Basel II - Eigenkapitalrichtlinien der Banken, Auswirkungen auf KMU


Trabajo Escrito, 2003

30 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltverzeichnis

0. Chronologie

1.Einleitung

2. Der Übergang von Basel I zu Basel II

3. Ziele von Basel II

4. Die 3 Säulen von Basel II
4.1 Mindesteigenkapitalanforderungen – das zentrale Element
4.1.1 Standardansatz - das externe Rating
4.1.2 IRB – das interne Rating
4.1.3 Vorbereitung der Unternehmen auf ein Rating
4.2 Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
4.3 Förderung der Marktdiziplin durch Transparenz

5. Die Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
5.1 Begriff KMU
5.2 Die aktuelle Finanzsituation des Mittelstandes in Deutschland
5.3 Auswirkungen auf den Mittelstand
5.4 Aktivitäten zur Verbesserung des Ratings im Mittelstand
5.5 Alternativen zur Finanzierung
5.5.1 Venture Capital
5.5.2 Factoring
5.5.3 Leasing

6. Ausblick

Literaturverzeichnis und Linkliste

Erklärung

Anlage

0. Chronologie

- Juli 1988

Veröffentlichung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)

- Ende 1992

Inkrafttreten von Basel I

- Januar 1996

Baseler Marktrisikopapier

- Juni1999

Erstes Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)

- Januar 2001

Zweites Konsultationspapier zu Basel II

- Dezember 2001

Änderung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans für die Fertigstellung des neuen Akkords.

- Mai 2003

Drittes Konsultationspapier zu Basel II

- Mitte 2004

Veröffentlichung der neuen Eigenkapitalvereinbarung

- Ende 2006

Inkrafttreten von Basel II

Verzeichnis wichtiger Begriffe und Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.Einleitung

Kreditinstitute spielen eine besonders große Rolle in modernen Volkswirtschaften. Sie sind nicht nur Mittler zwischen Kreditnehmern und Einlegern, sondern stellen darüber hinaus vielfältige nicht bilanzwirksame Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Dabei ist der professionelle Umgang mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken eine der wichtigsten Leistungen von Finanzintermediären. Solche Risiken dürfen jedoch nicht zu Instabilitäten im Finanzsektor führen. Über die eigene Risikovorsorge der Institute hinaus wurden deshalb besondere Aufsichtsregeln für Kreditinstitute geschaffen, unter denen die Eigenkapitalregeln eine herausragende Rolle einnehmen. Angesichts globalisierter Finanz- märkte gibt es keine Alternative zu international abgestimmten Regeln. Der Baseler Ausschuss hat nach einem ersten Konsultationspapier vom Juni 1999 in einem zweiten Konsultationspapier im Januar 2001 und in einem dritten Konsultationspapier im April 2003 Vorschläge zur Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 unterbreitet.

Im Kern geht es darum, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Vorgaben zur qualitativen Aufsicht mit intensiven Kontakten der Aufseher zu den Banken sowie erweiterte Offenlegungspflichten kommen als ergänzende Elemente hinzu.

Basel II wird zweifelsohne dazu führen, dass Unternehmen mit geringer Bonität infolge der höheren Eigenkapitalunterlegung bei den finanzierenden Banken künftig höhere Kreditmargen zahlen müssen. Dabei wird das bankinterne Rating zentrales Entscheidungskriterium, ob eine Unternehmen, wenn ja, zu welchen Konditionen einen Kredit bekommt.

Basel II – allein der Begriff ruft bei vielen Unbehagen, Unverständnis und Ablehnung hervor. Schreckensszenarien sagen eine Austrocknung kleiner und mittelständischer Unternehmen voraus, weil sich Bankkredite für diese Klientel verteuern würden; die wichtigste Kapitalquelle des Mittelstands würde mit einem Schlag versiegen und ganze Wirtschaftszweige seien gefährdet.

2. Der Übergang von Basel I zu Basel II

Vor gut 15 Jahren hat der mit hochrangigen Vertretern von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der wichtigsten Industrieländer besetzte Basler Ausschuss die derzeit noch immer gültige Eigenkapitalvereinbarung vorgelegt. Seither haben sich die Bankgeschäfte, die Praktiken im Risikomanagement, die Aufsichtsansätze, aber auch die Finanzmärkte grundlegend verändert.

Die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht stellen einen Meilenstein in der internationalen Harmonisierung bankenaufsichtlicher Bestimmungen dar und werden inzwischen in mehr als 100 Ländern (als verbindliches Recht) angewandt.

„Basel“ steht für Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht[1]. Er setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden (z.B. BAFin) der wichtigsten Industrieländer[2] zusammen und hat seinen Sitz bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel.

Angesichts der zunehmenden Ausfallrisiken in den volatilen globalisierten Märkten, die sich auch an den rapide steigenden Insolvenzraten ablesen lassen, ist die verschärfte Risikoselektion und – identifikation bei der Kreditvergabe wichtiger geworden.

Bei fast jeder Insolvenz eines Unternehmens sind auch die Banken als Kreditgeber betroffen. Meist bleiben auch sie auf wenigstens einem Teil ihrer Forderung sitzen, da eventuell vorhandene Sicherheiten häufig nicht zur Deckung der noch ausstehenden Summen ausreichen bzw. die Insolvenzmasse nicht zur vollen Befriedigung der Forderung ausreicht. Sie müssen ihre Forderung also abschreiben. Möglicherweise haben sie auch, wenn sich die Insolvenz vorher abgezeichnet hat, zur Risikovorsorge bereits vorher Abschreibungen auf den Kreditbetrag vorgenommen.

Passiert es Banken zu häufig, dass sie Kredite abschreiben müssen, laufen sie Gefahr selbst insolvent zu werden. Angesichts der Tatsache, dass sich die Zahl der Unternehmenspleiten in Deutschland von 1992 bis 2002 verdreifacht hat[3] und der allgemeine Trend in Europa ähnlich ist, erscheint ein solches Szenario nicht unwahrscheinlich. Um dem vorzubeugen, sollen Kredite von vornherein mit einem gewissen Anteil an Eigenkapital der Bank unterlegt sein.

Die Empfehlungen von Basel II richten sich grundsätzlich nur an die international tätigen Banken und sollen für deren Wettbewerb auf internationaler Ebene einen einheitlichen Regelungsrahmen schaffen.

Sie werden meist unverändert durch Verabschiedung einer EU – Richtlinie durch die Europäische Kommission in europäisches Recht umgesetzt. Die Mitgliedstaaten sind dann zur Übernahme der Richtlinie in nationales Recht verpflichtet. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Baseler Vorschläge durch Änderungen bzw. Ergänzungen des KWG[4], der Grundsätze der BAFin[5] oder Verordnungen.

Zentraler Unterschied zwischen Basel I und Basel II

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1

3. Ziele von Basel II

Die Ziele, die mit der Überarbeitung der Mindesteigenkapitalstandards erreicht werden sollen, entsprechen trotz mehrerer Konsultationsrunden im Wesentlichen noch den Grundsätzen des ersten Konsultationspapiers vom Juni 1999. Bei der Entwicklung eines neuen, umfassenden Ansatzes als Empfehlung für die Eigenkapitalausstattung verfolgt der Ausschuss das bereits erwähnte Hauptziel, die Sicherheit und Solidität des Finanzwesens zu fördern und mit dieser Krisenabwehrfunktion die Stabilisierung der Finanzmärkte zu sichern. Die Eigenkapitalausstattung im Bankensystem soll aber insgesamt auf dem derzeitigen Stand bleiben.

Danach bliebe das gegenwärtige Eigenkapitalniveau, trotz stärker nach Risiken differenzierter Kapitalanforderungen, erhalten. Mehr Transparenz und Information wird gefordert, d.h. eine auf beiden Seiten verbesserte und zeitnahe Informationspolitik soll die frühzeitige Gefahrenerkennung für Kreditinstitute möglich machen.

Der Trend zu vermehrter Risikodifferenzierung soll verstärkt werden und Banken sollen einen Anreiz verspüren, ihrem Risikomanagement relativ zügig fortschrittliche Risikomess- und Steuerungsmethoden zu implementieren. So hofft der Ausschuss nicht nur für einzelne Banken Anreize zu bieten, sondern auch branchenweit für eine fortlaufende Verbesserung der Risikomanagement-Praxis zu sorgen. Außerdem ist es ein Ziel des Baseler Ausschusses, die Grundsätze der neuen Eigenkapitalvereinbarung für die weltweite Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität aufzubereiten. Basel I, mit seinem Grundsatz der bonitätsunabhängigen Kreditbepreisung, hat bisweilen Verzerrungen in der Kapitalallokation auf verschiedene Kreditnehmer deutlich werden lassen. Mit Basel II hat sich der Ausschuss das Ziel gesetzt, derartige Fehlanreize erheblich zu reduzieren[6].

4. Die 3 Säulen von Basel II

Wichtig ist der Zusammenhang der drei Säulen, die nicht isoliert nebeneinander stehen sollen. Bestimmte, vor allem bankindividuelle Verfahren zur Ermittlung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung (Säule 1) darf ein Kreditinstitut nur dann anwenden, wenn diese von der Aufsicht eingehend geprüft wurden (Säule 2) und die Bank die Finanzmärkte über die Ausgestaltung der System im Rahmen ihrer Publizität informiert hat (Säule 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: http://www.bundesbank.de

4.1 Mindesteigenkapitalanforderungen – das zentrale Element

Die Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen nach Basel II wird wie bisher anhand des sogenannten Kapitalkoeffizienten gemessen, der mindestens 8% betragen muß. Das heisst im Umkehrschluss, Banken dürfen maximal das 12,5 fache ihres Eigenkapitals als Kredite vergeben.

Während bei der Definition des Kapitalbegriffs derzeit keine Änderungen vorgesehen sind und auch der Mindestkapitalkoeffizient von 8% unverändert bleibt, werden die bisherigen Risikoarten Kredit und Marktrisiko um das operationelle Risiko ergänzt, das künftig explizit mit Kapital zu unterlegen sein wird.

Bezüglich der Risikoorientierung weist die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 Schwächen auf, die durch Basel II ausgeglichen werden sollen. Zum einen erfolgt die Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken bislang nach einem recht einfachen Muster. Unabhängig von der individuellen Bonität des einzelnen Kreditnehmers müssen für jeden Euro acht Cent (also 8%) Eigenkapital vorgehalten werden. Damit hat ein Unternehmen der Bonitätsklasse AAA die gleiche Bonitätsgewichtung wie ein mit C geratetes Unternehmen. Das führt zu Unterschieden zwischen dem tatsächlichen ökonomischen Risiko und dem aufsichtlich erforderlichen Eigenkapitalbedarf. Zum zweiten kann diese Undifferenziertheit Fehlanreize für Banken setzen. Banken versuchten in der Vergangenheit, vermehrt Kredite an bonitätsschwache Unternehmen auszugeben, da bei diesen höhere Kreditzinsen durchzusetzen waren.

Für die Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken schlägt der Baseler Ausschuss einen Standardsatz, sowie einen auf bankinternen Risikoeinstufungen (Ratings) basierenden Ansatz (IRB[7] – Ansatz).

Beide Varianten sollen zu einer risikodifferenzierten Eigenkapitalunterlegung führen.

Im Standardansatz verlassen sich die Kreditinstitute auf die Einschätzung externer Ratingagenturen. Beim internen Rating entwickeln sie dagegen eigene Bewertungmaßstäbe, hier können sie nochmals wählen zwischen einer einfachen und fortgeschrittenen Version. Banken, die sich für den IRB – Ansatz entscheiden, winken Kapitalerleichterungen. Die Aufseher gehen davon aus, dass Institute, die ihr eigenes System der Risikomessung entwickeln, die Gefahren besser im Griff haben[8].

Der Standardansatz und der IRB – Ansatz dienen der Minimierung der Kreditrisiken. Das sollte nicht mit dem operationellen Risiko verwechselt werden, welches ebenfalls Bestandteil von Basel II (Säule 1) ist.

Unter dem operationellen Risiko wird die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten, verstanden[9].

Operationelle Risiken, die bisher nur implizit im Eigenkapital berücksichtigt wurden, haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ausschlaggebend hierfür sind neben der wachsenden IT – Abhängigkeit von Bankgeschäften und dem damit einhergehenden Trend zum verstärkten Outsourcing, sowie der Verbreitung des Online Bankings, auch die grundsätzlich höhere Komplexität der Geschäftstätigkeit, die durch den anhaltenden Konzentrationsprozess in der Kreditwirtschaft verstärkt wird.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat nach umfangreichen Konsultationen mit der Kreditwirtschaft drei Verfahren vorgesehen:

- Basisindikatoransatz
- Standardsatz
- Internen Bemessungsansatz

Die Bandbreite von Methoden, die sich durch steigende Risikointensität und Komplexität bei gleichzeitiger sinkender Eigenkapitalbelastung auszeichnet, gibt den Banken die Freiheit und soll sie ermutigen, auf höher entwickelte Risikotechniken überzugehen.

Ich möchte auf eine detailiertere Vertiefung dieses Themengebietes verzichten, da ich in den folgenden Abschnitten näher auf die Kreditrisiken eingehen werde.

4.1.1 Standardansatz - das externe Rating

Verfügt nun eine Bank nicht über eigene Instrumente und Methoden, um eine Risikoklassifizierung nach Basel II durchführen zu können, ist das erforderliche Maß an Eigenkapitalunterlegung durch den sog. Standardansatz zu bestimmen.

Liegt jedoch kein externes Rating vor, ist ein Kredit im Standardansatz zu 100% der Risikoaktiva anzusetzen und mit 8% Eigenkapital zu unterlegen, was im Ergebnis dann den bisherigen Vorschriften nach Basel I entspricht. Andernfalls sind je nach dem Ergebnis des externen Ratings Risikogewichte von 20%, 50%, 100% oder 150% des nominalen Kreditbetrages anzusetzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: vereinfachte Ratingtabelle

Das bei der Kreditvergabe zu hinterlegende Eigenkapital bestimmt sich also in Zukunft nach der Formel: Nominalwert * Risikogewicht * 8%; deshalb wird die Ermittlung der sachgerechten Risikogewichtung an Bedeutung gewinnen.

Als zentraler Kritikpunkt des Standardansatzes wird dargelegt, dass ein scheinbarer Widerspruch darin besteht, dass nicht extern eingestufte Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100 Prozent versehen werden, währenddessen „schlecht geratete“ Unternehmen mit einem Rating unterhalb von BB- ein Risikogewicht von 150 Prozent erfahren.

Vorhandene Ratings bei Unternehmen mit schlecht eingestufter Bonität führen also zu einer höheren Eigenkapital-Unterlegungspflicht bei Banken, als wenn bei solchen Unternehmen kein Rating vorgenommen wird. In diesen Fällen, so der Ausschuss, müssen die Aufsichtsbehörden sicherstellen, dass die Eigenkapitalanforderungen vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der jeweiligen Ausfallwahrscheinlichkeit angemessen sind[10].

Für die Anerkennung der für ein Rating nach dem Stardardsatz erforderlichen Ratingagenturen sind die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig. Für die Zulassung sieht der Baseler Ausschuss sechs Eignungskriterien vor[11]:

1. Objektivität: Das Verfahren zur Vergabe von Bonitätsbeurteilungen muss systematisch und auf historische Daten aufgebaut sein und ständig überprüft werden. Es muss vor der Anerkennung mindestens ein Jahr im Einsatz gewesen sein.
2. Unabhängigkeit: Es dürfen keine politischen oder wirtschaftlichen Einflüsse auf die Agentur wirken, die das Rating beeinflussen könnten.
3. Internationaler Zugang/Transparenz: Alle inländischen und ausländischen Institutionen sollen gleiche Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Bonitätsbeurteilungen haben, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können.
4. Veröffentlichung: Eine Ratingagentur sollte ihre Beurteilungsmethoden, den Zeithorizont und die Bedeutung des Ratings veröffentlichen. Ausserdem sollen die beobachteten Ausfallraten und Migrationen offen dargelegt werden.
5. Ressourcen: Ziel ist es, hochwertige Bonitätsbeurteilungen zu erstellen, die quantitative und qualitative Ansätze miteinander verbinden. Dazu muss ein ständiger Kontakt zur Unternehmensleitung und dem operativen Bereich aufrechterhalten werden.
6. Glaubwürdigkeit: Zusätzlich zu den genannten Kriterien wird die Glaubwürdigkeit durch die Verwendung der Bonitätsurteile der Ratingagentur durch unabhängige Institutionen (Investoren, Handelspartner…etc.) gesichert. Auch interne Verfahren zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der gespeicherten Daten tragen dazu bei.

Grundsätzlich müssen Banken die gewählten Agenturen und ihre Ratings einheitlich für alle Forderungen verwenden. Es ist ihnen also nicht erlaubt, die Ratings verschiedener Agenturen zu verwenden, um dabei die vorteilhaftesten auszuwählen. Durch mindestens jährliche Offenlegung der für die Risikogewichtung der Forderungen ausgewählten Agentur und genutzten Ratings ist den Aufsichtsinstanzen eine Überwachungsmöglichkeit gegeben.

Im Standardansatz besteht die Möglichkeit, das Kreditrisiko für Zwecke der Eigenkapitalunterlegung durch Hinzunahme von anerkennungsfähigen Sicherheiten, Erwerb von Kreditderivaten und Garantien oder Eingehen von Gegenpositionen zu mindern. Um eine Kapitalerleichterung für eine Sicherheit gewährt zu bekommen, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein. So wird gefordert, dass die Kreditqualität des Schuldners und der Wert der Sicherheit nicht gegenseitig voneinander abhängig sein dürfen, damit eine Sicherheit ausreichenden Schutz bieten kann. Von einem Unternehmen selbst emittierte Wertpapiere, die als Sicherheit für einen aufgenommenen Kredit hinterlegt waren, würden aufsichtlich nicht anerkannt werden.

4.1.2 IRB – das interne Rating

Banken, die mit dem IRB – Ansatz arbeiten, wird es gestattet, ihre internen Einschätzungen der Bonität von Schuldnern für die Beurteilung des Kreditrisikos in ihren Portfolios zu verwenden. Dies allerdings nur unter Beachtung der strengen Auflagen in Bezug auf Methodik und Offenlegung.

Im neuen Regelwerk gliedert sich der IRB – Ansatz in drei Bereiche:

- Die relevanten Risikokomponenten
- Die Berechnung der risikogewichteten Aktiva
- Mindestanforderungen, die Banken erfüllen müssen, wenn sie sich für den IRB – Ansatz qualifizieren möchten

Die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen nach dem IRB – Ansatz erfolgt in sechs Forderungsklassen[12]:

- Unternehmen
- Banken
- Staaten
- Privatkunden
- Projektfinanzierungen
- Anteile an Unternehmen

Der auf internen Ratings basierende Ansatz (Internal Rating – Based Approach) bietet den Banken zwei alternative Vorgehensweisen zur internen Bonitätsbestimmung ihrer Kreditnehmer und der Ermittlung der notwendigen Eigenkapitalunterlegung:

- Basisansatz (foundation approach)
- Fortgeschrittener Ansatz (advanced approach)

Letzterer Ansatz ist für Großbanken mit komplexen Datenerhebungen und – beständen vorgesehen.

Die Berechnung der Risikogewichtung erfolgt hier nicht so einfach wie im Standardsatz. Im IRB Ansatz wird das Risikogewicht über mehrere Risikokomponenten, die Eingang in eine Risikogewichtsfunkton finden, bestimmt.

Das Risikogewicht ist abhängig von der einjährigen Ausfallwahrscheinlichkeit[13], vom Verlust bei Ausfall[14], von der erwarteten Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls[15], sowie im Einzelfall von der Restlaufzeit[16].

Im foundation approach ergibt sich das Risikogewicht aus der bankinternen ermittelten PD. Die übrigen Komponenten werden aufsichtlich vorgegeben. Für unbesicherte Forderungen wird eine LGD von 50% bzw. bei unbesicherten nachrangigen Forderungen eine LGD von 75% unterstellt.

Die Restlaufzeit der Kredite wird grundsätzlich mit drei Jahren angesetzt, soweit es keine expliziten Berücksichtigungen gibt. Der Parameter M hat dann für die Bestimmung des Risikogewichtes keinen Einfluss mehr.

Unter Zugrundelegung dieser festen Größen ergeben sich im foundation approach

Benchmark – Risikogewichte, auch BRW genannt, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind. Sie errechnen sich über die Benchmark – Funktion BRW(PD), welche an eine Forderung mit LGD = 50% angepasst wurde.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Bei einer einjährigen PD von 1% müssen 10% des Kreditvolumens als EK hinterlegt werden

Der advanced approach bietet den Banken die Möglichkeit, für alle genannten Risikokomponenten ausser der Restlaufzeit bankintern geschätzte Parameter zu verwenden. Zudem ist der Kreis der möglichen Sicherheiten nicht so eingeschränkt und der erwartete Verlust im Zeitpunkt des Ausfalls kann auf Grund historisch eingetretenen Verlustquoten bei der Bank entsprechend berücksichtigt werden. Auch die erwartete Forderungshöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls kann bankindividuell ermittelt werden.

Zur Berücksichtigung der Restlaufzeit eines Kredits werden im fortgeschrittenen Ansatz zwei Ansätze diskutiert, die zu unterschiedlichen Anpassungsfaktoren führen.

Die Berücksichtigung von M darf nicht dazu führen, dass langfristige Kreditbeziehungen mit zu hohem Eigenkapital belegt werden müssen und damit belastet werden.

Zusätzlich zur Eigenkapitalanforderung auf Basis der Einzelkredite wird in Abhängigkeit der Granularität[17] des Kredit-Portfolios eine Anpassung der Eigenkapitalanforderung vorgenommen.

Die Konzentration auf einzelne Kreditnehmer oder Gruppen eng verbundener Kreditnehmer wir als bedeutender Risikofaktor betrachtet und erhöht damit die Gesamteigenkapitalanforderung[18]. Vergleichbar ist es, wenn man als Privatanleger Aktien besitzt, die nur aus einem Risikobereich resultieren. Wer im Jahr 2000 auf Aktien des Neuen Markt setzte, der wird zu schätzen wissen, sein Anlagemöglichkeiten in der heutigen Zeit so breit wie möglich zu streuen um somit das Risiko des Investments zu minimieren.

Eine abschließende Übersicht stellt noch einmal die wichtigsten Unterschiede bei der Berechnung zwischen foundation/advanced approach gegenüber.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Gegenüberstellung

4.1.3 Vorbereitung der Unternehmen auf ein Rating

Erst Schätzungen zeigen, daß bei KMU interne Bankratings zum Einsatz kommen werden, da externe Ratings durch spezielle Agenturen[19] um Einiges kostspieliger werden.

Eine Anfang des Jahres 2001 durchgeführte Studie der DG Bank[20] zum Thema Rating belegte, dass knapp 60% der Unternehmen keine Notwendigkeit sehen, kommerzielle Ratings durch Agenturen durchführen zu lassen. Weitere 27% haben sich über diese Möglichkeit noch keine Gedanken gemacht.

Insgesamt stehen jedoch viele Unternehmen dem Rating positv gegenüber uns sehen darin eine Chance für ihr Unternehmen. Die Bonitätseinschätzung durch eine externe Agentur oder Bank ist ein zentrales Benchmark für jedes Unternehmen und liefert detailierte Informationen über die wirtschaftliche Situation. Allerdings besteht derzeit noch ein akuter Informationsmangel, den es gilt so schnell wie möglich abzubauen[21].

Die Unternehmen besitzen zwar Kenntnis über die anstehenden Veränderungen, haben aber bisher keine größeren Aktivitäten im Hinblick auf Ratings und deren Durchführung in ihrem Unternehmen entwickelt. Lediglich ein Drittel der Unternehmen plane in den nächsten 12 Monaten Aktivitäten zur Vorbereitung auf ein Rating.

4.2 Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Als wesentliche Ergänzung der Mindesteigenkapitalanforderungen bringt die Neue Eigenkapitalvereinbarung den Supervisory Review Process (SRP) – ein aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren , das z.B. Bankenaufsehern eines Landes die Möglichkeit verleiht individuelle Anforderungen für einzelne Banken festzulegen. Der zweite Pillar[22] soll nach Aussage des Ausschusses außerdem sicherstellen, dass jede Bank solide interne Verfahren implementiert, mit denen die Angemessenheit ihres Eigenkapitals durch eine gründliche Bewertung der Risiken beurteilt werden kann.

Verantwortlich für die Beurteilung, wie gut Banken ihren Eigenkapitalbedarf im Verhältnis zu ihren Risiken abschätzen, bleiben allerdings die Aufsichtsinstanzen. Die Vorschläge innerhalb der zweiten Säule sollen auch das Bemühen vorantreiben, einen aktiveren Dialog zwischen Banken und ihren Aufsichtsinstanzen zu fördern. Intensivere Betreuung bedarf es dann bei Banken, deren Risikoprofil oder geschäftliche Erfahrung es erfordern.

Ergänzend zu den umfassenden Richtlinien hat der Ausschuss vier zentrale Grundsätze erarbeitet, in denen weitreichende Informationsrechte und vielfältige Eingriffsmöglichkeiten in die Bankpolitik aufgenommen wurden.

Der Aufsichtsbehörde wird z.B. die Möglichkeit eingeräumt, bei gegebenen Anlass frühzeitig eine Eigenkapitalquote von über acht Prozent festlegen zu können, was eine stärkere Betonung der qualitativen Elemente in der Bankenaufsicht erkennen lässt[23]. Die Aspekte des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens sind darüber hinaus noch konzipiert, an kleinere und mittlere Banken sowie Sparkassen nicht die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die großen Institute. Die Bankenaufsicht wird also in ihrem risikoorientierten Ansatz nach Größe, Komplexität und Risikolage eines Instituts differenzieren.

Der Supervisory Review Process stellt für die Bankenaufsicht in Deutschland eine große Herausforderung dar. Sehr viel stärker als bisher ist die Nähe der Aufsicht zu den Banken gefordert, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls bankenaufsichtliche Maßnahmen einzuleiten.

4.3 Förderung der Marktdiziplin durch Transparenz

Mit Hilfe der dritten Säule stellt der Ausschuss erweiterte Publizitätsanforderungen an die Banken, welche die Markttransparenz erhöhen und die Marktdisziplin fördern sollen. Durch eine Reihe von Offenlegungspflichten werden den Marktteilnehmern wichtige Informationen geliefert, die für Investoren, sowie für das gesamte Finanzsystem ganz allgemein von Vorteil sind. Banken und Aufsichtsinstanzen werden so durch die geförderte Markttransparenz im Risikomanagement und bei der Verbesserung der Stabilität unterstützt.

Die quantitative und qualitative Offenlegung der dritten Säule unterteilt sich in vier Kategorien – den Anwendungsbereich der Neuen Eigenkapitalvereinbarung, die Eigenkapitalstruktur, die Risikobeurteilungs- und Risikomanagement-Verfahren sowie die Eigenkapitalausstattung – und wird in einigen Fällen als Vorschrift oder sogar als Bedingung dafür formuliert, dass die Aufsichtsinstanz dem Einsatz interner Methoden zustimmt.

Die Unterscheidung zwischen obligatorischen und fakultativen Offenlegungsbereichen wird zwar von der Kreditwirtschaft begrüßt, die Fülle der offenzulegenden Punkte wird dagegen massiv kritisiert. Vertrauliche Kundendaten sowie betriebliche Informationen gegenüber externen Dritten darf es nach Auffassung der Kreditwirtschaft nicht geben[24].

Außerdem wird befürchtet, dass eine zeitnahe Auswertung dieser Informationsflut nicht mehr möglich ist und folglich die Relevanz und Klarheit von Angaben verloren gehen. Mit dem dritten Konsultationspapier hat der Ausschuss die Ziele des dritten Pillars präziser formuliert und damit den zahlreichen kritischen Stellungnahmen Gehör verschafft. Durch einen intensiven und kooperativen Dialog mit den Banken, wird nun gewährleistet, dass sich Offenlegungspflichten der Neuen Eigenkapitalvereinbarung auf die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung von Banken konzentrieren und nicht mit den nationalen und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften in Konflikt stehen.

Um eine akzeptable Marktdisziplin zu erreichen und den Interessen sowohl der Kreditinstitute als auch der Marktteilnehmer gerecht zu werden, wurde ein flexibles Konzept erarbeitet. Während grundsätzlich eine halbjährliche Informationsgewährung vorgesehen ist, können beispielsweise Kreditinstitute mit regionaler und geschäftlicher Begrenzung, die ein stabiles Risikoprofil aufweisen, eine jährliche Berichtserstattung praktizieren.

Die zentralen Informationsempfehlungen beziehen sich besonders auf das Kernkapital und dessen einzelne Komponenten.

Diese Offenlegung soll Marktteilnehmern eine Einschätzung der Risikopositionen und des Risikomanagements einer Bank ermöglichen.

Um die Belastung der Institute möglichst gering zu halten, zielen die Offenbarungsempfehlungen grundsätzlich darauf ab, nur Informationen zu veröffentlichen, die sich aus dem internen Rechnungswesen ohne weiteres entnehmen lassen. Die also für Zwecke der Risikosteuerung oder ähnliches ohnehin aufbereitet werden müssen.

5. Die Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Neben den unmittelbaren bankinternen Auwirkungen von Basel II auf die Kreditinstitute zeigen sich auch Implikationen auf die fremdfinanzierte Firmenkundschaft.

Sowohl die Banken als auch die Firmenkunden stehen vor neuen Aufgaben, die es gilt in möglichst naher Zukunft zu bewältigen. Zudem müssen sie geeignete Strategien entwickeln, um den Herausforderungen im Risikomanagement gerecht zu werden.

Im folgenden gehe ich der Frage nach, inwieweit sich die Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung auf KMU auswirkt und ob in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung des Mittelstandes und eine generelle Verteuerung der Kredite zu erwarten ist.

5.1 Begriff KMU

Die meisten KMU sind unabhängige Unternehmen, das heisst, sie befinden sich im Eigentum einzelner Personen, einer Familie oder eines eng begrenzten Personenkreises.

Im Allgemeinen werden Unternehmen als KMU bezeichnet, die nicht mehr als 250 bis 500 Mitarbeiter haben, sich nicht im (Mehrheits)-Besitz eines größeren Unternehmen befinden und deren Umsatz weniger als 25 Mill. € ist.

Wie stark die Stellung der KMU ist, macht folgende Auflistung deutlich:

- 99,6 % aller Unternehmen sind KMU
- 45 % am gesamten Umsatz
- 80 % der Azubis in KMU
- 50 % vom BIP
- 40 % des gesamten Exportes

5.2 Die aktuelle Finanzsituation des Mittelstandes in Deutschland

Die geschilderten Charakteristika kleiner und mittelständischer Unternehmen wirken sich zum Teil auch auf die Finanzierungssituation aus. Hinsichtlich der Finanzierung durch Eigenkapital sind KMU häufig aufgrund ihrer Rechtsform beschränkt.

Trotz akzeptabler Umsätze wiesen viele Mittelständler eine geringe Eigenkapitalquote auf, die die Aufnahme von Bankkrediten erschwert.

Die Eigenkapitalausstattung vieler Mittelständler ist häufig unbefriedigend und verglichen mit anderen Wirtschaftsnationen besitzt Deutschland eine extrem niedrige Eigenkapitalquote[25].

- Deutschland 14%
- Japan 22%
- Euroland (ohne Dtl.) 35%
- USA 45%

Fremdkapital in Form von Bankkrediten ist für einen Großteil der kleinen und mittelständischen Unternehmen die Hauptfinanzierungsquelle, wie die folgende Abbildung aufzeigt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung 6: Financial Times Deutschland, 09/2003

Für 45 Prozent der Unternehmen ist im letzten Jahr die Kreditaufnahme schwieriger geworden, so eine Umfrage der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Rund ein Drittel hat Probleme, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Bei Investitionskrediten ist eine zu niedrige Eigenkapitalquote der wichtigste Ablehnungsgrund. Das zeigt deutlich, wie wichtig heute Finanzkennziffern sind, die maßgeblich das Rating eines Unternehmens bestimmen. Nur wer beim Rating gut abschneidet, hat auch bei Kreditverhandlungen Erfolg[26].

5.3 Auswirkungen auf den Mittelstand

Basel II wird die grundsätzliche Bereitschaft der Banken zur Kreditvergabe ändern. Für Unternehmen mit höheren Risiken wird es schwieriger, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Das betrifft besonders kleine und mittlere Unternehmen. Hier wird häufig ein höheres Risiko, vor allem bei Soft Facts unterstellt.[27]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Referat „Basel II – Die Reform der Eigenkapitalübereinkunft“, Erik Mautsch

Wie die Abbildung zeigt, steigt die Zinskurve exponentiell ab einem Rating von BBB an.

Für Unternehmen mit geringerem Risiko wird es leichter, einen Kredit zu bekommen, damit identifizieren sich vor allem größere Unternehmen mit guter Bonität.

5.4 Aktivitäten zur Verbesserung des Ratings im Mittelstand

Ein positives Rating ist für die weitere Entwicklung eines Unternehmens von enormem Vorteil, während negative Ratings sich existenzgefährdend auswirken können. Bereist heute werden viele Unternehmen von Banken geratet, in Zukunft wird das Rating für alle Unternehmen verpflichtend sein, sofern sie auf Kredite angewiesen sind.

Das wichtigste ist die zielgerichtete Vorbereitung auf das Rating. Auch wenn Banken und Ratingagenturen im Vorfeld ihre Ratingkriterien nicht vollständig offen legen, so ist es doch bekannt, welche Faktoren letztendlich entscheidend sind. Weder Banken noch Ratingagenturen unterscheiden sich hier fundamental.

Die Ratingkriterien lassen sich in quantitative und qualitative Kriterien einteilen.

Quantitativ Kriterien Qualitative Kriterien

-Kennzahlen vom Jahresabschluß -Marktstellung
-finanzielle Stabilität -Branchenentwicklung
-finanzieller Erfolg -Mitarbeiterqualifikation

Weitere wichtige Kriterien im qualitativen Bereich sind Dokumentation und Formalisierung von Prozessen, die fachliche Qualifikation der Geschäftsleitung, das Vorhandensein einer schriftlich festgehaltenen und klar durchdachten Unternehmensstrategie, sowie finanzielle Planungen, Controlling und Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens vor allem im IT Bereich.

Um Unternehmen auf diese Anforderungen vorzubereiten, haben sich spezielle Ratingberatungen, sogenannte Rating Advisors, herausgebildet.

5.5 Alternativen zur Finanzierung

Eine große Herausforderung, mit der sich vor allem der deutsche Mittelstand konfrontiert sieht, ist die schlechte Zahlungsmoral, die hohe Außenstände sowie ein aufwändiges Mahnwesen mit sich bringt, was im schlimmsten Fall die Insolvenz bedeuten kann. Ein Lösungsmodell, das im benachbarten Ausland längst erfolgreich angewandt wird, gewinnt auch hierzulande an Popularität, das Factoring.

Viele traditionelle konservative Kreditinstitute scheuen sich zunehmend davor, Kapital für ein neuartiges Unternehmenskonzept zur Verfügung zu stellen. Ein hohes Risiko bei in der Regel geringen Sicherheiten ist ihnen oft zu riskant. In diesem Fall müssen Jungunternehmer/KMU auf andere Quellen zurückgreifen, Venture Capital.

Banken werden verschärfte Kriterien bei der Kreditvergabe anlegen. Bilanzrelationen und Eigenkapitalquote spielen zukünftig eine entscheidende Rolle.

Als bilanzneutrale Finanzierungsform erweitert Leasing unter den gegebenen Rahmenbedingungen den Investitionsspielraum[28].

Unter dem Eindruck der schwerwiegenden Liquiditätssituation gerade bei KMU, sowie der restriktiven Kreditvergabe der Banken – Stichwort Basel II – führt die Suche nach Alternativen zum traditionellen Eigentumserwerb nahezu zwangsläufig zu diesem Stichwort.

5.5.1 Venture Capital

Banken und Sparkassen drehen den Kredithahn immer mehr zu. Existenzgründer sind deshalb auf der Suche nach Finanzierungsalternativen. Eine solche Alternative ist beispielsweise die Beteiligung eines Wagniskapitalgebers (Venture Capital Gesellschaft).

Dieser beteiligt sich mit einer Einlage am Unternehmen. Dafür erhält er einen Anteil am Gewinn.

Doch auch Wagniskapitalgeber investieren ihr Geld längst nicht in jede Unternehmung. Nur Konzepte, die Erfolg versprechen, haben eine Chance. Schließlich wollen Venture Capital Gesellschaften ihren Einsatz später versilbern.

In Abgrenzung zu anderen - meist traditionellerweise von Banken gepflegten Finanzierungsarten ist dem Venture Capital eigen, dass die folgenden sechs Elements in einer mehr oder weniger ausgeprägten Form vorhanden sind:

- Persönliches Engagement des Venture Capitalists in der finanzierten Unternehmung
- Investment auf Zeit
- Kapital für nicht Börsen notierte Firmen
- Hohe zu erwartende Rendite
- Engagiertes Management Team in der Unternehmung
- Venture Capitalist übernimmt die Kontrolle der Unternehmung

Eine Finanzierung durch einen Venture Capitalist dauert Typischerweise 7-10 Jahre. Ein Exit (Ausstieg einer Venture Capital Organisation) aus ihrem Investment geschieht im Normalfall über den IPO (Initial Public Offering), über einen Trade-Sale (Verkauf des Aktienpaketes an eine andere Firma) oder mittels MBO (Rückkauf des Aktienpaketes durch das Management). Dabei waren Renditen (in der Hochkonjunktur) für die Venture Capital Organisationen von bis zu 1000% (oder mehr) nichts aussergewöhnliches.

Hier könnte auch das Problem liegen. Da viele KMU Personengesellschaften sind oftmals komplett in Familienbesitz befinden, ist es unwahrscheinlich, dass die Mehrzahl der KMU die Unternehmenskontrolle an externe Institutionen abgeben werden.

Des weiteren sind KMU weniger an einem IPO interessiert, somit ist es für VC schwierig, sich aus solchen Investments zurückzuziehen (Exit).

5.5.2 Factoring

Durch Factoring fließt dem Unternehmer zügig Liquidität zu, er wird vom Debitorenmanagement[29] entlastet und kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren, um neue Trends zu erkennen und sich rechtzeitig zu positionieren.

Bezogen auf Basel II bedeutet das, dass sich die Bilanzrelationen verbessern wird und somit ein günstigeres Rating zu erwarten ist.

Bilanz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Bilanzstruktur (abstrakt)

Die Eigenkapitalquote der Unternehmen erhöht sich, wenn Forderungen verkauft und Verbindlichkeiten bezahlt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.5.3 Leasing

Die Vorteile bei der Nutzung des Leasings sind so überzeugend, dass bestehende Berührungsängste bei deutschen mittelständischen Unternehmen nach und nach rationalen Erwägungen weichen.

Leasing unterliegt als Mietgeschäft nicht den Vorschriften von Basel II, wodurch sich eine Besserstellung gegenüber dem Investitionskredit ergeben würde. Indessen erfolgt die Mittelbeschaffung der Leasing-Gesellschaften über den Bankensektor, so dass die Bestimmungen von Basel II auf dem Umweg über die Refinanzierung bedeutsam werden.

Die klassischen Leasing-Vorteile erhalten mit Blick auf Basel II/Ratings einen noch wichtigeren Stellenwert. Und der geflügelte Satz „Der Nutzen besteht im Gebrauch, nicht im Erwerb“ eine noch größere Bedeutung. Mit Leasing gestalten Sie Ihre Zukunft einfach flexibler und sicherer[30]:

- Sie gewinnen finanziellen Spielraum:

Leasing bedeutet: Investieren ohne Kapitaleinsatz. Ihr Eigenkapital und Ihre Kreditlinien werden geschont. Ihre Liquidität bleibt erhalten.

- Sie investieren bilanzneutral:

Als Leasing-Geber aktivieren wir das Leasing-Objekt in unserer Bilanz. Zudem gelten Leasing-Objekte – betriebswirtschaftlich gesehen – als Aufwand und sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.

- Sie lassen Ihre Investition für sich arbeiten:

Leasing-Kosten fallen parallel zur Nutzung des Leasing-Objektes an. Sie bezahlen die Leasingraten aus den Erträgen, die mit dem Investitionsgut erwirtschaftet werden.

- Sie bleiben flexibel:

Individuelle Vertragsgestaltungen hinsichtlich Amortisationsverlauf, Laufzeit, Zahlungsverlauf und Zahlungsweise sind nicht nur möglich, sondern bei uns kundennahe Realität.

Mit Leasing werden nicht nur Kapitalreserven geschont und die Bonität verbessert, es ergeben sich auch steuerliche Vorteile und mehr Flexibilität bei Investitionsentscheidungen.

Bei Maschinen und IT-Anlagen ist zudem der zeitliche Zugriff auf neue Technologien von Bedeutung, da er die Produktionskosten senken und einen wichtigen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen kann.

6. Ausblick

Da Basel II von den Kreditinstituten eine statistisch gesicherte Datenbasis und ausreichend lange historische Zeitreihen für die im Zuge eines bankinternen Ratings zu schätzenden Parameter verlangt[31], bedeutet dies für den Mittelstand, möglichst früh mit der Vorbereitung und Dokumentation relevanter Daten zu beginnen und sich auf die Transparenzanforderungen eines Ratings vorzubereiten.

Da die geplante Einführung von Basel II im Jahr 2006 erfolgen soll[32] und die Daten für einen Zeitraum von drei Jahren vorzulegen sind, ist es an der Zeit, mit der Aufzeichnung dieser umgehend und nicht erst in 12 Monaten zu beginnen.

Befürchtungen, dass durch Basel II weite Teile des deutschen Mittelstandes von der Kapitalversorgung abgeschnitten werden könnten, haben zu einer Intervention der deutschen Vertreter, allen voran Bundeskanzler Gerhard Schröder, beim Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht geführt. Die Planungen sehen vor, dass bei Unternehmen mit einem Kreditvolumen unter 1 Mio. Euro oder Umsätzen von weniger als 500 Mio. Euro nur die halbe Risikogewichtung angesetzt werden muss, im Vergleich zu den ursprünglichen Ansätzen.

Die Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinien sollte bis zur Jahresmitte 2004 abgeschlossen sein. Bis dahin dürften etwaige Uneinigkeiten mit den USA bezüglich unerwarteten und erwarteten Ausfällen geklärt sein.

Gelingt das, ist auch die Überführung in das EU – Recht bis zum geplanten Start 2007 möglich[33].

Über die neuen Eigenkapitalrichtlinien für Banken (Basel II), müsse letztendlich politisch entschieden werden. Der gesamte mathematische und bankbetriebswirtschaftliche Sachverstand dieser Welt könne niemals ein absolut perfektes System hervorbringen, das alle Risiken des Bankgeschäftes naturgetreu abbilden kann[34].

Literaturverzeichnis und Linkliste

Hofmann, Gerhard

Auf dem Weg zu Basel II, Konzepte, Modelle und Meinungen, Bankakademie-Verlag, Frankfurt am Main 2001

Huschke, Susanne

Das Ratingverfahren nach Basel II und die Auswirkungen für den Mittelstand, Diplomarbeit 2002

Paul Stephan

Basel II, Mittelstand und Kreditpreise, Bankakademie-Verlag, Frankfurt am Main 2003

Oliver Everling

Rating - Chance für den Mittelstand nach Basel II, Gabler-Verlag, Wiesbaden 2001

Brockhaus, Miriam

Basel II. Was das neue Credit Rating für mittelständische

Unternehmen bedeutet, Vdm-Verlag, Düsseldorf 2002

http://www.dihk.de

http://www.mind-mittelstand.de/

http://www.4managers.de/10-inhalte/asp/baselii.asp

http://www.risikomanagement-in-it-projekten.de/Basel_II/basel_ii.html

http://www.ftd.de

http://www.basel-ii.info

http://www.moodys.com/cust/default_alt.asp

Online-Archiv/Printausgabe der Financial Times Deutschland

- Zeitraum 02/2003-11/2003

Konsultationspapier- Überblick über die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung

April 2003

Erklärung

Ich erkläre hiermit, dass ich diese Belegarbeit ohne fremde Hilfe (außer den Literaturquellen) geschrieben habe.

Unterschrift..

Anlage

[...]


[1] Gründung 1975 von den Präsidenten der Zentralbanken (G10)

[2] 15 EU Staaten, zuzüglich Kanada, USA, Japan und der Schweiz

[3] Quelle: Statistisches Bundesamt, http://www.destatis.de/

[4] Kreditwesengesetz

[5] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

[6] Brockhaus, 2002

[7] Internal Ratings Based Approach

[8] Financial Times Deutschland: 11/2003

[9] Definition des Baseler Auschusses für Bankenaufsicht

[10] Brockhaus, 2002

[11] Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001b)

[12] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 04/2001

[13] Probability of Default, PD

[14] Loss Given Default, LGD

[15] Exposure of Default, EAD

[16] Maturity, M

[17] Die Granularität bezeichnet ein Maß für die Anzahl und Höhe der einzelnen Forderungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Portfolios

[18] Deutsche Bundesbank, Monatsbericht 04/2001

[19] S&P, Moodys, Fitch

[20] DG Bank (2001): Mittelstand im Mittelpunkt, Rating mittelständischer Unternehmen, Frankfurt a.M., 2001

[21] PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (2001): Fit für Rating?, Fachverlag Moderne Wirtschaft, Fankfurt a.M.

[22] Säule 2

[23] Brockhaus, 2002

[24] Brockhaus, 2002

[25] Quelle: FAZ 04/2002

[26] Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult, Ausgabe 04/2003

[27] Ausfall des Chef’s…etc.

[28] Financial Times Deutschland (09/2003)

[29] Debitorenmanagement ist das Komplettprogramm aus Debitoren-Service, Mahn-Service, Inkasso und Titelüberwachung

[30] http://www.deutsche-leasing.de/quantitativ.html

[31] Deutsche Bundesbank (2001): Die Baseler Eigenkapitalvereinabrung (Basel II), Frankfurt a.M., April 2001

[32] Financial Times Deutschland: 09/2003

[33] Fritz Bolkestein in: Financial Times Deutschland, 14.11.2003

[34] Jochen Sanio (Präsident der BAFin) in: Financial Times Deutschland, 08.10.2003

Final del extracto de 30 páginas

Detalles

Título
Basel II - Eigenkapitalrichtlinien der Banken, Auswirkungen auf KMU
Universidad
University of Applied Sciences Wildau
Curso
Venture Capital
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
30
No. de catálogo
V108584
ISBN (Ebook)
9783640067817
Tamaño de fichero
688 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Basel, Eigenkapitalrichtlinien, Banken, Auswirkungen, Venture, Capital
Citar trabajo
Erik Mautsch (Autor), 2003, Basel II - Eigenkapitalrichtlinien der Banken, Auswirkungen auf KMU, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108584

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