Damit wir die Bedeutung der Gleichheit als Grundidee des Rechts einsehen können, müssen wir uns zuerst fragen in welchem Zusammenhang dieser Gedanke überhaupt aufgeworfen wurde. Es besteht folglich die Möglichkeit, seinen heutigen Ausdruck im Recht nach zu vollziehen. Der erste Schritt zur Erkenntnis ist Erfahrung.
Die ursprüngliche Einführung des Gleichheitssatzes in eine deutsche Verfassung ist im Verhältnis zur Stammesgeschichte des Menschen extrem jung ! Die Idee der Gleichheit wurde erstmals in Deutschland in die Frankfurter Grundrechte der Paulskircher Verfassung von 1849 einbezogen .
Gliederung
A. DER GLEICHHEITSGRUNDSATZ:
I) Entstehungsgeschichte..............1
1. Die Wurzeln bei den Philosophen und Stoikern..............1
2. Die Idee der qualitativen Gleichheit und quantitativen Gleichheit..............1
3. Der Einfluss nach Deutschland..............2
II) Freiheit und Gleichheit..............3
1. Gemeinsamkeiten der Rechtsideen..............3
2. Kontraste und Konflikte..............4
3. Konsequenzen in der Praxis..............5
B. GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ:
I) Rechtsanwendungs- und Rechtssetzungsgleichheit..............6
II) Die Gleichheit der Menschen..............6
III) Gerechtigkeitspostulat..............7
IV) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers..............8
1. Diskriminierungsverbote, Diskriminierungsgebote, Diskriminierungserlaubnisse..............8
2. Willkür- Formel..............9
3. Neue Formel..............10
C. DISKRIMINIERUNGSVERBOTE:
I) Allgemeine Diskriminierungsverbote, Art 3 III GG..............11
1.
2. Besonderes Diskriminierungsverbot/ (Fördergebot) „Behinderung“..............11
3. Besonderes Diskriminierungsverbot „Geschlecht“..............12
II) Erweiterung des Diskriminierungsverbots „Geschlecht“-..............12
allgemeine Gleichberechtigung, Art. 3 II GG..............12
D. FÖRDERGEBOTE:
I) Frauenförderung, Art. 3 II 2 GG..............13
1. Entstehungsgeschichte..............13
2. Fortschritte..........13
3. Einführung in die Verfassung..............14
II) Förderung von Ehe und Familie, Art. 6 I G..............14
SCHLUSSWORT..............16
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Gleichheitsgrundsatz als fundamentale Idee des Rechts, seine historische Herleitung sowie seine Ausgestaltung im deutschen Grundgesetz, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierungsverbote und Fördergebote. Zentrale Fragestellung ist dabei, wie das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Gleichheit in der verfassungsrechtlichen Praxis bewältigt wird.
- Historische Entwicklung des Gleichheitsbegriffs von der Antike bis zur Moderne.
- Das Wechselverhältnis von Freiheit und Gleichheit im Rechtsstaat.
- Die dogmatische Entwicklung der Gleichheitskontrolle (Willkürformel vs. Neue Formel).
- Spezifische Ausprägungen durch Diskriminierungsverbote und staatliche Fördergebote.
- Die Rolle des Geschlechtergleichheitsgrundsatzes und die Förderung von Ehe und Familie.
Auszug aus dem Buch
Die Idee der qualitativen Gleichheit und quantitativen Gleichheit
Die quantitative Gleichheit ist von einem generalisierenden Gedanken ausgegangen, der seinen Ursprung im christlichen Abendland fand. Es wurden demnach alle als Gottesebenbild formal oder mathematisch gleich gesehen. Grundlage war also nur die Menschenwürde sowie die Gabe der Vernunft des Einzelnen. Durch die Stoa wurde dann aus dem Naturgesetz derselbe Gedanke in die positive Rechtsordnung und in die Politik eingeführt. Es wurde nach dem großen Postulat der Vernunft und der Wesensgleichheit der Einzelnen, große Emphase auf Machtbegrenzung der Herrscher gesetzt. Die Sklaverei wurde abgelehnt.
Auf der anderen Seite fand der qualitative Gleichheitsgedanke im Mittelalter seinen Exzess. Nach der Sicht Platos wurde zur Einordnung der Bürger in gesellschaftliche Funktionen, streng nach Charakter und Leistungsfähigkeit differenziert. Es wurden strenge Hierarchien im Gemeinwesen Griechenlands gebildet. Durch die Ständegesellschaften waren nur die Mitglieder eines bestimmten „Standes“ einander gleich. Eine objektive Rechtsordnung existierte so gut wie gar nicht. Viel mehr wurde auf die „Einzelfallgerechtigkeit“ abgestellt. Dies hatte zu einem Defizit der Rechtsssicherheit geführt. Die „Staatsgewalt“, durch die Macht der Fürsten und Adeligen, war in Folge dieser Einzelbetrachtungen in der Ständegesellschaft in unvorstellbaren Maße dezentralisiert.
Zusammenfassung der Kapitel
A. DER GLEICHHEITSGRUNDSATZ: Dieses Kapitel erläutert die antiken Ursprünge der Gleichheitsidee bei Philosophen und Stoikern sowie deren Transformation in die deutsche Rechtsgeschichte.
B. GLEICHHEIT VOR DEM GESETZ: Hier werden die Bindung der Staatsgewalten an den Gleichheitssatz und die Entwicklung von Prüfungsmaßstäben wie der Willkürformel und der Neuen Formel des Bundesverfassungsgerichts dargestellt.
C. DISKRIMINIERUNGSVERBOTE: Das Kapitel analysiert den Schutz vor gruppenbezogener Diskriminierung, insbesondere im Kontext von Behinderung und Geschlecht, vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.
D. FÖRDERGEBOTE: Dieser Teil befasst sich mit der aktiven staatlichen Frauenförderung und der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung von Ehe und Familie.
Schlüsselwörter
Gleichheitsgrundsatz, Freiheit, Gerechtigkeit, Diskriminierungsverbot, Willkürformel, Verhältnismäßigkeit, Grundgesetz, Art. 3 GG, Frauenförderung, Ehe und Familie, Rechtsstaat, Menschenwürde, Chancengleichheit, Sozialstaatsprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Gleichheitsgrundsatz als einer tragenden Säule des Rechts, wobei der Fokus auf dessen verfassungsrechtlicher Ausgestaltung in Deutschland liegt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Kernbereichen gehören das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Gleichheit, die geschichtliche Entwicklung des Gleichheitsgedankens sowie der Schutz vor Diskriminierung und staatliche Fördermaßnahmen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Bedeutung und Reichweite des Gleichheitssatzes zu analysieren und aufzuzeigen, wie Gesetzgebung und Rechtsprechung diesen Grundsatz im Sinne der Gerechtigkeit konkretisieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Verfassungstexten, Kommentaren, Dissertationen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Gleichheitsgrundsatzes selbst, seine Anwendung vor dem Gesetz, spezifische Diskriminierungsverbote und die staatlichen Gebote zur Förderung bestimmter Personengruppen oder Institutionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind unter anderem Gleichheitsgrundsatz, Willkürformel, Verhältnismäßigkeit, Diskriminierungsschutz und Chancengleichheit.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen der Willkürformel und der "Neuen Formel"?
Die Arbeit verdeutlicht, dass die Willkürformel einen eher oberflächlichen Maßstab für staatliches Handeln darstellt, während die "Neue Formel" des Bundesverfassungsgerichts eine tiefere Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordert, um Ungleichbehandlungen zu rechtfertigen.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Staates bei der Frauenförderung?
Die Autorin stellt fest, dass der Staat durch das Staatsziel der Frauenförderung verpflichtet ist, reale Chancengleichheit zu schaffen, warnt jedoch vor einer Ergebnisgleichheit, die den Anreiz zum individuellen Wettbewerb schwächen könnte.
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- Leily Hosseini (Author), 2003, Gleichheit als Grundidee des Rechts (Der Gleichheitsgrundsatz, Diskriminierungsverbote, Fördergebote), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10695