Rechtsradikale Gewaltkriminalität 1990 - 1994 in der BRD


Trabajo Escrito, 2002

14 Páginas, Calificación: Wird nicht


Extracto


Gliederung

A. Beschreibung
I. Was ist rechtsradikale Gewaltkriminalität?
1. Begriffsdefinition Gewaltkriminalität
a. strafgesetzliche Definition
b. Definition der PKS
2. Begriffsdefinition Rechtsradikalismus
II. Lagebild / Längsschnittentwicklung seit 1990
1. Hell- und Dunkelfeld: Zahlenüberblick
2. Ländervergleich
III. Entstehungszusammenhänge
1. Altersgruppe, Geschlecht
2. Herkunftsmilieu (Lebenswelt)
3. Gibt es einen Tätertypus?
4. rechtsradikale Gewaltkriminalität in den neuen Bundesländern

B. Analyse: Theoretische Erklärungsversuche
I. Die klassischen Ansätze
1. Die Analogiethese
2. Die Verführungsthese
3. Extremismus als Folge von Arbeitslosigkeit
II. Multifaktorielles Erklärungsschema
III. Der Desintegrationsansatz

C. Reaktionen auf rechtsradikale Gewaltverbrechen: Intervention und Prävention
I. Strafrechtliche Sanktionierung
1. Strafrechtliche Maßnahmen gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden
2. Maßnahmen gegenüber Erwachsenen
II. Sozialpädagogik
1. Präventive Lösungsansätze
2. Gesellschaftliche Dimension

A. Beschreibung

I. Was ist rechtsradikale Gewaltkriminalität?

Bei der kriminologischen Erfassung rechtsradikaler Gewalt-kriminalität liegt das Erkenntnisinteresse auf der Schnittmenge krimineller, rechtsradikaler und gewalttätiger Verhaltensweisen. Es bedarf daher zunächst der näheren Begriffsbestimmung.

1. Begriffsdefinition Gewaltkriminalität

Der Begriff Kriminalität meint die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Nach dem strafrechtlichen (formellen) Verbrechensbegriff sind also Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen kriminell. Es bestehen allerdings erhebliche Schwierigkeiten, den Bereich der Gewaltkriminalität definitorisch abzugrenzen.

a) strafgesetzliche Definition

Im strafrechtlichen Zusammenhang sind diverse Vorschriften zu benennen, welche den Begriff Gewalt ausdrücklich enthalten. Beispiele sind etwa § 177 (Vergewaltigung) oder § 240 (Nötigung). Bei einer Vielzahl anderer einschlägiger Tatbestände wird dieser Ausdruck dagegen nicht explizit benutzt. Beispiele sind §§ 211 (Mord) sowie 212 (Totschlag) Somit kennt das StGB keine exakte Definition des Gewaltbegriffs. Aus der Sichtung der Straftatbestände lässt sich allerdings ablesen, dass ein Gewaltdelikt im Allgemeinen als Aggressionsdelikt aufgefasst wird. Merkmale sind hierbei die Anwendung von körperlichem Zwang (etwa der Kraftentfaltung beim physischen Angriff auf Personen oder Sachen) aber auch mittelbare Einwirkung auf die menschliche Freiheit (etwa bei der Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB). Gewalt ist “eine zielgerichtete, sozial als illegal beurteilte körperliche Einwirkung auf einen Menschen durch einen anderen Menschen, die zu einer physischen, psychischen oder sozialen Schädigung führt.“ In der strafrechtlichen Kategorie wird daher Gewalt (im allgemeinen Sinn der Delikte gegen die persönliche Freiheit) definiert als: „ jedes Mittel, mit dem man auf den Willen oder das Verhalten eines anderen durch ein gegenwärtiges, empfindliches Übel eine Zwangswirkung ausgeübt wird“.

Davon zu unterscheiden sind solche Deliktsgruppen, bei denen sich die Gewalt gegen Sachen richtet (etwa Sachbeschädigung, Brandstiftung, Formen des Diebstahls unter erschwerenden Umständen), die sich -unter gebotener Abstufung- ebenfalls in die Kategorie der Gewaltdelikte einbeziehen ließen. Der engeren Definition von Gewalt folgt das BKA.

b) Definition der PKS: Deliktgruppe Gewaltkriminalität

Die PKS 2001 schlüsselt Gewaltkriminalität in folgende Straftaten auf: Mord (§ 11 StGB), Totschlag, Tötung auf Verlangen (§§ 212, 213, 216 StGB), Kindestötung (§ 217 StGB), Vergewaltigung (§ 177 StGB), Raub (§§249-252, 255, 616aStGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 226, 227, 229 StGB), Gefährliche und schwere Körperverletzung (§§223a, 224, 225, 227, 229 StGB), erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB), Geiselnahme (§ 239a StGB) sowie Angriff auf den Luftverkehr (§316c StGB). Mit dieser Auffassung werden allerdings Dimensionen wie verbale Gewalt, strukturelle sowie Gewalt gegen Sachen ausgeklammert. Gerade die hier vorgenommene Ausgrenzung der Gewalt gegen Sachen erscheint besonders im Hinblick auf Brandstiftung und vandalistische (ggf. ideologisch motivierte) Delikte ungerechtfertigt.

Eine Aufnahme verbaler Gewalt könnte dagegen bei sehr enger Auslegung zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte führen. Auch eine Ausweitung auf den Bereich struktureller Gewalt erscheint nicht sinnvoll, insbesondere deshalb, weil hier ein rechtswidriger Schädigungsvorsatz nicht gegeben ist. Angesichts der mutmaßlich rechtradikal motivierten Vorgänge im Zeitraum von 1990 bis 1994 bzw. darüber hinaus, erscheint es sinnvoll, der Definition von Eser zu folgen und über den klassischen Gewaltbegriff hinauszugehen sowie Gewalt gegen Sachen mit aufzunehmen.

Für die Abgrenzung von Gewalt und Drohung nach dem hier vertretenen Gewaltbegriff ist es allerdings entscheidend, dass „zwar sowohl bei Gewalt als auch bei Drohung die Zwangswirkung eine gegenwärtige ist, das angedrohte Übel jedoch bei Drohung lediglich in Aussicht gestellt, bei Gewalt hingegen bereits gegenwärtig ist.“

2. Begriffsdefinition Rechtsradikalismus

Wie oben festgestellt, kennt das Strafgesetzbuch zahlreiche Gewaltdelikte, sagt aber an keiner Stelle etwas über etwaige rechtsradikale Hintergründe aus. Ebenso wenig wird von einer möglichen Andersbehandlung der Gewaltverbrecher aufgrund ideologischer Tatmotivation gesprochen.

Auch für das Phänomen Rechtsradikalismus gibt es derzeit keine allgemein anerkannte, über einzelne institutionelle Bezüge (etwa der Verfassungsschutzbehörden) hinausreichende Begriffsdefinition.

Eine konkrete Bestimmung erscheint bereits durch die (teilweise synonyme) Verwendung verschiedener Bezeichnungen für politisch rechte Ideologien und Bewegungen (beispielsweise Neonazismus, Neofaschismus, Nationalismus, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus) als problematisch.

Nach Heitmeyer ist von rechtsextremistischen Orientierungsmustern vorrangig dann zu sprechen, wenn „die strukturell gewaltorientierte Ideologie der Ungleichheit von Menschen verbunden wird zumindest mit der Akzeptanz von Gewalt als Handlungsform.“ Wenn also Nationalsozialistische Gedankengut in Verbindung tritt mit latenter Bereitschaft zur gewaltsamen Propagierung und Durchsetzung der erstrebten Ziele. Auch das Lexikon beschreibt Rechtsradikalismus als “radikale und extremistische Tendenzen im rechten Parteienspektrum, d.h. mit nationalistischem, faschistischem und nationalsozialistischem Gedankengut, u. U. mit der Entschlossenheit zur gewaltsamen Durchsetzung der politischen Ziele.“

Dem ist allerdings entgegen zu halten, dass eine Vielzahl der als rechtsradikal eingestuften Gewaltdelikte letztlich nicht auf manifester politischer Überzeugung der Täter zu beruhen scheint, sondern in hohem Maße auf eine (durch Alkoholkonsum angestachelte) Art „Gruppenerlebnis“ hindeutet. Gewalttaten bei rechtsorientierten Jugendlichen sind in der Regel Gruppentaten, d.h. sie werden im Kollektiv vorbereitet, verübt und legitimiert. Es ist des weiteren auffällig, dass sich nur ein sehr geringer Teil der rechtsorientierten Jugendlichen selbst als „Rechts extreme “ oder „Rechts radikale “ bezeichnen. (...) Alle anderen bezeichnen sich selbst (nur) als „Rechte“. Diese Semantik ist entscheidend, denn sie drückt aus, dass sich diese Jugendlichen nicht als Extremisten oder Revolutionäre sehen, die außerhalb der Gesellschaft stehen wollen. Ihr Selbstbild und das Fremdbild der Gesellschaft klaffen offenbar weit auseinander.

Eine weitere Unschärfe in der Begriffsnutzung ist sicherlich der unreflektierte Einbezug der bandenähnlich organisierten (obgleich die meisten Skin-Gruppen nicht die Merkmale des Kriterienkatalogs zur Begriffsbestimmung der Bande erfüllen) Subkultur der sog. Skinheads.

Diese Subkultur erfordert, auch im Hinblick auf die Genauigkeit von Datensammlungen, einen anderen theoretischen Zugang. „Wenn nicht falsche Etikettierungen erfolgen sollen, dann muß sehr viel genauer beschrieben werden, um wen oder was es sich handelt.“

II. Lagebild / Längsschnittentwicklung seit 1990

1. Hell- und Dunkelfeld: Zahlenüberblick

Nach den Verfassungsschutzberichten des BMI wurden im Jahr 1990 insgesamt 309 (1988: 193, 1989: 255; 1991: 1.492; 1992: 2.639; 1993: 2.232; 1994: 1.489; 1995: 837; 1996: 624) Gewaltakte mit erwiesenem oder zu vermutendem rechtsextremistischen Hintergrund bekannt.

Im Jahr 2002 wurden insgesamt 709 einschlägige „Fälle“ bekannt (Die Aussagekraft der PKS wird allerdings insofern eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten erst gar nicht bekannt wird. Insbesondere bei der Thematik der Gewalt gegen Ausländer, Obdachlose und Behinderte muss wahrscheinlich von einer relativ hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da die Anzeigebereitschaft der Opfer (bzw. eventueller Zeugen) aus Angst vor späterer Bedrohung schätzungsweise recht niedrig anzusetzen ist).

Die obige Zahlenreihe zeigt bis in das Jahr 1992 eine steigende Tendenz der Deliktrate, besonders augenfällig ist allerdings der hohe Anstieg der Gewalttaten im nunmehr vereinten Deutschland von 309 im Jahr 1990 auf 1.492 im Jahr 1991. Seit 1993 sinkt die Rate (bei beständig hohem Niveau an Taten) und pendelt sich zu Anfang des Jahrtausends um etwa 700 ein. Die bereits in den 90er Jahren zu verzeichnende Zunahme gewaltbereiter Rechtsextremisten setzte sich allerdings weiter fort. Insbesondere die subkulturell geprägte Skinhead-Szene erhielt im Jahr 2001 weiteren Zulauf von Jugendlichen.

Fraglich ist allerdings die Aussagekraft der amtlichen Statistiken. Mutmaßlich rechtsradikale Gewalttaten können in den Polizeidienststellen oftmals nicht eindeutig eingeordnet werden; so werden z.B. Straftaten gegen Ausländer und Asylbewerber statistisch in einer Kategorie erfasst, auch wenn keinerlei rechtsradikale Motive vorliegen. Das gesamte Ausmaß und die Differenziertheit des Problems gehen aus den vorliegenden Daten somit nicht hervor.

2. Ländervergleich

Die durchschnittliche Häufigkeit rechtsextremer Gewalttaten betrug in den östlichen Bundesländern 5,7 Delikte auf jeweils 100.000 Einwohner, in den westlichen 2,4.5. Bisher galt Nordrhein-Westfalen als Hochburg der rechtsextremen Täter. In absoluten Zahlen lag das bevölkerungsreichste Land der Republik 1993 mit 512 Straftaten zwar bundesweit vorne, wird diese Zahl in Beziehung zur Bevölkerung gesetzt, belegt Nordrhein-Westfalen „nur“ noch Platz acht. Die Aussage, in Ost und West gäbe es gleich viele Taten, muss also insofern hinterfragt werden, da im Westen fast viermal mehr Menschen leben als in den neuen Bundesländern. So stellt dann auch das BMI fest „Fast die Hälfte des Personenpotenzials rechtsextremistischer Skinheads und sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten konzentriert sich auf die ostdeutschen Länder.“

III. Entstehungszusammenhänge

1. Altersgruppe, Geschlecht

Über 70 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen sind jünger als 20 Jahre und mehr als 35% jünger als 18 Jahre. Die meisten rechten Jugendlichen sind bereits im Alter von 13-15 Jahren in die rechte Szene gerutscht. Ihr Motiv war -nach eigener Erinnerung und Auskunft -nicht eine politische Überzeugung, sondern das Bedürfnis zum einen nach Sicherheit und Verständnis, zum anderen nach Thrill & Action.

Aus den empirischen Befunden der Aktenanalysen wie auch der Schülerbefragungen wird deutlich., dass- ebenso wie die Gewaltkriminalität primär Männersache ist- rechtsextreme und ausländerfeindliche Orientierungen nahezu ausschließlich von männlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen getragen werden. Auch Mädchen zeigen zunehmend oft rechtsradikale Haltungen. Doch im Gegensatz zu männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden werden sie seltener gewalttätig, sondern unterstützen ihre Freunde bzw. ihre „Clique“ zumeist aus dem Hintergrund heraus. Der Frauenanteil an der bundesweiten Zahl der Straftaten lag in den vergangenen Jahren zwischen maximal 4,7 % (1992) und minimal 1 Prozent (1994).

2. Herkunftsmilieu (Lebenswelt)

Die gesellschaftlich weit verbreitete Annahme, rechtsradikale Gewaltverbrecher entstammten zumeist der unteren Schicht, ist durch die derzeit vorhandenen Datensätze zu dieser Deliktkategorie nicht zu unterstützen. Fremdenfeindliche Gewalt korreliert zwar stärker mit niedrigerem Bildungsniveau und in Deutschland hat die Zahl derer drastisch zugenommen, die von Armut betroffen sind und frustriert erleben müssen, dass gleichzeitig die Zahl derer ständig ansteigt, die aus wohlhabenden Familien kommen und sich scheinbar finanziell alles leisten können (Tendenz zu einer „Winner-Loser-Kultur“). In Bezug auf die rechte Gewalt ist aber eines zu beachten: Nur etwa 1/5 der polizeilich registrierten Täter kommt aus einem Milieu, das von sozialer Randständigkeit und Armut geprägt ist. Die Mehrheit kommt aus finanziell einigermaßen stabilen Verhältnissen.

Rechtsradikale Einstellungen sind also keineswegs ausschließlich in randständigen Milieus mit unsicheren Berufs- und Lebensperspektiven anzutreffen. Bei Heranwachsenden, die im hohen Maße von der Wohlstandsgesellschaft profitieren, steigert sich das Angstpotential vor dem Verlust der privilegierten Stellung. Asylbewerber und Ausländer, die Arbeitsplätze und Wohnungen suchen, werden deshalb als Bedrohung angesehen. „Wir trafen auf gewaltbereite Rechtsorientierte mit einem relativ hohen Reflexionsgrad. Sie haben Eltern mit einem hohen sozialen Status (Rechtsanwalt, Arzt, Manager, Journalist) und begründeten ihre rechte Gesinnung mit der Ablehnung der „verlogenen Welt“ ihrer Eltern. Diese Jugendlichen vertiefen sich oft in politische Ideen und sind für die faschistische Ideologie empfänglich - dies steigert sich umso mehr, je entsetzter die Reaktionen ihrer Eltern und Lehrer sind.“ Die Täter sind somit durchaus „normale Jugendliche“.

3. Gibt es einen Tätertypus?

Homfeldt, Kahl und Schenk kategorisieren in vier verschiedenen Tätertypen:1) der Mitläufer 2) der kriminelle Jugendliche (Schlägertyp) 3) der Ausländerfeind oder Ethnozentrist 4) der politisch motivierte, rechtsextremistische oder rechtsradikale Täter.

Der Mitläufer besitzt kein festes rechtsextremes Weltbild oder verfestigte Ausländerfeindlichkeit sondern zeigt eher Gewaltorientierung durch Gruppendruck (etwa in Skinheadgruppen). Er hat zumeist einen abgeschlossene Hauptoder Realschulbildung und entstammt intakten, häufig bürgerlichen Familien

Der kriminelle Jugendliche ist stark action-orientiert und neigt zu Aggressivität. Häufiger sind delinquente Karrieren, bzw. Abbruch der Schul- und/oder Berufsausbildung zu verzeichnen sowie die Herkunft aus einer sog. Multiproblemfamilie.

Der Ausländerfeind ist ideologisch nicht klar fixiert, seine Ausländerfeindlichkeit ist eher Bestandteil der Freizeitund Cliquenkultur. Er hegt aber diffuse Benachteiligungsgefühle, was in Zusammenhang mit seinem oft niedriger Bildungsabschluss bzw. teilweise schulischer oder familialer Probleme zu sehen sein dürfte. Der politisch motivierte, rechtsextremistische oder rechtsradikale Täter ist häufig im Rahmen von Organisationen aktiv und besitzt eine ideologisch-fundamentalistische Eingestellung.

Seine Gewaltorientierung ist ideologisch instrumenteller Art. Er hat meist einen erfolgreichen Schulabschluss (häufig Realschulabschluss) und ist im Besitz einer festen Arbeitsstelle.

Zu dieser Einteilung muss gesagt werden, dass sie in idealtypischer Weise angelegt ist und Vermischungen in der Realität vorherrschen.

4. Rechtsradikale Gewaltkriminalität in den neuen Bundesländern

Der Versuch der Erklärung rechtsextremistischer Trends in den neuen Ländern in der Zeit nach der Wiedervereinigung muss eine Vielzahl möglicher Zusammenhänge integrieren. Zunächst erscheint es sinnvoll, anzunehmen, dass rechtsextremistisches Gedankengut in der DDR bereits in der Zeit vor der Vereinigung latent vorhanden war. Aufgrund des staatliche verordneten Sozialismus traten rechtsextreme Haltungen jedoch nicht an die Öffentlichkeit. Es ist anzunehmen, dass etwaige rechts motivierte Taten von der Regierung „vertuscht“ und somit nicht aktenkundig wurden.

In der ehem. DDR folgten auf die Nationalsozialisten über 40 Jahre des Obrigkeitsstaats mit sozialistischen Vorzeichen. Erneut war primär Untertanengeist gefragt. Erneut hat das die freie Entfaltung der Persönlichkeit behindert. Im Vordergrund stand jetzt die Gruppen-Ideologie. „Allein bist du schwach, aber gemeinsam sind wir stark“ lautete die Botschaft, die vom Kindergarten bis zur FDJ an die jungen Menschen herangetragen wurde. Hinzu kommt die Prägung durch eine DDR-Sozialisation, wonach an allen Missständen, die ja unübersehbar waren, der böse Feind schuld ist, der von außen kommt. Diese Kombination von autoritärer Gängelung, Sündenbockstrategie und Verunsicherung ist ein guter Nährboden für Ausländerfeindlichkeit.

Demgemäss könnte die in Gesamtdeutschland grassierende relativ hohe Anziehungsfähigkeit für ideologisches Gedankengut, welches quasi als Gegenentwurf zu der demokratischen Politik der Zivilgesellschaft aufgefasst werden kann, in den östlichen Bundesländern besonders hoch anzusetzen sein.

B. Analyse: Theoretische Erklärungsversuche

Da das Phänomen Rechtsextremismus an sich bereits ein sehr komplexes und facettenreiches Gebilde darstellt, erscheint es kaum möglich, einer einzigen Hypothese zu dessen Entstehung ungeteilt zu folgen. Es scheint daher sinnvoll, von einer Verkettung von Bedingungsfaktoren auszugehen und folglich verschiedene Ansätze zu prüfen. Dazu kommt außerdem die extreme Entwicklung im Zeitverlauf 1990 bis 1994, die sicherlich nicht allein mit Unsicherheitsgefühlen der Deutschen während der Nachwendezeit zu erklären ist. Diese Gewaltwelle hatte also sicherlich bereits Wurzeln. Doch erst deratig aufsehenerregenden Vorfälle wie etwa Hoyerswerda, Mölln Rostock und Solingen richteten das gesellschaftliche Augenmerk auf die scheinbar so urplötzlich eskalierende Gewalt.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich aus der oftmals wenig transparenten Struktur und Organisation rechter „Gemeinschaften“. So erscheint rechtsradikale Gewalt auf den ersten Blick als ausschließliche Jugendproblematik. Registriert werden aber eben zumeist nur die Agitatoren und deren Mitläufer. Doch auch die Minderheit der im Hintergrund verbbleibenden (oftmals erwachsenen) Drahtzieher sollte nicht außer acht gelassen werden.

I. Die klassischen Ansätze

Verfasser beschränkt sich auf das ätiologische Paradigma, da eine Erfassung des interaktionistischen Paradigma zu spezifisch angelegt sein müsste, was den Rahmen der Arbeit sprengen würde.

1) Die Analogiethese

Die Analogiethese besagt, der Nationalsozialismus diene rechten Jugendlichen als Vorbild, indem sie nationalsozialistische Gedanken nur wiederholten. Bei allen Varianten des Verhältnisses zum Nationalsozialismus in den verschiedenen Verläufen mit Ambivalenz- und Akzeptanzmuster kann man allerdings nicht erkennen, dass politisch perspektivische Positionen für die eigenen politischen Orientierungen quasi historisch 'abgezweigt' werden. Gerade die historische Bezugnahme wird von befragten Jugendlichen immer erst auf Nachfragen thematisiert, sie zählt aber nicht zum aktiven politischen Deutungsfundus.

2) Die Verführungsthese

Nach der Verführungsthese sind es vorrangig rechtsextreme Organisationen, die die Jugendlichen manipulieren. Nach Heitmeyer greift auch diese Interpretation zu kurz, denn es komme immer wieder zum Vorschein, dass viele Jugendliche, die eine autoritär-nationalisierende Sichtweise oder eine ausdrücklich extreme Position vertreten, die Parteiprogramme, Wahlbroschüren, Zeitungen dieser Parteien gar nicht kennen.

3) Extremismus als Folge von Arbeitslosigkeit

Dieser Ansatz sieht die Ursache für Jugend und Rechtsextremismus in den ökonomisch-sozialen Alltagserfahrungen der Betroffenen.

Eine angestaute Aggressivität entsteht bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen vor allem, wenn sie sich unwert oder demoralisiert fühlen. Wer keine Arbeit hat, sich an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt und vereinzelt fühlt, empfindet sich als Opfer. Zwar muss kein Jugendlicher heute mehr hungern, aber er macht die "schockierende Erfahrung, dass die Gesellschaft um ihn herum, die sich immer wieder für die Bewertungen der Menschen nach ihrer Leistung ausspricht, auf seine Leistungen keinen Wert legt." Aber, wie Heitmeyer betont, schützt nicht allein die Tatsache des Besitzes irgendeines Arbeits- und Ausbildungsplatzes vor rechtsextremistischer Anfälligkeit, sondern die Qualität von Beschäftigungsverhältnissen ist entscheidend.

Diese Ansätze besitzen sicherlich nicht die Tragweite und Fähigkeit, den Trend zum Rechtssein (inklusive steigender Gewaltbereitschaft) in all seinen Varianten und Zusammenhängen zu erklären. Eine Kombination mehrerer Wirkfaktoren mag dagegen aussagekräftiger sein.

II) Multifaktorielles Erklärungsschema

Die vier Pole Thrill, Geborgenheit, Anerkennung und Eroberung sind Gravitationszentren rechter Orientierungen. Diese vier Dimensionen repräsentieren kategorial unterschiedliche Bedürfnisse: Thrill zielt auf inneres und äußeres Erleben, auf einen starken zerebralen oder physischen Kick. Geborgenheit befriedigt Bedürfnisse der sozialen Sicherheit, Zugehörigkeit und Integration. Anerkennung zielt auf persönlichen Respekt durch andere. (Welt-) Eroberung zielt dagegen auf Dominanz und Macht, dient der kognitiven Selbstverortung und zielt auf Realisation einer Utopie bzw. Ideologie.

Diesem Ansatz folgend ist die Motivation zur Gewalt wie folgt zu beschreiben: Arbeitslosigkeit und ein höherer Ausländeranteil in der lokalen Lebenswelt (Schule, Nachbarschaft, Wohnviertel) sind nicht die Ursachen für fremdenfeindlich motivierte Gewalt, können aber ein Katalysator sein. Andere Jugendliche sind in gleicher Weise von Arbeitslosigkeit betroffen und leben in einem ähnlichen multikulturellen Umfeld, ohne dass dies bei ihnen Hass auf Ausländer erzeugt oder sie gewalttätig werden lässt. Rechtsorientierte Jugendliche aber fühlen sich stärker und zeitlich früher von Arbeitslosigkeit bedroht. Die von rechten Jugendlichen formulierten Vorbehalte und Aggressionen gegen Ausländer (nehmen uns Arbeitsplätze weg, verunreinigen unsere deutsche Kultur) dienen der Bewältigung ihrer Zukunftsängste und liefern ihnen eine einfache Erklärung ihrer Frustration. Gewalt ist ein selbstverständlicher Teil der Lebenswelt von jungen Rechtsorientierten und ein dominantes, voreingestelltes Deutungsmuster. Kommen die Eltern aus der Unterschicht, prägen oft Geldknappheit, Arbeitslosigkeit, ein rauer Umgangston sowie nationalistische Einstellungen die Alltagswelt dieser Familien. Diese Jugendlichen sind im Vergleich zu anderen rechten Jugendlichen wenig reflektiert und weniger politisch orientiert. Sie wiederholen oft stereotyp faschistische Parolen, ohne sich mit ihnen zu identifizieren ... Die rechte Szene ist für diese Provokationen und Tabubrüche Quelle und Medium. Der rechte Jugendliche erzeugt durch sein Outfit und sein Auftreten erzeugt Distanz und Respekt. Es macht ihn stolz und eitel, dass die rechte Gruppe und Szene durch ihn wirkt, dass er die Macht der rechten Organisation repräsentiert.

III. Der Desintegrationsansatz

Nach Heitmeyer gibt es trotz der Differenzierungen der modernen Welt eine einfache Aufteilung der Gesellschaft in die Menschen, die integriert leben und solche, die dies nicht erreichen. Die Zugehörigkeit zur jeweiligen Seite wird primär dadurch bestimmt, wie die Person in der Lage ist, die komplizierten Verhältnisse der Moderne zu verarbeiten. Dazu müssen nach Heitmeyer drei Fähigkeiten ausgebildet werden: 1. Die Distanzierungsfähigkeit, verstanden als „kritisches Bewusstsein, um sich gegenüber Erwartungen und Anforderungen zur Wehr zu setzen.“ 2. Ambiguitäts - und 3.

Ambivalenztoleranz. Bei den beiden letzten Punkten geht es um das „Aushalten“ von unklaren, mehrdeutigen Situationen und entsprechenden Rollenerwartungen. Nach diesem Ansatz befinden sich rechtsextremistisch orientierte Jugendliche, die auf dem Gebiet eines oder mehrerer der oben genannten Kriterien ein Defizit aufweisen, also jenseits der Grenze dieses Integrationsmodus. Heitmeyer gibt hierzu allerdings keine konkrete Beschreibung der Defizite oder eine Begründung, wie es zu ihnen gekommen ist.

Rechtsextremistische Orientierungsmuster sind nach Ansicht Heitmeyers als „Kristallisationen von Gesellschaftsbildern aufzufassen, die in zentralen politischen und sozialen Bereichen der Gesellschaft entstehen und nicht etwa an ihren Rändern.“

Die Statistik scheint dies ansatzweise zu bestätigen: Bei den deutlich mit Gewalt verbundenen Delikten war eine besonders drastische Zunahme ab Mitte 1991 zu verzeichnen, erst gegen Ende des Jahres gingen die Straftaten zurück. Ebenfalls im Herbst 1992 erfolgte wiederum eine drastische Zunahme. Die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen spektakulären Ereignisse in Hoyerswerda

(18.-20.09.1991) in Rostock (22. bis 28. 08. 1992) und Mölln (23.11.1992) scheinen also fast eine Art Signalwirkung („Schrittmacherfunktion“) auf die Zahl fremdenfeindlicher Straftaten ausgeübt zu haben. Insofern könnten die rechtsextremen Handlungsweisen von Jugendlichen auch als Ausdruck eines bestimmten gesellschaftlichen Klimas begriffen werden. Als Ausdruck eines solchen Klimas können die oftmals „wegsehenden“ Reaktionen von Zeugen rechter Gewaltangriffe (welche bis zu offener Zustimmung zu Anschlägen gehen können) durch Nachbarn gewertet werden.

C. Reaktionen auf rechtsradikale Gewaltverbrechen: Intervention und Prävention

I. Strafrechtliche Sanktionierung

1. Strafrechtliche Sanktionierung gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden

Gem. § 10 StGB gilt das StGB für Taten von Jugendlichen und Heranwachsende nur, soweit im JGG nichts anderes bestimmt ist.

Für die 14-(bis unter) 18 Jährigen (Jugendliche gem. § 1 Abs. 2 JGG) gilt somit ein Sonderstrafrecht, das Jugendrecht. Sie sind gem. §§ 1, 3 JGG bedingt verantwortlich.

Im Gegensatz zu dem auf Vergeltung und Abschreckung gerichteten allgemeinen Strafrecht orientiert sich das Jugendstrafrecht am sog. Erziehungsgedanken. Jugendliche befinden sich in einem Übergangsstadium erheblicher Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Identität und Rolle sowie der für sie verbindlichen Verhaltensnormen. Aus diesem Grunde spricht der Gesetzgeber auch von "Verfehlungen" der Jugendlichen und nicht von "Verbrechen" oder "Vergehen" wie im allgemeinen Strafrecht und sieht Erziehungsmittel wie den Jugendarrest vor.

Heranwachsender ist nach §1 Abs. 2 JGG, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist. Heranwachsende sind generell strafrechtlich voll verantwortlich. Der Richter kann aber gem. § 105 JGG davon absehen, nach dem allgemeinen, für Erwachsene geltenden Strafrecht zu urteilen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder wenn es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Nach § 105(3) JGG beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende zehn Jahre.

2. Maßnahmen gegenüber Erwachsenen

Erwachsene sind Personen ab 21 Jahre. Sie sind strafrechtlich voll verantwortlich (Ausnahme: §§ 20, 21 StGB) und werden für begangene nbsp; rechtsextremistische Straftaten von der Strafjustiz abgeurteilt. Straftaten mit ausländerfeindlichem oder antisemitischem Hintergrund sind aber aufgrund fehlender Gesetzesergänzungen nicht in anderer (verschärfter) Weise zu ahnden als die Gruppe jener Delikte bei denen Gewaltanwendung allgemein eine Rolle spielt. Da das hohe Niveau rechtsradikal motivierter Straftaten nicht nur bedenklich ist in Hinblick auf die Entwicklung des sozialen Klimas in der Gesamtgesellschaft, sondern zudem das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland gefährdet (hier ist insbesondere Deutschlands Ansehen als Wirtschaftsstandort zu bedenken), scheint konsequentes staatliches Handeln hinsichtlich der rechtsextremistischen Thematik scheint künftig unumgänglich. Da man bei Erwachsenen Tätern weniger auf positive Spezialprävention abzielen kann (bei erwachsenen Tätern ist zumeist eine hohe soziale Einbindung und/oder eine verfestigte rechtsextreme Weltsicht zu verzeichnen, so dass eine positive Beeinflussung durch resozialisierende Maßnahmen wenig erfolgversprechend scheint) muss hier eher auf Generalprävention gesetzt werden. Zentrales Motiv zum Ausstieg ist meist die „Rückkehr in die Gesellschaft“. Auslöser sind häufig erfahrene Ausgrenzungen durch die Gesellschaft: Polizeiliche Registrierung, Strafanzeigen, Verurteilungen und damit verbundene fehlende Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt.

Entscheidend sind deshalb die Initiation der persönlichen Reflexion bei den Tätern, das Finden von Gesprächspartnern und das Angebot neuer Bezugsgruppen.

Zu den justiziellen Aufgaben können daher auch die verschiedenen Formen von Aussteigerprogramm (für inhaftierte rechte Gewalttäter bzw. solche, die aus ihren rechtsradikalen Gruppenbezügen aussteigen möchten) gezählt werden. Denn die Gefahr droht, dass „Täter nach der Entlassung in ihre Szene in eine Heldenrolle geraten, dass sie als Märtyrer gefeiert werden, die für ihre gerechte Sache gelitten haben. Dann aber wäre zu befürchten, dass sie nach Verbüßung ihrer Strafe dort weitermachen, wo sie vorher aufgehört haben.“

II. Sozialpädagogik

Da sich die rechte Szene -wie bereits angesprochen- meist auffallend fürsorglich um ihre inhaftierten „Kameraden“ kümmert, sie teilweise nach der Entlassung zu „kleinen Helden“ hochstilisiert, scheint die strafrechtliche Reaktion auf begangene Taten für sich allein nicht wirksam, um fremdenfeindliche, rassistische und gewaltaffine Einstellungen und Gewaltanwendung zu bekämpfen. Mittel- und langfristige Veränderungen rechtextremistischer und gewaltbereiter Einstellungen und Verhaltensweisen können nicht allein durch repressive Maßnahmen bewirkt werden.

Die Soziale Arbeit besitzt somit also dieselbe Zielvorstellung wie die Strafjustiz, nämlich die Verhinderung von Gewaltdelikten sowie Prävention von Rechtsextremismus, muss aber aufgrund ihres Prinzips der Freiwilligkeit ihrer Klientel zu vollkommen anderen Mitteln greifen.

1. Präventive Lösungsansätze

Es gibt unter den gewaltbereiten rechten Jugendlichen signifikante Unterschiede in der Architektur ihrer Weltanschauung und der Bedeutung dieser für die rechte Gesinnung und Lebensführung; im Auftreten, in der Motivation für und in der Erwartung an die rechte Szene; in der jeweiligen Rolle in der Gruppe und dem Identifikationsgrad mit der Gruppe und ihren Zielen; in Grad und Grenzen der Gewaltbereitschaft sowie in der Perspektive: Faschist als Beruf und Berufung, oder Rechtssein als vorübergehendes Projekt der Jugend und als „Jugendsünde“.

Um Individualprävention, also eine erzieherische Beeinflussung der Täter zu gewährleisten, muss also nach vielschichtigen Behandlungsformen und Vorbeugungsmöglichkeiten gesucht werden, um den verschiedenen Motivationen die bei jungen Menschen für ihre rechte Orientierung angenommen werden können, gerecht zu werden. Dies ist bisher in nicht ausreichendem Maße betrieben worden. Als derzeit erfolgversprechendster Ansatz im Umgang mit rechten Jugendlichen und Heranwachsenden erscheint aber das Konzept der akzeptierenden Jugendarbeit bzw. deren Weiterentwicklung zur gerechtigkeitsorientierten JA.

Grundideen der akzeptierenden JA sind z.B. den Zugang zu rechten Jugendlichen über Interesse und Zuhören zu suchen, diese über das Medium gegenseitigen Interesses und Akzeptanz mit alternativen Wertvorstellungen zu konfrontieren sowie die subjektive Funktion von extremen Auffassungen zu erkennen und zu ersetzen zu suchen. Die akzeptierende JA will Hilfestellung leisten bei Bemühungen der Jugendlichen, sich (wieder) anderweitig sozial zu integrieren

Hierbei wird als pädagogisches Leitprinzip erachtet, dass an den Problemen anzusetzen ist, die Jugendlichen haben, nicht an den Problemen, die sie machen. Insofern ist der hohe Bedarf Jugendlicher an sozialen Räumen ernst zu nehmen, bestehende Cliquen nicht zu bekämpfen, sondern am Punkt der positiven Einflussnahme auf die Clique anzusetzen und jede Einstellung und Meinungsäußerung ernst (und somit zunächst akzeptierend) aufzunehmen, sei sie auch anstößig oder beleidigend. Mit der Weiterentwicklung dieses lebensweltorientierten Ansatzes zum Konzept der gerechtigkeitsorientierten JA wird auf eine gesamtgesellschaftliche Entfaltung einer „zivilen, humanen Streitkultur“ abgezielt.

Deren Grundzüge sind es, positive Ziele in den Mittelpunkt zu rücken, also die Förderung von Lebensentfaltung und Bewältigung. Dies bezieht sich nicht allein auf die als problematisch erachtete Zielgruppe, sondern erfasst die Jugend insgesamt.

Ein konkretes Mittel bei der Arbeit mit rechtsextremistischen Jugendlichen sind in diesem Zusammenhang etwa die sog. Selbstpositionierungen innerhalb von Konzeptdiskussionen, bei denen die betroffenen Jugendlichen sich mit Aussagen bezüglich ihrer Einstellung zu Gewalt, Demokratie u.ä. befassen müssen. Denn in vielen Fällen von jugendlicher Gewaltanwendung wird bei späteren Vernehmungen deutlich, dass sich die Täter gar nicht der Brutalität und Rechtswidrigkeit ihrer Handlung bewusst waren, da Gewalt in ihrem sozialen Umfeld Gewalt als anerkannte Verhaltensstrategie gilt.

1. Gesellschaftliche Dimension

Wie die empirischen Forschungsergebnisse des KFN nahe legen, besteht scheinbar ein direkter Zusammenhang zwischen selbst erlebter intensiver innerfamiliärer Gewaltanwendung und späterer einschlägiger Delinquenz. Durch ein gewalttätiges Familienklima entwickeln Jugendliche ein sehr geringes Selbstwertgefühl und innere Unsicherheit, auffällig oft sind außerdem schlechte Schulnoten zu verzeichnen. Es kommt zu einem Sinken der Fähigkeit zur Empathie, zum Mitleid mit anderen und zusätzlich einem Mangel an sozialer Kompetenz, bei Konflikten konstruktiv zu reagieren. Hiermit verbunden ist zumeist eine steigende Bereitschaft zur Durchsetzung der eigenen Interessen durch Gewalteinsatz.

Ein Schritt in Richtung der Prävention rechter Gewaltkriminalität kann also u.U. durch den Aufbau einer „Kultur der Anerkennung“ unterstützt werden. Gefordert sind gewaltfreie (dieser Anforderung hat der Gesetzgeber bereits entsprochen durch die strafgesetzliche Ächtung der innerfamiliären Gewalt) und liebevolle Erziehung. Eine Gesellschaft, die Anerkennung für menschliches Verhalten in der Gemeinschaft gibt, fördert die Entstehung einer inneren Werteorientierung und ermutigt dazu, auch in kritischen Situationen das Richtige zu tun.

Um eine tatsächliche Stärkung der Zivilgesellschaft, zu erreichen, scheint der Ansatzpunkt bereits im Kindergarten bzw. schulischen Umfeld angeraten, um in kleinen Schritten eine wirksame Gegenkultur zur Gruppenaktivitäten der rechtsextremen Szene aufbauen. So erscheint es beispielsweise erfolgversprechend, Jugendlichen (insbesondere aus den neuen Bundesländern, die aufgrund der dort niedrigeren Ausländer bzw. Asylantenrate kaum in direkten Kontakt mit ihnen fremden Kulturen kommen) vermehrt Auslandaufenthalte zu ermöglichen. So kann erfahren werden, wie es ist, sich als „Ausländer“ zu fühlen und bestehende Berührungsängste und Bedrohungsphantasien sind evtl. abbaubar.

Literaturverzeichnis

Assheuer, Thomas/ Sarkowicz, Hans: Rechtsradikale in Deutschland. Die alte und die neue Rechte, 2. aktual. Aufl., München 1992

Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2001, Wiesbaden 2001

Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2001, Bonn

Eisenberg, Ulrich: Kriminologie, 5. neubearb. Aufl., München 2000

Fromm, Rainer/Kernbach, Barbara: Rechtsextremismus-ein Männerphänomen ? In: Wedemann, Dieter (Hrsg.): Die rechtsextreme Herausforderung, Bielefeld 2002

Heitmeyer, Wilhelm: Rechtsextremistische Orientierungen bei Jugendlichen. Empirische Ergebnisse und Erklärungsmuster einer Untersuchung zur politischen Sozialisation, 4. erg. Aufl., Weinheim/München 1992.

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Kaiser, Günther: Kriminalität. In: Kaiser, Günther (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. neubearb. und erw. Aufl., Heidelberg 1993

Krafeld, Franz Josef /Wippermann, Carsten / Zarcos, Astrid:

Auf der Suche nach Thrill und Geborgenheit. Ergebnisse einer Studie von Sinus Sociovision zu Lebenswelten rechtsradikaler Jugendlicher und neue pädagogische Perspektiven, o.O.

(Textauszug - noch unveröffentlicht, erscheint 2002) zit. nach Materialien (+ CD-Rom „Aus der Mitte der Gesellschaft“) der BAJ: Krafeld, Franz Josef: Für die Zivilgesellschaft begeistern statt nur gegen den Rechtsextremismus ankämpfen, Berlin 2001

Pfeiffer, Christian: Jugendliche als Opfer und Täter.

Wissenschaftliche Befunde unter besonderer Berücksichtigung der KFN-Schülerbefragung zur Jugendgewalt, Dokumentation auf der Homepage des Niedersächsisches Innenministeriums, Arbeitsgruppe „Rechte Gewalt“ Stand Juli 2002 Quelle:http://www.niedersachsen.de/mi_osnabrueck%20pfeiffer.htm

Schneider, Hans Joachim: Kriminologie, 3., neubearb. Aufl., München 1992

Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen, 9. neubearb. und erw. Aufl., Heidelberg 1998

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Rechtsradikale Gewaltkriminalität 1990 - 1994 in der BRD
Universidad
University of Lüneburg
Curso
Kriminologie
Calificación
Wird nicht
Autor
Año
2002
Páginas
14
No. de catálogo
V107074
ISBN (Ebook)
9783640053490
Tamaño de fichero
443 KB
Idioma
Alemán
Notas
In Sozialpädagogik (Fach: Recht) werden die HAs nicht benotet, es gibt nur bestanden und nicht bestanden...
Palabras clave
Rechtsradikale, Gewaltkriminalität, Kriminologie
Citar trabajo
Christina Weinhardt (Autor), 2002, Rechtsradikale Gewaltkriminalität 1990 - 1994 in der BRD, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107074

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