Heimerziehung zwischen Ost und West


Seminar Paper, 2002

26 Pages, Grade: gut


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Sozialpolitisches Verständnis in der DDR

Jugendhilfe in der DDR

Heimerziehung Ost

Der Umbruch

Veränderungen in der Heimerziehung

Schlusswort

Quellenangabe

Einleitung

Pädagogisches Handeln steht in der letzten Zeit immer mehr in einem gesamtgesellschaftlichen Blickpunkt. Gerade die Ergebnisse der PISA – Studie und die darauf folgende, immer noch andauernde Diskussion um den Umbau des deutschen Bildungssystem und seiner Ansätze machen deutlich, was manche von dem gesellschaftlichen Teilsystem Bildung und Erziehung verlangen. Ökonomische Begriffe wie Flexibilität, Effizienz und Effektivität, Controlling, Leistungssteigerung durch Wettbewerb tauchen in einer gesellschaftlichen Diskussion auf, bei der es doch im eigentlichen darum gehen sollte, wie deutsche Schüler ihre sogenannten Schlüsselqualifikationen erwerben können um in den heutigen Gesellschaften zu bestehen. Bestehen heißt in diesem, von vielen geforderten, ökonomischen Sinne, dass nach dem Durchlaufen des deutschen Bildungssystems ein möglichst problemfreier funktionierender Mensch „herauskommt“, der sich primär durch seine wirtschaftliche Arbeitskraft und vielleicht auch sekundär durch seine nebenbei erworbene soziale Kompetenz auszeichnet und somit zu einem vollwertigen integrierten Mitglied der Gesellschaft werden kann. An diesem Beispiel lässt sich also feststellen, dass der allgemeine Trend immer mehr dahin geht bestimmte Qualitätskriterien zu finden, nach denen man pädagogisches Tun nach Erfolg oder Misserfolg beurteilen kann. Meiner Meinung nach zeigt sich daran ganz klar, dass man pädagogische Handlungsformen und die Diskussion über sie, immer aus ihrem soziopolitischen Kontext heraus verstehen kann. Dieser Kontext ergibt sich einerseits aus dem gesamtgesellschaftlichen Bezug des jeweilig zu untersuchenden Bereiches pädagogischer Profession - dem sogenannten gesellschaftlichen Auftrag und dessen Resonanz. Andererseits muss man bei einer Beurteilung von pädagogischem Handelns die Menschen die dort handeln und deren Selbstverständnis miteinbeziehen. Denn gerade im Erziehungs- und Bildungswesen wirken die handelnden Akteure oft eigenverantwortlich und haben oder schaffen sich Freiräume für eigene Ideen. Deswegen kann man verschiedene Ansätze und Theorien zwar bewerten und analysieren, aber die Umsetzung in der Praxis sieht oft ganz anders aus. Nun stellt sich mir jedoch die Frage: Was passiert mit einem pädagogischen Bereich wenn das gesellschaftliche System sich in einem Umbruch befindet? Wie verläuft dieser Strukturwandel in Bereichen pädagogischen Handelns und welche Faktoren spielen bei der Umorientierung auf andere pädagogische Modelle eine Rolle? In dieses Arbeit möchte ich einmal versuchen, die Entwicklung des Bereiches der Heimerziehung in der ehemaligen DDR nach 1989 nachzuzeichnen. Dabei möchte anhand der Darstellung der Verhältnisse vor und nach dem politischen Umbruch gleichzeitig versuchen die großen Linien der Entwicklungen der Heimerziehung darzulegen. Mir ist zwar bewusst, dass die Komplexität dieser Fragestellung zu groß ist, um sie ausreichend in einer Hausarbeit zu bearbeiten, aber mir geht es darum die wichtigsten Aspekte wenigstens zu benennen.

Sozialpolitisches Verständnis in der DDR

Um einen Bereich der Sozialen Arbeit zu verstehen, zu dem der Bereich der Heimerziehung im Kontext der Jugendhilfe zweifelsohne gehört, empfiehlt es sich einer Betrachtung des jeweilig zugrundeliegenden sozialpolitischen Verständnisses zu widmen. Bei der Untersuchung der sozialpolitischen „Grundverfassung“ der DDR kann man feststellen, dass diese von Gründung der DDR an, bis etwa Ende der 60er Jahre grundsätzlich darauf gerichtet war, sich auf die Sicherung der sozialen Grundrechte zu konzentrieren. Dazu gehörten, basierend auf den politischen Zielorientierungen, neben dem wohl erfolgreichsten Vorhaben, nämlich der starken Eingliederung der Frauen in die Arbeitswelt, die weniger erfolgreich umgesetzten Zielsetzungen wie die Hebung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus für alle Klassen und Schichten, die Verbesserung der Wohnungsbedingungen, die tatsächliche Durchsetzung des Rechtes auf Arbeit verbunden mit dem sukzessiven Abbau körperlich schwerer und gesundheitsschädlicher Arbeitstätigkeiten sowie eine Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus. Hoher Wert wurde besonders der Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und der medizinischen Betreuung sowie der Sozialfürsorge zugemessen. (Voigt, S.256 f.)

Diese hochgesteckten Ziele blieben natürlich nicht ohne Wirkung für das Feld sozialer Arbeit und sozialer Sicherung. So war es ein weiteres Hauptmerkmal, dessen Wirkung sich zeigen wird, dass für die Lösung sozialer Probleme fast immer der Staat die Verantwortung zu tragen hatte. Demzufolge wurde die staatliche Sozialpolitik als eine gesellschaftliche Kernstrategie angesehen, die aus ihrer Struktur heraus zu einer schrittweisen Ausblendung subjektiver Verantwortung führte und wesentlich zur Bildung der oft bemängelten latent vorhandenen „Versorgungsmentalitäten“ beitrug. Beispielsweise involvierte die Gleichstellung von Mann und Frau, die ihren Ausdruck in einer relativ gleichmäßig verteilten Beschäftigungsquote fand, dass die traditionellen, subsidiären verwandtschaftlichen Stützsysteme der Familie nicht mehr ausreichend leistungsfähig waren. So traten an diese Stellen institutionalisierte Leistungen, welche die Doppelbelastungen der werktätigen Frauen zwar mildern, aber nicht vollkommen beseitigen konnten. Diese staatliche Mitverantwortung findet sich in den hohen Versorgungsquoten der Kindergartenplätze (100%), der Hortplätze (80%) und der staatlichen Kinderkostenkostenübernahme (70 - 80%) in der damaligen DDR wieder. (Seidenstücker 2001, S. 232)

So war beispielsweise der Fürsorge- oder Förderungsgedanke speziell auf die Entlastung der Institution Familie gerichtet. Diese Maßnahmen, die sich in erster Linie auf die Förderung der Familien und der erwerbstätigen Mütter richteten, standen im Einklang mit der Anschauung, die Familie als Mittler zwischen Individuum und Gesellschaft zu sehen, sie (die Familie) »ein wichtiges Grundkollektiv der Gesellschaft ... neben dem Arbeitskollektiv« darstellte. (ebenda, 232)

Zur Umsetzung des starken sozialpolitischen Engagements wurde einerseits auf die traditionelle Doppelstruktur der freigemeinnützigen und öffentlichen Träger sozialer Arbeit verzichtet, anderseits wurden die konfessionellen Träger (Diakonie, Caritas)

»nur in quantitativ begrenzten und in bildungsfernen, eher als marginal angesehenen Feldern (vornehmlich pflegerischen) toleriert.« (ebenda, S.232 f.) Auch das DRK und die Volkssolidarität verrichteten quasi als Auftragsnehmer einer staatlich, monopolistisch gelenkten und subventionierten Sozialpolitik ihre Arbeit. Aber nicht nur die Veränderungen im Bereich der Trägerschaft, sondern auch die arbeitsmarktpolitischen Veränderungen, der verstärkte Wohnungsbau, die ökonomischen Einflussnahmen des Staates in Bezug auf Preispolitik, der Umbau des Gesundheitswesens sowie die ideologischen Schlussfolgerungen wirkten sich auf das „Landschaftsbild“ sozialer Arbeit aus.

So wurde die Sozialpolitik in der DDR, als eine jugend- und reproduktionsorientierte Sozialpolitik konzeptualisiert, in der vorrangig jene Bereiche finanziell unterstützt und materiell abgesichert wurden, von denen man am ehesten verschiedene Reproduktionswirksamkeiten (Gesundheitsprävention, Arbeitsmedizin, Rehabilitation usw.) und perspektivische Wirkungen (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Jugendförderungsprogramme, sozialpolitische Maßnahmeprogramme zur Förderung junger Ehen usw.) erwartete. (Seidenstücker 1994, S.514) Wirkungen der Sozialgesetzgebung zeigten sich dermaßen, dass Arbeitslosigkeit und Wohnungssuche für die DDR-Bürger ein Fremdwort war. Allgemeine soziale Sicherheit brauchte bei den DDR-Bürgern kaum noch als besonderes Attribut ihres Alltagsleben betont zu werden – sie war sozusagen verinnerlicht. Demzufolge waren traditionelle Arbeitsfelder der sozialen Arbeit, wie z. B. die Obdachlosenhilfe, Jugendsozialarbeit, Arbeitslosen- und Schuldnerberatungen nicht etabliert. Besonders die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED vom Juni 1971, in denen auf der Grundlage einer einheitlichen Sozial- und Wirtschaftspolitik, die Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebenslage der Menschen proklamiert wurden, ließen auf eine sozialpolitisch erfolgreiche Entwicklung hoffen. Ökonomische Leistung sollte in soziale Leistungen umgesetzt werden. Dennoch gelang es nicht die volkswirtschaftliche Effektivität und die erstarrten Mechanismen der Wirtschafts-führung zu überwinden. Die von vielen erwartete Hoffnung, auf eine Angleichung der Lebensbedingungen zwischen Ost und West, blieb aus. (Voigt 2000, S.257)

Wo lässt sich nun in alledem das Handlungsfeld der sozialen Arbeit verorten? Grundlegend war die ideologische Ansicht, dass soziale Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein sollte, infolgedessen sich an der Umsetzung neben den „rein öffentlichen“ auch betriebliche, gewerkschaftliche und volkssolidarische Kräfte beteiligen sollten. So wurde den Betrieben neben der ökonomischen Funktion der Produktion, auch eine soziale Funktion zugeschrieben. Es wurden für Mitglieder bzw. deren Kinder bestimmter VEB und Gewerkschaften (FDGB), neben verschiedenen Formen der Feriengestaltung, Wohnraumversorgung, Kindergrippen, -gärten und Hortplätze bereitgehalten.

Oftmals gab es innerhalb dieser von politische Intentionen durchdrungenen Struktur sozialer Arbeit auch Menschen, die ein hohes persönliches, auch häufig selbstloses Engagement im Interesse älterer Menschen, Kinder und Jugendlicher, Eltern und anderer, die auf besondere Zuwendung angewiesen waren, zeigten und sich in einer ehrenamtlichen Weise engagierten. (Seidenstücker 1994, S.515)

Neben all diesen positiven Begleiterscheinungen der staatlichen Sozialpolitik lässt sich diese dennoch im Nachhinein in einigen Punkten als negativ beurteilen. Auch wenn nicht alles damals schlecht war, so gab es doch Folgen staatlicher Interventionspolitik die benannt werden müssen. So hatte die staatliche Fürsorge der DDR einen sehr einengenden Verregelungscharakter. So stellt Bernd Seidenstücker fest, dass »das der sozialen Arbeit in allen Gesellschaftsstrukturen immanente Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle im Kontext eines relativ fest gefügten und eng umrissenen »sozialistischen Menschenbildes« allzu oft in das Paradigma »Kontrolle als Hilfe« umschlug.« (Seidenstücker 2001, S.233)

So gebärdete der Staat sich immer mehr „vormundschaftlich“ und erwartete im Gegenzug der paternalistischen Zuwendung (fürsorgliche Belagerung“) ein normadäquates Verhalten gemäß der klar umrissenen Prinzipien sozialistischer Lebensweise. Abweichungen von dieser Lebensweise wurden entweder als „noch nicht“ erreichte Bewusstseinshaltungen „sozialistischer Lebenshaltung“ oder schlicht und ergreifend als Normbruch gewertet. Gesellschaftliche oder strukturelle Ursachen für „soziales Fehlverhalten“, dass sich im wesentlichsten dadurch auszeichnete von der erwarteten Normalbiographie abzuweichen, wurden generell ausgeblendet.

Dieses sozialpolitische Verständnis kann man als das Fundament ansehen in das soziale Arbeit in der DDR gebettet war. Dennoch ist die Frage noch nicht beantwortet in welchem Kontext dazu die Heimerziehung steht und in welchem Sinne sie man in dieses sozialpolitisches Konzept einordnen kann. Eine weitere Annäherung zu dem Praxisfeld der Heimerziehung gelingt nun über eine nähere Bestimmung der Jugendhilfe in der DDR.

Jugendhilfe in der DDR

Das System der Jugendhilfe in der DDR stellt sich m. E. als ein sehr komplexer, nicht leicht zu durchschaubarer Bereich der sozialen Arbeit dar. Anfänglich gestaltete sich die Konzeption der Jugendhilfe noch sehr einfach dar, denn sie sollte der Idee nach als dritte Sozialisationssäule neben Schule und Familie fungieren. Alle auf Kinder und Jugendliche bezogenen Aktivitäten im sozialfürsorgerischen, sozialpädagogischen und sozialpolitischen Sinne sollten in einem gemeinsamen Jugendamt gebündelt werden. Dennoch wurden die Aufgaben der Jugendhilfe in einer späteren fachlichen und politischen Diskussion unter dem Deckmantel der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung 1952 verschiedenen Fachbereichen zugeordnet. Während Kindergärten und Horte der Schulverwaltung zugeordnet wurden, ist die Gesundheitsverwaltung mit der Säuglingsfürsorge, Ehe- und Familienberatung sowie der Verwaltung der Heime für Kleinstkinder (bis 3 Jahre) betraut wurden. Wichtig für die Ausgestaltung der Jugendhilfe in der DDR war nun deren inhaltliche Trennung von Jugendförderung und Jugendhilfe.

Von der Jugendhilfe abgesondert, gab es den Bereich der Jugendförderung. Nach dem sozialistischen Verständnis galt die Jugendförderung als zentrale politische Aufgabe, mit einer klaren politischen Zielsetzung, nämlich der Bindung der Jugend an das politische System, gelangte die Jugendförderung, mit einem eigenen gesetzlichen Erziehungsauftrag, im Gegensatz zur Jugendhilfe gerade in den Mittel- bzw. Blickpunkt der Gesellschaft. Die wesentlichsten Träger der Jugendförderung waren die sozialistischen Kinderorganisationen (Jungpioniere siehe Abb. 1) und Jugendorganisationen (FDJ), die wie selbstverständlich die Kinder und Jugendlichen in den Schulen und Berufausbildungsstätten ideologisch beeinflussten und für sich das alleinige Mitspracherecht in bezug auf Jugendpolitik beanspruchten. Neben dem Deutschen Sport Bund und der wehrsportlichen Gesellschaft für Sport und Technik (GST siehe Abb. 2) gab es ein dichtes Netz infrastruktureller Einrichtungen, wie Pionierhäuser, Jugendklubs, Kulturhäuser, Sporteinrichtungen und Musikschulen.

Bemerkenswert war einerseits die starke Militarisierung der Kinder- und Jugendorganisationen, die ihren Ausdruck in der speziellen Pionierkleidung mit sichtbaren Rangabzeichen am Oberarm, Fahnenappellen, Wimpeln, Kampfliedern und militärischen Grußformen fand. (z. B.: Für Frieden und Sozialismus – seid bereit! Antwort: Immer bereit!; dabei war die flache Hand über den Kopf zu heben)

Die politisch und ideologisch forcierte Trennung der traditionellen Einheit der Jugendhilfe blieb natürlich nicht ohne Folgen. So wurden der Jugendhilfe nur rudimentäre Aufgaben der Erziehungsfürsorge überlassen.

Abb. 1 Stolz der Jugendfürsorge: „Jugendförderung ist der beste Jugendschutz“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Jugendhilfeausschuss hatte nicht mehr seine angestammten sozialpolitischen Funktionen (JHA siehe Tabelle 1 u. 2), die man aus der Jugendhilfe in der BRD kennt, wo diese eng mit der Verwaltung des Jugendamts zusammenarbeiten, sondern der JHA musste sich mit der Aufgabenzuweisung bei Einzelfallentscheidungen begnügen. Da die Jugendhilfe immer mehr auf Problemfälle fokussiert wurde, kam es dazu, dass das Akzeptanzniveau der Entscheidungen, die über den Einzelfall hinausgingen, sehr gering war. (Seidenstücker 2001, S.237f.)

,Abb. 2 Die Wehrerziehung der GST

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Außerdem wurde die Jugendhilfe, im Einklang mit der Suggerierung eines ständigen Erfolgs des politischen Systems, an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Zu ihren wichtigsten drei Hauptaufgabengebieten gehörte die Erziehungshilfe, das Vormundschaftswesen und der Rechtsschutz für Minderjährige. Zwar wurden den örtlichen Jugendhilfeorganen weitreichende rechtliche Befugnisse in Bezug auf das Erziehungsrecht zugesprochen, woraus sich eine bestimmte Sonderstellung innerhalb der kommunalen Verwaltung ergab, dennoch ist es nicht zu übersehen, dass der Schulbereich gegenüber der Jugendhilfe politisch favorisiert wurde. Formal dem Volksbildungswesen unterstellt, erfährt die Jugendhilfe also eine Randstellung. An präventiver Jugendarbeit, die die politischen Jugendorganisationen leisteten, wurde die Jugendhilfe kaum noch beteiligt, denn ihre Aufgaben beschränkten sich in der Regel auf: Einflussnahme bei Anzeichen sozialer „Fehlentwicklung“, der Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen; die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen; die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Die Jugendhilfeorgane konnte dem Rat des Bezirks lediglich Vorschläge zur Prävention unterbreiten. Sie durfte zur "jugendfürsorgerischen Behandlung des Einzelfalles" erst dann tätig werden, wenn die Erziehung und Entwicklung oder die Gesundheit Minderjähriger gefährdet und auch bei gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten nicht gesichert sind. (Beckers 1999, S.39f.) Die Jugendhilfe zeigte in dem Bereich der Erziehungshilfe „trotz alledem“ durchaus Erfolge. So schildert Seidenstücker, dass der gemeinwesenorientierte und kollektive (gruppen-) pädagogische favorisierte Ansatz, durch die gezielte Nutzung der sportorientierten, kulturellen und sonstigen freizeitpädagogischen Infrastrukturen sowie der Institutionen der öffentlichen Bildung und Erziehung im Interesse der Integration der Kinder bzw. Jugendlichen in deren lebensweltlichen Sozialisationszusammenhänge, eine erfolgreiche Strategie der Jugendhilfe darstellte. (Seidenstücker 2001, S.240)

»In ca. 1/3 aller im Erziehungsbereich bekannt gewordenen Fälle der Jugendhilfe (insg. ca. 1% aller Nichtvolljährigen) gelang es, die Gefährdungssituation bei Verbleib im sozialen Herkunftsmilieu zu überwinden.« (ebenda, S.240) In den anderen 2/3 aller Fälle blieb meist nur eine Unterbringung im Heim, da in der DDR die Platzierung der Kinder und Jugendlichen in Pflegefamilien, mit Ausnahme der Verwandtenpflege, fast nie genutzt wurden.

Tabelle 1 Aufgaben des JHA

a) Gegenüber den Erziehungsberechtigen:

Aussprechen einer Missbilligung, Bestätigung der Verpflichtung zum Ersatz eines durch den Minderjährigen verursachten materiellen Schadens, Anordnung der Erziehungsaufsicht

b) Gegenüber dem Minderjährigen:

Erteilung eines Verweises, ihm die Verpflichtung auferlegen, sich in geeigneter Form zu entschuldigen, Bestätigung seiner Verpflichtung, für einen angerichteten materiellen Schaden durch eigene Arbeit oder aus eigenem Einkommen aufzukommen

1. Bestätigung der Verpflichtung eines Kollektivs oder einer gesellschaftlichen Organisation, für den Minderjährigen eine Bürgschaft zu übernehmen
2. Anordnung der Erziehungsaufsicht
3. Anordnung der Heimerziehung
4. Anordnung der Familienerziehung in einer anderen Familie

Tabelle 2 Eingriffskompetenzen des JHA

Festigung der Erziehungsverhältnisse in der Familie

Betreuung erziehungsgefährdeter, schwererziehbarer, heim- und strafentlassener und unter Bewährung oder Erziehungsaufsicht stehender Minderjähriger,

Erarbeitung von Stellungnahme für Gerichte bei Vormundschaft, Pflegschaft, Erziehung in fremden Familien und Adoption

Beratung, Unterstützung, Beaufsichtigung und Gewinnung von Vormündern und von aufnahmebereiten Familien

Die Gründe für diese hohe Quote der Heimerziehungsanordnung (1989: je 10000 / 7) lassen sich einerseits in der hohen Beschäftigungsquote von Mann und Frau finden, die die bereits erwähnte Doppelbelastung der Frau meist beinhaltete, andererseits war es bei kinderreichen Familien ein Hauptproblem, dass oft der Platz für sie in der Wohnung fehlte. Außerdem spielten auch politische Verständnisse bei der vorrangigen Anordnung von Heimerziehung eine Rolle. So wurde von der prinzipiellen Gleichwertigkeit der familiärer und gesellschaftlicher (öffentlich – staatlicher) Erziehung ausgegangen. Weiterhin wurde a priori von der Interessenkongruenz von Kind und Gesellschaft ausgegangen. Nonkonformität endete meist mit dem Zwang zur Anpassung durch die Jugendhilfe. (ebenda, S.240) Falls die zunächst als Hilfe, Beratung und Unterstützung deklarierte gesellschaftliche und staatliche Intervention nicht erbeten, oder nicht angenommen wurde, sollten die Forderungen der Jugendhilfe mit Zwang durchgesetzt werden. (Hoffmann 1988,S. 366)

Heimerziehung Ost

Nach dem Entzug des elterlichen Erziehungsrechtes, der immer endgültig war, übernahm die Jugendhilfe die Verantwortung für die Steuerung des weiteren Lebens des Kindes bzw. Jugendlichen. Da die Jugendhilfe dem Volksbildungswesen unterstellt war und dem Schulbereich grundlegende Bedeutung für alles weitere zugemessen war, differenzierte sich auch die Heimerziehung nach den verschiedenen Schulformen aus. »Differenziert wurde zwischen Normalheim und Spezialheim (nach angenommenem Maß von Erziehungsschwierigkeiten) in Abhängigkeit vom Alter (z. B. Vorschulheime) und dem grad intellektueller Probleme (Heime für lernbehinderte Kinder / Jugendliche: »Hilfsschulheime«) (Seidenstücker 2001, S.240) In den Normalheimen wurden elternlose, familiengelöste sowie entwicklungsgefährdete Kinder und Jugendliche untergebracht. Den unterschiedlichen Schulformen entsprach auch immer eine bestimmte Heimform. Es gab das Vorschulheim, das Kinderheim für Kinder der Klassen 1 – 10, das Hilfsschulheim und Jugendwohnheime für Jugendliche. Diese Form der Heimerziehung und ihre Ausgestaltung nach bestimmten Schulformen beinhaltete auch immer einen häufigen Wechsel des Sozialisationsumfeldes, denn bei Wechsel oder Übergang der Schulform wechselte auch immer die Heimform, was man eindeutig als negativ beurteilen muss, da dies die Kinder und Jugendlichen eher ausliefert als zu befähigen. Die Gründe für eine Heimeinweisung bezogen sich zumeist, intervenierend, auf eine ungenügende Erziehung im elterlichen Milieu der Familie. (Hoffman 1988, S.367) Die staatliche Eingriffsschwelle war zudem ziemlich niedrig. Die Heimerziehung wurde nämlich von der Bevölkerung als akzeptable Kompensation bei elterlichen Versagen und deviantem Verhalten der Jugendlichen als notwenige Disziplinierungsmaßnahme angesehen.

Auch entsprach das Bild der Heime nicht denen der unsrigen heute. Mir ist zum Beispiel aus meiner eigenen Kindheit noch in Erinnerung, dass ein Kinderheim in meiner Heimatstadt, aufgrund des Aussehen, dass dem einer Kaserne glich mit hohen Mauern und Stacheldrahtzaun obendrauf, mir stets wie ein „Kindergefängnis“ vorkam. Auch wenn dieser Eindruck aus dem Blickwinkel eines achtjährigen Kindes entstand, so steht doch ebenso fest, dass Heimerziehung in der ehemaligen DDR deutlich negativ besetzt war. Diese negative Besetzung der Institution Heim steht m. E. in enger gedanklicher Verbindung mit dem Umgang mit schwierigen Kindern, welche in sogenannten Spezialheimen untergebracht waren. Den Spezialheimen wurden meist, dem damaligen Verständnis nach, sogenannte Schwererziehbare oder schwierige Kinder oder Jugendliche zugewiesen. Als Schwererziehbare wurden meist diejenigen definiert, deren Handlungen entweder Ausdruck psychischer Besonderheiten, oder Ausdruck grober Verletzungen der gesellschaftlichen Disziplin darstellten. (Hoffmann 1988, S. 368f.) Diese Disziplinabweichungen wurden meist mit Schwierigkeiten im Elternhaus, in der Öffentlichkeit, in der Schule und am Arbeitsplatz gleichgesetzt. Kriminelle Handlungen fielen ebenso darunter, wie auch Schule-Schwänzen oder „Blau-Machen“ an der Arbeit. Bei Mädchen kam noch der Grund der sexuellen Haltlosigkeit (?) hinzu. Abweichendes Verhalten wurde entweder im Versagen des Elternhauses oder in anatomisch – physiologischen Defiziten der Kinder gesehen, was zur Legitimierung der Platzierung im Heim beitragen sollte (Wölfel 1999, S. 123) In diesen Spezialheimen dominierte der Gedanke der Umerziehung. So schildert Wolf, dass die Umerziehung das zentralste Deutungsmuster der DDR – Heimerziehung darstelle. (Wolf 1998, S.282) In der Umerziehung dominierte das Erziehungskollektiv als wichtigstes Erziehungsinstrument und die führende Rolle des Erziehers.

Die Kinder und Jugendlichen wurden zu Objekten der Erziehung degradiert, deren weitere Entwicklung ausschließlich von der Rolle des Pädagogen in dem Erziehungsprozess abhing. Der Erzieher wurde offiziell als Funktionär des Arbeiter- und Bauernstaates angesehen, und so sollte er auch wirken. Außerdem wurde durch die Kollektiverziehung eher Anpassung gefördert, was dann dem sozialistischen Verständnis nach, als individuelle Weiterentwicklung durch Lernen am Kollektiv angesehen wurde. Der etwas liberalere Ansatz dieses Deutungsmusters forderte eher das Kollektiv auf denjenigen anzunehmen, die sogenannten Hardliner forderten meist die totale Anpassung der Persönlichkeit in das gewünschte Kollektivbild. Eine weitere Säule der Umerziehung war neben der Arbeitserziehung, mit der versucht wurde, nach den sozialistischen Idealen die „erzieherischen Potenzen“ der Arbeit im Industriebetrieb zu nutzen, die Erziehung zur Disziplin. Dieses Ziel wurde maßgeblich durch ein straffe Tagesplanung der Erzieher erreicht. Es herrschte also in diesen Spezialheimen ein Abweichungen sanktionierender Alltag, der die Individualität der Kinder degradierte.

Die gesamte Heimerziehung in der DDR hatte, nach Ansicht von Ingrid Wölfel, den gesellschaftlichen Auftrag das sozialistische Erziehungsziel »einer allseitig gebildeten und harmonischen Persönlichkeit« im Rahmen der Jugendhilfe zu realisieren. (Wölfel 1999, S. 122) Bildung und Erziehung sollten demnach wirkungsvoll die Vergesellschaftung des Individuums in die sozialistische Gesellschaft garantieren. Durch den sozialistischen Anspruch an die Erziehung wurden die politischen, spezifisch sozialen und ideologischen Aufgaben sichtbar – Alphabetisierung, Jugendhilfe, soziale Kontrolle, Indoktrination. (Wölfel 1999, S.122) Gerade die pädagogische Praxis beinhaltete deswegen in der DDR eine gewisse Doppelbödigkeit. Denn man musste einerseits die ideologischen Forderungen nach Indoktrination bedienen, bestimmte Vorgaben einhalten und verschiedene politische Veranstaltungen besuchen und dennoch vollzog sich andererseits eine gewisse »interne Bildungs- und Erziehungsarbeit«, (ebenda) die dann meist von der personalen Integrität der Erzieherin abhing. Die erstrebenswerten Verhaltenmuster wie Disziplin, Gehorsam, Unterordnung und Fügsamkeit, Pflichterfüllung, Treue und Fleiß sollten ebenso durch Erziehung erreicht werden, wie auch Bescheidenheit, Selbstbeherrschung und Hinnahmebereitschaft die man in der ehemaligen DDR durchaus gebrauchen konnte. Gerade die jahrelange Verquickung des politischen Erziehungsgedanken und der eigentlichen sozialisatorischen Hilfe zur Erziehung in der Heimerziehung stellt m. E. das größte Problem dar, vor welchen sich nun die Institution Heim und deren Mitarbeiter nach der Wiedervereinigung stehen sahen.

Der Umbruch

»Mit dem Zusammenbruch des Realsozialismus scheiterte bekanntlich eine gesellschaftliche Modernisierungsvariante, die in spezifischer Weise zugleich Komponenten der Vor- und Gegenmoderne enthielt.« (Wölfel 1999, S.121) Mit der Auflösung der DDR verlor das bestehende System seine Existenzgrundlage, und mit dem Beitritt der fünf Länder der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde das westdeutsche System nahezu vollständig übernommen. Geregelt wurde die Einigung in den vier Staatsverträgen, in denen fast alle Rechtsfragen und Rechtsfolgen des Beitritts der DDR zur BRD festgelegt wurden. Dementsprechend sah der Einigungsvertrag vom 31.8.1990 neben den vielen Bestimmungen zur Wirtschafts- und Währungsunion vor, dass das gesamte Bundesrecht nun auch für die neuen Länder gelten sollte. Außerdem wurden dort im fünften Kapitel (Arbeit, Soziales, Familie, Frauen, Gesundheitswesen und Umweltschutz) die Einzelheiten der Angleichung der Sozialordnung der DDR an die der BRD bestimmt. (Fichtner 1994, S.153f.) Es entstand also im Zuge der Wiedervereinigung kein neuer deutscher Staat, sondern die BRD erweiterte sich um die fünf neuen Bundesländer und Ostberlin. Für die Strukturen sozialer Arbeit in der nun ehemaligen DDR bedeutete dies, die komplette Übernahme westdeutscher Strukturen sozialer Arbeit und damit eine radikale Umstrukturierung. Demgemäss wurde die organisatorische Grundlage sozialer Arbeit nun auf der Basis des Subsidiaritätsprinzips der dualen Wohlfahrtspflege geregelt. Es wurden eine Vielzahl neuer Handlungsformen nun auch in die ostdeutsche soziale Arbeit eingeführt. Die soziale Arbeit differenzierte sich nun im Zuge des Umbau des Systems sozialer Sicherung weitgehend auch in den neuen Bundesländern aus, um so auf die nun virulent werdenden, für viele Ostdeutschen nie gekannten, sozialen Notlagen und Probleme eingehen zu können. Die Prinzipien der sozialen Arbeit in der Altenhilfe, der Gesundheitsheits- und Behindertenhilfe, der Sozialhilfe und in der Jugendhilfe wurden nun auch auf die neuen Bundesländer übertragen. Das für meine Arbeit interessanteste Feld dieser Umgestaltung ist nun das der Kinder- und Jugendhilfe. Das Bild einer Kinder- und Jugendhilfe in der bundesrepublikanischen Gesellschaft stellt sich sehr kurz skizziert folgendermaßen dar. Die Kinder- und Jugendhilfe kann man als den fachlich entwickeltsten Bereich der sozialen Arbeit in der BRD ansehen. Ihre Angebote und Maßnahmen erbringt sie innerhalb einer Vielzahl von ambulanten, teilstationären und stationären Weisen. Einerseits steht die präventive und alltägliche Unterstützung bei der Bewältigung von Lebensaufgaben durch die Bereitstellung von z. B. Kindergärten oder Jugendhäusern im Vordergrund, auf der anderen Seite will sie z. B. in Form von Erziehungsberatung und sozialpädagogischer Familienhilfe bei belastenden Lebenslagen helfen. (Klatezki 2001, S.595)

Veränderungen in der Heimerziehung

Nun, die Folgen die dieser Transformationsprozess der Gesellschaft mit sich brachte, wirkten sich natürlich auch auf die Formen und die Ausgestaltungen der Heimerziehungen aus. So veränderten sich die organisatorischen Grundlagen der Heimerziehung, indem die Trägerschaft neu entschieden werden musste, neue Finanzierungsformen eingeführt wurden und die Rechtsgrundlagen für die Beschäftigung von Mitarbeitern und die Gründe für die Einweisungen nun anders waren. (Wolf 1998, S.13) Schließlich vollzogen sich innerhalb weniger Monate weitreichende Umgestaltungsprozesse die in der BRD nicht nur Jahrzehnte von der Idee bis zur Umsetzung brauchten, sondern z. T. auch umstritten waren. Die lineare Übernahme des westdeutschen Rechts- und Institutionensystems im Bereich der Jugendhilfe bewirkte vielerlei. Auf der einen Seite entstand ein gravierender Verlust alltäglicher Handlungsroutinen der Mitarbeiter, denn auf einmal sollte alles anders gemacht werden, weil die alten Handlungsmuster irgendwie falsch waren, die eigene Biographie musste dies aber übersetzen und integrieren. Die andere Seite bestand aus Angst und Verteilungskämpfen, denn Personalreduzierungen und Heimschließungen konnten zu nichts anderem führen.

Die Veränderungen der Heimerziehung in den neuen Bundesländern hatte als Vorbild die Veränderungen der Heimerziehung der letzten 30 Jahre in der BRD. Grundlage dieser Veränderungen war die Frage, wie es der Institution Heim gelingen kann, die Lebensbedingungen der betreuten Kinder, sowohl subjektiv als auch objektiv zu verbessern. Demzufolge ist ein erster Wandel bereits in dem Ziel der Erziehung festzustellen. Sollte Heimerziehung in der DDR noch den politisch ideologischen Zielen einer Normherstellung der sozialistischen, fügsamen Einheitspersönlichkeit dienen, so hat sich der Erziehungsauftrag, durch die nach der Wende eintretende Entwicklung der Pluralisierung der Lebenslagen und Lebensstile, nun gewandelt. Es sollte nun keine Normalbiographie zur Integration in fest zementierte Verhältnisse mehr geformt werden, sondern die Kinder und Jugendlichen im Heim sollen bestmöglich auf ein Leben nach dem Heim vorbereitet werden. Auch die Zielsetzung der Heimunterbringung wird nun in erster Linie dahingehend umdefiniert, die Rückkehr des Kindes in die eigene oder eine Pflegefamilie zu fördern.

Verschiedene Aspekte bedingen diesen Transformationsprozess jedoch in einer Weise die neue Schwierigkeiten hervorbringt. So hatten die Ereignisse von 1989 und den folgenden Jahren für die Menschen weitreichende Folgen. Die marode Wirtschaftsstruktur in neuen Bundesländern und die daraus resultierende hohe Arbeitslosenquote durch die vielen Betriebsstilllegungen führte zu einer tausendfachen Vernichtung materieller Existenzen, was die Präferenzen zur Angst und zu Verteilungskämpfen nur noch erhöhte. Weiterhin besteht für viele Menschen die drastische Notwendigkeit neue Lebensperspektiven und Zukunftserwartungen zu entwickeln. Die Vergangenheit erscheint nun nach der Wende für viele in einem ganz neuem Licht und muss daher auch in bezug auf die eigene Identität umgedeutet werden. Dadurch werden tiefgehende Mentalitätsbrüche erzeugt, die verkraftet werden müssen. Lebensstile und Mentalitäten ändern sich jedoch nur langsam. Demzufolge schließt sich die, für die Heimerziehung wichtige Frage an, wie Eltern oder Erzieher Kinder auf eine Welt vorbereiten sollen, die ihnen selbst verwirrend, unsicher, unüberschaubar und unvertraut vorkommt. (Hornstein 1999, S.11f.) Da die Kinder und Jugendlichen meist noch nicht so stark wie die Erwachsenen in die festen Berufs- und Wertstrukturen verankert waren, wird ihnen diese Neuorientierung sicher leichter fallen. Dieses Problem zeigt aber auch auf, dass Erziehung eine feste Orientierung braucht, einen strukturierenden Rahmen. Dieser Rahmen sollte nun durch die Reformierung der Heimstrukturen hergestellt werden und dies möglichst schnell. Diese Veränderungen kann ich auch hier wiederum nur umreißen.

Die Neugestaltung der Heimerziehung will ich an drei großen Linien (Wolf 1993, S.12) festmachen, wobei ich weiß, dass diese Reduzierung manche Reformlinien nicht beachtet. Die drei für mich wichtigen Prozesse der Veränderung habe ich ausgewählt, weil sie die Gegensätzlichkeit zum sozialistischen Modell der Heimerziehung sehr deutlich machen.

Die erste große Leitlinie der Heimreform stellt meines Erachtens die Dezentralisierung dar. Dezentralisierung in der Heimerziehung meint, sowohl die Verlagerung von Gruppen in Häuser außerhalb eines zentralen Heimgeländes, als auch die Auflösung zentraler Versorgungseinrichtungen und die Bildung abgeschlossener Wohneinheiten auf einem zentralen Gelände. Außerdem kann man damit auch die Verlagerung von Kompetenzen auf die Mitarbeiter der kleineren Einheiten bezeichnen. (Wolf 1993, S.14f.) Die negativen Folgen die eine Anstaltserziehung mit sich brachte, sollten zum Teil durch Dezentralisierung und Herausbildung einer lebensweltorientierten Heimerziehung vermieden werden. Als Gründe für die Dezentralisierung der Heimerziehung kann man die Vermeidung folgender Aspekte ansehen: die Erziehung zur Unselbständigkeit, die Stigmatisierung durch Zugehörigkeit zu einer großen Gruppe, die Entstehung einer der Institutionszielen zuwiderlaufenden Subkultur, eine Hierarchiestruktur die Kommunikation erschwert und die Negation der Privatsphären der Kinder und Jugendlichen. Durch die Prozesse der Dezentralisierung der Heimerziehung ist eine breite Palette von Unterbringungsformen entstanden. Neben Wohngruppen, in denen Pädagogen mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben, existieren Kleinsteinrichtungen, in denen durchschnittlich 10 Kinder im Schichtdienst betreut werden. Oft sind diese Einrichtungen auch zu größeren Verbünden zusammengeschlossen oder als Außenwohngruppen Teil einer Großeinrichtung. Ein anderer Bedingungszusammenhang die Dezentralisierung der Heime mit sich gebracht hat und das Bild der Heimerziehung bedeutend wandelt, ist der Punkt der Entinstitutionalisierung. Die Flexibilität der Erziehung soll dabei durch Freiheit von standardisierten Vorgaben durch die Institution gewahrt werden. Die Organisation der Heimverwaltung soll die flexible Nutzung der Ressourcen und Regeln, die die Heime bieten, durch Kompetenzverlagerung nach unten ermöglichen und damit die Chancen zur Hilfe, zur individuellen Lebensbewältigung der Kinder erhöhen. (siehe unten.) »Die Effizienz der Organisation erweist sich ganz wesentlich daran, wie weit sie in der Lage ist, die für den Einzelfall notwendigen und wünschenswerten Ressourcen zu organisieren.« (Wolf 1993, S.31)

Entspezialisierung der Heimerziehung ist ein weiterer wichtiger Reformschritt der im wesentlichen auf die subjektiven Lebenserfahrungen der Kinder eingeht. Die Heimpraxis in der BRD hatte gezeigt, dass in einem Geflecht von verschiedensten Spezialdiensten und Heimen die Kinder oft beim Auftreten von Schwierigkeiten in eine für diese Schwierigkeiten speziell geeigneten Einrichtung abgeschoben werden. Diese Abschiebepraktiken beinhalten aber für die Kinder meist einen kompletten Verlust ihrer sozialen Beziehungen. Zusätzlich wird zur Legitimation der Abschiebung vorwiegend auf sogenannte erkannte Verhaltensstörungen der Kinder zurückgegriffen. Dennoch wird der Zusammenhang zwischen den bisherigen Lebenserfahrungen des Kindes und seinen sog. Verhaltenstörungen als eine bestimmte Krankheit gesehen, die man in einer speziellen Art und Weise heilen kann. Dass Verhaltenauffälligkeiten aber auch Strategien zur Bewältigung bestimmter belastender Lebenssituationen darstellen, die sich Kinder in schwierigen Verhältnissen angeeignet haben, wird häufig übersehen. Probleme oder Fehlverhalten auf der Seite des Erziehers wird durchgängig ausgeblendet und durch Abschiebung verdrängt. Am Ende dieser Verschiebungen standen dann oft nur noch geschlossene Heime, die durch Ausgrenzung und Disziplinierung fehlgeleitete Sozialisationsentwicklungen zu korrigieren versuchten. Dem wird nun versucht durch Auflösung von Spezialdiensten entgegenzuwirken. Spezielle Therapieformen werden in das Heim integriert, was den Herauslösungsprozessen der Kinder aus ihren Sozialisationsbedingungen und vorhersehbaren Biographiebrüchen entgegenwirken soll.

Die letzte Reformlinie meiner Darstellung ist die der Individualisierung der Heimerziehung. Ausgehend von der gesellschaftlichen Entwicklung, die man als Individualisierung der Lebenslagen bezeichnen kann, orientierte sich auch die Erziehungspraxis in den Heimen um. Die Veränderung geht mit der Einsicht einher, dass Erziehung in Gruppen nicht, wie häufig utopisch und unrealistisch formuliert, eine familienähnliche Erziehung darstellt, da sie einerseits nicht die Form der modernen Familie (falls es so etwas überhaupt noch gibt, T.G.) repräsentiert und da sie nicht auf die individuellen Lebenserfahrungen der Kinder konzentriert eingehen kann, sondern durch ihre Regeln und Gruppenprozesse Individualität eher noch negiert. Ohne den Vorlauf einer Dezentralisierung, Entinstitutionalisierung und Entspezialisierung der Heimerziehung hätte es zur Individualisierung der Heimerziehung nicht kommen können. Standardisierte Erziehungsarrangements beinhalten zudem meist auch Bedingungen die der Entwicklung des zu Betreuenden nicht gerade förderlich sind. Merkmale der individualisierten Heimerziehung soll es sein, von Fall zu Fall zu entscheiden welche Form einer Betreuung und Bedingungen für denjenigen in Frage kommen und ihn an der Auswahl des richtigen Orts und der richtigen Menschen zu beteiligen. Ziel soll es sein dem Kind möglichst eine individuelle Konstruktion seiner Biographie zu ermöglichen und zu fördern. Dabei soll es selbst den Sinn von verschiedenen Handlungen und normativen Orientierungen sowie seine eigene Lebenslage individuell entwickeln und legitimieren. Diese neue Form der Heimbetreuung wird zur Zeit nur sehr selten angewendet, aber Mentalitäten verändern sich ja wie gesagt nur sehr langsam.

Schlusswort

Ich habe versucht in dieser Arbeit wenigstens ein paar Aspekte von Bedeutung in diesem Transformationsprozess herauszustellen. Mir ist natürlich klar, dass viele Zusammenhänge nicht erwähnt wurden und wenn dann meist nur sehr kurz und überblicksartig. Aber ich hoffe es ist klar geworden, dass die Zeit nach der Wende für viele HeimerzieherInnen eine Menge neuer Probleme mit sich brachte. Für den Maurer oder Zimmermann ist es sicher einfacher gewesen sich neu zu orientieren, auch wenn die Wirtschaftsstrukturen marode waren. Aber im Feld der Heimerziehung änderte sich einfach alles. Die Organisationsstrukturen die jahrelang in den Köpfen der Verantwortlichen Erfolg hatten, hielten einer kritischen Überprüfung „keine fünf Minuten stand“. Neue Konzepte wurden eingeführt die völlig dem widersprachen was man jahrelang gelernt und getan hatte. Doch gerade die Umgestaltung der Heimerziehung zeigt wie flexibel, aber auch wie politisch funktional Strukturen der Erziehung sein können. Entscheidend ist letztlich der gesellschaftliche Auftrag und das pädagogische Verantwortungsgefühl.

Quellenangabe

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- Klatezki, T. / Wedel-Parlow, U.: Soziale Arbeit. In: Schäfers, B / Zapf, W. Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands.;2001, S.583 -595
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- Seidenstücker, B.: Soziale Arbeit in der DDR. In: Kreft, D. / Mielenz, I. (Hg.) Wörterbuch Soziale Arbeit. 4. Aufl.;1996, S. 514-520
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- Wölfel, I.: Disparitäten in der Heimerziehung in Ostdeutschland. In: Colla (Hg.u.a.) Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa.;1999, S. 121-129
- Wolf, K.: Machtprozesse in der Heimerziehung. Forschung und Praxis der Sozialen Arbeit.; 2.Bd., 1999
- Wolf, K.: Veränderungen in der Heimerziehungspraxis. Die großen Linien. In: Wolf, K. (Hg) Entwicklungen in der Heimerziehung.; 1993, S.5-65

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Heimerziehung zwischen Ost und West
College
http://www.uni-jena.de/
Course
Erziehung im Wandel
Grade
gut
Author
Year
2002
Pages
26
Catalog Number
V108490
ISBN (eBook)
9783640066872
File size
485 KB
Language
German
Notes
Zwei Abbildungen wurden aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.
Keywords
Heimerziehung, West, Erziehung, Wandel
Quote paper
Tino Gassmann (Author), 2002, Heimerziehung zwischen Ost und West, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108490

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Title: Heimerziehung zwischen Ost und West



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