Rundfunk unter alliierter Besatzung


Dossier / Travail, 2002

16 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die geschichtlichen Hintergründe
2.1 Der Rundfunk vor 1945
2.2 Das Ende des Zweiten Weltkrieges
2.2.1. Die Konferenz von Jalta
2.2.2. Die Bedingungslose Kapitulation
2.2.3. Die Potsdamer Konferenz

3. Die Bedeutung des Rundfunks
3.1. Der Wiederaufbau des Rundfunks
3.2. Die Ziele der Alliierten
3.2.1. DieGesetze des S.H.A.E.F
3.2.2. Der Drei-Stufen-Plan
3.2.3. Die Probleme PWD-Handbuches

4. Die verschiedenen Zonen
4.1. Die amerikanische Zone
4.2. Die britische Zone
4.3. Die französische Zone
4.4. Die sowjetische Zone
4.5. Die Kritik seitens der Deutschen

5. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis:

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In der folgenden Hausarbeit sollen die Anfänge des deutschen Rundfunk nach dem Ende des zweiten Weltkrieges skizziert werden. Im Vordergrund stehen hierbei die Fragen, inwieweit die Alliierten ihre Pläne umsetzen konnten und wie das System unter der Besatzung das heutige System beeinflusst hat. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Ereignisse sollen die wichtigsten Entwicklungsstufen genannt und erläutert werden. Im einzelnen soll grob auf die verschiedenen Strukturen des Rundfunks in den Zonen der Alliierten eingegangen werden. In einem Fazit werden die wichtigsten Punkte der Arbeit zusammen gefasst und anhand der vorgestellten Argumente wird diskutiert inwieweit die Alliierten ihre Pläne umgesetzt haben und wie sehr unser heutiges Rundfunkssystem davon beeinflusst wurde.

2. Die geschichtlichen Hintergründe

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges war es das Ziel der alliierten Besatzungsmächte, den Rundfunk in Deutschland so zu ordnen, dass das System, welches unter der Macht der Nationalsozialisten zu Stande kam, vom Staat unabhängig werden würde. Ziel war es vor allem in einer demokratischen Neuordnung in Deutschland, auch den Rundfunk so zu organisieren, dass er niemals wieder unter einen staatlichen Einfluss fallen könnte und somit als politisches Propagandamittel missbraucht werden könnte.

2.1 Der Rundfunk vor 1945

In den Jahren des Nationalsozialismus in Deutschland hatte man anhand Gesetzesgrundlagen den Rundfunk mehr und mehr unter die Obhut der Regierung gestellt. Somit hatten die Nationalsozialisten freie Hand, über den Rundfunk zu verfügen und ihn für Propagandazwecke zu missbrauchen. So wurde bereits zu Beginn der Herrschaft der Nationalsozialisten eine Rundfunkkammer eingeführt, nur wer ihr angehörte, hatte die Erlaubnis, im Rundfunk tätig zu sein. Die Nationalsozialisten konnten dadurch kontrollieren, wer im Rundfunk wirken konnte. Sie vollzogen dem Rundfunk also einer „ personellen S ä uberung. “ 1 Ferner setzte man als Sender den sog. „ Volksempf ä nger “ ein, dieser ermöglichte es den Nationalsozialisten kostengünstig ein Programm in ganz Deutschland auszustrahlen, jedoch nicht über die Grenzen hinaus.2 Dies hatte unter anderem zur Folge, dass von außen der deutsche Sender nicht abgehört werden konnte.

2.2 Das Ende des Zweiten Weltkrieges

Bereits vor dem Ende des Krieges zeichnete sich ab, dass die Alliierten, nämlich die Vereinigten Staaten Amerikas, Großbritannien und Frankreich, sowie die Russen, die Kontrolle über Deutschland übernehmen würden. Auf verschiedenen Konferenzen, hierbei seien die beiden wichtigsten Konferenzen, Jalta und Potsdam zu nennen, einigte man sich auf eine Neuordnung Deutschlands.

2.2.1. Die Konferenz von Jalta

Während der Konferenz von Jalta, am 12. Februar 1945, einigten sich die sog. „ Grossen Drei “ 3 , auf erste Ziele nach dem zweiten Weltkrieg. Die Siegermächte, vertreten von Roosevelt, Stalin und Churchill waren sich einig, zu verhindern, dass Deutschland jemals wieder Ausgangspunkt militärischer Aggression in totalitärer Absicht werden könnte. Auf der Konferenz von Jalta wurden bereits die ersten wichtigen Maßnahmen für diese Ziele vorgezeichnet. Dies waren vor allem die Entwaffnung und die dauerhafte wirtschaftliche Schwächung Deutschlands. Außerdem wurden die Deutschen verpflichtet, Reparationen zu zahlen. Am wichtigsten jedoch war es den Siegermächten für einen konsequenten Aufbau von demokratischen Institutionen zu sorgen. Man wollte die deutsche Bevölkerung einer „ Umerziehung “ 4 unterziehen, somit sollte die Gesellschaft zu einer demokratischen Einstellung gebracht werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, sollte Deutschland für eine unbefristete Zeit militärisch von den Siegermächten besetzt gehalten werden. Man wollte Deutschland in eine amerikanische, eine britische, eine russische und später auch in eine französische Zone einteilen.5

Den Verbündeten gelang es jedoch nicht sich bis zum Kriegsende auf Einzelheiten zu einigen.

2.2.2. Die Bedingungslose Kapitulation

Am 7/8 Mai kam es in Reims und Berlin-Karlshorst zur bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Mit der Kapitulation Hitlerdeutschlands wurde der „ verheerendste Krieg der europ ä ischen Geschichte “ 6 beendet. Es war vor allem eine internationale Zusammenarbeit geboten, um längerfristig Frieden garantieren zu können. So übernahmen die Alliierten die oberste Regierungsgewalt (supreme authority). Deutschland musste sich bereit erklären, sich allen Forderungen zu unterwerfen. Ab April 1945 machte die supreme authority die Psychological Warfare Division (PWD), eine Stabsabteilung des Oberkommandos der westalliierten Streitkräfte in Europa (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force/ S.H.A.E.F.), geltend. Unter dieser Psychologischen Kriegsführung wurden erste Pläne für eine Rundfunkkontrolle entworfen. Man wollte die deutschen Informationsdienste, den Deutschlandsender und das Deutsche Nachrichtenbüro unter eine 3-Mächte Kontrolle stellen. Vor allem aber wollte man dafür sorgen, dass die Regierung keinerlei Kontrollmöglichkeit über den Rundfunk haben sollte.7 Im Juni 1945 unterzeichneten die alliierten Oberbefehlshaber eine Erklärung. Somit ging die oberste Gewalt in Deutschland auf die Siegermächte über.

2.2.3. Die Potsdamer Konferenz

„ Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die M ö glichkeit geben, sich vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und friedlichen Grundlage von neuem wieder aufzubauen. “ 8 Dies war das Ergebnis der Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis 2. August 1945.

Auf dieser Konferenz legten die Siegermächte, Churchill, später Attlee, Truman und Stalin, die Ziele einer Besatzung Deutschlands fest. In dem „ Alliierten Kontrollrat “, sollten jeweils die Zonenbefehlshaber der einzelnen Zonen einstimmige Beschlüsse fassen und somit eine einheitliche Besatzungspolitik in Deutschland ermöglichen. 9 Zudem sollte die Umerziehung Deutschlands an vier Punkten festgemacht werden, nämlich: eine Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Demokratisierung und Dezentralisierung Deutschlands. Die Maßnahmen der Informations- und Medienpolitik der alliierten Kontrollmächte zielte darauf ab, diese vier Grundsätze zu verwirklichen.10

Zudem wurden die verschiedenen Besatzungszonen Deutschlands festgelegt. Auch wenn Frankreich auf dieser Konferenz nicht vertreten war, einigte man sich darauf, dass auch diesem Land eine eigene Zone zugesprochen werden sollte, da die Briten nach Abzug der Amerikaner fürchteten, den Sowjets alleine gegenüber stehen zu müssen. Auf der Konferenz von Jalta, entschlossen sie eine Aufteilung Deutschlands in verschiedene Besatzungszonen. Man war sich auch darüber einig, die Hauptstadt Berlin in vier Zonen einzuteilen.11

3. Die Bedeutung des Rundfunks

Nach dem zweiten Weltkrieg war der Deutsche Rundfunk zerstört, wie das deutsche Reich, jedoch schien es bemerkenswert, dass der Rundfunk seit den 22 Jahren seiner Existenz keinen einzigen Tag still gestanden hatte.12 So auch nicht nach dem Ende des Krieges. Die Alliierten hatten erkannt, dass der Rundfunk nach dem Krieg, das einzige funktionierende Medium war. Zeitungen waren angesichts der wirtschaftlichen Schwächung Deutschlands kaum zu finanzieren. Wenn sie erschienen, dann nur in einer sehr beschränkten Auflage. Der Rundfunk war somit die einzige Gelegenheit, um die Bevölkerung mit den wichtigsten Informationen zu versorgen. Aufgrund der Beschädigung der Funkhäuser, die zum größten Teil vollständig zerstört worden waren, musste man zu Beginn des Sendebetriebs improvisieren. Die Alliierten nutzten zunächst das, was von den Sendern übrig geblieben war, als Militärsender, um die eigenen Truppen informieren zu können, später setzten sie den Rundfunk dann auch vermehrt zur Unterrichtung der Bevölkerung ein. Die Alliierten sahen in der Nutzung des Rundfunks vor allem eine Möglichkeit, den „ (...) politischen, gesellschaftlichen und administrativen Wandel in Deutschland (...) “ 13 herbeizuführen. Der Rundfunk war zu dieser Zeit das Medium mit der größten Reichweite und sollte bei der Bevölkerung die Bereitschaft wecken, die militärische Niederlage und die besatzungspolitischen Ziele, sowie die Verfahren und Maßnahmen der Siegermächte zu akzeptieren. Mit Hilfe des Rundfunks sah man auch eine Möglichkeit darin, die Bevölkerung für einen gemeinsamen Wiederaufbau mit den Besatzern zu interessieren.

3.1. Der Wiederaufbau des Rundfunks

„ Au ß er einigen mehr oder weniger zerst ö rten Geb ä uden und Sendern verbindet den Rundfunk mit der Nachkriegszeit nichts mit jenem gigantischen Propagandaapparat eines totalit ä ren Regimes, das jedermann vor Ohren und manchem auch schon vor Augen gef ü hrt hatte, wie das relativ junge publizistische Instrument Rundfunk als `F ü hrungsmittel` eines allm ä chtigen Einparteienstaates zu missbrauchen war. “ 14

Die Alliierten sahen sich mit großen Schwierigkeiten konfrontiert, da so gut wie alle Sendeanlagen erheblich, bzw. vollständig zerstört worden waren.

Jedoch setzten die Alliierten, die nach Übernahme Deutschlands die Regierungsgewalt inne hielten und somit auch befugt waren, über den Rundfunk zu entscheiden, alles daran, den Rundfunk so schnell wie möglich wieder in Gang zu bringen. So konnten keine Rundfunksender oder Rundfunkstudios ohne ihre Erlaubnis errichtet oder betrieben werden.15 Bereits am 4. Mai 1945 war aus dem Hamburger Funkhaus, welches die Briten übernommen hatten, zu hören: „ This is Radio Hamburg, a station of the Allied Military Government. “ 16

Mit dieser Ansage begann der erste Sender, welcher von der Radio Production Unit in Betrieb gesetzt worden war wieder mit seinem Programm. In Köln übernahmen die Briten das beschädigte Funkhaus und richteten es notdürftig wieder her. Mit Hilfe deutscher Techniker gelang es, den Sendebetrieb bald wieder aufzunehmen.

Am 13. Mai ließen die Sowjets aus ihrem Übertragungswagen verkünden: „ Achtung! Achtung! Hier spricht Radio Tegel. “ 17

Die Amerikaner hatten zu Beginn einen fahrbaren 1kw-Sender mit dem sie von Frankfurt am Main aus sendeten, da das Funkhaus dort vollständig zerstört war. In München, Stuttgart und Bad Nauheim, gelang es einer Spezialtruppe dann auch hier den Sendebetrieb in der amerikanischen Zone wieder aufzunehmen.18 In der französischen Zone wurde am 14. Oktober 1945 erstmals ein regionales Programm von dem ehemaligen Nebensender in Koblenz ausgestrahlt.

3.2. Die Ziele der Alliierten

Die vier Siegermächte waren sich darin einig, dass nach dem Missbrauch des Rundfunks unter der Macht der Nationalsozialisten den Deutschen die Rundfunkaktivität verboten werden sollte. Sie wollten mit Hilfe ihrer Rundfunkpolitik die Deutschen zur Demokratie erziehen.19 Die alliierten Besatzungsmächte planten, eine gemeinsame Organisation und ein gemeinsames über den früheren Sender in Königs Wusterhausen ausgestrahltes Programm aller vier Siegermächte. Jedoch wurde man sich über dieses Vorhaben nicht einig, da der Sender in der sowjetischen Zone lag. Einig war man sich nur in dem Punkt, dass man aufgrund der Sicherung der Rundfunkfreiheit jegliche Rundfunkaktivität in Deutschland unter deutscher Leitung verbieten wollte. Um den Prozess der Umerziehung zu verwirklichen können, musste auch der Rundfunk einer „ politischen S ä uberung “ 20 unterzogen werden.

Die Briten und Amerikaner übernahmen bereits vor der deutschen Kapitulation erste gemeinsame Detailplanungen. In ihrem Memorandum entwickelte die PWD auch erste Konzepte zur Behandlung der deutschen Rundfunkkontrolle. Ein ausführendes Organ sollte die zentralen deutschen Informationsdienste, den Deutschlandsender und das deutsche Nachrichtenbüro in Berlin unter eine 3-Mächte-Kontrolle stellen.21 In diesem „ Executive Control Body “ sollte dann eine interalliierte „ Direction of German Radio Service “ eingegliedert werden. Diese sollte dann damit beauftragt werden, einen nationalen Rundfunkdienst zu produzieren. Dieses deutschsprachige Programm sollte das „ Sprachrohr “ der Alliierten werden, mit dem sie als eine Einheit zum deutschen Volk sprechen wollten. Der Plan wurde von den Regierungen in London und Washington so auch akzeptiert. Der Vorschlag ging so in das Handbuch der Psychological Warfare Division , für die Kontrolle des deutschen Informationsdienstes ein.

In dem Handbuch wurden im wesentliche zwei Ziele definiert:

„ To eliminate Nazism and German militarism from any influence on German information media by: a. The destruction of all that remains of the Nazi and militarist influence. b. The re-establishment of German information services initially under close Allied supervision - completely purged of both these influence. ” 22

Man wollte den Deutschen in den jeweiligen Zonen jedoch keine Rundfunkordnung aufdrücken, vielmehr wollten die Alliierten die Organisation und die Programmaufsicht gestalten. Dadurch wollten sie erreichen, dass ein pluralistisch orientierter Rundfunk der Demokratie entstehen konnte und auch dauerhaft Bestand haben würde.23

3.2.1. Die Gesetze des S.H.A.E.F.

Im April 1945 wurde ein Vorschlag vorgelegt, der besagte, dass zukünftig der Rundfunk frei von jeglicher Kontrolle der deutschen Regierung sein müsse.

Die verbindlichen Anweisungen aus dem Handbuch stützten sich im wesentlichen auf drei Gesetze die bereits vor der deutschen Kapitulation in dem Supreme Headquarter of Allied Expeditionary Force (S.H.A.E.F.) ausgearbeitet worden waren. Sie sollten nach der Kapitulation in Kraft treten. Das war zum einen des Gesetz Nr.191, dies besagte, dass den Deutschen jegliche Tätigkeit oder der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehstationen und Rundfunkeinrichtungen untersagt wurde. Zu diesem Gesetz wurden noch zwei Durchführungsverordnungen, die „ Information Control Regulation No.1 “ und die „ Information Control Instruction No. 1 “ erlassen.24 Diese Rechtrundlagen waren ab dem 12. Mai 1945 rechtskräftig. Das Gesetz 191 verbot zudem die Ausübung der Amtsgewalt des Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Zum anderen gab es das Gesetz Nr. 76 dieses Gesetz enthielt Bestimmungen für die Anmeldung bestimmter Arten von Rundfunkempfangsanlagen. Zum dritten gab es das Gesetz Nr. 52 welches über die Beschlagnahme des gesamten Reichsvermögen und somit der Rundfunkanlagen verfügte.25

Soweit deutsche Mitarbeiter keine Nazi-Vergangenheit hatten wurde es diesen auch erlaubt, sich an der Arbeit des Rundfunks zu beteiligen. Vorerst waren dies meist technische Arbeiten. Später konnten sie auch Berichte verfassen, jedoch wurden diese stets einer Zensur unterzogen.

3.2.2. Der Drei-Stufen-Plan

Für die Durchführung dieser Pläne hatten sich die Alliierten grob drei zeitliche Phasen überlegt. Diese legten sie in dem sog. Drei-Stufen-Plan fest. Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 191 wurde in der ersten Phase ein totales Black-out der deutschen Publizistik veranlasst. Mit dieser strikten Maßnahme sollte dem deutschen Volk das Ende des nationalsozialistischen Propagandaapparates mit aller Deutlichkeit vor Augen geführt werden. In der zweiten Phase sollte diese publizistische Leere durch alliierte Informationsdienste gefüllt werden. Deutsche Mitarbeiter sollten dann an dem Neuaufbau der deutschen Medien mitarbeiten. In der dritten Phase sollte die Publizistik wieder in deutsche Hände gegeben werden, jedoch sollte sie weiterhin unter alliierter Kontrolle stehen.

Für den Rundfunk hatte dies zur Folge, dass in der ersten Phase sämtliche deutschen Rundfunkhäuser inklusive der Nebensender und Studios von speziell ausgebildetem Personal der westalliierten Heerestruppen besetzt und beschlagnahmt wurden und darauf folgte ein Betriebsverbot für die Sender und die Rundfunkanstalten. Spezielle „ Radio Production Units “ 26 sollten dann in der zweiten Phase die Funkhäuser wieder in Betrieb nehmen und von einem Funkhaus ein Programm übertragen, welches die PWD produziert hatte. Über diesen Sender sollten neben Weltnachrichten und politischen Kommentaren auch Bekanntmachungen, Anordnungen und Erlasse bekannt gegeben werden.

3.2.3. Die Probleme des PWD-Handbuches

In dem Handbuch war nicht festgehalten worden, wie man beim Rundfunk in der dritten Phase vorgehen sollte, also in der Phase in welcher der Rundfunk eigentlich wieder in deutsche Hände gegeben werden sollte. In dem PWD-Memorandum sicherte man jedoch ab, dass nach der Auflösung des alliierten Oberkommandos in der britischen und amerikanischen Zone getrennte Rundfunksysteme eingeführt werden sollten.27 Dieser Vorschlag beinhaltete jedoch auch, dass ebenso in der sowjetischen Zone ein eigenständiges System eingeführt werden sollte.

4. Die verschiedenen Zonen

Durch die Regelungen der Potsdamer Konferenz war Deutschland in vier Zonen aufgeteilt worden. Dies hatte auch zur Folge das die Alliierten jeweils in ihren Zonen den Rundfunk regelten. Beeinflusst war dieser meistens durch die Rundfunksysteme, welche die alliierten Mächte aus ihrer jeweiligen Heimat kannten.

Für die Programmgestaltung in den Zonen wurden Leitgrundsätze verbindlich gemacht, die zur Ausgewogenheit, Unparteilichkeit und Objektivität verpflichteten.

4.1. Die amerikanische Zone

Grundsätzlich lassen sich die Ziele der Rundfunkpolitik in der amerikanischen Zone in drei Punkten zusammenfassen: Der Rundfunk sollte zum einen den Bedürfnissen und dem Schutz der alliierten Truppen dienen. Zum anderen sollt der Rundfunk das Medium der Demokratisierung und dadurch der Umerziehung sein. Des weiteren sollte das Medium die Politik der Besatzungsmächte propagandistisch vertreten.28

Die Organisation eines privaten Rundfunks, wie ihn die Amerikaner kannten, konnten sie aufgrund der prekären wirtschaftlichen Lage in Deutschland nicht einführen. Die Variante des Staatsrundfunk verbot sich ebenso für die Amerikaner, da sie die Rundfunkfreiheit und somit die Unabhängigkeit des Staates vom Rundfunk erhalten wollte. Sie entschieden sich dann für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkordnung.29

Die Rundfunkpolitik der amerikanischen Zone basierte auf einer föderalistischen Lösung. Dies hatte zur Folge, dass die Amerikaner in jedem von ihnen besetzten Land eine eigene Rundfunkanstalt aufbauten. Also in Bayern, Württemberg-Baden, Hessen sowie in der amerikanischen Enklave in Bremen. Die zentrale Aufsicht über den Rundfunk lag bei der amerikanischen Militärregierung.

Unter der Kontrolle der amerikanischen Besatzungsmächte entstanden vier Rundfunkanstalten. Der Bayrischen Rundfunk (BR) bekam als erste Rundfunkanstalt in der amerikanischen Zone ein legales Statut. Am 1. Oktober 1948 trat dann das Statut für den Hessischen Rundfunk (HR) in Kraft. Des weiteren befanden sich in der amerikanischen Zone noch Radio Bremen und die als letztes gegründete Rundfunkanstalt des Süddeutschen Rundfunks (SDR).30

4.2. Die britische Zone

Die Briten, welche im Groben den nördlichen Teil Deutschlands zugesprochen bekamen, entschieden sich für eine zentrale Rundfunkinstitution. Der Hamburger Sender, welcher nach dem Krieg unversehrt geblieben war, bildetet das Kernstück des britischen Sendeapparates.31

Für die erste Ausstrahlung ihres Truppenbetrauungsprogramms hatten die Briten das Kölner Funkhaus für ihre Zwecke beschlagnahmt und strahlten ab dem 29. Juli ihr Programm aus. Jedoch erwies sich diese Lösung bald als problematisch, da der Kölner Sender nur über eine Mittelwellenfrequenz verfügte und somit die Hörer im Rheinland und Westfalen nicht erreichen konnte.32 In Hamburg stand das nach dem Krieg einzig vollständige intakte Funkhaus. Die Briten machten dies schnell zum Zentrum des Rundfunknetzes in ihrer Zone. Später erhielt der Rundfunk den Namen Nordwestdeutscher Rundfunk (NWDR). Zu ihm gehörten dann auch die Stationen in Köln, Hannover und Berlin.33

Man orientierte sich in der britischen Zone an dem von zu Hause aus bekannten Modell der BBC (British Broadcasting Corporation). Man versuchte also auch in der britischen Zone ein Rundfunksystem nach der Organisation des öffentlichen Rundfunks aufzubauen. So wurde der Rundfunk der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Hamburg und der britische Teil Berlins unter eine zentrale Rundfunkanstalt in Hamburg gestellt.

4.3. Die französische Zone

In der französischen Zone verzögerte sich die Inbetriebnahme des Rundfunks bis zum 14. Oktober 1945. Dies lag daran, dass die Stationen kleinerer und nicht leistungsstarker Sender, die zu den Funkhäusern in Frankfurt und Stuttgart gehörten, in der amerikanischen Zone lagen.34 Da die Sendeanlage des Saarbrückener Senders zerstört worden war, stand den Franzosen nur das Funkhaus des ehemaligen Frankfurter Nebensenders in Koblenz zur Verfügung. Ab dem 14. Oktober 1945 sendet dann der Sender aus Koblenz ein von deutschen Mitarbeitern unter alliierter Aufsicht produziertes Programm. Am 31. März 1946 wurde schließlich in Baden-Baden der Südwestfunk (SWF) eingerichtet.

Die Franzosen wollten in ihrer Zone durch ein kulturell hochstehendes Programm die Veränderung der „ Deutschen Mentalit ä t “ erreichen. Sie ließen so dem von ihnen eingesetzten Generalintendanten des SWF, Friedrich Bischoff, eine relativ freie Hand in Planung und Umsetzung des Rundfunkprogramms. 35 Bischoff formulierte am 9. September 1946 die Aufgaben des Rundfunks folgendermaßen:

„ (...) Die Aufgaben des Rundfunks heute (...), hei ß t, seine Grundbestimmung, die er 1933 mit Beginn der Nazizeit verlor, kulturell zur ü ckzugewinnen, d.h. wir m ü ssen wieder dort anfangen, wo eine hemmungslose Propaganda ihm r ü cksichtslos das nahm, als was er sich in den H ä nden der ersten deutschen Reichsrundfunkgesellschaft darstellte, ein kulturelles Instrument zu sein, das von behutsamen H ä nden ins Geistige gestimmt, eine wesentliche soziologische Bedeutung f ü r das Volksganze haben musste.(...) “ 36

Bischoff zeigt hier die Ziele der Alliierten auf, nämlich ein Sprachrohr und ein Informationsdienst für das gesamte Deutsche Volk, ohne Ausnahmen zu schaffen, welches frei von staatlichen Einflüssen ist und somit für keinerlei politische Zwecke missbraucht werden kann.

4.4. Die sowjetische Zone

Die Sowjets waren die ersten der vier Militärregierungen, die den Deutschen die Verantwortung des Rundfunks wieder übertrugen. Am 21. Dezember 1945 übertrug die sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung (DVV) „ (...) die gesamte Arbeit und Leitung des Rundfunkwesens in der sowjetischen Besatzungszone, und zwar sowohl die bereits in Betrieb befindlichen Sender, als auch diejenigen, die noch in T ä tigkeit treten werden.(...) “ 37 Die Aufgaben des DVV lagen bis Mitte Mai 1945 noch in der Zuständigkeit für die Publizistik im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Damals bestand das Führungspersonal des Rundfunks aus überzeugten Kommunisten.38 Es ist also nicht verwunderlich, dass die Sowjets relativ schnell die Leitung in deutsche Hände übertrugen. Hier lässt sich schon erkennen, dass im Gegensatz zu den westalliierten Zonen, man in der sowjetischen Zone in wesentlicher Form den deutschen Staatsrundfunk beibehalten wollte.39

Gesendet werden konnte anfangs nur aus Berlin. Am 1. September 1945 war man dann soweit, das Berliner Programm auch über den Landessender in Leipzig ausstrahlen zu können. Am 7. Dezember nahm dann der Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) mit dem Landessender Dresden seinen eigenen Programmdienst auf. Es folgten darauf die Landessender in Schwerin, Weimar und Halle.40

4.5. Die Kritik seitens der Deutschen

Auf deutscher Seite wurde die Kritik gegen die Ziele der Alliierten schnell laut. Deutsche Kritiker forderten eine Rundfunkordnung nach dem Modell während der Weimarer Republik. Nämlich den Rundfunk von der Post aus zu organisieren. Für die Deutschen bestand die Grundlage für den Rundfunk in der Funkhoheit der Post. Ein Missbrauch des Rundfunks schien für die ausgeschlossen Man ging davon aus, dass durch die Demokratie im Land auch der Rundfunk demokratisch werden würde.41

Die Alliierten sahen diesem Kritikpunkt jedoch sehr skeptisch entgegen, da ein Rundfunk unter der Obhut der Post gleichzusetzen schien mit dem Rundfunk unter staatlicher Beaufsichtigung. Doch man wollte unter allen Umständen eine Rundfunkfreiheit durchsetzen und jegliche staatliche Einflüsse fernhalten.

5. Fazit

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges führten die alliierten Siegermächte eine neue Rundfunkordnung unter ihrer Besatzung ein. Zum Ende der Besatzungszeit zeichnete sich eine Entwicklung im Bereich des Rundfunks ab, die Arnulf Kutsch als „ zwei diametral entgegengesetzte Rundfunkssysteme “ 42, bezeichnete. Hiermit meint er zum einen das System, welches sich unter dem Einfluss der alliierten Westmächte entwickelte und das System, welches sich unter dem Einfluss der Sowjets im Osten Deutschlands entwickelte und nichts mit einer vom Staat unabhängigen Rundfunkordnung gemein hat. Unter den Franzosen und den Briten entstanden mit dem NWDR und dem SWF Mehrländeranstalten.

Im Verlauf der 50er Jahre gelang die Entwicklung des deutschen Rundfunksystems dann zu einem vorläufigen Abschluss. Der föderale Aufbau und die öffentlich-rechtliche Organisation hatten sich durchgesetzt. Alle neun westdeutschen Rundfunkanstalten, die nach dem zweiten Weltkrieg geschaffen worden waren, besitzen die gleichen Organisationsformen. Den alliierten Westmächten ist es ja vor allem darauf angekommen, den Rundfunk vom Staat unabhängig zu organisieren. So sind alle Rundfunkanstalten Rechtsformen des öffentlichen Rechts unterlegen. Dadurch sind sie unabhängig von Staats- und Regierungseinflüssen, sowie von wirtschaftlichen Einflüssen. Man kann also sagen, dass die alliierten Westmächte ihr Ziel erreicht haben und dass jenes System das heutige im großen Masse beeinflusst hat.43 Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem setzte sich nämlich bis heute durch.

Ein wichtiges Datum der Entwicklung des Rundfunks ist der 24. Mai 1949. An diesem Tag trat das Grundgesetz in Kraft. Im Artikel 5 des Gesetzes ist die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit sowie das Grundrecht der Informationsfreiheit verankert.44

Das Kernelement der administrativen Dezentralisierung und Demokratisierung stand in dem öffentlich-rechtliche Organisationstypus. Im Gegensatz zu dem System während der Nazi- Zeit bildete diese Rundfunkordnung eine vom Staat unabhängige Institution, somit war das Ziel zumindest von den alliierten Westmächten verwirklicht worden, Deutschland zur Demokratie zu „erziehen“.

Literaturverzeichnis:

Alter, Peter/ Hufnagel, Gerhard/ Schwalm, Gerhardt/ Sösemann, Bernd/ Steinbach, Peter/ Würfel, Maria: Grundriss der Geschichte. Band 2: Neuzeit seit 1789. Stuttgart 1992.

Bausch, Hans (Hrsg.): Rundfunk in Deutschland. Band 3: Rundfunkpolitik nach 1945. München 1980.

Brack, Hans/ Herrmann, Günter/ Hillig, Hans-Peter: Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland 1948-1962. Hamburg 1962.

Dussel, Konrad: Deutsche Rundfunkgeschichte. Eine Einführung. Konstanz 1999.

Dussel, Konrad: Quellen zur Programmgeschichte des deutschen Hörfunks und Fernsehens. Göttingen 1999.

Eschenburg, Theodor: Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Band 1: Jahre der Besatzung. Wiesbaden 1983.

Hesse, Albrecht: Rundfunkrecht. München 1999. 2. Aufl.

Niedersächsische Landszentrale für Bildung (Hrsg.): Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Jahre der Entscheidung 1945-1949. Texte und Dokumente. Hannover 1989.

Kutsch, Arnulf: Rundfunk unter alliierter Besatzung. In: Wilke, Jürgen (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1999.

Lowe, Norman: Mastering Modern World History. Hampshire/ London 1997. 3. Aufl.

Stuiber, Heinz-Werner: Medien in Deutschland. Band 2: Rundfunk. Teil 1. Konstanz 1998

The Times (Hrsg.): Grosse illustrierte Weltgeschichte. Wien 1996.

[...]


1 Vgl.: Hesse, Albrecht: Rundfunkrecht. München 1999. 2. Aufl. S.7.

2 Vgl.: ebenda.

3 Vgl.: Lowe, Norman: Mastering Modern World History. Hampshire/ London 1997. 3. Aufl. S.124.

4 Vgl.: Alter, Peter/ Hufnagel, Gerhard/ Schwalm, Gerhardt/ Sösemann, Bernd/ Steinbach, Peter/ Würfel, Maria: Grundriss der Geschichte. Band 2: Neuzeit seit 1789. Stuttgart 1992. S. 358.

5 Vgl.: Lowe N.: Modern History S.124.

6 Vgl.: The Times (Hrsg.): Grosse illustrierte Weltgeschichte. Wien 1996. S.451.

7 Vgl.: Kutsch, Arnulf: Rundfunk unter alliierter Besatzung. In Wilke, J. (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1999. S.60f.

8 Vgl.: ebd. S. 59.

9 Vgl.: Alter, P./ Hufnagel, G./ Schwalm, G./ Sösemann, B./ Steinbach, P./ Würfel, M.: Grundriss der Geschichte. S.359.

10 Vgl.: Kutsch, A.: Rundfunk unter alliierter Besatzung. S. 59.

11 Vgl. Karte im Anhang. Die Potsdamer Konferenz. S.16.

12 Vgl.: Bausch, Hans (Hrsg.): Rundfunk in Deutschland. Band 3: Rundfunkpolitik nach 1945. München 1980. S.13.

13 Vgl.: Kutsch, A.: Rundfunk unter alliierter Besatzung. S.59.

14 Vgl.: Bausch, H.: Rundfunk in Deutschland. S.13.

15 Vgl.: Stuiber, Heinz-Werner: Medien in Deutschland. Band 2. Rundfunk. Teil 1. Konstanz 1998. S.69.

16 Vgl.: Dussel, Konrad: Deutsche Rundfunkgeschichte. Eine Einführung. Konstanz 1999. S.18.

17 Vgl.: Bausch, H.: Rundfunk in Deutschland. S.15.

18 Vgl.: Stuiber, H.-W.: Medien in Deutschland. S. 69.

19 Vgl.: ebd. S.186.

20 Vgl.: Kutsch, A. Rundfunk unter alliierter Besatzung. S.59.

21 Vgl.:ebd..S.60.

22 Vgl.:ebd. S.61.

23 Vgl.: Dussel, K.: Quellen zur Programmgeschichte des deutschen Hörfunks und Fernsehens. Göttingen 1999. S.235.

24 Vgl.: Vgl.: Kutsch, A.: Rundfunk unter alliierter Besatzung. S.61.

25 Vgl.: Hesse, A.: Rundfunkrecht. S.8.

26 Vgl.: Kutsch, A.: Rundfunk unter alliierter Besatzung. S.61.

27 Vgl.: ebd. S.62.

28 Vgl.: Stuiber: H.-W.: Medien in Deutschland. S.192.

29 Vgl.: ebd. S.193.

30 Vgl.: ebd. S.195

31 Vgl.: Dussel, K.: Deutsche Rundfunkgeschichte. S.182.

32 Vgl.: Kutsch, A.: Rundfunk unter alliierter Besatzung. S.63.

33 Vgl.: Stuiber, H.-W.: Medien in Deutschland. S.188.

34 Vgl.: ebd. S.63.

35 Vgl.: Dussel, K.: Quellen zur Programmgeschichte des deutschen Hörfunks und Fernsehens. S.234.

36 Vgl. ebd. S. 249.

37 Vgl. Kutsch, A.: Rundfunk unter alliierter Besatzung. S.70.

38 Vgl.: Dussel, K.: Quellen zur Programmgeschichte des deutschen Hörfunks und Fernsehens. S.161.

39 Vgl. Dussel, K.: Deutsche Rundfunkgeschichte. S.127.

40 Vgl.: Dussel, K.: Deutsche Rundfunkgeschichte. S.129.

41 Vgl.: Bausch, H.: Rundfunk in Deutschland. S. 9.

42 Vgl.: Kutsch, A.: Rundfunkkontrolle unter alliierter Besatzung. S.84.

43 Vgl.: Stuiber. H-W.: Medien in Deutschland. S 209.

44 Vgl.: Hesse, A.: Rundfunkrecht. S. 11.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Rundfunk unter alliierter Besatzung
Université
Johannes Gutenberg University Mainz
Note
2,3
Auteur
Année
2002
Pages
16
N° de catalogue
V106850
ISBN (ebook)
9783640051250
Taille d'un fichier
447 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rundfunk, Besatzung
Citation du texte
Maren Schulz (Auteur), 2002, Rundfunk unter alliierter Besatzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106850

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