Arbeitsmarkt Europa: die unentdeckte Chance? Die Nutzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsortes in der Europäischen Union


Term Paper, 2003

12 Pages, Grade: 2,0


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Gliederung

1.Einleitung

2. Definition

3. Die Freizügigkeit in Europa
3.1 Der Abbau der Schranken
3.2 Das Recht auf Freizügigkeit

4. Die Mobilität in Europa
4.1 Europas Arbeitnehmer in Bewegung
4.2 Mögliche Erklärungen

5. Hat Europa die neue Mobilität erkannt?

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union wird das Thema Zuwanderung wieder umfassend diskutiert. Doch wird es überhaupt die große Anzahl an Arbeitssuchenden aus Osteuropa geben, wie befürchtet wird? Eine durchaus berechtigte Frage. Denn im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union um die Staaten Griechenland (1981) sowie Portugal und Spanien (1986), wurde die gleiche Befürchtung geäußert und diesbezüglich umfangreich diskutiert. Doch die erwartete hohe Zahl an Arbeitsmigranten blieb aus.

Woran lag es, dass die Befürchtung nicht eintrat? Beziehungsweise woran liegt es noch heute, dass eher wenig Bürger der derzeitigen Mitgliedsstaaten ihr Recht auf freie Wahl des Arbeitsortes nutzen? Diese Problematik soll anhand der Arbeitsmarktstruktur und der Gründe für die sogenannte Mobilität näher betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund sollen aber auch - im Hinblick auf die Zukunft - diesbezügliche Initiativen der Europäischen Union betrachtet werden, welche die Mobilität der EU Bürger fördern und deren Rechte durchsetzen.

2. Definition

In vielen Bereichen der europäischen Politik wird von Arbeitnehmern gesprochen, die in einem anderen Unionsmitgliedstaat als ihrem Herkunftsland eine Arbeitsstelle annehmen. Diese Men­schengruppe definiert sich durch den Begriff: Migration. „Migration umfasst alle Wanderungsbewegungen von Menschen, […], die ihren bisherigen Wohnsitz längerfristig oder dauerhaft wechseln, unabhängig von den Motiven oder Ursachen welche der Verlagerung des Wohnsitzes zugrunde liegen.“[1]

Die Art der Migration, von der in dieser Arbeit gesprochen wird, ist die der Zuwanderung von Arbeitnehmern, welche mit verschiedenen Begriffen beschrieben wird. So spricht man auch von Arbeitsmigration, Wanderung von Arbeitnehmern und Mobilität der Arbeitnehmer.

Zusätzlich bedarf es einer Definition des Begriffs Mobilität, da dieser eine zentrale Rolle in der vorliegenden Arbeit spielt. Grundsätzlich versteht man darunter die Bewegung von Menschen innerhalb des gesellschaftlichen Geschehens, wobei diese sich in vielerlei Gestalt äußert.[2] Der hier benutzte Begriff der Mobilität bezieht sich allein auf die durch Arbeitsstellenwechsel bedingte Veränderung des Wohn- und Arbeitsortes, wobei hier die Besonderheit darin liegt, dass diese grenzüberschreitend ist.

3. Die Freizügigkeit in Europa

Mit der Einführung der Freizügigkeit sollten vor allem wirtschaftliche Ziele verfolgt werden, daher betraf sie zunächst nur die Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten. In Folge der Entwicklungen in der Einigung Europas hat inzwischen jeder Bürger der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten. Es soll in diesem Abschnitt ein Überblick über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und deren Entstehung gegeben werden.

3.1 Der Abbau der Schranken

Am 25. März 1957 wurden von den Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die sogenannten Römischen Verträge unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) änderte sich viel für die Bürger in den Mitgliedsstaaten. Durch schrittweise Öffnung der Binnengrenzen und Einführung des freien Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs wurde ein Europäischer Binnenmarkt geschaffen. Durch Einführung des Rechtes auf Freizügigkeit und deren Umsetzung sollte jeder Arbeitnehmer der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft das Recht haben, in jedem Staat der Wirtschaftsgemeinschaft, zu arbeiten, zu wohnen und zu leben.

Zu den damaligen EWG Mitgliedsstaaten, welche vormals Einwanderungsländer waren, traten in den 80’er Jahren des letzten Jahrhunderts die sogenannten südeuropäischen Staaten bei, welche ehemalige Auswanderungsländer waren.

Die damaligen EWG Mitgliedsstaaten hatten daher die Befürchtung, dass die Süderweiterung der EWG, um Griechenland (1981) sowie Portugal und Spanien (1986), zu einem Anstieg der Arbeitsmigration in die Arbeitsmärkte der ehemaligen Einwanderungsländer führen würde. Um dies zu verhindern wurden siebenjährige Übergangsfristen eingeführt. Es zeigte sich jedoch, dass der befürchtete hohe Anstieg der Migration ausblieb, worauf die Übergangsfristen um ein Jahr verkürzt wurden.

Den wanderungswilligen Arbeitnehmern der neuen Mitgliedstaaten boten sich durch den Beitritt zur EU neue Perspektiven im Herkunftsland. Durch die Steigerung der Lebensqualität hatten sie kein Bedürfnis mehr auszuwandern und sich in eine ungewisse Zukunft zu begeben.

3.2 Das Recht auf Freizügigkeit

Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der damit verbundenen Errichtung eines gemeinsamen Binnenmarktes, welcher durch die Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1987, zum 31. Dezember 1992 abgeschlossen sein sollte, bekamen die Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten umfangreiche Rechte.

Schon in der Präambel des EWG-Vertrages heißt es: „In dem Vorsatz, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben“.[3]

Mit den Artikeln 48 bis 73 des EWG Vertrages, in der Fassung von 1957, wurde für alle Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten ein schrittweise umzusetzendes Recht auf Freizügigkeit eingeführt. Dies war der Beginn einer Entwicklung, die von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, hin zu der Freizügigkeit aller Bürger in der Europäischen Gemeinschaft führte.

Da die zugehörigen Vereinbarungen im Zuge der Einigung Europas erweitert wurden, soll kurz dargestellt werden welche Rechte mit dem EWG Vertrag eingeführt wurden.

Mit dem Artikel 48(3)c bekamen Arbeitnehmer das Recht: „sich in einem Mitgliedsstaat aufzuhalten, um dort nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben“.[4] Außerdem wurde mit dem Artikel 50 vereinbart, dass der Austausch junger Arbeitskräfte gefördert werden sollte.

In den weiteren Artikeln wurde unter anderem folgendes vereinbart: die Sicherstellung von Ansprüchen und Leistungen der Arbeitnehmer, der Abbau von Niederlassungsbeschränkungen, die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen sowie freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

Zur Umsetzung mussten die innerstaatlichen Bestimmungen dementsprechend angeglichen werden, dies erkannten die Vertragspartner. Sie vereinbarten darum im Artikel 3h die Angleichung der innerstaatlichen Bestimmungen.[5] Doch diese Angleichung ist langwierig, sie dauert bis heute an.

War die Freizügigkeit zunächst eingeschränkt auf den freien Verkehr von Arbeitnehmer oder Dienstleistungen, so ist sie inzwischen ausgeweitet worden auf alle Bürger der Mitgliedstaaten.

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande, die Kontrollen an den Binnengrenzen schrittweise abzubauen. Durch das Schengener Abkommen (14.6.1985) und dem Schengener Durchführungsabkommen (19.6.1990 seit 26.3.1995 in Kraft), ist das überschreiten der Binnengrenzen innerhalb der Mitgliedstaaten erleichtert worden. Großbritannien und Irland gehören diesem Abkommen nicht an. Doch trotz der ausgeweiteten Freizügigkeit nutzen eher wenig Bürger aus den Mitgliedsstaaten dieses Recht.

4. Die Mobilität in Europa

Im folgenden Abschnitt werden die Entwicklungen der Wanderungsbewegungen in Europa betrachtet. Die Gründe dafür werden aufgezeigt sowie mögliche Ansätze von Erklärungen.

4.1 Europas Arbeitnehmer in Bewegung

Europas Arbeitnehmer wanderten - auf der Suche nach Arbeit - in den 60er und 70er Jahren von Süden nach Norden. Inzwischen ist diese von einer Wanderungsbewegung von Ost nach West abgelöst worden.

Nur die geringe Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften kann größtenteils noch innerhalb der Europäischen Union ausgeglichen werden. Waren es also anfangs noch wenig qualifizierte Arbeitskräfte, die innerhalb der Europäischen Union wanderten, so sind es heute höher qualifizierte, deren Bedarf aber geringer ist.

Betrachten wir dazu empirische Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat): Laut Eurostat arbeiteten im Jahr 1989 nur 1.9 Millionen der EG Bürger in einem anderen Mitgliedsland.[6] Zum Vergleich dazu arbeiteten 1992 nur 1,8 Millionen EU Bürger in einem anderen Mitgliedsland.[7] Es ist also ein Rückgang von 100 000 Erwerbstätigen zu erkennen, bei gleichzeitigem Anstieg der gesamten Erwerbstätigen in der Europäischen Gemeinschaft.[8]

„In der zweiten Jahreshälfte der 90er Jahre zogen pro Jahr durchschnittlich kaum mehr als einer von 1000 Bewohnern eines EU-Mitgliedstaats in einen anderen um. […]. Insgesamt belief sich also die Einwanderung in die EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Wanderungsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten durchschnittlich pro Jahr von 1995 bis 1999 auf nur gut 0,6% der Wohnbevölkerung. Dies war etwas weniger als während der ersten Hälfte des Jahrzehnts (0,7%)“[9]

Wobei zu beachten ist, dass Griechenland und Portugal Staatsangehörige die nach einer Wanderung wieder zurückkehren nicht berücksichtigen. Aus Frankreich liegen für den Zeitraum von 1995 bis 1999 überhaupt keine Daten vor.[10]

Aus den Daten lässt sich schließen, dass die Mobilität rückläufig ist. Da aber statistische Daten aus einigen Mitgliedstaaten fehlen oder ungenau sind, kann auch von einer Stagnation der Mobilität ausgegangen werden.

4.2 Mögliche Erklärungen

Wo liegen die Gründe für die geringe Arbeitsmigration innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten?

Die Industrienationen hatten in den 60er und 70er Jahren einen großen Bedarf an billigen und wenig qualifizierten Arbeitskräften. Der Bedarf konnte durch Arbeitskräfte aus dem Inland nicht gedeckt werden. Die Staaten erlaubten daher einen reglementierten Zuzug von Arbeitskräften aus den südeuropäischen Staaten, der Osten Europas war durch den „Eisernen Vorhang“ verschlossen. Eine Wanderungsbewegung von Süden nach Norden setzte ein. Inzwischen ist diese aber abgelöst von einer Wanderungsbewegung von Ost nach West.

Diese Ost-West-Wanderung ist dadurch begründet, dass die Nachfrage nach billigen und gering qualifizierten Arbeitskräften innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten nicht mehr gedeckt werden kann, denn die strukturschwachen Gebiete, worunter auch die ehemaligen südeuropäischen Auswanderungsländer fallen, werden von der Europäischen Gemeinschaft mit Aufbauhilfen unterstützt. Durch den Anstieg der Lebensqualität und Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Heimatländern ist den Arbeitnehmern ein Verbleiben im Land ermöglicht worden. So ist ein Grund für den Rückgang der Süd-Nord-Migration - also der innereuropäischen Migration - zu erklären.

Doch die Arbeitsmigration innerhalb der europäischen Staaten kam, wie in der Statistik zu sehen ist, nicht zum Erliegen. Es soll versucht werden, dies zu erklären. Betrachten wir dazu die Entwicklung der Strukturen von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen. Seit Mitte der 80er Jahre begannen sich die Strukturen der Unternehmen zu verändern. Eine immer größere Zahl von Europäischen Unternehmen nahm grenzüberschreitende Aktivitäten auf. Kooperationen mit anderen Unternehmen wurden vereinbart, Teilbereiche ausgegliedert und in ein anderes Mitgliedsland verlagert. Diese Entwicklung verstärkte sich mit der Vollendung des Binnenmarktes. Somit stieg der Anteil von höherqualifizierten Arbeitskräften in der innereuropäischen Migration und ersetzte so fast komplett die Migration von weniger qualifizierten Arbeitskräften.

Doch womit ist zu erklären, dass es durch ansteigende Auslandsaktivitäten keinen spürbaren Anstieg der Migration gibt? Zu beachten ist, dass auch im Ausland tätige Unternehmen früher darauf angewiesen waren, ihre höherqualifizierten Mitarbeiter in einen anderen Mitgliedstaat zu schicken, um vorhandenes Können und Wissen dorthin zu übertragen. Zeitlich erstreckten sich diese Auslandsentsendungen über Jahre hinweg. Dies ist heute weniger der Fall. Heute werden die vorhandenen Ressourcen im Ausland besser genutzt. Zwischen den Unternehmen und ihren Teilbereichen sowie in Projekten und Kooperationen wird heute Können und Wissen ausgetauscht. Der Fortschritt in der Telekommunikation und Datenverarbeitung hat ebenfalls dazu beigetragen, dass Entsendungen in Europäische Mitgliedstaaten geringer wurden, und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder Teilbereichen sowie in Projekten vereinfacht wurde.

Heutzutage gewinnt durch diese Veränderung in den Strukturen eine neue Form von Mobilität stärker an Bedeutung. Durch gesunkene Transportkosten wird häufiger die kurzfristige Mobilität für zum Beispiel: Geschäftsreisen sowie Projektarbeit genutzt oder um Kontakte zu pflegen.[11]

5. Hat Europa die neue Mobilität erkannt?

Die Problematik der Mobilität erfordert Initiativen innerhalb und zwischen den europäischen Mitgliedstaaten. Sie haben erkannt, dass schon im Rahmen der Ausbildung sowohl von den Unternehmen als auch von den europäischen Institutionen die Mobilität von zukünftigen Arbeitnehmern gefördert werden muss. Eine gemeinsame Zusammenarbeit ist dazu zwingend notwendig, denn Unternehmen setzen die Mobilität ihrer Mitarbeiter inzwischen voraus. Wenn sie einen Mitarbeiter an einem Standort einstellen und für einen Zeitraum im Ausland einsetzen, entstehen hohe Kosten, stattdessen nutzen Unternehmen die Möglichkeit einer direkten Anstellung am ausländischen Standort.[12]

Im Folgenden soll ein Einblick in erkannte Probleme und angestoßene Initiativen gegeben werden: Die Europäische Kommission stellte im Grünbuch vom 2. Oktober 1996 die unterschiedlichen Hindernisse zusammen, auf die EU-Bürger stoßen, die sich in Ausbildung befinden oder die beruflich im Bildungsbereich tätig sind, wenn es um ihre Mobilität innerhalb der Gemeinschaft geht. So stellte die Kommission fest, dass die Probleme in vielen Bereichen zu finden sind, wie zum Beispiel: fehlende Anerkennung von Qualifikationen, Informationsdefizite und längere Praktika sind nur schwer möglich, Sozialversicherungsleistungen sind oft nicht gesichert, Unterschiede in der Organisation von Schulen und Hochschulen sowie praktische Hindernisse und sprachliche Hindernisse.

Die Kommission machte daraufhin unter anderem folgende Vorschlänge: Anerkennung des Praktikanten- und Freiwilligenstatus, gleiche Behandlung von Wissenschaftlern in Ausbildung mit Gemeinschaftsstipendien, Gewährleistung von sozialem Schutz für jeden, der im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme die grenzüberschreitende Mobilität wahrnimmt, Schaffung eines europäischen Raumes der Qualifikationen sowie Abbau der sozioökonomischen als auch der sprachlichen Hindernisse.[13]

Das Europäische Parlament hat zudem die Einführung eines Europäischen Studentenausweises vorgeschlagen, um so ihre Rechte und Vergünstigungen in der gesamten Europäischen Union geltend zu machen und die Mobilitätshindernisse zu beseitigen.[14]

Das Programm JUGEND, eingeführt von der Kommission, welches die Programme „Jugend für Europa" und „Europäischer Freiwilligendienst" zusammenfasst, soll die im Grünbuch aufgezeigten Hindernisse beseitigen.[15]

Auch von der Europäischen Gemeinschaft wurden verschiedene Programme eingeleitet, die die Mobilität von jungen Menschen, Arbeitnehmern, Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftlern erleichtern sollen. Beim Gipfel in Lissabon im März 2000 kam man unter anderem zu dem Ergebnis, dass auch im Bildungsbereich die Mobilität von Schülern und Studenten, Lehrern sowie Ausbildungs- und Forschungspersonal zu fördern und zu erleichtern ist. Auch soll das Zusammenarbeiten von Arbeitsmarkt und Berufsausbildung durch Nutzung der verfügbaren Netze, beispielsweise EURES oder „GATEWAY zum Lernen" verbessert werden.[16]

Letztendlich ist die „seit langem praktizierte EU- Freizügigkeit ist nicht frei von rechtlichen Einschränkungen und tatsächlichen Hindernissen. Diese zu beseitigen ist nicht nur aus der Sicht des Europäischen Gemeinschaftsrechts geboten, sondern könnte auch ein Weg sein, die Beschäftigungssituation zu verbessern.“[17]

7. Fazit

Der Arbeitsmarkt Europa hat sich grundlegend verändert. Waren es früher die weniger qualifizierten Arbeitnehmer, die wanderten, so sind es heute die höherqualifizierten Arbeitnehmer. Zudem ist zu der „klassischen“ Mobilität eine neue Form hinzugekommen. Die zeitlich begrenzte Entsendung von Höherqualifizierten - im Raum der Wirtschaftsgemeinschaft - gewinnt an Bedeutung.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben das Problem der veränderten Mobilität, erkannt. Zahlreiche Initiativen und Programme zur Förderung der Mobilität sind angestoßen worden. Doch an der Umsetzung wird immer noch gearbeitet, dies muss - anbetracht des sich rasch verändernden Arbeitsmarktes - beschleunigt werden.

Zudem ist die höherqualifizierte Arbeit zu einem mobilen Produktionsfaktor geworden. Eine Konsequenz die daraus gezogen werden kann, ist, dass sich strukturschwache Regionen in eine neue Gefahr begeben - der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte. In der Europäischen Union ist dieses Problem noch nicht weitreichend genug erfasst. Aber auch die Einschränkungen und Bürokratie hält Arbeitnehmer und Arbeitgeber zurück. Sei es bei zeitweise grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder bei dauerhaftem Arbeitsplatzwechsel. Die Mitgliedstaaten haben dies erkannt und mit der Unionsbürgerschaft umgesetzt.

Man kann am Schluss zu dem Fazit kommen, dass die Chancen und das Potenzial des Europäischen Arbeitsmarktes sehr groß sind. Die Arbeitnehmer und die Mitgliedstaaten haben erkannt dass die Mobilität zunehmend wichtiger geworden ist. Die heute in Ausbildung stehenden zukünftigen Arbeitnehmer haben umfangreiche Möglichkeiten, europaweit zu lernen und so auch Mobilität zu erlernen.

Wie sich der Arbeitsmarkt Europa nach der Osterweiterung Europas entwickeln wird, ist noch nicht abzusehen. Die Nichterfüllung der Befürchtungen im Rahmen der Süderweiterung, erlaubt es, gelassener in die Zukunft zu blicken, denn auch die Wirtschaft hat sich seither gewandelt. Die Unternehmen werden die Möglichkeiten, die der Osteuropäische Markt bietet, nutzen und zusammen mit den Hilfen der Europäischen Union dort neue Arbeitsplätze schaffen. Wie schon die damalige Süderweiterung die Europäischen Union eine Steigerung des Lebensstandards mit sich brachte, kann dies durchaus auch ein Motor bei der Osterweiterung sein.

Literaturverzeichnis:

Bernsdorf, Wilhelm (Hg.): Wörterbuch der Soziologie 3 Bde, 2.Auflage, Stuttgart 1972.

Grünbuch: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität: aus dem Internet:

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c11033.htm (entnommen am 02.02.2003)

Jung, Taro: Das Wandern ist des Europäers... Lust?, 2001, aus dem Internet:

http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/migration/freizueg2.shtml (entnommen am 20.01.2003).

Läufer, Thomas (Bearb.): EWG-Vertrag Grundlage der Europäischen Gemeinschaft, 5.Auflage, Bonn 1990.

Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat): Europa in Zahlen: 3.Ausgabe, Brüssel 1992.

Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat): Europa in Zahlen: 4.Ausgabe, Brüssel 1995.

Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat): Statistik kurz gefasst Bevölkerung und soziale Bedingungen: Thema 3 2/2003: aus dem Internet: http://europa.eu.int/comm/eurostat/Public/datashop/print-product/DE?catalogue=

Eurostat&product=KS-NK-03-002-__-N-DE&mode=download (entnommen am 31.01.2003).

Die Europäische Union Online: Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Bildung,

Ausbildung, Jugend Einleitung, aus dem Internet: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c00003.htm (entnommen am 02.02.03).

Wolter, Achim: Migration in Europa, Baden Baden 1999.

[...]


[1] Bernsdorf, Wilhelm (Hg): Wörterbuch der Soziologie Band 2, Stuttgart 1972, S.554.

[2] Vgl.: Ebd.

[3] Läufer, Thomas (Bearb.): EWG-Vertrag Grundlage der Europäischen Gemeinschaft, Bonn 1990 S. 16.

[4] Ebd., S. 41.

[5] Vgl.: ebd., S. 17 f.

[6] Vgl.: Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften: Europa in Zahlen, Brüssel 1992, S.114.

[7] Vgl.: Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften: Europa in Zahlen, Brüssel 1995, S.188.

[8] Vgl.: Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften: Eurostat Jahrbuch 98/99,1999, S.316.

[9] Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften: Statistik kurz gefasst / Bevölkerung und soziale

Bedingungen Thema 3 2/2003 S.2.

[10] Ebd.

[11] Vgl.: Wolter, Achim: Migration in Europa, Baden Baden 1999, S.38 ff.

[12] Vgl.: Wolter, Achim: Migration in Europa, Baden Baden 1999, S.38 ff.

[13] Vgl.: Grünbuch: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität: aus dem Internet: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c11033.htm (entnommen am 02.02.2003).

[14] Vgl.: Die Europäische Union Online: Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Bildung, Ausbildung, Jugend Einleitung, aus dem Internet: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c00003.htm (entnommen am 02.02.03).

[15] Vgl.: ebd.

[16] Vgl.: Die Europäische Union Online: Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union: Bildung, Ausbildung, Jugend Einleitung, aus dem Internet: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/cha/c00003.htm (entnommen am 02.02.03).

[17] Jung, Taro: Das Wandern ist des Europäers... Lust?: Dossier EU-Migration, 2001.

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Details

Title
Arbeitsmarkt Europa: die unentdeckte Chance? Die Nutzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsortes in der Europäischen Union
College
University of Duisburg-Essen
Course
Politikwissenschaftliches Propädeutikum am Beispiel "Die Europäische Union"
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
12
Catalog Number
V108320
ISBN (eBook)
9783640065172
File size
358 KB
Language
German
Keywords
Arbeitsmarkt, Europa, Chance, Nutzung, Rechts, Wahl, Arbeitsortes, Europäischen, Union, Politikwissenschaftliches, Propädeutikum, Beispiel, Europäische, Union
Quote paper
Christian Jung (Author), 2003, Arbeitsmarkt Europa: die unentdeckte Chance? Die Nutzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsortes in der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108320

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