Der Euro - Eine erfolgreiche Währung?


Trabajo de Investigación (Colegio), 2003

24 Páginas, Calificación: 15 Punkte


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Der „Vertrag von Maastricht“
Vorgeschichte
Grundsätzliches zum Vertrag
Das Europäische Zentralbankensystem (ESZB)
Konvergenzkriterien

II. Pro- und Contra-Argumente zum Euro
Stabilität des Euros
Arbeitsmarktpolitische Folgen
Politische Folgen

III. Einstellungen der Bürger zum Euro
Struktur der Befragten
Ergebnisse
Analyse

Verzeichnis der verwendeten Literatur bzw. Hilfsmittel

Danksagung

Erklärung

Einleitung

Wie kommt man bei seiner Facharbeit ausgerechnet auf das Thema „Euro“? Eigentlich ganz einfach, wie ich finde. Nicht zuletzt wegen der nicht enden wollenden „Teuro“-Debatte ist das Thema „Euro“ in aller Munde. Die „gute, alte D-Mark“ gehört nun schon seit mehr als einem Jahr endgültig der Vergangenheit an, die Zeit der europäischen Integration (zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht) ist spätestens jetzt angebrochen. Was liegt da näher, als sich ein Facharbeitsthema auszusuchen, mit dem man sich sowieso jeden Tag mehr oder weniger „rumschlagen“ muss (oder darf!). Das Thema Euro ist aktuell, und wird es wohl auch noch einige Zeit bleiben (Stichwort EU-Osterweiterung).

Zuerst wird in Abschnitt I. ein geschichtlicher Hintergrund unter besonderer Berücksichtigung der „Mutter des Euros“, dem Vertrag von Maastricht, gegeben. Abschnitt II. befasst sich mit den Vorteilen, aber auch Nachteilen der Gemeinschaftswährung. In Abschnitt III. wird auf die Einstellung der Bürger zur neuen Währung eingegangen. Dies geschieht durch die Auswertung einer selbst erstellten Umfrage.

I. Der „Vertrag von Maastricht“

Vorgeschichte

Als ersten Versuch eine einheitliche europäische Wirtschafts- und Währungspolitik zu formulieren, gilt der so genannte Werner-Bericht1 im Jahre 1970. Der Bericht weißte die notwendige politische, währungspolitische sowie wirtschaftspolitische Vereinheitlichung in der Europäischen Gemeinschaft auf, und betonte besonders die innere Verbindung zwischen Währungsunion und politischer Union. Außerdem verlangte er die einhergehende Notwendigkeit des Verzichtes von Teilen der nationalen Souveränität zugunsten der Gemeinschaft. Dies wird besonders in diesem Zitat aus dem Werner-Bericht deutlich:

„Diese Übertragung von Befugnissen ist ein Vorgang von grundlegender politischer Bedeutung, der eine progressive Entwicklung der politischen Zusammenarbeit voraussetzt. Die Wirtschafts- und Währungsunion erscheint somit als ein Ferment für die Entwicklung der politischen Union, ohne die sie auf die Dauer nicht bestehen kann.“2

Allerdings wurde dieser Plan in den folgenden Jahrzehnten, nicht zuletzt wegen der großen wirtschaftlichen Probleme, wie der Ölkrise und der wachsenden Zahl von Arbeitslosen, nie verwirklicht.

Dass dennoch das Ziel der Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion nicht aufgegeben wurde, bewies die Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS) im Jahre 1979. Mit dem EWS wurde angestrebt die Wechselkursschwankungen der europäischen Währungen untereinander auf ein Minimum zu reduzieren. Doch hielt dieses System nicht immer, was es versprach. Nicht selten kam es zu Krisen im System, in dessen Folge sogar Regierungen zeitweise ihre Währung aus dem System nehmen mussten.

Einen weiteren Schritt in Richtung Währungsunion stellte der so genannte Delors-Bericht3 dar. Er knüpfte inhaltlich an den Werner-Bericht an, vermied es allerdings die Notwendigkeit einer politischen Union hervorzuheben. Infolge dieses Berichtes kam man schließlich im Juni 1989 überraschend zu dem Beschluss nun endgültig eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion zu verwirklichen. Nicht zuletzt die deutsche Währungsunion und die darauf folgende deutsche Einheit forcierten das „Projekt Währungsunion“, was schließlich zum Maastrichter Vertrag führte.

Grundsätzliches zum Vertrag

Der „Vertrag über die Europäische Union“ wurde von den Staats- und Regierungschefs im Dezember 1991 in Maastricht4 abschließend verhandelt und am 7. Februar des nächsten Jahres von den Außenministern unterzeichnet. In Kraft getreten ist er schließlich am 1. November 1993.

Dabei war die Ratifizierung des Vertrages in den verschiedenen Ländern keine Selbstverständlichkeit. So mussten in Frankreich, Dänemark und Irland Referenden zum Vertragsentwurf stattfinden. Während in Frankreich und Irland das Referendum jeweils positiv ausfiel, scheiterte es – jedenfalls im ersten Anlauf – in Dänemark. Erst nachdem es Dänemark (und Großbritannien) gestattet wurde, nicht an der Währungsunion teilnehmen zu müssen, fiel ein erneutes Referendum positiv aus. Auch in Deutschland war der Vertrag nicht unumstritten. So gab es mehrere Verfassungsbeschwerden, die jedoch alle keinen Erfolg hatten.

Der Vertrag gilt als Rahmenvertrag, der auf drei Säulen ruht:

- auf den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (vorher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). Er beinhaltet unter anderem die neuen Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion;
- auf der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union;
- auf der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZJIP)

Die Bestimmungen des EG-Vertrages sind so angelegt, dass sie langfristig, ähnlich wie beim Werner-Bericht von 1970, die politische Union Europas zum Ziel haben. Dies soll durch Übertragung von nationalen Kompetenzen zugunsten der Europäischen Gemeinschaft geschehen.

Nachfolgend werden nur die Bestimmungen der Wirtschafts- und Währungsunion weiter erläutert, da sie das politische Fundament des Euros darstellen.

Der Weg zu einer europäischen Einheitswährung wurde, um eine zu abrupte Umstellung zu vermeiden, in drei Phasen unterteilt. Die erste Phase der Währungsunion hatte schon am 1. Juni 1990 mit dem Gemeinsamen Kapitalmarkt begonnen und dauerte bis Ende 1993. In dieser Zeit konnten die verschiedenen Staaten ihre Wirtschafts- und Währungspolitik aufeinander abstimmen. Die zweite Phase begann im Januar 1994 mit der Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), deren Aufgaben später die Europäische Zentralbank (EZB) übernahm. In dieser Phase mussten sich auch die Teilnehmerländer um die Einhaltung der Konvergenzkriterien (siehe Seite 8) bemühen, eine Vorraussetzung für den planmäßigen Beginn der dritten Phase. Diese begann auch, wie geplant, am 1. Januar 1999, da elf Länder5 (später kam Griechenland6 als zwölftes Mitglied hinzu) die Kriterien erfüllten. Zuerst wurden allerdings, ein halbes Jahr vor der dritten Phase, die EZB sowie das Europäische Zentralbankensystem (ESZB) gegründet. Schließlich wurden dann mit Beginn dieser Phase die Wechselkurse zwischen den Währungen der Teilnehmerländer und dem Euro unwiderruflich fixiert (z. B. 1 € = 1,95583 DM), der Geldverkehr zwischen den Banken erfolgte nun ausschließlich in der neuen Gemeinschaftswährung. Damit waren die verschiedenen nationalen Währungen quasi abgeschafft, da sie durch die festen Wechselkurse an den Euro gebunden waren.

Den harten Kern des EG-Vertrages bildeten die Bestimmungen über die Aufgaben und Unabhängigkeit der EZB und des ESZB, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Das Europäische Zentralbankensystem (ESZB)

Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank sowie den nationalen Zentralbanken der EU. Zu beachten ist, dass hier auch die Zentralbanken der Nationen Mitglied sind, die (noch) nicht zur Europäischen Währungsunion gehören. Dies sind momentan7 Großbritannien, Dänemark und Schweden.

Laut EG-Vertrag ist das vorrangige Ziel der ESZB „die Preisstabilität zu gewährleisten“8. Dieses Ziel bestimmt die Geldpolitik und macht deutlich, dass andere wirtschaftspolitische Ziele zweitrangig sind.

Die Aufgaben der ESZB sind laut Vertrag9

- die Geldpolitik der EG festzulegen und auszuführen,
- die Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten,
- das „reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme“ zu fördern. Die EZB ist hingegen für die Ausgabe von Banknoten und Münzen zuständig.

Das Anfangskapital der EZB betrug 5 Mrd. Euro. Inhaber des Kapitals waren die nationalen Zentralbanken. Das Kapital wurde je zur Hälfte nach Höhe der Bevölkerungszahl und des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der Mitgliedsstaaten verteilt. Die nationalen Zentralbanken mussten zusammen der EZB insgesamt 50 Mrd. Euro an Währungsreserven zuführen. Über die restlichen Reserven dürfen die Zentralbanken nur mit Erlaubnis der EZB verfügen. Notenbankgewinne der nationalen Zentralbanken müssen teilweise an die EZB abgeführt werden; gleiches gilt auch für den umgekehrten Fall.

[...]


1 Benannt nach dem damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Pierre Werner. Er leitete die Kommission, die den o. g. Plan erarbeiten sollte.

2 http://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/vwl2/downloads/sews02/th01sles.pdf

3 Benannt nach dem damaligen französischen Finanzminister Jacques Delors.

4 Stadt im Süd-Osten Hollands, nahe der deutschen Grenze.

5 Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien

6 Griechenlands Teilnahme ist das Ergebnis einer am 19. Juni 2000 getroffenen Entscheidung des EU- Rats, dass Griechenland die Konvergenzkriterien erfülle.

7 Ab 1. Mai 2004 werden 10 (ggf. mit der Türkei 11) weitere Länder der EU beitreten. Die sind Ungarn, Polen, Estland, die Tschechischen Republik, Slowenien, Zypern, Lettland, Litauen, die Slowakei und Malta.

8 Art. 105 Abs. 1 des EG-Vertrages

9 Art. 105 Abs. 2 des EG-Vertrages

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Der Euro - Eine erfolgreiche Währung?
Calificación
15 Punkte
Autor
Año
2003
Páginas
24
No. de catálogo
V107954
ISBN (Ebook)
9783640061600
Tamaño de fichero
548 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Euro, Eine, Währung
Citar trabajo
Michael Kleppi (Autor), 2003, Der Euro - Eine erfolgreiche Währung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107954

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