, die Erbfolge für den Gesamtstaat fest: Nachfolger des kinderlos gebliebenen Friedrich VII. sollte Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg werden, der in der Folgezeit wegen dieses Vertrages der „Protokollprinz“ genannt wurde. Allerdings übernahmen die Signatarmächte auch diesmal nicht die von Dänemark gewünschte Garantieverpflichtung für den Gesamtstaat. Christian August von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Augustenburg, der nächste Erbe, mußte eine Erklärung abgeben, dieser Erbfolgeregelung nicht entgegenzuhandeln. Die Regelung der Thronfolge für den dänischen Gesamtstaat schien damit definitiv gelöst zu sein.

(1.3) Dänemark und die Verletzung der Londoner Protokolle

Die Europäisierung der erbrechtlich-dynastischen Fragen genügte jedoch nicht, um die nationalistischen Tendenzen auf beiden Seiten - in Dänemark und dem Deutschen Bund bzw. Preußen - zu neutralisieren. Nach der Revolution 1848/49 versuchte der dänische Nationalismus seit 1855 sein eiderdänisches Programm zu verwirklichen, das die Einverleibung des teilweise dänischsprachigen Schleswigs in Dänemark bedeutete und sogar auf Holstein übertragen werden sollte. Damit verstieß die dänische Monarchie eindeutig gegen ihre Zusagen, von denen einst Preußen und Österreich ihre Zustimmung zu der im zweiten Londoner Protokoll festgelegten Thronfolgeregelung abhängig gemacht hatten.

Im Oktober 1855 verschärfte sich die Situation: Dänemark erließ eine Gesamtstaatsverfassung, die der deutschen Minderheit faktisch keinen Schutz bot. Diese Gesamtstaatsverfassung wurde ohne Befragung der Stände in den Herzogtümern erlassen, d. h. entgegen den Vereinbarungen der Londoner Protokolle. Preußen und Österreich erinnerten zunächst an die erhaltenen Zusicherungen Dänemarks, brachten die schleswig-holsteinische Frage 1857 jedoch vor den Deutschen Bund. Nach langwierigen Verhandlung focht der Bund die Gesamtstaatsverfassung an und drohte im Sommer 1858 mit der Bundesexekution. Die dänische Regierung wich dem geschickt aus, indem sie ihre Bestrebungen auf die Einverleibung Schleswigs konzentrierte und durch entsprechende Patente die Gesamtstaatsverfassung für die deutschen Bundesländer aufhob. Der Bund konnte das Exekutionsverfahren daraufhin nur noch einstellen.

Im Frühjahr 1863 wurde vom dänischen König Friedrich VII. allerdings die Rechtsverbindlichkeit der Zusagen von 1852 bestritten und ein neues Gesamtstaatsgesetz vorgelegt, das die tatsächliche Einverleibung Schleswigs bedeutet - das Märzpatent3. Am 15. November starb jedoch Friedrich VII., und mit ihm der letzte männliche Vertreter des regierenden Königshauses. Ihm folgte gemäß dem Londoner Protokoll Christian IX. von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, der sich mit dem ersten Tage seines Regierungsantrittes in einer äußerst prekären Lage befand: Weigerte er sich, die neue Verfassung zu sanktionieren, so mußte er bei der damaligen starken nationalen Erregung in Kopenhagen mit einer möglichen Revolution und dem Verlust des Thrones rechnen, unterzeichnete er, verletzte er die vertraglich-bindenden Vereinbarungen von 1851/52 und gefährdete die Integrität der dänischen Monarchie, denn diese Vereinbarungen waren die Voraussetzung für die Zustimmung Österreichs und Preußens zu seiner Thronfolge im Gesamtstaat. Nach dreitägigem Zögern unterschrieb Christian die von seinem Vorgänger nicht mehr ausgefertigte Verfassung, rettete damit seinen Thron und stellte zugleich seine Herrschaft über die Herzogtümer in Frage. Mit dem Märzpatent und der damit verbundenen Beseitigung der Sonderstellung Schleswigs und der Trennung des rechtlich-historischen Bandes zwischen den beiden Herzogtümern Schleswig und Holstein, war die Krise um Schleswig-Holstein vollends ausgebrochen.

(2) Verhalten und Positionen der europäischen Großmächte und der deutschen Nationalbewegung

(2.1) Die deutsche Nationalbewegung

Die deutsche Nationalbewegung, „ seit 1859 wieder aus der Lethargie erwachend “ 4, in die sie der Ausgang der Revolution gestoßen hatte, griff leidenschaftlich in die Lösung der Schleswig-Holstein-Frage ein und sah durchaus die Möglichkeit, sie in rein nationaldeutschem Sinne lösen zu können, d. h. durch die völlige Trennung der Herzogtümer von Dänemark. Im preußischen Abgeordnetenhaus wollte die Mehrheit unter allen Umständen dafür sorgen, „ daßnicht ... etwas geschehe, was die Fremdherrschaftüber einen Teil Deutschlands wiederum begründe und ein deutsches Land von Deutschland abreiße “ 5.

Das Mittel dazu wurde der Nationalbewegung die Erhebung des Erbprinzen Friedrich von Augustenburg aus dem durch das Londoner Protokoll von der (weiblichen) Erbfolge ausgeschlossenen Hause zum Herzog von Schleswig-Holstein. Ein entsprechender Antrag der Abgeordneten Stavenhagen und Virchow im preußischen Abgeordnetenhaus lautete in seinen wesentlichen Passagen: „ Die Ehre und das Interesse Deutschlands verlangen es, daßsämtliche Staaten die Rechte der Herzogtümer schützen, den Erbprinzen von Schleswig- Holstein-Sonderburg-Augustenburg als Herzog von Schleswig-Holstein anerkennen und ihm in der Geltendmachung seiner Rechte wirksamen Beistand leisten. “ 6 Der Antrag wurde mit 231 gegen 63 Stimmen angenommen. Eine Landesversammlung der Schleswig-Holsteiner, unter denen der nicht im Lande lebende Augustenburger zunächst nur eine geringe Anhängerschaft besaß, leistete ihm als Friedrich III. außerdem den Treueeid. Da der Augustenburger national und liberal gesinnt war, wurde er auch von der deutschen Öffentlichkeit, von den Parlamenten der meisten deutschen Mittelstaaten und vom Deutschen Bund unterstützt.

Zum ersten Mal seit der Revolution 1848/49 entwickelte sich die deutsche Nationalpartei mit der Schleswig-Holstein-Angelegenheit wieder zu einer gesamtdeutschen populären Bewegung. Diese löschte für Momente groß- und kleindeutsche Gegensätze aus und führte zu einem Zusammenwirken verschiedenster politischer Richtungen: Dem Partikularismus der deutschen Mittelstaaten, die aus ganz anderen Motiven - großdeutschen, bundesrechtlichen und partikularstaatlichen - die Begründung eines deutschen Mittelstaates im Norden Preußens vorantreiben wollten. Die Errichtung eines neuen Mittelstaates werde, so hoffte das sogenannte Dritte Deutschland, die Gewichte in einem reformierten Deutschen Bund unter österreichischer Führung zu ihren Gunsten verschieben und die Macht Preußens weiter beeinträchtigen.

Die Schleswig-Holstein-Bewegung von 1863/64 war ein spontaner Aufbruch von zahlreichen Vereinen, Versammlungen und Kundgebungen. Allerdings blieben die Aktivitäten auf diese Kundgebungen und Proteste beschränkt, was ein Merkmal war für die aussichtslose Lage, in der sich die Politik der nationaldeutschen Bewegung zwischen den beiden deutschen Großmächten befand7. Ihr Hauptgegner war vor allem Bismarck, der weit entfernt vom nationalen Idealismus der augustenburgischen Bewegung handelte und von der Rechtsbasis der Londoner Protokolle ausging - und damit vom europäischen und nicht vom deutschen Recht, wogegen sich der Protest des preußischen Abgeordnetenhauses vor allem richtete.

(2.1.1) Der Deutsche Nationalverein

Zu den Trägern der Schleswig-Hostein-Bewegung auf deutscher Seite gehörte vor allem der 1859 gegründete kleindeutsch und liberal orientierte Deutsche Nationalverein, der die Schleswig-Holstein-Sache zu seinem innersten Anliegen machte. Es gelte, hieß es in der Ende April 1863 veröffentlichten Wochenschrift, „ eine Stellung zu gewinnen und zu befestigen, die für den Schutz unserer Küsten, für die Entfaltung unserer Seemacht, für die ganze politische Zukunft Deutschlands von unberechenbarer Wichtigkeit ist “ 8.

Der Nationalverein betonte den seit spätestens der Revolution von 1848/49 offenbaren Zusammenhang der schleswig-holsteinischen Frage mit der Deutschen Frage und setzte, was die Lösung dieser beiden politischen Fragestellungen anging, auf Preußen, das geradezu „ moralisch verpflichtet war, die alte Schande auszulöschen “ 9. „ Anschlußder Herzogtümer an das unter Preußens Führung zentralisierte Deutschland “ 10, lautete deshalb das von Theodor Lehmann im Januar 1861 vorgelegte und einstimmig angenommene Programm auf der Gründungsversammlung des holsteinischen Nationalvereins in Kiel.

(2.1.2) Der 36er-Ausschu ß

Die Schleswig-Holstein-Frage war die einzige, in der die unterschiedlichsten politischen Richtungen im wesentlichen übereinstimmten, vor allem die beiden großen sich über Deutschland erstreckenden Organisationen: der Deutsche Nationalverein und der Deutsche Reformverein. Im Dezember 1863 wurde der „36er-Ausschuß“ gebildet, der vornehmlich aus Liberalen und Vertretern aller deutschen Staaten bestand, aber eben auch aus Vertretern des kleindeutsch gesinnten Nationalvereins und des großdeutsch gesinnten Reformvereins. Der 36er-Ausschuß stellte sich an die Spitze der Schleswig-Holstein-Bewegung und war für die Durchsetzung der Rechte der Herzogtümer Schleswig und Holstein und ihres aus seiner Sicht rechtmäßigen Herzogs Friedrich III. verantwortlich. Der 36er-Ausschuß verstand sich selbst als ein „ Organ des deutschen Volkes, das der herzöglichen Regierung zur Seite stehe, um bei ihr die Volksmeinung zu vertreten, ihr die Hilfsmittel zuzuführen und die nationale Bewegung nach allen Richtungen zu verbreiten “ 11.

Für eine straffe organisatorische Erfassung aller potentiellen nationalen Kräfte fehlten dem Ausschuß allerdings die Voraussetzungen. Zum Beispiel war ihm die Verbindung mit anderen Vereinen verboten, seine Tätigkeiten mußten außerdem in gesetzlichen Schranken gehalten werden. Jeder Versuch des 36er-Ausschußes, eine wirkliche zentral geleitete Organisation, ausgestattet mit einer Weisungsbefugnis gegenüber den Lokalvereinen, aufzubauen, mußte unweigerlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das Augenmerk der Arbeit des 36er- Ausschußes lag deshalb auf der politischen Agitation. Eine intensive Propagandatätigkeit wurde geschaltet, um mit der Macht der öffentliche Meinung und der Mobilisierung breiter Bevölkerungsmassen, der Schleswig-Holstein-Bewegung zum Sieg verhelfen zu können.

(2.2) Preußen und Ö sterreich

In Preußen erkannte Bismarck „ in meisterhafter Weise “ 12 die Verwertbarkeit der Schleswig- Holstein-Krise für seine Politik. Innenpolitisch stand er zwar noch im Verfassungskonflikt mit den Liberalen um die Vorherrschaft von monarchischem Recht gegenüber dem Parlamentsrecht. Außenpolitisch jedoch hatte sich die Situation nach dem anfänglichen Wirbel um die Alvenslebesche Konvention jedoch zu Gunsten Preußens gestaltet und wurde nochmals durch Dänemarks politische Fehler begünstigt. Bismarck ergriff diese Gelegenheit, indem er sich in der Schleswig-Holstein-Frage gegen die nationalistische Aufwallung in Deutschland und auf den Boden internationalen Rechts, d. h. des Londoner Protokolls von 1851/52, stellte. Dieser das konservative Interesse am bestehenden Recht wahrende Standpunkt erleichterte es ihm, eine Intervention der anderen europäischen Großmächte, insbesondere Großbritanniens und Rußlands, abzuwehren und ermöglichte es ihm andererseits, Österreich in die preußische Politik einzubinden. Bismarcks Ziel war es dennoch von Anfang an, die Angliederung der beiden Elbherzogtümer an Preußen früher oder später herbeizuführen, womit er sich rigoros über die öffentliche Meinung in Deutschland hinweg setzte, die einen neuen deutschen Bundesstaat Schleswig-Holstein mit dem liberalen Augustenburger als ihren Souverän forderte.

Im Zentrum Bismarcks Handeln stand das Verhältnis zu Österreich und die weitgehende Ausschaltung des Deutschen Bundes in der Schleswig-Holstein-Frage. Als Hauptinstrument diente ihm dazu das Argument der Londoner Verträge. Bismarck war entschlossen, eine Aufwertung des Bundes zu verhindern. Dieser sollte als unfähig erscheinen, die Interessen Deutschlands und der deutschen Staaten wirkungsvoll zu vertreten. Er hatte sich auch, zu Bismarcks Genugtuung, in den Augen der Nationalbewegung diskreditiert, als er nach dem offensichtlichen Rechtsbruch Dänemarks nur sehr zögerlich reagiert und das seit 1858 ruhende Verfahren der Bundesexekution erst wieder Anfang Juli 1863 aufgegriffen, womit er seine Kompetenzen jedoch formell überschritten hatte.

Preußen und Österreich, die sich bereits Ende November Anfang Dezember 1863 zunächst formlos auf eine gemeinsame Politik unter Einhaltung der Londoner Verträge verständigt hatten, sahen sich im Verlauf der Krise einer immer stärker kooperierenden Gruppe der Mittel- und Kleinstaaten gegenüber stehen, der sie jedoch gegenüber wiederum eine immer festere Aktionseinheit bildeten. Ersteres war vor allem ein Resultat der Tatsache, daß sich im Bundestag eine pro-augustenburgische Mehrheit gebildet hatte, die in Übereinstimmung mit der deutschen Nationalbewegung einen neuen Bundesstaat Schleswig-Holstein forderte unter der Führung des Augustenburgers.

Preußen und Österreich beharrten dennoch auf internationalem Recht und forderten den Bund zur Pfandbesetzung Schleswigs auf, um dieses wieder geltend zu machen. Gleichzeitig verpflichteten sich Preußen und Österreich in der am 17. 01. 1864 unterzeichneten Punktuation, im Falle der Ablehnung der Pfandbesetzung selbständig gegen Dänemark vorzugehen, womit Bismarck das Vorgehen gegen Dänemark vom Bundesrecht löste und Aktionen des Bundes gegen Dänemark, „ als unvereinbar mit der Verfassung des Bundes und dessen Kompetenzüberschreitend “ 13 ansehen würde14. Preußen und Österreich würden dann „ die Sicherung der Angelegenheiten in ihre eigenen Hände nehmen “ 15 . Das hatte für den Deutschen Bund zur Folge, daß er nicht nur von einer, sondern von beiden deutschen Großmächten prinzipiell in Frage gestellt und „ in seiner Existenz tödlich getroffen “ 16 wurde - wodurch jedoch Österreich seine Basis unter den deutschen Mittelstaaten verlor. Gleichzeitig war Österreich mit dieser Politik vollkommen an die Preußens gekettet.

Vor allem das Ziel der Besetzung Schleswigs war in Preußen, Österreich und dem Bund ein anderes: Während die Bundestagsmehrheit unverhohlen die Schaffung eines neuen Bundesstaates im Norden unter der Führung des Augustenburgers vor Augen hatte, strebten Österreich und Preußen die Pfandbesetzung als Zwangsmaßnahme gegenüber Dänemark an, um verletztem Recht wieder Geltung zu verschaffen. Sie sollte Kopenhagen zwingen, die Bestimmungen des Londoner Protokolls von 1851/52 in vollem Umfang zu erfüllen und insbesondere die Novemberverfassung von 1863 zurückzunehmen - wie jedenfalls die offizielle Begründung lautete, die beide Mächte am 16. 01. in einem kurzfristigen Ultimatum an Dänemark noch einmal betonten. Dänemark lehnte dieses Ultimatum in falscher Einschätzung der von England und Schweden erwarteten Hilfe ab, und auch die Bundesversammlung lehnte die Pfandbesetzung ab - was einen erneuten Sieg der nationaldeutsch-augustenburgischen Bewegung bedeutete. Preußen und Österreich sahen sich mit der Ablehnung gezwungen, selbständig gegen Dänemark vorzugehen: „ Als Unterzeichner der Verträge von 1851/52 könnten sie sich der Pflicht nicht entziehen, die aus diesen Verträgen hervorgegangenen Rechte auf eigene Faust geltend zu machen und somit ihrerseits zu den vom Bund abgelehnten Maßnahmen zu schreiten. “ 17 Damit konnte nun kein Zweifel mehr darüber bestehen - vor allem in Österreich - daß das Londoner Protokoll nur noch den Rechtstitel für ein gemeinsames preußisch-österreichisches Einschreiten bildete. Eine Rückkehr zu den Londoner Verträgen schien höchst unwahrscheinlich zu sein. Zudem hatte sich Österreich mit dieser Vereinbarung vollkommen an Berlin gekettet, da man sich geeinigt hatte, künftige Entscheidungen nur in gegenseitigem Einverständnis zu treffen: Österreich hatte ausdrücklich erklärt, es werde einer Lösung nur zustimmen, wenn auch Preußen einverstanden sei. Das hatte auch zur Konsequenz, daß alle in eine andere Richtung zielenden Handlungen des Bundes nicht akzeptiert werden würden und der Deutsche Bund damit praktisch ausgeschaltet wurde. Es bedeutete auch, daß Preußen Österreich jederzeit zwingen konnte, sich seiner Politik zu unterwerfen oder sich andernfalls auf einen Konflikt über ein Gebiet einzulassen, das der österreichischen Einfluß- und Interessenssphäre völlig fern lag, den Österreich zudem ohne die Unterstützung des Bundes und der Mittelstaaten bestehen müßte.

Deshalb und weil Bismarck wußte, daß eine Pfandbesetzung unweigerlich zum Krieg führen würde, erklärte er bald darauf in zunächst kleinem Kreis, dem preußischen Ministerrat am 03. 02. 1864, offen, daß das eigentliche Kriegsziel nicht die Integrität der dänischen Gesamtmonarchie unter den Bedingungen des Londoner Protokolls von 1851/52 sei, sondern die Vereinigung der Elbherzogtümer mit Preußen - jede Begünstigung der augustenburgischen Bewegung sei ein Hindernis auf diesem Weg. Mit dieser Erklärung war es Bismarck erst möglich geworden, die augustenburgische Partei im eigenen Kabinett auszuschalten.

Nach dieser weitgehenden Ausschaltung des Deutschen Bundes und dem vereinbarten selbständigen Vorgehen der beiden deutschen Großmächte, hatte sich der Konflikt um die politische Zukunft der Elbherzogtümer zu einem förmlich preußisch-österreichisch-dänischen Krieg entwickelt. Anfangs traten die beiden deutschen Großmächte sozusagen noch als „ selbständige Vollzugsorgane “ 18 internationalen Rechts auf, nämlich des Londoner Protokolls von 1851/52. Zu einem entscheidenden Kurswechsel kam es mit der zweiten preußisch-österreichischen Punktuation Anfang März 1864. Die beiden Großmächte verständigten sich darauf, daß der Ausbruch des Krieges die Verträge von 1851/52 zwar gegenstandslos gemacht hätte, das Kriegsziel aber weiterhin die Wiederherstellung der staatsrechtlichen Verbindung zwischen Schleswig und Holstein und die Beschränkung ihres Verhältnisses zu Dänemark auf eine Personalunion sei19. Die beiden deutschen Mächte erkannten nach wie vor das ungeteilte Thronfolgerecht des Protokollprinzen Christians für die beiden Herzogtümer an, was im Widerspruch zu den Bestrebungen der augustenburgischen Bewegung stand. Außerdem beschlossen Preußen und Österreich, sich von den Londoner Verträgen loszusagen, was sie mit der bis dahin unnachgiebigen Haltung Dänemarks begründeten, und den Krieg über Schleswig hinaus nach Jütland zu führen, um auf diesem Wege den dänischen Kernstaat anzugreifen. Dennoch kündigten sie an, daß sie durchaus bereit wären, auf den Boden der Londoner Verträge zurückzukehren, wenn Dänemark seinerseits ebenfalls die Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllen würde. Es war jedoch anzunehmen, daß die Regierung Dänemarks den preußisch-österreichischen Vorstoß nach Jütland als Krieg betrachten und dementsprechend antworten würde. Kraft der Klausel, durch die Preußen und Österreich sich für den Kriegsfall freie Hand in bezug auf die weitere Anerkennung der Londoner Verträge vorbehalten hatten, war die Abkehr von diesen Verträgen praktisch nur noch eine Frage der Zeit.

Österreich hatte sich mit diesem Kurswechsel einen möglichen Rückweg aus der Verbindung mit Preußen verbaut. Der Kaiserstaat verzichtete auf eine feste Vereinbarung des Kriegszieles - dem künftigen Status der Elbherzogtümer - und ließ sich von Preußen mit allgemeinen Aussagen und Floskeln abspeisen. Die österreichische Politik wurde von da an mehr oder weniger von Berlin aus geleitet, womit Bismarck die Möglichkeit besaß, in die österreichische Gesamtpolitik manövrierend einzugreifen.

(2.2.1) Warum geht die Habsburger Monarchie das Bündnis mit Preußen ein?

Innenpolitisch war das Mitglied des Deutschen Bundes erheblich durch das Scheitern seiner Bundesreformakte auf dem Frankfurter Fürstentag am 16. August 1863 geschwächt. Diese sollte Österreichs Stellung im Deutschen Bund stärken und die Stellung Preußens und seiner Verbündeten schwächen. Bismarck widersetzte sich diesem Plan und verbot König Wilhelm die Teilnahme am Frankfurter Fürstentag, auf dem über dieses Projekt entschieden werden sollte. Die Nichtteilnahme Preußens ließ Österreichs Reformpläne platzen. Österreich konnte sich politisch gegenüber der anderen deutschen Großmacht nicht behaupten.

Positiv für Österreich war jedoch zu diesem Zeitpunkt die Unterstützung der deutschen Mittelstaaten. Im Falle einer preußischen Ablehnung des Reformvorschlags wollte Österreich eine Art „Unionspolitik“ betreiben und stellte den deutschen Ländern einen engeren Bund mit Österreich in Aussicht. Zu diesem Sonderbund waren die wenigsten der Mittelstaaten nicht bereit, denn die Mehrheit der deutschen Staaten hielt nach wie vor zu Österreich und nicht zu Preußen. Dennoch scheiterte diese Unionspolitik, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Zerreißprobe zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Mittelstaaten und ihrer Bindung an Preußen und den Deutschen Zollverein einerseits und ihren neuen Verpflichtungen gegenüber Österreich andererseits führen würde.

Andererseits verlor Österreich die Unterstützung des Deutschen Reformvereins, der sich in der Schleswig-Holstein-Frage mit dem Deutschen Nationalverein zusammenschloß. Der Reformverein vertrat in bezug auf die Deutsche Frage die Großdeutsche Lösung und kam damit den Interessen Österreichs entgegen. Der Nationalverein vertrat die Kleindeutsche Lösung, in welcher Österreichs Einfluß auf die Lösung der Deutschen Frage ausgeschaltet blieb. In der Frage um die zukünftige politische Konstituierung der Herzogtümer Schleswig und Holstein fanden diese beiden politisch unterschiedlichen Gruppierungen zueinander und bildeten den „36er-Ausschuß“. Neben Mitgliedern beider Vereine traten hier Vertreter aller deutscher Staaten, vornehmlich Liberale, für die Durchsetzung und Anerkennung der Rechte der Herzogtümer und ihres rechtmäßigen Herzogs Friedrich von Augustenburg ein -womit sich der 36er-Ausschuß vom unterstützungsbedürftigen Österreich entfernte.

In Wien empfand man die nationale Bewegung in Deutschland, am dortigen Bundestag und überhaupt im ganzen Land zugunsten der Schleswig-Holsteiner und des Augustenburger als „ Sturmvögel einer herannahenden Revolution “ 20, die mit Hilfe Frankreichs durchaus nach Norditalien, Ungarn und Galizien vordrängen könnte und den Vielvölkerstaat bedrohte. Daraus entspringt das gemeinsame Vorgehen Österreichs mit Preußen. Österreich war wegen seiner Beschaffenheit, wegen seines Vielvölkerstaatcharakters ein Gegner nationaler Bewegungen - wie Bismarck auch. Indem Bismarck die augustenburgischen Interessen und die der deutschen Nationalbewegung dämpfte bzw. bekämpfte und sich für die Einhaltung der internationalen Verträge in der Schleswig-Holstein-Frage aussprach, sprach er zugleich für die gesamteuropäischen wie gesamtdeutschen (Über-) Lebensinteressen Österreichs, denn europäisches Vertragsrecht und der Kampf gegen national-revolutionäre Bewegungen waren Existenzbedingungen der Habsburger Monarchie. Seine alten Klientel, die deutschen Mittelstaaten, stoß Österreich mit dem Zusammengehen Preußens freilich von sich, da die mit der augustenburgischen Bewegung zusammengingen.

Auch auf europäischer Ebene war Österreich geschwächt und politisch: Durch Österreichs Unterstützung der Westmächte in der Polenfrage hatte es sich die Monarchie mit Rußland verscherzt - Preußen blieb als Bündnispartner eigentlich nur noch übrig.

Außerdem war Österreich an der Aufrechterhaltung der Reste einer europäischen Ordnung interessiert, die auf dem Zusammenwirken und der Solidarität des „Konzerts der Großmächte“ beruhte. Deshalb war Österreich an einer Weitergeltung des Londoner Protokolls von 1851/52 interessiert bzw. an einer Stellung Schleswig und Holsteins, die das Londoner Protokoll festschrieb. Da Bismarck sein politisches Handeln an diesen Verträgen zunächst festmachte, erschien Preußen für Österreich als der geeignete Bündnispartner mit gemeinsamen Zielen.

(2.3) Der Deutsche Bund

Der Deutsche Bund zeigte sich in der Lösung der Schleswig-Holstein-Frage von vornherein als nur sehr beschränkt aktionsfähig. Er fungierte vor allem als Garant der Rechte des zum Bund gehörenden Herzogtum Holstein, auf Schleswig dagegen war das Bundesrecht nicht übertragbar. Bereits 1855 protestierte er zusammen mit den beiden deutschen Großmächten als den Unterzeichnern des Londoner Protokolls gegen die von Dänemark verabschiedete Gesamtstaatsverfassung, die dem Zentralparlament in Kopenhagen weitgehende Gesetzgebungs- und Finanzrechte in den Elbherzogtümern einräumte. Preußen war jedoch bestrebt gewesen, eine Einschaltung des Deutschen Bundes zu verhindern, indem Preußen und Österreich mit Dänemark auf direktem Wege verhandelten. Trotzdem ergriff der Bund hier Gelegenheit, seine sonst fehlende Aktivität in nationalen Fragen in seiner Schleswig- Holstein-Politik unter Beweis zu stellen. Er focht die Gesamtstaatsverfassung an und entschloß sich im August 1858, dem dänischen König mit der Bundesexekution in Holstein und Lauenburg zu drohen, falls er die Gesamtstaatsverfassung für beide Gebiete nicht außer Kraft setze. Dem fügte sich der König zwar, jedoch war das Ergebnis ein unerwünschtes: Schleswig war de facto von Holstein getrennt und ohne den Rückhalt durch dieses und damit auch indirekt durch den Bund, noch fester in den dänischen Staatsverband eingeschlossen. Diesen Weg beschritt Dänemark immer weiter bis es seit März 1863 die Rechtsverbindlichkeit der Londoner Verträge bestritt und die Regelungen für Schleswig nicht mehr anerkannte.

Während Preußen und Österreich sofort mit Protestnoten gegen den offensichtlichen Rechtsbruch protestierten, verhielt sich der Bund zögerlich, was ihn in den Augen der deutschen Nationalbewegung noch weiter diskreditierte. Erst Anfang Juli 1863 beschloß der Bund, das ruhende Exekutionsverfahren gegen die dänische Monarchie wieder aufzunehmen und von ihr die Einhaltung und Wahrung der Rechte des Londoner Protokolls für Holstein, Lauenburg und Schleswig zu fordern. Damit hatte der Bund jedoch seine Kompetenzen formell überschritten, denn für die Belange in Schleswig war er nicht verantwortlich: Einerseits zählte er nicht zu den Signatarmächten des Londoner Protokolls von 1851/52, und andererseits wurde die Unabhängigkeit Holsteins und Lauenburgs zwar in einzelnen Dingen angegriffen, aber insgesamt nicht berührt. In Dänemark gelangte man damit zu der Ansicht, jeden weiteren Schritt des Bundes als Kriegserklärung an Dänemark aufzufassen. Daraufhin beschloß der Deutsche Bund am 1. Oktober 1863 die Bundesexekution gegen Holstein und beauftragte neben den beiden deutschen Großmächten auch Sachsen und Hannover mit der Vollstreckung. Am 23. 12. 1863 rückt ein sächsisch-hannoveranisches Exekutionskorp in den Herzogtümern ein, preußische und österreichische Truppen bleiben zunächst in Reserve. Das Exekutionskorp besetzt das ganze Land kampflos bis zur Eider mit Ausnahme der Festung Rendsburg, von den Bundeskommissaren werden Landesregierungen gebildet, die ihren Befehlen unterstellt waren.

Das Problem dabei war, daß das Exekutionsverfahren auf die bundeszugehörigen Elbherzogtümer beschränkt war, Holstein und Lauenburg, nicht aber das bundesfremde Schleswig miteinbezog, dessen Verfassungs- und Erbfolgefrage nicht in der Kompetenz des Deutschen Bundes lag. Dem Deutschen Bund stand nur ein völkerrechtliches Mittel zur Verfügung; der Bundeskrieg.

Deshalb beschloß der Deutsche Bund, sich unter Berufung auf den eklatanten Vertragsbruch Dänemarks, von den Londoner Verträgen loszusagen, die augustenburgische Thronfolge in Holstein und Schleswig anzuerkennen und zu dessen Durchsetzung auch in Schleswig einzurücken. Dieses Vorgehen war eindeutig ein Akt des Krieges. Preußen und Österreich wollten hier noch Einhalt gebieten aus Angst vor dem Ausland und einem unberechenbaren Krieg: „ Sie können nicht unter dem Namen irgendwelcher Okkupation oder Intervention mit den Waffen in der Hand gegen den Londoner Vertrag auftreten [...] Sie müssen danach die ernstesten Bedenken dagegen geltend machen, daßDeutschland und sie selbst ohne dringende Notwendigkeit der Eventualität eines Krieges ausgesetzt werden, dessen Dimensionen unberechenbar sind, dessen Folgen und Gefahren aber vorzugsweise auf die beiden Großmächte zurückfallen würden... “ 21 , schreiben die Gesandten der beiden Großmächte in einer Note an die deutschen Regierungen. Sicher fürchten die beiden deutschen Mächte, vor allem Preußen aber, eine erneut europäische Regelung der schleswig- holsteinischen Angelegenheit, was das Ziel Bismarcks, eine Lösung im deutschen Sinne zu finden mit Hinblick auf die Lösung der deutschen Frage, hinfällig machen würde.

Bismarck war in der Schleswig-Holstein-Krise um die weitgehende Ausschaltung des Bundes bemüht, so daß er in der ersten preußisch-österreichischen Punktuation vom 17. 01. 1864 das Vorgehen gegen Dänemark vom Bundesrecht löste und mit Österreich ein selbständiges Vorgehen gegen Dänemark vereinbarte. Der Beschluß des Bundes, Schleswig zu besetzen wurde von beiden Mächten außerdem nicht anerkannt und als verfassungswidrig betrachtet. Es offenbarte sich, daß Preußen und Österreich nicht bereit sein würden, sich ihre Außenpolitik durch den Deutschen Bund vorschreiben zu lassen. „ Ja, beide schreckten nicht davor zurück,... offen zu bekunden, daßü ber die Gültigkeit und Verbindlichkeit von Bundesbeschlüssen in letzter Instanz die beiden deutschen Großmächte zu entscheiden hatten. “ 22 Etwaige Bundesbeschlüsse, die in eine andere Richtung als die Preußens und Österreichs zielten, wurden somit von vornherein für unerheblich erklärt. Aber auch das Ausland wehrte sich gegen die Einmischung des Deutschen Bundes in die Lösung der Schleswig-Holstein-Krise. Englands Earl Russel äußerte sich bereits im Mai 1863 im Oberhaus, daß die schleswigsche Angelegenheit eine Sache von internationalem Interesse sei

und mit äußerster Ruhe und Überlegung von den europäischen Mächten erörtert werde: „ Sie kann nicht durch den Bundestag in Frankfurt entschieden werden. “ 23

(2.4) Frankreich

Napoleon III. hatte sich in der Schleswig-Holstein-Frage nicht festgelegt. Eine Vergrößerung Preußens in Norddeutschland war mit den französischen Revisionsplänen durchaus vereinbar. Außerdem hatte man in Frankreich ungeachtet einer traditionellen Sympathie für Dänemark kein direktes Interesse daran, „ sich ganz Deutschland auf den Hals zu laden, dessen Bestrebungen ja auch im Grunde nur eine Bestätigung des Nationalitätenprinzips seien, welches Napoleon III. als ein Element des modernen Völkerrechts aufgestellt habe “ 24 .

Die außenpolitische Lage Frankreichs zu Beginn des Jahres 1864 war gekennzeichnet durch eine weitgehende Isolierung, die sich als Folge der französischen Politik in der Polenfrage ergab. Obgleich das Vorgehen Napoleons in der Polenfrage ein sehr gemäßigtes war und viele in- und ausländische Parteigänger der polnischen Freiheitsbewegung enttäuscht waren, hatte es sich der französische Kaiser mit dem russischen Zaren endgültig verscherzt. Gleichzeitig hatten ihn England und Österreich, die anfangs durchaus mit Napoleon gingen, im Stich gelassen, was Napoleon besonders Österreich sehr übel nahm. Preußen, dessen Freundschaft Napoleon von Anfang an gesucht hatte, trat in dieser Frage ganz und gar auf die Seite des Zaren.

Die ablehnende Haltung der anderen Großmächte gegenüber Frankreich resultiert aus einem „ festzementiertem “ 25 Vorurteil, das „ schier unausrottbar “ 26 war - in Deutschland wie in Rußland, in England wie in Italien und sogar in Frankreich selbst. Dieses Vorurteil geht von der These aus, das letzte und sehnlichste Ziel der napoleonischen Politik sei die Erwerbung des Rheinlandes. Alles Handeln und Tun Frankreichs wurde vor dem Hintergrund dieser Annahme betrachtet und führte oft zu Fehlurteilen und -einschätzungen.

England ersucht Frankreich in der Folgezeit um ein gemeinsames Handeln in der schleswig- holsteinischen Angelegenheit. Frankreich lehnt ab: Bestimmend für Frankreich war, den „ lebensgefährlichen Konflikt “ 27 mit Gesamtdeutschland zu vermeiden und die Rückwirkungen des deutsch-dänischen Krieges abzuwarten. Es wird zwar gelegentlich behauptet, Frankreich wäre dieses Bündnis durchaus eingegangen, wenn die Engländer bereit gewesen wären, das Rheinland preiszugeben. Doch die französische Regierung war sich durchaus im Klaren, daß diese Preisgabe nicht geschehen würde, schon gar nicht unter der Regierung Palmerston-Russell. In der Zeit war Frankreich durchaus darauf bedacht, den Verdacht einer solchen Ausdehnung seiner Grenzen abzuschütteln als diese wirklich zu betreiben. Die unterschiedliche Haltung zu England beschreibt auch der „Constitutionnel“, ein halbamtliches und offiziöses Blatt in Frankreich: „ Wir sind nicht direkt in dem deutsch- dänischen Konflikt interessiert, unsere Ehre ist nicht im Spiel und die maritimen Befürchtungen, die zur Zeit die Geister in England erregen, berühren uns nicht. “ 28 Mit dieser abwartenden Haltung hoffte Frankreich auch, sich aus der oben beschriebenen politischen Isolation zu lösen.

Die militärischen Erfolge der deutschen Großmächte gegen Dänemark durchkreuzten jedoch Frankreichs abwartende Haltung. Man hatte gehofft, der dänische Widerstand würde doch ein stärkerer sein und damit einen Bruch zwischen Deutschland und England hervorrufen würde. Jedoch versichert der Korrespondent der „Berliner Nachrichten für Staats- und gelehrte Sachen“, „ daßdie Politik Napoleons die bisherige abwartende nicht aufgeben wird, da der Kaiser sehr wohl weiß, daßnichts Deutschland so einig zu machen imstande ist wie eine Einmischung Frankreichs in dessen Verhältnisse. “ 29 Die Trübung des freundschaftlichen Verhältnisses zu Preußen, die Bismarck eine „ Phase der Irritation “ 30 nennt, ist also rasch überwunden worden. Auch glaubt er „ nicht an eine Verständigung zwischen Frankreich und England, solange Preußen und Ö sterreich einig sind “ 31.

Auf der Londoner Konferenz taucht zum ersten Mal der offizielle Vorschlag Frankreichs auf, die Lösung der Frage der Herzogtümer auf der Basis einer Befragung der Bevölkerung zu finden. Diese Haltung mußte auch für das Verhältnis zu den beiden deutschen Großmächten bedeutend werden, denn während Österreich der Volksbefragung naturgemäß ablehnend gegenüberstand, nahm Preußen auch diesmal dem französischen Standpunkt gegenüber eine positive Haltung ein. Jedoch war England war bemüht, dem Kaiser die Idee einer Bevölkerungsbefragung auszureden, und auch Rußland verwarf diesen Vorschlag.

England schlägt Frankreich daraufhin nochmals ein gemeinsames Vorgehen gegen die deutschen Mächte vor, doch Frankreich lehnt ab, da es nur bereit ist, den Krieg „ um gr öß erer Ziele willen “ 32 zu führen, die England nicht bereit war, zu unterstützen. Aus dieser französischen Stellungnahme läßt sich leicht ableiten, daß Frankreich die Erlangung des Rheins anstrebte und um diesen Preis zum Eingreifen gegen die deutschen Mächte bereit gewesen wäre. Aber es ist eher unwahrscheinlich, daß Frankreich tatsächlich solche Ziele verfolgte, zumal eindeutig klar war, England würde sie nicht einräumen: „ Die Anspielung dürfte also mehr dazu gedient haben, die unaufrichtige und zu eigenen Opfern nicht bereite Haltung der englischen Regierung an den Pranger zu stellen. “ 33

Trotzdem, in jenen Wochen, als sich ein Scheitern der Konferenz und eine Wiederaufnahme der Kämpfe abzeichnete, läßt Frankreich keine Veränderung seiner Politik erkennen und zeigt keine Neigung, seine Haltung zu ändern und aktiv zu werden.

(2.5) England

Die Regelungen des Londoner Protokolls waren unter besonderem Engagement Lord Palmerstons zustande gekommen. Seine Regierung hielt an diesen Verträgen fest und befürchtete eine Revolution, falls ihre Gültigkeit verletzt werden würde. Das englische Kabinett bzw. Earl Russell vertrat im Mai 1863 die Meinung, sich an die abgeschlossenen Verträge zu halten. Lord Ellenborough dagegen vertrat den Vorschlag, bewaffnet gegen Deutschland zu intervenieren, der wiederum von Earl Russell abgelehnt wurde. Dennoch sprach dieser Preußen jegliches Anrecht auf Schleswig ab. Das englische Kabinett zeigte sich in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit heillos gespalten und zu keiner Einigung fähig. Erschwert wurde die Angelegenheit durch Lord Palmerston, der in einer Unterhausrede im Juli 1863 den Dänen Unterstützung im Kampf gegen Preußen und Österreich zugesagt hatte. Diese Zusage hatte enorme Auswirkungen - auf ganz Europa, besonders aber auf Dänemark. Das schlug nun - wagemutig geworden mit England im Rücken - alle Vorschläge und Forderungen Preußens in bezug auf Schleswig und Holstein aus, mit der falschen Hoffnung, England würde im Falle eines Krieges auf der Seite Dänemarks kämpfen. Diese Hoffnung aber hatte sich zerschlagen. Vor allem als den Engländern klar wurde, sie würden allein gegen Preußen und Österreich kämpfen, ohne die Unterstützung Frankreichs. Napoleon deutete in London vorsichtig Kompensationen für Frankreich in Form der kleinen Rheinlösung an, die die Regionen Landau und Saarlouis umfaßte. England schreckte vor solchen Weiterungen jedoch zurück. Angesichts des preußisch-österreichischen Waffenbündnisses erklärte sich Frankreich nun erst recht nicht mehr dazu bereit, bewaffnet auf der Seite Englands gegen die Deutschen zu intervenieren. Die Haltung Frankreichs trug immer mehr zur Verstimmung der Briten bei, da ohne dessen Mitwirkung jedes Eingreifen Englands wenig wirksam und gefährlich war.

(2.6) Rußland und Schweden

Dänemark konnte auch keinen Beistand von Rußland erwarten. Man sah die militärische Besetzung Schleswigs durch deutsche Truppen keineswegs als kriegerische Handlung an, da er sie, wie die russische Besetzung der Donaufürstentümer 1853, als Pfandnahme zur Wiederherstellung eines verletzten Rechtszustandes interpretierte. Klar erkennbar in dieser politischen Angelegenheit wurde der Zweck der Alvenslebeschen Konvention, die eine preußisch-russische Zusammenarbeit eingeleitet hatte: D. h. Rußland würde sich in der Schleswig-Holstein-Frage neutral verhalten, während Preußen die Russen in der Polen-Sache unterstützt. Übrig blieben nur die Schweden als eine befreundete Macht der Dänen. König Karl XV. hing zwar „ skandinavistischen Träumen “ 34 nach, in denen er alle drei nordischen Kronen im Hause Bernadotte vereinigt sehen wollte, wurde jedoch von seinen Ministern an der Verwirklichung dieses Traumes gehindert. Da außerdem die beiden Westmächte Frankreich und England in den Konflikt nicht eingriffen, erklärte sich auch Schweden außerstande, Dänemark gegen Preußen und Österreich beizustehen.

(3) Die Londoner Konferenz

Da die Schleswig-Holstein-Frage zwischen Preußen, Österreich, Dänemark und dem Deutschen Bund im Laufe der Zeit noch immer nicht gelöst wurde, schalteten sich nun auch die anderen europäischen Großmächte ein. Auf Initiative Englands wurde im April 1864 eine Konferenz einberufen, die den Frieden wieder herstellen und die Schleswig-Holstein-Krise mittels einer neuen internationalen Übereinkunft bereinigen sollte.

Neben den Signatarmächten des Londoner Protokolls - Österreich, Preußen, Rußland, England, Frankreich, Schweden und Dänemark - war auch der Bund zur Konferenz eingeladen - das erste und einzige Mal, daß er auf einer internationalen Konferenz vertreten war. Dänemark nahm die Einladung an, ohne daß jedoch ein Waffenstillstand und die

Anerkennung der Verträge von 1851/52 als Verhandlungsbasis hatten erreicht werden können.

Bismarck konnte auf der Konferenz von einer „ Position der Stärke “ 35 aus verhandeln, da militärische Erfolge im Vorfeld der Konferenz die Situation Preußens begünstigt hatten: Am 18. April gelang den preußischen Truppen mit der Erstürmung der Düppeler Schanzen ein wichtiger, wenn auch mit großen Verlusten bezahlter militärischer Sieg. Außerdem gaben Preußen und Österreich zu Beginn der Konferenz eine formelle Erklärung ab, daß sie auf Grund des Kriegsausbruches vollkommen frei von früheren Verträgen seien, gemeint waren die Londoner Verträge von 1850 und 1851/52. Trotzdem wiederholten die beiden deutschen Mächte ihren Vorschlag, Schleswig und Holstein unter der Herrschaft Dänemarks zu lassen, diese Verbindung jedoch auf eine Personalunion mit völliger politischer Unabhängigkeit der Herzogtümer zu beschränken. Doch die dänischen Vertreter verhielten sich unbeweglich und unklug. Der Vorschlag wurde abgewiesen, ohne ihn überhaupt nach Kopenhagen weiterzuleiten. Der erste und einzige Erfolg war ein Waffenstillstand, den die kriegführenden Mächte mit Wirkung vom 12. Mai vereinbarten. In den diplomatischen Verhandlungen zeigte sich jedoch bald, daß es fast unmöglich war, eine gemeinsame Übereinkunft zu finden.

Bismarck unterbreitete Österreich nach dem Scheitern der Personalunion noch drei weitere Vorschläge zur politischen Zukunft von Schleswig und Holstein: 1.) Die Anerkennung des augustenburgischen Anspruches auf Schleswig und Holstein; oder 2.) die Anerkennung des Erbanspruches der oldenburgischen Linie des Hauses Gottorp; oder 3.) die Verbindung der Herzogtümer mit Preußen. Damit hatte Bismarck seinen von Anfang an gehegten Plan einer preußischen Annexion der Herzogtümer an Österreich herangetragen. Österreich streubte sich natürlich gegen die preußischen Annexionsabsichten und beschloß auf der Londoner Konferenz zur Verblüffung Bismarcks sofort, die Teilung des dänischen Gesamtstaates und die Anerkennung Herzog Friedrichs III. als den Souverän über die beiden Herzogtümer durchzusetzen. Aber es fehlte, wie man in Berlin schnell erkannte, eine wirkliche österreichische Entschlossenheit, aus dieser Entscheidung gegen den Bündnispartner Preußen entschiedene Konsequenzen zu ziehen und eine solche Lösung auch um den Preis eines möglichen Bruchs mit Preußen durchzusetzen. Da Bismarck diesen Vorschlag selbst genannt hatte, blieb ihm zunächst nichts anderes übrig, als widerwillig zuzustimmen. Jedoch sah Bismarck kein großes Risiko darin, sich hinter die augustenburgische Lösung zu stellen, da er schon im Vorfeld der Verhandlungen den Thronprätendenten Friedrich von Augustenburg mit seinen weitgehenden Forderungen konfrontierte, falls dieser tatsächlich die Thronfolge antreten sollte. Diese Forderungen zerstörten alle augustenburgischen Aussichten, denn Bismarck wollte die Bildung eines selbständigen schleswig-holsteinischen Staates nur zulassen, wenn sich dieser Staat in einer Art Halbsouveränität dem preußischen unterstelle, womit eine Art Protektoratsverhältnis geschaffen werden sollte, das die Stellung Preußens im Norden Deutschlands stärken sollte. Um diese Forderung umzusetzen, verlangte Bismarck von Friedrich die Herstellung einer konservativen Basis, d. h. vor allem die Entlassung aller liberalen Berater des Erbprinzen und zahlreiche Konzessionen an Preußen: Die Schaffung einer Flottenstation in Kiel, der Bau des Nordostsee-Kanals, der Abschluß einer Militär- und Marinekonvention, die Errichtung einer Bundesfestung mit preußischer Besatzung in Rendsburg und den Eintritt der Herzogtümer in den Zollverein - der Augustenburger akzeptierte diese Lösungen natürlich nicht unumwunden: „ Als reine Marionette Preußens und der verhaßten Regierung Bismarck konnte und durfte er nicht dastehen. “ 36 So entschied sich Bismarck gegen die augustenburgische Lösung, denn „ der Erbprinz machte in allen Punkten Schwierigkeiten “ 37. Friedrich versuchte später noch mal einzulenken, jedoch ließ Bismarck nicht mehr mit sich reden; schon Anfang Juni war er bereit gewesen, die augustenburgische Lösung aufzugeben. Der Erbprinz hatte eigentlich auch keine Wahlmöglichkeiten: Hätte er den Bedingungen Bismarcks zugestimmt, hätte er seine politische Basis im Land, aber auch bei den mittelstaatlichen Regierungen und der nationalen Bewegung verloren. Oder aber der Augustenburger konnte Einwände erheben, was er ja auch tat: Damit lieferte er jedoch Bismarck, seinem König, der preußischen Öffentlichkeit, Österreich und den übrigen Mächten den Beweis, daß er „ nicht genügend Garantien für eine positive Nachbarschaft “ 38 biete und lediglich „ einem neuen kleinstaatlichen Egoismus “ 39 folge. Bismarck aber konnte es nicht verantworten, „ preußisches Blut vergießen zu lassen, um einen neuen Mittelstaat zu schaffen, der am Ende immer gegen uns stimmen würde “ 40. Bismarck wollte kein mehr als dem Namen nach selbständiges Schleswig-Holstein und der augustenburgische Erbprinz hatte nur zu entscheiden, ob er denn eine Art fürstlicher Regierungspräsident sein wolle oder nicht.

Doch Dänemark verhielt sich dem augustenburgischen Lösungsansatz gegenüber ähnlich starr: Es weigerte sich, diesen Vorschlag auch nur zu erörtern, womit auch dieser ausschied.

Realistisch in dieser Ausweglosigkeit schien nur noch die von Frankreich vorgeschlagene Abtrennung der deutsch besiedelten Gebiete vom dänischen Gesamtstaat. Bismarck griff diesen Vorschlag auf und wollte ihn so „revolutionär“ erscheinen lassen, was er mit seinem Vorschlag, eine Volksbefragung in allen Bezirken Schleswigs durchzuführen, noch verstärkte. Doch die Dänen protestierten heftig, aber auch England, Rußland und Österreich verwarfen das Plebiszit-Verfahren als demokratisch-revolutionäre Bedrohung. Aber schon nach der Ablehnung der Personalunion durch Dänemark wuchs auch bei England und Rußland die Neigung, die Unantastbarkeit der dänischen Gesamtmonarchie aufzugeben. Auch für Österreich und Preußen verlor mit der dänischen Absage an eine Personalunion die Kriegsziel-Vereinbarung der zweiten österreichisch-preußischen Punktuation ihre Verbindlichkeit. Österreich erkannte, daß als einziger und praktisch tatsächlich auszuführender Weg, nur noch die völlige Trennung der Herzogtümer von Dänemark übrig bleibe.

Am 25. Juni ging die Londoner Konferenz zu Ende, ohne die Schleswig-Holstein-Krise auch nur ansatzweise mit einer kollektiven internationalen Übereinkunft gelöst zu haben. Am folgenden Tag lief der vereinbarte Waffenstillstand ab. Die Vertreter der europäischen Mächte auf der Londoner Konferenz überließen damit eine Entscheidung in der Schleswig- Holstein-Frage dem weiteren Waffengang zwischen Dänemark und den beiden deutschen Großmächten. Mit dieser europäischen Uneinigkeit in der Schleswig-Holstein-Frage gaben die Mächte das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung bei internationalen Streitfragen solchen Ausmaßes de facto auf, auch wenn England zwar mit Worten daran festzuhalten versuchte und eine Intervention wenigstens für eine gewisse Zeit nicht für ausgeschlossen hielt. Die Solidarität der Mächte des europäischen Konzerts hatte sich in der Schleswig- Holstein-Krise als nicht mehr existent erwiesen. Damit zeigte sich auch das einzige Ergebnis der Londoner Konferenz: Die negative Tatsache, daß im Grunde keine der Großmächte mehr an dem Londoner Protokoll von 1852 als Grundlage für eine Lösung der Schleswig-Holstein- Krise festhielt. Dieser Umstand war jedoch ein Erfolg für Bismarck: Er hatte sich während der Konferenz aus vielem rausgehalten, hatte es scheinbar den übrigen Mächten in die Hände gelegt, eine tragfähige Lösung der Schleswig-Holstein-Frage auszuhandeln. Bismarcks Bestreben lief darauf hinaus, die von den Mächten vorgetragenen Vorschläge sich aufgrund der divergierenden Interessen möglichst gegenseitig aufheben zu lassen, um zu verhindern, daß wieder wie bereits 1851/52 eine internationale Regelung für die Elbherzogtümer zustande kam, die jedoch nur belastend und verzögernd auf die Lösung der deutschen Frage im preußischen Sinne sein konnte. Und so schleppte sich die Konferenz wochenlang dahin, „ ohne daßBismarck seine Karten aufdecken mußte “ 41. Am Ende schied das Londoner Protokoll als rechtliche und politische Basis für die Lösung der Schleswig-Holstein-Frage aus. Bismarck war damit der internationalen Bindungen ledig, für deren Erhaltung er zunächst mit Österreich noch in den Krieg gegangen war, womit beide Mächte ihre militärische Handlungsfreiheit im Krieg gegen die dänische Monarchie zurückgewannen - und Preußen volle Bewegungsfreiheit „ in der deutschen Politik insgesamt “ 42.

(4) Der Siegüber Dänemark und das Ende des Krieges

Die endgültige Niederlage Dänemarks war nur noch eine Frage der Zeit. Es war politisch und militärisch isoliert, nachdem es seit dem Ende der Konferenz mit einem Eingreifen Englands nicht mehr rechnen konnte. Preußen und Österreich verständigten sich in einer dritten österreichisch-preußischen Punktuation über neue militärische Angriffe: Im militärischen Ausklang des Krieges brachten die deutschen Mächte ganz Jütland und die Insel Alsen in ihre Hand - womit die Niederlage der dänischen Monarchie besiegelt war.

Am 12. Juli 1864 bat die dänische Regierung um Waffenstillstand und Frieden. Jedoch mußten die Dänen, die manch günstigere Chance durch ihre Hartnäckigkeit hatten vorübergehen lassen, unter den ungünstigsten Bedingungen Frieden schließen. Im Präliminarfrieden vom 1. August 1864 entsagte Dänemark allen seinen Rechten auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zugunsten des Kaisers von Österreich und des Königs von Preußen und verpflichtete sich, die künftigen Entscheidungen der beiden deutschen Mächte über die Herzogtümer anzuerkennen. Damit war die Verbindung der Elbherzogtümer mit dem dänischen Staat und der dänischen Krone gelöst und ein wesentliches Ziel der deutschen Nationalbewegung erreicht.

Der Deutsche Bund, der sich auf das Bundesexekutionsverfahren in Holstein beschränkt und am Krieg gegen Dänemark nicht teilgenommen hatte, blieb von den Friedensverhandlungen ausgeschlossen. Auch die Ansprüche des Augustenburger Friedrich wurden übergangen, vielmehr setzte der Präliminarfrieden voraus, daß der Protokollprinz Christian rechtmäßiger Landesherr in Schleswig, Holstein und Lauenburg sei. Denn nur er sei legitimiert, eine Abtretung der drei Herzogtümer an Preußen und Österreich auszusprechen.

(4.2) Die Schönbrunner Konferenzen

Mit dem Präliminarfrieden entfiel auch der unmittelbare Zweck der preußischösterreichischen Allianz. Bei Österreich gab es nun keinen Zweifel mehr, daß Preußen seine Macht auf die Elbherzogtümer ausweiten würde, dem es zwar entgegen strebte, aber auch keine Alternative wußte. Rechberg sah ein, daß die preußische Annexion die einzige Möglichkeit blieb und wollte daher hinreichende Kompensationen für die Überlassung der Herzogtümer an Preußen aushandeln: Er forderte Preußens Unterstützung zur Wiederherstellung der österreichischen Herrschaft in der Lombardei.

Zu diesem Zweck trafen sich Bismarck und Rechberg im August 1864 in Schönbrunn. Das Ergebnis war die Schönbrunner Konvention, in der sich beide Mächte verpflichten, Anträge an den Bund über zu treffende Provisorien oder endgültige Entscheidungen nur gemeinsam zu stellen. Damit einigten sich beide Seiten, eine Lösung in der schleswig-holsteinischen Frage dem Bund auf jeden Fall vorzuschreiben und sich auf keinerlei Transaktionen mit seinen übrigen Mitgliedern einzulassen. Außerdem sagte Preußen Österreich zu, ihm bei der Wiedergewinnung der Lombardei behilflich zu sein - gelinge dies, wird Österreich dem Annexionsplan Preußens zustimmen. Jedoch ist anzunehmen, daß Bismarck sicherlich nach einer umgekehrten Reihenfolge der Geschehnisse trachtete.

Kaiser Franz Joseph und König Wilhelm lehnten diesen Entwurf jedoch einstimmig ab. Er war zu gewagt, auch wenn er eine feste Grundlage für eine preußisch-österreichische Allianz hätte werden können, denn er hätte dem preußischen Expansionsbedürfnis im Norden Genüge getan und gleichzeitig Österreichs Stellung im Süden erweitert. Allerdings ging der Plan nur im Krieg gegen Frankreich auf, daß die Lombardei besaß, jedoch hätten sie in solch einem Krieg Seite an Seite gekämpft. Die Schwäche der Konvention war, daß sie eine Lösung basierend auf alter Kabinettspolitik suchte in Zeiten des vordrängenden Nationalitätenprinzips, denn der preußische Annexionsplan widersprach dem Selbstbestimmungsrecht der Herzogtümer und der österreichische Plan des Rückerwerbs der Lombardei stand im Gegensatz zum Selbstbestimmungsrecht der italienischen Nation.

Nachdem der Entwurf von beiden Regierungsoberhäuptern abgelehnt wurde, gingen beide Mächte ohne klare Zielvorstellungen über ihre schleswig-holsteinische Politik in die Verhandlungen über den definitiven Friedensvertrag mit Dänemark. Abzusehen war, daß der bevorstehende Erwerb der Elbherzogtümer nach dem Scheitern einer dauernden Allianzpolitik zu neuem Streit zwischen Preußen und Österreich und „ schließlich zum deutschen Krieg führen “ 43 mußte.

(4.3) Der Wiener Frieden

Auf der Grundlage des vorausgegangenen Präliminarfriedens kam der Wiener Frieden zwischen Österreich, Preußen und Dänemark am 30. Oktober 1864 zustande. Im Artikel drei des Friedensvertrages entsagte der Protokollprinz Christian allen seinen Rechten auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zugunsten des Königs von Preußen und des Kaisers von Österreich. Gleichzeitig verpflichtete er sich, alle Entscheidungen anzuerkennen, die beide deutsche Mächte in bezug auf die erworbenen Herzogtümer treffen würden. Damit verzichtete er auf ganz Schleswig, nur einige jütische Enklaven in Nordschleswig und ein kleiner Streifen schleswigschen Bodens südlich Koldings kamen zu Dänemark.

Mit der dänischen Abtretung der drei Herzogtümer an Österreich und Preußen war die schleswig-holsteinische Frage jedoch nur vorläufig gelöst. Es bestand ein preußisch- österreichisches Kondominium, das der Natur der Sache nach nur ein Provisorium sein konnte.

(5) Die Folgezeit - ein Ausblick

Die Entscheidung, die Herzogtümer zugunsten beider deutschen Großmächte abzutreten, barg von Anfang an die Wahrscheinlichkeit eines Konflikts in sich, beachte man beispielsweise die Entfernung der beiden politischen Hauptstätten vom Ort des Geschehens und auch die verschiedene Gewichtung, die Schleswig-Holstein im Rahmen der außenpolitischen Interessen Preußens und Österreichs einnahmen. Und schließlich waren im Wiener Friedensvertrag auch die Nationalitätenprobleme in Nordschleswig unberührt geblieben.

Für Preußen konnte das Kondominium zusammen mit Österreich nur von kurzer Dauer sein, denn es war entschlossen, dieses Provisorium durch eine Annexion der Herzogtümer zu beenden. Diesem entscheidenden Schritt zur preußischen Vorherrschaft bis zur Mainlinie wollte Österreich natürlich entschieden entgegen treten. Unterstützt wurde Österreich durch die Haltung der deutschen Öffentlichkeit und der Nationalbewegung, die unbeirrt an ihrer

Forderung der staatlichen Selbständigkeit der vereinigten Herzogtümer und auf Anerkennung des Erbprinzen von Augustenburg als deren rechtmäßigen Landesherrn festhielt. Auch in Österreich gab es eine Art Kurswechsel: Rechberg wurde entlassen und an seine Stelle trat der sich Preußen viel weniger verpflichtet fühlende Graf Mensdorff-Pouilly. Sein Ziel war es ebenfalls, um den Annexionsplänen Preußens entgegen zu treten, Schleswig-Holstein unter Anerkennung des augustenburgischen Erbrechts zu einem neuen selbständigen Gliedstaat im Deutschen Bund zu machen, was zwar einen Bruch mit Preußen als unweigerliche Konsequenz nach sich ziehen mußte, Österreich jedoch die Unterstützung der deutschen Mittelstaaten und der deutschen öffentlichen Meinung eingebracht hätte. Dennoch läßt Österreich durchblicken, daß es den preußischen Annexionsplänen zustimmen würde, wenn es entsprechende Gebietskompensationen erhalten würde - womit die Einsprüche Österreichs ihre Glaubwürdigkeit verlieren. Preußen weist den Vorschlag ab und hält an der Annexion fest, die es auch zunehmend bereit ist, in einem Krieg gegen Österreich durchzusetzen.

So standen sich am Ende des Deutsch-Dänischen Krieges, genau wie zu Beginn, wieder drei Kräfte gegenüber: Preußen mit seinem unbedingten Annexionsverlangen, Österreich, unentschieden zwischen politischen Alternativen und Konsequenzen, und die nationale Bewegung, die - auch resultierend aus Österreichs Unentschlossenheit und der damit fehlenden Unterstützung - jedoch keine wirkliche Chance mehr besaß. Preußen und die nationale Bewegung kamen sich im weiteren Verlauf der Krise immer näher, während Österreich, „ der eigentliche politische Verlierer neben dem kleinen Dänemark,..., einer der gr öß ten Katastrophen seiner Geschichte entgegenging “ 44.

(5.1) Situationsvergleich 1848-1850 und 1864

Mit dem Wiener Frieden vom 30. 10. 1864 war durch Kabinettspolitik und Kabinettskrieg ein Erfolg erzielt, um den die nationale Bewegung in Deutschland zwischen 1848 und 1850 vergeblich gerungen hatte: Die Elbherzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg waren vom dänischen Staat und der dänischen Krone gelöst. Die Ausgangssituation damals wie später war eine ähnliche: Der deutsche und der dänische Nationalismus forderten den Anschluß an Deutschland bzw. Dänemark. Während die Dänen einen aus dem Königreich Dänemark und der Provinz Schleswig gebildeten Nationalstaat forderten, „ Danmark til Eideren “, behaarte die deutsche Bevölkerung Schleswigs und Holsteins auf ihren Landesrechten und forderten zum Schutz dieser die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund, „ Schleswig-Holstein bis zur Königsau “ 45.

(5.2) Die Positionen des Auslandes 1848/49

Natürlich war das Scheitern der Revolution 1848/49 eine wesentliche Ursache für das Scheitern der schleswig-holsteinischen Bewegung, auch die Macht- und Mittellosigkeit der deutschen Nationalversammlung und der plötzlich aufgebrochene Dualismus zwischen Preußen und Österreich begünstigten ihr Scheitern. Vor allem jedoch trug das interessenbedingte Eingreifen des Auslandes zur Niederwerfung der Schleswig-Holsteiner bei, das den dänischen Gesamtstaat erhalten wollte. Auch wenn zwischen den europäischen Großmächten scheinbar unüberbrückbare ideologische und politische Gegensätze bestanden, in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit gingen das republikanische Frankreich, das liberale England und das absolutistische Rußland zusammen, um eine Lösung der Krise im deutschen Sinne zu verhindern. Frankreich war gegen die Gründung einen einheitlichen deutschen Nationalstaates, Zar Nikolaus I. fürchtete die Kraft der nationalen und liberal- demokratischen Ideen für sein eigenes Reich und sah die russische Vorherrschaft an der Ostsee gefährdet. England fühlte sich wirtschaftlich und militärisch bedroht: Die Aufnahme der Herzogtümer in den Zollverein hätte sich nachteilig auf Englands Wirtschaft und Handel ausgewirkt. Außerdem wollte niemand in England den Deutschen zu einer künftigen Flottenbasis verhelfen.

(6.2) Das Scheitern der Schleswig-Holstein-Bewegung 1848 - 1850

Als Im März 1848 Schleswig an Dänemark angeschlossen wurde, kam es sogleich zu Protesterhebungen in Schleswig und Holstein. Der Deutsche Bund besaß zu diesem Zeitpunkt weder Mittel noch Macht, Dänemark Einhalt zu gebieten und Krieg zu führen, so daß preußische Truppen im Auftrag des Bundes und der Frankfurter Nationalversammlung den Schleswig-Holsteinern zu Hilfe kamen und erfolgreich bis Jütland vordringen konnten. Doch Frankreich, Rußland und England standen hinter Dänemark und zwangen Preußen, am 26. 08. 1848 den Waffenstillstand von Malmö zu schließen. Die deutsche Nationalversammlung war entrüstet und da englische Vermittlungsversuche fehl schlugen, brach im Februar 1849 erneut der Krieg aus, in dessen Verlauf Preußen erneut bis nach Jütland vordringen. Trotzdem mußte Preußen auf ausländischen Druck von Rußland und Frankreich hin, 1850 im Frieden von Berlin die beiden Herzogtümer aufgeben und die „ Schleswig-Holsteiner fallen lassen “ 46. Diese setzten den Kampf zwar fort, wurden jedoch von den Dänen im Sommer 1850 geschlagen.

Im ersten Londoner Protokoll von 1850 sprachen sich daraufhin Rußland, England, Frankreich, Schweden-Norwegen und Dänemark für die Integrität des dänischen Gesamtstaates aus - womit die schleswig-holsteinische Frage mittels einer kollektiven internationalen Übereinkunft offiziell zu einer europäischen Angelegenheit erhoben wurde. Damit hatten sich die Prinzipien des Wiener Kongresses von 1814 bewährt, die Solidarität unter den Monarchen und die europäischen Mächte hatten gemeinsam Druck auf Preußen ausgeübt, so daß es aus Schleswig und Jütland abziehen mußte. Preußen stand damals an der Spitze der nationalrevolutionären deutschen Bewegung und präsentierte nationale Forderungen der Frankfurter Nationalversammlung. Doch war der Deutsche Bund ein Element des europäischen Gleichgewichts, das durch nationale Forderungen nicht gestört werden durfte, deshalb sahen sich das Ausland gezwungen, zu intervenieren. Die schleswig- holsteinische Krise war außerdem Teil einer gesamteuropäischen Revolutionsbewegung wie sie in Italien, Polen, Griechenland und Belgien auftauchte, wogegen sich die Mächte des Wiener Kongresses gleichwohl wehren mußten, um die Souveränität der Monarchen und das europäische Gleichgewicht zu erhalten und zu sichern.

(6.3) Die Situation 1864

Ein gravierender Unterschied zu 1848/49 und 1850 war, daß Preußen nicht allein handelte, sondern zusammen mit Österreich, und - im Namen europäischen Vertragsrecht, dem Londoner Protokoll, das die dänische Regierung offenkundig verletzt hatte. Preußen stand nicht isoliert mit Schleswig-Holstein da, sondern war der Unterstützung Österreichs sicher und genoß die wohlwollende Neutralität Rußlands und Frankreichs. Dagegen war Dänemark diesmal isoliert, ungenügend unterstützt von England und abgewiesen von Rußland.

Zusammen mit Österreich wollte Bismarck vorerst auf der Vertragsbasis von 1851/52 handeln und von Dänemark nur die Erfüllung und Einhaltung dieser Verträge fordern, insbesondere die Aufhebung der Novemberverfassung, die die praktische Einverleibung Schleswigs in Dänemark bedeutete. Vor allem die Furcht vor internationalen Verwicklungen siehe 1848 - 1850, trieb Bismarck zu dieser politischen Vorgehensweise, die es ihm erleichterte, eine Intervention der übrigen Großmächte zu verhindern, die Preußen 1850 noch zur Aufgabe der Herzogtümer zwang. Die übrigen Großmächte sahen 1864 das europäische Gleichgewicht auch nicht gefährdet, denn die nationale Bewegung war auf die Herzogtümer beschränkt und griff nicht auf Europa über.

Vor allem aber die Uneinigkeit der europäischen Mächte in der Schleswig-Holstein-Krise und ihre divergierenden Interessen erschwerten die Lösung der Krise mittels eines erneuten kollektiven europäischen Übereinkommens: England war unentschlossen, wollte weder einen Krieg, noch den Deutschen die Herzogtümer einfach so überlassen. Frankreich hatte sich in der Angelegenheit nicht festgelegt, konnte eine Vergrößerung Preußens im Norden durchaus mit sich vereinbaren. Rußland hielt sich aufgrund der Alvenslebschen Konvention neutral bzw. auf der Seite Preußens, und Schweden konnte allein ohne England und Frankreich nichts ausrichten - die dänische Monarchie war isoliert; das Konzert der europäischen Mächte hatte in einer Neuauflage der Schleswig-Holstein-Frage aufgehört zu funktionieren, was diese von ihrem europäischen Status und aus dem europäischen Einflußbereich löste und zu einem Problem deutscher Politik avancieren ließ.

(7) Exkurs II: Ist Bismarck ein „ Treiber “ in der Schleswig-Holstein-Politik oder ist er ein „ Getriebener “ europäischer Politik und Interessen?

Es scheint, als ziehe sich ein roter Faden durch Bismarcks Politik in der Schleswig-Holstein- Krise, von dem er keinesfalls abweichen wollte und durch äußere Umstände auch nicht mußte. Doch betrachtet man die Umstände, unter denen Preußen in den Besitz der Herzogtümer gelangte, kann man durchaus davon ausgehen, daß überwiegend negative Faktoren Bismarcks Verhalten und Handeln auf dem Feld der Schleswig-Holstein-Politik bestimmten.

Bismarck sah sich zum einen dem Deutschen Bund gegenüberstehen, dessen politische Aufwertung er verhindern wollte, um ihn aus der Schleswig-Holstein-Politik und den weiteren Entwicklungen in der deutschen Frage auszuschalten. Hinzu kam zum anderen die Furcht vor möglichen Interventionen der europäischen Mächte. Wollte er die deutsche Frage im preußischen bzw. deutschen Sinne lösen, mußte auch das Ausland ausgeschaltet werden; ein Schritt dahingehend war die Schleswig-Holstein-Krise.

Probleme sah Bismarck auch in seiner unmittelbaren Umgebung: Obwohl Preußen das Bündnis mit Österreich einging, konnte es nicht sicher sein, daß die Habsburger nicht versuchen könnten, ihre Bundesreformmehrheit vom August zu einer Offensive gegen Preußen zu nutzen, um die eigene Vormachtstellung in Mitteleuropa endgültig zu etablieren. War dies zwar von Österreichisch aus gesehen, schwierig umzusetzen, war diese Initiative dennoch denkbar, mehr noch als die Führungsmächte des Dritten Deutschland, Bayern, Württemberg und Sachsen, auf die Errichtung eines neuen Mittelstaates setzten, um so die Macht Preußens einzuschränken.

Ein anderes Problem war die französische Annäherung an Österreich. Bismarck konnte nicht einschätzen, ob diese Annäherung taktischer Art war oder ob sie größere Veränderungen nach sich ziehen würde, ob Napoleon III. vielleicht zu der Ansicht gekommen war, Österreich stelle für ihn eine kleinere Gefahr dar als Preußen, angesichts der österreichischen inneren Strukturprobleme und der Lage seiner Staatsfinanzen.

Auch das Zusammengehen von Frankreich und Rußland bedrückte Bismarck. Die Sorge wurde genährt, als Rußland im Laufe der Geschehnisse die Thronkandidatur des Großherzogs von Oldenburg, eines Verwandten des Zarenhauses, unterstützte und sich damit der französischen Position einer Lösung der Frage nach dem Nationalitätenprinzip stark annäherte. Auch die augustenburgischen Thronfolgeansprüche bereiteten Bismarck Kopfzerbrechen. Der Erfolg des Augustenburgers und sein Zuspruch aus der Öffentlichkeit drohte bei Lage der Dinge anderen Kräften als Preußen zugute zu kommen: Er drohte im kleindeutschen Rahmen die politischen Gegner Bismarcks zu stärken - erst recht, wenn England sich einschalten würde, auf dessen Beistand der kleindeutsche Liberalismus schon immer gesetzt hatten. Eine solche Möglichkeit mußte Bismarck von vornherein verhindern, indem er sich vorerst auf der Einhaltung der Londoner Protokolle berief.

Was Bismarck ebenfalls im Verlauf der Schleswig-Holstein-Krise beunruhigte, war die Haltung seines Königs: Der neigte mehr und mehr dazu, den Augustenburger zu favorisieren. Er hoffte, auf diesem Wege Frieden zu schließen mit der Bundestagsmehrheit und mit der deutschen Nationalbewegung. „ Während Bismarck auf der europäischen Ebene die Fäden mehr und mehr in die Hand zu bekommen glaubte, drohten sie ihm sozusagen im eigenen Haus zu entgleiten. “ 47 Auch der Konflikt mit dem Abgeordnetenhaus belastete Bismarck und vor allem seine Außenpolitik. Genährt wurde diese Belastung durch den schwankend gewordenen König, dem Bismarck vorwarf, im inneren Verfassungskonflikt „ mehr seinen

Gegnern als seinen Dienern zugewandt “ 48 zu sein. Aber auch außenpolitisch wankte der König und stand nicht mehr hundertprozentig hinter Bismarck. Das blieb dem Abgeordnetenhaus natürlich nicht verborgen, so daß Bismarck auch hier stärker Partei für seine Politik ergreifen mußte: Jede andere als die von ihm verfolgte Außenpolitik betrachtete Bismarck als Kapitulation vor der Opposition, was zeigt, wie sehr er mit dem Rücken zur Wand kämpfte und wie gefährlich ihm gerade seine Außenpolitik in der Schleswig-Holstein- Angelegenheit zu werden schien49.

Auf der Londoner Konferenz verhielt sich Bismarck abwartend, überließ die Diskussion einer möglichen Lösung anderen, was auf der einen Seite natürlich für Preußen sprach, auf der anderen Seite sicher auch mit einem Risiko verbunden war: Was wäre gewesen, wenn tatsächlich ein erneutes kollektives Übereinkommen für die Regelung der Schleswig- Holstein-Frage zustande gekommen wäre, vielleicht sogar auf ganz anderer Basis als den Londoner Protokollen, die Preußen und Österreich ja sowieso nicht mehr anerkannten. Bismarck würde sich fügen müssen oder aber Krieg führen gegen (wahrscheinlich) ganz Europa. Nicht auszudenken wäre auch, wenn all das eingetroffen wäre, was Bismarck befürchtete: Frankreich und Rußland kommen sich näher, Frankreich zudem noch mit Österreich, und England stimmt den Gebietsforderungen Frankreichs zu, von denen es eine Intervention zugunsten der Dänemark abhängig macht. Letztenendes ist es anders gekommen, und diesen anderen Verlauf nutzte Bismarck in gekonnter Weise für seine Politik. Aber dies war ein Erfolg, der, „ wie er nur zu genau wußte, in wesentlichen Punkten nicht das Werk eigener Planung ..., sondern der ihn begünstigenden Umstände war “ 50. Bismarck wußte wohl, daß eben diese Umstände „ den besonders begünstigen, der sich von ihnen leiten l äß t, ihnen Lösungen abgewinnt und sie ihnen nicht aufzuzwingen versucht “ 51. Daß die Londoner Konferenz für Preußen ein positives Ergebnis bringt, die Ausschaltung der Londoner Verträge und damit die des Auslandes in der weiteren Gestaltung der Schleswig-Holstein-Frage, hat Bismarck sicher geahnt, aber hundertprozentig sicher sein konnte er nie. Er war eher ein abwartender, von den Ereignissen „Getriebener“, der seine eigenen Pläne nicht verkünden konnte. Sein Ziel, die Annexion, mußte er lange geheim halten, „ ob ich es erreiche, steht in Gotteshand “, sagt er zu Verwandten52.

Ein „Treiber“ ist der preußische Ministerpräsident dagegen in den Beziehungen zu Österreich, das im Verlauf der Krise und im unmittelbar folgenden Deutsch-Deutschen Krieg 1866 ebenfalls aus der weiteren Entwicklung der deutschen Frage ausgeschaltet wird. Die Habsburger Monarchie vermag er immer stärker an Berlin zu binden, ringt ihr Verpflichtungen ab, durch die die Wiener Politik eigentlich von Berlin aus geleitet wird. Österreich kommt dem natürlich noch entgegen, vor allem wegen seiner inneren Strukturkrisen, der Staatsverschuldung, der politischen Isolation, seiner Angst vor revolutionären Umstürzen im Vielvölkerstaat und seiner politischen Unentschlossenheit. Auch der deutschen Nationalbewegung weist Bismarck die Schranken und bewahrt seinen konservativen, an europäischen Verträgen orientierten Standpunkt. Viele meinen, jetzt wäre der geeignetste Zeitpunkt, die Niederlage von 1848 - 1850 wieder gut zu machen, doch Bismarck vermeidet es, nationale Forderungen zu präsentieren. Einerseits wird Bismarck in dieser Situation indirekt vom europäischen Ausland angetrieben, sich auf den Status Quo zu berufen, um eine europäische Regelung der Schleswig-Holstein-Sache zu verhindern. Andererseits treibt er die nationale Bewegung an und weist ihnen die Schranken ihrer Handlungsfähigkeit.

Bismarck wandelt wohl auf einem Drahtseil zwischen einem seine Pläne vorantreibenden Getriebenen und einem durch äußere und innere Umstände getriebenem Treiber - ständig könnte er fallen, wird jedoch von vielen gehalten; von einem starrköpfigen Dänemark, einem entgegenkommenden Österreich und einem uneinigen, „verstimmten“ Konzert der europäischen Mächte.

Literaturverzeichnis

- Baumgart, Winfried. (1999). Europäisches Konzert und nationale Bewegungen: internationale Beziehungen 1830 - 1878. Handbuch der Geschichte der internationalen Beziehungen, Bd. 6. München, Wien, Zürich.
- Burckhardt, Helmut. (1970). Deutschland, England, Frankreich - Die politischen Beziehungen Deutschlands zu den beiden westeuropäischen Großmächten 1864 - 1866. München.
- Daebel, Joachim. (1969). Die Schleswig-Holstein-Bewegung in Deutschland 1863/64. Dissertation. Berlin, Köln.
- Fenske, Hans. (Hrsg.). Der Weg zur Reichsgründung 1850 - 1870. Bd. V, in: Buchner, Rudolf, Baumgart, Winfried. (Hrsg.). (1977). Quellen zum politischen Denken der Deutschen im 19. und 20. Jahrhundert. Darmstadt.
- Gall, Lothar. (1983). Bismarck. Der weiße Revolutionär. Frankfurt/Main, Berlin, Wien.
- Hillgruber, Andreas. (1995). Bismarcks Außenpolitik. Freiburg.
- Huber, Ernst Rudolf. (1988). Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 - Bismarck und das Reich. Bd. 3. Stuttgart.
- Malettke, Klaus. Die Schleswig-Holsteinische Frage (1862 - 1866). In: Koselleck, Reinhard, Vierhaus, Rudolf. (Hrsg.). (1969). Historische Texte/Neuzeit. Göttingen.
- Schieder, Theodor. (1980). Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich 1815 - 1871. Bd. 15.
- Wandruszka, Adam, Urbanitsch, Peter. (Hrsg.). (1993). Die Habsburger Monarchie 1848 - 1918. Bd. VI, 2. Teilband: Die Habsburger Monarchie im System der internationalen Beziehungen. Wien.

[...]


1 Malettke, Klaus. Die Schleswig-Holsteinische Frage (1862 - 1866). In: Koselleck, Reinhard, Vierhaus, Rudolf. (Hrsg.). (1969). Historische Texte/Neuzeit. Göttingen. S. 36.

2 Gall, Lothar. (1983). Bismarck. Der weiße Revolutionär. Farnkfurt/Main, Berlin, Wien. S. 293.

3 Siehe auch: Huber, Ernst Rudolf. (1988). Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789: Bismarck und das Reich. Bd. 3. Stuttgart. S. 456 ff.

4 Schieder, S. 152.

5 Fenske, Hans. Der Weg zur Reichsgründung 1850 - 1870. In: Buchner, Rudolf, Baumgart, Winfried. (Hrsg.). (1977). Quellen zum politischen Denken der Deutschen im 19. und 20. Jahrhundert. Darmstadt. S. 290.

6 Fenske. Weg zur Reichsgründung. S. 290.

7 Schieder S. 153.

8 Gall. Bismarck. S. 294.

9 Daebel. Schleswig-Holstein-Bewegung. S. 38.

10 Daebel. Schleswig-Holstein-Bewegung. S. 38.

11 Daebel. Schleswig-Holstein-Bewegung. S. 273/274.

12 Baumgart, Winfried. (1999). Europäisches Konzert und nationale Bewegungen: internationale Beziehungen 1830 - 1878. Handbuch der Geschichte der internationalen Beziehungen, Bd. 6. München, Wien, Zürich. S. 371

13 Malettke. Schleswig-Holsteinische Frage. S. 37.

14 Vgl. hierzu: Huber. Verfassungsgeschichte. S. 4707/471.

15 Malettke. Schleswig-Holsteinische Frage. S. 37.

16 Gall. Bismarck. S. 301.

17 Huber. Verfassungsgeschichte. S. 471.

18 Gall. Bismarck. S. 307.

19 Vgl. hierzu: Huber. Verfassungsgeschichte. S. 476.

20 Baumgart. Europäisches Konzert. S. 372.

21 Malettke. Schleswig-Holsteinische Frage. S. 35.

22 Gall. Bismarck. S. 301.

23 Burckhardt, Helmut. (1970). Deutschland. England. Frankreich - Die politischen Beziehungen Deutschlands zu den beiden westeuropäischen Großmächten 1864 - 1866. München. S. 9.

24 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 64.

25 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 72.

26 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 72.

27 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 75.

28 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 75.

29 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 77.

30 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 78/79.

31 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 79.

32 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 83.

33 Burckhardt. Deutschland. England. Frankreich. S. 83.

34 Baumgart. Europäisches Konzert. S. 373.

35 Gall. Bismarck. S. 308.

36 Gall. Bismarck. S. 311.

37 Malettke. Die Schleswig-Holsteinische Frage. S. 57.

38 Gall. Bismarck. S. 311.

39 Gall. Bismarck. S. 311.

40 Malettke. Die Schleswig-Holsteinische Frage. S. 36.

41 Gall. Bismarck. S. 308.

42 Hillgruber, Andreas. (1995). Bismarcks Außenpolitik. Freinurg. S. 57.

43 Huber. Verfassungsgeschichte. S. 485.

44 Schieder, Theodor. (1980). Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich 1815 - 1871. Bd. 15. S. 155.

45 Daebel. Schleswig-Holstein-Bewegung. S. 22.

46 Daebel. Schleswig-Holstein-Bewegung. S. 25.

47 Gall. Bismarck. S. 303.

48 Gall. Bismarck. S. 304.

49 Gall. Bismarck. S. 304.

50 Gall. Bismarck. S. 299.

51 Gall. Bismarck. S. 299.

52 Malettke. Schleswig-Holsteinische Frage. S. 36.

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Der Deutsch-Dänische Krieg 1864 - Schleswig und Holstein im Zentrum europäischer Großmachtinteressen -
Université
Dresden Technical University
Cours
Hauptseminar Reichsgründung 1871
Note
2-
Auteur
Année
2001
Pages
35
N° de catalogue
V106797
ISBN (ebook)
9783640050727
Taille d'un fichier
532 KB
Langue
allemand
Annotations
viel stöber- und lesestoff, rolle bismarcks wird hervorgehoben und bedeutung des krieges für die reichsgründung und ihre vorbereitung
Mots clés
Deutsch-Dänische, Krieg, Schleswig, Holstein, Zentrum, Großmachtinteressen, Hauptseminar, Reichsgründung
Citation du texte
Alexandra Zielinski (Auteur), 2001, Der Deutsch-Dänische Krieg 1864 - Schleswig und Holstein im Zentrum europäischer Großmachtinteressen -, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106797

Commentaires

  • invité le 17/6/2008

    Bitte mich kontaktieren.

    Hey,
    ich muss in 2 wochen einen vortrag über den deutsch-dänischen Krieg halten. Zwar auf Englisch jedoch hilft mir wirklich viel von deiner Arbeit. Habe noch ein paar Fragen, wäre deshalb nett wenn du mich per mail kontaktieren könntest. Danke.

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