Das Ehegattensplitting


Seminar Paper, 2004

17 Pages


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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Das Ehegattensplitting
1.1. Wie wirkt das Splitting?
1.2. Ehegattensplitting als Familienförderung?

2. Das Splitting unter geschlechtsspezifischer Perspektive
2.1. Die Steuerklassen
2.2. Die Lücke im Lebenslauf
2.3. Politische Argumente?

3. Zusammenfassung

Materialien: Grund- und Splittingtabelle

Literatur und Online-Angebote

Einleitung

Grundgesetz, Artikel 6:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wenn Familien und die Ehe nicht einfach unter normalem oder selbstverständlichem, sondern besonderem Schutz stehen, stellt sich im steuerfinanzierten sozialen Bundesstaat Deutschland die Frage, auf welche Weise Familien besteuert werden sollen, ob für sie besondere Verfahren der Besteuerung gelten sollen und inwieweit sie dabei möglicherweise steuerlich zu entlasten sind.

Das in Deutschland praktizierte Modell der Besteuerung der Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ist das Ehegattensplitting, das aus verschiedenen Gründen untersuchenswert ist. Auffallend beim Splitting ist, dass es eine Steuervergünstigung darstellt, die nichts anderes als das Eheverhältnis selbst begünstigt. In der Literatur zum Teil nicht als Subvention bezeichnet1, bietet es unwidersprochen günstigere Steuerraten für Ehepaare als für uneheliche Lebensgemeinschaften. Dies geschieht unabhängig von der Kinderzahl und damit sogar unabhängig davon, ob ein Paar überhaupt Kinder bei sich aufwachsen lässt oder nicht. So führt es möglicherweise zu einer dem Grundgesetz widersprechenden Mehrbelastung von Familien mit Kindern (oder Alleinerziehenden) gegenüber kinderlosen Ehepaaren2. Weiterhin ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz3 gegenüber blind, nachdem das Finanzgericht des Saarlandes das Ehegattensplitting als nicht anwendbar auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften bestätigt hat4. Dies macht das Splitting untersuchenswert und wirft schließlich die Frage nach weiteren, besonders geschlechtsspezifischen Effekten auf. Ob das Ehegattensplitting Auswirkungen auf die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen unter anderem in ökonomischer Hinsicht hat, ob es ursächlich oder unterstützend wirksam ist, will ich in dieser Arbeit untersuchen. Da die Einkommen von Männern und Frauen noch immer nicht aneinander angeglichen sind, stellt sich die Frage wie die Besteuerung von Ehepartnern durch das Splitting diesbezüglich wirksam ist.

1.1. Wie wirkt das Splitting?

Die praktizierte Besteuerung von Ehegatten in Deutschland ist das Ehegattensplitting. Während schon im preußischen Steuerrecht5 Eheleuten eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde, fand eine besondere Zäsur 1934 unter nationalsozialistischer Herrschaft statt.6 Erstmals wurde das vollständige Einkommen der Frau zwangsweise zur Steuer des Mannes mitveranlagt, und aufgrund des bestehenden progressiven Tarifs wurde Arbeit für Frauen unrentabler, so dass ihnen die der nationalsozialistischen Ideologie entsprechenden Rolle als deutscher Mutter und Hausfrau nahe gelegt wurde. Wenn beide Eheleute einer Arbeit nachgingen und ihre Einkommen zwangsweise zusammen gerechnet wurden, entstand eine deutlich höhere Steuerschuld, als wenn beide einzeln zur Einkommensteuer veranlagt worden wären. Mit seiner Entscheidung vom 17.01.1957 entschied das gerade 6 Jahre alte Bundesverfassungsgericht, die zwangsweise gemeinsame Veranlagung beider Ehegatten sei zwar generell mit dem Grundgesetz vereinbar, jedoch nur sofern sich daraus keine höhere Steuerschuld ergebe als bei einer Einzelveranlagung7. 1958 folgte der Bundestag dieser Rechtsprechung und erließ das Ehegattensplitting, welches das höchste deutsche Gericht empfohlen hatte.

Das Ehegattensplitting ist heute Bestandteil des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach

§ 26 und § 32a, Absatz 5. Letzterer lautet:

„Bei Ehegatten, die [...] zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer [...] das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens [...] ergibt (Splitting-Verfahren).“8 Dem Einkommensteuergesetz sind zwei Tabellen beigefügt, einerseits die Grundtabelle für Alleinstehende, andererseits die Splittingtabelle für Verheiratete, nach denen sich das zu versteuernde Einkommen errechnet. Die Berechnungen ergeben einen maximalen Vorteil, verglichen mit der individuellen Berechnung der Steuerschuld, wenn ein Ehepartner über ein sehr hohes und der andere über ein niedriges Einkommen verfügt. Wahlweise kann auch die

getrennte Veranlagung gewählt werden; mit dieser Möglichkeit umging die Bundesregierung das Risiko, dass durch das Splitting in einem Einzelfall doch eine höhere Steuerschuld als durch Einzelveranlagung entstehen und verfassungsrechtlich problematisch werden konnte.

Zwei Beispiele zur Berechnung der Steuerschuld9:

1. Ehepaar, Jahresverdienst des Mannes 80.000 €, der Frau 20.000 €:

Nach dem Splittingverfahren werden die Einkommen addiert zu 100.000 € und anschließend versteuert. Nach der Splittingtabelle ergibt sich eine Steuerschuld von 28.837,37 € und damit ein Splittingvorteil in Höhe von 2.872,76 €, verglichen mit der getrennten Besteuerung beider Ehepartner.

2. Ehepaar, Jahresverdienst des Mannes 50.000 €, der Frau 50.000 €:

Nach der Splittingtabelle kommt man auch hier auf eine Steuerschuld von 28.837,37 €. Verglichen mit der Grundtabelle, besteht bei Gleichverteilung des Einkommens aber kein Vorteil mehr.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Stand 01.01.2004; Fußnote 4; eigene Berechnungen.

In den Beispielen sind die Männer als Besserverdienende angegeben, denn laut

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind „Frauen [...] in steigendem Maße in Teilzeit beschäftigt, aber relativ weniger in Vollzeit. [...] Das durchschnittliche Einkommen von Frauen mit Vollzeittätigkeit liegt erheblich unter dem der Männer. So erreichte 1997 in Westdeutschland eine abhängig beschäftigte Frau durchschnittlich knapp 75% des Jahresbruttoeinkommens eines Mannes, in Ostdeutschland knapp 94%.“10 Dieser Nachteil korreliert mit dem aus der Praxis des Ehegattensplittings resultierenden, und beide verstärken sich gegenseitig. Für den Alleinverdiener wird die Ehe mehr und mehr zu einer Investition, je höher sein eigenes Bruttoeinkommen ist. Fuhrmann sagt dazu: „Das Splitting macht die Eheschließung [...] zu einer Konsumentscheidung.“11

Die zweite Auffälligkeit des Splitting-Verfahrens besteht darin, dass es besser verdienende Paare stärker entlastet als schlechter verdienende. Beim Vergleich eines Paareinkommens mit dem Einkommen eines Alleinverdieners, ergibt sich folgendes Bild:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Stand 01.01.2004; Fußnote 4; eigene Berechnungen.

Der steigende Prozentsatz in der Quote von Splitting- zu Grundeinkommen belegt eine erhöhte steuerliche Entlastungswirkung, die im Bereich der gutverdienenden Haushalte bei Anwendung der Splittingtabelle zu finden ist. Verglichen mit dem ansonsten anzuwendenden progressiven Steuersatz der Grundtabelle verringert sich die Steuerbelastung beim Splittingtarif. (Bei Werten unter 20.000 € und über 80.000 € gilt dies nicht in vergleichbarem Maße, es handelt sich dabei aber auch um Ausnahmen in der Einkommensverteilung der Haushalte.)

Die erste Auffälligkeit des Ehegattensplittings lautet also, es entlastet Einverdienerehen stärker als Zweiverdienerehen, die zweite, es entlastet besser verdienende Ehepaare stärker als schlechter verdienende. Doch dient diese Besonderheit zumindest einer verbesserten Förderung von Familien?

1.2. Ehegattensplitting als Familienförderung?

Das Modell der Ehe als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, wie es in Bezug auf Artikel 6 GG gedeutet wird, wird als dauerhafte Institution verstanden und lässt jede Verminderung des Splittingvorteils als Benachteiligung der Ehegemeinschaft erscheinen12. Doch ist die Ehe, wie in den 1950er Jahren vom Bundesverfassungsgericht interpretiert, in den letzten 50 Jahren ein unverändert beliebtes Modell des Zusammenlebens geblieben? Das Statistische Bundesamt gibt für die Jahre 2000 – 2002 folgende Zahlen bezüglich Eheschließungen und -scheidungen an:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland13

[...]


1 Vgl.: Wolfgang Scherf; Das Ehegattensplitting ist kein Steuervorteil; 12.10.2002.

2 Vgl.: DIW; Wochenbericht 40/99; Berlin 1999; online unter http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/wochenberichte/docs/99-40-1.html .

3 BGBl I 2001, 266; Stand: Geändert durch Art. 11 G v. 11.12.2001 I 3513.

4 Finanzgericht des Saarlandes; Aktenzeichen 1 K 466/02; online unter: http://www.jurion.de/index_frame.html?/de/right/Rechtsprechung/040401_splittinggleichgeschlecht.html .

5 Stefan Bach; in: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (künftig DIW); Ehegattensplitting und mehr – Wie geschlechtergerecht ist das deutsche Steuerrecht?; Vortrag in Stuttgart; 25.11.2003; Seite 6.

6 Vgl.: RGBl I 1934, 1005.

7 BVerfGE 6, 55.

8 EStG, online unter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/inhalt.html ; aufgerufen am 20.04.2004; Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.10.2002 I 4210, (2003 I 179), zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 29.12.2003 I 3076.

9 Diese und folgende Berechnungen entnommen: Gesetzliche Neuregelungen seit 1. Januar 2004 in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen; online unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/dokumente/ix-..21931/Artikel.htm ; Grund- und Splittingtabelle siehe Anhang.

10 Bericht zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern; im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Kurzfassung; Berlin 2001; Seite 3ff.

11 Wilfried Fuhrmann; Zum Ehegatten-Splitting; 01.06.1999; Seite 6 von 9; keine einheitliche Seitenangabe

12 Vgl.: Wolfgang Scherf; Das Ehegattensplitting ist kein Steuervorteil; 12.10.2002.

13 Statistisches Bundesamt Deutschland; online unter: http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab1.htm ; zuletzt aktualisiert am 06.04.2004.

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Das Ehegattensplitting
College
Free University of Berlin
Author
Year
2004
Pages
17
Catalog Number
V108709
ISBN (eBook)
9783640069040
File size
591 KB
Language
German
Notes
"Die Praxis der Familienbesteuerung und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen", so der Untertitel meiner Arbeit, werden untersucht. Das Ehegattensplitting hat einen erkennbaren Anteil an der nicht verwirklichten Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen und wird in seiner Wirkungsweise dargestellt, insbesondere auf seinen Einfluss darauf, dass Frauen eher in Teilzeit arbeiten und für gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt werden.
Keywords
Ehegattensplitting
Quote paper
Nils Harder (Author), 2004, Das Ehegattensplitting, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108709

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Title: Das Ehegattensplitting



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