Tagelöhner - Renaissance eines Begriffs


Seminararbeit, 2001

38 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Vormoderne Tagelöhner in Deutschland

2. Die Sozialstruktur der ländlichen Tagelöhner in Deutschland am Beispiel des Herzogtums Braunschweig im 19. Jahrhundert
2.1 Struktur der ländlichen Gesellschaft
2.2 Schichtzugehörigkeit und Lebensverhältnisse
2.3 Rechtliche Situation und politische Partizipation
2.4 Soziale und räumliche Mobilität

3. Die Sozialstruktur der städtischen Tagelöhner am Beispiel der Stadt Braunschweig im 19. Jahrhundert
3.1 Struktur der städtischen Gesellschaft
3.2 Schichtzugehörigkeit und Lebensstandard
3.3 Rechtliche Situation und politische Partizipation

4. Historische Tagelöhnerstrukturen in modernen Gesellschaften am Beispiel Andalusiens

5. Beinhalten moderne Formen der Erwerbstätigkeit historische Tagelöhnerstrukturen?
5.1 Der Arbeitskraftunternehmer bei Voß und Pongratz - Erfolgsunternehmer oder moderner Tagelöhner?
5.2 Sind freie Mitarbeiter von heute die freien Tagelöhner von morgen?
5.2.1 Tagelöhnerinnen im Bildungsbereich?
5.2.2 Freie Mitarbeit im Journalismus
5.3 Der virtuelle Unternehmer - auch er ein Tagelöhner?

6. Vergleich der Strukturmerkmale
6.1 Problem der Vergleichbarkeit
6.2 Ähnlichkeiten
6.3 Unterschiede

7. Fazit

Bibliographie

Einleitung

Immer häufiger stößt man in Veröffentlichungen aller Art, sowohl sozialwissenschaftlichen Texten, als auch betriebswirtschaftlicher Literatur, in Bestsellern oder in Zeitschrifteninterviews auf den Begriff des modernen Tagelöhners im Kontext struktureller Veränderung von Erwerbstätigkeit. Es wird bezug genommen auf einen historischen Erwerbstätigentypus, ohne dessen Strukturmerkmale kenntlich zu machen. Diese Handlungsweise vermittelt den Eindruck, dass jedem klar ist, was einen Tagelöhner in seiner historischen Erscheinungsweise ausgemacht hat und somit in seiner modernen Erscheinungsweise kennzeichnet. Das dem nicht so ist, zeigt sich in der oft inhaltslosen Kategorisierung moderner Erwerbsformen und der damit einhergehenden vordergründigen Darstellung des historischen Typs des Tagelöhners.

Was jedoch bedeutet der Begriff Tagelöhner im sozioökonomischen Kontext für das Individuum und das Kollektiv? Kann man diesen Begriff der Frühen Neuzeit verwenden zur Beschreibung etwaiger struktureller Veränderungen des modernen Arbeitsmarktes im 21. Jahrhundert?

Der Begriff Tagelöhner ist traditionell negativ besetzt, so dass der Gebrauch dieses Begriffs eine unheilvolle Tendenz vermuten lässt. Es soll in dieser Arbeit jedoch nicht um die Bearbeitung der Frage gehen, inwieweit die prognostizierten Strukturveränderungen der Erwerbstätigkeit angenommen werden können bzw. welche Intention die Autoren leitet. Die Frage ist, ob wir uns tatsächlich auf dem Weg in eine Tagelöhner-Gesellschaft befinden, wie es manche Autoren glauben machen wollen.

All diesen Fragen soll in dieser Arbeit nachgegangen werden. Dafür ist es notwendig zu klären, was die historische Figur des Tagelöhners überhaupt auszeichnet bzw. welche Strukturmerkmale typisch für diesen sind. Exemplarisch soll dies anhand der Tagelöhner im Herzogtum Braunschweig des 19. Jahrhunderts geschehen, da diese detaillierte Darstellung die historische Dimensionen eines Tagelöhnerdaseins besonders deutlich werden läßt.

Zusätzlich soll dargestellt werden, dass auch in modernen Gesellschaften traditionelle Tagelöhnerarbeit zu finden ist, die, so scheint es, unverändert und unangetastet in den vormodernen Strukturen existieren. Um dies zu verdeutlichen, soll der andalusische Tagelöhner im modernen Spanien untersucht werden, der beispielhaft für sämtliche klassische Tagelöhnerstrukturen in modernen Gesellschaften stehen soll. Dem gegenüber gestellt werden einige der modernen Erwerbsmöglichkeiten, allen voran der sogenannte Arbeitskraftunternehmer der Sozialwissenschaftler Voß und Pongratz1, der im negativ verlaufenden Fall den modernen Tagelöhner darstellen soll.2Innerhalb dieser Arbeit soll also versucht werden, die Merkmale der historischen Tagelöhnerarbeit, der klassischen Tagelöhnerarbeit in modernen Gesellschaften und aktueller Erscheinungsformen von Erwerbstätigkeit herauszuarbeiten, um sie miteinander zu vergleichen. Dies führt dann zur Beantwortung der Frage inwieweit ein Vergleich überhaupt zu leisten ist bzw. inwieweit es möglich ist, von modernem Tagelöhnertum zu sprechen.

1. Vormoderne Tagelöhner in Deutschland

Wichtig im Hinblick auf die Analyse der traditionellen Strukturmerkmale typischer Tagelöhnerarbeit bzw. des Tagelöhnerdaseins soll die historische Heranführung an eben diese Form der Erwerbstätigkeit sein, um später vergleichend mit diesem Begriff umgehen zu können.

Im 14. Jahrhundert tauchen erstmals Tagelöhner, Tagwerker oder Werkleute in den Quellen auf, vermehrt dann im 16. Jahrhundert und ab dem 17. Jahrhundert erschienen in allen deutschen Gebieten ausführliche Tagelöhnerordnungen, die Aussagen über Arbeitszweige, Arbeitszeit, Arbeitslohn und die wirtschaftlichen Zweige Auskunft geben.3

Der Begriff des „Tagelöhners“ soll in seiner Bedeutung historisch von dem Begriff „Arbeiter“ entwickelt werden. Im späten Mittelalter war dieser Begriff durchaus gebräuchlich als Beschreibung eines Menschen, der mühsam „im Schweiße seines Angesichts“4körperlich arbeitete. Mit der Beschreibung als „Arbeitsmann“ und „arbeitende Leute“ waren die in der vorherrschenden Landwirtschaft Tätigen gemeint. Alle Handarbeitenden wurden zwar unter dem Oberbegriff Arbeiter subsumiert, dennoch differenzierten sie sich später in Bauern, Tagelöhner, Handwerker und Gesellen im Zuge des weichenden feudalistischen Systems. Als Arbeiter allgemein wurden dann nur noch die unter den Bauern und Handwerkern stehenden „Werckleuthen, Tagelöhner und arbeits volck, Hand-Arbeiter, Arbeitsleute, Handlanger und Tagwerker“5, die alle zusammen wiederum unter den Begriff Tagelöhner zu fassen waren, bezeichnet.

Tagelohn stellte als eine Mischerwerbsform dar, denn der Lebensunterhalt wurde überwiegend dadurch bestritten, verschiedene und verschiedenartige Tätigkeiten auszuüben. Der „Tagelöhner“ ist also keine Berufsbezeichnung im heutigen Sinne, sondern ein Oberbegriff, unter den die verschiedensten Handarbeiten untergeordnet sind. Hierzu eine zeitgenössische Definition: „Also in engerer Bedeutung ein unzünftiger Handarbeiter der kein Handwerk betreibt oder kein eigentliches bürgerliches Gewerbe, sondern bloß diejenigen Dienste leistet, die auf dem Felde oder Acker verrichtet werden, und wozu er angewiesen wird, und in den Städten ein Handlanger, Handreicher, sowohl bei den Handwerkern (...) als auch bei anderen Geschäften...“6.

Ein wichtiges Differenzierungsmerkmal für die Einordnung ist die Tatsache, dass die Tagelöhner „nicht in dem Hausverband der Familie eintraten, sondern selbständig mit geringeren oder größeren Einschränkungen von Zeit zu Zeit über ihre Arbeitskraft verfügten und sich in der Regel tageweise, ausnahmsweise auch für längere Zeit, entlohnen ließen“.7Tagelöhner wurden somit ganz klar vom Gesinde8abgegrenzt, welches zwar die gleiche Arbeit verrichtete, jedoch in einem viel engeren, unselbständigeren Verhältnis zum Arbeitgeber stand.

Die ländliche unterbäuerliche Arbeiterschaft zergliederte sich somit in zahlreiche Kategorien, die sich nach ihren Funktionen im Arbeitsprozess, der Stellung zum Dienstherren, nach Lohnform und Lebensweise unterschieden. Hier ist besonders die Art und Stärke der Bindung an den gutsherrlichen oder bäuerlichen Betrieb bzw. möglicher Landbesitz zu nennen.

Es gab zum einen die vertraglich gebundenen, landbesitzenden Tagelöhner, die zwar als landarm aber dennoch landbesitzend für den Grundherren tätig werden mussten. Sie waren Pächter von Kleinstellen, die nicht zum Vollerwerb geeignet waren. Hiermit befanden sie sich in einer größeren Abhängigkeit zu den Grundherren, da ihr Arbeitsverhältnis aus Pacht und vertraglichen Dienstpflichten ihm gegenüber zusammengesetzt war.

Zum anderen gab es die große Zahl der landlosen Tagelöhner, die im Gegensatz zu den Landbesitzenden ohne Grund- und Hausbesitz waren und die deshalb durch landwirtschaftliche Lohnarbeit ihr Überleben sichern mussten. Da sie keinerlei Eigentum besaßen, zahlten sie Mietzinsen oder leisteten diesen durch Arbeit ab. Ihre Bezeichnung war demnach Einlieger, da sie bei Bauern, Gutsherren oder anderen Tagelöhnern einliegen, also wohnen, mussten. Da sie keinerlei vertragliche Verpflichtung gegenüber den Grundherren, z.B. durch Kleinstellenbesitz, hatten, waren sie „Herren ihrer Zeit“9. Sie verfügten innerhalb des Dorfes über keinerlei Rechte an den genossenschaftlichen Einrichtungen des Dorfes. Sie lebten auf „eigene Hand“ und mussten sich in allem um sich selbst kümmern. Eine zeitgenössische Abhandlung macht das Ansehen innerhalb der Gemeinden deutlich:

„Die niedrigsten Einwohner auf Dörffern werden Häuslinge, Einkömmlinge (...) benennet, welche keine eigenthümliche Grundstücke besitzen, sondern entweder (...) zur Miethe bey denen Nachbaren und Häuslern wohnen, oder nur bey ihren Anverwandten sich aufhalten“10.

Man spricht bei dieser Form der Taglohns auch von „freien Tagelöhnern“, die „freie“ Arbeit verrichteten, d. h. in saisonaler (Wander-) Lohnarbeit, im Handwerk oder prä- industriellem Gewerbe. Aber auch sie waren gezwungen, zwar nicht de jure aber doch de facto, zu arbeiten um ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Im weitesten Sinne sind freie Arbeiter diejenigen, die von Leibeigenschaft und Erbuntertänigkeit befreit sind, also auch die Landbesitzenden, im engeren Sinne jedoch nur die freien Tagelöhner, da der Grundbesitz eine enge Bindung und somit auch weniger Freiheit bedeutet. Man kann zusammenfassend bestimmen, dass der fehlende Landbesitz und das fehlende vertragliche Arbeitsverhältnis Kennzeichen einer freien Tagelöhnerschaft sind. Frei bedeutet in diesem Zusammenhang auch, wenigstens über einen Teil der Zeit, frei verfügen zu können.

Die städtischen freien Tagelöhner waren dadurch gekennzeichnet, dass auch sie für „täglichen“ Lohn arbeiteten und im Gegensatz zu den anderen städtischen Lohnarbeitern ungelernt waren, d.h. unqualifizierte Arbeit verrichteten. Ihr Arbeitsverhältnis dauerte nur einen Tag. Die Möglichkeiten in der Stadt waren aber um einiges vielfältiger als auf dem Lande. Es konnte sich um Tätigkeiten im handwerklichen oder auch gewerblichen Bereich handeln. Es gab kein einheitliches Tätigkeitsbild, wie sich dies auf dem Lande feststellen ließ. Generell kann festgehalten werden, dass es sich bei dem Tagelöhner um einen klassischen Hilfsarbeiter handelte, der in keiner Zunft oder Gilde organisiert war.

Generell läßt sich erkennen, dass den freien Tagelöhnern, sowohl auf dem Land als auch in der Stadt, ein festes Abhängigkeitsverhältnis fremd war. Es handelte sich um selbständige Arbeiter, wobei sich ihre Selbständigkeit darin erschöpfte, auf dem Land oder in der Stadt ständig auf der Suche nach Arbeit zu sein.

An dieser Stelle ist auf jeden Fall festzuhalten, dass gerade die Freiheit und Selbständigkeit ein wichtiges Wesensmerkmal der freien Tagelöhnerarbeit ist. Aus diesem Grund soll das Hauptaugenmerk dieser Arbeit auf den Arbeitsverhältnissen der „freien Tagelöhner“11 liegen, denn sie entsprechen weitgehend den Vorstellungen derjenigen, die heute diesen Begriff benutzen und auf die aktuelle Situation zu übertragen versuchen.

2. Die Sozialstruktur der ländlichen Tagelöhner in Deutschland am Beispiel

des Herzogtums Braunschweig im 19. Jahrhundert Um näher untersuchen zu können, welche Elemente eine klassische Tagelöhnertätigkeit bestimmen, sollen diese am konkreten Beispiel des Herzogtums Braunschweig im 19. Jahrhundert herausgearbeitet werden. Nachfolgend sollen damit die Strukturen deutlich werden und zur weiteren Analyse beitragen.

2.1 Struktur der ländlichen Gesellschaft

Bei der Struktur des Wirtschaftslebens der vorindustriellen Zeit Deutschlands um 1800 kann man nur von Schätzungen ausgehen. Man nimmt an, dass etwa 62% aller Erwerbstätigen in der Landwirtschaft, 21% im Gewerbe und 17% in Bereich Dienstleistungen beschäftigt waren.12Hieraus läßt sich schließen, dass die Landwirtschaft am Vorabend der Industrialisierung der zentraler Bereich, der primäre Wirtschaftssektor, war.

Den Begriff „Bauer“ wurde so im 19. Jh. nicht verwendet, vielmehr wurden die in der Landwirtschaft tätigen Menschen z.B. Ackerleute genannt, die den Grundherren mit ihrem Gespann zu Diensten sein mussten oder Halbspänner, die dafür die Hälfte ihrer Zeit aufwenden mussten und die Kotsassen, die Handarbeit zu verrichten hatten.13Alle diese in der Landwirtschaft Tätigen arbeiteten für den jeweiligen Grundbesitzer. Die oben genannte Aufzählung beinhaltet auch eine Rangfolge. Die Kotsassen waren fast landlos während die Ackerleute in ihren Rechten und Landbesitz am höchsten standen. Sie waren die einzigen in der dörflichen Gemeinschaft, die von eigener Landwirtschaft leben konnten. Diese „Bauern“ auch „Reiheleute“ genannt, verfügten gemeinsam über die Gemeinheit, d.h. den Besitz der Gemeinde.

Es gab zudem viele Menschen in der dörflichen Gemeinschaft, die zwar über einen eigenen Hausstand verfügten, jedoch kein eigenes Haus oder Land besaßen. Sie wurden auch „Häuslinge“ genannt, die als Tagelöhner arbeiteten. Diese Gruppe war keinesfalls homogen, da sie diverse Tätigkeiten verrichteten.

Man kann generell zwei Arten von Tagelöhnern unterscheiden: „Feste Tagelöhner“ waren auf einem Hof oder Gut fest eingestellt.14Sie arbeiteten oft ihr ganzes Leben nur auf dem einen Hof. Für gewöhnlich wohnten sie in Häusern oder Wohnungen, die sie von ihrem Arbeitgeber gepachtet hatten und bestellten nebenbei Felder, welche ebenfalls von den Arbeitgebern gepachtet wurden.

Die sogenannten „freien Tagelöhner“ arbeiteten bei wechselnden Arbeitgebern im primären Bereich, manchmal aber auch bei Handwerkern oder bei der Eisenbahn. Im Braunschweiger Raum wohnten die freien Tagelöhner oft zur Miete bei ihren Arbeitgebern, während es z. B. im ostelbischen Raum eine ganz klare Trennung zwischen den freien und festen Tagelöhnern gab. Dort war meistens nur ein Eigentümer und Arbeitgeber in einem Gutsdorf.

Nachdem die Strukturen, in denen Tagelöhnerarbeit stattfand dargestellt wurden, soll nun auf die Umstände, unter denen sie arbeiteten näher beleuchtet werden.

2.2 Schichtzugehörigkeit und Lebensverhältnisse

Die statistische Zusammensetzung der männlichen Landbevölkerung soll an Zahlen aus zwei Ämtern im Braunschweigischen exemplarisch dargestellt gemacht werden. Im Jahre 1850 gab es in den Ämtern Riddagshausen und Vechelde 23 % Bauern (Ackerleute, Halbspänner, Kotsassen), 9% nicht landwirtschaftlich Tätige, Handwerker (u.a.) mit landwirtschaftlicher Nebentätigkeit, 17 % freie Tagelöhner, 10 % feste Tagelöhner und 22 % Knechte.

Diese Zahlen machen deutlich, welchen großen Anteil die sogenannten unterbäuerlichen Schichten15- zusammen fast die Hälfte aller männlichen Dorfbewohner - an der dörflichen Gemeinschaft hatten.16

Die meisten Tagelöhner wurden aus einer großen Schicht nichterbberechtigter Kinder von Bauern rekrutiert, den sogenannten „weichenden Erben“17. Hinzu kam ein extremes Bevölkerungswachstum, welches zum starken Anwachsen dieser Schicht beitrug. War der Anteil an unterbäuerlichen Schichten an der Bevölkerung im 17. Jahrhundert noch relativ gering, stieg ihr Anteil bis zur Mitte des 19. Jh. extrem an. Die vormals bäuerliche Mehrheit gab es nicht mehr, sie wurde abgelöst von der unterbäuerlichen Schicht der Tagelöhner, Häuslinge und Knechte.

Der Lebensstandard der Tagelöhner war äußerst spartanisch, dennoch war eine zeitgenössische Aussage „Jeder gesunde, fleißige, nüchterne und mäßig lebende Arbeitsmann hat sein Auskommen; freilich beschränkt, wie es bei unseren Verhältnissen nicht anders sein kann“.18Gerade dieses Zitat macht aber deutlich, dass persönliche Krisensituationen wie z.B. Krankheit oder Tod des Ernährers etc. die äußerst fragile Situation gefährdeten und zu Armut, Verelendung und auch Hungertod führen konnten. Aber auch andere Einflussfaktoren wie besonders harte Winter, Ernteausfälle oder eine schlechte konjunkturelle Lage konnten zu dem Verlust von Arbeit und damit eben auch dem Einkommen führen. Gerade die freien Tagelöhner befanden sich in einer besonders unsicheren Situation. Zwar verdienten sie etwas mehr, als die festen Tagelöhner, waren jedoch in keiner Weise gegen diese Unwägbarkeiten, die ein Einkommen unmöglich machen, versichert. Fast jeden Winter hatte der freie Tagelöhner keine Arbeit, so dass er von seinem Sommerlohn so viel zurückbehalten musste, um die Familie durch den Winter zu bringen. Der feste Tagelöhner dagegen lebte auf dem Hof und bekam Naturalien, so dass zumindest das Überleben gesichert war.

Die Situation der Frauen war ähnlich. Zwar ist über Art und Umfang und Verdienst von Tagelöhnerinnen wenig bekannt, dennoch ist davon auszugehen, dass auch sie sich zusätzlich zur beschwerlichen Hausarbeit in unsichere Arbeitsverhältnisse begaben, um der Familie ein notwendiges Zubrot zu verschaffen. Die Löhne von Männern und Frauen unterschieden sich beträchtlich. Frauen verdienten als Taglohn 1842 ungefähr 3 Groschen, während die Männer einen Lohn von 5 Groschen erhielten.19

Eine Tagelöhnerfamilie verfügte ungefähr über einen Jahreslohn von 100 Talern. Ihre Ausgaben (bei einer fünfköpfigen Familie) betrugen in etwa 108-115 Taler.20Dieser Bedarf orientierte sich aber nur an den Lebensmittelmengen, die ein Verhungern verhinderten.

Hier wird deutlich, dass die Einkommen nicht zur Bedarfsdeckung reichten, so dass dies z. B. durch Landpacht und Viehhaltung aufgefangen werden musste. Zu mehr als zu einer Ziege, der „Kuh des kleinen Mannes“21, hat es aber oft nicht gereicht.

Das Hauptnahrungsmittel waren Kartoffeln. Die konnten selbst angebaut werden, nach der Arbeit beim Bauern geerntet und leicht gelagert werden. Brot, Fleisch, Milch oder gar Gemüse gab es so gut wie nie. Diese einseitige Ernährung zeigt, wie schwierig die Aufrechterhaltung der körperlichen Gesundheit und somit der Arbeitskraft gewesen sein muss, die ja das einzige Vermögen war und das Überleben sicherte.

Winterkleidung, ausreichend Wohnraum, Brennmaterial waren Mangelware. Die Menschen froren in ihren kleinen Wohnungen oder Häusern. Im Durchschnitt gab es für jeden Menschen in einer Familie ca. 7qm. Der Grund für die Wohnungsknappheit war vielerorts nicht nur die Knappheit an Wohnungen, sondern vielmehr die mangelnde Bereitschaft der Bauern Wohnungen und Häuser zu vermieten. Die Enge, die Kälte und der Hunger prägten das Leben der Tagelöhnerfamilien auf dem Lande zur Mitte des 19. Jahrhunderts.

2.3 Rechtliche Situation und politische Partizipation

Die landbesitzenden Bauern bildeten die politische Gemeinde und hatten bis 1850 das alleinige Wahlrecht. Danach kam durch die neue Gemeindeordnung das Wahlrecht für alle männlichen Einwohner des Dorfes. Die bäuerliche Sozialpolitik war eher auf Repression als auf Unterstützung der unterbäuerlichen Schichten ausgerichtet. Der Bauer war der Feind des Tagelöhners, da er der Wohlhabende, der Arbeitgeber, der Vermieter war und somit die unmittelbare Obrigkeit darstellte.

Die Spannungen innerhalb der dörflichen Gemeinschaft waren sozialer, nicht politischer Natur. Die Forderungen des liberalen Bürgertums waren den Tagelöhnern fremd. Sie konnten mit Begriffen wie Pressefreiheit und öffentliche Gerichtsverfahren wenig anfangen, da sie in ihrer unmittelbaren sozialen Situation reglementiert und unterdrückt wurden, so dass das Überleben eine viel größere Rolle spielte. Die Tagelöhner verzichteten also auf politische Partizipation, dennoch wollten sie ihr Überleben sichern und leisteten auf anderen Gebieten Widerstand. Gerade in der Eigentumsfrage wird dies deutlich: Felddiebstahl und Holzfrevel wurden von den armen Landarbeitern als normal angesehen. Sie mussten überleben und dafür waren ihnen auch solche Mittel recht.

Widerstand wurde auch im Bereich Sexualität und Familienleben geübt, da es eine restriktive Heiratspolitik teilweise unmöglich machte, in rechtlich anerkannten Verbindungen zu leben. Intention der Herrschenden war eine gesteuerte Versorgung von alleinstehenden Frauen, für die ausnahmslos eine Heiratserlaubnis ausgestellt wurde und die Verhinderung von ungezügelter „Vermehrung“ der unterbäuerlichen Schicht. Die Menschen setzten sich jedoch über die rechtlichen Einschränkungen hinweg, lebten trotzdem zusammen und zeugten Kinder. Oft lag die Geburtenrate unehelicher Kinder weit über 20%. In den 50er Jahren des 19. Jh. wurden diese Trauscheinpolitik jedoch wesentlich liberalisiert, da sie unwirksam blieb.

2.4. Soziale und räumliche Mobilität

Von der Mitte des 17. Jh. bis zur Mitte des 19. Jh. hatte sich die Bevölkerung fast verdreifacht. Die Bauernstellen blieben dabei aber fast gleich.22 Dies führte hauptsächlich zu einer Abwanderung landloser Menschen, die keine Arbeit finden konnten. Die regionale Mobilität der Männer lag bei ca. 50%. Es gab zwischendörfliche Wanderungen und Abwanderungen in die Städte, hauptsächlich von Häuslingssöhnen oder nichterbberechtigte Kindern von Bauern. Dadurch wird deutlich, dass die daraus folgende soziale Mobilität der vorindustriellen Gesellschaft eine Abstiegs- und keine Aufstiegsmobilität war. Trotzdem versprach die Abwanderung in die Stadt eine Flucht vor der strengen sozialen Kontrolle im Dorf und die Möglichkeit bessere und saubere Arbeit zu verrichten. Dass diese Erwartungen oft nicht erfüllt wurden, ist nachstehend erläutert. Häufig war es den Landarbeiterfamilien unmöglich, als ganze Familie in die Stadt zu ziehen. So entwickelten sich erste Pendlerstrukturen. Man konnte so die Vorteile des Landlebens, wie Kleintierhaltung und Feldbestellung und die höheren Geldlöhne der Stadt miteinander kombinieren. Ein großer Teil der Landflüchtlinge waren jedoch ledige Männer, für die es einfacher war, in die Stadt zu ziehen, um sich dort in der prekären Situation zu behaupten. Ein sozialer Aufstieg ist mit der Landflucht nur den wenigsten gelungen.

Große Bedeutung muss man in diesem Zusammenhang der Auswanderung beimessen, die zum Teil von den Gemeinden begünstigt bzw. unterstützt wurde. Eine zeitgenössischer Text macht die Motivation besonders deutlich: „Aus Deutschland wandern jährlich 60000 Menschen aus; dieselben nehmen an geistigen und körperlichen Kräften ein höchst bedeutendes Kapital mit sich; (...) Nirgends ist dafür gesorgt, dass nur solche gehen, welche man am leichtesten entbehren kann. Es ist die Auswanderung lediglich dem Zufalle und der Laune der ungebildeten Volksklassen überlassen, weshalb denn auch häufig Bürger gehen, welche dem Vaterlande zu dessen und zu ihrem eigenen Wohl erhalten werden könnten, wenn ihnen durch den Wegzug Überflüssigerer Luft verschafft würde; während umgekehrt, die Proletarier, die Mißvergnügten und die Gefährlichen bleiben aus Mangel an Anstoß und an Reisemitteln“23. Man erhoffte sich von der Auswanderung der „überflüssigen“ Menschen, gerade der unbeschäftigten Tagelöhner, eine Entlastung der Gemeinden.

Im 19. Jahrhundert in Deutschland gab es aber nicht nur landarbeitende Tagelöhner, sondern auch Städte, in denen Menschen ihre Arbeitskraft für Tagelohn anboten, deren Situation und Lebensumstände im folgenden Abschnitt näher beschrieben werden sollen. Hier soll deutlich werden, dass der primäre Sektor zwar ursächlich für die Entstehung dieser Form der Erwerbstätigkeit war, es aber Parallelentwicklungen bzw. Weiterentwicklungen in anderen Sektoren gab.

3. Die Sozialstruktur der städtischen Tagelöhner am Beispiel der Stadt Braunschweig im 19. Jahrhundert

3.1 Struktur der städtischen Gesellschaft

In der Stadt Braunschweig lebten am Vorabend der Industrialisierung ca. 40.000 Menschen. An ihrer Spitze stand der Herzog und der Hof, sowie die Regierung des Herzogtums. Danach kam die Schicht der Handel- und Gewerbetreibenden, an deren Spitze die Bankiers und bedeutenden Kaufleute standen. Den Mittelstand bildeten höhere Verwaltungsbeamte, Militärs, Kirche, Bildungswesen und vor allem die wohlhabenden Handwerksmeister, die in Gilden zusammengeschlossen waren. Zwei Drittel der männlichen Bevölkerung bildeten die arbeitende Unterschicht und das vornehmlich im gewerblichen, d.h. sekundären Sektor.

3.2 Schichtzugehörigkeit und Lebensstandard

Tagelöhner wurden in der Stadt auch Arbeitsmann oder Handarbeiter genannt. Diese Begriffe umfassten diejenigen, die unqualifizierte Arbeit verrichteten. Erst nach der Revolution von 1848 tauchte der Oberbegriff Arbeiter auf, der aber noch differenziert wurde. So nannte man die ungelernten Tagelöhner auch „gewöhnliche Tagearbeiter“ und die gelernten Arbeiter „gewöhnliche Lohnarbeiter“. Es gab eine klare Abgrenzung zu den Gesellen und Handwerkern, die qualifizierter waren. Aber auch sie waren nicht geschützt davor, sich als Tagelöhner zu verdingen, wenn sie keine feste Anstellung bekamen. In der sichersten Position befanden sich die Arbeiter, die eine feste Anstellung hatten. Die Regel war jedoch die wirtschaftlich unsicherere Variante, die des Tagelohns. Sie verdienten zwar etwas mehr, waren aber immer nur für kurze Zeit abgesichert.

Es war durchaus üblich, dass besser gestellte Bürger einen Arbeitsmann hatten, auf den sie, wann immer sie ihn benötigten, zurückgreifen konnten. Dies wurde oft dadurch aufgefangen, dass mehrere Arbeiten parallel angenommen wurden, man also über einen regelrechten Kundenkreis verfügte. Unter den Tagelöhnern in der städtischen Gesellschaft standen die fest angestellten Knechte oder Dienstmägde, die nicht „auf eigene Hand“24lebten, jedoch manchmal zu Tagelöhnern „befördert“ wurden. Am untersten Rand der städtischen Gesellschaft lebten die arbeitslosen, kranken und alten Tagelöhner, die ihre Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen konnten. Diese Einteilung ist idealtypisch, in der Realität gab es viele Überschneidungen. So konnte ein Fabrikant, dem es an Aufträgen mangelte, sich durchaus schlechter stehen, als ein gut verdienender Tagelöhner. Oder aber auch Handwerker arbeiteten als Tagelöhner, während Tagelöhner durch das Erlernen spezieller Fertigkeiten zu festen Arbeitern werden konnten. Es gab also in der Stadt im Gegensatz zum Land mehr Ausweich- bzw. Aufstiegsmöglichkeiten, die Gesellschaft stellte sich sehr viel differenzierter dar.

Allerdings funktionierte die Sicherung der Existenz auch in der Stadt nur dann, wenn der Familienvater gesund und kräftig war. Das fragile Gerüst der Existenzsicherung konnte also bei der kleinsten individuellen Erschütterung einstürzen, denn die Lebensumstände waren keinesfalls besser als auf dem Land. Dort hatten die Familien noch die Möglichkeit, z.B. durch Kleintierhaltung, Pachtlandbewirtschaftung und saisonale Frauen- und Kinderarbeit das auszugleichen, was der Lohn nicht hergab. Dies war in der Stadt nicht möglich. Für die Frauen gab es kaum Möglichkeiten sich am Lebensunterhalt zu beteiligen. Es war nicht üblich, dass die wohlhabenden Bürger stundenweise Tagelöhnerinnen einstellten, denn sie verfügten über Hauspersonal. Man musste demnach mit dem Lohn, dieser lag so zwischen 75 und 100 Taler im Jahr, auskommen. Das Existenzminimum war damit oft nicht gesichert.

Oft starben die Menschen nicht direkt am Hunger, sondern an den unmittelbaren Folgen, wie z.B. an Krankheiten, denen ein durch den Hunger geschwächtes Immunsystem keinen Widerstand mehr leisten konnte. Die Kindersterblichkeit war enorm hoch, da die Kinder das schwächste Glied in der armen Familie darstellten. Eine schichtenspezifische Statistik aus der Zeit zeigt deutlich die Korrelation zwischen geringem Familieneinkommen und hoher Kindersterblichkeit.25Ein StadtLand-Vergleich macht die besonders harten Lebensumstände deutlich: Einer Landarbeiterfamilie standen 1860 täglich ungefähr 11.167 kcal zur Verfügung, eine Handarbeiterfamilie in der Stadt konnte sich demgegenüber nur 7.928 kcal kaufen.26Dieses Drittel entschied oft über Leben oder Tod.

Für die Ernährung mussten ca. 75% des Einkommens ausgegeben werden. Alles musste, anders als auf dem Lande, gekauft werden. Geld spielte dadurch eine sehr viel größere Rolle. Im Gegensatz zum Land gab es ein Netz sozialer Schutzmaßnahmen der Armenfürsorge, dennoch waren die gesetzlichen Formulierungen zu unpräzise, als dass sie wirksam hätten sein können.

Gründe für diesen krassen Pauperismus, dass heißt die massenhafte Verelendung der Menschen dieser Zeit, war vermutlich eine Gesellschaft, die einfach zu arm war, um alle ihre Mitglieder versorgen zu können. Selbst wenn vorhandene Reichtümer gerechter verteilt worden wären, hätte es nicht ausgereicht, um alle Menschen zu versorgen. Die geringe gesellschaftliche Produktivität stand im Missverhältnis zu den ständig steigenden Bevölkerungszahlen. Ermahnungen zu mehr Fleiß, Sparsamkeit, Ordentlichkeit und Enthaltsamkeit in der Pauperismusliteratur wirken vor diesem Hintergrund lächerlich.

3.3 Rechtliche Situation und politische Partizipation

In den Städten begann im Vormärz eine Politisierung der Arbeiter und somit auch der Handarbeiter (Tagelöhner). Die Forderungen, die von ihnen formuliert wurden, waren aber fast immer wirtschaftlicher Natur. Ihre größte Sorge galt, ähnlich wie auf dem Lande, der puren Existenzsicherung. Emanzipation oder gar die deutsche Einheit war zu weit entfernt von ihrer individuellen Realität, als dass dies erstrebenswerte Ziele hätten sein können.

Eine Denkschrift im Jahre 1848 forderte unter anderem „im Auftrage sämtlicher Handarbeiter (...) 1. Abschaffung der Maschinenwerke, 2. „immerwährende Arbeit“, 3. Steuersenkung, 4. Abschaffung des Akkordlohns (...)“27. Dies macht deutlich wie sehr die Menschen gerade unter ihren unsicheren Tagelohn-Arbeitsverhältnissen litten. Aber auch die Maschinen stellten eine Bedrohung für sie dar. 1848 gab es einen denkwürdigen „Maschinensturm“, wobei die Mörtelanmischmaschine zerstört wurde, die so vielen ungelernten Tagelöhnern die Arbeit nahm. Man kann im Revolutionsjahr 1848 von einer beginnenden Politisierung der Tagelöhner sprechen, die in ihrer Vollendung, durch die spätere Industrialisierung, in einer Arbeiterbewegung mündete.

In den vorangegangenen Kapiteln wurden die Strukturen und Wesensmerkmale des historischen deutschen Tagelöhnertums des 19. Jh. beleuchtet. Im dem nun folgenden Kapitel soll auf klassische Tagelöhnerstrukturen in heutiger Zeit eingegangen werden, um aufzuzeigen, welchen Widerspruch die historische Figur des Tagelöhners in der Moderne beinhaltet.

4. Historische Tagelöhnerstrukturen in modernen Gesellschaften am

Beispiel Andalusiens

Dieser Abschnitt soll zeigen, dass es auch in modernen Gesellschaften des 21. Jahrhunderts durchaus zu einem Zusammenprall zwischen spätfeudalistischen Strukturen und modernen Ökonomien kommen kann. Dieses Phänomen beinhaltet einerseits sozioökonomischen Stillstand und andererseits Extremstentwicklung, die zeitgleich stattfinden. In Deutschland gibt es, je nach Region, bis in die heutige Zeit traditionelle Tagelöhnerstrukturen innerhalb der Landwirtschaft. Der primäre Sektor hat aber hierzulande enorm an Bedeutung verloren, so dass mit ihm auch das Phänomen des Tagelohns an Bedeutung verloren hat. 1993 waren nur noch 1,1 %, statt wie 1950 noch 9,1%28, aller Erwerbstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt. Es soll deshalb am exemplarischen Beispiel des andalusischen Tagelöhners heutiger Zeit untersucht werden, inwieweit dieser strukturell mit dem modernen Tagelöhner vergleichbar ist, der heute Thema vieler soziologischer und arbeitspolitischer Texte ist. Dabei soll der andalusische Tagelöhner, der in Spanien weit größere Relevanz als in Deutschland hat, die Brücke vom historischen deutschen Tagelöhner des 19. Jh. zu vermuteten Tagelöhnerstrukturen heutiger moderner Arbeitsformen bilden.

Nach der sorgfältigen Untersuchung der Tagelöhnerstrukturen der deutschen Vergangenheit soll hier am Beispiel Andalusiens dargestellt werden, dass traditionelle Tagelöhnerstrukturen heute sehr wohl vorhanden sind, trotz mehr oder weniger erfolgreich durchgeführter Industrialisierung innerhalb moderner Gesellschaften in Europa. Sicherlich ist Spanien historisch nicht mit der deutschen Entwicklung zu vergleichen, dennoch zeigen die Strukturmerkmale die von Zeit und Entwicklung fast unberührt gebliebenen Strukturen dieser Erwerbsform auf. Auf die historische Entwicklung soll in diesem Abschnitt nur kurz eingegangen werden.

Seit dem 15. Jahrhundert nahm eine kapitalistische Entwicklung in Andalusien ihren Lauf. Die Landarbeitern des Mittelalters wurden durch diese Trennung von Arbeit und Produktionsmittel langsam zu Lohnarbeitern, ein Agrarkapitalismus der über eine hohe Anpassungsfähigkeit verfügte, war entstanden.29Diese auch Latifundismus genannte Ausprägung einer andalusischen Agrarstruktur bezeichnet eine weit überdurchschnittliche Größe des jeweiligen Besitzes, deren Landbesitzer absent sind, d.h. nicht selbst ihr Land bestellen, sondern Lohnarbeitern anstellen. Gründe für diese Landkonzentration waren unter anderem die durch andauernde Kriege, Hungersnöte, Epidemien und hohe Steuern verarmten Kleinbauern, die ihre Besitzungen mehr oder weniger freiwillig an große Nachbarn verkauften.

Die Bezeichnung des Tagelöhners in Andalusien, „jornalero“ läßt sich bis zum 16. Jahrhundert zurückverfolgen Heute bezeichnet man diese Landarbeiter, die für Tagelohn arbeiten auch als „precarios“, „eventuales“ oder „temporeros“. Diese Bezeichnungen deuten allesamt auf unsichere Arbeitsverhältnisse hin, die an der Zeitspanne eines einzigen Tages gemessen werden und die unselbständig und somit vom guten Willen anderer abhängen. Sie arbeiten heute wie damals nur dann, wenn sie gerufen werden.

Die Tagelöhner sind besitzlos, verfügen lediglich über ihre Arbeitskraft. Land zu pachten ist ihnen unmöglich, aufgrund hoher Pachtforderungen der Großgrundbesitzer.

Die Arbeitszeit auf dem Lande geht von „de sol a de sol“30, d.h. von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Versuche die eigene Situation im Laufe der Geschichte zu verbessern, scheiterten.

Eine Ursache-Folge-Kette kam Anfang des 20. Jahrhundert in Gang:

„Protestaktionen - Lohnerhöhung - Mechanisierung - Arbeitslosigkeit - Protestaktionen“. In den 60er Jahren kam eine neue Folge hinzu: „Auswanderung - Lohnerhöhung - Mechanisierung - Arbeitslosigkeit - Auswanderung“31. Wie hier ganz klar zu erkennen ist, wurde von seiten der Landbesitzer auf Lohnerhöhungen immer mit Mechanisierung reagiert. Die Tagelöhner wurden somit zu größtmöglicher räumlicher Mobilität gezwungen.

Die heutigen Tagelöhner in Andalusien, die bleiben, müssen auch weiterhin die schwere Arbeit, die nicht mit Maschinen verrichtet werden können, erledigen. Sie sind dabei weder an Sektoren gebunden, d.h. sie arbeiten als Landarbeiter, Maurer, Industriearbeiter oder Kellner. Sie arbeiten also in den Bereichen, die Arbeit bieten. Die Lohnniveau in diesen eher unqualifizierten Bereichen ist sehr niedrig, ein sehr gut verdienender Tagelöhner verdiente in den 80er Jahren des 20. Jh. umgerechnet um die 600 DM monatlich32, ein Einkommen, dass kaum ausreichte, um sich und die Familie zu ernähren.

Die Entfremdung von ihrer Arbeit wird dadurch erkennbar, dass die „jornaleros“ ausschließlich nur wegen ihres Lohnes arbeiten aber kein Interesse an den direkten Ergebnissen ihrer Arbeit entwickeln können. Sie wechseln ständig Arbeitgeber und Arbeitsort, je nach Angebot an Arbeit. Es gibt somit keine Bindung an den Arbeitsort, keine Beziehung zum Arbeitgeber oder den Kollegen, es entwickelt sich keine zeitliche und räumliche Kontinuität oder gar Identität durch diese Kontinuität.33 Hier werden die Parallelen zu den Ausführungen über die deutschen Tagelöhner des 19. Jh. deutlich. Sie befanden sich ähnlich wie die andalusischen Landarbeiter in der Situation, jede nur mögliche Arbeit an jedem nur möglichen Ort anzunehmen. Es gibt in Andalusien ca. 400.000 Tagelöhner bei insgesamt 1,5 Mill. Beschäftigten.

34. Durch die Wanderungen zwischen den Sektoren ist diese Zahl nur schwer genau zu bestimmen. Sie macht aber deutlich, dass Tagelöhnerarbeit Bestandteil der andalusischen Gesellschaft und ihrem Selbstverständnis ist und keine Randerscheinung darstellt. Dieser Form der Erwerbstätigkeit haftet zwar zum Teil armselige Lebensverhältnisse an, dennoch hat man sie verinnerlicht und ist bereit damit zu leben. Wenn ideale Voraussetzungen herrschen, haben die „jornaleros“ für ca. 6 Monate Arbeit im Jahr, die Arbeit stellt für viele nur eine Unterbrechung ihrer Arbeitslosigkeit dar und nicht umgekehrt.35Diese Normalität läßt angesichts der hochindustrialisierten und technisierten Welt, in der wir heute leben - speziell in Europa - wundern. Wie passen diese zum Teil mittelalterlichen Lebensumstände bzw. Arbeitsformen in einen modernen westlich-europäischen Standard? Rasende Entwicklung und totaler Stillstand existieren parallel, dass dieser Widerspruch nicht funktioniert zeigen die extrem hohen Arbeitslosenzahlen in Andalusien, speziell die der „jornaleros“.

Hier wird deutlich wie problematisch und ambivalent sich die historische Figur in einer modernen Gesellschaft darstellt. Es fehlt eine gleichförmige Entwicklung der Erwerbstätigenstruktur, die natürlich gewachsen, den sozioökonomischen Anforderungen einer modernen Ökonomie und Gesellschaft gewachsen scheint. Die zeitliche Dimension ist aus den Fugen geraten.

Im folgenden gilt es nun zu klären, inwiefern sich sogenannten moderne Tagelöhnerstrukturen, den klassischen Strukturen annähern, die zwar wie am Beispiel der andalusischen Tagelöhner dargestellt, zeitgleich existieren, sich dennoch in ihren Ausprägungen sehr unterschiedlich darstellen.

5. Beinhalten moderne Formen der Erwerbstätigkeit historische

Tagelöhnerstrukturen?

Einführend, sozusagen als Oberbegriff, soll hier auf den neuen Arbeitskraftunternehmer, den die Sozialwissenschaftler Voß und Pongratz kreiert haben, eingegangen werden. Er umfaßt diverse moderne Einzelerscheinungen innerhalb der modernen Arbeitswelt, auf die nachfolgend näher eingegangen werden soll. Vorab jedoch ist dieser Begriff als solches umfassend zu klären, um schon hier den möglichen Elementen eines modernen Tagelöhnertums auf die Spur zu kommen.

5.1 Der Arbeitskraftunternehmer bei Voß und Pongratz

Erfolgsunternehmer oder moderner Tagelöhner?

Den Sozialwissenschaftlern Pongratz und Voß zufolge ist die Struktur der Arbeitnehmerschaft einer extremen Entwicklung unterworfen. Sie beschreiben diese Entwicklung ausgehend vom „proletarischen Lohnarbeiter der Frühindustrialisierung“ 36, d.h. den über lediglich rohe, ungeschliffene Arbeitskraft, die eher unqualifiziert und begrenzt fähig ist, sich diszipliniert in großbetriebliche Arbeitsverhältnisse zu integrieren, verfügenden Arbeiter. Diese macht- und rechtlose „Reservearmee“ verfügte lediglich über Mittel zur Reproduktion der eigenen Arbeitskraft.

Der daran anschließende „verberuflichte Massenarbeitnehmer im Fordismus“37, der bis heute dominiere, verfügte über standardisierte und systematisch entwickelte Fachqualifikationen, die demgegenüber einen Beruf bilden. Dieser Typus stützt sich auf eine biografisch relativ kontinuierlichen Erwerbsarbeit, die fremdbestimmt organisiert ist. Ferner wurde in diesem Zusammenhang einer sozialer Schutz der Arbeitskraft erkämpft, der regulativ durch Staat und Gewerkschaften gesichert werde.

Der sich langsam entwickelnde Typus des „verbetrieblichte(n) Arbeitskraftunternehmer(s) des Post-Fordismus“ stelle eine allmähliche Herausbildung einer historisch weitgehend neuen Grundform der Arbeitskraft dar. Hierbei gehen Pongratz und Voß von drei Annahmen aus, um diesen Arbeitskraftunternehmer zu orten:

Zum einen werde es die Aufgabe des Arbeitenden selbst sein, durch Selbstkontrolle die Transformation des latent vorhandenen, rohen Arbeitspotentials in konkrete Arbeitsleistungen zu vollziehen. Mit anderen Worten werde von ihnen erwartet, dass sie nicht mehr nur ihr Arbeitspotential, wie vertraglich vereinbart zur Verfügung stellen, sondern gleichzeitig auch vertraglich das Ergebnis dieses Potentials, nämlich die konkrete Leistung, zu erbringen haben. Hier gehen die Autoren also von einer Veränderung der vertraglich vereinbarten Leistungen in weiten Bereichen des Arbeitslebens aus.

Zum anderen trete eine zunehmende Selbstökonomisierung von Arbeitskraft ein, die so Voß und Pongratz, eine individuelle Marktökonomie jedes einzelnen voraussetzen. Es müssen für die eigenen Leistungen Nachfrager gefunden werden, sowohl innerbetrieblich als auch zunehmend extern. Die Produzenten müssen demnach selbst die Produktion produzieren und können sich nicht mehr auf innerbetriebliche Strukturen zurückziehen, die dies vormals erledigt haben. Dies bedeute eine absolute Selbstunterwerfung unter ökonomische Zwänge.

Diese Selbstunterwerfung führe dann zu der dritten Annahme, dass die Arbeitskraftunternehmer ihren gesamten Lebenszusammenhang systematisch organisieren müssen. Die Autoren sprechen hier von Verbetrieblichung des gesamten Lebens, da die Menschen einerseits ein Portfolio-Arbeitsleben führen, d. h. sie üben z.B. verschiedene Tätigkeiten für verschiedene Unternehmen aus, und werden auch immer mehr dazu gezwungen, ihr soziales Netz zur eigenen Vermarktung zu nutzen. Sie verfügen also über reinen eigenen Betrieb - sie selbst. Dadurch werde es notwendig, dass eben auch die gesamte Alltagsorganisation komplett in die Arbeitsorganisation mit einbezogen wird.

Gerade dieser Aspekt zeigt deutlich, wie sehr das Private hinter der „Arbeit“ laut Voß und Pongratz verschwindet. Dem vormals Privatleben genannten Zeitraum vor und nach der Arbeit, wird das Arbeitsleben komplett übergestülpt, so das es keine Trennschärfe mehr gibt. Auffallend ist zudem die zunehmende Diskontinuität des Erwerbslebens, auf die auch schon der Soziologe Richard Sennett hingewiesen hat.38 Sie wird zum bestimmenden Merkmal dieses Typs.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Kontext ist die Einschätzung der Autoren, welche Rolle die Kategorien Herrschaft, Ausbeutung, Entfremdung und Interessendifferenz von Arbeit und Kapital spielen werden. Waren diese Kategorien klar abgesteckt, d.h. eindeutig, wer „herrschte“ und „ausbeutete“, wer also auf seiten des Kapitals, wer auf seiten der Arbeit stand, so verwischen und vermengen sich hier die Strukturen.

Voß und Pongratz gehen davon aus, dass es neue, subtilere Formen der Handlungskontrolle durch die Herrschenden geben wird, die indirekt Druck auf den Arbeitskraftunternehmer ausüben. Dies geschehe z.B. durch Zielvorgaben, die kaum zu erreichen seien oder auch durch die Installation von Selbstkontrolle. Auch die Ausbeutung der Menschen wird weniger offensichtlich, nämlich durch sie selbst funktionieren, da man selbst in der Lage sei, in Ebenen der Leistungsfähigkeit vorzudringen, die den Vorgesetzten bisher unerreichbar schienen.

Bei der Interessendifferenz gibt es eine ähnliche Struktur. Durch die Selbstunternehmerschaft wird der Arbeitskraftunternehmer einerseits zum Unternehmer, andererseits zum Angestellten. Er hat also beiden Aspekten gerecht zu werden und kann diesen „Kampf“ nun nicht mehr auf der Straße austragen; sondern „der „Klassenkampf“ wird in die Seelen und Köpfe der Arbeitskräfte verlagert“39.

Auch dieser Wandel macht deutlich, welche Folgen eine solche Verlagerung auf das Individuum haben kann. Es wird über kurz oder lang dieser Überforderung nicht standhalten können, wenn es nicht gemeinschaftlich und solidarisch für sich und andere und vor allem mit anderen kämpfen kann, sondern wenn jedes eigentlich sozioökonomische Problem in ein individuelles Problem übersetzt wird. Das Selbst wird zum Träger sämtlicher Kontroll- und Unterdrückungsmechanismen, denen man deshalb nicht mehr ausweichen oder gar bekämpfen kann.

Dies führe zu einer zunehmenden Selbstvergesellschaftung der Individuen, d.h. zu einer „subjektivierten Form der Regulierung und Stabilisierung von Gesellschaft“40. Mit anderen Worten, nicht nur das Individuum ist einem enormen Wandel ausgesetzt, sondern gleichbedeutend wird sich auch die Gesellschaft enorm wandeln müssen, nach Maßgabe der Fähigkeit des Individuums diese Selbstvergesellschaftung leisten zu können.

Was aber bedeutet dies für die Menschen selbst? Werden sie diesen neuen Ansprüchen gerecht oder können sie dabei nur verlieren? Die Autoren prognostizieren zum einen den „Gewinnertyp“, der den Anforderungen gewachsen sein wird, zum anderen werde es aber eine viel größere Zahl von Arbeitskraft- Kleingewerbetreibende geben, die, so die Autoren, ein neues Tagelöhnertum bilden. Dieses werde aus den weniger qualifizierten, von Geschlecht, Branche und Region abhängigen Erwerbstätigen rekrutiert, die der ständigen Überforderung und Diskontinuität nicht gewachsen sein werden, um erfolgreich die Selbstunternehmung führen zu können. Hiermit werde eine neue Dimension sozialer Ungleichheit eingeleitet.

Wie ist dieser Vergleich des verlierenden Arbeitskraftunternehmers mit dem historischen Arbeitnehmertypus „Tagelöhner“ zu bewerten? Ist es überhaupt möglich, einen durch einerseits Wertewandel in der Gesellschaft und andererseits veränderten ökonomischen Strukturen entstehenden Typus herunterzubrechen auf die typischen Merkmale der historischen Tagelöhnerarbeit? Dieser Frage soll unter Einbeziehung nachfolgend differenziert betrachteter Einzelerscheinungen dieses neuen Typs nachgegangen werden.

Subsumiert unter den Begriff des Arbeitskraftunternehmers gibt es diverse Ausprägungen, auf die hier näher eingegangen werden soll. Es soll an konkreten Beispielen aufgezeigt werden, inwieweit die These von Pongratz und Voß, es gäbe eine zunehmende Zahl von modernen Tagelöhnern, als Ergebnis der beschriebenen Entwicklung, haltbar ist.

5.2 Sind freie Mitarbeiter von heute die freien Tagelöhner von morgen?

Im Rahmen der sozialwissenschaftlichen Diskussion zum Strukturwandel der Erwerbsarbeit ist das Augenmerk auf die Zunahme freier Mitarbeit und damit die Veränderung bisheriger Selbständigkeit zu richten. In vielen Bereichen der sogenannten Kulturberufe wie z.B. Lektoren, Übersetzer, Psychologen, Pädagogen, Journalisten aber auch Juristen, Steuerberater und Versicherungsvertreter ist die sogenannte Ein-Personen-Selbständigkeit sprunghaft angestiegen.41Die Grenzen zwischen dieser expandierenden Freiberuflichkeit und der sogenannten Scheinselbständigkeit verwischen sich. Scheinselbständig sind die Erwerbstätigen, die keine Angestellten beschäftigen, nur für einen Auftraggeber arbeiten, und somit eigentlich abhängig beschäftigt sind. Die Auftragsunternehmen umgehen die Verpflichtung einer gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Absicherung, sowie anderen Arbeitnehmerschutzbestimmungen wie z.B. Kündigungsschutz.

42ab. Diese hätten sich als Ergebnis von Professionalisierungsstrategien Vorrechte sichern können, die auf Wettbewerbsbeschränkungen beruhen und die nicht so wie die Freiberufler, abhängig sind vom freien Markt, auf dem Arbeit und Leistung gehandelt werden. Freiberufler befinden sich in einer Selbständigkeit, die nicht nur Verantwortlichkeit bedeutet, sondern ein weitergehendes Risiko für Kapital und Verluste darstelle. Im folgenden sollen typische freiberufliche Tätigkeiten dargestellt werden, um analysieren zu können, in welchem Rahmen sie mit der historischen Tagelöhnerarbeit vergleichbar sind.

5.2.1 Tagelöhnerinnen im Bildungsbereich?

Im Blickpunkt dieses Abschnitts sollen Beschäftigungsverhältnisse im Weiterbildungsbereich stehen. Hauptsächlich Pädagoginnen sehen sich hier einer Situation ausgesetzt, die stark an die des Arbeitskraftunternehmers von Voß und Pongratz anlehnt. Beschäftigte in der Erwachsenen- und Weiterbildung verfügen in der Regel über eine qualifizierte Ausbildung, meistens eine Hochschulausbildung. Die Träger der Erwachsenen- und Weiterbildung zwingen die Pädagoginnen in die Freiberuflichkeit, denn kaum jemand stellt diese hochqualifizierten Fachkräfte fest ein.43Diese Beschäftigten arbeiten nicht mehr in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis, welches durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, mit konstanten Faktoren gekennzeichnet ist. Diese Faktoren sind zum einen klar definierte Arbeitszeiten und Ruhezeiten, sowie klare räumliche Zuordnungen und meistens weisungsgebundene Tätigkeiten, die oft wenig Handlungspielraum beinhalten.

Beispielhaft soll hier aufgezeigt werden, wie sich das konkret darstellt: Bezahlt wird pro Unterrichtseinheit, außerhalb dieser Unterrichtseinheit wird jedoch weitergearbeitet. Es muss Arbeits- bzw. Unterrichtsmaterial besorgt, Stunden vor- und nachbereitet, neue Auftraggeber akquiriert, Stundenpläne koordiniert, Rechnungen für die wechselnden Arbeitgeber geschrieben und Absprachen mit Co- Lehrern getroffen werden. Da die Kurse in der Regel nur kurzzeitig laufen (ein paar Wochen) ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand sehr hoch. Es gibt für diese Beschäftigten kaum Planungssicherheit. Kurse können kurzfristig zu- oder abgesagt werden. Da die Kurse oft zu verschiedenen Tageszeiten und an verschiedenen Orten stattfinden, ist auch ein Privatleben kaum noch zu planen. Lohnausfall durch Krankheit kann den finanziellen Ruin bedeuten. Da sich die Unterrichtenden selbst Voß und Pongratz grenzen den Freiberufler klar von den sogenannten freien Berufen versichern und absichern müssen, sinkt ihr Einkommen beträchtlich, da sich die Honorare auf dem freien Bildungsmarkt bilden und somit auch bei entsprechender Konkurrenz sinkende Tendenz aufweisen. Sie sind einerseits Selbständige, dennoch de facto abhängig Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Somit weisen sie genau die von Voß und Pongratz beschriebenen Merkmale des Arbeitskraftunternehmers auf. Ihre prekäre Situation ist von Unsicherheit und Diskontinuität. Aber macht diese Unterwerfung der individuellen Bedürfnisse unter die Organisation der freiberuflichen Arbeit aus diesen Pädagoginnen Tagelöhnerinnen? Auch diese Frage soll im weiteren geklärt werden.

5.2.2 Freie Mitarbeit im Journalismus

Wie auch in anderen Bereichen kann man besonders im Medienbereich, speziell in den journalistischen Berufen, von einer Zunahme freiberuflicher Tätigkeit sprechen. Die Ausweitung ist in den Jahren von 1993 mit einem 20%-igen Anteil Freiberufler auf 30 % 1997 gestiegen44. Traditionell haben in den Printmedien schon immer sehr viele Menschen auf fest-freier Basis gearbeitet. Dies bedeutet eine Tätigkeit für meist einen Arbeitgeber per Werk- oder Dienstvertrag geregelt, die somit formal selbständig ist. Dennoch muss hier festgehalten werden, dass die Tätigkeit als fester Freier gerade nicht selbständig war, sondern vielmehr arbeitnehmerähnlich organisiert war. Hierbei war ein Wechsel in feste Arbeitsverhältnisse, z.B. als festangestellter Redakteur häufig unproblematisch, wurde aber nicht unbedingt angestrebt, da ein existenzsicherndes Auskommen möglich war und gleichzeitig als die größere Autonomie geschätzt wurde.

Die 90er Jahre lassen demgegenüber Tendenzen erkennen, die diese funktionierenden Strukturen veränderten. Die Struktur der Medienanbieter, die Wettbewerbssituation und die Angebots- und Nachfragesituation des Arbeitsmarktes führten dazu, dass es zwar eine Ausweitung des Personals gegeben hat aber nicht die der festangestellten, sondern eine Expansion der freien Mitarbeiter. Dies geschah aber auch nicht in dem Bereich des festen Freien, sondern wiederum eher im nichtregulierten Bereich freier Mitarbeit. Dies bedeutet nun, dass immer mehr Journalisten gezwungen wurden für diverse Auftraggeber zeitgleich zu arbeiten, um ihr Auskommen zu finden. Diese zunehmend prekäre Selbständigkeit, die keine sicheren Aufträge und damit kein gesichertes Einkommen mehr garantierte, führte zu sinkenden Durchschnittseinkommen und höheren Arbeitszeiten.45Zwar entstünde durch diesen Trend ein neues Reservoir an Scheinselbständigen, dennoch zeichnet Karin Gottschall in ihrem Artikel über die freie Mitarbeit im Journalismus eine einerseits problematische Entwicklung, der aber Chancen innewohnen. Es böten sich einerseits Möglichkeiten zur subjektiven sinnhaften Gestaltung von Arbeitsprozessen und eine identitätsstiftende Kompetenzerweiterung, aber auch Chancen z.B. für Frauen, die als Mütter diese größere zeitliche Autonomie durchaus schätzen und wünschen.

Die Autorin kommt also zu einem widersprüchlicheren Ergebnis, welches eben genau die Situation wiedergibt, in der sich gerade die neuen Arbeitskraftunternehmer befinden, die sich immer mehr einer prekären Lebenssituation ausgesetzt sehen. Auch in diesem Fall kann von Tagelöhnertypus nicht die Rede sein. Zwar ist die formale Freiheit ein Privileg, über das auch der historische Tagelöhner verfügte, ebenso die erwartete Mobilität wird/wurde von beiden verlangt, dennoch ist der Ausbildungsstandard, der Lebensstandard und die mögliche soziale Absicherung des freien Journalisten nicht mit der Situation des klassischen Tagelöhners zu vergleichen.

5.3 Der virtuelle Unternehmer - auch er ein Tagelöhner?

In seinem 1997 erschienenen Buch stellt Peter Fischer, ein freiberuflich tätiger Unternehmensberater, schon im Titel die interessante Frage: „Die Selbständigen von morgen - Unternehmer oder Tagelöhner?“.46 Er beschreibt einen neuen Typus Arbeitnehmer, den „virtuellen Unternehmer“, der ein Ein-Personen-Unternehmen bilde, welches sich nach Bedarf mit anderen virtuellen Unternehmern zusammenschließt. Fischer spricht von „Selbstangestellten“47, die problemorientiert, schnell, anpassungsfähig und partnerschaftsorientiert Leistungen im Bereich neuer Technologien anböten, dabei eben nicht festangestellt seien, viele verschiedene Tätigkeiten (je nach Bedarf) gleichzeitig ausüben und dies in der Regel von zuhause oder auch von überall, nämlich im virtuellen Raum erledigen. Typisch ist für ihn die „Virtual Corporation“48, die ein zeitweiliges Netzwerk von unabhängigen Unternehmen (Ein-Mann-Unternehmen) darstelle, welche durch Informationstechnologien verbunden projektorientiert arbeitet. Diese Organisationen werden ad-hoc gebildet, je nach Bedarf des Marktes höchst flexibel gestaltet und aufgelöst, wenn die Arbeit erledigt sei. Ferner geht Fischer davon aus, dass der Raum bzw. der klassische Arbeitsraum - das Büro - in Auflösung begriffen sei, im Extremfall das Konzept des „non-territorial-office“ entstünde, welches immer dort sei, wo auch der Selbständige gerade ist. Auch diese Tatsache birgt für ihn nur Vorteile. Man könne von zuhaus arbeiten, brauche sich dem Streß einer Großstadt nicht mehr auszusetzen, werde nicht isoliert, sondern von vielen regionalen sozialen Bezügen umgeben sein und könne entspannt seiner Arbeit nachgehen.

Reinhard Sprenger, ein bekannter deutscher Managementexperte, deutet gerade diesen Raumverlust völlig anders.49Er sieht durch diese Auflösung des Arbeitsortes die kollektive Identität der Menschen gefährdet. Er verbindet mit dem räumlichen, nicht virtuellen Arbeitsort Werte wie Loyalität, Beziehung, Verbindlichkeit und Verpflichtung, der als soziale Qualität in der Lage sei, auch individuelle Identität zu vermitteln. Seiner Meinung nach ist der Einzelne im virtuellen Unternehmen lediglich auf seine Mobilisierbarkeit reduziert und spiele im Weltmanagement eine untergeordnete Rolle. Gerade hier sollte eingegriffen werden, der Ort als sinn- und identitätsstifender Raum geschützt werden, um der Mobilität Heimat zu geben und die Entwurzelung der Individuen aufzuhalten. Hier wird deutlich, wie unterschiedlich die neuen Formen der Arbeitsorganisation bewertet werden, es wird die Dimension der Veränderung spürbar. Sozioökonomische Veränderungen ziehen soziokulturelle Veränderungen nach sich, denen Reinhard Sprenger sehr kritisch gegenüber steht.

Fischer dagegen sieht in dieser neuen Arbeitsform hauptsächlich Vorteile, vor allem das hohe Maß an Freiheit und Selbstbestimmtheit, die einen immer höheren Wert in der Gesellschaft darstellen. Seiner Meinung nach führe die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten, zu glücklicheren Menschen, die entspannter, gesünder ernährt, fitter, mit mehr Freizeit ausgestattet in einem viel höheren Maße das Familienleben genießen können. Hier steht er in der Analyse konträr zu Voß und Pongratz, die gerade diesen Punkt im Bereich der Selbstvermarktung gefährdet sehen.

Man sollte berücksichtigen, dass die sogenannten Selbstunternehmer finanziell oft nicht in der Lage sein werden, nur an zwei Tagen die Woche am Heimarbeitsplatz zu verbringen, wie Fischer es mit amerikanischen Untersuchungen versucht zu belegen.

Selbstangestellte immer dorthin gehen müsse, wo die Arbeit vorhanden sei. Dies tue er zwar heute nicht mehr räumlich, sondern virtuell, dennoch sei größtmögliche Mobilität verlangt. Mit einem modernen Tagelöhnertum hat dies aber dennoch für Fischer wenig zu tun. Diese virtuellen Corporations setzen sich aus den besten Experten zusammen, die in der Lage sind, auf dem Markt höchste Leistungen anzubieten. Hochqualifizierte Selbstunternehmer können hier unter Umständen ihr Auskommen finden, der klassische Tagelöhner war jedoch weder hochqualifiziert noch selbständig organisiert.

Weiter spricht Fischer von Netzwerken Gleichgestellter, die aber was ihren Qualifizierunghintergrund betrifft, auf keinen Fall auf sämtliche Arbeitnehmer auszudehnen sind. Es ist hier demnach von einer ganz bestimmten Schicht, einer Mittel- oder Oberschicht, die Rede. Die Tagelöhner des 19. Jh. dagegen bildeten ganz klar die unterste Schicht der Bevölkerung.

Nur die, die aufgrund ihrer geringeren Qualifikation nicht in der Lage sein werden, hohe Preise für ihre außergewöhnlichen Leistungen zu verlangen, sondern nur über den Preis gegenüber einer großen Konkurrenz agieren können, werden erfolglos sein, wie schon Voß und Pongratz vorhergesagt haben. Fischer kommt zu dem Ergebnis, dass dies mit modernem Tagelöhnertum nichts zu tun habe, aber er nutzt diese Feststellung für ein Hohelied auf die Chancen des virtuellen Unternehmertums und geht dabei kaum auf die Gefahren und die Chancenlosigkeit des überwiegenden Teils der Bevölkerung ein.

Die angeführten Beispiele sollen ausreichen, um einen Trend zur Veränderung der Erwerbsstruktur hin zu dem „Arbeitskraftunternehmer“ von Voß und Pongratz deutlich zu machen. Im folgenden Kapitel soll ein Vergleich unter Berücksichtigung der Strukturmerkmale der jeweiligen Erwerbsform herausgearbeitet werden.

6. Vergleich der Strukturmerkmale

In den vorangegangenen Kapiteln ist ausführlich auf den historischen Typus des Tagelöhners und heutige moderne Formen von Arbeit eingegangen worden, so dass nun der Frage auf den Grund gegangen werden soll, inwieweit Vergleiche überhaupt gemacht werden können, ob es Parallelen gibt, wo es evtl. Unterschiede gibt. Dies scheint notwendig, da in den relevanten gesellschaftlichen Bereichen immer häufiger dieser Vergleich benutzt wird, um auf diese Weise die als bedrohlich empfundenen Veränderungen im Bereich Arbeit sichtbar zu machen.

6.1 Problem der Vergleichbarkeit

Es stellt sich als großes Problem dar, zwei Erwerbstätigkeitsformen miteinander zu vergleichen, die in völlig unterschiedlichen historischen Bezügen manifestiert sind. sozioökonomische, politische als auch kollektiv-psychologische Umstände lassen sich nur schwer auf einen Aspekt reduzieren, der dann losgelöst von eben dieser strukturellen Einbettung vergleichbar werden soll. Trotz dieser analytischen Problematik lassen sich Unterschiede und Ähnlichkeiten herausgefiltert aus historischen Bezügen beschreiben. In den folgenden Ausführungen sollen diese herausgearbeitet werden, um einen Diskussionsansatz zu liefern, inwiefern sich der Begriff des Tagelöhners verwenden läßt.

6.2 Ähnlichkeiten

Innerhalb der Analyse von Merkmalen der historischen wie auch prognostizierten modernen Form von Erwerbstätigkeit lassen sich durchaus strukturelle Ähnlichkeiten feststellen.

Die soziale Absicherung beider Tätigkeitsprofile ist ähnlich prekär. Wie schon in einem historischen Text formuliert „Die Lage eines Dienstboten, eines Gesellen, ohne selbständige Ökonomie ist bei weitem gesicherter, glücklicher als die eines Tagelöhners“, ist ein herausragendes Merkmal der Tagelöhnerarbeit, einerseits die Selbständigkeit, andererseits aber die große ökonomische Unsicherheit beschrieben. Dieses kann auch für heutige, zwar freie, aber immer nur zeitlich begrenzte Projekte oder Aufträge gelten. Auch hier sind die Arbeitnehmer selbständig und freier als Arbeitnehmer in traditionell „verberuflichten“ Arbeitsverhältnissen, dennoch sind sie wirtschaftlich in einer viel unsicheren und somit prekären Lage. Das Einkommen ist immer nur für einen begrenzten Zeitraum gesichert, zwar nicht mehr nur tageweise, oft wochen- und monatsweise, dennoch ist der Unsicherheitsfaktor ähnlich groß.

Die frühkapitalistischen wirtschaftlichen Strukturen waren denen von heute insoweit schon ähnlich, als dass die Grundherren sehr wohl ihren Vorteil aus der Tagelöhnerarbeit zogen. Sie brauchten - ähnlich wie heute, nicht mehr so viele festangesellte Landarbeiter einzustellen, denen sie ständig verpflichtet waren, und konnten je nach Bedarf die Arbeit erledigen lassen. Dies reduzierte ihre laufenden Kosten, so dass ähnlich wie heute, dieser flexible Einsatz von Arbeitern/Arbeitnehmern ihren finanziellen Spielraum vergrößerte. Ähnlich wie damals, gibt es auch heute das Problem der großen Nachfrage nach Arbeit, so dass sich die Arbeitgeber in der Regel nicht um Nachschub an Arbeitskraft für die unregelmäßig anfallenden Arbeiten sorgen müssen. Die wirtschaftliche Situation der Tagelöhner war so bestellt, dass sie abhängig von der Menge der vorhandenen Arbeiter für jeden Lohn arbeiteten. Auch heute ist festzustellen, dass es gerade in manchen freiberuflichen Bereichen einen enormen Konkurrenzdruck gibt, so dass für oft nicht ausreichende Löhne/Honorare gearbeitet werden muss. Gerade die Frage nach der gewerkschaftlichen Organisation von Arbeitskraftunternehmern macht deutlich, welche Dimension diese Entwicklung hat. Wie sollen sich individualisierte Arbeitskraftunternehmer solidarisieren, wo doch ihre Interessen, Vorstellungen und Motive nicht unterschiedlicher sein könnten? Gerade dieser Aspekt der Interessenvertretung durch die Institution Gewerkschaft muss in einem gesellschaftlichen Diskurs geklärt werden, um zu verhindern, dass globalisierte Unternehmen die Arbeitskraftunternehmer zu Tagelöhnern degradieren könnten.

Ein anderer sich gleichender Aspekt ist das scheinbar hohe Maß an Freiheit, die immer wieder herausgestellt wurde. Die Freiheit der Tagelöhner war jedoch teuer erkauft. Sie hatten keinen regelmäßigen Lohn, der half, das Alltagsleben erträglicher zu machen. Hermann Graf zu Dohna drückte genau diese Situation 1847 folgendermaßen aus: „“Weil dem Arbeiter in seiner isolierten Stellung der vernünftige Gebrauch der Freiheit erschwert wird. Weil endlich das Eintagsverhältnis ihn zum Spielball des Zufalls macht und die Konkurrenz der Arbeiter ihn zwingt, für geringeres Lohn zu arbeiten, als er zu seinem Lebensunterhalte nötig hat “51. Hier wird die Zufälligkeit der Existenzsicherung deutlich, wobei die oberflächliche Freiheit bedeutet, der Not ungeschützt ausgeliefert zu sein. Das Verhältnis von Freiheit und Unfreiheit ist in diesem Zusammenhang problematisch. Der Tagelöhner war frei, zu entscheiden wo und für wen er arbeiten wollte aber er war überhaupt nicht frei in der Entscheidung jede nur erdenkliche Arbeit annehmen zu müssen, um sich und seine Familie überhaupt ernähren zu können. Auch heute erkennt man im Zusammenhang mit dem Arbeitskraftunternehmer ähnliche Tendenzen. Natürlich ist auch er eigentlich frei, zu entscheiden für wen er was anbieten will; aber auch der moderne Arbeitnehmer ist nur insoweit frei, als dass er seinen Lebensunterhalt sichern kann. Und dies kann er oft nur auf Kosten von Kompromissen, die eine Beschneidung seiner Entscheidungsfreiheit bedeuten. Doch auch hier ist darauf hinzuweisen, dass die Konsequenzen, mit denen der moderne Arbeitnehmer leben muss, nicht mit denen eines freien Tagelöhners des 19. Jahrhunderts zu vergleichen sind.

Ein weiteres ähnliches Moment ist das Patchwork-Tätigkeitsprofil, über welches der freie Tagelöhner in der Stadt, als auch der Arbeitskraftunternehmer nach Voß und Pongratz heute verfügen muss. Beide mussten und müssen sich ein Kompetenzpaket zusammenstellen, welches sich in unterschiedlichen Tätigkeiten für unterschiedliche Auftraggeber niederschlägt. Die moderne Bezeichnung dafür wäre auch Portfolio-Profil, welches ein reichhaltiges Angebot an verschiedenen Kompetenzen bereithält, aus dem sich zukünftige Auftraggeber bedienen können und zwar immer dann und in welcher Form es ihnen beliebt bzw. wirtschaftlich von Nutzen ist.

6.3 Unterschiede

Der offensichtlichste Unterschied zwischen der historischen Figur des Tagelöhners und dem modernen Arbeitskraftunternehmer sind die Lebensverhältnisse, in denen sich die Menschen befanden und befinden. Noch im 19. Jahrhundert war es den Menschen kaum möglich, ihre Existenz zu sichern. Viele starben den Hungertod, dies gibt es so, zumindest in den westlichen Industrienationen, nicht mehr. Gerade in Deutschland ist noch ein soziales Netz vorhanden, welches in der Lage ist, schlimmstes zu verhindern. Auch jemand der keine Arbeit findet oder schlecht bezahlt wird, kann sich und seine Familie mit Hilfe von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen ernähren. Sicherlich gibt auch heute Armut, diese wird aber anders definiert. Armut steht heute in Relation zu gesellschaftlichen Maßstäben, die andere sind, als noch vor hundert Jahren.

Ein anderes wichtiges Unterscheidungsmerkmals ist die Qualifizierung der Arbeitnehmer. Die Qualifizierung der Arbeitskraftunternehmer, in welcher Ausprägung auch immer, ist durchweg als sehr hoch einzustufen. Meist gibt es einen akademischen Hintergrund oder aber andere hoch spezialisierte Tätigkeitsprofile. Das war bei dem klassischen Tagelöhner anders. Er verfügte in der Regel über sogenannte „Handlanger-Qualifikationen“, die es ihm unmöglich machten in höher bezahlte Tätigkeiten wechseln zu können. Die Gefahr heute liegt in den vielen ebenfalls unterqualifizierten Bereichen, in denen die Arbeitnehmer kaum in der Lage sein werden, wie schon von Voß und Pongratz angedeutet, sich selbst erfolgreich zu unternehmen. Aber ihnen wird kaum ein modernes Tagelöhnertum blühen, da es nach wie vor das klassische verberuflichte Arbeitnehmertum gibt und sicherlich auch geben wird. Der gesamte sekundäre Sektor kann nicht mit Millionen von Arbeitskraftunternehmern existieren, sondern braucht nach wie vor die durchrationalisierte und vor allem strukturierte und kontrollierbare Arbeitnehmerschaft. Der Trend, von dem hier die Rede ist, konzentriert sich vornehmlich auf den tertiären Sektor, den sogenannten Dienstleistungssektor.

Ganz entscheidend ist das gesellschaftliche Ansehen bzw. die Schichtzugehörigkeit, in der sich der heutige Arbeitskraftunternehmer bewegt. Es handelt sich hier um Tätigkeiten, die kaum einer als unterschichtsspezifisch bezeichnen würde. Ganz im Gegenteil ist ein leistungsfähiger, gutbezahlter und erfolgreicher Arbeitskraftunternehmer eher im oberen Mittelfeld der Gesellschaft anzusiedeln. Der "selfmade-man", der Unternehmer seiner selbst, erfährt Achtung und Respekt seiner Mitmenschen bedingt durch seinen relativ hohen Ausbildungsstandard. Demgegenüber wird im historischen Schrifttum der Frühen Neuzeit immer wieder in sehr abfälliger Weise von Tagelöhnern gesprochen. Zitate wie „Verderbte Tagelöhner“52, „...bald zum Tagelöhner herabsinken“53sollen beispielhaft das geringe Ansehen bzw. die Verachtung deutlich machen, denen sich die traditionellen Tagelöhner ausgesetzt sahen.

Grenzenlose virtuelle Mobilität hat nichts mit der Mobilität der frühen Neuzeit zu tun, der sich der Wanderarbeiter oder Tagelöhner ausgesetzt sah. Die Arbeitnehmer verfügen heute über technische Apparaturen, mit denen diese virtuelle Mobilität geleistet werden kann, ohne den eigentlichen Raum bzw. die Heimat verlassen zu müssen. Die Tagelöhner zogen von Ort zu Ort und von Stadt zu Stadt, um sich dort für geringes Salär zu verdingen. Heute ziehen die Arbeitskraftunternehmer virtuell durchs Netz auf der Suche nach Aufträgen. Diese Form der Mobilität stellt ganz klar eine Aufstiegsmobilität im sozialen Sinne dar. Die räumliche Mobilität hingegen ist im Kontext des Arbeitskraftunternehmers nicht unbedingt relevant.

Die Arbeitsverhältnisse, so auch die der Tagelöhner unterstanden seit dem 16. Jh. mehr und mehr den Territorialrechten, also den Landrechten, sowie den Landespolizeiordnungen, die nicht mehr unmittelbar an die Reichspolizeiordnung des Kaisers gebunden waren. Das fürstliche Rechtsgebot der Frühen Neuzeit schuf somit willkürliches Recht, in dem die Arbeit, die Organisation des ganzen Lebens geregelt wurde. Später im 17. und 18. Jh. waren Polizeiordnungen dominantes Recht, unter denen auch Gesinde- oder Tagelöhnerordnungen subsumiert waren.54Dies ist heute in der demokratischen Struktur Deutschlands ganz anders. Es gibt Gleichheit vor dem Gesetz, Rechtssicherheit und vor allem ein Arbeitsrecht, welches den Arbeitenden Schutz gewährleistet. Zwar sind neue Formen der Erwerbstätigkeit, speziell die des Arbeitskraftunternehmers oft dort nicht geregelt bzw. umgangen, dennoch kann von einer Ungleichbehandlung, wie es damals der Fall war, überhaupt nicht ausgegangen werden. In diesem Bereich ist ein Vergleich nicht möglich, sogar völlig abwegig, da die rechtlichen und politischen Umstände völlig andere waren.

Eine Entfremdung von der Arbeit, wie sie in Kapitel 4 beschrieben ist, ist im modernen Rahmen der beschriebenen Formen der Erwerbstätigkeit nicht mehr gegeben. Sie war ein Merkmal der freien Tagelöhnerschaft und manchmal auch des verberuflichten Arbeitnehmers. Der Arbeitskraftunternehmer jedoch steht generell in enger Beziehung zu seiner Arbeit und speziell zu dem Ergebnis seiner Arbeit. Er verkauft nicht mehr nur sein latent vorhandenes Potential, sondern vor allem das Ergebnis seiner Arbeit, so dass die Arbeit als Ganzes angenommen werden muss und eine Entfremdung nicht entstehen kann. Es ist von sinnstiftender Arbeit die Rede.

Den offensichtlichen Machstrukturen eines historischen Arbeitsmarktes ist der Arbeitskraftunternehmer nicht mehr ausgesetzt. Macht und Herrschaft werden subtiler ausgeübt bzw. stellen sich anders dar. Man selbst hat die Macht über sein Potential, seine Arbeitsstruktur aber, und das ist wesentlich, über das Ergebnis der Arbeit wird der Druck aufgebaut. Wie schon bei Voß und Pongratz festgestellt, stellt gerade der Zwang zur Selbstökonomisierung, zu Höchstleistungen und zur ständigen Weiterbildung eine neue Form von Machtstrukturen dar, die nicht mit den Strukturen des 19. Jh. vergleichbar sind.

Ein herausragendes Merkmal der traditionellen Tagelöhnerschaft war die Eigentumslosigkeit.

Die Arbeiter und ihre Familien besaßen kein Land, kein Haus, lediglich ihre Arbeitskraft. Dies ist mit der Situation der sogenannten Arbeitskraftunternehmer nicht mehr zu vergleichen. Die Besitzverhältnisse sind sehr viel unklarer bzw. nicht einheitlich. Viele verfügen über Immobilien- oder Landbesitz, Barvermögen oder Konsumgüter aller Art. Dieses klassische Merkmal trifft heute so nicht mehr zu.

7. Fazit

Abschließend ist festzustellen, dass der Arbeitskraftunternehmer, von dem wir hier sprechen nur eine Minderheit in der jetzigen Struktur der Erwerbstätigen darstellt. Zahlenmäßig lässt sich kein relevanter Anstieg gegenüber den verberuflichten Arbeitnehmern feststellen. Wir vergleichen hier also einen Trend bzw. eine Prognose, mit einer zahlenmäßig höchst relevanten Erwerbsform in Deutschland am Vorabend der Industrialisierung.

Diese Erkenntnis macht die Analyse schwierig. Wie schon in vorangegangenen Abschnitten festgestellt, ist es generell problematisch überhaupt einen Vergleich anzustellen. Wie dargestellt überwiegen die Unterschiede, aber es gibt auch Ähnlichkeiten.

Besonders herausragend im Zusammenhang mit dieser Fragestellung ist der Aspekt der Identität. Arbeit nimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Stellung ein und dies nicht nur zur Subsistenzsicherung, sondern sie bestimmt die Kontinuität des Alltags. Damit bildet die Arbeit einen festen Bezugspunkt für das Entstehen einer sozialen und persönlichen Identität55. Hier wird die Bedeutung des Berufs deutlich, als Manifestierung der Identifikation mit der Arbeit, der so Max Weber durch Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person, die Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- und Erwerbschance darstellt.56 Hier ist besonders wichtig, dass es eine innere Bindung der Person an die spezialisierte Tätigkeit gibt und dass eine soziale Position im Gesellschaftsgefüge entstehen kann. Wie ist dies sowohl bei den fluktuierenden Bedingungen eines historischen Tagelöhners oder auch eines modernen Arbeitskraftunternehmers möglich? Die Analyse der historischen Tagelöhnerarbeit ist hierbei hilfreich, da festzustellen ist, dass das fehlende Moment beider Modelle die Kontinuität sowohl inhaltlich als auch formal ist. Wichtig ist auch die zeitliche und räumliche Dimension, die nicht kontinuierlich organisiert ist. Die Möglichkeit zur inneren Bindung ist bei dieser Patchwork-Tätigkeit, heute wie damals, nicht gegeben. Auch Ulrich Beck hat in diesem Zusammenhang auf die Folgen von Selbstorganisation, Selbstkultur und Selbstpolitik im Rahmen seiner Individualisierungsthese hingewiesen. Die Menschen werden dem Zwang zur Entscheidung zur Wahlbiographie ausgeliefert sein, so dass die Identität auch eine Patchwork-Identität sein wird.57Hier liegen meines Erachtens die Gefahren des Selbstunternehmertums, dessen hohe Betonung auf das „Selbst“ zu Entsolidarisierung und Identitätsdiffusion führen kann.

Zunehmende Individualisierung ist verantwortlich für das Herauslösen des Individuums aus Gemeinschaft hinein in die Gesellschaft. Auch dies ist ein Aspekt des historischen Tagelöhners, denn auch er war kein Bestandteil einer Arbeitsgemeinschaft oder Dorfgemeinschaft. Diese Tatsache verhinderte dann auch das Entstehen einer Bewegung gegen die zum Teil unmenschlichen Lebensumstände. Erst später konnte der Industriearbeitnehmer aufgrund seiner räumlichen und zeitlichen Fixiertheit an eine Tätigkeit Gemeinschaften bilden, die dann eine wichtige solidarische Kraft bildeten. Auch war Identitätsarbeit unter den beschriebenen Bedingungen des Tagelohns äußerst schwierig, die Dimension ist jedoch heute eine andere.

Abschließend ist festzustellen, dass strukturelle Ähnlichkeiten beider Erwerbsformen vorhanden sind. Diese berechtigen jedoch nicht in dem Maße, wie es zuweilen versucht wird, den Arbeitskraftunternehmer, bzw. den Verlierer dieses Trends, als modernen Tagelöhner zu titulieren. Was Tagelöhnerdasein bedeutete, wurde in den vorangegangenen Abschnitten ausführlich dargestellt und kann im Ergebnis mit den heutigen Varianten moderner Erwerbstätigkeitsformen nicht so ohne weiteres verglichen werden, denn historisch-ökonomischen Bezüge dürfen bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

Das Beispiel der andalusischen Tagelöhner zeigt, dass es auch heute noch die traditionelle Tagelöhnerarbeit mit ihren typischen Merkmalen gibt, die relativ wenig mit denen des modernen Arbeitskraftunternehmers zu tun haben.

Wichtig erscheint mir darauf hinzuweisen, dass es eine weitere, sich anders darstellende Form einer Renaissance der Tagelöhnerarbeit in Deutschland gibt. Nicht negativ besetzt, sondern im Gegenteil als sozialpädagogische Maßnahme positiv umgesetzt, entstehen sogenannte „Tagelöhner-Projekte“, die als niedrigschwellige Maßnahme Wiedereingliederungshilfe in das Arbeitsleben anbieten.58Randgruppen der Gesellschaft, wie z.B. Drogenabhängigen, wird angeboten stundenweise aber auch tageweise einfache Tätigkeiten auszuführen, für die sie keinen Beruf benötigen. Sie sollen auf diese Weise wieder Arbeitsbereitschaft und Verlässlichkeit lernen, die ihnen eventuell den Schritt in die Arbeitsgesellschaft erleichtern. Hier wurde offensichtlich auf den historischen Tagelöhnertypus zurückgegriffen, der mit all seinen Strukturmerkmalen geeignet schien, neue Integrationswege zu gehen. Natürlich gibt es auch hier große Unterschiede zu den damaligen Verhältnissen, dennoch ist gerade in der Moderne ein bewußter Rückriff auf diese klassische Form der Erwerbstätigkeit erstaunlich.

Der moderne Tagelöhner könnte sich anders darstellen, als von Voß und Pongratz beschrieben. Ex-User, Straßenkinder und Strafgefangene arbeiten im Dienstleistungssektor auf Tagelohnbasis und schaffen so, bei positiven Verlauf, den Sprung in das verberuflichte Normalarbeitsverhältnis.

Bibliographie

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38

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[...]


1Auf den im folgenden näher eingegangen wird.

2 So Voß, G, Pongratz, H.J.: Der Arbeitskraftunternehmer, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jahrgang 50, Heft 1, Seite 131 - 158

3Vgl. Firnberg, Hertha:Lohnarbeiter und freie Lohnarbeit im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit, Aalen 1978, S. 55

4Zitiert: Simon, Sema:Die Tagelöhner und ihr Recht im 18. Jahrhundert, Berlin 1995, S. 21

5 Zitiert: Simon, S. a.a.O., S. 21

6Zitiert: Simon, S. a.a.O., S. 22

7Zitiert: Simon, S. a.a.O., S. 23

8Gesinde sind Knechte und Mägde, die fest bei einem Bauern angestellt waren und auch in dessen Haushalt lebten.

9 Zitiert: Simon, S. a.a.O., S. 29

10Zitiert: Simon, S. a.a.O., S. 30

11 Wird nachfolgend definiert

12Vgl. Simon, S. a.a.O., S. 59

13Vgl. Schildt, Gerhard:Tagelöhner, Gesellen, Arbeiter, Stuttgart 1986, S. 31

14 Vgl. Schildt, G. a.a.O., S. 33

15Unterste dörfliche Schicht

16Vgl. Schildt, G. a.a.O., S. 41

17 Zitiert: Schildt, G. a.a.O., S. 49

18Zitiert: Schildt, G. a.a.O., S. 52

19Vgl. Schildt, G. a.a.O., S. 56

20Zitiert: Schildt, G. a.a.O., S. 58

21 Zitiert: Schildt, G. a.a.O., S. 66

22Vgl. Schildt, G. a.a.O., S. 49

23 Zitiert: Mohl, Robert, Über Auswanderung in Jantke, C., Hilger, D. (Hrsg.): Die Eigentumslosen, Freiburg/München 1965, S. 127

24Zitiert: Schildt, G. a.a.O., S. 163

25Vgl. Schildt, G. a.a.O., S. 229

26 Aus: Schildt, G. a.a.O., S. 296

27 Zitiert: Schildt, G. a.a.O., S. 268

28Vgl. Schäfers, Bernhard, Gesellschaftlicher Wandel in Deutschland, 6. Auflage Stuttgart 1995, S. 182

29 Vgl. Di Natale, Silvia., Die andalusischen Landarbeiter, Opladen 1994, S. 34

30Zitiert: Di Natale, S., a.a.O., S. 45

31Zitiert: Di Natale, S., a.a.O., S. 99

32 Vgl. Di Natale, S., a.a.O., S. 164

33Vgl. Sennett, Richard,Der flexible Mensch - Die Kultur des neuen Kapitalismus, Berlin 2000, S. 59

34Vgl. Di Natale, S., a.a.O., S. 15

35 Vgl. Di Natale, S., a.a.O., S. 169

36Zitiert: Voß, G, Pongratz, H.J.,Der Arbeitskraftunternehmer, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jahrgang 50, Heft 1, Seite 131 - 158, S. 147

37 Zitiert: Voß, G, Pongratz, H.J., a.a.O., S. 147

38 In dem Buch: Sennett, R., Der flexible Mensch - Die Kultur des neuen Kapitalismus, Berlin 2000

39Zitiert: Voß, G, Pongratz, H.-J, a.a.O., S. 152

40 Zitiert: Voß, G, Pongratz, H.-J, a.a.O., S. 153

41 Vgl. Gottschall, Karin, Freie Mitarbeit im Journalismus, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jahrgang 51, 1999, Heft 4, S. 635-654, S. 648

42Beispielsweise Ärzte und Rechtsanwälte

43 Vgl. Poljak, I., Putz, L, Tagelöhnerinnen im Bildungsbereich, Zeitschrift Erziehung und Wissenschaft, 11/2000, S. 27

44Vgl. Gottschall, K., a.a.O., S. 645

45 Vgl. Gottschall, K., a.a.O., S. 645

46Zitiert: Fischer, Peter,Die Selbständigen von morgen - Unternehmer oder Tagelöhner?, Frankfurt/M. 1997, Titel

47Zitiert: Fischer, P., a.a.O., S. 74

48 Zitiert: Fischer, P., a.a.O., S. 63

50Da man sich ständig weiterbilden muss, seine vielen verschiedenen Aufträge und Tätigkeiten gleichzeitig bearbeiten muss, immer auf der „Jagd“ nach Anschlußaufträgen und möglichen Kooperationen sein muss, wird dieses von ihm gezeichnete wohlmeinende Bild wohl eher eine Fata-Morgana sein.

Wie kommt es nun zu Fischers Vergleich mit dem Typus des Tagelöhners? Er beschreibt einen traditionellen Wanderarbeiter, der wie der moderne

49Vgl. Sprenger, Reinhard K.,Nein zum großen Ja, 13.12.2000 unter

http://www.brandeins.de/13/magazin/was_unternehmen nuetzt/ artikel 7_1.html

50 Vgl. Fischer, P., a.a.O., S. 129

51 Zitiert: Hermann Graf zu Dohna, Über das Los der freien Arbeiter in Jantke, C, Hilger, D.: Die Eigentumslosen, Freiburg/München, 1965, S. 247

52Vgl. Simon, S., a.a.O., S. 75

53Vgl. Lindemann, Phillip,Die Eigentumslosen im Amte Eutinaus Jantke, C., Hilger, D (Hrsg.):Die Eigentumslosen, Freiburg/München 1965, S. 58

54 Vgl. Di Natale, S., a.a.O., S. 40

55Vgl. Kudera, Sabine,Arbeit und Beruf, München 1976, S. 22

56Vgl. Weber, Max,Wirtschaft und Gesellschaft,Tübingen, 1980, S. 80

57 Vgl. Beck, Ulrich, Risikogesellschaft, Frankfurt 1986, S. 216

58 aus „Tagelöhner-Modell hilft Junkies“, Internet: http://www.jugend-hilft- jugend.de/news/04_2000/19_04_1.html

Ende der Leseprobe aus 38 Seiten

Details

Titel
Tagelöhner - Renaissance eines Begriffs
Hochschule
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik)
Veranstaltung
Industriesoziologie (II)
Note
1,0
Autor
Jahr
2001
Seiten
38
Katalognummer
V107370
ISBN (eBook)
9783640056439
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tagelöhner, Renaissance, Begriffs, Industriesoziologie
Arbeit zitieren
Regina Adden (Autor:in), 2001, Tagelöhner - Renaissance eines Begriffs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107370

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