"Wenn wir heute kapitulieren, so haben wir für alle Zeiten kapituliert" - Schweizer Freisinn und Landesgeneralstreik 1918


Term Paper, 2003

28 Pages, Grade: Sehr gut


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen

3. Der Schweizer Landesgeneralstreik
3.1 Voraussetzungen und Ursachen
3.2 Der Freisinn vor dem Landesgeneralstreik
3.3 Verlauf
3.4 Streikforderungen
3.5 Der Freisinn während dem Landesgeneralstreik
3.6 Unmittelbare und langfristige Folgen

4. Die Folgen für den Freisinn
4.1 Der Freisinn nach dem Landesgeneralstreik
4.2 Freisinnige Sozialpolitik zwischen „galop social“ und „roll-back“
4.3 Nationalratswahlen 1919 – Das Proporzunglück?

5. Synthese – Die neue Schweiz? Der neue Freisinn?

6. Literatur

1. Einleitung

Der Schweizer Freisinn befindet sich in der Krise – und dementsprechend auch im Blickpunkt der Öffentlichkeit. FDP-Filz, der Rücktritt des Parteipräsidenten und die langgezogene, chaotisch anmutende Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin, Führungsstreitigkeiten im Bürgerblock – genug Anlass den Zustand der selbsternannten Wirtschaftspartei heute zu diskutieren.[1] Welche Rolle soll der Freisinn spielen, in einer Zeit, da Niall Ferguson gar von einem neuen Klassenkampf innerhalb des Bürgertums spricht, unter freisinniger Klientel also?[2] Zwingend stellt sich dabei die Frage, wie denn der Schweizer Freisinn dahin gelangte, wo er heute steht. Solches ist kaum im Rahmen einer Proseminararbeit zu klären; es wird deshalb hier, auf Basis des Proseminars von Prof. Christian Pfister im Sommersemester 2002, auf die Entwicklung der FDP Schweiz in Verbindung mit dem Landesgeneralstreik von 1918 fokussiert. Was war die Rolle des Freisinns in den Novemberereignissen dieses Jahres und welche Auswirkungen hatten umgekehrt diese Ereignisse auf die Fortentwicklung der Partei?

Zur Untersuchung dieser leitenden Fragestellung soll ein Grundlagenkapitel in die basale Begrifflichkeit einführen. In einem zweiten Schritt wird der Schweizer Landesstreik, Ursachen, Verlauf und Folgen und die jeweilige Rolle des Freisinns Thema sein. Anhand von zwei zentralen Themen der Zeit, der Sozialpolitik und der Proporzwahl des Nationalrates gilt es desweiteren aufzuzeigen, wie sich freisinnige Politik im Umfeld des Generalstreiks konkret veränderte.

Unter der verwendeten Literatur ist verschiedenes hervorzuheben. Immer noch als grundlegend erwiesen sich vorderhand die Arbeiten von Willi Gautschi zum Landesstreik, ergänzt durch neuere Forschungen vor allem von Erich Wigger, zum Teil gemeinsam mit Andreas Ernst. Als wichtig zeigten sich auch die Schriften von Hans Ulrich Jost. Für die nähere Fassung der FDP und ihrer Basis dienten unter anderen Erich Gruners Abhandlung über die Parteien in der Schweiz und Albert Tanners Analyse des Schweizer Bürgertums zwischen 1830 und 1914. Bei verschiedentlich verwendeten Werken von Zeitzeugen, wie zum Beispiel Fritz Marbach oder Ernst Steinmann, galt es vor allem auch die Lücken sprechen zu lassen.

2. Grundlagen

Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in der Schweiz Wirtschaft, Gesellschaft und Staat durch das Bürgertum dominiert. Gemeint ist damit eine durch Besitz und/oder Bildung privilegierte Schicht, die sich einerseits aus dem Unternehmertum (Gewerbe, Industrie, Handel) und andererseits aus der Bourgeoisie des talents (Ärzte, Advokaten, hohe Beamte, etc.) rekrutierte; mit durchlässigen Abgrenzungen zum gewerblichen Mittelstand, zu Bauern und Angestellten.[3] Besitz, ein genügendes Einkommen und Vermögen, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder das Ausüben eines bürgerlichen Berufes genügten jedoch nicht, um als dem Bürgertum zugehörig anerkannt zu werden. Erforderlich war zusätzlich das Leben einer bestimmten Kultur, das Vertreten eines bestimmten Normensystems.[4]

Auf politischer Ebene wurde das Bürgertum repräsentiert durch die „freisinnige Grossfamilie“.[5] Als Schöpfer und Ausgestalter des Bundesstaates kennzeichnete den Freisinn eine annähernd vollständige Identifikation mit Institutionen und Staatswesen. Er spielte als einerseits staatstragende und andererseits fortschrittliche Bewegung eine Doppelrolle, hatte gleichzeitig stabilisierenden als auch dynamischen Charakter. Das Selbstbild komplettierte die Eigensicht als die Interessen aller Staatsbürger vertretende Volkspartei. Die Grossfamilie bestand aus einer lockeren Vereinigung von Liberalen, Radikalen und Demokraten.[6] In den drei Richtungen manifestieren sich verschiedene Demokratieideale. Das liberale Ideal akzentuiert die Freiheit des Bürgers im Staat, steht also für ein freiheitlich-individualistisches Demokratiebild. Die radikale Seite betont die Gleichheit, vertritt ein egalitäres Demokratieideal. Den Demokraten gilt die weitestmögliche Ausdehnung der Volksrechte, die vollausgebaute Demokratie als Hauptanliegen. Die drei Strömungen sammelten sich unter dem Banner des Freisinns und der nationalen Einheit.[7] Ab 1894 wurde der überwiegende Teil dieser Kräfte national als Freisinnig-demokratische Partei (FdP, später FDP) zusammengefasst. Sozial zwar heterogen strukturiert, geeint jedoch durch weitreichende ideologische Homogenität.

Zentral vertreten wurde das Modell einer bürgerlichen Gesellschaft, welches drei Kernpostulate umfasst. Auf politischer Ebene steht es für Volkssouveränität, betont also Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. In wirtschaftlicher Hinsicht geht es um die Befreiung des Marktes; konkret um Handels- und Gewerbefreiheit. Auf die Gesellschaft bezogen fordert das Modell Gleichheit und Freiheit. Die universal verstandene Gültigkeit des Bürgerbegriffs wirkte als integrative Kraft. Dem Modell nach waren alle Staatsbürger Teil der bürgerlichen Gesellschaft. Zwischen Modellanspruch und sozialer Realität bestand jedoch eine sich zunehmend vergrössernde Kluft. Das gemeinsame Bekenntnis liberaler, radikaler und demokratischer Kräfte zum nationalen, freiheitlichen Bundesstaat, die starke und identitätsstiftende Betonung der nationalen Frage also, musste um die Jahrhundertwende vor der drängenden sozialen Frage verblassen.[8] Für die Periode von 1880 bis 1920 lässt sich auch von einer Verfestigung bisher beweglicher Fronten sprechen.[9] Die freisinnige Grossfamilie spaltete sich so im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts in drei Linien auf. Zum einen in eine liberale Rechte, die für Individualismus, Antizentralismus und Antietatismus eintrat; weiter in eine demokratische Linke, welche für Staatssozialismus und Ausbau der Volksrechte stand und zuletzt in eine radikale Gruppe, welche den Ausgleich und Kompromiss zwischen den beiden Flügeln als Hauptgrundsatz vertrat.[10]

Obwohl der Freisinn in seinem Selbstverständnis als Volkspartei bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges durchaus breite Volkskreise repräsentierte, wuchsen seit den Siebzigern des 19. Jahrhunderts Zweifel an der volksumspannenden Ausrichtung. Zum einen hatten freisinnige Mehrheiten zum Teil eine wenig solide Basis (vgl. Kapitel 4.3) zum andern mehrten sich seit der Jahrhundertwende interne Interessenskonflikte und Gegensätze, so dass verschiedene Frontlinien entstanden. Sie verliefen entlang der Generationengrenze (jungfreisinnige Forderungen nach einer Neuorientierung in der Sozialpolitik) an der Sprachgrenze (zwischen Deutscher und Französischer Schweiz) und vor allem entlang wirtschaftlich-sozialer Divergenzen, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen landwirtschaftlichen Produzenten und städtischen Konsumenten. Nachdem es 1878 mit dem Austritt des Grütlivereins bereits zu einem ersten Basisverlust in der Arbeiterschaft gekommen war, begannen nun im Lavieren zwischen den Gegensätzlichkeiten die Flügel – rechts wie links – zu bröckeln.[11] Zudem geriet der Freisinn als Hüter einer grossen Vergangenheit in eine Abwehrstellung.[12]

Bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatten Katholisch-Konservative und Liberale ausserhalb der FDP unter freisinniger Führung den sogenannten Bürgerblock gebildet. Er sollte den Ansturm von Gewerkschafts- und Arbeiterbewegungen auf die bürgerliche Gesellschaft abwehren. Wiederum kompensierte die einigermassen stabile ideologische Übereinstimmung mangelnde soziale Homogenität und innere Interessensgegensätze.[13] Dass die bürgerliche Gesellschaft mit der Durchsetzung des Kapitalismus bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts an Grenzen gestossen war, äusserte sich zentral in Arbeitskämpfen. Deren Häufigkeit und mithin auch ihr Erfolg nahmen um die Jahrhundertwende zu. Streiks oder andere, kollektiv-organisiert und teilweise gewerkschaftlich durchgeführte Aktionen der Arbeiterschaft zur Verbesserung ihrer Position in der Wirtschaft allgemein und auf dem Arbeitsmarkt speziell, wurden von bürgerlicher Seite als Angriff auf ihr demokratisches Gesellschaftsmodell gesehen. Als revolutionäre Akte deklariert, waren als Gegenmassnahmen auch militärische Aktionen legitim. Ein Faktum, das auf Seiten der Arbeiterschaft wiederum das Gefühl der Ausgrenzung aus der bürgerlichen Gesellschaft bestätigte. Dies förderte denn auch die Ausbildung eines gewerkschaftlich-proletarischen Klassenbewusstseins.[14] Das Aufkommen einer so geeinten Arbeiterbewegung war dann entscheidend für die Entwicklung einer politischen Identität der bürgerlichen Klassen, einem bürgerlichen Klassenbewusstsein also.[15] Eine Spirale der Polarisierung.

3. Der Schweizer Landesgeneralstreik

Voraussetzungen und Ursachen

Der Erste Weltkrieg führte die Schweiz in eine wirtschaftliche, soziale und politische Krise. Vor dem Krieg befand sich das Land in einer langanhaltenden Hochkonjunkturphase. Erste Krisensymptome wurden 1913 noch kaum wahrgenommen. Vielmehr profitierte gerade die Maschinenindustrie von zunehmenden Rüstungsbemühungen der Weltmächte.[16] So konnte – auch dank der nachfragegenerierenden Materialschlachten der ersten Kriegsjahre[17] – der Zusammenbruch trotz der starken Einbindung ins internationale Wirtschaftssystem bis 1918 vermieden werden.[18] Der Wirtschaftskrieg führte jedoch zu massiver Inflation und Krisenzuständen beispielsweise im Bauwesen.[19] Im „Schicksalsjahr“[20] 1918 erfolgte ein weitgehender Einbruch der nationalen Wirtschaft, der – oberflächlich gestoppt von der Nachkriegskonjunktur – in die Krise von 1921 und 1922 mündete.[21] Die Reallohnverluste,[22] sowie die ungenügende Versorgungspolitik, bewirkt durch fehlende kriegswirtschaftliche Vorbereitungen seitens des Bundesrates, führten zu sich mit zunehmender Kriegsdauer verstärkenden sozialen Spannungen in der Bevölkerung. Deren Notlage kontrastierte mit dem schnellen Reichtum der Kriegsgewinnler.[23]

Stark belastend – nicht nur in finanzieller Hinsicht – wirkten sich überdies die drei- oder mehrmonatigen Ablösungsdienste der Wehrpflichtigen aus, die neuerdings unter preussischem Drill und 1918 zusätzlich unter durch eine Grippeepidemie[24] erschwerten Bedingungen zu absolvieren waren. Es herrschte weit verbreiteter Antimilitarismus.[25] Die seit 1907 existierende Wehrmannsunterstützung musste beantragt werden und war mit sozialem Prestigeverlust verbunden.[26] Grossen Widerstand erweckte sodann der Plan, eine Zivildienstpflicht „zum Zwecke der Hebung der einheimischen Produktion“[27] einzuführen – eine zusätzliche Belastung, welche wiederum vor allem arbeitnehmende Bevölkerungskreise getroffen hätte.

Hinzu kam der aufgrund unterschiedlich verteilter Sympathien aufbrechende Graben zwischen Deutscher und Welscher Schweiz,[28] sowie der den ordnungspolitischen Tendenzen der Zeit entsprechende, selbstherrliche Umgang des Bundesrates mit den erteilten Regierungsvollmachten.[29] So kam es noch während des Krieges verschiedentlich zu Streik- und Demonstrationsbewegungen.

Nicht unterschätzt werden darf ferner der Einfluss der internationalen Geschehnisse gegen Ende des Krieges und unmittelbar danach. Mit Kriegsschluss wurde das Enden einer Zeit die „erfüllet ist“ assoziiert. Die Russische Revolution, Aufruhr und Umbruch in ganz Mitteleuropa wirkten auch in der Schweiz nach.[30] Derartige Tendenzen verstärkten die Radikalisierung der Sozialdemokratie; der notleidenden Bevölkerung wurde vor Augen geführt, dass „die politischen und sozialen Strukturen veränderbar waren“.[31]

Der Freisinn vor dem Landesgeneralstreik

Zur Herleitung freisinniger Handlungs- und Reaktionsmuster während des Landesgeneralstreiks sind verschiedene Themenkomplexe von Bedeutung. Die Stimmung im Freisinn war geprägt vom nachlassenden Integrationspotenzial der Partei und Erosionserscheinungen an den Rändern. Angesichts unbeantworteter staatspolitischer und sozialer Fragen, teilweise aufgeworfen oder verstärkt durch den Ersten Weltkrieg, zeigten sich in der freisinnigen Grossfamilie Auflösungstendenzen. Im öffentlichen Diskurs erlangten zentrifugale Kräfte grosse Dominanz.[32] Begegnet wurde diesen Tendenzen mit einer Stigmatisierung der Sozialdemokratie. Ihr wurde pauschal die Verantwortung an den sich mehrenden Streikbewegungen, der Verrohung politischer Sitten sowie allgemein am zunehmenden Klassenkampf zugeschrieben. Waren vor dem Zürcher Generalstreik 1912 noch vermittelnde Positionen im Sinne eines freisinnigen Staatssozialismus möglich gewesen, kam es als Reaktion auf den Streik zu einer Konsolidierung gegen Rechts. Die Sozialdemokratie wurde konsensual als verantwortungslose Umsturzpartei eingeschätzt, die Versöhnungsstrategie verschwand von der Bildfläche.[33] Begünstigt wurde dieser Mitte-Rechts-Schulterschluss durch eine seit den 1890ern wirkende, schleichende Rechtstendenz des Freisinns.[34]

Die Krise des Freisinns ging jedoch tiefer, als dass sie durch eine blosse Abgrenzung gegen die sich radikalisierende Linke zu lösen gewesen wäre. Die bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts einsetzende Malaise des Liberalismus, die Erkenntnis also, dass die Idee von der Harmonie aller Interessen nicht der Realität entsprach, versetzte den Freisinn in eklatanten Erklärungs- und Legitimationsnotstand.[35] Dass die nur noch fiktional einheitliche FDP eine Neuausrichtung – gerade nach dem Generalstreik 1912 – verweigerte und vielmehr fest zur liberalen Idee stehen wollte, führte mitunter zu politischer Handlungsunfähigkeit.[36] Diese wurde noch akzentuiert durch die mangelnde innere Geschlossenheit.

Zur freisinnigen Orientierungskrise und Verunsicherung kamen nun die bereits erwähnten äusseren Umstände. Die in Russland realisierte Alternative zum kapitalistischen Gesellschaftsmodell, die zusammenbrechende europäische Ordnung, scheinbar erfolgreiche Nachkriegsrevolutionen – all dies führte zum spannungsvollen Gefühl einer Wendezeit und damit zu Revolutions- und Verlustängsten.[37] Die tatsächliche Gefahr eines geplanten Aufstandes war wohl für das Bürgertum kaum exakt abzuschätzen.[38] Nicht zu vergessen ist hierbei die Rolle von Gerüchten, Flüsterpropaganda und Gerede. Gesprochen wurde von Bedrohungen durch innere revolutionäre Kräfte, von deren Verbindungen zu ausländischen Agitatoren und schliesslich auch von weiteren Bedrohungen, die direkt vom Ausland auf die Schweiz wirkten. Durch die Presse wurden diese Kommunikationsebenen aufgegriffen und in verschiedenen Fällen handlungsbestimmend. Auch wenn die Substanzlosigkeit solcher Geschichten heute als annähernd bewiesen angesehen wird, so waren sie für die zeitgenössische politische Einschätzung der Entscheidungsträger doch wichtig und erhielten so mangels Vertrauen in andere Deutungen und mangels Überblick über die Zusammenhänge grosse Bedeutung.[39]

Verlauf

Die Führung der Schweizer Arbeiterschaft hielt ab Februar 1918 das Oltener Aktionskomitee[40] (OAK) inne. Die von der Sozialdemokratischen Partei und den Gewerkschaften übertragene, ursprüngliche Aufgabe war die Bekämpfung des bereits erwähnten obligatorischen Zivil- und Hilfsdienstes für Personen von 16 bis 60 Jahren.[41] Eigentlich treibende Kraft war der spätere Komitee-Präsident Robert Grimm. Unter seiner Führung ging die „Usurpation der Exekutive der Arbeiterschaft“ von statten.[42] Der Generalstreik wurde als Kampfmittel propagiert, wodurch sich das OAK zum Kristallisationsobjekt für bürgerliche Revolutionsängste machte. Als Gegenpol kann die bundesrätliche Landesstreikkommission gelten, zwischen den beiden Gremien wurde verschiedentlich verhandelt. Für den eigentlichen Streikbeginn erwies sich das OAK jedoch nur als scheinbar federführend.

Die Gespannte Lage in Zürich, dem für den Generalstreik wohl neuralgischen Punkt der Schweiz, veranlasste General Wille im Herbst 1918 ein Truppenaufgebot durchzusetzen. Dies wurde in Arbeiterkreisen als Provokation aufgefasst. Das OAK rief für den 9. November zu einem 24-stündigen Proteststreik auf.[43] Die Arbeiterunion Zürich beschloss dessen Fortführung als unbefristeten Generalstreik.[44] Nach Verhandlungen mit dem unnachgiebigen Bundesrat fügte sich das OAK der Initiative der Zürcher und erklärte den Landesgeneralstreik.[45]

Neben neuen Truppenaufgeboten beschloss der Bundesrat daraufhin eine Sondersession der Bundesversammlung für den 12. November.[46] Nach anfänglich versöhnlichen Stimmen[47] drängte die Mehrheit auf einen kompromisslosen Kurs (vgl. Kapitel 3.5). Dem OAK wurde ein Ultimatum gestellt, in der Nacht auf den 14. November kapitulierte es[48].

Der Landesstreik vom 9. bis 14. November 1918 war demnach kein durchgehender Landesgeneralstreik, sondern setzte sich aus drei ineinander verschachtelten Phasen zusammen:

1) dem 24-stündigen, faktisch halbtägigen Proteststreik vom Samstag, den 9. November, in den grösseren Städten,[49]
2) dem Zürcher Generalstreik vom 10./11. November (Sonntag/Montag),
3) dem schweizerischen Landesgeneralstreik vom 12. bis 14. November (Dienstag bis Donnerstag).[50]

Streikforderungen

Auf Basis eines Exposés von Robert Grimm, welches sich auf Diskussionspunkte der OAK-Sitzung vom 6. November stützte, berief sich die Streikleitung auf einen Forderungskatalog von neun Punkten, deren Verwirklichung als eigentliches Ziel des Landesgeneralstreiks galt. Bevor die Forderungen im Aufruf zum unbefristeten Landesstreik vom 11. November publiziert wurden, waren jedoch durchaus auch andere Ziele Thema. Am 8. November, als es sich schon abzeichnete, dass der befristete Proteststreik allenfalls nicht zu beenden sein würde, zog die Geschäftsleitung der sozialdemokratischen Partei neben Achtstundentag, sofortiger Proporzwahl des Nationalrates, Neuwahl des Bundesrates, Frauenstimmrecht sowie Alters- und Invalidenversicherung die Revision der Bundesverfassung und die Errichtung von Lohnämtern als zu erstreikende Forderungen in Betracht. An der OAK-Sitzung vom 10. November beschränkte sich die Parteileitung dann allerdings auf ein Drei-Punkte Programm, welches den Bundesrat aufforderte das Truppenaufgebot abzuberufen, den Achtstundentag einzuführen und einen Verfassungsrat zwecks Totalrevision der Bundesverfassung wählen zu lassen.[51] Der Antrag wurde schliesslich zurückgezogen, um bei der Abstimmung über die neun Punkte Grimms im OAK Einstimmigkeit zu erzielen.[52]

Die Zürcher Arbeiterunion führte bei ihrem eigenmächtigen Entscheid, den Proteststreik in Zürich unbefristet fortzuführen wiederum zum Teil abweichende Forderungen an: Neben der Befreiung Zürichs vom Truppenaufgebot sollte es hier um die Wiedereinführung der Versammlungsfreiheit, die Abwendung von Massregelungen, die Freilassung von politischen Gefangenen sowie um die Anerkennung der sowjetischen Gesandtschaften gehen.[53]

Definitiv im Aufruf zum unbefristeten Landesstreik fand sich, neben den Begehren nach Truppenrückzug und Umbildung der Landesregierung, folgender Forderungskatalog:

1. Unverzügliche Neuwahl des Nationalrates im Proporzwahlverfahren
2. Aktives und passives Frauenwahlrecht
3. Allgemeine Arbeitspflicht
4. 48-Stundenwoche
5. Reorganisation der Armee im Sinne eines Volksheeres
6. Sicherung der Lebensmittelersorgung im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Produzenten (Getreidemonopol)
7. Alters- und Invalidenversicherung
8. Staatsmonopol für Import und Export
9. Tilgung aller Staatsschulden durch die Besitzenden[54]

Der als Minimalprogramm bezeichnete Katalog enthielt also einerseits formal- und realpolitische Elemente,[55] andererseits schwergewichtig soziale Postulate.[56] Es handelte sich dabei keineswegs um staatsumwälzende Neuerungen,[57] vielmehr um den harten Kern sozialpolitischer Forderungen, die schon längst im Gespräch gewesen waren.[58] Problematisch wurden sie erst in Verbindung mit der gespannten Atmosphäre und den überaus scharfen Formulierungen, welche sich durch die sozialdemokratische Parteipresse hinzogen und weiter hochschaukelten. Hinzu kamen Unterschiede im Verständnis. Von den einen als massvolle Verhandlungsbasis aufgefasst, sahen andere – nicht zuletzt der Freisinn – darin ultimative Forderungen, ohne deren Erfüllung ein Streikabbruch durch das OAK nicht zu erwarten war. Dies durchaus nicht im Widerspruch zum Wortlaut der Streikaufforderung.[59]

Der Freisinn während dem Landesgeneralstreik

Die an der Sondersession der Bundesversammlung geäusserten Voten zeigen die Haltungen und Ängste bürgerlicher Politiker exemplarisch auf. In selbst vom Bundesrat nicht erwarteter Konsequenz stellten sie sich weitestgehend geschlossen gegen auch nur den Anschein von Konzessionsbereitschaft. Ebensolche hatte Bundesrat Calonder in seiner Eröffnungsrede noch erahnen lassen. Er lud alle Kräfte zu loyaler politischer und sozialer Zusammenarbeit ein und stellte eine Erweiterung der Exekutive auf neun oder allenfalls die angemessene Vertretung der Sozialdemokratie im siebenköpfigen Bundesrat in Aussicht. Sozialreformen dürften jedoch nur demokratisch und auf Rechts- und Gesetzesbasis erfolgen, nie auf revolutionäre Art und Weise.[60] Vielen bürgerlichen Politikern schien diese Haltung zu versöhnlich. Sie verurteilten den Streik als umstürzlerische Handlung mit ausländischen Hintermännern.[61] Geeint durch Antisozialismus, Revolutionsangst[62] und Ablehnung des „fremden Elements“, welches hinter den Streikenden vermutet wurde, stärkte der Bürgerblock dem Bundesrat den Rücken und legte somit auch dessen Position auf eine umfassende Ablehnung von Konzessionen unter Streikdruck fest.[63] Man teilte die Ansicht, dass der Bürgerkrieg wohl unvermeidlich sei, falls der Landesgeneralstreik nicht abgebrochen werde.[64] Zudem wurden ernsthafte Interventionsabsichten der Entente geltend gemacht, falls die Schweiz zu einem bolschewistischen Propaganda- und Agitationszentrum werde.[65]

Gegenüber den Streikführern herrschte eine Rhetorik des Erpresstwerdens vor, die sich beispielhaft im Votum von Nationalrat Bopp zeigte:

„Ich sage nein, niemals! Lieber drinnen unter dieser Kuppel sich begraben lassen, wenn sie eine rote Fahne aufpflanzen wollen, ehe wir weichen. – Man mag vielleicht mit dem einen oder andern von diesen Postulaten einverstanden sein und es annehmen können. Aber heute nicht und unter diesem Drucke niemals!... Wenn wir heute kapitulieren, so haben wir für alle Zeiten kapituliert.“[66]

Erich Wigger und Andreas Ernst deuten diese Haltung als die eines destabilisierten Bürgertums in einer tiefen Orientierungskrise, das nur den „Klang der Klassenkampftrommeln“ hörte und sich vor die blosse Machtfrage gestellt sah: Wer herrscht im Land? Als Effekt einer derartigen Ausgangslage kam nur ein Streikende mit Siegern und Unterlegenen in Frage. Weitergehend vertreten sie die These, dass dem nervösen und konfusen Bürgertum die Entscheidungskraft und –kompetenz der militärischen Führung entgegenstand, wodurch letzterer eine angestrebte und konsequent repressiv interpretierte Führungsrolle zukam. Erst so sei die Eskalationsschaukel in Bewegung geraten.[67] Dies deckt sich mit der Hypothese Gautschis, der es als naheliegend erachtet, General Wille habe das Truppenaufgebot für Zürich mit der militärischen Entblössung der Stadt provoziert, um seine Politik des „Vorbeugens“ durchzusetzen.[68]

Unmittelbare und langfristige Folgen

Eine unmittelbare Folge des Landesgeneralstreiks war vorerst die Verschärfung der innenpolitischen Spannung; also die Intensivierung des Klassenkampfes mit entsprechend beidseitigem Misstrauen.[69] Eine Vertretung der Sozialdemokratie im Bundesrat, die allfällige Erweiterung der Behörde oder eine Totalrevision der Bundesverfassung, von bürgerlicher Seite zuvor teilweise als zumindest beredenswerter Weg in Betracht gezogen, standen nicht mehr zur Diskussion.[70] Durchs Bürgertum brandete eine Welle patriotischer Begeisterung, die sich vielerorts in der Bildung von Bürgerwehren äusserte.[71] Eine Entwicklung die auch in freisinnigen Kreisen kontrovers beurteilt wurde.[72] Demgegenüber steigerte sich die Konsequenz der antimilitaristischen Haltung in der Arbeiterschaft.[73] Nicht zu vernachlässigen sind auch die monetären Konsequenzen. Schätzungen der Folgekosten von Truppenaufgebot und Produktionsausfällen bewegen sich zwischen 80 und 90 Millionen Franken.

Die langfristigen Folgen der Novemberereignisse 1918 werden von der historischen Forschung unterschiedlich interpretiert. Ältere Werke deuten den Landesgeneralstreik als Mahnruf und bezeichnen diesen als förderndes Element für die gesellschaftliche Entwicklung in der Schweiz. Die Arbeiterschaft habe durch den Generalstreik eine unmittelbare Besserstellung erlangt; ein halbes Jahrhundert nach Streikende seien sechs von neun Streikzielen evolutionär erfüllt gewesen.[74] Die neuere Forschung ist da entschieden skeptischer. Man ist sich weitgehend einig, dass es sich bei der Nachkriegszeit allgemein und beim Generalstreik speziell um eine Umbruchphase handelt, welche die Schweiz im 20. Jahrhundert entscheidend zu prägen vermochte; erblickt die Bedeutung der Epoche des Landesstreiks allerdings in einer vorgezogenen Gegenrevolution, im Durchbruch des Neokonservatismus und spricht von einer Generalstreikpsychose.[75]

4. Die Folgen für den Freisinn

Der Freisinn nach dem Landesgeneralstreik

Für die bürgerliche Politik wird nachfolgend zum Landesgeneralstreik eine pointierte Rechtswende postuliert. Nach einer kurzen Phase der Öffnung gegenüber sozialdemokratischen Deutungsmustern, erfolgte um den Jahresbeginn 1920 ein „roll-back“.[76]

Die offene Periode, welche schon vor dem Landesgeneralstreik eingesetzt hatte, basierte auf der Diagnose einer „Zeitwende“ und dem Gefühl der Beschleunigung der Zeit. Die Novemberereignisse wurden so als „epochale Zäsur“ beurteilt.[77] Althergebrachte Interpretationsschemata hatten ihre Anwendbarkeit verloren, es traten Gefühle der Machtlosigkeit einerseits und einer diffusen Angst andererseits auf. Erstere gründeten sich auf der Beurteilung, die Ereignisse hätten die Bürgerlichen mitgerissen, in eine eigentliche Zuschauerrolle gedrängt, wobei ein Eingreifen auch aufgrund eigener Schwäche nicht habe erfolgen können. Der ängstliche Blick in die Zukunft wurde durch grosse Ungewissheit gefördert. Alle Entwicklungen schienen möglich, angesichts des Ungeheuerlichen, das mit dem „revolutionären“ Generalstreik bereits eingetreten war.[78]

Der Freisinn begegnete dieser Verunsicherung mit zwei Handlungsmustern. In der Zeit unmittelbar nach dem Landesgeneralstreik herrschte ein ausgeprägter Reformeifer. Mit umfassenden, schwergewichtig sozialen Neuerungen (vgl. Kapitel 4.2), sollte die bürgerliche Gesellschaft restabilisiert werden.[79] War vor dem Landesgeneralstreik noch vor nervösem Aktivismus gewarnt worden, wurde nun zu raschem und tatkräftigem Handeln aufgerufen.[80] Sobald es allerdings um konkrete Reformvorschläge ging, zeigten sich schnell parteiinterne Divergenzen entlang der bekannten Konfliktlinien.[81] Die Neuorientierung musste vor allem angesichts der sozioökonomischen Kluft scheitern. Fortschrittliche Linkspolitik verärgerte die Produzenten, sprich die Bauern; zuviel Rücksicht auf ebendiese Produzenten liess den präsentierten Reformeifer unglaubwürdig erscheinen.[82] Solche Dissonanzen führten zwingend zu Auflösungserscheinungen. So spalteten sich bereits 1917 die Zürcher Bauern von der FDP ab und gründeten eine eigene Partei. Gerade im Umfeld des Landesgeneralstreiks folgte die Bauernschaft weiterer Kantone diesem Beispiel.[83] Auch Auffassungsunterschiede staatspolitischer Art spalteten den Freisinn. So traten 1919 im Zuge der Orientierungskrise nach dem Landesgeneralstreik die Kantonalparteien von Neuenburg, Waadt und Genf aus der Schweizer FDP aus.[84] Zuletzt verschärfte sich auch der Generationenkonflikt angesichts der Innenpolitik des Ersten Weltkrieges. So führten die linksreformerisch orientierten Berner Jungfreisinnigen nach dem Generalstreik gar eine Auflösung der Kantonalpartei und deren Neugründung als „Fortschrittspartei“ herbei.[85] Die durch patriotische Begeisterung suggerierte und teilweise auch erlebte einigende Kraft der Generalstreikerfahrung im Bürgertum erwies sich als Fiktion.[86]

Neben spaltendem Reformeifer bestand das zweite Muster bürgerlichen Politisierens in der Nachstreikszeit im Bekenntnis zum Ausbau des Ordnungsstaates. Zum einen wurde in den Generalstreikprozessen die Stigmatisierung der Linken faktisch untermauert, andererseits erfolgte eine Erweiterung der Entscheidkompetenzen der militärischen Führung. So erhielten die Militärs unter anderem die Möglichkeit unter gewissen Umständen selbständig und ohne demokratische Legitimation zur Bekämpfung von Unruhen Truppen zu mobilisieren. Während die sozialen Reformen öffentlich und kontrovers diskutiert wurden, geschah der Ausbau des Sicherheitsapparates zielgerichtet und annähernd konspirativ. Nach dem als Putschversuch klassifizierten Generalstreik wappnete sich das Armeekommando gegen den Bürgerkrieg.[87] Demgegenüber zeigte jedoch das Stimmvolk mit der Ablehnung der Schutzhaftinitiative und der „Lex Häberlin“, dass polizeistaatliche Methoden unerwünscht waren.[88]

Es ist kaum zu übersehen, dass die beiden freisinnigen Reaktionsweisen – Forderung nach Sozialreform und Ausbau des Ordnungsstaates – immanent widersprüchlich waren.[89] Um die Zersplitterungstendenzen aufzuhalten, musste eine Gesinnungsrichtung akzentuiert werden. Es war die Zweite. Der Freisinn festigte sich in organisatorischer und ideologischer Hinsicht und beging einen Schulterschluss zur alten katholischen und zur neuen bäuerlichen Rechten. Resultat war eine Restabilisierung im Sinne der rechtsbürgerlichen Hegemonialisierung von Staat und Gesellschaft. Die Neuorientierung führte das Bürgertum hin zu alten liberalen und neuen rechten Deutungsmustern, kombiniert mit einer Marginalisierung sozialdemokratischer und einer Majorisierung linksliberaler Ansätze und ihrer Vertreter. Die sozialpolitisch aktive Parteilinke und die Sozialdemokratie wurden ausgebremst und eine „liberale Renaissance“ verkündet. Ruhe und Ordnung erhielten angesichts der Generalstreikerfahrung leitmotivische Bedeutung, die einer konservativ-reaktionären Avantgarde, gebildet aus Rechtsfreisinnigen, Katholisch-Konservativen und Bauernpolitikern zur Macht verhalf, den Freisinn zu wenden.[90] In letzter Konsequenz ging es darum, den Hoffnungen auf eine umfassende Neugestaltung der Schweiz Einhalt zu gebieten.[91] Dabei orientierte man sich nicht nur am traditionellen Normenkatalog, es erfolgte auch ein Rückgriff auf althergebrachte, vereinnahmende Vorstellungen vom Volksganzen.[92] So versuchte der Freisinn seinen Anspruch zu retten, im Grunde nicht an Partikularinteressen sondern orientiert am Gemeinwohl zu politisieren – oder wie das Ernst Steinmann ausdrückte: nicht Standes- sondern Landesinteressen zu vertreten.[93] Dabei zeigte sich vermehrt das Bild eines genuin schweizerischen Lebensstils, basierend auf einer zivilisationskritischen, antiurbanen und xenophoben Grundhaltung, die nicht zuletzt auch der Brandmarkung der „internationalen“ Sozialdemokraten diente.[94] Letztere näherten sich zwar im lebensweltlichen Bereich dem Bürgerblock an; dieser strukturellen Polarisierungsreduktion stand jedoch ein identitäts- und orientierungssichernder Antisozialismus auf der symbolisch-diskursiven Ebene bürgerlicher Debatten entgegen.[95]

In der Folge sollen nun zwei für die Entwicklung der FDP in der Zeit nach dem Landesgeneralstreik zentrale Themenkomplexe im Hinblick auf die Rolle des Freisinns näher behandelt werden: die Einführung des Nationalratsproporzes und die Sozialreform.

Freisinnige Sozialpolitik zwischen „galop social“ und „roll-back“

Die Vorstellung vom Landesgeneralstreik als Ausgangspunkt freisinniger Sozialpolitik ist unrichtig.[96] Bereits im Laufe der 1880er Jahre hatte ein eigentlicher Wettstreit der Parteien um die Führungsrolle beim Einstehen für soziale Gesinnung eingesetzt. Die Folgen manchesterliberalen Wirtschaftens und die Strategie der „Versozialpolitisierung“ möglichst vieler Politikfelder seitens der Sozialdemokratie setzten den zunehmend destabilisierten Freisinn unter Legitimationsstress. So wurde er gezwungen, sozialpolitische Forderungen – nicht ohne parteiinterne Spannungen – zu integrieren und schliesslich auch zu konkretisieren. Am Vorabend des Ersten Weltkrieges wurde dementsprechend das Fabrikgesetz revidiert und das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz unter freisinniger Regie zum Abschluss gebracht.[97] Unter dem Eindruck schwerer Arbeitskämpfe noch vor dem Krieg, gipfelnd im Zürcher Generalstreik von 1912, gerieten freisinnig-linksliberale Verständigungspolitiker jedoch ins Abseits und mussten unter dem Druck rechter, antietatistischer Kräfte ihre staatsozialistische Integrations- und Führungsrolle revidieren.[98] Nationale und Soziale Frage formten sich angesichts dieser Entwicklung zu einem unüberwindbaren Gegensatz, der weitere sozialstaatliche Entwicklung blockierte.[99] Während des Krieges wurde die Sozialpolitik unter dem Eindruck von Burgfrieden und Vollmachtenregime auf bundesrätliche Sofortmassnahmen reduziert. Diese vermochten allerdings die wachsende soziale Unrast nicht zu mindern. Nach Kriegsende und Landesgeneralstreik öffnete sich der deroutierte Freisinn gegenüber einzelnen sozialdemokratischen Deutungsmustern.[100] Schon vor dem Generalstreik hatte der Freisinn angesichts der kriegswirtschaftlichen Probleme die sozialpolitische Auseinandersetzung mit der Sozialdemokratie nicht durchwegs defensiv geführt. Linksfreisinnige Forderungen nach Hebung des Arbeiterstandes gehörten durchaus zum bürgerlich-politischen Repertoire, gelangten in der von Überschwang und Verwirrung geprägten Konzessionsphase nach dem Generalstreik gar zu einem scheinbaren Durchbruch, führten bis hin zum Propagieren einer neuen Industriepolitik, sprich einer demokratisierten Arbeitsverfassung. Der Bundesrat hatte sich in seinen Aufrufen ans Volk klar auf den Boden einer evolutionären Sozialreform gestellt, der Freisinn zog mit, jetzt galt es zu handeln. Ein Monat vor den Nationalratswahlen 1919 war dieser galop social in vollem Gang. Die FDP kommunizierte ihre Bereitschaft den Staat zum Sozialstaat auszubauen. Ein noch wenig früher (für den Freisinn) undenkbarer Katalog enthielt Forderungen nach der 48-Stunden-Woche, einer Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung, nach einer Arbeitslosenversicherung sowie einer Demokratisierung der Arbeitsverhältnisse durch Arbeiter- und Angestelltenkommissionen, ein Angestellten- und Arbeiterrecht und eine Verwaltungs- und Disziplinargerichtsbarkeit. Gleichberechtigung von Arbeitgeber und Arbeiter müsse etabliert werden.[101] Ein Aktionsprogramm des Zürcher Freisinns ging noch weiter. Unter anderem wurden hier zusätzlich steuerliche Entlastung der Unterschichten und verschärfte Progression sowie Förderung von Bildung und genossenschaftlichen Organisationsformen angestrebt.[102] Zeitgenossen bemängelten eine gewisse Kompasslosigkeit in der Masse von Reformvorschlägen.[103] Vor diesem Hintergrund, sowie angesichts der entschieden antisozialistischen Opposition vor allem welscher Freisinniger, der Sozialdemokratie, welche vorerst am Klassenkampf festhielt und der durch den Bürgerblock ermöglichten Restabilisierung des freisinnigen Selbstverständnisses erlahmte der reformerische Elan schon kurz nach den Wahlen.[104] Das bürgerliche „roll-back“ hatte begonnen. Zentral für diese Rückbesinnung war auch die wirtschaftliche Depression der ersten Hälfte der 1920er Jahre. Sie bewirkte, dass sozialpolitische Problemkomplexe immer öfter eingebunden in gesamtwirtschaftspolitische Zusammenhänge erörtert wurden. Diese Tendenz verlieh den Unternehmern und ihren Anforderungen an die Sozialpolitik in der FDP wieder mehr Gewicht.[105] Vor allem der verstärkten Kapitalbesteuerung wurde mit dem Argument der sich verschlechternden Konjunktur Einhalt geboten.[106]

So konnte kurzfristig einzig die 48-Stunden-Woche durchgesetzt werden, welche jedoch schon wenig später bereits wieder unter Beschuss stand. Ausläufer dieser Entwicklung waren die ursprünglich freisinnige, vom Bürgerblock jedoch bekämpfte „Volksinitiative Rothenberger“ zur Schaffung einer Altersversicherung, die 1925 abgelehnt wurde und das Scheitern der „Lex Schulthess“ 1931, welche auf Basis des Verfassungsartikels von 1925 eine Alters- und Invalidenversicherung realisieren sollte.[107]

Nationalratswahlen 1919 – Das Proporzunglück?

1890 hatte der Freisinn mehr als die Hälfte und 1911 drei Fünftel der Sitze im Nationalrat inne. Dies obwohl der Anteil der Parteiwähler unter den Stimmberechtigten von 37% auf 28% zurückging. Möglich wurde dies durch die Wahl des Nationalrats im Majorzverfahren, das es der Mehrheitspartei erlaubt, auch starke Minderheiten zurückzubinden. Die Freisinnigen sicherten sich ihre Vormachtstellung durch eine stets ausgeklügeltere Wahlkreisgeometrie.[108] Folge davon war eine spannungsvolle, unnatürliche Situation, in der die Sozialdemokratie und mit ihr die Arbeiterschaft im Bundesstaat proportional untervertreten waren.[109] Seitens des Freisinns wurde dieser Zustand mit den höheren Interessen der Nation gerechtfertigt. Er nahm für sich in Anspruch, als integrative Kraft durch die nationale Idee konfessionelle, sprachliche und wirtschaftliche Gegensätze überwunden zu haben und dies immer noch zu tun. Daraus wurde ein natürliches Majoritätsrecht abgeleitet; nur eine staatstragende Mehrheitspartei könne eine sinnvolle Entwicklung des Staates gewährleisten.[110] Und der Staat, das war der Freisinn – ein Selbstbild das jedoch schon seit Jahren Zerfallserscheinungen zeigte. Mit der abnehmenden Integrationskraft[111] der FDP nahmen nun auch die Forderungen nach Proporzwahl des Nationalrates zu. Das führte 1899, 1909 und 1913 zu Volksinitiativen, welche diese Wahlrechtsreform bezweckten. Die ersten beiden Anläufe der sachpolitischen Allianz von Katholisch-Konservativen und Sozialdemokratie wurden verworfen, der zweite allerdings nur knapp, trotz eines Ständemehrs von 12:10. Über die dritte Proporzinitiative wurde erst im Oktober 1918 abgestimmt – kurz vor dem Generalstreik also. Das Volksbegehren wurde angenommen und die Nationalratswahlen später in Erfüllung einer Forderung der Streikenden auf 1919 vorgezogen.[112] Bei diesen Wahlen manifestierte sich die Krise des Freisinns nun auch in den Resultaten. Die FDP verlor 45 von 105 Mandaten und damit ihre absolute Mehrheitsstellung. Der freisinnige Wähleranteil sank von 46% auf 28,8%, dies trotz stabilen Stimmenzahlen. Entscheidend hierbei war auch die angesichts der Proporzwahl massiv gestiegene Wahlbeteiligung von 80%.[113] Die Bauern eroberten auf Anhieb fast 30 Mandate und die Katholisch-Konservativen vermochten ihre Sitzzahl zu halten. Obwohl die Sozialdemokraten (ohne ihren Wähleranteil zu steigern) ihre Vertretung verdoppelten, entsprach das Wahlresultat einer Stärkung der Rechtsparteien.[114] Bürgerliche Mehrheiten mussten nun in einem Mitte-Rechts-Block entstehen.

Die Interpretationen des Wahlresultats unterscheiden sich stark. So verweist Gruner darauf, die neue Konstellation habe parteipolitisch revolutionäre Folgen und für den Freisinn eine kaum zu unterschätzende politische Niedergeschlagenheit zur Folge gehabt. Nur dank der föderalen Struktur von Land und Partei sei die FDP der vollständigen Desorganisation entgangen.[115] Erich Wigger weist demgegenüber für die Berichterstattung der Neuen Zürcher Zeitung nach, der verunsicherte Freisinn habe angesichts verlässlicher bürgerlicher Mehrheit annähernd erleichtert festgestellt, dass nun durchaus nicht alles anders geworden sei.[116] Von dieser Warte aus betrachtet schien das Abschneiden der Freisinnigen eher noch unerwartet gut. Es bedeutete allerdings eine Neupositionierung der FDP im Bürgerblock. Denn die bürgerlichen Mehrheiten erkaufte sich der Freisinn mit Konzessionen gegen Rechts. Es setzte eine Rückbesinnung ein, der Freisinn distanzierte sich nun entschieden von konfuser „Neuerungssucht“.[117]

5. Synthese – Die neue Schweiz? Der neue Freisinn?

Bei seinem Ausfallschritt nach vorn, der kurzen Phase der „Reformitis“ – wie sich der Vorgang wahrscheinlich in heutiger Presse titulieren liesse – vermochte der Freisinn also das Gleichgewicht nicht zu halten und kippte nach rechts. Die reaktionäre Avantgarde gab ihm die Orientierungssicherheit zurück, welche in den sozialen Rezepten der linken Vaterlandsverräter nicht zu finden war. Die FDP verabschiedete sich definitiv vom Prinzip der Integration und beging – mithin unter Proporzeinfluss – den Weg der Ausgrenzung; nicht allein, sondern in einem soliden Bürgerblock, der es ihr erlaubte, die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat stabil zu halten. Schon der Ausgleich der durch die Verwirtschaftlichung der Politik aufbrechenden Interessensgegensätze in der vormaligen „Ideenpartei“ forderte die FDP vollständig. Konzessionen an rechte Ordnungspolitik und ein einigendes Feindbild waren diesbezüglich dringend benötigte politische Werkzeuge.

Kaum bezweifelbar spielte der Schweizer Landesgeneralstreik hierbei eine katalytische Rolle. Er schuf zusätzlich in einer Phase der Deroutierung und der Beschleunigung der Zeit eine Wegmarke, an der plötzlich zwei weiterführende Richtungen möglich schienen – programmierte jedoch gleichzeitig schon den Ausgang der zu treffenden Entscheidung. Die schon seit 1874 unter stetig wachsender Spannung stehende freisinnige Feder wurde kurz nach links überzogen und schnellte dann nach rechts zurück, wo sie lange in geschlossener Kontraktion verharrte. Es ist dieser Vorgang, der die Schweizer Politlandschaft im 20. Jahrhundert entscheidend prägen sollte.

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[...]


[1] Vgl. z. B. NZZ am Sonntag vom 10. November 2002 oder die Weltwoche Nr. 45 2002.

[2] Zit. nach NZZ am Sonntag vom 10. November 2002, S. 17.

[3] Tanner, Albert, Arbeitsame Patrioten – wohlanständige Damen. Bürgertum und Bürgerlichkeit in der Schweiz 1830 – 1914, Zürich 1995, S. 3.

[4] Ebd., S. 686f.

[5] Gruner, Erich, Die Parteien in der Schweiz, Bern 1969, S. 73.

[6] A. Tanner, Arbeitsame Patrioten, S. 1.

[7] E. Gruner, Die Parteien, S. 51.

[8] A. Tanner, Arbeitsame Patrioten, S. 1-12.

[9] E. Gruner, Die Parteien, S. 53.

[10] Ebd., S. 78.

[11] Ebd., S. 86-89.

[12] Ebd., S. 73.

[13] A. Tanner, Arbeitsame Patrioten, S. 1-3.

[14] Tanner versteht Klassen nicht als Struktur oder Kategorie, sondern vielmehr als ein historisches Phänomen. Sie konstituieren sich in spezifischen Verteilungskämpfen und Integrationsprozessen. In Anlehnung an Anthony Giddens unterscheidet Tanner Klassenbewusstheit und Klassenbewusstsein. Ersteres bedeutet zwar eine gemeinsame Wahrnehmung der sozialen Realität und die Existenz von gemeinsamen Überzeugungen; erst letzteres beinhaltet jedoch die Anerkennung von Interessensgegensätzen zu anderen Klassen und somit der Existenz von Klassenkonflikten. Vgl. A. Tanner, Arbeitsame Patrioten, S. 698f. Die Entwicklung von blosser Klassenbewusstheit zu einem Klassenbewusstsein erfolgte beim Bürgertum also als Reaktion auf denselben Prozess bei der Arbeiterschaft.

[15] Ebd., 695-697.

[16] Jost, Hans Ulrich, Bedrohung und Enge (1914 – 1945). In: Geschichte der Schweiz und der Schweizer, Bd. 3, Basel 1983, S. 114.

[17] Von Ihnen profitierte in erster Linie die Maschinenindustrie. Einträglich erwies sich die Kriegswirtschaft zudem für die Bauern.

[18] Die Einfuhr betrug 1913 1,92 Milliarden Franken (46,1%), die Ausfuhr 1,38 Milliarden (33%) des Nettosozialproduktes. Solch hohe (relative) Zahlen wurden in der Vorkriegszeit nur einmal (1887) und später überhaupt nicht mehr erreicht. Vgl. H. U. Jost, Bedrohung und Enge, S. 102.

[19] Nach zweieinhalb Kriegsjahren betrug die allg. Teuerung bereits 46.8%. Vgl. Gautschi, Willi, Der Landesstreik 1918. 3., durchgesehene Auflage, Zürich 1988, S. 32.

[20] Steinmann, Ernst, Aus Zeit und Streit. Notizen eines Politikers, Bern 1953, S. 185.

[21] H. U. Jost, Bedrohung und Enge, S. 114f.

[22] Laut Erich Wigger stiegen die Kosten der Lebenshaltung von 1914 bis Ende 1918 um 150%, der allgemeine Index kletterte von 100 um 1914 auf 204 Prozentpunkte (229% nach Gautschi) im Jahr 1918. Vgl. Wigger, Erich, Krieg und Krise in der politischen Kommunikation. Vom Burgfrieden zum Bürgerblock in der Schweiz 1910-1922, Zürich 1997, S. 34. Jost verweist auf einen starken Einbruch der Lebenshaltung weiter Bevölkerungskreise zwischen 1917 und 1921. Vgl. H. U. Jost, Bedrohung und Enge, S. 116. Desgleichen sieht Willi Gautschi nach drei Kriegsjahren einen Reallohnverlust der Arbeiterschaft von 25-30%. 1918 waren landesweit 692000 Personen notstandsberechtigt. Vgl. W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 28-38.

[23] Marbach, Fritz, Der Generalstreik 1918. Fakten, Impressionen, Illusionen, Bern 1969, (Reich, Richard (Hg.), Staat und Politik, Bd. 8), S. 31f.

[24] Eine erste Welle (ab Mai 1918) forderte bis Ende Juli das Leben von rund 400 Armeeangehörigen; eine zweite Welle des Virus trat im Vorfeld (ab September 1918) und auch während des Landesstreiks auf. Vgl. Frey, Daniel, Vor der Revolution? Der Ordnungseinsatz der Armee während des Landesstreiks in Zürich, Zürich 1998, S. 49-57.

[25] F. Marbach, S. 30. Marbach beschreibt einen Gesinnungsantimilitarismus, verneint jedoch einen Antimilitarismus der Tat.

[26] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 36.

[27] Ernst Steinmann, von 1919 bis 1946 Generalsekretär der Freisinnig-demokratischen Partei der Schweiz, steht exemplarisch für das Unverständnis, welches bürgerliche Kreise dem Widerstand entgegenbrachten. Vgl. E. Steinmann, S. 189.

[28] Die Deutschschweiz und namhafte Exponenten zeigten z. T. starke Sympathien für die Mittelmächte, im Besonderen für das Deutsche Reich, während in der Welschen Schweiz die Entente-Kräfte mehr Ansehen genossen. Dies führte nicht zuletzt auch zu Spannungen bei der Wahl der Armeeführung. Vgl. H. U. Jost, Bedrohung und Enge, S. 120.

[29] Jost spricht von einer autoritären Mentalität des korporativen Ordnungsstaates welche auch von liberalen, bürgerlichen Kreisen der schwerfälligen, diskursorientierten Konkordanzdemokratie entgegengestellt wurde. Er sieht diese Haltung v. a. während des Ersten Weltkriegs stark verbreitet. Vgl. H. U. Jost, Bedrohung und Enge, S. 108f.

[30] F. Marbach, S. 28-30. Marbach spricht in diesem Zusammenhang von innenpolitisch-materiellen und aussenpolitisch-ideellen Krisenfaktoren. Dass die Einwirkungen von Aussen jedoch – zumindest indirekt – auch andere Ebenen betrafen, zeigt sich in der weitgehenden Einschränkung der wirtschaftlichen Souveränität durch die Zentralmächte (Schweizerische Treuhandstelle für Überwachung des Warenverkehrs) und die Entente-Mächte (Société Suisse de Surveillance économique) während des Kriegs und für den Generalstreik speziell nicht zuletzt in den Diskussionen um den ausländische Druck bezüglich des Truppenaufgebots des Bundes.

[31] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 113.

[32] Ebd., S. 86f.

[33] Horvath, Franz, Kunz, Matthias, Sozialpolitik und Krisenbewältigung am Vorabend des Ersten Weltkrieges. In: Imhof, Kurt, Kleger, Heinz, Romano, Gaetano (Hgg.), Zwischen Konflikt und Konkordanz. Analyse von Medienereignissen in der Schweiz der Vor- und Zwischenkriegszeit, Zürich 1993, (Krise und sozialer Wandel, Bd. 1), S. 91.

[34] Jost, Hans Ulrich, Die reaktionäre Avantgarde. Die Geburt der neuen Rechten in der Schweiz um 1900, Zürich 1992, S. 17f.

[35] Meier, Rudolf, Der Schweizerische Freisinn. Bewahrung einer geschichtlichen Doktrin in der Gegenwart? Diss. Bern 1978, S. 33.

[36] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 96.

[37] Ebd., S. 110.

[38] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 232.

[39] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 128f.

[40] Erstzusammensetzung: Robert Grimm, Friedrich Schneider und Rosa Bloch für die Sozialdemokraten; Karl Dürr, Konrad Ilg, August Huggler und Franz Reichmann für die Gewerkschaften. Vgl. W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 94.

[41] Hans von Greyerz spricht in diesem Zusammenhang von einer „wahllosen Totalisierung der Arbeit.“ Vgl. Greyerz, Hans von, Der Bundesstaat seit 1848. In: Handbuch der Schweizer Geschichte, Bd. 2, Zürich 1977, S. 1135.

[42] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 94-104.

[43] Ebd., S. 247-252.

[44] Ebd., S. 257.

[45] Ebd., S.278-284.

[46] H. v. Greyerz, S. 1138.

[47] Bundespräsident Calonder zeigte sich in seiner Stellungnahme für den Bundesrat diskussionsbereit bezüglich der Forderungen der Arbeiterschaft. Vgl. Schmid-Ammann, Paul, Die Wahrheit über den Generalstreik von 1918. Seine Ursachen – Sein Verlauf – Seine Folgen, Zürich 1968, S.278-281.

[48] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 310-322.

[49] Der Proteststreik wurde für folgende 19 Orte beschlossen: Basel, Bern, Zürich, Oerlikon, Schaffhausen, Winterthur, Arbon, St. Gallen, Aarau, Baden, Rorschach, Olten, Biel, Chaux-de-Fonds, Le Locle, Lausanne, Genf, Solothurn, Luzern. Vgl. P. Schmid-Ammann, S. 228.

[50] Fenner, Martin, Partei und Parteiensprache im politischen Konflikt. Studien zu Struktur und Funktion politischer Gruppensprachen zur Zeit des Schweizerischen Landesstreiks (1917 – 1919), Bern 1981, S. 3.

[51] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 271f.

[52] Ebd., S. 383.

[53] Ebd., S. 259.

[54] Z. B.: F. Marbach, S. 43.

[55] P. Schmid-Ammann, S. 247.

[56] H. U. Jost, Bedrohung und Enge, S. 138.

[57] Gautschi, Willi, Der schweizerische Krisenwinter 1918/1919. Vortrag in der Aula der Universität Bern, 15. Januar 1969. In: Ders., Helvetische Streiflichter. Aufsätze und Vorträge zur Zeitgeschichte, Zürich 1994, S. 78.

[58] H. v. Greyerz, S. 1138.

[59] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 281f.

[60] Ebd., S. 303f.

[61] P. Schmid-Ammann, S. 281.

[62] Schmid-Ammann spricht teilweise als Folge nicht nur der ausländischen Entwicklungen sondern vor allem des Zürcher Bankangestelltenstreiks von einer panischen Revolutionsangst. Vgl. P. Schmid-Ammann, S. 352.

[63] Im Widerspruch zu seiner anfänglich anscheinend diskussionsbereiten Haltung, die er mit den Bundesräten Schulthess und Motta teilte, äusserte Bundesrat Calonder vor dem Ständerat, selbstverständlich nie Bereitschaft zu einem Vergleich signalisiert zu haben. Mit revolutionären Bewegungen zu paktieren sei unter der Würde eines Staates. Vgl. W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 314f.

[64] Ebd., S. 310.

[65] Ebd., S. 331f.

[66] Ebd., S. 307.

[67] Ernst, Andreas, Wigger, Erich, Innovation und Repression. Die Restabilisierung der bürgerlichen Schweiz nach dem Ersten Weltkrieg. In: Imhof, Kurt, Kleger, Heinz, Romano, Gaetano (Hgg.), Zwischen Konflikt und Konkordanz. Analyse von Medienereignissen in der Schweiz der Vor- und Zwischenkriegszeit, Zürich 1993, (Krise und sozialer Wandel, Bd. 1), S. 168f.

[68] Wille hatte am 5. November, nachdem sein Drängen um ein Truppenaufgebot für Zürich vom Bundesrat mehrmals ausgeschlagen worden war, das bisher in Zürich stationierte Batallion 18 mit fadenscheiniger Begründung aus der Stadt abgezogen. Bis der vorgesehene Ersatz (Batallion 90, bisher am Bodensee stationiert) in Zürich eintreffen würde, mussten 1-2 Tage vergehen. Gautschi vertritt die Position, dass erst dieses Vakuum den Regierungsrat des Kantons Zürich nötigte, beim Bundesrat endgültig um ein Truppenaufgebot nachzusuchen. Vgl. W. Gautschi, S. 206f. Daniel Frey weist demgegenüber darauf hin, dass das Truppenaufgebotsgesuch seitens der Zürcher Regierung von der Entwicklung im Ausland abhängig gemacht worden sei. Als dann die befürchteten Unruhen in Deutschland ausbrachen, habe man sich definitiv zur Gesuchstellung entschlossen. Vgl. D. Frey, S. 262.

[69] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 362.

[70] P. Schmid-Ammann, S. 386f.

[71] Diese Bürgerwehren waren – nicht nur sicherheitspolitisch – ein heikles Unterfangen. Erich Wigger schreibt dazu: „Die rechtsbürgerlichen Staatschützer erhielten durch ihr Drohpotential ein übermässiges Gewicht, indem die Behörden von sich aus schärfer gegen die Linke vorging [sic!] um den Einsatz der Bürgerwehren zu vermeiden. Dieser Bürgerwehrgeist versuchte alle Ansätze des politischen Ausgleichs zu verhindern und heizte das Klassenkampfklima an. Die Bürgerwehren waren Symbol für die Trennung der Bürger- und Arbeiterschaft und verhalfen dazu, dass die Generalstreikpsychose noch lange nachwirkte.“ Vgl. E. Wigger, Krieg und Krise, S. 142 und z. B. zur Zürcher Stadtwehr Greminger, Thomas, Ordnungstruppen in Zürich. Der Einsatz von Armee, Polizei und Stadtwehr Ende November 1918 bis August 1919, Basel 1990, S. 92-117.

[72] W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 364-368.

[73] Ebd., S. 369.

[74] Ebd., S. 374-377.

[75] Jost, Hans Ulrich, Der historische Stellenwert des Landesstreiks. Nachwort in: Gautschi, Willi, Der Landesstreik 1918. 3., durchgesehene Auflage, Zürich 1988, S. VIII-X.

[76] A. Ernst, E. Wigger, S. 153.

[77] Brassel, Ruedi, Dissonanzen der Moderne. Aspekte der Entwicklung der politischen Kulturen in der Schweiz der 1920er Jahre, Zürich 1994, S. 116.

[78] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 130-132.

[79] R. Brassel, S. 121. Vgl. auch Kapitel 2.

[80] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 136.

[81] R. Brassel, S. 121.

[82] E. Gruner, Die Parteien, S. 88f.

[83] Bauern- Gewerbe- und Bürgerparteien entstanden in Bern (1918), Schaffhausen (1918), Aargau (1920), Tessin (1921), Waadt (1921), und Baselland (1925). Vgl. Gehrken, Michael, „Im Zeichen einer wahrhaft eidgenössischen Solidarität“. Krise und Stabilisierung des Freisinns zwischen 1929 und 1947, Diss. Bern 2001, S. 39.

[84] Dieser Bruch konnte allerdings in den 1920ern wieder gekittet werden. Angesichts der freisinnigen Rechtswende kehrten die ausgetretenen welschen Kantonalparteien in den nationalen Verbund zurück. Vgl. E. Gruner, Die Parteien, S. 88.

[85] Vgl. zur Berner Fortschrittspartei auch Moser, Daniel, Geschichte der Freisinnig-demokratischen Partei des Kantons Bern 1890 – 1922, Diss. Bern 1977, S. 100.

[86] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 144f.

[87] Nicht, dass sicherheitspolitische Massnahmen vor dem Landesstreik keine Rolle gespielt hätten, die Aktivitäten in diesem Bereich verzeichneten jedoch nach den Novemberereignissen eine gewichtige Zunahme. Vgl. E. Wigger, Krieg und Krise, S. 137-141.

[88] Die Schutzhaftinitiative bezweckte die sofortige Inhaftierung von Schweizer Bürgern, welche die innere Sicherheit gefährdeten. Sie wurde auch vom Bundesrat zu Ablehnung empfohlen. Bei der „Lex Häberlin“ ging es um eine Abänderung des Bundesstrafrechts bezüglich Verbrechen gegen die Verfassungsordnung. Vgl. W. Gautschi, Der Landesstreik, S. 370.

[89] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 144.

[90] A. Ernst, E. Wigger, S. 164-166.

[91] H. U. Jost, Nachwort, S. V.

[92] R. Brassel, S. 127.

[93] E. Steinmann, S. 218.

[94] A. Ernst, E. Wigger, S. 167.

[95] R. Brassel, S. 92.

[96] A. Ernst, E. Wigger, S. 166.

[97] Kunz, Matthias, Morandi Pietro, Zwischen Nützlichkeit und Gerechtigkeit. Zur Entwicklung der sozialpolitischen Debatte in der Schweiz im Lichte ihrer Argumente. In: Guex, Sebastian, Studer, Brigitte, Degen, Bernard, Kübler, Markus, Schade, Edzard, Ziegler, Beatrice (Hgg.), Krisen und Stabilisierung. Die Schweiz in der Zwischenkriegszeit, Zürich 1998, (Die Schweiz 1798 – 1998: Staat – Gesellschaft – Politik, Bd. 2), S. 149-151.

[98] Wigger, Erich, Geschichtsbilder und Zukunftserwartungen. Zur Konstruktion von freisinniger Orientierung im Krisenkontext nach dem Ersten Weltkrieg in der Schweiz. In: Ernst, Andreas, Wigger, Erich (Hgg.), Die Neue Schweiz. Eine Gesellschaft zwischen Integration und Polarisierung (1910 – 1930), Zürich 1996, S. 173.

[99] M. Kunz, P. Morandi, S. 152.

[100] A. Ernst, E. Wigger, S. 153.

[101] Ebd., S. 155f.

[102] Weiter blieben folgende Forderungen bei den Erörterungen des Zentralvorstands unerwähnt: vermehrte Kollektivregelungen durch die Berufsorganisationen, Schaffung von Lohn- und Einigungsämtern, paritätische Lohnkommissionen als Regulierung des Arbeitsmarktes; für den Ausbau der Demokratie: Recht auf Bildung und ausgebautes Stipendienwesen, Erbschaftssteuer, Recht auf Arbeit; zum Ausbau der sozialen Rechte: Beschränkung der Macht der Verwaltung und Einführung von Verwaltungsgerichtshöfen, Wirtschaftsräte, Frauenstimmrecht. Vgl. E. Wigger, Krieg und Krise, S. 135.

[103] A. Ernst, E. Wigger, S. 158.

[104] M. Kunz, P. Morandi, S. 153.

[105] Zimmermann, Hans, Sozialpolitische Ideen im schweizerischen Freisinn 1914 – 1945, Zürich 1948, S. 55f. Zimmermann unterscheidet grundsätzlich vier Formen/Ursprünge freisinniger Sozialpolitik. 1. die Sozialpolitik der industriellen Arbeiterschaft, 2. die Sozialpolitik der Angestellten- und Beamtenschaft, 3. die Sozialpolitik des selbständig erwerbenden gewerblichen Mittelstandes und 4. die Sozialpolitik des Unternehmertums. Vgl. H. Zimmermann, S. 33. Letztere musste in einer Zeit, da (nach einem freisinnigen Redner) nicht mehr gefragt werden durfte, was denn ein Unternehmen leisten konnte, sondern vielmehr wie viel es noch zu ertragen vermochte, überhand nehmen.

[106] A. Ernst, E. Wigger, S. 158.

[107] Es sollte danach noch 16. Jahre dauern, bis die Schweiz als eines der letzten industrialisierten Staaten Europas eine Altersversicherung einführte. Vgl. M. Kunz, P. Morandi, S. 153.

[108] H. U. Jost, Die reaktionäre Avantgarde, S. 17f.

[109] M. Gehrken, „Im Zeichen einer wahrhaft eidgenössischen Solidarität“, S. 39.

[110] E. Gruner, Die Parteien, S. 86f.

[111] Martin Fenner streicht diesbezüglich die Bedeutung der sogenannten „Verwirtschaftlichung der Politik“ heraus. Der Ideenpartei FDP fiel es schwer, die durch diese Entwicklung vermehrt aufbrechenden wirtschaftlichen Interessensgegensätze zu integrieren. Der Erfolg der Proporzbewegung zeigt sich in diesem Licht als Ergebnis sozioökonomischen Wandels – nicht als dessen Voraussetzung. Vgl. M. Fenner, S. 8-14.

[112] Zu den einzelnen Initiativen vgl. Sigg, Oswald, Die eidgenössischen Volksinitiativen 1892 – 1939, Bern 1978, S. 101-104 und S. 112-115.

[113] M. Gehrken, „Im Zeichen einer wahrhaft eidgenössischen Solidarität“, S. 39.

[114] E. Wigger, Krieg und Krise, S. 200f.

[115] E. Gruner, Die Parteien, S. 55 und S. 89f.

[116] E. Wigger, Geschichtsbilder und Zukunftserwartungen, S. 185. Wigger schätzt die NZZ als sehr gutes Stimmungsbarometer für die FDP ein, sie war freisinnig dominiert, dementsprechend stark der freisinnigen Ideologie verpflichtet und eine quasi-offizielle Parteipublikation.

[117] Ebd., S. 186f.

Excerpt out of 28 pages

Details

Title
"Wenn wir heute kapitulieren, so haben wir für alle Zeiten kapituliert" - Schweizer Freisinn und Landesgeneralstreik 1918
College
University of Bern
Grade
Sehr gut
Author
Year
2003
Pages
28
Catalog Number
V107878
ISBN (eBook)
9783640060955
File size
549 KB
Language
German
Keywords
Wenn, Zeiten, Schweizer, Freisinn, Landesgeneralstreik
Quote paper
Roman Widmer (Author), 2003, "Wenn wir heute kapitulieren, so haben wir für alle Zeiten kapituliert" - Schweizer Freisinn und Landesgeneralstreik 1918, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107878

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