Euthanasie und Menschenwürde


Trabajo de Seminario, 2001

20 Páginas, Calificación: gut


Extracto


GLIEDERUNG

Einleitung

A. Begründung des Themas
Begriffsklärung

B. Historische Aspekte zu Sterben und Tod

C. Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung

D. Die Hospizidee

E. Ethische Überlegungen

F. Zusammenfassung

G. Literaturverzeichnis

Simone Herdan

Prof. Bernhard Irrgang

PS: Einführung in die medizinische Ethik

Wintersemester 2001/2002

Euthanasie und Menschenwürde

Einleitung

Nach dem Besuch der Veranstaltungsreihe innerhalb des Proseminars von Prof. Irrgang an der TU Dresden „Einführung in die medizinische Ethik“ bewegten mich während des Seminars über Fragen aktiver und passiver Sterbehilfe zwei Hauptgedanken, die zu dieser Semesterarbeit führten.

Der erste umfasste das Gebiet des Todes, des Sterbens und der Sterbebegleitung.

Was ist Tod, welche Einstellung haben Menschen zum Tod historisch betrachtet.

Der zweite Gedanke kreiste um die Frage der Menschenwürde beim Sterben.

Wie kann ein Mensch, der ein sehr anspruchsvolles Leben geführt hat, Intelligenz besitzt nun in Würde auch den letzten Abschnitt seines Lebens bewältigen?

Welche medizinischen Möglichkeiten gibt es, einem Menschen ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen und wo und wie finden diese ihre Anwendung?

Euthanasie – ist auch heute noch vergangenheitsbelastet ,die Diskussion in Deutschland darüber schleppend.

Am Ende unseres Lebens steht der Tod und nicht der Versuch, das Sterben zu verhindern “ hat einmal der Chirurg und Medizinhistoriker Sherwin B. Nuland geschrieben.

Also muss uns auch bewusst sein, dass wir endlich sind und nur unsere Taten und Werke von unserer Existenz in Zukunft Zeugnis ablegen.

Von diesem Bewusstsein ausgehend setzte ich mich mit den verschiedenen Auffassungen zur Thematik Tod und Sterben auseinander, einmal innerhalb der geschichtlichen Entwicklung andererseits aus diversen anderen Perspektiven.

Mithilfe der durchgearbeiteten Literatur wurde mir am Ende selbst bewusst, dass das Sterben zum Leben gehört, allerdings, soweit man sein Mitbestimmungsrecht nicht aufgibt, auch auf sehr individuelle Weise geschehen kann.

Sehr stark berührten mich dabei die Interviews mit Sterbenden und Erfülltes Leben und würdiges Sterben von Elisabeth Kübler – Ross, die hier versuchte die Grenze zwischen dem Dasein und dem Nichtdasein aufzuzeigen.

Da mir sehr schnell klar wurde wie vielschichtig diese Thematik ist, versuchte ich mich auf einige Schwerpunkte zu konzentrieren, so unter anderem auch auf das Thema Hospizidee.

A. Begründung des Themas

Zum Einen hat Thomas Hobbes mich auf die Idee gebracht mit :

„ Der öffentliche Wert eines Menschen, nämlich der Wert, der ihm vom Staat beigemessen wird, wird gewöhnlich Würde genannt.

Unter dieser Wertschätzung durch den Staat werden obrigkeitliche und richterliche Ämter, öffentliche Stellungen oder Bezeichnungen und Titel verstanden, die zur Auszeichnung eines solchen Wertes eingeführt worden sind.“

Aber auch Kant , der Würde eher als etwas definiert, was nicht nur einen relativen Wert hat, sondern auch einen inneren.

Mit meinen Schülern habe ich auch zum Thema „Recht und Gerechtigkeit“ über die Frage diskutiert: „Ist es gerecht einen Menschen, den man liebt, in einem Krankenhaus, an Schläuchen und Apparaten sterben zu lassen?“

Und auch Schiller in seiner Braut von Messina schreibt angelehnt an

Kantische Positionen :

Das Leben ist der höchsten Güter nicht, das Leben ist an und für sich selbst auf keine Weise hochzuschätzen, sondern nur insofern muss ich mein Leben zu erhalten suchen, als ich wert bin zu leben.“

Auch die ständig wiederkehrenden Artikel in der Presse über Sterbehilfe, sowie die Verwendung einzelner Abschnitte dieser Arbeit in meinem eigenen Unterricht führten zu jener Themenwahl.

Letztendlich gab aber auch einen Ausschlag eine Schülerfrage nach der Wirtschaftlichkeit von lebenserhaltenden Maßnahmen, wie z.B. künstliche Ernährung bei Sterbenden, was in Anbetracht des jahrzehntelangen Tabuthemas „Tod“ nicht unbedingt verwunderlich ist, gleichzeitig aber auch eine Beantwortung der Frage nach den ethischen Prinzipien in der postmodernen Gesellschaft aufwirft.

Begriffsklärung

Zunächst möchte ich versuchen, den Begriff Euthanasie näher zu definieren.

Aus dem Griechischen kommend von eu gut und thanatos Tod bezeichnete er den leichten angenehmen Tod, den die Griechen sich als Ideal wünschten.

Heute könnte man Euthanasie einmal mit Sterbehilfe, d.h. das Töten auf Verlangen (aktive Euthanasie) durch Gabe eines tödlichen Medikamentes oder die Hilfe bei einer Selbsttötung (passive Euthanasie), indem z.B. das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt wird.

Unter der Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes 1933 – 1945 bekam der Begriff Euthanasie eine weitere Bedeutung. Stand er hier für die Tötung „unwerten Lebens“ in großangelegten Säuberungsaktionen, so ließen dabei mehr als 110.000 Behinderte ihr Leben, da sie als „Ballastexistenzen“ für die Volksgemeinschaft empfunden wurden.

Dies stand in vollem Widerspruch gegen die Grundauffassung des Arztes und als tiefer Eingriff in die Grundrechte eines jeden Menschen, zudem ist dies unsittlich.

Aber auch gegen die Tötung auf Verlangen von Seiten schwer Leidender spricht die pragmatische Überlegung: Da es keine effektiven Mittel gibt, Nötigung oder sublimen Druck völlig auszuschließen sowie einen bloß vorübergehenden Wunsch vom überlegten und festen Entschluss zu unterscheiden, würde das den Weg zur Manipulation öffnen.

Bei der Frage nach der Tötung von menschlichen Organismen, d.h. solcher, für die zwar biologisch messbare Lebensvorgänge typisch sind, aber keinerlei spezifische Form menschlichen Bewusstseins innewohnen, müsste dann allerdings das Argument herangezogen werden, dass es sich hierum um irgendeine Form von Leben handelt, die wiederum ihre Daseinsberechtigung besitzt.

Daraus entwickelte sich einerseits natürlich eine starke Diskussion, darüber, ob die Ärzte nicht zur Linderung eines qualvollen und erniedrigenden, zudem unheilbaren Leidens Mittel verabreichen dürfen, die die Lebenszeit des Patienten durch ihre Nebenwirkungen verkürzen oder die Therapie einstellen dürfen.

Ersteres scheint sittlich erlaubt, weil die Schmerzlinderung zu den Grundaufgaben eines Arztes gehört. Bei der zweiten Methode könnte man so argumentieren, dass alle Aktivitäten, die den Sterbeprozess hinauszögern, den Menschen nur dazu „verdammen“ als von sich her lebensunfähiges, nur noch passives Wesen künstlich am Leben erhalten wird.

Wichtiger und richtiger erscheint mir, dass man dem Menschen, dessen Tod naht, behilflich ist, die Ängste und das Leid zu ertragen. Manchmal hilft hierbei einfach auch nur das Zuhören.

Sterbehilfe wird derzeit in Deutschland bis auf wenige Ausnahmefälle als Tötungsdelikt bestraft (§216 StGB und §211-213,222,229 StGB).

Deshalb nimmt auch die Diskussion immer mehr zu, ob denn aktive und passive Sterbehilfe nicht generell mit einem Maßstab gemessen werden können.

So wird die passive Sterbehilfe immer mehr praktiziert und akzeptiert, die aktive Sterbehilfe hingegen soll anders bewertet werden, nur weil sie schneller und sicherer zum Ziel führt?

Menschenwürde verweist als Begriff auf die Naturrechtstradition.

Erstmals bei Cicero erwähnt, verstand man darunter den ehrenvollen Platz in der Gesellschaft und bestimmte Personenwürde.

Kant meint nun, dass der Kategorische Imperativ die Autonomie des Menschen als freies und sittliches Wesen ausdrückt.

Nietzsche entgegnet Menschenwürde sei eine Ausgeburt der Eitelkeit.

„Von ihrer philosophischen Begründung her ist Menschenwürde ein Ausdruck von Sittlichkeit und Freiheit.“ so Prof. Irrgang.

„Die Würde des Menschen ist durch seine Personalität begründet, nicht durch die Gattungszugehörigkeit.“

Das bedeutet in unserem konkreten Falle, verliert ein Mensch seine Personalität, so hat er keinen Anspruch mehr auf seine Menschenwürde?

Reduziert sich das Dasein des Menschen auf ein Dahinvegetieren an die verschiedensten Apparate gebunden, dann besitz er keine Menschenwürde mehr.

Deshalb ist es meiner Meinung nach wichtig hier einen Ansatzpunkt zu finden, den Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Da gibt es auf der einen Seite ärztliche Richtlinien, die ich in einem der nächsten Abschnitte beleuchte.

B. Historische Aspekte von Sterben und Tod

Von jeher beschäftigt sich die Menschheit mit Fragen des Sterbens und des Todes.

Je nach Weltanschauung wurden entsprechende Schlüsse gezogen.

3500v. Chr. Soll die menschliche Seele in die Ewigkeit reisen, da sie unsterblich ist. Im ägyptischen Totenbuch wird der Tod als friedlicher Schlaf, als glücklicheres Leben im Jenseits bezeichnet.

Im 7.-6.Jh.v.Chr. zeigt uns der Eid der Hinduärzte, welche Vorstellungen von Euthanasie damals existierten: „Menschen sollen keine Behandlung bekommen, die kurz vor dem Tode sind...“

Im Griechenland 600v.Chr. sieht man das menschliche Leben nur als kurzes Zwischenspiel an, das unweigerlich scheitert (durch den Tod), Tod ist was schreckliches.

Heraklit meint zu dieser Thematik: „ Da alles in Bewegung bleibt und sich wandelt, kann der Tod nicht endgültig sein.“

460-380 v.Chr. empfiehlt Hippokrates:“...in hoffnungslosen Fällen von jeder Behandlung abzusehen, damit die Behandlung nicht als Versagen des Arztes ausgelegt wird...“

Erst im 1.-3.Jh. mit der Entstehung der Christenheit, dem Glauben an Auferstehung des Menschen, hält man Gedächtnismahle an den Gräbern, im 7.-8.Jh. bestattet man die Toten in der Nähe der Kirchen.

Und im 14.Jh. erscheint Ars moriendi = Sterbeanleitung wie sterbe ich gottwohlgefällig ohne geistlichen Beistand; gut sterben wurde erlernbar.

Vom 14.Jh – 17.Jh. wurde das Sterben ein Bestandteil des Alltags, z.B. durch Hungersnöte, Kriege. Die Menschen lebten nach dem Grundsatz: „Gott gibt Leben, Gott nimmt Leben“

Mit Luthers Protest im 16.Jh. gegen den Ablass wenden sich gleichzeitig viele Menschen von der Lehre der Unsterblichkeit der Seele ab und sehen den Tod als ein natürliches Geschehen und absolutes Ende an.

Für Ärzte stellte der Tod einen Zustand dar, dem gleichzeitig etwas vom Leben und Tod innewohnte – der Tod ist erst real und absolut bei Verwesungszeichen.

Das 18.Jh. kennzeichnete die Neugier der Menschen, erste wissenschaftliche Forschungen über das Wesen und die biologische Grundlage des Sterbens und des Todes erfolgten. Sterben und Tod spielten sich im Kreis der Familie ab, der Sterbende stand im Mittelpunkt der Versammlung und wurde nicht allein gelassen, der Arzt sorgt für Linderung und stellt dann den auch den Tod fest.

Die Periode des Glaubens an den Fortschritt und seinen Triumph über die Natur, die Angst vor der Hölle verschwindet im 19.Jh., genauso wie jetzt auch der Tod findet zunehmend im Krankenhaus statt, meist wird ihm hier auch noch sein wahrer Zustand verschwiegen, sodass er sich nicht über seine Ängste aussprechen kann.

Elisabeth Kübler – Ross spricht in der 2.Hälfte des 20.Jh. von Organisierter Verdrängung des Sterbens und des Todes“. Sie macht dabei deutlich, dass eine kollektive Phobie, Scham vor dem Tod existiert.

Immer mehr Menschen sterben im Krankenhaus angeschlossen an lebenserhaltende oder schmerzlindernde Apparate in einer anonymen Atmosphäre, auch Weißer Tod genannt.

Organersatz, Reanimation und Intensivmedizin machen den Tod aufschiebbar.

Die Aussicht vieler Menschen, am Ende ihres Lebens womöglich über lange Zeit technisch am Leben gehalten zu werden und bewusstlos dahinzudämmern, ist nicht mit ihrer menschlichen Würde vereinbar.

Daraus entstanden ist die Patientenverfügung.

Sie wird auch Patiententestament genannt und stellt eine schriftliche oder mündliche Willensäußerung dar. Solange der Patient noch entscheidungsfähig kann er seine zukünftige Behandlung bestimmen, auch für den Falle, wenn er sich nicht mehr äußern kann.

Der Verfügende bestimmt , ob und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen eingesetzt werden sollen z.B. bei Lungenmetastasen eine Beatmung.

Außerdem ist es möglich eine Vertrauensperson zu benennen, mit der der Arzt medizinische Maßnahmen absprechen soll.

Diese Patientenverfügung sichert dem Menschen das Selbstbestimmungsrecht, gleichzeitig ist eine Änderung oder ein Widerruf möglich.

Die Vorsorgevollmacht steht für den Fall, falls der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann und damit eine oder mehrere Personen bevollmächtigt, Entscheidungen mit bindender Wirkung für ihn zu treffen (§1904,Abs.2 BGB)

Eine dritte Möglichkeit entstand, nämlich die Betreuungsverfügung, dort werden Vorschläge zu Personen gemacht, die, wenn eine Betreuung angeordnet wird nicht vom Vormundschaftsgericht bestimmt werden, sondern vom Patienten selbst.

Damit ist auch abgesichert, dass nur Personen die notwendigen Angelegenheiten regeln, die das Vertrauen des Patienten besitzen.

C. Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung

Bisher gibt es noch keinerlei verbindliche Rechtsnormen zur ärztlichen Sterbebegleitung, allerdings wurden am 11.09.1998 Grundsätze und Richtlinien in Königswinter veröffentlicht.

Einerseits werden dort die Aufgaben eines Arztes wie folgt beschrieben:

- Leben zu erhalten
- Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen
- Leiden zu lindern
- Sterbenden bis zum Tod beizustehen
Andererseits werden folgende Verhaltensempfehlungen gegeben:
- Ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung besteht nicht unter allen Umständen
- Entscheidungen dürfen nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden
- Der Arzt muss in jedem Falle für eine Basisbetreuung sorgen wie z.B. menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit
- Stillen von Hunger und Durst

Letztendlich muss der Arzt aber auch den Willen des Patienten beachten.

Nach wie vor bleibt aktive Sterbehilfe in Deutschland unzulässig.

Trotzdem ist nach den Richtlinien der Bundesärztekammer der Arzt verpflichtet, Sterbenden mit irreversiblem Versagen von einer oder mehrerer Vitalfunktionen, bei denen der Eintritt des Todes in kurzer Zeit zu erwarten ist, so zu helfen, dass der Patient in Würde sterben kann.

Dabei muss die Aufklärung des Sterbenden über seinen Zustand und mögliche Maßnahmen wahrheitsgemäß sein, es sei denn, die Situation erlaubt dies nicht.

D. Die Hospizidee

„Sterben ist Leben, Leben vor dem Tod“ mit diesem Leitsatz drückt die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz vieles über das Thema Sterben und Tod aus.

In unserer Gesellschaft wurde das Sterben aus dem Alltag verbannt, die Schulmedizin gilt als übermächtig und jedem Leid gewachsen.

Sterben fand meist nicht mehr zu Hause im Kreise der Angehörigen statt, sondern wurde anonym und unpersönlich im Krankenhaus begangen.

Doch Ende der 60 iger Jahre entwickelten zwei engagierte Frauen auf unterschiedlichen Kontinenten, die Grundlage für eine neue Denkweise.

Zum einen Elisabeth Kübler – Ross und Cicely Saunders.

Der Grundstein für die Hospizbewegung wurde gelegt.

Die Begleitung Sterbender, indem man sie nicht allein lässt. Zu den Aufgaben zählt aber auch die Betreuung der Angehörigen und des Pflegepersonals.

Erste Hospize gab es bereits im Mittelalter, wo sie oftmals als Herberge an Pass- und Heerstraßen gelegen waren und der Rast, Stärkung und Unterkunft dienten.

Das erste der Neuzeit wurde in einem Vorort von London 1967 errichtet.

Cicely Saunders schuf damit einen Platz, an dem sterbende Menschen und ihre Angehörigen die letzten gemeinsamen Stunden verbringen konnten.

Elisabeth Kübler – Ross schuf 1969 mit ihren Interviews mit Sterbenden einen wichtigen Beitrag zur Öffentlichmachung des Tabuthemas Tod.

1999 existierten in Deutschland bereits 48 anerkannte ambulante und 37 stationäre Hospize, sowie 34 Palliativstationen (Stationen, wo eine moderne Form der Schmerztherapie ausgeübt wird – Hauptziel: die Erhaltung maximal möglicher Lebensqualität)

Zu den Grundprinzipien der Hospizarbeit gehören folgende:

- Der sterbende Mensch und seine Angehörigen sind gemeinsame Adressaten des Hospizdienstes
- Die Betroffenen werden durch ein interdisziplinär arbeitendes Team unterstützt
- Freiwillige Helfer werden in die Hospizarbeit einbezogen
- Das Hospizteam verfügt über spezielle Kenntnisse in der lindernden Therapie
- Hospize gewähren Kontinuität in der Betreuung

Daraus haben sich drei Grundformen der Hospizarbeit entwickelt.

Die stationäre, unabhängig von anderen Institutionen existierend.

Dort kann weiterhin eine Betreuung durch den Hausarzt erfolgen.

Die ambulanten Hospize verstehen sich als Hausbetreuungsdienste, die sich um die Sterbenden kümmern, aber auch um deren Angehörigen, so wird ein Sterben zu Hause ermöglicht.

Und die dritte Form stellt das Tageshospiz dar, in dem Sterbende tagsüber betreut werden oder aber auch für Wochen, allerdings gleichzeitig ist es ihnen möglich das Hospiz zu verlassen, um ihr Leben mit ihren Angehörigen zu gestalten.

Damit betrachtet die Hospizbewegung das ganze menschliche Sein, von seinem Beginn bis zum Tod. Sie verdeutlicht aber auch die ganzheitliche Sicht auf den Menschen und eine positive Grundeinstellung zum Leben vor dem Tod.

Das Sterben wird nicht mehr tabuisiert, sondern als wichtiger Lebensprozess beschrieben.

E. Ethische Überlegungen

Primär ist das Sterben ein ganz persönliches Geschehen, in dem der Mensch zunehmend auf sich selbst zurückgeworfen wird.

Es ist ein Weg, den letztendlich kein Gesunder und kein anderer wirklich mitgehen, in den er sich auch nur bedingt einfühlen kann.

Sterben bedeutet eine zunehmende Entmächtigung der menschlichen Persönlichkeit, es kommt zu einer wachsenden Verfügung über das Leben, die bei allen Beteiligten das Gefühl der Ohnmacht auslösen kann.

Äußerlich ist der Mensch dabei immer mehr auf die Hilfe anderer angewiesen, seinen inneren Weg können die Außenstehenden jedoch nur bedingt mitgehen.

Die zunehmende Entmächtigung der Persönlichkeit auf dem Weg hin zum Tod erschüttert den Menschen bis ins Tiefste, setzt sich auch den gewissesten Glauben der schweren Anfechtung aus.

Es sind Zustände des Lebens, in denen der Mensch sein Leben nicht mehr selbst zu leben vermag und z.T. nicht mehr leben will.

Um die letzte Wegstrecke des Lebens ohne ein Abgleiten in solche Zustände bestehen zu können, hielt man bis weit ins Mittelalter hinaus eine Vorbereitung auf das Sterben mitten im Leben nötig.

Der Gedanke, das Altern und Sterben könnte zu einem ganz problemlosen und beschwerdefreien Hinausgleiten aus dem Leben werden, war den meisten Menschen aufgrund ihrer Einsicht in die tatsächlichen Gegebenheiten des Lebens fremd. Der Tod wurde mit seinen negativen Zügen realistisch wahrgenommen. Der Abbruch des Lebens galt den meisten Menschen als die tiefste Herausforderung des Lebens, denn der Tod stellt alle Inhalte des Lebens, selbst das gläubige Vertrauen auf Gott in Frage.

Der Tod ist ein „ metaphysisches Geschehen“, in dem der Mensch sich mit dem Nichts oder mit Gott konfrontiert sieht. Gleichzeitig kann dem Menschen sehr wohl offenbar werden, wie sein Leben auf oberflächlich vergängliche Dinge und seine Leistungen ausgerichtet war und wie es ihm angesichts des Todes hohl, vergeblich und nichtig erscheint.

Verzweiflung und Resignation können darin ihre Ursache haben.

Der Fluchcharakter des Todes wird nur bedingt durch Mittel der Medizin, vor allem durch eine sachgerechte Schmerzlinderung, bekämpft werden können, vielmehr durch Pflege und mitmenschlichen Beistand, vor allem von Seiten vertrauter Personen wie die Angehörigen. Die mitmenschlichen Einbeziehung der Angehörigen ist in den Institutionen häufig ebenso wenig bedacht, wie die mit dem Sterben aufbrechenden existentiellen Konflikte. Die dadurch mit bedingte und oftmals organisationsabhängige Isolation sterbender Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen wäre durch menschliches Bemühen in vieler Hinsicht zu vermeiden.

Aber wie groß auch immer der Einsatz von Menschen sein mag, das Sterben zu erleichtern und Beistand im Sterben zu geben: Es liegt nur bedingt in der Hand des Menschen, dem Sterben den Charakter des Fluches zu nehmen. Die bewusste Annahme und das konkrete Auseinandersetzen mit dem Tod und Sterben helfen immer nur dem einzelnen Menschen, den Charakter des Fluches von innen her zu begreifen und so nur für sich zu einem Sterbenden in „Würde“ zu gelangen.

Der Gedanke des würdevollen Sterbens sollte jedoch nicht zu einer ethischen Forderung erhoben werden.

Es ist dem Menschen nicht unwürdig, dass seine Persönlichkeit im Tode entmächtigt wird, dass er sein Leben in einer Passivität beendet, dass über ihn verfügt wird, so wie der Anfang des Lebens von Passivität und Fremdverfügung gekennzeichnet ist.

Angesichts des Todes ist es dem Menschen nicht unwürdig zu verzagen und zu verzweifeln.

Die Annahme des Sterbens und ein beschwerdefreies und friedliches Beenden des Lebens als allgemein ethische Forderung aufzustellen, ist daher sicherlich ethisch unhaltbar.

Die meisten Menschen sterben nicht in der inneren Annahme ihres Geschickes, wie die Phasenlehre von Elisabeth Kübler – Ross fälschlicherweise verstanden werden kann.

Zu beachten ist auch, dass Zustände, die äußerlich den Eindruck eines friedvollen Sterbens erwecken, mit Zuständen von Depression leicht verwechselbar sind. Den oft geforderten „natürlichen Tod“ gibt es wohl nur als theoretische Konstruktion; zur ethischen Forderung erhoben, würde er das Sterben noch belastender machen, als es ohnehin schon ist.

Auch das Personal in Kliniken und Pflegeheimen würde mit solchen Forderungen, denen man auch bei größter Bereitschaft und bestem Einsatz nicht nachkommen kann, nur zusätzlich psychisch und gewissenmäßig belastet.

Bei der Behandlung und Begleitung Sterbender muss und darf man sich wohl nicht an derart utopischen Zielsetzungen orientieren. Kein noch so ernsthafter menschlicher Beistand im Sterben kann es dem Sterbenden ersparen, sein Geschick selbst durchzustehen.

Diese Intimität des Sterbens sollte unbedingt gewahrt werden.

Erfreulich ist, wenn ein Mensch seinen Tod innerlich bejahen und in Frieden sterben kann.

Das bewusst angenommene und bejahte Sterben kann eine wesentliche Voraussetzung für den Verzicht darauf sein, den Tod mit allen technischen Mitteln, aber zweifelhaften Erfolg hinauszuzögern.

Man sollte sich dennoch davor hüten, die Annahme des Sterbens mit psychologischen Methoden gezielt herbeiführen zu wollen. Ebenso sollten Haltungen wie Nichtannahme des Todes, Verzweiflung und illusionäre Hoffnung auf Überleben, nicht als Rechtfertigung für lebensverlängernde medizinische Maßnahmen in Anspruch genommen werden.

F. Zusammenfassung

Medizinische als auch psychologische Betriebsamkeit angesichts des Sterbens kommt meist einer Flucht aus dem Gefühl der Ohnmacht gleich, in das die Unausweichlichkeit des Todes alle Beteiligten hineinversetzt. Diesem Gefühl der Ohnmacht standzuhalten und es durchzustehen, ist die erste wesentliche Herausforderung, vor die das Sterben eines Menschen alle Beteiligten stellt.

Besonders der „Helfer“ sollte zur Annahme dessen kommen, dass angesichts des Todes alles „Machen und Tun“ an ein Ende kommt.

Der Sterbende braucht sicher eine gute Pflege, Gelegenheit zum Gespräch und mitmenschliche Zuwendung, doch kann ihm die eigentliche Kraft zur Annahme seines Geschicks nur aus einer „übernatürlichen“ Kraft zufließen.

Wenn man an die Stelle der medizinisch – technischen die psychiatrische oder psychologische „Verwaltung“ des Sterbenden setzen würde, so könnte manches Sterben möglicherweise erleichtert werden. Allerdings besteht keine menschliche Möglichkeit und keine ethische Verpflichtung, Menschen die existenzerschütternde Auseinandersetzung mit dem Tod möglichst und unter Einsetzung aller verfügbaren sedierenden und bewusstseinstrübenden Psychopharmaka zu ersparen. Der Mensch hat ein genetisch festgelegtes Recht darauf, so zu sterben, wie er sterben möchte und sterben kann, also in Würde.

Wir sollten im Sterben nicht mehr und etwas anderes aus einem Menschen machen wollen, als er ist und sein kann. Wir sollten ihm hingegen die Möglichkeit geben, der zu sein, der er ist oder sein will.

Durch Behandlung, Pflege und menschlichen Beistand obliegt es uns, die äußeren Bedingungen dafür zu schaffen, dass ein menschenwürdiges Sterben möglich wird.

G. Literaturverzeichnis

Ach, Johann S./ Kayß, Mathias Stell dir vor, du stirbst... Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Bd.1 Münster 1998

Ariès, Phillipe Geschichte des Todes, München 1980

Baust, Günter Sterben und Tod, Ullstein Mosby

Bayertz, Kurt (Hg.) Praktische Philosophie, roro 1994

Bundesärztekammer Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 39,1998

Grundriss der Ethik Klett, 2001

Hobbes, Thomas Leviathan, Kapitel 10

Höffe, Ottfried Lexikon der Ethik, Becksche Reihe,1997

Irrgang, Bernhard Praktische Ethik aus hermeneutischer Sicht, Schöningh 1998

Kant, Immanuel Grundlegung zur Metaphysik der Sitten

Kübler – Ross, Elisabeth Erfülltes Leben, würdiges Sterben, Sterben lernen – Leben lernen, Interviews mit Sterbenden, Knaur 2001

Nuland, B.Sherwin Der Blick von Nirgendwo, Frankfurt/M., 1994

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Euthanasie und Menschenwürde
Universidad
Dresden Technical University
Curso
Seminar Miedizinethik
Calificación
gut
Autor
Año
2001
Páginas
20
No. de catálogo
V107550
ISBN (Ebook)
9783640058082
Tamaño de fichero
521 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Euthanasie, Menschenwürde, Seminar, Miedizinethik
Citar trabajo
Simone Herdan (Autor), 2001, Euthanasie und Menschenwürde, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107550

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Título: Euthanasie und Menschenwürde



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