Der Handlungsspielraum der wittelsbachischen Pfalzgrafen von Bayern im Herzogtum unter Konrad III. (1138-1152)


Trabajo de Seminario, 2002

24 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Forschungsüberblick

2. Pfalzgrafenamt

3. Pfalzgraf Otto I. von Wittelsbach und Bischof Otto I. von Freising

4. Fehde zwischen Welfen und Babenbergern

5. Aufruhr

6. Resümee

7. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Die Geschichte der Wittelsbacher zeigt einen rasanten Aufstieg dieses Adelsgeschlechtes von einfachen Grafen zu mächtigen Herzögen, und später auch Königen von Bayern, die eine große und bedeutende Landesherrschaft errichtet haben. Einen wichtigen Meilenstein hierfür wird in der im 12. Jahrhundert erlangten Pfalzgrafenwürde gesehen. Diesem Titel, welchen die Wittelsbacher nahezu das ganze Jahrhundert hindurch trugen, sollten sie es unter anderem verdanken, dass Kaiser Friedrich Barbarossa im Jahre 1180 ihnen das dem Welfen Heinrich dem Löwen entrissene Herzogtum übertrug. Doch bevor dies geschehen konnte, mussten die Wittelsbacher erst einmal unter Friedrichs Vorgänger Konrad III. (1138-1152) ihre Machtgrundlagen festigen und ausbauen. Erschwert wurde dies sicherlich dadurch, dass der erbitterste Rivale der Wittelsbacher zu dieser Zeit im Herzogtum Bayern Bischof Otto von Freising ein Halbbruder Konrads gewesen ist. Daher stellt sich die Frage, die sich diese Arbeit vorgibt zu beantworten, inwieweit sich das auf den Handlungsspielraum der wittelsbachischen Pfalzgrafen von Bayern im Herzogtum unter Konrad III. ausgewirkt hat und inwiefern sich das auf den Aufstieg des wittelsbachischen Adelsgeschlechts zu mehr Rang und Macht niedergeschlagen hat.

Dafür geht diese Arbeit wie folgt vor: Zuerst fasst ein Forschungsüberblick die bisher erschienene Literatur zu diesem Thema zusammen. Der erste große Punkt befasst sich mit dem Amt und dem Titel des Pfalzgrafen an sich. Es wird erörtert, welche Aufgaben und Funktionen dieses Amt mit sich brachte und inwieweit die Wittelsbacher dieses für ihre Zwecke ausnutzen konnten. Im Anschluss daran wird der Konkurrenzkampf zwischen den beiden Rivalen Bischof Otto von Freising und Pfalzgraf Otto von Wittelsbach geschildert. Hierbei wird untersucht, wie sich das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Konrad und Bischof Otto auf die Möglichkeiten der Wittelsbacher ausgewirkt hat. Dem folgt eine Wiedergabe der Wirren der Fehde zwischen den Welfen und den Babenbergern und wie sich Pfalzgraf Otto in diesen Situationen verhielt, um weitere Aspekte eines womöglich begrenzten Handlungsspielraum herauszuerarbeiten. Beendet wird diese Arbeit durch die Schilderung der vermutlich klarsten Aussage über die Vorgehensmöglichkeiten der Wittelsbacher, den Vorfällen des Jahres 1150 und die königlichen Reaktionen darauf 1151.

1. Forschungsüberblick

Vorweg lässt sich sagen, dass dieses Thema in der bisher getätigten Forschung keinen expliziten Stellenwert gefunden hat. Vielmehr wird diese Fragestellung durch andere Schwerpunktsetzungen überlagert. Besonderes Augenmerk erlangte das Agieren der Wittelsbacher als Herzöge ab 1180. Bei Untersuchungen der Geschichte des Aufstieges der Wittelsbacher vor 1180 stellt die Epoche König Konrads aufgrund ihrer Kürze nur eine kleine Episode dar. Auch wohl deshalb, weil Friedrich Barbarossa seinen Vorgänger in ein weniger interessantes Licht gestellt hatte. Schließlich erregte die Rivalität zwischen den Staufern und den Welfen zu dieser Zeit in Bayern mehr Aufmerksamkeit als das Wirken der hierbei weniger auftretenden Wittelsbacher. Dennoch konnte durch die Kombination der Forschungen, in denen die Rolle der Wittelsbacher meist nur indirekt angesprochen wurden, genügend Erkenntnisse für die Untersuchung unseres Themas gezogen werden.

Der aktuellste Aufsatz in dieser Hinsicht – der auch den dies bezüglichen Forschungsstand wiedergibt – von Hubertus Seibert[1] befasst sich mit der entstehenden Landesherrschaft in Bayern. Hierfür wird auch auf das Wirken der Wittelsbacher als Pfalzgrafen und ihrer Machtgrundlagen eingegangen und bietet einen anschaulichen, zusammenfassenden Überblick. Doch aufgrund der Kürze des Aufsatzes und des weiterreichenden Untersuchungsrahmen von 1115-1198 musste auf eine weiter ins Detail gehende Erörterung der Aktivitäten unter Konrad III. verzichtet werden.

Auch in dem Aufsatz von Stefan Weinfurter[2], der sich mit dem Aufstieg der Wittelsbacher von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts befasst, wird zwar den grundlegenden Elementen des Aufstieges, vor allem dem Königsdienst und den Vogteien besondere Aufmerksamkeit zu Teil. Aber da die meisten Fundamente der wittelsbachischen Macht bereits vor 1138, oder erst nach 1152 gelegt wurden, wird die Zeit dazwischen nur am Rande gestreift.

Die aktuellste Untersuchung über das Pfalzgrafenamt verdanken wir Wilhelm Störmer[3], der sich nur auf die Untersuchung der Funktion und Aufgaben der bayerischen Pfalzgrafen konzentriert. Trotz der spärlichen Quellenlage hierzu ist es ihm gelungen durch einen Vergleich des Pfalzgrafenamtes des 10. und 11. Jahrhundert in Bayern mit dem des 12. Jahrhunderts bedeutende Grundlagen herauszuerarbeiten.

Der Annahme der Pfalzgraf sei bei Angelegenheit das Königsgut betreffend involviert gewesen, konnte Hans Constantin Faußner[4] Sicherheit bescheinigen, als er einen Besitztausch des Chorherrenstiftes Baumburg untersuchte. Er erkannte, dass der Pfalzgraf in dieser Hinsicht eng mit dem bayerischen Herzog zusammengearbeitet hat und dadurch eine gewisse Bedeutung gehabt haben müsste.

Eher indirekt und auch nur am Rande wird das Wirken des Pfalzgrafen im Zusammenspiel mit dem Herzog in Andreas Kraus’ Aufsatz[5] beleuchtet. Die Untersuchung konzentriert sich mehr auf die Kompetenzen und auf die Rolle Heinrichs des Löwen und die der Welfen. Dadurch wird zwangsläufig den Wittelsbachern aufgrund ihrer Nebensächlichkeit innerhalb der Fehde und der untergeordneten Rolle des Pfalzgrafen weniger Interesse geschenkt.

Die bisher größte und ausführlichste Erörterung über die Tätigkeiten der Wittelsbacher als Pfalzgrafen lieferte Pius Wittmann[6] aus dem Jahre 1877. In dieser Arbeit kommt Wittmann zu der Erkenntnis, dass über das Pfalzgrafenamt des 11. und 12. Jahrhunderts im Speziellen kaum etwas überliefert sei. Trotz der detaillierten Auflistung des Wirken der einzelnen Pfalzgrafen – den Ausführungen über die Geschichte Pfalzgraf Ottos I. von Wittelsbach konnten ein paar Schlussfolgerungen entnommen werden – wird darin kein geschlossenes Bild über das Amt eines Pfalzgrafen wiedergegeben.

Günther Flohrschütz[7] erarbeitet in mühsamer Kleinstarbeit weniger die Rolle des Pfalzgrafen als die eigentlichen Machtgrundlage der Wittelsbacher, die Ministerialität. Dafür listete er den Großteil der im Dienste der Wittelsbacher stehenden Dienstmannen und ihre Familien auf. Dadurch konnte die wachsende Macht der Wittelsbacher an der wachsenden Anzahl der Dienstleute deutlich gemacht werden. Die beiden spezielleren Untersuchungen über die Ministerialität in Wartenberg[8] und Freising[9] wurden stellvertretend ausgewählt, um Näheres über den Konflikt um Freising zu erfahren.

Ergänzt werden diese Ausführungen durch eine andere die Fundamente der Wittelsbacher untersuchende Arbeit von Franz Genzinger[10]. Sein Focus richtet sich auf die Faktoren Grafschaft und Vogtei. Er erforscht den Erhalt dieser Machtmittel für die Wittelsbacher und wägt ab, inwieweit sie ihnen für ihren Aufstieg genützt haben.

Speziell über den Konflikt in der Region Freising kann der Arbeit über Otto von Freising von Cornelia Kirchner-Feyerabend[11] einiges entnommen werden. Da dessen Amtszeit relativ deckungsgleich zu der König Konrads war, bietet diese sehr gründliche Untersuchung über das Leben und Wirken Ottos eine anschauliche Sicht über die zu dieser Zeit herrschenden Bedingungen in Freising und Bayern im Allgemeinen.

Für einen weiteren speziellen Punkt dieser Arbeit war der Aufsatz von Helmut Plechl[12] über die Tegernseer Briefsammlung von großen Nutzen. In dieser Briefsammlung sind die Schreiben enthalten, welche Aufschluss geben über den Vorfall im Jahre 1150, welcher zur Reichsachtverhängung über Pfalzgraf Otto von Wittelsbach im Juni 1151 führte. Dank der Untersuchung Plechls ist eine Rekonstruktion dieser Zeit sehr vereinfacht worden.

Hilfreich waren auch die Werke von Wilhelm Bernhardi[13] und Sigmund Riezler[14]. Durch die Auswertung der Lebensgeschichte Konrads III. bzw. durch die detaillierte Schilderung der bayerischen Geschichte wurde ein zusammenhängendes und geschlossenes Bild der zu dieser Zeit vorgefallenen Geschehnisse ermöglicht, welches geholfen hat, den Handlungsspielraum der Wittelsbacher klarer herauszuarbeiten.

2. Pfalzgrafenamt

Bei der Betrachtung des Handlungsspielraumes, welchen die Wittelsbacher zur Zeit der Regierung König Konrads III. inne hatten, fällt das erste Augenmerk auf das Amt des Pfalzgrafen. Inwieweit nun dieser Titel bzw. dieses Amt die Möglichkeiten der Wittelsbacher erhöhte, ihre Machtposition im Herzogtum Bayern auszubauen und ihren Aufstieg zu höheren Würden beschleunigte, soll nun im folgenden Abschnitt dieser Arbeit beleuchtet werden.

Trotz der spärlichen Quellenlage lassen sich einzelne bestimmte pfalzgräfliche Aufgaben hervorheben. Der Pfalzgraf hatte zuvörderst die Aufgabe an Königs statt den Herzog zu kontrollieren und bei Bedarf über ihn zu richten.[15] Eine andere originäre Gerichtsbarkeit, welche mit dem Amt des Pfalzgrafen verbunden gewesen sei, wird von Wittmann stark bezweifelt.[16] Für ihn stellt weiterhin das Herzogsamt die höchste richterliche Kompetenz im Herzogtum dar und er bezweifelt, dass sich die vermeintliche Richterfunktion der Pfalzgrafen – obwohl höher zu bewerten sei als Grafen- oder Vogtrechte – über die anderen großen bayerischen Grafen und Äbte erstreckt haben könnte. Wenn es eine höhere richterliche Stellung der Pfalzgrafen gegeben hätte, so sei sie nicht deutlich hervorgetreten. Die starke Verbindung jedoch zwischen Pfalzgraf und Herzog wird weiter betont, indem festgesetzt wurde, dass eines der vier vom Herzog zu verleihende Hofämter an den Pfalzgrafen übergeben werden musste.[17] Die Frage, ob der Pfalzgraf neben Stellvertreter des Königs auch Stellvertreter des Herzogs gewesen ist, ist nicht genau geklärt.[18] Ergänzt werden diese Bemerkungen durch die Tatsache, dass der Pfalzgraf seine Funktion als Herzogsrichter in der Zeit vor 1180, als die Wittelsbacher selbst die Herzogswürde erhielten, niemals ausgeführt hat bzw. ausführen musste.[19] Aus diesen Überlegungen heraus kann man den Schluss ziehen, dass die Richterfunktion des Pfalzgrafentitels für die Interessen der Wittelsbacher entweder nicht von Wert oder nicht nützlich gewesen ist.

Bei dem zweiten großen Amtsbereich des Pfalzgrafenamtes muss man zum gegenteiligen Schluss kommen. Neben der richterlichen Funktion beinhaltete das Amt auch die Beaufsichtigung des Königsgutes.[20] Der Pfalzgraf war in gewisser Hinsicht der Vogt über das bayerische Reichsgut[21]. Diese Tatsache ist deshalb von besonderer Bedeutung, da das analoge Amt eines Kirchenvogtes, als Verwalter der weltlichen Güter von Klöstern und Kirchen, zu dieser Zeit das „wohl wichtigste Instrument für den adligen Herrschaftsausbau“ gewesen ist.[22] Der Amtsinhaber der Vogtei bekam Kontrolle über die Gütermasse und über die damit verbundenen von diesen Güter abhängigen Personen. Der Vogt besaß die Gerichtsbarkeit und die Schutzhoheit gegenüber seinen Schutzleuten.[23] Ferner musste der Pfalzgraf nun diejenigen Rechte ausüben, welche dem König in dieser Hinsicht zustünden. Dadurch konnte er seinen Einfluss auf Entscheidungen des Königs erhöhen.[24]

Den Schlussfolgerungen Kraus’[25] folgend muss man das Pfalzgrafenamt und mit ihm das Reichsgut als vollkommen eingegliedert in den Bereich des Herzogtums sehen, so dass eine eindeutige Unterordnung gegenüber dem Herzog gegeben war. Das Zusammenspiel zwischen Herzog und Pfalzgraf wird ferner deutlich durch die häufige Anwesenheit des Pfalzgrafen in der Umgebung des Herzogs.

Ergänzt wird diese Sicht der abhängigen Rolle des Pfalzgrafen zum Herzog durch die vermeintliche Ambition des damaligen Königs Heinrich V. das Pfalzgrafenamt als Gegengewicht zum Herzogtum in Bayern zu etablieren.[26] Dem Herzogtum der Welfen – durch Garantie der Erblichkeit im Geschlecht fest etabliert – sollte durch das Amt des Pfalzgrafen mit den damit verbundenen Reichsgütern ein durchsetzungsfähiger Konterpart gegenübergestellt werden, und damit eine wirksame Kontrolle über die Königsambitionen der Welfen ermöglichen. Daraus ist zu erschließen, dass die welfischen Herzöge darauf bedacht waren, dem Pfalzgrafen nicht allzu große Einflussmöglichkeiten zu bieten.[27] Die Wittelsbacher waren sich wohl ihrer unterlegenen Machtmittel bewusst, denn deutlich wahrnehmbare Konflikte zwischen Herzog und Pfalzgraf sind aus der Quellenlage nicht ersichtlich, sondern eher eine kooperative Haltung ist zu erkennen.[28]

Es ist daher anzunehmen, dass das Pfalzgrafenamt den Wittelsbachern nicht den Handlungsspielraum in dem Maße verschafft hatte, den sie sich erarbeitet hatten, um ihren Aufstieg mit Übernahme des Herzogstitels 1180 fortzusetzen. Im Gegenspiel mit ihren Vorgängern im Herzogsamt waren ihre Machtmittel zu gering, um nennenswerte Vorteile zu ergattern. War der Handlungsspielraum trotz des Pfalzgrafentitels soz. nach oben recht gering, desto größer dürfte er „nach unten“ hin gewesen sein. Durch die Vergrößerung der ihnen zur Verfügung stehenden Güter – das bayerische Reichsgut und die Güter der von ihnen bevogteten Klöster – konnten die Wittelsbacher ihre Machtposition in Bayern gegenüber den konkurrierenden Adelsgeschlechtern festigen und ausbauen.[29]

Neben den recht ungefähren Machtmitteln der Pfalzgrafenwürde lässt sich mit Sicherheit sagen, dass dieses Amt den Wittelsbachern eine rangmäßige Erhöhung gegenüber den anderen Grafen verschaffte.[30] Verstärkt wird die Annahme der wittelsbachischen Konzentration „nach unten hin“ durch die Begrenzung der pfalzgräflichen Tätigkeit auf den Kernbereich der wittelsbachischen Besitzungen, obwohl sie eigentlich als Pfalzgrafen von ganz Bayern mehr Zuständigkeiten besäßen hätten.[31] Vielmehr forcierten sie zum Ausbau und zur Kontrolle ihrer bisherigen Besitzstände die Instrumente eines für diese Zeit neuartigen Herrschaftssystem drastisch geschickter als ihre territorialen Konkurrenten in Bayern.[32]

Durch die Kombination der drei Instrumente – Burg, Vogtei mit Gerichtsbarkeit und Ministerialen – schufen sie sich die Fundamente für ihre spätere Landesherrschaft.[33] Dieses Vorgehen und vor allem die damit entstehenden Konflikte mit anderen regionalen Fürsten können den Handlungsspielraum der wittelsbachischen Pfalzgrafen klarer widerspiegeln als das Amt des Pfalzgrafen an sich.

3. Pfalzgraf Otto I. von Wittelsbach und Bischof Otto I. von Freising

Das Vorgehen durch diese neue Art der Herrschaftssicherung musste unweigerlich zu Konfrontationen führen. Besonders deutlich wird dies am Ränkespiel zwischen Pfalzgraf Otto I. von Wittelsbach (gest. 1156) und dem Bischof Otto I. von Freising. Im Wettkampf um die Macht in der Region Freising sollten die Wittelsbacher bald an ihre Grenzen der Möglichkeiten der Machterweiterung stoßen.

Mit dem Babenberger Bischof Otto übernahm im Jahre 1138 ein Halbbruder des staufischen König Konrads III. die Leitung des Bistums Freising. Otto von Freising war dem König ein vertrauter und loyaler Ratgeber, vor allem da Otto dem Staufer seinen Aufstieg in den Rang eines Reichsbischofs zu verdanken hatte.[34] Dieses Verhältnis, in welchem Konrad seinem Halbbruder stets Entgegenkommen zeigte[35], wirkte sich unmittelbar auf die Handlungsmöglichkeiten der Wittelsbacher aus. Die Wittelsbacher hatten sich im 11. Jahrhundert bereits die Vogteirechte über das Hochstift und das Domkapitel von Freising zu eigen gemacht.[36] Damit sollten ab 1138 die gesamte Regierungszeit König Konrads die unterschiedlichen Machtambitionen der beiden kontrahierenden Ottos in der Region Freising aufeinanderprallen.

Bischof Otto wollte nach dem Chaos des Investiturstreits und der schwachen Amtsführung seines Vorgängers Heinrich das Bistum neu organisieren und eine erneute straffe bischöfliche Zentralverwaltung etablieren.[37] Dem gegenüber stand die energische Politik der Wittelsbacher eine große Anzahl von Ministerialen für sich zu gewinnen, um den Bedarf nach zahlreichen und zuverlässig unterstützenden Untertanen für die sich immer weiter ausdehnende Herrschaft decken zu können.[38]

Der Kampf um die Macht in Freising wurde zunehmend ein Kampf um die Freisinger Ministerialen. Beim Amtsantritt Bischof Ottos waren aufgrund der schwachen Führung Bischof Heinrichs die Gewichte eindeutig zu Gunsten der Wittelsbacher verteilt. Den Grund hierfür findet man in dem besonderen Jurisdiktionsrecht der Schirmvögte über die bischöflichen Ministerialen.[39] Als oberster Richter über diese, durch das Prestige und die Amtgüter als Pfalzgraf, konnte sich Pfalzgraf Otto gegen Bischof Heinrich in dieser Hinsicht durchsetzen.[40] Aber auch unter Bischof Otto setzte der Pfalzgraf diese Politik fort. Das Mittel die Ministerialen durch Verleihung eines Dienstlehens an sich zu binden, fand seine Schranke an der begrenzten Anzahl zur Verfügung stehender Güter, auch wenn der Pfalzgraf auf die von ihm bevogteten Kirchengüter zugreifen konnte.[41]

Wirkungsvoller war hierfür das Abziehen bzw. Abwerben der Ministerialen durch gezielte Heiratspolitik.[42] Ministeriale waren nach dem damaligen Recht Unfreie, d.h. ihr Herr hatte auch beim Heiraten das letzte Wort. Sind nun Ministeriale zweier verschiedener Herrn miteinander verheiratet worden, mussten beim Verbleib der Kinder, Lehen und Besitz Regelungen zwischen den Herren gefunden werden. Die wachsende Anzahl der wittelsbachischen und die Abnahme der bischöflichen Ministerialen sprechen für das geschickte Vorgehen des Pfalzgrafen.[43]

Das Ministerialenrecht bietet auch eine andere Möglichkeit Kontrolle über die Freisinger Dienstleute zu bekommen.[44] Ein Dienstmann, welcher kein Dienstlehen aus der Hand des Bischofs empfangen hatte, durfte einem anderen Herrn dienen, bis zu dem Zeitpunkt an welchen er von seinem eigentlichen Herrn ein Lehen erhält. Da nun jedoch unter Bischof Heinrich der bischöfliche Grundbesitz stark zurückging, konnte Bischof Otto nicht auf genügend Lehen zurückgreifen, um sich die Treue seiner Dienstmannen zu sichern. Deswegen standen wohl einige der Ministerialen des Bischofs in dem Dienste des Pfalzgrafen. Das Resultat aller dieser Maßnahmen war, dass der Bischof die Kontrolle über eine große Anzahl seiner Leute verloren hatte und damit auch seine Macht in dieser Region schwand, währenddessen die Wittelsbacher ihre Position ausbauen konnten.[45]

Um sich seine Macht zu sichern setzte allerdings Bischof Otto zum Gegenschlag an. Seine Motivation hierfür fand er in unterschiedlichen Gesichtspunkten.[46] Zum einen stand das Wirken der Wittelsbacher seinen eigenen Ambitionen einen größeren, zusammenhängenden Freisinger Herrschaftsbereich zu etablieren im Wege. Des weiteren sah er im Vogt nur einen Beamten der Kirche, der nur das auszuführen habe, was einem Geistlichen verwehrt sei. Überschreitungen dieser Kompetenzen sah er als Anmaßungen und Rechtsbrüche an. Letztlich muss noch beachtet werden, dass Otto ein ehemaliger Zisterzienserabt war. Das Streben nach Vogtfreiheit für Klöster und das Bevorzugen des königlichen Schutzes war eine Hauptforderung jenes Ordens. Diese wollte Otto nun in seinem Wirkungsbereich durchsetzen. Folglich sah er in dem Eifer nach Beschneidung der vogteilichen Rechte oder gar der völligen Entvogtung nicht nur die Lösung von Rechtsfragen, sondern insbesondere auch von Machtfragen.

Doch da seine eigenen Machtmittel nicht ausreichten, musste er auf Hilfe von außen setzen. Nutzen konnte er nun aus seinem verwandtschaftlichen Beziehungen ziehen. Otto stammte aus dem Geschlecht der Babenberger, dem mächtigsten in Süddeutschland neben den Staufern und den Welfen. Seine beiden Brüder Leopold und Heinrich waren Herzöge von Bayern und sein Halbruder Konrad deutscher König.[47] Auf diesen machte Otto seinen Einfluss geltend und bewirkte dessen Unterstützung.

Für den 21. April 1140 hatte König Konrad einen Reichstag nach Frankfurt geladen, auf welchen Otto von Freising seine Klagen über den Wittelsbacher vorgetragen hat.[48] Am 3. Mai verkündete der König seine Entscheidung bezüglich der Stellung der Freisinger Ministerialen[49], welche ausdrücklich Stellung für den Bischof bezieht. In ihr versprach er die Freiheitsrechte der Kirchen nach Vorbild seiner königlichen Vorgänger wiederherzustellen und zu schützen. Weiterhin bekräftigte er diejenigen Privilegien der Freisinger Kirche, welche ihr von dem damaligen Kaiser Otto II. verliehen worden sind. Besonders schmerzlich für Pfalzgraf Otto war die Verfügung des Königs, dass die Ministerialen der Freisinger Kirche ab sofort den gleichen Rechtsstatus wie Ministeriale des Reiches und anderer Kirchen erhalten sollten. Dadurch sind dem Pfalzgrafen als Freisinger Vogt im Hinblick auf seine Gerichtsbarkeit engere Grenzen gesetzt worden.[50]

Trotz der deutlichen Worte des Königs, welche den Machtkampf der beiden Kontrahenten scheinbar zu Gunsten des Bischofs entschieden hatten, lassen folgende Begebenheiten vermuten, dass der Pfalzgraf dieses königliche Verdikt nicht sonderlich ernst genommen hat und seine bisherige Machtpolitik gegen den Bischof fortgesetzt hat. Cornelia Kirchner-Feyerabend führt an, dass nach dem Frankfurter Reichstag keine Kooperation zwischen Vogt und Bischof zustande gekommen sei, obwohl nichts genaues aus der Quellenlage zu erfahren sei. Weiterhin meint sie erkannt zu haben, dass der Bischof auf dem Würzburger Reichstag Pfingsten 1141 seine Vorwürfe gegen Pfalzgraf Otto erneuert habe, aber ohne sichtbaren Erfolg. Statt dessen beauftragte der König den Bischof eine Gesandtschaftsreise nach Rom anzutreten.[51]

Diese Situation hat der Bischof dafür verwandt, sein Anliegen auch gegenüber dem Papst anzubringen. Ein, am 20. November 1141 in Lateran von Papst Innozenz II. ausgestelltes Schreiben[52] belegt dieses Vorgehen. In diesem garantiert der Papst dem Bischof und seiner Kirche päpstlichen Schutz. Aber vor allem erwähnt Innozenz II. in klaren Worten die Untersagung der Unterdrückung der Kirche auch durch ihre Vögte. Somit hatte das pfalzgräfliche Vorgehen die beiden höchsten Autoritäten des Reiches erreicht und beide entschieden sich für den Bischof.

Selbst jetzt hat der Wittelsbacher kein Einlenken signalisiert und sich über beide Anweisungen hinweggesetzt. Denn ein Jahr später, Ende 1142, verweilte König Konrad wiederum in Bayern, wo er einen Reichstag zu Regensburg abhielt, zu welchen Otto von Freising als auch Pfalzgraf Otto erschienen.[53] Hier dürfte der Bischof den König erneut dazu gedrängt haben eine endgültige Entscheidung über die Regelung der Vogtkompetenzen zu fällen. Eine erneute königliche Verfügung[54] – diesmal wesentlich verschärfter – sollte diesen Bitten nachkommen. Den Pfalzgraf wies er an auf die Rechte über die Freisinger Ministerialen zu verzichten, und zwar ausdrücklich in Anwesenheit der restlichen auf dem Reichstag sich befindenden geistlichen wie weltlichen Fürsten[55]. Versüßt wurde dieser Verzicht durch das Versprechen einer beachtlichen Abfindung. Aber um ein weiteres Widersetzen des Pfalzgrafen zu verhindern, setzte der König eine hohe Geldstrafe fest, deren Summe jeweils zur Hälfte an den Kaiser und an das Bistum Freising zu bezahlen sei.

Bischof Otto konnte sein Ziel, seinem Kontrahenten die Ministerialität zu entziehen, innerhalb von fünf Jahren verwirklichen.[56] Mit dem Verlust der Gerichtsbarkeit über die Freisinger Ministerialen wurde dem Pfalzgrafen ein wichtiges Machtinstrument aus der Hand geschlagen.[57] Nicht nur wurde der Wittelsbacher durch die nicht mehr vorhandene Kontrolle zahlreicher Krieger militärisch geschwächt, sondern er verlor auch den wichtigen Stützpunkt Freising und wurde in sein Kernland verwiesen.[58] Neben der persönlichen Demütigung durch diese explizite königliche Verfügung wurde den Plänen der Wittelsbacher eine eigene Landesherrschaft aufzubauen ein Strich durch die Rechnung gemacht.[59]

Für die Annahme diese Verfügung habe nun das von Bischof Otto Gewollte erreicht spricht, dass es nach diesem Reichstag keine weiteren nennenswerte Verstöße des Pfalzgrafen gegeben hat.[60] Für Friedrich Graf Hundt ist in einem Tauschvertrag des Bischofs mit dem Kloster Weihenstephan, bei welchen der Pfalzgraf als Vogt noch beteiligt war, aber in der 1143 erneuerten Version nicht mehr erwähnt wird, bestätigt worden, dass der Bischof die Befreiung von der Schirmvogtei des Wittelsbacher erreicht habe.[61]

Für Pfalzgraf Otto sollte dieses negative Ergebnis des Konfliktes mit dem Freisinger Bischof nicht nur das einzige Hemmnis für seine territorialpolitischen Ambitionen bleiben. Zu dieser Zeit sollte das Herzogtum Bayern Hauptaustragungspunkt werden für die Fehde zwischen den Welfen auf der einen Seite und den Staufern mit den Babenbergern auf der anderen Seite.[62]

4. Fehde zwischen Welfen und Babenbergern

Ursprung der Rivalitäten, welche in der Folgezeit zahlreiche Verwüstungen in der Region Bayern anrichten sollten, war die Weigerung des Welfen Heinrich des Stolzen, Herzog von Bayern und Sachsen, die Reichsinsignien dem im Jahre 1138 gewählten König Konrad III. zu übergeben.[63] Nach erhöhten Druck auf Herzog Heinrich erschien er auf dem Reichstag von Regensburg am 24. Juni 1138[64] und übergab die Insignien. Wenig später wurde über ihn wegen weiterer Illoyalitäten die Reichsacht verhängt und ihm das Herzogtum Bayern entzogen, welches der König im Frühjahr 1139 an seinen Halbbruder, den Babenberger Markgrafen Leopold von Österreich übertrug.[65] Die königlichen Pläne mit den Babenbergern loyale Mitstreiter im Herzogtum Bayern zu etablieren wurden mit der Einsetzung Bischof Ottos, Bruder des Markgrafen, Halbbruder des Königs, in das Bistum Freising begonnen.[66]

Als Herzog Leopold in den Jahren 1139-40 mit einem Heer nach Bayern zog, um seine Herrschaft zu sichern, stellten sich die beiden Grafen von Valley, Konrad und Gebhard, Vettern des Pfalzgrafen Ottos, gegen ihn, wodurch Leopold gezwungen wurde die Burg Valley längere Zeit zu belagern.[67] Seinen Parteigängern kam daraufhin der Bruder des bereits verstorbenen Heinrich des Stolzen, Welf VI., zu Hilfe und brachte Leopold eine schwere Niederlage bei.[68] Flohrschütz zieht daraus den Schluss, dass es sich bei der Rivalität zwischen Bischof Otto und Pfalzgraf Otto von Wittelsbach um einen grundlegenden Konflikt zwischen Babenberger und Wittelsbacher gehandelt haben müsse. Er sieht darin einen expliziten Bund zwischen Welfen und Wittelsbacher, so dass auch der Pfalzgraf auf Seiten Welfs gestanden haben müsse.[69] Wittmann spekuliert zunächst ebenfalls auf ein Bündnis des Pfalzgrafen mit den Welfen, da eventuell das Wirken König Konrads am 3. Mai 1140 bezüglich der Freisinger Vogteirechte ein Zerwürfnis zwischen Herzog Leopold und Pfalzgraf Otto hervorgebracht haben könnte. Aber da für ihn aus den Quellen eine Fehde zwischen den beiden Geschlechtern insgesamt nicht erkenntlich sei, vermutet er eher, dass der Pfalzgraf auf Seiten des Herzogs stand.[70] Selbst Otto von Freising selbst berichtet, dass die beiden Grafen von Valley die einzigen Parteigänger Welfs der bayerischen Grafen gewesen seien.[71] Die wohl richtige Annahme Flohrschütz’ die versuchte Ausschaltung der Burg Valley sollte sowohl den Interessen des Herzogs als auch des Bischofs dienen[72] lässt aber keinen Schluss über das Verhältnis des Pfalzgrafen zu den Babenbergern zu.

Kurz nach der Schlacht bei Valley ereignete sich Anfang 1141 das nächste Ereignis, welches auf eine Feindschaft zwischen Pfalzgraf und Herzog deuten könnte. Otto von Freising berichtet über einen Aufstand der Regensburger Bürger gegen Leopold, welcher durch „herausfordernder Haltung des Pfalzgrafen Otto“ ausbrach.[73] Über die tatsächlichen Vorgänge schweigen sich die Quellen aus, die Antwort auf die Frage, inwieweit also der Pfalzgraf deutliche Position bezogen hat, ist reine Spekulation, zumal auch von keiner Bestrafung des Wittelsbacher berichtet wird.[74] Wenn es Zwietracht zwischen den Babenberger bzw. den Staufern und dem Pfalzgrafen gegeben hat, so war das Verhältnis spätestens zum Reichstag zu Regensburg Juni/Juli 1141, zu welchen sich der Pfalzgraf einfand, wiederhergestellt.[75]

Auch der erneute Einfall Welfs nach Bayern 1142, diesmal gegen den Nachfolger und Bruder Herzog Leopolds, Heinrich Jasomirgott, dem sich wiederum Graf Konrad von Wittelsbach anschloss[76] kann nichts direktes über Pfalzgraf Otto belegen. Zwar verwüstete Welf mit seinem Kriegszug viele Güter in Bayern, darunter auch Freising 1143 und auch die Gegenschläge König Konrads und Herzog Heinrichs, darunter ebenfalls Freising und Dachau, die Burg des Grafen Konrads, taten ihr übriges[77], aber über eine Beteiligung des Pfalzgrafen, egal auf welcher Seite, wird nichts berichtet. Wittmann geht sogar so weit eine neutrale Haltung des Pfalzgrafen während der Zeit zwischen 1143 und 1146 während den Schlachten zwischen den Welfen und den Babenberger zu erkennen.[78]

Dass dem nicht der Tatsachen entspricht, belegt die Regensburger Fehde von 1145/46. Bei einer weiteren Attacke Welfs 1145 erhob sich Bischof Heinrich von Regensburg gegen Herzog Heinrich Jasomirgott.[79] Pfalzgraf Otto von Wittelsbach stellte sich hier ausdrücklich auf Seiten des Babenbergers und unterstützte ihn in diesem Konflikt, welcher sich bis 1146 streckte. Während der Belagerung wurde das Bistum Regensburg stark verwüstet, worauf Erzbischof Konrad von Salzburg und der Regensburger Bischof die Exkommunikation über die Belagerer verhängten, auch über Pfalzgraf Otto. Papst Eugen III. bestätigte am 2. Juli 1146 diese Maßnahme.[80] Der Konflikt konnte durch den in der Nähe verweilenden König beigelegt werden. Bei den dabei geschlossenen Verfügungen war der Pfalzgraf anwesend.[81] Der gelungene Ausgleich wird noch handfester, als Erzbischof Konrad im September 1146 zu Reichenhall eine Synode abhielt, auf welcher die Exkommunizierten wieder in die Kirche aufgenommen wurden.[82]

Diese Ereignisse können über den Handlungsspielraum der Wittelsbacher zu dieser Zeit wenig aussagen, außer dass sich der Pfalzgraf eher auf Seiten der Babenberger befand.[83] Deswegen hatten sich zwischen König Konrad und Otto von Wittelsbach in dieser Hinsicht keine Konflikte entwickelt. Der einzige Brennpunkt blieb die Konkurrenz zwischen Bischof Otto von Freising und dem Pfalzgrafen. Zwar wird vermutlich der Wittelsbacher in diesen unruhigen Zeiten kaum Möglichkeiten gefunden haben seine Landesherrschaft weiter aufzubauen, doch verhalf ihm der 2. Kreuzzug (1147-49) zu einer günstigeren Ausgangslage.[84] Als einer der Anführer dieses Kreuzzuges, verlor Bischof Otto durch dessen Scheitern an Prestige und auch zahlreiche seiner Dienstmannen, wodurch sich die Position des Pfalzgrafen verbessern konnte.[85] Dass der Konflikt zwischen diesen beiden noch nicht ausgestanden bzw. entschieden war, beweisen die Ereignisse nach der Rückkehr vom Kreuzzug.

5. Aufruhr 1151

Trotz des mehrmaligen Einschreitens Konrads III. zu Gunsten seines Halbbruders Bischof Otto von Freising im Konflikt mit den wittelsbachischen Pfalzgrafen über die vogteilichen Rechte, gaben die Pfalzgrafen ihre Ambitionen auf Machterweiterung nicht auf. Nach der Beendigung des 2. Kreuzzuges und der Rückkehr Ottos von Freising zu seinem Amtsitz im März 1150[86], provozierte ein erneuter Zwischenfall im Rivalitätsverhältnis das wohl eindeutigste und vehementeste Parteinehmen König Konrads für den Bischof. Otto von Freising berichtet in seinen Gesta Frederici, dass der König nach dem Regensburger Reichstag im Juni 1151 die Acht über Pfalzgraf Otto verhängt habe, dessen Burg Kelheim belagert hätte und ihn gezwungen habe, einen seiner Söhne als Geisel auszuliefern.[87]

Dem zuvor gehen musste allerdings erst ein tätlicher Angriff des gleichnamigen Sohnes des Pfalzgrafen Ottos, Otto dem Älteren, gegen den Bischof während der Feier des Messopfers 1150.[88] Die Beschwerden Bischof Ottos an Papst Eugen III. und König Konrad III. und der damit verbundene Briefwechsel hinterlassen eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls.[89] Verstärkt wurde die Empörung über den Pfalzgrafen Otto durch das Bedrängen des Tegernseer Klosters, welches im direkten Zusammenhang mit dem Vorfall in der Freisinger Kirche steht.[90] Dabei ist zu beachten, dass nicht der Pfalzgraf die treibende Kraft hierfür war, sondern die Aktionen auf dessen Söhne zurückgingen, ihm aber dafür die Schuld gegeben wurde.[91] Weder die Aufstände seiner Vettern, den Grafen von Valley, noch die Beschneidung seiner Rechte als Schirmvogt von Freising brachten die Loyalität des Pfalzgrafen zu König Konrad ins Wanken, doch diesmal wurde er von seinen Söhnen dazu gebracht.[92] Einen möglichen Grund für das Aufbegehren der wittelsbachischen Söhne könnte in dem Vogteiweistum Konrads von August 1149[93] liegen.[94] Auf Klagen des Klosters St. Remi zu Reims beschloss Konrad, dass im Reich nur Vögte, welchen der Königsbann übertragen wurde, ihre Gerichtsbarkeit ausüben dürfen.[95] Auch sollte jedes Überschreiten dieses Gebotes unterbleiben und wenn nötig die Gültigkeit der Verfügung mit Waffengewalt wiederhergestellt werden.

Obwohl sich diese Weisung nicht durchsetzen ließ[96], so könnte sie die jungen Wittelsbacher in aufbegehrende Haltung gebracht haben, weil sie in Bischof Otto die treibende Kraft für diesen Königsspruch sahen.[97] Demnach kann man das Vorgehen Ottos des Älteren während der Messe gegen Bischof Otto weniger als einen spontanen Wutausbruch als einen wohl kalkulierten Akt bewerten.[98]

Zwei Briefe des Papstes Eugen III. bescheinigen diese Freveltat Ottos des Älteren. Das Schreiben des Papstes an Erzbischof Eberhard von Salzburg erteilt den Auftrag über Otto wegen der Übergriffe in der Kirche die Exkommunikation zu verhängen.[99] Von König Konrad fordert der Papst, dass er gegen die Wittelsbacher einschreitet, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird.[100] Dieses Ereignis erklärt auch den abfälligen Ton Ottos von Freising über die Wittelsbacher in seiner Chronik.[101]

Zur gleichen Zeit vergriffen sich die Wittelsbacher auch am Grundbesitz des Klosters Tegernsee. Anscheinend entwanden sie dem Kloster gewisse Zehnten und ein weiter unbestimmtes Gut.[102] Papst Eugen beauftragte deswegen Otto von Freising dem Kloster Recht zu verschaffen und die Freiheit dessen zu schützen. Nachdem nun der Papst, Erzbischof Eberhard und Bischof Otto König Konrad dazu gedrängt hatten einzuschreiten, erließ er zwei Dekrete. Im ersten[103] befiehlt er einem gewissen Graf Engelbert von Wasserburg den geraubten Wein des Klosters Tegernsee zurückzugeben. Demnach handelten die Wittelsbacher in ihrer Aktion gegen das Kloster nicht alleine. Im zweiten[104] teilte der König nun dem Abt Konrad von Tegernsee mit, dass er den Übergreifern befohlen habe davon abzulassen.

Doch weder die päpstliche Androhung der Exkommunikation noch die Beschlüsse des Königs dürften die Wittelsbacher von ihrem Tun abgebracht haben. Es kam sogar zu einer Empörung gegen Konrad III.[105] Auf dem Reichstag in Regensburg am 11. Juni 1151 blieb dem König nichts anderes übrig als über Pfalzgraf Otto die Reichsacht zu verhängen. Direkt vom Reichstag zog Konrad gegen die Burg Kelheim und eroberte sie nach zwei- bis dreiwöchiger Belagerung.[106]

Hier könnte man nun zu dem Schluss kommen, dass das Verhältnis zwischen dem ehemaligen treuen Gefolgsmann Otto von Wittelsbach und dem König vollkommen zerrüttet gewesen sein muss. Ebenso könnte sich nun der endgültige Triumph Bischof Ottos über seinen Widersacher und das Ende des wittelsbachischen Aufstiegs abzeichnen. Aber der Konflikt zwischen Konrad und dem Pfalzgrafen dürfte nicht allzu lange angedauert haben, da wohl eine vollständige Begnadigung Ottos bereits auf dem im September 1151 stattgefundenen Würzburger Reichstag erfolgt war.[107] Auch trat der Pfalzgraf wieder im Gefolge des Königs auf.[108]

Das rasche Abklingen des Konfliktes dürfte vor allem auf die Vermittlertätigkeit des Neffen Konrads, Friedrich Barbarossa zurückzuführen sein.[109] Kurze Zeit später starb Konrad am 15. Februar 1152[110] und Friedrich wurde sein Nachfolger. Das sollte die Lage in der Region Bayern entscheidend beeinflussen. Mit Friedrich erklomm ein Mann den Thron, der im Gegensatz zu seinem Vorgänger den Reichsbischöfen nicht mehr so viel Entgegenkommen zeigte.[111] Ebenso rückte Friedrich von der engen Bindung mit den Babenbergern ab, um sich den Welfen anzunähern, damit endlich ein Ausgleich im Herzogtum Bayern entstehen konnte.[112] Mit dem Zerfall der Allianz zwischen Staufern und Babenbergern verlor auch Bischof Otto seinen Einfluss am Königshof[113] und dadurch die letzte Möglichkeit im Konflikt mit den Wittelsbachern zu bestehen. Seine vorher errungenen Siege über den Pfalzgrafen verdankte er nur dem Eingreifen des Königs, alleine konnte er nichts mehr bewirken. Vor allem bekundete Friedrich Barbarossa eindeutig seine Begünstigung der Wittelsbacher, wodurch ihnen in der Folgezeit prächtige Zeiten vergönnt waren.[114]

Die vollkommene Machtlosigkeit Ottos von Freising in der Zeit nach Konrad III. wurde offenkundig, als Heinrich der Löwe die Freisinger Brücke 1158 zerstörte und Otto der Ältere die aggressive Politik gegen den Bischof fortsetzte. Von allen seinen Verwandten im Stich gelassen legte er die Amtsführung nieder, ging ins Kloster Morimund und verstarb noch im gleichen Jahr.[115]

6. Resümee

Die Frage, ob der Aufstieg der Wittelsbacher während der Regierungszeit Konrads III. stetig weiter verlief oder ob hier ein Bruch für ihre Ambitionen zu erkennen ist, kann aber nicht vollkommen eindeutig beantwortet werden. Die geschehenen Ereignisse lassen Schlüsse zu, die beide Alternativen möglich erscheinen lassen. Den konfligierenden Interessen zwischen Pfalzgraf Otto und dem Bischof von Freising steht die kooperative Haltung der Wittelsbacher während der Fehde zwischen Babenbergern und Welfen entgegen.

Von einem vollkommenen Bruch des wittelsbachischen Aufstiegs kann deswegen nicht gesprochen werden, da sich die Wittelsbacher in ihrem Amt als Pfalzgrafen halten konnten, es sogar fest in ihrer Familie verankern konnten[116] und es zu keinen Konflikt mit anderen wegen ihrer Tätigkeit als Pfalzgrafen an sich gekommen ist. Von Bestrebungen König Konrads die Wittelsbacher von ihrer Position zu verdrängen ist aus den Quellen nichts zu erkennen. Vermutlich lieferten die Wittelsbacher hierfür auch keinen Anlass, da sie, wie gezeigt, mit dem Pfalzgrafentitel nicht die gesonderten Machtmittel besaßen, um ihre Macht zu erweitern. Auch eine Oppositionshaltung der Wittelsbacher zu den Babenberger Herzögen und dem staufischen König ist, trotz seiner welfentreuen Vettern nicht ersichtlich. Die Kooperation zwischen Herzögen und Pfalzgraf, wohl auch wegen der geringeren Machtmittel als Pfalzgraf, bezüglich der Verwaltung des Herzogtums gaben dem König keinen Grund gegen die Wittelsbacher vorzugehen. Pfalzgraf Otto zeigte sich als staufertreuer Königsanhänger, der die ihm aufgetragenen Aufgaben ohne größere Beanstandungen erfüllte. Das Amt des Pfalzgrafen verhalf den Wittelsbachern also zu einem Fortsetzen ihres Aufstiegs, zumindest provozierte es keinen Bruch, wobei man wiederum beachten muss, dass der Handlungsspielraum des Amtes in dieser Hinsicht nicht allzu groß war.

Auf der anderen Seite jedoch war der Handlungsspielraum Pfalzgraf Ottos als Schirmvogt von Freising größer, gab ihm mehr Machtmittel in die Hand und führte dadurch zu Konflikten mit Bischof Otto und dessen Halbbruder König Konrad. In der Forcierung ihres Herrschaftsausbaus versuchten sie aggressiv die Positionen ihrer Kontrahenten zu schwächen.

Der Streit über die Kontrolle der Freisinger Ministerialität rief Konrad aufgrund seines guten verwandtschaftlichen Verhältnisses zu Bischof Otto mehrere Male auf den Plan. Durch sein Einschreiten stieß der wittelsbachische Handlungsspielraum an seine Grenzen und wurde sogar mit dem Verlust der Vogtgerichtsbarkeit stark beschnitten. Erst dieses Zutun Konrads, das eher auf Unterstützung eines Verwandten als auf Rivalität mit den Wittelsbacher beruhte, provozierte eine Abkehr der Söhne des Pfalzgrafen vom und eine Erhebung gegen den König. Die folgende Verhängung der Reichsacht und die Belagerung der Burg Kelheim repräsentieren das wohl klarste Hemmnis für den wittelsbachischen Aufstieg. Aber selbst hier lässt sich nichts Grundlegendes darüber aussagen, da das Verhältnis anscheinend nicht sonderlich lange dadurch belastet blieb. Aber tiefergehende Schlüsse müssen Spekulation bleiben, da sich mit dem kurz darauf ereigneten Tod Konrads die Verhältnisse grundlegend verändert haben.

Zusammenfassend kann also kein eindeutiger Schluss gezogen werden, wie sehr sich die kurze Regierungszeit Konrads von 14 Jahren auf den Aufstieg der Wittelsbacher ausgewirkt hat. Es ist anzunehmen, dass weder der Aufstieg fortgesetzt wurde, noch dass es zu einem Abstieg gekommen ist. Eine Beschleunigung des Aufstieges werden die Wittelsbacher wieder unter Friedrich Barbarossa erfahren und auch die Machtposition der Wittelsbacher, welche sie schon vor 1138 innehatten, konnte durch Konrad III. nicht erschüttert werden.

7. Literaturverzeichnis

Quellen:

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Literatur:

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C. Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising als Diözesan- und Reichsbischof (= Europäische Hochschulschriften, III, Bd. 413), Frankfurt am Main u.a. 1990.

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W. Störmer, Die Wittelsbacher als Pfalzgrafen von Bayern, in: T. Grad (Hrsg.), Die Wittelsbacher im Aichacher Land, Aichach 1980, S. 62-69.

S. Weinfurter, Der Aufstieg der frühen Wittelsbacher, in: Geschichte in Köln 13 (1983), S. 13-47.

P. Wittmann, Die Pfalzgrafen von Bayern, München 1877.

[...]


[1] H. Seibert, Die entstehende „territoriale Ordnung“ am Beispiel Bayerns (1115-1198), in: S. Weinfurter (Hrsg.), Stauferreich im Wandel. Ordnungsvorstellungen und Politik in der Zeit Friedrich Barbarossas (= Mittelalter-Forschungen, Bd. 9), Stuttgart 2002, S. 251-287.

[2] S. Weinfurter, Der Aufstieg der frühen Wittelsbacher, in: Geschichte in Köln 13 (1983), S. 13-47.

[3] W. Störmer, Die Wittelsbacher als Pfalzgrafen von Bayern, in: T. Grad (Hrsg.), Die Wittelsbacher im Aichacher Land, Aichach 1980, S. 62-69.

[4] H. C. Faußner, Herzog und Reichsgut im baierisch-österreichischen Rechtsgebiet im 12. Jahrhundert, in: ZRG GA 85 (1968), S. 1-58.

[5] A. Kraus, Heinrich der Löwe und Bayern, in: W.-D. Mohrmann (Hrsg.), Heinrich der Löwe, Göttingen 1980, S. 151-216.

[6] P. Wittmann, Die Pfalzgrafen von Bayern, München 1877.

[7] G. Flohrschütz, Machtgrundlagen und Herrschaftspolitik der ersten Pfalzgrafen aus dem Haus Wittelsbach, in: H. Glaser (Hrsg.), Die Zeit der frühen Herzöge. Von Otto I. zu Ludwig dem Bayern (= Wittelsbach und Bayern, Bd. 1/1), München 1980, S. 42-65.

[8] Ders., Der Adel des Wartenberger Raums im 12. Jahrhundert, in: ZBLG 34 (1971), S. 85-164 und 462-511.

[9] Ders., Die Freisinger Dienstmannen im 12. Jahrhundert, in: OA 97 (1973), S. 32-339.

[10] F. Genzinger, Grafschaft und Vogtei der Wittelsbacher vor 1180, in: H. Glaser (Hrsg.), Die Zeit der frühen Herzöge. Von Otto I. zu Ludwig dem Bayern (= Wittelsbach und Bayern, Bd. 1/1), München 1980, S. 111-125.

[11] C. Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising als Diözesan- und Reichsbischof (= Europäische Hochschulschriften, III, Bd. 413), Frankfurt am Main u.a. 1990.

[12] H. Plechl, Studien zur Tegernseer Briefsammlung des 12. Jahrhunderts, in: DA 13 (1957), S. 35-115.

[13] W. Bernhardi, Konrad III., Berlin 1883, ND Berlin 1975.

[14] S. Riezler, Geschichte Baierns, Bd. 1, Gotha 21880.

[15] Störmer, Pfalzgrafen, S. 63.

[16] Vgl. hier und im Folgenden: Wittmann, Pfalzgrafen, S. 59-75, v.a. S. 74 f.

[17] Störmer, Pfalzgrafen, S. 63.

[18] Störmer, Pfalzgrafen, S. 63, plädiert dagegen, da dies die politische Distanz zwischen beiden Ämter verringert hätte und die Gefahr hervorgerufen hätte, der Pfalzgraf könne die „Marionette des Herzogs werden. Kraus, Heinrich der Löwe, S. 180, v.a. Anm. 166 und 167, liefert Belege für die gegenteilige Meinung. Seibert, Territoriale Ordnung, S. 256 schließt sich dem an, aber ohne Belege.

[19] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 265.

[20] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 256 u. 264 f.; Kraus, Heinrich der Löwe, S. 179 f.; Störmer, Pfalzgrafen, S. 64; Faußner, Herzog, S. 13-20; Wittmann, Pfalzgrafen, S. 75-78.

[21] Monumenta Boica. Bd. 15, München 1787, S. 369 ff., Nr. 1: advocaciam super regni bonis; für die Reichsgüter, siehe: Wittmann, Pfalzgrafen, S. 79-83.

[22] Weinfurter, Aufstieg, S. 18.

[23] Ebd. S. 18 f.

[24] Störmer, Pfalzgrafen, S. 64.

[25] Kraus, Heinrich der Löwe, S. 180 f.

[26] Störmer, Pfalzgrafen, S. 64; Seibert, Territoriale Ordnung, S. 264; Weinfurter, Aufstieg, S. 22.

[27] Störmer, Pfalzgrafen, S. 64.

[28] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 265.

[29] Ebd.

[30] Flohrschütz, Machtgrundlagen, S. 58.

[31] Ebd.

[32] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 260 f.

[33] Flohrschütz, Machtgrundlagen, S. 58.

[34] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 247.

[35] Ebd.

[36] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 259; Weinfurter, Aufstieg, S. 15 u. 18; Genzinger, Grafschaft und Vogtei, S. 119.

[37] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 96.

[38] Weinfurter, Aufstieg, S. 22 f.

[39] Flohrschütz, Wartenberg, S. 504.

[40] Ebd. S. 507; Ders., Freising, S. 334.

[41] Weinfurter, Aufstieg, S. 23.

[42] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 261; Weinfurter, Aufstieg, S. 23; Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 97; Flohrschütz, Machtgrundlagen, S. 51; vgl. ausführlicher: Ders., Freising.

[43] Flohrschütz, Machtgrundlagen, S. 60, beziffert die Anzahl der Ministerialen unter Bischof Otto auf 216, während seine Nachfolger nur noch 111 Ministerialen unter sich hatten.

[44] Vgl. hier und im Folgenden: Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 97 f.

[45] Flohrschütz, Machtgrundlagen, S. 51 f.

[46] Vgl. hier und im Folgenden: Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 98 f.

[47] Flohrschütz, Wartenberg, S. 507.

[48] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 99; siehe auch MGH DD KIII 44, 45, 46.

[49] MGH D KIII 46.

[50] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 100.

[51] Vgl. ebd.

[52] Germania Pontificia, Bd. 1, Berlin 1911, ND Berlin 1960, Nr. 11, S. 333.

[53] Vgl. MGH DD KIII 81, 82, 83.

[54] MGH D KIII 83.

[55] U.a. Bischof Embricho von Würzburg, Bischof Heinrich von Regensburg, Markgraf Tiebold und Graf Gebhard von Sulzbach.

[56] Flohrschütz, Wartenberg, S. 507 f.

[57] Genzinger, Grafschaft und Vogtei, S. 120.

[58] Flohrschütz, Machtgrundlagen, S. 54.

[59] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 102.

[60] Ebd.

[61] F. H. Graf Hundt, Bayerische Urkunden aus dem XI und XII Jahrhundert. Die Schirmvögte Freisings. Seine Bischöfe bis zum Ende des XII Jahrhunderts. Beiträge zu Scheyern-Wittelsbach’schen Regesten, München 1878, S. 40 u. 94.

[62] Flohrschütz, Wartenberg, S. 508.

[63] Ottonis Episcopi Frisingensis, Chronica sive historia de duabus civitatibus VII, cap. 23, S. 540, übersetzt von A. Schmidt, hg. von W. Lammers (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 16), Darmstadt 1972.

[64] Wittmann, Pfalzgrafen, S. 41.

[65] Otto v. Freising, Chronica VII, cap. 23, S. 540; Historia Welforum, cap. 24, S. 48, neu hg., übersetzt und erläutert von E. König (= Schwäbische Chroniken der Stauferzeit, Bd. 1), Stuttgart 1938, ND Sigmaringen 1978.

[66] Riezler, Baiern, S. 631 f.

[67] Otto v. Freising, Chronica VII, cap. 25, S. 544.

[68] Ebd.; Historia Welforum, cap. 25, S. 50; Riezler, Baiern, S. 633; Wittmann, Pfalzgrafen, S. 41.

[69] Flohrschütz, Freising, S. 336.

[70] Wittmann, Pfalzgrafen, S. 41.

[71] Otto v. Freising, Chronica VII, cap. 25, S. 544.

[72] Flohrschütz, Freising, S. 336.

[73] Otto v. Freising, Chronica VII, cap. 25, S. 544: ex palatini comitis Ottonis inportunitate seditio orditur.

[74] Wittmann, Pfalzgrafen, S. 42; vgl. auch Bernhardi, Konrad III, S. 213 Anm. 19.

[75] Riezler, Baiern, S. 634 f.; siehe auch MGH D KIII 61.

[76] Otto v. Freising, Chronica VII, cap. 26, S. 546; Historia Welforum, cap. 25, S. 52; Riezler, Baiern, S. 638.

[77] Otto v. Freising, Chronica VII, cap. 26, S. 546; Riezler, Baiern, S. 638; Flohrschütz, Freising, S. 336.

[78] Wittmann, Pfalzgrafen, S. 42 f.

[79] Vgl. hier und im Folgenden: Riezler, Baiern, S. 639 f. und Bernhardi, Konrad III, S. 480 ff.

[80] Germania Pontificia 1, Nr. 2, S. 395.

[81] MGH DD KIII 153, 154.

[82] Riezler, Baiern, S. 640.

[83] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 265; Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 102.

[84] Flohrschütz, Wartenberg, S. 508.

[85] Ders., Freising, S. 336.

[86] Plechl, Tegernseer Briefsammlung, S. 83.

[87] Ottonis Episcopi Frisingensis et Rahewini, Gesta Frederici seu rectius cronica I, cap. 70, S. 238, übersetzt von A. Schmidt, hg. von W. Lammers (= Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 17), Darmstadt 1965.

[88] Plechl, Tegernseer Briefsammlung, S. 83; dieser setzt das Datum des Vorfalls zwischen März und Oktober 1150 an, während Seibert, Territoriale Ordnung, S. 266 auf den Frühsommer präzisiert, aber ohne Angabe.

[89] Plechl, Tegernseer Briefsammlung, S. 79-87.

[90] Ebd. S. 80.

[91] Weinfurter, Aufstieg, S. 24.

[92] Riezler, Baiern, S. 651.

[93] MGH D KIII 210.

[94] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 103; Genzinger, Grafschaft und Vogtei, S. 120.

[95] MGH D KIII 210: quod nullus posset causas vel lites, que ad advocatorum ius pertinerent, audire vel terminare vel placita advocatie tenere, nisi qui bannum de manu regia recepisset.

[96] Genzinger, Grafschaft und Vogtei, S. 120.

[97] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 103.

[98] Plechl, Tegernseer Briefsammlung, S. 84.

[99] Germania Pontificia I. Nr. 14, S. 334: mandat, quatenus Ottonem, filium Ottonis palatini comitis, qui Ottonem Frisinigensem ep., dum missorum solemnia celebravit, gavibus contumeliis affecit, excommunicatum denuntiet.

[100] Ebd. Nr. 4, S. 364.

[101] Otto von Freising, Chronica VI, cap. 20, S. 462 ff.

[102] Germania Pontificia I. Nr. 5, S. 365.

[103] MGH D KIII 253.

[104] MGH D KIII 254.

[105] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 103.

[106] Riezler, Baiern, S. 651 f.

[107] Ebd. S. 652.

[108] siehe MGH DD KIII 258, 265.

[109] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 266.

[110] Otto von Freising, Gesta Frederici I, cap. 71, S. 238.

[111] Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 103.

[112] Weinfurter, Aufstieg, S. 25.

[113] Flohrschütz, Wartenberg, S. 508.

[114] Weinfurter, Aufstieg, S. 25; Seibert, Territoriale Ordnung, S. 267; Kirchner-Feyerabend, Otto von Freising, S. 105.

[115] Flohrschütz, Wartenberg, S. 508.

[116] Seibert, Territoriale Ordnung, S. 265 mit Bezug auf MGH DD KIII 172, 199, 200.

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Detalles

Título
Der Handlungsspielraum der wittelsbachischen Pfalzgrafen von Bayern im Herzogtum unter Konrad III. (1138-1152)
Universidad
LMU Munich
Autor
Año
2002
Páginas
24
No. de catálogo
V108056
ISBN (Ebook)
9783640062607
Tamaño de fichero
504 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Handlungsspielraum, Pfalzgrafen, Bayern, Herzogtum, Konrad
Citar trabajo
Philipp Mikschl (Autor), 2002, Der Handlungsspielraum der wittelsbachischen Pfalzgrafen von Bayern im Herzogtum unter Konrad III. (1138-1152), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108056

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