Kirchenmusik während des Nationalsozialismus in Deutschland 1933-1945


Examination Thesis, 2003

19 Pages


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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Die Rolle der christlichen Kirche
Die katholische Kirche und das Reichskonkordat
Die evangelische Kirche spaltet sich

Anstellungsfragen
Die arische Abstammung
Würde und stilistische Orientierung des Kirchenmusikers
Von Beruf Kirchenmusiker

Die Situation der Kirchemusik und der Künstler
Politische Versprechen und Realität
Chorwesen
Komponisten

Die Orgel im Dienst der Kirche und der Propaganda

Epilog

Abkürzungen

Anmerkungen

Literaturverzeichnis
Printmedien
World Wide Web

Vorwort

Obwohl sich heutzutage die Kirchen immer mehr leeren, Gottesdienstangebote abgebaut werden und entsprechend der Markt und die Verdienstmöglichkeiten immer kleiner werden, dürfen sich die Kirchenmusiker daran erfreuen, dass sie musikalisch gesehen, die Freiheit geniessen, Werke zur Aufführung zu bringen, die ihnen persönlich richtig und zum jeweiligen kirchlichen Anlass passend erscheinen. Ebenso ist es jedem Kirchenmusiker freigestellt, wie er seinen Kirchenjob ergänzt, sei dies mit Unterrichten, Konzerttätigkeit oder einer ganz anderen Beschäftigung.

Neu-Kompositionen unterliegen keinen stilistischen Grenzen; ob experimentell oder konservativ, man kann fast alles vermarkten, und entsprechend gross ist auch die Palette an „neuer“ Musik.

Suchte man bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts nach Harmonie und komponierte nach mehr oder weniger strengen Regeln, so brachte die Jahrhundertwende die musikgeschichtlich richtige Konsequenz, dass die Tonalität erweitert wird, tonale Zentren die Bedeutung verlieren, neue Kompositionstechniken entwickelt und elektronische Reproduktionsmittel eingesetzt werden.

Als junger Kirchenmusiker, der die künstlerische Freiheit schätzt, die im heutigen Arbeitsumfeld herrscht, stelle ich mir die Frage: „Wie ist es, wenn die Politik Einfluss auf die Künste nimmt und die Individualität zu Gunsten eines vermeintlichen Allgemeinwohls eingeschränkt wird?“. Diese Frage stellt sich insbesondere, wenn die Politik dann das Kulturschaffen beeinflusst, während eine kulturelle Revolution stattfindet.

Weiter stellt sich die Frage, inwiefern die weltliche Politik die Kirche beeinflussen kann, die ja selber auch Interesse daran hat, ihre „Schäfchen“ nicht zu verlieren und sie entsprechend führen muss.

Im Folgenden soll das kirchenmusikalische Schaffen und Wirken in Deutschland in der Zeit von 1933-1945, also der Periode der Nazi-Diktatur, untersucht werden. Ein spezielles Augenmerk kommt dabei der evangelischen Kirchenmusik zu, da die Quellenlage auf katholischer Seite äusserst unbefriedigend ist und die Wirkung der katholischen Kirchenmusik nicht annähernd die gleiche Bedeutung erlangt hat.

Die Rolle der christlichen Kirchen

Die katholische Kirche und das Reichskonkordat

Im Jahre 1933 sah die römische Kirchenleitung die „atheistisch-bolschewistische Gefahr“ aus dem Osten als so gross an, dass sie gewillt war, diese zu bekämpfen, auch wenn man dafür einiges opfern musste. Die nationalsozialistische Bewegung mit ihrem erklärten Hass gegen den „Bolschewismus“ (Hitlers ständige Bezeichnung lautete dafür „bolschewistisches Judentum“, was einen kleinen Unterschied ausmacht) schien somit eine ideale Bündnispartnerin zu sein. Dabei war der Atheismus der nationalsozialistischen Führung offenbar ein vernachlässigbarer Makel.

Zur Stärkung der politischen Führung in Deutschland und um die Stellung der Institution Kirche rechtlich im neuen System abzusichern, handelten Kardinal Eugenio Pacelli als Vertreter des Vatikan und Vizekanzler Franz von Papen als Vertreter des deutschen Reiches das Reichskonkordat aus, welches von nationalsozialistischer Seite später verschiedentlich konsequenzlos gebrochen werden sollte. Für die Kirche ergaben sich dabei die Zusicherung der öffentlichen Ausübung des Glaubens, der Fortbestand der theologischen Hochschulfakultäten und des Religionsunterrichtes an den Schulen. In Tat und Wahrheit ergab das Konkordat aber vor allem für die Nazis einige Vorteile, da sich die Kirchenleitung verpflichtete, alle Priester aus politischen Ämtern zurückzuziehen und katholische Verbände und Vereine zu entpolitisieren. Ausserdem sollte eine tolerante bis wohlwollende Einstellung und Haltung des deutschen Episkopats zum Nationalsozialismus und zur neuen Staatsregierung 1 beachtet werden. Dies spiegelt sich besonders deutlich im Artikel 16 des Reichskonkordates, wo geregelt ist, nach welcher Formel neueinzusetzende Bischöfe dem jeweiligen Reichsstatthalter einen Treueid zu leisten haben. Darin heisst es:

„Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge (um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens) werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.“2

Zur Verteidigung wohl vieler Katholiken muss gesagt werden, dass sie die politische Lage kritischer einschätzten, aber ihre Warnung bei der Kirchenleitung oft auf taube Ohren stiess. Andererseits gab es auch Bischöfe, die öffentlich gegen nationalsozialistische Ungerechtigkeiten predigten, so z. B. der Münster Bischof Clemens August Graf von Galen, der gegen die Euthanasie und willkürliche Inhaftierungen predigte und dabei von der Gestapo aus Angst vor Unruhen verschont blieb.

Die evangelische Kirche spaltet sich

Bereits in der Weimarer Rebublik hatte sich eine religiös-radikale Gruppierung innerhalb der evangelischen Kirche gebildet, die „Deutschen Christen“ (DC). Sie steht in ihrer Gesinnung ganz in der Nähe zum Parteiprogramm der NSDAP, in dem es unter Punkt 24 heisst: „(...) Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist...“3. So forderte Pfarrer J. Hossenfelder bereits 1932 in der Öffentlichkeit: „Positives Christentum, Kampf gegen den Marxismus, gegen Juden, Weltbürgertum und Freimaurerei, Reinerhaltung der Rasse und Schutz des Volkes vor Entartung“. Deutlicher konnte man seine Nähe zum Nationalsozialismus wirklich nicht mehr ausdrücken. Aber den Höhepunkt erreichte die Radikalität der DC am 13. November 1933, als in einer Grosskundgebung sogar die „Befreiung vom Alten Testament mit seiner jüdischen Lohnmoral“ und die Bereinigung von Paulus-Briefen im Neuen Testament gefordert wird.

Diesem radikalen Zweig innerhalb der Evangelischen Kirche trat Pfarrer Martin Niemöller gegenüber, der am 21. September 1933 seine Amtsbrüder aufrief, sich zum Pfarrernotbund zusammenzuschliessen, um wieder zur Schrift und den Bekenntnissen zurückzufinden. Seiner Stimme folgten bis im Januar etwa 7000 Pfarrer (ca. 40% der deutschen evangelischen Pfarrer). Aus diesem Pfarrernotbund entwickelte sich dann die „Bekennende Kirche“ (BK). Ihr Anliegen war es, für die Reinerhaltung des Glaubens, eine Abgrenzung von Staat und Kirche nach lutherischem Vorbild und gegen die Lehre der DC zu kämpfen. Diese Haltung war natürlich gefährlich, und deshalb mussten jegliche Zusammenkünfte sowie die Ausbildung von neuen Priestern, die sich innerhalb der BK betätigen wollten, im Geheimen stattfinden.

In der BK gab es unterschiedlich extreme Ansichten. So wurden auch hier unliebsame Pfarrer von der Kirchenleitung entlassen, und nachdem in der Kanzelankündigung vom 5. März 1935 öffentlich die „rassisch-völkische Weltanschauung“ scharf verurteilt und abgelehnt wurde, sah sich die Gestapo veranlasst, 700 Pfarrer zu verhaften und fortan die Mitglieder der BK zu schikanieren, wo es nur ging.

1936 spaltete sich die BK nach heftigen Streitereien in zwei Flügel. Diese Uneinigkeit und die Tatsache, dass sich viele Pfarrer den DC anschlossen, nur um im Amt bleiben zu können, führte dazu, dass die BK schliesslich gänzlich an Bedeutung verlor.

Anstellungsfragen

Die arische Abstammung

Bereits am 7. April 1933 hiess es in dem Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums:

„Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.“4

„Nicht-arische Abstammung“ meinte dabei Volljuden und Halbjuden, wobei zu den Halbjuden auch diejenigen gehörten, die einen jüdischen Ehepartner hatten.

Die Musiker hatten zunächst noch einen Sonderstatus. Die RMK, deren Mitgliedschaft überhaupt Voraussetzung war, um berufstätig sein zu dürfen, schloss erst ab 1935 Musiker aus ihren Reihen aus. Für Kirchenmusiker galt die Mitgliedschaftspflicht nur, wenn sie auch noch ausserkirchlich eine z.B. musikpädagogische Aufgabe versahen. Die katholische Kirche protestierte aufgrund des Reichskonkordates, dass die Kirchenmusiker kirchliche Personen seien und deshalb ausserhalb der RKK-Gesetzgebung stünden. Die evangelische Kirche schloss sich der Argumentationsweise an und erreichte so dieselben Rechte.

Um die arische Abstammung überprüfen zu können, beauftrage die RMK ihre Mitglieder, die Geburts- und Taufurkunden bis hin zu den Grosseltern vorzulegen. Dieses Vorgehen hatte einige Mängel. Getaufte Juden liessen sich so kaum ermitteln und blieben damit unentdeckt, und andererseits wurde es Leuten zum Verhängnis, die ihren arischen Nachweis nicht erbringen konnten, da die Urkunden nicht greifbar waren. Einer, der zu dieser Kategorie gehörte, war kein geringerer als Heinrich Kaminski, der allerdings nochmals mit einem blauen Auge davongekommen ist.

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Details

Title
Kirchenmusik während des Nationalsozialismus in Deutschland 1933-1945
Author
Year
2003
Pages
19
Catalog Number
V108441
ISBN (eBook)
9783640066384
ISBN (Book)
9783640857692
File size
442 KB
Language
German
Notes
Einblicke in die erschwerten Arbeitsbedingungen von Komponisten von Kirchenmusik und den ausführenden Organen. Probleme und Hintergründe.
Keywords
Kirchenmusik, Nationalsozialismus, Deutschland
Quote paper
Thomas Halter (Author), 2003, Kirchenmusik während des Nationalsozialismus in Deutschland 1933-1945, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108441

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