Die Topik in Prologen zu historischen Werken aus dem Altertum und Mittelalter


Seminar Paper, 2002

28 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.0 Vorwort
1.1. Einleitung

2.0 den Begriffen Tops und Proömium
2.1. Einführung in die Lehre von Proömien und Topik

3.0 Zum Prolog Sallusts
3.1. Zum Prolog Einhards

4.0 Literaturverzeichnis

5.0 Anhang

1.0 Vorwort

Welche Bedeutung hat der Prolog für den Leser, aber auch für den Autor heute? Was den Leser anbetrifft, beobachte ich, dass der Prolog, der die erste kurze Informationsquelle über das Werk und den Autor ist, beim Lesen sehr häufig übersprungen wird, manchmal sogar in seiner Funktion vielen völlig unbekannt ist.

Der Leser der Gegenwart scheint immer seltener das Buch als eine Gelegenheit zum Gespräch mit seinem Autor zu begreifen. Die Zeit ist heute offensichtlich kostbarer als es Bücher sein können. Dies war jedoch nicht immer so. In einer Welt, die ununterbrochen danach strebt, den bereits gigantischen Informationsfluss durch innovative Technologien zu beschleunigen, um die Transportkapazität von Daten jeder Art zu erhöhen, nehmen Bücher hinter den digitalen Medien oft erst weit hinten ihren Platz ein. Nicht, als ob sie nicht geschätzt würden, denn viele Menschen schaffen sich schließlich opulente Hausbibliotheken an, wenn auch der Weg vieler der neu erworbenen Bucher häufig mit ihrer Einordnung in die Reihe kostbarer Werke für immer endet, sondern weil sie kaum geliebt werden.

Sie erweisen sich nämlich für viele als zu anspruchsvolle Gefährten, für die viel Zeit und Geduld aufgebracht werden muss. Dagegen bieten moderne Medien auf Abruf das, was der Konsument gerade benötigt. Der schnelle Zugriff auf Informationen im Alltag wirkt sich auf unsere Haltung im Umgang mit Buchtexten entsprechend aus. Möglicherweise verzichten viele heutige Autoren bewusst darauf, Prologe zu ihren Werken abzufassen, da sie gar nicht darauf hoffen können, dass sie gelesen werden.

Im Mittelalter, als das sehr teuere Pergament als Beschreibstoff diente und die Tinte immer knapp war, hatten Bücher in der Gesellschaft des Klerus und des Adels eine wesentlich höhere Wertschätzung erfahren, als man es heute oft ahnt. Die ungeheuer großen Herstellungskosten für ein größeres Opus wie die Bibel machten ein Buch zu einem für viele unerschwinglichen Luxusgut, dessen künstlerischer Anspruch an die Form und den Inhalt enorm hoch war.

Es ist nicht trivial zu sagen, dass die Bücher damals gelesen wurden, denn die Art und Weise ihrer Rezeption lässt sich, gemessen an der beispiellosen Literaturkenntnis des Lesers im Mittelalter und seiner Fähigkeit zur exakten Textwiedergabe zahlreicher Oeuvres, mit der heutigen vielfach nur schlecht vergleichen. Man las das Buch, ohne auch nur einen kleinen Teil auszulassen. Die Rolle des mittelalterlichen Prologs ist dabei zweifellos als sehr wichtig einzustufen.

Ein Proömium wurde nicht einfach gelesen, es war das Einlasstor in das Werk. Ein Autor gab sich daher stets große Mühe, dieses Portal mit all dem Nötigen auszustatten, damit in ihm ein Gespräch zwischen Autor und Leser über das Thema stattfinden konnte, an dessen Ende der Leser voll und ganz davon überzeugt sein sollte, das spezielle Buch zu kaufen und zu lesen. Im Folgenden wird gezeigt werden, wie entscheidend die Komposition einer Praefatio für den Gesamterfolg eines Werkes sein konnte.

1.1. Einleitung

Ich werde im weiteren Verlauf der Arbeit den Gebrauch des Personalpronomens der ersten Person Singular gänzlich meiden, um dieser kleinen häuslichen Ausarbeitung des Referats, das während der Sommersemestersitzungsreihe unter dem gleichnamigen Titel vorgetragen wurde, wenigstens ein wenig Professionalität zu verleihen.

Da es der erste Versuch des Verfassers ist, im Fach Mittellatein schriftlich wissenschaftlich tätig zu werden, hofft er auf die Nachsicht des Lesers, insbesondere bei gelegentlichen stilistischen Ungereimtheiten, welche die Herkunft allein nicht mehr zu entschuldigen vermag. Nachsicht erbittet er auch bei der Kontemplation der Form und des Inhalts dieses libellus, denn höchstwahrscheinlich wird der Autor dem Leser wegen seiner nicht zu verheimlichenden sprachlichen Unsicherheit stellenweise mit bestenfalls amüsanten Äußerungen aufwarten. Ciceros gnadenloses Urteil über die Unberufenen könnte den Autor wahrlich vom Schreiben abhalten: Mandare quemquam, inquit, litteris cogitationes suas, qui eas nec disponere nec inlustrate possit nec delectatione aliqua adlicere lectorem, hominis est intemperanter abutentis et otio et litteris.

Nichtsdestoweniger hat der Verfasser die schwierige Aufgabe auf sich geladen, nicht nur die Bedeutung des Prologs für das Mittelalter und die Antike aufzuzeigen, sondern auch den heutigen Leser und Autor wieder zum gemeinsamen Gespräch in das so vielseitig gestaltete Portal eines jeden guten Werkes, in das Proömium, einzuladen. In dem Bewusstsein der Ehrenhaftigkeit dieses Auftrags und aus der Notwendigkeit heraus, schriftstellerische Fähigkeiten immer wieder exerzieren zu müssen, beginnt der Verfasser nun mit dem organisatorisch-technischen Teil der Arbeit, der Vorstellung der Gliederung, der Quellen, und der Literatur, kurz: des Rohstoffs für diesen Traktat.

Die Gliederung dieser Arbeit ergibt sich aus der Idee, eine Anleitung oder Einführung zum Lesen der Proömien zu schreiben. Aus diesem Grunde beginnt der Traktat schrittweise mit der Vorstellung der zentralen Begriffe „Proömium“ und „Topik“ und stützt sich besonders auf die Ausführungen von Herkommer, Curtius und Lausberg. Im zweiten Schritt soll das Basiswissen auf die Proömientheorie der antiken und mittelalterlichen Historiographie übertragen werden. Als Quelle dient hier vor allem Lukian mit seiner Schrift „De Historia Conscribenda“ und die „Excerpta Rhetorica“ eines unbekannten Autors. Für das Mittelalter erweist sich Gertrud Simon in der Suche und Sammlung konventioneller Topoi als sehr hilfreich. Schließlich soll das erweiterte Basiswissen praktisch umgesetzt werden, indem zwei Prologe, Sallusts und Einhards, unter dem Gesichtspunkt der historiographischen, proömialen Topik analysiert werden.

2.0 Zu den Begriffen Topos und Proömium

Der Begriff Topos entstammt der antiken Rhetorik. Als ein Teil der ‚inventio’ waren die Topoi „Örter“, „Gemeinörter“ (lat. loci communes) zum Auffinden von geeigneten Gedanken und Beweisen1. Als allgemeine Suchformeln stellten sie Hilfsmittel für die Ausarbeitung von Reden dar. Später wurden sie aus ihrem formalen Bereich in den inhaltlichen übertragen, so dass der Topos- Begriff einen Bedeutungswandel erfuhr und nicht mehr allein der Rhetorik angehörte, sondern vielmehr zum allgemeinen literarischen Begriff wurde. Übrigens lassen sich nicht alle Topoi aus der Rhetorik ableiten, denn viele stammten ursprünglich aus der Poesie und gingen dann in die Rhetorik über.

Zwischen Poesie und Prosa hat es seit dem Altertum einen beständigen Austausch gegeben. Die poetische Topik umschließt beispielsweise die Naturschönheit im weitesten Sinne, die Ideallandschaft, Wunschträume und -zeiten wie u. a. das Elysium oder das goldene Zeitalter. Bei allen poetischen Topoi bleibt der Stil der Aussage historisch bedingt2.

Curtius, der die Toposforschung als eine eigene Methode der Literaturwissenschaft eingeführt und vor allem auf dem Gebiet der mittelalterlichen Literatur angewendet hat, fasst den Topos als „Klischee“ und „literarisches Thema“ auf, der als „Denk- und Ausdrucksform literarisch allgemein verwendbar ist“3. In der Nachfolge von Curtius definiert Lausberg den Terminus Topos „im Sinne eines infiniten (d.h. allgemeinen) Gedankens, der in einem Kulturkreis durch Schulbildung und literarische Tradition oder die Wirkung analoger Erziehungsinstanzen Gemeinbesitz mindestens gewisser Gesellschaftsschichten geworden ist und von einem Schriftsteller auf seinen finiten Behandlungsgegenstand angewandt wird“4. Also stellen die dem allgemeinen Leserpublikum durch ihre häufige Nutzung bekannten Topoi gewissermaßen Programmpunkte eines Proömiums dar. Die gedankliche und inhaltliche Übereinstimmung bringt oft auch Gleichheit im Ausdruck und in der Formulierung mit sich.

Der Schriftsteller, der sich des Topos bedient, kann durch die Art und Weise, wie er ihn im Zusammenhang des Proömiums verwendet, seinen persönlichen Stilwillen ausdrücken, indem er ihn kürzt, abwandelt oder erweitert. Folglich handelt es sich bei dem Topos um keine „fest formulierte Sentenz oder ein „geflügeltes Wort“, sondern er besitzt eine variable Form, deren Entfaltung auf unterschiedliche Weise erfolgen kann5. Die kontinuierliche Veränderung, Aufgabe und Neuschöpfung von Topoi - die Spätantike weist eine Vielzahl von „Örtern“ auf, die das Altertum gar nicht kannte. Als Beispiel sei genannt der „greise Knabe“ oder die „jugendliche Greisin“. - muss im Zusammenhang mit den sich wandelnden Lebensumständen, Ideologien, Wünschen und Möglichkeiten der Menschen in entsprechenden Epochen analysiert werden. Die Entfaltung der Topoi ist ein literaturbiologischer Prozess, aus dem man tiefere Kenntnis über die Seelengeschichte des Abendlandes gewinnen kann.

Das „Proömium“ ist ebenfalls eine griechische Bezeichnung ‚προοιµιον’6, das mit dem lateinischen ‚exordium’ oder ‚principium’ gleichbedeutend ist7. Die Antike verwendet diese Ausdrücke, um den Anfang der Rede sowie allgemein die einleitenden Abschnitte von Dichtungen und Prosawerken zu bezeichnen. Für die Einleitung von Geschichtswerken sind außer ‚Proömium’ auch noch die Nennungen ‚praefatio’ und ‚prologus’ zu finden. Herkommer macht noch eine feinere Unterscheidung zwischen den Begriffen und meint: „Der Unterschied zwischen den beiden Ausdrücken liegt darin, dass „Proömium eine Einleitung bezeichnet, die Bestandteil des Werkes selbst ist und unmittelbar mit diesem zusammenhängt (z.B. bei Sallust und Tacitus), während man unter ‚praefatio’ ein Vorwort versteht, das dem Werk gesondert vorausgeschickt wird (z.B. bei Hirtius und Livius). Später wird dafür auch der Ausdruck Prologus gebraucht: bei L. Septimius, Hegesippus, Orosius …“8. Der Verfasser wird im folgenden diese Unterscheidung ignorieren, denn im Laufe der Literaturgeschichte ist diese Trennung kaum eingehalten worden. Hinzukommen noch andere Variationen in den Definitionen der Einleitungen wie z.B. eine Zweiteilung des Prologs in einen ersten Teil, der das Gespräch mit den Empfängern aufnimmt und einen zweiten, der in das Werk einführt, was wiederum auf die ritterliche Dichtung des Mittelalters zurückgeht9. Nähere Erläuterungen zum Proömium folgen im nächsten Kapitel dieser Arbeit.

2.1. Einführung in die Lehre von Proömien und Topik

Die Proömientheorie der Rhetoren galt anfänglich speziell für die Ausarbeitung von Redeanfängen. Die unermesslich starke Wirkung der Rhetorik in der Antike übte auf andere Gattungen der Prosa sowie Poesie, Dramatik und alle anderen Gebiete der Literatur beträchtlichen Einfluss aus. Die Lehre der Rhetorik hat sich wiederum in der Beschäftigung mit der Gerichtsrede entwickelt. Die Gerichtsrede stellt eine besondere Gesprächssituation dar. Wenn man sie fassen will, muss zunächst zwischen den Arten der ‚causa’, d.h. der Sache, die der Redner vor Gericht vertritt, unterschieden werden. Es werden zumeist drei Arten angegeben: die ‚causa honesta’, die durch und für sich selbst sprechen kann; die ‚causa turpis’, die dem ‚honestum’ widerspricht; die ‚causa dubia’, die sowohl am ‚honestum’ wie an seinem Gegenteil Anteil hat. Es tritt oft noch eine vierte ‚causa’ hinzu, nämlich die ‚causa humilis’, die außerhalb des ‚genus honestum’, das hier als Maßstab und Orientierungspunkt dient, liegt10.

Das Wesen der Gesprächssituation bei einer Gerichtsrede macht das Bemühen des Redners um Einflussnahme auf das Urteil einer Handlung aus. Die Übertragung dieser dortigen Rolle auf andere Gesprächssituationen führte letztendlich dazu, dass das gerichtliche Gespräch zum Modell überhaupt geworden ist. Folglich wird die Darstellung unter dem Gesichtspunkt eines Prozesses betrachtet, in dem die Rollen der Partizipienten festgelegt sind. Dem Leser fällt jedenfalls immer das Urteil zu. Das ‚honestum’ als übergeordnete Instanz wie in einem wirklichen Prozess bestimmt die Erwartungen, die ein Verfasser gegenüber den Empfängern hat und die Empfänger gegenüber einem Autor11. Vor diesem Hintergrund hat die Rhetorik ihre Anweisungen für die Gestaltung des Prologs entwickelt. Zunächst sollen kurz die Vorschriften über die Abfassung von Proömien erörtert werden.

Durch das ‚prooemium’ in den Reden soll der auctor die Sympathie des Publikums und die des Richters gewinnen und sie auf die kommende Rede vorbereiten12. Nun wird versucht, dieses Ziel auf dreifache Art zu erreichen: Der Rezipient muss ‚benevolus’, ‚docilis’ und ‚attentus’ gemacht werden13. Für das ‚attentum parare’ werden Mittel verwendet, die, wie später gezeigt werden wird, zu der Zahl der wichtigsten proömialen Topoi gehören, und zwar: Versprechen der ‚brevitas’ für die ‚narratio’; Betonung der ‚novitas’ und der Wichtigkeit des Gegenstands; Erregung von Affekten. Zum ‚docilem parare’ gehört zumeist lediglich eine Aufzählung der in der ‚narratio’ zu behandelnden Themen. Dem ‚benevolum parare’ dienen die vier Suchformeln: erstens ‚a nostra persona’, d.h. dass die eigene Tätigkeit motiviert, jeder Verdacht der Anmaßung vermieden und der Bescheidenheit immer Ausdruck verliehen wird; zweitens ‚ab adversariorum persona’, d.h. dass die Gegenpartei diskreditiert wird; drittens ‚ab iudicum (auditorum) persona’, dabei erfährt das Publikum vom Redner viel Lob; und viertens schließlich ‚a causa’ oder ‚a rebus ipsis’, was einen konsequenten Lob des eigenen Gegenstandes und einen folgerichtigen Tadel des gegnerischen Standpunkts meint. Die Anwendung dieses einfachen ‚principium’ mit Hilfe der o.g. Techniken ist eine offene und direkte Hinarbeitung auf das Ziel, den Hörer für sich zu gewinnen. Dagegen bedürfen alle anderen Fälle, in denen die ‚causa’ dem ‚honestum’ widerspricht, einer verdeckten und auf Umwegen geübten Vorgehensweise, der ‚insinuatio’, die erst recht das Geschick eines Redners auf die Probe stellt.

Zum Proömium der Geschichtswerke gibt es insgesamt nur zwei Stellen in der ganzen Literatur der Antike, nämlich Kapitel 52-54 in Lukians „De Historia Conscribenda“14 und die Aufzeichnungen eines unbekannten Rhetors15.

Daneben finden sich einige allgemeine, theoretische Äußerungen zur Abfassung von Geschichtswerken. Der Verfasser wird im folgenden Cicero und Plinius minor als Stellvertreter dieser Theorien kurz traktieren.

Offenbar haben viele minderwertig komponierte antike Geschichtswerke zum Partherkrieg (162-165) den Zeitzeugen Lukian dazu veranlasst, einige Jahre nach der Beendigung des Krieges eine polemische Schrift gegen schlechte Historiker zu verfassen. Lukian erläutert darin aber auch die Methoden der Historiographie und stellt Regeln für eloquente und glaubwürdige Geschichtsschreibung auf16. Diese „historiographische Methodologie“ stellt den „einzigen aus der Antike erhaltenen Versuch“ dar, „eine Anleitung für die Abfassung eines Geschichtswerkes“ zu geben“17. Gleichwohl liefert er aber mit seiner Schrift nichts Neues oder Originelles, sondern referiert die allgemeingültigen historiographischen Theorien seiner Zeit, die er offensichtlich in einer Rhetorenschule erlernt hatte18.

Lukians ‚praecepta’ zur Abfassung von Proömien decken sich mit einer Ausnahme mit denen der Rhetoren. In nur einem Punkt weichen seine Vorschriften von denen ab. Es handelt sich um die dritte Forderung, die des ‚benevolum facere’. Sie wird nach dem Autor an die Historiker nicht gestellt. Zwar ist Lukian für dieses Verbot die einzige Quelle, man kann jedoch annehmen, dass er in diesem Punkt wie in so vielen anderen Vorgänger hatte19. Die überlieferten Proömien zeigen, dass diese Regel kaum befolgt wurde. Die meisten Historiker verzichten nicht darauf, die Sympathie der Leser für sich zu gewinnen. Was Lukian vom Historiker für den Prolog fordert, ist das Wecken der Aufmerksamkeit (προσοχη) und der Gelehrigkeit (ευµαθεια)20. Beide Postulate sind eng miteinander verknüpft und nicht immer streng zu trennen21. Dabei kann die Aufmerksamkeit durch die Hervorhebung der Bedeutung eines Stoffes und die Gelehrigkeit mittels Angaben der Ursachen und Hauptpunkte der Materie erzeugt werden. Lukian nennt bereits Herodot und Thykidides als Beispiele für so gestaltete Prologe22. Die Rhetoren vertreten die gleiche Theorie, dass durch eine Aufzählung von ‚µεγαλα’, ‚αναγκαια’, ‚οικεια’ und ‚χρησιµα’ die ‚προσοχη’ erreicht werden könne und dass der ‚ευµαθεια’ die Darlegung der ‚κεφαλαια’ diene23.

Die zweite erhaltene Notiz zur Konstruktion von Proömien stammt aus den „Excerpta Rhetorica“24, von denen die beiden Abschnitte „De Historia“ und „De Epistolis“ im Codex Parisianus 7530 aus dem achten Jahrhundert an das aus dem vierten Jahrhundert stammende Lehrbuch des Fortunatianus angeschlossen sind.

Den Äußerungen entsprechend gibt es drei Arten von Geschichts-proömien. Sie haben jeweils entweder die ‚persona’, ‚historia’ oder ‚materia’ zum Gegenstand. Im ersten Fall beginnt man mit der Person, dem Geschichtsschreiber selbst, der Rechenschaft über die Abfassung seines Werks ablegt. Zu dieser Gruppe gehört das apologetische Proömium Sallusts, in dem er seine schriftstellerische Tätigkeit von seiner privaten Person ausgehend nach seinem Scheitern in der Politik zu rechtfertigen sucht. Im zweiten Fall geht es um die Empfehlung der Geschichtsschreibung - hierhin gehört sicherlich das Beispiel Cato - und im dritten um die Würdigkeit und Größe des Stoffs25 (vgl. Livius).

Andere Autoren der Antike liefern ganz allgemeine Äußerungen zur Abfassung von Geschichtswerken. Darunter findet sich Cicero, der die Größe und den Nutzen der Historie diskutiert.

Auch unterstreicht er die Wichtigkeit der Kürze, der korrekten Anordnung, der ausgewogenen Stoff- und Quellenauswahl und der wahrheitsgemäßen Darstellung26. Cicero verfasste einen Brief an Lucceius, in dem er ihn bittet, ein Geschichtswerk über seine Taten zu schreiben, wodurch sich Cicero Unsterblichkeit und Ruhm verspricht. Er verweist auf die Schwierigkeit der Aufgabe und bittet um Ausschmückung der Fakten und Missachtung der Wahrheit27. Diese Bitte, die in drängenden Worten formuliert ist, ähnelt stark einem Auftrag. Die Anbindung einer schriftstellerischen Tätigkeit an einen Auftrag - dies wird später noch Gegenstand der Erörterung sein - ist gerade im Mittelalter eine überaus häufige Gepflogenheit, um den Autor und das Werk aus Angst vor vernichtender Kritik dem Schutz des Auftraggebers anheimzustellen. Plinius wiederum nennt die Veranlassung seines Werkes, nämlich Bitten anderer und eigenes Wollen. Er verwendet eine Bescheidenheitsformel und weist darauf hin, dass der im Werk Beschriebene Ruhm bei der Nachwelt erlangen werde. Schließlich nennt er seinen Onkel als Vorgänger und Vorbild. Sein Zögern begründet er mit der Last der Aufgabe. Nach der Darlegung der Ziele der Geschichtsschreibung schließt er mit einer Objektivitätsversicherung28.

Im folgenden soll die mittelalterliche Topik erörtert werden. Der Verfasser möchte die Topoi als feste Bestandteile der Proömien und Widmungsbriefe in ihrer Kontinuität und Entwicklung aufzeigen. Dieser Arbeitsschritt ist für die nachfolgende Diskussion der zwei Proömien von Sallust und Einhard unentbehrlich. Die folgende Ausarbeitung stützt sich vor allem auf den zweiteiligen Aufsatz von Gertrud Simon29.

Die mittelalterliche Historiographie pflegt auf zwei Wegen den Anlass für Historiographie zu begründen. Ein Anlass kann mit der Person des Schreibers, aber auch mit dem zu erzählenden Stoff zusammenhängen. Wenn der Autor den Grund für sein Werk mit seiner Person in Verbindung bringt, dann führt er die Abfassung seines Werkes meistens auf seine Dankesschuld gegenüber der im Werk beschriebenen Person oder dem Auftraggeber zurück. Ebenso werden Freundschaft, Liebe, Patriotismus und Gehorsamspflicht als Gründe aufgezählt. Autoren, die auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung noch keine oder nur wenige Schriften publiziert haben und gerade dadurch besonders böswillige Kritik befürchten, versuchen, den Einwänden gegen Inhalt und Form durch die Bekennung eigener schriftstellerischer Unvollkommenheit vorzubeugen. Häufig äußern sie in dem Zusammenhang, dass das Verfassen eines Werkes für sie ein wichtiges Exerzitium sei. Andere wollen mit der Schriftstellerei der verwerflichen Trägheit entkommen. Doch das bei weitem am meisten verbreitete Argument ist der Auftrag, dem man sich aus Gründen des Gehorsams, der Verpflichtung, Liebe oder Freundschaft nicht entziehen kann. Die Nennung eines Auftrages im Prolog bot dem Historiker offenbar einen nicht geringen Schutz vor Angriffen seitens der Neider und Missgönner, vorausgesetzt der Auftraggeber verfügte über große Autorität, um seinem Beauftragten genügend Schutz bieten zu können. Fast immer sind es die Großen, Bischöfe, Fürsten, Könige und Kaiser, unter deren Obhut die Schrift eines Autors und er selbst stehen. Der Autor teilt die Verantwortung für seine Schrift mit seinem Patron oder er überträgt sie ihm gänzlich. Selbstverständlich war die Pflicht des Auftraggebers, das Werk zu korrigieren, d.h. vor allen Kürzungen und Hinzufügungen im Text vorzunehmen, damit das stilistische Ideal, die ‚brevitas’, und eine möglichst große Klarheit in der Darstellung erreicht wurde. Der Korrektor, der ein Auftraggeber selbst oder ein guter Freund sein konnte, wurde immer in der Widmung genannt, und zwar in der Hoffnung, dass dessen ‚auctoritas’ und ‚sapienetia’ die Kritiker davon abschrecken, das Werk böswillig anzugreifen. Dass Verachtung dem Schriftsteller gegenüber in solchen Fällen nicht mehr unverhohlen gezeigt werden konnte, ist offensichtlich.

Die zweite Möglichkeit zur Rechtfertigung einer Schrift besteht in der Nennung und Hervorhebung der Bedeutung der Sache selbst, wobei die Person des Schreibers in den Hintergrund tritt. Insbesondere betrifft es die Hagiographie, deren herausragende Bedeutung zweifellos im Aufzeigen nachzuahmender Beispiele vorbildlicher Christen liegt. In der profanen Historiographie werden besondere Ereignisse vorgegeben, deren Folgen in der Gegenwart zu sehen sind oder in der Zukunft noch ihre Relevanz behalten werden oder auch verdiente Herrscher, die wegen ihrer historischen Beispiellosigkeit kontinuierlicher Erinnerung würdig sind. Viele Historiker vergleichen sich auch mit Rettern, die die große Aufgabe auf sich genommen haben, bedeutende Taten vor dem Vergessen zu bewahren. Manche betrachten sich auch als Zeitordnungshüter, die durch die Überlieferung der Geschichte die Chronologie fixieren, so dass die Ordnung vor dem Zerfall bewahrt wird. Letztlich konnte der Autor sein Werk zum Ruhm Gottes verfassen, was keiner zu tadeln gewagt hätte. Die Schaffung von Exempeln zur Nachahmung, aber auch zur Abschreckung durch die Überlieferung von Untaten zählt wahrscheinlich zu den am häufigsten genannten Anlässen oder Zwecken, die einer Schrift ihre Legitimation gewähren soll.

Die Angabe von Gründen für ein neues Werk ist ein fester und unverzichtbarer Bestandteil des Proömiums, ohne den sich der Autor dem Vorwurf der Anmaßung aussetzen würde. Um diese Gefahr wissend setzt sich der Autor mit möglichen schlechten Urteilen antizipatorisch auseinander. Dazu gehört zuerst, die Existenz der Gruppen von Nörglern, Missgönnern, aber auch Feinden aller neuen Werke festzustellen, sie dann anzugreifen und aus dem willkommenen Leserkreis auszuschließen.

Für den mittelalterlichen Leser musste schriftstellerisches Schöpfen nicht nur gut begründet sein, sondern auch in Stil und Form sehr hohen Ansprüchen gerecht werden. Er unterließ es nicht, selbst die kleinste Unregeimtheit in Stil oder Form anzuprangern. Dagegen handelte sich der Historiker, wenn sein Codex inhaltliche Defizite barg, weniger Kritik ein, da Beanstandungen des Inhaltlichen vom Autor so gut wie nie geduldet wurden und er solchen Kritikern immer böswillige Absichten unterstellen konnte. Stilistische und formale Fehler zu begehen fürchtete der Autor sehr, weshalb er in der Regel den sehr hohen Anspruch an ausgefeilten Stil herabzusenken versuchte, indem er offen eigene Unvollkommenheit und Unfertigkeit zugestand. Daran anschließend bat er um Nachsicht für die Fehler und hoffte ferner, wenn sie ihm nicht gewährt würde, auf bessere Beurteilung durch die Nachwelt. Offiziell galt zwar als höchstes Ziel der Historiographie, eine wahrheitsgemäße Darstellung des Geschehenen zu liefern, aber der Stil, der jeweils der Bedeutung der beschriebenen Ereignisse oder Personen angepasst werden musste, schien de facto noch wesentlich wichtiger. Denn Inhalte blieben im einzelnen selten nachprüfbar, aber die Nichteinhaltung der Stil- und Formregeln war für das ganze Werk verheerend. So z.B. reduzierte der Verzicht auf die ‚brevitas’, die als schnellster Weg zur Wahrheit aufgefasst wird oder eine zu starke rhetorische Ausschmückung, ja überhaupt jede unangemessene Stilwahl den Wert einer Schrift erheblich. Die ‚prolixitas’ brachte dem Autor den Vorwurf der Geschwätzigkeit ein. Zuviel Rhetorik weckte den Verdacht der Sachverschleierung. Daher ist das Versprechen, sich um Kürze und übersichtliche Darstellung zu bemühen, in fast allen Prologen als fester Bestandteil zu finden.

Von allen Topoi scheint der Bescheidenheitstopos am wichtigsten. In der Antike schon existent, hat er im Mittelalter noch mehr Gewicht dadurch gewonnen, dass die Demut das Handeln eines Christen immer und überall bestimmen sollte. Der Autor sollte es vermeiden, ein Werk zum eigenen Nutzen abzufassen, es sei denn, zur Übung oder, um der verwerflichen Trägheit zu entrinnen. Unter keinen Umständen durfte eine Schrift aus Ruhmsucht verfasst werden, denn ein schwerer Tadel wäre dann vorprogrammiert und nach damaliger Auffassung berechtigt gewesen. Um dem schlimmsten Vorwurf der Anmaßung fernzubleiben, bemühte sich der Autor durchwegs, mit Wendungen der Selbsterniedrigung wie ‚mea parvitas’, ‚mea exiguitas’, ‚mea infirmitas’ usw., aber auch mit längeren Satzperioden, die dessen Unerfahrenheit (‚imperitia’) zum Ausdruck bringen sollten, seine Kleinheit gegenüber der Materie, dem Auftraggeber und der Leserschaft zu betonen. Er beteuerte z.B. oft, dass die Annahme des Auftrags trotz seiner mangelnden Fähigkeiten erfolgt ist, oder er betrachtete seine Schrift nicht so sehr als ein ‚opus’, sondern vielmehr als eine Sammlung von Rohmaterialien, auf deren Grundlage erst wirkliche Meisterwerke durch andere bessere Schreiber komponiert werden konnten. Der stärkste Ausdruck der Bescheidenheit findet sich vielleicht in der Publikation eines Werkes unter Wahrung der Anonymität des Autors, wenn er nicht aus Angst vor Kritik seinen Namen verschweigt.

Es lassen sich auch einige Topoi zum Bereich der Methodik aufzählen. Selbstverständlich war der Autor bei all seinem Tun der Wahrheit verpflichtet. So wurde bei der Quellenauswahl ein immenser Wert auf Augenzeugenberichte gelegt. Er behandelte erstaunlicherweise heidnische und ekklesiastische Quellen gleichberechtigt. Folglich wurden aber auch alle unsicheren Nachrichten verschwiegen. Eine objektive Darstellung ‚sine ira’ und ‚sine studio’ war ebenso selbstverständlich wie die Überlassung des Urteils und der Schlussfolgerungen aus der Darstellung dem Leser.

3.0 Zum Prolog Sallusts

Das Proömium, das Sallust seinem Werk „Bellum Catilinae“ vorangestellt hat, enthält, wie es seit Beginn der griechischen Historiographie üblich war, die grundlegenden Topoi der Historiographie.

Das Motiv seines Proömiums, die Erlangung des ewigen Ruhmes (‚vera gloria’), gehört dem Topos der Begründung für seine schriftstellerische Tätigkeit an. Es wird folgendermaßen entwickelt: In den ersten beiden Kapiteln wird das Erlangen der ‚gloria’ (‚fama’) als einzig würdiges Lebensziel des Menschen postuliert, die ihrerseits nur über die ‚virtus’ zu erreichen ist. Mit den folgenden Darlegungen möchte der Autor seine Geschichtsschreibung als Tätigkeit intellektueller ‚virtus’ klassifizieren. Ferner dienen die Ausführungen der Rechtfertigung dafür, dass er seine ‚virtus animi’ nicht weiter in den Dienst der Politik stellt, sondern im literarischen Bereich einsetzt. Auf diese Weise subsumiert er seine Tätigkeit unter den anerkannten gloria-Begriff.

Sallusts Proömium hat in erster Linie eine apologetische Funktion zu erfüllen, der ebenfalls die autobiographischen Reflexionen unterzuordnen sind, denn die primäre Aufgabe der Einleitung ist, die Wahl der Historiographie unter allen anderen Tätigkeiten zu rechtfertigen. Der Hauptgedanke, das Erlangen von ‚gloria’ sei das einzig erstrebenswerte Lebensziel, tangiert die philosophische Fragestellung nach dem bestmöglichen Leben, so dass Sallust auch philosophisches Gedankengut in seine Reflexionen einfügt. Wachsmuth beurteilt den sallustianischen Prolog „in der Mischung von Philosophie, Geschichtstheorie, Moralismus, Gegenwartspolitik, Selbstbiographie, persönlicher Apologetik usf. als originär und parallellos.“30

Am Beginn des zweiten Kapitels beleuchtet Sallust anhand eines historischen Beispiels die ‚virtus animi’ und die ‚vis corporis’, über die er im ersten Kapitel bereits einige Reflexionen angestellt hatte31. Völlig topisch fängt er sein Beispiel damit an, dass er die Königsherrschaft als die erste Form staatlicher Entwicklung ansieht, in der die Menschen in voller Selbstzufriedenheit und frei von Machtgier sind. Der Hauptgedanke ‚sine cupiditate’ ist ein Gegenpol zu der nachher herrschenden ‚lubido dominandi’. Hier wird das Motiv des „Goldenen Zeitalters“ sichtbar, aus dem er diesen Begriff der Selbstzufriedenheit übernimmt, um die idealisierte Königszeit der Vorzeit mit der im Satz beschriebenen imperialen Epoche zu kontrastieren32. Als Begründer der imperialen Idee nennt Sallust Kyros, wodurch er sich im Widerspruch zu einigen Historikern befindet z.B: P. Trogus 1,1,4 und Diodor 2,4, die Ninos anstelle von Kyros angeben. Andere griechische Belege bestätigen Sallusts These jedoch, und sie ist somit auch topisch33.

Sallust, der seine Geschichtsschreibung als ‚virtus’ zu qualifizieren beabsichtigt, muss mindestens zwei ruhmvolle Wege aufzeigen, den der politischen Tätigkeit und den der Schriftstellerei. Laut der ‚opinio communis’ der Antike gab es jedoch nur einen einzigen ruhmvollen Weg, nämlich den, die Staats- bzw. Politikerlaufbahn einzuschlagen. Sie sei nach damaliger Auffassung die Lebensaufgabe des ‚vir vere Romanus’ gewesen, denn es handelte sich bei ihr um die einzig wirklich standesgemäße Beschäftigung34. Auf die beiden Betätigungsfelder ‚facta facere’ und ‚scribere’ engt er die betonte Vielzahl von Möglichkeiten im folgenden wieder ein, nachdem er anfangs den Satz gebracht hatte: ‚Sed in magna copia rerum aliud alii natura iter ostendit’ (C.2,9). Mit der Vorstellung, dass die Menschen auf zahlreichen Wegen ins Leben geführt werden, bedient er sich eines alten griechischen Topos35 und versucht mit Hilfe des Prinzips der Verengung36 die Leser von der Gleichwertigkeit der Schriftstellerei und der politischen Tätigkeit zu überzeugen. Im folgenden Satz des Kapitels 3,137 kommt dann eine Gleichwertigkeit von ‚facere’ und ‚dicere rei publicae’ zum Ausdruck. Entgegen der wirklichen Verhältnisse38 behauptet Sallust, es habe bis zu seiner Zeit viele ruhmreiche Geschichtsschreiber in Rom gegeben (‚multi laudantur’). Mit dieser Hyperbel verstärkt der Autor seine Rechtfertigung als Historiograph. Damit will er sich in die Reihe der Geschichtsschreiber stellen, die mit dieser Tätigkeit Ruhm gelangten.

Im Kapitel 3,2 gesteht der Autor ein, dass es keine Gleichstellung des Schriftstellers und des Politikers gibt, weil ihnen keineswegs gleicher Ruhm gezollt wird. Dann betont er die Schwierigkeit der Historiographie, nicht aber, wie der Leser damals erwartet hätte, die einer politischen Betätigung. Die Schwierigkeit der Schriftstellerei ist ein bekannter Topos der griechischen Historiographie, der von Sallust in variierter Form auf die römische Geschichtsschreibung übertragen wird. Sallust liefert zwei Begründungen für die Schwierigkeit: a) ‚primum, quod facta dictis exaequanda sunt’. Primär bezieht sich der Ausdruck auf die Darstellung, und zwar auf die Form und den Stil. Sallust betont die große Schwierigkeit, mit der der Autor bei der Wahl einer dem Thema angemessenen Darstellungsweise und stilistischen Formulierung konfrontiert wird; b) ‚dehinc, quia plerique, quae delicta reprehenderis, malivolentia et invidia dicta putant.’ Die zweite Begründung betrifft die zu erwartende negative Stellungnahme des Publikums. Der Topos der Schwierigkeit der Historiographie dient der ‚captatio benevolentiae’, um die Leser davon zu überzeugen, dass er als Geschichtsschreiber den gleichen Ruhm beanspruchen könne wie ein aktiver Politiker, der er auch einmal selbst war. Damit erfüllt er jedoch nicht die von Lukian geäußerte Forderung, die ‚captatio benevolentiae’ im Proömium zu unterlassen39.

Der zweite Teil des Proömiums ist ein autobiographischer Teil, in dem sich Sallust sehr persönlich zur Geschichtsschreibung hinwendet. In seinem „Selbstbekenntnis“40 verfährt der Autor scheinbar sehr selbstkritisch mit seinem Leben bis zur Entscheidung, Historiker zu werden. Seine politische Laufbahn sei durch die eigene ‚ambitio mala’ und die ‚malae artes’ der Zeit geprägt worden. Jene Zeit fasst er als jugendliche Verirrung zusammen, von der er sich schließlich noch losreißen konnte. Es sei nun der Zeitpunkt gekommen, dass er an den Anfang zurückkehre, um mit dem zu beginnen, wovon ihn die ‚ambitio mala’ abgehalten hatte, nämlich der Geschichtsschreibung. Tatsächlich handelt es sich hier jedoch um ein Pseudo-Bekenntnis, denn Sallust täusch lediglich Selbstkritik vor, um seine Hinwendung zur Schriftstellerei zu begründen:

Die Historiographie war ein ‚otium’, dem sich der Römer nur widmen durfte, soweit die Politik dies zuließ41. Infolgedessen ist es kaum verwundernswert, dass die Schriftsteller ihre Werke mit einer Entschuldigung dafür begannen, dass sie ihre Zeit nicht der Politik, sondern der literarischen Tätigkeit widmeten. Auch Sallust hat sicherlich sein ‚otium’, seinen Rückzug aus der Politik als zweiundvierzig jähriger Mann, nicht als selbstverständlich betrachtet. Dies verdeutlicht nämlich sein Bemühen, seine Hinwendung zur Historiographie zu rechtfertigen. So hat er es ebenfalls als notwendig empfunden, sein Werk mit einer Entschuldigung darüber zu beginnen, dass er sich nicht mehr der Politik gewidmet hat. Da die Geschichtsschreibung nun für ihn eine neue Tätigkeit ist, mit der Sallust auch jetzt wie früher mit der Politik Ruhm erlangen will, sucht er hierfür notwendigerweise eine Begründung und Rechtfertigung. Folglich lassen sich die autobiographischen Angaben der apologetischen Tendenz des Proömiums unterordnen.

Hiernach macht der Autor Angaben über Inhalt und Darstellung seiner Geschichtsschreibung - sie sind einer der wichtigsten Bestanteile eines Proömiums. ‚Perscribere res gestas populi Romani’ bildet den Gegenstand seiner Arbeit als Schriftsteller. Seine angestrebte Erzählform der Monographie ist ein Novum und steht im Gegensatz zur ‚historia perpetua.’ Sallust bezeichnet sie durch das Adverb ‚carptim’, und meint, er werde „abschnittsweise, episodenhaft, monographisch“42 erzählen. Sallust hebt danach seine Unparteilichkeit als Historiker topisch hervor. Im folgenden verwendet er den Memoria-Topos, wenn er versichert, er werde die ‚res gestae’, und alles Erinnerungswürdige zu Papyrus bringen. Die Bedeutung und Denkwürdigkeit des gewählten Ereignisses ist schon bei den griechischen Historikern häufig zu beobachten43 und gehört zu den Bestandteilen eines Proömiums zwecks Erreichung des ‚iudicem attentum parare’, das mit dem ‚docilem parare’ die proömialen Suchformeln bildet.

In Kapitel 4,3 folgt in zwei knappen Hauptsätzen die Angabe seines Themas, verbunden mit einer Begründung für diese Wahl. Das Thema ist die ‚Catilinae coniuratio’44. Die Betonung der ‚brevitas’ (‚paucis absolvere’), und die Wahrheitsbeteuerung gehören ebenfalls zu den Topoi eines Proömiums. Im Anschluss an den gelieferten „Titelsatz“ bringt Sallust Gründe für die Wahl des Themas vor, die er ebenfalls in extremer ‚brevitas’ mit nur zwölf Worten gefasst hat: ‚nam id facinus in primis ego memorabile existumo sceleris atque periculi novitate’ (cap. 4,4) Die besondere Erinnerungswürdigkeit stellt die erste Begründung für Sallusts Auswahl der Catilinarischen Verschwörung dar. Die zweite Begründung, die ‚sceleris periculi novitas’, bestimmt zugleich, warum er dieses Ereignis für außerordentlich denkwürdig hält. Es handelt sich also hier um eine Art des Verbrechens, die in der Historie Roms ohne Beispiel dasteht, und dies veranlasst Sallust dazu, es publik zu machen. Sicherlich ist es ein brauchbares Beispiel für den „Unsagbarkeitstopos“.

3.1. Zum Prolog des Einhards

Einhards Vorrede zu seiner Karlsvita45 enthält, unter dem Gesichtspunkt einer systematischen Topik betrachtet, „keinen einzigen originellen Gedanken“46. Bereits die Kennzeichnung des Gegenstandes der Arbeit ist mit nur wenigen kleinen Varianten dem römischen Schema griechischer und römischer Biographien (vita et mores)47 angepasst. Hellmann48 hat nämlich beobachtet, dass Einhard z.B. mit den Eingangsworten ‚Vitam et conversationem et ex parte non modica res gestas…’ das antike Schema um ein Glied erweitert hat und damit dem historischen Element gegenüber dem nur Beschreibenden Platz zusichert. Hellmanns Forschungsresultate besagen, dass Einhard sich stellenweise bewusst von Sueton, seinem biographischen Vorbild, entfernt hat und eigenständig mit guter Überlegung herkömmliche Formulierungen abwandelte. So ersetzt er ‚mores’ durch ‚conversationem’49, was sich nicht nur aus der Tradition des Topos „vita et mores“ ergibt, sondern ebenfalls aus der Wiederholung des Themas im vierten Kapitel: ‚actus et mores ceterasque vitae illius partes’.

Schon am Beginn verwendet Einhard ein aus Ovid und Lucan geschöpftes Zitat ‚postquam scribere animus tulit’50 und schafft somit den Übergang zum brevitas-Topos. Darin versichert Einhard, die Biographie Karls des Großen mit gebotener Kürze zu schreiben. Mit seinem Streben nach Kürze will Einhard offenbar vermeiden, eine bestimmte Lesergruppe vor den Kopf zu stoßen und zwar die ‚nova quaeque fastidientium animos’, die Verächter der Gegenwart, genauer gesagt, die Verächter aller neuen Schriften, denn mit ‚nova scriptio’ präzisiert er anschließend den indefiniten Begriff. Er bildet offensichtlich den Schwerpunkt seines ersten Teils der Praefatio, das eigentliche Thema, das mittels Ironie und verhohlener Polemik durchgeführt wird. Dagegen fällt dem brevitas-Topos die Hilfsfunktion der Überleitung zu.

Unmittelbar verknüpft mit dem brevitas-Topos taucht im Text der fastidium-Topos51 auf, und das zum topologischen Komplex der ‚brevitas’ gehörige ‚fastidium’ hat schon nicht mehr die ‚prolixitas narrandi’ zum Objekt, wie der Topos erfordert hätte, sondern bereits den Hauptgedanken, die ‚nova quaeque’. Angesichts des Umfangs der kompletten Vita kann man leicht die brevitas-Garantie erst nehmen. Doch Vorsicht ist geboten, denn Einhard widerruft faktisch in seinem nächsten Satz seinen Entschluss, indem er sagt: ‚operam inpendens, ut … nihil omitterem’. Den einzigen Sinn macht es nur, wenn die Kürze der Diktion, nicht Begrenzung in der Sache gemeint ist. Oder, wie Beumann vermutet52, kann hier bereits die Ironie einsetzen, die die folgenden Ausführungen gegen die Verächter gewisser literarischer Gattungen färbt? Vielleicht.

Die Kritik gegen die Verächter der Gegenwart gehört übrigens zu dem Gedankenschema „Lob der Zeitgenossen“, für das Curtius auf Tacitus verweist53. Nicht vergessen ist ebenfalls der logische Gegensatz, die ‚prolixitas narrandi’, zur ‚brevitas’. Offensichtlich hält Einhard die für die Narratio geltenden Regeln der römischen Rhetorik für die Prologabfassung schlechthin ein. Der fastidium-Topos und das Thema „Verächter der Gegenwart“ werden im folgenden fortgesponnen und um weitere anerkannte Gedankenschemata erweitert: „Verächter der vetera … monumenta“, d.h. der antiken Profanliteratur, dann „Lob der Zeitgenossen“ unter dem objektiven Aspekt der ‚memoria digna’, die nicht der ‚oblivio’ anheim- fallen dürften und schließlich „Dichtung als Verewigung“ (‚amor diuturnitatis’)54. Die Frage der ‚oblivio’ wurde bereits von Tacitus im Vorwort zu seinem „Agricola“ erörtert. Also ist sie ein Topos. Jedoch die durch ihn gekennzeichneten potentiellen Rivalen Einhards haben ein weiteres Motiv, wie oben genannt, sie sind ‚amore diuturnitatis inlecti’. Einhard erklärt, dass all dies nicht sein literarisches Motiv sei, denn dies würde der im dritten Teil der Praefatio geäußerten Autorenbescheidenheit völlig widersprechen.

Nach der moralischen Disqualifizierung55 der gekennzeichneten Gruppe möglicher Rivalen, durch die er eine Absprungsbasis für seine eigene Motivierung gewonnen hat, betont er nun seine Glaubwürdigkeit als Augenzeuge56 und Sachkenner - sicherlich ist dies ein entscheidendes Argument im Kontext der Ausschließung der „Unberufenen“ und der eigenen Motivierung -, als der er allen anderen überlegen ist, denn die Augenzeugenschaft stellt eine Garantie für die Wahrheit dar. Die Augenzeugenschaft als Topos ist unbestritten in Einhards Mund ein echtes Argument. Schon bei Isidor konnte er lesen, dass die Augenzeugenschaft ein Kennzeichen der Historie sei57. Dann beschwört er gegen den möglichen Einwand noch einmal die Gefahr der ‚oblivio’, dass ohne Einhards Wissen andere sich den gleichen Gegenstand zum Thema machen könnten. Mit anderen Worten bringt die Rücksicht auf mögliche Konkurrenten die Gefahr der ‚oblivio’ mit sich. Aus dem Grunde rechnet Einhard nunmehr ernsthaft mit seinen Rivalen ab.

Der hinter dem oblivio-Argument stehende Topos „Lob der Zeitgenossen“58 wird durch den Ausdruck ‚moderni temporis hominibus vix imitabiles actus’ mit seinem Gegenteil konfrontiert:

„Wenn Karl, in dem die Denkwürdigkeit des ‚status aevi praesentis’ gipfelt, in der Gegenwart keine kongenialen Nachfolger zu erwarten hat, so schließt dies eine relative Abwertung der Gegenwart gegenüber der Vergangenheit in sich.“59

Anschließend fügt er noch ein persönliches Motiv hinzu: Einhard war Karl und seinen Kindern in Freundschaft verbunden und zu Dank verpflichtet60. Nicht nur der Memoria-Topos, sondern nun auch der Dankbarkeits- und Freundschaftstopos dienen Einhard als Begründung für die Abfassung der Karlsvita. Gerade sein persönliches Verhältnis zur königlichen Familie gestattet es Einhard nicht, Karls Taten in Vergessenheit versinken zu lassen. Einhards panegyrische Grundhaltung61, die durch einige preisende Epitheta vorher schon angeklungen war, beruft ganz die Tradition der römischen Rhetorik62. Im Zusammenhang der gesamten proömialen Topik hat der Gedanke der persönlichen Verpflichtung hier die Funktion des Auftragstopos, den Einhard selbst nicht verwenden konnte, da er ohne Auftrag schrieb63.

Es folgt der Bescheidenheitstopos64, der hier auf einen Cicero- Vergleich hinausläuft. Er lässt sich gut im Hinblick auf den von Curtius nachgewiesenen Topos der „Überbietung“65 als „Unterbietung“ kennzeichnen: Einhards literarische Fähigkeiten reichen für eine angemessene Darstellung des Gegenstandes schon deshalb nicht aus, weil es dafür eines Cicero bedürft hätte, dessen Verdikt66 über literarisch Unberufene Einhard dann auch auf sich angewandt wissen will. Allerdings möchte er trotz der bekundeten Schwierigkeiten die Aufgabe als Dankesopfer für den Herrscher und Freund auf sich nehmen.

Es besteht kein Zweifel, dass diese Praefatio ein eindrucksvoller Beleg für die im neunten Jahrhundert wiederbelebte Macht der römischen literarischen Tradition ist. Einhards „Humanismus“ ergab sich aber auch aus seinem biographischen Vorbild Sueton, obwohl dessen Prolog Einhard ebenso unbekannt wie uns gewesen sein durfte67. Aus dem Grunde war es ihm möglich, sich umso freier zu entfalten. Es ist erstaunlich, wie viele verschiedene konventionelle Topoi bei Einhard verarbeitet wurden. Seine gedanklichen Anleihen, die mit der von Curtius vorgestellten Methode erschlossen werden können, übersteigen zahlenmäßig und hinsichtlich des Umfangs bei weitem die im Grunde geringfügigen wörtlichen „Entlehnungen“, die bislang von den Editoren angemerkt worden sind68.

4.0 Literaturverzeichnis

- Avenarius, Lukians Schrift zur Geschichtsschreibung, Weisenheim - Glan 1956.
- Beumann, Topos und Gedankengefüge bei Einhard, zugleich Besprechung von E.R. Curtius: Europäische Literatur und lateinisches Mittelalter, in: Archiv für Kulturgeschichte, Hrsg. Goetz, 33, 1951.
- Brinkmann, Der Prolog im Mittelalter als literarische Erscheinung , Bau und Aussage, in: Wirkendes Wort 14, 1964.
- Büchner, Sallustinterpretationen, Stuttgart 1967.
- Curtius, Europäische Literatur und lateinisches Mittelalter, München 1967.
- Curtius, Historische Epik, Gesammelte Aufsätze zur Romanischen Philologie, Bern-München 1960.
- Herkommer, Die Topoi in den Proömien der römischen Geschichtswerke, Tübingen 1968.
- Hunger, Prooimion, Elemente der byzantinischen Kaiseridee in den Arengen der Urkunden, Wiener byzantinistische Studien I, Wien 1964.
- Kunz, Zur Beurteilung der Proömien in Diodors historischer Bibliothek, Diss. Zürich 1935.
- Lausberg, Elemente der literarischen Rhetorik, München- Regensburg 1990.
- Lausberg, Handbuch der Literarischen Rhetorik, Stuttgart 1990.
- Ledworuski, Historiographische Widersprüche in der Monographie Sallusts zur Catilinischen Verschwörung, in: Studien zur klassischen Philologie, Bd. 89, Frankfurt a.M.- Wien 1994.
- Meier, Res publica amissa, eine Studie zur Verfassung und Geschichte der späten Römischen Republik, Frankfurt a.M. 1988.
- Pöggeler, Dichtungstheorie und Toposforschung, Jahrbuch für Ästhetik und allgemeine Kunstwisseschaft 5, 1960.
- Rhetores Latini Minores ed. C. Halm, Leipzig 1863.
- Schulz, Die Lehre von der historischen Methode bei den Geschichtsschreibern des Mittelalter (Vi.-XIII. Jahrhundert), in: Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte, Berlin-Leipzig 1909.
- Simon, G. Untersuchungen zur Topik der Widmungsbriefe mittelalterlicher Geschichtsschreiber bis zum Ende des 12. Jahrhunderts Teil I, in: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichtliche Siegel- und Wappenkunde, 4, 1958, pp. 52-119; ibidem Teil II, in AfD 5/6, 1959/60.
- Vretska, Selbstbekenntnis (Sall.Cat.3,3f), in: Eranos 53, 1955.

[...]


1 Cf. Quint. V 10,20 ‚ locos appello … sedes argumentorum ’; Lausberg, Handbuch der literarischen Rhetorik, p. 740.

2 Cf. Curtius, Europäische Literatur und lateinisches Mittelalter, München 1967, p. 92.

3 Ibidem, Historische Epik, Gesammelte Aufsätze zur Romanischen Philologie, BernMünchen 1960, pp. 7f.

4 Cf. Lausberg, Elemente der literarischen Rhetorik, §83.

5 Pöggeler, Dichtungstheorie und Toposforschung, Jahrbuch für Ästhetik und allgemeine Kunstwissenschaft 5, 1960, p. 109.

6 Zur Etymologie Hunger, Prooimion, Elemente der byzantinischen Kaiseridee in den Arengen der Urkunden, Wiener byzantinistische Studien I, Wien 1964, pp. 19f.

7 Cf. Quint. IV 1,1 ‚ quod principium Latine vel exordium dicitur, maiore quadam ratione Graeci videntur προοιµιον nominasse.’

8 Cf. Herkommer, Die Topoi in den Proömien der römischen Geschichtswerke, Tübingen 1968, pp. 9f.

9 Cf. Brinkmann, Der Prolog im Mittelalter als literarische Erscheinung , Bau und Aussage, in: Wirkendes Wort 14, 1964, p. 8.

10 Die Bezeichnungen der einzelnen ‚ cuasae ’ können im Sprachgebrauch der Rhetoriker unterschiedlich sein; s dazu auch Anhang.

11 Cf. Brinkmann aaO., pp. 2f.

12 Quint. IV, §5. ‚ causa principii nulla alia est, quam ut auditorem, quo sit nobis in ceteris partibus accomodatior, praeparemus. Id fieri tribus maxime rebus inter auctores plurimus constat, si benevolum, attentum, docilem fecerimus, non quia ista non per totam actionem sint custodienda, sed quia initiis praecipue necessaria, per quae in animum iudicis, ut procedure ultra possimus, admittimur ’; Die s. g. ‘ captatio benevolentiae ’ wird ausführlich beim Auctor ad Herenium (I, §8) und von Cicero in “De inventione” (I, § 22) erörtert; s. dazu Brinkmann aaO., pp.3f.

13 Diese Festlegung geht wohl auf die isokrateische Schule zurück. Dazu cf. Avenarius, Lukians Schrift zur Geschichtsschreibung, Weisenheim - Glan 1956, p. 115.

14 Lukian ‚ πως δει ιστοριαν συγγραφειν ’, Luciani Samosatensis opera ed. C. Iacobitz, II Leipzig 1877.

15 Rhetores Latini Minores ed. C. Halm, Leipzig 1863, pp. 588,31-589,2.

16 Cf. Erster Hauptteil cap. 6-33 u. zweiter Hauptteil cap. 34-62.

17 Cf. Avenarius aaO., p. 8.

18 Cf. Ibidem, pp. 165-178.

19 Cf. Kunz, Zur Beurteilung der Proömien in Diodors historischer Bibliothek, Diss. Zürich 1935, p, 62; Avenarius aaO. pp. 116, 165.

20 Luk. cap. 53 ‚προσοχην και ευµαθειαν ευποργσει τοις ακουουσιν.’

21 Auct. ad Her. I 4,7 ‚ docilis est, qui attente vult audire ’; Cic. De inv. I 16,23 ‚ is est maxime docilis, qui attentissime est paratus audire.’

22 Luk. cap. 54.

23 Zu den Quellen cf. Herkommer aaO., p17, Anm. 1-5.

24 Rhet. Lat. min. pp. 588,31-589,2.

25 Ibidem, pp. 588,32-589,2.

26 Cic. de or. II 9,36; 12,51ff; 14,59; 15,63f ; de leg. I 3,8.

27 Cic. ad fam. V, 12,1-12,5.

28 Plin. ep. V 8,1- 8,14.

29 Simon, G. Untersuchungen zur Topik der Widmungsbriefe mittelalterlicher Geschichtsschreiber bis zum Ende des 12. Jahrhunderts Teil I, in: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichtliche Siegel- und Wappenkunde, 4, 1958, pp. 52-119; ibidem Teil II, in AfD 5/6, 1959/60, pp. 74-153.

30 Wachsmuth, Vorlesung, Nov. 1988., Cf. Earl, Prologue-Form 846.

31 Cf. Sall., I,2-7.

32 Ledworuski, Historiographische Widersprüche in der Monographie Sallusts zur Catilinischen Verschwörung, in: Studien zur klassischen Philologie, Bd. 89, Frankfurt a.M.- Wien, p.43.

33 Cf. Ibidem, pp. 43f.

34 Meier, Res publica amissa, eine Studie zur Verfassung und Geschichte der späten Römischen Republik, Frankfurt a.M. 1988, p. 46. ; Cf. auch Cic. De re publica (1,2,2): ‘ virtus in usu sui tota posita est; usus autem eius est maximus civitatis gubernatio, et earum ipsarum rerum quas isti in angulis personant, reapse non oratione perfectio.’

35 Cf. Ledworuski aaO. p. 47, Anm. 29.

36 Cf. Lausberg, Handbuch der literarischen Rhetorik, Stuttgart 1990, p. 219 (§396).

37 Cap. 3,1: ‘ Pulchrum est bene facere rei publicae, etiam bene dicere haud absurdum est; vel pace vel bello clarum fieri licet; …

38 Cf. Ledworuski aaO. p. 48 zur Äußerung Ciceros über die geringe Zahl guter Historiker.

39 Cf. Verfasser, Kapitel 2.1. Einführung in die Lehre von Proömien und der Topik.

40 Cf. Vretska, Selbstbekenntnis (Sall.Cat.3,3f), in: Eranos 53, 1955.

41 Cic. de orat. 1,3: ‘ quantum mihi … res publica tribuet otii, ad scribendum potissimum conferam.’

42 Cf. Ledworuski, aaO. p. 54.

43 Bespiele bei Herkommer aaO., p.39.

44 Cap. 4,3: ‚ Igitur de Catilinae coniuratione quam verissume potero paucis absolvam; … ‘ De Catilinae coniuratione wurde in späterer Zeit zum Titel genommen. Cf. Herkommer aaO. p. 64.

45 Einhardi Vita Karoli Magni, post G. H. Pertz rec. G. Waitz, ed. Sexta, cur. O. HolderEgger, Hannover 1911 (MGH. SS. Rer. Germ.).

46 Beumann, Topos und Gedankengefüge bei Einhard, Zugleich Besprechung von E.R. Curtius: Europäische Literatur und lateinisches Mittelalter, in: Archiv für Kulturgeschichte, Hrsg. Goetz, 33, 1951, p. 338.

47 Leo, Die griechisch-römische Biographie nach ihrer literarischen Form, Leipzig 1901, pp. 271, 96ff.

48 Cf. Beumann, p. 340.

49 Zur Bedeutung von ‚ conservatio ’ bei Einhard s. Beumann, pp. 340f.

50 Cf. Ovidii Met. init.: In nova fert animus; oder noch passender: Lucan, Phars. I, 67.

51 Zur Verbindung beider Topoi cf. Curtius, pp. 479ff; ‚… neque prolixitate narrandi nova quaeque fastidientium animos offenderem;’

52 Mehr zur Ironie bei Einhard s. Beumann, p. 341.

53 Curtius, pp. 174f.

54 Cf. Beumann aaO. p. 339.

55 Mehr dazu bei Beumann, p 342.

56 Z. 20 :‚ quibus ipse interfui ’.

57 Etym. I 42, 1-2 (Migne, PL. 82,122).

58 Cf. Curtius, pp. 174f.

59 Zitat n. Beumann, p. 343.

60nutrimentum videlicet in me inpensum et perpetua … cum ipso ac liberis eius amicitia.“

61 U.a.: Karls ‚ gesta ’ dürfen nicht ‚ sine litteris ac debita laude manere ’.

62 Cf. Curtius, pp. 163ff.

63 Cf. Mehr zum Auftragstopos s. Beumann, pp. 343f.

64 Ibidem, pp. 93ff.

65 Ibidem, pp. 171ff.

66 Cic, Tusc. I: ‚ Mandare quemquam, inquit, litteris cogitations suas, qui eas nec disponere nec inlustrare posit nec delectatione aliqua adlicere lectorem, hominis, est intemperanter abutentis et otio et litteris. ’

67 Cf. Beumann aaO., p. 339.

68 Cf. Ibidem.

Excerpt out of 28 pages

Details

Title
Die Topik in Prologen zu historischen Werken aus dem Altertum und Mittelalter
College
University of Münster
Course
Der Prolog in Altertum und Mittelalter
Author
Year
2002
Pages
28
Catalog Number
V107197
ISBN (eBook)
9783640054718
File size
524 KB
Language
German
Keywords
Topik, Prologen, Werken, Altertum, Mittelalter, Prolog, Altertum, Mittelalter
Quote paper
Christoph Harmata (Author), 2002, Die Topik in Prologen zu historischen Werken aus dem Altertum und Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107197

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