Das Gesundheitswesen der Niederlande


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2002

14 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eine kurze Vorstellung der Niederlande

3. Allgemeine Gesundheitspolitik
3.1 Prävention
3.2 Langfristige Leistungen
3.3 Drogenpolitik

4.Geschichte des Gesundheitswesens in den Niederlanden

5. Struktur des Gesundheitswesens
5.1 Allgemeine Struktur
5.2 Das Versicherungssystem
5.3 Der primäre Gesundheitssektor
5.4 Krankenhäuser
5.5 Pharmazeutischer Sektor
5.6 Finanzierung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung:

In dieser Hausarbeit stelle ich das Gesundheitssystem der Niederlande vor. Diese Thematik wurde von mir gewählt, weil ich mein Auslandsemester in Groningen verbringen werde. Dadurch habe ich mich schon etwas näher mit den Niederlanden befaßt. Die Niederlande ist ein sehr reformfreudiges Land, in dem Veränderungen schnell durchgesetzt werden können. Diese Verände- rungen können aber auch ebenso schnell wieder rückgängig gemacht werden, wenn sie sich als negativ herausstellen. Das Gesundheitssystem der Nieder- lande ist stark in Bewegung und die letzten Jahre waren von vielen Verände- rungen geprägt. Dies ist also nur eine Darstellung des momentanen Zustandes des Gesundheitssystems. Da sich die von mir benutze Literatur auf die Zeit vor der Umstellung auf den Euro bezieht, sind auch alle finanziellen Werte in Gulden angegeben. Aktuellere Literatur mit umgerechneten Werten ließ sich leider nicht finden.

2. Eine kurze Vorstellung der Niederlande

In den Niederlanden leben 15,8 Millionen Einwohner. Das Land ist in 12 Pro- vinzregionen eingeteilt, die wiederum in 538 Gemeinden eingeteilt sind. Die Niederlande gehört mit einer Fläche von 41864 km2 zu den kleinen Ländern in Europa. Allerdings belegen die Niederlande auf der Weltrangliste der größ- ten Investoren und Exporteure den sechsten Platz. Das Königreich der Nieder- lande besteht aus den Niederlanden selbst und aus einigen Inseln in der Kari- bik: den niederländischen Antillen und Aruba. Oftmals werden die Niederlan- de auch als Holland bezeichnet. Dies ist aber eigentlich nur der Name der bei- den Provinzen an der Westküste. Die beiden Provinzen Nord- und Südholland haben in der Geschichte eine wichtige Rolle gespielt. Daher mag die Bezeich- nung von den Niederlanden als Holland eine geschichtliche Ursache haben. Die günstige Lage am Meer war und ist ein wichtiger Faktor für die nieder- ländische Wirtschaft. Dazu kommt noch, dass drei wichtige westeuropäische Flüsse, Rhein, Maas und Schelde, hier ins Meer münden.

Die Niederlande besitzt mit Rotterdam den größten Hafen der Welt und kön- nen sich mit Fug und Recht das Tor Europas nennen. Dies gilt allerdings nicht nur für die Schiffahrt. Die Niederlande besitzen den größten Flughafen Euro- pas. Etwa ein Viertel der Niederlande liegen unter dem Meeresspiegel, da im Laufe der Jahre immer mehr Land dem Meer abgerungen wurde und trockengelegt wurde. Die Niederlande sind das Blumenland schlechthin. Sie haben einen Anteil von 60% am weltweiten Blumenhandel (vgl. Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Niederlande in Hamburg).

3. Allgemeine Gesundheitspolitik:

Die durchschnittliche Lebenserwartung in den Niederlanden liegt bei 74,6 Jahren für Männer und 80,3 Jahren bei Frauen. Doch nicht alle Niederländer erfreuen sich in dieser Zeit bester Gesundheit. Männer haben während ihres Lebens etwa 14, Frauen etwa 20 Jahre mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. In 60% dieser Zeit geht es um leichte Beeinträchtigungen. Auch in den Niederlanden hängt die Lebenserwartung unter anderem von den sozialen und wirtschaftlichen Umständen ab. Menschen mit niedrigem Ausbildungsni- veau sind im Durchschnitt 12 Jahre weniger Gesund als Menschen mit einer besseren Ausbildung. In der Gesundheitspolitik gilt daher die besondere Aufmerksamkeit der Verlängerung der gesunden Lebenszeit und der Reduzie- rung sozialer und wirtschaftlicher Defizite (vgl. Homepage des Generalkonsu- lats des Königreichs der Niederlande in Hamburg).

3.1 Prävention:

Im niederländischen Gesundheitssystem spielen Prävention und Früherken- nung eine wichtige Rolle. Fast alle Kinder bis zu vier Jahren nehmen an ver- schiedenen Impfprogrammen teil. In besonderen Fällen, z.B. bei besonders Grippegefährdeten, kümmert sich der Hausarzt um die notwendige Vorsorge. Für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen und die öffentliche Gesundheitsvor- sorge vor Ort sind die Gemeinden zuständig, wobei auch die Bekämpfung von Infektionskrankheiten dazugehört. Für Maßnahmen auf dem Gebiet der Si- cherheit von Lebensmitteln und Konsumprodukten gelten die Richtlinien der Europäischen Union.

Die Inspektion für Gesundheitsschutz, Waren und Veterinärmedizin überwacht in den Niederlanden die Einhaltung dieser Richtlinien.

Durch seinen persönlichen Lebenswandel bestimmt der Mensch nicht zuletzt sein körperliches Wohlbefinden mit. Ausreichende Bewegung, Verzicht auf Nikotin, kein übermäßiger Alkoholkonsum, Safer Sex und regelmäßige Ent- spannung kommen der Gesundheit zugute. Verschiedene Organisationen und Einrichtungen kümmern sich in den Niederlanden um die Aufklärung auf die- sem Gebiet und bemühen sich, bei den Betroffenen einen Verhaltenswandel herbeizuführen. Der Staat unterstützt solche Maßnahmen und versucht, ge- sundheitsgefährdende Gewohnheiten durch gesetzliche Regelungen einzu- schränken (vgl. Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Nieder- lande in Hamburg).

3.2 Langfristige Leistungen:

Für die langfristige Pflege und Behandlung von alten Menschen, chronisch Kranken, Behinderten und Menschen mit psychischen Problemen sorgten frü- her vor allem karitative Einrichtungen. Sie wurden meist in Anstalten ver- sorgt.

In den letzten Jahren geht die Entwicklung aber dahin, solche Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Im Mittelpunkt steht der Mensch, dem es ermöglicht werden soll, trotz seines Problems möglichst selbständig innerhalb der Gesellschaft zu leben. Während Pflege und Behandlung früher nur in Einrichtungen möglich war, kommen diese Leistungen jetzt zu den Menschen nach Hause, z.B. in der Behindertenfürsorge.

Ein Arbeitsplatz oder eine andere sinnvolle Beschäftigung ist häufig eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein Mensch sich als Mitglied der Gesell- schaft fühlt oder wieder in die Gesellschaft integriert werden kann. Daher bemühen sich die Anbieter von medizinischen Leistungen - entweder allein oder in Zusammenarbeit etwa mit Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung, mit Wohlfahrtsorganisationen oder mit der Privatwirtschaft - um ein möglichst vielfältiges Angebot für ihre Kunden. Die Regierung unterstützt diese Vorge- hensweise. So gibt es in allen Gemeinden inzwischen sog. Indikationsstellen, die anhand der persönlichen Situation eines Antragstellers objektiv und unab- hängig beurteilen, welche Leistungen jeweils erforderlich sind.

Diese Leistungen werden dann von den Versicherungen erstattet. Menschen, die auch in finanzieller Hinsicht selbständig bleiben möchten, können ein sog. personengebundenes Budget beantragen; dabei handelt es sich um eine be- stimmte, anhand der Indikation festgelegte Summe, die sie selbst für eine Lei- stung ihrer Wahl ausgeben. Bisher sind die Mittel für solche Budgets noch begrenzt. Es kann jedoch bereits festgestellt werden, dass diese Neuerung die Leistungsanbieter zu mehr Flexibilität und Orientierung an der Nachfrage zwingt (vgl. Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Niederlan- de in Hamburg).

3.3 Drogenpolitik:

Die Drogenpolitik der Niederlande hat sicherlich eine Sonderstellung in Europa. Für die Drogenpolitik sind das Gesundheits-, Justiz- und Innenministerium gemeinsam verantwortlich. Die Koordinierung obliegt dem Gesundheitsminister. Das wichtigste Ziel ist es, die Risiken des Drogenkonsums so gering wie möglich zu halten. Ausgehend vom unterschiedlichen Gesundheitsrisiko bei den verschiedenen Drogen wird in den Niederlanden zwischen harten Drogen (z.B. Heroin, Kokain und synthetische Drogen) und weichen Drogen (Haschisch und Marihuana) unterschieden.

Bei der Fahndung und Strafverfolgung gilt die höchste Priorität dem interna- tionalen Drogenhandel. Eine viel niedrigere Priorität wird dem Besitz kleiner Mengen weicher Drogen für den Eigenbrauch zuerkannt. Der Verkauf wei- cher Drogen ist zwar strafbar, wird aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt. Daher werden die sogenannten Coffeeshops, in denen Haschisch und Marihuana erhältlich ist, geduldet. Man hat sich für die- se Vorgehensweise entschieden, um zu verhindern, dass Konsumenten wei- cher Drogen mit harten Drogen in Berührung kommen. Die Coffeeshops wer- den regelmäßig kontrolliert. Sie werden geschlossen, wenn sie sich nicht an die strengen Regeln halten.

Der Anteil der von harten Drogen abhängigen Personen ist mit 1,7 pro tau- send Einwohner niedriger als in den meisten anderen westlichen Ländern. Für diese Abhängigen stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung, bei- spielsweise für die Entwöhnung oder zur Verbesserung ihrer gesundheitlichen und sozialen Situation.

Es gibt Methadon-Programme, gebrauchte Spritzen werden umgetauscht usw. Dadurch sind unter den HIV-Infizierten in den Niederlanden relativ wenige Personen, die sich intravenös Drogen verabreichen (10,5 %). Die drogenbe- dingte Sterblichkeit in den Niederlanden ist die niedrigste in ganz Europa; dies haben Untersuchungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon ergeben. Eine neue Entwicklung, die seit eini- gen Jahren Anlaß zur Besorgnis gibt, ist die Verbreitung synthetischer Dro- gen. Der Handel und die Herstellung dieser zu den harten Drogen gehörenden Mittel werden strafrechtlich streng geahndet. Außerdem wird den Betroffenen praktische gesundheitliche Hilfe geboten. Die Entwicklung neuer Methoden für die Aufklärung und die Prävention haben hohe Priorität (vgl. Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Niederlande in Hamburg).

4. Geschichte des Gesundheitswesens in den Niederlanden:

Im späten Mittelalter wurde eine freiwillige Krankenversicherung für die Gil- denmitglieder mit einem einkommensabhängigen Beitrag eingeführt. 1798 wurden die Gilden abgeschafft, aber die Krankenversicherungen blieb erhalten. Die ärztliche Versorgung fand in dieser Zeit meistens Zuhause statt. Einige Institutionen waren aber schon vorhanden: Armenhäuser und Gasthäu- ser. Ihr Klientel waren die Randgruppen, Arme, Invalide und Reisende. Zum Teil gab es dort Spezialisationen auf Lepra- oder Pestkranke. Die Ärzte wid- meten sich eher der Wissenschaft als der Versorgung Kranker. Diese Versor- gung der Kranken wurde hauptsächlich von Mönchen, Ordensschwestern, Hebammen und Apothekern durchgeführt (vgl. Hohmann 1998, S.260 f.).

Im 19. Jahrhundert herrschten schlechte soziale Verhältnisse. In dieser Zeit wurden die ersten Krankenkassen von Ärzten gegründet, zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und zur Sicherung ihres eigenen Einkommens. Eine Behandlung der Menschen war Zuhause wegen des chirurgischen und medizinischen Fortschritts oft nicht mehr möglich. Die Behandlung wurde vermehrt in Krankenhäuser verlagert.

Gegen Ende des 19.Jahrhunderts entstanden die ersten Pflegeheime für die Langzeit-Versorgung chronisch kranker Patienten. In Nord-Holland wurde die erste hausärztliche Vereinigung gegründet, mit ca. 2000 Ärzten. Am Anfang des 20.Jahrhunderts entwickelte sich das Facharztwesen. Bis 1941 blieb die Krankenversicherung freiwillig. Die deutsche Besatzungs- macht erwirkte durch Druck die Einführung einer zusätzlichen Pflichtversi- cherung für Arbeitnehmer und ihre Angehörigen. Der Versicherungsumfang weitete sich langsam aus auf Nicht-Arbeitnehmer und Rentner. 1957 wurde eine Altersversicherung eingeführt.

1964 wurde das Krankenversicherungsgesetz (Ziekenfondswet) verkündet (heute noch weitgehend gültig). Es beinhaltet die Festlegung der gesetzlichen Krankenversicherung unter einer bestimmten Einkommensgrenze. Es trat 1966 in Kraft.

1968 trat das allgemeine Gesetz für besondere Krankheitskosten (Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten) in Kraft.

1986 wurde die Altersversicherung aufgelöst und eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse war nicht mehr möglich (vgl. Hohmann 1998, S.261 f.).

1987 sind Reformvorschläge mit dem Dekker-Simons-Plan vorgelegt worden:

Der Dekker-Simons-Plan:

Grundgedanke:

Die Integration eines freien Marktmechanismus zur Schaffung von Konkur- renzmärkten unter den Versicherungen und Leistungsanbietern sowie mehr Effizienz und Flexibilität des Gesundheitssystems (vgl. Hohmann 1998, S.262 f.).

Die Reformvorschläge waren im Einzelnen:

Ein zentral verwalteter Fond für die Basisversorgung. Er sollte 85% der Ge- sundheitsleistungen wie ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen, Heim- pflege abdecken. Zusätzlich sollte ein Zusatzversicherungsangebot entstehen durch öffentliche und private Versicherungen und die starre Trennung von öf- fentlichen und privaten Versicherungen sollte aufgehoben werden.

Die Versicherer sollten durch ihr Angebot und Preise in Konkurrenz treten. Der angebotene Leistungsumfang der Krankenversicherungen sollte durch Verträge mit den Anbietern gesichert werden. Die Patienten sollten die Kos- ten für die Leistungen erst entrichten müssen und dann erstattet bekommen.

Hierbei war eine Selbstbeteiligung der Patienten bei Sachleistungen von Krankenhäusern und Fachärzten von 10% vorgesehen. Der Verbraucher sollte einen einkommensabhängigen Beitrag an den Krankenkassenfond zahlen und einen variablen Beitrag an die Kasse selber. Von diesem Krankenkassenfond sollte die jeweilige Krankenkasse ein Budget auf Basis ihrer Mitgliederstruk- tur erhalten. Versicherungen sollte es nicht gestattet werden, Versicherungsnehmern den Abschluß einer Basisversicherung zu verweigern. Diese Vorschläge stießen auf breite Ablehnung und Widerstand bei der Bevölkerung und auch bei den medizinischen Interessensgruppen. Dieser Plan konnte sich als solcher nicht durchsetzen. Allerdings resultierten aus ihm verschiedene Veränderungen, die hauptsächlich das Gesundheitsversicherungssystem betreffen (vgl. Hohmann 1998, S.263 ff.).

5. Struktur des Gesundheitswesens:

5.1 Allgemeine Struktur:

Die Regierung trägt die Verantwortung für die landesweite Gesundheitspolitik, teilweise unterstützt durch Beratungsgremien. Sie ist beteiligt an Planungen, Finanzierung und Organisation von Gesundheitsstrukturen und kontrolliert die Konzessionsvergabe an Krankenversicherungen und Gesundheitseinrichtungen. Auch die Tarifstrukturen und Festlegung von Qualitätsstandards werden von der Regierung gestaltet.

Die einzelnen Provinzen stellen einen Krankenhausplan auf. Darin wird der regionale Bedarf an Gesundheitsleistungen festgelegt. Neue Einrichtungen oder auch Neuinvestitionen und Erweiterungen des bestehenden Angebotes müssen dem Krankenhausplan entsprechen. Nur dann können diese Projekte mit den Krankenkassen abrechnen (vgl. Hohmann 1998, S.266).

5.2 Das Versicherungssystem:

Es besteht aus drei Grundpfeilern.

A: Das Allgemeine Gesetz für besondere Krankheitskosten (Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten-AWBZ).

In diesem ist die gesamte Bevölkerung pflichtversichert. Ihre Leistungen beinhalten Behandlung und Pflege in Krankenhäusern ab dem 366. Behandlungstag. Außerdem die Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern, stationäre und ambulante Pflegeleistungen von geistig und körperlich Behinderten, Heimpflege und sozialpsychologische Betreuung.

Der Beitrag für diese Versicherung ist einkommensabhängig und wird direkt von der Steuerbehörde einbehalten wird. Er betrug 1997 8,85% des Bruttolohns(vgl. Hohmann 1998, S.266 f.).

B: Das Krankenversicherungsgesetz (Ziekenfondswet-ZFW)

Alle Arbeiter und Angestellten, deren Einkommen unter 60.650hfl liegt, sind in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das sind ca. 63% der niederländischen Bevölkerung. Die Leistungen der Krankenkasse sind die Behandlungen bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Kosten der Kran- kenhausleistungen bis zu einem Jahr, medikamentöse Versorgung und ambu- lante Rehabilitation.

Die Krankenkassen sind berechtigt, Ärzte und Apotheker auszuwählen und mit ihnen einen Vertrag abzuschließen. Sie müssen nicht mit allen zugelassenen Medizinern oder Apothekern zusammenarbeiten. Von diesem Recht wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht. Der Kunde hat das Recht, jährlich seine Krankenkasse zu wechseln.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Hohmann 1998, S.267 f.)

Es gibt ca. 30 Versicherer in den Niederlanden

Zahnärztliche Leistungen werden nur bis zum 18. Lebensjahr angeboten. Danach müssen zahnärztliche Leistungen entweder vollständig selber getragen werden oder es wird eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Es werden Zusatzversicherungen angeboten für z.B. zahnärztliche Leistungen, Prothesen, alternative Heilmethoden ect.

C: private Krankenversicherungen.

Alle Selbständigen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von über 60.650hfl pro Jahr müssen in eine private Krankenversicherung wechseln. Hier ist die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse auf- gehoben. Das sind ca. 32% der Bevölkerung. Wenn eine Person über die Ein- kommensgrenze kommt, muss diese in die private Krankenversicherung wechseln und umgekehrt. Das heißt, wenn diese Person also weniger verdient, muss sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Die Beiträge sind bei den privaten Krankenkassen variabel. Sie sind nach Alter der Person, Einkommen und Leistungsumfang gestaffelt. Ein Erwachsener zahlte 1997 durchschnittlich 1800hfl pro Jahr. Außerdem muss er einen Beitrag an die gesetzlichen Krankenkassen als Ausgleichszahlung (MOOZ- Beitrag) leisten. Es gibt ca. 45 Anbieter, deren Versicherungsschutz variabel ist (vgl. Hohmann 1998, S.267 ff.).

Erg ä nzend gibt es einen gesonderten Krankenversicherungsplan für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Dies sind ca. 5% der Bevölkerung. Hier gibt es einen höheren Leistungsumfang z.B. für Zahnbehandlungen oder Brillen (vgl. Hohmann 1998, S.269).

5.3 Der primäre Gesundheitssektor:

Der Hausarzt hat die zentrale Position. Er vermittelt die Patienten zu Kran- kenhäusern oder Fachärzten. Gesetzlich Versicherte dürfen ohne Überwei- sung vom Hausarzt nicht zum Facharzt oder ins Krankenhaus gehen. Fachärz- te oder Kliniken können aber zusammen mit dem Hausarzt ausgewählt wer- den. Sie sind als Patienten des Hausarztes bei der Krankenkasse versichert und sie können nur mit Zustimmung ihrer Krankenkasse den Hausarzt wech- seln (vgl. Hohmann 1998, S.271 f.).

Auch bei der psychischen Gesundheitsfürsorge sollen die Hausärzte künftig diese Schleusenwärterfunktion übernehmen. Die Hausärzte tragen unter anderem auch die Mitverantwortung für die Patienten die vorübergehend bei einem oder mehreren Fachärzten in Behandlung sind. Außerdem tragen sie auch die Verantwortung für Präventionsmaßnahmen (vgl. Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Niederlande in Hamburg).

Die Krankenkasse bezahlt dem Hausarzt einen Pauschalbetrag pro registrier- tem Patienten. Für die ersten 1600 Patienten den vollen Betrag und für die darüber hinausgehenden einen Teilbetrag. 1995 waren es durchschnittlich 1350 Patienten pro Hausarzt. Die privaten Krankenkassen haben auch eine Überweisungspflicht, rechnen aber direkt ab, pro Einzelleistung (vgl. Hoh- mann 1998, S.271 f.).

Ärzte beurteilen in den Niederlanden nicht die Arbeitsfähigkeit oder - unfähigkeit des Arbeitnehmers, da dies von der Bevölkerung als ein Vertrau- ensbruch gesehen wird. Eine Arbeitsunfähigkeit beurteilt der Arbeitnehmer selbst. Die Kontrolle des Arbeitnehmers kann hierbei der betriebsärztliche Dienst übernehmen, der in jedem Betrieb Pflicht ist (vgl. Hohmann 1998, S.284).

5.4 Krankenhäuser:

Die Krankenhäuser in den Niederlanden sind immer non-profit Einrichtungen, da der Gesetzgeber ein profitables Krankenhaus verbietet. Sie werden meist privat geführt, es gibt aber auch religiöse oder kommunale Träger. Auch pri- vate Krankenhäuser dürfen nur mit staatlicher Genehmigung expandieren o- der ihr Angebot erweitern, wenn es in den schon beschriebenen Krankenhaus- plan paßt. Fachärzte arbeiten fast ausschließlich in Krankenhäusern. Dort ca. 85% als Belegärzte. Sie arbeiten dort in einer Art Gemeinschaftspraxis. Ca. 15% der Ärzte sind Angestellte. Ihre Anzahl wird durch die Krankenhausver- ordnung reguliert. Ein neuer Arzt muss eine goodwill-Zahlung an den Aus- steiger leisten, wenn er einen Praxisanteil haben will. Dies ist ca. das 0,8fache eines Jahresumsatzes und wird als Zusatzpension gesehen. Die Krankenhäuser haben zum Teil hohe Wartezeiten - Augenheilkunde: 89 Tage, Orthopädie: 67 Tage, Chirurgie: 60Tage, plastische Chirurgie: 140 Tage (vgl. Hohmann 1998, S.269 ff.).

Die Anzahl der Betten in den Krankenhäusern ist in den letzten Jahren drastisch reduziert worden. Auch die Aufenthaltsdauer der einzelnen Patienten wurde stark reduziert. Dafür werden mehr Behandlungen ambulant oder poliklinisch durchgeführt.

Verschiedene Leistungen, die bisher nur in Krankenhäusern möglich waren, können jetzt aufgrund neuer Technologien und Entwicklungen und auch auf- grund organisatorischer Reformen immer häufiger auch Zuhause erbracht werden. Ein Trend geht auch dahin, dass sich Krankenhäuser und Fachärzte auf eine bestimmte Gruppe von Patienten spezialisieren. So gibt es zum Bei- spiel Polikliniken, in denen Frauen, bei denen Verdacht auf Brustkrebs be- steht, innerhalb von 24 Stunden das Ergebnis der Untersuchung bekommen (vgl. Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Niederlande in Hamburg).

5.5 Pharmazeutischer Sektor:

Die Medikamente werden in Kategorien unterteilt nach Zusammensetzung und Anwendungsgebieten. Für jede Kategorie ist ein maximaler Erstattungsbetrag in Höhe der durchschnittlichen Arzneimittelkosten vereinbart (vgl. Hohmann 1998, S.272 f.).

Falls das verschriebene Medikament teurer ist, muss der Patient die Differenz tragen. Außerdem muss der Patient eine Selbstbeteiligung von 20% tragen, bis zu einem Maximalbetrag von 200hfl pro Jahr. Hier werden aber auch noch andere Zuzahlungen mit einberechnet (vgl. Hohmann 1998, S.272 f.).

5.6 Finanzierung:

Die Ausgaben für das Gesundheitswesen im Jahr 1998 betrugen ca. 60Milliarden hfl. Das sind ca. 9% des Bruttoinlandproduktes. Davon: 42% von der AWBZ, 35,4% vom Krankenhausfond der gesetzlichen Krankenver- sicherungen, 4,6% von Staat und Kommunen, 15,9% von privaten Kranken- versicherungen, 8,7% von den Haushalten (vgl. Hohmann 1998, S.273).

Für den Zeitraum 1999-2002 ist ein Zuwachs um 2,3 % pro Jahr vorgesehen. Ein Teil dieser Mehrausgaben ist erforderlich, um dem Wachstum und der Vergreisung der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Darüber hinaus bringen neue medizinische Entwicklungen zusätzliche Ausgaben mit sich.

Auch der gestiegene Lebensstandard und die Tatsache, dass die Patienten heute mündiger sind als früher, führen zu höheren Anforderungen an die Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge. Ferner strebt die Regierung danach, unnötig lange Wartelisten zu verkürzen und die Arbeitsbelastung der Anbieter von medizinischen Leistungen zu verringern.

1998 haben sich das Kabinett und überregionale Organisationen von Leis- tungsanbietern, Patienten und Versicherern erstmals frühzeitig auf einen Mehrjahresplan für die Verwendung der regulären und der zusätzlichen Gel- der geeinigt. Diese Organisationen aus den Bereichen Altenfürsorge, Behin- dertenfürsorge, kurative somatische Fürsorge und psychische Gesundheitsfür- sorge haben dabei aktiv an den Entscheidungen mitgewirkt und sich verpflichtet, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Die Regierung ihrerseits legte sich auf einen Mehrjahresplan für die Verteilung der zusätzlichen Mittel fest. Die Pluspunkte dieses neuen Ansatzes sind unter anderem ein integrales Vorgehen, die Konzentration auf die Bedürfnisse der Patienten und nicht auf die der Anbieter der Leistungen sowie finanzielle Sicherheit für einige Jahre. Dadurch gewinnt man genügend Spielraum und Zeit für eine Erneuerung des Gesundheitswesens (vgl. Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Niederlande in Hamburg).

Literaturverzeichnis:

Hohmann, Jürgen: Gesundheits-, Sozial- und Rehabilitationssysteme in Europa. Gesellschaftliche Solidarität auf dem Prüfstand. Bern: Verlag Hans Huber 1998.

Homepage des Generalkonsulats des Königreichs der Niederlande in Hamburg am 25.10.2002 um 13.00 Uhr : http://62.67.198.149/de/content/community/Personen/Gesundh eitswesen/start_html

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Das Gesundheitswesen der Niederlande
Université
University of Applied Sciences Bremen
Note
2
Auteur
Année
2002
Pages
14
N° de catalogue
V107286
ISBN (ebook)
9783640055593
ISBN (Livre)
9783640129966
Taille d'un fichier
449 KB
Langue
allemand
Mots clés
Gesundheitswesen, Niederlande
Citation du texte
Andre Veenstra (Auteur), 2002, Das Gesundheitswesen der Niederlande, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107286

Commentaires

  • invité le 11/10/2004

    Detail: Größter Flughafen Europas.

    Das stimmt nicht. Heathrow, Frankfurt und Charles de Gaule sind größer was Passagierzahlen angeht.

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Titre: Das Gesundheitswesen der Niederlande



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