Kreativitätsförderung im Strafvollzug


Term Paper, 2002

21 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

1 Einleitung

2 Strafverfolgung
2.1 Vollzugsziel Resozialisierung
2.2 Gesellschaftliche Bedeutung der Strafverfolgung
2.2.1 Öffentliche Meinung
2.2.2 Ursachenorientierte Kriminalpolitik als Zukunftsaufgabe
2.3 Rechtliche Grundlagen
2.3.1 Polizeigewahrsam
2.3.2 Untersuchungshaft
2.3.3 Strafvollzug
2.3.4 Offener Vollzug

3 Kreativität - eine Chance zur Resozialisierung?
3.1 Allgemeines zum Begriff Kreativität
3.1.1 Neuigkeit
3.1.2 Angemessenheit
3.2 Voraussetzungen für kreative Leistungen
3.2.1 Denkfähigkeit
3.2.2 Denkstile
3.2.3 Weitere Persönlichkeitsmerkmale
3.3 Der kreative Denkprozeß
3.3.1 Kreatives Denken als zufällige Gedankenkombination
3.3.2 Kreatives Denken als Problemlösung
3.4 Die affektive Seite

4 Die Justizvollzugsanstalt „Geldern“
4.1 Die Kreativbereiche
4.1.1 Kreativbereich „Töpfern“
4.1.2 Kreativbereich „eigen-ART“
4.2 Pädagogische Konzeption der Gruppe „eigen-ART“
4.2.1 Vorbemerkung
4.2.2 Zielsetzung der Gruppe „eigen-ART“
4.2.3 Pädagogische Aspekte der Zielsetzung

5 Persönliche Meinung

6 Literatur

7 Eidesstattliche Erklärung

1 Einleitung

Urteil: Haft! Das STAND-BY- Kommando im Leben?

- Ein Annäherungsversuch -

„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Haft!“

In dieser Sekunde platzen alle Hoffnungen, die während der Untersuchungshaft gegen die Verzweiflung angetreten sind und siegreich die Leere in Körper und Geist bekämpft haben. Den Strohhalm fest umklammert, auf Milde des Richters und Können des Anwalts gesetzt, steht man da, und Klick Klick das war’s.

Das Strafmaßwummert im Kopf, schnell ist das Datum der Haftentlassung berechnet. Hoffnungslosigkeit macht sich breit und die Frage nach Gerechtigkeit nimmt den gesamten Platz im Leben ein. 7,8 qm Individualität, eine Stunde Hofgang und unter der Woche zwei Stunden Zellenaufschluß, Fernsehraum und Bücherei. Wenn man Glück hat einen schlecht bezahlten, stupiden Arbeitsplatz, Briefe schreiben und zweimal im Monat Besuch. Grob gesagt, Alltagsrealität! An das ständige Schlüsselgeklapper hat man sich bereits in der U-Haft gewöhnt, doch die Geräusche, die entstehen, wenn die Türen der Nachbarzellen aufgeschlossen werden, verfolgen einen bis in die fernen Träume. Ruhe, das gibt es hier nicht. Schreie und Stöhnen, Menschen die gegen ihre Inhaftierung rebellieren und undefinierbare Laute sind allgegenwärtig. Außer in seinen Träumen vergißt man nie, wo man sich gerade befindet. Büßen und die Strafe akzeptieren, das einzige Mittel gegen diesen Wahnsinn! Ein Dreikategorieendenken manifestiert sich im Bewußtsein. Da gibt es ein -Draussen-, unerreicht und viel beträumt, die, die den -Schlüssel- haben, gehasst und umschmeichelt und diejenigen, die gleichen Klamotten tragen wie du selbst. Strukturen sich immer wiederholende Strukturen, Tag für Tag, Monat für Monat und Jahr für Jahr...

Mutlosigkeit, ich glaube das ist die Empfindung, die man in dieser Phase am deutlichsten spürt, empfindet und erträgt. Wenn man nun den Titel dieser Hausarbeit betrachtet und versucht, diese beiden Begriffe „Strafvollzug und Kreativität“ zu kombinieren, stößt man gleich auf die große Mauer, hinter der, der deutsche Strafvollzug verborgen liegt. Das bedeutet, daßder Strafvollzug nicht relativ durchsichtig ist, aber das Fenster um hinter diese Mauer blicken zu dürfen, heißt vor allem Gesetzestexte lesen. Diese abstrakt- rechtlich geprägte Sichtweise vermittelt ein äußerst gefiltertes Bild, ziemlich emotionslos und verallgemeinernd. In dieses Vakuum haben sich die Medien bereits erfolgreich eingehakt und vermitteln ein Bild, das wir schon alle einmal im Kino, in einer Serie bei RTL, oder in einer Tageszeitung gesehen haben. So bleibt eigentlich nur eine Ahnung, ein Schatten übrig.

Mein Ziel dieser Hausarbeit ist nicht, diese vorhandene Mauer zum Einsturz zu bringen, sondern ein oder zwei Ziegelsteine zu entfernen und einen Blick hinter die Mauer zu werfen. Bei dem Begriff „Kreativität“ hingegen fällt der Zugang etwas leichter. Bestückt mit einer Menge von positiven Assoziationen, ist es eines der am häufigsten benutzten Modewörter überhaupt. Bei der Unmenge an Publikationen in Büchern sowohl auch in Zeitungen, mußman sich in diesem Themenbereich als erstes die Fragen stellen, wie passt das Wort „Kreativität“ (Ursprung im lateinischen -creare- etwas zeugen, gebären oder erschaffen) überhaupt in den Strafvollzug?

Schon von der Herleitung ist Kreativität etwas Dynamisches, ein Prozeß, der sich entwickelt und entfaltet und der bereits Ursprung und Ziel in sich birgt (Landau, 1974). Kann überhaupt in einer Umgebung mit Beton, Gitterstäben, Schlüsseln und Mutlosigkeit ein Umfeld für Kreativität entstehen? Ist es denn sinnvoll, Gefangene kreativ zu fördern? Mit diesen Fragen werde ich mich im Laufe meiner Hausarbeit noch ausführlich beschäftigen. Beginnen möchte ich jedoch mit dem Thema „Strafvollzug“, das sich über den gesamten Punkt 2 erstreckt.

2 Strafverfolgung

Gleich zu Beginn der Recherche begegnet einem das Wort „Resozialisation“ im Kontext Strafverfolgung / Strafvollzug ziemlich häufig. Die Justiz spricht von einem Vollzugsziel. Es bestehen genügend gesetzliche Grundlagen und doch liegt die Umsetzung hinter den besagten Mauern. Auch die Politik benutzt dieses Schlagwort im Takt der besonders grausamen, im Fernsehen breitgetretenen Verbrechen, die schließlich das Augenmerk der Öffentlichkeit auf sich zieht. Viele Phantasien, von realitätsentrückten Psychologen, die vermeintlich genesene Massenmörder nach ein paar Jahren Therapie wieder auf die Menschheit loslassen- spuken durch die öffentliche Meinung. Was steckt also hinter diesem Wort? Im Folgenden möchte ich mich nur auf die rechtliche Betrachtungsweise beschränken, da dieses Thema sonst zu umfangsreich wird.

2.1 Vollzugsziel „Resozialisierung“

„Zu den gesetzlichen Aufgaben der Justiz gehört es, Personen, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, eine Chance zur Resozialisierung zu bieten. Das heißt, daßder Strafvollzug diejenigen Gefangenen, die sich mit ihrer kriminellen Vergangenheit kritisch auseinandersetzen und bereit sind, mitzuarbeiten, die größtmöglichste Förderung und Betreuung zukommen läßt. Wer nicht bereit ist, dieses Angebot zu nutzen, der kann auch nicht auf besondere Förderung und Maßnahmen der Resozialisierung setzen. Dazu gehören Hafterleichterungen und der Übergang in den offenen Vollzug, um die Gefangenen auf eine straffreie Zeit danach vorbereiten zu können. Trotz der damit verbundenen Risiken, daßnicht alle Gefangenen das in sie gesetzte Vertrauen erfüllen, schafft der Auftrag des Strafvollzugsgesetzes zur Resozialisierung nicht weniger, sonder mehr Sicherheit. Das Bundesverfassungsgericht fordert: „Dem Gefangenen sollen Fähigkeiten und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden, er soll lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, seine Chancen wahrzunehmen und die Risiken zu bestehen“. Zur Begründung führt das Gericht aus: „ Vom Täter aus gesehen wächst dieses Interesse an der Resozialisierung aus seinem Grundrecht aus Art.2 Abs.1 in Verbindung mit Art.1 GG. Von der Gemeinschaft aus betrachtet, verlangt das Sozialstaatsprinzip staatliche Vor- und Fürsorge für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund persönlicher Schwächen oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind; dazu gehören auch die Gefangenen und Entlassenen. Nicht zuletzt dient die Resozialisierung dem Schutz der Gemeinschaft selbst: Diese hat ein unmittelbares eigenes Interesse daran, daßder Täter nicht wieder rückfällig wird und erneut seine Mitbürger oder die Gemeinschaft schädigt“1.

2.2 Gesellschaftliche Bedeutung der Strafverfolgung

Unter dem Schlagwort der „Resozialisierung“ hat in den letzten Jahren eine breite Diskussion stattgefunden, die vielfach den Anschein erweckt, als sei dieser Prozeßder „sozialen Nachreife“ eine verbreitete Praxis, der mit dieser Aufgabe betreuten Institutionen. In einer Phase der Ernüchterung der Reformbestrebung werden nunmehr zunehmend die gegebenen Möglichkeiten und Grenzen in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt, um mit den begrenzten finanziellen, personellen und räumlichen Mitteln dennoch am Prinzip der möglichst rückfallfreien Wiedereingliederung festhalten zu können (vgl. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 1995, S. 198 ff).

Abweichendes Verhalten und damit verbundene Kriminalität wird durch die Gesellschaft definiert. Kriminalität ist nicht denkbar ohne eine Interaktion, d.h. ohne ein Zusammenwirken zwischen dem Täter und der Gesellschaft. So wie es bisher noch nie eine Gesellschaft ohne Kriminalität gegeben hat, so ist es auch keinem Einzelnen bisher möglich gewesen, ohne einen Bezug zu einer Gesellschaft kriminelles Verhalten an den Tag zu legen. Was nun als kriminelles Verhalten definiert wird, ist abhängig von dem Zustand der Gesellschaft, d.h. von der geschichtlichen Entwicklung, dem kulturellen Raum, der Gesellschaftsnorm und den herrschenden Gruppen in dieser Gesellschaft.

2.2.1 Öffentliche Meinung

Obwohl sich der Strafvollzug als Instrument der Resozialisierung und der Besserung ausgibt, ist er nach wie vor vom archaischen Gedanken der Rache geprägt. Auf Verfehlung mußStrafe folgen! Mancher mag davon überzeugt sein, daßStrafe der Erziehung dient. In der Tat dient sie im Teil dazu, Menschen zu konditionieren. Ziel solcher Strafen ist es, den Strafgefangenen dazu zu bringen, sich künftig aus Angst vor weiteren Strafen regel- und gesetzeskonform zu verhalten. Doch die Mehrheit der Bürger auf der Straße fordert noch höhere Strafen, noch härteres Durchgreifen der Exekutive und den Wegfall aller Lockerungsmaßnahmen für einen bestimmten Täterkreis. Man könnte fast meinen, daßbei diesem Thema Familienväter zu Inquisitatoren mutieren und unsere Gesellschaft lieber zu Richtblock und Marterpfahl zurückkehren möchte. Doch was sagt unsere Politik, die ja das Sprachrohr der Öffentlichkeit sein möchte? Exemplarisch hierfür stehen die folgenden Aussagen der christlich- demoktratischen Juristen (BACDJ).

2.2.2 Ursachenorientierte Kriminalpolitik als Zukunftsaufgabe

Anlässlich der Vorstellung des kriminalpolitischen Programms „20 Thesen zur Kriminalpolitik“ des Bundesarbeitskreis Christlicher - Demokratischer Juristen (BACDJ) erklären der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Ruprecht Polenz MdB, der Vorsitzende des BACDJ, Minister a.D. Herbert Helmrich MdL, sowie der Vorsitzende der Fachkommission „Kriminalpolitik“ im BACDJ, Minister a.D. Prof. Dr. Hans - Dieter Schwind:

„Die CDU ist und bleibt die Partei der inneren Sicherheit. Wir haben in den letzten Jahren viel im Kampf gegen das Verbrechen geleistet. Die Bürger erwarten von uns zu Recht, daßder Staat seine Bürger schützt. Sie wollen eine Polizei, die nach dem Prinzip handeln darf: Zugreifen statt zusehen.

Sie fordern eine Justiz, die mit schnellen Verfahren die Strafe der Tat auf den Fußfolgen lässt. Sie haben Anspruch auf einen Strafvollzug, der dem Schutz der Allgemeinheit in den Fällen Vorrang einräumt, in denen Resozialisierung nicht zu verwirklichen ist.

Zukunftsorientierte Kriminalpolitik mußbei den Ursachen beginnen. Unsere Grundsätze heißen: „Vorbeugen ist besser als heilen“ und „Wer immer wieder rückfällig wird, braucht eine fühlbare Denkzettelstrafe“2.

Einige Thesen im einzelnen:

These 1 (zur allgemeinen Kriminalitätslage):

Kriminalität, insbesondere Gewaltkriminalität und Wohnungseinbruch, hat in der Bundesrepublik wie in anderen vergleichbaren (europäischen) Staaten im Langzeitvergleich erheblich zugenommen; sie stört vor allem in Großstädten bereits den inneren Frieden des Landes und beeinträchtigt insoweit die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger.

These 2 (zur weiteren Kriminalitätsentwicklung):

Die bedrohliche Kriminalitätsentwicklung wird sich weiter fortsetzen und zunehmend in den Vordergrund der innenpolitischen Probleme aufrücken, sofern nicht energisch kriminalpolitisch gegengesteuert wird.

These 3 (Kriminalpolitik als Strafrechts- und Sozialpolitik):

Kriminalpolitik ist nicht nur Rechtspolitik auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, sondern vor allem präventionsorientierte Sozialpolitik.

These 5 (zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familie):

Die familiäre Erziehung ist für das spätere rechtstreue Verhalten des Menschen von entscheidender Bedeutung. Deshalb mußdie Erziehungsfähigkeit der Familie auch aus kriminalpolitischer Sicht gestärkt werden. Zugleich sollte der Gedanke der Mitverantwortung der Eltern für die Verhinderung von Rechtsbrüchen ihrer Kinder in das Bewußtsein gerückt werden.

These 14 (zu den kriminalpolitischen Aufgaben des Strafrechts):

Strafrecht und Strafverfolgung können nicht durch andere Systeme der Sozialkontrolle ersetzt werden. Das Strafrecht mußSchuldstrafrecht bleiben; seine präventive Wirkung ist zu steigern.

These 17 (zur Weiterentwicklung des Strafvollzugs):

Der Strafvollzug dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Wiedereingliederung des Straftäters. Soweit gefährliche Gewalt- oder Sexualstraftäter beeinflussbar erscheinen, ist die Zeit der Haft für Behandlung und Therapie intensiv zu nutzen. Gefangenen soll während der Haft nach Möglichkeit Gelegenheit zur Aus- und Weiterbildung sowie zu einem Schul- oder Berufsabschluss gegeben werden. Die Entlassung aus der Haft und den Übergang in die Freiheit ist sorgfältig vorzubereiten.

These 18 (Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen):

Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sind vor allem in einer besseren Ausgestaltung der Straf(rest)aussetzung zur Bewährung zu sehen und bei Jugendlichen auch in der Einführung von intensiven Maßnahmen sozialen Trainings in Freiheit.

Die Strafverfolgung im Spannungsfeld der gegenwärtigen Kriminalpolitik:

„Die Bestandsaufnahmen und Standortbestimmungen auf dem Feld der Kriminalpolitik haben in den späten 80iger Jahren deutlich zugenommen. Veränderungen in der Kriminalstruktur, in der Strafverfolgungspraxis von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie in der Sanktionspraxis der Gerichte geben dazu Anlaß. Dies gilt nicht minder im Hinblick auf den gesellschaftlichen Wandel, der von der einschneidenden demographischen Entwicklung bis hin zur Situation auf ökologischem Gebiet reicht und sich nicht zuletzt in der Veränderung der Einstellungsmuster und Wertpräferenzen niederschlägt.

Dementsprechend sind auch prognostische Szenarien hinsichtlich der Zukunft der strafrechtlichen Sozialkontrolle an der Tagesordnung, obgleich doch angesichts einer ganzen Reihe nicht berechen- oder abschätzbarer Einflußgrößen brauchbare Voraussagen in diesem Bereich auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Kriminalistisch spiegeln sich jene Veränderungsprozesse zum einen in dem Bemühen wieder, neue Antworten auf Herausforderungen der Kriminalität und ihrer Kontrolle zu finden, namentlich neue Reaktionsmuster und strafrechtliche Sanktionsformen zu entwickeln. Hierfür stehen so viel diskutierte Stichworte wie etwa Abolitionismus3, Alternativen zur Freiheitsstrafe, Täter- Opfer - Ausgleich und Schadenswiedergutmachung. Zum anderen sind die kriminal- politischen Auseinandersetzungen, die - jedenfalls auf Vergeltungs- und Abschreckungsstrafrecht bis hin zur völligen Ersetzung des Strafrechts durch gesellschaftlich oder private Konfliktlösungsmuster ausmessen - eben wegen mancher Unwägbarkeiten- auch durch (empirisch) offene Fragen, ja Unsicherheiten gekennzeichnet.

Vor diesem Hintergrund ist die durchaus ambivalente Situation des Strafvollzugs zu sehen, der sich widersprüchlichen Entwicklung und Erwartung ausgesetzt sieht. Auf der einen Seite wird - nicht zuletzt um der Fortführung der Vollzugsreform und der Verwirklichung des StVollzG angelegten Resozialisierungskonzepts willens - eine weitergehende Reduzierung der Freiheitsstrafen gefordert. Auf der anderen Seite haben die vielberufenen Alternativen keineswegs eine durchgreifende Entlastung des Strafvollzugs herbeiführen können. Da die Anwendungsbereiche zumeist auf leichtere Straftaten, wenn nicht gar Bagatelldeliquenz beschränkt geblieben sind, wirken sie sich für den Vollzug primär relevanten Bereiche der schweren, Rückfall- und Wiederholungskriminalität allenfalls marginal4 aus. Entweder von ihrer Konzeption her oder aufgrund ihrer praktischen Umsetzung sind sie meist auf Kriminalitätsformen ausgerichtet, deren Ahndung mit ambulanten Reaktionen noch innerhalb des gesellschaftlichen Akzeptanz- und Toleranzspielraums liegen. Zwar lastet auf den Justizanstalten der Überlebensdruck der frühen 80er Jahre inzwischen nicht mehr, aber es ist auch - jedenfalls unter demographischen Vorzeichen - mit einem weiteren Rückgang der Gefangenenzahlen zu rechnen. Jedoch verweist die Zunahme längerer, nicht aussetzbarer Freiheitsstrafen- ungeachtet der Liberalisierung der Haftstrafenaussetzung (§ 57 II StGB) - auf gegenläufige Trends, die sich unter dem Vorzeichen bestimmter Kriminalitätsphänomene - möglicherweise noch verschärfen können.

Selbst die lange Zeit gängiger Forderungen nach Zurückdrängung, wenn nicht gar Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafen (unter 6 Monate) hat sich nicht in dem erhofften Maßen durchsetzten lassen. Der Anfang der 70er Jahre erfolgte Rückgang ist inzwischen durch beachtliche Zuwachsraten auf Umwegen - qua Aussetzungswiderruf und Vollstreckung von Freiheitsstrafen - wieder wettgemacht worden.

Inzwischen genießt die kurze Freiheitsstrafe international - teils für bestimmte Tätergruppen5 unentbehrlich erachtetes Sanktionsmittel mit Denkzetteleffekt, teils als abolionistisch gedachtes Instrument zur Zurückdrängung längerer Freiheitsstrafen- sogar bis dato erstaunliche Reputation. Diese bemerkenswerte Bestandskraft hat denn auch längst - wie etwa das baden - württembergische Kurzstrafenprogramm zeigt - zu besonderen Vollzugskonzepten6 geführt, die jene Vollzugsform auf Dauer zu stellen scheinen.

Danach kann von einer fühlbaren Reduzierung, der im internationalen Vergleich immer noch beachtlich hohen Haftquote, nicht die Rede sein. Erst recht ist das - unter sozialwissenschaftlichen Prämissen verschiedentlich postuliert - „Ende des Strafvollzugs“ keineswegs in Sicht. Hieran vermag offensichtlich auch der Umstand nichts zu ändern, daßdie Freiheitsstrafe gerade im Blickwinkel des heutigen präventiven Strafrechts - sowohl in spezial- als auch in generalpräventiver Hinsicht - unter verstärkten Legitimationsdruck geraten ist. Freilich wird von der Kritik an dieser Sanktionsart keineswegs immer die Gesamtheit der Schwierigkeiten und Gründe wahrgenommen und reflektiert, die unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schon einer Zurückdrängung der Freiheitsstrafen entgegenstehen. Allein der expansive Gebrauch des Strafrechts als Mittel zur „Lösung“ sozialer Probleme in den verschiedensten Lebensbereichen weist eher in die gegenteilige Richtung“7.

2.3 Rechtliche Grundlagen von freiheitsentziehenden Maßnahmen

2.3.1 Polizeigewahrsam

„Gewahrsamnahme bedeutet den vorübergehenden Entzug der allseitigen Bewegungsfreiheit durch Festhalten einer Person gegen, oder ohne ihren Willen, an einem bestimmten Ort. Die vorläufige Festnahme in § 127 StPO ermöglicht der Staatsanwaltschaft die Inhaftierung auf frischer Tat ertappter Straftäter oder bei Gefahr im Verzug, wenn bestimmte Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehl vorliegen. Die Vorführung zur Vernehmung vor dem Richter oder dem Staatsanwalt, §§ 133 Abs. 2, 134 Abs. 1 oder § 163a Abs.3, S.2 StPO sowie zur Identifizierung nach § 136c StPO erlauben ebenfalls eine freiheitsentziehende Maßnahme. Besonders in den vorgenannten Fällen ist zu gewährleisten, daßdie Gewahrsamnahme die uneingeschränkte, persönliche Integrität der Betroffenen achtet und die Haft nicht auf dem Niveau verbüßenden Strafvollzugs stattfindet. Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Alternative des § 14 Abs.1 Nr.1-3 POG vor, so hat die Polizei ermessen, ob und wie sie Maßnahmen der Gewahrsamnahme durchführt. Die Polizei hat dabei die Grenzen ihres Ermessens zu beachten und Ermessensfehler zu vermeiden. Insbesondere hat sie darauf zu achten, daßeine in die Wege geleitete Ingewahrsamnahme nur im Rahmen ihrer tatbestandlichen Begründung und des damit verfolgten Zwecks aufrechterhalten werden darf. Bei Wegfall der Gründe der Gewahrsamnahme ist die betreffende Person unverzüglich zu entlassen, § 17 Nr.1 POG. Sachfremde Gründe einschließlich von Überlegungen der Arbeitserleichterung zugunsten der Polizei dürfen nicht Grund einer Gewahrsamnahme sein. Bei Durchführung einer Gewahrsamnahme ist sachlich zu beachten, daßes nicht um Vollzug einer Strafmaßnahme geht. Das bedeutet aber, daßdie für den Strafvollzug maßgebenden Mindesstandarts an menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung, soweit es um vergleichbare Sachverhalte geht, auch im polizeilichen Gewahrsam beachtet werden müssen.

Die Ausrüstung einer Verwahrzelle mußnach menschlichen Grundbedürfnissen ausreichend Rechnung tragen. U.a. umfaßt das eine ausreichende Grundversorgung in der Ernährung, medizinischer Grundversorgung und Überwachung sowie ausreichend Schlaf- und Sitzgelegenheit. Eine ausreichende, sanitäre Versorgung in zumutbarer, räumlicher Nähe sowie hinreichend, körperliche Bewegungsfreiheit in der Zelle müssen gegeben sein.

Darüber hinaus darf der Verwahrte keine Einschränkungen unterworfen werden, die nicht aus den Sachzwängen einer erzwungenen Festhaltung an einem bestimmten Ort ableitbar sind. Insbesondere sind Einschränkungen des Untersuchungshäftlings aus verfahrensrechtlichen Erfordernissen des Strafverfahrens, wie Überwachung der Telefongespräche, Besuchsbeschränkung, Postüberwachung oder ähnliches, nicht auf den Verwahrten in Polizeigewahrsam zu übertragen (Polizei- und Ordnungsrecht, 1996)“.

2.3.2 Untersuchungshaft

§ 112 Abs.1, S.1 StPO: „Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtigt ist und ein Haftgrund besteht. Ein Haftgrund besteht, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält, bei Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr.“

§ 112a Abs.1 StPO: „Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtigt ist, eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch oder des Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben und eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist.“

§ 113 Abs.1, Nr.2 StPO: „Ist die Tat nur mit, Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachzig Tagessätzen bedroht, so darf Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr nicht angeordnet werden. In diesen Fällen darf die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur angeordnet werden, wenn der Beschuldigte sich dem Verfahren bereits einmal entzogen, oder Anstalten zur Flucht getroffen hat, im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz hat oder sich über seine Person nicht ausweisen kann.“

§ 117 Abs.1 Nr.4 StPO: „Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist.“

§ 119 Abs.3 Nr.4 StPO: „Dem Verhafteten dürfen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die dem Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung in der Vollzugsanstalt erfordern. Hiermit sind z.B. Beschränkungen gemeint wie Kontrolle der Gefangenenpost durch den zuständigen Richter. Bequemlichkeiten und Beschäftigungen darf er sich auf eigene Kosten verschaffen, soweit sie mit dem Zweck der Haft vereinbar sind und nicht die Ordnung in den Vollzugsanstalten stören.“8

2.3.3 Strafvollzug

„Strafvollzug ist die praktische Durchführung von freiheitsentziehenden Strafen, wie Freiheitsstrafe und Jugendstrafe, freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie Sicherungsverwahrung. Der Strafvollzug ist auf das Ziel der Resozialisierung abgestellt.

§ 1 StVollzG: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

§ 2 Nr.1-3 StVollzG: „Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs ist entgegenzuwirken. Der Vollzug ist darauf auszurichten, daßer dem Gefangenen hilft, sich auf das Leben in Freiheit vorzubereiten.“

§ 3 Nr.1-2 StVollzG: „Der Gefangene wirkt an der Gestaltung seiner Behandlung und an der Erreichung des Vollzugszieles mit. Seine Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern. Der Gefangene unterliegt den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen seiner Freiheit.“9

2.3.4 Offener Vollzug

„Anstalten des offenen Vollzuges haben keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichung. Gemäߧ 10 StVollzG sind Gefangene mit ihrer Zustimmung in Anstalten des offenen Vollzuges unterzubringen, wenn sie den besonderen Anforderungen genügen, z.B. Mitarbeitsbereitschaft zeigen oder offen sind für pädagogische Bemühungen und wenn nicht zu befürchten ist, daßsie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeit des offenen Vollzuges zur Begehung von Straftaten mißbrauchen. Das Leben im offenen Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen weit stärker angeglichen als im geschlossenen Vollzug. Die Gefahr schädlicher Einflüsse durch Mitgefangene ist hier wesentlich geringer. Der offene Vollzug ist in besonderer Weise dazu geeignet, den Übergang des Gefangenen in die Freiheit zu erleichtern, z.B. durch Arbeit außerhalb der Anstalt. Die Unterbringung eines Gefangenen in einer Anstalt des offenen Vollzuges wird durch den Vollstreckungsplan bestimmt oder erfolgt erst nach Unterbringung im geschlossenen Vollzug im Wege der Verlegung in die Anstalt des offenen Vollzuges.“10

3 Kreativität - eine Chance zur Resozialisierung?

Kann Kreativität ein Schlüssel sein, um den Teufelskreislauf der Kriminalität zu durchbrechen? Die hohe Rückfallquote der ehemaligen Inhaftierten spricht eine deutliche Sprache - aus dem statistischen Jahrbuch ist zu entnehmen, daßder Rückfall (=jede richterliche Bestrafung) bei 65% liegt (Zitat: Hr. Hötter, Anstaltsleiter JVA Geldern). Es besteht Handlungsbedarf und auf den ersten Blick verspricht die Kreativitätsförderung etwas hervorzubringen, das neu und angemessen ist. Neu und angemessen, gegenüber alt und unangemessen. Alt und unangemessen ist für jeden Ex-Häftling sicher die Rückkehr zu alten Lebensgewohnheiten, Lebensumstände und Verhaltensstrukturen. Meist ist das der Stolperstein, über den viele Ehemalige wieder zu Fall gebracht werden. Sicher ist den Justizvollzugsanstalten dies auch bekannt, Maßnahmen wie schulische oder berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten belegen dies - bei den im Vollzug Ausgebildeten jedoch ist sie deutlich geringer, wohl nur bei 38% (Zitat: Hr. Hötter, Anstaltsleiter JVA Geldern). Wie passt nun dieser nicht eindeutig zu bestimmende Begriff „Kreativität“ in dieses Bild der harten Fakten?

3.1 Allgemeines zum Begriff „Kreativität“

Der weltberühmte Physiker Max Planck beschrieb im Jahr 1945 die Eigenschaften der Direktoren der damaligen Kaiser - Wilhelm - Gesellschaft, die sich später Max - Planck - Gesellschaft nannte. Die kreativsten Köpfe der deutschen Wissenschaft beschrieb er als Männer, „deren internationaler Ruf Bürge ist für die Reinheit ihres Wollens, für den Eifer ihres Strebens und für die Schärfe ihres Geistes“. Den Begriff Kreativität benutzte er nicht. War das Absicht? Sicher nicht. Zur damaligen Zeit war das Konzept des kreativen Denkens noch im Begriff der Intelligenz, also der „Schärfe des Geistes“ mitenthalten. Erst in den fünfziger Jahren fand das Konzept der Kreativität Eingang in den Kanon wissenschaftlicher Fachbegriffe, und heutzutage bezweifelt niemand mehr, daßKreativität eine wichtige Kompetenz darstellt. Einerseits ist sie wichtig für die Lösung unserer gesellschaftlichen Probleme. Andererseits fördert sie die volle Entfaltung der individuellen Persönlichkeit.

So ist der Begriff Kreativität nicht leicht zu fassen, weil er sowohl dem Alltagsvokabular angehört als auch Gegenstand wissenschaftlicher Analyse ist. Die häufigste Definition besagt: „Kreativität ist die Fähigkeit, etwas hervorzubringen, das neu und angemessen ist.“ (Westmeyer, 1998; vgl. auch Mumford & Gustafson, 1988)

3.1.1 Neuigkeit

Was ist „neu“? Manchmal werden alte Ideen neu entdeckt. Sind sie dann neu oder alt? Kann der Mensch wirklich etwas Neues schaffen? Mußer nicht bei allen Überlegungen auf Material zurückgreifen, das immer schon auf dieser Erde war? Diese auch philosophisch schwierigen Fragen kann man dadurch umgehen, daßman das Wort „neu“ subjektiv definiert. Die Person, die eine Idee oder ein Produkt hervorbringt, mußder Überzeugung sein, daßdieses Produkt neu ist.

3.1.2 Angemessenheit

Ebenso schwierig ist der Begriff „angemessen“. Er unterstellt eine Problemsituation, für die das kreative Produkt eine angemessene Lösung darstellt. Aber wer entscheidet, ob die Lösung angemessen ist? Dies erfolgt im sozialen Umfeld einer Erfindung oder Entdeckung. Der amerikanische Wissenschaftler Simonton (1988) definierte Kreativität deshalb als Beteiligung an Veränderungsprozessen, und zwar sowohl bei der Entwicklung von neuen Ideen als auch bei der sozialen Akzeptanz dieser Ideen durch andere (vgl. auch Westermeyer, 1998). Erfolgreich kreativ ist also nur derjenige, der Ideen hat und diese Ideen auch verkaufen kann. Robert Sternberg hat dies zum universellen Kreativitätsprinzip ernannt: Man mußIdeen billig einkaufen und teuer verkaufen (Lubart & Sternberg, 1995).

3.2 Voraussetzungen für kreative Leistungen

3.2.1 Denkfähigkeiten

Kreative Menschen weisen sicher eine überdurchschnittliche Intelligenz auf (Feldhusen, 1993). Es gibt zwar Studien, in denen versucht wurde, Personen zu identifizieren, die zwar besonders kreativ, aber nicht besonders intelligent waren.

Damit sollte belegt werden, daßKreativität wenig mit Intelligenz zu tun hat (Getzels & Jackson, 1963). Solche Studien wurden aber immer mit Studenten durchgeführt, die an sich schon eine gewisse Intelligenz mitbrachten. Deshalb gibt es bislang keinen Beleg dafür, daßIntelligenz für Kreativität unwichtig ist. So hat Robert Sternberg in seinem Buch „Erfolgsintelligenz“ (Sternberg, 1998) dargelegt, daßman drei Intelligenzarten für den Lebenserfolg benötigt: Man nehme kreative Intelligenz, um die wirklich wichtigen Probleme im Leben aufzuspüren, ferner analytische Intelligenz, um diese Probleme zu lösen, und schließlich praktische Intelligenz, um die gefundenen Problemlösungen auch im eigenen Leben anzuwenden und im sozialen Kontext durchzusetzen.

Konzeptionen dieser Art sind immer irgendwie richtig und irgendwie falsch. Natürlich reicht eine Fähigkeit nicht aus, um im Leben auf die Gewinnerseite zu kommen, aber wie viele Fähigkeiten man insgesamt braucht, darüber kann man lange streiten. Außerdem sind Fähigkeiten nicht die einzigen und vielleicht nicht einmal die wichtigsten Voraussetzungen für kreative Leistungen.

3.2.2 Denkstile

Manche Menschen denken eher intuitiv, andere eher analytisch. Manche Menschen lieben das komplexe Denken, andere neigen zu Vereinfachungen. Manche Menschen denken in Bildern, andere in Regeln, Formeln ober in logischen Strukturen.

Sind es vielleicht diese Denkstile, die das kreative Schaffen kennzeichnen? Vieles spricht dafür, aber empirische Nachweise für die Überlegenheit des einen oder anderen Stils gibt es bislang nicht (Federico & Landis, 1984).

3.2.3 Weitere Persönlichkeitsmerkmale

Geistige Fähigkeiten und Denkstile hängen in jeder Persönlichkeit zusammen. Dort treten sie in Wechselwirkung mit den eigenen Wünschen und Sehnsüchten, mit Überzeugungen und Vorurteilen. Man mußdie gesamte Persönlichkeit ins Auge fassen, wenn man ermitteln will, was einen Menschen kreativ macht.

David Perkins (1988, 1990) hat genau dies getan. Seine Erkenntnis ist: Wer kreativ sein will, mußzuallererst die eigene Kreativität für etwas Gutes und Wertvolles erachten. Menschen, die Angst vor den eigenen Fähigkeiten haben, die Angst vor Veränderungen, vor Unsicherheit, vor Unberechenbarkeiten haben, die fest an geistige und moralische Autoritäten glauben, werden kaum den Mut zu kreativen Neuschöpfungen aufbringen. Man mußes wagen, das Alte in Frage zu stellen und das Neue zu denken. Kreativität kann und mußvielfach zerstörerisch sein, wenn Neues entstehen soll.

3.3 Der kreative Denkprozeß

3.3.1 Kreatives Denken als zufällige Gedankenkombination

Wie denkt der Mensch wirklich, wenn er eine kreative Lösung auf ein neues Problem sucht? Dean Simonton (1988) vermutet, daßder Mensch, wenn er vor einem Problem steht, seine Gedanken wild treiben läßt. Er kombiniert verschiedene Ideen, immer und immer wieder, bis sich plötzlich eine zufällige Kombination als brauchbar erweist.

Dies kann dann eine Lösung sein. Von eher zufälligen Einsichten geht auch Arthur Koestler aus (Koestler, 1964). Nach seiner Theorie spannt der kreative Mensch zwei unterschiedliche Wissensgebiete zusammen, indem er strukturelle Ähnlichkeiten zwischen zwei Problemen entdeckt. Bei der beliebigen Kombination von Gedanken spielt der Zufall aber eine wichtige Rolle.

3.3.2 Kreatives Denken als Problemlösung

Kreatives Denken ist besonders gefragt, wenn wir vor einem Problem stehen. Probleme haben eine bestimmte Struktur. Vielleicht liegt das Geheimnis der Kreativität in der Strategie, Probleme systematisch anzugehen.

Ein bekanntes Modell des Problemlösungsprozesses stammt von Brandford und Stein (1984). Danach besteht jedes Problem aus fünf Schritten: Zuerst mußman auf ein Problem aufmerksam werden und es korrekt identifizieren. Dann gilt es, das Problem einzugrenzen und es angemessen zu formulieren. Als drittes müssen die Möglichkeiten und Wege, das Problem zu lösen, überdacht und erforscht werden. Hat man eine ausreichende Idee gefunden, mußman sie ausprobieren. Und zuletzt gilt es, das Erreichte zu bewerten und zu prüfen, ob das Problem wirklich gelöst wurde.

Modelle dieser Art haben sich für Kreativitätstraining bewährt. Allerdings wird dabei nicht Kreativität an sich gefördert, sondern systematisches Denken. Dieser Strategieansatz funktioniert nur bei gut strukturierten Problemen, bei denen alle Barrieren, Gefahren und Folgen bekannt sind. Viele komplexe Probleme sind aber schlecht strukturiert, lassen sich nicht richtig fassen und sind deshalb auch nur mit sogenannter Heuristik11 zu lösen (Döner, 1982).

3.4 Die affektive Seite

Betrachten wir noch das Gebiet der Motivation. Genie besteht aus 10 Prozent Inspiration und 90 Prozent Transpiration, also Schweiß, lautet ein bekannter Spruch. Von vielen Künstlern und Wissenschaftlern ist bekannt, daßsie viele Jahre lang an einem Werk, an einer Entdeckung arbeiten, bis endlich der Durchbruch gelingt. Was motiviert jemanden dazu, sich so lange und intensiv einer Sache zu widmen?

In einem Gespräch mit kreativen Zeitgenossen fand Mihalyi Csikszentmihalyi durchgehend, daßihnen die Arbeit Spaßmacht. Der chicagoer Professor versuchte herauszufinden, unter welchen Umständen Arbeit Spaßmacht, und er fand neun Merkmale:

- Es gibt klare Ziele für jeden Schritt.
- Es gibt direkte Rückmeldungen für jede Handlung.
- Herausforderungen und Fähigkeiten sind im Gleichgewicht.
- Tun und Aufmerksamkeit stimmen zusammen.
- Ablenkungen werden vom Bewußtsein ferngehalten.
- Man macht sich keine Sorgen über Fehlschläge.
- Man denkt nicht mehr an sich selbst.
- Das Gefühl für die Zeit verändert sich.
- Die Arbeit an sich wird einem wichtig.

Csikszentmihalyi (1985) hat die kreative Stimmung, in die man bei anregender Arbeit kommt, mit dem Begriff „flow“ gekennzeichnet. „Flow“ ist das Gefühl, mit seiner Arbeit in einem großen Strom zusammenzufließen. Demnach sind nicht so sehr die Anerkennung von außen oder das Streben nach Leistung diejenigen Faktoren, die den kreativen Geist beflügeln. Dafür verantwortlich ist vielmehr das völlige Aufgehen in seiner Lieblingsbeschäftigung, das einen motiviert, auch jahrzehntelang bei der Stange zu bleiben.

An dieser Stelle möchte ich einen Punkt setzen! Ich könnte noch viel über Theorie und Erklärungsansätze in diesem Themenbereich schreiben, doch ob dies dem besseren Verständnis dienen würde ist fraglich. Ein anderer Zugangsweg, der über die praktische Umsetzung der Kreativitätsförderung in der JVA - Geldern geht, scheint mir erfolgsversprechender zu sein.

4. Die Justizvollzugsanstalt Geldern

Dank der freundlichen Mithilfe des Leiters der JVA - Geldern und dessen MitarbeiterInnen in den Kreativbereichen, ist es mir möglich gewesen, einen tieferen Einblick in ihre Arbeit zu bekommen.

Die JVA - Geldern ist eine Anstalt nur für Strafhaft. Das Strafenspektrum erstreckt sich ab 18 Monate bis zu lebenslang und ist nur für erwachsene Männer vorgesehen. Die Aufnahmekapazität beläuft sich auf 551 Plätze, sind aber verpflichtet bis zu 600 Gefangene aufzunehmen. In der JVA arbeiten 311 Beamte, Angestellte und ArbeiterInnen. Zur Zeit leben 568 Gefangene (der Ausländeranteil liegt bei 24%) in der JVA- Geldern. Arbeitsbereiche sowie Aus- bzw Fortbildungsmöglichkeiten sind im einzelnen: 13 Ausbildungsbereiche, 1 Studienzentrum, die Eigenbetriebe: Druckerei/ Buchbinderei/ Mediengestaltung und Eigenversorgung der Anstalt, 5 Unternehmerbetriebe, Arb.- Therapie Holz und Garten, schulische Liftkurse. Ein offener Vollzug besteht nicht.

4.1 Die Kreativbereiche

Die Umsetzung des Themas „Kreativitätsförderung im Strafvollzug“ obliegt der JVA in Eigenverantwortung. Zwar sind im StVollzG die rechtlichen Grundlagen einer solchen Fördermaßnahme geregelt, politische Vorgaben bestehen jedoch keine. Ebenso gibt es keine statistischen Untersuchungen über die Auswirkungen der durchgeführten Fördermaßnahmen bei Gefangenen in der Haft / nach der Haft. Die Finanzierung übernimmt teils der Fiskus, teils Eigenfinanzierung (z.B. durch den Verkauf der Werke).

Ziel dieser Maßnahmen ist:

a) Integration in die Kultur des Volkes
b) Selbstbewußtsein fördern
c) Selbstdisziplin fördern
d) sozial akzeptierte Freizeitgestaltung
e) entkrampftes Miteinander von Bevölkerung und Gefangenen fördern

Um an einer Fördermaßnahme teilnehmen zu dürfen, mußder Gefangene folgende Kriterien erfüllen: Die Anstaltssicherheit darf nicht gefährdet werden durch Materialien und Werkzeuge, Mittäter müssen getrennt bleiben, kein Drogenbesitz oder Handel, ausreichende Strafzeit, um an den Projekten teilzunehmen, keine Fluchtgefahr, keine Gefahr von Angriffen auf Bedienstete oder andere Gefangene und keine Suizidgefahr.

Das betreuende Personal ist teilweise sozialpädagogisch geschult oder ausgebildet.

4.1.1 Kreativbereich „Töpfern“

Diese Fördermaßnahme wurde 1987, durch persönliches Engagement des noch heute betreuenden Projektleiter Hr. Fleuren (Justizvollzugsbeamter), ins Leben gerufen und formal als Gruppenangebot in der Anstalt verankert. Seit 2001 jedoch ruht die Gruppenmaßnahme, da Umbauarbeiten das Angebot verhindern. Hr. Fleuren leitet die Arbeit alleine, das heißt ohne zusätzliches Sicherungspersonal und nur zeitweise nehmen ehrenamtliche Betreuer teil. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über den Verkauf von selbst produzierter Waren auf Ausstellungen bzw. Basaren. Jedoch kann jeder Gefangene seine eigenen Ideen umsetzen. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 16 Gefangene beschränkt.

Förderung der Kreativität und Freude am schöpferischen gestalten, so heißen die selbstgesteckten Ziele dieser Gruppe.

Weitere Ziele wurden formuliert:

a) Heranführen an systematische Arbeitsabläufe
b) Begabungsfindung
c) Befähigung zur Selbstreflextion
d) Steigerung der sozialen Kompetenz
e) Erlernen bzw. Steigerung der Gruppenfähigkeit
f) Vermittlung von Erfolgserlebnissen

Die Gruppe trifft sich einmal wöchentlich zum Gruppenmeeting und täglich können max. 4 Gefangene zwischen einer und vier Stunden töpfern. Der 55 qm große Gruppenraum ist nach eigenen Aussagen ausreichend ausgestattet. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie Pressemitteilungen über Veranstaltungen der Gruppe wird versucht, den Bekanntheitsgrad der Maßnahme zu Steigern.

Hr. Fleuren sieht seine Aufgabe darin, jedes Gruppenmitglied zu begleiten und seine Fähigkeiten zu fördern. Er stützt sich dabei auf Aussagen der Psychologie und der Pädagogik - nähere Ausführungen zu diesem Thema werde ich noch im Laufe meiner Hausarbeit liefern. In regelmäßig einberufenen Vollzugskonferenzen werden die gemachten Erfahrungen mit den einzelnen Gefangenen erörtert und können sich beispielsweise positiv auf Lockerungsmaßnahmen auswirken.

4.1.2 Kreativbereich „eigen-ART“

Die Gruppe eigen-ART der JVA - Geldern besteht aus max. 15 Gefangenen, die sich mit Literatur, Musik, bildender und darstellender Kunst sowie Kunsthandwerk beschäftigen. Sie wurde 1996 mit einigen Mitgliedern der damaligen Literaturgruppe gegründet.

Zweck der Gruppe ist die Förderung der Kreativität. Sie soll jenen Gefangenen, die eigenständig kreativ arbeiten wollen und können, eine Möglichkeit der Auseinandersetzung

und des Austausch miteinander bieten. „Verbindung von eigener und gemeinsamer kreativer Arbeit im respektvollen Umgang miteinander“, so lautet die Grundidee in dieser Gruppe.

Ziel der Gruppe ist die Koordination von kreativer (Einzel-) Arbeit. Durch die Erarbeitung und Ausstattung gemeinsamer Themen, Projekte und Veranstaltungen können und sollen die einzelnen Mitglieder und Bereiche miteinander kommunizieren, diskutieren, sich austauschen, ergänzen und inspirieren. Jedes Mitglied kann in jeden Bereich mitarbeiten und ist für die Einhaltung der Gruppenidee mitverantwortlich.

Die Gruppe finanziert ihre Mal- und Arbeitsmaterialien eigenständig durch den Verkauf von Arbeiten auf Ausstellungen oder durch Honorare und Spenden. Denn neben einer eigenen CD können Mitglieder der Gruppe eigen-ART auch auf eine Reihe von literarischen Veröffentlichungen und sogar Preise verweisen.12

Die Projektleiterin Fr. Ortenstein ist Lehrerin im Strafvollzug und hat im Rahmen ihres Studiums einige Semester Kunst studiert. An diesem Projekt nimmt direkt kein weiterer Mitarbeiter teil, indirekt sind aber viele von der Arbeit der Gruppe „betroffen“.

Der Gruppenraum, eine ehemalige 4 - Mann - Zelle von ca. 20 qm, ist trotz Sicherheitsaspekte gut ausgestattet. Die Gruppenmitglieder können sich jeden Tag in ihrer Freizeit von 17:30 bis 20:30 Uhr, am Wochenende von 9:00 bis 15:00 Uhr im Gruppenraum treffen und arbeiten. Einmal in der Woche trifft sich die ganze Gruppe zu Besprechungen und Planungen. Öffentlichkeitsarbeit wird auch bei dieser Fördermaßnahme großgeschrieben. Sie arbeiten regelmäßig mit Schulen, anderen Anstalten und Künstlergruppen zusammen.

Fr. Ortenstein sieht ihre Aufgabe in diesem Projekt als Begleitung, Unterstützung und Förderung im Hintergrund, da das Konzept auf möglichst viel Eigenverantwortung und Eigeninitiative aufgebaut ist: „Ich versuche in erster Linie für die Gruppe Koordinatorin, d.h. vor allem Schlüssel, Telefon und Transportmittel zu sein und nur das anzunehmen, was im geschlossenen Vollzug von Gefangenen nicht allein zu realisieren ist“. Dieses Projekt stützt sich auf die Richtlinien im Strafvollzug, auf verschiedene pädagogische Konzepte (z.B. Interaktionspädagogik, erlebnis- und handlungsorientierte Unterrichtsmethoden) und auf Ansätze der intregativen Therapie (z.B. Intermedialität).

4.2 Darstellung der pädagogischen Konzeption der Gruppe „eigen-ART“

4.2.1 Vorbemerkung

Innerhalb der behandlerischen Maßnahmen nehmen Freizeitangebote eine Sonderstellung ein: „Sie dienen in erster Linie weder der direkten beruflichen Qualifizierung, noch der notwendigen Mitarbeit am Vollzugsziel, sondern haben vor allem eine Entlastungsfunktion als relativer Freiraum innerhalb streng reglementierter Strukturen“. Gerade diese Freiräume ermöglichen es aber, durch angst- und stressfreie Erlebnis- und Erfahrungsräume jene Handlungskompetenzen zu gewinnen, die dem eigentlichen Vollzugsziel dienen (einem Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten).“

So fördern gerade Freizeit- und Projektgruppen mit effektiven Kooperationsformen die soziale Kompetenz. Dies gilt in besonderen Maße bei verhaltensauffälligen Gefangenen, wenn die Teilnahme aus eigener Initiative erfolgt.

Ein intermedialer Ansatz (wie bei der Gruppe eigen-ART) fördert durch produktiveeigengestalterische wie kokreative- Prozesse die kognitive, emotionale und soziale Persönlichkeitsentwicklung.

Erlebnisaktivierende Methoden (der Kunstpädagogik und - therapie) ermöglichen durch rezeptive und produktive Modalitäten neue Wahrnehmungs- und Gestaltungsräume, und damit eine zunehmend (Selbst-) Bewußtheit als Wahrnehmender und Gestaltender. Denn Kunst und Kreativität bedeuten immer Grenz - Erfahrungen, Auseinandersetzungen mit eigenen Grenzen, denen anderer und des Mediums Kunst selbst.

4.2.2 Zielsetzung der Gruppe eigen-ART

- Förderung der kreativen Potentiale und Ressourcen durch intermediale Angebote
- Förderung der Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit
- Förderung von sozialer Kompetenz und solidarischen Verhalten durch gemeinsame Projekte und Gruppenaktivitäten
- Förderung von Mehrperspektivität, Toleranz, Empathie und Selbstreflexion
- Erlebnisaktivierung mittels multipler Angebote, durch unterschiedliche Methoden, Techniken und Medien
- Förderung von kooperativem und demokratischen Verhalten durch Selbstverwaltung
- Förderung der (Selbst-) Verantwortung durch Entscheidungsmöglichkeiten und Mitverantwortung
- Steigerung des Selbstwertgefühls durch Erfolgserlebnisse und Frustrationsbewältigung
- Öffentlichkeitsarbeit durch Veranstaltungen
- Abbau von Hemmschwellen durch Veranstaltungen
- Ideenaustausch durch Veranstaltungen in anderen Anstalten

4.2.3 Pädagogische Aspekte der Zielsetzung

Auch wenn alle (sonder-) pädagogischen Modelle sich im Rahmen des Erziehungsauftrages auf die Förderung von Kindern / Jugendlichen beziehen, mußdoch- selbst unter Berücksichtigung bereits verfestigter Persönlichkeitsstrukturen - auch bei Erwachsenen von Interventions- und Modifikationsmöglichkeiten von Verhalten durch pädagogisches Handeln ausgegangen werden, da sonst der Grundgedanke des Behandlungsvollzuges, der (Re-) Sozialisierungsgedanke ad absurdum geführt würde.

Die Konzeption dieser Gruppe geht von einer behandlerischen Förderung der Gefangenen durch interaktionspädagogisch orientierte (Gruppe-) Aktivitäten aus, wobei der pädagogische Aspekt des „sozialen Lernens“ auch im Freizeitbereich als wirksam angesehen wird. Viele Gefangene mit langen Haftstrafen weisen durch frühe Sozialisationsfehler, verstärkt durch Struktur und Länge der Strafzeit, Störungen des Sozialverhaltens auf.

(Sonder-) pädagogische Ansätze, vor allem lern- und kommunikationstheoretische, gehen bei Verhaltensauffälligkeiten von Sozialisationsproblemen aus, die aus belastenden sozial- interaktionalen Prozessen entstehen und deshalb über Veränderungen des Interaktionsfeldes pädagogisch beeinflussbar sind. Durch entsprechendes Training kann Erlerntes auch wieder verlernt werden. Der methodische Ansatz der Gestaltpädagogik zielt vor allem auf die Förderung von Kontaktfunktionen (Kontakt zu sich selbst und zu anderen) und - durch das positive Menschenbild - auf eine Mobilisierung der selbst unterstützenden Kräfte eines Menschen und weniger auf die Behandlung von Defiziten.

Besonders kreative Medien dienen dabei als Hilfsmittel, um Kontaktblockaden zu überwinden und die Offenheit des Individuums gegenüber notwendige Austauschprozesse mit seiner Umwelt zu erhöhen. Durch die Prozessorientierung werden komplexe Selbstreflexionsprozesse im Medium der Begegnung gefördert. Entscheiden ist dabei nicht der technisch perfekte Einsatz kreativer Medien, sondern daßdiese eine dialogische Begegnung gleichberechtigter Subjekte fördern.

Gestalt- und interaktionspädagogisch orientierte Gruppenkonzeption - wie die der Gruppe eigen-ART - fördern durch Projekt-, Experimentier- und Gruppenarbeitsangebote kooperatives, eigenverantwortliches und kreatives Verhalten, und können dadurch dem (Re-) Sozialisierungsprozess entscheidende Impulse geben.

Gerade Freizeitgruppen bieten durch freiwillige, zwanglose Teilnahme die Möglichkeit, die in einem „pädagogisch - therapeutischen Milieu (Benkmann) wirksame Prozesse zur Beeinflussung oder Begrenzung von Verhaltensstörungen zu nutzen.

Das Training von prosozialem, solidarischem Verhalten findet in der Gruppe unbewusst, fast beiläufig statt, weil der angst- und aggressionserzeugende Konkurrenz- und Leistungsdruck von vollzuglichen oder arbeitsorganisatorischen Strukturen hier fehlt. Die gruppendynamischen Prozesse fördern soziale Fähigkeiten: Gerade in Konfliktsituationen, denen die meisten Gefangenen durch Austritt aus der Gruppe ausweichen könnten, wird ihnen die Bedeutung des geschaffenen Freiraumes evident, so daßsie sich meist zu Kompromissen, Absprachen oder Veränderungen bereit erklären, die erst eine Modifizierung des sozialen Erlebnis- und Erfahrungshorizontes ermöglichen. Das Reflektieren von aktuellen Kommunikationssituationen oder Interaktionsproblemen in Gruppensitzungen verlangt eine bewußte Auseinandersetzung mit der eigenen Identität und dem interpersonalen Bereich der Beziehungskonstellation, was bei Verhaltensauffälligkeit deshalb von fundamentaler Bedeutung ist, weil Verhaltensstörungen auch Beziehungsstörungen sind.

In diesem sensiblen, sozial - emotionalen Bereich spielt die Atmosphäre und das (Arbeits-) Klima innerhalb der Gruppe selbst eine wichtige Rolle für den Erfolg der Gruppenarbeit. Gemeinsam geplante und verantwortete Projekte und Aktionen dienen immer wieder der „Sozialhygiene“. Vor allem in Zeiten, in denen sich Individualisationstendenzen und Gruppenmüdigkeit ausbreiten.

5 Persönliche Meinung

Zu Beginn meiner Arbeit wollte ich noch glauben, daßKreativitätsförderung im Strafvollzug mehr sein kann, als bloße flankierende Maßnahme innerhalb des Resozialisierungsgedanken. Die Projektion aller pädagogischen Ansätze auf einen Menschen hinter Gitter weist doch einen bedeutenden Mangel auf; einen Mangel an Aufnahmebereitschaft. Wie hoch ist wohl der Druck, den ein Mensch, so abgebrüht wie er auch sein mag, widerfährt, wenn er eingesperrt ist? Menschlich würde ich wahrscheinlich mit dem Bau meiner eigenen Mauer beginnen, um wenigstens etwas Intimität zu behalten. So ist sicher die tägliche Arbeit schwierig und fordert sehr viel Kraft, von den mit dieser Aufgabe betrauten Menschen. Doch das der Bedarf an solchen Maßnahmen innerhalb der Mauer vorhanden ist, zeigen die langen Wartelisten laut Aussagen der Mitarbeiter der JVA - Geldern. Auf die Frage hin, ob solche Maßnahmen sinnvoll sind, antwortete mir die Leiterin der eigen-ART Gruppe: „Nach meiner Erfahrung ist eine solche Maßnahme sinnvoll - auch oder vielleicht gerade, weil sie „nur Freizeitbeschäftigung“ ist. Ansonsten würde ich sie nicht betreuen.

Die Mitglieder nehmen alle aus eigenen Antrieb teil, unterwerfen sich dadurch aber auch freiwillig Strukturen und Regeln, die sie sonst ablehnen. Gerade in solch frei gewählten Gruppenstrukturen können soziale Verhaltensweisen erlernt und trainiert werden, die dem Resoziaslisierungsdedanken des Strafvollzuges entsprechen. Die Förderung der Kreativität bezieht sich ja nicht allein auf die Produktion von Werken, sondern erweitert unbewusst durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen (Handlungs-) Möglichkeiten auch kreative Lösungsansätze in anderen Bereichen. Gerade im Freizeitbereich haben viele Gefangene draußen nichts mit sich anfangen können. Mit der zunehmenden Arbeitslosigkeit allgemein wird es aber immer wichtiger, sinnvolle Freizeitbeschäftigungen zu erschließen- auch im Strafvollzug“.

Diesen Aussagen möchte ich mich anschließen, doch solange die Gesellschaft nicht einige grundlegende Positionen zum Strafvollzug ändert, können solche Maßnahmen nichts anderes als „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sein. Freiheitsstrafe mag in manchen Fällen etwas bringen. Es gibt Straftäter, die sich von der Gefängniszeit so tief beeindrucken lassen, daßsie alles tun werden, um ja nie wieder dorthin zurück zu müssen. Doch in vielen Fällen bringt Freiheitsstrafe nicht nur nichts, sondern sie schafft nur weiteres Unglück und legt oft genug die Grundlage für neue Straftaten. Niemand wird ernsthaft verlangen wollen, daßdie Gesellschaft Straftaten einfach so hinnehmen soll. Das kann sie aus zwei Gründen nicht:

Erstens müssen wir uns schützen gegen solche Straftäter, von denen objektiv ständig Gefahr für uns alle ausgeht. Zweitens, und auf diese Idee scheint kaum jemand zu kommen, tragen wir alle Verantwortung für alle anderen Mitglieder unserer Gesellschaft. Dies bedeutet auch, daßwir Verantwortung tragen für Straftäter und wiederum, daßwir nach den Gründen fragen müssen, warum jemand straffällig geworden ist.

Zum Beispiel im Bereich der Drogenproblematik ist das System der Strafverfolgung mehr als nutzlos. Einfach mal in den Knast schicken, obwohl dort ein Drogenkonsument mit all seinen Problemen falsch aufgehoben ist. Einige Justizvollzugsanstalten sind bekanntlich mit Automaten bestückt, in denen man sauberes Fixerbesteck erwerben kann. Das zeigt deutlich die Hilflosigkeit der Justiz in diesem Themenbereich. Entkriminalisierung, differenzierte und durchdachte Modelle auf bestimmte Tatbestände ausgelegt, wie z.B. Wohngruppenvollzug unter pädagogischen Gesichtspunkten und den Gedanken „Therapie statt Strafe“ weiter auszubauen und anzuwenden würde wohl auf Dauer bessere Voraussetzungen schaffen, als einfach nur auf Abschreckung zielen.

Täter - Opfer - Ausgleich, pädagogische und psychologische Betreuung, konsequente Nachsorge, Integration in die Gesellschaft, diese schwierigen Anforderungen können nicht mit Verallgemeinerungen, die das Strafgesetzbuch darstellt, angegangen werden. Doch radikale Änderungen sind nur schwer durchzusetzen, besonders wenn diese an den bestehenden Systemen kratzen und obendrein auch noch eine Menge Geld kosten. Die Lobby in der Gesellschaft fehlt, um Veränderungen herbeizuführen. Doch welches Mitglied der Gesellschaft kann und will sich mit den Umständen einer Inhaftierung beschäftigen? Zugebuttert mit einer Flut von täglichen Informationen, Arbeit und der Suche nach dem eigenen, persönlichen „Glück“ verschließt man gern den Blick für solche Nebensächlichkeiten. Die Politik ist gefordert, dieses Thema mehr in die öffentliche Diskussion zu ziehen, doch auch hier stehen natürlich wirtschaftliche Gesichtspunkte, Machterhalt und die üblichen Themen im Vordergrund. Welcher Politiker kann schon öffentlich die Legalisierung von weichen Drogen propagieren, ohne nicht selbst ins Fadenkreuz zu geraden?

So ist Kreativitätsförderung im Strafvollzug vor allem dadurch sinnvoll, daßder durch diese Maßnahme geschaffene Freiraum dem Gefangenen Entlastung vor dem Dauerstress der Inhaftierung schafft und ihn somit ein Stückchen Individualität schenkt.

Raus aus der Zelle, rein in die Kommunikation mit Menschen, die ebenfalls mit der Strafe leben müssen oder einfach mal einem Menschen zu begegnen, der nicht direkt etwas mit Kontrollfunktionen zu tun hat. „Intimsphärenvergrößerung“ möchte ich das nennen. Ich glaube, das ist ein wichtiger, für den Inhaftierten positiver Aspekt, der sicher auch von dem Vollzugspersonal geschätzt wird. Die aus solchen Projekten fließenden, positiven Einflüsse rechtfertigen schon alleine solche Maßnahmen, denn das Anstaltsklima ist sicherlich ein Sicherheitsfaktor der beachtet werden muß.

Kreativität ist also keine Wunderwaffe im Kampf gegen Kriminalität und für Resozialisation. Sie schafft es alleine nicht all die Schwierigkeiten zu überwinden, die eine Inhaftierung mit sich bringt. Doch das sie wichtig ist, positive Einflüsse haben kann und gut für den Menschen hinter Gitter ist, steht für mich außer Frage und rechtfertigt ihren Einsatz.

6 Literatur

Csikszentmihalyi, M. (1985). Das flow- Erlebnis. Jenseits von Angst und Langweile. Stuttgart: Klett- Cotta.

Csikszentmihalyi, M. (1996). Creativity. Flow and the psychology of discovery and invention. New York, NY: Harper Collins.

Dörner, D. (1982). Wie man viele Probleme zugleich löst- oder auch nicht! Sprache und Kognition, 1, 55-66.

Federico, P. & Landis, D.B. (1984). Cognitive styles, abilities, and aptitudes: Are they dependent or independent? Coutemporary Education Psychologie, 9, 146-161

Getzels, J. W. & Jackson, P. W. (1963). The highly intelligent and the highly creative adolescents. In C. W. Taylor & F. Baron (Eds.), Scientific creativity (pp. 161-172). New York: J. Wiley.

Jochum, T. & Rühle, D. G. (1996). Polizei- und Ordnungsrecht. Baden- Baden: Nomos.

Köstler, A. (1964). The Art of creation. New York: Macmillan.

Landau, E. (1974). Psychologie der Kreativität. München/ Basel: Ernst Reinhardt.

Lubart, F. I. & Sternberg, R. J. (1995). An investment approach to creativity. Theory and data. In S. M. Smith & T. B. Ward (Eds.), The creative cognition approach (pp. 271- 302). Cambrige, Ma: Mit Press.

Mumford, M. D. & Gustafson, S. B. (1988). Creativity syndrome: Integration, application, and innovation. Psychological Bulletin, 103, 27-43.

Perkins, D. N. (1990). The nature and nature of creativity. In B. F. Jones & L. Idol (Eds.), Dimensions of thinking and cognitive instruktion (pp. 415- 443). Hillsdale, NY: Erlbaum.

Sternberg, R. J. (1998). Erfolgsintelligenz. Warum wir mehr brauchen als EQ & IQ. München: Lichtenberg.

Westermeyer, H. (1998). The social construction and psychological assessment of creativity. High Ability Studies, 9, 11-21.

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre, daßich die Facharbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.

Insbesondere versichere ich, daßich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken als solche kenntlich gemacht habe.

Koblenz, 16.06.2002

[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Jan Glomb

[...]


1 Haft vermeiden- Resozialisierung stärken http://www.gruene.bayern.landtag.de/new/docs/politikfelder/Beitraege/strafvollzug/ken1.pdf

2 http://www.cdu.de/politik-a-z/bundesfacha.../bacdj_20thesen.ht 6

3 Abschaffung, Begnadigung

4 am Rand, auf der Grenze liegend

5 wie zum Beispiel Verkehrs- und Wirtschaftsdeliquenten

6 Freigängervollzug

7 http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc30.htm

8 http://gesetze.2me.net/stpo/stpo0162.htm

9 http://gesetze.2me.net/stpo/stpo0162.htm

10 Haft vermeiden- Resozialisierung stärken http://www.gruene.bayern.landtag.de/new/docs/politikfelder/Beitraege/strafvollzug/ken1.pdf

11 die Kunst neue Erkenntnisse zu finden

12 www.eigenart-online.net

Excerpt out of 21 pages

Details

Title
Kreativitätsförderung im Strafvollzug
College
University of Applied Sciences Koblenz
Grade
1,7
Author
Year
2002
Pages
21
Catalog Number
V107311
ISBN (eBook)
9783640055845
File size
458 KB
Language
German
Keywords
Kreativitätsförderung, Strafvollzug
Quote paper
Jan Glomb (Author), 2002, Kreativitätsförderung im Strafvollzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107311

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