Als Bestandteil einer umfassenden Sozialleistungsreform wurde der Entwurf eines Bundessozialhilfegesetzes von der Bundesregierung am 20. April 1960 im Bundestag eingebracht, am 4. Mai 1961 hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, der Bundesrat hat dem Gesetz am 26. Mai 1961 zugestimmt und es trat am 1. Juni 1962 in Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt galt das alte Fürsorgerecht, welches im Wesentlichen auf der Verordnung über die Fürsorgepflicht (RFV) und auf den Reichsgrundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (RGr.), beide aus dem Jahre 1924, beruhte.
In dieser Arbeit soll es, nach einem kurzen allgemeinen Überblick, um die wichtigsten Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes gehen. Am Ende derselbigen Arbeit werden wir versuchen, einen Zusammenhang zwischen den Grundprinzipien des BSHG einerseits und ihrer praktischen Anwendung andererseits, herzustellen und wir werden versuchen herauszufinden, inwieweit das BSHG geeignet ist, Menschen in Armutssituationen aufzufangen und wieder herauszuhelfen.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzestext: Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Abschnitt 1: Allgemeines
1. Einleitung
1.1 Grundzüge des BSHG
1.2 Stellung des Hilfeberechtigten im BSHG
1.3 Sozialhilferecht und Sozialgesetzbuch
1.4 Sozialhilfe im System der sozialen Sicherung
1.4.1 Sozialhilfe und Sozialversicherung
1.4.2 Sozialhilfe und soziale Entschädigung
1.4.3 Sozialhilfe und Jugendhilfe
2. Grundprinzipien des BSHG
2.1 Prinzip der Bedarfsdeckung (§1 BSHG)
2.2 Prinzip der Aktivierung zur Selbsthilfe (§1 Abs.2 Satz2 BSHG)
2.3 Prinzip des Nachrangs (§2 BSHG)
2.3.1 Selbsthilfe
2.3.2 Hilfe von anderen
2.3.3 Praxis
2.4 Prinzip der Individualisierung – Wunsch- und Wahlrecht (§§3,7 BSHG)
2.4.1. Das Individualisierungsprinzip
2.4.2. Das Wunsch- und Wahlrecht
2.4.3. Wunschrecht und Bekenntnisfreiheit
2.5 Prinzip der Leistungspflicht – Anspruch auf Sozialhilfe (§4 BSHG)
2.6 Prinzip des Tätigwerdens von Amts wegen – Einsetzen der Sozialhilfe (§ 5 BSHG)
2.7 Prinzip des Vorrangs der freien Wohlfahrtspflege – Verhältnis zu freien Wohlfahrtspflege (§10 BSHG)
3. Armut und BSHG
3.1 Armutsbegriffe
3.2 Armutspolitik und deutsches Sozialstaatsmodell
4. Zusammenfassung
5. Literatur
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegenden Prinzipien des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und deren Anwendung in der Praxis. Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen diesen Rechtsprinzipien und der tatsächlichen Unterstützung von Menschen in Armutssituationen aufzuzeigen sowie die Eignung des Gesetzes zu bewerten.
- Strukturprinzipien der sozialen Sicherung in Deutschland
- Grundprinzipien der Sozialhilfe (Bedarfsdeckung, Nachrang, Individualisierung)
- Anspruchsgrundlagen und Ermessensspielräume bei Sozialhilfeleistungen
- Verhältnis der Sozialhilfe zur freien Wohlfahrtspflege
- Definitionen von Armut und gesellschaftspolitischer Kontext
Auszug aus dem Buch
2.3.1 Selbsthilfe
Selbsthilfe (s. §§9 SGB I, 1 Abs. 2 & §§ 11 Abs. 1 Satz 1, 28) umfaßt den Einsatz eigener Kräfte und Mittel, vor allem aus Einkommen und Vermögen, sowie die Leistung zumutbarer Arbeit. Dabei tritt der Nachrang nur dann in Kraft, wenn sich der Hilfesuchende wirklich selbst helfen kann.
Sich selbst helfen beinhaltet, daß der Hilfesuchende:
• Sein Einkommen und Vermögen zuerst zur Bestreitung seines notwendigen Bedarfs verwendet, auch wenn er dadurch andere Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
• Unnötige Ausgaben vermeidet, die seine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes mindern und unnötige Verpflichtungen schnellstmöglich rückgängig macht (Zeitungsabonnements, einige Versicherungen, Ratenzahlungen für Autos, Häuser u.ä.).
• Wenn möglich, zumutbare Arbeit ausübt.
• Mittel in Anspruch nimmt, auf die er keinen Rechtsanspruch hat, die ihm aber zur Verfügung stehen (Fernsehgebührenbefreiung u.ä.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung gibt einen geschichtlichen Überblick über die Einführung des BSHG und erläutert die Struktur der sozialen Sicherung in Deutschland sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2. Grundprinzipien des BSHG: Dieses Kapitel erläutert detailliert die zentralen Rechtsgrundsätze des BSHG, wie das Bedarfsdeckungsprinzip, das Nachrangprinzip und das Wunsch- und Wahlrecht, und analysiert deren praktische Anwendung.
3. Armut und BSHG: Das Kapitel befasst sich mit den verschiedenen Definitionen von Armut und ordnet das BSHG in den Kontext der deutschen Armutspolitik und des Sozialstaatsmodells ein.
4. Zusammenfassung: Hier werden die Ergebnisse reflektiert, wobei insbesondere auf die aktuelle Problematik der Finanzierung und die Notwendigkeit einer umfassenden Sozialleistungsreform hingewiesen wird.
5. Literatur: Dieses Kapitel listet die für die Arbeit herangezogene Fachliteratur und Rechtsquellen auf.
Schlüsselwörter
Bundessozialhilfegesetz, BSHG, Sozialhilfe, Bedarfsdeckung, Nachrangprinzip, Selbsthilfe, Individualisierungsprinzip, Wunsch- und Wahlrecht, Armut, Sozialleistungssystem, Existenzminimum, soziale Sicherung, Wohlfahrtspflege, Rechtsanspruch, Sozialstaatsmodell.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und hinterfragt deren praktische Umsetzung im Hinblick auf die Unterstützung bedürftiger Menschen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Prinzipien der Sozialhilfe, das System der sozialen Sicherung in Deutschland, die Abgrenzung zu anderen Hilfesystemen sowie der Themenkomplex Armut und Armutspolitik.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Zusammenhang zwischen den theoretischen Grundprinzipien des BSHG und deren praktischer Anwendung herzustellen und die Eignung des BSHG zu prüfen, Menschen wirksam aus Armutssituationen zu befreien.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse von Gesetzestexten, fachwissenschaftlichen Kommentaren zum BSHG und sozialwissenschaftlicher Fachliteratur zur Armutsdebatte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Grundprinzipien (Bedarfsdeckung, Nachrang, Individualisierung, Leistungspflicht etc.) sowie eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff Armut und dem deutschen Sozialstaatsmodell.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Sozialhilfe, BSHG, Nachrangprinzip, Armutsbekämpfung, Individualisierung und soziale Sicherung charakterisieren.
Wie unterscheidet das BSHG zwischen verschiedenen Leistungsarten?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Muß-Leistungen (Rechtsanspruch), Soll-Leistungen (kein absoluter Rechtsanspruch) und Kann-Leistungen (Ermessensentscheidung der Behörde).
Welche Rolle spielt die freie Wohlfahrtspflege im BSHG?
Das BSHG sieht einen Vorrang der freien Wohlfahrtspflege vor; die Träger der Sozialhilfe sollen mit Verbänden und Kirchen zusammenarbeiten und deren Selbständigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung achten.
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- Stefanie Fischer (Author), 2002, Die Grundprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10740