Der neue Markt


Presentation / Essay (Pre-University), 2002

12 Pages

Anonymous


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Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

1 Grundlagen des Neuen Marktes
1.1 Grundidee
1.2 Vorteile und Eigenschaften
1.3 Die Rolle der Deutschen Börse AG

2 Organisation des Handels
2.1 Marktteilnehmer
2.1.1 Unternehmen
2.1.1.1 Zulassungsvoraussetzungen
2.1.1.2 Pflichten des Emittent am Neuen Markt
2.1.2 Betreuer
2.1.2.1 Aufgaben des Betreuers
2.1.2.2 Kontrolle des Betreuers
2.2 Handel im Neuen Markt
2.2.1 Handelsablauf

3 Anhang
3.1 Die Unternehmen am Neuen Markt
3.2 Jahresrückblick 1997
3.3 Partnerunternehmen / Betreuer

Quellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Grundlagen des Neuen Marktes

1.1 Grundidee

Auf dem Gebiet des Initial Public Offering (IPO) war 1997 nicht nur quantitativ gesehen ein außergewöhnliches Jahr. Auch qualitativ hatte die Deutsche Börse etwas besonderes zu bieten: die Premiere des Neuen Marktes für kleine und mittlere innovative Wachstumsunternehmen.

Die deutschen Kapitalmärkte unterliegen seit einigen Jahren einem spürbarem Wandel, der charakterisiert ist durch zunehmende Liberalisierung und internationale Ausrichtung. Der Wandel wird in einem globalen Finanzmarkt münden, in dem sich weltweit die gleichen oder zumindest gleichartige rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen etablieren. ,,Ein Kennzeichen der Internationalisierung ist das geänderte Anlageverhalten institutioneller Investoren, deren extreme Performance-Sensibilität sie zwingt, die Märkte und Unternehmen auf der Suche nach einer besseren Rendite und optimalen Renditestreuung permanent europa- und weltweit zu analysieren."

Der Trend zur Aktie hat sich dadurch verstärkt und nicht zuletzt die Teilprivatisierung der Telekom mit der damit verbundenen Emission haben auch anderen Anlegerschichten die Möglichkeiten des Aktienmarktes aufgezeigt. ,,Entscheidend für den heimischen Kapitalmarkt wird sein, ob es gelingt, die mittleren und kleinen Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft bilden, an die Börse zu bringen."

Ein Markt muß gut organisiert sein, um hohe Liquidität zu gewährleisten. Zugangsvoraussetzungen für den Primärmarkt (Emissionsmarkt) garantieren einen Mindestqualitätsstandard der Emissionen, deren langfristiger Erfolg durch viele einzelne Maßnahmen im Rahmen einer aktiven Politik im Sekundärmarkt (Umlauf-, Zirkulationsmarkt) gesichert wird.

,,Die Börse muß heute sensibel auf die Veränderungen [im Kapitalmarkt] reagieren und für alle Marktteilnehmer schnell und flexibel neue Strukturen schaffen, die die Eigenkapitalbeschaffung und einen effizienten Handel auch unter sich wandelnden Bedingungen erhalten und kontinuierlich verbessern." Aus diesem Grund wurde am 10. März 1997 das Marktsegment ,,Neuer Markt" von der Deutschen Börse AG eingeführt, welches speziell für Unternehmen auf der Suche nach Risikokapital konzipiert wurde.

1.2 Vorteile und Eigenschaften

Insbesondere drei Merkmale kennzeichnen die Vorteile und Eigenschaften des Neuen Marktes:

Neue Chancen für Investoren und Emittenten

Innovative Unternehmen benötigen für ihre Ideen und Pläne ausreichend Eigenkapital, um ihr zukünftiges Wachstum zu finanzieren, denn die Notwendigkeit hoher Anfangsinvestitionen stellt für diese Unternehmen den entscheidenden Engpaßfaktor dar. Gleichzeitig suchen private wie institutionelle Investoren im In- und Ausland hochrentable Anlagemöglichkeiten mit diversifizierbaren Risiken. Die Bereitschaft, sich in Gesellschaften mit besonderem Chance-/Risikoprofil zu engagieren, ist vorhanden. Der Neue Markt bringt diese Wachstumsunternehmen mit den risikobewußten Investoren zusammen, wobei besonderes Augenmerk auf die hohe Transparenz, die die Unternehmen den Anlegern in diesem Markt bieten, zu legen ist.

Hohe Publizität der Emittenten

,,Unternehmen, die im Neuen Markt gelistet werden wollen, informieren die Investoren aktiv und zeitnah. Die [...] Publizität nach internationalen Standards verstehen sie als Chance zur Kommunikation." Die Investoren werden in deutsch und englisch informiert. Neben den obligatorischen Quartals- und Jahresberichten finden regelmäßig Analystentreffen und Investorenveranstaltungen statt, die die Anleger mit umfassenden Informationen versorgen. Aufgrund dieser Informationen können die Emittenten auf der Basis ihrer Wachtumsperspektiven bewertet werden und ,,zukunftsorientierte Emissionserlöse" erwirtschaften.

Liquidität und hohe Preisqualität im Handel

Das Handelssegment Neuer Markt wird vollständig in die bestehende Handelsinfrastruktur der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) eingebunden. Zunächst wurden die Aktien in den elektronisch unterstützten Präsenzhandel eingeführt, wobei die Veröffentlichung von aktuellen Preisen, Umsätzen und Geld/Briefspannen sowie ständige Kontrollen (z.B. durch die Handelsüberwachungsstelle der Börse) eine hohe Preisqualität sichern. Ende 1998 wird der börsliche Handel in Aktien des Neuen Marktes vollständig in das elektronische Handelssystem XETRATM überführt werden.

Die Liquidität wird durch die Verpflichtung eines Betreuers erreicht, dessen Hauptaufgabe im Ausgleich temporärer Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage besteht. In den meisten Fällen übernehmen Banken oder Wertpapierhandelshäuser diese Funktion.

1.3 Die Rolle der Deutschen Börse AG

Die Deutsche Börse AG ist als Service Provider zu betrachten, denn sie liefert den vertrauten rechtlichen und organisatorischen Rahmen, in dem sich der Handel am Neuen Markt vollzieht. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören:

- Präsentation des Neuen Marktes und seiner Unternehmen bei Analysten- und Investorenveranstaltungen, Anlegermessen und Kongressen,
- Begleitung bei Informationsveranstaltungen zu Neuem Markt und EURO.NM,
- Vorstellung von Unternehmen in Publikationen der Deutschen Börse AG,
- Entwicklung einer hohen Medienpräsenz des Neuen Marktes,
- Elektronischer Übermittlungsservice für Unternehmensdaten und -informationen über das Internet, z.B. für Quartalsberichte und Unternehmenskalender.

Unternehmen erreichen durch die Arbeit der Deutschen Börse einen höheren Bekanntheitsgrad, während Investoren kostengünstig aktuelle Informationen über diese Unternehmen zur Verfügung stehen.

2 Organisation des Handels

2.1 Marktteilnehmer

Neben der Deutschen Börse AG spielen zwei Gruppen von Teilnehmern die entscheidende Rolle im Neuen Markt. Zum einen natürlich die Unternehmen, die im Rahmen eines Going-Public an den Neuen Markt kommen und zum anderen die Betreuer, die die Liquidität sowie die Transparenz der von ihnen betreuten Unternehmen sicherstellen sollen.

2.1.1 Unternehmen

Seit der Einführung des Neuen Marktes am 10. März 1997 sind 17 Unternehmen an den Neuen Markt gekommen. Die unterschiedlichen Branchen, denen die Unternehmen angehören, machen deutlich, daß das neue Börsensegment Emittenten verschiedener Herkunft offensteht. Das Spektrum reicht von Informationstechnologie und Medien über Health Care und Biotechnologie bis hin zu Umweltschutz und Spezialmaschinenbau. Außerdem gibt es Börsenneulinge (z.B. MobilCom AG) und Emittenten, die bereits im Geregelten Markt oder an der NASDAQ gelistet waren (z.B. Bertrandt AG, Qiagen N.V.). An den genannten Branchen ist erkennbar, daß nicht jeder den Weg an den Neuen Markt suchen kann. Doch ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche nur ein untergeordnetes Kriterium. Maßgebend sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Neuen Markt.

2.1.1.1 Zulassungsvoraussetzungen

Ein Ziel des neuen Börsensegments ist es, die Qualität und Chancen der Produkte bzw. Dienstleistungen der jeweiligen Börsenkandidaten richtig einzuschätzen. Bei der Emissionsvorbereitung für den Neuen Markt muß eine größere Anzahl von Aufnahmekriterien und Zulassungsbedingungen als bei Aspiranten für andere Börsensegmente erfüllt werden. Im folgenden werden die grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen, die Aufnahmekriterien sowie der Emissionsprospekt erklärt. Auf das Zulassungsverfahren und die damit verbundenen Gebühren wird nicht eingegangen.

a) Grundvoraussetzungen

Eine Zulassung von Aktien zum Neuen Markt ist grundsätzlich nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Das Unternehmen muß mindestens ein Jahr und sollte mindestens drei Jahre bestanden haben.
- Bei der erstmaligen Zulassung von Aktien zum Neuen Markt werden nur Stammaktien zugelassen, bei einer nachfolgenden Kapitalerhöhung können auch Vorzugsaktien zugelassen werden.
- Die Emission muß einen voraussichtlichen Kurswert von mindestens zehn Millionen DM und einen Gesamtnennwert von mindestens 500.000 DM haben. Mindestens 100.000 Aktien müssen emittiert werden.
- Bei der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Neuen Markt muß das Eigenkapital gegen Bareinlagen erhöht werden. Aus dieser Kapitalerhöhung sollen mindestens 50 Prozent des zu plazierenden Emissionsvolumens stammen.
- Zur Gewährleistung einer ausreichenden Marktgängigkeit der zuzulassenden Aktien müssen mindestens 15 Prozent und sollen mindestens 25 Prozent des Grundkapitals ausreichend gestreut sein.

b) Aufnahmekriterien

Bereits bei der Antragstellung müssen die Emittenten folgende Aufnahmekriterien erfüllen:

- Betreuer: Das Unternehmen ist verpflichtet, mindestens einen Betreuer für den Neuen Markt zu benennen, der die Liquidität fördert und der die Voraussetzungen erfüllt, die in den Handelsbedingungen für den Neuen Markt vorgeschrieben sind.
- Veräußerungsverbot: Das Unternehmen und die bisherigen Eigentümer verpflichten sich, zunächst keine Aktien zu veräußern (Lock-up Periode von mindestens 6 Monaten). Die bisherige Geschäftsführung zeigt damit, daß sie dem Unternehmen nach dem Going-Public erhalten bleibt. Das Veräußerungsverbot sorgt also für Kontinuität und sichert die Fortführung der Unternehmensstrategie.
- Ü bernahmekodex: Das Unternehmen muß den Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen anerkennen. Es akzeptiert damit Verhaltensnormen als verbindlich, die Marktmanipulationen vorbeugen und sicherstellen sollen, daß alle Beteiligten die Grundsätze von Treu und Glauben beachten.
- Kursbeeinflussende Tatsachen: Der Emittent verpflichtet sich, die in § 15 WpHG normierten Publizitätspflichten einzuhalten und kursbeeinflussende Tatsachen zu veröffentlichen (Ad-hoc-Publizität).

c) Emissionsprospekt

Der Emissionsprospekt des Neuen Marktes umfaßt den Unternehmensbericht für den geregelten Markt, er unterliegt der Börsenprospekthaftung gemäß §§ 77, 45 ff. des Börsengesetzes und ist in deutscher und englischer Sprache abzufassen.

Die wichtigsten Bestandteile des Emissionsprospektes sind Angaben über Aktien, Emittent, Kapital des Emittenten, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Beteiligungsunternehmen, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, Geschäftstätigkeit, jüngster Geschäftsgang und Geschäftsaussichten sowie Risikofaktoren. Auf die letzten beiden Bestandteile wird im folgenden näher eingegangen.

Jüngster Geschäftsgang und Geschäftsaussichten:

Der Emissionsprospekt muß allgemeine Ausführungen über die Geschäftsentwicklung des Emittenten nach Ablauf des Geschäftsjahres, auf das sich der letzte veröffentlichte Jahresabschluß bezieht, enthalten und dabei insbesondere die wichtigsten Entwicklungen der Erzeugung von Gütern und Erbringen von Dienstleistungen, des Absatzes, der Lagerhaltung und der Auftragsbestände sowie die jüngsten Tendenzen in der Entwicklung der Kosten und Erlöse angeben. Der Emissionsprospekt muß Angaben über die Geschäftsaussichten des Emittenten mindestens für das laufende Geschäftsjahr enthalten. Zusätzlich muß der Emissionsprospekt Ausführungen über die strategische Ausrichtung des Emittenten, insbesondere über die Erschließung neuer Absatzmärkte, die Verwendung neuer Verfahren und das Angebot neuer Produkte und/oder Dienstleistungen für die nächsten Geschäftsjahre enthalten.

Risikofaktoren

Der Emissionsprospekt muß in einem gesonderten und mit ,,Risikofaktoren" betitelten Abschnitt Angaben über solche Faktoren enthalten, die einen erheblichen negativen Einfluß auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben oder dessen Geschäftserfolg gefährden können. Anzugeben sind insbesondere das Auslaufen von Schutzrechten oder Verträgen, die Abhängigkeit von bestimmten Märkten, von der Preisentwicklung von Rohstoffen, von Wechselkursschwankungen, von staatlichen Eingriffen, von Branchenzyklen oder vom besonderen Fachwissen einzelner Personen der Geschäftsleitung des Emittenten. Beispiel: Die Firma Technotrans AG beliefert zu einem überwiegenden Teil nur einen Abnehmer für ihre Waren, die Heidelberger Druckmaschinen AG, und ist dementsprechend von dieser abhängig.

2.1.1.2 Pflichten des Emittenten am Neuen Markt

Der Emittent ist zur Ad-hoc Berichterstattung verpflichtet, das heißt zur Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen gemäß § 15 WpHG. Gleichzeitig muß er unverzüglich die Geschäftsführung der Börse unterrichten, wenn die zu veröffentlichenden Tatsachen bei Aktien zu einer erheblichen Kursänderung führen können.

Ferner umfassen die Folgepflichten des Emittenten Quartalsberichte, Veröffentlichungen und Mitteilungen (z.B. Einberufung der HV), Jahresabschlüsse und Lageberichte, einen Unternehmenskalender und Analystenveranstaltungen.

Die Jahresabschlüsse haben internationalen Standards zu genügen, so daß zusätzlich zum Abschluß nach HGB (soweit dieser rechtlich maßgebend ist) ein Abschluß nach IAS oder US-GAAP erstellt werden muß. Der Emittent muß sie unverzüglich nach der Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraums, dem Publikum bei den Zahlstellen zur Verfügung stellen, sofern er sie nicht innerhalb Deutschlands veröffentlicht hat.

Der Unternehmenskalender muß mindestens einmal pro Jahr für das laufende Geschäftsjahr erstellt werden und die wichtigsten Termine des Emittenten beinhalten. Er wird von der Deutschen Börse AG im Internet unter http://www.neuer-markt.de dem Publikum zur Verfügung gestellt.

2.1.2 Betreuer

Die Einführung des Betreuersystems ist ein Novum im deutschen Börsenhandel. Ein Emittent muß einen, kann aber auch mehrere Betreuer haben, wovon einer seine Aufgabe für mindestens 12 Monate wahrnehmen muß. Die Betreuer sind zum Handel an der FWB zugelassene Unternehmen, deren Antrag auf Zulassung zum Betreuer wird von der Deutschen Börse zu prüfen ist. Ein Betreuer kann mehrere Aktien betreuen, darf aber nicht gleichzeitig Skontroführer sein.

Neben seiner Hauptaufgabe als Liquiditätsspender hilft der Betreuer den Emittenten, Transparenz herzustellen und sich gegenüber den Anlegern regelmäßig und angemessen zu präsentieren. Darüber hinaus analysiert er das betreute Unternehmen und veröffentlicht Research-Berichte. Schließlich unterstützt der Betreuer den Emittenten auch darin, seinen Publizitätspflichten nachzukommen. Damit wird der Betreuer zum ,,Coach" des Emittenten in allen Fragen des Aktienmarktes. Die Aufgaben werden im folgenden näher erläutert.

2.1.2.1 Aufgaben des Betreuers

Die Aufgaben des Betreuers lassen sich in zwei Gruppen unterteilen, die Kernfunktion ,,Liquiditätsunterstützung" sowie zusätzliche Dienstleistungen für den Emittenten.

Kernfunktion Liquiditätsunterstützung

In seiner Funktion als ,,liquiditätsspendender Intermediär" stellt der Betreuer verbindliche Geld-/Brief- Limite für die betreuten Werte. Hier regelt die Börse die Anforderungen an den Betreuer. Er sollte fortlaufend Geld-/ Brief-Limite stellen, muß aber für mindestens 50 Prozent aller Anfragen des Skontroführers Geld-/Brief-Limite stellen und zu Beginn jedes Handelstages. Sie müssen unverzüglich abgegeben werden und bei Aktien im Nennwert von 5 DM für mindestens 500 Stück gelten. Der Spread, die Differenz zwischen Geld- und Brieflimit, darf nicht größer als 5 Prozent sein. Die Liquiditätsunterstützung durch den Eigenhandel des Betreuers wird in der Regel ergänzt durch parallele Aktivitäten, die der Betreuer unter Einhaltung der Compliance-Regeln durchführt, die aber nicht vorgeschrieben sind:

- Der Betreuer analysiert das betreute Unternehmen regelmäßig und veröffentlicht Research-Berichte. Gewöhnlich erstellen die Betreuer einmal im Jahr eine ausführliche Studie über das Unternehmen.
- Das Sales-Team des Betreuers vertreibt die Aktien des Unternehmens aktiv, indem es institutionelle Kunden im In- und Ausland anspricht.

Zusatzdienstleistungen

Ebenfalls nicht vorgeschrieben sind die freiwillig erbrachten Zusatzdienstleistungen des Betreuers:

- Betreuer sollen die Unternehmen bei den Investor Relations (z.B. bei der Durchführung von Hauptversammlungen und der Organisation von Conference Calls oder Road Shows) unterstützen und eine regelmäßige Berichterstattung über den Handel in der betreuten Aktie liefern.
- Darüber hinaus kann ein Betreuer dem Emittenten hinsichtlich der innerbetrieblichen, organisatorischen Maßnahmen beraten, die für die Sicherstellung der Ad-hoc-Publizität und die fortlaufende Berichterstattung für die Investoren (z.B. Unternehmenskalender) notwendig ist.
- Gewöhnlich ist ein Betreuer im Neuen Markt beim Börsengang des betreuten Unternehmens im Emissionskonsortium vertreten. Durch seine emissionsbegleitenden Dienstleistungen entwickelt sich eine enge Kundenbindung und der Betreuer wird zum natürlichen Ansprechpartner des Unternehmens für zukünftige Finanzfragen.

2.1.2.2 Kontrolle des Betreuers

Die Handelsüberwachungsstelle der FWB überwacht die Preisbildung anhand der BOSS-CUBE Transaktionen und anhand der Gesprächsaufzeichnungen zwischen Skontroführer und Betreuer. Die Deutsche Börse AG überprüft die Leistung der Betreuer regelmäßig und kann bei nicht pflichtgemäßem Auftreten am Markt die Beauftragung widerrufen.

2.2 Handel im Neuen Markt

Der Neue Markt hat ein eigenes Marktmodell, das ein zentrales Orderbuch mit den Betreuern kombiniert. Momentan werden alle Titel des neuen Marktes im elektronisch unterstützten Präsenzhandel der FWB gehandelt. Außerdem findet ein Handel an den meisten regionalen Börsen statt. Ende 1998 wird die Deutsche Börse AG den Handel des Neuen Marktes mit dem XETRA Release 3 in das elektronische Handelssystem XETRATM überführen.

2.2.1 Handelsablauf

Die Wertpapiere des Neuen Marktes werden fortlaufend während der gesamten Börsenzeit der verschiedenen Börsen notiert. Aufträge werden zum fortlaufenden (also variablen) Kurs ausgeführt, sofern sie auf das festgesetzte Mindestvolumen oder ein Vielfaches davon lauten. Ist das Mindestvolumen nicht erreicht, so werden die Aufträge zum Kassakurs ausgeführt.

Die Anleger beauftragen Börsenteilnehmer (z.B. Kreditinstitute oder Wertpapierhandelshäuser), für sie Wertpapiere des Neuen Marktes zu kaufen oder zu verkaufen. Diese Aufträge werden von den Teilnehmern entweder manuell an die Händler oder elektronisch an das BOSS-CUBE-System weitergeleitet, über die sie der preisfeststellende Freimakler (,,Skontroführer") erhält. Dieser Freimakler sammelt alle Aufträge im Skontro (Orderbuch) und stellt fortlaufend Preistaxen, die sowohl die gesamte Auftragslage berücksichtigen als auch die von den Betreuern gesetzten Preise.

In bestimmten, von der Deutschen Börse festgelegten Ordersituationen ist der Skontroführer verpflichtet, Anfragen an die Betreuer zu richten. Dies gilt insbesondere, wenn keine Limitaufträge für Kauf (,,Geld") oder Verkauf (,,Brief") vorliegen oder wenn die niedrigste Verkaufsorder mehr als fünf Prozent über der höchsten Kauforder liegt. Diese Anfragen müssen die Betreuer durch das Stellen von Geld- und Brieflimiten beantworten, wodurch eine bestimmte Mindestliquidität sichergestellt wird. Der Skontroführer ermittelt mindestens dreimal täglich einen Preis (Eröffnungs-, Kassa- und Schlußkurs), der laut Börsengesetz der ,,wirklichen Geschäftslage des Handels an der Börse" entsprechen muß. Diese Preise werden nach dem Meistausführungsprinzip durch Gegenüberstellung der vorliegenden Kauf- und Verkaufsorders ermittelt. Ein eventuell verbleibender Überhang muß nach Aufforderung des Skontroführers durch den Betreuer ausgeglichen werden.

Taxen, Preise und Handelsumsätze übermittelt BOSS-CUBE direkt an das Informationsverteilungssystem Ticker Plant Frankfurt (TPF), von wo aus sie automatisch an die Kursdienste (z.B. Reuters, Bloomberg) überspielt werden. Ebenso werden die Kurse auf der Kurstafel der entsprechenden Börse bekanntgegeben.

3 Anhang

3.1 Die Unternehmen am Neuen Markt

Primärstatistik

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2

Jahresrückblick 1997

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3 Partnerunternehmen / Betreuer

Liste der Partnerunternehmen im Neuen Markt:

- ABN AMRO Bank (Deutschland) AG
- Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Baden-Württenbergische Bank AG · Bank J. Vontobel & Co AG
- Bankgesellschaft Berlin Akteingesellschaft
- Bankhaus Heinrich Gontard & Co. AG (GON)
- Bankhaus Hermann Lampe Kommanditgesellschaft
- Banque Paribas - Zweigniederlassung Frankfurt am Main
- Bayerische Hypotheken- und Wechselbank Aktiengesellschaft · Bayerische Landesbank Girozentrale
- Bayerische Vereinsbank AG (BVM)
- BDO Deutsche Warentreuhand AG
- Berliner Freiverkehr (Aktien) AG (BEF) · BHF-BANK Aktiengesellschaft (BHF) · Blättchen & Partner AG
- Bruckhaus Westrick Heller Löber · Burson-Marsteller GmbH
- B&L Corporate Communications Dr. von Bergeb und Rauch GmbH · CAT Kommunikationsberatung GmbH & Co.
- CFC Corporate Finance Consult AG · Cleary, Gottlieb, Stehen & Hamilton · Commerzbank AG (COM)
- Concord Effekten GmbH (CON) · Cowen & Company
- C&L Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Deutsche Bank AG (DBK)
- DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank (DGE)
- Dresdner Bank AG (DRB) · Dresdner Kleinwort Benson
- Dr. Wahl & Partner GbR Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Feddersen Laule Scherzberg & Ohle Hansen Ewerwahn · Georg Hauck & Sohn Bankiers KGaA (HAU) · Goldman, Sachs & Co. oHG (GSC) · Heinrich Fleischhacker KG Börsenmakler · Hengeler Mueller Weitzel Wirtz · Hennerkes, Jeschke, Kirchdörfer & Partner · Jones, Day, Reavis & Pogue
- Kirchhoff Consult AG
- Knorr, Reinsch & Partner / Management Consulting
- KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
- KWU Gesellschaft für Unternehmensbewertung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Lehman Brothers Bankhaus AG
- Merrill Lynch Capital Markets Bank Limited · Metallbank GmbH (MBK)
- Morgan Stanley Bank AG
- M.M. Warburg & Co Kommanditgesellschaft auf Aktien (WAR) · Oppenhoff & Rädler- Rechtsanwälte Steuerberater · Price Waterhouse Corporate Finance Beratung GmbH · Pünder, Volhard, Weber & Axster
- Robert Fleming (Deutschland) GmbH (FLE) · Rogers & Wells
- Sal. Oppenheim jr. & Cie KGaA
- SBC Warburg Schweizerischer Bankverein (Deutschland) AG
- Schitag Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Schroders - J. Henry Schroder GmbH
- Schürmann & Partner
- Trinkaus & Burkhardt KGaA (TUB)
- UBS Union Bank of Switzerland (Deutschland) Aktiengesellschaft · Vontobel Securities GmbH
- WestLB Westdeutsche Landesbank Girozentrale (WLB) Corporate Finance

Quellen

Börse-Online Nr. 42/99 O.V.

,,Neuer Markt", Handelsblatt, 10.12.1997, S. 25-36

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,CD-ROM: Neuer Markt", Frankfurt 1997

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,EURO.NM", Frankfurt, 1997

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,Facts Neuer Markt" (Januar, Februar 1998), Frankfurt 1998

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,Folgepflichten am Neuen Markt", Frankfurt 1997

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,Handel im Neuen Markt", Frankfurt 1997

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,Ideen suchen Kapital, Kapital sucht Ideen", Frankfurt 1997

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,Neuer Markt - Neue Anlagechancen", Frankfurt 1997

Deutsche Börse AG (Hrsg.)

,,Zulassung am Neuen Markt", Frankfurt 1997

Capital Nr. 10/99

Excerpt out of 12 pages

Details

Title
Der neue Markt
Year
2002
Pages
12
Catalog Number
V107481
ISBN (eBook)
9783640057481
File size
479 KB
Language
German
Keywords
Markt
Quote paper
Anonymous, 2002, Der neue Markt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107481

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