Die idealtypischen Auswirkungen von Mehrheits- und Verhältniswahl auf das Parteiensystem und deren Verdeutlichung anhand der Beispiele Großbritannien und Bundesrepublik Deutschland


Term Paper, 2002

16 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Gliederung:

I. Einleitung

II. Die Begriffe Wahlsystem und Parteiensystem
1. Wahlsysteme
1.1 Was ist ein Wahlsystem?
1.2 Typologisierung von Wahlsystemen und Unterscheidungsmerkmale
1.2.1 Mehrheitswahl
1.2.2 Verhältniswahl
2. Parteiensysteme

III. Die Auswirkungen des Wahlsystems auf das Parteiensystem
1. Die idealtypischen Auswirkungen
2. Relativierende Kontextfaktoren

IV. Die Relative Mehrheitswahl in Großbritannien
1. Wahlsystem und Parteienlandschaft
2. Die Wirkung der relativen Mehrheitswahl auf das Parteiensystem
2.1 Das Westminster-Modell
2.2 Der Aufbruch des Zweiparteiensystems

V. Die personalisierte Verhältniswahl in der Bundesrepublik Deutschland
1. Wahlsystem und Parteienlandschaft
2. Die Wirkung der personalisierten Verhältniswahl auf das Parteiensystem

VI. Fazit

I. Einleitung

Thema dieser Arbeit ist die Betrachtung, welche Auswirkungen das Wahlsystem eines Staates auf dessen Parteiensystem hat. Unterschieden wird hierbei nach den beiden Grundtypen Mehrheitswahl und Verhältniswahl.

Zunächst werden unter Punkt II die beiden Begriffe Wahlsystem und Parteiensystem definiert, typologisiert und Unterscheidungsmerkmale innerhalb der Begriffe herausgearbeitet. Anschließend wird im Abschnitt III auf die - der älteren Theorie entsprechenden - idealtypischen Auswirkungen der beiden Wahlsysteme auf das Parteiensystem eingegangen. Eine besondere Berücksichtigung erfahren auch weitere Kontextfaktoren, denen - der neueren Theorie entsprechend - ein erheblicher Einfluss auf das Parteiensystem zugesprochen wird. Abschließend werden die theoretischen Aussagen anhand der Beispiele Großbritannien als Vertretung eines Mehrheitswahlsystems und Bundesrepublik Deutschland als Stellvertreter der Verhältniswahl verdeutlicht.

Bei der Bearbeitung des Themas hat mir die Schrift „Wahlrecht und Parteiensystem“ von Dieter Nohlen sehr geholfen. Die zentrale Stellung von Nohlens Buch wird vor allem bei der Lektüre von weiteren Texten und Nachschlagewerken deutlich, da sich diese häufig und ausführlich auf seine Thesen berufen.

II. Die Begriffe Wahlsystem und Parteiensystem

1. Wahlsysteme

1.1 Was ist ein Wahlsystem?

Im Kontext einer Parlamentswahl stellen Wahlsysteme Verfahren dar, „mittels derer die Wähler ihre Partei- und/oder Kandidatenpräferenz in Wählerstimmen ausdrücken und durch die Stimmenzahlen in Mandate übertragen werden.“1 Entscheidenden Einfluss auf diesen Prozess nimmt das Wahlsystem durch die Regelung vierer Komponenten: Wahlkreiseinteilung, Wahlwerbung, Stimmgebung und Stimmverrechnung.2 Je nachdem, ob man unter dem Begriff Wahlsystem auch noch Gegenstände des Wahlprozesses, einschließlich Wahlrecht und Wahlorganisation versteht oder nicht, spricht man von einem Konzept im weiteren bzw. engeren Sinne.3

1.2 Typologisierung von Wahlsystemen und Unterscheidungsmerkmale

Obwohl in der Realität eine Fülle unterschiedlicher Wahlsysteme existiert, können sie im wesentlichen auf zwei Grundmodelle zurückgeführt werden: Mehrheitswahl und Verhältniswahl stehen sich antithetisch gegenüber.4 Um deren unterschiedliche Wesensmerkmale herauszufiltern, bieten sich zwei Kriterien an: die Entscheidungsregel und das Repräsentationsprinzip.5

1.2.1 Die Mehrheitswahl

Die Entscheidungsregel der Mehrheitswahl ist das Majorzprinzip. Es besagt, dass derjenige Kandidat (oder diejenige Partei), der (die) in seinem (ihrem) Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen gültigen Wählerstimmen hinter sich bringen kann, gewinnt. Man spricht von einer absoluten Mehrheitswahl, wenn der Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen in seinem Wahlkreis erreichen muss, um zu siegen. Hierzu kann auch ein zweiter Wahlgang nötig sein. Bei der relativen Mehrheitswahl reicht zum Sieg lediglich eine Stimme mehr, als irgendeiner der Mitbewerber auf sich vereinigen kann. Beide Ausprägungen haben die generelle Folge, dass alle sonstigen (Gegen-) Stimmen unberücksichtigt bleiben.6

Mit ihrem politischen Repräsentationsprinzip strebt die Mehrheitswahl eine parlamentarische Mehrheit für eine Partei respektive ein Parteienbündnis an. Es soll zu einer stabilen Mandatsmehrheit kommen, auch für den Fall, dass diese sich nicht auf eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen berufen kann.7

Zur Typologisierung:

Die bereits erwähnte relative und die absolute Mehrheitswahl stellen die klassischen Ausprägungen der Mehrheitswahlsysteme dar. Es existiert dieselbe Anzahl an Wahlkreisen wie Sitze im Parlament zu vergeben sind. Pro Wahlkreis wird ein Kandidat gewählt, der ins Parlament einzieht (Einerwahlkreis).8 Einen weiteren Typus stellt die Mehrheitswahl in kleinen Wahlkreisen dar. Bei diesem Modell wird im Grunde die Entscheidungsregel des Proporzes angewandt (siehe Verhältniswahl). Durch die geringe Größe des Wahlkreises von höchstens fünf Mandaten kommt es allerdings zu so erheblichen Disproportionseffekten, dass man doch eher von einem mehrheitsbildenden Wahlsystem spricht.9 Durch eine weitere Differenzierung, die über die Kriterien der Entscheidungsregel und der Wahlkreisgröße hinausgeht, stellt Nohlen den drei genannten noch zwei weitere Typen der Mehrheitswahl zur Seite: Die Mehrheitswahl mit Minderheitenvertretung und die Mehrheitswahl mit proportionaler Zusatzliste.10

1.2.2 Die Verhältniswahl

Die Entscheidungsregel der Verhältniswahl ist das Proporzprinzip. Die Mandate werden gemäßdem Stimmenanteil, den verschiedene Kandidaten bzw. Parteien erzielt haben, vergeben.11 Im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht wird gewährleistet, dass jede Stimme den gleichen Erfolgswert besitzt.12 Eine Ausnahme hierzu bildet die Sperrklausel. Hier wird eine Partei bei der Mandatsverteilung nur dann berücksichtigt, wenn sie einen bestimmten Mindeststimmenanteil erreicht hat.13

Das Repräsentationsprinzip der Verhältniswahl zielt auf eine möglichst hohe Deckungsgleichheit zwischen Stimmenanteil und Mandatsverteilung im Parlament ab. Die Zusammensetzung des Parlamentes soll ein Abbild der sozialen Kräfte der Gesellschaft ergeben.14

Zur Typologisierung:

Den theoretischen Gegensatz zur absoluten bzw. relativen Mehrheitswahl stellt die reine Verhältniswahl dar, „die keine oder nur extrem niedrige natürliche (Wahlkreisgröße) oder künstliche Hürden (Sperr- klausel) [enthält].“15 Neben der reinen Verhältniswahl existieren weitere Verhältniswahlsysteme. Die Verhältniswahl auf nationaler Ebene, welche zusätzlich mit der bereits erwähnten Sperrklausel verse- hen ist und die Verhältniswahl in Mehrpersonenwahlkreisen, die aufgrund der Disproportionen, die sie zwischen Stimmen- und Mandatsverteilung verursacht, auch „unreine“ Verhältniswahl genannt wird.16

Eine Besonderheit der Verhältniswahl stellen die kombinierten Wahlsysteme dar. Sie versuchen Elemente der Verhältniswahl mit denen der Mehrheitswahl zu verbinden. Zu ihnen sind die personalisierte Verhältniswahl (siehe V.) und die kompensatorische Verhältniswahl zu zählen.17

Im Gegensatz zur Mehrheitswahl wählt der Wähler bei den meisten Verhältniswahlsystemen nicht zwischen einzelnen Person sondern Listen, die in einem einzigen landesweiten Wahlkreis kandidieren. Wahlmethodisch gibt es hierbei zwei Vorgehensarten und somit zwei weitere Unterscheidungs- merkmale von Verhältniswahlsystemen. Bei der Wahl mit geschlossener Liste, kann der Wähler eine Liste mit all ihren Kandidaten nur in ihrer Gesamtheit wählen. Ein Einfluss auf die Zusammensetzung der Liste besteht nicht. Bei der Wahl mit offener Liste kann der Wähler entweder Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb einer Liste nehmen (kumulieren) oder seine Stimmen sogar auf mehrere Bewerber unterschiedlicher Listen verteilen (panaschieren).18

2. Parteiensysteme

Im politischen Prozess nehmen Parteien eine zentrale Position bezüglich der Interessenvermittlung zwischen der Gesellschaft und dem politischen System ein.19 „Die Gesamtheit aller existierenden Parteien in einem politischen System und deren Wechselwirkungen untereinander“ bezeichnet man als Parteiensystem.20 Das Parteiensystem „sorgt zum einen für Stabilität und ermöglicht zum anderen politischen Wandel“, womit „es wesentlich zur Funktionsfähigkeit der modernen Demokratie [beiträgt].“21 Im Zentrum der Parteiensystemforschung steht die Frage nach der Struktur von länderspezifischen Parteiensystemen sowie die Frage, worauf diese Struktur und deren Konstanz oder Wandel im Zeitverlauf zurückzuführen ist.22 Man fragt sich also: „Wie ist ein Parteiensystem aufgebaut und wieso hat es diese Form angenommen?“ Um diese Fragen beantworten zu können, beschäftigt sich die Forschung mit folgenden grundlegenden Elementen:23

1) die Zahl der Parteien
2) ihre Größenverhältnisse
3) ihre ideologischen Entfernungsbeziehungen
4) ihre Beziehungen zur Gesellschaft bzw. zu gesellschaftlichen Gruppen
5) ihre Stellung zum politischen System
6) der Grad der Strukturiertheit des Parteiensystems

Bei der Suche nach dem Aufbau von Parteiensystemen (und somit auch nach ihren Unterschieden) berücksichtigt man als einteilendes Element die Anzahl der Parteien im Staat. So kommt man zur Aufteilung in Ein-, Zwei-, Mehr-, und Vielparteiensysteme.24

Heute werden zur Typologisierung auch noch andere Maßstäbe, die vor allem die Beziehungen von Parteien zueinander betrachten, herangezogen.25 Sartori unterscheidet daraufhin in Einparteisystem, hegemonisches Parteiensystem, dominantes Parteiensystem, Zweiparteiensystem, gemäßigter Pluralismus und polarisierter Pluralismus.26

Ein weiterer Ansatz, der Struktur und beeinflussende Faktoren von Parteiensystemen zu erklären sucht, bedient sich einer sozialstrukturellen Argumentation. Parteien haben sich entlang von dominanten Konfliktlinien, sog. Cleavages in der Gesellschaft entwickelt. Die Konflikte haben ihren Ursprung in den gesellschaftlichen Umbrüchen der Nationalstaatsbildung, der Reformation und der Säkularisation sowie der industriellen Revolution. Es lassen sich Konflikte über ethnische, territoriale und kulturelle Fragen, wie Staat gegen Kirche oder Zentrum contra Peripherie, von solchen über sozio-ökonomische Probleme unterscheiden. Zu letzteren gehört der Verteilungskonflikt zwischen Kapital und Arbeit sowie zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren.27 Die länderspezifischen Ausprägungen dieser Merkmale sind es, die die einzelnen Parteiensysteme prägen und voneinander abheben.28

Neben all diesen Faktoren wurde und wird vor allem einer Größe erheblicher Einfluss auf die Ausgestaltung des Parteiensystems zugesprochen: dem Wahlsystem.29

III. Die Auswirkungen des Wahlsystems auf das Parteiensystem

1. Die idealtypischen Auswirkungen

Der vorherrschende Einfluss, der früher dem Wahlsystem auf das Parteiensystem zugesprochen wurde, gründet sich auf die Arbeiten von Maurice Duverger.30 In seinen „soziologischen Gesetzen“ stellt er die These auf, dass die einfache Mehrheitswahl zu einem Zweiparteiensystem, die Verhältniswahl zu einem Vielparteiensystem führt.31

Konkret wird die Bedeutung, die Wahlsysteme auf Parteiensysteme ausüben, ihren mechanischen und psychologischen Effekten zugeschrieben. Hübner verdeutlicht dies durch ein Beispiel:32

In einem Wahlkreis hat Partei A 45% der Stimmen, Partei B 40% und Partei C 15% erreicht. Bei Anwendung der relativen Mehrheitswahl ist die Partei C im Wahlkreis zwar ein politischer Faktor, ihre Chancen den Wahlkreis selbst zu gewinnen sind aber auch zukünftig gering. Immerhin fehlen dazu mindestens um die 20% der Wählerstimmen. Im Vergleich dazu ist für Partei B dieser Prozentsatz wesentlich geringer und somit sind ihre Chancen, zukünftig den Wahlkreis zu gewinnen, ungleich höher. Man muss davon ausgehen, dass sich in diesem Wahlkreis im Zeitverlauf tendenziell nur Partei A oder Partei B durchsetzen wird. Folglich geht die Anwendung des Mehrheitswahlrechts in Richtung eines Zweiparteiensystems bei Benachteiligung kleiner Parteien.

Verstärkt wird dies noch durch einen psychologischen Effekt. Ein Wähler der Partei C wird erkennen müssen, dass der Erfolgswert seiner Stimme gegen Null tendiert und dies wahrscheinlich auch zukünftig so bleiben wird. Will er am politischen Entscheidungsprozess Anteil haben und verhindern, dass seine Stimme unberücksichtigt bleibt, so muss er sich für einen der Mitbewerber von Partei C entscheiden. Kompromissbereite Wähler der Partei C werden sich also überlegen, bei der nächsten Wahl für den ihnen näher stehenden Konkurrenten von Partei C zu stimmen, um wenigstens einen Erfolg des unliebsamsten Konkurrenten zu verhindern. Solches Verhalten gewährleistet immerhin einem höheren Anteil am politischen Prozess.

Legt man gleichbleibendem Beispiel ein Verhältniswahlsystem zu Grunde, so muss man - wie Duverger - zum Schlußkommen, dass die Verhältniswahl eher zum Vielparteiensystem führen wird. Durch das Proporzprinzip wird auch Partei C am politischen Prozess beteiligt, da der Erfolgswert jeder Stimme garantiert ist.

Ein Beispiel für die psychologischen Effekte bei Verhältniswahl ist die Wirkung von Sperrklauseln. Sie ziehen bei Wählern von Parteien, deren Überspringen der Prozenthürde nicht gewiss erscheint, denselben Entscheidungsprozess nach sich, wie er vorher beschrieben wurde.33

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der normative Ansatz Mehrheits- und Verhältniswahl unterschiedliche Auswirkungen auf das Parteiensystem zusprach. Die Mehrheitswahl sorge durch ihre Disproportionseffekte für stabile Mehrheitsbildungen (manufactured majority), fördere den Regierungswechsel, indem es schon durch einen geringen Meinungsumschwung zu großen Mandatsveränderung kommen kann und führe letzten Endes durch ihre konzentrierende Wirkung zu einem Zweiparteiensystem.34 In ihrem Streben nach gerechter Repräsentation unter Berücksichtigung neuer politischer Strömungen wurden „Systeme der Verhältniswahl mit politischen Folgen wie Desintegration, Parteienzersplitterung, politischer Instabilität etc. verbunden.“35

Eine zusammenfassende Tabelle der idealtypischen Auswirkungen findet sich im Anhang.

2. Relativierende Kontextfaktoren

Da die gesetzmäßigen Auswirkungen empirisch in zu vielen Fällen widerlegt wurden,36 betont die neuere Wahlsystemforschung, dass dem Faktor Wahlsystem doch nur relative Bedeutung beigemessen werden kann.37

Als allgemeingültige Aussage wird nur noch zugelassen, dass sämtliche Wahlsysteme die Anzahl der Parteien auf Parlamentsebene reduzieren und die stärksten Parteien bevorzugt werden. Sie unterscheiden sich darin, wie stark die Reduzierung und die Bevorzugung ausfallen. Ebenso wird akzeptiert, dass die Wahlsysteme tendenziell in Richtung ihrer Repräsentationsziele wirken.38 Im Vergleich zur Verhältniswahl hat die Mehrheitswahl eher konzentrierende, die Zahl der Parteien reduzierende Wirkung.39

Weitere Aussagen lassen sich aufgrund des Faktors Wahlsystem alleine nicht treffen. Hierzu ist es unabdingbar, das Wahlsystem in seinem zeitlichen und räumlichen Kontext zu sehen, da dies zu erheblichen Diskrepanzen zwischen der theoretischen Hypothese und der Wirklichkeit führen kann. Für Nohlen sind die Kontextfaktoren folgende:40

1) die gesellschaftliche Struktur

Erst gesellschaftliche Voraussetzungen garantieren z.B. die erfolgreiche Anwendung des Mehrheitsprinzips. Bei diesem Beispiel fallen hierunter eine weitgehend homogene Gesellschaft oder ein entlang bestimmter Hauptkonfliktlinien streng polarisierte Gesellschaft. Ebenso ist ein politischer Grundkonsens der Bevölkerung in die Mehrheitsregel und die Möglichkeit der Minderheit selbst einmal Mehrheit zu werden zu nennen.

2) Zahl und Tiefe der Konfliktlinien

Die spezifische Ausprägung der Konfliktlinien ist von Relevanz für den Fragmentierungsgrad des Parteiensystems.

3) Grad der Fragmentierung des Parteiensystems

Je mehr Parteien sich bewerben, desto mehr driften Stimmen- und Mandatsanteil auseinander. Anhand des Beispiels unter III.1 lässt sich dieser Punkt erklären. Die Aussagen stützen sich auf eine politische Situation mit zwei dominanten Parteien. Ändert man die Ausgangslage insofern, dass es jetzt mehrere mittelgroße Parteien geben soll, lässt sich nicht mehr so leicht die gesetzmäßige Aussage treffen, das Mehrheitswahlrecht führe tendenziell zu einem Zweiparteinsystem.

4) Institutionalisierungsgrad des Parteiensystems

Bei der Mehrheitswahl kommt es nur bei hohem Institutionalisierungsgrad zu einem Zweiparteiensystem. Ebenso ist zu beachten, dass in jungen Demokratien mit wenig institutionalisiertem Parteiensystem die Bedeutung des Faktors Wahlsystem erheblich durch grundlegendere Probleme der Gesellschaftsentwicklung, der politischen Kultur usw. relativiert werden.41

5) die Interaktionsmuster der Parteien

Parteien können sich den Erfolgsbedingungen eines Wahlsystems, z.B. durch Listenverbindungen zur Überwindung von Sperrklauseln anpassen oder nicht.

Die unterschiedlichen, ideologischen Entfernungen zwischen den einzelnen Parteien und die speziellen Wettbewerbsstrukturen nehmen Einfluss auf das Verhalten der Parteien und somit auch auf die Auswirkungen des Wahlsystems.

6) die wahlgeographische Streuung der Wählerschaft

Bei der Mehrheitswahl herrscht bei gleichmäßiger Verteilung der Wähler eine Tendenz zu Konzentration und Disproportionalität vor, bei ungleichmäßiger Verteilung (Hochburgen) muss dem nicht so sein. Dies hat zur Folge, dass ein und dieselbe Partei bei gleichmäßiger geographischer Verteilung ihrer Stimmen im Stimmen-Mandat-Verhältnis viel schlechter abschneidet, als wenn sie sich in Hochburgen behaupten kann.

7) das Wählerverhalten

Hier sei noch mal auf das unter III.1 erwähnte Beispiel von Hübner verwiesen. Beispielsweise können die Wähler von kleineren Parteien bei Mehrheitswahl aufgrund der mutmaßlichen Effekte (kein Erfolgswert ihrer Stimme) ihr Wahlverhalten ändern oder eben nicht. Aus dem Wahlsystem geht auf jeden Fall kein zwingendes Wahlverhalten hervor.

IV. Die relative Mehrheitswahl in Großbritannien

Am Beispiel Großbritanniens soll an dieser Stelle verdeutlicht werden, welche Auswirkungen die relative Mehrheitswahl auf das Parteiensystem haben kann und wie diese von weiteren Kontextfaktoren beeinflusst werden. Großbritannien dient hierfür aus zweierlei Gründen als gutes Beispiel. Zum einen konnte sich in Großbritannien das Wahlrecht kontinuierlich, von großen Brüchen im Staatsaufbau unberührt, entwickeln.42 Zum anderen hatte hier die Anwendung der relativen Mehrheitswahl im Zeitraum von 1945 bis 1970 genau die der Theorie entsprechenden Folgen, wohingegen nur wenige Jahre später hiervon nicht mehr die Rede sein kann.

1. Wahlsystem und Parteienlandschaft

„Das Parlament im Vereinigten Königreich ist eine der ältesten Volksvertretungen der Welt. Seine Entstehung beginnt bei den englischen Königen des Mittelalters.“43 Seit dem 14. Jahrhundert existieren zwei Kammern:44 Im Gegensatz zum Oberhaus (House of Lords), dessen Mitglieder vom Monarchen ernannt werden, werden die Mitglieder des Unterhauses (House of Commons) vom Volk gewählt.45 Im Moment setzt sich das Unterhaus aus 659 Abgeordneten zusammen.46 Da pro Wahlkreis nur ein Abgeordneter entsandt wird, entspricht diese Zahl der Summe an Wahlkreisen in die das Land derzeit eingeteilt ist. Für seinen Wahlkreis zieht derjenige Kandidat, der bei der Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, als Abgeordneter ins Parlament ein (relative Mehrheitswahl im Einerwahlkreis).

Anders als in vielen europäischen Staaten wurde das Mehrheitswahlrecht in Großbritannien nicht von der Verhältniswahl verdrängt. Dies lag an der kontinuierlichen Entwicklung des Wahlsystems zum House of Commons, welche durch mehrere Reformen das Wahlrecht auf immer größere Teile der Bevölkerung ausdehnte und das System der Einerwahlkreise schuf. Somit wurde der aufflammenden Kritik am Wahlsystem immer wieder der Wind aus den Segeln genommen.47

Die Parteienlandschaft wird seit der großen Reform von 1832 im Zeitverlauf von drei Parteien dominiert. Zu Beginn standen der Konservativen und Unionistischen Partei (Conservative Party) die Liberale Partei (Liberal Democrats) entgegen.48 Mit der Integration der Arbeiterschaft in das politische System begann Anfang des 20. Jahrhunderts der Aufstieg der Arbeiterpartei (Labour Party).49 Durch anfängliche Zusammenarbeit mit den Liberalen gelang es Labour die Hindernisse, die die relative Mehrheitswahl für kleine Parteien darstellt, zu umgehen. Von der inneren Zerrissenheit der Liberalen bezüglich des Irlandkonflikts profitierend, löste Labour letztendlich die Liberalen in den Wahlen von 1924 als zweite große Kraft neben den Konservativen dauerhaft ab.50

2. Die Wirkungen der relativen Mehrheitswahl auf das Parteiensystem

2.1 Das Westminster-Modell

Die relative Mehrheitswahl funktionierte in den Jahren von 1945 bis einschließlich der Parlamentswahlen von 1970 im Einklang mit den theoretischen Aussagen von Duverger. „So erfüllte das britische Parteiensystem in dieser Zeit die drei Grundbedingungen, die kombiniert auftreten müssen, um sinnvoller Weise von einem Zweiparteiensystem sprechen zu können.“51 Es bewarben sich im Schnitt weniger als drei Kandidaten pro Wahlkreis, die beiden großen Parteien erzielten zusammen einen Stimmenanteil von rund 90% und es erreichte immer eine Partei die parlamentarische Mehrheit.52 „Ein klares Gegenüber von Regierung und Opposition, direkter Zugriff des Wählers auf das eigentliche politische Entscheidungszentrum, relativ häufiger Wechsel der Regierungen, einigermaßen sichere Berechenbarkeit sowie Verhinderung von radikalen Parteien und Sicherung einer auf die politische Mitte ausgerichteten Politik“53, sorgten für eine hohe Akzeptanz des Wahlmodells in der Bevölkerung.

Dem Wahlsystem die alleinige Verantwortung für diese Entwicklung zuzusprechen, wäre jedoch nicht korrekt. Vielmehr waren zwei gesellschaftliche Grundbedingungen gegeben, „ohne die sich selbst in einem derart dichotomisch strukturierten, politisch-institutionellen System wie dem britischen die politischen Einstellungen nur schwerlich in ein Zweiparteiensystem transformieren lassen.“54 Zum einen gab es eine klare Scheidung der politischen Konfliktmuster. Die Arbeiterklasse wurde von Labour, die Mittelklasse von den Konservativen repräsentiert und somit wurden die eindeutigen gesellschaftlichen Strukturen über das Wahlsystem in das Parteiensystem übertragen. Zum anderen gab es keine sogenannten „cross-cutting cleavages“, sprich weitere Gegensätze, die evtl. Einfluss auf die bipolare Situation hätten nehmen können.55

2.2 Das Aufbrechen des Zweiparteiensystems

Seit den Wahlen von 1974 kann man nicht mehr von einem Zweiparteiensystem sprechen, wenn man an das System die gleichen Kriterien wie vorher anlegt. Die Kandidatenzahl stieg pro Wahlkreis auf durchschnittlich über 3, der Stimmenanteil von Konservativen und Labour zusammen fiel von 90% auf rund 70% und auch die Mandatskonzentration auf die beiden Parteien nahm ab.56 In diesem Zusammenhang sei wieder auf die kontextuellen Veränderungen verwiesen. In wahlgeographischer Hinsicht sind der deutlich angestiegen Stimmenanteil der Drittparteien und ein Rückgang der sog. „marginal seats“ (Wahlkreise in denen beide Parteien eine reelle Siegchance haben) zu nennen.57 In gesellschaftlicher Hinsicht kam es zu einer Abschwächung der sozialen Klassendifferenz, wohingegen andere Konfliktmuster, wie z.B. eine erheblich verstärkte regionale Polarisierung, in den Vordergrund traten.58

V. Die personalisierte Verhältniswahl in der Bundesrepublik Deutschland

Am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland lässt sich darstellen, dass es trotz Anwendung der Verhältniswahl nicht zu den theoretischen Folgen Parteienzerspilitterung und politische Instabilität kommen muss. Vielmehr sind in der Bundesrepublik eine Konzentration des Parteiensystems und des Wahlverhaltens59 sowie eine vergleichsweise beachtliche Regierungsstabilität60 zu beobachten.

1. Wahlsystem und Parteienlandschaft

Das Prinzip der Verhältniswahl wurde in Deutschland 1918 eingeführt.61 Weil man eine Parteinzersplitterung verhindern wollte, griff man nach dem zweiten Weltkrieg im Jahr 1949 nicht mehr auf die reine Verhältniswahl der Weimarer Republik zurück, sondern entschied sich für das System der personalisierten Verhältniswahl.62

Der Wähler besitzt (seit 1953) eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt er in einem von 328 Einerwahlkreisen per relativer Mehrheitswahl einen Abgeordneten direkt in den Bundestag. Die Zweitstimme gibt der Wähler der (geschlossenen) Landesliste einer Partei und entscheidet so über die Verteilung aller (!) 656 Grundmandate im Bundestag.63 Es ist anzumerken, dass der Bundestag ab der 15. Legislaturperiode (also ab den Wahlen vom 22.09.2002) nur mehr aus 598 Grundmandaten bestehen wird und sich somit auch die Anzahl der Einerwahlkreise auf 299 verringert.64

Die in einem Land durch die Zweitstimme erreichte Anzahl der Mandate einer Partei wird zunächst mit den Abgeordneten besetzt, die ihren Wahlkreis direkt gewinnen konnten (Direktmandate) und danach mit den Kandidaten aufgefüllt, die auf den starren Landeslisten am besten platziert sind.65 Gewinnt eine Partei bereits in den Wahlkreisen mehr Mandate als ihr eigentlich zustünden, so spricht man von „Überhangmandaten“, die der Partei erhalten bleiben.66 Die Sperrklausel stellt eine weitere Ein- schränkung des Proporzprinzips dar. Dennoch ist sie mit dem Prinzip der Verhältniswahl vereinbar, da sie einer Parteienzersplitterung vorbeugt und somit der Funktionsfähigkeit des politischen Systems dienlich ist.67 Konkret besagt die Sperrklausel in ihrer seit 1953 bestehenden Form (Ausnahme 1990), dass nur die Stimmen der Parteien berücksichtigt werden, die auf Bundesebene mehr als 5% der Zweitstimmen oder drei Direktmandate erreichen.68

Dem Proporzprinzip der Verhältniswahl folgend kommt es bei der Umwandlung des Zweitstimmenanteils in Mandatsanteile des Bundestages nur zu geringen Differenzen. Es handelt sich also nicht wie oft behauptet um ein Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl, sondern um ein Verhältniswahlsystem.69

Heute sind fünf Parteien im Bundestag vertreten. Nach einer Konzentration im Parteiensystem setzten sich nach 1953 nur noch CDU/CSU, SPD und F.D.P. durch, bis es 1983 den Grünen und später auch der PDS gelang in den Bundestag einzuziehen (Dekonzentrationsprozess).70 Man kann von einem bipolaren Vierpartiensystem sprechen, „in dem sich zwei wenn auch nachlassend ideologisch perzipierte Lager - CDU/CSU/F.D.P. auf der einen SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf der anderen Seite - gegenüber stehen.“71

2. Die Wirkungen der personalisierten Verhältniswahl auf das Parteiensystem

Wie eingangs bemerkt, kam es in Deutschland nicht zu theoriegemäßen Folgen wie Parteienzersplitterung und instabile Mehrheitsverhältnisse, sondern zu einem Konzentrationsprozess und stabiler Mehrheitsbildung für Koalitionsregierungen.

Was den Konzentrationsprozess und auch den späteren Dekonzentrationsprozess betrifft, so sind sie nicht in vollem Maße auf das Wahlsystem zurückzuführen. Kontextuelle Faktoren spielen hierbei wieder eine wichtige Rolle. Ursachen für den Konzentrationsprozess waren eine hohe gesellschaftliche Homogenität, klare soziopolitische Konflikte sowie Gründe politisch-institutioneller Natur. Durch das System der Sperrklausel geht allerdings auch vom Wahlsystem ein konzentrierende Wirkung aus. Sie begünstigt prozentual alle Parteien, die die „Hürde“ überwunden haben72 und hält womöglich von der Wahl kleiner Parteien ab, die drohen, die 5% nicht zu erreichen (siehe Beispiel unter III.1). „Strukturelle Wandlungsprozesse innerhalb der Gesellschaft, der Bedeutungsverlust der klassischen cleavages bzw. das Entstehen neuer ökologischer und regionaler (West-Ost-) Konfliktlinien“ sind in erster Linie für den Dekonzentrationsprozess verantwortlich.73

Für das Auftreten stabiler Koalitionsmehrheiten sind Wahlsystem wie Wählerverhalten gleichermaßen verantwortlich. Die im Wahlsystem verankerte Zweistimmen-Konstruktion fördert das wahltaktische Verhalten der Wähler dahingehend, dass es ihm ermöglicht, seine Erst- und Zweitstimme verschiedenen Parteien zu geben. Durch dieses Stimmen-Splitting kann der Wähler mit seiner Erststimme eine von ihm favorisierte große Partei wählen, seine Zweitstimme jedoch dem kleineren zukünftigen Koalitionspartner geben, um dessen Scheitern an der Hürde zu verhindern und somit eine parlamentarische Mehrheit zu erreichen.74 Das Stimmen-Splitting wird immer populärer. Wurde es 1990 erst von 10% der Wählern in Anspruch genommen, waren es 1998 schon 18%.75

VI. Fazit

Mehrheitswahl und Verhältniswahl verfolgen unterschiedliche theoretische Repräsentationsziele und beschreiten zu deren Verwirklichung unterschiedliche Wege um Stimmenanteile in Mandatssitze umzuwandeln. Wie die beiden Beispiele nochmals verdeutlichen, lassen sich für die Realität höchstens tendenzielle Aussagen ableiten, zu welchen Auswirkungen auf das Parteiensystem es im Zusammenhang mit diesen unterschiedlichen Verfahren kommen wird. Zu großist der Einfluss, den andere Kontextfaktoren wie etwa wahlgeographische oder gesellschaftliche Veränderungen haben.

Von Bedeutung ist für mich die Frage, ob für Großbritannien ein Zweiparteiensystem, wie es die Theorie als Folge der relativen Mehrheitswahl vorsieht, überhaupt noch erstrebenswert ist? Wie am Beispiel Deutschlands gesehen muss ein Mehrparteiensystem bei Verhältniswahl nicht instabiler oder zersplittert sein. In jedem Fall trägt es aber, unter der Voraussetzung einer entwickelten Demokratie, dem Meinungspluralismus eher Rechnung als ein Zweiparteiensystem bei relativer Mehrheitswahl.

Literaturverzeichnis:

Bundeswahlgesetz (siehe Anlage)

Andersen, Uwe - Woyke Wichard Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000

Hübner, Emil - Münch, Ursula: Das politische System Großbritanniens: Eine Einführung, München 1998

Hübner, Emil: Wahlsystem und ihre möglichen Wirkungen unter spezieller Berücksichtigung der Bundesrepublik Deutschland, München 1984

Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2000. © 1993-1999 Microsoft Corporation. (CD-ROM)

Nassmacher, Hiltrud: Politikwissenschaft, München; Wien 2002

Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2000

Rudizo, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland: Eine Einführung, Opladen 1991

Sartori, Giovanni: Parties and party systems. A framework for analysis, Cambridge 1976,

Schreyer, Bernd - Schwarzmeier, Manfred: Grundkurs Politikwissenschaft: Studium der politischen Systeme, Wiesbaden 2000

Woyke, Wichard - Steffens, Udo: Stichwort: Wahlen. Ein Ratgeber für Wähler, Wahlhelfer und Kandidaten, Opladen 1990

Anhang:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Idealtypische Auswirkungen von Mehrheitswahl und Verhältniswahl im Vergleich:

Quelle: Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2000, S. 146.

[...]


1 Andersen, Uwe - Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000, S. 655.

2 Vgl. Woyke, Wichard - Steffens, Udo: Stichwort: Wahlen, Opladen 2000, S. 12.

3 Vgl. Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen 2000, S. 53.

4 Vgl. Handwörterbuch, S. 655.

5 Vgl. Nohlen, S. 131

6 Absatz gemäßWoyke - Steffens, S. 31.

7 Absatz gemäßNohlen, S. 132.

8 Vgl. Woyke - Steffens, S. 31.

9 Vgl. Nohlen, S. 172.

10 Vgl. Ebd., S. 174 f.

11 Vgl. Nohlen S, 131.

12 Vgl. Woyke - Steffens, S. 33.

13 Vgl., Ebd., S. 38.

14 Absatz gemäßNohlen, S. 132.

15 Nohlen, S. 173.

16 Vgl. Handwörterbuch, S. 656.

17 Absatz gemäßNohlen S. 178.

18 Absatz gemäß: Hübner, Emil: Wahlsystem und ihre möglichen Wirkungen unter spezieller Berücksichtigung der Bundesrepublik Deutschland, München 1984, S. 24.

19 Vgl. Schreyer, Bernd - Schwarzmaier, Manfred: Grundkurs Politikwissenschaft. Studium der politischen Systeme, Wiesbaden 2000, S. 122.

20 Nassmacher, Hiltrud: Politikwissenschaft, München; Wien 2002, S. 99.

21 Handwörterbuch, S. 451.

22 Vgl. Nohlen, S. 65.

23 Vgl. Ebd., S. 65.

24 Vgl. Handwörterbuch, S. 452.

25 Vgl. Naßmacher, S. 100

25 Vgl. Sartori, Giovanni: Parties and party systems. A framework for analysis, Cambridge 1976, S. 131-243.

27 Vgl. Naßmacher, S.101.

28 Vgl. Nohlen, S. 70.

29 Vgl. Naßmacher, S. 102.

30 Vgl. Nohlen, S. 379.

31 Vgl. Duverger, Maurice: Die politischen Parteien, Tübingen 1959, zitiert in Nohlen, S. 395.

32 Vgl. Hübner, S. 72.

33 Absatz gemäßNohlen, S. 56.

34 Vgl. Ebd., S. 382-394.

35 Vgl. Ebd., S. 58.

36 Vgl. Ebd., S. 396.

37 Vgl. Ebd., S. 380.

38 Vgl. Ebd., S. 403.

39 Vgl. Handwörterbuch S. 656.

40 Vgl. Nohlen, S. 408 ff.

41 Vgl. Ebd., S. 57.

42 Vgl. Hübner, Emil - Münch, Ursula: Das politische System Großbritanniens, München 1998, S. 27.

43 CD-ROM: Microsoft® Encarta® Enzyklopädie® 2000, Stichwort: „Großbritannien“, Unterpunkt 5.4.

44 Vgl. Naßmacher, S. 176

45 Vgl. Microsoft Encarta, Stichwort: „Großbritannien“, Unterpunkt 5.4.

46 Vgl. Internetseite www.europa-digital.de/laender/uk/staat/

47 Vgl. Hübner - Münch, S. 94 / 95.

48 Vgl. Microsoft Encarta, Stichwort: „Konservative und Unionistische Partei (Großbritannien)“, Punkt 3.

49 Vgl. Microsoft Encarta, Stichwort: „Labour Party“.

50 Vgl. Nohlen, S. 270 f.

51 Nohlen, S. 274.

52 Vgl. Ebd., S. 274.

53 Hübner - Münch, S. 101.

54 Nohlen, S. 272.

55 Vgl. Nohlen, S. 272.

56 Vgl. Ebd., S 278.

57 Vgl. Hübner - Münch , S. 102 f.

58 Vgl. Ebd., S. 40.

59 Vgl. Handwörterbuch, S.658.

60 Vgl. Nohlen, S. 325.

61 Vgl. Rudizo, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland: Eine Einführung, Opladen 1991 S. 167.

62 Vgl. Handwörterbuch, S. 656.

63 Vgl. Rudizo, S. 168.

64 Vgl. Bundeswahlgesetz § 1 (siehe Anlage).

65 Vgl. Handwörterbuch, S. 657.

66 Vgl. Rudizo, S 168.

67 Vgl. Handwörterbuch, S.658.

68 Vgl. Nohlen, S. 306.

69 Absatz gemäßHandwörterbuch, S. 658.

70 Vgl. Nohlen, S. 312.

71 Ebd., S. 313.

72 Vgl. Handwörterbuch, S. 658.

73 Absatz gemäßNohlen, S.313.

74 Vgl. Handwörterbuch, S. 659.

75 Vgl. Nohlen, S. 318.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Die idealtypischen Auswirkungen von Mehrheits- und Verhältniswahl auf das Parteiensystem und deren Verdeutlichung anhand der Beispiele Großbritannien und Bundesrepublik Deutschland
College
University of Passau
Course
Einführung in das Studium der Politischen Systeme
Grade
1,7
Author
Year
2002
Pages
16
Catalog Number
V106912
ISBN (eBook)
9783640051878
File size
474 KB
Language
German
Notes
Ein Überblick über das theoretische Grundgerüst von Wahlsystemen und Parteiensystemen. Die Seitenzahl wurde vom Dozenten auf 12 Textseiten begrenzt. Wer noch fragen hat, kann mir gerne eine E-mail schicken.
Keywords
Auswirkungen, Mehrheits-, Verhältniswahl, Parteiensystem, Verdeutlichung, Beispiele, Großbritannien, Bundesrepublik, Deutschland, Einführung, Studium, Politischen, Systeme
Quote paper
Florian Übleis (Author), 2002, Die idealtypischen Auswirkungen von Mehrheits- und Verhältniswahl auf das Parteiensystem und deren Verdeutlichung anhand der Beispiele Großbritannien und Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106912

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Title: Die idealtypischen Auswirkungen von Mehrheits- und Verhältniswahl auf das Parteiensystem und deren Verdeutlichung anhand der Beispiele Großbritannien und Bundesrepublik Deutschland



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