Vom natürlichen Monopol zum regulierten Wettbewerb - Der Briefdienst der Deutschen Post


Mémoire (de fin d'études), 2001

60 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entwicklung der Post: von der Entstehung bis zum bundeseigenen Unternehmen
2.1 Die Geschichte der Post in Deutschland
2.2 Die Geschichte der Privatisierungsdebatte
2.3 Die jüngste Privatisierungsdebatte
2.4 Zusammenfassung

3. Die normative und die positive Theorie der Regulierung
3.1 Die normative Theorie der Regulierung
3.1.1 Das natürliche Monopol
3.1.1.1 Das Lehrbuchmodell: Der Einproduktfall
3.1.1.2 Das realistischere Modell: Der Mehrproduktfall
3.1.2 Contestable markets und sunk costs
3.1.3 Cross subsidization und cream skimming
3.2 Die positive Theorie der Regulierung
3.3 Zusammenfassung

4. Die Entwicklung der Post: vom bundeseigenen Monopol- unternehmen zur Aktiengesellschaft im regulierten Wettbewerb
4.1 Monopol versus Wettbewerb – Argumentationen
4.2 Die schrittweise Reform der Deutschen Bundespost
4.3 Der Stand der Regulierung in Deutschland
4.4 Zusammenfassung

5. Die Endstufe der Umgestaltung: funktionsfähiger Wettbewerb im Briefdienst

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

1. Einleitung

Veränderungen bestimmen das Wirtschaftsleben zu jeder Zeit. Die derzeit wohl prä­senteste Veränderung ist das Zusammenwachsen Europas. Diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Märkte und Wettbewerbsbedingungen. Immer wieder wird – und das nicht nur von Ökonomen – angemahnt, den Standort Deutschland im sich verschär­fenden Wettbewerb zu sichern bzw. seine Wettbewerbsposition zu verbessern. In diesem Kontext wurde auch ein Potential an Effizienzsteigerungen (und Kosteneinspa-rungen) in der Privatisierung bundeseigener Unternehmen festgestellt, diskutiert und in den letzten Jahren umgesetzt.

Besondere Bedeutung hat in einer Volkswirtschaft der Postsektor als Grundlage des Wirtschaftslebens. Er ist Schnittstelle für alle Bereiche und sichert die Kommunikation. Traditionell gehört dieser Markt zu den am stärksten regulierten Wirtschaftssektoren. Gleichzeitig wird seine Leistungsfähigkeit seit langer Zeit als ungenügend angesehen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass auch der Postsektor in Deutschland eine Verände­rung bzw. einen Wandel durchlebt nämlich die Privatisierung.

Der Postsektor umfasst drei Postmärkte, auf denen Transportdienstleistungen für schriftliche Mitteilungen (Briefe, Zeitschriften und Zeitungen) und Güter (Pakete) bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen gehandelt werden. Auf den Märkten für schriftliche Mitteilungen werden die Beförderungsdienstleistungen mit wenigen Ausnahmen auf­grund eines gesetzlich definierten Monopols ausschließlich von der aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Post AG angeboten. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit diesem Postmarkt für Briefe bzw. mit dem Briefdienst der Deutschen Post AG – also einem bis heute weitestgehend monopolisierten Markt.

Bis vor wenigen Jahren bestand auf den europäischen Postmärkten kein Wettbewerb. Die Postunternehmen befanden sich im Besitz des Staates oder Landes, wodurch sie die Stellung eines Monopols inne hatten. Die Bürger des Landes – also die Kunden – bezogen die Postdienstleistungen bei einem Anbieter in gegebener Qualität zu einem fixen Preis. Wahlmöglichkeiten gab es keine.

Mit der Schaffung des europäischen Wirtschaftsraumes wurde und wird versucht, diesem Dilemma ein Ende zu setzen. Mit der Liberalisierung des Telekommunikations­marktes wurde im europäischen Parlament auch die Öffnung der Postmärkte be­schlossen. Nachdem die Privatisierung des Telekommunikationsmarktes weitestge­hend vollzogen ist, steht nun der Postmarkt an.

Die Aufhebung des Monopols in Deutschland erfolgte, indem zunächst übergangsweise per Exklusivlizenz ein exakt abgegrenztes Monopol (wieder) hergestellt wurde, das im weiteren Verlauf wieder aufgehoben werden soll, um den Markt so dem freieren (aber nach wie vor regulierten) Wettbewerb auszusetzen. Die Regulierung des Postmarktes ist notwendig, da er einen Teil der volkswirtschaftlichen Infrastruktur darstellt.

In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, die Begriffe „Privatisierung“ und „Re­gulierung“ näher zu betrachten. Mit der „Privatisierung“ ist die Überführung von Unterneh­men aus der staatlichen in die private Hand gemeint. Diese Privatisierung kann nicht ohne weitere Eingriffe des Staates zumindest für eine Übergangszeit erfolgen, wie noch gezeigt wird. Mit anderen Worten: Der Staat privatisiert das bisher staatliche Monopo­l bzw. das staatlich regulierte (natürliche) Monopol, indem er es zunächst rereguliert, um es später zu deregulieren. Wird im Folgenden von Regulierung gesprochen, so ist die Regulierung für die Übergangszeit gemeint.

Aufbau der Arbeit

Im dem Abschnitt – „Die Entwicklung der Post: Von der Entstehung bis zum bundesei­genen Unternehmen“ wird zunächst fragmentarisch die Geschichte der Post sowie die Geschichte der Privatisierungsdebatte in Deutschland, ihre Entstehung und Entwick­lung, gezeigt. Implizit zeigen sich hier die mit der Marktform „Monopol“ verbundenen Probleme, die im Unterabschnitt 2.3 nochmals explizit aber ohne Anspruch auf Voll­ständigkeit dargestellt werden.

Um die vom Staat im Rahmen der Privatisierung vorgenommenen (Re-)Regulierungs-maßnahmen besser verstehen und auch beurteilen zu können (Abschnitt 4), wird in Abschnitt „Die normative und die positive Theorie der Regulierung“ der theoretische Analyserahmen aufgezeigt.

Im Anschluss werden zunächst die Argumente, die für die Post als (natürliches) Monopol sprechen, entkräftet. Es wird die Situation in Deutschland anhand der bereits vollzogenen Reformschritte (Privatisierungsschritte), dem derzeitigen Bild des Mono­polbereiches, also dem aktuellen Stand der Regulierung sowie der sich abzeichnenden und noch ausstehenden vollkommenen Marktöffnung unter bewertender Einbeziehung der vorangegangenen Abschnitte gezeigt.

2. Die Entwicklung der Post: von der Entstehung bis zum bundes- eigenen Unternehmen

2.1 Die Geschichte der Post in Deutschland

Die Deutsche Bundespost geht zum einen auf die Post des Hauses Taxis (später Thurn und Taxis) und zum anderen auf die Landespost des preußischen Staates zurück.[1]

Die Anfänge der Post in Deutschland reichen bis in das 15. Jahrhundert auf die Habs­burger zurück. Diese benötigten zur Beherrschung ihrer großen und teils weit auseinander liegenden Territorien einen schnellen und zuverlässigen Kurierdienst, mit dessen Aufbau die oberitalienische Familie der Taxis beauftragt wurde. Ihrem Zweck entsprechend dienten die entstehenden Postlinien ursprünglich ausschließlich der Beförderung von Staats-Briefschaften. Die Geschäftstüchtigkeit der Postmeister führte aber recht bald zu einer Ausdehnung auch auf Privatbriefe.

1595 wurde das Postwesen erstmals durch Kaiser Rudolf II reformiert. Dies war der Beginn eines öffentlichen und staatlichen Postdienstes. Zum einen sollte das Postwesen ein Privileg des Kaisers sein, das diesem allein und ohne Mitsprache der Reichsstände zustehe’. Zum anderen sollte das Postwesen so betrieben werden, dass es sich ‚aus eigenem nähren könne’, was durch die Beförderung der Privatpost gewährleistet wurde. Kaiser Rudolf II. erklärte das Postwesen zu seinem Hoheitsrecht und untersagte andere (private) Botenanstalten.

Das so entstandene Taxische Postwesen wurde schon damals von Konkurrenten bedroht und beeinträchtigt. Bestehende städtische Kurierdienste ließen sich nicht abschrecken und verstießen immer wieder gegen das bestehende Verbot zur Beförderung von Briefen von Stadt zu Stadt. Allen Strafen zum Trotz erfolgten immer wieder Verletzun­gen des Alleinrechts des Taxischen Postwesens – vor allem im protestantischen Norden des Reiches.

1649 errichtete auch Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg eine Staatspost und verteidigte diese mit Erfolg gegen den Widerstand und die Angriffe der Taxischen Reichspost. Verschiedene Landesherren beanspruchten das Postwesen als Hoheitsrecht, als ausschließliches Recht für sich.

Ab Mitte des 17. Jahrhunderts wurden die Leistungen ausgedehnt – der öffentliche Personenverkehr entstand. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte die Ausweitung auf die Telegraphie – wie zuvor beim Briefdienst zunächst nur zu staatli­chen und militärischen Zwecken. Auch auf den Telefonverkehr wurde dieses Postmo­nopol ausgedehnt.

Der Übergang von der kaiserlichen Post zur Post der Weimarer Republik verlief ohne große Veränderungen der Organisation. Post-, Telegraphen-, und Fernsprechwesen wurden per Verfassung der Reichsgesetzgebung und der Reichsverwaltung unterstellt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Post- und Fernmeldewesen zunächst in den vier Besatzungszonen getrennt wieder aufgebaut. Die Zusammenfüh­rung erfolgte 1949 mit dem Erlass des Grundgesetzes. Die Deutsche Bundespost ist hier als ein Gebilde bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau in Artikel 87 Absatz 1 aufgeführt. Es wurde ein Minister für das Post- und Fernmeldewesen ernannt und die Verwaltung übernahm der Bund. Den Abschluss der Postorganisation stellt das 1953 verkündete Gesetz über die Verwaltung der Deutschen Bundespost dar.

Entstanden ist so eine im Drei-Instanzen-Schema gegliederte deutsche Verwaltung. Die obere Instanz bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen mit ca. 1200 Beschäftigten. Mittelbehörden waren die Oberpostdirektionen mit etwa 20 000 Mitarbeitern. Die untere Instanz stellten die Post-, Fernmelde-, Fernmeldezeug-, Postgiro- und Postsparkassenämter – insgesamt ca. 460 Ämter mit jeweils 1000 bis 2000 Mitarbeitern.

1970 erhielt die Bundespost eine neue Rechtsform mit formal stärker wirtschaftlich orientierter Unternehmensführung. Als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung blieb sie fast während des ganzen Zeitraums bis 1989 einem eigenständigen Ministerium zugeordnet.[2]

2.2 Die Geschichte der Privatisierungsdebatte

Auch die Debatte der Privatisierung wird schon seit langem geführt. Bereits Adam Smith (1723 –1790), der Begründer der klassischen Nationalökonomie, beschäftigte sich in seinem Werk „Inquiry Into the Nature and Causes of the Wealth of Nations“ (1776) mit dieser „Grenzziehung zwischen Staat und Markt“.

Adam Smith schrieb dem Staat drei Pflichten (Aufgaben) zu:

- Die Bewahrung innerer Sicherheit (Rechtspflege);
- Die Bewahrung äußerer Sicherheit und
- Die Errichtung und Unterhaltung bestimmter Infrastruktureinrichtungen, um Kollektiv­güter bereitzustellen „deren Angebot von privater Initiative nicht oder nicht in „angemessenem“ Umfang erwartet werden kann, weil vor allem die Anreize zu einem „Trittbrettfahrer“-Verhalten auf Seiten der Leistungsempfänger zu stark sein würde.“[3]

Unter dem letzten Punkt verstehen wir heute wohl Gerichtsbarkeit, Polizei usw. Bis heute besteht über diesen „beschützenden Staat“ – wie er auch genannt wird – Einigkeit unter den Ökonomen. Über alle anderen Bereiche jedoch wird heftig gestritten.

Dies gilt auch für Postmärkte – zumal es sich hierbei traditionell um Märkte handelt, auf denen Wettbewerb zumindest teilweise ausgeschlossen ist. Die Argumente in der Debatte für ein Staatsmonopol der Post haben sich mit der Zeit verändert.

Das politische Argument, die Post sei ein „kriegswichtiger“ Bereich und Postdienst­leistungen für Militär- und Staatszwecke seien bedeutsam, hat sich lange gehalten. Nichts desto trotz gelten diese Ansichten wohl spätestens seit Ende des 2. Weltkrieges als überholt.

Gleichzeitig spielten auch fiskalische Aspekte eine Rolle. Beide, politische und fiska­lische Gründe, führten dann auch dazu, dass der Staat das Monopol auf neue Verkehrs- und Kommunikationsmöglichkeiten, wie die Telegraphie und das Telefonwesen, ausdehnte.

Diese Ausweitung im Verbund ermöglichte es, die neuen Techniken durch die Einnah­men der Postdienstleistungen zu subventionieren und somit schneller voranzutreiben.

Ein anderes Argument kam im Laufe der Zeit hinzu – und hat sich bis heute gehalten:

Der Post- und Telekommunikationsbereich ist

ein Wirtschaftsbereich, in dem die Leistungen gesamtwirtschaftlich effizient bereitge­stellt werden, wenn sie nur durch einen einzigen Anbieter erbracht werden; es handelt sich hierbei also um

ein natürliches Monopol.[4]

Privatisiert wurden in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 2. Weltkrieg lediglich die öffentlichen Rüstungsunternehmen. Von einer Verstaatlichungswelle, wie sie in anderen europäischen Ländern einsetzte, blieb das sich unter dem Banner der sozialen Marktwirtschaft im Wiederaufbau befindliche Deutschland verschont.

In der Folgezeit konnte jedoch eine sogenannte „schleichende“ Verstaatlichung beobachtet werden. Über diese Verstaatlichungen wurde nicht diskutiert. Die inzwischen eingeschlafene Debatte wurde hierzulande erst durch die Privatisierungs- und Deregulierungsmaßnahmen im Ausland, insbesondere die Deregulierungsmaßnah­men in den USA - wieder entfacht.[5]

Zwischen 1959 und 1965 wurden große Bundesunternehmen teilprivatisiert. Dies betraf vornehmlich die Preussag, VW und die Vereinigte Elektrizitäts- und BergwergsAG (VEBA).[6] Diese Privatisierungen waren hauptsächlich vermögenspolitisch motiviert und verliefen nach herrschender Meinung nicht sonderlich erfolgreich.[7] In dieser Zeit – den 60er Jahren – gab es auch erste Bemühungen, die Deutsche Bundespost zu privatisieren. Trotz großer Anstrengungen verliefen diese Bestrebungen nach langwierigen Diskussionen der politischen Akteure letztlich im Sand.[8]

In den letzten 20 Jahren kann ein Trend von der schleichenden Verstaatlichung zu einer immer offeneren Debatte und lauten Forderungen nach Entstaatlichung verfolgt werden. Begriffe wie „lean administration“ oder „lean policy“ zeigen dies an und sind in aller Munde. Die Forderungen nach umfassenden Reformen der institutionellen Rahmen­bedingungen mit dem Ziel, den Standort Bundesrepublik im sich verschärfenden globalen Wettbewerb auf Dauer zu sichern, werden immer lauter.[9]

Als ein Bereich mit beträchtlichen Rückwirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit für die gesamte Volkswirtschaft wurden auch die Post- und Telekommunikationsmärkte schnell in diese Diskussion einbezogen. Zur Analyse dieser Märkte richteten Bundes­regierungen im Laufe der Zeit mehrere Kommissionen ein, deren Arbeit 1989 zur Verabschiedung des Poststrukturgesetzes und somit zur Postreform führte.

2.3 Die jüngste Privatisierungsdebatte

Angeregt durch eine ordnungs- und regulierungspolitische Diskussion auf europäischer Ebene durch die Veröffentlichung des Grünbuchs Postdienste[10] im Jahr 1992 und die Erfolge der Privatisierung im Telekommunikationssektor als ehemaligem Teil­bereich schloss sich Deutschland einer Privatisierungsdebatte um die Postdienste an.

Die in dieser Diskussion vorgebrachten Argumente für eine Privatisierung waren viel­fältig und lassen sich nur schwer gliedern. Im Folgenden werden die allgemein gehal­tenen Argumente der Europäischen Kommission und Bundesregierung sowie anschließend die finanz- bzw. verteilungspolitischen und die Effizienz betreffenden wohlfahrtsökonomischen Argumente dargestellt.[11]

Für die Europäische Kommission stellt der Wettbewerb die Norm für die Postpolitik dar, von der nur soweit abgewichen werden sollte, wie es die Bereitstellung des Univer­saldienstes erfordert.[12]

Die Bundesregierung äußert sich in ihrem 1990 erschienenen Gesamtkonzept für die Privatisierungspolitik des Bundes ähnlich:

„In der sozialen Marktwirtschaft gebührt grundsätzlich privater Initiative und privatem Eigentum Vorrang vor staatlicher Zuständigkeit und staatlichem Eigentum (Subsidiaritätsprinzip). Privates Eigentum und privatwirtschaftliche durch Markt und Wettbewerb gesteuerte und kontrollierte unternehmerische Tätigkeit gewährleisten am besten wirtschaftliche Freiheit, ökonomische Effizienz und Anpassung an sich verändernde Machtverhältnisse und damit Wohlstand und soziale Sicherheit für die Bürger. Soweit eine soziale Flankierung des Marktgeschehens erforderlich ist, erfolgt sie durch die Ausgleichs- und Förderinstrumente der Sozial-, Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, nicht durch die unternehmerische Betätigung des Staates.“[13]

Die wohl am häufigsten vorgebrachten Argumente sind finanzpolitischer Natur. Vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosenzahlen, zunehmender Verschuldung der öffentlichen Hand und hoher Steuer- und Abgabenquoten wird die Forderung nach der Entlastung der öffentlichen Haushalte lauter – hier werden in Privatisierungen Einspar­potentiale gesehen.[14]

Die ökonomische Argumentation fordert eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit - Privatisierung bedeutet höhere Effizienz durch private Leistungserstellung. In diesem Zusammenhang fordern einige Wissenschaftler, den Blick vom „Ob“ der Aufgaben­erfüllung (durch den Staat) auf das „Wie“ zu richten. Statt einer Aufgabenverschiebung sollten Räume in Verfassung und Gesetzen für Verantwortungsteilung zwischen Staat und Wirtschaft genutzt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie führt als Gründe für die Reformen im Postwesen an:[15]

- Die Steigerung der Effizienz im Postwesen (im Interesse der gesamten Volkswirt­schaft);
- Die Reformen in der Telekommunikation und die damit verbundene wettbewerbliche Ausrichtung selbiger machten eine dauerhafte Subventionierung des Postwesens aus Mitteln der Telekommunikation nicht mehr möglich.

Erreicht werden soll dies mit einer schrittweisen Reform. Diese sukzessive Markt­öffnung steht in Einklang mit dem Vorgehen der Europäischen Kommission. Mit der Richtlinie für die Entwicklung der Postdienste und die Verbesserung der Dienstequalität wurden gemeinsame Regeln aufgestellt, „um die Rahmenbedingungen im Postsektor gemeinschaftsweit zu harmonisieren mit dem Ziel einer schrittweisen Öffnung des Marktes“[16]

2.4 Zusammenfassung

Der erste Abschnitt zeigt die Gründung und die Entwicklung der Post als staatseigenes Unternehmen und die Gründe, die die Herrscher bzw. Regierungen dazu bewog, der Organisationsform des Monopols den Vorzug zu geben.

Die beiden folgenden Abschnitte zeigen eine parallel dazu verlaufende Entwicklung. Seit langem wird die Grenzziehung zwischen Staat und Markt diskutiert. Mittlerweile ist in allen westlichen Industrieländern längst unstrittig, dass dem Markt – also dem Wettbewerb – überall dort wo es möglich ist, der Vorzug zu geben ist.

Die bisher auf das Postwesen angewendete Ordnungspolitik der (letzten) deutschen Regierungen beruhte auf der Sicherung ihres Monopols. Hiermit sollte der Daseins­vorsorge Rechnung getragen werden.

Ob eine solche Politik unter den heutigen Marktbedingungen noch sinnvoll ist, wurde in den letzten Jahren aus ökonomischer Sicht immer häufiger und lauter hinterfragt und spätestens mit dem Grünbuch Postdienste von 1992 verneint.

Ergebnis dieser Diskussionen ist letztlich die Postreform. Die Aufgaben der Daseins­vorsorge, aber auch die Gestalt des europäischen Marktes – vornehmlich staatliche Monopole – lassen eine totale Privatisierung; eine Privatisierung von heute auf morgen; eine „Entlassung“ des staatlichen Monopols in den freien Wettbewerb nicht zu.

Als Lösung wurde eine schrittweise Reform bzw. eine sukzessive Öffnung des Marktes gewählt. Bevor diese Reform, ihre Schritte und vor allem die mit ihr verbundene Regulierung näher beleuchtet wird, ist es sinnvoll, den theoretischen Analyserahmen aufzuzeigen.

3. Die normative und die positive Theorie der Regulierung

3.1 Die normative Theorie der Regulierung

Der Ausgangspunkt der vorangegangenen Ausführungen ist das Merkmal der Deutschen Post AG als reguliertem Unternehmen bzw. des Postmarktes, auf das der Staat einen direkten Einfluss ausübt. Bei Betrachtung dieser staatlichen Eingriffe stellt sich die Frage, nach welchen Regeln die staatliche Einflussnahme erfolgen soll bzw. welche Ziele der Staat bei den öffentlichen Unternehmen verfolgen soll.[17]

Als mögliche Zielgruppen werden hier Wirtschaftlichkeitsziele (wohlfahrts­ökonomische Ziele) und andere wirtschaftspolitische Ziele (verteilungspolitische Ziele) unterschieden. Wirtschaftlichkeit erfordert Effizienz. Gemeint sind hier zwei Arten von Effizienz. Die betriebliche Effizienz erfordert die Produktion eines gegebenen Leistungsbündels zu minimalen Kosten. Die allokative Effizienz liegt vor, wenn die Menge von Gütern und Dienstleistungen hergestellt bzw. angeboten wird, welche die Individuen auf dem Markt nachfragen.[18]

Andere wirtschaftspolitische Zielsetzungen gibt es viele. Zu nennen sind hier beispiels­weise

- die Förderung des Wirtschaftswachstums, eine expansive Beschäftigungspolitik oder auch die
- Besserstellung einzelner Regionen, Berufe, Branchen oder Einkommensschichten.

Die beiden Zielgruppen stehen nicht selten in Konkurrenz zueinander. Oft wird ein Ziel zugunsten eines anderen vernachlässigt. Aus diesem Grund finden sich in der Theorie der Regulierung zwei Betrachtungsweisen. Die normative Theorie der Regulierung, in der dem Wirtschaftlichkeitsziel die vorrangige Bedeutung zukommt und die positive Theorie der Regulierung, die den anderen wirtschaftspolitischen Zielen gerecht wird.

Anhand der hier untersuchten wohlfahrtsökonomischen (normativen) Kriterien ist staatliche Regulierung dann notwendig, wenn der Markt aus strukturellen Gründen ver­sagen muss. Traditionell genügte die Existenz eines natürlichen Monopols als Begrün­dung für staatliche Regulierungseingriffe.

3.1.1 Das natürliche Monopol

Ist ein einziges Unternehmen in der Lage, den relevanten Markt zu niedrigeren, kosten­deckenden Preisen effizient zu versorgen, als es dies einer größeren Anzahl von Anbie­tern möglich wäre, liegt ein natürliches Monopol vor.

3.1.1.1 Das Lehrbuchmodell: Der Einproduktfall

Der den folgenden Ausführungen zugrundegelegte neoklassische Modellkontext ist statisch; dynamische Phänomene – neues Wissen, technischer Fortschritt und Innova­tion – bleiben unberücksichtigt. Es handelt sich um eine langfristige Betrachtung in dem Sinn, als dass alle Kosten variabel sind.[19]

Subadditivität im Einproduktfall

Den Kernpunkt des natürlichen Monopols stellt die sogenannte „Subadditivität“ der Kostenfunktion dar:[20]

Eine Kostenfunktion C(y) bei der die Faktorpreise konstant gehalten werden heißt strikt subadditiv für den Output y für alle Outputniveaus yi, i = 1, ..., n; yi ¹ y, wenn gilt[21]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ist die Subadditivität für alle Outputniveaus gegeben, nennt man den Sektor auch global subadditiv. In der traditionellen Theorie der natürlichen Monopole wurden hiermit notwendigerweise economies of scale (Größenvorteile) verbunden.

[...]


[1] Vgl. Herrmann, E., Die Deutsche Bundespost: Kommunikationsunternehmen zwischen Staat und Wirtschaft, Baden-Baden, S. 87 ff.

[2] Vgl. Gerloff, T., Privatisierung und Regulierung aus der Sicht der Deutschen Post AG als betroffenem Unternehmen, in: König, K., Benz, A. (Hrsg.), Privatisierung und staatliche Regulierung Bahn, Post und Telekommunikation, 1. Auflage, Baden-Baden, 1997, S. 265.

[3] S. Windisch, R., Privatisierung natürlicher Monople im Bereich von Bahn, Post und Telekommuni- kation, Tübingen, 1987, S. 3.

[4] Nähere Erläuterungen hierzu siehe Abschnitt 3.1.1.

[5] Vgl. Horn, M., Knieps, G., Müller, J., Deregulierungsmaßnahmen in den USA: Schlußfolgerungen für die Bundesrepublik Deutschland: Gutachten des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung – im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft, 1. Auflage, Baden-Baden, 1988, S. 15.

[6] Loesch, A. von, Privatisierung öffentlicher Unternehmen: Ein Überblick über die Argumente, 2. ver- besserte und erweiterte Auflage, Baden-Baden, 1987, S. 26.

[7] Vgl. z. B. Windisch, R., Privatisierung natürlicher Monople im Bereich von Bahn, Post und Telekom- munikation, Tübingen, 1987, S. 2.

[8] Vgl. Herrmann, E., Die Deutsche Bundespost: Kommunikationsunternehmen zwischen Staat und Wirt- schaft, Baden-Baden, S. 112.

[9] vgl. beispielhaft Gröner, H.: Marktöffnung im Postwesen durch Lizenzierung?, Mohr, 1995, S. 7.

[10] Kommission der europäischen Gemeinschaften, 1992. Ein Grünbuch stellt formal lediglich eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung eines Politikfeldes dar. Das Gründbuch Postdienste hatte einen sehr langen Entstehungsprozess. Es konnte erst nach mehrjährigen Diskussionen veröffentlicht werden.

[11] Das Zusammentragen aller Argumente würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Es wird daher kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

[12] vgl. beispielsweise Hauptgutachten 1998/1999 oder auch Grünbuch

[13] Vgl. Bundesministierium für Finanzen (Hrsg.), Gesamtkonzept für die Privatisierungspolitik des Bundes, Bonn, 1990, S. 5 f.

[14] Finanzpolitische Argumentate werden von Ökonomen häufig kritisiert. Sie verfehlen die volkswirt- schaftliche Grundsatzfrage der Grenzziehung zwischen Markt und Staat; vgl. exemplarisch Windisch, R., Privatisierung natürlicher Monopole im Bereich von Bahn, Post und Telekommunikation, Tübin- gen, 1987, S. 2 f.

[15] Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Das Postwesen im Umbruch – Ziele und Perspek- tiven der deutschen Postpolitik, Stand 11/2000, Berlin, S. 2.

[16] Monopolkommission, Hauptgutachten 1996/1997, Marktöffnung umfassend verwirklichen, Baden- Baden, 1998, S. 44.

[17] Vgl. Blankart, C. B., Ökonomie der öffentlichen Unternehmen, München, 1980, S. 13.

[18] Vgl. Blankart, C. B., Ökonomie der öffentlichen Unternehmen, München, 1980, S. 13 f.

[19] Vgl. Windisch, R., Privatisierung natürlicher Monople im Bereich von Bahn, Post und Telekommuni- kation, Tübingen, 1987, S. 41.

[20] Vgl. Blankart, C. B., Ökonomie der öffentlichen Unternehmen, München, 1980, S. 38 f.

[21] Diese Bedingung muss für jede Kombination von Einzelmenten (yi, ..., yn) mit der Summe y und jede Zahl von Unternehmen Ui > 1, i = 1, ..., n erfüllt sein.

Fin de l'extrait de 60 pages

Résumé des informations

Titre
Vom natürlichen Monopol zum regulierten Wettbewerb - Der Briefdienst der Deutschen Post
Université
University of Paderborn  (FB Wirtschaft)
Note
2,0
Auteur
Année
2001
Pages
60
N° de catalogue
V10882
ISBN (ebook)
9783638171878
Taille d'un fichier
521 KB
Langue
allemand
Mots clés
Monopol, Regulierung, Globalisierung, regulierter Wettbewerb, normative Theorie, positive Theorie, Deutsche Post, Monopolunternehmen, Privatisierung
Citation du texte
Claudia Krengel (Auteur), 2001, Vom natürlichen Monopol zum regulierten Wettbewerb - Der Briefdienst der Deutschen Post, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10882

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