Parteien im Regierungssystem der BRD


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1999

17 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen des Begriffes „Partei“

3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Definition und Aufgabenkatalog
3.2 Die Parteienfinanzierung
3.3 Die Theorie vom Parteienstaat

4. Typologisierung von Parteien
4.1 Typologisierung nach personellen und organisatorischen Kriterien
4.2 Typologisierung nach politischer Zielsetzung

5. Funktionen von Parteien
5.1 Die Zielfindungsfunktion
5.2 Die Integrationsfunktion
5.3 Die Führungsauslese
5.4 Die Herrschaftsausübung
5.5 Die Herrschaftskontrolle

6. Schlußbemerkungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ein weites Feld der Politikwissenschaft ist die Parteienforschung, welche sich mit der Entstehung von Parteien, ihren normativen Grundlagen, ihrem inneren Aufbau und ihrer Arbeitsweise befaßt. An der Vielzahl der Literatur, die zu diesem Thema existiert, kann man erkennen, daß, die Parteien betreffend, ein großer Diskussionsbedarf bestand und auch immer noch besteht.

Diese Literatur beschäftigt sich mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Parteien, ihren unterschiedlichen Funktionen in verschiedenen Regierungssystemen, ihrer gesetzlichen Verankerung und ihrem Handlungsspielraum. Hierbei ist selbst der Begriff der „Partei“ häufig unterschiedlich definiert und interpretiert worden.

Gerade ihre Rolle als zentrale Funktionsträger im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland macht es aber notwendig, eine Diskussion über die Befugnisse und Kompetenzen von Parteien am Leben zu erhalten. Besonderes Augenmerk gilt hier der Parteienfinanzierung und der Wahrnehmung ihrer vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten, da sie als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft sowohl der einen als auch der anderen Sphäre angehören und somit zumindest die Regierungspartei für die Definition ihrer eigenen Grenzen verantwortlich ist.

Parteienkritik und Parteienskepsis hat gerade in Deutschland eine lange Tradition, erst vergleichsweise spät wurden sie als politische Handlungsträger anerkannt.

Trotz aller Kritik wird den Parteien ihr Sinn und Zweck und dem Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland seine Funktionstüchtigkeit nicht abgesprochen.

Allerdings ist es vor allem vor dem Hintergrund des Schlagwortes >Politikverdrossenheit< und plakativ geführtem Wahlkampf wichtig sich intensiv mit den Parteien auseinander zu setzen. Denn auch diese sollten bemüht sein, den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden und die Bindung an den Bürger nicht zu verlieren.

Diese Hausarbeit setzt sich mit den Parteien als politischem Instrument zur Interessenvermittlung und den sich daraus ergebenden Konsequenzen auseinander.

2. Definitionen des Begriffes „Partei“

Der Begriff „Partei“ wird in der Wissenschaft durchaus verschieden definiert. Im Jahr 1770 formulierte Edmund Burke eine der ältesten Definitionen. Sie lautet: „Party is a body of man united for promoting by their joint endeavors the national interest upon some particular principle in which they all agreed.“ [1]

Schon in dieser Begriffsbestimmung finden sich Aussagen, die in der heutigen Politik auf Parteien anwendbar sind. Es wird eine Vereinigung beschrieben, die auf Grundlage bestimmter Weltanschauungen arbeitet, auch wenn Burke der Meinung war, daß sich diese Arbeit der Partei nur auf das Gemeinwohl beziehen könne und nicht auf die partikularen Interessen ihrer Mitglieder. Die Zusammenarbeit der Parteien nach Burke´s Definition würde allerdings außerhalb des Parlaments in Form von Absprache unter den Abgeordneten stattfinden. Mitgliederparteien waren ihm kein Begriff.[2]

Georg Brunner merkt zu dieser Definition an, daß ihre Ausrichtung auf das Gemeinwohl unter normativen Gesichtspunkten schwierig ist, da dieser Begriff immer der Auslegung durch die ihn verwendende Partei unterliegt und keine unverwechselbaren Kriterien vorliegen, die ihn ausmachen. Weiterhin ergänzt er die Notwendigkeit für politische Parteien, Kandidaten für Wahlen aufzustellen, um Regierungsämter besetzen und ihre politischen Programme umsetzen zu können.[3]

Ähnlich wie Edmund Burke sieht laut Karlheinz Niclauß auch Ludwig Bergsträsser in Parteien Vereinigungen von Bürgern, die zwar aufgrund von gemeinsamen politischen Interessen entstehen, sich aber nicht nur auf diese Interessen beschränken, sondern sich in allen Politikfeldern beteiligen. Als drittes Kriterium fügt Bergsträsser die feste Organisationsform hinzu.[4]

Max Weber sieht noch vor dem Ersten Weltkrieg in Parteien

„auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung von sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden. (...) Da wo die Leitung durch (formal) freie Wahlen besetzt wird (...), sind sie primär Organisationen für die Werbung von Wahlstimmen.“[5]

Das Problem dieser Begriffsbestimmung ist, daß sie nicht mehr zeitgemäß ist. Weber beschreibt hier wohl eher eine Gruppe innerhalb einer bereits bestehenden Organisation als die wirkliche Erscheinungsform einer politischen Partei.[6]

Eine aktuelle Definition findet Karlheinz Niclauß. Aus seiner Sicht kann man

„Parteien als dauerhafte Vereinigungen von Bürgern bezeichnen, die bestrebt sind, auf dem Weg über Wahlen die politisch ausschlaggebenden Positionen des Staates mit ihrer Führungsgarnitur zu besetzen, um ihre Vorstellungen zur Lösung der anstehenden Probleme zu verwirklichen.“[7]

Diese Beschreibung kommt ohne jeglichen normativen oder zielgerichteten Anspruch an die Parteien aus, abgesehen davon, daß sie regieren wollen müssen. Pflichten erwachsen den Parteien, dieser Definition folgend, aus ihrem Streben nach der Regierung nicht.

Einen Hinweis auf den etymologischen Ursprung des Wortes „Partei“ gibt Sigmund Neumann. Zwar stamme es von dem lateinischen „pars“ (=Teil) ab, doch dürfe man eine Partei nicht nur auf einen Teil (der Gesellschaft) beschränken, was eine Aufspaltung zur Folge hätte, sondern der „Teil“ müsse auf eine Gesamtheit bezogen sein.[8]

Ulrich von Alemann stellt fest, daß es in der Wissenschaft unzählige differierende Versuche gibt, den Begriff der Partei zu fassen. Er schlägt seinrseits folgende Version vor:

„Parteien esind auf Dauer angelegte, freiwillige Organisationen, die politische Partizipation für Wähler und Mitglieder anbieten, diese in politischen Einfluß transformieren, indem sie politisches Personal selektieren, was wiederum zur politischen Integration und zur Sozialisation beiträgt und zur Selbstregulation führen kann, um damit die gesamte Legitimation des politischen Systems zu befördern.“[9]

Bei genauerem Hinsehen unterscheidet sich von Alemann´s Interpretation wesentlich von den bisher vorgestellten, denn hier ist nicht mehr nur von einem Zusammenschluß von Personen gleichen Interesses die Rede, sondern Parteien werden zu Funktionsträgern des Systems, in dem sie verankert sind. In dieser Rolle haben sie bestimmte Aufgaben wahrzunehmen und diese müssen umrissen und festgelegt werden.

Abschließend ist zu sagen, daß der Begriff der Partei sich in einem steten Wandel befindet, abhängig von den Ansprüchen, die an eine Partei gestellt werden. Die Entwicklung reicht von einer puren Interessenvertretung bis zu einem wesentlichen Merkmal eines demokratischen Regierungssystems.

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Definition und Aufgabenkatalog

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes wirken Parteien „bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“[10] Ihr Aufbau muß demokratische Kriterien erfüllen und die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel muß öffentlich gemacht werden. Ihre Gründung ist frei. Ebenso enthält der Artikel die Möglichkeit, eine Partei zu verbieten, wenn ihre Ausrichtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwider läuft oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellt.

Mit dem Parteiengesetz wurde erstmalig allen ihren Erscheinungsformen und Aktivitäten ein rechtlicher Rahmen gegeben.[11] Wesentliche Aussagen dieses Gesetzes sind die verfassungsrechtliche Notwendigkeit von Parteien, die nochmalige Verpflichtung zur Teilnahme an der politischen Willensbildung des Volkes und die Anforderung, politische Programme zu verabschieden.

Der Gesetzgeber liefert an dieser Stelle eine eigene Definition des Parteienbegriffs. Eine Partei ist danach ein Zusammenschluß von Bürgern, der langfristig politisch wirken und politische Ämter besetzen möchte und dieses Ziel auch durch entsprechende Mitgliederstärke und Festigkeit der Organisation gewährleisten kann.

Die Notwendigkeit, Parteien eine derart feste Verankerung in der Verfassung zu geben, ergab sich aus dem starken Eindruck, den die Weimarer Republik hinterlassen hatte. Man wollte in der Lage sein, eine Aushöhlung der Demokratie seitens einer Partei durch Parteiverbot zu verhindern und dem Sachverhalt gerecht werden, daß Parteien fester Bestandteil des politischen Lebens geworden waren.[12]

Durch das Parteiengesetz wurde den Parteien rechtlich ein Status zuerkannt, den sie de facto schon vorher innehatten. Zwar sind sie als Vereinigungen von Bürgern ursprünglich in der Gesellschaft anzusiedeln, doch mit zunehmendem Einfluß auf die politische Entscheidungsfindung und durch die Bereitstellung von Personal, um Staatsämter zu besetzen, agieren sie auch auf staatlicher Ebene. Eine klare Zuweisung in die Sphäre des Staates oder in die Sphäre der Gesellschaft ist nicht möglich. Vielmehr werden die Parteien nun als Vermittler zwischen beiden Sphären verstanden, wobei die Gefahr besteht, daß die Mandatsträger den Kontakt zum einfachen Parteimitglied verlieren könnten.[13]

Aufgrund dieser Unmöglichkeit der Zuweisung bezeichnet Ulrich von Alemann die Parteien auch als "„rechtlich-politische Zwitterwesen“[14].

3.2 Die Parteienfinanzierung

Den größten Raum im Parteiengesetz nehmen jene Bestimmungen ein, welche die Parteienfinanzierung regeln.

Notwendig wurde eine genau ausdifferenzierte Gesetzgebung zu diesem Thema durch den oben beschriebenen verfassungsmäßigen Status der Parteien. Diese sahen es als legitim an, ihre Arbeit, vor allem die der politischen Willensbildung, aus Steuergeldern zu finanzieren.

Begründet wurde diese Handlungsweise mit dem Verständnis von Parteien als Verfassungsorganen, vergleichbar dem Bundestag oder Bundesrat, welche aus den Einnahmen des Staates finanziert werden.[15]

Diese Praxis wurde heftig kritisiert. Zum einen befürchtete man, daß sich die Parteien von ihrer eigentlichen gesellschaftlichen Basis zunehmend entfernen würden, gleichzeitig sah man die Gleichbehandlung der Parteien in Gefahr, da ein häufig angewandter Verteilungsschlüssel über die Mandate im Bundestag funktionierte. Dadurch waren die etablierten Parteien im Vorteil gegenüber neuen und kleineren Parteien.[16]

Das Bundesverfassungsgericht reagierte 1966 auf diese Kritik und erklärte die direkte Finanzierung von Parteien aus der Staatskasse für verfassungswidrig. Es argumentierte, daß die politische Willensbildung des Volkes, eine verfassungsmäßige Aufgabe der Parteien, als Argument für die bis dato gängige Praxis herangezogen wurde, eindeutig im gesellschaftlichen Raum stattfinde, im Gegensatz zur staatlichen Willensbildung. Jedoch wurde diese Arbeit der Parteien im gesellschaftlichen Raum als unerläßlich anerkannt, denn durch die Rekrutierung und Aufstellung von Kandidaten werde die Bildung des Staatswillens erst möglich. Durch dieses Grundsatzurteil ist die Finanzierung der Parteien über Rückerstattung der Wahlkampfkosten legitimiert worden.[17]

Diese Rückerstattung findet in Form einer Pauschale statt, die seit 1994 bei Europa-, Bundestags-, und Landtagswahl jährlich 1,00 DM pro abgegebener gültiger Stimme beträgt.

Weitere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge, Beiträge der Fraktionsmitglieder, Einnahmen aus Vermögen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen sowie Spenden und Kredite.

3.3 Die Theorie vom Parteienstaat

Einen wesentlichen Einfluß auf die in Kapitel 3.2 umrissene Entwicklung hatte die Parteienstaatstheorie von Gerhard Leibholz.

Auf Basis der zunehmenden Auflösung des Dualismus von Staat und Gesellschaft formulierte er die Empfehlung, die Begriffe Volk und Partei gleichzusetzen. Leibholz sah einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Parteienstaat und repräsentativem Parlamentarismus.[18]

Folge der erwähnten Gleichsetzung ist, laut Leibholz, die Definition der Parteiendemokratie als eine Form der direkten Demokratie. Allerdings unterläuft Leibholz hier ein methodischer Fehler. Zwar mag seine Feststellung, das Volk und Partei identisch seien, auf der Erscheinungsebene zutreffen, jedoch ist diese Behauptung nicht empirisch untermauert.

Will man aber politische und gesellschaftliche Realitäten angemessen erfassen und beschreiben und dem Anspruch einer allgemein gültigen Theorie gerecht werden, darf man nicht mit idealtypischen Begriffen arbeiten, sondern muß die Theorie empirisch verifizieren oder falsifizieren. Genau dies unterläßt Leibholz.[19]

Klaus von Beyme führt den trotz Einseitigkeit großen Erfolg der Parteienstaatstheorie auf ihre verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten zurück.

Einerseits war es mit ihrer Hilfe möglich, eine zunehmende Loslösung der Parteien von der Gesellschaft zu erklären und zu rechtfertigen. Wenn nämlich Staat und Gesellschaft, Volk und Partei identisch sind, gibt es zu dieser Entwicklung gar keine Alternative.[20]

Weiterhin war es auf Basis dieser Theorie möglich, eine engere Bindung der Abgeordneten an ihre Parteien zu postulieren. Diese Ausrichtung zielte auf den Artikel 38 des Grundgesetzes, demzufolge die Abgeordneten „nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.[21]

„Die radikal-demokratische Kritik am freien Mandat hatte das Verdienst, die Gewissensklausel des Artikels 38 GG in Frage zu stellen und ihres staatsmetaphysischen Inhalts zu entkleiden, indem die starke Interessengebundenheit derer, die sich gern auf ihr Gewissen beriefen, herausgestellt wurde.“[22]

Mit dem Ziel, den Bundestag vor dieser starken Interessengebundenheit seiner Abgeordneten zu bewahren, forderten diese Kritiker ein imperatives Mandat, was vor dem Hintergrund der Parteienstaatstheorie kein Problem darstellen würde, da die Parteien ja das Volk sind. Diese Vorstellung krankt an denselben ideellen Ansprüchen wie Leibholz` gesamte Theorie.[23]

Weitere Schwachpunkte der Leibholzschen Konzeption zeigt Karlheinz Niclauß auf. Zum einen entspreche seine Darstellung nicht der gesellschaftlichen Wirklichkeit, denn im Jahr 1958 „verfügten die im Bundestag vertretenen Parteien allerdings nur über insgesamt etwa 950.000 Mitglieder. Das waren ca. 2,7 % der Wahlberechtigten.“[24]

In Anlehnung an Jean-Jaques Rousseau konstatiert Leibholz, das der „Wille der jeweiligen Parteienmehrheit in Regierung und Parlament“[25] die „volonte generale“ darstellt.

Für den Fall aber, das ein Ergebnis einer Wahl mehrere Koalitionsmöglichkeiten zuläßt, wird die Bestimmung der „volonte generale“ schwierig, weil jede mögliche Koalition einen anderen Inhalt des Begriffes bedeuten würde.[26]

Ebenso finden die relative Autonomie der Parlamentsfraktionen und das Entstehen von verschiedenen, oftmals sogar konträren Interessen zugeneigten Flügeln innerhalb einer Partei keine Erklärung in der Parteienstaatstheorie.[27]

4. Typologisierung von Parteien

Parteien unterscheiden sich nicht nur durch die von ihnen aufgestellten Programme, sondern auch durch ihre Geschichte und verschiedene Formen der Ausgestaltung.

Um Parteien angemessen beschreiben zu können, benötigt man Kriterien, die allen verschiedenen Formen der Ausgestaltung gerecht werden.

Georg Brunner entwirft zu diesem Zweck ein Modell, das die Unterscheidungsmerkmale bei Eigenschaften sucht, die fest mit dem Parteienbegriff verknüpft sind.[28]

4.1 Typologisierung nach personellen und organisatorischen Kriterien

Auf personeller Ebene kann man die Parteien anhand der Bindung ihrer Anhänger an die Partei vergleichen. Hier lassen sich 3 Abstufungen feststellen: Mitglieder (die sich durch ein Parteibuch und Beitragsentrichtung auszeichnen), Sympathisanten (offene Sympathiebekundung und Unterstützung ohne Mitgliedschaft) und Wähler (lediglich Stimmabgabe als Form der Unterstützung). Abhängig vom Schwerpunkt innerhalb dieser Anhängerkategorien wird die Partei als Mitglieder-, Sympathisanten- oder Wählerpartei klassifiziert.[29]

Unter dem organisatorischen Gesichtspunkt wird die Autonomie der vertikalen Parteigliederungen zum entscheidenden Merkmal. Man unterscheidet dann zwischen zentralisierten und dezentralisierten Parteien.[30] Brunner stellt fest, das sozialistische und kommunistische Parteien meist zentralistisch ausgeprägt sind, während bürgerliche Parteien eher zum Dezentralismus neigen.[31]

4.2 Typologisierung nach politischer Zielsetzung

„Am fruchtbarsten hat sich wohl die Einteilung der Parteien anhand ihrer politischen Zielsetzung erwiesen. Allerdings bereitet diese Einteilung wegen der starken Differenzierung der Zielsetzungen auch die größten Schwierigkeiten.“[32]

Hier trifft Brunner eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Gemeinwohl- und Interessenparteien, gemessen am „Allgemeinheitsgrad des vertretenen Interesses“[33]. Dabei sind Gemeinwohlparteien ursprünglich Weltanschauungsparteien, die das Gemeinwohl ihrer ideologischen Ausrichtung entsprechend interpretieren.[34]

Diese Weltanschauungsparteien haben sich seit Gründung der ersten christdemokratischen Parteien weitestgehend zu Volksparteien umgewandelt, da sich die meisten ideologischen Konfliktlinien unter der Gemeinsamkeit der christlichen Weltanschauung auflösten. Dadurch wurde es für diese Parteien nötig, möglichst breite Bevölkerungsschichten ohne Rücksicht auf soziale Milieus anzusprechen[35].

Dieser Entwicklung entgegen stehen die Interessenparteien, welche sich nur zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele einer bestimmten Bevölkerungsgruppe konstituieren und mit Erlangen dieser Ziele meist die Basis ihrer Existenz verlieren[36]

5. Funktionen von Parteien

Am 24. Juli 1967 erließ der deutsche Bundestag das Parteiengesetz, welches dem Grundgesetz gemäß die Eigenschaften und Aufgaben von politischen Parteien näher spezifiziert.

Das Parteiengesetz legt folgenden Aufgabenkatalog für Parteien fest:

„Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“[37]

Politikwissenschaftler haben daraus folgende Funktionen abgeleitet:

5.1 Die Zielfindungsfunktion

Nach Klaus von Beyme haben Parteien „Ideologien und Programme. Sie bemühen sich um richtungsweisende Strategien und klären die Bürger über alternative Handlungsweisen auf.“[38]

Diese „Funktion der Selbstverständigung einer Partei über das, was sie will“[39] findet ihren Ausdruck in der Verabschiedung von Parteiprogrammen.

5.2 Die Integrationsfunktion

„Die Integration als elementare Form der Vermittlung zwischen Volk und staatlichen Herrschaftsträgern hat verschiedene Aspekte.“[40]

Mit dem Ziel des Ausgleichs zwischen verschiedenen Interessen innerhalb einer Partei oder innerhalb des Volkes finden in den entsprechenden Parteigremien Diskussionen, Verhandlungen und Beratungen statt, um differierende Interessen einem Kompromiß zuzuführen, Entscheidungs- und Handlungsalternativen zu entwerfen und diese den Entscheidungsträgern nahe zu bringen[41]. Die so gefundenen Kompromisse müssen sich am Gemeinwohl orientieren und auch von den Vertretern der unterlegenen Seite anerkannt werden, ob nun aus parteipolitischen Erwägungen, Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl oder dem Bewußtsein, durch gutes Verhandlungsgeschick dem eigenen Ziel möglichst nah gekommen zu sein[42].

Doch auch die Entscheidungsträger nutzen die integrative Arbeit der Parteien zur Vermittlung eigens entwickelter Zielvorstellungen an die Basis und die Bevölkerung.[43]

Durch die Ausweitung der Integrationsfunktion auf die Gesamtbevölkerung, wie sie hauptsächlich im Wahlkampf stattfindet, entfaltet sie eine gesamtstaatliche Wirkung, die wesentlich zur Identifikation der Bürger mit dem politischen System beiträgt[44].

5.3 Die Führungsauslese

Um die auf integrativem Wege gewonnenen Zielvorstellungen in die Realität umsetzen zu können, muß eine Partei staatliche Herrschaftspositionen besetzen. Zu diesem Zweck bedarf es entsprechendem Personal, das durch die Partei rekrutiert, geschult und schließlich in die Positionen selber gebracht wird. Parteinahe Organisationen wie Stiftungen bieten ein gutes und häufiges Forum zur Rekrutierung von Personal, welche schon bei der politischen Bildungsarbeit beginnt[45].

Wichtigstes Instrument zur Führungsauslese ist die Kandidatenaufstellung, auf das die Parteien ein faktisches Monopol haben[46]. Georg Brunner merkt dazu an, das die Auswahlkriterien für die Kandidaten meist aus der Kommunalpolitik stammen, und das daher die aufgestellten Kandidaten nicht unbedingt die qualifiziertesten sind, beziehungsweise ist ein guter Kommunalpolitiker nicht gleichzeitig auch ein guter Staatsmann.[47]

5.4 Die Herrschaftsausübung

„Die Ausübung der staatlichen Herrschaft auf Zeit ist Aufgabe der siegreichen Regierungspartei(en), deren Kandidaten die Parlamentsmehrheit bilden und die Exekutive stellen.“[48]

In dieser Position ist es den Abgeordneten möglich, das Programm ihrer Partei in reale politische Handlungen umzusetzen. Dabei sind sie aber laut Artikel 38 GG nur ihrem Gewissen verpflichtet. Zwar sind sie als Kandidat ihrer Partei in das Amt gelangt, sie verfügen aber über ein freies Mandat und sind daher nicht an Parteibeschlüsse gebunden[49].

Im Parlament bilden die Abgeordneten der Regierungspartei(en) eine Mehrheitsfraktion, wodurch sie auf begrenzte Zeit einen maßgeblichen Einfluß auf die Politik ihres Staates ausüben können[50].

5.5 Die Herrschaftskontrolle

Den logischen Antagonisten zur Regierungspartei stellt die Oppositionspartei dar.

Sie ist in geringerem Maße an Entscheidungen beteiligt, jedoch, abhängig von ihrem Verhalten, nicht gänzlich davon ausgeschlossen. Liegt nur eine geringe programmatische Differenz zur Regierungspartei vor, kann die Opposition in den meisten Fragen mit der Regierung zusammenarbeiten, wodurch sie mehr Einfluß auf die Entscheidungen gewinnt.

Brunner spricht hier von einem kooperativen Oppositionsverhalten[51]

Im Gegensatz dazu steht das kompetitive Oppositionsverhalten, welches sich durch eine weitestgehende Ablehnung der Regierungspolitik auszeichnet, aber eine Zusammenarbeit grundsätzlich nicht ausschließt[52].

In beiden Fällen ist die Opposition aber bemüht, durch kritische Auseinandersetzung mit der Regierung politische Alternativen zu erarbeiten und zu veröffentlichen, um nach Ablauf der Legislaturperiode eventuell selber die Regierungsverantwortung zu übernehmen.

6. Schlußbemerkungen

Ein demokratisches Regierungssystem ist ohne politische Parteien nicht denkbar. Sie stellen die Handlungsfähigkeit des Staates sicher, sorgen für eine Identifikation der Bürger mit dem System und erzeugen damit die Legitimation des Systems.

Aus ihrer Rolle als Mittler zwischen Staat und Gesellschaft ergeben sich eine Vielzahl von Aktionsmöglichkeiten und Handlungsspielräumen, die aber auch eine große Verantwortlichkeit mit sich bringen.

Sie können als Instrument genutzt werden, um Protest zum Ausdruck zu bringen, dienen als Diskussionsforen zur Bildung der öffentlichen Meinung, formen diese Meinung aber gleichzeitig mit.

Bemerkenswert ist, das Parteien zwar allgegenwärtig in Presse und Politik sind, von den Bürgern aber zunehmend als von ihnen unabhängig rezipiert werden. Dabei sind es doch gerade die Parteien, die den Bürgern offenstehen, um aktiv an der Gestaltung ihres Staates teilzunehmen. Eine zukünftige Aufgabe der Parteien könnte sein, den Bürgern diese Beziehung wieder bewußt zu machen.

Schwierig ist dabei die zunehmende Professionalisierung der Politik. In diesem Rahmen besteht die Gefahr, das Parteien zu ihrem Selbstzweck werden und die eigentlich charakteristische Bindung an die Gesellschaft verlieren. Vor dem Hintergrund der Spendenaffäre der deutschen CDU wird diese Gefahr besonders deutlich.

Trotz aller Anerkennung der Notwendigkeit ihrer Existenz bedürfen Parteien auch einer exakten Abgrenzung ihrer Kompetenz gegenüber dem Staat und der Gesellschaft. Parteien verbinden nicht nur Staat und Gesellschaft, sie stehen auch zwischen ihnen. Also obliegt es diesen Sphären, sich regelmäßig mit den Parteien auseinander zu setzen.

Gerade weil Parteien so ein zentrales Element einer parlamentarischen Demokratie sind und ihnen daraus eine ungeheure Machtfülle erwächst, muß man sich immer wieder Gedanken über ihre Funktion, Gestaltung, Handlungsweise und Entwicklung machen.

Literaturverzeichnis

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Alemann, Ulrich von: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000

Beyme, Klaus von: Parteien in westlichen Demokratien, München 1982

Beyme, Klaus von: Formen der politischen Mitwirkung in westlichen Demokratien: Parteien, in: Beyme, K.V. et.al. (Hrsg) Politikwissenschaft. Eine Grundlegung – Der demokratische Verfassungsstaat, Bd. 2, Stuttgart 1987, S. 118-140

Beyme, Klaus von: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl., München 1996

Brunner, Georg: Vergleichende Regierungslehre. ein Studienbuch, Bd. 1, München1979

Hesse, Joachim Jens;

Ellwein, Thomas: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 7. Aufl.,Opladen 2000

Sontheimer, Kurt;

Bleek Wilhelm: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 11. Aufl., München 1999

Niclauß, Karlheinz: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Paderborn 1995

Rudzio, Wolfgang: Die organisierte Demokratie - Parteien und Verbände in der Bundesrepublik Deutschland, Stuttgart 1977

[...]


[1] K. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Paderborn 1995, S. 9.

[2] K. Niclauß: a. a. O., S. 9.

[3] Siehe G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre: e. Studienbuch, Bd. 1, Paderborn 1979, S. 332 f .

[4] Siehe K. Niclauß: a. a. O., S. 9.

[5] U. von Alemann: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000, S. 11.

[6] Vgl. U. von Alemann: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000, S. 11.

[7] K. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Paderborn 1995, S. 11.

[8] Siehe K. Niclauß, a. a. O., S. 10.

[9] U. von Alemann, a. a. O., S. 11.

[10] Niedersächsisches Kultusministerium (Hg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Hannover 1994, S. 17.

[11] Siehe K. Sontheimer / W. Bleek: Grundzüge des Systems der Bundesrepublik Deutschland, 11. Aufl., München 1999, S. 223.

[12] Siehe K. Sontheimer / W. Bleek, a. a. O., S. 220.

[13] Siehe J. J. Hesse / Th. Ellwein: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 7. Aufl., Opladen 1992, S. 165 f.

[14] U. von Alemann: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000, S. 79.

[15] Siehe K. Sontheimer / W. Bleek: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 11. Aufl., München 1999, S. 221.

[16] Vgl. U. von Alemann, a. a. O., S. 86.

[17] Siehe K. Sontheimer / W. Bleek: Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 11.Aufl., München 1999, S. 222.

[18] Siehe K. von Beyme: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl., München 1996, S. 131.

[19] Vgl. U. von Alemann: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2000, S. 81.

[20] Siehe K. von Beyme, a. a. O., S. 131.

[21] Siehe K. von Beyme, a. a. O., S. 131.

[22] K. von Beyme: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl., München 1996, S 131.

[23] Vgl. K. von Beyme, a. a. O., S. 131 f.

[24] K. Niclauß: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, Paderborn 1995, S. 24.

[25] K. Niclauß, a. a. O., S. 23.

[26] K. Niclauß, a. a. O., S. 23.

[27] Siehe K. Niclauß, a. a. O., S. 23.

[28] Siehe G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre: ein Studienbuch, Paderborn 1979, S. 334.

[29] Siehe G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre: e. Studienbuch, Paderborn 1979, S. 335.

[30] Siehe G. Brunner, a. a. O., S. 337.

[31] Siehe G. Brunner, a. a. O., S. 337.

[32] G. Brunner, a. a. O., S. 338.

[33] G. Brunner, a. a. O., S. 338.

[34] Siehe G. Brunner, a. a. O., S. 338.

[35] Siehe G. Brunner, a. a. O., S. 341.

[36] Vgl. G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre: e. Studienbuch, Paderborn 1979, S. 341 f.

[37] Parteiengesetz von 1967, § 1 Abs. 2.

[38] K. von Beyme: Formen der politischen Mitwirkung in westlichen Demokratien: Parteien, Beyme, K. von: Politikwissenschaft. Eine Grundlegung – Der demokratische Verfassungsstaat, Bd. 1, Stuttgart 1987, S. 122.

[39] W. Rudzio: Die organisierte Demokratie-Parteien und Verbände in der Bundesrepublik, Stuttgart 1977, S. 116.

[40] G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre: e. Studienbuch., Paderborn 1979, S. 368.

[41] G. Brunner: a. a. O., S. 369.

[42] Vgl. G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre: e. Studienbuch, Paderborn 1979, S. 369.

[43] Auf diesem Wege ist es Parteiführungen auch möglich, eigentlich bereits gefällte Entscheidungen nachträglich parteiintern zu legitimieren.

[44] Siehe G. Brunner: a. a. O., S. 369 f.

[45] Siehe G. Brunner: a. a. O., S. 370.

[46] Dies ist relativ leicht zu erklären, da ein unabhängiger Kandidat ohne den organisatorischen Apparat und die Finanzkraft einer Partei kaum die Chance hat, ein politisches Spitzenamt zu erlangen.

[47] Siehe G. Brunner: Vergleichende Regierungslehre: e. Studienbuch, Paderborn 1979, S. 370.

[48] G. Brunner, a. a. O., S. 371.

[49] Siehe G. Brunner, a. a. O., S. 371.

[50] Vgl. G. Brunner, a. a. O., S. 371.

[51] Siehe G. Brunner, a. a. O., S. 373.

[52] Siehe G. Brunner, a. a. O., S. 374.

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Titre
Parteien im Regierungssystem der BRD
Université
Christian-Albrechts-University of Kiel
Cours
Einführung in die Politische Wissenschaft
Note
2,0
Auteur
Année
1999
Pages
17
N° de catalogue
V108400
ISBN (ebook)
9783640065974
Taille d'un fichier
373 KB
Langue
allemand
Mots clés
Parteien, Regierungssystem, Einführung, Politische, Wissenschaft
Citation du texte
Jan Kirchhoff (Auteur), 1999, Parteien im Regierungssystem der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108400

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