Vergleichende Darstellung der Schulsysteme in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz am Beispiel des Bundeslandes Baden-Württemberg und des Kantons St. Gallen


Term Paper, 2001

15 Pages


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Gliederung

1. Einleitung

2. Das Schulsystem in der Schweiz
2.1 Der Kanton St. Gallen (Verwaltung und Organisation)
2.2 Die Vorschule
2.3 Die Primarschule
2.4 Die Realschule
2.6 Die Mittelschule
2.5 Die Sekundarschule
2.7 Fördermöglichkeiten für lernschwache oder verhaltensauffällige Kinder
2.8 Alternativen zum staatlichen Schulsystem

3. Das Schulsystem in der BRD
3.1 Das Bundesland Baden-Württemberg
3.2 Die Grundschule
3.3 Die Hauptschule
3.4 Die Realschule
3.5 Das Gymnasium
3.6 Die Sonderschule

4. Werte und Normen und Ihr Niederschlag auf das Schulsystem

5. Zusammenfassung und Vergleich

1. Einleitung

"Das Bildungssystem ist unterteilt in verschiedene Schultypen und Schulstufen, die sich über die Zutrittsbedingungen, ihr Prestige, die darin vermittelten Qualifikationen sowie über den Wert des Abschlußzeugnisses in eine Rangordnung bringen lassen" ( Bundesamt für Statistik, 1996).

In der vorliegenden Arbeit werde ich das Schulsystem im Schweizer Kanton St. Gallen vorstellen und mit dem Schulsystem des Bundeslandes Baden-Württemberg vergleichen. Dabei beschränke ich mich auf die allgemeinbildenden Schulen. Die einzelnen Schularten werde ich ausführlich darlegen, aber nur kurz auf den nationalen Zusammenhang und die damit verbundene Organisation eingehen. Ich habe bewußt ein süddeutsches Bundesland und einen deutschsprachigen Ostschweizer Kanton gewählt, weil sich die gesellschaftlichen Strukturen ähneln, es aber trotzdem Unterschiede gibt. In der französischen und der italienischen Schweiz herrschen andere Grundmodelle, so dass ein Vergleich mit deutschen Systemen schwierig, wenn nicht gar unmöglich wäre. Desweiteren werde ich auf die herrschenden Werte und Normen der beiden Länder eingehen. Dabei beziehe ich mich besonders auf das gesellschaftliche Wertesystem, welches mit dem persönlichen Wertesystem durchaus konkurrieren kann. Daran anschließend ziehe ich einen Vergleich zwischen den beiden Schulsystemen und nehme zusammenfassend dazu Stellung.

2. Das Schulsystem in der Schweiz

Ähnlich wie in der Bundesrepublik liegt die Verwaltung und Organisation des Schulwesens bei den Kantonen. Es gibt für jeden Kanton eine Erziehungsdirektion, welche Lehrpläne herausgibt Darüber hinaus gibt es die ständige Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), die aus den 26 Regierungsmitgliedern der Kantone besteht, die für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport zuständig sind. Die EDK gibt Empfehlungen bezgl. des Rahmenlehrplans für die Diplommittelschulen und die Maturitätsschulen heraus. Sie gibt Empfehlungen zur Schulung der fremdsprachigen Kinder, sowie zur Schaffung pädagogischer Hochschulen und zur Harmonisierung der kantonalen Stipendienordnungen (EDK, 2000). Darüber hinaus gibt die EDK Studien zur Schulentwicklung heraus.

2.1 Der Kanton St. Gallen (Verwaltung und Organisation)

Die folgenden Erläuterungen sind aus der Broschüre "Die Volksschule des Kantons St. Gallen", 1999, entnommen:

Das Schulhausteam besteht aus den Lehrpersonen eines Schulhauses. Es bespricht und bearbeitet organisatorische und den Unterricht betreffende Fragen.

Die Schulleitung ist Verbindungsstelle zwischen Schulhausteam und Schulrat. Der/die Schulleiter/in ist Ansprechpartner für Eltern bei Fragen, die den allgemeinen Schulbetrieb betreffen. Darüber hinaus erhält die Schulleitung ihre Aufgaben vom Schulrat. Der Schulrat wird vom Volk gewählt. Der Schulrat ist als Arbeitgeber der Lehrpersonen ihr direkter Vorgesetzter. Er sorgt dafür, dass für den Unterricht die notwendigen Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Er entscheidet über Einschulung, Promotionen und fördernde Maßnahmen. Er sorgt unter anderem auch für den Transport von Schülerinnen und Schülern mit einem langen Schulweg.

Der Bezirksschulrat hat die direkte Aufsicht über die Volksschule. Er wird vom Erziehungsrat gewählt und beaufsichtigt die Schulen und die Lehrkräfte. Für viele Entscheidungen des Ortsschulrates ist er Rekursinstanz. Er entscheidet unter anderem über Beschwerden gegen Lehrkräfte und über die vorzeitige Schulentlassung von Schülerinnen und Schülern.

Das Erziehungsdepartement ist für den gesamten Bildungsbereich zuständig. Es ist in verschiedene Ämter und Dienste gegliedert

Der Erziehungsrat wird von der Regierung beauftragt, Leitung und Beaufsichtigung des Erziehungswesens auszuüben. Er besteht aus 11 Mitgliedern. Der Erziehungsrat erläßt die Lehrpläne und die Weisungen für einen geordneten Schulbetrieb und sorgt für die ständige Weiterentwicklung des Schulwesens.

(aus: Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999)

2.2 Die Vorschule

In der Ostschweiz, in der Westschweiz und im Tessin werden die Vorschuleinrichtungen unterschiedlich benannt. In der Ostschweiz und damit im Kanton St. Gallen heißt die Vorschule Kindergarten. Im Kindergarten geht es darum, eine Balance zwischen spielerischen und schulvorbereitenden Aktivitäten herzustellen. Die Kindergärten sind Teil der Primarschule und somit in das Schulsystem integriert. Viele Kindergärtnerinnen stützen sich auf die Lehrpläne ihres Berufsverbandes. In der Deutschschweiz steht dabei eine ganzheitliche Sicht des Kindes im Vordergrund. Das Lernen findet in offenen, dynamischen Situationen statt, die im Kind einen individuellen Zugang zu verschiedenen Unterrichtszielen wecken sollen. Da dieser Lehrplan relative Selbständigkeit (alleiniges An-und Ausziehen, abgeschlossene Sauberkeitsentwicklung) und auch soziale und kognitive Fähigkeiten voraussetzt, beginnt die Kindergartenzeit für Schweizer Kinder erst nach dem vierten Geburtstag. Jedes Kind hat im Jahr, bevor es schulpflichtig wird, Anspruch auf den Besuch des Kindergartens. In den meisten Gemeinden ist aber ein zweijähriger Besuch vorgesehen. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig, aber im Jahr vor Schuleintritt besuchen 99% der Kinder den Kindergarten (EDK 2000). Die Schweizer Kindergärten übernehmen eine wichtige Funktion bei der Sozialisation, der Integration von ausländischen Kindern und beim Erkennen von Schwierigkeiten bei Kindern. Die Kindergärten ähneln auch im Zeitplan der Schule. Im zweiten Kindergartenjahr wird verstärkt auf den Schuleintritt hingearbeitet. Die Kindergärtnerin bespricht im Elterngespräch die Schulreife des Kindes und gibt Empfehlungen bezgl. der angemessenen Schulform für jedes Kind. Außerdem bestehen speziell im zweiten Kindergartenjahr gezielte Fördermöglichkeiten, wie z.B. der Rhythmikunterricht, der der besseren Integration dienen soll.

2.3 Die Primarschule

Nach dem Kindergarten treten die Kinder in die Primarschule ein. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder kommen die Kinder in die erste Regelklasse der Unterstufe oder, wenn das Kind erst teilweise schulreif sein sollte oder über Lernschwächen oder Verhaltensauffälligkeiten verfügt, in die Einführungsklasse. In der Einführungsklasse wird der Schulstoff der ersten Regelklasse auf zwei Schuljahre verteilt. Das erlaubt der Lehrkraft, die Kinder gezielt zu fördern. So werden die Wahrnehmung, die motorische Entwicklung, das Selbstwertgefühl, die Ausdauer und das Sozialverhalten besonders gefördert. Lehrkräfte der Einführungsklasse werden deshalb in ihrer Ausbildung psychologisch geschult. Im Anschlußan die Einführungsklasse werden die Kinder normalerweise in die zweite Regelklasse versetzt.

Die Primarschule umfaßt das erste bis sechste Schuljahr. Die ersten drei Jahre werden als Unterstufe, die letzten drei Jahre als Mittelstufe bezeichnet In den meisten Gemeinden erhalten die Kinder den Unterricht während der ersten drei Jahre bei der gleichen Lehrperson. In manchen Gemeinden wechselt der Lehrer/die Lehrerin aber alle zwei Jahre. In den ersten drei Semestern der Unterstufe erhalten die Kinder kein Zeugnis mit Noten. Es findet jedoch ein jährliches Beurteilungsgespräch zwischen den Eltern und der Lehrperson statt. Darin werden die schulische Entwicklung, der Lernfortschritt, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie der Leistungsstand besprochen (Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999).

In der Mittelstufe findet ebenfalls ein jährliches Beurteilungsgespräch statt. Vor dem Übertritt in die Oberstufe (also nach der 6. Klasse) findet ein zweites Elterngespräch statt.

Während der Unterstufe lernen die Kinder Grundfertigkeiten wie Lesen, Rechnen und Schreiben. Daneben wird auch schon Wert gelegt auf das Erlernen von systematischen Lerntechniken, womit die Grundlagen für eine gute Arbeitshaltung und zur Entwicklung von Eigenverantwortung gelegt werden sollen. Ebenfalls wird auf die Entwicklung des Gemeinschaftssinns Wert gelegt.

In der Mittelstufe werden die grundlegenden Fertigkeiten erweitert Darüber hinaus beginnen die Kinder, eigenständiges Arbeiten und Lernen in Selbstverantwortung zu üben. Das soll die Entwicklung zu einer positiven Arbeitshaltung und Leistungsbereitschaft fördern (Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999).

2.4 Die Realschule

Nach der sechsten Klasse erfolgt der Übergang in die Oberstufe, auch Sekundarstufe 1 genannt. Die Realschule wird von etwa einem Drittel aller Kinder besucht (Bundesamt für Statistik, 1996). Die Realschule wird als "Oberstufe mit Grundanforderungen" bezeichnet (Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999). Der Schulrat der Oberstufe entscheidet darüber, ob ein Kind in die Realschule oder in die Sekundarschule aufgenommen wird. Grundlage dieser Entscheidung sind die Empfehlung der Lehrperson der 6. Klasse, sowie die Noten der Mittelstufe. Eltern, die mit dieser Empfehlung nicht einverstanden sind, haben das Recht auf Stellungnahme. Allerdings können sie sich nicht so einfach über diese Empfehlung hinwegsetzen.

Die Realschule vermittelt eine umfassende Grundausbildung, fördert die Lernbereitschaft und stärkt das Vertrauen der Jugendlichen in ihre eigene Leistungsfähigkeit (Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999). Besonderer Wert wird auf die richtige Berufswahl gelegt und gezielt auf das Berufsleben vorbereitet. Zeigt ein Schüler besonders gute schulische Leistungen, so kann er nach der ersten oder zweiten Realschulklasse in die Sekundarschule übertreten.

2.5 Die Sekundarschule

Die Sekundarschule wird als Oberstufe mit erhöhten Grundanforderungen bezeichnet. Sie kann von leistungsstärkeren Kindern besucht werden. In der Schweiz besuchen ca. zwei Drittel aller Kinder die Sekundarschule. Sie vermittelt eine vertiefte Grundausbildung, wobei auch der musisch-handwerkliche Bereich berücksichtigt wird. Nach Abschlußder Sekundarschule sind die Schüler befähigt, einen Beruf zu ergreifen oder in eine Mittelschule einzutreten. Nach der dritten Sekundarklasse beginnen jedoch die meisten Schülerinnen und Schüler eine Berufslehre (Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999).

2.6 Die Mittelschule

Besonders begabte Kinder haben nach der zweiten Sekundarschulklasse die Möglichkeit, in die Mittelschule (Gymnasium) zu wechseln. Dabei mußeine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Am Ende der Mittelschule steht die Matura. Danach sind die Jugendlichen berechtigt, eine Universität oder Fachhochschule zu besuchen. Es gibt daneben noch die Berufsmittelschulen, welche Berufslehre und schulische Ausbildung miteinander verbinden, und Diplommittelschulen oder Wirtschaftsmittelschulen.

2.7 Fördermöglichkeiten für lernschwache oder verhaltensauffällige Kinder

Zur gezielten Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Lern-, Leistungs-, und Sozialbereich gibt es zwei Möglichkeiten. Zum Einen gibt es die Kleinklassen und zum Anderen die Integrative Schulung.

In den Kleinklassen werden Kinder von einer Lehrperson mit heilpädagogischer Zusatzausbildung unterrichtet. Wie der Name schon sagt, haben diese Klassen weniger Schüler als die Regelklassen, was eine höhere individuelle Förderung ermöglicht. Der Unterrichtsstoff und die Methoden werden den Schwächen und Stärken der Schüler angepaßt, obwohl Zielsetzungen und Schwerpunkte grundsätzlich die gleichen sind wie in den Regelklassen. Besonderer Wert wird auf die Stärkung des Selbstvertrauens und den Aufbau einer tragfähigen Beziehung zur Umwelt gelegt. Es gibt folgende Typen von Kleinklassen:

- die schon oben beschriebenen Einführungsklassen gehören auch zu den Kleinklassen
- Kleinklasse B für Schüler mit allgemeinen Leistungsschwächen und Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsbereich. Es werden die Ziele der Regelklasse angestrebt, wobei auf die individuellen Möglichkeiten der Schüler Rücksicht genommen wird.
- Kleinklasse D für Kinder, die Teilleistungsschwächen und Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs-, und Sozialbereich haben. Lehrmittel und Lernziele sind auch hier dieselben wie in den Regelklassen.

Es wird ein Übertritt in die Regelklasse angestrebt. Von Zeit zu Zeit wird überprüft, ob das möglich ist. Die Lehrpersonen der Regel- und der Kleinklassen arbeiten zusammen und führen gemeinsame Projekte durch (Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999).

Die integrative Schulung bedeutet, dass Kinder mit Schulschwierigkeiten die Regelklassen besuchen. Sie werden dabei aber von einer heilpädagogischen Lehrperson unterstützt, die sozusagen das Bindeglied zwischen dem Schüler und der Lehrperson der Regelklasse bildet und diese auch berät.

Ziel dieser Integration ist es, möglichst vielen Kindern den Besuch der Regelklasse zu ermöglichen. Besondere Bedeutung hat hier die enge Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Kind, und sämtlichen Lehrkräften. Es besteht die Möglichkeit, individuelle Lernziele zu vereinbaren und Methoden und Lernziele den Stärken und Schwächen des Kindes anzupassen.

Daneben gibt es noch die Sonderschulen. Kinder mit schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung werden in der Regel von einer anerkannten privaten Sonderschule unterrichtet. Es gibt verschiedene Formen der Sonderschulung:

- Sonderschule für Kinder mit einer geistigen Behinderung (heilpädagogische Schule)
- Sonderschule für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen
- Sprachheilschule für Kinder mit Sprach- und Hörbehinderungen
- Sonderschule für Kinder mit Körperbehinderungen / Mehrfachbehinderungen
- Sonderschule für Kinder mit sozialen Behinderungen / Verhaltensschwierigkeiten
- Sonderschule für Kinder mit Sehbehinderung

(Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999)

2.8 Alternativen zum staatlichen Schulsystem

Eltern, denen das staatliche Schulsystem nicht zusagt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder auf private Schulen zu schicken. Dafür tragen sie die (zum Teil erheblichen) Kosten selber. Die Führung einer Privatschule wird vom Kanton St. Gallen bewilligt, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen eine qualifizierte Schulleitung, fachkundige Führung und Organisation und die obligatorischen Unterrichtsbereiche gewährleistet sein. Im Kanton St. Gallen gibt es neben den bereits erwähnten Sonderschulen, die teilweise auch privat sind, lediglich Rudolf- Steiner-Schulen als Alternative zu staatlichen Schulen. Aus Platzgründen möchte ich hier nicht näher auf diese Schulform eingehen.

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass es in anderen Teilen der Schweiz weitere Angebote an Schulen gibt, nämlich u.a. die Ecole d' Humanite' in Bern und verschiedene Freie Volksschulen in Zürich und Bern, sowie verschiedene Internate vor allem in der französischsprachigen Schweiz.

3. Das Schulsystem in der BRD

Es gibt spezifische Merkmale, welche das Schulsystem in der Bundesrepublik charakterisieren, nämlich

- die föderative Struktur
- die Dreigliedrigkeit des allgemeinbildenden Schulwesens und
- die Trennung zwischen beruflichem und allgemeinbildendem Schulsystem

(Fernstudienkurs 3090: Theorie der Schule, 1987)

Ähnlich wie in der Schweiz, herrscht in der Bundesrepublik Deutschland ein föderatives System. Die einzelnen Bundesländer haben die Kulturhoheit, d.h., sie bestimmen weitgehend autonom, wie sie ihr Schulsystem gestalten. Darüberhinaus gibt es hier die Kultusministerkonferenz, welche "Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen" zur Aufgabe hat (Kultusministerkonferenz, 2001). Daraus ergeben sich Aufgaben zu Vereinbarungen zur Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen, Sicherung der Schulqualität, Förderung der Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kultusministerkonferenz, 2001). Die Kultusministerkonferenz fördert und organisiert darüberhinaus verschiedene Projekte, unter anderem die Beteiligung an der internationalen Studie PIRLS (Progress in International Reading Literary Study), welches das Leseverständnis der Kinder am Ende der Grundschulzeit unter den Aspekten Verstehensprozess und Leseintention erfaßt (Kultusministerkonferenz, 2001). Die Kultusministerkonferenz ist an Studien beteiligt, welche die Qualitätssicherung und Leistungsmessung auf internationaler und nationaler Ebene zum Ziel haben.

3.1 Das Bundesland Baden-Württemberg

"Baden-Württemberg ist ein Land, das außer dem Geist seiner Menschen kaum über natürliche Ressourcen verfügt. Für die Landesregierung gehört die Bildungspolitik deshalb zu den zentralen Aufgaben" (Homepage des Landes Baden-Württemberg). Das Land Baden-Württemberg setzt auf Individualität. So gibt es einerseits Förderprogramme für die Kinder, die mit der traditionellen Ausbildung Probleme haben, andererseits aber auch Einrichtungen für besonders Begabte (s.u. Das Gymnasium).

Die Verwaltung der Schulaufsicht ist hierarchisch unterteilt in die unteren Schulaufsichtsbehörden (staatliche Schulämter), in die oberen Schulaufsichtsbehörden (Oberschulämter) und dem Ministerium für Kultus und Sport (oberste Schulaufsichtsbehörde). Als Beispiel für die vielfältigen Aufgaben der Schulämter möchte ich kurz die Aufgaben der Oberschulämter zusammenfassen. Die Oberschulämter haben verschiedene Aufgaben, z.B. Durchführung und Förderung des Schulbetriebs, die Fach- und Dienstaufsicht (über die Schulen, aber auch über die staatlichen Schulämter), Aufsicht über die Erfüllung der den Schulträgern obliegenden Aufgaben (Homepage der Universität Karlsruhe).

3.2 Die Grundschule

Die Grundschule umfaßt vier Jahre. Ziel der Grundschule ist die Erlernung der Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen. Darüber hinaus sollen die Kinder partnerschaftlichen Umgang miteinander lernen. Ebenfalls hat die Grundschule wichtige Sozialisierungsaufgaben.

Ab dem Jahr 2005 wird verbindlich eine Fremdsprache ab der ersten Klasse eingeführt. Im Jahr 2001 startet dazu ein Pilotprojekt, an dem ca. 400 Grundschulen beteiligt sind (Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg).

3.2 Die Hauptschule

Nach dem vierten Grundschuljahr treten die Kinder in eine weiterführende Schule ein. Für Kinder, deren Begabungen vorwiegend im anschaulichen Denken und im praktischen Umgang mit konkreten Dingen liegen, ist die Hauptschule die richtige Schulart. Die Hauptschule vermittelt eine Allgemeine Bildung. In dieser Schulart haben die vorberufliche Bildung und die Berufsorientierung zentrale Bedeutung. Deshalb ist der Unterrichtsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik inklusive Berufswahlunterricht besonders wichtig. Betriebspraktika sorgen dafür, dass die Jugendlichen Klarheit über ihre beruflichen Neigungen und ihre dementsprechende Planung erlangen (Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg)..

Hauptschulen haben auch Platz für innere Schulentwicklung, d.h. jede Hauptschule kann sich ihr eigenes Profil geben, welches die erzieherischen und sozialen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort berücksichtigt. Die Hauptschule kann nach der 9. Klasse mit dem Hauptschulabschluss abgeschlossen werden. Daneben gibt es aber auch verschiedene Möglichkeiten, die Mittlere Reife zu erwerben. Die Jugendlichen können die 10. Klasse einer Hauptschule mit Werkrealschule besuchen. Nach Ablegung einer Abschlußprüfung können sie die Mittlere Reife erwerben. Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule. Nachträglich können Hauptschüler die Mittlere Reife erwerben, wenn sie die Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abgeschlossen haben, ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können und die Gesellen- oder Facharbeiterprüfung erfolgreich absolviert haben. Ebenfalls die Mittlere Reife erwerben kann, wer im Notendurchschnitt aus den Abschlußzeugnissen von Haupt- und Berufsschule mindestens 2,5 nachweisen kann (Homepage des Kultusministerium Baden-Württemberg).

Während der Hauptschulzeit können die Schülerinnen und Schüler in die Realschule oder das Gymnasium wechseln.

3.3 Die Realschule

Die Realschule umfaßt sechs Schuljahre. Sie vermittelt eine in sich abgeschlossene, erweiterte allgemeine Bildung und ein vertieftes Grundwissen. Ab Klasse 7 ist ein Wahlpflichtbereich vorgesehen. Darin können die Kinder unter den drei Fächern Mensch und Umwelt, Natur und Technik und Zweite Fremdsprache (Französisch/Englisch) je nach Neigung eines auswählen. Ebenso werden die elektronischen Medien in den Unterricht miteinbezogen. In Klasse 9 findet eine Betriebs- und Arbeitsplatzerkundung statt. So spielt auch hier die Berufsvorbereitung eine zentrale Rolle. Die Realschule schließt nach der 10. Klasse mit der Mittleren Reife ab. Nach der 6. bzw. 7. Klasse können die Schüler auf ein Aufbaugymnasium wechseln. Dazu ist eine Aufnahmeprüfung notwendig. Eine weitere Möglichkeit ist, nach Abschluss der 10.Klasse auf die 11. Klasse eines allgemeinbildenden Gymnasiums zu wechseln und so das Abitur zu erlangen. Möglich ist auch, auf ein berufliches Gymnasium zu wechseln, welches auch zum Abitur führt (Hompage des Kultusministeriums Baden-Württemberg).

3.4 Das Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt. Damit schafft es zugleich die Voraussetzungen sowohl für eine berufliche Ausbildung ohne Studium als auch für Führungsaufgaben in Berufen, die einen Hochschulabschluss verlangen (Kultusministerium Baden-Württemberg).

Das Gymnasium eignet sich für Kinder, welche abstrakte und theoretische Zusammenhänge begreifen können, über Neugierde und Aufgeschlossenheit verfügen und eine hohe Belastbarkeit besitzen (Kultusministerium Baden- Württemberg, 2001). Ähnlich wie bei den Hauptschulen, aber ausgeprägter, gibt sich jedes Gymnasium ein eigenes Profil, indem es besondere Fächerschwerpunkte setzt. Es gibt naturwissenschaftliche, sprachliche, musisch-künstlerische und sportliche Profile.

Baden-Württemberg startet zum Jahr 2001/2002 eine Neuordnung der gymnasialen Oberstufe. Dabei soll selbständiges und projektorientiertes Lernen sowie individuelle Neigungen und Fähigkeiten berücksichtigt und gefördert werden. Diese Schwerpunkte sollen die Abiturienten befähigen, ein Studium zu absolvieren.

Im Schulgesetz von Baden-Württemberg ist neben dem neunjährigen auch das achtjährige Gymnasium verankert. Dieser Schulweg steht den besonders lernbegabten Kindern offen. Darunter werden Kinder mit besonderen Denk- und Sprachfähigkeiten verstanden, die außerdem über gutes Lern-und Arbeitsverhalten, soziales Verhalten und die Summe allgemeiner Haltungen und Einstellungen wie Neugierde, Aufgeschlossenheit, Erfolgszuversicht und Verantwortungsbewusstsein verfügen (Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg, 2001). Der Unterrichtsstoff wird konzentriert und verdichtet, so wird die Ausbildungsverkürzung von einem Jahr erreicht.

3.5 Die Sonderschule

In Baden-Württemberg wird das System der integrativen Schulung angestrebt, d.h. behinderte Kinder besuchen zusammen mit Nichtbehinderten die allgemeine Schule. Dabei helfen sonderpädagogische Fachleute, durch gezielte Fördermassnahmen die Kinder mit besonderen Schwächen in das allgemeinbildende Schulsystem zu integrieren. Es mußfür jedes Kind individuell entschieden werden, ob eine integrative Schulung oder die Sonderschule in Frage kommt. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes Sonderschulwesen mit optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. (...) Deshalb können in den Sonderschulen alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden (Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg). Darüber hinaus gibt es auch eigenständige Schulabschlüsse. Ein Wechsel von einer Sonderschule auf eine allgemeinbildende und umgekehrt ist möglich. Große Bemühungen werden auf die soziale und berufliche Integration von Sonderschülern gerichtet, um den Jugendlichen auch nach Ende der Schulzeit ein selbständiges Leben zu ermöglichen.

4. Werte und Normen und ihr Niederschlag auf das Schulsystem

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, möchte ich hier zwischen privaten und öffentlichen Werten unterscheiden. "Private Werte sind an die persönliche Lebenserfahrung gebunden. Sie bilden sich in den ersten Lebensjahren im Laufe der Sozialisation heraus und sind eng mit der existentiellen Grundlage des Individuums verbunden (...). Die öffentlichen Werte hingegen beziehen sich auf gesellschaftliche Zielvorstellungen und auf politische Ideale" (Melich, 1991). Da bei Schuleintritt die Sozialisierung weit fortgeschritten ist, ist die Frage, inwieweit private und öffentliche Werte einander bedingen. Im Rahmen dieser Arbeit kann ich nicht im Detail auf alle Werte eingehen, aber ich werde die Werte der beiden Länder anführen, welche für das Thema dieser Arbeit Relevanz besitzen, und zum jeweiligen Schulsystem in Beziehung setzen.

"Tatsächlich ist die Familie die Stätte, von der die Bildung des Wertesystems ausgeht" (Melich, 1991). Für die Deutschschweizer steht das Verantwortungsbewusstsein, welches man den Kindern anerziehen solle, an erster Stelle (Melich, 1991). Damit ist wohl das Verantwortungsbewusstsein vor der Gesellschaft gemeint, und nicht das Verantworungsbewusstsein vor der Individualität. Das heißt, Kindern wird der Respekt vor den gesellschaftlich anerkannten Werten anerzogen. Individualität wird erst langsam einen Stellenwert zuerkannt, auch im Schulsystem. Alltagsbeobachtungen legen den Schluss nahe, dass Gehorsam einen hohen Stellenwert im Wertsystem der Deutschschweizer einnehmen muss, denn viele Eltern erziehen ihre Kinder äusserst streng und das "gehorchen" nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein. Solchermassen an Disziplin gewöhnt, kommen Kinder schon im Kindergartenalter in ein Schulsystem, welches von ihnen ebenfalls Gehorsam und Anpassung fordert. In diesem Zusammenhang ist es interessant, im Schulgesetz von St. Gallen zu lesen:

Das Schulsystem in St. Gallen richtet sich an folgenden Grundsätzen aus:

- Vermittlung der Wertvorstellungen der christlich-humanistischen Tradition.
- Aufbau eines entsprechenden Wertsystems bei den Schülern und Schülerinnen.
- Förderung des demokratischen Verständnisses, soziale Gerechtigkeit und Erhaltung der natürlichen Umwelt
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Ablehnung jeder Form von Diskriminierung
- Förderung des Verständnisses für andere Kulturen und die Toleranz gegenüber anderen Sitten, Gebräuchen und Religionen

(entnommen aus: Die Volksschule des Kantons St. Gallen, 1999)

In St. Gallen werden also ausdrücklich andere Kulturen und die Toleranz ihnen gegenüber bedacht. Andererseits scheint es so zu sein, dass über die verschiedenen Sozialisierungsinstanzen den Individuen ein ausgeprägtes Nationalgefühl vermittelt wird (Melich, 1991), welches einen offenen Umgang mit anderen Kulturen zumindest erschwert. Als Werte kann man also festhalten: einen ausgeprägten Nationalstolz, Kritiklosigkeit gegenüber Institutionen, Misstrauen vor allem gegenüber der EU, welches wohl aus dem ausgeprägten Nationalstolz resultiert.

Leider kann ich auf keine spezifischen Dokumentationen über bestehende Werte im Bundesland Baden-Württemberg zurückgreifen, deshalb muss ich von allgemeingültigen Werten in Deutschland ausgehen. Allerdings kann ich mich auf Beobachtungen stützen, welche ich in meiner Zeit in Baden-Württemberg, zwischen 1994 und 1997, gemacht habe.

Im Schulgesetz Baden-Württemberg § 1 heisst es: " Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule inbesondere gehalten, die Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern".

Der christlich-humanitäre Gedanke steht hier im Vordergrund. Es wird in der Tat auch versucht, Kinder mit Behinderungen und sonstigen Auffälligkeiten in das normale Schulleben zu integrieren. Besonders die ältere Generation ist verwurzelt in der christlichen Tradition, was allerdings mitunter auch Neuerungen und Konformen im Wege stehen kann. Es stellt sich dabei immer die Frage, inwieweit die "christlichen" Überzeugungen nicht vielmehr der subjektiven Sicht der Bürger entsprechen.

Desweiteren fällt auf, dass hier der Eigenverantwortung und der Individualität ein hoher Stellenwert zukommt. Das Schulsystem in Baden-Württemberg versucht dem Rechnung zu tragen, indem es gleichzeitig viele Fördermöglichkeiten für schwache und besonders begabte Kinder anbietet.

5. Zusammenfassung und Vergleich

Vergleicht man das Schulsystem in St. Gallen mit dem in Baden-Württemberg, so fällt auf, das die Ostschweizer Kinder mit dem Kindergarten bereits in das Schulsystem integriert werden. Was in Deutschland Kindergarten heisst, ist in der Schweiz die Spielgruppe. Dort treffen sich drei-bis vierjährige Kinder für zwei Stunden in der Woche, um auf den Kindergarten vorbereitet zu werden. Der Kindergarten ist fest in das Schulsystem integriert und übernimmt die Funktion der Vorschule. In Baden-Württemberg beginnt die Schule erst mit dem ersten Grundschuljahr, wobei auch dort im letzten Kindergartenjahr Vorbereitungen auf den Schuleintritt erfolgen.

Während in St. Gallen die Primarschule sechs Jahre dauert, beschränkt sich die Grundschule in Baden-Württemberg auf vier Jahre. Positiv bewerte ich, das es in St. Gallen die Möglichkeit der Einführungsklasse gibt, um Kindern mit besonderen Bedürfnissen den Schuleinstieg zu erleichtern. In diesem Zusammenhang fällt auf, das in St. Gallen hoher Wert auf Frühförderung von verhaltensauffälligen oder lernschwachen Kindern gelegt wird. Bereits im Kindergarten gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Meines Wissens gibt es in Baden-Württemberg eine Einrichtung wie die Einführungsklasse nicht, sondern die Kinder werden evtl. länger im Kindergarten behalten, und kommen dann in die erste Klasse, ohne die Möglichkeit dieser "Zwischenstufe". In der Grund- bzw. Primarschule selbst gibt es dann in beiden Schulsystemen Möglichkeiten der integrativen Förderung. In Baden- Württemberg ist bemerkenswert, das demnächst ab dem ersten Grundschuljahr eine erste Fremdsprache eingeführt wird. Bemerkenswert ist es deshalb, weil das noch sehr selten ist. In St. Gallen sprechen die Kinder von zu Hause aus Dialekt (schwiizerdütsch), ab der ersten Klasse müssen sie in der Schule Hochdeutsch sprechen, für Schweizer Kinder ist Hochdeutsch also im Grunde eine Fremdsprache.

Besonders im Kindergarten - und Grundschulbereich unterscheiden sich die beiden Schulsysteme. Später verwischen sich die Unterschiede.

Auffallend ist, dass das Schulsystem in Baden-Württemberg dreigegliedert ist, nämlich in Hauptschule, Realschule und Gymnasium, in St. Gallen aber nur zwischen Realschule und Sekundarschule unterschieden wird. Während der Weg zur Schweizer Matura über die Sekundarschule in die Mittelschule führt, kommen die Kinder in Baden-Württemberg nach der Grundschule direkt ins Gymnasium, wo sie das Abitur ablegen können.

Die Realschule in der Schweiz entspricht also etwa der deutschen Hauptschule, die Sekundarschule der Realschule und die Mittelschulen dem Gymnasium.

Vergleichbar in ihren Aufgaben und Strukturen sind die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und die Kultusministerkonferenz der Länder. Beide sorgen für ein notwendiges Maßan Gemeinsamkeiten, was besonders in der dreisprachigen Schweiz eine Herausforderung darstellt, denn die Deutschschweiz, das Tessin und das Welschland haben sicherlich verschiedene Werte und Normen, denen Rechnung getragen werden muss.

Die Schulverwaltung in St. Gallen scheint mir komplexer zu sein als in Baden- Württemberg. Beiden gemeinsam ist die hierarchische Struktur, wobei in St. Gallen die verschiedenen Organe aufgesplitterter erscheinen als in Baden-Württemberg.

Abschliessend möchte ich hinzufügen, das ich keinem der beiden Schulsysteme den unbedingten Vorzug geben würde. Sie haben, aus meiner Sicht gesehen, beide Vor- und Nachteile. In Baden-Württemberg gefällt mir, dass es einen kürzeren gymnasialen Zweig gibt, um höher Begabten einen schnelleren Ausbildungsabschluss zu ermöglichen und damit internationalem Wettbewerb standzuhalten. Außerdem finde ich das Konzept der integrativen Schulung positiv, um Kindern mit besonderen Bedürfnissen eine möglichst "normale" Schullaufbahn zu gewährleisten. Baden-Württemberg ist sehr bemüht, Hauptschülern auch nach Schulabschluss zur Mittleren Reife zu verhelfen. So gibt es verschiedene Möglichkeiten, durch Noten die Mittlere Reife zuerkannt zu bekommen, was mir aber nicht ganz gerecht erscheinen will, denn ich denke, Realschüler werden dadurch benachteiligt. Sie haben die bessere Ausbildung und doch nur den gleichen Abschluß.

Am Schulsystem in St. Gallen gefällt mir nicht, dass der Kindergarten bereits zur Vorschule zählt und die Kinder somit frühzeitig diszipliniert werden. Ich denke, daraus resultiert die verbreitete Auffassung, dass man nicht aus der Rolle zu fallen habe und Neuerungen nur langsam greifen. Außerdem dienen viele Frühfördermassnahmen dazu, das Kind besser in die Gemeinschaft zu integrieren. Individualität kann sich somit nur schwer entwickeln. Positiv bewerte ich das Konzept der Einführungsklasse. Somit haben Kinder mit besonderen Bedürfnissen einen sanfteren Schuleinstieg. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg umfaßt in St. Gallen die Primarschule sechs Jahre, in der die Kinder zusammenbleiben. Somit wird die Entscheidung, ob Realschule oder Sekundarschule, erst später getroffen. Das erscheint mir positiv, denn im Alter von neun oder zehn Jahren ist es oftmals noch zu früh, die Grundbegabung des Kindes zu erkennen.

Damit komme ich zum Ende dieser Arbeit. Manches habe ich aus Platzgründen nur kurz behandeln können. Ich hoffe dennoch, ein möglichst umfassendes Bild über die beiden Schulsysteme geliefert zu haben und bin mir sicher, dass in beiden Ländern engagierte Lehrer und Politiker daran arbeiten, ein menschenwürdiges Schulsystem weiterzuentwickeln, welches auch auf dem internationalen Markt bestehen kann.

Literaturliste

Eidgenössische Volkszählung, "Soziale Ungleichheit im Bildungswesen", 1990

Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen, "Die Volksschule des Kantons St. Gallen", 1999

Fernstudienkurs 3090: "Einführung in die Theorie der Schule", 1987

Hentig von, H., " Die Schule neu denken",

Hentig, von, H., "Bildung",

Klein, Johannes Kurt, "Werte im Wandel", 1987

Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg

Melich, Anna, "Die Werte der Schweizer", 1991

Schulgesetz Baden-Württemberg, Teil 1: Das Schulwesen

Schweizerischer Lehrerverein," Alternative Schulen", 1980

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Details

Title
Vergleichende Darstellung der Schulsysteme in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz am Beispiel des Bundeslandes Baden-Württemberg und des Kantons St. Gallen
College
University of Hagen
Course
Einführung in die Theorie der Schule
Author
Year
2001
Pages
15
Catalog Number
V106913
ISBN (eBook)
9783640051885
File size
443 KB
Language
German
Keywords
Vergleichende, Darstellung, Schulsysteme, Bundesrepublik, Deutschland, Schweiz, Beispiel, Bundeslandes, Baden-Württemberg, Kantons, Gallen, Einführung, Theorie, Schule
Quote paper
Brigitte Schorr (Author), 2001, Vergleichende Darstellung der Schulsysteme in der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz am Beispiel des Bundeslandes Baden-Württemberg und des Kantons St. Gallen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/106913

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