Ärzte im Nationalsozialismus


Ponencia / Ensayo (Colegio), 2003

27 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Definition der Euthanasie:

Einleitung:

Hypokratischer Eid

Die Vorgeschichte der Euthanasie ( Sozialdarwinismus-Nationalsozialismus)

Die Jahre 1933-1939
Gesetzliche Grundlagen zur Zwangsterilisierung und Euthanasie
Die Opfer
Die Täter
Die weitere Entwicklung der Euthanasie
Die Vorboten der Kranken-Euthanasie
Propaganda-Filme

Der Beginn der Euthanasie
Die Organisation der Kinder-Euthanasie
Die Organisation der Erwachsenen-Euthanasie
Die geheime Euthanasie-Verwaltung T

Die Euthanasie
Die Ermordung jüdischer Kranker
Die Kinder-Euthanasie
Häftlings-Euthanasie oder die Sonderbehandlung 14 f
Kranke als „Versuchskaninchen“
Ein besonders grausamer „Arzt“ war Josef Mengele, der in Auschwitz tätig war

Der Euthanasie-Stopp

Quellenverzeichnis

Definition der Euthanasie:

- im Duden: aus dem Griechischem: leichter Tod, 1. Erleichterung des Sterbens durch Schmerzlinderung mit Narkotika(Med.); 2. beabsichtigte Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken durch Anwendung von Medikamenten
- zur NS-Zeit: Gebrauch im Sinne der Sterbehilfe, aber der Begriff der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurde hauptsächlich gebraucht, also zur Massenvernichtung

Einleitung:

Einst sollten jene, die ihre Berufung als Arzt gefunden hatten, einen Eid ablegen, dass sie niemals den Kranken ein Leid zufügen oder ihn vor Willkür schützen sollten. Den Hypokratischen Eid müssen Mediziner noch heute ablegen und verpflichten sich damit alles Mögliche zu tun, um ihre Patienten zur Heilung zu verhelfen oder Leiden zu lindern.

Dieser Eid wurde während des Nationalsozialismus vielfach missbraucht.

Schon lange vor der Machtergreifung wurden Begriffe wie Rassenhygiene und Sozialdarwinismus geprägt und diskutiert. Man war sich über eine Gesunderhaltung des Erbgutes einig und neigte zur Forderung der Zwangsterilisierung um die Vermehrung von „Minderwertigen“ zu stoppen. Das sollte nicht zuletzt die Kosten im Sozial- und Krankenbereich senken. Zur Zeit der Wirtschaftskrise waren solche Ideen aktueller als zuvor und die Stimmen wurden lauter.

Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933, die ebenfalls den damals vorherrschenden Standpunkten der Rassenhygiene verhaftet waren, wurden die Ansichten der Rassenhygieniker radikalisiert und instrumentalisiert. Man wollte eine herrschende Rasse schaffen, alles „Unwerte“ ausrotten. Der Wertewandel unter den Ärzten hatte schon längst begonnen und wurde von den Nationalsozialisten nur noch weiter geprägt.

Mit Beginn der Zwangsterilisationen war die deutsche Ärzteschaft nur noch Instrument der Nationalsozialisten und brach gemeinschaftlich den Hypokratischen Eid, den jeder Einzelne leisten musste.

Der Eid besagt, dass ein jeder Arzt seine Patienten schützen und nach Möglichkeit heilen solle, er darf dem Leidenden kein Gift auf seine Bitte hin verabreichen, er soll das werdende Leben bewahren und keine Kurpfuscherei betreiben. Diese Dinge wurden zur NS-Zeit nicht gewährleistet, die Kranken und Siechen wurden getötet oder mit ihnen herumexperimentiert. Den Menschen wurde viel Leid zugefügt im Nationalsozialismus und es ist schwer die Opfer und Täter zu benennen. Zu den Opfern konnte jeder gehören, der dem Regime des Adolf Hitler ein Dorn im Auge werden konnte oder war.

Theoretisch hätte ein Großteil der Ärzte, nachdem sie für das nationalsozialistisch Regime gearbeitet hatten, nicht mehr praktizieren dürfen. Ein Teil von ihnen wurde bei den Nürnberger-Prozessen verurteilt oder freigesprochen, der andere Teil konnte unbehelligt weiterleben. Was die Betroffenen dazu meinten, konnte oft nicht nachvollzogen werden, sie waren tot.

Hypokratischer Eid

Ich schwöre, Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:

Den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn, wenn er Not leidet, mit zu versorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung und alle übrige Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.

Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe dies ist.

Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.

Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.

Die Vorgeschichte der Euthanasie ( Sozialdarwinismus-Nationalsozialismus)

Charles Darwins Werk „Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder Die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampfe ums Dasein“, das 1859 veröffentlicht wurde, sprach von „natürlicher Auslese“ und „Selektion“ an Beispielen wie Stechpalmen, Stiefmütterchen, Purzeltauben und Misteldrosseln. Der Zoologe Ernst Haeckel sprach 1868 ebenfalls von natürlicher Auslese, aber es geht noch einen Schritt weiter, er fügte die künstliche Selektion hinzu, wozu er auch die Todesstrafe zählte. Dann 1882 erschienen Werke Friedrich Nietzsches, die ebenfalls von der NS-Propaganda reichlich verwandt wurden. um die Tötung von lebensunwerten Lebens zu begründen.

Man dachte in den Jahren vor der Jahrhundertwende schon vermehrt darüber nach die Selektion auf Menschen anzuwenden, der sogenannte Sozialdarwinismus.

Dazu einige Beispiele:

Der Schweizer Psychiater August Forel ließ seine Patienten schon im Jahre 1892 sterilisieren. Der Selektions-Ideologe Alexander Tille war der Meinung, dass Wohltätigkeit gegen Kranke, Sieche und Krüppel schädlich sei und fordert den Menschen je nach „Tüchtigkeit“ mit Nahrung zu versorgen. Wer untüchtig ist bekomme sehr wenig zu essen, damit er auch zugrunde gehe. Alfred Plötz entwarf 1895 eine Fortpflanzungs-Lehre und prägte den Begriff der Rassenhygiene, 1904 gründete er die Gesellschaft der Rassenhygiene und schlug vor schwächliche, missratene Säuglinge mit einer Dosis Morphium zu töten, zudem lehnte er die Arbeitslosen- und Krankenversicherung ab, da sie den Kampf ums Dasein beeinträchtige.

Extreme Zirkel forderten weiterhin bis zum Ersten Weltkrieg die Sterilisierung und Tötung von sogenannten Volksschädlingen. 1906 bildete sich der „Mittgardbund“, der die germanische Rasse züchten wollte, hatte damit aber keinen Erfolg.

1920 gaben zwei Wissenschaftler den hauptsächlichen Anstoß zur Durchsetzung der Auslese- und Vernichtungsideologien, es waren Karl Binding, Dr. jur. und phil. und Verfasser der Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“, und Alfred Erich Hoche, Professor der Psychiatrie an der Universität Freiburg und Dozent von Werner Heyde, der ab 1939 die Tötungen von Kranken organisieren wird. Beide befürworteten das Töten von unheilbar Kranken, zunächst soweit die betroffenen dies wollten. Sie sprachen von vergeudeter Arbeitskraft und Geduld von Seiten des benötigten Personals, außerdem von vergeudeter Vermögensaufwendung, egal ob es sich um verunglückte Arbeiter, schwerverletzte, verschossene Soldaten oder psychisch Kranker handelte. Bei der Tötung dieser Menschen handelte es sich um die „Pflicht gesetzlichen Mitleids“ so Hoche. Auch handle es sich um einen „Liebesdienst“ bei der Tötung von Missgeburten, damit man sie nicht verspotte. Hoche befürwortete die Kinder-Euthanasie im Verdachtsfall nicht, weil man im Alter von zwei bis drei Jahren nicht erkennen könne inwieweit der „geistige Tod“ eingetreten sei. Zudem forderte Binding, dass eine Kommission von zwei Ärzten und einem Juristen die Tötung beschließen sollte.

Die Reaktionen auf die Forderungen von Binding/Hoche waren geteilt, einerseits gab es Stimmen, die forderten man solle diesen sozialhygienischen Maßnahmen nicht mehr skeptisch im Wege stehen, Andere wollten diese Forderungen nicht akzeptieren, wie der Obermedizinalrat Ewald Meltzer, dessen Versuch einer Umfrage unter den Eltern seiner Schützlinge fehlschlug und nur 19 Eltern, der 162 von ihm betreuten „idiotischen“ Kinder, sich eindeutig gegen die Tötung ihrer Kinder äußerten.

Zu den Stimmen die Binding/Hoche befürworteten zählten ebenfalls zahlreiche Theologen, die sich der Staatsgewalt unterstellten in ihrer Zustimmung und von Vererbung der Sünden sprachen. Diese Menschen seien eine Warnung Gottes, auch Blutsverwandtschaften und „tierische Brunst“ wurden als Gründe angegeben.

In den Zwanziger Jahren war das Thema der Rassenhygieniker hauptsächlich die Sterilisierung, wobei man die Rassenveredelung, die sog. Aufnordung, Verbrechensbekämpfung und Verhinderung lebensunwerten Lebens im Blickfeld hatte. Der Medizinalrat Gustav Boeters sterilisierte in Zwickau schon seit 1921, während in den hessischen und preußischen Landtagen erst ab 1932 Anträge zur Sterilisierung eingereicht wurden. Der Reichstagsabgeordnete der SPD Alfred Grotjahn nannte 1925 die Gruppen, die 1933 von der Ausrottung bedroht sein würden „...das Heer der Landstreicher, Alkoholiker, Verbrecher und Prostituierten, der Bodensatz der Bevölkerung,..“. Es wurde ebenfalls vermehrt vom Untermenschentum gesprochen.

Als die Nationalsozialisten die Machtergreifung planten, waren sich viele Politiker, Psychiater, Ärzte, Juristen und Universitätsprofessoren einig, dass man etwas gegen die seit dem Ersten Weltkrieg sprunghaft gestiegene Zahl der „Geistes-Kranken und Siechen unternehmen müsse. Auf einem Parteitag der NSDAP in Nürnberg kündigte Adolf Hitler 1929 an, dass 700 000-800 000 der Schwächsten der geborenen Kinder beseitigt werden müssten. 1933 als Hitler Reichskanzler wurde, rief man zur Jagd auf „Minderwertige“ und „Asoziale“ auf.

Die Jahre 1933-1939

Gesetzliche Grundlagen zur Zwangsterilisierung und Euthanasie

Als eine allgemeine Grundlage zur gesetzlichen Regelung der Vernichtung lebensunwerten Lebens kann man zunächst das sogenannte Ermächtigungsgesetz, was man „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ nannte, nennen, welches am 24.März 1933 verabschiedet wurde, dieses und das am 14. Juli 1933 verabschiedete Gesetz gegen die Neubildung von Parteien sicherten der NSDAP die uneingeschränkte Macht im Deutschen Reich und der Staat war gleichgeschaltet. Dadurch wurde der Reichstag ausgeschaltet und Hitler hatte die gesetzgebende und ausführende Gewalt in seinen Händen. Am 14. Juli wurde das Sterilisierungsgesetz im Reichstag verabschiedet, aber die Tötung von „kranken und nutzlosen“ Menschen nicht. Man muss die Euthanasie als eine Erweiterung des Sterilisierungsgesetzes ansehen, die nicht gesetzlich geregelt war, sondern wie selbstverständlich ohne jede weitere gesetzliche Grundlage geplant und durchgeführt wurde.Es gab 1939 eine von Hitler unterschriebene Euthanasie-Ermächtigung an Bouhler / Brandt, die auf Kriegsbeginn rückdatiert wurde, aber keine Verabschiedung eines Gesetzes.

Am 21. März 1933 wurde das Konzentrationslager, nachfolgend KZ, Dachau eröffnet, als eines der ersten KZ’ s zur Vernichtung lebensunwerten Lebens.

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ war offiziell auf Hitlers „Mein Kampf“ ausgelegt in dem es heißt: „ Wer körperlich und geistig nicht gesund und würdig sei, dürfe sein Leid nicht im Körper seines Kindes verewigen. Es sei der entschlossene Wille, den Volkskörper zu reinigen und krankhafte Erbanlagen allmählich auszumerzen. Es gehe um eine „Auslese nach Leistung“. Als eine weitere Begründung zum Sterilisierungsgesetz wurde der wirtschaftliche Faktor genannt, da man für Geistesschwache- und Kranke, Hilfsschüler und Asoziale Millionen von Reichsmark aufwenden müsse, um diese zu betreuen oder auszubilden. Außerdem sei ein Eingreifen des Staates nötig, weil der gesunde Volkskörper nach drei Geschlechterfolgen nur noch aus dem Minderwertigen und die wertvollen Bevölkerungsschichten fast völlig verschwunden seien. Weiter heißt es in dem Gesetz, dass es „nur ein beachtlicher Anfang auf dem Wege der Vorsorge für das kommende Geschlecht“ sei.

Zu dem Sterilisierungsgesetz wurde in der gleichen Kabinettssitzung ein „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ beschlossen, in dem „Verbrecher“ und Landstreicher als Zielgruppe für Zwangssterilisationen benannt wurden, welche man in KZ’ s verbrachte.

Die Opfer

Die erste Zielgruppe der Sterilisationen, später ab 1939 der Euthanasie, waren „Geisteskranke“, die wie folgt bestimmt wurden,: „Schwachsinn ist „jeder in medizinischem Sinne diagnostizierte Grad von Geistesschwäche“.

Darunter fielen Menschen:

- die nicht fähig waren in einem geordneten Berufsleben ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen oder sich nicht sozial einfügen konnten
- die nur ständig und gleichmäßig wiederkehrende mechanische Arbeiten verrichten konnten
- Besonders verdächtig waren Hilfsschüler, bei denen typische Kennzeichen Frühkriminalität, Konflikte mit Schule und Polizei, „Kritiklosigkeit gegenüber Beeinflussungen“ waren

Weiterhin waren betroffen:

- Schizophrene und Personen mit manisch- depressivem Irresein
- Epileptiker, erbliche Blind- und Taubheit, auch Nachtblindheit
- Missbildungen, wie Kleinwuchs, spastische Lähmungen, Muskeldystrophie, Friedreichsche Ataxie, das Fehlen von Fingern, ausgeprägte Klumpfüße und Hüftverrenkungen
- schwerer Alkoholismus.

Später wurde ebenfalls nach Arbeitskraft der Insassen von Anstalten usw. selektiert, um dort die weniger Leistungsfähigen zu vernichten.

Untersuchungshäftlinge und Verurteilte, die nach §42 b StGB „Straftaten in Zustand der Zurechnungsunfähigkeit oder bei verminderter Zurechnungsfähigkeit“ in Anstalten einsaßen gehörten ebenfalls zu den Opfern der Euthanasie, man musste ihre Fälle zwar nochmals prüfen nach § 42 f, was meist zu spät für die Häftlinge war.

Das Altwerden konnte vielen Menschen auch zum Verhängnis werden, ab 1940 begann man auch Altenheime zu überprüfen.

Man darf nicht die politischen Gefangenen, Systemgegner, Homosexuellen, Juden, Kriegsgefangenen u. v. m. vergessen, die man der Euthanasie zuführte.

Es ist schwer alle Betroffenen aufzuzählen, die Opfer des Nationalsozialismus wurden. Mein Augenmerk fiel zuerst auf die Opfer des Sterilisierungsgesetzes, mit dem die organisierte Euthanasie begann.

Den Machthabern war das Sterilisierungsgesetz aber nicht genug, man sprach deshalb auf einer Versammlung des Vereins für öffentliche und private Fürsorge von einer „halben Lösung“ des Problems.

Auf dieser Versammlung im Juli 1933 sprachen neben den Verantwortlichen für Anlaufstellen der Wanderer ebenfalls der in Bethel tätige Dr. Schneider und Paul Nitsche, die beide später zu den Verantwortlichen der Tötungen Kranker zählen. Es gab ja noch die Landstreicher und Wanderer, die angeblich die Wohlfahrtsämter regelrecht „brandschatzten“. Diese sollten weggesperrt werden, um genau zu sein steckte man diese Menschen in die KZ’ s. Sie galten als geistig minderwertig, triebhaft, arbeitsscheu und stumpfsinnig. Die Begründung hierfür war: „ ...wer die Wohltat der Arbeit verachte, müsse die Strenge des Staates erfahren.“ Das Motto dieser sogenannten „Wohltat“ prangte in großen Lettern über dem Eingang der KZ’ s „Arbeit macht frei“.

Zu den Wanderern zählten auch Rauschgiftsüchtige, Gewohnheitsbettler und Prostituierte, man empfand diese Menschen als Parasiten im Staat.

Die Täter

Gesetzlich zur Meldung von Kranken sind nach dem Sterilisierungsgesetz Zahnärzte, Dentisten, Gemeindeschwestern, Masseure, Hebammen, Heilpraktiker, Anstaltsleiter, Amtsärzte und Kurpfuscher verpflichtet worden.

Weiter als Täter kann man Ärzte, Krankenschwestern, Angehörige der SA und SS, die Organisatoren der Euthanasie, Denunzianten aller Art, egal ob aus dem privaten oder öffentlichen Umfeld, bezeichnen.

Die weitere Entwicklung der Euthanasie

Man konzentrierte sich schon in der Zeit der Machtergreifung der NSDAP 1933 auf die Beseitigung der Hilfsschüler, Landstreicher, Trinker und Kranker, wobei die gängigsten Stichworte Zwangsarbeit- Zwangsverwahrung- Zwangssterilisation waren. Man selektierte die Menschen nach ihrer Nützlichkeit und Verwertbarkeit für die Zwecke des Staates aus. Nach der Gleichschaltung des Staates und der Zweifler standen den Verantwortlichen der Euthanasie keine Steine mehr im Wege, die Kirchen verhielten sich ruhig und waren mit den Aktionen der Nationalsozialisten zunächst einverstanden, erst später wehren sie sich dagegen, als es schon lange zu spät war.

Die Hilfsschüler sollten nach dem Grade der Schwachsinnigkeit selektiert, ausgeschult und in Anstalten der Euthanasie zugeführt werden. Einige Verteidiger der Hilfsschüler argumentierten, dass ihre „Schützlinge“ geradezu für stupide und mechanische Arbeiten geschaffen seien, während ein gesunder und normal veranlagter Mensch bei diesen Arbeiten innerlich verkümmere. Dieser Argumentation wurde vehement widersprochen und man verwies auf Einsparungen, die dem gesunden Kind zugute kommen würden, zudem verhielten sich die Hilfsschüler „triebhaft“ im öffentlichen Straßenbild und müssten der Sterilisation zugeführt werden. Erst ab 1938 wertete man die Hilfsschulen auf und definierte ihnen Aufgabenbereiche:

- „a) Die Hilfsschule entlastet die Volksschule, damit ihre Kräfte ungehemmt der Erziehung der gesunden deutschen Jugend dienen können; sie bietet die Möglichkeit zu langjähriger, planmäßiger Beobachtung der ihr anvertrauten Kinder und damit zu
- b) wirksamer Unterstützung der erb- und rassenpflegerischen Maßnahmen des Staates“. Sie wurden später als Kanonenfutter verschossen.

Der Begleitarzt Hitlers, Karl Brandt sagte später im Nürnberger Prozess aus, dass seit 1933 die Euthanasie propagandistisch vorbereitet wurde, sie soll auch schon heimlich im Jahre 1933 durchgeführt worden sein.

Um die Gesundheit des Volkes schon vor der Zeugung von Nachkommen beeinflussen zu können erließ man 1935 das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“, das Ehegesundheitsgesetz, wo es heißt:

- §1(1) „Eine Ehe darf nicht geschlossen werden., c) wenn einer der Verlobten, ohne entmündigt zu sein, an einer geistigen Störung leidet, welche die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen lässt, d) wenn einer der Verlobten an einer Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses leidet.“

Das bedeutet nach §2 dieses Gesetzes, dass man ein „Ehetauglichkeitszeugnis“ vom Gesundheitsamt brauchte, um heiraten zu dürfen.

Im September 1935 erließ man das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, wonach zwischen Juden und Deutschen keine Eheschließungen mehr erlaubt waren, der §2 verbot zudem den außerehelichen Geschlechtsverkehr.

Die eben genannten Gesetze fanden in der Bevölkerung mäßige Zustimmung, insbesondere das Ehegesundheitsgesetz, im folgenden Zeitraum stieg die Selbstmordrate sprunghaft an. Inzwischen sprach man zwar noch von Zwangssterilisationen, meinte aber Euthanasie, wie Dr. Walter Groß am 1. September 1933 auf einem Parteitag in Nürnberg. Sein Freund Wagner und er planten in den Irrenhäusern, in denen unermessliches Elend herrschen müsse, einen „aufklärenden“ Film zu drehen, um dem Volke die Augen zu öffnen, was Euthanasie für eine „Wohltat“ sei. Selbst in Schulbüchern gab es Mathematikaufgaben, um den Kindern klarzumachen, was es für eine Verschwendung sei diese geistesschwachen und kranken Menschen durchzufüttern.

Ab dem Jahre 1936 wurde vermehrt Jagd auf Asoziale gemacht, um die Straßen vor der Olympiade zu reinigen, welche wiederum in die KZ’ s verbracht wurden.

Zu diesen „Asozialen“ zählten Bettler, Prostituierte, Sinti und Roma, Arbeitsscheue, Müßiggänger, Querulanten, Gewohnheitstrinker, Raufbolde und Verkehrssünder.

Die Vorboten der Kranken-Euthanasie

Die Wohlfahrtsverbände und Organisationen, die theoretisch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren zu betreuenden Zielgruppen während der NS-Zeit hatten, denunzierten diese ohne Unterlass und sorgten neben der Propaganda zu ihrer Verfolgung und Vernichtung. So wurden ständig neue Greuel-Märchen über angeblich Geistes- und Erbkranke, Asoziale und Arbeitsscheue erfunden veröffentlicht, es galt als ehrenhaft diesen Menschen einen „Gnadentod“ zukommen zu lassen. Das „Schwarze Korps“ der SS veröffentlichte am 11. März 1937 von einen Erbhofbauern, der den „mutigen“ Schritt unternahm, seinem Sohn den „Gnadenschuss“ zu geben, nachdem er ihn aus einer Anstalt holte. Der 1938 leitende Arzt in Bethel behauptete, es gäbe eine endogene (Psychose) Arbeitsscheu und hätte somit erbliche Eigenschaften, was auch immer das bedeuten sollte, es hatte im Zuge der Euthanasie seine Wirkungen. Die Register der Arbeitsämter, Polizeidienststellen und Wohlfahrtsverbände wurden zur Ermittlung Asozialer herangezogen. Die auf diese Weise Ermittelten wurden zum Beispiel in das KZ’ s Flossenbürg gebracht und bauten Granit zum Bau von Autobahnbrücken und anderen Monumentalbauten ab.

1937 begann man kirchliche Pflegeeinrichtungen zu enteignen, wie die Anstalten Hephata in Hessen, Bethel, Lippe und Waldeck, sie sollten dem Führerprinzip unterstellt werden, aber es gab nachweislich schon 1936 die ersten Abtransporte von Kranken, die nach Weilmünster, Hadamar, Herborn oder Idstein verlegt wurden, hierbei handelte es sich meist um „geistesschwache“ Kinder. Diese Anstalten gehörten in den Bereich Hessen-Nassau und waren Landeshauptmann Traupel unterstellt, der mit aller Härte das Führerprinzip vertrat. Der Verwaltungsrat Bernotat drohte am 9. November 1937 die Anstalten in seinem Zuständigkeitsbezirk zu schließen, sollten sie sich nicht dem Führerprinzip unterstellen, d.h. die Leitung fiel in NS-Hände mit der Folge, dass die Patienten in staatliche Heilanstalten abtransportiert und später getötet wurden. Die Insassen der Pflegeanstalten wurden von kirchlichen zu staatlichen Anstalten herumgeschoben und als „Waren“ unter den Anstalten gehandelt und getauscht, man sprach nur noch von gutem bis minderwertigem Material. Wie erfolgreich die Propaganda war zeigte sich 1938, als man damit begann Kranke als Studienobjekte für Abiturienten und anderen Interessierten vorzuführen, die meist „positiv“ darauf reagierten, war das nicht der Fall wurde mit Hinweisen nachgeholfen, z.B. „Schierlingsbecher nach Hoche/Bindung“. Solange bis auch der Letzte verstand, dass lebensunwertes Leben vernichtet werden müsse.

1938 wurde festgestellt,: „die Vernichtung lebensunwerten Lebens“ ist propagandistisch vorbereitet.

Propaganda-Filme

Der Reichsärzteführer Dr. Wagner soll 1935 von Euthanasiemaßnahmen von Hitler erfahren haben und plante mit seinem Freund Dr. Groß aufklärende Filme über Irrenhäuser zu drehen, um die Bevölkerung auf die „Wohltat“ der Euthanasie vorzubereiten. Als 1939 die Tötungen in Grafeneck begannen wurden einige Patienten zurückgestellt, die als „Extremfälle“ bezeichnet wurden. Man brauchte sie noch, um sie durch die Tobiswerke filmen zu lassen. Es wurden ebenfalls Juden aus der Tötungsanstalt Elfing-Haar zu eben diesem Zweck zurückgestellt. Für die filmische Propaganda der Euthanasie wurde 1940/41 der Spielfilm „Ich klage an“ gedreht, der von einer an multiple Sklerose erkrankte Frau handelt. Das Drehbuch wurde nach einem Roman des Euthanasie Mitorganisators Hellmuth Unger gestaltet. Der Inhalt des Films erzählte den Krankheitsverlauf einer Arztgattin, die einem vertrauten Mediziner und ihren Mann um die tödliche Überdosis eines Medikaments bat, weil sie ihr Dasein nicht länger ertragen konnte. Sie wurde dann auch „eingeschläfert“ und ihr Mann musste sich vor Gericht verantworten und wurde freigesprochen, nachdem diskutiert wurde wie „human“ doch gehandelt wurde. Die T 4 gab zu diesen filmischen Werken eine Wunschliste der Darsteller und Regisseure ab und beurteilte diese auf ihre propagandistische Tauglichkeit. Das Reichspropagandaamt veranlasste, dass dieser Film den zur Euthanasie in Frage kommenden Ärzten vorgeführt wurde, die auch zahlreich erschienen. Die Kanzlei des Führers war nicht nur Co-Produzent der Tobiswerke sie ließ einen Film von Professor Paul Nitsche drehen, welcher der Bevölkerung noch mehr die Euthanasie der „nutzlosen Esser“ verdeutlichen sollte, obwohl diese schon längst in den Anstalten verhungerten. Der Scheingesellschafter der Gekrat Hermann Schwenninger brachte ebenfalls Drehbuchentwürfe ein und ließ durch den T 4-Manager Hefelmann in diversen Anstalten Kranke und Juden zum Filmen zurückstellen. Es wurde in der Anstalt Sonnenstein selbst eine Vergasung gefilmt, was folgendermaßen dokumentiert wurde:

„Das von unheilbarer Geisteskrankheit und unmenschlichem Dasein verzerrte und gequälte Gesicht eines Unglücklichen ist vom Frieden eines sanften Todes geglättet, der endlich Hilfe brachte, die Erlösung!“

Der Film „Dasein ohne Leben“ wurde noch während des Krieges fertiggestellt, aber nie der Öffentlichkeit vorgestellt, weil die fertigen Kopien beim Einmarsch der Alliierten vernichtet wurden. Man fand das ungeschnittene Rohmaterial 1991 in einem Ministerialarchiv der DDR in Potsdam in Kartons.

Man suchte sich Menschen aus, die laut Propaganda nicht in das Arierbild passten, wie z.B. Menschen mit gedrungenen Körperbau, Segelohren, Schwerstkranke, geistig und körperlich Behinderte, eben Menschen mit äußerlichen Auffälligkeiten. Die Verantwortlichen der Filme wollten, die Kranken so erschreckend wie möglich darstellen, indem man sie so „geisterhaft“ wie möglich beleuchtete.

Der Beginn der Euthanasie

Die Organisation der Kinder-Euthanasie

Am Ende des Jahres 1938 ging bei Adolf Hitler ein Gesuch ein, worin der Vater eines missgebildet und taub geborenen Kindes um die Tötung dieses bittet, was der Begleitarzt Hitlers Karl Brandt vor Ort klären und die nötigen Schritte in die Wege leiten sollte, nämlich die Euthanasie des Kindes ohne rechtliche Folgen für die Ärzte. Dies führte zu der Ermächtigung der Herren Bouhler/Brandt ähnliche Fälle ebenso zu behandeln. Die Folge davon war die Organisation der Kinder-Euthanasie. Erste Beratungen fanden im Februar 1939 statt, welche von Brack des Hauptamtes II, Hefelmann Amt II b für Gesuche und Linden der Abteilung IV für Pflege- und Heilanstalten geführt wurden. Linden war dem Schweizer Conti unterstellt, der Leiter des Hauptamtes für Volksgesundheit der Reichsleitung der NSDAP, Staatssekretär für Gesundheitswesen im Innenministerium und ab Herbst 1939 auch Reichsärzteführer war.

Das Gremium zur Vorbereitung der Kinder-Euthanasie gehörten an: Karl Brandt, der Augenarzt Dr. Helmut Unger, der Kinderarzt Dr. Ernst Wentzler, Dr. Hans Heinze und Professor Werner Catel, Arzt des oben genannten Kindes. Selbst Jahre nach dem Krieg hat Werner Catel noch behauptet diese Kinder seien „Monstren“, ihre Reaktionen seien wie das Schwanzwedeln eines „großhirnlosen“ Hundes. Die Vorbereitungen des Beraterstabes sind schon im Mai 1939 abgeschlossen, das Tötungsunternehmen trug den Namen „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“. Am 18. August 1939 entstand ein streng Vertraulicher Runderlass des Reichsministers des Innern, worin man die betroffenen Kinder festgelegte und wie sie erfasst werden sollten.

Die Organisation der Erwachsenen-Euthanasie

Am 16. Februar 1939 wurde dem Standesamt, was zuständig für die hessischen Anstalten war, eine Weisung erteilt, die besagte, dass die Todesursachen der Anstaltsinsassen nur noch mündlich erstattet werden sollten und aus den Unterlagen nicht hervorgehen sollte, dass die Insassen in einer Anstalt gestorben sind. Im Juli desselben Jahres wurde ein neues Gremium erstellt, dem zunächst Conti als Leiter vorgesessen haben soll, aber von Bouhler/Brandt abgelöst wurde, die wiederum willige Ärzte suchten, um die Erwachsenen-Euthanasie zu organisieren.

Sie stellten folgende Ärzte in den Dienst der Erwachsenen-Euthanasie: Für Neurologie und Psychiatrie Max de Crinis (Berlin), Carl Schneider (Heidelberg), Berthold Kihn (Jena), Werner Heyde (Würzburg).

Für die Kinder-Euthanasie wurden folgende Ärzte bestellt: Wentzler, Unger, und Heinze. Später kamen noch die Anstaltsdirektoren Dr. Pfannmüller und Dr. Bender und als letztes Professor Nitsche hinzu.

Ende Juli des Jahres 1939 wurden die eben genannten Ärzte nach Berlin geladen, um das Euthanasieprogramm zu besprechen, es wurde ihnen dargelegt, dass durch die Tötungen notwendiger Lazarettraum freiwerde für den bevorstehenden Krieg und man das freiwerdende Personal bräuchte. Eine gesetzliche Regelung wurde vom Führer aus außenpolitischen Gründen abgelehnt, aber die Beteiligten könnten mit Straffreiheit rechnen. Alle der Anwesenden erklärten sich mit dem Vorhaben bereit, außer Professor de Crinis, der sich angeblich nicht hatte freimachen können. Nachdem die verbliebenen Ärzte in ihre Kliniken zurückkehrten, hielten sie Ausschau nach geeignetem Personal für die Euthanasie und meldeten diese nach Berlin. Danach wurden mit den Psychiatern die in Frage kommenden Tötungsarten besprochen, da diese Spritzen und Luminaltabletten ablehnten, zog man Pharmakologen zu Rate, die Kohlenoxyd (CO) als Mittel der Wahl empfahlen, weil es rasch, schmerzlos und unfehlbar seine Wirkung tun würde. Zur Erprobung der besten Tötungsmittel wurde das Kriminaltechnische Institut, KTI, im Reichssicherheitshauptamt, RSHA, eingeschaltet. Es wurden u. a. Morphium, Skopolamin, Blausäure und CO-Gas getestet, man entschied sich für CO-Gas, wie aus Prozessakten der Nachkriegszeit hervorging.

Mit dem Beginn des Krieges wurden offiziell die Sterilisierungen gestoppt und an diese Stelle traten die Vernichtungen von „Minderwertigen., Zudem wurden die Untersuchungen zur Ehetauglichkeit eingestellt. Tatsächlich fanden die Sterilisierungen wie auch die Euthanasie bis zum Ende des Krieges statt. Man plante schon jetzt die Menschen zu Hunderten zu töten.

Am Ende des Planungsstadiums werden Leiter für die Tötungsanstalten gesucht, unter folgenden Konditionen werden ihnen die Leitungen schmackhaft gemacht:

- die SS-Zugehörigkeit ruht während der Tätigkeit, ohne irgendwelche Nachteile für die berufliche Laufbahn
- dem Betreffenden wird die Zeit so angenehm wie möglich gestaltet, wie z. B. Radio, Bücherei, Alkohol
- ein zwei- bis dreifaches Gehalt
- 13. Monatsgehalt
- die Familien dürften mitgenommen werden.

Zur gleichen Zeit wurden alle Anstalten erfasst, um mit der Euthanasie beginnen zu können.

Die geheime Euthanasie-Verwaltung T 4

Während in Polen massenhaft Menschen vernichtet wurden und in Baden und Württemberg Daten von Patienten zur Vergasung erfasst wurden, begann man erst im Dezember 1939 mit der Tötungs-Organisation in Berlin und mietete für die Verwaltung zunächst im Columbushaus am Potsdamer Platz einige Räume an. Man zog im April 1940 in die Villa Tiergartenstraße 4 in Charlottenburg um, von diesem Zeitpunkt an nannte man die Euthanasie-Verwaltung T 4 und die Vergasungen „Aktion T 4“. Die einzelnen Abteilung der Verwaltung schrieben, verhandelten und befohlen unter Deckadressen, so wurden die Tötungen unter dem Briefbogen „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“ abgewickelt, für den Transport wurde eine Scheinfirma „Gemeinnützige Krankentransport G. m. b. H.“ Gekrat gegründet, die Besoldung des Personals lief unter „Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege“, auf dem Briefkopf für den Briefwechsel mit den Kostenträgern stand „Zentralverrechnungsstelle Heil – und Pflegeanstalten“. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Massenmorde war immer das Hauptamt II der Kanzlei des Führers. Die Mitarbeiter wurden vor ihrer Einstellung auf ihre weltanschauliche Zuverlässigkeit geprüft und bei Dienstantritt über ihre Tätigkeiten aufgeklärt. Die meisten Mitarbeiter kamen oft aus normalen Elternhäusern und übten ebenfalls normale Berufe, wie Maurer, Bäcker, Elektriker u.a., aus, sie waren vorher keine Kriminellen oder gewalttätig veranlagte Menschen, sie waren erschreckend unauffällig.

Die Meldebögen wurden folgendermaßen bearbeitet: nachdem die Bögen von den Anstalten kamen wurden sie fotokopiert, gebündelt an Gutachter versandt, als die Bögen zurückkamen waren sie mit einem roten Pluszeichen (Tötung) oder einem blauem oder rotem Plus- oder Minuszeichen (Zurückstellung) markiert, die Markierungen wurden auf die Originalbögen übertragen und an Obergutachter die Professoren Heyde und Nitsche weitergeleitet, diese markierten die Bögen erneut mit einem Plus- (Tötung) oder Minuszeichen (Zurückstellung). Die zurückgestellten Patienten wurden nach 6 Monaten erneut begutachtet und erhielten einen neuen Gutachter. Die zur Tötung ausgewiesenen Akten leitete man an die Gekrat weiter, die Registratur der Euthanasie-Verwaltung erhielt die Akten mit einem aufgedruckten Großbuchstaben und dem Vermerk „Desinfiziert am.“ zurück und wurden archiviert.

In der Zwischenzeit bekamen die Angehörigen der Getöteten Trostschreiben und Urnen von den Anstalten zugesandt.

Natürlich machten die Mitarbeiter der T 4 auch Betriebsausflüge, diese gingen oft in Vernichtungslager nach Schlesien oder in näheren Umgebung zur Besichtigung.

Später wurden Ärztekommissionen in die Anstalten geschickt, weil die zuständigen Leiter sich immer öfter weigerten die Meldebögen auszufüllen. Die Ärzte nahmen, da man ja so gut reiste, die Gatten/innen mit, als handele es sich um Kurzurlaube.

Die Euthanasie

Nachdem sich die polnischen Truppen am 27. September 1939 ergaben, Polen und die baltischen Staaten in das Deutsche Reich eingegliedert wurden, begann man im Krankenhaus Kocborow bei Bromberg mit Massentötungen an psychisch Kranken. Bis zum 1. November wurden im Bezirk Bromberg 3682 Menschen erschossen, erst im Oktober unterzeichnete Hitler die Ermächtigung zur Euthanasie auf Privatpapier und datierte sie auf den 1. September 1939 zurück. Am 9. Oktober wurde ein Runderlass des Reichsinnenministeriums verfasst, was der Beginn der Euthanasie in Deutschland war.

Als Planungsanlage zur Erfassung und Beschlagnahmung der Anstalten dienten Meldebögen, in welchen alle Daten der Patienten, die Bauweise, die Kosten und später der Anschluss von Gleisen erfragt wurde. Die Anstalten Grafeneck und Brandenburg wurden zwischenzeitlich geräumt ,umgebaut, mit Krematorien ausgestattet und im Januar 1940 in betriebgenommen. Die Euthanasie in Pommern wurde durch den Reichsverteidigungskommissar Schwede-Coburg in die Wege geleitet, er verlangte gar die schwersten Fälle von „Geisteskranken“, ihm wurden von Himmler die Anstalten Stralsund, Treptow an der Rege, Lauenburg und Meseritz-Obrawalde- 1942 eine der größten Vernichtungsanlagen, unterstellt, woraufhin in den pommerschen Anstalten zahlreiche Verlegungen stattfanden. Der SS-Sturmbandführer Kurt Eimann erhielt den Befehl Geisteskranke zu erschießen und entschied sich für ein Waldstück nahe Piasznicz, wo ausschließlich deutsche Kranke ermordet wurden. Unterdessen sollten die Fragebögen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt wieder in Berlin ankommen, woraufhin die Angestellten der Anstalten die Kranken nach Aktenlage bewerten, darunter fielen auch Menschen, die freiwillig die Anstalten nicht verlassen haben und dort arbeiteten, sie wurden als minderwertige Arbeitskräfte angegeben. Andere Patienten wurden mit dem damals schon veralteten Begriff „Idiotie“ angegeben und damit dem sicheren Tod preisgegeben.

Einige „versehentliche“ Todesurteile von Seiten des Pflegepersonals waren wohl aus Unwissenheit der Pläne zur Vernichtung von „Arbeitsunwilligen- und scheuen“ geschehen, weil man dachte man müsse die Wertigkeit der Insassen niedriger angeben als sie tatsächlich war, aber sie hatten sich getäuscht und schickten die Insassen, die sie behalten wollten, direkt in die Gaskammer. Es wurden ebenfalls ausdrücklich als gute Arbeitskräfte beurteilte Insassen abgeholt und brachte damit, z.B. von der Anstalt Rottenmünster einen Großteil des Wirtschaftspersonals um, was aus langjährigen Anstaltsinsassen bestand.

Mit dem Beginn von „Verlegungen“ und Tötungen, sog. Evakuierungen, ahnten die Mitglieder des Pflegepersonals von den Anstalten wahrscheinlich noch nicht wohin ihre Pfleglinge gebracht wurden bzw. welches Schicksal auf sie wartete. Das wurde den meisten schon im Verlauf der folgenden Monate bewusst, zudem wussten die Patienten oft ganz genau was ihnen bevorstand. Bei Beginn der „Evakuierungen“ versuchte man den Patienten noch weiszumachen. dass es sich um einen „Ausflug“ handeln würde, wie eben erwähnt wussten sie aber bald was mit ihnen geschehen würde. Die Patienten wurden mit Bussen abgeholt, auf welchen zur Tarnung beispielsweise „Kaiser-Kaffee-Geschäft“ oder „Reichspost“ stand, spät. Die Kranken wurden anhand von Listen abgeholt und entweder direkt nach Grafeneck, Brandenburg, Hadamar u. v. m. oder in Aufbewahrungsanstalten verwahrt bis zur endgültig letzten Fahrt in die Gaskammer. Den Anstalten, aus welchen die Patienten stammten, wurde oft nicht mitgeteilt wohin ihre Pfleglinge kamen, was bald Widerstand von einzelnen kirchlichen Anstalten hervorrief und versucht wurde hinter die „geheime Reichssache“ zu kommen. Ein anderer Punkt der dem Personal auffiel war, dass die persönlichen Sachen der Patienten bei der nächsten „Evakuierung“ wieder abgeliefert wurden.

Wie schon angedeutet wussten die Patienten der Anstalten, was mit ihnen passieren sollte, wenn die Busse kamen und versuchten ihrem Schicksal zu entkommen. Viele versuchten sich zu verstecken oder liefen weg, in der Hoffnung man würde sie dann dalassen, einige schrieben Briefe an ihre Familien und baten nach Hause kommen zu dürfen. Die Familien versuchten ihre Angehörigen zu retten, indem sie die zuständigen Behörden anschrieben und Anträge zur Zurückstellung stellten, ob diese Maßnahmen erfolgreich waren ist fraglich, oft war die Euthanasie-Verwaltung schneller und die Menschen wurden bereits abgeholt, während die Ämtermühlen mahlten.

Es gibt zahlreiche Aufzeichnungen von Schwestern und Pflegern der Anstalten, die diese Tatsachen beschrieben.

Ein Bericht aus der evangelischen Anstalt Stetten:

„Als K.W., eine 19jährige Schwachsinnige höchsten Grades, merkte, daß sie zum Sammelplatz geführt werden sollte, sprang sie davon. Da erschienen zwei Männer des Transportpersonals und rissen sie, die sich am Treppengeländer und an Türklinken verzweifelt festzuklammern suchte, mit Gewalt fort. Unaufhörlich hallte ihr Weinen und Schreien durch den Hof. „Fräulein Sofie, dableiben i bei der Fräulein Anne bleiben.“ Noch aus dem Wagen, in den die Schergen sie mit spöttischem Lachen hineinwarfen, gellte ihr Rufen: „Fräulein Sofie, Fräulein Sofie, hol mi wieder!“ – L.M. wurde unter lautem Schreien von zwei „Pflegern“ und zwei „Schwestern“ des Transportpersonals in den Omnibus gezerrt. Sie leistete in ihrer Angst solchen Widerstand, daß die vier kaum mit der fast Fünfzigjährigen fertig werden konnten.

Andere waren wie gelähmt und konnten ihrer entsetzlichen Todesangst nur mit Schreien Ausdruck geben. Mit weitaufgerissenen, angsterfüllten Augen, blaß wie eine Leiche, standen sie da wie E.S., die die Arme in die Höhe schlug und schrie: „ Ich will nicht sterben!“ “

Es ist keine Frage, dass die Patienten rasch besser Bescheid wussten über die Tötungsanstalten als ihre Betreuer und sich mit allen Mitteln zu retten versuchten, die ihnen zur Verfügung standen, was ihnen fast nie etwas nutzte, wenn sie nicht zufällig bei der Familie waren oder von engagiertem Personal zurückgeholt wurden bevor sie den Bus bestiegen. Wie in dem eben zitierten Bericht einer Pflegerin von Stetten war das Transportpersonal oft gnadenlos und nicht zimperlich mit den Patienten umgegangen, die weiblichen Kräfte des Transportpersonals waren oft viel rücksichtsloser als ihre männlichen Kollegen.

Im August 1940 erreichte die Zahl der vergasten Kranken erstmals einen Höhepunkt in Grafeneck wurden 1411, in Brandenburg 1419, in Hartheim 1740 und in Sonnenstein 1221 Kranke ermordet.

Die Ermordung jüdischer Kranker

Obwohl man von vornherein die Tötung der jüdischen Bevölkerung geplant hatte, war die Tötung jüdischer Kranker ein weiteres grauenhaftes Beispiel. Die systematische Tötung jüdischer Kranker begann im September 1940, der ein Erlass des Reichsinnenministers im April vorausgegangen war und alle jüdischen Kranken innerhalb von wenigen Wochen erfasst sein mussten. Im Juni wurden die ersten Frauen, Kinder und Männer aus der Anstalt Berlin-Buch abgeholt, nach Brandenburg gebracht und „baden“ gebracht. Bei den Juden werden keine Unterschiede, ob arbeitfähig oder nicht, gemacht, bei ihnen war es egal, Jude zu sein genügte. Die Kranken sollten nach einem weiteren Runderlass, vom 30. August, in den einzelnen Ländern zentral in einer Anstalt gesammelt werden, diese waren:

- für Bayern Eglfing-Haar, hier wurde noch ein Propagandafilm gedreht
- für Baden Heppenheim
- für Andernach am Rhein, Düsseldorf-Grafenberg, Schleswig und Hamburg die Anstalt Hamburg-Langenhorn

Zuerst sollten nur Volljuden deutscher oder polnischer Staatsangehörigkeit oder staatenlose Volljuden „evakuiert“ werden. Ab Herbst 1940 sollten die jüdischen Patienten ins Generalgouvernement Polen transportiert werden, die Hauptsammelanstalt war Bendorf-Sayn, von hier aus wurden die letzten jüdischen Patienten im November 1942 nach Polen transportiert und dort getötet.

Die Kinder-Euthanasie

Wie vorher schon erläutert war die Kinder-Euthanasie organisatorisch früh vorbereitet gewesen. Tausende Kinder wurden im Rahmen von T 4, während der Räumungen der Anstalten, ebenfalls in die Vernichtungslager gebracht und getötet. Nach einem Erlass vom 13. August 1939 mussten alle missgebildet geborenen Kinder bis zu drei Jahren, die bei ihren Eltern leben, amtlich erfasst und gemeldet werden. Die Bestimmung betraf anscheinend auch die Religion der Eltern, da in den Unterlagen die Fehlbildungen und die Religion aufgezeichnet wurden, z.B. „ 1. Klumpfuß rechts, (katholisch), 2. Plattfuß, (nicht katholisch)“. Für die Meldungen wurden 1940 neue Bögen eingeführt, die von Amtsärzten überprüft werden sollten, aber oft gleich in die Abteilung II b den „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ weitergeleitet wurden. Es wurde bei den Neugeborenen ganz auf ein Beifügen von Krankenblättern verzichtet, die Meldungen gingen gleich weiter an die zuständigen Gutachter, die die Meldebögen mit einem Plus- oder Minuszeichen markierten. Bei „Zweifelsfällen“ fragte man zuerst beim Amtsarzt nach, später wurden die Kinder in „Kinderfachabteilungen“ zur Beobachtung gebracht und sie anschließend töten konnte. Nachdem über kranke Neugeborene durch die Gutachter entschieden worden war, bot man den Eltern die Betreuung des Kindes, wahrscheinlich zur Entlastung dieser, in den Fachabteilungen an. Die Kostenfrage wurde geklärt, während sich das Kind schon in der Abteilung befand und nach einem Beobachtungszeitraum „eingeschläfert“ oder anders zu Tode gebracht wurde.

Die meisten Eltern wollten ihre Kinder nicht weggeben und mussten überredet oder mit dem Entzug des Sorgerecht gedroht werden. Es gab auch andere Fälle, die ihre Kinder freiwillig zur Tötung abgaben. Damit die Eltern kooperationsbereiter waren wurden „Aufklärungskampagnen“ gestartet mit der Behauptung, dass es ein „Mittel gegen Schwachsinn“ gäbe oder man die Kinder operieren könne. Einige Eltern stimmten den „Behandlungen aus Unwissenheit zu, andere die Behandlungen verweigerten wurden von den Ärzten absichtlich falsch zitiert und die Kinder getötet. Die Art und Weise der Tötungen war unterschiedlich, Kinder jeder Altersklasse wurden in Vernichtungslager wie Hadamar geschickt oder wurden durch Fehlbehandlungen gezielt geschwächt, sodass sie aufgrund von Infektionskrankheiten wie Bronchitis oder Lungenentzündungen von „allein“ starben. Weiterhin nachgeholfen wurde mit Spritzen oder Tabletten, meist Luminal, Morphium oder Scopolamin, verabreicht. Andere Kinder dienten der Forschung als Versuchsobjekte.

Häftlings-Euthanasie oder die Sonderbehandlung 14 f 13

Zu Beginn des Jahres 1941 konferierten Himmler und Bouhler, um die Tötungskapazitäten von T 4 auszunutzen und die KZ’ s von sog. „Ballastexistenzen“, den Häftlingen, zu säubern. Der Begriff der sog. „Aktion 14 f 13“ oder „Sonderbehandlung 14 f 13“ wurde seit 1939 von der Geheimen Staatspolizei, nachfolgend Gestapo, als Ausdruck für „Exekution“ gebraucht. Im Frühjahr 1941 bereisten die erprobten Selektionsärzte – Heyde, Nitsche, Mennecke, Schmalenbach, Schumann, Hebold u. a.- die KZ’ s, um diese anhand derselben Meldebögen zu durchkämmen, wie sie auch für die Anstalten benutzt wurden. Betroffen waren zuerst die KZ’ s Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen und Auschwitz. Die Häftlinge sollten mit einer Verlegung in ein „Erholungslager“ gelockt werden sich freiwillig zu melden, aber die Häftling vermuteten zurecht eine Falle. Für die Selektion waren die Lagerkommandanten verantwortlich, die den Ärztekommissionen kranke und arbeitsunfähige Häftlinge vorführten. Danach erfolgte eine Befragung durch einen Gestapo-Beamten, der als letzte Instanz die Entscheidung zu treffen hatte, ob der Häftling sich das „Erholungslager“ verdient hätte. Diese Untersuchungen waren rein willkürlich. Der Ablauf der Tötungen war der gleiche wie bei der Kranken-Vernichtung. Die einzige Ausnahme war, dass keine Trostbriefe verschickt wurden oder Sterbeurkunden ausgestellt wurden, die Häftlinge waren offizielle Opfer der „Aktion 14 f 13“. 1943 wurden aufgrund der Kriegslage alle Häftlinge zur Arbeit in der Rüstungsindustrie herangezogen, selbst bettlägerige. Ab 1944 wurden zur Vernichtung vorgesehene Häftlinge nicht einmal mehr von einem Arzt besichtigt, sondern man überließ dem Lagerpersonal die Selektion.

Nachdem Hitler einen neuen Justizminister, den Dr. Otto Thierack, eingesetzt hatte, wurde im Spätsommer die „Vernichtung durch Arbeit“ der „Asozialen“ nach §42 StGB, hier war die Abteilung V des Hauptamts des Führers verantwortlich, beschlossen. Die Abteilung V des Hauptamtes gehörte zum Reichsjustizministerium, d.h. die Staatsanwälte verurteilten sog. Asoziale zum Tode in den KZ’ s.

Kranke als „Versuchskaninchen“

In den Tötungsanstalten wurde nicht nur mit CO-Gas oder Zyklon B (Blausäure) vergast oder die Kranken erschossen, sie wurden auf unterschiedlichste Arten getötet.

Man machte mit den Kranken Versuche, wenn sie starben wurden sie seziert und ihre Organe durch das gesamte Deutsche Reich geschickt zur weiteren Untersuchung von interessierten Ärzten. Die in den KZ’ s stationierten Ärzte quälten die Häftlinge und Kranken oft nur als „Zeitvertreib“ oder im „Auftrage der Wissenschaft“ und „Forschten“ was das Zeug, nämlich die Opfer, (aus-) hielt.

So zum Beispiel Dr. Carl Schneider, der ein regelrechter „Gehirn-Sammler“ war, er forderte Gehirne von „Geisteskranken“ aus den verschiedensten Kliniken an, um sie in Heidelberg zu untersuchen. Schneider soll wie „der Teufel hinter der armen Seele“ Gehirnen nachgejagt haben, welche er z.B. aus Weilmünster, dem Kalmenhof, Wiesloch, Scheuern und Eichberg zugeschickt bekam.

Hungerkost und gleichzeitige schwerste körperliche Arbeit waren eine weit verbreitete Methode in den Vernichtungslagern, die nicht nur tödliche „Erfolge“ zeigte , sondern auch wirtschaftliche. Der Pflegesatz der Patienten lag nur noch bei 32-46 Pfennigen, wohingegen normale Anstalten 1,80-2,50 RM benötigten. Die Arbeit der Patienten brachte ebenfalls hohe Erträge für die Anstalten und den Staat.

Nitsches Luminal-Schema wurde in allen Anstalten zur Patienten-Beseitigung angewandt. Es war eine Kombination aus unzureichenden/ unhygienischen Unterbringung, unbeheizten Räumen, mangelhaften Ernährung und überdosierten Medikamenten. Die Luminal-Gaben geschahen mehrmals täglich, angefangen wurde mit 0,3 Gramm und je nach Verlauf erhöhte man die Dosen einfach. Das führte man solang durch bis die Patienten endlich starben.

Es wurde auch durch eine einzige Gabe Veronal getötet, indem die Patienten einen ganzen Becher austrinken mussten und sich „schlafen“ legen durften.

Dr. Emil Gelny entwickelte seine eigene Methode der Vernichtung, er tötete massenweise Patienten durch Elektroschocks.

Gegen Ende des Krieges wurden Kranke auch durch Sprengstoffe getötet, so z.B. in Minsk/Russland.

Ein besonders grausamer „Arzt“ war Josef Mengele, der in Auschwitz tätig war

Josef Mengeles medizinische Laufbahn begann in München, Wien und Bonn, wo er Medizin und Anthropologie studierte. 1935 promovierte er in Anthropologie mit einer Arbeit über Unterschiede zwischen primitive und progressive Rassen. Am Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene in Frankfurt bekam er eine Assistentenstelle bei Professor Ottmar von Verschuer. Der Spezialist für Zwillingsforschung wurde Mengeles Mentor und ein enger Vertrauter. Mengele promovierte 1938 ein zweites Mal nun in Medizin, woraufhin er mit der Aufgabe betraut wurde die Bevölkerung auf rassische Gesundheit zu untersuchen, was er mit Ehrgeiz als Gutachter für die Rasseschandeprozesse tat.

Als SS-Freiwilliger zog er in den Krieg, 1942 arbeitete er an der Ostfront unter schlechten Bedingungen zum ersten Mal als Arzt. Im gleichen Jahr wurde er verwundet und als frontuntauglich nach Berlin an das „Rasse- und Siedlungshauptamt“ geschickt, was die medizinischen Versuche in den Konzentrationslagern beaufsichtigte.

Der Mentor und Freund Mengeles Ottmar von Verschuer war im gleichen Jahr als Leiter des Kaiser-Wilhelm-Institutes nach Berlin gekommen und verhalf Mengele zu einer Stelle als SS-Arzt in Auschwitz im Namen der “Wissenschaft“.

Mengeles Arbeit als Lagerarzt in Auschwitz-Birkenau begann am 30.05.1943.

Zu seiner Hauptaufgabe im Lager zählte die Selektion. Er entschied an der Rampe, wo die Neuankömmlinge eintrafen, wer direkt ins Gas geschickt wurde und wer noch als Arbeitskraft oder Forschungsobjekt dienen konnte. Diese Aufgabe erledigte er in tadelloser SS-Uniform und mit einem Lächeln auf dem Gesicht, manchmal fröhlich pfeifend. Bei den Selektionen suchte er „seine“ Zwillinge heraus. Die Kinder wurden normalerweise sofort in die Gaskammer geschickt, aber die Zwillinge bildeten hier eine Ausnahme. Außer Zwillingen suchte er vor allem Kleinwüchsige oder Juden, die wie Arier aussahen.

Im Gegensatz zu den anderen Häftlingen, durften die Zwillinge, die in gesonderten Baracken untergebracht waren, ihre Kleider und Haare behalten. Sie wurden nicht geschlagen und bekamen besseres Essen. Mengele passte auf, dass „seinen“ Zwillingen, die er auch seine Meerschweinchen nannte, nichts geschah. Die Versuche sollten nicht durch die schlechte Behandlung oder zu wenig Essen beeinflusst werden.

Zu Beginn wurde zu jedem Zwilling ein detaillierter Fragebogen des KWI ausgefüllt. Angaben zum familiären Hintergrund, Gesundheitszustand und Krankheitsgeschichte, Alter, Gewicht, Größe, Haar- und Augenfarbe, sowie eine genaue Beschreibung des Äußeren und körperliche Besonderheiten wurden erfasst. Dazu kamen Fotografien und Röntgenaufnahmen. Die Zwillinge mussten 6-8 Stunden lang nackt stehen und sich bis ins kleinste vermessen lassen, jede Kleinigkeit wurde mit dem Zwilling verglichen.

Täglich wurde den Kindern Blut abgenommen, entweder aus dem Finger oder der Armvene, teilweise aus beiden Armen gleichzeitig oder aus den Halsvenen. Die Blutproben wurden an das KWI geschickt, wohl als Gegenleistung für die Gelder, die Mengele von der Deutschen Forschungsgesellschaft für die Erforschung spezifischer Eiweißkörper erhielt. Es blieb nicht bei der Blutabnahme, Mengele führte Bluttransfusionen von einem zum anderen Zwilling durch. Auch wurde getestet, wie viel Blut man einem Kind abnehmen kann, bis es stirbt.

Besonders interessierte sich Mengele für die Haar- und Augenfarben. Er führte Haaranalysen durch und besonders grausame Augenexperimente, vermutlich im Auftrag von Dr. Magnussen, einer Assistentin Verschuers am KWI. Die Kinder bekamen durch Augentropfen oder Spritzen Chemikalien in die Augen, Mengele versuchte die Färbung der Iris zu verändern.

Mengele standen in Auschwitz viele qualifizierte Häftlinge, Ärzte und Krankenschwestern, als Mitarbeiter zur Verfügung. Von Fachärzten ließ er sich bei Operationen anleiten, jüdische Professoren mussten für ihn die wissenschaftlichen Ausarbeitungen schreiben.

Es wurden absurde psychologische Tests zur Leidensfähigkeit durchgeführt, Kleinkinder wurden allein oder mit dem Zwilling in einen isolierten Käfig gesperrt, und man verabreichte ihnen verschiedenste Stimuli. Um den Verlauf von verschiedenen Krankheiten zu beobachten und zu vergleichen, wurden den Zwillingen verschiedene Krankheitserreger und Fremdstoffe injiziert.

Mengele sammelte unsystematisch so viele Daten und Präparate, wie er konnte. Sein Ziel war ein Professorentitel und mit seiner Zwillingsforschung wollte er ins Geschichtsbuch der Genetik eingehen.

Chirurgische Eingriffe wurden ohne Narkose vorgenommen, um Schmerzreaktionen zu beobachten. Er entnahm den Kindern verschiedenste Organe oder entfernte Gliedmaßen, er versuchte sich sogar an Geschlechtumwandlungen. Einmal nähte er ein Zwillingspaar aneinander, um aus ihnen siamesische Zwillinge zu machen.

Nicht selten starben die Kinder an den Versuchen. Für vergleichende Obduktionen ließ Mengele daraufhin fast immer den anderen Zwilling töten. Menschen mit körperlichen Besonderheiten wurden auch direkt durch eine Phenolspritze ins Herz getötet, wenn er sie sezieren wollte. Präparierte Leichenteile schickte er ans KWI in Berlin, sowie Organe, Skelette und Augen von Zwillingen.

Ziel seiner Forschung sollte die künstliche Herbeiführung von Mehrlingsgeburten sein und vor allem die Züchtung einer arischen Rasse mit perfekter genetischer Ausstattung.

Neben der Zwillingsforschung führte er noch unzählige pseudo-medizinische Versuche durch, die kein anderes Ergebnis brachten als Qualen und Tod.

Trotz seiner unfassbaren Grausamkeiten wurde er von Überlebenden wiederholt als freundlicher Onkel beschrieben. So schenkte er den Kindern Bonbons, unterhielt sich mit ihnen, fuhr sie in seinem Auto herum. Er gewährte den Kindern Schulunterricht und organisierte Fußballspiele. Mengele wusste genau, dass es nützlich war, wenn die Kinder kooperativ waren und ihm vertrauten. Seine Beziehung zu den Kindern im Lager war wie zu Laborratten, um die man sich sorgt und streichelt, die letztendlich aber nur Versuchsobjekte sind.

Der Euthanasie-Stopp

Die Euthanasie blieb nicht lange Geheimsache des Staates, da selbst der englische Feindsender BBC in seinen Sendungen über die Vernichtungen, wörtlich von „Mord“, berichtete.

Zudem die Euthanasie-Praxis den Angehörigen der Opfer aufgrund von „Pannen“ ebenfalls schon Ende 1940 schnell bekannt wurde und auf juristische Widerstände stieß. Das Volk war doch nicht in dem Maße einverstanden mit den Tötungen wie man 1938 festgestellt haben wollte. Der derzeitige Justizminister Gürtner stand dem juristischen Dilemma hilflos gegenüber, weil er nach der Gesetzeslage den Klagen der Angehörigen Recht geben musste. Nach einer Tagung des Justizministeriums im April 1941 wurden alle laufenden Verfahren niedergeschlagen und die Euthanasie zur Geheimsache erklärt. Zu diesem Zeitpunkt war der Justizminister bereits gestorben und sein kommissarischer Vertreter Schlegelmayer leitete die für einen Gesetzentwurf angesetzten Verhandlungen. Die innen- und außenpolitische Lage erforderte zur Erhaltung der staatlichen Stabilität dringend sofortige Maßnahmen. Innenpolitisch wäre es bald zu einem Aufstand gegen die Vernichtungen gekommen, außenpolitisch befand man sich im Krieg und brauchte die breite Zustimmung des Volkes.

Am 3. August 1941 predigte Bischof Clemens August Graf von Galen, dass: „ Nie unter keinen Umständen, darf der Mensch, außerhalb des Krieges und der gerechten Notwehr einen Unschuldigen töten.“, was sich auf die Vermutung der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, nach etlichen „Evakuierungen“ von Kranken stütze. Weiter führte er aus, dass das Reichsstrafbuch bestimmen würde, wer vorsätzlich einen Menschen tötete oder davon Kenntnis hätte, mit dem Tode zu bestrafen sei. Auch er erstattete wegen ebendieser Transporte von Pfleglingen bei der Staatsanwaltschaft Anzeige. Diese Predigt hatte eine große Wirkung in der Bevölkerung und ermutigte weitere Bischöfe zur öffentlichen Ablehnung der Euthanasie. Zu diesen Geistlichen gehörten auch der Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg und Ernst Wilm, die wegen der öffentlichen Benennung der Verbrechen verhaftet, abgeurteilt und in KZ’ s gebracht wurden, wo sie starben.

Am 24. August 1941 wurde die Euthanasie offiziell beendet.

Nur in der Tötungsanstalt Hadamar wurden die Vergasungen beendet, was nicht den Stopp der Tötungen bedeutete. Stattdessen wurden die Tötungen durch Überdosierungen weitergeführt. Am 25.10.1941 erstellte die T 4 den „Gaskammer-Brief“, wodurch diese Technologie der Judenvernichtung, die „Aktion Reinhardt“, zur Verfügung gestellt wurde. Ende November 1941 trafen sich die Ärzte und Vertreter des technischen Personals in Pirna, wo Brack die Anwesenden von dem Weiterführen der Euthanasie unterrichtete. Im Januar 1942 kommandierte man T 4-Personal unter der Leitung Bracks – der kein Arzt war- in den Osten ab, um Verwundete zu „bergen“. Am 20. Januar 1942 fand die Wannsee-Konferenz statt. Die Anstalten Tiegenhof und Meseritz-Obrawalde wurden zu Massenvernichtungsanstalten umgebaut. Am 12. November 1942 erging ein Runderlass zur Meldung aller Psychiatriepatienten, die ab Juli 1943 nach § 42 b StGB in die KZ’ s transportiert wurden. Im gleichen Jahr bekamen Ärzte Einzel-Ermächtigungen zur Tötung ihrer Patienten. Ab 1944 wurden die Vernichtungen noch einmal intensiviert, um noch mehr Menschen zu ermorden. Selbst als die Alliierten Truppen schon im Vormarsch waren, wurde versucht noch mehr Menschen zu vernichten. Zur Vernichtung wendete man jetzt alle Mittel an, welche Leiden auf die Opfer zukamen war den Verantwortlichen egal.

Quellenverzeichnis:

Klee, E. „Euthanasie im NS-Staat. Die ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’“. 2. Auflage 1983. Frankfurt am Main

Klee, E. „Dokumente zur ‚Euthanasie’“. 1985. Frankfurt an Main

http://psypost.psych.nat.tu-bs.de/download/%DCbung%20Zwillingsforschung/ Die%20Zwillinge%20des%20Dr%20Mengele.pdf.

http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000737.htm

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Ärzte im Nationalsozialismus
Curso
Politische Weltkunde
Calificación
2
Autor
Año
2003
Páginas
27
No. de catálogo
V108245
ISBN (Ebook)
9783640064434
Tamaño de fichero
402 KB
Idioma
Alemán
Notas
Verbesserungen wären: die menschliche Komponente mehr auszuarbeiten, Durchführung genauer beschreiben
Palabras clave
Nationalsozialismus, Politische, Weltkunde
Citar trabajo
Jenny Schwerin (Autor), 2003, Ärzte im Nationalsozialismus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108245

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Ärzte im Nationalsozialismus



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona