Interventionsmöglichkeiten bei Verdacht auf sexuelle Gewalt


Presentación (Redacción), 2002

17 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Gliederung

1.) Zur Definition von „Sexueller Missbrauch“

2.) Die Strategie des Täters- Die besondere Beziehung zwischen Täter und Opfer

3.) Reaktionen der Opfer und Folgen des sexuellen Missbrauches
3.1.) „Wie Kinder sich wehren“- Widerstandsformen, Kompetenzen und Überlebenskraft der Opfer
3.2.) Psychodynamik bzw. „innere“ Reaktionen des Opfers
3.3.) Lebensbeeinträchtigende (auch (psycho-)somatische) Folgen sexuellen Missbrauches

4.) Interventionsschritte bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

5.) Rechtliche Schritte, „Warnung vor einer Strafanzeige“

Bis Anfang der 80er Jahre war das Thema „sexueller Missbrauch“ in jeglichen sozialen Einrichtungen, sowie in der Öffentlichkeit tabu.

In den 80er Jahren waren es vorallem Selbsthilfeinitiativen, die das Thema „Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen“ ins öffentliche Bewusstsein trugen. Die veröffentlichten Opferzahlen waren so hoch, dass die Bevölkerung sie zunächst nicht glaubte und wenig Verständnis für Betroffene aufkam. Frauen aus den Initiativen und bekennende Opfer wurden vielmehr als Hysterikerinnen, Männerhasserinnen und Lügnerinnen abgetan.

Heute ist nicht die sexuelle Ausbeutung ein Tabuthema - so werden wir nahezu täglich über die Medien mit aktuellen Schreckensmeldungen über Sexualstraftäter konfroniert, sondern das Sprechen darüber. Dokumentiert werden die furchtbaren Geschichten der Opfer bis ins kleinste Detail. Möglichkeiten der Prävention bzw. der Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse einer sexuellen Misshandlung und Informationen über soziale Anlaufstellen werden viel zu selten aufgezeigt bzw. gegeben. Ebenso fehlen Diskussionen über die Ursprünge sexueller Straftaten, die auch in gesellschaftlichen Strukturen zu suchen sind. Eine emanzipatorische Sexualaufklärung, eine Gleichstellung von Mann und Frau, die auch für den Mann „Entlastungen“ mit sich bringen würde, wären eventuelle Möglichkeiten, sexuellen Missbrauch einzudämmen.

„Auch heute noch ist das Fachwissen und die Handlungskompetenz im Umgang mit der Problematik der sexuellen Ausbeutung und das Angebot für betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Vertrauenspersonen unzureichend.“ (Enders, S.12)

Fachkräfte dieses Berufsfeldes nehmen wieder ab, in den 80er und 90er Jahren speziell ausgebildetes Beratungspersonal wandert in andere Berufsbereiche, besonders in leitende Positionen ab.

Studien ergaben , dass ca. jedes 4. bis 5. Mädchen und ca. jeder 12. Junge in Deutschland sexuell ausgebeutet wird. In Deutschland werden jährlich 10000 Strafanzeigen gegen sexuellen Missbrauch an Kindern gemacht. Experten gehen davon aus, dass in unserem Land 80000 bis 300000 sexuell missbrauchte Kinder leben. Die Dunkelziffer ist nicht zuletzt so hoch, da die meisten Sexualstraftäter aus dem nahen Lebensumfeld der Opfer kommen. Ein Öffentlichmachen des Grauens ist so für das Opfer wesentlich schwerer, da folgenreicher.

„Mädchen werden etwa zu einem Drittel aus der eigenen Familie missbraucht ((Stief-)Väter, Brüder, Mütter, im Haushalt lebende Opas). Der größte Teil kommt aus dem außerfamilialen Nahbereich- z.B. Verwandte, Pädagogen, männliche Jugendliche, Babysitter. Männliche Opfer werden ebenfalls meistens von Bezugspersonen aus dem außerfamilialen Nahraum (z.B. Bekannte, Pädagogen, Trainer) sexuell ausgebeutet. Bei sexueller Ausbeutung von Jungen kommen die Täter mit 10-20% seltener aus der Familie.“ (Enders, S.13)

Nicht der böse Mann von der Straße, vor dem die Medien täglich warnen und allgemeine Verunsicherung erzeugen, vergeht sich „in der Regel“ an Kindern und Jugendlichen. Täter kommen aus allen sozialen Schichten und gehören jeglichen Berufsgruppen an.

Fast alle Täter sind mehrfache Wiederholungstäter, deshalb ist die Täterzahl im Gegensatz zur Opferzahl wesentlich geringer.

Kaum ein Täter ist bei seinem ersten sexuellen Missbrauch älter als 16 Jahre.

Im Rahmen meines Referates werden wir nach einer subjektiven Definition für sexuellen Missbrauch suchen. Zunächst soll jeder selber überlegen, wo für einen selbst sexueller Missbrauch anfängt,wir werden feststellen, dass es da individuelle Definitionsunterschiede gibt.

Ein rechtlicher Überblick folgt.

Die besondere Beziehung zwischen Täter/ Täterin und Opfer stelle ich anschließend dar. Täterforschung, die die Täterstrategieforschung mit einschließt, gibt es erst seit rund 10 Jahren, so dass neue Erkenntnisse evtl. auch Präventionsmöglichkeiten eröffnen.

Es wird deutlich werden, dass der Täter/die Täterin eine durchdachte Strategie entwickelt, um sich an das Opfer zu binden. Die ambivalente Lage des Opfers wird deutlich, die eine Veröffentlichung des Missbrauches meistens so schwer macht.

Jedes Opfer reagiert auf die machtmissbrauchenden Erlebnisse mit Widerstandsformen und Hilferufen, die jedoch häufig nicht verstanden werden (wollen) und auch dem Opfer häufig erst bei oder nach der Verarbeitung der Erlebnisse ins Bewusstsein gelangen. Ich erläutere einige typische Verhaltensformen, mit denen sich Opfer gegen die Angriffe schützen wollen.

Wenn der Widerstand jedoch nicht respektiert wird und auch die ersten Hilferufe nicht gehört werden, hat sexueller Missbrauch oft schwerwiegende psychische und psychosomatische Folgen.

Bevor ich zu den Interventionsmöglichkeiten beim Verdacht auf sexuellen Mißbrauch komme, werde ich Folgen dieses sexuellen Missbrauches aufzeigen.

Während meines Praktikums mache ich die Erfahrung, dass man einem (etwaigen) Opfer vorallem mit viel Ruhe begegnen muss, es bedarf eines Handlungsinventars und –konzeptes, um seine Lage nicht zu verschlimmern, sondern erfolgreich und professionell zu arbeiten.

Zwischen ihm und dem Betreuer/der Betreuerin entsteht ein inniges Vertauensverhältnis. Es wäre für das Opfer fatal, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird. Sein Glaube an sich, als einen zu achtenden Menschen wurde durch den (die) sexuellen Übergriff(e) meist beschädigt, wenn nicht sogar zerstört. Die Arbeit in diesem Berufsfeld fordert Geduld, es ist zu berücksichtigen, dass das Opfer das Tempo angibt, um seine Geschichte aufzudecken.

Ich denke, dass es kaum ein Berufsfeld in der Sozialen Arbeit gibt, in dem es so wichtig ist, das Netzwerk von Beratungsstellen u.ä., rechtliche Grundlagen und das spezielle Handlungsinventar zu kennen, wie in der Arbeit mit sexuell missbrauchten Menschen. Das in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit häufig erfolgreich anwendbare menschliche, „instinktive“ Verhalten greift hier nicht. Erfährt man von einem sexuellen Missbrauch, so möchte man das Opfer am liebsten sofort aus der Familie nehmen, sofern die Tat von einem Familienangehörigen begangen bzw. toleriert wurde.

Die Folgen einer solchen Aktion können verheerender sein, als eine langsame (manchmal über Jahre vorbereitete) Herausnahme, an der das Opfer aktiv beteiligt ist.

1. Zur Definition von „Sexueller Missbrauch“

Anhand der Auswertung des Arbeitsbogens „Ist das sexueller Mißbrauch?“ im Plenum wird deutlich, dass sexueller Missbrauch für unterschiedliche Menschen „woanders“ beginnt.

Da jeder subjektiv bestimmt, was für ihn unter sexuellen Missbrauch fällt, kann man meiner Meinung nach keine allgemeingültige Definition für diesen Begriff finden.

Während einer Fortbildung zum Thema, bei der Beratungsstelle „Allerleirauh“ stellten die Teilnehmerinnen eine Liste von Subjektiven zusammen, die beschreiben, was sexueller Missbrauch ist.

Ich werde diese Liste zitieren und so eine starre, unzureichende Definition umgehen.

Sexueller Missbrauch ist:

- eine sexuell motivierte Handlung
- Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses
- Physischer und psychischer Zwang (das Opfer wird gezwungen)
- Machtmissbrauch
- eine geplante Tat
- Verletzung von Körper und Seele
- Gewalt
- eine Straftat
- Vertrauensmissbrauch
- Geheimhaltungsdruck
- Instrumentalisierung des Opfers für die Befriedigung erwachsener oder jugendlicher Täter

„Sexuelle Gewalt gegen Jungen und Mädchen fängt bei heimlichen, vorsichtigen Berührungen und verletzenden Redensarten und Blicken an und reicht bis zu oralen, vaginalen und analen Vergewaltigungen und sexuellen Foltertechniken. (...)

Der Gesetzgeber hat sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlungen und den Besitz von pornographischen Produkten mit Darstellungen von Kindern unter Strafe gestellt. Der Begriff sexuelle Ausbeutung ist der weitgehendere Begriff, denn auch sexuelle Übergriffe werden als sexuelle Ausbeutung bewertet. Diese stehen zwar nicht unter Strafe, können jedoch ebenso traumatisierend für Kinder und Jugendliche sein – z.B. die tägliche Androhung des Vaters gegenüber seiner jugendlichen Tochter, dass er gleich komme und es „ihr beibringe“.“

(Enders, S.29/30)

„Der Gesetzgeber vertritt eine klare Position und stellt jeglichen sexuellen Kontakt einer volljährigen Person mit Kindern unter 14 Jahren unter Strafe. (Ich finde diese Aussage schwierig, auch hier liegt es im Endeffekt wieder im subjektiven Verständnis z.B. des Richters, was unter „sexuelle Handlung“ fällt. Hat ein Vater sexuellen Kontakt zu seiner zehnjährigen Tochter, wenn er mit ihr badet?) Unter dem §176 StGB fallen neben körperlichen Berührungen mit sexueller Absicht auch das Zeigen pornographischer Darstellungen und entsprechender verbaler Beeinflussungen. Der §174 StGB „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“ untersagt Handlungen an einer Person unter 16 Jahren, die einem Erwachsenen zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut ist. Handelt es sich bei dem Opfer um ein eigenes oder Adoptivkind des Täters oder um ein Mädchen/einen Jungen, die/der dem Erwachsenen zur Ausbildung oder Erziehung anvertraut wurde, und nutzt der Missbraucher das durch das Obhutsverhältnis bestehende Abhängigkeitsverhältnis aus, so erhöht sich die Altersgrenze auf 18 Jahre. Exhibitionistische Handlungen stellt der §183 StGB unter Strafe.“ (Enders, S.24)

Dirk Bange macht auf die Definitionsschwierigkeiten „sexuellen Missbrauchs“ aufmerksam. Die Studienergebnisse über Opferzahlen divergieren stark, eine nicht vorhandene einheitliche Definition des Begriffes „Sexueller Missbrauch“ sei ein Faktor dieser Ergebnisse. „Eine enge Definition, bei der nur durch Drohungen oder Gewalt erzwungene sexuelle Übergriffe mit Körperkontakt als sexueller Missbrauch gelten, führt zu niedrigeren Resultaten, als wenn beispielsweise jede Handlung, die ein Kind als sexuelle Gewalt erlebt, mitgezählt wird. (...) Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Definitionsfrage ist für die öffentliche Diskussion (im Sinne der allgemeinen Beunruhigung, die die täglichen Nachrichten über Sexualstraftäter mit sich bringen) als auch für wissenschaftliche Untersuchungen von besonderer Bedeutung. Zum einen, weil nur so die verschiedenen Untersuchungsergebnisse eingeordnet und verglichen werden können, was zu mehr Sachlichkeit in der öffentlichen Kontroverse führen könnte. Zum anderen, weil dadurch die Voraussetzungen der Untersuchungen transparent werden.“ (Bange, S.49f.)

Im Sinne der wissenschaftlichen Untersuchungen ist es sicherlich hilfreich, eine einheitliche Definition zu finden, ob man damit jedem Opfer oder potentiellem „Täter“ gerecht wird, ist fraglich.

2.) Die Strategie des Täters – Die besondere Beziehung zwischen Täter und Opfer

Ich zeige nun die einzelnen Schritte auf, die ein Täter vollzieht, um ein Opfer zu finden.

Folgende Aussagen beruhen auf Erfahrungen/Studienergebnissen der Täterforschung.

Da sich wesentlich mehr Männer an Mädchen und Jungen sexuell vergehen als Frauen, spreche ich hier der Einfachheit halber vom „Täter“, ohne die Täterinnen dabei außer Acht zu lassen.

Die Kontaktaufnahme zum Opfer erfolgt gezielt. Der Täter sucht Orte auf, an denen sich in der Regel Kinder aufhalten, wie z.B. Einkaufszentren, Schwimmbäder, Spielplätze, Schulen...

- 38% der Täter versuchen, nachdem sie ein Kind kennengelernt haben, dessen Familie zu kontakten, z.B. über ein Babysitterangebot.

- Andere werden bewusst Sporttrainer oder Jugendgruppenleiter, Fahrer im Behindertentransport u.ä., um Kinder zu kontakten, die sie später sexuell ausbeuten können. In pädagogischen Arbeitsbereichen findet man immer wieder Mitarbeiter, die diesen Beruf gezielt wählten, um so ihre pädosexuellen Vorstellungen ausleben zu können.

- Studien belegen, dass Täter häufig gezielt bestimmte familiäre Strukturen suchen, um die eigene pädosexuelle Handlungsfreiheit zu begünstigen. Täter suchen sich eher Ehefrauen/Lebenspartnerinnen mit dem traditionellen Frauenbild, Partnerinnen mit geringem Selbstwertgefühl oder mit einer Minderbegabung. Diese Frauen sind eher unselbstständig und von ihrem Partner abhängig. Mütter, die sich ein Leben nur schwer oder gar nicht ohne Partner vorstellen können, schützen ihre Kinder seltener vor einem Missbrauch durch den Vater.

- Einige Täter suchen gezielt alleinerziehende Mütter als Partnerinnen, um deren Kinder zum Missbrauch zu kontakten.

Stiefväter sind die größte Tätergruppe. In dieser Täter-Opfer-Konstellation wenden sich Kinder und Jugendliche am seltensten an Dritte, um Hilfe zu bekommen. Der Stiefvater mache die Mutter endlich wieder glücklich und dieses Glück solle nicht zerbrechen.

- Ein Kontakt entsteht zum Beispiel auch über Annoncen im Internet, bei denen sich der Täter, zunächst als Jugendlicher ausgibt.

Die Kontaktsuche des Täters dauert manchmal monatelang und ist ein organisiertes Unterfangen.

Es findet eine Auswahl des Opfers statt. Emotional vernachlässigte Mädchen und Jungen mit problematischen Familienhintergründen, z.B. auch sogenannte Wohlstandswaisen, deren Eltern vor lauter Arbeit kaum Zeit für ihre Kinder haben, sind häufiger Opfer. „Je mehr Defizite ein Kind in Bezug auf Sicherheit, Zuwendung, Anerkennung, Liebe und Wärme aufweist, desto größer ist die Gefahr sexuell ausgebeutet zu werden.“ (Enders, S.63) Diese Kinder können die Anfänge der sexuellen Ausbeutung schwerer von freundschaftlichem Wohlwollen unterscheiden. Genauso gilt es für Kinder, die aus Familien stammen, in denen Gewalt an der Tagesordnung steht. Weniger selbstbewußt erzogenen Kindern fällt es schwerer zu widersprechen, womit sie ausbeutbarer sind. (Pladoyer für eine Emanzipatorische (Sexual)erziehung !)

Kinder, die in Armut leben, sind häufig durch materielle Zuwendung, infolge ihrer Not, leichter zu verführen.

Täter beobachten ihre potentiellen Opfer, wägen ab, inwieweit sich ein Kind auf einen Kontaktaufbau einlassen würde, ohne sofort misstrauisch zu werden.

Der Täter führt Testrituale durch. Nach der Kontaktaufnahme praktizieren Täter nur schwer erkennbare sexuelle Grenzüberschreitungen, um die Widerstandsfähigkeit des potentiellen Opfers zu prüfen. Diese finden meist in Form von sexistischen Bemerkungen über die körperliche Entwicklung von Mädchen/ Jungen oder in Form von ersten, scheinbar zufälligen sexuellen Grenzüberschreitungen ohne Körperkontakt, wie z.B. Voyeurismus statt. Falls ein Kind infolge dieses Verhaltens lautstark protestiert oder um Hilfe sucht, weiss der „baldige“ Täter, dass er bei diesem Opfer nicht weitergehen darf.

Täter vollziehen eine Verführung der Opfer. Sie machen Geschenke, große Versprechungen, werten ihre Opfer auf, bestätigen sie und geben ihnen große Bedeutung und Anerkennung.

Täter vernebeln die Wahrnehmung ihrer Opfer. Sie bedeuten vor allem jungen Opfern z.B., dass ihre sexuellen Handlungen nur der Aufklärung dienten und dass jeder Vater „sowas“ mit seinem Kind mache.

Häufig bedeuten sie bei vaginaler Penetration, dass sie nachschauen wollen, „wie groß das Mädchen schon ist“.

Einige Täter stellen ihre Handlungen als etwas ganz Natürliches und Gutgemeintes dar. Andere bestrafen ihre Opfer für (unumgängliche) Missetaten.

Die Wahrnehmung der Opfer wird manchmal zusätzlich infolge von Alkohol-, Tabletten- oder Drogengabe durch den Täter vernebelt.

Täter isolieren und kontrollieren ihre Opfer. Täter schüren Intrigen gegen ihr Opfer, um es von sozialen Beziehungen auszugrenzen. Sie gewähren häufig keine sozialen Kontakte und passen auf, dass ihr Opfer nicht selbststänig handelt, eigene Kompetenzen entwickelt oder auslebt. Täter begleiten ihre Opfer häufig überall hin. Bei Arztbesuchen und im Sportverein sind sie z.B. stets zugegen.

Den Missbrauch machen Täter zum gemeinsamen Geheimnis....und Geheimnisse dürfen nicht weitergesagt werden. Gerade junge Kinder verstehen diesen Pakt zunächst als Vertrauenszuspruch. Der Täter suggeriert dem Opfer durch das gemeinsame Geheimnis eine aktive Beteiligung, ein „auch-Wollen“, eine „Mitverantwortung und –schuld“.

Der Täter wendet Taktiken an, mit denen er sein Opfer zum Schweigen bringt. Folgende Beispiele sind keine Einzelfälle.

Der Täter droht seinem Opfer.

Er gibt vor:

- Mutter und Geschwister zu misshandeln oder zu töten. Viele Täter spekulieren darauf, dass sich Opfer aus Liebe zu ihren Eltern, diesen nicht anvertrauen. Die Wahrheit sei für Mutter und Vater (Familie) zu schmerzhaft. So bedeuten Täter auch, dass die Mutter elendig krank würde, wenn sie vom Missbrauch erführe. Was ja oft verständlicherweise nicht abwägig ist...
- dass das Opfer ins Heim käme, wenn es den Missbrauch öffentlicht macht,
- sich selbst zu töten,
- dass die Familie auseinander bricht und geben damit dem Opfer die Verantwortung für deren Erhalt.

Täter bedrohen ihre Opfer mit Messern oder Pistolen, die bei der sexuellen Ausbeutung nicht selten genau neben dem Opfer platziert sind.

Täter töten Haustiere, zerstören Kuscheltiere...

Täter inszenieren Diebstähle des Opfers oder zwingen Kinder oder Jugendliche zu gegenseitigen Sexualpraktiken oder Gewaltanwendungen, so dass Schweigen oft leichter fällt bzw. scheint, um für die eigene „Straftat“ nicht belangt zu werden.

!! Der Druck/die Druckmittel auf das Opfer nimmt/nehmen zu, sobald Dritte einen Verdacht äußern. Physische und Psychische Gewalt werden stärker, um das Opfer schweigsam zu

machen !!

Das Opfer wird vom Täter diffamiert. Vor Dritten macht der Täter, den von ihm missbrauchten Menschen schlecht, um den Verdacht des sexuellen Interesses und der sexuellen Beziehung von sich zu weisen bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Dem Opfer wird die Schuld an der Sexuellen Ausbeutung von Seiten des Täters zugewiesen.

Hier ist es wichtig nochmal hervorzuheben, dass zwischen Opfer und Täter meist ein Abhängigkeitsverhältnis herrscht. Opfer genießen die Bewunderung des Täters, die Sonderposition oder z.B. die Geschenke. Sie befinden sich in einem zwiespältigen Verhältnis zum Täter zwischen dem Ansehen, der Akzeptanz, emotionalen Abhängigkeit und der Abscheu der gemeinsamen Sexualität.

Bei manchen Sexualpraktiken empfinden Opfer schöne Gefühle, für die sie sich oft noch lange nach dem Missbrauch schämen. Der Täter suggeriert dem Opfer eine Mitschuld, da es „den Sex ja auch genossen hat“. Körperreaktionen verstärken das Schuldgefühl der Opfer. Jungen können z.B. auch ohne Lustgefühle eine Erektion bekommen, infolge einer Muskelreaktion durch die Stimmulation des Gliedes oder beim Analverkehr. Diese wird dann vom Täter als Lustbeweis gedeutet; dargestellt als ein Beweis dafür, dass das Opfer mitgemacht hat.

Mädchen und jungen Frauen wird oft vorgeworfen, dass sie sich kokett zeigten, mit ihren weiblichen Reizen bewusst spielten, um Männer zu verführen.

Die Beziehung zwischen Opfer und Täter zeichnet sich durch das besondere Abhängigkeitsverhältnis aus, was der Täter bewusst und strategisch aufbaut und ausnutzt. Entweder macht er sein Opfer von sich abhängig, da es dort neben den Misshandlungen auch eine besondere Zuneigung, ein Gefühl der Akzeptanz und des Aufgehobenseins findet, was es sonst nicht kennt (die zwei Gesichter des Täters). Oder er nutzt die für das Opfer fatale Situation aus, dass ein Aufdecken des Missbrauches nicht nur die scheinbar heile Welt des Kindes bzw. des/der Jugendlichen zerstört, sondern auch dessen/deren Familie, Freunde, Haustiere... Eine Beschuldigung des Täters käme manchmal einer Beschuldigung der Eltern gleich, wenn diese mit dem Täter befreundet, evtl. sogar von ihm abhängig sind. Die Offenbarung der erfahrenen Gewalt ist für das Opfer durch dieses Abhängigkeitsverhältnis imens erschwert und nicht selten mit schwerwiegenden Folgen behaftet.

Anfang der 90er Jahre ging man in Fachkreisen davon aus, dass das Schweigen der Opfer durch das gemeinsame „Geheimnisabkommen“ gesichert wurde.

Heute ergaben Aussagen im Rahmen von Opferstudien, dass Gewaltandohungen und -ausführungen ebenfalls Mittel sind, mit denen das Opfer zum Schweigen gebracht wird.

„Die Täterstrategien belegen das Ausmaß der kriminellen Energie der Täter und Täterinnen. Demgegenüber steht der Lebenswille und die Kraft der kindlichen und jugendlichen Opfer, denn sie sind es, die in einer scheinbar ausweglosen Situation um ihr Überleben kämpfen und bewusst oder unbewusst nach Wegen suchen, sich aus der sexuellen Ausbeutung zu befreien.“

(Enders, S.93/94)

3.) Reaktionen der Opfer und Folgen des sexuellen Missbrauches

3.1.) „Wie Kinder sich wehren“ Widerstandsformen, Kompetenzen und Überlebenskraft der Opfer

Es gibt kein Kind und keinen Jugendlichen, das/der sich gegen den sexuellen Missbrauch nicht wehrt. Viele Opfer erinnern sich erst nach der therapeutischen Aufarbeitung an ihre damaligen Widerstandsformen. Ihr „Nein“ wurde übergangen, traf nicht auf Gehör, so dass Widerstandskräfte erheblich geschwächt oder gebrochen wurden.

Es folgen ein paar Beispiele, die „unauffällige“ Widerstandformen aufzeigen:

- oftmals bauen Kinder lange Spielzeugreihen vor der Tür auf, so dass der Täter nur erschwert den Raum betreten kann und Lärm erzeugt, der Dritte aufmerksam machen müsste,
- Popcorn u.ä. geräuscherzeugende Dinge im Zimmer verteilen, damit Dritte alamiert werden,
- vollbekleidet schlafen,
- andauerndes Weinen, wenn der Babysitter, Onkel... (Täter) kommt,
- Schule schwänzen, in der Schule absichtlich sitzenbleiben, wenn der Lehrer Täter ist,
- Möbel vor die Zimmertür räumen,
- nach der Schule nicht nach Hause gehen wollen.

Keinesfalls stimmt es, dass Opfer immer durch „krankhafte“ Verhaltensauffälligkeiten auf die sexuelle Ausbeutung aufmerksam machen. Manche engagieren sich z.B. übermäßig in Sportvereinen u.ä., um kaum zuhause sein zu müssen, wo der Täter ständig vorfindbar ist. Andere weigern sich von einem bestimmten Zahnarzt untersuchen zu lassen...

„Für den Täter besteht in der Regel kein Anlass, Abstand von dem „perfekten Verbrechen“ zu nehmen. Fast immer beenden die Opfer die sexuelle Ausbeutung. Oftmals gelingt ihnen dieses erst nach jahrelangem Leid. In manchen Fällen leisten aber schon kleine Kinder erfolgreichen Widerstand.“ (Enders, S.160)

Es gibt unterschiedliche Wege, wie sich Opfer vom Täter befreien. Manchmal sind jugendliche Opfer nach einem einschneidendem Gespräch mit einem/r Sozialarbeiter/in oder z.B. einer Konfrontation mit dem Thema „sexueller Missbrauch“ im Schulunterricht befähigt, die Tat sicher als „unnatürlich“ und „ungerecht“ zu bewerten, so dass ein erstes, ausdrucksstarkes, den Täter einschüchterndes „NEIN“ über die Lippen gleitet und der Missbrauch so beendet wird.

Wichtig ist es mir nochmal zu betonen, dass Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht werden, Widerstand leisten. Viele reagieren mit psychischen oder psychosomatischen Symptomen, andere suchen ohne Verhaltensauffälligkeiten aufzuzeigen Hilfe. Folgenlos ist aber so gut, wie gar kein sexueller Missbrauch. Die Dauer und Art des Missbrauches, außerdem die Intensität der zwischenmenschlichen Beziehung zum Täter, sowie die Reaktion und Unterstützung von Dritten, die ein Opfer nach der Öffentlichmachung seiner Schreckenserlebnisse erfährt, sind vor allem ausschlaggebend für Folgenschwere dieses Erlebnisses.

3.2.)Psychodynamik bzw. „innere“ Reaktionen des Opfers:

Sprachlosigkeit: Im vorherigen Kapitel beschrieb ich, was es dem Opfer so schwer macht, den Missbrauch aufzudecken, über ihn zu sprechen.

Kinder, die von klein auf an sexuell missbraucht werden, sind im wahrsten Sinne des Wortes sprachlos über die sexuelle Ausbeutung. Sie können nicht nachvollziehen, was geschieht, haben noch keine Worte, um das Erlebte sprachlich zu erfassen und mitzuteilen. Die Sprachzentren vieler Erwachsener, die im Kindesalter missbraucht wurden und nie über diese Erlebnisse sprachen, sind blockiert, so dass sie ihre Gewalterfahrungen buchstäblich nicht zum Ausdruck bringen können. (vgl. Enders, S.133)

Schuldgefühle: Wie im vorherigen Kapitel aufgezeigt, bindet der Täter sein Opfer strategisch an sich. Die Beziehung zwischen Opfer und Täter ist meist durch Vertrauen, Angewiesensein und Zuneigung gekennzeichnet. Kinder durchschauen die Manipulation des Täters nicht. Für kindliche und jugendliche Opfer ist es oft erträglicher anzunehmen, dass sie selbst etwas verbrochen haben, als die eigene Machtlosigkeit zu spüren. Indem sie sich selbst die Schuld geben, verschaffen sie sich ein eigenes Gefühl der Macht. So können sie sich das Gefühl geben, eventuell auch die Stärke gehabt zu haben, um den Missbrauch zu verhindern.

Schamgefühle: Missbraucher praktizieren mit Kindern häufig das, wozu die meisten erwachsenen Frauen „Nein“ sagen, z.B. Sodomie und sadomasochistische Sexualpraktiken.

„Sexualität gehört in unserer Gesellschaft noch immer zu den Tabuthemen; über sexuelle Vorlieben und Gewohnheiten zu sprechen, ist vielen unangenehm, und Gespräche darüber treiben den meisten die Schamröte ins Gesicht. Sexuell missbrauchten Mädchen und Jungen fällt das Gespräch über Sexualität oft besonders schwer, denn sie glauben, sie hätten sich eine „abartige Sexualität gefallen lassen“. Oft möchten sie vor Scham in den Boden versinken, besonders, wenn sie selbst während des Missbrauches sexuelle Erregung verspürten – obgleich sie sich gegen sexuelle Ausbeutung wehrten. Die Hilfesuche des Opfers wird durch die Scham erschwert.“ (Enders, S.141) Die Opfer befürchten (berechtigt), dass sie von Dritten nach der Offenbarung des Missbrauches mit anderen Augen gesehen werden, nämlich mit denen, mit denen sie sich oft selber sehen. „Scham bleibt an dem Mädchen kleben, wie die Hände des Missbrauchers auch noch später fühlbar sind.“ (Enders, S.140)

Ohnmacht: Das unausgewogene Machtverhältnis, die emotionale Abhängigkeit und Verstrickung machen das Opfer hilflos und ohnmächtig. Dem Mädchen /Jungen wird jegliches Recht auf Selbstbestimmung abgesprochen. Jedes Kind leistet Widerstand, welchen der Täter ignoriert. Das Opfer überfällt ein Gefühl der Ohnmacht, sein Wille wird gebrochen.

Zweifel an der eigenen Wahrnehmung: Sexualstraftäter geben sich in der Öffentlichkeit so, dass niemand sie verdächtigen könnte. Da das Opfer oft als einziges die brutalen Seiten des Täters kennt, zweifelt es eventuell an seiner eigenen Wahrnehmung. Nach dem Motto: „Keiner merkt was, wahrscheinlich bilde ich mir alles nur ein.“

Außerdem verpacken Täter ihre Sexualhandlungen geschickt, stellen sie vor dem Opfer als natürlich dar, z.B. als „notwendige Pflegetätigkeit“ oder als „angemessene Strafmaßnahme“. In vielen Fällen nutzen Täter das Bedürfnis von Kindern nach Zärtlichkeiten (Kuscheln) aus. Das Opfer verliert das Gefühl für „normale“ Umarmungen, Untersuchungen, Spiele, ehrliche Hilfestellungen und Komplimente.

„Anders als bei der körperlichen Misshandlung, bei der das Kind häufig die blauen Flecken sehen kann, hinterlässt sexueller Missbrauch in der Regel keine sichtbaren Spuren, und so wächst der Zweifel an der eigenen Wahrnehmung, wenn der Junge/das Mädchen bei aller äußeren Stummheit und Zurückgezogenheit nicht einmal klar sagen kann, was eigentlich geschieht.“ (Enders, S.144) Beratungsstellen machen immer wieder die Erfahrung, dass Opfern im eigenen sozialen Umfeld nicht geglaubt wird, wenn sie von ihren Missbraucherlebnissen berichten, wie sollen sie auf lange Sicht dann selbst daran glauben?

Angst: Betroffene beschreiben, dass die Angst immer da ist. Der Tagesablauf wird von der Angst vor den sexuellen Übergriffen gestaltet. Die Angst bezieht sich nicht nur auf die Übergriffe des Täters, sondern auch auf die Veröffentlichung des „Geheimnisses“ und deren Folgen.

Auch wenn die Aufdeckung der Tat lange vorbei ist, bleibt die Angst, z.B. vor Autoritätspersonen oder Ärzten, die medizinische Gerätschaften in die Patienten einführen, bestehen.

Das folgende Zitat von Dirk Bange finde ich an dieser Stelle sehr passend, er geht auf die Zweckgebundenheit der Opferstrategien bzw. -reaktionen ein, sowie auf die der krankhaften Folgen, zu denen ich im nächsten Kapitel komme:

„Die durch den sexuellen Mißbrauch ausgelösten Gefühle und Eindrücke müssen von den Kindern (und Jugendlichen) irgendwie abgewehrt oder verarbeitet werden, damit sie die Situation überleben können. Die Kinder (und Jugendlichen) entwickeln dabei die unterschiedlichsten Strategien. Ein Kind frißt sich eine Fettschicht an, ein anderes flüchtet sich in eine Traumwelt, und ein drittes spricht mit keinem Menschen mehr. Alle diese unterschiedlichen Verarbeitungsformen stimmen jedoch in einem Punkt überein: „Sie stellen letztlich den Versuch dar, das verletzte Innere zu schützen, sich selbst und die ausgelösten Gefühle möglichst nicht wahrzunehmen, abzuspalten, die eigenen Empfindungen auf ein Minimum zu reduzieren oder sich „weg“ zu machen“.“ (Bange, S.146f.)

3.3.) Lebenbeeinträchtigende (auch somatische) Folgen sexuellen Missbrauches

Sexuelle Ausbeutung erschüttert das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zutiefst. „Entsprechend der gelernten Regel, dass Vertrauen heißt, missbraucht zu werden, lernen sie, der ganzen Umwelt mit einem tiefen Misstrauen zu begegnen.“ (Enders, S.131) Viele Opfer ziehen sich aus sozialen Kontakten zurück, da Nähe Gefahr im Verzuge bedeutet. Zudem führt der Überlebensmechanismus der Abspaltung der eigenen Gefühle häufig dazu, dass das Mädchen/der Junge nicht nur die Gefühle für den Missbrauch von sich abspaltet , sondern auch von liebevollen Kontakten mit anderen Menschen „abgeschnitten“ wird.

Opfer verlieren das Vertrauen in ihre eigene Kraft, nehmen sich als wehr- und wertlos wahr, vorallem dann, wenn der Missbrauch über einen längeren Zeitraum stattfand und der Täter von der Umwelt als eine geachtete Persönlichkeit angesehen wird.

„Sexueller Missbrauch durch dem Opfer nahestehende Personen erschüttert grundlegende Ordnungs- und Orientierungssysteme des Kindes: Was ist gut, was böse, was richtig, was falsch? (...) Das Bild von sich als guter Mensch und der Welt als sicherer Ort wird bedroht oder zerstört. Die erlebte Hilflosigkeit führt zum Verlust von Selbstachtung und Selbstwert.“

(Enders, S.132)

Es ist zu beobachten, dass Opfer sexuellen Missbrauches vermehrt spezielle Verhaltensweisen und/oder psychische Störungen aufzeigen und manifestieren, was nicht bedeutet, dass jedes Opfer sexuellen Missbrauchs erkrankt. Die Folgen sind oft weitreichend und sogar irreparabel. Hierzu gehören Sucht, Suizidalität, Prostitution, Posttraumatische Belastungsstörungen und multiple Persönlichkeitsstörungen, Lähmungen, Allergien, Bauchschmerzen. Im Referat erläuterte ich diese kurz.

4.) Interventionsschritte bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Ich werde im Folgenden Interventionsmaßnahmen schildern, die zum einen für Fälle Anleitungen geben, in denen ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht, zum anderen auch für Situationen, in denen es stichfeste Hinweise (evtl. von dem Opfer selbst) auf einen sexuellen Missbrauch gibt. Jedoch gebe ich hier kein allgemeingültiges „Rezept“, vielmehr Handlungsvorschläge und Leitlinien, nicht jeder Schritt ist für jeden Fall angemessen. Handlungsabläufe richten sich vorallem nach dem Alter des Opfers, die Bedeutung des Täters im Leben des Opfers und nach der Kenntnis des Täters.

Zuerst sollte der Verdacht sorgfältig geprüft werden, da nicht jede Verhaltensauffälligkeit eines Kindes oder Jugendlichen auf einem sexuellen Missbrauch basiert.

Beratungsstellen helfen einem die Verdachtsmomente einzuordnen und zu bewerten. Ob man stichfeste Beweise für den Missbrauch hat oder nicht, eine im Fachgebiet ausgebildete und unterstützende Kraft aus einer Beratungsstelle sollte immer herangezogen werden!!

Das erste und wichtigste Gebot lautet: „Ruhe bewahren!“. Das Kind befindet sich wahrscheinlich schon länger in dieser Situation und hat Überlebensstrategien entwickelt. Die akute Krise durchlebt gerade die Helferin/der Helfer. Zunächst sollte man die Situation „annehmen“, ebenfalls die etwaige Möglichkeit, dass der Missbrauch noch einige Zeit weiterläuft. Eine voreilige Herausnahme des Kindes bei innerfamiliärem sexuellen Missbrauch ist oft traumatisierender als eine vorbeteitete und mit dem Opfer bearbeitete. Eine voreilige Herausnahme würde das Vertrauen zwischen Helfer/In und Opfer womöglich zerstören, so dass ein zweiter Vertrauensmissbrauch stattfände. Außerdem könnten die Folgen traumatisch sein, da das Kind von seinen Wurzeln (Urvertrauen zu den Eltern) weggerissen würde. Der Helfer/die Helferin muss akzeptieren, dass das Kind/der Jugendliche erstmal weiterhin im nahen Umfeld des Täters bleibt.

„Erst wenn Mädchen und Jungen spüren, dass Berater/Innen auch ihre positiven Emfindungen dem Täter/der Täterin gegenüber akzeptieren, finden die Opfer in ihrem Gegenüber den notwendigen Halt und Schutz, um Schritt für Schritt den eigenen Schmerz wirklich zuzulassen und der Realität ins Auge zu sehen. Erst dann wird für viele der Kontakt zum Täter/zur Täterin unwichtig, erst dann können sie sich von diesem distanzieren.“ (Enders, S.197/198)

Das Opfer wählte bewusst oder unbewusst eine Vertrauensperson, die die offenen oder versteckten Hinweise verstand. Das Vertrauen muss unabhängig vom Missbrauchsverdacht gestärkt werden. Überstürzung überrollt das Opfer, verstärkt seine Ohnmacht, die Ambivalenz der Gefühle. Das Opfer könnte sich in die Enge gedrängt fühlen und Angst haben auf die lieben Seiten des Täters verzichten zu müssen. Bei zu schnellem Handeln, evtl. direkter Konfrontation des Opfers mit dem Verdacht passiert es oft, dass das Opfer sich zurückzieht, resigniert und Gesagtes zurücknimmt. „Der Täter hat die kindliche Vertrauensseeligkeit des Opfers missbraucht. Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen deshalb meist viel Zeit, um wieder Vertrauen zu finden und offen über Gewalterfahrungen sprechen zu können. Dieses Vertrauen darf und kann kein Dritter erzwingen! Mädchen und Jungen dürfen selbst bestimmen, wann und wem sie ihre schmerzhaften Erfahrungen preisgeben.“ (Enders, S.202)

Emotionale Reaktionen auf unbewusst oder bewusst gegebene Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch sollten nicht erfolgen, da das Opfer nicht auch noch den Helfer belasten will oder deutlich wird, dass eben das „Geheimnis mit dem Opa“ versehentlich ausgeplaudert wurde. Es bestünde die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Opfer zurückzieht, samt seiner Aussage.

Niemals darf der Täter von dem Missbrauchsverdacht erfahren, der Druck auf das Kind würde imens steigen, deshalb muss die helfende Person ständig abwegen, wem sie von dem Verdacht erzählt! Eine feste Helferkommission muss aufgestellt werden, bei der eine Mitarbeiterin einer Beratungsstelle nicht fehlen sollte. Gemeinsam erträgt man die psychische Belastung leichter, außerdem können unterschiedliche Aufgaben so verteilt werden. Eine regelmäßige Supervision sollte stattfinden, damit man sich als Helfer über eigene Stärken und Grenzen bewusst und so die eigene professionelle Kompetenz spürbar wird.

Die Lebenssituation, der Tagesablauf des missbrauchten Kindes/Jugendlichen muss herausgefunden werden, um herauszufinden, ob es weitere Vertrauenspersonen des Kindes gibt, die helfen können und das Opfer stärken.

Jegliche Beobachtungen über das Opfer müssen notiert, Zeichnungen u.ä. aufbewahrt werden, da sie später, falls der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden sollte von ausschlaggebender Wichtigkeit sein können.

Falls das Opfer ganz deutlich von seinen Missbrauchserfahrungen spricht, so widersprüchlich die Schilderungen auch sein mögen: Dem Opfer bedeuten, dass man ihm glaubt! In Widersprüche verwickeln sich Opfer immer wieder, dadurch dass Teile der Realität abgespalten werden, um Brutales zu verdrängen. Es entstehen immer wieder zusammenhanglos scheinende Aussagen.

Dem Opfer glauben! Alleine der Gedanke an sexuellen Missbrauch tut so weh, wieso sollte ein Kind sich diesen Schmerz zufügen? (vgl. Enders, S.197) Über alle Schritte soll das Opfer vertraut informiert werden, wenn das Alter dieses zulässt. Es ist jedoch auch wichtig, dem Opfer zu bedeuten, dass es Situationen geben kann, in denen man als erwachsener Helfer Schritte unternimmt, um das Opfer zu schützen, auch wenn dieses die Intervention ablehnt. Man sichert so seinen Schutz, außerdem wird dem Opfer so die Verantwortung für den Verlauf und Ausgang der fatalen Situation (z.B. Herausnahme aus der Familie) und eines evtl. Strafprozesses genommen. (Enders, S.205)

Die meisten Opfer sprechen nicht über ihren Missbrauch, sie geben vielmehr unbewusst oder bewusst Zeichen in Form von Verhaltensauffälligkeiten. Zum Beispiel bauen sexuell ausgebeutete Kinder in ihr Spiel häufig sexualisierte Szenen ein. (Mel)

Unauffällig muss der Kontakt und das Vertrauen zum Opfer intensiviert werden, vorallem im Gespräch über gute und schlechte Geheimnisse, im Gespräch über schöne und schmerzhafte Gefühle. Sexuell Missbrauchten fällt es schwer eigene Gefühle zuzulassen, zu bewerten und zu reflektieren. Es gibt gute Arbeitsmaterialien (Spielanleitungen/Bücher), z.B. von Zartbitter zu den Themen „Gefühle“, „Nein-sagen“ und „gute und schlechte Geheimnisse“, (vgl. Enders S.503) mit denen man Kindern stärkend begegnen kann, ihr Bewusstsein für eigene Emotionen und Wertenormen stärkt.

Hat man zur Lehrkraft des Opfers Kontakt bzw. die Möglichkeit diesen herzustellen, ohne Panik zu erzeugen, so sollte man versuchen, dass das Thema „sexueller Missbrauch“ und „Selbstbestimmung“ o.ä. im Unterricht behandelt wird. Jedes Kind sollte über dieses Thema aufgeklärt sein, da jeder Mensch mit ihm konfrontiert werden könnte und auch über Beratungsstellen informiert sein sollte.

Dem Kind sollten, nachdem eine feste Vertrauensbasis geschaffen wurde, Alternativen zum Elternhaus aufgezeigt werden, in Fällen des innerfamiliären sexuellen Missbrauches.

Bei innerfamiliärem sexuellen Missbrauch, bei dem die Mitwirkung der Mutter auszuschließen ist, sollte überlegt werden, in wieweit der Kontakt zu dieser, vorsichtig gesucht werden kann. Hierzu eignen sich oft Elternabende, in denen alle Eltern allgemein über das Thema aufgeklärt werden und Informationen von Beratungsstellen bekommen. Die Mutter sollte gestärkt werden, damit sie fest zu ihrem Kind hält und möglichst keine Schuldgefühle entwickelt. Vor der Offenlegung des sexuellen Missbrauches muss die Mutter informiert sein, so ist die Behütung des Kindes am gewährleistetesten.

Für das Opfer Partei ergreifen, kann in manchen Fällen auch bedeuten, dass man als Helfer/In den Kontakt zum Täter sucht und Gespräche führt, in denen man ihm z.B. Beratungs- oder Therapieinformationen gibt. Viele Opfer sorgen sich um den Täter und werden entlastet, wenn sie erfahren, dass dieser nun auch das Angebot hat, Hilfe zu bekommen. Täter kommen meist zu diesen Gesprächseinladungen und zwar aus strategischen Gründen, um sich in gutes, unschuldiges Licht zu stellen. Dabei muss der/die Helfer/In aufpassen, dass er/sie sich nicht blenden lässt, denn im Vertuschen sind Täter Profis!!!

Es gibt seit ca. 10 Jahren Therapieformen für Täter: Täter-Opfer-Ausgleiche, in denen der Täter Verantwortung für seine Handlungen über- und somit Verantwortung von den Schultern des Opfers nimmt, außerdem werden Opfern so detaillierte Aussagen vor Gericht erspart, falls es zu einer Strafverfolgung kommt. Hat ein/e Helfer/In Kontakt zum Täter sollte dieser also immer an Beratungsstellen verwiesen werden.

Ist man Helfer/In aus einer Institution, in der das Kind regelmäßig erscheint, sollte man nach Möglichkeit vor der Kontaktintensivierung abwägen, zu welchem Geschlecht das Opfer eher Vertrauen hat. Mädchen meinen manchmal, dass Frauen ihre Erlebnisse nicht verkraften könnten und wünschen sich dann eher Unterstützung von einem männlichen Helfer. Gelegentlich haben Jungs vor Männern, von denen sie eher ausgebeutet werden Misstrauen und suchen eher zu Frauen Kontakt. Meistens wollen jedoch weibliche Opfer von Frauen und männliche Opfer von Männern unterstützt werden.

5.) Rechtliche Schritte

Erfährt man von einem sexuellen Missbrauch liegt es nahe, diesen sofort bei der Polizei anzuzeigen. Eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft bringt zwangsläufig ein Strafverfahren mit sich, was für das Opfer fatale Folgen haben kann. Eine Strafanzeige sollte erst nach bestimmten Überlegungen erstattet werden, diese werde ich hier darlegen. Im Rahmen dieses Referates bleibe ich im Bereich der rechtlichen Fragen im strafrechtlichen „Sektor“, der durch eine Anzeige bei der Polizei berührt wird. Im Strafverfahren geht es darum, dem Angeklagten mit den in der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Mitteln, seine Tat zu beweisen. Die Beweislast liegt auf Seiten des Klägers. Das Opfer ist also immer belastet, der Täter solange unschuldig, bis ihm seine Schuld nachgewiesen wurde.

Neben dem Strafverfahren gibt es zivilrechtliche Maßnahmen, die den Opferschutz in den Vordergrund stellen, z.B. dafür sorgen, dass ein Kind, schnellstmöglich stationär untergebracht werden kann, wenn es infolge von Missbrauchserlebnissen, nicht mehr zuhause leben möchte oder kann. Hierauf werde ich nicht eingehen, da es den Rahmen des Referates sprengen würde. Ich möchte vor einer voreiligen Anzeige bei der Polizei warnen!

Ein Strafverfahren wird auch eingeleitet, wenn das Opfer sich zu der Anklage nicht äußern möchte oder eine selbsterhobene Anklage im Nachhinein zurückzieht. Sexueller Missbrauch ist ein Offizialdelikt und muss strafrechtlich verfolgt werden.

Das Opfer wird also zwangsläufig zu der Tat befragt (der Angeklagte nicht!), somit mit den traumatisierenden Erlebnissen konfrontiert, ob es das will und verkraftet oder nicht.

Wenn es die Aussage infolge des Aussageverweigerungsrechtes verweigert, wird der Angeklagte freigesprochen und kann somit folgenlos seinen erniedrigenden Perversitäten weiter nachgehen, oft mit zusätzlichen Repressionen für das Opfer.

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für Angehörige des Angeklagten, Kinder unter 14 Jahren und für Opfer, die von Verwandten oder nahestehenden Personen missbraucht wurden.

Eltern, Erzieher, Therapeuten u.s.w. dürfen vor der Hauptverhandlung, die manchmal erst ein Jahr nach der Anzeige stattfindet, keine Details zum Vorgang des Missbrauches erfragen. Aussagen des Opfers könnten in diesem Fall in der Hauptverhandlung als verfälscht bewertet werden und Suggestion führt meistens zum Freispruch des Angeklagten. Für viele Opfer ist es unmöglich auf eine sofortige therapeutische Unterstützung zu verzichten, um die grausamen Erlebnisse zu überleben.

In der Hauptverhandlung müssen alle Aussagen wiederholt werden, vorher erfolgte Schilderungen gelten hier nicht mehr. Das heißt de facto, dass viele Opfer nach einem Jahr alle Details aus dem Missbrauch nochmals erläutern müssen, und so emotional in die Schreckenserlebnisse zurückversetzt werden.

Falls eine Strafanzeige gemacht wurde, sollte deshalb sofort eine Aussagepsychologin konsultiert werden, die notfalls in der Hauptverhandlung an Stelle des Opfers aussagt. Deren Aussage hat aber nie das Gewicht der Aussage des Opfers selbst. Gerade bei jungen Opfern (Kindern), bei denen sehr häufig das Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung eingesetzt wird, (Eltern können dieses für das Kind beschließen) sollte eine Aussagepsychologin in der ersten Vernehmung nicht fehlen.

Bevor man also eine Strafanzeige macht, muss genau überlegt bzw. geprüft werden, ob das Opfer aussagen will und kann; es muss abgewägt werden, ob es die Zeit bis zur Hauptverhandlung und eine erneute Tathergangschilderung „durchsteht“, außerdem, ob es die Bestrafung des Täters wünscht. Man muss immer davon ausgehen, dass der Täter infolge einer Aussageverweigerung des Opfers freigesprochen wird. Abzuschätzen ist deshalb die emotionale Stärke des Opfers im Falle eines Freispruchs des Täters. „Ein Freispruch des Täters oder eine Einstellung des Verfahrens sind für betroffene Mädchen/Jungen fast immer belastender als ein Verzicht auf ein Strafverfahren. Sie erleben einen Freispruch als öffentlichen Beweis, dass ihnen nicht geglaubt wird. Täter erleben einen Freispruch meist wie eine Erlaubnis, mit dem Missbrauch fortzufahren.“ (Enders, S.277)

Täter werden oftmals nur für einzelne Strafhandlungen verurteilt, nämlich für die, über die konkrete Aussagen getroffen wurden. Fand der sexuelle Missbrauch über einen längeren Zeitraum statt, wird der Täter meist nicht für alle Taten bestraft, da es dem Opfer unmöglich ist, sämtliche Details zu erinnern. Man muss abwägen, ob diese Tatsache für das Opfer aushaltbar ist.

Opfer sexueller Gewalt können sich im Strafverfahren als Nebenkläger/In beteiligen. Sie gelten dann rechtlich als Zeugen. Eine Nebenklagevertretung würde dann durch eine/n Anwalt/Anwältin ermöglicht, die normalerweise über die Staatskasse finanziert wird. In diesem Verfahren steht Opferschutz im Vordergrund.

Anwalt oder Anwältin können: -jegliche Folgen für die verfahrensrelevanten Entscheidungen erläutern,

-Beweismittel nach Vollständigkeit und „Ausreichen“ kontrollieren,
-Akteneinsicht beantragen,
-Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verhandlungen beantragen, sowie
-eine/einen Ermittlunsrichter/In organisieren.

Das Opfer sollte frühzeitig vor einem/r Ermittlungsrichter/In aussagen, da so weitere Aussagen des Opfers erspart bleiben könnten.

Die Aussage dieses/dieser stellvertretend für das Opfer in der Hauptverhandlung ist zwar nicht gleichwertig mit der des Opfers, jedoch meistens ausschlaggebend, wenn es um eine Verurteilung geht.

Die Teilnahme von Vertrauenspersonen des Opfers bei den Verhandlungen bzw. Vernehmungen ist meist nicht empfehlenswert, da dieses so befangener ist. Außerdem werden Vertrauenspersonen oft als Zeugen herangezogen, so dass die Aussage als verfälscht gelten könnte, wenn sie zuvor bei Aussagen des Opfers zugegen waren.

Zur Vernehmung sollten Tagebücher, Briefe u.ä. als Beweismaterial vorgebracht werden.

Seit 1998 kann die Aussage vor dem Ermittlungsrichter (nicht die vor der Polizei) auf Video aufgenommen werden und bei der Hauptverhandlung anstelle der Aussage des Opfers vorgebracht und geltend gemacht werden. Als Beweismittel ist eine Videoaufnahme der Aussage des Opfers vor der Polizei hilfreich, sie erstzt die Aussage jedoch nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Täter während der Vernehmung des Opfers in der Hauptverhandlung auf Antrag der Nebenklage ausgeschlossen sein.

Wichtig: „Beruft sich das Kind, der/die Jugendliche auf das Zeugnisverweigerungsrecht ohne vorherige richterliche Vernehmung oder richterliche Videovernehmung, führt dies in der Regel zum Freispruch des Angeklagten.“ (Enders, S.285)

Gesteht der Angeklagte seine Taten, ist das Opfer von jeglichen Aussagen berfreit. Deshalb ist die Kontaktaufnahme eines Helfers zum Täter, um einen Täter-Opfer-Ausgleich oder ein Therapieangebot für den Täter zu ermöglichen, sehr empfehlenswert.

Literatur:

Bange, Dirk: Die dunkle Seite der Kindheit, Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen, Ausmaß-Hintergründe-Folgen, Volksblatt Verlag, Köln 1992.

Enders, Ursula: Zart war ich, bitter war´s, Handbuch gegen sexuellen Missbrauch, vollst.überarbeitete Auflage, Verlag Kiepenhauer und Wisch, Köln 2001.

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Interventionsmöglichkeiten bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Hamburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2002
Páginas
17
No. de catálogo
V108633
ISBN (Ebook)
9783640068289
Tamaño de fichero
482 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit zeigt auf, welche (wohl geplanten!) Schritte pädagogische Kräfte einleiten sollten, wenn sie mit einem Verdachtsfall von sexueller Gewalt gegen Kinder konfrontiert sind.
Palabras clave
Interventionsmöglichkeiten, Verdacht, Gewalt
Citar trabajo
Ulrike Wrage (Autor), 2002, Interventionsmöglichkeiten bei Verdacht auf sexuelle Gewalt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108633

Comentarios

  • visitante el 3/6/2004

    contra.

    "Eine feste Helferkommission muss aufgestellt werden" heisst es da und da wird mir Angst und Bange und ich muss an die Wormser Prozesse denken. Solche "Helferkommissionen" können mehr Schaden anrichten, als man sich vorstellen kann. Bedenken Sie bitte, daß in 40 Prozent aller strittigen Sorgerechtsfälle ein falscher Mißbrauchsvorwurf geäussert wird! Viel Informationen gibt es dazu bei www.skifas.de

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Título: Interventionsmöglichkeiten bei Verdacht auf sexuelle Gewalt



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