Das Ende der Staufer


Dossier / Travail de Séminaire, 2002

29 Pages, Note: gut


Extrait


Inhalt

2. Einleitung

3. Friedrich II
3.1 Die Entwicklungen nach dem Tod Heinrichs VI
3.2 Vom König von Sizilien zum Kaiser
3.3 Konsolidierung des (Staufer-) Reichs und Kaiserkrönung
3.4 Eine tragische Figur: Heinrich (VII.)
3.5 Konrad IV
3.6 Enz(i)o
3.7 Der „Endkampf“ Friedrichs II. mit dem Papsttum
3.8 Das Konzil von Lyon und der Tod Friedrichs II

4. Das Schicksal der letzten Staufer
4.1 Konradin und Manfred
4.2 Die „wirklich letzten“ Staufer

5. Zusammenfassung

6. Verwendete Literatur

2. Einleitung

„Kein deutsches Herrschergeschlecht nahm ein Ende wie die Staufer, In Armut, In Bedrängnis, in Not, im Kerker, auf dem Schafott, am Galgen und auf dem Scheiterhaufen.“[1]

So lautet, kurz gefasst, die Bilanz von Decker-Hauff. In der Tat ist von keinem der Söhne Friedrichs II. das Grab bekannt. Sein Vater, Heinrich VI. starb als 32jähriger an einer Malariainfektion und gleiches widerfuhr seinem Sohn Konrad IV. kurz nachdem er sich nach Italien aufmachte, um das Erbe seines Vaters anzutreten. Der Tod Heinrichs VI. eröffnete den deutschen Thronstreit, und das Ableben Konrads IV. war der Auftakt zu einem päpstlichen Vernichtungskampf gegen die Staufer, der durch die Schlachten bei Benevent und Tagliacozzo entschieden wurde.[2]

Was jedoch waren die Gründe für diesen Vernichtungskrieg der Päpste gegen die Staufer? Wie auch den Ottonen wurde auch den Staufern Italien zum Verhängnis.[3] Friedrich II. hatte Kraft des römisch-deutschen Kaisertums die Ansprüche der Staufer auf Italien hergeleitet. Nach dem Scheitern der Staufer erhob kein römisch-deutscher Herrscher mehr Ansprüche auf Süditalien und Sizilien. Sizilien und Süditalien verabschiedeten sich gleichsam aus der deutschen Geschichte, handelten sich jedoch neue Fremdherrschaften ein, die bis zum Risorgimento reichen sollten. Zwischen Nord- und Süditalien etablierte sich der Riegel des Kirchenstaates, welcher durch entsprechende Garantien und dem unwiderruflichen Verzicht auf die Herrschaftsrechte im Königreich Sizilien Rudolfs von Habsburg unter Papst Gregor X. seine endgültige Gestalt erhielt.[4]

Bald nach dem Tod Kaiser Friedrichs II. kam die Legende auf, dass er nicht gestorben sei, sondern als Kaiser der Endzeit zurückkehren würde. Dachte man in Sizilien, er sei in den Ätna entrückt, so bildete sich in Deutschland der Glaube, dass der thüringische Kyffhäuser der Ort sei, von dem er wiederkehren würde, um das römische Reich zu erneuern. Erst in späterer Zeit sollte in der Sage Friedrich Barbarossa an seine Stelle treten und sich in die Reihe jener sagenumwobenen Herrschergestalten einfinden, welche das Reich erneuern sollten.

Der Hauptteil der vorliegenden Arbeit hat, beginnend beim Tod Kaiser Heinrichs VI. und endend beim Tod seines Sohnes Friedrich II., die Politik Friedrichs II. zum Inhalt. Gleichfalls betrachtet werden seine Söhne Heinrich (VII.), Konrad IV. und Enz(i)o.

Den Abschluss bildet das Kapitel über das Schicksal der letzten Staufer, in dem Konradin und Manfred behandelt, sowie Heinrich (Carl-Otto) und Friedrich von Antiochia kurz angerissen werden.

3. Friedrich II.

3.1 Die Entwicklungen nach dem Tod Heinrichs VI.

Am 28. September 1197 starb Heinrich VI. vor seiner Einschiffung zu einem Kreuzzug ins Heilige Land, den er seit 1196 vorbereitete, an einem Malariarückfall in Messina. Zu diesem Zeitpunkt war Philipp von Schwaben gerade im Begriff, den nicht einmal drei Jahre zählenden, im Jahr 1196 erwählten Friedrich nach Aachen zu holen, um ihn zum römischen König zu krönen. Nachdem der Tod Heinrichs VI. jedoch bekannt wurde, brachen überall in Italien Aufstände gegen die staufischen Amtsträger los und Philipp war somit gezwungen, unverrichteter Dinge umzukehren. Währenddessen versuchte die Mutter Friedrichs, Konstanze, ihre und des Sohnes Herrschaft in Sizilien zu sichern: sie ließ Friedrich nach Palermo holen und ihn dort am 17. Mai 1198 zum König von Sizilien krönen.[5]

Sie selbst leistete dort den Lehnseid auf den Papst und verzichtete faktisch im Namen des Sohnes auf das deutsche Königtum. Die deutschen Fürsten im Heiligen Land ihrerseits erneuerten ihren Treueid, den sie bereits auf Friedrich geleistet hatten. Die Opposition hingegen war sich darin einig, eine staufische Thronfolge abzulehnen. Am 6. März 1198 erfolgte die Wahl in Ichtershausen, am 8. März 1198 in Mühlhausen. Es kam zur Doppelwahl und am 12. Juli wurde Otto IV. in Aachen mit nachgebildeten Insignien und Philipp von Schwaben in Mainz mit den Originalen am 8. September zum Kaiser gekrönt.[6]

Beide Parteien sandten nun den Traditionen folgend die Wahlanzeigen an Papst Innozenz III.. Diesem fiel somit unbeabsichtigt die Schiedsrichterrolle zu und wie es zu erwarten war, zog er die Interessen des Kirchenstaates in seine Erwägungen ein. Die Anzeige Ottos IV. stellte in Aussicht, alle Rechtstitel der Kurie zu respektieren, was schließlich den Anlass zum Vorschlag eines Innominatsvertrages war. Innozenz III. beabsichtigte die Rekuperation in Mittelitalien, die gleich nach dem Tod Heinrichs VI. durch Coelestin III. eingeleitet wurde, auf eine bessere Rechtsgrundlage zu stellen, da die älteren Kaiserprivilegien nicht als unanfechtbare Rechtstitel ausreichten[7].

Wenn nun Otto IV. nicht nur die Kaiserprivilegien respektierte, sondern sie mittels einer ausdrücklichen Verzichtserklärung auch gegen spätere Reklamationen von kaiserlicher Seite absichere, so würde Innozenz III. seinerseits als Gegenleistung alles für die Anerkennung Ottos als König tun.[8]

Wie zu erwarten war, erfolgte der Einspruch gegen eine Preisgabe von Reichsrechten in Mittelitalien durch Philipp im Jahr 1199. Der Papst seinerseits stellte klar, dass er prüfen und entscheiden werde, wen er krönen werde. Innozenz beanspruchte das Recht

„...die Eignung des Kandidaten der Kaiserkrone zu prüfen; angesichts der selbstverständlichen Anwartschaft des deutschen Königs auf die Kaiserwürde lief dieser Anspruch indirekt auch auf eine Approbation der Königswahl hinaus.“[9]

Aufgrund dieses Rechtsstandpunktes entschied sich der Papst für Otto IV. und lehnte Philipp als Mitglied einer Familie, welche oft genug die Römische Kirche bedrängt habe, ab.

3.2 Vom König von Sizilien zum Kaiser

Vereinbarungsgemäß übernahm Innozenz III. die Regentschaft über Sizilien und die Vormundschaft über Friedrich II. bis zu dessen Vollendung des 14. Lebensjahres (1208). Unmittelbaren Einfluß auf die Erziehung Friedrichs II. gewannen andere Persönlichkeiten. Dazu zählten Walter von Palearia, Bischof von Troia bzw. Catania, Kanzler und Vertrauter Heinrichs VI., der Reichstruchsess Markward von Annweiler und Wilhelm Capparone.[10]

Wilhelm Capparone vertrat zwar das staufische Interesse, arbeitete aber dennoch mit der Römischen Kurie zusammen, bis es zu einem nachhaltigem Zerwürfnis mit dem Papst kam. Friedrich II. selbst konnte zur Zeit seiner Volljährigkeit keineswegs als Symbol der Verbindung Siziliens mit dem Reich gelten[11].

Nachdem er vom Papst aus der Volljährigkeit entlassen wurde, heiratete er 1209 Konstanze von Aragon. In Sizilien gelang es ihm, Adelsaufstände niederzuwerfen und sich somit auch tatsächlich in seinem ererbten Reich zu etablieren. Als jedoch 1210 Kaiser Otto IV. im Herbst in Italien eintraf, ergab sich daraus nicht nur eine Bedrohung für Sizilien, sondern auch für den Papst, der bis dahin den Welfen unterstützt hatte, der nun in „staufischen“ Spuren wandelte. Innozenz III. reagierte darauf, indem er antiwelfische Kreise in Deutschland dazu veranlasste, Friedrich II. zum Kaiser zu wählen und zwang so Otto IV. Italien zu verlassen. Vor der Abreise Friedrichs bestand der Papst auf die Krönung des soeben geborenen Sohnes Heinrichs (VII.) zum König von Sizilien. Die Regentschaft hatte sofort nach der Kaiserkrönung nach dem Willen des Papstes auf den unmündigen Sohn und dessen Mutter überzugehen. Heinrich (VII.) selbst sollte aus der „patria potestas“ entlassen werden und ihm ein dem Papst genehmen Verweser zur Seite gestellt werden.[12]

Friedrich II. seinerseits gelang jedoch im Jahr 1212 vor diesem nach Deutschland und im Dezember wurde in Frankfurt am Main die Wahl wiederholt. In der Goldbulle von Eger vom Juli 1213 erfüllte er die territorialen und rechtlichen Forderungen des Papstes und verzichtete auf die Spolien und Regalien sowie auf die Mitwirkung von bischofs- und Abtwahlen. Zusätzlich gestand er ungehinderte Appellationen an die Kurie und Hilfe des Kaisers in der Ketzerbekämpfung ein. Die endgültige Entscheidung jedoch nahm ihnen Philipp II. August von Frankreich mit einem Sieg gegen ein englisch-welfisches Koalitionsheer bei Bouvines ab.[13]

[...]


[1] Decker-Hauff, Hansmartin: Das Staufische Haus. In: Die Zeit der Staufer. Bd. 3. Stuttgart 1977. 339 – 374. Hier: 374.

[2] Kölzer, Theo: Die Staufer im Süden – eine Bilanz aus deutscher Sicht. In: Kölzer, Theo (Hg.): Die Staufer im Süden. Sizilien und das Reich. Sigmaringen 1996. 239 – 262. Hier: S 239.

[3] Die Familie Ottos I. starb in Italien im Mannesstamm aus: sein Sohn Liudolf (gest. 957), dessen Sohn Otto (gest. 982), Otto II. (gest. 983) und Otto III. (1002).

[4] Vgl. ebd. S. 240.

[5] Vgl. Brüsch, Tania und Klaus van Eickels: Kaiser Friedrich II.. Leben und Persönlichkeit in Quellen des Mittelalters. Darmstadt 2000. S. 34 f..

[6] vgl. Engels, Odilo: Die Staufer. 7., verb. und erg. Aufl. Stuttgart 1998. S. 142 f..

[7] Am 27. November des selben Jahres verstarb Konstanze, nicht ohne vorher den neuen Papst Innozenz III. testamentarisch zum Vormund ihres Sohnes zu bestimmen. Dieser reagierte nun umgehend und ohne die weitere Entwicklung abzuwarten und ließ sich gleich im Herzogtum Spoleto und in der Mark Ancona von der Bevölkerung die üblichen Eide schwören. Unter Zuhilfenahme des unter Papst Coelestins III. angelegten Zinsbuches, welches eine dem Heiligen Stuhl genehme Übersicht über alle Rechtstitel und Einkünfte bot, wurde wenig später der kirchliche Charakter der „praefectura Urbis“ in Rom wiederhergestellt.

[8] vgl. ebd. S. 144.

[9] vgl. ebd. S. 144. – Dieser Rechtsstandpunkt wurde in den Jahren 1200 und 1201 unumwunden formuliert und bildeten die Grundlage der Entscheidung Innozenz III. für Otto IV. als deutschen König.

[10] vgl. Brüsch, S. 36. – Als Annweiler 1202 starb bemächtigte sich Wilhelm Capparone Friedrichs II. und beanspruchte als „Wächter des Königs“ die Regentschaft über Sizilien. Erst Diepold von Acera gelang es im November 1206 im Auftrag des Papstes Friedrich II. zu befreien und Capparone zu einer kampflosen Übergabe bewegen. Gleich darauf wurde er von Walter von Palearia des Verrats bezichtigt und festgenommen. Bis zu seiner Volljährigkeit verblieb Friedrich II. nun unter der Obhut des Kanzlers seiner Mutter.

[11] vgl. Engels, S. 151.

[12] Vgl. ebd. S. 157.

[13] vgl. Bedürftig, Friedemann: Taschenlexikon Staufer. München 2000. S. 76 f.. – vgl. dazu auch Engels, S. 150 ff.. – Innozenz III. fehlte eine bessere Alternative zum Wunsch der dauernden Trennung Siziliens vom Reich. In einem Schreiben an die deutschen Fürsten erklärte er, dass es ihm zukomme, den Kaiser zu bestätigen und zu krönen, ihnen aber ihn zu wählen. Somit kam es dazu, dass – mit seiner Erlaubnis – einige mittel- und süddeutsche Fürsten den letzten noch lebenden Staufer zum deutschen Kaiser wählten.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Das Ende der Staufer
Université
University of Salzburg  (Institut für Geschichte)
Note
gut
Auteur
Année
2002
Pages
29
N° de catalogue
V10857
ISBN (ebook)
9783638171717
ISBN (Livre)
9783640385287
Taille d'un fichier
586 KB
Langue
allemand
Mots clés
Ende, Staufer
Citation du texte
Christian Schamberger (Auteur), 2002, Das Ende der Staufer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10857

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