Zur Vergebung der Sünden. Die Frage nach der Sündenvergebung durch die Eucharistie


Trabajo de Seminario, 2001

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Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Biblische Grundlage

a) Mt 26,26-28

b) 1 Kor 11,26-29

2. Kirchliche Bußpraxis

3. Die Kirchenväter

a) Ambrosius von Mailand

c) Augustinus

4. Thomas von Aquin

5. Reformatorische Aussagen

a) Die Frage nach der sündentilgenden Wirkung der Eucharistie

b) Die Frage nach dem würdigen Empfang

6. Das Konzil von Trient (1545 - 1563)

a) Die Frage nach der sündentilgenden Wirkung der Eucharistie

b) Die Frage nach dem würdigen Empfang

7. Liturgische Zeugnisse

8. Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

„ Zur Vergebung der Sünden“

1.Biblische Grundlage

Die Frage nach der Sündenvergebung durch das Sakrament der Eucharistie steht seit Beginn der Kirche in einem Spannungsverhältnis: Mt 26,28 - die Vergebung der Sünden durch die Eucharistie - und 1 Kor 1,28 - die paulinische Mahnung, sich vor der Teilnahme am eucharistischen Mahl zu prüfen, um sich nicht das Gericht Gottes zuzuziehen - stehen einander gegenüber.

a) Mt 26,26-28

„Während des Mahls nahm Jesus das Brot, sprach den Lobpreis; dann brach er das Brot, reichte es den Jüngern und sagte: Nehmt und esst; das ist mein Leib. Dann nahm er den Kelch, sprach das Dankgebet und reichte ihn den Jüngern mit den Worten: Trinkt alle daraus; das ist mein Blut, das Blut des Bundes, das für viele vergossen wirdzur Vergebung der Sünden(εις αφεσιν αµαρτιων).“

In Anspielung auf das Bundesblut Ex 24,8 wird von einem „neuen Bund“ gesprochen. Das bedeutet aber nicht, das der alte Bund Gottes mit Israel abgelöst oder gar aufgehoben wird, es handelt sich vielmehr um eine angebotene Erneuerungsmöglichkeit des unwiderruflich geschlossenen Bundes Gottes mit Israel und allen Völkern. Und dennoch bringt dieser Bund zwei Neuerungen: Gott schreibt sein Gesetz in die Herzen der Menschen und verzeiht die Schuld (Jer 31,31-34).

Den Hintergrund für die Sündenvergebung bilden wahrscheinlich die Gottesknechtslieder bei Jesaja und das Paschalamm. Das eigentümliche „für viele“ (statt „für alle“) könnte eine direkte Anspielung auf das 4. Gottesknechtslied (Jes 53,12c) sein. Der gerechte Gottesknecht leidet für die Sünden Israels. Er lädt dessen Schuld auf sich und macht es dadurch gerecht vor Gott. Aber nicht nur das stellvertretende Leid entsündigt das Volk Israel. Spätestens seit der Exilszeit ist auch der Ritus des Paschablutes in erster Linie Sühne- und Entsündigungsritus. Auch die Teilnahme am eucharistischen Mahl, der danksagenden Feier des Mysteriums der Versöhnung von Gott mit den Menschen, vermittelt personale Gemeinschaft mit Gott. Im Empfang des Leibes und Blutes wird der Gläubige in den geschlossenen Bund aufgenommen und erfährt Anteil an dessen Heilsfrüchten, an erster Stelle die Vergebung der Sünden. Dieses Prinzip, das auf Mt 26,28 zurückgeht, zieht sich deutlich durch die Tradition der Kirche. Andererseits hat die Tradition der Kirche auch immer die Mahnung des Apostels Paulus hervorgehoben.

b) 1 Kor 11,26-29

„Denn sooft ihr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt. Wer also unwürdig (αν−αξιως) von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt ohne zu bedenken (δια−κρινειν; m.E. bessere Übersetzung: unterscheiden), dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht (κριµα) zu, indem er isst und trinkt.“

αν−αξιως in V. 27 ist Adverb und qualifiziert daher das Essen und das Trinken und nicht den Essenden und Trinkenden, der im Stand der Sünde lebt. Beachtet man den Kontext, dann meint unwürdiges Essen eine mangelnde Rücksichtnahme der Feiernden auf die Hungernden (V.21). Dadurch versündigt man sich aber nicht nur an den Ärmeren, sondern auch am Herrn selbst. Zugleich wird in diesem Vers angesprochen, dass sich Brot und Wein von einfachen Speisen unterscheiden. Ob Paulus mit der Prüfung in V. 28 eine Analyse des bisherigen Lebens meint, wie die kirchliche Praxis daraus folgerte, oder nur, ob man den Leib von gewöhnlichem Brot unterscheidet, sagt er nicht explizit. Ebenso gibt er keine Anweisung, was zu tun ist, wenn die Prüfung negativ ausfällt. Die Androhung des Gerichts in V. 29 gilt jedenfalls nur für die, die den Leib nicht (von anderen Speisen) „unterscheiden“. Die Folgen der Missachtung von Gemeindemitgliedern und dem Herrn führt Paulus in V.30 auf. Es handelt sich um ein massives öffentliches Fehlverhalten in der Gemeinde von Korinth. Im Laufe der Geschichte ist wegen dieser Paulus-Worte die Frage aufgeworfen worden, welche Reinigungsbedingungen von den Gläubigen verlangt werden sollten, damit sie kommunizieren dürfen. Die spätere Theologie und Praxis dehnte die Prüfungspflicht auf geheime und innerliche Sünden aus. Die Interpretation, die Selbstprüfung bestehe im Empfang des Bußsakramentes, begegnet erstmals bei Alkuin.

2. Kirchliche Bußpraxis

Die Bedingungen für den Empfang der Eucharistie waren in der Geschichte der Kirche von der jeweiligen Bußform abhängig. In der alten Kirche entwickelte sich die öffentliche und kanonische Buße. Diese öffentliche Bußdisziplin betraf nur schwere Sünden. Das NT akzentuiert besonders soziales Fehlverhalten, Glaubensabfall und Unzucht, aber ohne diese explizit als „Kapitalsünden“ oder als „Trias“ hervorzuheben. Das Bußverfahren gestaltete sich in der Regel so, dass der Sünder seine Verfehlungen öffentlich vor der Gemeinde bekannte (Exhomologese). Daraufhin wurde ihm eine Bußzeit, die manchmal mehrere Jahre dauern konnte, auferlegt. Während dieser Zeit war ihm die Teilnahme an der Eucharistiefeier untersagt (Exkommunikation), was bedeutete, dass er den Gottesdienst nach dem Wort- gottesdienst verlassen musste. Die Gemeinde aber betete für den Sünder. Nach Erfüllung und Bewährung in der Bußzeit erfolgte die Wiederaufnahme (= Rekonziliation) durch die Hand- auflegung des Bischofs. Diese Form der Sündenvergebung war zunächst nur einmal im Leben möglich, was viele veranlasste, sie bis aufs Totenbett hinauszuzögern. Jedoch scheint bereits die syrische Didaskalie (um 250) die Wiederholbarkeit der Buße vorauszusetzen. Viele Sünden, die in der späteren Bußentwicklung der Kirche als schwer betrachtet wurden, waren nach dieser Bußdisziplin kein Hindernis, an der Kommunion teilzunehmen. Die Entwicklung der privaten Beichte durch die irische Mission brachte eine neue Präzisierung der Sünden, die von der Kommunion ausschließen, mit sich. Es entstanden genaue Bußkataloge.

Exkommunikation war aber immer auch eine Möglichkeit der langfristigen Pädagogik. Denn gerade in den Dörfern war menschliches Leben immer identisch mit kirchlichem, d.h. sakramentalem Leben. Wer exkommuniziert war, konnte kein vollwertiges ziviles Leben mehr führen.

3. Die Kirchenväter

Als Folge der kanonischen Buße mit ihren harten Auflagen stellte sich bei den Gläubigen eine Ängstlichkeit vor dem unwürdigen Empfang ein. Die Konsequenz hiervon war, dass gegen Ende des 4. Jh. die Kommunion nur noch selten bzw. einmal pro Jahr empfangen wurde. Darüber beunruhigt wiesen zahlreiche Kirchenväter, wie z.B. Ambrosius und Theodor von Mopsuestia, auf die sündenvergebende Kraft der Eucharistiefeier hin.

a) Ambrosius von Mailand

Ambrosius fordert zum täglichen Kommunionempfang auf: „Empfange täglich, was dir täglich nützt! Lebe so, dass du würdig bist, es täglich zu empfangen. Wer nicht würdig ist, täglich zu empfangen, der ist auch nicht würdig nach einem Jahr zu empfangen.“1Er erinnert die Zuhörer nochmals an das, was er bereits an anderer Stelle ausgeführt hat, nämlich, dass bei jeder Darbringung des Opfers die Vergebung der Sünden verkündet wird:

„Jedes Mal wenn wir empfangen, sollen wir den Tod des Herrn verkünden. Wenn wir den Tod verkünden, verkünden wir die Vergebung der Sünden. Wenn, jedes Mal wenn das Blut vergossen wird, es zur Vergebung der Sünden vergossen wird, muss ich es immer (wieder) empfangen, damit es mir immer (wieder) Sünden vergibt. Da ich immer (wieder) sündige, benötige ich auch immer (wieder) Medizin.“2

Ambrosius vergleicht die Sünden mit Wunden und den Eucharistieempfang mit einer Arznei: „Wer eine Wunde hat, verlangt nach einer Medizin. Es besteht eine Wunde, weil wir unter der Sünde sind, die Medizin ist das himmlische und verehrungswürdige Sakrament.“3Daher stellen die Sünden kein Hindernis für den Kommunionempfang dar, sondern verpflichten im Gegenteil zum Empfang, um von der Sünde geheilt zu werden.

b) Theodor von Mopsuestia

Theodor ermahnt die Gläubigen in einer seiner homilietischen Katechesen4nicht auf Grund eines übersteigerten Sündenbewusstseins von der Kommunion fernzubleiben. Er hebt unter Verweis auf Mt 24,28 und die Vision des Propheten Jesaja (Jes 6), in der dieser durch die glühende Kohle des Engels gereinigt wurde, die sündentilgende Kraft der Eucharistie hervor. Nur „große“ Sünden schließen seiner Meinung nach von der Eucharistie aus. Das sind solche Sünden, die vorsätzlich geschehen, die im AT mit der Todesstrafe bedroht wurden, also etwa Glaubensabfall. Biblischer Hintergrund dieser Unterscheidung ist Num 15,22-31. An die Stelle der Ausmerzung aus dem Gottesvolk tritt der Ausschluss (Exkommunikation) aus dem neuen Gottesvolk, der Kirche.5Hingegen sind „die Sünden, die aus menschlicher Schwäche begangen werden, nicht geeignet, uns von der Teilhabe an den heiligen Geheimnissen auszu- schließen.“6Hier überwiegt bei Theodor die Sorge um die Ängstlichen. Er fordert sie auf, mit den alltäglichen Sünden die Kommunion zu empfangen, denn sie ist die wichtigste Bußliturgie.

Aber die Kirchenväter waren nicht nur von der pastoralen Sorge um die allzu Ängstlichen bestimmt, sondern sie bekämpften auch den Laxismus der Gläubigen.

c) Augustinus

In einem Brief an Jenarus fasst Augustinus die Meinungen seiner Zeit über die Kommunion folgendermaßen zusammen:

„Einer könnte sagen, dass die Kommunion nicht täglich zu empfangen sei. ,Weshalb?’ könntest du fragen. Er sagt: Es gibt bestimmte Tage, an denen der Mensch reiner und maßvoller lebt, wodurch er würdig zu diesem so großen Sakrament hinzutritt. Denn wer als Unwürdiger isst, der isst und trinkt sich das Gericht (1 Kor 11,29).

Ein anderer sagt dagegen: Wenn allerdings die Verletzung durch Sünde und die Kraft der Krankheit so groß ist, dass der Empfang der Medizin aufgeschoben werden muss, soll der Betreffenden nur vom Bischof von Altar ferngehalten, in den Bußstand geführt und vom selben Bischof wieder versöhnt werden ... Wenn die Sünden nicht so groß sind, dass jemand sich selbst für exkommuniziert betrachten sollte, darf er sich nicht von der täglichen Medizin des Leibes des Herrn zurückziehen.“7

Bezüglich beider Meinungen hebt Augustinus hervor, dass jeder nach seinem Gewissen handeln muss.8

In seinem Traktat über das Johannesevangelium interpretiert Augustinus das Brot, das Judas vom Herrn empfing, als Gift für Judas, nicht aber weil das Brot schlecht war, „sondern weil der Schlechte das Gute schlecht empfing.“9Dabei bezieht er sich wiederum auf 1 Kor 11,29. Seine Meinung war folgende: Die täglichen Sünden (quotidiana) schließen nicht von dem Empfang der Eucharistie aus, wenn sie nicht schwere Sünden (mortifera) sind.10

Bei vielen Kirchenvätern findet sich die Unterscheidung von unfreiwilligen, unbedachten, durch die Schwäche der Natur veranlassten Sünden und einer zweiten, schwereren Art, der freiwilligen, formellen Übertretung der göttlichen Gebote und der Weisung Jesu Christi. Nur die Sünden der zweiten Art schließen von der eucharistischen Gemeinschaft aus. Die Mitfeier der Eucharistie mit der Kommunion spielt dagegen bei der Vergebung der Sünden erster Art eine große Rolle.

4. Thomas von Aquin

Die Hochscholastik stellt eine Zäsur in der Theologie des Bußsakramentes dar. Hier beginnt die Unterscheidung der Reuemotive nach attritio (Furchtreue) und contritio (Liebesreue). Thomas kennt diese Unterscheidung noch nicht. Bei ihm „unterscheidet sich die attritio von der contritio dadurch, dass sie nicht ,informiert’ ist und geringere Intensität hat.“11Thomas von Aquin hält noch an der bisherigen scholastischen Tradition fest und vertritt die Auffas- sung, dass der Sünder durch die contritio gerechtfertigt werde und zwar im Normalfall schon vor dem aktuellen Empfang des Bußsakraments, und deshalb als bereits Gerechtfertigter zum Bußsakrament hinzutritt. Die Lehre von einem Vorauswirken des Bußsakraments ist eine Folge aus der Theorie des „votum sacramenti paenetentiae“. Diese entstand ihrerseits aus dem Bemühen, die beiden Auffassungen von der Rechtfertigung durch die contritio und von der Notwendigkeit der Beichte miteinander vereinbaren zu wollen, entstanden. Das Problem wurde dahingehend beantwortet, dass man forderte, die contritio müsse den Willen zum Empfang des Bußsakramentes beinhalten.

Von seinem Lehrer Albertus Magnus übernahm Thomas die Auffassung, eine Reue sei nur dann eine „vollkommene“, wenn sie den ernsten Willen einschließe, schwere Sünden im Bußsakrament zu bekennen („votum paenitentiae“).

Thomas ist überzeugt von der sündentilgenden Kraft der Eucharistie:

„Die Kraft dieses Sakramentes kann zweifach betrachtet werden. Einmal in sich; so hat dieses Sakrament aus dem Leiden Christi, welches die Quelle und Ursache des Sündennachlasses ist, die Kraft eine jegliche Sünde nachzulassen.“12

Es gibt nur ein Hindernis für die sündentilgende Wirkung der Eucharistie: die grundsätzliche andauernde Willensentscheidung für die Todsünde. D.h. das Würdigsein zum Kommunionempfang besteht darin, dass der Wille zur Todsünde (sie zu begehen oder in ihr zu bleiben) fehlt.

„Dann kann sie [die Kraft des Sakraments] betrachtet werden in ihrem Verhältnis zum Empfänger dieses Sakramentes, sofern sich in ihm ein Hindernis für den Empfang dieses Sakramentes findet oder nicht. Nun trägt aber jeder, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, in sich ein Hindernis, die Wirkung diese Sakramentes zu erfahren, weil er eben kein entsprechender Empfänger dieses Sakramentes ist; denn ihm fehlt das übernatürliche - geistige Leben, und so darf er die geistige Nahrung nicht empfangen, die nur dem Lebenden zusteht, noch kann er, solange er im Zustande der Todsünde ist, mit Christus vereinigt werden, was durch dieses Sakrament geschieht (tum quia non potest unire Christo quod fit per hoc sacramentum, dum est in affectu peccandi mortaliter) ... Also bewirkt dieses Sakrament in dem, der es mit dem Bewusstsein einer Todsünde empfängt, keinen Nachlass der Sünde.“13

Das heißt aber nicht, dass das Sakrament gar keine Wirkung zeigen würde. Gott wirkt auch an dem, der in schwere Sünde geraten ist, wenn er sich dieser nicht bewusst ist.

„Vielleicht hatte er [der in der Todsünde ist] zunächst nicht genügend Reue, aber wenn er ergeben und ehrfürchtig hinzutritt, wird er durch dieses Sakrament die Gnade er Liebe erhalten, welche die Reue und die Nachlassung der Sünden vollendet.“14

In seiner Erklärung zum 1. Korintherbrief weißt der Aquinat darauf hin, dass die Formen der Sakramente das bewirken, was sie zum Ausdruck bringen15. Deshalb bewirkt die Eucharistie die Sündenvergebung, da es in der Konsekrationsform des Kelchs „zur Vergebung der Sünden“ heißt.

„So bildet sich nicht zuletzt durch die Autorität des Thomas, ein theologischer Konsens heraus: Als Vergegenwärtigung der Passion Christi hat die Eucharistie die Kraft, alle lässlichen Sünden des reuigen Sünders zu tilgen; ,in sich’ vermag sie auch alle lässlichen Sünden des reuigen Sünders zu tilgen, jedoch in Abhängigkeit von der Disposition des Sünders. Diese ist nur dann gegeben, wenn die Reue das ,votum paenitentiae’ in sich enthält“16

5. Reformatorische Aussagen

a) Die Frage nach der sündentilgenden Wirkung der Eucharistie Die lutherische Abendmahlslehre hebt als wesentliche Frucht des Abendmahls die Sünden- vergebung hervor. Sündenvergebung meint hier nichts anderes als die Aufnahme des Sünders in die Christusgemeinschaft. Sündenvergebung ist deshalb nicht eine Gnadengabe unter anderen, sondern der Inbegriff aller Gnadengaben. Entsprechend schreibt Martin Luther in seinem kleinen Katechismus über das Abendmahl: „Was nützt denn solch Essen und Trinken? Antwort: Das zeigen uns diese Wort: ,fur Euch gegeben’ und ,vergossen zur Vergebung’ der Sunde; nämlich daß uns im Sakrament Vergebung der Sunde, Leben und Seligkeit durch solche Wort gegeben wird; denn wo Vergebung der Sunde ist, da ist auch Leben und Seligkeit.“17Der Empfang des Sakramentes bewirkt aber nicht nur Vergebung der Sünden, sondern ist zugleich Stärkung und Festigung wider „Sunde, Tod und alle Unglück“18

b) Die Frage nach dem würdigen Empfang

Nach Auffassung lutherischer Theologie darf jeder, der glaubt, würdig zum Mahl hinzutreten. In seinem kleinen Katechismus beantwortet Luther die Frage, wer denn das Sakrament würdig empfängt, folgendermaßen: „Fasten und leiblich sich bereiten ist wohl eine feine äußerliche Zucht; aber der ist recht wirdig und wohl geschickt, wer den Glauben hat an diese Worte: ,fur Euch gegeben’ und ,vergossen zur Vergebung der Sunden’. Wer aber diesen Worten nicht gläubt oder zweifelt, der ist unwirdig und ungeschickt; denn das Wort „fur Euch’ fordert eitel [=ganz] gläubige Herzen.“19Der Gegensatz zwischen Würdigkeit und Unwürdigkeit ist also eigentlich ein Gegensatz zwischen Glaube und Unglaube. „Derjenige ist nach Luthers Ansicht würdig für den Sakramentenempfang, der hinzutritt, wie er ist: als Sünder, der frei zu werden verlangt.“20

Luther selbst hat die Beichte hoch geschätzt. Er wollte sie nicht abschaffen, sondern reformieren. Deshalb fordert er in seinem Großen Katechismus, dass die, die nicht zur Beichte gehen, auch das Abendmahl nicht empfangen sollen.21Er gibt noch einige weitere Anweisungen, wer das Altarsakrament nicht empfangen soll - z.B. die, die den Kathechismus entbehren22, „die ohne wahre Reue und Leid über ihre Sünden“23sind oder die in „öffentlichen Lastern leben“24. Unwürdige und Ungläubige empfangen auch bei Luther das Sakrament zum Gericht: „Das ist wohl wahr, dass, die es verachten und unchristlich leben, nehmen´s ihn zu Schaden und Verdammnis.“25

Unwürdig sind aber bei dem Reformator allein die, „die ihr Gebrechen nicht fühlen noch wollen Sunder sein“. Luther erinnert im großen Katechismus mit den Worten des Paulus daran, dass jeder, der aus Fleisch ist, den Anfechtungen des Fleisches erliegt und somit Sünder ist. Weiter empfiehlt er: „Je weniger Du Dein Sund und Ge’brechen fühlest, je mehr Ursach hast Du hinzugehen, Hülf und Arnzei suchen.“

Philip Melanchton hebt in seiner „Apologia Confessionis Augustanae“ hervor, dass das Sakrament für „die erschrockenen Gewissen, welche ihre Sunde fühlen und für Gottes Zorn und Urteil erschrecken und sich nach Trost sehnen“ eingesetzt wurde.

6. Das Konzil von Trient (1545 - 1563)

a) Die Frage nach der sündentilgenden Wirkung der Eucharistie

In der Diskussion waren sich die Theologen darin einig, dass die Eucharistie auch andere Effekte als die Sündenvergebung hat und dass die Kommunion Sakrament der in der Gnade Lebenden ist. Bemerkenswert ist, dass viele Aussagen ohne die Einschränkung „solam“ (nur) für katholisch hielten, d.h., dass die Eucharistie neben anderen Wirkungen auch die Verge- bung der Sünden bewirke. Unter den Bischöfen gab es verschiedene Meinungen: Einige waren der Ansicht, dass die Eucharistie keineswegs für die Vergebung der Sünden eingesetzt worden sei. Andere hoben die Notwendigkeit einer ausgeglichenen Position hervor, in der die Vollmacht der Eucharistie über die Sünde dargestellt wird, ohne den Wert der sakramentalen Buße in Frage zu stellen.

Im zweiten Kapitel des Dekretes über das Sakrament der Eucharistie heißt es: „Er wollte aber, dass dieses Sakrament genossen werde ... als Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor der Todsünde bewahrt werden sollen.“26Kanon 5 des selben Dekretes (DS 1655) lehnt die lutherische Behauptung, „die hauptsächliche Frucht der heiligsten Eucharistie sei die Vergebung der Sünden“ ab. Das heißt aber nicht, dass die Eucharistie keine sündenvergebende Wirkung hat, sondern, dass die Sündenvergebung eine von mehreren Wirkungen der Eucharistie ist. In der 22. Sitzung am 17.9.1562 lehrten die Konzilsväter bezüglich des Messopfers: „Durch seine Darbringung versöhnt, gewährt der Herr nämlich Gnade und das Geschenk der Buße und vergibt auch noch so große Vergehen und Sünden. (crimina et peccata etiam ingentia)“27

An diesen Stellen wird deutlich, dass das Tridentinum sich durchaus positiv zur sünden- tilgenden Kraft der Eucharistie äußert. Auch das Sakrament der Buße hat seine Quelle im Opfer Christi, durch das wir mit Gott versöhnt wurden. Das Opfer ist das vorausgehende Moment, das alles bereitstellt, auch die Buße. Warum sollte uns also Gott nicht gerade in der Feier der Versöhnung Vergebung der Sünden gewähren?

b) Die Frage nach dem würdigen Empfang

Die Diskussion über die sündenvergebende Kraft der Eucharistie führte zum Thema der Notwendigkeit der Beichte vor der Kommunion, falls sich der Betreffende einer schweren Sünde bewusst ist. Zusammenfassend lautet die Meinung der Theologen, die dann den Konzilsvätern übergebenen wurden, so: Nach der einen Meinung ist die Beichte nicht notwendig, um die Eucharistie würdig empfangen zu können, wenn man sich einer schweren Sünde bewusst ist, auch wenn ein Beichtvater zur Verfügung steht. Die „contritio“ (Reue) mit dem Willen, zu gegebener Zeit zu beichten, genügt. Andere sind der Meinung, dass die Beichte einfach (simpliciter) notwendig ist. Wieder andere halten die Meinung der ersten für falsch, skandalös und für eine Gefahrenquelle der Seelen.

Nach der Diskussion der Bischöfe notierten die päpstlichen Legaten: bezüglich der Beichte waren sich die Väter uneinig.“28

Das Ergebnis der Diskussionen wurde in der 13. Sitzung am 11. Oktober 1551 im Dekret über das Sakrament der Eucharistie festgehalten: Kapitel 7 (DS 1646f) erinnert an die Mahnung des Apostel Paulus warnt davor, „ohne große Ehrfurcht und Heiligkeit“ die Eucharistie zu empfangen. Über die Prüfung heißt es: „Die kirchliche Gepflogenheit aber erklärt, dass diese Prüfung notwendig ist, so dass keiner, der sich einer Todsünde bewusst ist, so sehr er sich auch reuevoll erscheinen mag, ohne vorausgeschickte sakramentalen Beichte zur heiligen Eucharistie hinzutreten darf.“

Kanon 11 (DS 1661) belegt die Aussage Martin Luthers, „allein der Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung für den Genuss des Sakramentes der heiligsten Eucharistie“, mit dem Anathem. Des weiteren bestimmt der Kanon, wer sich im Gewissen einer schweren Sünde schuldig fühle, der müsse, auch wenn er die Reue zu haben glaube, vor dem Kommunionempfang die sakramentale Beichte ablegen, wenn er einen Beichtvater erreichen könne.

Nach fast einhelliger Meinung der Interpretatoren, handelt es sich hierbei nicht um eine Dogma, sondern um eine kirchliche Disziplinarvorschrift. Die Beichte vor dem Kommunionempfang wird nicht als Forderung des göttlichen Rechts betrachtet. Es heißt ausdrücklich: „die kirchliche Gepflogenheit (ecclesiastica consuetudo)“. Falls man sich einer schweren Sünde bewusst ist, fordert das „ius divinum“ nur die „contritio“, d.h. die vollkommene Reue und Umkehr. Dies wird auch deutlich am Problem des Priesters, der sich einer Todsünde bewusst ist, zelebrieren muss, aber keinen Beichtvater erreichen kann. Hier gestattet das Konzil in dringenden Fällen die Feier der Eucharistie ohne vorangegangene Beichte, empfiehlt aber die Beichte so bald als möglich.29

Das Tridentinum bejaht grundsätzlich die Sündenvergebung durch die Eucharistie, will dies aber disziplinarisch reglementieren. Voraussetzungen für des Geschenk der Vergebung sind ein aufrichtiges Herz (vero corde), rechter Glaube (recta fide), und vor allem entschiedene Reue und Buße.

7. Liturgische Zeugnisse

Auch in den Texten der römischen Liturgie wird der sündenvergebende Charakter der Eucharistiefeier zum Ausdruck gebracht. Zahlreiche Elemente des Gottesdienstes (Bußakt, Vaterunser, Friedensgebet, „Herr ich bin nicht würdig“ ... ) sind Zeugnisse für die Auffassung, dass die richtige Disposition zu Feier und Empfang der Eucharistie nicht die Freiheit von Sünden ist, sondern das reuige Eingestehen der Sünden.

Leider erweckt der Bußritus zu Beginn der Messe den Eindruck einer Vorbereitung, eines Elements, das der Feier der Eucharistie vorausgeht. Dabei ist es doch gerade die Erlösungstat Jesu Christi, derer wir in der Eucharistie gedenken, die unsere Sünden tilgt. Die Gaben- und Schlussgebete, die den sündenvergebenden Charakter der Eucharistie zur Sprache bringen, treten hauptsächlich in der Fastenzeit auf. Das neue Messbuch unterwirft die Thematik der Sündenvergebung durch die Eucharistie dem Kirchenjahr, da sie mehr und mehr in den Bereich der österlichen Bußzeit verschoben wird.30

Das deutsche Messbuch gibt die lateinischen Wörterdelictaundcrimenstets mit dem abschwächenden Wort Schuld wieder. In dieser Interpretation tilgt die Eucharistie nicht die Sünde, sondern unsere Schuldhaftigkeit. Dadurch kann man eine Differenzierung zwischen leichten und schweren Sünden und die damit zusammenhängenden theologischen Schwierigkeiten umgehen. Als Beispiele seien folgenden Gebete angeführt: Gabengebet vom Zweiter Fastensonntag:

„Herr, das Opfer das wir feiern, nehme alleSchuldvon uns. Es heilige uns an Leib und Seele, damit wir uns in rechter Weise auf das Osterfest vorbereiten.“31

„Haec hostia, Domine, quaesumus, emundet nostradelicta, et ad celebranda festa paschalia fidelium tuorum corpora metesque sanctificet.”32

Schlussgebet vom Montag der 2. Woche der Fastenzeit:

„Barmherziger Gott, diese heilige Mahl mache uns frei vonSchuldund gebe uns Anteil an der Freude des Himmels.“33

„Haec comnunio purget acrimine, et caelestis gaudii faciat esse consortes.”34

Im deutschen Messbuch zeichnet sich im Vergleich zum Missale Romanum noch eine weitere Entwicklung ab: Es wird nicht mehr von der sündentilgenden Wirkung der Eucharistie gesprochen, sondern Gott lässt selbst unmittelbar die Schuld nach. Das vomSchlussgebet vom Donnerstag der 3. Woche der Fastenzeitsoll das verdeutlichen:

„Herr, unser Gott, in diesem Mahl hast du uns mit dem Brot des ewigen Lebens gespeist. Befreie uns von Falschheit und Irrtum, heilige uns, und erfülle an uns deine Verheißungen.“35 „Sanctificet nos, Domine, qua pasti sumus mens coelestis et, a conctis erroribus expiatos, supremis promissionibus reddat acceptos. “36

Der lateinische Satzbau verbindet den „mensa coelestis“ und seinen entsühnende Wirkung zu einer syntaktischen Einheit. Im deutschen werden daraus zwei Sätze gemacht und die Betonung auf Gott gelegt. ER wird in beiden Sätzen zum Subjekt. Er speist, er befreit und er heiligt.

8. Fazit

Die Kirche hat die sündenvergebende Kraft der Eucharistie nie bestritten. Sie hat jedoch lange zu Unrecht mit 1 Kor 11,28 argumentiert und zum „würdigen“ Empfang der Kommunion das Fehlen bewusster lässliche Sünden bzw. den Empfang des Bußsakramentes vorgeschrieben. Die Erblast dieser kirchlichen Praxis wiegt schwer: „Das Gottesbild und das Leben im Alltag wurden früher durch ständige Schuldkomplexe und Sündenangst nicht selten vergiftet.“37So trug z.B. der Jansenismus dazu bei, dass selbst in aller Zurückgezogenheit und Kontemplation lebende Karmelitinnen wie die Hl. Theresa von Lisieux (1873-1897) es nur wagten, die Kommunion alle 14 Tage nach unmittelbar vorausgehender Beichte zu empfangen. Nach streng theologischem Verständnis genügt die Reue des Gläubigen (contritio) und das Verlangen nach der sakramentalen Buße (votum), um würdig das Brot zu essen und den Kelch zu trinken, ohne sich das Gericht zuzuziehen. „Ist dieses Votum vorhanden, so kann er, selbst wenn er schwer gesündigt hat, ohne vorherige sakramentale Beichte den Leib des Herrn empfangen und daraus die Versöhnung gewinnen: Gott, so könnte man sagen, sieht diese Beichte voraus.“38Als Beispiel hierzu sei das Gleichnis vom verlorenen Sohn erwähnt (Lk 15, 11-32). Der verlorene Sohn kehrt mit zerknirschtem Herzen (contritus) zu seinem Vater zurück und ruft ihm entgegen „Vater, ich habe mich gegen den Himmel und dich versündigt!“ Die Vergebung geschieht nicht durch das Verhalten des Sohnes, denn sie kann nur vom Vater kommen, der seinem Sohn sicherlich schon vorher verziehen hat. Aber das Rufen des Sohnes bringt die Echtheit der Umkehr zum Ausdruck. Genauso ist auch die sakramentale Beichte Ausdruck und sichtbares Zeichen der inneren Reue. Die Versöhnung des verlorenen Sohnes findet ihren Höhepunkt und ihre volle Ausfaltung in einem fröhlichen Festmahl. So kann auch die Eucharistie nur Höhepunkt der Versöhnung zwischen Gott und Mensch sein, wenn bei diesem vollkommene Reue vorhanden ist und er die Beichte abgelegt hat bzw. zumindest den Entschluss hat, so bald wie möglich zu beichten.39Dies entspricht auch dem Rhythmus der menschlichen Psyche: zuerst die Reue, dann die Bitte um Vergebung und zum Schluss die Versöhnung.

Thesen40:

1. Das Opfer Jesu Christi hat die Menschheit mit Gott versöhnt, d.h. es hat die Sündenvergebung für die Menschheit bewirkt. Da in der Eucharistiefeier das Kreuzesopfer Jesu Christi sakramental gegenwärtig wird, ist diese in ontologischer Verbindung mit der Sündenvergebung zu sehen.

2. Die Eucharistie kann als Sakrament der Sakramente verstanden werden, insofern die Wirkung aller Sakramente aus dem in der Eucharistie sakramental gegenwärtigen Kreuzopfer hervorgeht.

3. Das Verhältnis zwischen Buße und Eucharistie hat sich im Laufe der Kirchengeschichte verändert, weil die Kirche verschiedene Bußdisziplinen kannte, zeitweise sogar zur selben Zeit in unterschiedlichen Gebieten. Daher ist auch die heutige Praxis nicht unveränderlich (kein „ius divinum“).

4. In der gegenwärtigen Situation der mannigfachen Gefährdung des Glaubens ist die Erweckung der Hoffnung auf den barmherzigen Gott (Lk 15) und die Erinnerung an die sündenvergebende Kraft der Eucharistie viel vordringlicher als ein moralisierendes Beharren auf Sündenfreiheit beim Empfang der Kommunion.

Quellen- und Literaturverzeichnis

a) Quellen

Ambrosius: De sacramentis (PL16,435-482). Paris 1880.

Augustinus: In Johannis evangelium (PL 35, 1380-1976). Paris 1845. Augustinus: Epistula LIV (PL 33, 199-204). Paris 1854.

Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. Göttingen 1982. Die Bibel. Einheitsübersetzung.

Hünermann, Peter: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. Freiburg 1991.

Messbuch. Für die Bistümer des deutschen Sprachgebiets - Teil II. Freiburg u.a. 1976. Missale Romanum. Vatikan 1975.

Theodorus Mopsestenus: Katechetische Homilien (FC 17/II). Freiburg 1995.

Thomas von Aquin: Summa theologica. Hrsg. Katholischer Akademikerverband. In: Die deutsche Thomas-Ausgabe, Bd. 30. Graz 1938.

Thomas von Aquin: In Epistolam ad Corinthos I. Hrsg. Frette, Stanislaus Eduard. In: Thomae Aquinatis Opera Omnia, V. 20. Paris 1876.

b) Literatur

Sekretäriat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Umkehr und Versöhnung im Leben der Kirche. Orientierung zur Bußpastoral. Bonn 1997.

Bohl, Herbert: Kommunionempfang der Gläubigen. Problem seiner Integration in die Eucharistiefeier. Frankfurt am Main 1980.

Hilgenfled, Hartmut: Mittelalterlich-traditionelle Elemente in Luthers Abendmahlsschriften. Zürich 1961.

Lindemann, Andreas: Handbuch zum NT. Tübingen 2000.

Messner, Reinhold: Feiern der Umkehr und Versöhnung: Sakramentliche Feiern I/2 (= GdK 7,2). Regensburg 1992.

Miguel Garijo-Guembe: Das Mahl des Herrn. Ökumenische Studien. Frankfurt 1988.

Tillard Jean-Marie: Das Brot und der Kelch der Versöhnung. In Concilium, Internationale Zeitschrift für Theologie 7(1971), S. 17-26.

Vorgrimler, Herbert: Buße und Krankensalbung (=HDG 4/3). Freiburg 1978.

Vorgrimler, Herbert: „Zur Vergebung der Sünden“. Die Wiederentdeckung der

Sündenvergebung durch die Eucharistie. In: von Stritzky, Maria-Barbara und Uhrig, Christian (Hrsg.): Garten des Lebens. Festschrift für Winfrid Cramer. Altenberg 1999, S 353-365.

[...]


1De sacramentis V,4,25 (PL 16,471): „Accipe cottidie, quod cottidie tibi prosit! Sic vive, ut cottidie merearis accipere! Qui non meretur cottidie accipere, non meretur post annum accipere.”

2De sacramentis IV, 6, 28 (PL16,464): „Quotienscumque accipimus, mortem domini adnuntiamus. Si mortem, adnuntiamus remissionem peccatorum. Si, quotienscumque effunditus sanguis, in remissionem peccatorum funditus, debeo illum semper accipere, ut semper mihi peccata dimittat. Qui semper pecco, semper debeo habere medicinam.”

3 De sacramentis V,4,25 (PL 6,472): „Qui vulnus habet, medicinam requirit. Vulnus est, quia sub peccato sumus, medicina est caeleste et vernerabile sacramentum.”

4 Vgl. Theodorus Mopsuestenus: Katechetische Homilien 16,33-39 (= Zweite Homilie über die Eucharistie, FC 17/II).

5 Vgl. Messner, Reinhold: Feiern der Umkehr und Versöhnung: Sakramentliche Feiern I/2 (= GdK 7,2). Regensburg 1992, S. 71f.

6 Katechetische Homilien 16,33 (FC 17/II).

7Epistula 54,4 (PL 33,202): „Dixerit aliquis non quotidie accipiendam Eucharistiam: quaesieris quare. Quoniam, inquit, eligendi sunt dies quibus purius homo continentiusque vivit, quo ad tantum Sacramentum dignus accedat: Qui enim manducaverit indigne, iudicium sibi manducat et bibit (I Cor. XI, 29). Alius contra: Immo, inquit, si tanta est plaga peccati atque impetus morbi, ut medicamenta talia differenda sint, auctoritate antistitis debet quisque ab altario removeri ad agendam poenitentiam, et eadem auctoritate reconciliari. … Caeterum peccata si tanta non sunt, ut excommunicandus quisque iudicetur, non se debet a quotidiana medicina Dominici corporis separare.”

8ebd.: „faciat autem unusquisque quod secundum fidem suam pie credit esse faciendum“.

9In Johannis evangelium (PL 35, 1611): “sed quia bunum male malus accepit.”

10ebd.

11Vorgrimler, Herbert: Buße und Krankensalbung (=HDG 4/3). Freiburg 1978, S. 141, Anm. 215.

12S. th. III q. 79 a. 3 c. (deutsche Thomas-Ausgabe, Bd. 30).

13ebd.

14ebd.

15In Epistolam ad Corinthos I, Caput XI lectio 6: “formae sacramentuorum significando efficiunt”.

16Vorgrimler, Herbert: Zur Vergebung der Sünden. S, 361.

17BSLK 520,22-30.

18BSLK 712,4f.

19BSLK 521,3ff; vgl. dazu auch BSLK 714,17ff.

20Hilgenfled, Hartmut: Mittelalterlich-traditionelle Elemente in Luthers Abendmahlsschriften. Zürich 1961, S. 455.

21Vgl. BSLK 732,17ff.

22Vgl. BSLK 503,33ff; 554,17ff; 708,7ff.

23BSLK 996,16f.

24BSLK 250,34f; Vgl. dazu auch 719,31ff.

25BSKL 721,36ff.

26DS 1638

27DS 1743

28Concilium Tridentinum 7, Act. pars IV, Bd.1, S. 176: „de confessione <Patres fuerunt discordes>“.

29DH 1647.

30Bohl, Herbert: Kommunionempfang der Gläubigen. Frankfurt am Main 1980, S. 449

31Messbuch, 2.S. 95

32MRom 75, S. 192

33Messbuch 2, S. 98

34MRom 75, S. 193

35Messbuch 2, S. 111

36MRom 75, S.204

37Die deutschen Bischöfe Nr. 58, S. 18.

38Tillard Jean-Marie: Das Brot und der Kelch der Versöhnung. In Concilium, Internationale Zeitschrift für Theologie 7(1971), S. 25.

39Vgl. dazu auch CIC 1983, can. 916.

40Vgl. Miguel, S. 82f. und Vorgrimler, S. 365.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Zur Vergebung der Sünden. Die Frage nach der Sündenvergebung durch die Eucharistie
Universidad
University of Augsburg
Curso
Seminar
Calificación
1
Autor
Año
2001
Páginas
16
No. de catálogo
V107146
ISBN (Ebook)
9783640054213
Tamaño de fichero
512 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Vergebung, Sünden, Frage, Sündenvergebung, Eucharistie, Seminar
Citar trabajo
Alexander Schäferling (Autor), 2001, Zur Vergebung der Sünden. Die Frage nach der Sündenvergebung durch die Eucharistie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107146

Comentarios

  • juergen schmitz el 3/2/2011

    In meinen Augen stehen die Evangelien über den Paulusbriefen und gelten daher im NT als letzte Instanz für Fragen der syst. Theologie.
    Somit wird durch die Eucharistiefeier eine erneute Sündenvergebung bewirkt. Jedoch bleibt offen, ob sie so universal gilt wie Jesu Kreuzesopfer und weshalb sie durch die Eucharistiefeier immer wieder erfolgen muss, hat doch Christus selbst sich nur einmal opfern müssen.

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Título: Zur Vergebung der Sünden. Die Frage nach der Sündenvergebung durch die Eucharistie



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