Gerechtigkeitstheorien und der Verantwortungsbegriff


Trabajo Escrito, 2002

18 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsgegenstand Gerechtigkeit
2. 1. Die “Empirische Wertforschung” der Universität Osnabrück
2. 2. Die Gerechtigkeitsmotivtheorie nach Melvin Lerner
2. 3. Die Theorie der Gerechtigkeit nach John Rawls
2. 3. 1. Vorstellung der Ziele
2. 3. 2. Konstruktion der Gerechtigkeit
2. 3. 3. Grundprinzipien der Gerechtigkeit nach John Rawls

3. Gerechtigkeit und die Verantwortung gegenüber der zukünftigen Generationen
3. 1. Der Begriff der Verantwortung aus juridischer und ethischer Sicht
3. 2. Der Begriff der Verantwortung früher und heute
3. 3. Die Inhalte der Verantwortung in Sachen Gerechtigkeit für die zukünftigen Generationen
3. 4. Die Grenzen der Verantwortung
3. 4. 1. Begriffliche Grenzen
3. 4. 2. Normative Grenzen

4. Zusammenfassung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Definition Gerechtigkeit: „Bei Platon die Tugend des rechten Verhaltens zu den Mitmenschen, die Summe aller Tugenden überhaupt. In der modernen Wertethik ist Gerechtigkeit die Vorbedingung zur Verwirklichung weiterer Werte und besteht darin, der fremden Person als solcher gerecht zu werden, sie zu respektieren und in ihre Freiheitsphäre nicht einzudringen, damit ihre Handlungsfreiheit zur Erhaltung und Schaffung von Kulturwerten nicht beeinträchtigt wird[...]“1

Das Thema Gerechtigkeit wird immer und immer wieder diskutiert und behandelt und es umfaßt auch ein weites Spektrum. Aus diesem Grund handelt diese Arbeit nur von einem kleinen Teilbereich dieses Themas.

Im ersten Hauptkapitel geht es um drei verschiedene Forschungsgegenstände. In der “Empirischen Werteforschung” der Universität Osnabrück werden die Fragen beantwortet Was empfinden Menschen als eine gerechte oder faire Gesellschaft? Und was ist ihnen an einer gerechten Gesellschaft wichtig? In den nächsten beiden Unterpunkten werden dann zwei Theorien von wichtigen Denkern unserer Gesellschaft kurz zusammengefasst. Wie sehen Lerner und Rawls die Gerechtigkeit? Welche Vorstellungen verfolgt Rawls in seiner Theorie?

Im Kapitel “Gerechtigkeit und die Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen” werden Fragen behandelt wie: Was heißt Verantwortung überhaupt? Wie hat sich der Verantwortungsbegriff zu früher verändert? Wie sehen die Inhalte der Zukunftsverantwortung aus? Und welche Grenzen hat die Verantwortung gegenüber den Zukünftigen?

2. Forschungsgegenstand Gerechtigkeit

2. 1. Die„Empirische Wertforschung“der Universität Osnabrück

600 Jugendliche wurden in der „Empirischen Wertforschung“ der Universität Osnabrück gefragt, was für sie eine gerechte Gesellschaft sei. Diese Frage wurde den Jugendlichen mit zwei Deutungsmustern erklärt: Zum einen „gleiches Einkommen für alle“2 und zum Anderen „jeder kriegt soviel wie er leistet“3. Man fragte sie dann, ob diese Kriterien für eine gerechte Gesellschaft zutreffen würden, da bei vielen Menschen gerade dies Kriterien für eine gerechte Gesellschaft sind. Fast alle dieser Jugendlichen lehnten diese Annahmen jedoch ab und sie kamen zu dem Entschluß, dass eine gerechte Gesellschaft vorhanden ist, wenn die Menschen solidarisch miteinander umgehen, also wenn klar und deutlich geregelt wird, wie die Lasten und Güter verteilt werden. Jedoch tritt hier die berechtigte Frage auf, ob diese Verteilungsregeln überhaupt angenommen werden. Vor diesen ganzen Regelungen müßte erst einmal eine „Verfahrensgerechtigkeit“ eingeführt werden.4

In dieser Untersuchung wurde als nächstes gefragt, was jedem einzelnen denn am wichtigsten an einer gerechten Gesellschaft sei. Solidarität und Gerechtigkeit wurden zwar immer noch als politische Maßstäbe für unverzichtbar erklärt, allerdings wurden Freiheit, Verantwortung gegenüber der Natur und Frieden für noch wichtiger erachtet.5

2. 2. Die Gerechtigkeitsmotivtheorie nach Melvin Lerner

In den siebziger Jahren fanden Sozialpsychologen heraus, dass die unterschiedlichen Einstellungen “zur Gerechtigkeit auf unterschiedliche Motive sozialen Handelns“6 zurüchzuführen sind. Einer davon war Melvin Lerner. Er stellte die Gerechtigkeitsmotivtheorie auf. Er hat sie in drei Einheiten aufgeteilt: > In der einen Einheit, wie sie zum Beispiel in der Familie abläuft, identifiziert sich ein Akteur mit den Belangen der Anderen. Dieser Akteur ist dafür zuständig, dass es allen Mitgliedern wohlergeht. à Hier wird das Gerechtigkeitsprinzip als gerecht betrachtet. > Dann gibt es noch Einheiten, in denen der Akteur auf der selben Stufe wie die anderen steht und alle die selben Ziele verfolgen, wie er. à Es gilt also das Gleichheitsprinzip als gerecht.

> Schließlich gibt es noch Einheiten, in denen sich alle als Konkurrenten betrachten. Die Ziele der Handlungen sind hier divergierend. Es kommt also „nur zu einer mehr oder weniger gerechten Verteilung oder zu einer ungerechten Verteilung durch Ausreizung aller Kampfmöglichkeiten“7. Die Verteilung nach der individuellen Leistung würde dann nur noch als Regelung von Konflikten akzeptabel. Aber nur wenn alle, also jeder Einzelne, der Meinung sind, „dass sie für ihn das Maximum des legal möglichen Ergebnisses darstellt“8. à Dies sind die sogenannten „Non-units“.9

Die heutigen Gesellschaften sind leider solche Non-units. Bei Streitereien über Aufteilungen kümmert sich keiner darum, was die Gegenpartei zu der bestimmten Aufteilung sagt, und ob er sie gerecht findet oder nicht. Alles dreht sich nur um das eigene Wohl. Wenn man in diesen Non-units nach dem Prinzip der Billigkeit aufteilt, „also nach einer beitragsorientierten Verhältnismäßigkeit um des lieben Friedens“10 willen, muß trotzdem festgestellt werden, wie man den Anderen durch angemessene Leistungen entschädigt. In diesen Modellen zeigt sich meist Gerechtigkeit, aber dieses Modell ist in seiner Gesamtheit deshalb trotzdem noch nicht gerecht.

Diese ganze Theorie ist ursprünglich von Homans, einem Austauschtheoretiker, entwickelt worden. Austauschtheoretiker gehen von der Gleichwertigkeit der Individuen, die miteinander kooperieren wollen, aus. Homas meint, dass nur „gleichgestellte Partner zum Ziel einer Normetablierung“11 führen. Er geht also davon aus, dass die Interaktion zwischen zwei Parteien nur reibungslos funktioniert, solange die eine Partei vom Handeln der anderen Partei profitiert bzw. irgend einen Nutzen daraus ziehen kann. Und dass die eine Partei auch von sich aus möchte, dass sein Interaktionpartner zumindest „proportional zu seiner Leistung entschädigt wird“12. Dies ist das Gerechtigkeitskriterium.

In den sechziger Jahren arbeiteten Sozialpsychologen aus Amerika weiter an dieser Theorie. Sie kamen jedoch zu einem anderen Ergebnis als Homas. Sie meinten, dass jedes Individuum ein Interesse daran hat der Stärkste und Beste zu sein. Doch diese Theorie ging noch weiter und sagte aus, daß je mächtiger das Individuum wirklich ist, und umso mehr es besitzt, würde es den Anderen einreden wollen, das eben diese ungleiche Verteilung rechtsmäßig sei.13

2. 3. Die Theorie der Gerechtigkeit nach John Rawls

2. 3. 1. Vorstellung der Ziele

In seiner Theorie hat er die Vorstellung eines Entwurfs für einen Gesellschaftsvertrag. Daraus sollte man eine Gesellschaft, die gerecht ist, bilden können. Und gerecht kann eine Gesellschaft nur sein, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind. Bis dahin entspricht seine Vorstellungen noch den bis dahin üblichen Vorstellungen der Vertragstheorie. Diesen Vorstellungen zufolge soll in einem vorrechtlichen Anfangszustand ein fiktiver Gesellschaftsvertrag mit allen und von allen geschlossen werden.14 Dieser Anfangszustand, in den Rawls die Menschen versetzen will, ist nicht ein Naturzustand wie bei Hobbes und Locke. In diesem Naturzustand verfolgen die Menschen nämlich schon gewisse Ziele und der Anfangszustand soll ein abstrakter, hypothetischer Zustand sein, in dem die Menschen noch nichts von ihren konkreten Zielen wissen. Entscheidend ist also bei dieser Theorie das Gedankenexperiment, bei dem ein Mitglied der Gesellschaft seine Stellung in der selbigen kennt.

Unter diesen gedachten Voraussetzungen will Rawls herausfinden, wie sich die Menschen in der Verteilung der Grundgüter einigen würden. Ihm ist jedoch nicht wichtig dass die materiellen Güter im Vordergrund stehen, sondern er will in Erfahrung bringen, wie die Grundfreiheiten oder auch soziale Werte gerecht verteilt werden sollen. In Rawls Theorie gibt es zwei Grundsätze:

1. Jeder soll das gleiche Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle anderen verträglich ist.15 Erst wenn dieser Grundsatz der Grundfreiheiten und Grundrechte garantiert ist kann der zweite verwirklicht werden.16
2. Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass zu erwarten ist, dass sie zum Vorteil für alle dienen und sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die für jeden offen sind.17

Nach den Überlegungen von Rawls gelangen wir zu diesen beiden Grundsätzen, wenn wir uns vorstellen, wir wären rationale Menschen, die unter ganz bestimmten fairen Grundsätzen der Gesellschaftsordnung entscheiden müssen. Welchen Stellenwert diese fairen Bedingungen für die Konzeption seiner Gerechtigkeitstheorie haben, läßt sich daran erkennen, dass Rawls eben diese als „Gerechtigkeit als Fairness“ bezeichnet.

2. 3. 2. Konstruktion der Theorie:

Für die Wahl einer Gerechtigkeitskonzeption sind zunächst einmal faire Bedingungen nötig, da sonst „alle möglichen Verzerrungen unserer Wirklichkeit“18 diese Wahl beeinflussen oder sogar verfälschen würden. Diese Bedingungen werden von Rawls als Urzustand erklärt. Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation gehört, dass niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, also auch nicht seinen Status oder seine Klasse und ebenso wenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben, wie Intelligenz und Körperschaft. Die Beteiligten kennen vermutlich ebensowenig ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen Neigungen. Die Grundsätze des Nichtwissens werden hinter einem Schleier festgelegt.19

Diesem „veil of ignorance“ kommt mit die wichtigste Rolle zu. Dadurch, dass sich nämlich alle in der gleichen Situation befinden und niemand durch gesellschaftliche und natürliche Zufälligkeiten bevorzugt oder benachteiligt wird, kann auch niemand in der Lage sein sich Grundsätze, die ihn bevorzugen würden, ausdenken. Deshalb müssen „die Grundsätze der Gerechtigkeit das Ergebnis einer fairen Übereinkunft oder Verhandlung“20 sein. Oder anders formuliert: Rawls versucht mit diesem Gedankenexperiment alle für eine Gerechtigkeitkonzeption irrelevanten Aspekte außen vor zu lassen oder sie unter dem „veil of ignorance“ verschwinden zu lassen.21

Wenn wir nun annehmen, dass wir uns in diesem Urzustand befänden, so bestünde unsere Aufgabe darin, diese Grundgüter, die uns hinter dem Schleier des Nichtwissens erwarten, gerecht zu verteilen. Dazu gehören: „alle sozialen Werte - Freiheit, Chancen, Einkommen, Vermögen und die sozialen Grundlagen der Selbstachtung“22. Die Prinzipien der Verteilung, in dieser angenommen Situation, bildeten dann die Gerechtigkeitskonzeption. Diese seien für die Grundstruktur unserer Gesellschaft konstitutiv.23

Was bei Rawls Theorie auch noch wichtig war, war, dass die Verteilungsprinzipien im Urzustand gegenüber allen Parteien zu rechtfertigen sein müssen und sie müssen begründbar, also öffentlich gemacht sein. Folgen diesen Prinzipien alle Parteien, so können wir diese Prinzipien als eine Art Vertrag betrachten. Sie sind also verbindlich und vorteilhaft wie die Inhalte eines idealen Vertrages.24

Wenn man also auf die Vorstellungen eines Gesellschaftsvertrages zurückblickt, so wird auch deutlich, dass der Urzustand, der oben beschrieben ist, genau das ist, was Rawls den traditionellen Auffassungen eines Naturzustandes entgegensetzt. Rawls weist in seinem Werk sogar darauf hin: nach seinen Worten „spielt die ursprüngliche Situation der Gleichheit dieselbe Rolle wie der Naturzustand in der herkömmlichen Theorie des Gesellschaftsvertrags“25. Rawls unterstreicht weiterhin, dieser Urzustand werde „natürlich nicht als ein wirklicher geschichtlicher Zustand vorgestellt, noch weniger als primitives Stadium der Kultur“26. Er definiert ihn statt dessen als eine „rein theoretische Situation [...], die so beschaffen ist, dass sie zu einer bestimmten Gerechtigkeitskonzeption führt“27. Das zeigt, dass er nicht von einem im Sinne der Tradition ausgehenden Naturzustand ausgeht, sondern an Stelle eines solchen Naturzustandes den oben genannten hypothetischen Zustand annimmt, in dem die Menschen nichts von ihren konkreten Zielen wissen. Durch dieses Nichtwissen, das sozusagen alle verbindet, seien alle Menschen gleich in ihrer Suche nach einer Gerechtigkeitskonzeption. Diese Ausgangsbedingung bezeichnet Rawls als fair.

2. 3. 3. Grundprinzipien der Gerechtigkeit nach John Rawls

Die beiden Grundprinzipien wurden oben bereits erläutert. Klar ist jedoch noch nicht, wie genau sie angewendet werden sollen und welche Bedeutung das ebenfalls angesprochene Prinzip der lexikalischen Ordnung hat. Darauf wird nun eingegangen.28 Den Grundsatz „gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten“29 benennt Rawls als Freiheitsprinzip. Mit diesem Namen ist fast untrennbar der Begriff vom Vorrang der Grundfreiheiten verbunden. Diese „Priority of Liberty“ ergibt sich aus der vorgegebenen lexikalischen Ordnung. Das bedeutet, dass die Verletzung der Grundfreiheiten, wie sie im ersten Grundsatz genannt sind, nicht durch im zweiten Grundsatz aufgeführte wirtschaftliche und gesellschaftliche Punkte ausgeglichen werden können. Erst wenn die Grundfreiheiten gerecht verteilt worden sind spielen sie eine Rolle.30 Rawls nennt diesen zweiten Grundsatz auch Differenzprinzip. Dieses Prinzip sagt zunächst aus, dass wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zwar zulässig sind, aber so beschaffen sein müssen, dass sie zum Einen zum Vorteil für jeden dienen müssen und andererseits mit „Positionen und Ämtern [...], die jedem offen stehen“31 verbunden sein müssen. Hierbei kommt dem zweiten Teilprinzip Priorität vor dem ersten Teilprinzip zu, die insgesamt das erste Verteilungsprinzip dem zweiten Verteilungsprinzip gegenüber hat. Weiter sollte man bedenken, dass Rawls die Gerechtigkeitsprinzipien im Laufe seiner Argumentationen immer wieder modifiziert und damit immer weiter verfeinert. Am Schluß seiner Darlegung gelangt er zu einer endgültigen Fassung der beiden Gerechtigkeitsgrundsätze. In diese bezieht er die Vorrangsregeln mit ein. Diese Darstellung soll hier jedoch ausgeklammert werden und zwar aus dem Grund, da Rawls seinen gesamten Abteilungsweg ohnehin aus dieser Arbeit herausgehalten hat. Für einen ersten Einblick sollen die bereits angestellten Ausführungen ausreichen. Zusammenfassend kann man jedoch sagen, das das erste Verteilungsprinzip ein Grundsatz der rechtlich-politischen Gerechtigkeit ist, während das zweite Verteilungsprinzip ein Grundsatz der sozioökonomischen Gerechtigkeit ist.32

3. Gerechtigkeit und die Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen

3. 1. Der Begriff der Verantwortung aus juridischer und ethischer Sicht

Das Problem Verantwortung und Gerechtigkeit wird von jeder Ethik behandelt, aber keine Ethik hat dieses Problem je in ein Prinzip gefaßt. Man muß bei der Frage nach der Verantwortung immer erst entscheiden, ob die handelnde Person zurechnungsfähig war oder nicht. Hier möchte ich kurz den Beriff der Zurechnungsfähigkeit erläutern. Zurechnungsfähig heißt, dass die Person im vollen Wissen und Wollen eine Handlung beging und somit auch im vollen Ausmaß für die Folgen der Handlung verantwortlich gemacht werden kann. So fragt die juridische Fragesstellung nach der Verantwortung.33 Die Ethik hingegen sagt, dass nur von „moralisch relevanter Verantwortung gesprochen werden kann, wenn die Folgen der Handlung im Wissen und in der Macht des Handlungssubjekts gestanden hat“.34 Also wenn diese Person frei gehandelt hat und sich auch frei entschieden hat so zu handeln. Schon Aristoteles hat im dritten Buch der „Nikomachischen Ethik“ Verantwortung teilweise definiert: „Alles Handeln beruht auf Entscheidung, und diese setzt Macht und Wissen, also bewußtes hervorbringen von Wirkungen voraus. Der Handelnde macht sich zum Ursprung der Folgen seines Tuns“35. Er spricht hier nicht von Freiheit der Handlungen, sondern eher dem ethischen Sinn gemäß, von Freiwilligkeit. Hingegen sind nach Aristoteles unfreiwillige Handlungen, wenn eine Handlung durch Unkenntnis und/oder Gewalt, die von außen einwirkt, ausgeführt wird.36 Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die juridische und die ethische Verantwortung wie folgt unterscheiden: Vor Gericht wird meist nur im Sinne der juridischen Verantwortung geurteilt d.h.es wird geprüft, ob der handelnden Person die Folgen einer Tat zugerechnet werden können. Die Ethik hingegen fragt auch noch danach, ob der Handelnde es auch so gewollt hat.37

3. 2. Der Begriff der Verantwortung früher und heute

Aristoteles Sicht der Verantwortung hat einen Schwachpunkt. Er bedenkt nicht, dass Handlungen nicht nur positive, sondern auch negative Folgen mit sich bringen können. Hier stellt sich dann natürlich die Frage, warum Aristoteles (also einer der wichtigsten Denker der klassischen Ethik) nicht in Betracht gezogen hat über negative Folgen von Handlungen nachzudenken. Hans Jonas begründet dies damit, dass in der klassischen Ethik noch nicht so weit gedacht wurde, da „die praktische Macht, die Gewalt der Praxis noch keine potentiell zerstörerische, Mensch und Natur bedrohende Qualität angenommen hat“38. Aus diesem Grund unterscheidet sich der Begriff der Verantwortung von Jonas und der traditionelle Begriff der Verantwortung. Früher war es so, dass die Handlungen eines Menschen nur Folgen für die handelnden Personen selbst und der Menschen in der unmittelbaren Umgebung hatten. Und heutzutage ist es eben so, dass die Folgen von Handlungen wegen der „technischen Potenz der Menschheit“39 nicht nur uns selbst betreffen, sondern auch die gesamte Umwelt und auch zukünftige Generationen betreffen können. Das bedeutet, die Macht, die die Menschen in ihrer Handlungsmöglichkeit haben, verlangt auch danach, dass der Begriff der Verantwortung ausgedehnt wird. Somit muß die Verantwortung zu einer Zukunftsethik werden. Dies bedeutet wiederum, dass man nichts tun darf, was die Handlungsmöglichkeiten der Nachgeborenen einschränkt oder gar negiert. Jonas Ethik geht daher eher auf die neue Welt der technischen Fortschritte und der neuen Machtverhältnisse ein, denen die Menschen gegenüberstehen. Sein Begriff der Verantwortung verlangt deshalb „proportional zur technischen Macht eine universale Verantwortung für das Ganze des Seins“.40 Er konzipierte daher aus der anthropozentrischen Ethik die kosmozentrische Ethik und diese mußte folgende Punkte beinhalten:

a) Die Verantwortung darf „nicht mehr allein als Verantwortung gegenüber Menschen begriffen werden“41, sondern sie muß auch die Natur miteinbeziehen.
b) Sie muß die Verantwortung auch auf die zukünftig Lebenden ausdehnen und darf nicht nur auf die heutige Generation beschränkt sein.
c) Sie muß „Ethik als kollektive Praxis explizieren, da die faktische Macht der neuen Dimensionen technischer Möglichkeiten in individuellen Entscheidungen nicht mehr beherrscht werden kann“.42

3. 3. Die Inhalte der Verantwortung in Sachen Gerechtigkeit für die zukünftigenGenerationen

Anthropozentrische Inhalte der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen. Hierzu gibt es einige Ansätze. Man kann sie in verschiedene Dimensionen unterteilen:

a) Soll die gegenwärtige Generation nur für das Wohlergehen der zukünftigen Vorsorge leisten oder auch für deren Existenz?

Patzig hat auf diese Frage eine Extremantwort. Er ist der Meinung, dass wir nur für die junge Generation unserer Gesellschaft die Verantwortung tragen, nicht aber dafür zuständig seien dafür zu sorgen, dass die Menschheit überlebt.43 Die andere Seite, die von einigen katholischen Moraltheologen vertreten wird, ist davon überzeugt, dass es unsere Aufgabe ist uns fortzupflanzen, auch wenn es kein lebenswertes Leben mehr auf der Welt gibt. Neben diesen beiden Extremseiten gibt es noch eine Meinung, die dazwischen liegt. Es ist die Meinung des Nutzensummen-Utilitarismus: Dieser meint, dass es nicht darauf ankommt die Menschheit um jeden Preis zu retten, sondern dafür zu sorgen, dass die Zukünftigen ein lebenswertes Leben führen können. Und nur solange soll oder kann die Menschheit weiterexistieren.44

b) Bedürfnisorientierte oder idealorientierte Axiologie?

Laut der bedürfnisorientierten Axiologie sind wir verpflichtet, nur die wahrscheinlichsten Bedürfnisse der zukünftigen Generationen zu befriedigen. Wenn wir jedoch davon ausgehen können, dass diese Angehörigen wiederum diese Interessen für die Zukünftigen nicht vertreten, sollen wir nichts dafür tun, um diese Art zu erhalten.45

Die idealorientierte Axiologie (ein bekannter Vertreter ist Hans Jonas) fordert hingegen die Vorsorge auch dafür, „dass sich die Präferenzen des Menschen selbst fortentwickeln, kulturell anreichern, zumindest aber nicht auf ein primitiveres Niveau zurückfallen“.46 Das Ziel darf also nicht nur sein die Qualität des Lebens zu sichern, sondern auch die Qualität des Menschen selbst.

c) „Intergenerationelle Maximierung versus zukunftsethischer Minimalismus“47.

Die Konzeptionen der intergenerationellen Gerechtigkeit die heutzutage diskutiert werden, unterscheiden sich im Umfang der Vorsorgeleistungen, die die jetzige Generation der nächsten leisten soll.48

Der Utilitarismus fordert das Einsparen von Ressourcen, wenn diese Einsparungen der späteren Generation die Erhöhung der Wohlfahrt ermöglicht. Das bedeutet also, dass wir zu Investitionen verpflichtet sind, die zukünftigen Generationen nützen können. Daraus folgt natürlich die Konsequenz, dass die Wohlfahrtsverteilung in den verschieden Gesellschaften sehr unterschiedlich ist. Ärmere Länder müssen viel mehr sparen, um den zukünftigen Generationen ein besseres Leben bieten zu können als die reicheren Länder, die bereits ein gutes Leben führen können.49

Ein Kritikpunkt der am häufigsten gegen dieses utilitaristische Modell ausgesprochen wird ist, dass die heutige Generation auch dann Opfer bringen muß, wenn sie davon ausgehen kann, dass sich die nächste Generation, z. B. aufgrund des Fortschritts in der Technik, sowieso auf einem höheren Niveau befinden wird. Man kann nicht leugnen, dass dies absolut unfair ist. Jedoch muß man auch bedenken, dass die heutige Generation nur so viel sparen muß, wie es noch zumutbar ist. Man kann schließlich von den ärmeren Ländern nicht verlangen, dass sie noch erhebliche Sparmaßnahmen für die Zukünftigen erbringen, wenn sie selbst Probleme in der Versorgung ihrer eigenen Existenz haben.50

Die minimalistisch orientierten Lösungen der intergenerationalen Gerechtigkeit betrachten die Verpflichtung zur Versorge der zukünftigen Generation von der anderen Extremseite aus. Laut diesem Modell muß die gegenwärtige Generation „den vorgefundenen Ressourcenbestand“51 erhalten. Sie sei aber zu keiner weiteren Vorsorge verpflichtet. In diesen minimalistischen Ansätzen wird manchmal auch „das Prinzip des sustainable development interpretiert“.52 Hiernach darf ein Land sich nur „soweit entwickeln dürfen, wie der Gesamtbestand an globalen Ressourcen dadurch nicht vermindert wird“.53 Das bedeutet, die jetzige Generation darf die Ressourcen nur soweit nutzen, dass der Zukünftigen die gleiche Qualität und Quantität an Ressourcen verbleiben. Dies ist jedoch politisch schwer durchsetzbar: Es dürfen nicht mehr regenerierbare Ressourcen genutz werden, als sie wieder nachwachsen. Hierzu ein Beispiel: Wenn ein Baum gefällt wird sollte ein neuer Baum eingepflanzt werden. Aber wenn man sich das Problem mit dem Regenwald ansieht muß man erkennen, dass dies einfach nicht eingehalten wird und auch nicht eingehalten werden kann, da der Boden zu nährstoffarm ist.

Die nicht-regenerierbaren Ressourcen hingegen sollen laut dem minimalistischen Prinzip durch andere ersetzt werden.54

Aus ethischer Sicht ist dieser Ansatz viel zu minmalistisch und unzureichend, da er erstens die globale Bevölkerungszunahme nicht berücksichtigt, denn eine doppelt so große Bevölkerung kann nicht mit den gleichen Ressourcen leben, wie die Vorherige, zur Hälfte kleinere Bevölkerung. Und zweitens ist es in diesem Modell erlaubt auf solche Vorsorgesparmaßnahmen völlig zu verzichten, wenn z. B. durch den technischen Fortschritt, davon ausgegangen werden kann, dass die Wohlfahrt der nächsten Generation sowieso viel besser ist.55

3. 4. Die Grenzen der Verantwortung

Wie bei allem gibt es auch bei der Verantwortung Grenzen. Diese Grenzen lassen sich wie folgt unterscheiden.

3 . 4. 1. Begriffliche Grenzen

a) Wenn man Verantwortung übernimmt, heißt es, auch aktiv etwas für seine Verantwortung zu tun. Für jemanden Verantwortung zu übernehmen heißt, „aktive Schritte zum Schutz, zur Versorgung und zur Förderung eines anderen zu übernehmen“.56 So eine Verantwortung zu übernehmen bedeutet also Opportunitätskosten und Kosten für die Verantwortlichen. Durch die Übernahme von Verantwortung muß sich die entsprechende Person darüber im Klaren sein, dass sie für diese Verantwortung Zeit aufwenden muß und so auch eventuell eigene Interessen zurückstellen muß.
b) Das begrenzte Können. Es kommt auf die Fähigkeit bzw. Unfähigkeit der Verantwortlichen an, in wie weit sie die objektiven Engriffsspielräume ausnutzen oder vielleicht auch nur ausnutzen können.
c) Weiter „wird die moralische Ex-ante-Verantwortung durch die Grenzen moralischer Voraussicht“57 eingeschränkt. Das bedeutet niemand kann für Dinge verantwortlich gemacht werden, die nicht erwartet werden konnten und mit denen man auf keinen Fall hätte rechnen können.58

3. 4. 2. Normative Grenzen

a) Es gibt keinen Zweck, und wenn er noch so wichtig ist, der rechtfertigt, dass der Verantwortliche alle beliebigen Mittel einsetzen kann. Es darf also keine Verantwortung übergeben werden, bei der willkürlich alle beliebigen Mittel eingesetzt werden. Daher muß immer kontrolliert werden, ob der Verantwortliche seine Rolle nicht ausnützt.

b) Die Zumutbarkeit an die verantwortliche Person. Die Übernahme von Verantwortung kann für die Befriedigung des Menschen nach Anerkennung und dem Gefühl eine wichtige Aufgabe zu haben, sehr positiv sein. Dadurch kann ein Mensch auch Verhaltens- und Selbstunsicherheiten abbauen. Diese Befriedigungspotentiale treten jedoch bei verschiedenen Verantwortungen unterschiedlich auf. Vorausetzung für eine sehr befriedigende Verantwortung sind ein harmonieren von Sympathien, Loyalitäten und Verhaltensbereitschaften. Ein Beispiel hierzu: Verantwortung für die eigenen Kinder zu übernehmen ist leichter als für die Nachbarkinder. Solche Verantwortungen bringen zusätzliche Lasten um „seiner Verantwortung nachzukommen“59. Dies bedeutet wiederum Einschränkung der persönlichen Freiheit. Freiwillig Verantwortung für etwas zu übernehmen machen Menschen lieber, als wenn sie es auf Grund ihrer sozialen Position tun müssen.60

Es gibt aber auch Situationen bei der Übernahme von Verantwortungen, bei der derjenige in einen psychischen Druck gerät, weil er z. B. Angst vor dem Versagen hat.61

c) Die dritte Begrenzung ist die der Solidaritätsverantwortung. Man muß sich hier die Frage stellen, wie sehr man für Menschen verantwortlich ist, die sich ihre Lage selbst zuzuschreiben haben. Muß man bei der Verantwortung gegenüber Anderen unterscheiden, ob ihr Leid schicksalhaft oder selbstverschuldet ist? Die „Vertreter einer vergeltungstheoretischen Gerechtigkeitskonzeption“62 werden eher dahin tendieren, die Solidaritätsverantwortung zu reduzieren, wenn die Notlage wegen Eigenverschuldung entstanden ist.

Die Gegenseite dazu, wie z. B. der Utilitarismus sie vertritt, wird die Effizienz in den Vordergrund bringen und nur gegen Hilfe sein, wenn derjenige sein selbstverschuldetes Verhalten auch weiterhin beibehalten wird.63

4. Zusammenfassung

Die Jugendlichen, die in der “Empirischen Wertforschung” gefragt wurden was sie als eine gerechte Gesellschaft empfinden, antworteten fast alle so darauf, dass die Menschen solidarisch mit einander umgehen sollen. Das bedeutet, dass geklärt werden soll wie die Lasten und Güter aufgeteilt werden sollen.

Lerner und Rawls haben zum Thema Gerechtigkeit Modelle aufgestellt. Lerner teilt seine Gerechtigkeitsmotivtherorie in drei Teile auf. Er ist der, dass die ersten Beiden - nämlich Gerechtigkeitsprinzip (nur noch in Familien) und Gleichheitsprinzip - heute nicht mehr so vorhanden sind, sondern, dass unseren heutigen Gesellschaften eher Non-Units seien, bei dem keiner mehr richtig auf den Anderen Rücksicht nimmt. Es bestehen also seiner Meinung nach nur noch Konkurrenzverhältnisse untereinander und ständige Kämpfe über die Aufteilungen.

Aber ist das wirklich überall so? Dieses Modell ist vermutlich doch etwas zu übertrieben. Mit Sicherheit gibt es noch Einheiten außer der Familie, in denen Gerechtigkeit und Gleichheit existieren und nicht nur nach dem Prinzip der Non-Units funktionieren. Zum Beispiel in Vereinen. Hier verfolgen alle die gleichen Ziele und unterstützen sich meist dabei, sonst würde so ein Verein gar nicht funktionieren.

Nach Rawls Theorie der Gerechtigkeit kann eine gerechte Gesellschaft nur entstehen, wenn man die Menschen in ihren Naturzustand zurückversetzt. Dies ist ein hypothetischer Zustand, bei dem die Menschen noch nicht Wissen in welcher Stellung der Gesellschaft sie sich einmal befinden werden. Sie sollen dann die Verteilung der Grundgüter (also Grundfreiheiten und soziale Werte) vornehmen. Diese Verteilung der Grundgüter soll dann in einem Vertrag festgehalten werden. Weiter unterstreicht Rawls seine Theorie mit zwei Grundprinzipien, die eingehalten werden müssen. Das erste Prinzip sagt, dass alle das gleiche Recht auf die Grundfreiheiten haben müssen und bei dem Zweiten geht es darum, dass Ungleichheiten nur bestehen dürfen, wenn alle Vorteile daraus ziehen können.

Diese Theorie ist wohl sehr hypothetisch zu betrachten, denn man kann die Menschen ja nicht einfach in ihren Naturzustand zurückversetzen. Darüber hat keiner die Macht. Deshalb wird diese Theorie immer eine Theorie bleiben.

Im nächsten Kapitel geht es um die Verantwortung. Ein Mensch hat die Verantwortung über seine Tat nur, wenn er die Handlung im vollen Wollen und Wissen ausgeführt hat. Also wenn eine Handlung auch freiwillig (ohne Einwirkung durch Unkenntnis und Gewalt von außen) durchgeführt wurde.

Der Verantwortungsbegriff hat sich im Gegensatz zu früher verändern müssen, da man früher keinen Grund dazu hatte über negative negative Folgen von Handlungen nach zu denken, da die Folgen einer Handlung nur sich selbst und die Menschen im unmittelbaren Umfeld betraf. Heutzutage ist es eben so, dass Handlungen (wegen dem technischen Fortschritt) auch zukünftige Generationen und die gesamte Umwelt betreffen können. Aus diesem Grund hat sich der Begriff der Verantwortung zu einem Begriff der Zukunfstverantwortung entwickelt, bei dem nicht nur die Menschen sondern auch die Natur und auch die zukünftigen Generationen miteinbezogen werden müssen.

Die Inhalte der Verantwortung können in verschiedenen Dimensionen gesehen werden. Zum einen, ob die jetzige Generation für das Wohlergehen oder auch für die Existenz der Zukünftigen verantwortlich ist: Hier werden zwei Extremantworten aufgeführt, die eine Seite ist der Meinung, dass wir nur für die jetzige junge Generation verantwortlich sein müssen und die andere Seite meint, dass die auf jeden Fall unsere Aufgabe ist uns Fortzuphflanzen. Eine Meinung, die dazwischen liegt, sagt dass wir dafüpr zu Sorgen haben, dass die Zukünftigen ein lebenswertes Leben führen können. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der, der idealorientierten oder bedürfnisorientierten Axiolige (sollen wir nur die Bedürfnisse oder auch die Qualität der zukünftigen Menschen sichern?). Dann kann man man Inhalte noch unter der Sichtweise Intergenerationelle Maximierung gegen zukunftsethischer Minimalismus: Wie viele Ressourcen sollen für die Zukünftigen eingespart werden?

Wie alles hat auch die Verantwortung keine uneingeschränkten Möglichkeiten und somit ihre Grenzen. Man unterscheidet hier die begrifflichen und die normativen Grenzen. Bei den begrifflichen Grenzen wird erklärt, dass nicht jeder jede Verantwortungen übernehmen kann, weil er sich zum Beispiel damit überfordert sieht, da er zu wenig Zeit hat oder weil er es einfach so nicht kann. Man kann auch niemand dafür verantwortlich machen, wenn irgendetwas Eintritt, dass niemand erwartet hat.

Bei den normativen Grenzen geht es unter anderem darum, dass die Menschen nicht jedes Mittel einsetzen dürfen, wenn sie die Verantwortung für irgendetwas habe. Auch kann man nicht jedem Menschen jede Verantwortung zumuten. Am Schluß werden dann noch zwei Meinungen vertreten, inwieweit die Gesellschaft für Menschen verantwortlich ist, die sich ihr Leid selbst zu zuschreiben haben. Die eine Seite vertritt den Standpunkt demjenigen zwar zu helfen, aber nur wenn er dieses gefährdende Verhalten aufgibt und die andere Seite sagt, dass bei Selbstverschuldung die Solidaritätsverantwortung reduziert werden soll.

5. Literaturverzeichnis:

> Anderheiden, Michael: Information Philosophie, Oktober 1996

> Höffe, Otfried (Hrsg.): Über John Rawls Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1977 >

Kersting, Wolfgang: John Rawls zur Einführung, Heidelberg 1993

> Mokorosch, Reinhold / Regenbogen, Arnim (Hrsg.):

Was heißt Gerechtigkeit?, Donauwörth 1999

> Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1975 >

Schmidt, Heinrich: Philosophisches Wörterbuch, Stuttgart 1978

[...]


1 Zitat: „Philosophisches Wörterbuch“, Schmidt, H., S. 225.

2 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 25.

3 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 25.

4 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 25-26.

5 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 26.

6 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 26.

7 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 27.

8 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 27.

9 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 26-27.

10 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 27.

11 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 28.

12 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 28.

13 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 28

14 siehe “Kritische Einführung in Rawl´s Theorie der Gerechtigkeit”, Höffe, O., S. 12.

15 siehe “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 81.

16 siehe “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 82.

17 siehe “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 81.

18 Zitat: “Information Philosophie“, Anderheiden, M., S. 37.

19 siehe “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 28-29.

20 Zitat: “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 29.

21 siehe “Information Philosophie“, Anderheiden, M., S. 37.

22 Zitat: “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 83.

23 siehe “Information Philosophie“, Anderheiden, M., S. 37.

24 siehe “Information Philosophie“, Anderheiden, M., S. 37.

25 Zitat: “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 28.

26 Zitat: “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 28-29.

27 Zitat: “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 29.

28 siehe „John Rawls zur Einführung“, Kersting, W., S. 47.

29 Zitat: “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 81.

30 siehe “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 82.

31 Zitat: “Eine Theorie der Gerechtigkeit”, Rawls, J., S. 81.

32 siehe „John Rawls zur Einführung“, Kersting, W., S. 50-51.

33 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 48.

34 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 49.

35 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 49.

36 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 49.

37 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 50.

38 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 50-51.

39 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 51.

40 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 51.

41 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 52.

42 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 52-53.

43 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 73.

44 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 74.

45 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 74.

46 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 74.

47 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 75.

48 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 75.

49 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 75.

50 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 76.

51 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 76.

52 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 76.

53 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 76.

54 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 76.

55 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 77.

56 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 64.

57 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 64.

58 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 64-65.

59 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 67.

60 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 68.

61 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 68.

62 Zitat: „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 69.

63 siehe „Was heißt Gerechtigkeit?“, Mokorosch, R. / Regenbogen, A., S. 69.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Gerechtigkeitstheorien und der Verantwortungsbegriff
Universidad
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen
Curso
Philosophie
Calificación
2
Autor
Año
2002
Páginas
18
No. de catálogo
V107845
ISBN (Ebook)
9783640060665
Tamaño de fichero
490 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gerechtigkeit, Philosophie
Citar trabajo
Nadine Kraus (Autor), 2002, Gerechtigkeitstheorien und der Verantwortungsbegriff, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107845

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Título: Gerechtigkeitstheorien und der Verantwortungsbegriff



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