Die bilanzpolitische Bedeutung von Leasing-Geschäften


Dossier / Travail de Séminaire, 2001

24 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Kapitel Einleitender Teil
I. Einführung
II. Definition
III. Abgrenzung zu Kauf und Miete
IV. Operate- und Finance- Leasing
V. Einordnung des Leasings in die Bilanzpolitik

2. Kapitel Die Wirkungen des Leasings im Vergleich zum Kauf
I. Auswirkungen auf die Vermögenslage
A. Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
II. Auswirkungen auf die Finanzlage
A. Kapitalstruktur
B. Statische Liquidität
C. Dynamische Liquidität
III. Auswirkungen auf die Ertragslage
IV. Sale-and-lease-back als Sonderform des Leasings und dessen
A. Auswirkungen auf die Vermögenslage
B. Auswirkungen auf die Finanzlage
C. Auswirkungen auf die Ertragslage

3. Kapitel Chancen und Grenzen des Leasings
I. Auswirkungen auf die Steuerzahllast
II. Vorteile des Leasings gegenüber Kauf
III. Wirtschaftliche Grenzen
IV. Rechtliche Grenzen
V. Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungen

Abb. 1 Bilanz eines Unternehmens vor Kauf eines Investitionsgutes des Anlagevermögens, und/oder Bilanz eines Unternehmens mit (erlasskonformen) Leasingverträgen

Abb. 2 Bilanz eines Unternehmens nach fremd finanziertem Kauf eines Investitionsgutes des Anlagevermögens im Wert von 20 GE

Abb. 3 Bilanz eines Unternehmens nach eigen finanziertem Kauf eines Investitionsgutes des Anlagevermögens im Wert von 20 GE

Abb. 4 Berechnungsschema für den (vereinfachten) Cash Flow

Abb. 5 Bilanz eines Unternehmens direkt nach durchgeführtem S&L- Geschäft (Verkauf eines Investitionsgutes des Anlagevermö- gens i.H.v. 20 GE)

Abb. 6 Berechnungsschema zum Belastungsvergleich von Kauf und Leasing

Tabellen

Tab. 1 Gegenüberstellung von Miete/Pacht, Leasing und Kauf

Tab. 2 Die Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Operate-Leasing und Finanzierungs-Leasing

Tab. 3 Zurechnung von Leasinggeschäften bei Vollamortisationsver- trägen

Tab. 4 Kennzahlen zur Analyse der Kapitalstruktur für unterschiedliche Finanzierungsformen im Überblick

Tab. 5 Kennzahlen zur Analyse der statischen Liquidität für Leasing und fremdfinanzierten Kauf

Tab. 6 Kennzahlen zur Analyse der Ertrags- und Aufwandsstruktur, so- wie der Rentabilität für Leasing und Kauf im Vergleich

Tab. 7 Auswirkungen von S&L auf Kennzahlen der Vermögenslage

Tab. 8 Auswirkungen von S&L auf die Liquiditätsgrade

1. Kapitel Einleitender Teil

I. Einführung

Bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, welche die Anschaffung von Investitionsgütern betreffen, muss immer über die Art der Investitionsfinanzierung nachgedacht werden. Als Alternativen stehen die traditionellen Methoden, wie Kauf oder Miete (weitere Möglichkeiten werden aus Relevanzgründen außen vor gelassen), oder die neuere Methode, das Leasing, zur Verfügung. Da die bilanziellen Wirkungen der traditionellen Methoden, im Gegensatz zum Leasing[1], eindeutig sind, besteht – die bilanzpolitischen Wirkungen des Leasings betreffend – Erörterungsbedarf. Diese Wirkungen zu eruieren ist Gegenstand dieser Hausarbeit.

II. Definition

Leasing ist eine Art der entgeltlichen[2] Gebrauchsüberlassung. Wegen der großen Menge unterschiedlicher Erscheinungsformen des Leasings ist es sinnvoll, das Leasing folgendermaßen allgemein zu beschreiben: In einem Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen mobilen oder immobilen Vermögensgegenstand (Leasingobjekt) für einen vorab definierten Zeitraum (Grundmietzeit) oder für unbestimmte Zeit zum Gebrauch zu überlassen. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Leasingnehmer regelmäßig wiederkehrende Leasingraten zu zahlen.

III. Abgrenzung zu Kauf und Miete

Die Vertragsformen für Kauf und Miete sind im deutschen Recht eindeutig geregelt. Eine klare Definition und Regelung des Leasings fehlt jedoch[3]. Da es sowohl Elemente des Kauf- als auch des Mietvertrags in sich vereint, ist eine Zuordnung problematisch. Nachfolgende Tabelle gibt eine kurze Übersicht über die Überschneidungen.

Tab.1: Gegenüberstellung von Miete/Pacht, Leasing und Kauf[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für die Einordnung des Leasingvertrages in eine der Vertragsformen ist der wirtschaftliche Inhalt des Vertrages und nicht die Bezeichnung in selbigem von Relevanz[5]. Da der Leasingvertrag unter Einschluss der relativ geringen Abweichungen vom gesetzlich geregelten Mietrecht nach herrschender Meinung als atypischer Mietvertrag zu qualifizieren ist, muss laut BGH Urteil (vgl. z.B. BGH v. 28.10.1981,DB 1982, 480; BGH v. 9.10.1985, BB 1986, 19) „in erster Linie“ das Mietrecht angewandt werden.[6]

IV. Operate- und Finance-Leasing

Als übergeordnete Differenzierung zwischen den einzelnen Leasinggeschäften ist die Unterscheidung zwischen Operate- und Finance-Leasing zu sehen.

Einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede soll folgende Tabelle liefern:

Tab.2: Die Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Operate-Leasing und Finanzierungs-Leasing[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Beim Operate-Leasing steht die Gebrauchsüberlassung, beim Finance-Leasing die Finanzierung einer Investition im Vordergrund, weshalb laut Bundesfinanzhof das Finance-Leasing als das eigentliche Leasing anzusehen ist.[8]

Es existieren noch zahlreiche weitere Unterscheidungen der Leasinggeschäfte in z.B. Mobilien- und Immobilien-Leasing, Direktes- und Indirektes-Leasing oder First-hand- und Second-hand-Leasing, welche jedoch im Rahmen dieser Hausarbeit nicht näher betrachtet werden sollen.

V. Einordnung des Leasings in die Bilanzpolitik

Unter Bilanzpolitik werden alle rechtlich zulässigen Maßnahmen verstanden, die während des Geschäftsjahres und bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zur bewussten Gestaltung des Jahresabschlusses getroffen werden, um die Bilanzadressaten im Sinne des Unternehmens zu beeinflussen.[9] Innerhalb der Bilanzpolitik wird in formelle und materielle Bilanzpolitik unterschieden.[10] Das Leasing reiht sich in die materielle Bilanzpolitik in Form der Sachverhaltsgestaltung durch Investitionspolitik ein.[11]

Um mit Leasing Bilanzpolitik betreiben zu können, ist jedoch die Bilanzierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber Voraussetzung. „Da zur Bilanzierung in der Handelsbilanz keine Zurechnungskriterien für Leasinggegenstände existieren, orientiert sich die handelsrechtliche Bilanzierungspraxis an den steuerlichen Zurechnungskriterien“[12]. Die maßgebliche Zurechnungsvorschrift ist § 39 AO, in welchem geregelt ist, dass die Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer erfolgt. Diese Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums ist abhängig von der Vertragsgestaltung, der Art des Leasinggegenstandes und der Dauer der Grundmietzeit. Mögliche Vertragsgestaltungen sind Voll- und Teilamortisa-tionsverträge oder das Versehen des Vertrages mit einer Kauf- oder Mietverlängerungsoption.

Nachstehende Tabelle zeigt eine komprimierte Aufstellung der möglichen Zuordnungen bei einem Vollamortisationsvertrag.

Tab.3: Zurechnung von Leasinggegenständen bei Vollamortisationsverträgen[13]

Die Zurechnung von Leasinggegenständen auf die Vertragspartner (Leasing-) Nehmer und (Leasing-) Geber im Falle des Finanzierungsleasing

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* Die Nutzungsdauer wird bei beweglichen Wirtschaftsgütern nach den Tabellen für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ermittelt, bei Gebäuden wird gewöhnlich eine Nutzungsdauer von 50 Jahren zu Grunde gelegt.

**Der Wertverzehr wird bei beweglichen Wirtschaftsgütern aus Restbuchwert und Restnutzungsdauer ermittelt, bei Gebäuden aus 75 % der marktüblichen Miete für vergleichbare Gebäude.

Zur Regelung der steuerlichen Behandlung von Leasinggeschäften wurden die sog. Leasingerlasse vom Bundesfinanzhof erlassen. Erfolgt die Vertragsgestaltung gemäß dieser Erlasse, so ist eine Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums zum Leasinggeber sichergestellt. Man spricht in diesem Fall von „erlasskonformen“ Leasingverträgen.[14] Eine genauere Untersuchung der Leasingerlasse würde an dieser Stelle zu weit führen und wird deswegen unterlassen.

Da in obenstehender Tabelle das Spezialleasing angesprochen wird, erscheint es sinnvoll, diese Sonderform des Leasings hier kurz zu erläutern. Das Leasingobjekt wird beim Spezialleasing speziell nach den Anforderungen des Leasingnehmers hergestellt, wodurch sich eine mangelnde Drittverwendungsfähigkeit nach Ende der Grundmietzeit ergibt. Die Erscheinungsform Spezialleasing beschränkt sich fast ausschließlich auf das Mobilien-Leasing und ist von geringer praktischer Bedeutung. Der Begriff bildete sich lediglich aus fiskalischen Gründen, auf die jetzt nicht näher eingegangen werden soll[15].

In der Rechnungslegung ist eine klare Tendenz zur Internationalisierung zu erkennen, weshalb an dieser Stelle kurz auf die Objektzurechnung nach IAS und US-GAAP eingegangen wird. Auch hier beruht die Entscheidung auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Es wird zwischen capital leases (US-GAAP) bzw. finance leases (IAS) einerseits und operating leases andererseits unterschieden. Bei capital / finance lease wird der Leasingnehmer in eine Stellung versetzt, welche wirtschaftlich einem fremdfinanzierten Kauf entspricht. Wichtig für die Zurechnung ist jedoch die Übertragung von Chancen und Risiken, welche dem Leasingobjekt anhaften. Die Klassifikation als capital / finance lease beruht also auf der wirtschaftlichen Beurteilung der Möglichkeit zur Nutzung des Leasingobjektes. Ist eine Einordnung in diesem Sinne zum capital / finance lease erfolgt, so ist der Leasinggegenstand beim Leasingnehmer zu bilanzieren, was jedoch nicht zwingend erfordert, dass der Leasingnehmer auch rechtlicher Eigentümer wird. Andere Leasingvereinbarungen werden sowohl nach IAS, als auch nach US-GAAP durch Negativabgrenzung als operating leases qualifiziert, was eine Bilanzierung beim Leasinggeber zur Folge hat.

Der Unterschied zwischen IAS und US-GAAP liegt nicht in der grundsätzlichen Beurteilung, ob ein Leasingvertrag als capital / finance oder operating lease zu klassifizieren ist, sondern in der Detailliertheit und Regelungsschärfe der Abgrenzungskriterien. Eine genauere Betrachtung dieser Sachverhalte erfolgt hier jedoch nicht.[16]

Zur Analyse der bilanzpolitischen Wirkungen des Leasings wird in den folgenden Kapiteln von erlasskonformen Leasingverträgen, was in der Praxis zweckmäßigerweise regelmäßig der Fall ist, ausgegangen[17]. Es wird stets nur die Bilanz/GuV des Leasingnehmers betrachtet, weil dies für die meisten Unternehmen von Relevanz ist.

2. Kapitel Die Wirkungen des Leasings im Vergleich zum Kauf

Da die Miete mit dem Leasing unter o.g. Voraussetzungen bei der Bilanzierung identisch ist, erfolgt nachstehend nur ein Vergleich zwischen Kauf (eigen- oder fremdfinanziert) und Leasing.

Ein Unternehmen wird bei einem Kauf die Entscheidung über Eigen- oder Fremdfinanzierung in Abhängigkeit von der unternehmensinternen Finanzierungspolitik treffen. Nun sei davon ausgegangen, das Investitionsgut des Anlagevermögens ist fremdfinanziert gekauft worden. In diesem Fall hätte ein Kauf eine Erhöhung des Anlagevermögens auf der Aktivseite und des Fremdkapitals in entsprechender Höhe auf der Passivseite der Bilanz zur Folge, was einer Bilanzverlängerung, also einer Erhöhung der Bilanzsumme, entspräche. Beim (erlasskonformen) Leasing hingegen träte keine Veränderung der Bilanz auf. Dies rührt daher, dass Leasing, ebenso wie ein herkömmlicher Mietvertrag, in die schwebenden Geschäfte eingeordnet und somit auf Grund des GoB des „Nichtausweises schwebender Geschäfte“ nicht bilanziert wird. Deswegen wird Leasing auch als bilanzneutral klassifiziert.[18] Die Veränderung bzw. die Nichtveränderung der Bilanzpositionen und somit eine eventuelle Variation der Bilanzsumme hat nicht zu vernachlässigende Wirkungen auf unterschiedliche Bilanzkennzahlen. Diese Effekte werden im Einzelnen in den entsprechenden Gliederungspunkten abgehandelt. Ergänzend sei noch erwähnt, dass als Grundlage der Kennzahlenbildung die sog. Strukturbilanz dient, welche „eine zweckorientierte Aggregation der Bilanzpositionen des erweiterten Bilanzgliederungsschemas“[19] ist. Die anschließende Kennzahlenrechnung stellt das Hauptgebiet der darauffolgenden Bilanzanalyse dar.[20]

I. Auswirkungen auf die Vermögenslage

Zur weitergehenden Analyse wird zunächst eine exemplarische Verbuchung der o.g. Sachverhalte vorgeführt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Bilanz eines Unternehmens vor Kauf eines Investitionsgutes des Anlagevermögens, und/oder Bilanz eines Unternehmens mit (erlasskonformen) Leasingverträgen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Bilanz eines Unternehmens nach fremd finanziertem Kauf eines Investitionsgutes des Anlagevermögens im Wert von 20 GE

A. Anlagevermögen

Die absoluten Auswirkungen auf die Bilanz sind direkt ablesbar. Von größerem Interesse sind jedoch die Auswirkungen auf relative Kennzahlen.[21] Hier wird genauer auf das Verhältnis von Anlage- zu Umlaufvermögen und die Anlagevermögensintensität eingegangen.

Das Verhältnis von Anlage- zu Umlaufvermögen berechnet sich aus dem Quotienten selbiger Größen, also Anlagevermögen dividiert durch Umlaufvermögen. Somit ergibt sich für diese Beziehungszahl (= Aufeinanderbeziehung verschiedenartiger Gesamtheiten mit sachlogischem Zusammenhang[22] ) ein Wert von 37,5% bei Leasing und ein Wert von 62,5% bei fremdfinanziertem Kauf.

Die Anlagevermögensintensität stellt die Division von Anlagevermögen durch Gesamtvermögen dar, weshalb sie eine Gliederungszahl (= Teilgröße : übergeordnete Gesamtgröße) darstellt. Sie dient zur Beurteilung des Umfanges des in einem Unternehmen langfristig gebundenen Vermögens.[23] Die Anlageintensität steigt von 27,3% bei Leasing auf 38,5% bei Kauf mit Hilfe von Fremdfinanzierung.

Der Aussagegehalt der beiden obigen Kennzahlen ist identisch.[24] Deswegen sei nun lediglich die Veränderung der Anlageintensität interpretiert.

Aus dem Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen lassen sich Rückschlüsse über den Grad der Mechanisierung, Automatisierung und der Konjunkturempfindlichkeit ziehen.[25] Diese sind i.d.R. mit der Anlageintensität positiv korreliert. D.h., einem Unternehmen, das least, wird wahrscheinlich z.B. eine geringere Konjunkturempfindlichkeit zugesprochen werden.

B. Umlaufvermögen

Die Betrachtung eines eigenfinanzierten Kaufs erscheint unter diesem Gliederungspunkt am sinnvollsten. Zunächst seien die Auswirkungen eines solchen Falles auf die Bilanz, von der Fallkonstellation aus Abbildung Nr. 1/S. 7 ausgehend, dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.3: Bilanz eines Unternehmens nach eigen finanziertem Kauf eines Investitionsgutes des Anlagevermögens im Wert von 20 GE

Ein eigenfinanzierter Kauf hat einen Aktivtausch in der Bilanz zur Folge: liquide Mittel fließen von Bank oder Kasse ab und das Anlagevermögen nimmt in entsprechender Höhe zu. Die Bilanzsumme bleibt unverändert.

Als Resultat steigt das Verhältnis von Anlage- zu Umlaufvermögen auf 83,3%(!) (Ausgangssituation/Leasing: 37,5%). Die Anlageintensität erhöht sich um 66,7% auf 45,5%. (Ausgangssituation/Leasing: 27,3%). Hier erscheint eine weitere Kennzahl, die Umlaufvermögensintensität, von Interesse. Sie stellt ein Analogon zur Anlageintensität dar. Es wird also das Umlaufvermögen durch das Gesamtvermögen dividiert. Die Berechnung ergibt eine Umlaufintensität i.H.v. 54,5%. Zum Vergleich: Bei Leasing 72,7%, beim fremdfinanzierten Kauf 61,5%.

II. Auswirkungen auf die Finanzlage

Da in dem gewählten Musterfall aus Übersichtlichkeitsgründen keine Unterteilung der Bilanzpositionen nach Fristigkeit vorgenommen wurde, kann zur Analyse der finanziellen Lage hier lediglich die Kennzahl „Anlagendeckung durch Eigenkapital“[26] herangezogen werden. Für Leasing ergibt sich ein Wert von 66,7%. Im Vergleich dazu ergeben sich für den eigen- und fremdfinanzierten Kauf 40%. Die Anlagendeckung erscheint somit beim Leasing höher, was eine höhere Kreditwürdigkeit signalisiert. Um den tatsächlichen künftigen Finanzierungsspielraum jedoch beurteilen zu können, wäre eine Analyse der zukünftigen Ein- und Auszahlungen notwendig, wobei auch die zu entrichtenden Leasingraten Berücksichtigung finden müssten.[27] Dies könnte die Aussagekraft obiger Kennzahl relativieren.

A. Kapitalstruktur

Bei der Betrachtung der Effekte des Leasings auf die Kapitalstruktur seien in diesem Zusammenhang nur die Eigen-/Fremdkapitalrelationen analysiert. Eine Analyse der Struktur und Entwicklung der einzelnen Kapitalpositionen ist hier aus Komplexitätsgründen bzw. zu frugaler Fallgestaltung nicht angezeigt.

O.g. Relationen kommen in den Kennzahlen Eigenkapitalanteil[28], Fremdkapitalanteil[29] und Verschuldungsgrad[30] zum Ausdruck. Um die Auswirkungen kurz und prägnant darzustellen, sei folgende Tabelle angeführt:

Tab.4: Kennzahlen zur Analyse der Kapitalstruktur für unterschiedliche Finanzierungsformen im Überblick

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es ist offensichtlich, dass durch das Leasing die Eigenkapitalquote/Fremdkapitalquote höher/niedriger bleibt, als beim fremdfinanzierten Kauf. Zwar sind die Kennzahlen, welche die Kapitalstruktur betreffen, des Leasings mit denen des eigenfinanzierten Kaufs identisch, jedoch werden beim Kauf mit Eigenfinanzierung andere Kennzahlen negativ, z.B. im Sinne einer längerfristigen Vermögensbindung (Anlageintensität), beeinflusst (siehe 2.Kapitel. I. B. / S.8).

B. Statische Liquidität

Die statische Liquiditätsanalyse greift die Bestandsgrößen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz auf und hinterfragt, ob Überlassungs- und Bindungsfristen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.[31] Als Kennzahlen für die statische Liquidität seien die Liquiditätsgrade betrachtet.[32] Unter der Prämisse, dass die Fremdfinanzierung für den Kauf des Investitionsgutes als kurzfristig eingestuft wird, sinken sämtliche Liquiditätsgrade sowohl für eigen- (Größe im Zähler sinkt) als auch für fremdfinanzierten Kauf (Größe im Nenner steigt). Vom Leasing bleiben diese Verhältniszahlen unberührt, was von der Liquidität des Unternehmens einen (zumindest scheinbar) besseren Eindruck vermittelt. Die Konstanz der Liquiditätskennzahlen beim Leasing rührt daher, dass lediglich die Bestandsgrößen der Bilanz Berücksichtigung finden und diese vom Leasing nicht beeinflusst werden; die finanzielle Verpflichtung aus dem Leasingvertrag fließt jedoch nicht ein.

Exemplarisch sei davon ausgegangen, einem Unternehmen stünden flüssige Mittel von 20 GE zur Verfügung. Es stünden kurzfristige Forderungen i.H.v. 40 GE aus und das Vorratsvermögen belaufe sich ebenfalls auf 40 GE. Somit ergäben sich für den Fall, dass für den Kauf eines Investitionsgutes zusätzlich zu den bisherigen kurzfristigen Verbindlichkeiten von 30 GE weitere 20 GE kurzfristige Verbindlichkeiten aufgenommen werden würden, im Vergleich zum Leasing folgende Liquiditätskennzahlen:

Tab.5: Kennzahlen zur Analyse der statischen Liquidität für Leasing und fremdfinanzierten Kauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

C. Dynamische Liquidität

Zusätzlich zur Anknüpfung an die Bestandsgrößen der Bilanz bezieht die dynamische Liquiditätsanalyse (stromgrößenorientierte Liquiditätsanalyse) den Rückfluss in Gestalt des Cash Flows aus laufender Geschäftstätigkeit ein.[33] Der Cash Flow berechnet sich folgendermaßen:

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

+ Abschreibungen

./. Zuschreibungen

+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen

./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen

= Cash Flow

Abb.4: Berechnungsschema für den (vereinfachten) Cash Flow[34]

Als Folge des Kaufs eines Vermögensgegenstandes müssen gemäß §§ 253 Abs. 2 – 4, 254 HGB Abschreibungen und gemäß § 280 Abs. 1 HGB eventuell Zuschreibungen getätigt werden. Da dies beim Leasing nicht der Fall ist, fällt dort der Cash Flow niedriger aus. Der Cash Flow wird auch als Indikator für die Verschuldungsfähigkeit gesehen[35], weswegen einem Unternehmen, welches kauft anstatt zu leasen, wohl eine höhere Bonität attestiert werden würde.

III. Auswirkungen auf die Ertragslage

Unter Ertragslage ist die Abbildung der tatsächlichen Ertragsverhältnisse im Jahresabschluss zu verstehen, weswegen die Beurteilung der Ertragskraft des Unternehmens, i.S.d. Fähigkeit des Unternehmens in Zukunft Erfolge zu erwirtschaften, als Analyseziel der Untersuchung der Ertragslage zu sehen ist.[36] Zur genaueren Betrachtung der Ertragslage dienen die Ermittlung der Ergebnishöhe, die Ergebnisquellenanalyse, die Analyse der Ertrags- und Aufwandsstruktur, sowie Rentabilitätsanalysen.[37] Repräsentativ seien einige Kennzahlen sowohl der Ertrags- und Aufwandsstruktur als auch der Rentabilitätsanalyse betrachtet; die anderen Teilgebiete sollen in diesem Zusammenhang ausgeklammert werden. Um ein anschauliches Beispiel liefern zu können müssen noch folgende Annahmen getroffen werden, welche jedoch keinen Anspruch auf Realitätsnähe erheben:

Eine imaginäre Unternehmung habe ein ordentliches Betriebsergebnis von 70 GE und ein Gesamtergebnis von 100 GE, sowie ein Gesamtergebnis vor Steuern i.H.v. 170 GE. Die Umsatzerlöse schlügen mit 900 GE zu Buche. Als Gesamtleistung wären 1.200 GE berechnet worden. Der Personalaufwand betrage in der Betrachtungsperiode 150 GE und der Materialaufwand 500 GE. Abschreibungen auf Sachanlagen hätten ein Niveau von 50 GE (Leasing), bzw. 55 GE (Kauf) in Folge eines neuen Kaufvertrages für ein Investitionsgut des Anlagevermögens im Wert von 50 GE und einer Nutzungsdauer von 10 Perioden bei linearer Abschreibung. Das Eigenkapital sei 300 GE, das Fremdkapital 700 GE, woraus ein Gesamtkapital von 1.000 GE resultieren würde.

In Abhängigkeit von dieser Fallkonstellation ergeben sich nachstehende Kennzahlen:

Tab.6: Kennzahlen zur Analyse der Ertrags- und Aufwandsstruktur, sowie der Rentabilität für Leasing und Kauf im Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei der Auswertung obiger Kennzahlen wird deutlich, dass der Abschluss von Leasinggeschäften nur einen geringen Einfluss auf diese hat. Dem Leasingaufwand, welcher nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Nr.8) auszuweisen ist, stehen in der GuV der Zins- (Nr.13) und Abschreibungsaufwand (Nr.7a) beim Kauf in vergleichbarer Höhe gegenüber,[38] weshalb ein zu vernachlässigender Effekt auf den Jahresüberschuss zu erwarten ist. Größen wie z.B. der Personalaufwand werden vom Leasing überhaupt nicht beeinflusst; lediglich auf Grund der erhöhten Abschreibungen beim Kauf tritt eine (marginale) Differenz bei der Abschreibungsquote zu Tage.

IV. Sale-and-lease-back als Sonderform des Leasings

„Unter sale-and-lease-back versteht man die Veräußerung (sale) eines Vermögensgegenstandes i.V.m. einer zeitgleich – ggf. in der selben juristischen Sekunde – zwischen Verkäufer (= Leasingnehmer, d.Verf.) und Käufer (= Leasinggeber, d.Verf.) getroffenen Vereinbarung, denselben Vermögensgegen-stand zurück zu leasen“.[39] Charakteristisch für einen Vermögensgegenstand, welcher Bestandteil eines Sale-and-lease-back-Geschäfts (folgend „S&L“ abgekürzt) ist, ist die Betriebsnotwendigkeit desselben. D.h. auf eine längerfristige Nutzung kann nicht verzichtet werden. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Vermögensgegenstände, die bereits eine gewisse Zeit vom Veräußerer bei der betrieblichen Leistungserstellung genutzt wurden.[40]

Zur Aufdeckung stiller Reserven ist das S&L-Geschäft besonders gut geeignet. In Krisenzeiten kann dies sogar weitgehend steuerneutral erfolgen, andernfalls würden Ertragsteuern anfallen.[41]

A. Auswirkungen auf die Vermögenslage

Ohne zunächst die Verwendung des Zuflusses an liquiden Mitteln zu betrachten, besteht die bilanzielle Wirkung des S&L in einem Aktivtausch. Für das verkaufte Investitionsgut findet eine Ausbuchung desselben aus dem Anlagevermögen statt. Im Gegenzug fließen liquide Mittel der Kasse (=Bestandteil des Umlaufvermögens) zu. Dies entspricht folgendem Bilanzbild (Ausgangssituation = Abb.1/S.7):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.5: Bilanz eines Unternehmens direkt nach durchgeführtem S&L-Geschäft (Verkauf eines Investitionsgutes des Anlagevermögens i.H.v. 20 GE)

Die Auswirkungen auf betroffene Kennzahlen (siehe 2.Kapitel I. / S. 7-8) stellen sich folgendermaßen dar:

Tab.7: Auswirkungen von S&L auf Kennzahlen der Vermögenslage

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

B. Auswirkungen auf die Finanzlage

Unter dieser Überschrift erscheint es angebracht, die Möglichkeit der Verwendung der zugeflossenen Mittel zur Tilgung von Verbindlichkeiten in Augenschein zu nehmen. In diesem Fall hätte ein S&L-Geschäft keinen Aktivtausch, sondern eine Bilanzverkürzung, auf Grund der Abnahme der Position Fremdkapital (hier: Annahme Reduktion kurzfristige Verbindlichkeiten um 20 GE), zur Folge. Desweiteren wäre eine Reduktion des Abschreibungsaufwandes zu verzeichnen, weshalb der Cash Flow sänke. Die Liquiditätsgrade (Szenario vgl. 2.Kapitel II. B. / S. 10) ändern sich im Einzelnen so:

Tab.8: Auswirkungen von S&L auf die Liquiditätsgrade

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Selbstverständlich hätte diese Mittelverwendung auch erneute Wirkungen auf die Vermögenslage (Abnahme des Umlaufvermögens), welche jedoch hier im Einzelnen nicht nochmals berechnet werden.

C. Auswirkungen auf die Ertragslage

Wie bereits im 2. Kapitel III. / S. 11 gezeigt wurde, gibt es bei Leasing weder Auswirkungen auf die Kennzahlen der Ertrags- und Aufwandsstruktur noch auf die der Rentabilität. Dies geht mit S&L konform. Lediglich die Abschreibungsquote sinkt in Folge des niedrigeren Abschreibungsaufwandes – wegen des Wegfalls einer Position des Anlagevermögens – geringfügig. Was in diesem Zusammenhang jedoch von Interesse wäre, sind die möglichen Gewinnchancen durch eine Reinvestition des Liquidationserlöses in das Unternehmen anstatt der Tilgung von Verbindlichkeiten. Da dieses Kriterium wohl eher qualitativer Natur ist bzw. weitere rentabilitätsorientierte Rechnungen erfordern würde, kann es allerdings keinen Niederschlag in einer einzelnen Kennzahl finden. Eine genauere Betrachtung dieses Sachverhaltes ist indes nicht Gegenstand dieser Hausarbeit.

3. Kapitel Chancen und Grenzen des Leasings

I. Auswirkungen auf die Steuerzahllast

Leasing hat vorrangig einzelsteuerliche Auswirkungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer.[42]

Zunächst sei auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eingegangen. Der Leasingnehmer kann (bei erlasskonformem Leasing) die Leasingraten im Zahlungszeitpunkt als Betriebsausgaben absetzen, wodurch der Leasingnehmer im Vergleich zum Kauf regelmäßig einen erheblichen Steuervorteil erlangen kann.48 Dieser Vorteil kommt durch die Reduktion der Bemessungsgrundlage (hier: zu versteuerndes Einkommen) in Folge des Sofortabzuges zu Stande. Die Steuerzahllast kann auf diese Weise wirksam verringert bzw. in spätere Wirtschaftsjahre verlagert werden[43] (sog. Steuerstundungseffekt).

Die Gewerbesteuer ist in Gewerbeertrag- und Gewerbekapitalsteuer aufgegliedert. Letztere wird in diesem Zusammenhang nicht näher betrachtet, da diese den Leasingnehmer beim (erlasskonformen) Leasing nicht trifft. Der Leasinggeber wird jedoch die ihm dadurch entstehende Belastung in die Leasingraten mit einberechnen. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewerbeertragssteuer entsprechen denen der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Steuervorteile, wegen der nur 50 %-igen Hinzurechnung, nur hälftig auswirken.[44]

Die umsatzsteuerliche Behandlung ist abhängig von der ertragsteuerlichen Zurechnung des Leasinggutes. Bei Zurechnung des Leasinggutes zum Leasinggeber (entspr. Erlasskonformität) wird die Überlassung des Leasingobjekts als sonstige Leistung klassifiziert. Das gesamte vom Leasingnehmer gezahlte Entgelt ist Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Die Vorschriften für die Vorsteuerverrechnung finden Anwendung.

II. Vorteile des Leasings gegenüber Kauf

Die Vorteile des Leasings sind umfangreich. Deswegen seien[45] hier nur ein paar der wichtigsten Vorzüge neben den ausführlich diskutierten Vorteilen bzgl. der besseren Darstellung des Jahresabschlusses und der positiven Einflüsse auf die Steuerzahllast genannt.

So kann z.B. der Leasinggeber als Spezialist seine Marktkenntnisse und Marktstellung nutzen, um höhere Rabatte (Mengenrabatte) zu realisieren, als dies ein einzelner Nachfrager könnte. Dies schlägt sich regelmäßig in niedrigeren Preisen des Leasingobjektes, gegenüber dem Kaufpreis, für den Leasingnehmer nieder.

Der Leasingnehmer benötigt ferner keine Eigenmittel, wodurch die Kreditlinie geschont und die finanzielle Unabhängigkeit erhöht wird. Mit dem dadurch evtl. freien Kapital könnten u.U. höhere Gewinne erzielt werden, als Kosten durch Leasing erzeugt würden. Da die Leasingraten parallel zur Geschäftstätigkeit anfallen, wird das Leasingobjekt „aus sich selbst“ finanziert (Pay-as-you-earn-Effekt). Die Kalkulationsbasis ist dank fixer Leasingraten sicher.

Beim Full-Service-Leasing besteht die Möglichkeit umfangreiche Zusatzleistungen, wie z.B. Reparatur, Wartung oder objektspezifische Schulungen, mit einzubeziehen. Dies wirkt sich allerdings auf die Höhe der Leasingraten aus.

Ein Abschluss von kurzfristigen Leasingverträgen ist bei schnelllebigen Leasinggütern (z.B. EDV- Anlagen) angezeigt. Durch diese Maßnahme ist gewährleistet, dass stets mit modernster Technik gearbeitet werden kann.

III. Wirtschaftliche Grenzen

Leasinginvestitionen hatten 1997 einen Anteil von 13,6 % am gesamtwirtschaftlichen Investitionsvolumen. Nach Planangaben berechnet, beträgt diese Quote für 1999 bereits 14,8 %.[46] Für 2000 wurde ein Wachstum von 5 % prognostiziert.46 Das Leasing erfreut sich also zunehmender Bedeutung. Eine positive Allgemeinaussage über das Leasing kann jedoch daraus nicht abgeleitet werden. Die wirtschaftlichen Vor- oder Nachteile des Leasings müssen im Einzelfall unter Rentabilitätsgesichtspunkten betrachtet werden. Dazu sei folgendes Berechnungsschema zum Belastungsvergleich vorgeschlagen:

Leasing Kauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.6: Berechnungsschema zum Belastungsvergleich von Kauf und Leasing[47]

Nach Berechnung für sämtliche Wirtschaftsjahre ist die Gesamtsumme der Barwerte des Leasings der des Kaufs gegenüberzustellen. Unter finanziellen Gesichtspunkten ist die Variante mit dem geringeren Barwert der Aufwendungen zu präferieren.47

Additiv sei angemerkt, dass für die endgültige Entscheidung über Leasing oder Kauf unbedingt noch weitere Aspekte zu beleuchten sind. Diese könnten u.a. die Abstimmung mit den unternehmensinternen Zielen oder bilanzpolitische Motivationen sein.

IV. Rechtliche Grenzen

Die Eigenschaft des Leasings, eine bessere Darstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, stößt in § 285 Nr. 3 HGB an ihre rechtlichen Grenzen. Dort ist geregelt, dass der „ Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen“, welche nicht in der Bilanz, aber auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, im Anhang angeführt werden müssen, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage, in Abhängigkeit der Gesamtverpflichtungen des Unternehmens, von Bedeutung ist.[48] (Kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB müssen gemäß § 288 HGB diese Vorschrift jedoch nicht beachten.)

V. Schlussbemerkung

Im Rahmen dieser Hausarbeit wurde ein kurzer Überblick über die wichtigsten Leasingarten und deren Eigenschaften gegeben. Es fand eine Abgrenzung zu gesetzlich eindeutig geregelten Sachverhalten statt und die Funktion des Leasings für die Bilanzpolitik wurde herausgearbeitet. Auch die Objektzurechnung nach IAS und US-GAAP wurde kurz angesprochen. Der Schwerpunkt lag auf der detaillierten Auseinandersetzung der Wirkungen des Leasings auf den Jahresabschluss, was mit Hilfe der Analyse zahlreicher Kennzahlen, auch für den Sonderfall des Sale-and-lease-back-Geschäfts, durchgeführt wurde. Ebenfalls wurden die Konsequenzen für die Steuerzahllast aufgeführt. Schließlich konnten auch die Vorteile des Leasings gegenüber dem Kauf beleuchtet werden. Dass es für die Sachverhaltsgestaltung, unter zu Hilfenahme von Leasing auch Grenzen gibt, fand im abschließenden Teil der Arbeit seinen Niederschlag.

Saldierend muss leider erwähnt werden, dass selbst nach intensiver Betrachtung der Eigenarten des Leasings keine generelle Handlungsmaxime aufgestellt werden kann. Die Entscheidung für Leasing oder eine andere Art der Finanzierung hängt immer vom Einzelfall ab.

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


[1] Vgl. Coenenberg, Adolf G.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 17.Aufl., Landsberg/Lech 2000, S.198

[2] Vgl. Helmschrott, Harald: Leasinggeschäfte in der Handels- und Steuerbilanz, Wiesbaden, Diss. Mannheim 1997, S.1

[3] Vgl. Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S.103

[4] eigene Abbildung in Anlehnung an Maus, Günter: Leasing im Handels- und Steuerrecht, Berlin 1996, S. 21

[5] Vgl. Maus, G.: Leasing im Handels- und Steuerrecht, Berlin 1996, S.29

[6] Vgl. Engel, Johanna: Miete, Kauf, Leasing, 2. Aufl., Bonn 1997, Rz.: 115,116

[7] Helmschrott, H.: LGesch. in der HB und StB, Wiesbaden 1997, S. 4

[8] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 142

[9] Vgl. Peemöller, Volker: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, Wiesbaden 1993, S. 12

[10] Für einen ausführlichen Überblick über mögliche Maßnahmen der Bilanzpolitik sei an dieser Stelle auf Männel, Wolfgang: Bilanzlehre, 8. Aufl., Lauf a. d. Pegnitz 1996, S.212 – 218 verwiesen.

[11] Vgl. Männel, Wolfgang: Bilanzlehre, 8.Aufl., Lauf a. d. Pegnitz 1996, S. 213

[12] Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S.103

[13] Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S.199

[14] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 16, 170, 176

[15] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 163 – 164

[16] Vgl. Mellwig, Winfried: Leasing im nationalen und internationalen Handelsrecht, in: Leasing- Handbuch für die betrieblichen Praxis, Hrsg.: Eckstein, Wolfram, Feinen, Klaus, 7. Aufl., Frankfurt am Main 2000, S. 73 – 82

[17] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 16, 176

[18] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 41, 1075 - 1107

[19] Rehkugler, Heinz, Poddig, Thorsten: Bilanzanalyse, 3.Aufl., München 1993, S. 73; zur tiefergehenden Information bzgl. der Strukturbilanz sei auf die Seiten 37 – 64 hingewiesen

[20] Vgl. Peemöller, V.: B-Analyse und B-Politik, Wiesbaden 1993, S. 239

[21] genauere Erklärungen über Eigenschaften und Vorteile der Kennzahlenarten, siehe Küting, Karlheinz, Weber, Klaus-Peter: Die Bilanzanalyse, 4. Aufl., Stuttgart 1999, S.23 – 26

[22] Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S. 894

[23] Vgl. Küting, K., Weber, K.: Die Bilanzanalyse, 4. Aufl., Stuttgart 1999, S. 88

[24] Vgl. Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S. 908

[25] Vgl. Peemöller, V.: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, Wiesbaden 1993, S. 289

[26] Anlagendeckung durch Eigenkapital = Eigenkapital x 100 / Anlagevermögen [%]

[27] Vgl. Peemöller, V.: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik, Wiesbaden 1993, S. 308

[28] Eigenkapitalanteil = Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital [%]

[29] Fremdkapitalanteil = Fremdkapital x 100 / Gesamtkapital [%]

[30] Verschuldungsgrad = Fremdkapital x 100 / Eigenkapital [%]

[31] Vgl. Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S. 923

[32] Aufstellung von Kennzahlen der Liquiditätslage und deren Berechnung siehe Rehkugler, H., Poddig, T.: Bilanzanalyse, 3.Aufl., München 1993, S. 179 - 181

[33] Vgl. Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S. 923

[34] Vgl. Männel, W.: Bilanzlehre, Lauf a. d. Pegnitz 1996, S. 227

[35] Vgl. Coenenberg, A.: JA und JAanalyse, Landsberg/Lech 2000, S. 943

[36] Vgl. Wöhe, Günter: Bilanzierung und Bilanzpolitik, 8. Aufl., München 1992, S. 893

[37] Vgl. Männel, W.: Bilanzlehre, Lauf a. d. Pegnitz 1996, S. 224, Kennzahlenberechnung: S. 229

[38] Vgl. Helmschrott, H.: LGesch. in der HB und StB, Wiesbaden 1997, S. 192

[39] Hoffman, Karsten: Jahresabschlusspolitische Implikationen von Sale-and-lease-back-Geschäften, in: Deutsches Steuerrecht, 33. Jg. (1995), Heft 39, S.1520

[40] Vgl. Hoffmann, Karsten: Sale-and-lease-back-Geschäfte, in: Der Betrieb, 50. Jg. (1996), Beilage 8, S. 19

[41] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn1997, Rz.:1241

[42] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 1068

[43] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 1230

[44] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 1232, 1233

[45] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 40; Maus, G.: Leasing im Handels- und Steuerrecht, Berlin 1996, S. 24

[46] Vgl. Städtler, Arno: Gegenwart und Zukunft des Leasingmarktes in der Bundesrepublik Deutschland, in: Leasing- Handbuch für die betrieblichen Praxis, Hrsg.: Eckstein, Wolfram, Feinen, Klaus, 7. Aufl., Frankfurt am Main 2000, S. 4-30

[47] Maus, G.: Leasing im Handels- und Steuerrecht, Berlin 1996, S. 23

[48] Vgl. Engel, J.: Miete, Kauf, Leasing, Bonn 1997, Rz.: 1104

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Die bilanzpolitische Bedeutung von Leasing-Geschäften
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Cours
Hauptseminar
Note
2,3
Auteur
Année
2001
Pages
24
N° de catalogue
V107817
ISBN (ebook)
9783640060405
Taille d'un fichier
493 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Bedeutung, Leasing-Geschäften, Hauptseminar
Citation du texte
Rüdiger Weichmann (Auteur), 2001, Die bilanzpolitische Bedeutung von Leasing-Geschäften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107817

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