Inwiefern hat sich Japan während der Meiji-Zeit zu einem modernen Staat entwickelt?


Thèse Scolaire, 2004

12 Pages, Note: 14 Punkte


Extrait


Gliederung

I. Ein moderner Staat – Was ist das?

II. Vorgeschichte: Das Tokugawa-Schogunat
III.1. Herrschaftsstrukturen
III.2. Gegenbewegung und Sturz des Shogunats

III. Meiji-Reform
IV.1. Die Meiji-Verfassung
IV.2. Politische Entwicklung
IV.3. Wichtige Reformen
IV.4. Gesellschaftliche Entwicklung

IV. Hat sich ein moderner Staat entwickelt?
V.1. Pro
V.2. Kontra

V. Resümee

Fußnoten

Literaturverzeichnis

I. Ein moderner Staat – Was ist das?

Um die Leitfrage dieser Facharbeit zu beantworten, stelle ich mir sofort zu Anfang die Frage, an welchen Kriterien man einen sogenannten „modernen Staat“ erkennen kann.

Dabei gehe ich von den heutigen Eigenschaften der meisten Industrieländer aus, die mir erstrebenswert und fortschrittlich erscheinen.

Somit würde ich sagen, dass ein moderner Staat eindeutig die Menschen- und Bürgerrechte zu achten hat. Es sollte also keine Diktatur sein, die willkürlich über Recht und Unrecht entscheidet. Daraus folgt, dass eine rechtsstaatliche Grundlage gegeben sein muss, die auch geachtet wird. Meines Erachtens ist nur eine Demokratie in der Lage, diese Kriterien zu erfüllen. Die außenpolitischen Beziehungen dieses Staates müssen in meinen Augen vielfältig sein und in Konflikten immer um Frieden bemüht sein. Ferner sollte die Wirtschaft den globalen Verhältnissen entsprechend weit entwickelt sein, sodass sowohl die Produktion als auch die Entwicklung neuer Produkte auf hohem Niveau stattfindet. Für die Bevölkerung sollte daraus allgemeiner Wohlstand und soziale Absicherung durch entsprechende staatliche Systeme hervorgehen. Ihre Bildung gehört mit Sicherheit zu dem erklärten Ziel eines modernen Staates, was für mich ein für jedermann zugängliches Bildungssystem von der Grundschule bis zur Universität bedeutet. Außerdem müssten sowohl armen als auch reichen Chancengleichheit zugesichert werden, sodass eine finanzielle Unterstützung von Benachteiligten gewährleistet sein muss.

II. Vorgeschichte: Das Tokugawa-Schogunat

II.1. Herrschaftsstrukturen

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts sieht Japan ähnlich aus wie Deutschland zu der Zeit: Ein Flickenteppich ohne wirkliche Zentralregierung und –verwaltung.

1603 ergriff der japanische Daimyo (= Fürst) Tokugawa Ieyasu die Macht über das stark durch viele Kriege beanspruchte Japan, nachdem er vom Kaiser zum Schogun (einem seit 1192 existierenden Amt, das fast die vollständige Regierungsgewalt inne hat) ernannt wurde. Auf die Ursachen dieser Machtergreifung soll hier nicht näher eingegangen werden. Umgehend wurden Gesetze entworfen und umgesetzt. Der Kaiser wurde extrem eingeschränkt. So durfte etwa nur der Kronprinz mit Erlaubnis heiraten. Die Frauen und Kinder aller Daimyo wurden in der neuen Regierungshauptstadt Edo (heute Tokio) als Geiseln gehalten, die Fürsten selbst mussten jedes zweite Jahr dort verbringen, was ihre politische Handlungsfähigkeit stark einschränkte. Außerdem durfte keiner von ihnen den Wohnsitz des Kaisers, Kioto, besuchen2. Die Daimyo waren zwar mächtige Grundherren, doch die Tokugawa waren eindeutig die mächtigsten unter ihnen, da ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter ihren Besitz fielen. Die Daimyo waren zwar weiter Herrscher über ihren Grund und Boden, aber es wurde ein Gesetz erlassen, das festlegte, dass es Eigentum der Tokugawa war und die Fürsten es lediglich zu Lehen hatten1. Deshalb mussten sie auch regelmäßig Abgaben an Tokio zahlen, was sie finanziell schwächte. Die gesamte Gesellschaft wurde unter dem Shogunat in eine Vier-Stände-Ordnung eingeteilt: Die Samurai als oberste Schicht, deren Mitglieder die Beamten stellten, dann Bauern, Handwerker und als unterste Schicht Händler. Es wurde weiterhin verfügt, dass von jeder der letzten drei Stände fünf Haushalte zu einer Gruppe zusammengefasst wurde, die sich gegenseitig sowohl zu helfen als auch zu bewachen hatte. Ein weiteres Ziel war es, dadurch das Christentum zu unterdrücken, was bis 1614 auch weitgehend erfolgreich abgeschlossen war. Bis dahin wurden alle Kirchen zerstört und jeder Japaner hatte den christlichen Glaubens verleugnet2.

Unter dem nächsten Tokugawa-Shogun lief die Abschottung vom Ausland an: Ausländische Bücher wurden verboten, Reisen ins Ausland sogar unter Todesstrafe. 1637 erhoben sich die Einwohner von Shimabara zum vorerst letzten Mal gegen die neue Diktatur: Die dortige, immer noch christliche Bevölkerung wurde blutig niedergeworfen 2. Nach diesem Ereignis schritt die verordnete Selbst-Isolation Japans weiter voran. So wurde auch die Einreise von Ausländern verboten, nur Niederländer und Chinesen durften das Land noch besuchen. Verstöße gegen das Christen-Verbot wurden mit Folter geahndet. Dass die Bevölkerung diese gewaltsame Unterdrückung fast ohne Gegenwehr ertrug, hat verschiedene Gründe. Zum einen war man froh, endlich eine längere Periode des inneren Friedens im Land zu haben, nachdem von jeher Kriege und Unruhen die japanische Politik beherrschten2. Zum anderen spielt mit Sicherheit auch der Aspekt der japanischen Mentalität eine Rolle: Man kann ungemeinen, individuellen Ehrgeiz mit Sicherheit zur Eigenheit dieses Volkes zählen2,5, sodass das gesellschaftliche Zusammenleben oft Konflikte hervorrief. Dadurch war es eventuell nötig, eine strenge, kontrollierte Ordnung einzuführen, um die noch heute herrschende Uniformität der Japaner zu erreichen. Auch heute noch werden selbst größte Konzerne von einzelnen Personen (und nicht von Vorständen) geleitet, um die Hierarchie unangetastet zu lassen.

Die Shogunats-Diktatur war allerdings auch von wirtschaftlichem Erfolg gekennzeichnet. Da die Samurai (frühere Diener der Daimyo, die von ihnen Ländereien erhielten und von den ansässigen Pächtern Steuern erhielten) von den Bauern in Reis bezahlt wurden, waren die Kaufleute unverzichtbar, um diesen gegen verwertbare (Luxus-) Güter einzutauschen. Dadurch kam es zu verstärktem Handel.

II.2. Gegenbewegung und Sturz des Shogunats

Ca. 200 Jahre war das Tokugawa-Shogunat ein Musterbeispiel für „erfolgreiche Diktatur“, doch durch die Entwicklung einer Schicht von Großgrundbesitzern entwickelte sich das gesamte Herrschaftssystem zu einem Ungleichgewicht1. Diese Großgrundbesitzerschicht führte noch einmal zusätzlich Abgaben ab, sodass die Steuerlast für die Bauern bald unerträglich war. Die Folge: Eine massive Landflucht und ein rapides Ansteigen der Zahl der Bauernaufstände in der ersten Hälfte des 18.

Jahrhunderts1.Da in den Städten jedoch nicht ausreichend Arbeitsplätze vorhanden waren und die Steuereinnahmen, die in Zehnten der Ernteerträge abgeführt wurden, dadurch sanken, war es ein erklärtes Ziel des Shoguns diese Entwicklung zu stoppen, ja gar rückgängig zu machen. Zudem versuchte die Regierung durch Verschlechterung der Münzqualität, größere Einnahmen zu gewinnen. Durch diese beiden Faktoren verschlechterte sich auch der Sold der Samurai1. Deren Unzufriedenheit konnte nur durch ständige Streichung ihrer Schulden gemildert werden, was eine massive Verschlechterung des ohnehin schon maroden Staatshaushalts zur Folge hatte. Man versuchte diesen durch Wirtschaftsreformen zu sanieren, doch die einzelnen Daimyo setzten diese unterschiedlich um1. Besonders die großen Daimyate fanden selbst bessere Lösungsvorschläge. Die Machtverhältnisse waren also nicht eindeutig. Das ganze Land zerfiel immer mehr in industriell erfolgreiche Lehensgebiete und wirtschaftlich und strukturell schwache Daimyate1. Die Bauern auf dem Land wurden nunmehr in Papiergeld bezahlt, dessen Nennwert willkürlich festgelegt wurde und somit starken Wertschwankungen unterlag, sodass sie in eine verzweifelte Lage gerieten1.

Diese innenpolitische Krise traf zeitlich mit dem Vordringen imperialistischer Mächte, Europäer und US-Amerikaner, in Ostasien zusammen. Diesen war die Abschottung Japans ein Dorn im Auge, da es sowohl strategisch günstig lag, als auch die wichtigen Industriegüter Seide und Kohle von großem Interesse für diese Nationen war1. Nach zwei gescheiterten diplomatischen Versuchen in den Jahren 1846 und 1849 der US-Amerikaner, den japanischen Herrscher zur Öffnung zu zwingen, lief im Jahr 1853 ein Marinegeschwader unter dem Kommandanten M.C. Perry ein, das nun durch ständig gefechtsklare Schiffe eine überraschende, unerwartete Bedrohung darstellte. Das Regime hatte sich auf einen derartigen Schlag nicht vorbereitet. Nach einem Jahr Bedenkzeit musste der Diktator doch einlenken: Ein Handelsabkommen und ein Freundschaftsvertrag, der die Freilassung gefangener US-Amerikaner beinhaltete, wurden abgeschlossen, weitere Handelsverträge mit europäischen Nationen folgten1,2. Dies veranlasste im Inneren des Landes eine wachsende Opposition gegen das Shogunats unter dem Motto „sonno joj“ – „Verehrt den Kaiser, vertreibt die Barbaren“1 – eine Weiterführung der Abschließungspolitik unter der Führung des Kaisers zu fordern, was eine tiefe Spaltung unter den politisch Einflussreichen bedeutete. Diese Stimmung nutzte der Kaiserhof aus, um die Autorität des Shoguns entscheidend zu untergraben1 und nationalistische Tendenzen zu schüren. In den ersten Jahren der Handelsbeziehungen kam es immer wieder zu fremdenfeindlich motivierten Anschlägen und Morden1,2. Der Kaiser stimmte der Landesöffnung zwar öffentlich zu, war aber offensichtlich in Wirklichkeit dagegen. Doch auch er konnte diese Entwicklung zunächst nicht stoppen. Die durch die nationalistische Bewegung verursachte Wiederentdeckung des Shinto (japanische Naturreligion) war Legitimation für das Volk, um die Wiedereinsetzung des Kaisers zu fordern, da sein göttlicher Ursprung diesen Anspruch begründete.

Sehr bald jedoch lernte man die Vorteile der westlichen Industrialisierung kennen: Moderner Schiffsbau, Waffentechnologie, Eisenindustrie, Lederwaren-, Papier-, Werkzeug-, Glas- und Porzellanproduktion sowie die Erneuerung der Heeresstruktur wurden in einzelnen Daimyaten bald nachgeahmt1, sodass sich das Motto schnell in „wakon-yôsai" – „Japanischer Geist, westliche Wissenschaft“4 – wandelte. Die militärisch reformierten Lehen Satsuma, Choshu, Tosa und Hizen konnten sich letztendlich 1867 der kaiserlichen Hauptstadt Kioto bemächtigen und den letzten Tokugawa-Shogun dazu bringen, seinen Rücktritt zu erklären, was einen Bürgerkrieg verhinderte1.

III. Meiji-Reform

III.1. Die Meiji-Verfassung

Die Meiji-Verfassung gilt als das zentrale Dokument der Modernisierung Japans. Sie war von 1889 bis 1945 in Kraft und geriet im Nachhinein oft in Verruf als nationalistische und Diktatur-verherrlichende, sogar rückständige Rechtsgrundlage, obwohl sie einen großen Schritt für den ehemaligen Feudalstaat bedeutete. Sie wurde mithilfe deutscher Juristen ausgearbeitet, behält jedoch einen typisch japanischen Charakter. Im Folgenden werden die entscheidenden Punkte dargelegt.

Der Kaiser wird als Regent festgelegt und als „heilig und unverletztlich“3 erklärt. Der Kaiser ist außerdem „Staatsoberhaupt des Reiches“3 und hat die Herrschaftsgewalten, d.h. die Exekutive inne, ist aber an die Verfassung gebunden. Zudem teilt er sich die Legislative mit dem Reichsparlament, denn dessen vorgeschlagene Gesetze müssen von ihm verabschiedet werden. Wenn das Reichsparlament allerdings nicht tagt, und das sind 9 Monate im Jahr, kann der Kaiser Thronverordnungen erlassen, die bis zur nächsten Parlamentssitzung, in der sie verabschiedet werden, „Gesetzesrang haben“3. Der Kaiser kann außerdem Verordnungen erlassen, die dem Gemeinwohl dienen müssen und gegen keines der vom Reichsparlament erlassenen Gesetze verstoßen darf. Laut Artikel 10 hat er sogar die Macht sämtliche Beamte zu ernennen bzw. zu entlassen, was jedoch durch ein Gesetz ohne weiteres geändert werden kann. Der Tenno (Kaiser) ist zudem Oberbefehlshaber über Heer und Marine und kann einzig den Krieg erklären sowie internationale Verträge abschließen. Die Voraussetzungen dafür müssen aber immer erst durch Gesetz bestimmt werden.

Den Untertanen wird Chancengleichheit, Aufenthalts-, Meinungs-, Veröffentlichungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zugesichert. Außerdem haben sie das Recht auf einen Prozess mit einem „gesetzlich bestimmten Richter“3 und dürfen nur „auf Grund der Gesetze verhaftet, festgehalten, verhört oder bestraft werden“3. Sie haben das Recht darauf, dass ihre Wohnung nur von Polizei o.ä. mit einer Rechtsgrundlage durchsucht werden darf. Sie dürfen an dem politischen Leben in Form von Gesuchen an das Reichsparlament teilnehmen. Artikel Nummer 31 sieht allerdings vor, dass die o.g. Grundrechte im Kriegs- oder Notstandsfall ausgesetzt werden können, bzw. die „kaiserlichen Befugnisse“3 nicht hindern.

Das o.g. Reichsparlament besteht aus dem Adelshaus und dem Unterhaus. Die Mitglieder des Adelshauses werden „vom Kaiser ernannt“3, die Unterhausmitglieder werden nach dem Wahlgesetz (Männer über 25 Jahren mit gewissem Mindeststeueraufkommen) vom Volk gewählt. Beide Häuser haben die gleichen Rechte und Pflichten, d.h. der Regierung Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.

Die oben noch angeführte, ausgedehnte Macht des Kaisers wird durch die Minister eingeschränkt, die zwar der Beratung dienen, aber jedes Gesetz erlangt nur durch „Gegenzeichnung eines Ministers“3 Gültigkeit, was ihnen die Macht indirekt überträgt. Nur zur Beratung des Tenno dient das Gremium des Geheimen Staatsrates.

Zur Judikative ist zu sagen, dass sich die rechtssprechende Gewalt nun laut Verfassung an die festgelegten Gesetze halten muss. Richter können nur befähigte Menschen werden (wird per Gesetz festgelegt), und somit nicht willkürlich ernannt werden.

Der Jahreshaushalt muss vom Reichsparlament verabschiedet werden. Wenn das Reichsparlament diesen Haushaltsentwurf blockiert, wird automatisch der Vorjahresentwurf angenommen. Der Gesetzesentwurf dafür stammt von der Regierung.

Verfassungsänderungen sind nur durch Zwei-Drittel-Mehrheiten in den jeweiligen Häusern des Reichsparlaments möglich. [vgl. 3 ]

III.2. Politische Entwicklung

Allmählich bildete sich nun eine neue Regierung, deren Mitglieder hauptsächlich aus dem Hofadel des Kaisers, der Verwaltungselite der Samurai und Lehensfürsten, die aus den Reform-Daimyaten (siehe III.2.) stammten. Auffällig ist, dass es fast ausschließlich jüngere Politiker waren, die alle noch die Jahrhundertwende erlebten5.

Ihr erstes Ziel war, das überkommene Lehenswesen abzuschaffen, um den Staatshaushalt zu sanieren und die sich verschärfenden sozialen Ungerechtigkeiten zu mindern5. Aber die erste wirkliche Amtshandlung dieser vier „Reform-Lehen“ war die Wiedereinsetzung des Kaisers, was man als eigentliche „Restauration“ bezeichnen kann, während der Rest eher als Meiji-Reform umschrieben wird. Diese Wiedereinsetzung geschah durch die symbolische Übergabe ihrer Ländereien an den Kaiser. Man gab den Befehl an die übrigen Daimyo aus, diesem Beispiel zu folgen, was nur teilweise geschah. Dabei verloren sie nicht ihren Besitz, sondern fungierten in Form von Gouverneuren als deren Verwalter1.

Im Laufe der Jahre entstand in den übrigen Lehensgebieten ein großes Misstrauen gegenüber den Reformlehen, weil man immer mehr den Eindruck gewann, dass diese eine neue Alleinherrschaft aufbauten5. Daraufhin schworen die entsprechenden Daimyo einen „Eid auf die Verfassung“, die noch in Arbeit war, und versprachen Entscheidungen nur in Einklang mit allen Interessensgruppen zu fällen. Weiterhin versöhnte man sich demonstrativ mit den Anhängern der Tokugawa, da man deren erfahrene Beamtenschaft einbinden wollte1. Dies war mit Sicherheit auch eine rein organisatorische Frage, da es schwierig sein dürfte, neben einem neuen Staat auch noch eine neue Verwaltung mit unerfahrenen Leuten aufzubauen.

Die Regierung wurde 1869, nach Beendigung der letzten Unruhen, vorläufig in die Zuständigkeitsbereiche Inneres, Finanzen, Kriegsministerium, Justiz, Auswärtige Angelegenheiten und Kaiserlicher Haushalt eingeteilt1. 1871 wurde zusätzlich ein Erziehungsministerium eingerichtet, das ein besonderes Anliegen des Kaisers selbst war. Samurai übernahmen die wichtigen Positionen Finanzen und – gerade zu dieser Zeit – Auswärtige Angelegenheiten, sodass der politische Einfluss des Hofadels eher gering war. Damit wurde immer deutlicher, dass zwar im Namen des Kaisers gehandelt wurde, aber die eigentliche Macht bei den sog. „Meiji-Oligarchen“ (also Samurai und Lehensfürsten) lag5. Die Kabinettsbildung war in ihrer endgültigen Form schon 1885 festgelegt worden. Die Aufgabe der Minister war offiziell die Beratung des Tennos1.

1868 verkündete Kaiser Mutsuhito den neuen Ära-Namen, der bezeichnend für das nun folgende halbe Jahrhundert wurde: „Meiji“ – aufgeklärte Regierung.

Dazu gehörte u.a. auch die Verfassung, die zwar mit deutschen Juristen ausgearbeitet wurde1, aber doch eine echte japanische Eigenschöpfung war. Für die Legislative bedeutete dies, dass ein Zwei-Kammer-System, ähnlich wie in England, bestehend aus Reichstag und Adelshaus, eingerichtet wurde. Der Reichstag wurde zwar vom Volk gewählt, allerdings war das Wahlrecht sehr stark eingeschränkt: Nur Männer über 25 Jahre mit einem festgesetzten Mindeststeueraufkommen, was 1,14 % der Bevölkerung entsprach durften wählen1. Das Adelshaus besaß die gleichen Rechte wie der Reichstag, seine Mitglieder wurden aber von der Regierung ernannt. Diese Rechte bestanden hauptsächlich aus der Verabschiedung des Haushalts, was als – wenig effektives – Blockademittel verwendet wurde1,3.

Schon vor der Verkündung der Verfassung bildeten sich Parteien, die jedoch in der Meiji-Ära zu keinem wirklichen politischen Einfluss kommen, da sie nicht an der Regierung beteiligt wurden und sie ohnehin lange Zeit von Meiji-Oligarchen beherrscht wurden1,2.

III.3. Wichtige Reformen

Während sich die politische Struktur immer weiter veränderte, nahmen auch die Wirtschaft, das Militär und die Gesellschaft eine neue Form an, was durch Reformen von oben herbeigeführt wurden.

Als wichtigste Grundlage der gesamten Reformen ist die Wirtschaftspolitik in dieser Zeit zu sehen. Um die Menschen, die nun genau wie in der Tokugawa-Ära vom Land flohen2, in den Städten beschäftigen zu können und damit größere Steuereinnahmen zu erwirtschaften, investierte die Regierung ein Vermögen in japanische Wissenschaftler und Regierungsabgesandter, um sie in den Industrienationen Großbritannien, Deutschland, USA und Frankreich fortzubilden. Sie hatten den Auftrag die erfolgreichen Strukturen in Wirtschaft und Gesellschaft zu erforschen und ein entsprechendes Modell für Japan zu erarbeiten. Man lud auch ausländische Lehrer, Berater und Techniker für Ausbildungszwecke ein1.

Da Japan wenig eigenes Rohstoffvorkommen besitzt, musste größtenteils für die Leichtindustrie, den Schiffbau, Eisenbahnbau und die Elektroindustrie Ware importiert werden. Durch die Schwächung Chinas durch imperialistischen Druck Großbritanniens in dieser Zeit war Japan jedoch in der Lage, die Seidenproduktion zum wichtigsten Industriezweig aufzubauen und den Export zu stärken1. Die Maschinen zur Verarbeitung der Importware mussten aufgrund der wirtschaftlichen Rückständigkeit (Agrar-Staat!) im Ausland gekauft werden, was sich später als Vorteil für die Japaner erwies – ähnlich wie der Wiederaufbau in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg – da sie in die Lage gelangten, die besten und modernsten Maschinen der Welt einzusetzen. Das gesamte Kapital für diese Investitionen wurde zunächst vom Staat eingesetzt, der ab 1880 anfing, diese Großunternehmen zu verkaufen, also zu privatisieren, was den finanziellen Kollaps noch rechtzeitig abwendete. Hauptsächlich die wenigen Samurai-Clans, die nach der Abschaffung des Samurai-Soldes erfolgreich eigene Firmen gründen konnten, kauften diese Staatsunternehmen auf, wodurch regelrechte Konzerne entstanden1.

Die Landwirtschaft litt in ihrer Produktivität kaum unter der Abwanderung der Menschen in die Städte, da durch die auch hier einsetzende Industrialisierung ein Produktivitätszuwachs verzeichnet werden konnte, der noch über Jahrzehnte die japanische Selbstversorgung sicher stellte4. Auch eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzfläche trug dazu bei. Allerdings verkauften die abwandernden Bauern ihre Fläche an Großgrundbesitzer, die dieses Land an die verbliebenen Bauern verpachtete, was diese wiederum in immer größere Abhängigkeit stürzte und die Großgrundbesitzer zu lokalen Wirtschaftsgrößen aufstiegen ließ, die ihrerseits die entsprechende Kaufkraft für die Leichtindustrie besaßen.

Bisher wurden die Steuern in Form von Prozentanteilen der jährlichen Ernte eingenommen, also in Naturalien. Nun wurde ein neues Steuersystem eingeführt, nach dem jeder Landbesitzer drei Prozent seines geschätzten Grundstückswertes als Jahressteuer zu entrichten hatte. Dies hatte für die Regierung zwei entscheidende Vorteile: Erstens erhielt man so direkt Bargeldzahlungen, zweitens waren die Steuereinnahmen für jedes Jahr genau vorauszuberechnen, und nicht mehr von Ernteschwankungen und Betrug der Bauern abhängig1,6.

Die Finanzierung der Samurai sollte nach dem Erlass von 1871 nun aus dem Zuständigkeitsbereich der Zentralregierung entfallen und stattdessen deren Selbstständigkeit aufgebaut werden. Nach diesem Erlass waren sie zu keinerlei Beamtentätigkeit mehr verpflichtet, sondern sollten freien Geschäften nachgehen. Dies gelang jedoch nur wenigen Samurai, die damals die heute noch größten Wirtschaftskonzerne mit einer Bank als Kern („zaibatsu“) aufgebaut haben. Die meisten unter ihnen verarmten dagegen und lebten oft unter dem Existenzminimum1,6.

Das zur Verhinderung der Landflucht unter den Tokugawa erlassene Gesetz zur Bindung der Bauern an den Boden, den sie bestellten, wurde aufgehoben. Es war ihnen nun erlaubt, jeglichen Beruf wahrzunehmen und neue Betriebe zu gründen6.

Das Militär wurde insofern modernisiert, als man eine allgemeine Wehrpflicht einführte, die den Samurai keine grundsätzliche Bevorteilung zugestand, sondern in der alle die gleiche Ausgangssituation hatten und alle Soldaten gleich behandelt werden mussten.

Als absolut verboten galt es also, Soldaten aus niederen Ständen willkürlich niederzumachen. Dadurch entstand ein 400 000 Mann starkes Heer. Dieses war nach preußisch-deutschem Vorbild aufgebaut, die Marine nach britischem1.

Die Gesellschaft als ganzes, die in der Tokugawa-Ära aus vier Ständen bestand (siehe III.1.), wurde nun neueingeteilt in Reichsadel, niederen Adel und Bürger1. Der Ständestaat wurde also nicht abgeschafft, sondern nur verändert. Diese Einteilung war für die Wahl bzw. Ernennung der Mitglieder des Reichstages und des Adelshauses von entscheidendem Interesse.

Weiterhin wurde die Infrastruktur durch Staatsgelder in großem Maße verbessert, da sowohl die Verkehrsnetze ausgebaut wurden, d.h. Erweiterung des Schienen- und Straßennetzes, als auch in die Telekommunikation investiert wurde. Beispielsweise verlegte man Kabelverbindungen zwischen japanischen Städten und dem chinesischen (Shanghai) oder russischen (Wladiwostok) Festland. Als Merkmal der rapide verbesserten Verkehrsnetze ist zu sehen, dass 1872 schon ein allgemeiner Postdienst eingerichtet werden konnte und 1914 die Hälfte des heutigen Eisenbahnnetzes Japans fertiggestellt war5.

Das große Ziel des Kaisers war die Verbesserung der allgemeinen Bildungssituation im ganzen Land, was die Einführung der allgemeinen Grundschulpflicht zur Folge hatte. Somit wurden in unwahrscheinlicher Schnelligkeit Grundschulen gegründet, sodass es 1880 schon 40 % der schulpflichtigen Kinder möglich war, die Schule zu besuchen, 1906 gar 95 %1. Zudem wurden Gelder in die Schaffung von Mittel- und Oberschulen sowie, als Spitze der Bildungspyramide, auch Universitäten gesteckt, die jedermann offenstanden. Der Unterricht wurde scharf kontrolliert, was nur in diesen staatlichen Schulen möglich war, sodass kaum private Schulen genehmigt wurden. Somit wurden nicht nur Zeitungen, sondern auch Unterrichtsstoff zensiert.

Ein starker Richtungswechsel war in der Außenpolitik zu spüren. Die Verletzung des japanischen Nationalstolzes durch die „ungleichen“ Verträge zwischen Japan und den westlichen Nationen von 1854 und den Folgejahren führte zu dem Ehrgeiz, eine japanische Vormachtstellung im ostasiatischen Raum aufzubauen5. 1874 brachte man Formosa (heute Taiwan) durch einen militärischen Einfall unter japanische Kontrolle, wobei die offizielle Annektierung erst nach dem Chinesisch-Japanischen Krieg folgte4. 1875 verständigte man sich mit Russland darauf, auf Sachalin zu verzichten und dafür die Kurilen-Inseln zu erhalten, 1876 erzwang man in Korea, das bis dahin genauso abgeschottet war, wie das Tokugawa-Japan, die Öffnung mehrer Häfen für den Handel und 1879 erklärte man die Ryukyu-Inseln (Okinawa, bis dahin zu China) zu japanischem Territorium. In den Jahren 1894/95 führte Japan Krieg gegen China um die Vorherrschaft im Königreich Korea, den das reformierte japanische Heer gewann. Die im Friedensvertrag von Shimonoseki festgehaltenen Gebietsabtretungen mussten allerdings unter dem Druck von Frankreich, Russland und Deutschland teilweise revidiert werden: Japan erhielt nun zwar offiziell Formosa, musste auf chinesisches Festland selbst aber verzichten. Dies sorgte für eine derart große Verärgerung im nationalistischen, japanischen Volk, dass man dieser Demütigung durch verstärktes Aufrüsten entgegenwirkte. Die japanische Führung erreichte um 1900 ein Abkommen mit Großbritannien, das gegenseitige Neutralität in weiteren militärischen Auseinandersetzungen in Ostasien versicherte, sodass Japan 1904 gestärkt in den Russisch-Japanischen Krieg zog. Auch hier gelang, es den Krieg siegreich mit der Absicherung Koreas und der Eroberung der Mandschurei zu beenden1. Japan war also außenpolitisch aus seiner Abschottung und passiven Politik in das direkte Gegenteil (Angriffskriege, Expansion) umgeschlagen. Die westlichen, imperialistischen Mächte wurden von Feindbildern zu Vorbildern.

Dennoch waren die „ungleichen“ Verträge noch nicht aufgehoben, weil Europa und die USA auf eine Verfassung als Rechtsgrundlage drängten. Erst als 1889 die Meiji-Verfassung verkündet wurde und Handels-, Zivil- und Strafrecht eingeführt worden waren, waren die Europäer und US-Amerikaner bereit ihre Handelsstädte, die de facto nichts anderes waren, als exterritoriale Besitzungen, an Japan zurückzugeben, sodass dieses seine Zollhoheit zurückgewann.

III.4. Gesellschaftliche Entwicklung

Durch die tiefgreifenden Reformen in der und durch die Politik veränderte sich auch die Gesellschaft. Zwar wurde per Gesetz die neue Ständeordnung in Reichsadel, niederen Adel und Bürger festgelegt, doch diese Veränderungen betrafen alle Gruppen.

So verarmten die meisten Samurai, die sich nicht als Wirtschaftsbosse behaupten konnten genauso wie die meisten Fabrikarbeiter, deren Arbeitssituation enorm schlecht war. Zudem kam es durch die besser werdende medizinische Versorgung wie in den meisten Industrieländern auch zu einer Bevölkerungsexplosion: Von 28 Millionen Menschen 1867 steigt die Einwohnerzahl auf 55 Millionen Menschen 1918 an6, was die Verarmung in den Industriestädten erklärt.

Ferner entwickelte sich in der Gesellschaft die Einstellung „wakon-yosai“ – „Japanischer Geist, westliche Wissenschaft“4. Das heißt, dass man sich zwar die anfangs feindliche, westliche Technologie zu eigen machte und benutzte, aber die japanische Kultur doch bewahren wollte. So kam es vor, dass ein Samurai in seiner Tracht in einem europäisch eingerichteten Haus wohnte. Der Shinto als zentrale Identifikation der Japaner als ein Volk rückte dabei immer weiter in den Mittelpunkt. Als ein Glaubensinhalt besteht im Shinto der Aspekt, dass das Land Japan durch Tränen der Urgötter entstanden ist, was es zu einem heiligen Land macht. Auch der Kaiser, der ein direkter Nachfahre der Sonnengöttin Amaterasu sein soll, wird immer stärker verehrt. Es vollzieht sich eine regelrechte Hinwendung zur Religion. Diese ist aber auch von der Regierung verordnet, denn obwohl die Religionsfreiheit in der Verfassung verankert ist, wurde durch ein Gesetz von 1871 Shinto zur Staatsreligion erklärt, Buddhismus und Konfuzianismus wurden verdrängt1. Unter anderem durch die Wiederentdeckung dieser Religion und auch durch patriotische Parolen in den Kriegen wurde der Nationalismus immer ausgeprägter.

IV. Hat sich ein moderner Staat entwickelt? - Eine Analyse

Japan hat eine ungeheuer tiefgreifende Entwicklung in der Meiji-Ära mitgemacht. Ob sich daraus wirklich ein moderner Staat entwickelt hat? Dabei orientiere ich mich an meinen Vorgaben von Punkt II.

IV.1. Pro

Es sprechen einige Gründe dafür, angefangen bei den Menschen- und Bürgerrechten. In der Meiji-Verfassung von 1889 (siehe IV.1.) werden den Menschen die Menschenrechte zugesprochen. Sie dürfen diese naturgemäß wahrnehmen. Es gibt eine Rechtssprechung, die sich an die Verfassung und die Gesetze halten muss. Folter und die Todesstrafe wurden abgeschafft, also wurde auch das Strafrecht humaner. Dadurch sind Willkür und Unrecht an sich Einhalt geboten. In der Zeit von 1868 bis 1912 entwickelte sich Japan vom Agrarstaat zum Industriestaat, was deutlich in Zahlen festgehalten werden kann. Die anfängliche „Starthilfe“ des Staates bei der Entwicklung der Industrie, die keine Chancengleichheit ermöglich hätte, wurde durch die Privatisierung beendet. Über den Fortschritt im innovativen Bereich, d.h., inwieweit neue Erfindungen aus dieser Zeit aus Japan kommen, konnte ich leider nichts herausfinden. Das Gesundheitssystem hat sich dafür recht gut entwickelt, sodass die medizinische Versorgung zumindest ausreichend war. Die Infrastruktur hat sich bestens entwickelt, sodass man mühelos per Eisenbahn von Yokohama nach Tokio gelangen konnte. Die Bildung hat sich eindeutig zu der eines modernen Staates entwickelt, da 1914, also kurz nach Ende der Meiji-Ära, 95 % der schulpflichtigen Kinder, die Grundschule besuchten und das, nachdem zu Beginn dieser Ära, kaum mehr als 5% der Bevölkerung eine Schulausbildung genossen haben dürften, da sie kein Geld für eine Privatschule hatten. Das Bildungssystem wahrte dadurch, dass es allen offen stand, die Chancengleichheit, die die Verfassung erreichen möchte. Durch die Abschaffung eines Verwaltungsapparates, der nur aus Samurai besteht, und die Umwandlung in ein System, dessen Beamte nach Qualifikation eingestellt werden (obwohl die Verfassung eigentlich dem Kaiser die Macht darüber zuspricht) wird die Erweiterung dieser Chancengleichheit auf das öffentliche Leben klar. Zumindest wurden überhaupt Beziehungen anderen Ländern aufgenommen und man nahm sie teilweise sogar als Vorbild.

IV.2. Kontra

Es finden sich jedoch auch viele Gegenargumente, die zeigen, dass Japan doch nicht so ganz fortschrittlich war. So wurden die zwar verfassungsrechtlich verankerten Menschenrechte verkündet, aber per Gesetz wurde zum Beispiel die Religionsfreiheit einfach aufgehoben, in dem man den Shinto zur Staatsreligion erklärte oder die Meinungsfreiheit durch Zensur quasi ganz abgeschafft. Das Zensuswahlrecht war so streng, dass man kaum von einer Volksbeteiligung an der Politik sprechen kann. Und selbst wenn, so hatte das Reichsparlament kaum Einfluss auf Gesetze und politische Entscheidungen. Dadurch, dass beide Unterhäuser lediglich den Haushalt blockieren konnten, aber dadurch den Vorjahres-Haushalt annahmen, wurden sogar die kleinsten Rechte noch beschnitten. Die wahre Macht lag bei der Meiji-Oligarchie, der Regierung. Sie wurde weder gewählt, noch musste sie sich irgendwem verantworten. Sie stellte die Minister, die durch ihre notwendige Zustimmung zu einem Gesetz den Gesetzgebungsakt letztlich allein in der Hand hatte.

Ferner war die japanische Politik in dieser Zeit immer wieder auf Kriegskurs, also unterhielt sie kaum freundschaftliche Beziehungen zu anderen Ländern, zumindest nicht ohne Eigennutz, wie beim Beispiel Großbritannien (gegenseitige Neutralität zu beiderseitigen Expansionszwecken). Es entstand durch die Industrialisierung des Landes kein allgemeiner Wohlstand, eher Armut. Die Regierung formte kein soziales Netz, das die verarmenden Samurai, Industriearbeiter und Pacht-Bauern aufgefangen hätte. Es gibt kaum Beispiele, dass eine Person aus der Bürgerschicht den Aufstieg zu einem Konzernchef geschafft hätte, wie es einige wenige Samurai (=niederer Adel) taten.

V. Resümee

Man kann abschließend sagen, dass Japan sich in vielen Punkten weiterentwickelt hat, aber nicht in allen. Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass all das in Relation gestellt werden muss. Die eingeleiteten Reformen waren schon sehr tiefgreifend.

Ich denke, dass sich Japan im Umfang seiner Möglichkeiten zu einem modernen Staat entwickelt hat, aber nicht im absoluten Sinne aus heutiger Sicht. Dazu waren einfach noch zu viele feudalistische Elemente vorhanden. Außerdem ist meine Sicht der Dinge vielleicht auch zu sehr „westlich“ geprägt, sodass ich kaum auf die kulturellen Unterschiede Rücksicht nehmen kann. So kann man auch heute noch von „mittelalterlichen“ Elementen in der japanischen Gesellschaft sprechen, da auch heute noch die Heirat nicht als Zeichen von Liebe, sondern vielmehr als Handelskontrakt zwischen zwei Familien verstanden wird.

Ich denke, die Denkrichtung, die in der Meiji-Ära eingeschlagen wurde, ist überaus richtig, konnte allerdings teilweise nicht weiter ausgeführt werden, sodass diese Form der Regierung zu zwei Weltkriegen mit beitrug.

Fußnoten:

Literaturverzeichnis:

Fischer Weltgeschichte Band 20: Das japanische Kaiserreich, herausgegeben und verfasst von John Whitney Hall, 1968, Hamburg

Fischer Weltgeschichte Band 33: Das moderne Asien, herausgegeben von Lucien Bianco, 1969, Frankfurt am Main

Beck’sche schwarze Reihe Band 198: Japan – Eine Landeskunde, herausgegeben von Helmut Erlinghagen, 1979, München

Beck’sche Reihe Länder: Japan, herausgegeben von Manfred Pohl, 3., überarbeitete Auflage 1996, München

Das Bild der Menschheit: Das Zeitalter des Imperialismus, herausgegeben von Gérard Du Ry van Beest Holle, 1976, Baden-Baden

Bildatlas der Weltkulturen: Japan – Kunst, Geschichte und Lebensformen, herausgegeben von Martin Collcutt, Marius Jansen und Isao Kamakura, 1997, Augsburg

Der Ferne Osten: Geschichte und Kultur Chinas und Japans, herausgegeben von Arnold Toynbee, 1973, London

http://www.japan-guide.com/d/d2130.html, Herausgeber unbekannt, Erscheinungsort unbekannt, 08.03.2003

http://www.artelino.de/articles/emperor_meiji.asp, Herausgeber unbekannt, Erscheinungsort unbekannt, 08.03.2003

www.fernuni-hagen.de/JAPANRECHT/Materialien/meiji.pdf, Herausgeber unbekannt, Erscheinungsort unbekannt, 08.03.2003

http://www.fudoshin.org/Japan/Meiji.htm, Herausgeber unbekannt, Erscheinungsort unbekannt, 08.03.2003

Microsoft Encarta 2000 Plus Enzyklopädie, herausgegeben von Michael Hiltl, 1999, München

[...]


1 vgl. POHL, M., 1996 Seite 141 ff.

2 vgl. ERLINGHAGEN, H., 1979, Seite 61 ff.

3 vgl. www.fernuni-hagen.de/JAPANRECHT/Materialien/meiji.pdf, Meiji-Verfassung, 2003

4 vgl. http://www.artelino.de/articles/emperor_meiji.asp, 2003

5 vgl. HALL, J.W., 1968 S. 259 ff.

6 vgl. HOLLER, G.D.R.V.B., 1976, Spalte 7049 ff.

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Résumé des informations

Titre
Inwiefern hat sich Japan während der Meiji-Zeit zu einem modernen Staat entwickelt?
Note
14 Punkte
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Année
2004
Pages
12
N° de catalogue
V107913
ISBN (ebook)
9783640061266
Taille d'un fichier
475 KB
Langue
allemand
Annotations
Diese Facharbeit zeigt detailliert eine parallele Entwicklung von Industrialisierung in einem nicht-europäischen Land Ende des 19. Jahrhunderts.
Mots clés
Inwiefern, Japan, Meiji-Zeit, Staat
Citation du texte
Maren Stoyke (Auteur), 2004, Inwiefern hat sich Japan während der Meiji-Zeit zu einem modernen Staat entwickelt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107913

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Titre: Inwiefern hat sich Japan während der Meiji-Zeit zu einem modernen Staat entwickelt?



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