Was ist Kirche? "notae ecclesiae" aus Sicht der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Evangelisch- methodistischen Kirche


Trabajo Escrito, 2003

26 Páginas


Extracto


Inhalt

I...Einleitung
1. Die Bedeutung des Begriffs „Kirche“
2. Etymologisches zum Begriff „Kirche“

II. Hauptteil
1. Notae ecclesiae im Neuen Testament
2. Die ersten christlichen Glaubensbekenntnisse
3. Notae ecclesiae aus Sicht der Evangelischen Kirche
3.1. Martin Luther
3.1.1. Von dem Papstthum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig
3.1.2. Von den Konziliis und Kirchen
3.1.3. Wider Hans Worst
3.2. Die „Confessio Augustana“
4. Notae ecclesiae aus Sicht der Evangelisch-methodistischen Kirche
4.1. John Wesley
4.1.1. Sermon LXXIV. Of The Church
4.1.2. Die 39 Artikel der Anglikanischen Kirche (bzw. die 25 Artikel von 1784)
4.2. Die 16 Artikel der Evangelischen Gemeinschaft
5. Abschließende Ergebnisse

III.Schluss

IV.Literatur

I Einleitung

1. Die Bedeutung des Begriffs „Kirche“

Die Frage, was Kirche ist, ist eine Frage, die die Kirche seit ihrer Entstehung begleitet. Kaum ein anderer Begriff, der von so wesentlicher Bedeutung ist, ist in der Theologie so vielfältig definiert und diskutiert worden, wie der Kirchenbegriff. Dabei geht es natürlich nicht so sehr um die Frage, wie das Bauwerk definiert wird, sondern vielmehr um die Frage, wie die Kirche als Institution oder Glaubensgemeinschaft definiert ist.

Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Tatsache, dass es offenbar viele „Kirchen“ gibt, oder besser gesagt: Es gibt viele christliche Konfessionen, die sich als Kirche bezeichnen. Offenbar gibt es sogar gerade deshalb verschiedene christliche Konfessionen, weil es verschiedene Auffassungen darüber gibt, was die Kirche ausmacht. Die Bedeutung des Kirchenbegriffs ist also enorm, denn einerseits ist die Christenheit durch diese Frage in sich gespalten, und andererseits doch vereint, denn man bezeichnet sich gemeinsam als „christliche Kirche“. Was eint also? Was trennt?

Eine wichtige Rolle spielen die notae ecclesiae, also die Kennzeichen der Kirche. Die Notwendigkeit der Formulierung dieser notae ecclesiae beginnt etwa im dritten Jahrhundert nach Christus: Das Christentum verbreitet sich rasant im ganzen Mittelmeerraum und ebenso verbreiten sich Irrlehren. Überall entstehen christliche Gemeinden und solche, die sich dafür ausgeben. Spannungen darüber entstehen, welche Gemeinden „echt“ sind. Es wurde für die Urchristenheit notwendig, sich selbst zu definieren, um so den Anspruch auf die „wahre“ Kirche erheben zu können und sich gegenüber anderen religiösen Gruppen abzugrenzen. In Folge dessen entstanden die ersten uns bekannten Glaubensbekenntnisse. Diese Glaubensbekenntnisse und die darin enthaltenden Bestimmungen des Kirchenbegriffs sind bis heute grundlegende Formulierungen und Vorgaben geblieben. Aber auch die Frage, wie diese zu interpretieren sind und ob sie jeweils gegenwärtige neu zu interpretieren sind, war und ist Gegenstand theologischer Diskussionen. Dass es sich bei der Frage nach den notae ecclesiae aber nicht nur um theoretische Diskussionen handelt, drückt Luther treffend aus, wenn er sagt: „Woher wil oder kan doch ein armer irriger Mensch mercken, wo solch Christlich heilig Volck in der welt ist?“[1].

In dieser Arbeit sollen nun die verschiedenen notae ecclesiae aus Sicht der Evangelischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche dargestellt werden. Zentral sind hierbei die jeweiligen Glaubensbekenntnisse, denn über diese definieren sich die christlichen Konfessionen und definieren damit eben auch ihren Kirchenbegriff. Besondere Berücksichtigung soll hierbei Martin Luther und John Wesley zukommen.

2. Etymologisches zum Begriff „Kirche“

Etymologisch leitet sich das Wort „Kirche“ von dem griechischen Wort „kuriakon“ ab, was „zum Herrn gehörend“ bedeutet. Spätgriechisch wurde daraus „kurikon“, was „Gotteshaus“ bedeutet. Im Althochdeutschen, etwa im 9. Jahrhundert, wurde daraus das Wort „Kiricha“ und daraus schließlich das heutige Wort „Kirche“. Ursprünglich bezeichnet das Wort „Kirche“ also ein Haus, das Gott gehört, beziehungsweise Gott geweiht ist. (Das Wort „Kirche“ hatte aber wahrscheinlich schon seit der Entstehung des Christentums eine doppelte Bedeutung, nämlich einerseits das „Gotteshaus“ und andererseits die Glaubensgemeinschaft der Christen.)

Diese Bedeutung des Kirchenbegriffs, die christliche Glaubensgemeinschaft bezeichnend, wurde ursprünglich durch das Wort „ekklhsia“ beschrieben, was zwar zunächst allgemein „Volksversammlung“ bedeutete, mit dem Aufkommen des Christentums aber immer mehr jene besondere Bedeutung annahm[2]. Das Substantiv „ekklhsia“ entstammt dem Verb „ekkalew“, was „herausrufen“ bedeutet. Bei Martin Luther und den gängigen Bibelübersetzungen wird das Wort „ekklhsia“ fast durchweg mit „Kirche“ übersetzt.

II Hauptteil

1. Notae ecclesiae im Neuen Testament

Die Geschichte der notae ecclesiae beginnt streng genommen natürlich nicht mit ihrer ersten schriftlichen Formulierung, denn bevor es zu einer Formulierung kommt, muss es diese Kennzeichen ja schon geben. Zwar sind sie vielleicht nicht in bewusster und einheitlicher Weise existent, aber dennoch irgendwie vorhanden. Eine Untersuchung über die Ursprünge der notae ecclesiae muss deshalb bei ihrer Vorgeschichte, also bei einer Untersuchung des Neuen Testaments beginnen[3]. Gerade wegen der Autorität, die das Neue Testament darstellt, wurde immer wieder versucht, Bekenntnisse bis auf die Apostel zurückzuführen. Bestes Beispiel hierfür ist das „Apostolicum“, bei dem jeder der zwölf Apostel je eine Aussage formuliert haben soll (Vgl. Kapitel).

Im Neuen Testament lassen sich zwar nirgends direkt formulierte notae ecclesiae finden, jedoch lassen sich aus Aussagen über die Kirche Rückschlüsse ziehen, welche Vorstellung mit dem Kirchenbegriff verbunden waren[4]. Sie sollen einen Eindruck davon geben, wie über die Kirche im Neuen Testament gesprochen wird:

- Als Gemeinde Jesu und Leib Christi:

In Mt. 16,18 spricht Jesus zu Simon Petrus: „[...] auf diesen Felsen will ich meine Gemeinde bauen [...]“.

1. Gal. 1,22: „Ich war aber unbekannt von Angesicht den christlichen [en Cristw] Gemeinden in Iudäa.“.

Eph. 1,22-23: „Und alles hat er [Gott] unter seine [Jesu] Füße [podaV] getan und hat ihn gesetzt der Gemeinde zum Haupt [kefalhn] über alles, welche sein Leib [swma] ist, [...].“.

Vor allem aber 1. Korinther 12, 12-31. Ähnlich auch in Röm. 12, 4-6; Eph. 4, 4-17 und 5, 21-24.

- Als die heilige Gemeinde bzw. Gemeinde der Geheiligten:

Eph. 5,25-28: „Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie auch Christus die Gemeinde geliebt hat und hat sich selbst für sie dahin gegeben, um sie zu heiligen [agiash]. Er hat sie gereinigt durch das Wasserbad im Wort, damit er sie vor sich stelle als eine Gemeinde, die herrlich [endoxon] sei und keinen Flecken oder Runzel oder etwas dergleichen habe, sondern die heilig [agia] und untadelig [amwmoV] sei.“.

Ähnlich auch in Apg. 20,32; 1. Kor. 1,2 und 14,33.

- Als die Gemeinde Gottes[5]:

Kor. 1,2: Paulus schreibt an die „Gemeinde Gottes [tou Jeou] in Korinth, an die Geheiligten [agioiV] in Christus Jesus, [...].“.

Ähnlich auch in Apg. 20,28; 1. Kor. 10, 32; 11,16 /22; 15,9; 2. Th. 1; Ti. 3,5/15; 1. Petr 2, 9f.(Volk Gottes).

Neben diesen Stellen, gibt es weitere Stellen, die mit dem Kirchenbegriff verbunden sind:

- Abendmahl: Im 1. Kor. 10, 16–17 und 11,22 ist das Abendmahl grundlegend für die Kirche. Ähnlich in Joh. 6, 48-58; Act. 2, 42.
- Ethik[6]: Vor allem in der Bergpredigt in Mat. 5-7 wird eine Ethik der Christen beschrieben. Weiter auch in Mt. 20, 25-28; Tit. 3, 1-11; 1 Petr. 2,11-17.
- Taufe: In Apg. 2, 38–41 ist die Taufe Bedingung für die Befreiung von Sünde und für Teilhabe am Heiligen Geist. Ähnlich auch Mk. 16, 16; 6, Röm. 6, 3–5; Eph. 4,5; Tit. 3, 4–7.

2. Die ersten christlichen Glaubensbekenntnisse

Die Glaubensbekenntnisse gehen auf die Taufbekenntnisse zurück. Wurde jemand getauft, so wurden ihm Glaubensaussagen vorgelegt, zu denen er sich bekennen sollte. Eines der ältesten uns bekannten Taufbekenntnisse ist das Romanum. Genaues Alter und Entstehung sind leider weitgehend unbekannt. Vermutlich war es schon vor 150 vorhanden. Es ist bei Marcellus von Ankyra (um 285- 374) in einem Schreiben an den römischen Papst Julius I. und bei Rufinus von Aquileia (345–410) in seinem Werk „Commentarius in symbolum apostolorum“ zu finden. Die zentrale Stelle hinsichtlich der notae ecclesiae lautet:

„credo in [...] sanctam ecclesiam, [...]“[7]

Die Kirche ist also eine „heilige“.

Auf das Romanum geht das sogenannte Apostolicum zurück. Erstmals erwähnt wird es in einem Schreiben der mailändischen Synode an Papst Syricius 390. Nach einer Legende, die sich bei Rufinus von Aquileia findet, lässt sich dieses Bekenntnis bis auf die 12 Apostel zurückführen. Diese Legende ist jedoch nicht haltbar. Der heutige Wortlaut findet sich zuerst bei Pirmin von Reichenau (gest. 753). Seit dem 10. Jh. ist es das Glaubenbekenntnis in der gesamten abendländischen Kirche. In der Ostkirche dagegen wurde das Apostolicum nie allgemein anerkannt. Im Hinblick auf die notae ecclesiae ist die zentrale Stelle:

„Credo in Spiritum Sanctum. Sanctam Ecclesiam Catholicam. Sanctorum Communionem.“[8]

Die Kirche ist also eine „heilige katholische[9] “.

„sanctorum communio“ kann entweder als nähere Beschreibung der „ecclesia“ dienen, oder selbstständiger Satz sein. Unter Berücksichtigung der Bibelstellen (siehe 1.1) liegt meiner Meinung nach ersteres näher. Zu beachten ist auch die Zweideutigkeit von „communio“: Es kann sowohl mit „Gemeinschaft“, als auch mit „Teilhabe“ übersetzt werden. Im ersteren Fall wäre „sanctorum“ maskulin plural („Gemeinschaft der Heiligen“) im zweiten Fall neutrum plural („Teilhabe an den heiligen Dingen [Sakramente]).

Wie einleitend erwähnt, beginnt die Notwendigkeit einer Definition von Kirche mit der Verbreitung des Christentums und den damit verbundenen Synkretismen und Irrlehren. Der bekannteste Streit der daraus entsprang, ist der sogenannte Arianische Streit: Der Kleriker Arius (260? – 336) lehrte die Wesensungleichheit von Christus und Gott. In Folge dieses Streites und zur Klärung anderer kirchlicher Fragen berief Kaiser Konstantin der Große 325 das erste ökumenische[10] Konzil in Nizäa ein. Etwa 250 Bischöfe fanden sich ein und verurteilten schließlich die Lehre des Arius als Häresie und formulierten das erste offizielle christliche Glaubensbekenntnis: Das Nizänum. Dieses Bekenntnis geht wahrscheinlich auf das Apostolicum zurück, das nun erweitert wurde[11]. Die zentrale Stelle hinsichtlich der notae ecclesiae lautet:

„[...] kaqolikh kai apostolikh ekklesia.“[12]

Die Kirche ist also eine „katholische und apostolische“.

Nach weiteren Wirren im Zusammenhang mit der arianischen Lehre wurde im Jahr 381 das zweite ökumenische Konzil in Konstantinopel einberufen, bei dem das Nicänum neu formuliert wurde. Es entstand das Nizäno-Konstantinopolitanum. Im Hinblick auf die notae ecclesiae lautet die zentrale Stelle nun:

„Eis mian agian kaqolikhn kai apostolikhn ekklesian, [...].“[13]

Der Kirche werden hier erstmals die klassischen vier Eigenschaften zugeschrieben, sie ist „eine, heilige, katholische und apostolische“. Der Anschluss durch die Worte „Sanctorum Communionem“ findet sich im Nizäno-Konstantinopolitanum nicht mehr[14].

Weitere bekannte Glaubensbekenntnisse sind das Chalcedonense (451) und das Athanasianum (um 500), sowie das Arausiacum (529), die aber hinsichtlich des Kirchenbegriffs keine Erkenntnisse liefern.

Da es sich bei den beschriebenen Bekenntnissen um die ersten und geschichtlich bedeutendsten handelt, geht von ihnen eine starke Autorität aus, die auch in die Gegenwart reicht. Die notae ecclesiae sind nach diesem altkirchlichen Verständniss: Einigkeit, Heiligkeit, Katholizität (oder: Christlichkeit; Allgemeinheit) und Apostolizität. Darüber hinaus bildet die Kriche die „communio sanctorum“, also die „Gemeinschaft der Heilgen“.

Im Verlauf der Geschichte bildet sich nun immer mehr die Römisch-katholische Kirche aus, die weitere Glaubensbekenntnisse formuliert, so beispielsweise das Bekenntniss des 4. Laterankonzils gegen die Katharer im Jahr 1215, in der der (Römisch-) katholische Glaube definiert wird. Infolge dieser weiteren Ausprägungen der Bekentnisschriften sind für Martin Luther vor allem das Nizäno-Konstantinopolitanum, Apostolicum und Athanasianum von Bedeutung. Da es im Rahmen dieser Untersuchung speziell um das Evangelische und Evangelisch-methodistische Kirchenverständniss gehen soll, werden die weiteren Entwicklungen des Kirchenbegriffs innerhalb der Römisch-katholischen Kirche außer Acht gelassen um statt dessen mit dem Kirchenverständniss der Evangelischen Kirche fortzufahren.

3. Notae ecclesiae aus Sicht der Evangelischen Kirche

3.1. Martin Luther (1483- 1546)

Eine Untersuchung über die notae ecclesiae aus Sicht der Evangelischen Kirche bedeutet vor allem eine Untersuchung über die notae ecclesiae aus der Sicht Martin Luthers, denn er war es, der die Reformation einleitete und schließlich die Entstehung der Evangelischen Kirche bewirkte. Wie bereits erwähnt, waren für Luther vor allem das Nizäno-Konstantinopolitanum, Apostolicum und Athanasianum von Bedeutung. Folglich waren für Luther zunächst die vier klassischen Kennzeichen relevant: Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität und die Formel „communio sanctorum“[15]. Zwar war Luther davon überzeugt, dass diese Kennzeichen fundamentaler Bestandteil der Kirche sind, jedoch war das Problem, dass man diese Zeichen kaum direkt sehen konnte und man somit auch nicht sicher die wahre Kirche ausmachen konnte.

Die Frage, die Luther beschäftigte war, „Woher wil oder kan doch ein armer irriger Mensch mercken, wo solch Christlich heilig Volck in der welt ist?“[16]. Luthers Auffassung von Kirche spiegelt sich in vielen Schriften wieder, vor allem aber in seinen Schriften „Von dem Papstthum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig“[17] (1520) und „Von den Konziliis und Kirchen“[18] (VKK) (1539). Weitere notae finden sich in der 1541 entstandenen Schrift „Wider Hans Worst“[19] (WHW).

3.1.1. Von dem Papstthum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig.

Diese Schrift ist eine Entgegnung an den Mönch Augustin Alveld, der im April 1520 in einer gegen Luther gerichteten Schrift zeigen wollte, dass der apostolische Stuhl auf göttliches Recht beruhe. Etwa einen Monat später erschien dann diese Schrift Luthers, in der er Taufe, Abendmahl und Evangelium als notae ecclesiae nennt:

„Die zeichenn, da bey man euszerlich mercken kann, wo die selb kirch in der welt ist, sein die tauff, sacrament[20] und das Evangelium, unnd nit Rom, disz odder der ort. Dan wo die tauff und Evangelium ist, da sol niemant zweyffeln, es sein heylige da, und soltens gleich eytel kind in der wigen sein.“[21].

Auffällig ist, dass im zweiten Satz das Altarsakrament nicht noch einmal genannt wird. Vielleicht mag es nur eine Fahrlässigkeit Luthers sein, eine Interpretationsmöglichkeit wäre aber, hieraus eine Hierarchie abzuleiten, so dass Taufe und Evangelium bereits hinreichende und notwendige notae wären, während das Abendmahl diese zusätzlich begleitet und nicht absolut notwendig ist[22]. Eine andere Möglichkeit wäre, dass im ersten Satz von der Kirche die Rede ist, im zweiten aber von den Heiligen und somit Taufe und Evangelium zu „Heiligen“ macht und das Abendmahl die „Heiligen“ erst zur Kirche macht. Wenn dies auch fraglich ist, so kann man jedoch mit Sicherheit sagen, dass das Evangelium eine besondere Stellung einnimmt, durch dessen Anleitung und Zuspruch die Kirche erst entstehen kann. Dem entspricht auch die spätere Textstelle:

„Ecclesia enim nascitur verbo“[23].

In einem Schreiben Luthers von 1521 wird diese besondere Stellung des Evangeliums noch deutlicher genannt:

„Ubi vero Evangelium non videris, [...] ibi non dubites Ecclesiam non esse, etiam si baptisent et vescantur de altari [...]“[24].

Ohne Zweifel ist das Evangelium also „die“ nota schlechthin und alle anderen sind weitere, untergeordnete notae.

Eine Textstelle, die die Bedeutung des Wortes gegenüber Taufe und (Altar-)Sakrament deutlich macht, findet sich der Schrift „Von der Winkelmesse und Pfaffen Weyhe“[25] (WPW) von 1533. Dort heißt es:

„[...] denn die Sacrament on das Wort nicht sein koennen, aber wol das Wort on die Sacrament Und zur not einer on Sacrament, aber nicht on das Wort koennte selig werden, als die, so da sterben, ehe sie die begerte Tauffe erlangen [...]“[26].

Diese Textstelle bestätigt die These, dass das Evangelium ein hinreichendes und notwendiges Kennzeichen ist, während Taufe und Abendmahl dem untergeordnet sind und für sich allein nicht (absolut) notwendig sind.

3.1.2. Von den Konziliis und Kirchen

Intensiv setzt sich Luther mit der Frage nach der Kirche aber im Jahr 1539 in der Schrift „Von den Konziliis und Kirchen“ auseinander. Luther hatte zu diesem Zeitpunkt die Hoffnung auf ein Konzil, bei dem über die reformatorischen Fragen diskutiert werden könnte, aufgegeben. In seiner Schrift legt er nun sein Kichenverständniss dar, dass sich von den zuvor genannten hinsichtlich der Zahl der notae erweitert hat. Luther zählt hier sieben notae ecclesiae auf (WA 50, S.628-642):

„Gotteswort“, „Tauffe“, „Sakrament des Altars“, „Schluesseln“, „das die Kirchen diener weihet oder berufft oder empter hat“, „gebet“, das „heilthum des heiligen Kreuzes“.

Zu deutsch: Wort, Taufe, Abendmahl, Beichte/ Absolution, Amt, Gebet / Bekenntnis, und Leiden der Kirche. Das Wort wird hier ganz zu Beginn als erste nota genannt und Luther sagt:

„[...] Und wenn sonst kein zeichen were, denn dis allein, so were es dennoch gnugsam zu weisen, das daselbs mueste sein ein Christlich heilig volck, Denn Gottes wort kan nicht on Gottes Volck sein, wederumb Gottes Volck kann nicht on Gottes wort sein [...][27].

Festzuhalten ist also, dass das Wort das grundlegende, notwendige und hinreichende Kennzeichen der Kirche ist.

Zweites und drittes Kennzeichen sind Taufe und Abendmahl. Diese beiden Kennzeichen nehmen eine vergleichbare Position ein:

„Wo du nu solch sacrament sihest, in rechtem brauch gereicht, da wisse gewis, das Gottes Volck sey, [...] wo Gottes wort ist, da mus die Kirche sein, also auch, wo die Tauffe und Sacrament sind, mus Gottes volck sein, und widerumb.“[28].

Von Bedeutung ist, auf welche Satzteile sich das Wort „widerumb“ bezieht. Drei Leseweisen wären möglich:

1. Auf „Tauffe und Sacrament“, also: Wo Gottes Volk ist, da sind auch die Sakramente. In diesem Fall bestünde ein Widerspruch zur oben zitierten Stelle aus WPW, wo es hieß: „[...] denn die Sacrament on das Wort nicht sein koennen, aber wol das Wort on die Sacrament Und zur not einer on Sacrament, aber nicht on das Wort koennte selig werden, als die, so da sterben, ehe sie die begerte Tauffe erlangen [...]“[29]. Nach dieser Stelle kann es also „Gottes volck“ auch ohne die Sakramente geben, nur nicht ohne das Wort[30] !
2. Auf „Gottes wort“, also: Wo die Kirche ist, da ist Gottes Wort. Diese Bedeutung wäre unproblematisch und würde sich allem vorigen anschließen.
3. Auf beide Satzteile, also: Wo Gottes Volk ist, da sind auch die Sakramente und wo die Kirche ist, da ist Gottes Wort. Es würde derselbe Widerspruch bestehen, wie in Fall 1.

Die Schwierigkeiten hinsichtlich des Zitats aus WPW lassen sich überwinden, wenn man annimmt, dass Luther an den „Normalzustand“ dachte, bei dem ein Mensch, der getauft werden will, nicht vorher stirbt.

Problematischer ist der erste Teil des Zitates, wonach dort die Kirche sein muss, wo die Sakramente richtig verwaltet werden, denn in dem Zitat aus dem Schreiben vom Jahr 1521 hieß es ja:

„Ubi vero Evangelium non videris, [...] ibi non dubites Ecclesiam non esse, etiam si baptisent et vescantur de altari [...]“ (s.o.).

Es ist also möglich, dass die Sakramente zwar vorhanden sind, nicht aber die (wahre) Kirche. Das Problem lässt sich lösen, wenn man bedenkt, dass ja vom „rechten“ Gebrauch der Sakramente die Rede war und man annimmt, dass ein „rechter“ Gebrauch nur vorliegt, wenn auch das „wahre Evangelium“ gepredigt wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die beiden Sakramente im „rechten“ Gebrauch jetzt als hinreichend dargestellt werden, während sie das in dem Zitat aus dem Jahr 1521 noch nicht waren. Eine Hierarchie besteht trotzdem, denn Abendmahl und Taufe folgen aus dem Wort. Diese Hierarchie drückt Luther sprachlich so aus, dass er das Wort als „heubtheiligthum“[31] nennt und die folgenden notae (mit Ausnahme der fünften nota) „heilthum“[32].

Als vierte nota folgen die Schlüssel, d.h. das Lossprechen von Sünde. Luther sagt auch über sie:

„Wo du nu sihest, das man sunde vergibt oder strafft [...], Da wisse, das Gottes volck da sey, Denn wo nicht Gottes Volck ist, da sind die Schluessel nicht, [...]“[33].

Demzufolge sind auch die Schlüssel ein hinreichendes und notwendiges Kennzeichen. Zu beachten ist allerdings, dass der „richtige“ Gebrauch der Schlüssel gemeint ist. Deutlich wird dies anhand der Frage, warum Luther die bisherige Kirche nicht anerkennt, obwohl diese doch mittels dem Papst die Schlüssel verwaltet. Luther führt aus, dass die Schlüssel nicht dem Papst gehören, sondern der Kirche, bzw. dem Volk Gottes. Demnach kann der Papst höchstens ein Teil der Kirche sein und nicht allein die Schlüssel verwalten[34].

Die fünfte nota ist das Amt, bzw. das Einsetzen in Ämter. Diese nota ergibt sich aus den anderen vier notae, denn man muss „Bisschov, Pfaffher oder Prediger haben, die oeffentlich und sonderlich die obgenanten vier Stueck odder heilthum geben, reichen und uben, von wegen und im namen der Kirchen, viel mehr aber aus einsetzung Christi, wie S. Paulus Ephe. 4. sagt [...]“[35]. Auch hier sagt Luther wieder, dass dort Gottes Volk gewiss ist, wo diese Ämter sind, allerdings nicht die Umkehrung. Das Amt ist demnach ein hinreichendes, aber kein notwendiges Kennzeichen. Die fünfte nota ist den vorigen vier deshalb untergeordnet.

Sechste nota ist das Gebet und der Lobpreis. Wo dies zu finden ist, dort ist auch die Kirche zu finden ist. Zu beachten ist wieder, dass dies in richtiger Weise geschehen muss, nämlich „nach dem wort Gottes“[36]. Diese Abgrenzung ist nötig, da Gebet und Lobpreis ja auch andere Religionen haben[37] und innerhalb der Kirche nicht richtig verwendet werden:

„Denn der Moenche, Nonnen, Pfaffen loeren ist kein gebet [...]“[38].

Es ist somit ebenfalls ein hinreichendes, aber kein notwendiges Kennzeichen.

Die siebte nota ist schließlich das Kreuz. Damit ist das Leiden der Kirche gemeint, wie es in Mt. 5,10f. genannt ist:

„Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn euch die Leute um meinetwillen schmähen und verfolgen und reden allerlei Übles gegen euch, wenn sie damit lügen.“[39].

Auch über diese nota sagt Luther, dass dort, wo sie zu finden ist, auch die Kirche zu finden ist. Sie ist somit ebenfalls ein hinreichendes, aber kein notwendiges Kennzeichen.

Nach Luther entstammen diese sieben notae aus der ersten Tafel des Mose. Darüber hinaus gibt es weitere notae, die der zweiten Tafel des Mose entstammen. Diese notae resultieren aber aus denen der ersten Tafel und sind diesen deshalb untergeordnet. Außerdem sind die weiteren notae nicht so gewiss, da sich auch Heiden darin üben. Darüber hinaus „[...] hat die Kirche ander mehr eusserliche weise, [...]“[40], die aber nicht notae ecclesiae sind, sondern Adiaphora.

3.1.3. Wider Hans Worst

Schließlich ist noch die Schrift „Wider Hans Worst“ (1541) von Bedeutung. Innerhalb dieser beschäftigt sich Luther mit den notae ecclesiae um zu zeigen, dass die reformierte Kirche die „rechte alte Kirche“[41] sei. Er schreibt von zehn Zeichen, die die alte Kirche hatte und die ebenfalls die reformierte Kirche besitze, nämlich (WA 51, S. 479- S. 485):

1. Taufe
2. (Altar-)Sakrament
3. Schlüssel
4. Predigtamt und Wort sind rein und reichlich
5. Glaube der alten Kirche
6. Gebet und Psalme der alten Kirche
7. Weltliche Herrschaft wird geehrt
8. Preisen des Ehestandes als göttliche Ordnung
9. Kreuz
10. Keine Vergeltung, sondern Ertragen von Leid wie die alte Kirche.

In VKK waren es:

1. Wort
2. Taufe
3. Abendmahl
4. Beichte/ Absolution
5. Amt
6. Gebet
7. Bekenntnis und Leiden der Kirche

Zunächst scheint diese Aufzählung zwar sehr modifiziert und neu gegenüber der Schrift „Von den Konzilien und Kirchen“, sie lässt sich aber meiner Meinung nach weitgehend mit ihr in Einklang bringen: Die ersten drei Kennzeichen entsprechen dem zweiten, dritten und vierten Kennzeichen aus VKK. Kennzeichen vier bis sechs entsprechen dem ersten, fünften und sechsten Kennzeichen aus VKK. Das siebte Kennzeichen aus VKK ist in WHW das neunte und zehnte Kennzeichen. Es ergeben sich also als Neuerungen die Kennzeichen sieben und acht (weltliche Herrschaft wird geehrt und Preisen des Ehestandes als göttliche Ordnung). Auch diese können mit VKK in Einklang gebracht werden, wenn man sie als aus der zweiten Tafel Moses resultierend betrachtet. Inhaltlich gibt es also keine wirklichen Neuerungen. Es stellt sich trotzdem die Frage, warum Luther die Kennzeichen hier anders darstellt als in VKK und vor allem, warum er eine andere Reihenfolge wählt. Weil Luther in WHW zeigen will, das die reformierte Kirche die „rechte alte Kirche“ (s.o.) sei, liegt es nahe, das Luther die Reihenfolge dem möglichst dienlich wählt. Er führt zunächst die Sakrament auf, weil diese vielleicht am deutlichsten sichtbar sind und sich daher gut eignen, die Übereinstimmung der reformierten Kirche mit der alten Kirche aufzuweisen. Seltsamerweise folgt dann erst das Wort. Da die Sakramente aus dem Wort folgen, drückt die Reihenfolge aber gewiss keine Abwertung des Wortes aus. Dass das Wort immer noch eine übergeordnete Stellung hat, findet sich einige Seiten später wieder:

„Darumb mus in der Kirchen nichts, denn allein das gewisse, rein und einig Gottes wort gepredigt werden.“[42].

Außerdem haben Taufe, (Altar)-Sakrament und Wort immer noch eine vorrangige Stellung, wie ebenfalls wenige Seiten später noch deutlicher wird:

„Es ist ein hoch, tieff, verborgen ding die kirche, das sie niemand sehen noch kennen mag, Sondern allein an der Tauffe, Sacrament und Wort fassen und gleuben mus.“[43].

Außerdem ist die Taufe hier noch stärker über das (Altar-)Sakrament gestellt, was ebenfalls wenige Seiten später noch deutlicher wird:

„Denn wo die Tauffe nicht ist, da hilfft Sacrament, Schlussel und alles nichts, [...]“[44]. Schließlich ist es noch auffällig, dass das Kreuz in WHW nach dem Ehren der Obrigkeit genannt wird, während letzteres in VKK nicht zu den sieben notae ecclesiae gehörte, sondern aus der zweiten Tafel folgte. Möglich wäre es, dass Luther hier wirklich zu einer neuen Meinung über das Kreuz, bzw. das Ehren der Obrigkeit gekommen ist, Begründungen hierfür liegen meines Wissens bei Luther nicht vor. Meiner Meinung nach könnte Luther damit ausdrücken wollen, dass er kein Revolutionär gegen alle Obrigkeit war –schließlich führte die Reformation zu den Bauernkriegen, die keinesfalls von Luther gebilligt wurden- sondern sich lediglich gegen die bisherige Kirche wandte.

Ergebnis über Luthers Ansicht der notae ecclesiae:

Nach dem Nizäno-Konstantinopolitanum ist die Kirche „eine, heilige, katholische und apostolische“ und sie bildet die „communio sanctorum“. Diese Kennzeichen müssen geglaubt werden, da sie nicht sichtbar sind. Infolgedessen formuliert Luther äußerliche Zeichen: Hauptkennzeichen ist das Wort. Wo es im richtigen Gebrauch vorhanden ist, dort ist auch die Kirche vorhanden. Ist das Wort nicht vorhanden, so ist auch nicht die Kirche vorhanden. Weitere hinreichende und notwendige Kennzeichen sind Taufe, Abendmahl und Schlüssel/ Beichte. Diese folgen aus dem Wort. Diese vier Kennzeichen haben hinreichenden und notwendigen Charakter. Darüber hinaus gibt es die drei weiteren Kennzeichen Amt, Gebet/ Bekenntnis und Kreuz. Sie sind zwar hinreichend, aber nicht notwendig. Schließlich gibt es noch die notae der zweiten Tafel Mose und die Adiaphora. Diese sind weder hinreichend, noch notwendig, sie sind signifikativ. Man könnte alle diese Kennzeichen zusammen als Interpretation der vier klassischen Kennzeichen lesen, inklusive der „communio sanctorum“.

3.2. Die „Confessio Augustana“

Mit der Reformation war es mehr und mehr nötig, eine verbindliche Bekenntnisschrift zu formulieren, die das Kirchenverständniss der Reformer darlegte. Im Verlauf dessen entstand die Confessio Augustana (CA). Sie hat eine längere Vorgeschichte, wird aber erstmals von großer Bedeutung, als Melanchton, der sie formulierte, am 25.6. 1530 dem Kaiser Karl V. vorlegte. Im weiteren Verlauf änderte Melanchton die CA mehrmals. Sie nahm immer mehr Bedeutung an. Schließlich wurde die unveränderte Fassung der CA 1580 in das Konkordienbuch aufgenommen. Von Relevanz hinsichtlich der notae ecclesiae ist der siebte und achte Artikel der CA. Darin heißt es:

„Item docent, quod una sancta ecclesia perpetuo mansura sit. Est autem ecclesia congregatio sanctorum, in qua evangelium pure docetur et recte administrantur sacramenta.“[45].

Der Kirche wird also Einigkeit, Heiligkeit und Ewigkeit zugeschrieben. Dann wird ecclesia bzw. Kirche definiert: Sie ist Versammlung der Heiligen. Im lateinischen Text steht hier nicht „communio“, sondern „congrgatio“. Dadurch wird die Bedeutung „Anteil an (den heiligen Dingen)“ sprachlich ausgeschlossen, bleibt aber inhaltlich bestehen: Die Gemeinschaft wird eine heilige, da sie Anteil an den heiligen Dingen hat. Zur Kirche wird diese Versammlung durch wahres Evangelium und rechte Verwaltung der Sakramente. Da auch hier Wort und Sakrament die „Haupt“-noate sind, fällt dieser Kirchenbegriff im wesentlichen mit dem Luthers zusammen. Neu ist die Veränderung der Formel „communio sanctorum“ zu „congregatio sanctorum“.

Im darauffolgenden Artikel 8 heißt es über die Kirche: „Quamquam ecclesia proprie sit congregatio sanctorum et vere credentium, [...]“[46]. Hier ist zwar nicht von Wort und Sakrament die Rede, auf diese kommt man aber sofort wieder, wenn man fragt, woran man äußerlich diese Versammlung erkennt.

Ergebnis hinsichtlich der notae ecclesiae in der CA:

Die CA enthält keine wesentlichen Neuerungen der notae ecclesiae gegenüber Luther bzw. den altkirchlichen Bekenntnissen.

Selbstverständlich bedeutet dies nicht, das die Frage nach den Kennzeichen der Kirche hiermit abgeschlossen ist. Wie bereits einleitend gesagt, ist diese Frage bis heute aktuell. Luthers Kirchenbegriff ist jedoch maßgeblich für den evangelischen Kirchenbegriff, da er ja eben zur Bildung der Evangelischen Kirche geführt hat.

Dass man „evangelisch“ sein kann, aber dennoch die notae ecclesiae in anderer Weise sieht, zeigt die Existenz der evangelischen Freikirchen. Im nächsten Teil dieser Arbeit soll deshalb die Evangelisch- methodistische Kirche hinsichtlich ihres Kirchenverständnisses untersucht werden.

4. Notae ecclesiae aus Sicht der Evangelisch-methodistischen Kirche

Die Evangelisch- methodistische Kirche in Deutschland ist Teil der United Methodist Church. Diese entstand 1968 als Zusammenschluss verschiedener methodistischer Gemeinschaften, bzw Kirchen. Alle methodistischen Gemeinschaften gehen ursprünglich auf John Wesley zurück. Dieser wurde 1703 als Sohn eines anglikanischen Pfarrers geboren. 1720 nahm John Wesley das Studium der Theologie in Oxford aufnahm und wurde 1725 zum Diakon der Kirche von England ordiniert. Ein Jahr später wurden er und sein Bruder Charles (1707-1788) zu „Fellows“[47] gewählt. Während dieser Zeit gründete Charles eine christliche Studentenvereinigung, deren besonderes Anliegen ein christlicher Lebensstil war. Von ihren Kommilitonen wurden sie spöttisch als „Methodisten“ bezeichnet, „darin lag entweder eine Anspielung auf die alte Schule der Ärzte, die lehrten, fast alle Krankheiten könnten durch eine methodische Lebensweise geheilt werden, oder der Name bezog sich auf die mehr methodische Art des Studierens und der Lebensführung, die die jungen Männer von ihren Alters- und Standesgenossen unterschied.“[48]. 1728 wurden John und 1735 Charles Wesley zu Pfarrern ordiniert. Im selben Jahr siedelten sie nach Georgia (USA) um, wo John ein Pfarramt übernahm. Bereits 1736 kehrte Charles und im Februar 1738 John wieder zurück nach England. Ein besonderes Datum ist der 24. Mai 1738: Während einer Lesung von Luthers Vorrede zum Römerbrief hat Wesley ein Bekehrungserlebnis. Von nun an beginnt eine sehr rege Missionstätigkeit. Sein Tun war dabei allerdings nicht von der Kirche autorisiert, wohl aber durch seinen Titel als Fellow. Wesley wurde vorgeworfen, er arbeite unbefugt in den Bezirken anderer Pfarrer. Als Wesley und seinen Mitarbeitern das Predigen in den Anglikanischen Kirchen untersagt wurde, predigten sie -nach anfänglichem Bedenken- auf offenem Feld, was zu Massenversammlungen führte. Mit der Ausbreitung dieser methodistischen Erweckungsbewegung begannen auch Überlegungen der Mitglieder zu einer Abspaltung von der Anglikanischen Kirche, gegen die sich Wesley aber zeit Lebens wehrte[49]. In Folge der Massenbewegung bildete Wesley viele Laienprediger aus, die eine schnelle Verbreitung der methodistischen Bewegung erst möglich machten. Ein wichtiges Datum für die Kirchwerdung der methodistischen Bewegung war das Jahr 1784: Durch die „Deed of Decleration“[50] wurden die Besitz- und Rechtsverhältnisse der methodistischen Gemeinschaften in England geregelt und die Glaubensgrundlagen festgehalten. Im gleichen Jahr fand in Baltimore (USA) die sogenannte „Weihnachtskonferenz“ statt, die die Gründung der „Methodist Episcopal Church“ (Bischöflichen Methodistenkirche) in Nordamerika beschloss.

In der Folgezeit fand der Methodismus zunächst in Nordamerika große Verbreitung. Von dort wie auch von England aus fand der Methodismus auf dem europäischen Festland Verbreitung. Aus den amerikanischen Methodisten entwickelte sich unter Jakob Albrecht (1759-1808) die deutschsprachige Evangelische Gemeinschaft, die über Heimkehrer schnell auch Verbreitung in Deutschland fand.

Als Mitte des 19. Jahrhunderts nach Amerika emigrierte Deutsche, die in Amerika dem Methodismus angehörten, nach Deutschland zurückkehrten, entstand daraus die Bischöfliche Methodistenkirche.

Die Evangelische Gemeinschaft und die Bischöfliche Methodistenkirche vereinigten sich 1968 auf Weltebene zur Evangelisch-methodistischen Kirche (UMC).

Die Glaubensgrundlagen der Evangelisch- methodistischen Kirche sind allem voran die Bibel. Des weiteren die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, vor allem das Apostolische Glaubensbekenntnis, die 39 Artikel der anglikanischen Kirche (Allerdings in einer von Wesley bearbeiteten Form aus dem Jahr 1784, die aus 25 Artikeln besteht) bzw. die 16 Artikel der Evangelischen Gemeinschaft, die Schriften und Lehrpredigten John Wesleys, die „Sozialen Grundsätze“ und –als Ausdruck eines auf praktische Frömmigkeit gerichteten Lebensstils- das „Soziale Bekenntnis der EmK“. Folglich waren -ganz wie bei Luther- die vier klassischen Kennzeichen der Kirche zuerst einmal: Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität und die Formel „communio sanctorum“.

4.1. John Wesley (1703- 1791)

4.1.1. Sermon LXXIV. Of The Church

Über die Kirche schreibt Wesley in seiner Lehrpredigt 9 „The Church“[51]: „Here, then, is a clear unexceptionable answer to that question, ,What is the Church?‘ The catholic or universal Church is, all the persons in the universe whom God hath so called out of the world as to entitle them to the preceding character; as to be ,one body,‘ united by ,one spirit‘; having ,one faith, one hope, one baptism; one God and Father of all, who is above all, and through all, and in them all.‘ “[52].

Der Predigttext ist Epheser 4, 1-6. An diese Verse lehnt Wesley seinen Kirchenbegriff an: Kirche sind alle von Gott „aus der Welt“ berufenen Menschen. Dies erinnert an die Wendung „communio sanctorum“ des Apsotolicums. Zwar wird hier der Aspekt der heiligen Kirche nicht erwähnt, folgt aber später, wenn Wesley auf die Frage, warum die Apostel von der heiligen Kirche sprachen antwortet:

„Nay, the shortest and the plainest reason that can be given, and the only true one, is, -The Church is called holy, because it is holy, because every member thereof is holy, though in different degrees, as He that called them is holy.“[53]

Die Kirche wird als „katholisch“ bzw. „allgemein“ bezeichnet und sie ist eine („one body“). Der hier beschriebene Kirchenbegriff ähnelt damit stark dem des Apostolicums. Auffällig ist Wesleys Betonung der Einheit. Sie ist sicherlich vor dem Hintergrund der drohenden Kirchenspaltung zwischen den Methodisten und der Anglikanischen Kirche zu sehen.

4.1.2. Die 39 Artikel der Anglikanischen Kirche (bzw. die 25 Artikel von 1784)

Hinsichtlich der notae ecclesiae ist von den 25 Artikeln Wesleys der Artikel 13 „Von der Kirche“ relevant. Darin heißt es:

„Die sichtbare Kirche Christi ist eine Gemeinschaft von Gläubigen, in welcher das reine Wort Gottes gepredigt wird und die Sakramente in allen notwendig zu denselben gehörigen Stücken nach Christi Anordnung richtig verwaltet werden.“[54]

Dies entspricht Artikel 7 der Confessio Augustana (siehe 3.2.). Die Sakramente[55] werden richtig verwaltet, wenn sie gemäß der Bibel verwaltet werden und deshalb kann man sagen, dass sowohl für Luther, als auch für Wesley das Wort von konstitutiver Bedeutung für die Kirche ist. Auf diesen Artikel geht Wesley in der Schrift „An earnest appeal to men“ ein:

„The article mentions three things as essential to a visible church. First: Living faith; without which, indeed, there can be no church at all, neither visible nor unvisible. Secondly: Preaching, and consequently hearing, the pure word of god, else that faith would languish and die. And, Thirdly, a due administration of the sacraments, -the ordinary means whereby God increaseth faith.“[56]. Demnach gibt es für Wesley drei „essentials“ (=Wesensmerkmale): Lebendiger Glaube, Wort und richtig verwaltete Sakramente (Taufe und Abendmahl; Vgl. Fußnote 19). Die „richtige Verwaltung der Sakramente“ erinnert an Artikel 7 der Confessio Augustana (siehe 3.2.). Diese Nähe zu dem Kirchenbegriff der Confessio Agustana wird später unter 4.2. noch deutlicher.

Vergleicht man Wesleys „esentials“ mit Luthers notae vier hinreichenden und notwendigen notae, und fasst das Prädikat „essential“ im Sinne von hinreichend und notwendig auf, so ergibt sich vereinfacht folgendes Bild:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es fällt auf, dass Wesley allem voran den Glaube stellt und dann aber genau die selben notae aufzählt, in genau der selben Reihenfolge. Kann man hier aber wirklich von einem Unterschied sprechen? Meines Erachtens setzt Wesley den lebendigen Glauben allem voran, um die Bedeutung des praktischen, alltäglichen Christseins zu akzentuieren. „Christliches“ Handeln bedeutet ja eben ein Handeln gemäß der Bibel und eben die praktische Frömmigkeit war für Wesley von Anfang an von enormer Bedeutung. So war eine gelebte Frömmigkeit das Ziel, das sich jene Studentengruppe zum Ziel gesetzt hatte, die erstmals als „Methodisten“ verspottet wurden. Somit ist die Bibel nicht etwa sekundär, sondern sie ist –ganz wie bei Luther- Grundlage für alle weiteren notae.

Ergebnis über Wesleys Ansicht der notae ecclesiae:

Nach Wesley ist die Kirche „eine, heilige, katholische“ und sie bildet die „communio sanctorum“. Diese Kennzeichen müssen geglaubt werden, da sie nicht sichtbar sind. Die Apostolizität wird nicht explizit genannt.

Hinreichendes und notwendiges sichtbares Kennzeichen der Kirche sind Wort (mit besonderer Betonung auf den lebendigen Glauben) und die Sakramente.

Wesleys Kirchenbegriff ähnelt dem der Confessio Augustana.

4.2. Die 16 Artikel der Evangelischen Gemeinschaft

Als sich 1968 in Deutschland die Evangelische Gemeinschaft mit der Bischöflichen Methodistischen Kirche vereinigte, wurden auch die 16 Artikel von Jakob Albrecht als Glaubensgrundlage der Evangelisch-methodistischen Kirche aufgenommen. Hinsichtlich der notae ecclesiae ist besonders Artikel 5 von Bedeutung.

„Wir glauben an die eine, heilige, apostolische und allgemeine Kirche, die Gemeinschaft aller wahrhaft Gläubigen unter Christus, ihrem Herrn, in der das Wort Gottes durch berufenen Menschen lauter und rein verkündigt wird und die Sakramente nach Christi Anweisung recht

verwaltet werden. Unter der Leitung des Heiligen Geistes ist sie das Organ und der Ort des Heilshandelns Jesu Christi in der Welt.“[57]

Ganz offensichtlich setzt sich dieser Artikel aus dem Nizäno-Konstantinopolitanum (eine, heilige,...), Apostolicum (communio sanctorum) und aus Artikel 7 der Confessio Augustana (siehe 3.2.) zusammen! In diesem Artikel ist also eine Anerkennung der altkirchlichen Glaubensbekenntnisse enthalten –und zwar indirekt von allen vier, die zu Beginn der Arbeit untersucht wurden, da ja das Apostolicum auf das Romanum zurückgeht und das Nizäno-Konstantinopolitanum auf das Nizänum. Darüber hinaus ist eine Anerkennung des Kirchenverständnisses der Reformatoren enthalten, wie es in der CA festgehalten ist.

Ergebnis hinsichtlich der notae ecclesiae in den 16 Artikeln der Evangelischen Gemeinschaft:

Neuerungen gegenüber Wesley sind die Aufnahme des Nizäno-Konstantinopolitanum. Darüber hinaus wird der Kirchenbegriff, wie er in der Confession Augustana festgehalten ist, fast wörtlich anerkannt.

5. Abschließende Ergebnisse

1. Als erstes Ergebniss ist festzuhalten, dass die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse sowohl für die Evangelischen Kirche, als auch für die Evangelisch- methodistischen Kirche eine Glaubensgrundlage darstellen und beide Kirchen die darin enthaltenen notae ecclesiae anerkennen.

2. Als sichtbare notae ecclesiae kennt die Evangelische Kirche gemäß ihrer Tradition:

- Das Wort Gottes. Dies ist hinreichende und notwendige Grundlage. Aus ihm folgen alle anderen notae.
- Taufe, Abendmahl und Schlüssel/ Beichte. Diese notae sind hinreichend und notwendig. Ihr richtiger Gebrauch folgt aus dem richtigen Gebrauch der Bibel.
- Amt, Gebet/ Bekenntnis und Kreuz. Diese notae sind hinreichend, aber nicht notwendig.
- Notae der zweiten Tafel Mose und die Adiaphora. Sie sind weder hinreichend noch notwendig. Sie sind signifikativ.

3. Als sichtbare notae ecclesiae kennt die Evangelisch- methodistische Kirche gemäß ihrer Tradition:

- Das Wort Gottes mit besonderer Betonung des lebendigen Glaubens. Das Wort Gottes ist hinreichende und notwendige Grundlage. Aus ihr folgen alle anderen notae.
- Sakramente (Amt, Gebet/ Bekenntnis und Kreuz). Diese notae sind hinreichend und notwendig. Ihr richtiger Gebrauch folgt aus dem richtigen Gebrauch der Bibel.

4. Vergleicht man den Kirchenbegriff der Evangelischen Kirche mit dem der Evangelisch- methodistischen Kirche hinsichtlich der sichtbaren notae ecclesiae, so lässt sich sagen:

- Beide Kirchen anerkennen das Wort Gottes als Grundlage der Kirche. Es ist hinreichendes und notwendiges Kennzeichen der Kirche. Beide Kirchen anerkennen die rechte Verwaltung der Sakramente als weitere hinreichende und notwendige Kennzeichen, die aus dem rechten Gebrauch des Wort Gottes folgen.
- Die Evangelische Kirche kennt als weitere hinreichende, aber nicht notwendige notae Amt, Gebet/ Bekenntnis und Kreuz. Diese sind in den Evangelisch- methodistischen Glaubensgrundlagen nicht eigens formuliert, sind aber impliziert im Wort Gottes, welches die Hauptnota ist.
- Die Evangelische Kirche kennt gemäß Luther die zweite Tafel des Mose und die Adiaphora als weitere, signifikative Kennzeichen. Diese sind in den Evangelisch- methodistischen Glaubensgrundlagen nicht explizit enthalten, finden sich aber indirekt in den ethischen Schriften John Weslelys[58] sowie im „Sozialen Glaubensbekenntnis“[59] und den „Sozialen Grundsätzen der EmK“[60].
- Die Evangelisch- methodistische Kirche betont einen „lebendigen Glauben“.

Damit lässt sich als Hauptergebnis sagen:

Die Evangelische Kirche und die Evangelisch- methodistische Kirche besitzen hinsichtlich der hinreichenden und notwendigen notae ecclesiae den selben Kirchenbegriff. Von einem Unterschied kann man nur in der Akzentuierung sprechen.

III Schluss

Die Frage, die sich an das Ergebnis dieser Arbeit anschließt, ist, was denn die Evangelisch- methodistische Kirche von der Evangelischen Kirche trennt, wenn beider Kirchenbegriff doch so ähnlich ist.

Zum Einen sollte deutlich geworden sein, dass die Selbstständigkeit der EmK als Kirche vor allem keine bewusste Abspaltung war und auch keinesfalls auf Sonderlehren beruhte. Zur Bildung einer neuen Kirche führten vielmehr unterschiedliche Ansichten über das praktische Leben eines Christen. Die Zeit Wesleys war von der Aufklärung geprägt und es herrschte ein Rationalismus, der dem Gottesglaube kritisch gegenüber stand[61]. Zudem kamen Missstände innerhalb wie außerhalb der Kirche hinzu: Von Armut geprägte Arbeitermassen, harte Justiz, „eine völlige religiöse und sittliche Erschlaffung“[62]. Wie erwähnt, war es bereits damals, als die Wesley-Brüder einen Studentenkreis um sich scharten, das besondere Anliegen, ein christliches Leben zu führen, was sich zum Beispiel im Besuch von Gefangenen und Kranken äußerte. Dieses Anliegen war für Wesleys Leben wegweisend. Inmitten der allgemeinen religiösen Leere war Wesleys Herz voll von der Freude des Wort Gottes. Und wovon das Herz voll ist, davon geht bekanntlich der Mund über. Kritisch fragend könnte man einwerfen, ob es aber deshalb nötig sei, den Leib der Kirche zu spalten. Natürlich nicht - und deshalb strebte Wesley stets nach einer Vereinigung des Methodismus mit der Anglikanische Kirche. Weiter könnte man kritisch fragen, ob Wesley nicht besser innerhalb und mit der Kirche hätte handeln sollen, anstatt einfach außerhalb der Kirche drauf los zu predigen. Fraglich ist, ob Wesley dann solche Massen hätte bekehren können, denn gerade die Predigten auf offenem Feld und das Hingehen zu den Leuten ließen den Methodismus zur Massenbewegung werden, gerade auch in den USA.

Die Frage nach der Einheit der Kirche stellt sich heutzutage im großen Rahmen: Kann man heute, im Angesicht einer Pluralität von christlichen Kirchen, überhaupt von „einer allgemeinen“ Kirche, wie sie im Nizäno-Konstantinopolitanum bekannt wird, sprechen?

Ich meine nein. Eine Kirche existiert dann, wenn sich die christlichen Kirchen gegenseitig voll anerkennen und dieselbe Glaubensgrundlage haben. Dies ist noch nicht der Fall, ist aber das gemeinsame Ziel aller Kirchen, die um Ökumene bemüht sind und sich auf Ebene der ACK oder des Ökumenischen Rats der Kirchen zusammenfinden. Damit meine ich aber überhaupt nicht, dass man überall eine Einheit haben muss! Eine Kirche bedeutet für mich eine Einheit in der Glaubensgrundlage, d.i. im Wort Gottes. Eine fruchtbare Vielfalt in den Ausprägungen des Glaubens sollte dagegen möglich sein. So wie es beispielsweise kleine, große, laute, leise, junge und alte Menschen gibt, so sollte sich das doch auch im Gottesdienst widerspiegeln dürfen. Einheit bedeutet für mich die gegenseitige Anerkennung. Eigentlich ist das alles auch nichts neues: Es ist der eine Leib, dessen Haupt Jesus Christus ist.

VI Literatur

Quellen:

Aland, Barbara und Kurt (Hg.): Das neue Testament. Griechisch und Deutsch. 27. Auflage, Stuttgart 1986.

Burkhardt, Helmut; Swarat, Uwe (Hg.): Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. 2. Auflage, Wuppertal 1998.

Denzinger, Heinrich: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. 39. Auflage, Freiburg i.B. 2001.

Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. 10. Auflage, Göttingen 1986.

Fahlbusch, Erwin (Hg.) u.a: Evangelisches Kirchenlexikon. 3. Auflage, Göttingen 1989.

Galling, Kurt (Hg.):Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 4. Auflage, Tübingen 1998ff..

Gohrs, F. und Brenner, D. (Hg.): D. Martin Luthers Werk. Kritische Gesamtausgabe. Weimar 1914.

Grane, Leif: Die Confessio Augustana. 5. Auflage, Göttingen 1996.

Heussi, Karl: Kompendium der Kirchengeschichte. 12. Auflage, Tübingen 1956.

Jackson, Thomas: The Works of John Wesley. 3. Auflage 1986 (Nachdruck von 1872)

Klaiber, Walter und Marquardt, Manfred: Gelebte Gnade. Grundriß einer Theologie der Evangelisch- methodistischen Kirche. Stuttgart 1993.

Krause, Gerhard und Müller, Gerhard (Hg.): Theologische Realenzyklopädie. 5. Auflage, Berloin/ New York 1989.

Küster, Otto: Die altkirchlichen Bekenntnisse. 2.Auflage, Gerlingen 1974.

Neebe, Gudrun: Apostolische Kirche. Grundunterscheidungen an Luthers Kirchenbegriff unter besonderer Berücksichtigung seiner Lehre von den notae ecclesiae. Berlin/ New York 1997.

Steckel, Karl und Sommer, C. Ernst (Hg.): Geschichte der Evangelisch-methodistischen Kirche. Weg, Wesen und Auftrag des Methodismus unter besonderer Berücksichtigung der deutschsprachigen Länder Europas. Stuttgart 1982.

Steinacker, Peter: Die Kennzeichen der Kirche. Eine Studie zu ihrer Einigkeit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität. Berlin 1981.

Steubing, Hans (Hg.): Bekenntnisse der Kirche. Bekenntnistexte aus zwanzig Jahrhunderten. Wuppertal 1970.

Streminger, Gerhard: David Hume: „Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand“. Paderborn 1995.

Wesley, John: Die Kennzeichen eines Methodisten. Bearb. und mit einem Nachwort vers. von Manfred Marquardt. Stuttgart 1996.

Williams, Colin: Die Theologie John Wesleys. Frankfurt a. M.1967.

Zentralkonferenz in Deutschland: Lehre, Verfassung und Ordnung der Evangelisch- methodistischen Kirche. Stuttgart 1998.

Hilfsmittel:

Gemol, Wilhelm: Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörtebuch. 9. Auflage, Wien 1997 (Nachdruck von 1965).

Petschenig, Michael (Bearbeitet): Der kleine Stowasser. Lateinisch- Deutsches Schulwörterbuch. München 1965.

Schmoller, Alfred: Handkonkordanz zum griechischen Neuen Testament. 8. Auflage, Stuttgart 1949.

[...]


[1] WA 50, S. 628, Zeile 19-21.

[2] Wahrscheinlich vor allem auf Grund der Selbstbezeichnung der Jerusalemer Urgemeinde als „ekklhsia tou Jeou“, also als „Gemeinde Gottes“. Vgl. Gal. 1,13: „Denn ihr habt ja wohl gehört von meinem Wandel vormals im Judentum, wie ich über die Maßen die Gemeinde Gottes verfolgte und sie zu zerstören suchte.“

Weitere Bibelstellen sind unter 2.1. auf Seite 5 aufgeführt. (Bibel-Zitate werden hier und in allen weiteren Zitaten nach der revidierten Luther-Übersetzung von 1984 wiedergegeben.)

[3] Es lässt sich die Spur der notae ecclesiae vielleicht noch weiter im Judentum zurückverfolgen, da aber das Christentum als solches mit dem Neuen Testament beginnt, setze ich auch hier mit der Untersuchung an.

[4] Da es noch keine „offiziellen“ Äußerungen über die Kirche gab, muss es von vornherein klar sein, dass es sich bei jenen Äußerungen nicht unbedingt um allgemeine, objektive Vorstellungen des Kirchenbegriffs handelt.

[5] Neben den im folgenden aufgezählten Bibelstellen, finden sich auch noch weitere, die Bezug auf das “Volk Gottes“ im alttestamentlichen Sinn nehmen, so z. B. Röm. 11, 1f.

[6] Man könnte das Neue Testament auch als eine fortlaufende Ethik der jungen Christenheit betrachten. Die in diesem Abschnitt genannten Bibelstellen sind deshalb repräsentativ und nicht exklusiv.

[7] Zitiert nach: Schröer, Henning: Apostolische Glaubensbekenntnis. In: Theologische Realenzyklopädie, Band 3 (1978), S. 528-571.

[8] Zitiert nach: Küster, Otto: Die altkirchlichen Bekenntnisse. 2. Auflage, Gerlingen 1974.

[9] „katholisch“ meint hier soviel wie „allgemein“ oder „das ganze betreffend“ und darf noch nicht in Verbindung mit „römisch-katholisch“ gebracht werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird „catholicam“ bzw. „kaqolikh“ oft mit „allgemein“ und bereits im 15. Jahrhundert mit „christlich“ wiedergegeben.

[10] „Ökumenisch“ meint hier „vor der Spaltung in Ost- und Westkirche“ (1054).

[11] Die Erweiterungen waren vor allem antiarianisch gedacht.

[12] Zititert nach: Hauschild, Wolf-Dieter. Art.: Nicäno-Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis. In: TRE 24, 446.

[13] Zititert nach: Hauschild, Wolf-Dieter. Art.: Nicäno-Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis. In: TRE 24, 446.

[14] Auf dem Konzil von Toledo (589) fügte die westliche Kirche die Formel filioque hinzu und setzte die Präposition „an” vor die Worte „eine heilige apostolische Kirche”.

[15] Diese Auffassung drückt Luther z. B. in den Schmalkaldischen Artikeln aus (Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. 10. Auflage, Göttingen 1986; darin Schmalkaldische Artikel, Von der Kirchen, S. 459f. (Biblischer Hintergrund ist Joh. 10,3)), sowie im Großen Katechismus, S. 655, Zeile 44- S. 657, Zeile 18.

[16] WA 50, S. 628, Zeile 19-21.

[17] WA 6, S. 285-324.

[18] WA 50, S. 506-653.

[19] WA 51, S. 469-572.

[20] Zu beachten ist hier, dass die Reformatoren nur zwei Sakramente als von Jesus gegeben anerkannten, nämlich Taufe und Abendmahl. Gemeint ist hier das „Altarsakrament“. Die Absolution findet nicht mehr in Form von Beichte vor dem Pfarrer statt, sondern im persönlichen Glauben, bzw. im Abendmahl.

[21] WA 6, S.301, Zeile 3-6; Ähnlich auch in WA 7, S. 720, Zeile 34-36.

[22] Um mögliche Verwirrung durch die Begriffe „hinreichend“ und „notwendig“ zu vermeiden, hier die Definition der Begriffe: „hinreichend“= wenn a, dann auch b. „notwendig“= wenn nicht a, dann auch nicht b.

[23] WA 6, S. 560, Zeile 33f. Eigene Übersetzung: „Die Kirche ist nämlich durch das Wort geschaffen“; Vgl. WA 2, S. 430, Zeile 6f; WA 7, S. 721, Z. 12f.; WA 12, S. 191, Zeile 16,ff.; WA 42, S. 334, Zeile 12.

[24] WA 7, S. 721, Zeile 4-7; Der volle Titel der Schrift lautet: „Ad librum eximii Magistri Nostri Magistrii Ambrosii Catharini, defensoris Silvestri Prieratis acerrimi, responsio.“; Eigene Übersetzung: Wenn du aber das Evangelium nicht sehen solltest, [...] dann sollst du nicht daran zweifeln, dass die Kirche nicht ist, auch wenn sie taufen und über dem Altar speisen, [...].“

[25] WA 38, S. 195-256.

[26] WA 38, S.231, Zeile 9-12.

[27] WA 50, S.629, Zeile 32-35.

[28] WA 50, S.631, Zeile 27-29; „widerumb“ bedeutet „umgekehrt“.

[29] WA 38, S.231, Zeile 9-12.

[30] Hier ist zwar von einem, der selig wird die Rede, während im vorigen Zitat die Rede von „Gottes volck“ ist, jedoch gehört einer, der selig wird, ja wohl zum Volk Gottes.

[31] WA 50, S. 629, Zeile 3.

[32] WA 50, S. 630, Zeile 24; S. 631, Zeile 9; S. 632, Zeile 14; S.641, Z. 25 f.; S.642, Zeile 1.

[33] WA 50, S. 632, Zeile 10-13.

[34] Die Absolution durch den Papst müsste aber dennoch gültig sein, denn nach Luther kommt es ja nicht auf die Person an, die die Sakramente spendet (Vgl WA 50, S.634, Z. 20-33).

[35] WA 50, S. 633, Zeile 1-3.

[36] WA 50, S.641, Zeile 23.

[37] Ähnlich muss man auch die vorige, fünfte nota verstehen: Ämter gibt es überall, aber um Kennzeichen der Kirche zu sein, müssen sie nach Gottes Wort sein und wohl deshalb nimmt Luther Bezug zu Eph. 4,11: „Und er gab den einen das Apostelamt, andere setzte er als Propheten ein, andere als Evangelisten, andere als Hirten und Lehrer, [...]“.

[38] WA 50, S. 641, Z. 31; „loeren“ meint „Brüllen“, „Schreien“.

[39] Vgl. Mk. 8,34.

[40] WA 50, S. 649, Z. 7f.

[41] WA 51, S. 479, Z.1.

[42] WA 51, S. 518, Zeile 23-25; Nach Neebe, Gudrun: Apostolische Kirche. Grundunterscheidungen an Luthers Kirchenbegriff unter besonderer Berücksichtigung seiner Lehre von den notae ecclesiae. Berlin/ New York 1997, S. 114 Anm. 368 steht das Wort Gottes in WHW erst an vierter Stelle, weil Luther Wort Gottes und Predigtamt zusammenfasst, während das Amt in VKK erst an fünfter Stelle folgen.

[43] WA 51, S. 507, Zeile 31-33.

[44] WA 51, S. 488, Zeile 21f.

[45] Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. 10. Auflage, Göttingen 1986. S. 61, Zeile 1-6; ebenda die dt. Übersetzung: „Es wird auch gelehret, daß alle Zeit musse ein heilige christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung aller Glaubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakrament lauts des Evangelii gereicht werden.“.

[46] Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. 10. Auflage, Göttingen 1986. S. 62, Zeile 1f.; ebenda die dt. Übersetzung: „Item, wiewohl die christliche Kirche eigentlich nicht anders ist dann die Versammlung aller Glaubigen und heiligen, [...]“.

[47] Stipendianten, die gewisse Pflichten und Rechte haben.

[48] Wesley, John: Die Kennzeichen eines Methodisten. Bearb. und mit einem Nachwort vers. von Manfred Marquardt. Stuttgart 1996. S.7, Zeile 1-10.

[49] Wesley blieb sein Leben lang Mitglied der Anglikanischen Kirche; Die methodistischen Zusammenkünfte fanden außerhalb der Gottesdienstzeiten der Anglikanischen Kirche statt, so das deren Mitglieder den dortigen Gottesdienst besuchen konnten und auch sollten. Die Methodisten wollten sich nicht von der Mutterkirche lösen, sondern diese wollte die Methodisten nicht anerkennen. Wesleys Ablehnung einer Spaltung kommt in vielen seiner Werke zum Ausdruck, so z.B. in WW 8, Sermon LXXV „On Schism“, sowie in WW 7, S. 278, Artikel 14; Zitate von John Wesley werden hier und im folgenden nach der Gesamtausgabe, zitiert: „The Works of John Wesley“ (WW), 3. Auflage 1986 (Nachdruck von 1872).

[50] In dieser Urkunde spricht Wesley von den methodistischenGemeinschaften als „Methodist Societies within the Church of England.“ (Vorhebung von mir).

[51] WW 6, S.395, Artikel 14

[52] WW 6, S. 395, Artikel 14; Eigene Übersetzung: „Hier liegt nun eine einwandfreie Antwort auf die Frage vor, „Was ist die Kirche?“. Die katholische oder allgemeine Kirche ist, all die Personen im Universum, die Gott sozusagen aus der Welt herausgerufen hat, um sie an dem genannten Gefüge teilhaben zu lassen; damit sie „ein Leib“ sind, durch „einen Geist“ vereinigt sind; einen Glauben, eine Hoffnung, eine Taufe haben; einen Gott und Vater aller, der über allem steht, und alles durchdringt und in allen ist.“.

[53] WW 6, S. 400, Zeile 10-14; Eigene Übersetzung: „Nein, die kürzeste und einfachste mögliche Erklärung und die einzig richtige ist - Die Kirche wird heilig genannt, weil sie heilig ist, weil jedes Mitglied deshalb heilig ist, obgleich sie es auf eine andere Weise sind, wie der, der sie gerufen hat.“.

[54] Zentralkonferenz in Deutschland: Lehre, Verfassung und Ordnung der Evangelisch- methodistischen Kirche. (LVOEmk) Stuttgart 1998. S. 45, Artikel 13.

[55] Auch hier sind die zwei Sakramente Taufe und Abendmahl gemeint. Diese Auffassung wird in Artikel 16 festgehalten (und ebenso in Artikel 6 der Glaubensartikel der Evangelischen Gemeinschaft); Auch Wesleys Ansicht über die Wirksamkeit der Sakramente ist mit der Ansicht Luthers praktisch identisch. Vgl dazu WW 7, S. 183, Artikel 28f.

[56] WW 8, S. 31, Zeile 20-26; Eigene Übersetzung: „Der Artikel zählt drei grundlegende Kennzeichen für die sichtbare Kirche auf. Erstens: Lebendiger Glaube; ohne diesen ist in der Tat keine Kirche möglich, weder die sichtbare, noch die unsichtbare. Zweitens: Das Predigen und ständige Hören auf Gottes reines Wort; andernfalls erlahmt und stirbt der Glaube. Und drittens: Richtiger Gebrauch der Sakramente, -die gegebenen Zeichen, durch die Gott den Glauben mehrt.“

[57] LVOEmk, S. 49, Artikel 5.

[58] Z.B. in den „Allgemeinen Regeln“ (LVOEmK S. 52-55).

[59] LVOEmk, S. 87.

[60] LVOEmK, S. 67-86e.

[61] Wesley sah darin eine Gefahr und nennt beispielsweise David Hume: „den unverschämtesten Verächter von Wahrheit und Tugend, der jemals in der Welt erschienen ist.“. Zitiert nach: Streminger, Gerhard: David Hume: „Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand“. Paderborn 1995.

[62] Heussi, Karl: Kompendium der Kirchengeschichte. 12. Auflage, Tübingen 1956, S.413, §109. 1.a.

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Was ist Kirche? "notae ecclesiae" aus Sicht der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Evangelisch- methodistischen Kirche
Universidad
University of Tubingen
Curso
Luther: Von den Konzilien und Kirchen
Autor
Año
2003
Páginas
26
No. de catálogo
V108116
ISBN (Ebook)
9783640063208
Tamaño de fichero
564 KB
Idioma
Alemán
Notas
Es sind leider noch ein paar Druckfehler vorhanden. Anm. d. Red.: Die griechischen Schriftzeichen können leider online nicht dargestellt werden - sie sind korrekt in der Druck- und Speicherversion enthalten.
Palabras clave
Kirche, Sicht, Evangelischen, Kirche, Deutschlands, Evangelisch-, Kirche, Luther, Konzilien, Kirchen
Citar trabajo
Jonas Besserer (Autor), 2003, Was ist Kirche? "notae ecclesiae" aus Sicht der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Evangelisch- methodistischen Kirche, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108116

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Was ist Kirche? "notae ecclesiae" aus Sicht der Evangelischen Kirche Deutschlands und der Evangelisch- methodistischen Kirche



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona