Thema dieser Arbeit soll der am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Normalvertrag
Bühne (NV Bühne) sein. Das zentrale juristische Werk, das die Arbeit im Theater
erst ermöglicht. Da es sich bei dieser Vertragsform um einen Tarifvertrag handelt,
wird einleitend das Wesen und die Bedeutung dieser Vertragsform erläutert werden.
Im folgenden wird auf die Neuregelungen seit Beginn 2003 eingegangen
werden, um sich daraufhin von der äußeren Form des NV Bühne, auch seinen
Inhalten zu nähern, die im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Auf Grund der kurzen
Rahmens der Arbeit wird hier eine Art Schwerpunktsetzung erfolgen, die sich vor
allem an den individuellen Belangen des Künstlers, vor allem des Solomitglieds
orientieren.
Inhaltsverzeichnis
1 Tarifvertrag NV Bühne
1.1 Wesen
1.2 Geltungsumfang
2 Neuregelung des Normalvertrags Bühne
2.1 Geltungsbereich
2.2 Künstler
2.3 Geltungsbereich nicht für Gäste
2.4 Theater
3 Vertragsschluss
3.1 Zusatzvereinbarungen
3.2 Pantomime, Rollenzusagen und Angemessenheit der Beschäftigung
4 Notwendiger Inhalt
5 Pflichten aus dem Dienstvertrag
5.1 Rollenübernahmepflicht
5.2 Außerhalb des Rahmens der vertragsmäßigen Begrenzung
5.3 Möglichkeiten der Ablehnung
5.4 Mitwirkungspflicht
5.5 Bild- und Tonübertragungen bzw. -aufzeichnungen
5.5.1 Rechteübertragung
5.5.2 Vergütungsregelung
5.5.3 Ausnahmen
5.6 Arbeitszeit und Ruhezeit
5.6.1 Dienstbeginn
5.6.2 Ruhezeiten
5.6.3 Sonntagsproben
5.6.4 Arbeitszeit
5.6.5 Esembleversammlung
5.7 Aufwendungsersatz
5.7.1 Zu stellende Gegenstände
5.7.2 Auswärtige Arbeitsleistung
5.8 Erreichbarkeitspflicht
5.9 Gage
5.9.1 Sondervergütungen
5.9.1.1 Tariflich vorgesehen
5.9.1.2 Theaterrahmen
5.9.1.3 außertarifliche Sondervergütungen
5.9.1.4 keine Sondervergütung
5.10 Sonstige finanzielle Ansprüche
5.10.1 Zuwendungen
5.10.2 Gagenanpassung
5.10.3 Vermögenswirksame Leistung
5.10.4 Sterbegeld
6 Rechte aus dem Dienstvertrag
6.1 Beschäftigungsanspruch
6.2 Entgeltliche Nebenbeschäftigung
6.2.1 Gastierurlaub
6.2.1 Aushilfstätigkeit
7 Dienstunfähigkeit
7.1 Meldepflicht
7.2 Krankenbezüge
8 Ordnungsstrafen
8.1 Ordnungsausschuss
9 Opernchor- und Tanzgruppenvorstände
10 Erholungsurlaub
10.1 Urlaubsvergütung - Urlaubsgeld
10.2 Freie Tage
10.3 Arbeitsbefreiung
11 Mutterschutzgesetz
12 Zusatzversorgung
13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
14 Aktualisierung des Bühnenrechts
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert den zum 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Normalvertrag Bühne (NV Bühne) als zentrales rechtliches Instrument im Theaterbetrieb. Ziel ist es, die Neuregelungen und deren Auswirkungen auf die individuelle Situation von Künstlern, insbesondere Solomitgliedern, unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Schutzfunktionen darzustellen.
- Grundlagen des NV Bühne und dessen Anwendungsbereich
- Vertragliche Rechte und Pflichten der Solomitglieder
- Regelungen zu Sondervergütungen und finanziellen Ansprüchen
- Arbeitszeitgestaltung, Ruhezeiten und soziale Absicherung
- Verfahren bei Dienstunfähigkeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus dem Buch
1.1 Wesen
Bei dem Normalvertrag Bühne handelt es sich um einen Tarifvertrag.
Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften zur Festsetzung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen und gemeinsame Einrichtungen der Vertragsparteien (sog. Normativer Teil) und zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien (sog. Schuldrechtlicher Teil). (Kurz 1999: 256f Rdnr. 3)
Grundlage, um einen Tarifvertrag abschließen zu können, ist die Tariffähigkeit. Diese wird Verbänden zugeschrieben, welche die Merkmale der Koalition erfüllen. Das heißt zu allererst, dass diese Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbände eine nicht unerhebliche Mitgliedschaftszahl aufweisen müssen. Von einem Wechsel der Mitglieder müssen sie dabei unabhängig, daneben freiwillig, neutral und überbetrieblich organisiert sein. Wesentliches Merkmal ist die Fähigkeit Druck auszuüben und die Anerkennung des Schlichtungsrechts. Als Ausgangspunkt möglichen Wirkens, muss die Aufgabe des Verbands darin bestehen, überhaupt Tarifverträge abzuschließen (vgl. Kurz 1999: 257 Rdnr. 5).
Der allgemeine Zweck eines Tarifvertrags liegt im Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber begründet. Dieser Schutz ist dadurch gewährleistet, da die Normen, festgehalten in dieser Vertragsform, „unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse einwirken“ (Kurz 1999: 257 Rdnr. 6)).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Tarifvertrag NV Bühne: Erläutert das Wesen des Normalvertrags Bühne als Tarifvertrag und dessen grundlegende Bedeutung für das Theaterarbeitsrecht.
2 Neuregelung des Normalvertrags Bühne: Beschreibt die ab 2003 geltenden Änderungen, insbesondere hinsichtlich des erweiterten Geltungsbereichs für verschiedene künstlerische Berufsgruppen.
3 Vertragsschluss: Behandelt die nun obligatorische Schriftform für Verträge und Zusatzvereinbarungen.
4 Notwendiger Inhalt: Detailliert die gesetzlich geforderten Angaben im Bühnenvertrag, wie Arbeitszeit und spezifische Kunstgattungen.
5 Pflichten aus dem Dienstvertrag: Umfasst die verschiedenen Dienstpflichten, von der Rollenübernahme über Mitwirkungspflichten bis hin zu Arbeits- und Ruhezeiten.
6 Rechte aus dem Dienstvertrag: Fokussiert auf den Beschäftigungsanspruch des Künstlers sowie Regelungen zu Nebenbeschäftigungen.
7 Dienstunfähigkeit: Erläutert die Melde- und Nachweispflichten bei Krankheit sowie die Ansprüche auf Krankenbezüge.
8 Ordnungsstrafen: Erklärt das Verfahren des Ordnungsausschusses bei Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten.
9 Opernchor- und Tanzgruppenvorstände: Beschreibt die Wahl und Aufgaben der jeweiligen Gruppenvorstände.
10 Erholungsurlaub: Definiert Urlaubsansprüche, Vergütungsregeln während des Urlaubs sowie Regelungen zu freien Tagen.
11 Mutterschutzgesetz: Zusammenfassung der Schutzbestimmungen für werdende und stillende Mütter im Theaterbetrieb.
12 Zusatzversorgung: Behandelt die Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen.
13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Erläutert die verschiedenen Beendigungsarten wie Nichtverlängerung sowie ordentliche und außerordentliche Kündigung.
14 Aktualisierung des Bühnenrechts: Reflektiert den Sinn und Zweck der Neuregelungen zur Effizienzsteigerung und Stabilisierung der Theaterstrukturen.
Schlüsselwörter
Normalvertrag Bühne, NV Bühne, Tarifvertrag, Theaterrecht, Künstler, Solomitglied, Arbeitsrecht, Gagenanpassung, Mitwirkungspflicht, Beschäftigungsanspruch, Dienstunfähigkeit, Mutterschutz, Theater, Sondervergütung, Arbeitsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und dessen rechtlicher Bedeutung für die Arbeitsverhältnisse von Künstlern und Beschäftigten im Theaterbetrieb.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die vertraglichen Grundlagen, die Pflichten und Rechte der Künstler, finanzielle Aspekte wie Gagen und Sondervergütungen sowie soziale Schutzrechte wie Mutterschutz und Altersvorsorge.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Darstellung der seit 2003 geltenden Neuregelungen des NV Bühne und wie diese die rechtliche Situation sowie die individuellen Belange der Künstler stabilisieren und definieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und inhaltliche Analyse des Normalvertrags Bühne unter Heranziehung von Fachliteratur und einschlägigen Rechtskommentaren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Betrachtung der Vertragspflichten, der Rechte aus dem Dienstvertrag, der Sondervergütungen, der Regelungen bei Krankheit, Urlaubsansprüchen sowie der Beendigungsarten von Arbeitsverhältnissen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Normalvertrag Bühne, Tarifvertrag, Künstler, Beschäftigungsanspruch, Sondervergütung, Mutterschutz und Theaterrecht.
Wie unterscheidet sich die Regelung zur Gagenanpassung in diesem Vertrag?
Die Gagenanpassung erfolgt analog zu den Änderungen der Grundvergütungen im öffentlichen Dienst, wobei es im NV Bühne explizite Ausnahmeregelungen gibt, etwa für die ersten zwölf Monate eines Engagements.
Was besagt die Erreichbarkeitspflicht laut NV Bühne?
Das Mitglied ist verpflichtet, möglichst jederzeit für das Theater erreichbar zu sein, insbesondere um kurzfristige Änderungen im Probenplan mitzuteilen.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, aufgrund dessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für keine der beiden Seiten mehr zumutbar ist.
Gibt es Sonderregelungen für Schwangere bei Theateraufführungen?
Ja, Künstlerinnen dürfen unter bestimmten Auflagen, wie garantierten Ruhezeiten von 24 Stunden pro Woche, auch in den ersten Monaten der Schwangerschaft und als stillende Mutter in Theaterveranstaltungen eingesetzt werden.
- Citation du texte
- Silvia Stolz (Auteur), 2004, Normalvertrag NV Bühne, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108827