Die ökologische Steuerreform in Deutschland (Stand 2002)


Élaboration, 2002

14 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Ökosteuern sind Verbrauchsteuern

3. Ziele der Ökosteuer

4. Die Teile der Ökosteuer
4.1 Die Stromsteuer
4.2 Die Mineralölsteuer
4.3 Ermäßigungen bei der Strom- und Mineralölsteuer
4.4 Die Rentenversicherung

5. Argumentation gegen Schwächen der Ökosteuer
5.1 Aufkommensneutralität
5.2 Art der Besteuerung
5.3 Soziale Verteilung
5.4 Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Arbeitsmarkt

6. Ökologische Steuerreform in Dänemark

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit Wirkung zum 01.04.1999 trat das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ in Kraft. Die Bundesregierung1 beabsichtigte mit diesem Gesetz, sowie mit dem darauffolgenden „Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform“, Energie über den Preis zu verteuern und durch Senkung der Sozialversicherungsbeiträge Arbeit billiger zu machen. Da der Abbau der Arbeitslosigkeit und die Schonung der Umwelt zu den wohl wichtigsten aktuellen Zielen unserer Gesellschaft gehören, klingt die Idee, beide Ziele mit nur einem Instrument erreichen zu können, geradezu verlockend.

Diese Arbeit will zeigen, daß die „Ökosteuer“ in ihrer jetzigen Form jedoch weder der Erhaltung der Umwelt nutzt, noch arbeitsmarktpolitische Effekte nachweisbar sind. Vielmehr handelt es sich um eine weitere Verbrauchsteuer, die zum Großteil dazu dient, den Bundeshaushalt zu sanieren und Haushaltslöcher zu stopfen.

Zunächst soll der Begriff „Ökosteuer“ erläutert werden. Es soll gezeigt werden, um was für eine Art Steuer es sich hier handelt, worauf die Besteuerung abzielt, was genau besteuert wird, wo es Ausnahmen gibt und wie das Steueraufkommen verwendet wird. Anschließend sollen die gravierendsten Schwächen der Ökosteuer aufgezeigt werden. Bevor wir dann zu einer abschließenden Betrachtung kommen, wollen wir noch einen Blick auf die grüne Politik eines europäischen Nachbarn werfen, nämlich Dänemark.

2. Ökosteuern sind Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern werden vom Zoll erhoben. Sie bilden mit einem Anteil von über 12 % einen erheblichen Teil des Staatshaushaltes in Deutschland. Mit einem jährlichen Aufkommen von über 60 Mrd. EUR sind sie heute gleichwohl die wichtigsten Einnahmen der Zollverwaltung.2 Die Mineralölsteuer bildet dabei den größten Posten. Auch Ökosteuern sind Verbrauchsteuern und somit von der Zollverwaltung zu erheben. Wie dem Namen nach bereits zu vermuten naheliegt, handelt es sich um Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Sie werden beim Hersteller bzw. beim Händler erhoben, welcher die Steuer grundsätzlich über den Preis auf den Verbraucher abwälzen kann. Folglich handelt es sich auch um indirekte Steuern.

Mit dem Einzug der Ökosteuern durch die Zollämter entsteht nicht nur ein größerer Verwaltungsaufwand für diese, sondern es müssen sich auch Unternehmen, die bisher nichts mit der Zollverwaltung zu tun hatten, mit ihr auseinandersetzen, was einen erheblichen Mehraufwand an Arbeit und Kosten darstellt.

3. Ziele der Ökosteuer

Die Ziele der Ökosteuer lassen sich im wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen:

- Versteuerung und somit Senkung des Energieverbrauches zur Schonung der Umwelt durch Lenkung der Nachfrage in Richtung energiesparender und Ressourcenschonender Produkte
- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, speziell der Rentenversicherungsbeiträge, zur Vergünstigung des Produktionsfaktors Arbeit mit dem Ziel, den Arbeitsmarkt zu entlasten
- Förderung regenerativer Energiequellen

Es ist jedoch äußerst fraglich, ob diese Zielsetzung durch den beschlossenen Lösungsansatz auch verwirklicht werden kann, wie später noch dargelegt werden wird.

4. Die Teile der Ökosteuer

Wie bereits weiter oben erwähnt, besteht die Ökosteuer aus mehreren Teilen. Auf der Einnahmenseite stehen die Strom- sowie die Mineralölsteuer, auf der Ausgabenseite die Beitragssenkung der Rentenversicherung. Im folgenden sollen diese einzelnen Komponenten der Steuerreform erläutert werden.

4.1 Die Stromsteuer

Den einen Teil der Ökosteuer bildet die Stromsteuer. Sie ist, anders als die Mineralölsteuer, bei der lediglich Erhöhungen beschlossen wurden, eine neu geschaffene und somit auch die jüngste Verbrauchsteuer in Deutschland. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer ist das Stromsteuergesetz. Die Stromsteuer gehört nicht zu den innerhalb der EU harmonisierten Verbrauchsteuern, sie wird nur in Deutschland erhoben. Es gibt allerdings z.B. in Dänemark ähnliche Energiesteuern, diese sind jedoch ebenfalls aus nationaler Initiative heraus entstanden und nicht europaweit verbindlich.

Die Stromsteuer wird in der Regel beim Versorger erhoben und, wie im vorigen Kapitel bereits erwähnt, über den Strompreis an den Verbraucher weitergegeben. Die Steuer kann auf zwei verschiedene Weisen entstehen, nämlich dadurch, daß Strom von einem Endverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen wird, oder dadurch, daß ein Versorger Strom zum Selbstverbrauch entnimmt.1

Im Stromsteuergesetz sind folgende Steuerbefreiungen enthalten:

Steuerfrei ist Strom, der

- aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
- zur Stromerzeugung entnommen wird.
- in Anlagen mit einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt erzeugt und in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben läßt, geleistet wird.

Ermäßigungen in den Steuersätzen der Ökosteuer sind im Kapitel „Ökosteuer- Sonderregelungen“ gemeinsam für die Strom- und Mineralölsteuer zusammengefaßt.

Die folgende Übersicht stellt die Höhe der Stromsteuer pro verbrauchte Einheit sowie das Gesamtsteueraufkommen dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten1 2 3

In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, daß die Stromsteuer keine grundsätzliche Differenzierung zwischen den einzelnen Energieträgern nach deren Klimaschädlichkeit vornimmt, sondern sie alle fast gleich behandelt. So wird auch eine Komponente, die den CO2-Ausstoß berücksichtigt, vermißt.4

4.2 Die Mineralölsteuer

Den anderen Teil der Ökosteuer bildet die Mineralölsteuer. Sie ist mit einem jährlichen Aufkommen von ca. 37,8 Mrd. EUR mit Abstand die bedeutendste Verbrauchsteuer für den deutschen Staat.5 Dieses liegt hauptsächlich daran, daß es sich hierbei um Besteuerung der Hauptenergieträger unserer Gesellschaft handelt. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Mineralölsteuer ist das Mineralölsteuergesetz. Im Gegensatz zur Stromsteuer gehört sie jedoch zu den innerhalb der EU harmonisierten Verbrauchsteuern und unterliegt somit der Überwachung durch die EU.

Grundsätzlich wird Mineralöl in Abhängigkeit von seiner Verwendung besteuert. Daher existieren im Rahmen des Mineralölsteuergesetzes auch zahlreiche unterschiedliche Steuersätze, die hier im einzelnen nicht alle aufgeführt werden sollen. Wegen der Komplexität der Besteuerung hier nur eine kurze Übersicht ohne die Höhe der einzelnen Steuersätze:

- Regelsteuersätze gelten grundsätzlich für die Verwendung von Mineralöl als Kraftstoff, wobei jedoch jede Art Kraftstoff einen eigenen Steuersatz innehat.1
- Geringere Steuersätze gelten für die Verwendung von Mineralöl zu Heizzwecken. Auch hier werden die Steuersätze noch einmal differenziert.2
- Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden, bzw. werden, lediglich die Steuersätze auf Kraftstoffe stufenweise erhöht.3

Im Rahmen der Ökosteuer sind folgende Mineralölsteuerbefreiungen enthalten:

- KWK-Anlagen4 mit einem Monatsnutzungsgrad von mindestens 70 %
- GuD-Anlagen5 mit einem elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 57,5 %

Die folgende Übersicht stellt das Gesamtsteueraufkommen aus der Mineralölsteuer, sowie den Anteil der Ökosteuer daran dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten6 7 8

4.3 Ermäßigungen bei der Strom- und Mineralölsteuer

Neben den regulären Steuersätzen und den bereits genannten Steuerbefreiungen im Rahmen der Strom- und Mineralölsteuer gibt es etliche Sonderregelungen, die im folgenden zusammengefaßt sind.

Ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 20 % des Regelsatzes für Strom, Heizöl und Gas gilt für folgende Bereiche:

- Produzierendes Gewerbe (Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe)
- Land- und Forstwirtschaft
- Teichwirtschaft und Fischzucht
- Behindertenwerkstätten

Einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 50 % des Regelsatzes für Strom erhalten

- der Schienenbahnverkehr,
- Oberleitungsomnibusse
- und Nachtspeicherheizungen, die vor dem 31.03.1999 installiert wurden

Ermäßigte Mineralölsteuer gilt für

- Kraftomnibusse, Bahnen und Taxen im geregelten Linienverkehr
- Erd- oder flüssiggasbetriebene Fahrzeuge

4.4 Die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung bildet neben der Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung mit einem Beitragssatz von ca. 19 % des Bruttolohns die zur Zeit teuerste Säule des deutschen Sozialversicherungssystems und somit auch der Lohnnebenkosten. Die Rentenversicherungsbeiträge steigen seit Jahren an, was nicht zuletzt am sinkenden effektiven Renteneintrittsalter und an der demographischen Entwicklung der deutschen Bevölkerung liegt, die im Begriff ist, zu überaltern. War 1992 noch etwa jeder fünfte Bundesbürger älter als 59 Jahre, so wird es im Jahr 2040 bereits jeder dritte sein.1

Im Rahmen der ökologischen Steuerreform soll nun mittels den Einnahmen aus der Ökosteuer2 der weitere Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge gestoppt, bzw. die Beiträge sollen gar gesenkt werden.

Die folgende Übersicht zeigt:

Die tatsächlichen RV-Beitragssätze in % vom Bruttolohn

Die tatsächlich in die Rentenkasse eingezahlten Beiträge in Mio. EUR.

Die Höhe der RV-Beitragssätze ohne Ökosteuerentlastung in % vom Bruttolohn Die Beitragsentlastung durch die Ökosteuer in Mio. EUR

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 1 2 3 4

5. Argumentation gegen Schwächen der Ökosteuer

Nachdem nun ausführlich besprochen wurde, was die Ökosteuer ist, wie sie funktioniert und wirken soll, wollen wir nun Argumente anführen, die deutlich machen sollen, inwiefern die ökologische Steuerreform der Bundesregierung weder ökologisch, ökonomisch, sozial gerecht, noch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist.

5.1 Aufkommensneutralität

Die Ökosteuer soll grundsätzlich aufkommensneutral sein. Das heißt, die Einnahmen aufgrund des Steueraufkommens aus Strom-, bzw. Mineralölsteuer sollen auf der anderen Seite durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge voll an den Steuerzahler zurückgegeben werden. Ein relativ kleiner Teil des Steueraufkommens fließt außerdem in ein Programm zur Förderung regenerativer Energiequellen.5 So gesehen wäre die Ökosteuer für den Bundeshaushalt ein durchlaufender Posten und die zusätzlichen Steuereinnahmen würden nicht für anderweitige Ausgaben verwendet. Stellt man nun das Steueraufkommen aus der Ökosteuer der Entlastung bei der Rentenversicherung inklusive den Ausgaben für die Förderung regenerativer Energiequellen gegenüber, so sieht man, daß im ersten Jahr der ökologischen Steuerreform tatsächlich die Entlastung größer war als das Steueraufkommen. 1999 haben die Steuerzahler also insgesamt gesehen von der Reform profitiert. Im nächsten Jahr jedoch ist die Entlastung bereits mehr als 200 Mio. EUR niedriger als die Steuereinnahmen es sind. Blickt man auf die folgenden Jahre, so wird klar, daß die Aufkommensneutralität nicht eingehalten werden kann, vielmehr wird die Entlastung im Verhältnis zu den Einnahmen immer geringer ausfallen. Die Ökosteuer mag also kurzfristig aufkommensneutral sein, langfristig dient sie vielmehr dazu, den Bundeshaushalt zu konsolidieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten1 2

5.2 Art der Besteuerung

Um Energiesteuern im Rahmen einer ökologischen Steuerreform beurteilen zu können, müssen zunächst die gewollten ökologischen Effekte betrachtet werden. Das bestimmende umweltpolitische Ziel, das mit der Ökosteuer erreicht werden soll, ist der Klimaschutz. So will die Bundesregierung mit ihrem Klimaprogramm erreichen, den Ausstoß von CO2 in Deutschland bis zum Jahr 2005 um 25 % auf der Basis von 1990 zu senken.3 Hierfür wäre die logische Konsequenz die Einführung einer CO2-Steuer, die eine Veränderung der Energieverbrauchsstruktur bewirken sollte. Die CO2-haltigeren Energieträger, wie z.B. Kohle, würden verteuert und mengenmäßig zurückgedrängt, während die CO2-ärmeren oder gar -freien Träger, wie z.B. Öl oder Gas, an Wirtschaftlichkeit gewinnen würden.4 Ob diese Effekte allerdings durch die ökologische Steuerreform der Bundesregierung, die einzig und allein auf den Verbrauch von Energie abzielt, erreicht werden können, ist fraglich und muß bestritten werden.

Wenn wir uns die Entwicklung der jeweiligen Jahresmittelwerte der KohlendioxidEmissionen in Deutschland anschauen, wird schnell klar, daß von einem deutlichen Abwärtstrend nicht die Rede sein kann, vielmehr wird nach wie vor ein Ansteigen der Schadstoffemissionen verzeichnet. Dies mag auch daran liegen, daß die neugeschaffene Stromsteuer außer acht läßt, unter Einsatz welcher Energieträger Strom erzeugt wird. So hat sich die Bundesregierung erst kürzlich in Brüssel sogar dafür eingesetzt, daß der Abbau und die Verstromung von deutscher Steinkohle bis mindestens 2010 weiterhin subventioniert wird.5 Eine Senkung der CO2-Emissionen und Förderung von regenerativen Energieträgern anzustreben und gleichzeitig einen der Umweltunverträglichsten Energieträger zu subventionieren erscheint doch als Widerspruch in sich und läßt Zweifel an der Ernsthaftigkeit der ökologischen Steuerreform aufkommen.

Jahresmittelwerte der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) in ppm in Deutschland:1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.3 Soziale Verteilung

Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß die Gruppe der geringeren Einkommen durch die Ökosteuer potentiell stärker belastet wird. Der Anteil ihres Einkommens, der für Energie aufgewendet wird, ist höher, da sie in Relation zur Einkommenshöhe insbesondere mehr für Heizung, Warmwasser und Strom ausgeben müssen, und das sind genau die Bereiche, die durch die ökologische Steuerreform betroffen sind.2 In Hinblick darauf, daß z.B. Sozialhilfeempfänger und Studenten oftmals gar kein Auto besitzen, ist die Verteilungswirkung der Mineralölsteuer zwar hier günstiger, allerdings wird auch die Anschaffung eines Autos für Einkommenschwache in der Regel in noch weitere ferne rücken. Auch ist die Behauptung, die zusätzlichen steuerlichen Belastungen werden an den Steuerzahler durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge komplett zurückgegeben, nicht haltbar. So werden nicht-sozialversicherungspflichtige Einkommen wie Freiberufler, Beamte, Studenten und Arbeitslose durch die Ökosteuer voll belastet, eine Kompensation durch niedrigere Rentenversicherungsbeiträge erfahren sie jedoch nicht. Es handelt sich für sie quasi um reine Steuererhöhungen. Auch Rentner/innen sind hier benachteiligt. Ihre Rente wird zwar durch sinkende Lohnnebenkosten möglicherweise steigenden Nettolöhnen angepaßt, allerdings bekommen sie nur die Hälfte der von ihnen gezahlten Ökosteuer über die Rentenanpassung wieder zurück, da sich die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilen.3

5.4 Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Arbeitsmarkt

Unter anderem weisen Befürworter einer ökologischen Steuerreform gerne auch auf die positiven Arbeitsplatzeffekte hin.1 Bestritten wird hingegen, daß solch eine Steuerreform Wettbewerbsnachteile mit sich bringen könnte. Da diese beiden Punkte nach unserer Meinung durchaus Hand in Hand gehen, sollen sie gemeinsam im folgenden erörtert werden. Zunächst sei erwähnt, daß Ausgaben von Unternehmen für Umweltschutz und Energieeinsparinvestitionen an die Stelle anderer Aktivitäten treten, die aus ökologischer Sicht ersetzt oder vermindert werden sollen. So kann z.B. verstärkte Einsparung von Energie dazu führen, daß weniger Kohle abgebaut und zur Stromgewinnung genutzt wird, so daß sowohl Produktion als auch Beschäftigung in diesem Bereich zurückgehen. Ein anderer Fall wäre beispielsweise eine Substitution von beschäftigungsintensivem nachsorgendem Umweltschutz durch etwa Vorsorge und Recycling.2

Da Aktivitäten zum Schutz der Umwelt seitens der Unternehmen oder öffentlichen Haushalte finanziert werden müssen, kann es durchaus auch zu negativen Beschäftigungseffekten in anderen Bereichen kommen, wenn die Wirtschaftssubjekte über ein festes Budget verfügen, in welchem sie nur umschichten können.3

Kommen wir nun zu den energieintensiven Sektoren, wie z.B. der Aluminiumproduktion, die durch die Besteuerung von Energie natürlich besonders betroffen sind. Gerade im Fall eines nationalen Alleingangs bei der Besteuerung erleiden inländische Hersteller speziell bei unbesteuerten Importen Nachteile. Ihre Wettbewerbsfähigkeit wird sowohl im In - als auch im Ausland beeinträchtigt. Sobald es den Unternehmen nicht mehr möglich ist, die höheren Steuerausgaben zu überwälzen, sinken ihre Gewinne und Renditen. Dieses führt dazu, daß Wachstum, Investitionen und Beschäftigung geringer ausfallen, schlimmstenfalls kommt es zu Firmenpleiten bei Grenzanbietern. In jedem Fall kann es auch zu Standortverlagerungen in Ausland kommen, was für die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Deutschland auf jeden Fall negativ zu bewerten ist.4

Zahlreiche Verbände klagen über enorme Wettbewerbsverzerrungen ihrer Branchen durch die Ökosteuer. U.a. auch der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, denn das deutsche Güterkraftgewerbe muß knapp ein Drittel ihrer Umsätze zur Begleichung der Ökosteuer aufwenden. Dies führt folglich zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Anbietern. Hier wären Steuererleichterungen dringend nötig, die jedoch, im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe und der Landwirtschaft, nicht gewährt werden. Ähnlich betroffen sind auch der Verband Deutscher Kühlhäuser- und Kühllogistik- Unternehmen.5 Des weiteren steigen die Zahlen der Insolvenzen im Transportgewerbe im Laufe der letzten Jahre stark an und erreichen immer neue Rekordhöhen. Wurde im Jahr 2000 erstmals die Grenze von 1.300 Insolvenzen überschritten, so wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2001 bereits über 1.600 Unternehmen der Branche insolvent. Während die Unternehmensinsolvenzen generell im Jahr 2001 um 14 % stiegen, so mußte das Transportgewerbe einen Anstieg um 23 % verzeichnen. Dies zog Forderungsausfälle von mehr als 2 Mrd. DM nach sich, sowie den Verlust von über 8.000 Arbeitsplätzen.6

6. Ökologische Steuerreform in Dänemark

Das Ökosteuersystem in Dänemark wollen wir uns nicht so ausführlich anschauen wie wir das bisher mit dem deutschen getan haben. Das erforderte eine Arbeit für sich. Vielmehr geht es uns darum, aufzuzeigen, wie es möglich ist, im Rahmen einer ökologischen Steuerreform durchaus ökologische Lenkwirkung zu erzielen, sinnvoll knappe Ressourcen zu besteuern und den Ausstoß von CO2 zu senken.

Dänemark, unmittelbarer Nachbar der Bundesrepublik Deutschland, gilt als Musterland für eine innovative Umwelt- und Energiepolitik. Es ist nicht nur eines der wenigen Länder weltweit, die eine Senkung ihrer CO2-Emissionen anstreben, sondern auch eines der ersten Länder in der EU, das neben Energiesteuern auch eine CO2-Abgabe eingeführt hat.

Energieabgaben gibt es in Dänemark bereits seit 1977, seitdem wurde das Instrument der Energiesteuern immer weiter verfeinert. Die grünen Abgaben sollen dazu beitragen, daß sowohl die Verbraucher als auch die Unternehmen die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt spüren und ihr Verhalten entsprechend ändern. So wurde 1994 damit begonnen, über den Zeitraum von fünf Jahren Steuern und Abgaben auf knappe Ressourcen wie Benzin, Elektrizität, Kohle, Wasser, Abfall und Plastiktüten zu erhöhen, während die Einkommensteuer gesenkt wird. Rund ein Viertel des Steueraufkommens wird für die Förderung von Einsparinvestitionen verwendet.1

Um die Wirkung im Hinblick auf die Ziele des Klimaschutzes zu optimieren wurde im Mai 1992 das sog. CO2-Paket beschlossen, welches besondere Bedeutung für die dänische Klimaschutzpolitik hat. Es beinhaltet eine CO2-Komponente innerhalb der bestehenden Energiesteuer, die eine Abgabe pro Tonne ausgestoßenes CO2 vorsieht. Das Ziel dieser Komponente ist, fossile Energieträger wie z.B. Kohle teurer und weniger umweltbelastende wie Erdgas billiger werden zu lassen. Im Saldo führt diese Abgabe dann auch bei Kohle zu höheren, bei Mineralöl zu gleich hohen und bei Erdgas zu reduzierten Abgaben.2 Hier wird die ökologische Lenkungswirkung einer CO2-Komponente innerhalb einer ökologischen Steuerreform deutlich. Gleichzeitig mit dem CO2-Abgabengesetz traten auch verschiedene Gesetze in Kraft, die Zuschüsse für z.B. Fernwärme, Biobrennstoffe und Energieeinsparung regeln.

Die ökologische Steuerreform in Dänemark setzt also wesentlich differenzierter an und erzielt einen erheblichen ökologischen Lenkungseffekt.

7. Fazit

Mit dem Mittel der ökologischen Steuerreform soll der Einsatz von regenerativen Energiequellen gefördert, die Umwelt soll geschützt werden. Dieses soll mittels Besteuerung des Energieverbrauches geschehen. Durch die Einnahmen aus dieser Besteuerung soll gleichzeitig eine Entlastung des Arbeitsmarktes durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge erreicht werden.

Die Ziele werden jedoch nur teilweise bzw. gar nicht erreicht. Dem Anspruch der sozialen Gerechtigkeit wird die Ökosteuer nicht gerecht. Einkommensschwache Gruppen werden benachteiligt. Die Steuer ist nicht aufkommensneutral, sondern wird zumindest teilweise zur Haushaltskonsolidierung genutzt.

Die Art der Besteuerung ist weder im Hinblick auf den Umweltschutz noch die Wettbewerbsfähigkeit differenziert genug. So mangelt es an einer CO2-Komponente, einer Unterscheidung der Energieträger bei der Stromerzeugung sowie an Ausnahmeregelungen für beispielsweise das Transportgewerbe. Auch der Arbeitsmarkt kann allenfalls kurzfristig entlastet werden, nachhaltig bringt die Ökosteuer hier jedoch keine nennenswerte Besserung.

8. Literaturverzeichnis

Internetseiten des deutschen Zolls

http://www.zoll-d.de/ 02.06.2002

Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen

http://www.bundesfinanzministerium.de/ 02.06.2002

Internetseiten des Fördervereins ökologische Steuerreform

http://www.foes-ev.de/ 02.06.2002

Internetseiten des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung e.V.

http://www.bgl-ev.de/ 10.05.2002

Internetseiten der CDU-Fraktion

http://www.cdu.de/ seit 24.05.2002

Internetseiten des Umweltbundesamtes

http://www.umweltbundesamt.de/ 24.05.2002

Internetseiten des Bundesumweltministeriums

http://www.bmu.de 10.06.2002

Artikel aus der Online-Ausgabe der Zeitung „Die Welt“

http://www.welt.de/ 22.06.2002

D.T. Reiche / C. Krebs

Der Einstieg in die ökologische Steuerreform:

Aufstieg, Restriktionen und Durchsetzung eines umweltpolitischen Themas

Frankfurt am Main 1999

J. Priewe

Die Öko-Steuer-Diskussion:

Positionen und Kontroversen - eine Bilanz

Berlin 1998

P. Laufs

Umweltpolitik:

Konzeption und Umsetzung

Berlin 1998

O. Hohmeyer (Hrsg.)

Ökologische Steuerreform

Baden-Baden 1995

DIW (Hrsg.)

S. Bach, M. Kohlhaas, B. Praetorius, B. Seidel, R. Zwiener

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Sonderheft 163

Berlin 1998

[...]


1 Koalition aus SPD und Grünen, Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD)

2 Vgl. http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/ 02.06.2002

1 Vgl. http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/d0_strom/index.html 02.06.2002 4

1 Schätzwert des Arbeitskreises für Steuerschätzung vom 8./9. November 2001

2 Bundesministerium für Finanzen; Referat IV A 1

3 http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/a0_allgemeines/d0_einnahmen/index.html 02.06.2002

4 Im Gegensatz hierzu sahen die Mehrzahl aller in der Vergangenheit vorgelegten Konzepte einer Ökosteuer eine solche Komponente vor, um den Umstand zu berücksichtigen, daß z.B. die Verbrennung von Kohle etwa doppelt so viel CO2 entstehen läßt wie die Verbrennung von Erdgas. Vgl hierzu D.T. Reiche / C. Krebs; S. 295

5 Vgl. http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/c0_minoel/index.html 02.06.2002 5

1 Differenzierung in unverbleites Benzin, verbleites Benzin und Dieselkraftstoff

2 Differenzierung in leichts / schweres Heizöl, Erdgas, Flüssiggas

3 Erhöhung der Steuer auf Kraftstoffe aller Art (pro 1.000 Liter) zum 01.01.2000 und 01.01.2001 um jeweils DM 60,00 (EUR 30,68), zum 01.01.2002 und 01.01.2003 um EUR 30,70. Siehe http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/c0_minoel/index.html 02.06.2002

4 Kraft-Wärme-Kopplung, gemeinsame Produktion und Nutzung von Strom und Wärme

5 Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke

6 Schätzwert des Arbeitskreises für Steuerschätzung vom 8./9. November 2001

7 http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/a0_allgemeines/d0_einnahmen/index.html 02.06.2002

8 Errechnet aus der Differenz des Gesamtsteueraufkommens aus der Stromsteuer, s.o., und des Gesamtsteueraufkommens aus der Ökosteuer , Quelle: http://www.foes-ev.de/4fakten/index.html 02.06.2002

1 Vgl. http://www.cdu.de/politik-a-z/alterssicherung/kap39.htm 02.06.2002

2 Also der Stromsteuer und den Mineralölsteuererhöhungen 7

1 Vgl. http://www.foes-ev.de/4fakten/index.html 02.06.2002

2 Quelle: Rentenversicherungsberichte der Bundesregierung

3 Siehe http://www.bmu.de/sachthemen/steuer/oekosteuerreform.php 10.06.2002

4 Differenz aus aufgrund des Beitragssatzes ohne Ökosteuer errechneten Beiträgen und den tatsächlich eingezahlten Beiträgen

5 Höhe der Förderung: 1999 und 2000 je ca. 100 Mio. EUR; 2001 ca. 150 Mio. EUR; 2002 ca. 200 Mio. EUR Quelle: http://www.bmu.de/sachthemen/steuer/oekosteuerreform.php 10.06.2002

1 Addition des Aufkommens aus der Stromsteuer sowie den entsprechenden Teilen der Mineralölsteuer, s.o.

2 Addition der Entlastung bei der RV durch die Ökosteuer und den Kosten für die Förderung von regenerativen Energiequellen

3 Vgl. P. Laufs, S. 223

4 Vgl. G. Voss: Folgen ökologisch motivierter Energiesteuern, in: O. Hohmeyer (Hrsg.), S. 61

5 Vgl. http://www.welt.de/daten/2002/05/07/0507wi330644.htx 22.06.2002 9

1 Quelle: Umweltbundesamt

2 Vgl. D.T. Reiche / C. Krebs, S. 295f

3 Vgl. http://www.cdu.de/politik-a-z/finanzen/fi_53300.htm 02.06.2002 10

1 Vgl. J. Priewe, S. 110

2 Vgl. J. Priewe, S. 125

3 Vgl. J. Priewe, S. 125

4 Vgl. J. Priewe, S. 125f

5 Vgl. http://www.cdu.de/wochenthema/weg-mit-dieser-oekosteuer/fakt2.htm 24.05.2002

6 Vgl. http://www.bgl-ev.de/dynamic/news/news.asp?instance=1&FILE=BG18032002143033.NEW 10.05.2002

1 Vgl. DIW (Hrsg.), S. 56

2 Vgl. L. Mez: Erfahrungen mit der ökologischen Steuerreform in Dänemark, in: O. Hohmeyer (Hrsg.), S. 110f 12

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Résumé des informations

Titre
Die ökologische Steuerreform in Deutschland (Stand 2002)
Université
University of Applied Sciences Bremen
Cours
Umweltökonomie
Note
1,7
Auteur
Année
2002
Pages
14
N° de catalogue
V107041
ISBN (ebook)
9783640053162
Taille d'un fichier
443 KB
Langue
allemand
Annotations
Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine Betrachtung und Contraargumentation der Ökosteuer, die von der Rot-Grünen Bundesregierung 1999 auf den Weg gebracht wurde
Mots clés
Steuerreform, Deutschland, Umweltökonomie
Citation du texte
Dennis Bröcker (Auteur), 2002, Die ökologische Steuerreform in Deutschland (Stand 2002), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107041

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