Sozialpolitik in Japan - Grundüberlegungen zum 'japanischen Wohlfahrtsstaat-Modell"


Seminar Paper, 2001

17 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Grundüberlegungen zum „japanischen Wohlfahrtsstaat-Modell“ – (Nihongata fukushi shakai)

2. Die Entwicklung des sozialen Sicherungssystems in Japan
Historischer Hintergrund und die Anfänge der sozialen Sicherung
Die Konstitution Japans als demokratischer Rechts- und Sozialstaat - Veränderungen in der Nachkriegszeit

3. Die „Ära der Wohlfahrt“ – das soziale Sicherungssystem seit
3.1. Die Arbeitslosenversicherung
3.2. Die Sozialhilfe
3.3. Die Rentenversicherung
3.4. Die Krankenversicherung
3.5. Die Pflegeversicherung
3.5.1. Einführung und Bedeutung der Pflegeversicherung
3.5.2. Die Pflegeversicherung

Fazit

Bibliographie

Einleitung

Im gegenwärtigen Japan stellt das rapide Altern der Bevölkerung ein zentrales Gesellschaftsproblem dar. Wie viele westliche Industriestaaten steht auch Japan der Herausforderung gegenüber, dem Wandel der Bevölkerungsstruktur gerecht zu werden. In den vergangenen zwanzig Jahren wurden zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen getroffen um den wachsenden Bedürfnissen, der sich kontinuierlich vermehrenden und immer älter werdenden Menschen, nachzukommen. Als jüngste Entwicklung ist die Einführung der Pflegeversicherung im April 2000 zu nennen. Der Einführung der Pflegeversicherung gingen einige Reformen im Bereich der Altenpolitik voraus, die seit Beginn der 1980er Jahre in verstärktem Maße betrieben wird.

Im folgenden möchte ich der Frage nach gehen, wie sich die Struktur der sozialen Sicherung in Japan darstellt, auch im Hinblick auf wohlfahrtsstaatliche Konzepte, und wie sich im Laufe der demographischen Veränderungen auch die sozio-politischen Maßnahmen der gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen mussten.

Zu Beginn soll auf die These des „Japanischen Wohlfahrtsstaat-Modells“ (Nihongata fukushi shakai) eingegangen werden. Es wird ein kurzer Überblick des Wohlfahrtsstaatlichkeit-Diskurses in Japan gegeben, zum besseren Verständnis der Entwicklung des sozialen Sicherungssystems.

Im zweiten Kapitel werden zunächst die Anfänge des Sozialsystems im historischen Kontext dargestellt. Der zweite Teil dieses Kapitels befasst sich mit der Entwicklung seit der Konstituierung Japans als demokratischer Rechts- und Sozialstaat.

Das dritte Kapitel skizziert konkret die Säulen der japanischen Sozialversicherung seit der „Proklamation“ einer „Ära der Wohlfahrt“ (Fukushi gannen) im Jahr 1973.

Das Kapitel 3.5. nimmt noch einmal explizit Bezug auf die sozio-kulturellen sowie sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen, die zur Einführung der Pflegeversicherung geführt haben, da dieser Zweig des Sozialsystems in Japan noch sehr neu ist.

1. Grundüberlegungen zum „japanischen Wohlfahrtsstaat-Modell“ - (Nihongata fukushi shakai)

Der Ausbau des Sozialsystems in Japan begann erst Anfang der siebziger Jahre. Zwar bezeichnete Ministerpräsident Tanaka das Jahr 1973 als Beginn der „Ära der Wohlfahrt“, doch wurden die nachfolgenden Sozialreformen dem Begriff der Wohlfahrt gerecht? Und stellt das japanische System einen ganz besonderen Typus, das „japanische Wohlfahrtsstaat-Modell“ (Nihongata fukushi shakai) dar, so wie die These unter einigen Sozialwissenschaftlern lautet?

Es gibt einfache Schemata, die in vergleichender Perspektive den „Grad“ an Wohlfahrtstaatlichkeit eines Landes widerspiegeln sollen, ohne beispielsweise sozio-kulturelle Faktoren oder die Bevölkerungsstratifikation zu berücksichtigen. Darunter fällt die Kategorisierung in „Sozialpolitik-Überfluss-„ oder „Sozialpolitik-Defizit-Länder“. Dieses Modell ordnet Länder ausschließlich nach deren Sozialleistungsquote, also nach Sozialleistungen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, zu.[1] Demnach gehören Schweden und Dänemark zu „Sozialpolitik-Überfluss-Ländern“ mit Sozialleistungsquoten von etwa 30%, im Gegensatz zu den U.S.A. oder Japan, die zu den „Sozialpolitik-Defizit-Ländern“ zählen, bei Sozialquoten von knapp 15%.[2] Betrachtet man die Quoten etwas genauer, so gibt selbst dieses stark pauschalisierende Konzept Aufschluss über sozioökonomischen Wandel der sich seit einigen Jahren in den größeren Industrieländern vollzieht, insbesondere in den sogenannten „Sozialpolitik-Defizit-Ländern“. Das reale Wachstum der Sozialausgaben für die Altenpolitik in Japan bewegt sich seit den achtziger Jahren auf einem vergleichsweise hohen Niveau, bei durchschnittlich 6,11%, wohingegen die Wachstumsraten in Schweden mit 2,49% eher moderat verlaufen.[3]

Eine etwas differenziertere Betrachtungsweise erlauben Sozialstaattypologien, die nicht nur die Rolle des Staates (i.S. der Finanzierung sozialpolitischer Maßnahmen), sondern auch andere Träger der Wohlfahrt einbeziehen. Dazu gehört die Sozialstaattypologie nach Esping-Andersen.[4] Er unterscheidet in seinem Werk: „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ (1990) grob drei Sozialstaat-Typen: the social democratic model; the conservative, corporative welfare state; the liberal welfare state. Japan kann dieser Typologie nach sowohl dem liberalen Modell als auch dem konservativen Modell zugeordnet werden, da einerseits das Niveau an Sozialleistungen vergleichsweise gering ist (neo-liberaler Typ), und andererseits ein Versicherungssystem, das an Erwerbstätigkeit gekoppelt ist ,und ein hohes Niveau vermuten ließe, vorliegt (konservativer Typ). Dieses Klassifikationsmodell wurde wegen des zu wenig differenzierenden, zu sehr generalisierenden Charakters kritisiert, was wohl zu einer Überarbeitung seiner Theorie führte. Esping-Andersen erläutert in seinem Aufsatz von 1997 am Beispiel Japans, dass es tatsächlich präziserer Beschreibungen bei der Darstellung von Wohlfahrtstaaten bedarf, allerdings sei eine Generalisierung dann nicht zulässig. Er bedient sich hier am Konzept des Wohlfahrtspluralismus, dessen Erkenntnisziel darin besteht „Analysen und Konzepte, die sich mit Problemen der Gewichtung und Vermittlung zentraler Institutionen hochentwickelter industrieller Demokratien – also Staat, Markt, Familie, organisierten gesellschaftlichen Interessenträgern etc. – auseinandersetzen, zu bündeln;“.[5] Seine zentrale Fragestellung zielt darauf ab wie die zentralen Institutionen im „japanischen Wohlfahrtsstaat-Modell“ zusammenspielen, vor allem ob überhaupt die Rede von einem genuin japanischen Modell sein kann.

Die Rolle der Familie im Sozialsystem sei durch den Konfuzianismus noch sehr stark ausgeprägt. Besonders deutlich kommt die Funktionalität der Verwandtschaft in der Altenpolitik zum Tragen - nach der konfuzianischen Ethik gehört es zu den wichtigen Aufgaben der Kinder im Alter für die Eltern zu sorgen. Es kann also durchaus von Reziprozität die Rede sein, letztlich liegt vielleicht hier die Ursache für das Funktionieren des Subsidiaritätsprinzips im japanischen Sozialsystem.[6] Eine weitere wichtige Rolle fällt der Privatwirtschaft, den Unternehmen mit ihren betrieblichen Versicherungssystemen zu. Es hat fast den Anschein, dass sozialpolitische Maßnahmen den privatwirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst wurden, als umgekehrt, da die betrieblichen Systeme auf eine längere Tradition zurückblicken können, (siehe auch Kapitel Rentenversicherung).[7] Der Staat fungiert als Umverteilungsinstanz, wobei Gleichheit eher obligatorischen Charakter besitzt, Gerechtigkeit steht prinzipiell im Vordergrund, was das stark einkommensabhängige Versicherungssystem bestätigt. Esping-Andersen sieht das System der sozialen Sicherung noch nicht gefestigt, denn im Gegensatz zu den europäischen Staaten oder U.S.A., die bereits während der Jahrhundertwende Sozialmaßnahmen etablierten, orientierte sich Japan zunächst am deutschen System und verstärkte Aktivitäten im sozialen Bereich erst seit der Besatzungszeit nach dem zweiten Weltkrieg.

Die Antwort auf letztere Frage fällt eher zögerlich aus, einerseits könne man durchaus die These vertreten, dass das japanische- bzw. ostasiatische Wohlfahrtsmodell einen eigenen Typus bilde, ja sogar ein „fourth regime“ repräsentiere.[8] Andererseits befände sich Japan noch im evolutionären Stadium, was die Sozialpolitik betrifft, so dass der Ausgang nicht absehbar und jede Klassifikation eine voreilige Entscheidung sei.[9] Doch gerade das japanische Beispiel lässt eine wichtige Frage aufkommen: Gibt es in Japan überhaupt die Ansätze für einen Wohlfahrts-Staat, oder ebnet die sozioökonomische Konstellation nicht den Weg für eine Wohlfahrts-Gesellschaft, in welcher der Staat sowieso nur eine marginale Funktion besitzt? Es bleibt abzuwarten in welche Richtung die Entwicklung fortschreiten wird, insbesondere durch den Paradigmenwechsel, der schon längst erfolgt ist.

2.Die Entwicklung des sozialen Sicherungssystems in Japan

Historischer Hintergrund und die Anfänge der sozialen Sicherung

Japan betrieb von 1603 bis zur Meiji-Restauration (1868) eine Abschließungspolitik, die bis auf wenige Ausnahmen eine außenpolitische Isolation von mehr als 250 Jahren bedeutete. Während in Europa und den Vereinigten Staaten die Modernisierung und somit auch Industrialisierung die politische und gesellschaftliche Situation bestimmte blieb Japan von den Ereignissen des Westens unberührt. Die gewaltsame Öffnung des Landes 1853 durch Amerika beendete die langjährige Isolation.[10] Als Folge erhielt die Modernisierung nach westlichem Vorbild auch in Japan Einzug. Die Infrastruktur wurde ausgebaut, was notwendig war für einen schnellen Anschluss an das westliche Entwicklungsniveau, und der Ausbau moderner Industrien wurde durch die Meiji-Regierung angetrieben. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich Japan zu einem Rechtsstaat mit einer Verfassung nach preußischem Vorbild, auch durch zahlreiche Reformen, die beispielsweise zum Aufbau eines Hygienewesens und allgemeiner Schul- und Wehrpflicht führten. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts hatte Japan es geschafft sich zu einer Imperialmacht zu entwickeln. Wie auch in anderen Industrieländern führte der Modernisierungsprozess in Japan zu Veränderungen der Sozialstruktur und der Arbeits- sowie Lebensverhältnisse. Durch die Veränderung der Produktionsweise und dem Aufbau eines Hygienewesens sank die Mortalitätsrate, so dass ein positives Bevölkerungswachstum dauerhaft einsetzte. Urbanisierung und die rasch ansteigende Bevölkerungszahl führten erstmals zu sozialpolitischen Aktivitäten, allerdings beschränkten sich die Maßnahmen auf die Unterstützung von Armen in Form von Alters- und Waisenrenten. Von 1920 an wurden allmählich das Krankenversicherungssystem und die Rentenversicherung installiert, allerdings hatte nicht jeder Bürger Zugang zu den Versicherungen, da es sich um firmen- bzw. berufsbezogene Sicherungssysteme handelte. Bis zum Ende des zweiten Weltkriegs gab es in Japan also kein soziales Sicherungssystem nach wohlfahrtsstaatlichem Verständnis.

Die Konstitution Japans als demokratischer Rechts- und Sozialstaat - Veränderungen in der Nachkriegszeit

Mit dem Ende des zweiten Weltkriegs wurde 1947, auf Druck des SCAP (Supreme Commander of the Aliied Powers), in Japan eine demokratische Verfassung eingeführt. Die Verfassung konstituierte Japan erstmals als demokratischen Rechts-, und vor allen Dingen als Sozialstaat durch die Sozialstaatsverpflichtung in Artikel 25 der Verfassung.

„Jeder Bürger hat das Recht auf ein Mindestmaß an gesundem und kultiviertem Leben. Auf allen Gebieten des Lebens hat der Staat sich um die Entwicklung und Mehrung des sozialen Wohls, der sozialen Sicherheit und der allgemeinen Gesundheit zu bemühen.“[11]

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein einklagbares Recht, wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat, es sei vielmehr als Leitfaden zu verstehen, der den „Gesetzgeber politisch und moralisch verpflichtet, für ein menschenwürdiges Leben des Bürgers zu sorgen“.[12]

Die Sozialstaatsverpflichtung schuf die Grundlage für das heutige Sozialsystem Japans. Die ältesten Zweige der sozialen Sicherung, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung, wurden recht bald novelliert, die Sozialhilfe sowie die Arbeitslosenversicherung wurden erstmals gesetzlich festgeschrieben. Es dauerte allerdings bis in die 1970er Jahre hinein bis sich ein System etabliert hat, das die japanische Bevölkerung sozial abzusichern in der Lage war.

Die Nachkriegszeit Japans stellte die Anfangsphase des heutigen Sozialversicherungssystem Japans dar, doch ähnlich wie auch in Deutschland galt es in erster Linie die zerstörte Wirtschaft aufzubauen, so dass alle verfügbaren Kräfte aus Politik und Gesellschaft für den Wiederaufbau mobilisiert wurden. Erst mit dem einsetzenden Wohlstand der japanischen Bevölkerung, in der Phase des wirtschaftlichen Hochwachstums Ende der sechziger Jahre, entstand das Bedürfnis nach sozialer Sicherheit. Die Weichen für eine grundlegende Reformierung des sozialen Sicherungssystems waren gestellt. Dem Finanzhaushalt ging es gut, das reale Wirtschaftswachstum Japans belief sich Anfang der 1970er Jahre auf 7,5%.[13] Außerdem sollte das Rentensystem von Grund auf reformiert werden, da es keine einheitliche Zugangsberechtigung darstellte, so dass der gesellschaftliche Druck auf die Regierung, für Gleichheit zu sorgen, stieg. 1973 also rief Ministerpräsident Tanaka den Anfang einer „Ära der Wohlfahrt“ aus, im Japanischen wird dieses Jahr als F ukushi gannen bezeichnet.[14] Nach und nach wurden die einzelnen Komponenten des Sozialsystems novelliert.

3. Die „Ära der Wohlfahrt“ – das soziale Sicherungssystem seit 1973

Die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wurde 1947 eingeführt. Der japanischen Definition nach gilt als arbeitslos, wer im Erhebungszeitraum gar nicht oder weniger als eine Stunde beschäftigt war, obwohl eine Erwerbstätigkeit gewünscht und gesucht wurde. Diese recht restriktive Definition von Arbeitslosigkeit führte lange Zeit dazu, dass die Arbeitslosenquote sehr niedrig war (vor allen Dingen im Vergleich zu den deutschen Zahlen), genauso wie die Zahl der Leistungsempfänger. 1970 lag die Arbeitslosenquote bei 1,1%, 1986/1987 bei 2,8% und auch während der Wirtschaftskrise 1996 lag sie bei lediglich 3,4% bzw. 4,4% (1999). Die Beiträge werden von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat (in Form von Subventionen) getragen. Arbeitslosengeld beziehen diejenigen, die im Kalenderjahr vor Verlust des Arbeitsplatzes mindestens sechs Monate erwerbstätig waren. Die Höhe des Unterstützung beläuft sich auf etwa 60 bis 80% des Einkommens.[15]

Die Sozialhilfe

1946 wurde das Gesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts (Seikatsu hogo-hô) erlassen, das auf Sozialhilferegelungen der Vorkriegszeit basierte. Es wurde bereits 1950 novelliert und stellt bis heute die Grundlage der Sozialhilfe dar.

Die Sozialhilfe ist der einzige Versicherungszweig, der in voller Höhe vom Staat getragen wird, zu 75% aus dem allgemeinen Finanzhaushalt und zu 25% von den Präfekturen. Seit der Nachkriegszeit sinkt der Anteil der Sozialhilfeempfänger beständig. Zum einen ist es auf die verbesserte Wirtschaftslage, und somit verringerte Bedürftigkeit der Bevölkerung zurückzuführen. Zum anderen, und dies ist wohl der entscheidende Grund, liegt es an der Verschärfung der Zugangsbedingungen.[16] Anders als in Deutschland wird die Sozialhilfe nicht als Fürsorgeform im Anschluss an die Arbeitslosenunterstützung verstanden, auch hierbei wird auf die Familie als soziales Netzwerk zurückgegriffen.

Die Rentenversicherung

Die Volksrente (K okumin nenkin), eine allgemeine Grundrente, auf die diverse betriebliche Altersrenten aufbauen, wurde für alle japanische Staatsbürger zugänglich gemacht. Reformforderungen wurden vor allem auf grund ungleicher Konditionen laut. Es bestanden große Unterschiede bei der Beitragsleistung und Rentenhöhe je nach Berufsfeld. Die Einführung der Volksrente sollte die Ungleichheit möglichst beseitigen.

Japanische Großunternehmen hatten schon in den zwanziger Jahren unternehmensinterne Mitarbeiterbindungskonzepte, beispielsweise nach Dauer der Betriebszugehörigkeit installiert, so auch betriebliche Rentenversicherungen. Diese Beschäftigungsstrategie hält sich bis heute noch und ist als ein Merkmal des japanischen Beschäftigungssystems bekannt.[17] Angestellte brauchten sich von daher nicht in dem Maße um die Altersversorgung zu kümmern, wie es zum Beispiel bei Selbständigen im Agrarsektor oder Erwerbspersonen in Familienbetrieben der Fall war, da diese Personengruppen nicht in das System integriert waren.[18]

Es wurde also eine allgemeine Rentenversicherung eingeführt. Die Beiträge für die Volksrente werden unabhängig vom Einkommen geleistet, wobei eine Mindestbeitragszeit von 25 Jahren vorgeschrieben ist. Somit können nicht nur Erwerbstätige, sondern auch nicht berufstätige Hausfrauen für die Altersabsicherung sorgen, wenn gleich es sich lediglich um eine minimale Grundversorgung handelt, da die Volksrente als Sockel für die betrieblichen Pensionen konzipiert war. Ursprünglich wurde die Volksrente nach dem Kapitaldeckungsprinzip finanziert, doch auf grund demographischer Veränderungen musste man die Struktur in ein Umlageverfahren umwandeln.[19] In den achtziger bis neunziger Jahren erfolgten weitere drei Reformen, zuletzt 1999.

Die Krankenversicherung

Wie auch die Rentenversicherung gliedert sich die Krankenversicherung auf unterschiedliche Träger auf, in Abhängigkeit vom Beschäftigungsstatus. Die Arbeitnehmerkrankenversicherung und die Volkskrankenversicherung versorgen den Großteil der japanischen Bevölkerung, daneben gibt es natürlich Versicherungen für Beamte, öffentlich Bedienstete und quasi-öffentlich Bedienstete[20] sowie auch Selbständige. Die Arbeitnehmerkrankenversicherung wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, die Beiträge orientieren sich am Monatseinkommen des Leistungsnehmers, und Angehörige sind automatisch mitversichert. Die Volkskrankenversicherung (K okumin kenkô hoken) stellt die zweitgrößte Mitgliederzahl, sie finanziert sich durch feste Beiträge, die an die Kommunen entrichtet werden.[21] Für alte Menschen gibt es seit 1983 eine eigene Versicherung, Rôken genannt. Im Zuge der Gesundheitsreform von 1984 wurden Eigenbeteiligungen und Leistungsumfang der medizinischen Versorgung den veränderten sozio-ökonomischen Bedingungen angepasst. Durch die ständig steigende Anzahl an älteren und dementsprechend pflegebedürftigen Menschen musste eine geringe Eigenbeteiligung der Kosten für medizinische Behandlungen eingeführt werden, da Kostenexplosionen im Gesundheitsbereich auch in Japan ein gravierendes Problem darstellen. Weitere Problemfelder bestanden in der Umfunktionierung von Krankenhäusern zu „Altenheimen“, da das bis dato geltende Sozialsystem die Unterstützung durch Familienmitglieder fest integriert hatte.[22] Im geltenden Familienrecht sind Blutsverwandte unterhaltspflichtig, so wurde das Lebenshaltungsniveau der pflegebedürftigen Eltern dem der aufnehmenden Familie angepasst, wenn die alten Menschen bei den eigenen Kindern aufgenommen wurden.[23] Für die pflegenden Kinder und deren Familie bedeutete es eine doppelte finanzielle Belastung, da Unterstützung zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) in Japan nur unter besonderen Maßgaben gewährt wird. Das hatte zur Folge, dass alte Menschen so lange wie möglich im Krankenhaus verweilen mussten, auch wenn sie keiner medizinischen Versorgung bedurften, sondern nur Hilfe bei der Pflege brauchten.

Die Pflegeversicherung

Einführung und Bedeutung der Pflegeversicherung

Altenpflege war bis in die achtziger Jahre hinein Aufgabe der Familie. Dabei spielten sowohl die konfuzianische Tradition als auch der Mangel an sozialen Einrichtungen ein Rolle. Trotz der Auflösung traditioneller Familien-konstellationen[24] in der Nachkriegszeit spielte die Familie als soziale Gruppe eine wichtige Rolle bei der Pflege und Versorgung der älteren Familienmitglieder, da die Altenpflege als gesellschaftlicher Wert noch fest verankert war.[25] Dementsprechend unzureichend waren sozialpolitische Maßnahmen im Bereich der Altenpflege, vielmehr war das soziale Netzwerk der Familie ein fester Bestandteil der Sozialpolitik, sogar bis in die neunziger Jahre hinein.

Hinzu kommt, dass „Altern“ als gesellschaftliches Problem, erst mit dem demographischen Wandel thematisiert wurde. Der Anteil alter Menschen (definiert als Personen im Alter von mindestens 65 Jahren) steigt in Japan in einer Geschwindigkeit an, wie es in keiner anderen Gesellschaft der Welt zu beobachten ist. Als junge Gesellschaft gilt laut UNO wenn der Anteil alter Menschen an der gesamten Bevölkerung bis zu 7% beträgt, wird eine Quote von 14% erreicht, so wird sie als alte Gesellschaft definiert. In Japan vollzog sich der Wandel von einer jungen zu einer alten Gesellschaft in nur 24 Jahren, von 1970 bis 1994.[26] Heute liegt der Anteil alter Menschen in Japan bei 17,9%.[27]

Die Ursachen für die rapide Alterung der japanischen Gesellschaft liegen erstens in der kontinuierlich sinkenden Fertilitätsrate (TFR).[28] Abgesehen vom Nachkriegs-Baby-Boom von 1947-1949, ist bis heute ein stetiger Rückgang der TFR zu verzeichnen. Innerhalb von nur zehn Jahren sank die durchschnittliche Anzahl der Geburten pro Frau von 4,54 (1947) auf 2,04 (1957) Geburten. Dieser Wert hielt sich bis Mitte der siebziger Jahre, seit dem sinkt die TFR erneut und in verstärktem Maße von 1,91 (1975) auf 1,34 (1999) Geburten pro Frau.[29] Für den Erhalt einer Bevölkerungsstruktur, die eine Sozialpolitik nach dem „Generationenvertrag“ erlaubt ist eine Fertilitätsrate von mindestens 2,01 notwendig.

Zweitens kam es im Laufe der alternden Gesellschaft zu Veränderungen innerhalb der alten Bevölkerungsgruppe, die Lebenserwartung steigt ständig, d.h. es kommt zu einem überproportionalen Zuwachs an alten Menschen. In der Soziologie wird dieses Phänomen auch als „doppeltes Altern“ bezeichnet.[30]

Die Zunahme an alten, und somit pflegebedürftigen Menschen entwickelte sich rasch zu einer sozialpolitischen Angelegenheit, so dass seit den achtziger Jahren ernsthafte Reformen in der Altenpolitik angestrengt wurden. Es wurden öffentliche Pflegedienste ausgebaut, so dass zu den stationären Pflegeeinrichtungen auch ambulante Dienstleistungen angeboten wurden. Nachdem mehrere staatliche Pflegeprogramme („Gold-Pläne“) gescheitert waren wurde eine umfassende Pflegereform geplant. Die Ziele bestanden in einem kostengünstigeren Sozialnetz, Unterstützung bei der Familienpflege durch Geld- oder Sachleistungen, finanziellen Entlastungen der Krankenkassen, da Krankenhäuser viele Dauerpatienten unterbringen mussten, obwohl keine medizinische Versorgung notwendig war.[31]

Als Orientierung für die Pflegeversicherung diente das deutsche Modell, das bereits seit 1995 existiert.

Die Pflegeversicherung

Im April 2000 trat auch in Japan die Pflegeversicherung in Kraft. Verwirrungen gab es bei der Realisierung, da diese Versicherung sich völlig von den anderen Elementen des Sozialsystems unterscheidet; hierbei sind die Kommunen Träger der Versicherung und nicht der Staat oder die Arbeitgeber-Betriebe. Die Kommunen setzen die Höhe der Beiträge fest, so dass es natürlich zu regionalen Schwankungen kommt. Diese Versicherung wird zur Hälfte durch Beiträge der Versicherten (alle Japaner über 40 Jahre) und durch öffentliche Gelder finanziert, wobei sich Staat, Präfekturen und Kommunen beteiligen. Das Gesetz sieht vor, dass die praktische Umsetzung möglichst von Pflegedienstleistern erbracht wird. Private Anbieter gab es schon vorher, doch durch die Einführung der Pflegeversicherung gelangen immer mehr Non-Profit-Organisationen (NPOs) und Non-Governmental-Organisationen (NGOs) auf den Markt.[32] Im Mittelpunkt steht die häusliche Pflege, da diese Form am meisten gewünscht wird, wie durch eine umfangreiche Bedarfsstudie festgestellt werden konnte.[33] Allerdings liegen noch keine Daten über die Anfangsphase vor, so dass noch abzuwarten bleibt wie sich die ersten Ergebnisse darstellen.

Fazit

Die Diskussion über den Charakter des japanischen Wohlfahrtsstaates erweist sich als schwierig, wenn man eine eindeutige Zuordnung in eines der Sozialstaatkonzepte sucht.

Im ersten Kapitel wurde versucht die Problemfelder der Frage nach einem genuin japanischen Wohlfahrtsmodell exemplarisch darzustellen. Meines Erachtens sind die erst genannten Konzepte (das Klassifikationsmodell nach Sozialleistungsquoten und die Sozialstaattypologie nach Esping-Andersen) ungeeignet um das Wesen der japanischen Struktur zu erklären, da gerade in Japan „traditionelle Werte“ – die konfuzianische Ethik – große gesellschaftliche Bedeutung besitzen, so dass sozio-kulturelle Besonderheiten nicht einfach ausgeblendet werden können. Das Konzept des Wohlfahrtspluralismus hingegen bietet einen umfassenderen Ansatz bei der Erklärung gesamtgesellschaftlicher Prozesse.

Der japanische Wohlfahrts-Mix hat sich in der Zusammensetzung der wichtigsten Träger des Sozialsystems nicht nennenswert gewandelt, wenn man von der Anfangsphase nach dem zweiten Weltkrieg ausgeht. Allerdings kam es zu Veränderungen in der Gewichtung der einzelnen Institutionen. Der japanische welfare-mix erlaubt auch zukünftig einen hohen Grad an Elastizität, da trotz gewisser konservativer Züge, staatliche Intervention bei der Sozialpolitik eher zurückhaltend bleiben wird. Die Gründe hierfür liegen in der noch gut funktionierenden Betriebsstruktur japanischer Unternehmen und familiärem Zusammenhalt. Auch wenn sich die japanische Wirtschaft mitten im Umstrukturierungsprozess befindet, die einen Umbau der Beschäftigungsstruktur, also das Aufbrechen des Systems lebenslanger Beschäftigung und Vergütung nach dem Senioritätsprinzip, erfordert, so wird sich der residuale Charakter in diesem Bereich behaupten können.

In Deutschland kommt es im Zuge der andauernden, hohen Arbeitslosigkeit und durch demographische Veränderungen zu parallelen Entwicklungen. Die Rentenreform von 2001 beispielsweise kann als Vorbote einer ähnlichen Umstrukturierung interpretiert werden. Erwerbstätige werden künftig verstärkt zur Eigenfinanzierung der Rente gebracht, so dass dieser Sektor der Sozialpolitik zunehmend an den „Markt“ abgegeben wird.

Noch einmal zurück zu Japan. Familie und Markt stellten seit jeher ein hohes Potential an Ressourcen der Sozialpolitik dar, so dass dem Staat, übertrieben ausgedrückt, nur koordinierende Aufgaben zukamen. Wieso wird Japan als Wohlfahrts-Staat betrachtet, wenn der Staat als solcher, im Vergleich zu anderen Gesellschaften, keine übermäßig aktiven Handlungen ausführt? Meines Erachtens deutet das japanische Sozialsystem darauf hin, dass die Gesellschaft für Wohlfahrt sorgt, von daher trifft der Begriff Wohlfahrts-Gesellschaft am ehesten den Kern der Struktur. Selbst der japanische Terminus Nihongata fukushi shakai, der fälschlicherweise mit „Wohlfahrts-Staat-Modell“ übersetzt wird, bedeutet tatsächlich das „Modell der japanischen Wohlfahrts-Gesellschaft“.

Bibliographie

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Thränhardt, Anna Maria: Soziale Sicherung in Japan, in: Manfred Pohl ,Hans Jürgen Mayer (Hg.): Länderbericht Japan. Geographie, Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, 2. Auflage, Bonn, 1998.

[...]


[1] Vgl.: Schmidt, Manfred G.: Soziale Sicherung im Nationenvergleich. Sozialökonomische Gesetzmäßigkeiten und Politik, in: Udo Bermbach, Bernhard Blanke und Carl Böhret (Hg.): Spaltungen der Gesellschaft und die Zukunft des Sozialstaates. Opladen, 1990, S.120.

[2] Sozialleistungsquoten nach OECD (1997): Schweden 31,9%, Dänemark 30,8%, U.S.A. 14,5%, Japan 14,3%, BRD 26,2%.

[3] Eigene Berechnungen nach OECD Social Expenditure Database. Der Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 1981-1997, Basisjahr ist 1995.

[4] Vgl.: Esping-Andersen, Gösta: Hybrid or Unique?: The Japanese Welfare State Between Europe and America, in: Journal of European Social Policy, 1997, Vol. 7, S. 182-183.

[5] Evers, Adalbert; Olk, Thomas: Wohlfahrtspluralismus – Analytische und normativ-politische Dimensionen eines Leitbegriffs, in: Adalbert Evers und Thomas Olk (Hg.): Wohlfahrtspluralismus. Vom Wohlfahrtsstaat zur Wohlfahrtsgesellschaft, Opladen, 1996, S.14.

[6] Vgl.: Esping-Andersen, Gösta: a.a.O., S.188.

[7] Vgl.: Esping-Andersen, Gösta: a.a.O., S. 184-185.

[8] Ebd., S. 187.

[9] Ebd., S. 188.

[10] Vgl.: Hall, John Whitney (Hg.): Das Japanische Kaiserreich. Frankfurt am Main, 1968, S. 245-247.

[11] Vgl.: Thränhardt, Anna Maria: Soziale Sicherung in Japan, in: Manfred Pohl ,Hans Jürgen Mayer (Hg.): Länderbericht Japan. Geographie, Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, 2. Auflage, Bonn, 1998, S. 439.

[12] Ebd., zitiert nach: Lörcher, Siegfried: Sozialversicherung, Altersversicherung, Rentensystem, in: Manfred Pohl (Hg.): Japan. Hamburg, 1981, S. 82.

[13] Vgl.: Oberländer, Christian: Sozialpolitik und Sozialsysteme, in: Deutsches Institut für Japanstudien (Hg.): Die Wirtschaft Japans. Strukturen zwischen Kontinuität und Wandel, Berlin, Heidelberg, 1998, S.55.

[14] Vgl.: Thränhardt, Anna Maria: Kreativer Konservatismus im „Japanischen Modell der Wohlfahrtsgesellschaft“, in: Paul Kevenhörster, Dietrich Thränhardt (Hg.): Herausforderungen an den Wohlfahrtsstaat. Internationalisierung, Individualisierung und gesellschaftlicher Wandel, Münster, o.J., S. 55.

[15] Vgl.: Oberländer, Christian: a.a.O., S. 67.

[16] Vgl.: Oberländer, Christian: a.a.O., S. 69-70.

[17] Vgl.: Distelrath, Günther: Japans industrielle Organisation: Industriepolitik, Arbeitsbeziehungen und Unternehmenskonstellationen, in: Heinz Riesenhuber, Josef Kreiner (Hg.): Japan ist offen. Chancen für deutsche Unternehmen, Berlin, Heidelberg, 1998, S. 26.

[18] Vgl.: Thränhardt, Anna Maria (o.J.): a.a.O., S. 54.

Beschäftigte im landwirtschaftlichen Sektor und Familienbetrieben machten noch einen sehr großen Anteil der Erwerbsbevölkerung aus.

[19] Vgl.: Oberländer, Christian, a.a.O., S. 62-63.

[20] Quasi-öffentlich Bedienstete meint hier Angestellte aus ehemals staatlichen Betrieben, die mittlerweile privatisiert wurden, z.B. Japan Railways oder Japan Tobacco.

[21] Ebd., S. 67.

[22] Vgl.: Oberländer, Christian.(Hg.): Altern und Pflegepolitik in Japan. Berlin, 1997, S. 95.

[23] Vgl.: Oberländer, Christian (1998): a.a.O., S. 69.

[24] Der Drei-Generationen-Haushalt bildete die typische Form der japanischen Familie. In der Nachkriegszeit kristallisierte sich die Kernfamilie, in Form von Eltern und durchschnittlich zwei Kindern, heraus.

[25] Vgl.: Thränhardt, Anna-Maria (o.J.): a.a.O., S. 50.

[26] Vgl.: Lützeler, Ralph: Alte Menschen und ihre familiäre Situation in Japan. Demographische Entwicklung, ihre Ursachen und Implikationen für eine bedarfsgerechte Pflegepolitik, in: Christian Oberländer (Hg.): Altern und Pflegepolitik in Japan. Berlin, 1997, S.15.

[27] Der Wert von Japan bezieht sich auf den Stand vom September 2001. Zum Vergleich: in der BRD lag der Wert 1999 bei 16,2%. Eigene Berechnung nach Statistisches Bundesamt 2002.

[28] Vgl.: Hodge, Robert W.; Ogawa, Naohiro (Hg.): Fertility Change in Contemporary Japan. Chicago, 1991, S. 45.

[29] Quelle: National Institute of Population and Social Security Research: Standardized vital rates and reproduction rates for female (1925-1999). Zum Vergleich: In Deutschland lag die Fertilitätsrate im Jahr 2000 bei 1,30 Geburten pro Frau.

[30] Schimany, Peter: Alter und Altern aus bevölkerungssoziologischer Perspektive – Anmerkungen zur Konzeptualisierung einer Soziologie des Alter(n)s, in: Gertrud M. Backes, Wolfgang Clemens, Klaus R. Schroeter (Hg.): Zur Konstruktion sozialer Ordnungen des Alter(n)s. Opladen, 2001, S.84.

[31] Vgl.: Oberländer, Christian (1997): a.a.O., S.92-99.

[32] Vgl.: Shimada, Shingo; Blüher, Stefan; Stosberg, Manfred; Tagsold, Christian: Öffentlichkeit im Wandel: Die Einführung der Pflegeversicherung in Japan und Deutschland, in: Gertrud M. Backes, Wolfgang Clemens, Klaus R. Schroeter (Hg.): Zur Konstruktion sozialer Ordnungen des Alter(n)s. Opladen, 2001, S. 158.

[33] Vgl.: Oberländer, Christian (1997): a.a.O., S.71.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Sozialpolitik in Japan - Grundüberlegungen zum 'japanischen Wohlfahrtsstaat-Modell"
College
University of Bonn
Course
Propädeutisches Proseminar Politik
Grade
2,0
Author
Year
2001
Pages
17
Catalog Number
V108025
ISBN (eBook)
9783640062294
File size
469 KB
Language
German
Keywords
Sozialpolitik, Japan, Grundüberlegungen, Wohlfahrtsstaat-Modell, Propädeutisches, Proseminar, Politik
Quote paper
Natsuho Hayauchi (Author), 2001, Sozialpolitik in Japan - Grundüberlegungen zum 'japanischen Wohlfahrtsstaat-Modell", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108025

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